RENOTHEK
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185 Prüfungsfragen
19.02.2004 Herzlichen Glückwunsch an alle neuen Rechtswirte! Wie war die Prüfung?
Sind die Prüfungsfälle mit den monatlichen Einsendefällen vergleichbar? Worauf sollte man bei der Vorbereitung besonders achten? Welche Rechtsgebiete wurden geprüft? Ist die Zeit bei der Prüfung ausreichend? Wie habt ihr Euch vorbereitet? Reicht es, wenn man die Prüfschemen aus den FSH-Unterlagen einigermaßen beherrscht?
Ich bin im Mai d. J. mit der Prüfung dran und würde mich über Antworten sehr freuen. Danke!

Arne
185 Prüfungsfragen
19.02.2004 Hi Arne, wenn Du die Prüfungsschemen drauf hast, dann kommst Du damit auf jeden Fall weiter. Die Zeit hat mir gereicht von vier Stunden. Bei uns waren im November 3 Fälle und im Strafrecht 2 Fälle dran. Gefragt wird das BGB. Wichtig sind hier BGB AT und Schuldrecht. Also die ganzen Mangelsachen, Unmöglichkeit etc. Dann ist denk ich Sachen- und Deliktsrecht auch immer ein heißes Thema. So Erb-, Familienrecht, HGB ist denk ich nicht so wichtig. Hab ich auch weggelassen, sowie Arbeitsrecht. Im Verwaltungsrecht solltest Du die Klagearbeiten nebst Prüfungsschema drauf haben. Grundrechte hatte ich gar nicht gelernt und Staatshaftungs- und Staatsrecht auch nicht. Im Strafrecht muss man nach seinem Gefühl gehen. Hier habe ich mich auf Mord, Totschlag, Verletzungen, Diebstahl und so konzentriert. Und natürlich die allgemeinen Dinge.

Das Hotel in Saarbrücken ist allerdings nicht so toll. Reinste Abzocke. Ist aber praktisch, aus dem Bett zu fallen und zur Prüfung zu gehen.

Bis denn Anke
186 Weiterbildung
22.02.2004 Hallo,

arbeite jetzt schon einige Jahre als ReNo-Fachangestellte. War schon Dezernatleiterin und bilde Azubis aus. Jetzt überlege ich, ob ich nocb eine Weiterbildung zur Rechtsfachwirtin machen soll. Wer kann mir sagen, welche Vorteile es mit sich bringt. Die Nachteile (Stress, viel zu lernen) wurden mir schon berichtet. Lohnt es sich auch, wenn man in einer kleinen Kanzlei (Chef, Azubi und ich) arbeitet?

Danke im Voraus
187 Lohnt es sich?
22.02.2004 Hallo,

arbeite jetzt schon einige Jahre als ReNo-Fachangestellte. War schon Dezernatleiterin und bilde Azubis aus. Jetzt überlege ich, ob ich nocb eine Weiterbildung zur Rechtsfachwirtin machen soll. Wer kann mir sagen, welche Vorteile es mit sich bringt. Die Nachteile (Stress, viel zu lernen) wurden mir schon berichtet. Lohnt es sich auch, wenn man in einer kleinen Kanzlei (Chef, Azubi und ich) arbeitet?

Danke im Voraus
188 3/10 Gebühr bei Anforderung Vermögensverzeichnis?
23.02.2004 Hallo!

Folgende Frage: wir haben in einer Sache lediglich das Vermögensverzeichnis angefordert. Können wir da auch die 3/10 Gebühr für eV ansetzen?

Danke!
Conny
188 3/10 Gebühr bei Anforderung Vermögensverzeichnis?
23.02.2004 ja. machen wir immer so. ist eine eigenständige zwangsvollstreckungsmaßnahme neben der sachpfändung, egal ob der antrag auf abgabe der e.v. gestellt wird oder nur das verzeichnis abgefordert wird, weil die e.v. schon von einem anderen gläubiger angeordnet wurde.
188 3/10 Gebühr bei Anforderung Vermögensverzeichnis?
23.02.2004 ja. machen wir immer so. ist eine eigenständige zwangsvollstreckungsmaßnahme neben der sachpfändung, egal ob der antrag auf abgabe der e.v. gestellt wird oder nur das verzeichnis abgefordert wird, weil die e.v. schon von einem anderen gläubiger angeordnet wurde.
188 3/10 Gebühr bei Anforderung Vermögensverzeichnis?
23.02.2004 ja. machen wir immer so. ist eine eigenständige zwangsvollstreckungsmaßnahme neben der sachpfändung, egal ob der antrag auf abgabe der e.v. gestellt wird oder nur das verzeichnis abgefordert wird, weil die e.v. schon von einem anderen gläubiger angeordnet wurde.
188 3/10 Gebühr bei Anforderung Vermögensverzeichnis?
24.02.2004 Die 3/10 Gebühr für die Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung entsteht auch dann, wenn sich die Tätigkeit des Anwalts auf die Stellung eines Antrags auf Erteilung einer Abschrift aus dem Vermögensverzeichnis beschränkt (BRAGO Kommentar Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert, 13. Auflage § 58 Rd-Nr. 34).

Der Anspruch auf diese Gebühr entsteht sogar schon mit dem Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (§ 915 Abs. 3 ZPO).
:-)
188 3/10 Gebühr bei Anforderung Vermögensverzeichnis?
26.02.2004 34).

Der Anspruch auf diese Gebühr entsteht sogar schon mit dem Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (§ 915 Abs. 3 ZPO).
:-)


die Anfrage an die Schuldnerkartei dahingehend, ob Schu eV geleistet hat oder nicht

löst k e i n e 3/10 Gebühr aus. § 57 BRAGO


DGVZ 1984 S 180 IIA4 mit weiteren Nachweisen NL ZWV April 2004


Beitrag wurde editiert (2004-02-26 10:41:18)

Beitrag wurde editiert (2004-02-26 10:42:01)
188 3/10 Gebühr bei Anforderung Vermögensverzeichnis?
26.02.2004 Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert ist da aber einer anderen Auffassung (siehe 13. Auflage § 58 Rd.-Nr. 34.). Die Frage hier war nämlich, ob die Gebühr nach § 57 BRAGO für die Anforderung des Vermögensverzeichnisses anfällt, wenn sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts lediglich auf die Stellung eines solchen Antrages beschränkt. In solchen Fällen entsteht die Gebühr bereits mit Stellung eines Antrags auf Erteilung einer Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (die man oft vorher einholt). Dass diese Gebühr auf die nachfolgende Anforderung des Vermögensverzeichnisses angerechnet wird, versteht sich von selbst. Aber wenn sich die Tätigkeit des Anwalts nur auf die Auskunft beschränkt, entsteht eine 3/10 Gebühr nach § 57 BRAGO.
188 3/10 Gebühr bei Anforderung Vermögensverzeichnis?
18.11.2005
189 Zwangsvollstreckungserfahrungen in der Praxis
25.02.2004 Hallo Ihr da draußen!
Ich bin derzeit im 3. Lehrjahr zur Ausbildung als ReFa. Seit ca. 1 Jahr habe ich erhebliche Probleme, den Stoff, den ich auf der Berufsschule lerne, in der Praxis zur Anwendung zu bringen, da ich den überwiegenden Teil des Tages nur Diktate schreiben darf! Kann mir vielleicht jemand einen Tipp geben: Welches Buch oder Skript würde mir helfen, die Praxis in der Zwangsvollstreckung zu erlernen?!?! Ansonsten sehe ich für mich schlechte Chancen bei meinen anlaufenden Bewerbungen und Vorstellungsgesprächen!
Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen kann!! DANKE!!
189 Zwangsvollstreckungserfahrungen in der Praxis
25.02.2004 Hallo Mel,

ich habe letztes Jahr erst ausgelernt und mir hat das Buch Fachkunde vom Europa-Verlag sehr weitergeholfen.

Das Buch ist übersichtlich aufgebaut und bringt die wesentlichen Sachverhalte einfach rüber. Hilfreich sind auch die vielen Skizzen, die die Zusammenhänge besser verdeutlichen.

Mit knapp € 30,00 bist du dabei. Ist zwar nicht gerade billig, aber die Investition lohnt sich wirklich.

Viele Grüße
Peggy
189 Zwangsvollstreckungserfahrungen in der Praxis
25.02.2004 www.vollstreckungs-ass.de
Archiv-
Info-
Foren
zur Alltagspraxis,
sicherlich auch ein Lernpotential .
189 Zwangsvollstreckungserfahrungen in der Praxis
25.02.2004 Ich habe mir erst neulich das Buch Zwangsvollstreckung für Anfänger gekauft. Die investierten € 22,00 haben sich gelohnt.
LG
Erbse
189 Zwangsvollstreckungserfahrungen in der Praxis
26.02.2004 Danke an Euch alle! Werde eine RUND-UM-INFOTOUR machen! Wie siehts denn mit nem Tipp für das 1mal1 einer Forderungsaufstellung aus?????
189 Zwangsvollstreckungserfahrungen in der Praxis
27.02.2004 auch zum Thema Notwendigkeit der Forderungsberechnung fnden Sie in der genannten Seie eine umfangreiche Abhandlung.
190 Übersicht der wichtigsten Fristen
25.02.2004 Wer Interesse daran hat, kann sich diese kostenlos downloaden unter

www.rechtsfachwirt-portal.de (downloads)

Ich weise jedoch darauf hin, dass diese Liste keinesfalls vollständig ist und alle Angaben ohne Gewähr sind!

Liebe Grüße

Mandy
191 ZV gegen GmbH
26.02.2004 Hallo,
ich habe mal wieder eine ziemlich blöde Sache auf dem Tisch. Wir haben PfÜB gegenüber drei Drittschuldner (Banken) gestellt. Alle drei zurückgekommen mit dem Vermerk, dass es keine Geschäftsbeziehung gibt. Nun stand die Bankverbindung aber auf dem Briefbogen der GmbH - und nun? Was mache ich denn jetzt - könnt Ihr mir weiterhelfen?
Liebe Grüße
Erbse:-)
191 ZV gegen GmbH
26.02.2004 Hallo!

Hast du denn die Bezeichnung korrekt angegeben, mit Geschäftsführer? Eine Bank erkennt die Pfändung nur an, wenn die Schuldnerbezeichnung völlig korrekt ist!!!

191 ZV gegen GmbH
27.02.2004 Möglicherweise ist der Konto-Inhaber bei der Bank nicht die GmbH, sondern der Geschäftsführer selbst. Da man nur einen Titel gegen die GmbH hat und nicht gegen den Geschäftsführer persönlich, kann man dann dieses Konto nicht pfänden. Ist nur eine Überlegung, wäre ja möglich.

