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| 194 | Ausbildung |
| 31.03.2004 | Guten Morgen Peggy :-) Das sehe ich genauso! Ich habe gestern allerdings schon meinen Nachtrag zum Arbeitsvertrag im Entwurf bekommen und er will das ich nach der Ausbildung (beginnt erst im Oktober) noch mindestens 3 Jahre bei ihm bleib, ansonsten muss ich alles komplett zurückzahlen, genauso wenn ich es nicht schaffe :boah:! Mehr Freizeit bekomme ich auch nicht, d. h. weiterhin 40 - 45 Stundenwoche und von Gehaltserhöhung kein Wort :boah:! Also entweder täusche ich mich, aber ich finde, dass das in keinem Verhältnis zu den 2.100,00 € steht, die er auf drei Raten für das Studium bezahlt. 1 oder 2 Jahre danach ist selbstverständlich, allerdings finde ich auch, dass eine Gehaltserhöhung mit drin sein sollte, oder ??? Würdest du diesen Vertrag unterschreiben? Ich glaube ich muss da nochmal verhandeln ;-) Viel Spaß heute!!! :-P |
| 194 | Ausbildung |
| 31.03.2004 | Moin, hab dir das Fax schon geschickt :-D Da versteh einer die Anwälte. Ich würde den Vertrag hier im Osten zwar sofort unterschreiben, aber für dich wäre das sicherlich nicht so toll. Es sollte zumindest im Vertrag stehen, dass du nach Abschluss der Fortbildung mehr Geld bekommst. Die Vertragszeit würde ich dann auf zwei Jahre reduzieren. Man weiß ja nie, wo es einen mal hinverschlägt ;-) Die Formulierung mit dem Nichtbestehen der Prüfung würde ich herausnehmen, das kann dir ja das Genick brechen. Da könntest du deinem Anwalt ja eine anteilige Lösung vorschlagen. Schließlich kann man als Refa nicht so einfach mal 2.100 € aus der Tasche zaubern. Wegen der Arbeitszeit solltest du zumindest noch mal mit ihm reden. Denn ich hab ja seit August auch fast immer 38 bis 40 Stunden pro Woche gearbeit und fand das schon heftig paralle zum Kurs. Als Frau hat man ja schließlich noch andere Verpflichtungen (Putzen, Kochen, Einkaufen), die kosten auch Zeit. Die Männer scheinen nicht zu wissen, dass unser Tag auch nur 24 Stunden hat. Ich habe mich und meinen Freund gestern zu noch einem Tanzkurs angemeldet. Da kann man dann nach einiger Zeit an Turnieren teilnehmen. Entgegen meiner Erwartung war mein Freund von diesem Vorschlag hellauf begeistert *hä?* Ich wollte den zweiten Tanzkurs ja eigentlich nur machen, um körperlich fit zu bleiben, aber mein Freund will scheinbar irgendwelche Pokale gewinnen. *Süß dieser Mann* :-P |
| 194 | Ausbildung |
| 31.03.2004 | Echt süß ! Ich bin mal gespannt, ob ich meinen je soweit bekomme! ;-) Ich werde auf jedenfall da nochmal mit ihm sprechen müssen. Das ist ja nur negativ für mich. Und wenn er sich dann quer stellt, dann soll ers halt nicht bezahlen. Ich bekomme das auch anderst irgendwie hin :-P. Ich finde das echt irgendwie dreist! Das steht doch in keinem Verhältnis zueinander. Das ist nur knapp über meinem Monatslohn und dafür soll ich aber dann fast 5 Jahre noch da bleiben. Ich will ja nicht ausschließen, dass ich noch evtl. 20 Jahre da sein werde, allerdings hätte ich schon gerne die Möglichkeit zu gehen, wenns mir nicht mehr passt und mich nicht freizukaufen! Oder sehe ich das zu eng? Vielen dank für die Faxe *rumhüpf* *verneig*!!!! Ist nur schade, dass ich deine Antworten und Anmerkungen nicht lesen kann auf dem Fax *heul*. Aber man kann ja nicht alles haben. Wie heißt denn das Fach jetzt? Zwangsvollstreckung, ZPO oder was ist das genau. Also, ich habe ja schon reingelesen *so neugierig war* und manche habe ich echt sofort beantworten können, bei anderen stehe ich echt aufm schlauch und hab erstmal geschluckt. War das bei dir auch so? Ist aber echts super :-D. Heute Mittag gehen wir alles zusammen essen. Unser kleiner RA lädt uns zum Abschiedsessen ein. *lecker* Grüße |
| 194 | Ausbildung |
| 31.03.2004 | Mhhh da bekomme ich auch gleich Appetitt :-) Will auch was essen *mampf* Du solltest auf keinen Fall so einen Knebelvertrag unterschreiben, weils halt wirklich - wie du schon angemerkt hast - in keinem Verhältnis steht. Zumal der Anwalt die Ausgaben steuerlich als Weiterbildungskosten geltend machen kann. Die Anwälte versuchen es echt mit allen Mitteln. Das Fach nennt sich direkt Zwangsvollstreckung. Ich hatte die Antworten nur mit Bleistift geschrieben, drum kann man die so schlecht erkennen. Vielleicht nehme ich in Zukunft mal einen anderen Stift :-) Ging mir auch so, dass ich einige Aufgaben sofort lösen konnte. Nur manchmal sehen die Aufgaben leichter aus als sie eigentlich sind, andererseits sind manch schwere Aufgaben eigentlich ein Kinderspiel, man muss nur erst einmal dahinterkommen, wass wirklich gefragt ist. Mein kleiner Chef ist heute nicht da *Freude schöner Gotterfunken*, womit habe ich das nur verdient :-D Da komme ich endlich mal dazu, ein paar Rechnungen zu schreiben, irgendwo muss ja das Geld herkommen :-) *grins* Bei dem schönen Wetter habe ich eigentlich keine Lust auf den Kurs, aber heute ist Europarecht dran, dass sollte ich mir wohl mal anhören. Ist ja schließlich auch wieder bei meinem Lieblingsdozenten :-D :-P Lass es dir schmecken! |
| 194 | Ausbildung |
| 31.03.2004 | Ich bin noch nicht essen, aber danke schonmal ;-). Jetzt bin ich aber echt beruhigt, dass nicht nur ich das als Knebelvertrag sehe ;-). Ich finds ja schmeichelhaft, dass er mich behalten will, aber so fest binden will ich mich dann auch nicht! Aber jetzt muss ich essen, bis später!!! *knuffelz* Grüßle |
| 194 | Ausbildung |
| 31.03.2004 | Na, hats geschmeckt? Mir grummelt schon der Magen, muss mir unbedingt mal was zwischen die Kiemen schieben :-D Bekomme langsam hier auf meinem Schreibtisch wieder Luft, hat also schon sein Gutes, dass mein Anwalt heute mal eine produktive Phase eingelegt hat. Was er morgen macht ist mir egal, denn da habe ich wieder frei *juhu* Werde mich nachher auf dem Weg zum Seminar noch ein bissle sonnen. Schließlich kann ich ja nicht das ganze Jahr wie eine Kalkwand durch die Gegend laufen. *Freu mich schon auf die Sonnenstrahlen* :-) Schnorbs :-D |
| 194 | Ausbildung |
| 31.03.2004 | Naja geschmeckt ? ;-) Wir waren wieder in so einem Nobelding , wo ich für die Speisekarte nen Duden gebraucht hätte. Ich habe zwar bei vielen Sachen schon meinen Chef gefragt, was das ist, aber ich kann ja nicht die ganze Karte abfragen :boah:. So und nun ist es darauf rausgelaufen, dass ich nur einen Salat gegessen habe, der obendrein nur nach Essig geschmeckt hat. :-P Und? was gabs oder gibts bei dir Feines? Morgen schon frei :boah: Dafür Freitag nicht, oder? Ich würde auch gerne mal wieder frei haben. Aber nächste Woche ist es ja soweit *juhu*. Wenn ich püntktlich Feierabend bekomm, dann langts mir vielleicht auch noch für ein paar Sonnenstrahlen :-D. Heute steht Europarecht bei dir an, gell? Naja, musst mir ja eh berichten ;-) Viele Grüße |
| 194 | Ausbildung |
| 31.03.2004 | *grins* :-D kenn ich. Solche Nobeldinger kann ich auch nicht gerade leiden. Erstens weiß man nie so richtig, was man wirklich bestellt und zweitens sind die Teller immer riesig groß und es ist fast nix drauf. Bei gab es das übliche: Belegtes Brot *immer das gleiche* :boah: Da das Wetter am Freitag eh nicht so toll sein soll, macht es mir nichts aus, dass ich Freitag arbeiten muss. Werde dir dann wieder vom Seminar berichten. :-P |
| 194 | Ausbildung |
| 31.03.2004 | Ich hätte heute auch lieber mein belegtes Brot gegessen, glaub mir :boah:! Ich bin auch nicht der Typ für 5 Gabeln, 8 Messer, 4 Löffel und 6 Gläser aufm Tisch. Ich hatte heute auch ein Teller so groß wie ne Salatschüssel, aber drin war eine Handvoll bunter Salat und bestimmt 3 Liter essig :-D. Aber stell dir vor, so ein Salatteller hat jetzt tatsächlich 22 € gekostet :boah:! Naja, ich habs ja nicht bezahlt ;-). Viel Spaß dann heute Abend ;-) |
| 194 | Ausbildung |
| 02.04.2004 | Antwort auf: Wer von euch hat die Ausbildung zur RA-Fachangestellten schon hinter sich und kann mir ein bißchen was drüber erzählen? Leider ist mein eigentlicher Text jetzt weg bei dem ich mir die Finger wundgeschrieben habe aber ich kann dir nur raten, lass dieselbigen von diesem Beruf. Stünde ich nochmals vor dieser Entscheidung würde ich um alles einen großen Bogen machen was nur annähernd nach RA riecht. Es sind Blutsauger!!! |
| 194 | Ausbildung |
| 02.04.2004 | @ Peggy ----> private Nachricht wartet auf dich :-D |
| 194 | Ausbildung |
| 02.04.2004 | @ Peggy ----> private Nachricht wartet auf dich :-D |
| 194 | Ausbildung |
| 02.04.2004 | Wie kommt denn da jetzt Maus hin :boah: ??? Was ist denn das :-D. Naja, manchmal ist alles wie verhext !!! |