Vielleicht besteht die Bankverbindung aber auch nicht mehr. Das läßt sich überprüfen, wenn man z.B. einen Betrag von 0,10 EUR auf dieses Konto überweist. Wenn der Betrag eingeht, gibt es das Konto noch.
:-)
191 ZV gegen GmbH
27.02.2004 Antwort auf: Hallo,
ich habe mal wieder eine ziemlich blöde Sache auf dem Tisch. Wir haben PfÜB gegenüber drei Drittschuldner (Banken) gestellt. Alle drei zurückgekommen mit dem Vermerk, dass es keine Geschäftsbeziehung gibt. Nun stand die Bankverbindung aber auf dem Briefbogen der GmbH - und nun? Was mache ich denn jetzt - könnt Ihr mir weiterhelfen?
Liebe Grüße
Erbse:-)


Nun, evtl. besteht keine Bankverbindung mehr mit diesen Banken, da die oder das Konto aufgelöst wurde?

Gruß
H. Treysse
191 ZV gegen GmbH
27.02.2004 Antwort auf: Hallo,
ich habe mal wieder eine ziemlich blöde Sache auf dem Tisch. Wir haben PfÜB gegenüber drei Drittschuldner (Banken) gestellt. Alle drei zurückgekommen mit dem Vermerk, dass es keine Geschäftsbeziehung gibt. Nun stand die Bankverbindung aber auf dem Briefbogen der GmbH - und nun? Was mache ich denn jetzt - könnt Ihr mir weiterhelfen?
Liebe Grüße
Erbse:-)


Nun, evtl. besteht keine Bankverbindung mehr mit diesen Banken, da die oder das Konto aufgelöst wurde?

Gruß
H. Treysse
191 ZV gegen GmbH
11.03.2004 Vermutlich wurde die GmbH schon aufgelöst. Du solltest eine Gewerbe- und Insolvenzanfrage machen.
Oder die GmbH hat ihr Geschäft eingestellt und existiert nur noch auf dem Papier und eingehende Gelder gehen auf das Privatkonto des GF.

Viele Grüße,
191 ZV gegen GmbH
01.04.2006 Antwort auf: Hallo!

Hast du denn die Bezeichnung korrekt angegeben, mit Geschäftsführer? Eine Bank erkennt die Pfändung nur an, wenn die Schuldnerbezeichnung völlig korrekt ist!!!



191 ZV gegen GmbH
03.04.2006 Um rauszufinden, ob die GmbH noch existiert, würd ich einfach mal beim Handelsregister anrufen und fragen. Die können einem doch sagen, ob da eventuell ein InsoVerfahren eröffnet ist, GmbH umgezogen ist, gelöscht ist oder oder oder.

Wegen der DS-Erklärungen: Ich hab den Eindruck, viele Banken behandeln Pfändungen sehr lasch. Auf einen kurzen Anruf hin haben schon so manche doch noch eine Bankverbindung mit dem Schuldner gefunden.
192 Erbschaftsausschlagung
26.02.2004 Welcher Wert ist maßgeblich bei einer Erbschaftsausschlagung von überschuldetem Nachlass? Finde überall nur die Angabe 5/20 gemäß § 38 III nach Mindestwert . Aber wie hoch ist der Mindestwert? Nach § 30 KostO 3000,00 EUR???
192 Erbschaftsausschlagung
31.08.2004 genau
192 Erbschaftsausschlagung
04.01.2005 Der Mindestwert beträgt 1.000,00 €!
192 Erbschaftsausschlagung
18.01.2005 Meine Meinung:
Der Wert ist bestenfalls 0,--€. Die 3000,--€ in § 30 KostO sind nur eine Hilfskrücke, wenn man keinen anderen Anhaltspunkt hat. Hier haben wir jedoch den Wert 0 bzw. sogar einen negativen Wert. Es ist also nicht auf den Mindestwert, sondern auf die Mindestgebühr von 10,--€ abzustellen.
192 Erbschaftsausschlagung
06.03.2005 Der Regelwert ist € 3.000,00 Hilfswert nach § 30 KostO ist € 1.000,00

Bei Erbschaftsausschlagungen mit verschuldetem Nachlass also € 1.000,00 nach § 30 KostO
192 Erbschaftsausschlagung
06.03.2005 Der Wert ist wie von Goffaux gesagt unter 0, und wäre z. B. bei Millionen-Schulden minus Millionen. Fällt aber alles eben in die geringste Wertstufe bis plus 1.000 Euro und entsprechend entsteht wie Goffaux richtig schreibt die (positive, nicht negative) kleine Mindestgebühr. Soweit in anderen Antworten Regelwert 3.000 EUR und Mindestwert 1.000 EUR genannt sind ist das nicht ganz richtig, nur eben in der Konsequenz der ersten Wertstufe bis plus 1.000 EUR ändert sich an der Gebührenhöhe nichts wenn man statt des richtigen Werts plus 1.000 angeben würde. Korrekt ist aber unter 1.000 EUR oder 0 oder unter 0.
193 Ausbildung
29.02.2004

Beitrag wurde editiert (2004-02-29 19:41:13)
194 Ausbildung
29.02.2004 Wer von euch hat die Ausbildung zur RA-Fachangestellten schon hinter sich und kann mir ein bißchen was drüber erzählen?
194 Ausbildung
02.03.2004 Was genau willst Du denn wissen?
194 Ausbildung
04.03.2004 Hallo Steffi,

hab dir ne private Mail geschickt!

Viele Grüße
Peggy
194 Ausbildung
07.03.2004 Zum Beispiel auf wieviel RW ich mich gefasst machen muss und persönliche Erfahrungen interessieren mich auch. LG
194 Ausbildung
10.03.2004 Hallo SteffiA,

ich habe die Ausbildung schon hinter mir und kann sagen, dass es sich wirklich gelohnt hat. Sie ist zwar nicht immer einfach und auch sehr anstrengend vom schulischen her, aber ich bereue es auf keinen Fall.

Ist eine super Ausbildung!

Willst du denn eine machen in diesem Bereich?

Viele Grüße
194 Ausbildung
10.03.2004 Hallo Steffi,
Hallo Meli,

bei der Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten kann man wirklich sagen, dass man was fürs Leben lernt. Gerade was Rechtsgeschäfte im täglichen Leben betrifft, da wird man echt sensibilisiert und hinterfragt mehr, bevor man sich zu irgendetwas entschließt. Im Gegensatz zu vielen anderen Berufen, bekommt man hier keine Ausbildung zum Fachidioten. Mit dieser Ausbildung kann man echt in jeden anderen Bürojob einsteigen. Ich würde diese Ausbildung auch jedem empfehlen, muss aber meiner Vorrednerin Recht geben, dass man sehr viel lernen und auch mal ein freies Minütchen opfern muss, um den ganzen Stoff zu verinnerlichen. Aber dieser Aufwand lohnt sich.

Was ich aber auch jedem Azubi empfehlen möchte ist, auch mal von sich aus zu fragen, ob sie sich an neuen Aufgaben versuchen dürfen. Denn viele Kanzleien tendieren dazu, die Azubis für Botengänge, Kopieren, Archivsortieren etc. einzustellen. Wer also nicht die gesamten drei Jahre Deppenarbeit verrichten will, der muss sich auch mal neuen Aufgaben stellen. Natürlich ist es eigentlich Sache des Ausbilders, dem Azubi neue Sachen beizubringen. Aber man fährt einfach besser, wenn man selbst den zeitlichen Rahmen ein wenig mitbestimmen kann. Ich habe in einer kleinen Kanzlei gelernt, so dass man zwangsläufig von allem etwas mitbekommt und auch sehr früh an schwierige Aufgaben herangelassen wird (habe nach zwei Monaten Ausbildung meine erste Urlaubsvertretung machen müssen und musste darauf natürlich auch vorbereitet werden - mit Erfolg). Bei Großkanzleien ist das leider nicht der Fall. Hier lernt man frühestens im zweiten, manchmal sogar erst im dritten Lehrjahr die eigentlich berufsrelevanten Sachen.

Wenn sich nun auch noch die Zahlungsmoral der Anwälte ändern würde, dann hätten wir echt einen Traumjob.

Liebe Grüße
Peggy

194 Ausbildung
10.03.2004 Hallo Peggy,
194 Ausbildung
10.03.2004 Hallo Peggy,

da kann ich dir nur voll und ganz zustimmen. Ich war die gesamten drei Lehrjahre alleine in der Kanzlei (natürlich mit Chef :-)) Ich bin also sozusagen ins kalte Wasser geschmissen worden. Es hat super geklappt und macht heute noch spaß.

Zwei Monate am Anfang meiner Ausbildung war ich in einer Großkanzlei und habe die von dir ausgeführte Deppenarbeit erledigt. Es war auch keine Aussicht auf Besserung. Deshalb habe ich mich entschieden, dann lieber etwas mehr reinhängen, als der Hivi sein.

Was deine Ausführung zum täglichen Leben betrifft, kann ich dir auch nur vollkommen zustimmen. Man sieht auf einmal alles mit anderen Augen, wo man vor der Ausbildung bestimmt nicht hinterfragt hätte.

Schöne Grüße

Beitrag wurde editiert (2004-03-10 15:32:38)
194 Ausbildung
10.03.2004 Hallo Meli,

da hast du ja auch Glück gehabt, in einer kleinen Kanzlei lernen zu dürfen. Das ist m. E. auch wirklich das Beste, was einem passieren kann. Am Anfang hatte ich schon ein bissle Schiss als ich das erste Mal ganz alleine auf mich gestellt war, aber die Urlaubsvertretung hat mich echt gestärkt. Ich war motiviert, so schnell wie möglich so viele Dinge wie möglich zu lernen, um die nächste Urlaubsvertretung noch besser meistern zu können. Das war sowohl für die Prüfung als auch fürs außerberufliche Leben von Vorteil. Ich bin froh, diese Ausbildung gemacht zu haben und würde dies auch jederzeit wiedertun. Momentan mache ich den Rechtsfachwirt. Das ist auch sehr anstrengend, aber bringt ebenfalls eine Menge.
Wir Refas müssen halt nicht mit der rosaroten Brille durchs Leben laufen :-)

Viele Grüße
Peggy
194 Ausbildung
10.03.2004 Antwort auf: Hallo Meli,

da hast du ja auch Glück gehabt, in einer kleinen Kanzlei lernen zu dürfen. Das ist m. E. auch wirklich das Beste, was einem passieren kann.
Wir Refas müssen halt nicht mit der rosaroten Brille durchs Leben laufen :-)

Viele Grüße
Peggy




Da kann ich mal wieder nur zustimmen ;-)

Die erste Zeit alleine denkt man zwar, dass einem alles über den Kopf wächst, aber einmal drin, dann klappts und macht auch spass.