| 194 | Ausbildung |
| 02.04.2004 | Moin Meli, das mit dem großen Teller und nix drauf ist echt immer ein Ding. Schlimm finde ich auch, wenn das ganze unter so einer komischen Haube (hat sicherlich auch einen Fachbegriff) gebracht wird und man sich freut, dass man endlich was zu Essen bekommt und dann wird das klitzekleine Geheimnis gelüftet :boäh: *da soll mal einer satt werden davon* Über die Preise braucht man in so einem Nobelding gar nicht zu sprechen. Das könnten wir uns gar nicht leisten. Ich komme in so ne Nobelschubben auch immer nur mit meinem RA. Nur wieder zu meinem Bericht ;-) Wir hatten doch kein Europarecht, sondern mal wieder Arbeitsrecht. War mir auch ganz recht, nur dass ich die notwendigen Arbeitsmaterialien gar nicht mit hatte, aber das ging ja nicht nur mir so :-) Der Dozent :-D meinte nur, dass wir das Arbeitsrecht schon gewissermaßen zusammenhängend behandeln sollen, sonst haben wir ja beim nächsten mal wieder alles vergessen *woher weiß der das?* Insgesamt war es mal wieder ganz lustig. Besonders unser einziger Mann in der Runde bringt uns ständig zum lachen, ist echt ein knuffiges Kerlchen. Hat dich gestern eigentlich jemand so richtig schön verarscht? :-P |
| 194 | Ausbildung |
| 02.04.2004 | Das mit den Privaten Nachrichten ist ok, mein Rechner braucht auch immer ewig :-) Muss eh nicht jeder lesen, was wir schreiben ;-) Schau mal in deine privaten Nachrichten, da werd ich dir jetzt was schreiben :-) |
| 194 | Ausbildung |
| 02.04.2004 | Zum letzten Mal :-D hier! ----> pn :-P |
| 194 | Ausbildung |
| 02.07.2004 | Hallo! Ich bin neu hier! Heiße Katharina bin 24 Jahre alt. Wurde am 11.06.2004 mit der Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten fertig. Bin jetzt arbeitslos.. :-( Katharina |
| 194 | Ausbildung |
| 22.12.2004 | Antwort auf: Naja geschmeckt ? ;-) Wir waren wieder in so einem Nobelding , wo ich für die Speisekarte nen Duden gebraucht hätte. Ich habe zwar bei vielen Sachen schon meinen Chef gefragt, was das ist, aber ich kann ja nicht die ganze Karte abfragen :boah:. So und nun ist es darauf rausgelaufen, dass ich nur einen Salat gegessen habe, der obendrein nur nach Essig geschmeckt hat. :-P Und? was gabs oder gibts bei dir Feines? Morgen schon frei :boah: Dafür Freitag nicht, oder? Ich würde auch gerne mal wieder frei haben. Aber nächste Woche ist es ja soweit *juhu*. Wenn ich püntktlich Feierabend bekomm, dann langts mir vielleicht auch noch für ein paar Sonnenstrahlen :-D. Heute steht Europarecht bei dir an, gell? Naja, musst mir ja eh berichten ;-) Viele Grüße |
| 194 | Ausbildung |
| 08.02.2005 | Hallo Mädels, ich hab eine Frage an euch! Bin in der Ausbildung und mein Anwalt will jetzt den einzigen freien Nachmittag streichen! Was würdet ihr mir raten? :boah: |
| 194 | Ausbildung |
| 10.02.2005 | Hallo, wie alt bist du denn? Wenn du über 18 Jahre bist steht die kein freier Nachmittag mehr zu. Das gilt leider nur für Jugendliche. :-( Ich bin auch in der Ausbildung und hab nur durch Zufall an einem Nachmittag frei. Also wenn du Volljährig bist musst du 40 Stunden arbeiten. Musst dir deine Stunden mal genau ausrechnen, wie das hinkommt mit der Schul- und Bürozeit. Bei mir ist es so, dass ich durch die Schule ansonsten über 40 Std. kommen würde. Gruß Corinna |
| 194 | Ausbildung |
| 29.04.2005 | ja einen bogen drum machen ist ne gute ausdrucksweise...ich würde sagen das ich die gröößte scheiße die ich machen konnte...nervige mandanten, nur tussis um einen rum, und immer die gleichen stupiden aufgaben...aber was tut man nicht alles für ne ausbildung heut zu Tage ?! :-( |
| 194 | Ausbildung |
| 14.05.2005 | Antwort auf: Naja geschmeckt ? ;-) Wir waren wieder in so einem Nobelding , wo ich für die Speisekarte nen Duden gebraucht hätte. Ich habe zwar bei vielen Sachen schon meinen Chef gefragt, was das ist, aber ich kann ja nicht die ganze Karte abfragen :boah:. So und nun ist es darauf rausgelaufen, dass ich nur einen Salat gegessen habe, der obendrein nur nach Essig geschmeckt hat. :-P Und? was gabs oder gibts bei dir Feines? Morgen schon frei :boah: Dafür Freitag nicht, oder? Ich würde auch gerne mal wieder frei haben. Aber nächste Woche ist es ja soweit *juhu*. Wenn ich püntktlich Feierabend bekomm, dann langts mir vielleicht auch noch für ein paar Sonnenstrahlen :-D. Heute steht Europarecht bei dir an, gell? Naja, musst mir ja eh berichten ;-) Viele Grüße |
| 194 | Ausbildung |
| 15.05.2005 | ich brauche bis dienstag ein muster von einem KFA und einer Klageschrift. Kann mir da jemand helfen??? e-mail: Kruemel@ney.info |
| 194 | Ausbildung |
| 12.06.2005 | @Krümel: Hat Dir jemand geholfen? Hab die Anfrage erst heute gesehen, dabei treibe ich mich schon eine ganze Weile auf dieser Seite rum. Am Besten, neues Thema erstellten anklicken, nachdem Du Dich angemeldet hast und sicherheitshalber unter der Rubrik Rechtsanwaltsbereich - da hilft man Dir eher als im Azubi-Bereich. |
| 194 | Ausbildung |
| 06.12.2005 | Antwort auf: Naja geschmeckt ? ;-) Wir waren wieder in so einem Nobelding , wo ich für die Speisekarte nen Duden gebraucht hätte. Ich habe zwar bei vielen Sachen schon meinen Chef gefragt, was das ist, aber ich kann ja nicht die ganze Karte abfragen :boah:. So und nun ist es darauf rausgelaufen, dass ich nur einen Salat gegessen habe, der obendrein nur nach Essig geschmeckt hat. :-P Und? was gabs oder gibts bei dir Feines? Morgen schon frei :boah: Dafür Freitag nicht, oder? Ich würde auch gerne mal wieder frei haben. Aber nächste Woche ist es ja soweit *juhu*. Wenn ich püntktlich Feierabend bekomm, dann langts mir vielleicht auch noch für ein paar Sonnenstrahlen :-D. Heute steht Europarecht bei dir an, gell? Naja, musst mir ja eh berichten ;-) Viele Grüße |
| 194 | Ausbildung |
| 23.02.2006 | Antwort auf: Was man nicht so alles tut als treusorgende Ehefrau ;-). Ja, zwei Kanonen haben wir da!!! Aber eben liebenswert :-P. Wie lange musst du denn heute? Ich schaue schon die ganze Zeit auf die Uhr, bis endlich 5 ist, aber irgendwie ist das immernoch ne halbe Stunde *schrei*. |
| 195 | frage |
| 04.03.2004 | hallo ihr, ich hab mal eine frage zur ev-gebühr. fällt die 3/10 gebühr generell schon an, nur weil man die abgabe der ev im zusammenhang mit einem zv-auftrag beantragt hat? bzw. fällt diese schon an, wenn der schuldner zahlt, teilzahlungen leistet, ratenzahlungen vereinbart oder die ev schon abgegeben hat? in meinem fall hat der schuldner die forderung ausgeglichen, der gv hat die gebühr für den zv-antrag berücksichtigt, jedoch nicht die für den ev-antrag. ist das richtig so? schöne grüße und vorab danke. |
| 195 | frage |
| 04.03.2004 | Hallo Guz, zahlt der Schuldner auf den ZV-Auftrag, fällt auch nur die Gebühr für den ZV-Auftrag an, die eV-Gebühr gibts nur, wenn der GV dahingehend tätig wird bzw. Du eine Abschrift des Vermögensverzeichnisses beantragst, falls er schon abgegeben hat. Die eV-Gebühr dürfte auch im Forderungskonto Deines kombinierten Auftrages noch nicht gebucht sein (trotz kombiniertem Auftrag), zumindest ist das bei unserem Programm so. Der kombinierte Auftrag dient ja nur dazu, dass der GV gleich weiter tätig werden kann (nach fruchtloser ZV), ohne noch mal extra einen eV-Antrag zu stellen, quasi um Zeit zu sparen. Viele Grüße Sandra |
| 195 | frage |
| 05.03.2004 | der Antrag auf Abgabe der EV ist -weil die Voraussetzungen bei Beantragung der ZWV dafür noch nicht vorliegen und ja eben erst mit diesem ZWV-Antrag geschaffen werden sollen- nur ein BEDINGTER, weshalb die vorl eingestellte Gebühr auch eben nur bedingt entsteht, nämlich mit Eintreten der Bedingung: dem Vorliegen der Voraussetzung zum Verfahren 807 ZPO. BIs zu diesem Zeitpunkt fällt diese Geb nicht an, der Schu hat diese nicht zu zahlen, der GV hat diese nicht einzutreiben, das Begehren, bei anderweitiger Erledigung des Anwalts ist VOR Eintritt der Antragsvoraussetzungen rechtswidrig. |
| 196 | Fortbildung RVG |
| 05.03.2004 | Hallo an Alle, hat jemanden in München an dem Seminar Gebühren- und Kostenrecht (02.02. bis 10.02.) M 1/2004 oder Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Informationsabende (18.02.) M 4/2004 teilgenommen? Waren diese Seminare informativ? Viele Grüße Nilli |
| 196 | Fortbildung RVG |