Echt du machst den Rechtsfachwirt bzw. wirtin :-)
Wie lange denn schon. Ich würde es auch gerne machen. Ist schwer?

Grüße
194 Ausbildung
10.03.2004 Hallo Meli,

ich habe im November 2003 mit den Rechtsfachwirtkursen angefangen. Einige Sachen (BGB, ZPO, Kostenrecht) beherrsche ich noch aus dem FF, so dass ich in diesen Bereichen keine Probleme habe mit dem Stoff. Aber Öffentliches Recht ist nicht so mein Ding - ist wohl aber auch nicht Thema Nr. 1 in den Prüfungen :-). Wenn man sich richtig reinkniet und regelmäßig liest und die Unterlagen durcharbeitet ist das alles kein Problem.

Ich hatte nach der Ausbildung irgendwie das Gefühl, dass es das noch nicht gewesen sein kann. Wir hatten zwar in ZV eine sehr gute Lehrerin, trotzdem fand ich den übermittelten Stoff sehr lückenhaft. Für einfache ZV-Aufgaben hätte es gereicht, aber man will ja doch auch mal ein bisschen in die Tiefe gehen.

Ich würde dir auf jeden Fall empfehlen, den Rechtsfachwirt zu machen. Das ist eine Investition, die sich wirklich lohnt. Vielleicht bekommst du ja auch deinen Chef dazu, dass er dir den Kurs bezahlt.

Viele Grüße
Peggy
194 Ausbildung
10.03.2004 Genau das Gefühl habe ich auch schon seit Ende meiner Ausbildung.

Irgendwie fühle ich mich zu höherem berufen ;-)
Mir macht meine Arbeit zwar tierisch spaß, aber wissen kann man nie genug, oder?

Ich habe mir auch schon überlegt, ob ich meinen Chef frage, habs nur bisher nicht getraut. Wie kommst du denn so zurecht mit Arbeiten und Lernen? Machst dus auch als Fernstudium, oder?

Ich habe mir auch überlegt, gleich den Assessorreferent jur. zu machen, aber ich bin mir nicht sicher. Ich denke vernünftiger ist zuerst einmal die Rechtsfachwirtin.

Grüße
194 Ausbildung
11.03.2004 Hallo Meli,

ich habe schon von einigen gehört, die nach der Lehre ins Leere gefallen sind und irgendwo das Gefüll hatten Da muss mehr sein .

Direkt nach der Prüfung war ich natürlich froh über die neu gewonnene Freizeit, habe mich voll und ganz meinem Hobby gewidmet, aber schon nach zwei, drei Wochen zog es mich wieder zum Lernen. Das hätte ich, wenn ich ehrlich bin, mal nicht von mir gedacht. Wobei ich auch sagen muss, dass ich nie Probleme in der Schule hatte und es mir auch immer leicht gefallen ist.
Ich mache den Rechtsfachwirt allerdings nicht über ein Fernstudium. Bei uns wird das hier von einem Aus- und Weiterbildungsträger angeboten. Das ist insoweit praktisch, als dass man immer alles vor Ort hat und eigentlich ganz normal zum Unterricht geht. Wir haben jeden Mittwoch vier Stunden und alle zwei Wochen Samstag acht Stunden Unterricht. Das ist natürlich neben dem Beruf schon anstrengend. Momentan fühle ich mich echt richtig ausgelaugt. Die ursprüngliche Regelung mit meinem Chef war zwar, dass ich nur 32 Stunden wöchentlich arbeiten muss, aber wie das bei Anwälten halt so ist, ist das leider nicht machbar. Meistens muss ich also doch 40 Stunden arbeiten, hetze dann noch zum Unterricht, arbeite den vermittelten Stoff noch mal durch und bin am Ende der Woche so richtig k.O. Andererseits muss ich ja nur zwei Jahre durchhalten. Ich denke, das ist machbar.

Frag einfach mal deinen Chef, was er davon hält. Die meisten Chefs freuen sich eigentlich - ist halt nur die Frage, ob sie dich nach der Ausbildung auch wie eine Rechtsfachwirtin bezahlen.

Viele Grüße
Peggy
194 Ausbildung
11.03.2004 Hallo Peggy,

weist du was denn so im Rahmen des üblichen liegt, zwecks Gehalt, wenn man dann die Ausbildung fertig hat.

Was kann man denn dann mehr verlangen? Wurde das bei euch im Unterricht auch schon mal angesprochen?

Prinzipiell findet er Fort- bzw. Weiterbildungen super, ob ers bezahlt steht auf einem anderen Blatt.

Ich habe eigentlich ein Stipendium durch den guten Abschluss erhalten, nur meine Kammer sagt, ihr stehen nicht genügend Mittel zur Verfügung um mir die Gesamtkosten zu erstatten, ich müsste die zur Verfügung stehenden Mittel also mit anderen teilen.

Hat mich am Anfang tierisch geärgert, da ich dachte, ich könnte umsonst weitermachen, aber leider nicht.
194 Ausbildung
11.03.2004 Hallo Peggy,

weist du was denn so im Rahmen des üblichen liegt, zwecks Gehalt, wenn man dann die Ausbildung fertig hat.

Was kann man denn dann mehr verlangen? Wurde das bei euch im Unterricht auch schon mal angesprochen?

Prinzipiell findet er Fort- bzw. Weiterbildungen super, ob ers bezahlt steht auf einem anderen Blatt.

Ich habe eigentlich ein Stipendium durch den guten Abschluss erhalten, nur meine Kammer sagt, ihr stehen nicht genügend Mittel zur Verfügung um mir die Gesamtkosten zu erstatten, ich müsste die zur Verfügung stehenden Mittel also mit anderen teilen.

Hat mich am Anfang tierisch geärgert, da ich dachte, ich könnte \\\ umsonst\\\ weitermachen, aber leider nicht.
194 Ausbildung
11.03.2004 Hallo Meli,

im Rahmen des üblichen hast du nett formuliert, weil sich in der Regel nämlich keiner dran hält.

Meintest du nach der Refa-Ausbildung oder nach der Rechtsfachwirt-Ausbildung?

Zu ersterem: Im ersten Jahr nach der Ausbildung kannst du zwischen 1.200 und 1.300 Euro verlangen. Mein Chef wollte mir erst 1.000 Euro brutto für eine 40 Stunden-Woche anbieten. Das fand ich natürlich weniger toll, da ich als eine der besten in meinem Bundesland abgeschlossen habe und wirklich sehr gute Leistung bringe, was mein Chef eigentlich wusste, da er mich ja immerhin drei Jahre ausgebildet hat. Ich habe es dann immerhin geschafft, dass er 1.200 Euro für eine 40-Stunden-Woche ansetzt. Da er mich aber nur auf 32-Stunden-Basis beschäftigen will, kannst du dir ja ausrechnen, was da am Monatsende rauskommt, zumal ich ja eigentlich 40 Stunden arbeite.
Ich hoffe echt, dass ich im zweiten bzw. dritten Jahr dann eine Gehaltserhöhung bekomme, schließlich will man ja von seinem Geld auch leben können.

Als Rechtsfachwirtin kannst du dann bei uns in Sachsen beispielsweise ab 1.800 Euro brutto verlangen. Leider ist es bei den Anwälten hier sehr verbreitet, nur den Minilohn zu zahlen. Da bekommt man mitunter mit 5 bis 10 Jahre Berufserfahrung gerade mal 1.200 - 1.500 Euro brutto. Eine Weiterbildung wie Rechtsfachwirt sehen die Anwälte gern, nur mehr bezahlen, will keiner dafür. Das sind doch rosige Aussichten. Naja, hauptsache die Anwälte können ihren dicken BMW fahren.

Eigentlich hätte ich das Stipendium für den Rechtsfachwirt auch bekommen, nur leider sind bei uns die Kassen leer. Kannst dir ja vorstellen wie ich mich da gefreut habe, nun doch die Kosten selbst tragen zu dürfen. Irgendwann kam dann der Brief, dass das mit dem Stipendium nichts wird.
Da ich noch unter 25 Jahre bin, bekomme ich wenigstens 35 % der Kosten als Zuschuss von Vater Staat. Eine Freunding von mir - macht auch den Kurs - hat wohl in den letzten Tagen einen Brief bekommen, in dem ihr mitgeteilt wurde, dass auch der 35 %-ige Zuschuss noch gekürzt wird, weil die Haushaltsmittel nicht reichen. Das sind doch echt tolle Aussichten für die Bildung. Da brauchen wir uns über die Ergebnisse der Pisa-Studie gar nicht mehr wundern.

Wegen den Kosten drücke ich dir echt die Daumen, dass du wenigstens ein Teil-Stipendium bekommst, wenn schon ein komplettes nicht möglich ist. Denn wer kann schon so mal eben 2.800 Euro aus dem Hut zaubern.

Liebe Grüße
Peggy


Beitrag wurde editiert (2004-03-11 15:40:00)

Beitrag wurde editiert (2004-03-11 15:44:59)
194 Ausbildung
11.03.2004 Hallo Steffi,

auch ich kann dir die Ausbildung zur RA-Fachangestellten nur ans Herz legen.
Ich habe zwar auch erst in einer Kanzlei meine Ausbildung begonnen, in der ich die Kaffe-Bring-Tante war, hab dann aber in eine 1-Mann-Kanzlei gewechselt und dort sehr gute Erfahrungen gemacht.
Du lernst soviele Sachen die du in deinem Leben immer wieder gebrauchen kannst.
Es ist immer mal was Neues, sehr interessante Sachen auch teilweise.
Es ist zwar nicht gerade der abwechslungsreichste Job der Welt, aber mir macht er sehr viel Spaß! Ich denke man muss sich für den Job und die Materie schon begeistern können, sonst macht es keinen Spaß.
Mir sind meine Stammkunden auch schon richtig ans Herz gewachsen.
Und wenn du dann noch einen netten Chef hast, der deine Arbeit zu würdigen weiß (leider nicht in finanzieller Hinsicht bei mir) kann es doch gar nicht besser laufen.

Hoffe du entscheidest dich für eine solche Ausbildung. Und falls ja wünsche ich dir viel Spaß und viel Erfolg.


Hallo Meli, Hallo Peggy,

mit euch würde ich mich bezüglich der Fortbildung zur Rechtsfachwirting gern weiter austauschen.
Wenn Ihr Lust habt auch gern per e-mail.
Habe bereits einen Betrag unter der Rubrik Mitstudenten gesucht geschrieben. Vielleicht schaut ihr euch den mal an und meldet euch dann.

Schöne Grüße, Diana
194 Ausbildung
11.03.2004 @ Peggy

Ja, da haste wohl recht.

Ich meinte nach der Rechtsfachwirtin-Ausbildung.

Ich bin jetzt schon das zweite Jahr ausgelernt und verdiene aber seit beginn 2000,00 € brutto.

Ist bei euch der niedrige Lohn normal? Kommt mir jetzt doch sehr niedrig vor.

Das mit den 35 % ist interessant. Davon habe ich noch gar nichts gehört. Ich bin nämlich auch noch unter 25 :-).

Also ich denke, wenn mein Chef sich an den Kosten beteiligt ist das schon sehr viel. Ich würde dann zwar auch gerne weniger arbeiten, aber das kann ich wohl vergessen. *träum*

Vielen Dank fürs Daumendrücken ;-)
194 Ausbildung
11.03.2004 @ Peggy

Ja, da haste wohl recht.

Ich meinte nach der Rechtsfachwirtin-Ausbildung.

Ich bin jetzt schon das zweite Jahr ausgelernt und verdiene aber seit beginn 2000,00 € brutto.

Ist bei euch der niedrige Lohn normal? Kommt mir jetzt doch sehr niedrig vor.

Das mit den 35 % ist interessant. Davon habe ich noch gar nichts gehört. Ich bin nämlich auch noch unter 25 :-).

Also ich denke, wenn mein Chef sich an den Kosten beteiligt ist das schon sehr viel. Ich würde dann zwar auch gerne weniger arbeiten, aber das kann ich wohl vergessen. *träum*

Vielen Dank fürs Daumendrücken ;-)
194 Ausbildung
12.03.2004 Hallo Meli,

das mit dem Niedriglohn ist bei uns leider normal. Die Wahrscheinlichkeit, dass ich mal € 2.000,00 brutto verdiene tendiert gen Null. In den neuen Bundesländern ist keiner bereit, mehr als das Notwendige zu zahlen. Egal was man für Leistungen hat. Da wird dann immer behauptet, dass bei uns die Lebenshaltungskosten geringer sind, was ja vielleicht auch stimmen mag, trotzdem könnte ich von meinem Gehalt gerade mal die Miete zahlen und dann ist aber auch schon Schluss. Mein Freund verdient zum Glück recht gut, so dass dieses Minigehalt nicht gar so problematisch ist. Aber es ärgert einen natürlich schon, zu wissen, dass man sich kein eigenes Leben leisten kann.

Wo kommst du her, dass du gleich von Anfang an, so viel Gehalt bekommen hast? Ich vermute mal, dass dein Chef dir sicher auch mehr zahlen würde, wenn du den Rechtfachwirt hast (so ca. € 2.800,00 bis € 3.000,00 fände ich angemessen).

Bei den 35 % musst du echt mal nachfragen, ob es das bei euch auch gibt, ich denke aber schon. Das ist schon eine Erleichterung. Ich habe übrigens gestern auch dieses besagte Schreiben der Förderstelle bekommen. Bei mir wird auch noch mal gekürzt. Da kommt Freude auf.
Ich hoffe echt, dass die Fördermittel nicht noch weiter gekürzt werden und vor allem, dass du auch noch welche abbekommst. Das mit der 35 %igen Förderung klappt aber nur, wenn du den Rest bezahlst. Wenn dein Chef die Kosten übernimmt, dann gibt es keine Fördermöglichkeit. Wobei dies dir egal sein dürfte, wieviel dein Chef zahlen muss, er kann es ja dann bei der Steuer geltend machen.

Liebe Grüße
Peggy

Beitrag wurde editiert (2004-03-12 08:10:27)

Beitrag wurde editiert (2004-03-12 08:11:17)
194 Ausbildung
12.03.2004 Hallo Diana,

habe deinen Beitrag unter Mitstudenten gerade gelesen. Wieso kannst du dich noch nicht fortbilden nur weil du erst zwei Jahre Berufserfahrung hast? Ich habe den Rechtsfachwirt direkt nach der Lehre begonnen. Zugangsvoraussetzung für Prüfung ist, dass du mindestens zwei Jahre Berufserfahrung hast und das schafft man bis zur Prüfung locker, da der Kurs zwei Jahre dauert. Bei mir sind es zur Prüfung genau 2 1/2 Jahre Berufserfahrung. Es hat auch den Vorteil - wenn man den Rechtsfachwirt zeitnah nach der Ausbildung macht - dass man noch den Stoff im Blut hat und so leichter den Dozenten folgen kann.

Ich würde dir den Rechtsfachwirt echt empfehlen.

Liebe Grüße
Peggy
194 Ausbildung
12.03.2004 @Peggy

Naja, ob ich gleich so viel mehr bekomme ist fraglich. Wäre natürlich super *bounce*. Ich wäre aber auch schon mit 2.500,00 € für den Anfang zufrieden. Will ja mal nicht so sein ;-) *grins*

Also, dass das solche Unterschiede zwischen Ost und West gibt, ist mir doch unbegreiflich. Mal abgesehen von den Lebenhaltungskosten von Ost und West, die Arbeit ist doch die gleiche und sollte dementsprechend entlohnt werden. *grrr* Ist ja echt unfair.

Ich werde wahrscheinlich mal nächste Woche ein Gespräch mit meinem Chef führen. Ich warte nur noch auf ne gute Gelegenheit ;-)

Ich hätte noch ne Bitte:

Kannst du mir vielleicht mal eine Aufgabe oder ein Thema posten, dass ihr so im Kurs bzw. studium behandelt bzw. bearbeitet. Ich kann mir gar nicht so genau vorstellen wie da so die Erwartungen sind. Wäre echt arg nett *knuffelz*

Danke dir

Gruß
194 Ausbildung
12.03.2004 Hallo Peggy,

ich war davon ausgegangen, dass ich erst 2 Jahre arbeiten muss und dann mit dem Rechtsfachwirt anfangen kann.
Hab direkt nach der Ausbildung auch noch gar nichts davon gewusst. Mein Chef hat mir erst letztens so einen Flyer auf den Tisch gelegt.
Da eröffnen sich mir natürlich ganz neue Seiten :-)
Ich find´s ja auch ganz schön happig an den Kosten die man da so aufbringen muss.
Ich bin ja jetzt auch erst 1 1/2 Jahre nicht mehr am lernen, da wird der Stoff wohl zu schaffen sein (was ich von früher noch weiß)

Aber besten Dank für den Tip!

Diana
194 Ausbildung
12.03.2004 @Peggy

Jetzt habe ich doch glatt vergessen deine Frage zu beantworten :boah: Ich arbeite in Stuttgart.
194 Ausbildung
12.03.2004 Hallo Meli,

tja, da siehst du mal, Deutschland ist halt in mancherlei Hinsicht immer noch geteilt. Wenn mal davon ausgeht, dass die Anwälte hier nun auch 100% der Gebühren abrechnen können, müssten ja eigentlich die Löhne steigen ;-) Naja, ich sollte wohl realistisch bleiben :-)

Ich wünsche dir echt, dass du einen guten Moment für die Verhandlung mit deinem RA findest und er die Kosten übernimmt. Das ist goldwert.
Ich warte auch schon seit Ewigkeiten auf einen guten Moment bei meinem Anwalt, um mit ihm wenigstens mal über die Überstundenvergütung zu sprechen. Irgendwie scheint der das zu riechen und hat immer megamiese Laune. Es würde mir für den Anfang ja schon reichen, wenn mich auf eine normale 40-Stunden-Woche gehaltsmäßig hochstuft, da ich die Arbeit ja auch erbringe.

Was die Aufgaben für den Fachwirt betrifft, kann ich dir nicht wirklich weiterhelfen. Meistens läuft das so ab: Die Dozenten besprechen pro Kurstag meist ein Thema und stellen dann zwischendurch Fragen oder geben uns kurze Übungsfälle, die wir dann anhand des vorgetragenen Sachverhalts lösen müssen. Das ist aber - wenn man dem Dozenten immer brav lauscht - kein Problem. Wir müssen auch keine Hausarbeiten abgeben o. ä., weil wir die Aufgaben halt immer schon im Unterricht lösen müssen. Im Gegensatz zur Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten sind die Aufgaben natürlich schon etwas schwieriger gestaltet. Man muss halt etwas weitsichtiger an die Aufgabenlösung herangehen. Prinzipiell muss man echt alles auseinanderpflücken und aus hunderttausend Perspektiven betrachten. Da hatte ich am Anfang immer noch Probleme, da ich nach dem Schema Berufsschule vorgegangen bin. Mittlerweile habe ich gecheckt, dass man auch mal nach links und rechts schauen muss, um ans Ziel zu kommen.

Was die Themen betrifft, die wir durchnehmen, kann ich dir schon ein bissle nähere Auskünfte geben: Die Zwangsvollstreckung wird wirklich bis ins kleinste Detail auseinandergenommen, sämtliche Spezialfälle werden durchgesprochen. Gebührenrecht hatten wir bislang noch nicht, weil die Dozenten erst das RVG abwarten wollen, da wir ja vorher keinen Gesetzestext haben. Materielles Recht haben wir auch - ist für mich aber echt langweilig, weil ich das alles noch von der Lehre her weiß - da wird das gesamte BGB durchgesprochen. Buchführung und Büroorganisation sind auch wirklich leichte Fächer. Man muss den Dozenten nur aufmerksam zuhören, dann ist das ein Kinderspiel. Formelles Recht ist auch nicht sonderlich schwer, da man das meiste eh schon weiß. Bislang sind wir dann in der ZPO halt nur noch etwas mehr ins Detail gegangen. Natürlich gibt es auch so unschöne Fächer wie Europarecht, Verwaltungsrecht und überhaupt Öffentliches Recht. Was diese Fächer betrifft bräuchte ich echt eine gelbe Armbinde mit drei schwarzen Punkten. Zum Glück sind die Fächer aber nicht so prüfungsrelevant.

:-) Grüße
Peggy
194 Ausbildung
12.03.2004 Hallo Diana,

es stimmt schon, dass die Kursgebühren sehr hoch sind, aber die Investition lohnt sich wirklich. Du kannst ja mal bei deiner zuständigen Kammer nach Fördermöglichkeiten fragen (Stipendium oder zumindest 35%-igen Zuschuss - dazu hatte ich in den vorgehenden Beiträgen schon geschrieben). Vielleicht hast du ja auch einen lieben Chef, der zuviel Geld hat und dich unbedingt darin unterstützen will ;-) Soll vorkommen.

Liebe Grüße
Peggy

194 Ausbildung
12.03.2004 Hallo Peggy,

danke für die Ausführungen. Das hört sich ja aber echt machbar an. Wie ist es denn mit Lernmaterial. Bekommt man da was mit nach Hause oder muss man sich selbst drum kümmern? Lernst du noch viel zu Hause? Wie ist das denn mit den Prüfungen dann? Gibts sowas wie Klassenarbeiten oder wird man zwischendurch nicht bewertet?