| 05.03.2004 | RENO München hat auch welche im Angebot, den Dozenten kann ich empfehlen. J Stamm www.vollstreckungs-ass.de für Vollstreckung nicht für Kosten und Prozeßrecht wir machen nur das was wir auch wirklich können . nachgetragen: Dozent ist DÖRNDÖRFER nicht Stamm Veranstalter Ihr Berufsverband RENO München nix Eigenwerbung nur uneigennützige INFO für SIE Beitrag wurde editiert (2004-03-06 05:19:33) Beitrag wurde editiert (2004-03-06 05:20:27) |
| 196 | Fortbildung RVG |
| 05.03.2004 | Hallo Josef, ich möchte Dich bitten hier Werbung in eigener Sache zu unterlassen. Eine Äusserung der Art Ich bin ein toller Dozent. spiegelt doch einen zu subjektiven Eindruck wieder, als dass es hier wirklich irgend jemandem weiterhelfen würde. Das Schlimme ist, wenn hier einmal jemand damit anfängt, wimmelt es hier bald nur so von Werbung. Bisher wurde in der Renothek nicht zensiert, was sich zukünftig auch nicht ändern soll. Deswegen bitte etwas mehr Konstruktivität, gerne auch viele private Äusserungen, aber bitte keine Werbung. Grüsse aus Berlin Christian PS: Gerne kann ich deine Seite auch in die Linkliste aufnehmen, sag mir einfach nur kurz Bescheid. |
| 196 | Fortbildung RVG |
| 06.03.2004 | Antwort auf: Hallo Josef, ich möchte Dich . Eine Äusserung der Art Ich bin ein toller Dozent. spiegelt doch einen zu subjektiven Eindruck wieder, als dass es hier wirklich irgend jemandem weiterhelfen würde. Das Schlimme ist, wenn hier einmal jemand damit anfängt, wimmelt es hier bald nur so von Werbung. Bisher wurde in der Renothek nicht zensiert, was sich zukünftig auch nicht ändern soll. Deswegen bitte etwas mehr Konstruktivität, gerne auch viele private Äusserungen, aber bitte keine Werbung. Grüsse aus Berlin Christian PS: Gerne kann ich deine Seite auch in die Linkliste aufnehmen, sag mir einfach nur kurz Bescheid. Aber Hallo, ein Blick auf die Website des RENO München und in die Rubrik Seminare zum RVG zeigt, dass HERR DÖRNDÖRFER der Referent ist und nicht ein J Stamm, denn mit Kosten hat JS nichts am Hut. Ich hatte einen Tipp geben wollen für Seminare im Raum München zum RVG. Eigenwerbung habe ich so nicht nötig, denn die kostenlosen Antworten und die aufwendigen Mühe für die Antworten auf Sachfragen ist mE Werbung genug. Ich kann den Besuch dieser Seite auch künftig lassen, wenn ich abgemahnt werde, obwohl dies unzutreffend ist. |
| 196 | Fortbildung RVG |
| 06.03.2004 | Antwort auf: Hallo Josef, ich möchte Dich . Eine Äusserung der Art \\\ Ich bin ein toller Dozent.\\\ spiegelt doch einen zu subjektiven Eindruck wieder, als dass es hier wirklich irgend jemandem weiterhelfen würde. Das Schlimme ist, wenn hier einmal jemand damit anfängt, wimmelt es hier bald nur so von Werbung. Bisher wurde in der Renothek nicht zensiert, was sich zukünftig auch nicht ändern soll. Deswegen bitte etwas mehr Konstruktivität, gerne auch viele private Äusserungen, aber bitte keine Werbung. Grüsse aus Berlin Christian PS: Gerne kann ich deine Seite auch in die Linkliste aufnehmen, sag mir einfach nur kurz Bescheid. Aber Hallo, ein Blick auf die Website des RENO München und in die Rubrik Seminare zum RVG zeigt, dass HERR DÖRNDÖRFER der Referent ist und nicht ein J Stamm, denn mit Kosten hat JS nichts am Hut. Ich hatte einen Tipp geben wollen für Seminare im Raum München zum RVG. Eigenwerbung habe ich so nicht nötig, denn die kostenlosen Antworten und die aufwendigen Mühe für die Antworten auf Sachfragen ist mE Werbung genug. Ich kann den Besuch dieser Seite auch künftig lassen, wenn ich \\\ abgemahnt\\\ werde, obwohl dies unzutreffend ist. |
| 196 | Fortbildung RVG |
| 06.03.2004 | Hallo Josef, na dann muss ich das wohl missverstanden. :boah: Und abmahnen wollt ich hier schon niemanden, das steht mir doch gar nicht zu. Aber schön, dass es jetzt geklärt ist. Gruss Christian |
| 196 | Fortbildung RVG |
| 23.03.2004 | Hallo, anscheinend hat in München keiner eine RVG-Fortbildung gemacht! Hat vielleicht sonst schon jemand eine RVG-Fortbildung gemacht und interessante Unterlagen dazu? Viele Grüße Nilli |
| 196 | Fortbildung RVG |
| 18.04.2004 | Hallo, ich habe am 26. März 2004 in München ein Seminar zum neuen RVG besucht und es war echte Sahne!!! Habe auch ein sehr ausführliches Script dazu bekommen. Alles, was bisher als Werbung zu uns kam, taugte nix, aber das Seminar half mir weiter. Wenn Du Unterlagen (also mein Script) benötigst, ich könnte es Dir kopieren und zusenden. Mache aber gleich darauf aufmerksam, daß einiges bekritzelt wurde, was besonders wichtig ist und vor allem NEU!!! Melde Dich bitte. LG von der Anja |