Fragen über Fragen ;-) Ich hoffe ich nerve dich nicht :-P Aber ich kenn leider niemand, der schon Rechtsfachwirtin ist oder gerade dabei.

Viele Grüße
194 Ausbildung
12.03.2004 Hallo Meli,

das hängt immer ganz vom Bildungsträger ab, ob man irgendwelche Klausuren schreibt oder nicht. Da ich den Rechtsfachwirt bei einem Aus- und Weiterbildungsinstitut (übrigens mit sehr gutem Ruf, da bezahlt man doch gern die Gebühren) mache, dass sich lieber darauf beschränkt so viel Wissen wie möglich zu vermitteln und nicht ständig irgendwelche Klausuren zu schreiben, fallen Klassenarbeiten o. ä. weg. Dafür werden wir halt im Unterricht immer getestet. Das Institut geht davon aus, dass wir alle freiwillig da sind und uns von uns aus auch mal auf den Hosenboden setzen und pauken. Das finde ich ganz gut und diese Theorie geht bei mir auch auf. Vor den Prüfungen habe ich aber ehrlich gesagt schon ein bissle Bammel. Aber ich denke, wenn ich zeitig genug anfange mit lernen und auch so immer mal die Bücher wälze, dann sind auch die Prüfungen machbar.

In Wochen, wo Mittwoch und Samstag Kurs ist muss ich schon ganz schön viel Freizeit opfern. 12 Stunden gehen schon allein für die Kurse drauf und dann noch mal 5 bis 10 für die Vor- und Nachbereitung. In der Regel geben die Dozenten Skripte aus, die man dann sehr gut durcharbeiten kann. Mitunter sind die Skripte aber auch zu umfangreich, so dass ich meist noch einen seperaten Ordner führe, der dann auch meine Gliederungsvariante, den Vortragsinhalt und mehr Skizzen beinhaltet. Einige Dozenten geben gar keine Skripte aus, da muss man dann immer mitschreiben, aber das ist auch nicht so wild. Ich krakle alles schnell mit und habe dann sogar noch genug Zeit auch mal hochzuschauen und einfach zuzuhören. Allerdings muss ich dann mein Gekrakel zeitnah ins Reine schreiben, weil ich es sonst nach einer Woche nicht mehr lesen kann ;-)
In den nächsten drei Wochen muss ich jeden Samstag zum Kurs und zwischendurch noch RVG-Seminar und dann noch zu den Mittwoch-Kursen, da wird es zeitlich echt heftig. Vielleicht sollte ich mir dann von meinem Megagehalt ;-) eine Putzfrau einstellen, damit mein Haushalt nicht gar so doll aus den Fugen gerät :-)

Ich finds toll, dass ich dich hier getroffen hab :-D

Peggy


194 Ausbildung
15.03.2004 Hallo Peggy,

das mit der Putzfrau ist ne super Idee :-D *wegschmeißvorlachen*
Sollte ich mir auch zulegen.

Hört sich aber dennoch nach sehr viel Streß und Arbeit an. Hast du eigentlich unterstützung beim Lernen usw.? Ich meine kennst du jemanden, der dir helfen kann oder machst du alles allein?

Ich finde es auch toll, dass wir uns hier getroffen haben.

Auf baldiges Wiederlesen!

Grüße
194 Ausbildung
15.03.2004 Hallo Meli,

ich hoffe, du hattest ein erholsames Wochenende :-)

Wenn ich ehrlich bin, lerne ich immer allein :-( Einerseits ist das ganz gut, weil man durch niemanden abgelenkt wird, andererseits kann man sich auch nicht so austauschen, wenn man sich doch nicht so sicher ist. Das geht dann erst wieder in den Seminaren. Ich habe aber ganz gute Bücher, da fällt das Lernen nicht so schwer. Zur Not kann ich ja dann auch meine RAe fragen oder die Rechtspfleger bei Gericht (mach ich häufig, wenn ich bei der ZV Fragen habe).

Insgesamt ist es schon stressig, aber ich denke, dass es sich wirklich lohnt. Ich freue mich echt schon auf Ostern, weil da mal ein paar Tage am Stück zum Ausruhen sind ;-)

Hast du dich nun eigentlich schon für den Rechtsfachwirt entschieden?

Liebe Grüße
Peggy
194 Ausbildung
15.03.2004 Hallo Peggy,

ja, Wochenende war super, aber viel zu kurz (wie immer).

Ich habe mich noch nicht ganz entschieden. Es ist halt nochmal ne ganz schön lange Zeit, die man mit lernen verbringt.

Ich bin halt auch privat etwas hin- und hergerissen. Einerseits bin ich Karrieregeil und andererseits überlege ich schon die ganze Zeit drüber nach eine Familie zu gründen (du verstehst schon ;-)). Weil, was bringt es mir, jetzt nochmal 2 Jahr o. s. zu büffeln und endlich den Titel Rechtsfachwirtin zu tragen und dann als Mami zu Hause sitz und mich nach dem Mutterschutz keiner mehr zu meinen alten Bedingungen will. Ich weis, es gibt die Möglichkeit, dass der Mann den Mutterschutz übernimmt, dass will ich aber irgendwie auch nicht.

Aber andersrum möchte ich noch unbedingt weitermachen. Ich bin ja sogar am Überlegen, ob ich gleich den Rechtswirt machen soll. Aber ich kann mich echt nicht entscheiden.

Gings dir auch schon mal so? Oder war dir von vornherein klar, was du willst?

Ich weis zwar, dass du unter 25 bist, aber verrätst du mir, wie alt du genau bist?

Ich hoffe ich habe jetzt nicht zuviel geplappert :-)

Bis demnächst, hoffe ich :-P
194 Ausbildung
15.03.2004 Hallo Meli,

bin 22 Jahre, aber eigentlich auch schon der absolute Familienmensch. Meine Überlegung für den Kurs war eigentlich auch dahingehend, dass ich mit dem Mamisein auch nicht mehr so lange warten möchte. Damit ich nach dem Babyjahr aber wieder reelle Chancen im Berufsleben habe, mach ich halt erst einmal den Kurs. Da hätte ich dann zumindestens schon drei Jahre Berufserfahrung und den Titel Rechtsfachwirt. Mein Freund würde zwar gern das Babyjahr übernehmen, allerdings würde unser Einkommen dann drastisch sinken und das wäre nicht so toll. Außerdem würde ich auch nicht auf die Erfahrung verzichten wollen :-)

Bevor ich aber ans Mamasein konkret denke, wird erst einmal geheirat. Diesbezüglich bin ich sehr altmodisch ;-)

Darf ich fragen wie alt du bist? Ich hoffe, das ist nicht zu indiskret, aber du hast ja schließlich auch gefragt ;-)

Tschö
Peggy

194 Ausbildung
15.03.2004 Hallöchen Peggy,

ich werde auch in zwei Wochen 22! *so ein Zufall*

Bei mir ist es halt gerade andersrum. Wenn ich jetzt ein Kind bekommen würden, dann wäre unsere Eikommensquelle hinüber. Er verdient nicht annähernd so viel wie ich. Er würde auch sofort das Babyjahr übernehmen, allerdings möchte ich mir das auch nicht wirklich nehmen lassen. Irgendwie würde mir da dann was fehlen, glaube ich!

Mit dem heiraten, sehe ich ebenfalls so. Was ich allerdings nicht will, ist schwanger heiraten. *will ja schließlich doll aussehen*

Irgendwie haben wir viele Gemeinsamkeiten, kann das sein?

Frohes Schaffen (oder arbeitest du heut gar nicht?)
194 Ausbildung
15.03.2004 Hallo Meli,

ist ja echt witzig. Ich würde sagen, da haben sich zwei gefunden :-)

Das wäre auch das letzte, was ich gebrauchen könnte, schwanger zu heiraten. Wie du schon angemerkt hast, man will ja schließlich toll aussehen. Das Kleid muss ja dann auch absolut genial an einem aussehen. Wobei, wenns jetzt passieren würde wäre es auch egal, weil man ja im vierten Monat noch nichts sieht. Jetzt kannst du mal ausrechnen, wann ich meinen Personenstand wechseln werde ;-)

Ich finde auch, dass grundsätzlich die Frauen das Babyjahr nehmen sollten, die Natur hat sich schließlich was dabei gedacht, dass wir Frauen die Kinder gebähren ;-)

Liebe Grüße
Peggy

PS: Muss heute arbeiten, auch wenn ich mich rein körperlich und geistig eigentlich noch nicht dazu in der Lage sehe. Vielleicht sollte ich mir noch eine Kanne Kaffee kochen :-)



194 Ausbildung
15.03.2004 Hallo Peggy,

Oh schön, habt ihr schon ein Aufgebot bestellt? Alles schon fix und fertig? *freu*

Bei mir steht noch kein Termin fest. Bei uns fehlts leider ein bißchen am Geld. Mein Meinung ist halt: Ich heirate nur einmal (steht für mich definitiv jetzt schon fest) und da möchte ich feiern, bis sich die Balken biegen und das kann ich mir leider nicht leisten. Also, abwarten.

Ich bin auch gerade im Geschäft, aber irgendwie kann ich mich nicht durchringen, meine Arbeit zu erledigen. Habe heut nur kruscht! Und das Wochenende war eindeutig zu kurz. Meine schlimmsten Tage sind eh immer Montags (is glaub bei jedem so) und Mittwochs. Frag mich net warum, aber ich hasse Mittwoch (e):-P.

Aber sogar mein Chef hat heute schon fünf Tassen Kaffee intus. Den hat sein kleiner Sohn (6 Monate) heute Nacht nämlich nicht schlafen lassen *ha ha*.

Ich glaube auch, dass wir uns gefunden haben *schieflach*

Grüßle
194 Ausbildung
15.03.2004 :-D wir haben schon alles geplant, habe sogar schon mein Kleid bestellt - ein Traum :-)

Ich bin auch der Meinung, dass wenn man heiratet, man auch ordentlich die Korken knallen lassen muss. Ich spare schon seit ner halben Ewigkeit dafür. Man sollte bei einer Hochzeit wirklich an nichts sparen, schließlich will man sich später auch an das Fest erinnern.

Ist natürlich schon blöd, wenn du die Großverdienerin bist und dann das Babyjahr nehmen willst. Da ist die Situation bei mir und meinem Freund schon günstiger.

Knuffel :-D
194 Ausbildung
15.03.2004 Hallo Peggy,

da kann man ja richtig neidisch werden *grumml*.