| 196 | Fortbildung RVG |
| 19.04.2004 | Ich war bei einem RVG-Seminar, gehalten von Hr. Enders (ja, DER Enders) in Dresden. Das Seminar vom Vortrag her war nicht so das, was ich erwartet hatte. Die Teilnehmerzahl viel zu hoch und der Umfang des Stoffs einfach nicht machbar in 6 Stunden. Aber das Skript ist einfach Gold wert! Sehr verständlich und nachvollziehbar geschrieben. Ich werd mich näher damit befassen, wenn ich die erste KR erstellen muss. Irgendwann muss man dann hoffentlich nicht mehr ständig nachlesen. Das Skript hat Copyright, so dass man es nicht weitergeben kann. Aber ich hoffe, dass das bald erscheinende RVG für Anfänger (sind wir ja jetzt alle erstmal :-) ) genauso gut ist. |
| 196 | Fortbildung RVG |
| 19.04.2004 | Hallo Anja, hab dir zwei private Nachrichten geschickt. Hoffe, daß sie angekommen sind! Viele Grüße Nilli |
| 197 | Renothek wird modernisiert |
| 05.03.2004 | Hallöchen zusammen, wir haben die Renothek in den letzten Wochen fast komplett neu programmiert. Fehler die wir gefunden haben, haben wir beseitigt und wir haben einige neue Funktionalitäten hinzugefügt, welche schon lange überfällig waren. Bevor wir das neue Forum aber online setzen wollen, dachten wir uns, wir fragen mal kurz bei euch nach ob ihr noch ein paar Änderungs- oder Verbesserungsvorschläge habt. Drum vorher kurz, was von uns schon geändert wurde: 1. Einloggen muss man sich nur noch einmal pro Sitzung. 2. Ob man private Nachrichten hat, sieht man auf jeder Seite. 3. Die einzelnen Themen haben nun im Zweifel mehrere Seiten. 4. Wir haben die Foren Ausbildung (schon online) und Seminare hinzugefügt. 5. Man kann ein Profil anlegen, für weitere Daten zu seiner Person. 6. Die Suchenfunktion wurde optimiert. 7. Vom angezeigten Namen, kommt man direkt in dessen Profil. So, nun sind wir gespannt, was ihr noch für tolle Vorschläge habt und ob wir das umsetzen können, ohne dass wir mit der Seite gleich auf einen grösseren Server umziehen müssen. ;-) Gruss Chrischi |
| 197 | Renothek wird modernisiert |
| 12.04.2004 | Hy nochmal zusammen, es ist vollbracht. :-D Die Renothek ist jetzt etwas moderner. Was sich geändert hat, seht ihr denk ich mal selbst. Liebe Grüsse aus Berlin. Chrischi |
| 197 | Renothek wird modernisiert |
| 13.04.2004 | Hallo Christian! Erstmal großes Lob für das neue Forum! Steckt sicher ne Menge Arbeit drin. Allerdings hab ich seitdem ein paar Probleme. Und zwar kann ich mich manchmal nicht einloggen, erst beim 5. Versuch oder so. Wenn ich eingeloggt bin und eine Nachricht schreibe, fliege ich plötzlich raus, weil ich nicht angemeldet wäre. Das passiert ständig. Private Nachrichten kann ich so gar nicht mehr schreiben. Weißt du, woran das liegt? Danke vorab Mandy |
| 197 | Renothek wird modernisiert |
| 13.04.2004 | Hallo Christian, mir gehts leider genauso. Das mit den privaten Nachrichten haut nicht so ganz hin, da müsstest du noch mal was machen. Liebe Grüße Peggy |
| 197 | Renothek wird modernisiert |
| 14.04.2004 | Hallo Ihr Zwei, das tut mir jetzt wirklich leid. Da testet man Tag um Tag und dann sowas :-( Ich schau mir das mal an, hoffe ich bekomm das schnell wieder hin. Gruss Chrischi |
| 197 | Renothek wird modernisiert |
| 16.04.2004 | Hy zusammen, ich komm dem Problem schon näher. :-) Die Sache ist, dass Eure Login-Informationen in Cookies abgelegt werden. Vermutlich ist das bei Euren Browsern gesperrt. Ihr müsstet dann unten rechts so ein kleines Symbol eingeblendet sehen, das irgendwas mit Datenschutz heisst. Wenn Ihr da drauf klickt und sagt Cookies für diese Seite akzeptieren, dann klappt alles wieder. Dennoch werde ich es irgendwie ändern. Kann Euch ja schliesslich keine Cookies aufzwingen, wenn Ihr die nicht wollt. Liebe Grüsse Chrischi |
| 197 | Renothek wird modernisiert |