Mein Göttergatte findet leider seit 2 Jahren keine Stelle mehr in seinem erlernten Beruf, deshalb ist er nur als Aushilfe angestellt. Er verdient zwar nicht schlecht, hat aber keine Zukunft!

Auf was ist denn dein Chef, bzw. Chefs so ausgerichtet?
194 Ausbildung
15.03.2004 Hallo Meli,

wir haben hier das wohl spannenste Gebiet auf Erden: Baurecht und Architektenrecht ;-) Und worauf habt ihr euch so spezialisiert? Ich hoffe, du bist nicht auch im Baurecht anwesend ;-) Dauernd die ewig langen Schriftsätze und man hat auf Seite 50 das Gefühl, dass man alles, was so diktiert wird, schon 20mal geschrieben hat ;-)

Ist auch blöd, wenn man in seinem erlernten Beruf keine Stelle mehr bekommt. War bei meiner Mutti leider auch so. Sie hat dann eine Umschulung nach der anderen gemacht. Immer wenn sie mit der Umschulung gerade fertig war, war dieser Beruf gerade nicht mehr gefragt. Der Arbeitsmarkt ist momentan echt krass.
So ein Aushilfsjob ist ja auch immer nur vorübergehend. Ihr würdet sicherlich auch ruhiger leben, wenn dein Freund einen festen Job mit entsprechendem Gehalt hat. Ich drücke ihm ganz doll die Daumen, dass er bald einen Job findet, der seinen Vorstellungen entspricht.
Was ist er denn eigentlich von Beruf? (Gott bin ich wieder neugierig) :-)
194 Ausbildung
15.03.2004 Hallo Peggy,

Kein Problem, bin auch immer so schrecklich neugierig!

Er ist Schreiner. Nach seiner Ausbildung ist er allerdings direkt zum Bund und seitdem findet er nix mehr. Hauptsächlich ist zwar die wirtschaftliche Lage daran schuld, aber auch die Tatsache, dass er keinen Führerschein hat und auch in nächster Zeit nicht haben wird. Und was ist ein Schreiner ohne Führerschein????

Ich habe bestimmt mit ihm in den letzten zwei Jahren über 120 Bewerbungen geschrieben. Ich gebe aber nicht auf! Er hats eigentlich schon fast aufgegeben, aber ich bin da hartnäckiger! :-P

Mein Chef ist Anwalt (klar) und Insolvenzverwalter. Demnach machen wir hauptsächlich Insolvenzen. Aber auch Zivil- und Gesellschaftsrecht. Das mit den unzähligen Seiten schreiben, kenn ich. Ist echt ätzend. Immer wieder das selbe, 20, 30, 40 oder 50 Seiten lang.

Aber da muss man durch!!!! ;-)

Grüßle
194 Ausbildung
15.03.2004 Hallo Meli,

120 Bewerbungen zu schreiben ist schon heftig. Da ist es schon gut, dass du wenigstens so hartnäckig bist. :-) Überhaupt sind solche Bewerbungsphasen teilweise echt zermürbend. Ich kann mir auch vorstellen, dass der Beruf des Schreiners nicht mehr so häufig ist. Bei uns hier habe ich ehrlich gesagt noch nie eine ausgeschriebene Stelle für den Beruf gesehen.

Warum hat er eigentlich keinen Führerschein? Liegt es am Geld? Denn eigentlich machen Männer ja den Führerschein, sobald sie 18 Jahre sind. Muss mich aber outen, hab auch keinen Führerschein. Liegt aber daran, dass ich echt Schiss habe (Hatte in den letzten Jahren 3 Unfälle mit meinem Freund und irgendwie habe ich mich davon noch nicht ganz erholt, obwohl mir körperlich nie was passiert ist).
:-)

Tschö
194 Ausbildung
15.03.2004 Hallo Peggy,

bei uns gibts auch keine ausgeschriebenen Stellen und wenn dann nur Zeitarbeit (5 € die Stunde) *kopfschüttel*.

Er kann keinen Führerschein machen, bzw. er kann schon, allerdings müsste er davor eine MPU absolvieren. Das hat er auch schon mal versucht, ist allerdings wie 80 % durchgefallen. So und jetzt können wir uns keine zweite leisten und irgendwie fehlt auch die Motivation nochmal eine zu machen, da wir die Auferlegung sowieso schon für ungerecht halten. Aber Gesetz ist Gesetz. Das wissen wir ja am besten, gell???

Über eine Umschulung haben wir auch schon mal nachgedacht, aber er würde halt gerne Handwerker bleiben und dazu braucht man halt nen Führerschein *Teufelskreis*

Grüße
194 Ausbildung
15.03.2004 Hallo Meli,

ich steh gerade völlig auf dem Schlauch: Was ist eine MPU? Hab ich noch nie gehört :-) Ist das was unanständiges? *grins*

Ich kanns auch nachvollziehen, dass er gerne Handwerker bleiben möchte, es macht ihm ja sicherlich auch Spaß. Uns würde es ja auch nicht gerade freuen, wenn wir jetzt plötzlich Kraftfahrer werden sollten. Wobei ich ehrlich sagen muss, dass ich ursprünglich ja mal Kunst studieren wollte. Ist aber brotlos, es sei denn man hat den absoluten Durchbruch, ansonsten hat man immer nur einen leeren Kühlschrank, sofern man einen Kühlschrank hat :-D

:-)
194 Ausbildung
15.03.2004 Hallo Peggy :-)

MPU = Medizinisch-Psychologische-Untersuchung, besser bekannt als Idiotentest . Früher habe ich immer gedacht, da müssen nur idioten hin, aber falsch.

Davon hast du doch bestimmt schon gehört, oder?

Grüßle
*knuffelz*
194 Ausbildung
15.03.2004 Hallo Meli,

Idiotentest kenne ich natürlich :-) Da kommen wahrscheinlich nur die Idioten durch. Ne Freundin von mir musste da auch schon hin und ist durchgefallen, was für meine These spricht, dass Ottonormalbürger da nicht durchkommt. Naja, ist halt ein Test für Idioten.

Wann kann denn dein Freund frühestens den Führerschein machen? Schließlich ist es ja für seine Berufstätigkeit sehr wichtig.

Schnorbs :-P

194 Ausbildung
15.03.2004 Hallo Peggy,

die Verjährungsfristen für die Alkoholdelikte sind 10 Jahre! Es sind zwar schon 5 rum, aber eben nur die Hälfte!

Das Problem bei seiner MPU war halt, dass die ihn nach Gewohnheiten befragt (ausgequetsch) haben, die vor 5 Jahren waren. Die wollten wissen, warum er vor 5 Jahren so einen Fehler begangen hat und wie es soweit kommen konnte.

Medizinisch ist bei ihm alles in Ordnung. Nur mit dieser ... Psychologin hat er sich halt in die Haare bekommen, weils die nicht interessiert hat, wie er heute lebt, was sich in der zwischenzeit geändert hat.

Aber das ist so ein Thema für sich. Darüber könnte ich mich stundenlang aufregen. So was ungerechtes *rumstänker*

Aber ich will dich hier jetzt nicht mit meinem rumgeblubbel nerven :-)

Wie sind denn deine Arbeitszeiten so?
194 Ausbildung
15.03.2004 Hallo Meli,

hab mich mal kurz schlau gemacht wegen dem nichtbestandenen Idiotentest . Da muss doch schließlich was zu machen sein.

Mein Freund sagt, es gibt Gutachter, die auch bei einem nicht bestandenen Idiotentest den Nachweis liefern können, dass der Prüfling geeignet ist, Fahrzeuge zu führen und er dann einen Führerschein bekommen kann. Diese Gutachter halten nichts vom Idiotentest und die Fragen bzw. Prüfungen haben wirklich etwas mit der Materie Straßenverkehr zu tun, was man beim Idiotentest nicht wirklich sagen kann. Diese Gutachten kosten einige Euro (mindestens 500 €) und man muss alles vorher bezahlen.

Vielleicht kommt diese Variante ja für deinen Freund in Frage, wenn er sie nicht auch schon ausprobiert hat.

Was meine Arbeitszeiten betrifft, ist das eher ein leidiges Thema :-( Normalerweise 8 Stunden täglich an 4 Tagen (Entweder von 8:00 bis 16:30 Uhr oder von 9:00 bis 18:00 Uhr). Meistens bin ich aber 10 bis 11 Stunden im Büro. Aber auf meinen freien Tag lege ich echt wert, sonst arbeitet man sich ja kaputt :boah:
Wie sehen deine Arbeitszeiten so aus? Bekommst du eventuelle Überstunden vergütet oder kannst du sie abfeiern?

Schnuffel :-D
194 Ausbildung
15.03.2004 Hallo Peggy,

er war halt bei einer MPU GmbH (wurde von der Verwaltungsbehörde empfohlen). Ich weis nur, dass der Gutachter berechtigt sein muss, eine staatlich anerkannt MPU durchzuführen. Kann das so einer wie du geschrieben hast?

Wir haben auch vor dem Termin erstmal 530 € wegen einer doppelten Fragestellung bezahlt.

Wie finde ich denn solche Gutachter raus?


Meine Arbeitszeiten sind eigentlich von 08:00 bis 17:00 Uhr mit einer Stunde Pause. Aber ich komme jeden morgen schon um 07:30 Uhr, mache nur höchstens ne halbe Stunde Mittag und gehe frühstens um 17:00 Uhr. So ists halt wenn man alleine ist, gell? Freitags kann ich eigentlich schon um 16:00 Uhr gehen, aber das kam in den 1 1/2 Jahren wo ich jetzt bei meinem Chef bin, vielleicht 3 mal vor. *tststs*.

Ist aber glaube ich überall so! Ich hätte auch gerne einen Tag frei die Woche *schmoll*.

Ich hätte es auch fast hinbekommen, wenn er meine sich noch in der Probezeit befindliche Kollegin übernommen hätte. Aber sie wurde von 1 Woche gekündigt. Sie bleibt zwar noch bis sie was neues hat, aber dann sitz ich wieder alleine hier.

Grüßle
194 Ausbildung
15.03.2004 Hallo Meli,

ich habe keine Ahnung, wo man diese Alternativgutachter findet, werde den Freund von meinem Freund mal interviewen, der den Alternativgutachter von seiner Fahrtauglichkeit überzeugen konnte und werde dir zeitnah das Ergebnis zukommen lassen :-)

Übrigens gibt es auch die Möglichkeit, einen Obergutachter zu beauftragen, der die negative MPU überprüft und gegebenenfalls korrigiert. Die Quote der positiven Ergebnisse soll dort viel höher sein als bei der normalen MPU. Das hängt sicher auch damit zusammen, dass nur wenige Leute den Obergutachter fordern. Die Adresse des Obergutachters bekommt man von der Stelle, die die MPU durchgeführt hat. Frag dort einfach mal nach.