| 17.04.2004 | Hy ich nochmal, also mittlerweile sollte das Einloggen beim erstenmal funktionieren, auch ohne die ganzen Einstellungen zu machen. Ich musste dafür ein paar Sachen umschreiben. Falls es Euch interessiert wo das Problem liegt: Microsoft sind die einzigen die ab dem Internetexplorer 6.0 die Datenschutzrichtlinien P3P der W3C umgesetzt haben. D.h. jede Seite die in irgendeiner Art und Weise Daten sammelt und sei es nur wie hier, dass ihr bereits eingeloggt seid, muss eine elektronische Datenschutzerklärung auf dem Server ablegen. Ist die nicht vorhanden oder falsch, werden solche Daten nicht gespeichert. Bzw. man muss diese Seite explizit zulassen (opt-in). Diese Datenschutzerklärung habe ich jetzt zwar eingerichtet, aber irgendwie funktioniert das trotzdem nicht. Hab mich wohl mal wieder zu dämlich angestellt. :-D Aber egal, funktionieren müsste das Einloggen jetzt jedenfalls trotzdem, da ich diese Informationen jetzt über die Adresse mitgebe, deswegen steht jetzt oben manchmal sowas wie PHPSESSID=afea74d29d756ba1ee680e6734f891cd . Schönes Wochenende noch und liebe Grüsse aus dem sonnigen Berlin. Chrischi |
| 197 | Renothek wird modernisiert |
| 18.04.2004 | Also ich habe gerade erfolgreich meine erste private Nachricht verschickt. Keine Ahnung, obs an dem anderen PC liegt, an dem ich grad sitze, oder die Einstellungen funktionieren jetzt wirklich. DAnke für deine schnelle Hilfe! Mandy |
| 197 | Renothek wird modernisiert |
| 19.04.2004 | Hab grad eine private Nachricht verschickt, da ist mir aufgefallen, daß ich gar nicht sehen kann, ob die auch versendet wurde? Oder stell ich mich zu blöd an? |
| 197 | Renothek wird modernisiert |
| 20.04.2004 | Hallo Nilli, ne da stellste Dich nicht zu blöd an. :-) Ich glaub die Sache mit den privaten Nachrichten muss ich noch ein wenig aufbohren , so dass man auch sowas wie gesendete Nachrichten hat und vorallem, dass man auch Nachrichten löschen kann. Folgt in den nächsten Tagen, okay? Gruss Chrischi |
| 198 | Rechtsfachwirtin in Berlin |
| 07.03.2004 | Hallo, an alle, die das Fernstudium in Berlin absolviert haben: Ich bin am Überlegen, ob ich das Studium in Berlin in Angriff nehmen soll. Wer hat Erfahrung, ob sich das lohnt? welche Bücher müßte / könnte ich mir anschaffen? Sind die Prüfungen sehr schwer? Ist der Stoff überhaupt nehmen der Arbeit zu schaffen? Und letzte Frage an die fertigen ReFaWi: Würdet Ihr es noch einmal machen?? Vielen Dank für Eure Antworten :-) |
| 199 | Gebühr für Ratenzahlungsvereinbarung |
| 08.03.2004 | Hallo Zusammen, hab schon etwas länger nicht mehr mit Gebührenrecht zu tun gehabt, deshalb folgende Frage: Kann ein RA nach einer MB-Gebühr und einer VB-Gebühr auch noch eine 10/10 Gebühr für eine Ratenzahlungsvereinbarung abrechnen? Vielen Dank im voraus für eure Mithilfe |
| 199 | Gebühr für Ratenzahlungsvereinbarung |
| 08.03.2004 | Hallo, also ich kenn die Ratenzahlungsvereinbarung als Teilzahlungsvergleich. Das müsste eigentlich das gleiche sein. Weil im Teilzahlungsvergleich werden ja auch Raten bestimmt. Allerdings ist es beim Teilzahlungsvergleich keine 10/10 Gebühr sondern eine 15/10 Vergleichsgebühr (da außergerichtlicher Vergleich 15/10 § 23 BRAGO). Da laut § 43 II BRAGO die MB-Gebühr und VB-Gebühr nur auf die Prozessgebühr (im gerichtlichen Verfahren)angerechnet wird, denke ich, daß eine außergerichtliche Vergleichsgebühr zusätzlich erlaubt ist. Wurde bei mir in der Kanzlei bis jetzt auch immer zusätzlich berechnet. Vielleicht hat noch jemand eine bessere Begründung? Beitrag wurde editiert (2004-03-08 12:58:25) |
| 199 | Gebühr für Ratenzahlungsvereinbarung |
| 08.03.2004 | Hallo Nilli, danke für deine schnelle Antwort. Ist aber kein Teilzahlungsvergleich. Einfach nur Ratenzahlung. Es gibt also keiner mit irgendetwas nach. Schuldner zahlt nur in Raten. |
| 199 | Gebühr für Ratenzahlungsvereinbarung |
| 09.03.2004 | Hallo, beim Teilzahlungsvergleich gibt auch keiner nach. Man vergleicht sich nur darüber, daß in Raten gezahlt werden kann/darf und über die Höhe der Raten aber nicht über die Höhe der Forderung. Viele Grüße Nilli |
| 199 | Gebühr für Ratenzahlungsvereinbarung |
| 09.03.2004 | Hallo Nilli, laut Rechtsprechung darf eine Vergleichsgebühr nur angesetzt werden, wenn beide Parteien auf etwas verzichten , das ist hier auch nicht der Fall. Es gibt niemand nach. Es wird alles eingefordert und auch alles bezahlt. Liebe Grüße |
| 199 | Gebühr für Ratenzahlungsvereinbarung |