Mit unseren Arbeitszeiten sind wir echt toll dran ;-) Hast schon Recht. Das ist halt so in einer kleinen Kanzlei. Ich habe bis jetzt auch erst zweimal eine 32-Stundenwoche gehabt, sonst sind es immer 38 bis 40 Stunden pro Woche. Ist aber immer noch besser als gar kein Job.

Schnorbst :-D
194 Ausbildung
16.03.2004 Hallo und guten Morgen !!!!

Antwort auf:
werde den Freund von meinem Freund mal interviewen, der den Alternativgutachter von seiner Fahrtauglichkeit überzeugen konnte und werde dir zeitnah das Ergebnis zukommen lassen :-)


Schnorbst :-D




Das ist aber super nett *rumhüpf*

Das mit dem Obergutachter wußte ich auch, nur ist da das Problem, dass es 1. super teuer ist (ca. 3000,00 €) und 2. wenn man es da aus irgendeinem Grund nicht schafft, ist es halt vorbei! Irgendwie zu viel Risiko.

Ja, der Aushilfsjob ist besser als gar nichts. Er ist auch nicht befristet oder so, aber ist halt immer länger aus seinem Beruf jetzt raus. Ärgerlich! Was arbeitetet denn dein Freund bzw. Mann in Spee so? *auchneugierigbin*

Grüße
194 Ausbildung
16.03.2004 Moin Meli,

wo man diese Alternativgutachter her bekommt habe ich leider noch nicht in Erfahrung bringen können. War gestern noch beim Tanzen und konnte so spät abends keine Freunde mehr aus dem Bett klingeln :-D

Habe aber noch eine Alternative. Dein Freund könnte doch gegen diese erste MPU Beschwerde einlegen, da bei selbiger die jetzigen Umstände nicht berücksichtigt wurden, sondern nur die Umstände von vor fünf Jahren. Denn die MPU soll ja schließlich Auskunft darüber geben, ob dein Freund zum jetzigen Zeitpunkt in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen. Das kostet vermutlich aber auch wieder was.

Mein Freund ist Rechtsanwalt von Beruf. Wir sind aber in getrennten Kanzleien :-P Zum Glück :-)

Knuff :-)

194 Ausbildung
16.03.2004 Huhu,

das ist ja witzig, dass dein Freund Anwalt ist ;-). Der hilft dir doch dann bestimmt ein bißchen beim Lernen usw., oder?

Tanzen? Kannst du Tanzen? Ich gebe zu, ich überhaupt nicht *schäm*. Übst du schon für die Hochzeit, hä?

Das mit der blöden MPU ist etwas kompliziert. Gegen die Anordnung einer MPU kann man nichts machen (zumindest nicht bis die Verjährung eingetreten ist). Ab 1,6 Promille ist diese zwingen notwendig (FeV ich glaube § 14). Soweit so gut. Dann muss man ja zur MPU und die nette Psychologin muss dann rausfinden, warum es soweit kam, dass man überhaupt so viel getrunken hat (Seelenstriptease nennen die das). Ist ja eigentlich auch in Ordnung. Bei den meisten trifft es auch zu, dass das Delikt, bzw. die Straftat im Verkehr unter Einfluss von Alkohol o. ä. erst vor Kurzem war. Das heißt, ein eventuelles Alkoholproblem noch aktuell ist. Bei meinem Freund war es allerdings vor nun 5 Jahren und zwar auf einem Fahrrad (er wußte es wirklich nicht, dass man das nicht darf).

Die Ausführungen der Psychologin gegenüber warum er früher so viel getrunken habe (soweit er sich noch erinnern konnte) reichten ihr wohl nicht aus, die Bedenken an der Fahreignung auszuräumen.

Ihr rat war, er soll eine Selbsthilfegruppe aufsuchen.

Als ich das gelesen habe, dachte ich das das ein schlechter Scherz ist. Ich bin jetzt mit meinem Freund 7 Jahre zusammen und kann mit 100 % Garantie sagen, dass er kein Problem mit dem Umgang von Alkohol hat. Er hat z. B. seit der MPU vor jetzt einem Jahr nicht einen Tropfen mehr getrunken (noch nicht mal an Silvester ;-)). Aber hart und ungerecht ist die Welt.

Deshalb glaube ich nicht, dass eine Beschwerde viel sinn hätte, da er dann höchstwahrscheinlich ein Obergutachten machen müsste.

Ich glaube ich könnte mich stundenlang über dieses Thema auslassen.

*knuffelz* :-D
194 Ausbildung
16.03.2004 :-D

Habe noch eine Gemeinsamkeit gefunden. Wir sind beide schon seit einer halben Ewigkeit mit unseren Freunden zusammen - zumindest im Bezug auf unser Alter gesehen. Bei mir und meinem Freund sind es zur Hochzeit genau sechs Jahre :-)

Ich werde meinen Freund noch mal wegen der MPU bzw. einer eventuellen Beschwerde dagegen fragen, vielleicht weiß er oder irgendso ein Rechtsverdreher aus seiner Kanzlei, was man da machen kann. Wozu hat man den einen Juristen im Haushalt ;-)
Eigentlich hast du Recht. Er könnte mir natürlich bei den meisten Aufgaben (ZV und Kostenrecht scheitert er aber kläglich) helfen, aber da würden in der Regel ellenlange Vorträge zustande kommen, so dass ich mein Ding lieber alleine durchziehe :-)

Das mit dem Tanzen mache ich nun schon seit zwei Jahren. Am Anfang war ich noch etwas skeptisch, da ich absolut null Taktgefühl habe. Mittlerweile klappt es aber ganz gut. Außerdem ist es auch eine gute Gelegenheit, schon mal für die Hochzeit zu üben :-) Ich kann das mit dem Tanzen echt nur jedem empfehlen, denn erstens macht es megadollen Spaß und zweitens ist das richtiger anstrengender Sport. Zwei Stunden tanzen, danach ist man echt k.O. ;-)
Vielleicht kannst du ja deinen Freund auch zum Tanzunterricht überreden ;-)

Wie alt ist dein Freund eigentlich? (Neugierde ist mein zweiter Vorname)

Boing :-P

Beitrag wurde editiert (2004-03-16 10:16:27)
194 Ausbildung
16.03.2004 Das ist echt irre :-D, soviele Gemeinsamkeiten *tststs*

Das mit den ewigen Vorträgen kenn ich nur zu gut. Allerdings gehts mir so bei meinem Chef so. Der philosophiert immer über Sachen, die gesehen werden, geschehen könnten oder wie mans machen könnte. Und dann redet er stundenlang über Sachen, die im Endeffekt gar nicht geschehen oder so doch nicht gemacht werden. Manchmal echt nervig. Ich frage ihn schon gar nichts mehr. :-P

Aber ich glaube so sind Juristen.

Wenn irgendeiner noch ne gute Idee hat wegen der MPU, ich bin für alles offen ;-). Vielen Dank schon mal.

Also ich glaube nicht, dass mein Freund sich zum Tanzen überreden lässt. Ich habe es schon ein paar Mal versucht, allerdings lässt er sich von nichts überzeugen. Ich war zwar auch noch nie so richtig Tanzen, aber ich glaube spaß machen würde es mir auch. Aber vielleicht, wenn wir wirklich dann heiraten. Da muss er ja wenigsten einen Walzer mit mir tanzen können. Dann kommt er evtl. doch noch auf den Geschmack. *Hoffnungnichtverlier*

Es ist echt unglaublich das wir so viel gemeinsam haben. *immernochungläubigkopfschüttel*

194 Ausbildung
16.03.2004 :-D Vielleicht musst du euch einfach in einer Tanzschule anmelden und dann deinen Freund unter irgendeinem Vorbehalt dahinlotsen. Du kannst ihm ja auch sagen, dass Tango und Rumba gewissermaßen Tänze für Verliebte sind. Tango gefällt mir persönlich sehr gut, hat so nen gewissen Erotikfaktor :-)Das überzeugt ihn dann bestimmt auch. Ich habe auch einen längeren Zeitraum zur Überredung gebraucht, hat sich aber gelohnt. Männer brauchen ab und an mal einen Tritt in den Hintern bevor sie sich bewegen ;-)

Was die Juristen betrifft kannst du echt manchmal froh sein, wenn du die nur auf der Arbeit siehst :-) Die müssen wirklich über alles diskutieren. Selbst bei den banalsten Dingen. Wahrscheinlich haben die so ein Redegen :-D Die müssen fortlaufend quatschen, um sich so richtig wohlfühlen zu können :-) Und ich dachte immer, nur wir Frauen haben das Redegen :-P
194 Ausbildung
16.03.2004 Ich denke, dass er mir beim Tangotanzen gerne zuschauen würde, aber selber? Ich glaube da beiße ich auf Granit. Aber geschlagen gebe ich mich auch noch nicht :-P.

Das Redegen ist bei juristen noch ausgeprägter als bei Frauen glaube ich. Einerseits ist es ja toll. Man bekommt alles mit (auch in den Verfahren), er erzählt einem alles usw. Aber andererseits bespricht er 2 - 3 Stunden lang mit seinem Kollegen wie man es eventuell machen könnte, entscheidet sich dann aber es doch nicht so zu machen, mittlerweile ist es dann Spätnachmittag und dann fängt er an zu diktieren, weil dass ja unbedingt heute noch mit raus muss. Da könnte ich vor Wut platzen! Er hätte stundenlang davor Zeit gehabt war zu diktieren, aber nein, immer auf den letzten Drücker.

Ich bin auch ganz froh, dass ich keinen juristen zu Hause habe, obwohls bestimmt auch schon sein kann, wenn im gleichen Gebiet arbeitet. Aber mein Freund will auch immer über alles was er sieht und liest diskutieren. Das nervt auch gewaltig *neueGemeinsamkeitentdeckt* ;-)

Wenn ich dann mitdiskutiere, endets meist im Streit :boah:, deshalb lasse ich ihn meistens philosophieren wie er die Welt ändert, wenn er mal kann, und ich denke mir meinen Teil (so erspare ich mir auch viel streß ;-)).

Grüße
194 Ausbildung
16.03.2004 Man muss die Ohren halt manchmal auf Durchzug stellen :-D Die Männer können dann philosophieren, wir tun so als ob wir zuhören und die Männer sind glücklich :-) Ist nur blöd, wenn dann irgendwann mal die Frage kommt Und was sagst du dazu? . Da steht man meist ein bissle blöde da, aber wir Frauen sind ja um Ausreden nie verlegen :-D

Ich denke, das Argument Hochzeit dürfte deinen Freund zum Tanzunterricht überreden. Schließlich will er sich doch nicht blamieren an so einem wichtigen Tag. Du weist doch, in mancherlei Hinsicht sind Männer verdammt eitel und stolz und wollen allen zeigen, was sie tolles können :-)

Übrigens hier ein Beispiel für die Ausführungen eines Juristen zum Thema MPU :-) (Habs nur kopiert, wollte nicht irgendwelche Denkstöße meines Freunde herausstreichen) :-)

Gegen die MPU bzw. das Ergebnis der Untersuchung selbst kann man kein Rechtsmittel oder Rechtsbehelf einlegen. Die Anordnung der MPU selbst ist wohl rechtsfehlerfrei erfolgt. Tatsächlich ist ab 1,6 Promille die Vorlage einer MPU vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis erforderlich (§ 13 FeV). Die Beauftragung und Erstellung der MPU ist rein zivilrechtlich - als Werkvertrag - zu beurteilen. Nur wenn die MPU fehlerhaft erstellt wurde, was nur durch einen Sachverständigen im Prozess nachgewiesen werden könnte, können sich zivilrechtliche Mängelgewährleistungsansprüche gegen den Ersteller des Gutachtens ergeben, die im Ergebnis dazu führen können, dass man das Geld für die erste MPU als Schadensersatz zurück bekommt. Wenn er ein Obergutachten vorlegt, aus dem sich die Fehlerhaftigkeit der ersten MPU ergibt, könnte er die Kosten des Obergutachters als Schadensersatz geltend machen. Auf keinen Fall bekommt man sämtliche Kosten wieder, da auch bei einer ordnungsgemäßen MPU Gutachtenkosten angefallen und vom Auftraggeber - Untersuchungsobjekt - zu tragen wären. Voraussetzung für Ansprüche ist aber immer, dass das Gutachten fehlerhaft erstellt wurde. Diese Einschätzung kann wiederum nur eine fachkundige Person - Sachverständiger / Gutachter - vornehmen. Ein solches Verfahren ist natürlich mit erheblichen Risiken behaftet: Stichwort: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. . Das Durchfechten erfordert unter Umständen einen langen Atem und auch finanzielle Vorleistungen (Kostenvorschuss u.ä.). Wie ein Gericht entscheiden würde, ist sehr einzelfallabhängig.

Ich bin nach wie vor der Meinung, er sollte eine neue MPU machen. Die Wahl des Gutachters steht ihm ja völlig frei. Es muss nur eine anerkannte Stelle sein. Diese Variante ist wahrscheinlich die schnellste und kostengünstigste Möglichkeit, die Eignungsbescheinigung zu erhalten. Du weißt ja selbst, wie lang ein Gerichtsverfahren dauern kann, zumal wenn ein Sachverständiger die Mangelhaftigkeit einer MPU einschätzen muss. Im Erfolgsfall hätte er dann das Geld für die erste Untersuchung zurück, aber immer noch keine positive MPU, die er in jedem Fall noch einmal machen müsste.

Als Alternative kommt nur ein ganz normaler Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis in Betracht, wenn die Fahrschulprüfungen bestanden wurden. Wenn die zuständige Behörde die Erteilung der Fahrerlaubnis ablehnt, weil keine positive MPU vorgelegt wurde, könnte man im daran anschließenden und sehr zeitaufwändigen Verwaltungsverfahren (Widerspruch / Klage) die Rechtmäßigkeit der Vorlageverpflichtung einer MPU überprüfen lassen. Als Argumente wären die Art der Verfehlung und der Zeitablauf vorzubringen. Auf der anderen Seite normiert § 13 FeV gerade die Pflicht zur Beibringung einer MPU, was ein Verwaltungsverfahren als wenig aussichtsreich erscheinen lässt. Nach Tilgung der Eintragung im Verkehrszentralregister und im Bundeszentralregister könnte die Fahrerlaubnisbehörde keine Kenntnis mehr von der Vorgeschichte erlangen, so dass die Wahrscheinlichkeit, dass die Fahrerlaubniserteilung versagt wird, als eher gering eingeschätzt werden kann. Ich habe aber nicht überprüft, wann die Eintragungen getilgt werden. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass die zuständigen Behörden jetzt bereits die Informationen vorliegen haben und diese dann nicht vernichten, so dass man auch nach Tilgung der Eintragung nicht ohne weiteres an die Fahrerlaubnis kommt.


Such dir raus, was du davon gebrauchen kannst :-P

Schnorbs :-D

Beitrag wurde editiert (2004-03-16 11:32:42)
194 Ausbildung
16.03.2004 *grummel*
Jetzt habe ich dir gerade antworten wollen, hab auch schon einen Haufen geschrieben, da kam mein Chef ins Zimmer und ich wollte auf minimieren klicken und habe auf schließen geklickt und weg war meine Nachricht.
*grummel*

Naja, nochmal:

Vielen Dank für die Ausführungen zur MPU. Sowas habe ich mir auch schon gedacht. Vielleicht lassen wir das erste Gutachten mal überprüfen, aber viel Hoffnung mache ich mir da nicht. Er wird wohl um eine zweite MPU nicht drumherumkommen.

Ich stelle auch immer auf Durchzug ;-) und wann dann die peinlichen Fragen kommen, wie z.B. Wie siehst du das , bin ich auch um keine Ausrede verlegen und muss mir auch immer das Lachen verkneifen. Schon putzig die Männer :-P

Ja, ja, dass Ego der Männer. Das kenne ich nur zu gut.

Grüßle
194 Ausbildung
16.03.2004 Frauen und Technik ;-) (Bin da sehr selbstkritisch) Irgendwie kann ich mich nicht so richtig mit meinem PC anfreunden. Mir passieren da auch dauernd solche Dinge. Neulich habe ich einen Schriftsatz mit 10 Seiten geschrieben, habe das Band gelöscht und wollte den Schriftsatz zur Kontrolle an die Mandantin schicken. Per Mail natürlich. Und wie ich den Schriftsatz als Datei an die Mail anhängen wollte war alles gelöscht :boah: Ich hatte dabei gar nichts falsches gedrückt (glaube ich zumindest). Das ist bei mir aber bei sämtlichen Geräten so. Ich bin vermutlich etwas ungeschickt :-D Mein Freund lacht schon immer. Wenn ich mal was im Haushalt mache, geht immer was kaputt oder ich verletze mich :-) Hier im Büro habe ich innerhalb von drei Jahren drei Tastaturen schrottreif bekommen.

Gruzi

194 Ausbildung
16.03.2004 Also, ein Band und einen Schriftsatz gleichzeitig gelöscht, dass habe ich auch noch nicht geschafft ;-P, aber ansonsten passiert mir auch ständig sowas. Ich bin so ein Fall, der sich auch ständig z. B. an Papier schneidet oder Kopf anhaut. Und daheim im Haushalt passiert ständig was! Mein Freund lacht auch immer und schüttelt halt mit dem Kopf. Ich bin halt auch ein kleiner Schussel, was soll ich da machen? ;-)

194 Ausbildung
16.03.2004 Gegen Schussligkeit kann man nichts machen. Das ist nicht therapierbar. Es gibt auch keine Medizin dagegen. Einfach hoffnungslos. Vielleicht sollten wir eine Selbsthilfegruppe gründen :-D

Das mit dem gelöschten Band und gleichzeitigem Löschen des Schriftsatzes war an so einem Tag, wo echt alles schief ging. Da fang ich echt an, an mir zu zweifeln.
Meine letzte Aufräumaktion zu Hause endete mit Einklemmungen gewisser Körperteile und lauter blauen Flecken :-P

Ich bin wirklich froh, dass es außer mir noch mehr Schussel gibt :-)
194 Ausbildung
16.03.2004 Selbsthilfegruppe! *ichschmeißmichweg* :-P

Das wärs aber!

Mein letzter Abwasch endete gestern abend mit Schnitt im rechten Zeigenfinger. Mein Morgen in der Kanzlei fing damit an, dass ich die volle Kaffeetasse über meine Tastatur geschüttet habe. Ich könnte unendlich weiter aufzählen, ach ja, meine Haare habe ich mir im Reisverschluss meiner Jacke eingeklemmt usw.

Du siehst: DU BIST NICHT ALLEIN *hihi* :-P

Ich habe manchmal aber auch so Tage im Geschäft, wo ich echt am Zweifeln bin.
194 Ausbildung
16.03.2004 Da hab ich aber Glück, dass ich selten abwaschen muss. Ich wäre auch ein potentieller Ichschneidmichindenfingerkandidat :-)

Das mit dem Kaffee kleckern hab ich letzte Woche auch geschafft. Nur hab ich die Schweinerei auf meinem Stuhl verursacht, habe das nicht rechtzeitig gemerkt und mich reingesetzt :-D Die Hose war zum Glück dunkel, so dass das keiner gemerkt hat. Aber es war halt nass und nicht gerade angenehm.

Knuffel :-P
194 Ausbildung
16.03.2004 Wenn ich deine Mißgeschicke so lesen muss ich richtig schmunzeln, da mir dass alles soooo bekannt vorkommt. Wenns einem selber passiert findet mans allerdings nicht so witzig, gell??? ;-)

Hast du eigentlich Kolleginnen im Geschäft oder bist du alleine?

:-P
194 Ausbildung
16.03.2004 Hab noch eine Kollegin - ist allerdings nicht mehr so taufrisch wie ich :-D
Ich bin hier das absolute Küken. Aber nicht mehr lang. Wir bekommen im August endlich eine Auszubildende. Vielleicht nehmen die Überstunden ja dann endlich ein bisschen ab. Wäre zumindest wünschenswert. Und du? Bist du ganz alleine mit deinem Chef? Ist ja auch irgendwie ein bissle öde.
194 Ausbildung
16.03.2004 Nee, aber bald wieder.

Wir sind bisher zu zweit und zwei Rechtsanwälte. Der eine RA hat jetzt allerdings bis 31.03. gekündigt. Ist bloß Angestellter gewesen. Aus diesem Grund, hat er meine Kollegin auch entlassen müssen. Mich natürlich nicht ;-). Ich habe die Kanzlei mit ihm aufgebaut. Tisch und Stuhl! Ich bleibe! *hihi*

Aber wir wollen inserieren und wieder einen Anwalt einstellen und dann eventuell auch ne Azubine.

Hat so seine Vor- und Nachteile alleine zu sein. Aber doch eher Nachteile, wenn ich ehrlich bin!

*knuffelz*
194 Ausbildung
16.03.2004 Also mir wäre das nichts so ganz alleine. Was macht denn dein Anwalt dann, wenn du im Urlaub bist und ihr noch keine Azubine habt. Kannst du da überhaupt zwei Wochen am Stück Urlaub nehmen? 8-)