| TEILZAHLUNGSVERGLEICH zwischen Gläubiger und Schuldner 1. Der Schuldner erkennt an, dem Gläubiger die sich aus der beigefügten Forderungsberechnung ergebenden Beträge zuzüglich der weiteren Zinsen, die nachstehend berechneten Kosten und die noch zu berechnende Hebegebühr zu schulden. 2. Der Gläubiger gestattet dem Schuldner, die Gesamtschuld in monatlichen Raten von ...... zu begleichen. Die erste Rate ist fällig am , eingehend bei den Gläubigervertretern, die Folgeraten sind zahlbar am gleichen Tag der Folgemonate, jeweils auf das Konto Zur Sicherstellung einer pünktlichen Zahlung wird den Gläubigervertretern der Einzug mittels Lastschrift gestattet, dem Schuldner ist bekannt, daß er hierzu seine Kontoverbindung mitteilen muß. Verzug tritt in diesem Fall auch dann ein, wenn die Bank des Schuldners eine fristgerecht vorgelegte Lastschrift nicht einlöst. Andernfalls wird der Schuldner die pünktliche Zahlung durch Einrichtung eines Dauerauftrages sicherstellen. 3. Der Schuldner verzichtet auf Einwendungen jeder Art hinsichtlich Schuldgrund und Höhe und erklärt, zur Zahlung der vereinbarten Raten in der Lage zu sein. Kommt der Schuldner mit einer Rate mehr als 1 Woche in Verzug, ist der Gesamtrestbetrag sofort und in einer Summe zur Zahlung fällig. Der Gläubiger verzichtet im Fall der pünktlichen Zahlung auf weitere Vollstreckungsmaßnahmen. Sofern bei Lastschrifteinzug eine Einlösung nicht erfolgt, wird eine zweite Vorlage versucht, der Schuldner erkennt an, daß er in diesem Fall die Bankauslagen zu erstatten sowie eine Kostenpauschale von EUR zu tragen hat. Wird auch die zweite Vorlage nicht eingelöst, so ist die weitere Durchführung des Vergleichs gescheitert, die Gläubigervertreter werden die Zwangsvollstreckung fortsetzen. 4. Zur Absicherung der Gesamtforderung tritt der Schuldner hiermit den pfändbaren Teil seines Lohn- und Gehaltsanspruchs gegen seinen jeweiligen Arbeitgeber an den Gläubiger ab, der sich seinerseits verpflichtet, die Pfändung dem Arbeitgeber nur dann offenzulegen, wenn der Schuldner seine Zahlungsverpflichtung nicht einhält. 5. Der Vergleich wird dann wirksam, wenn eine vom Schuldner unterzeichnete Ausfertigung innerhalb von 10 Tagen beim Gläubigervertreter eingeht oder die erste Rate dieses Vergleichs gezahlt wird. 6. Kosten dieser Vereinbarung Anwaltskosten (Wert: EUR 0,00) 15/10 Vergleichsgebühr |
| 199 | Gebühr für Ratenzahlungsvereinbarung |
| 09.03.2004 | Danke Nilli, da scheinen die Meinungen schwer auseinander zu liegen. Dann lass ich die Entscheidung meinen Chef treffen. Liebe Grüße Siju |
| 199 | Gebühr für Ratenzahlungsvereinbarung |
| 09.03.2004 | Leider weis ich es nur so. Bei uns in der Kanzlei wird es so gemacht. In der Schule hab ich so was nie gelernt. Ich kann jetzt nur von der Praxis reden. Schade, daß ich dir nicht weiterhelfen konnte. Wird am besten sein, wenn du es deinen Chef entscheiden lässt. Viele Grüße Nilli |
| 199 | Gebühr für Ratenzahlungsvereinbarung |
| 09.03.2004 | RZV und TZV Teilzahlungs- und Ratenzahlungsvergleich KEINE Notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung (immer und ausnahmslos). Keine Verrechnung mit Teilzahlungen, weil mit ungesetzlich angesetzten, nicht entstandenen Gebühren gar nicht verrechnet werden kann. OB die Kosten zu erstatten sind (in einem sep. Verfahren) ist dahingestellt, aber stets NUR dann wenn ein NACHGEBEN auch des Gl vorhanden ist. Die Ratenbewilligung (die das Gesetz ohnehin vorsieht) ist KEIN NAchgeben. Umfangreiche Abhandlung zu obigen Suchwörtern in www.vollstreckungs-ass.de mit zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen. KEIN Ansatz begründet, kein Ansatz gerechtfertigt. Setzt der Gl solche Kosten trotz Absetzung wiederholt an: Straftatbestand der Gebührenüberhebung. |
| 199 | Gebühr für Ratenzahlungsvereinbarung |
| 09.03.2004 | Vielen Dank für die Hilfe. |
| 199 | Gebühr für Ratenzahlungsvereinbarung |
| 16.03.2004 | Hallo SIJU! Wenn du möchtest, kann ich dir einen ausführlichen Aufsatz mit Kommentarverweisen dazu faxen. Ist wirklich hilfreich. Du kannst mir die Fax-Nr. mit privater Nachricht schicken. Gruß Irene :-) |
| 200 | Insolvenzverfahren |
| 08.03.2004 | Hallo, ich habe folgende Frage: Wenn das Insolvenzverfahren gegen eine Firma (GmbH) abgeschlossen ist und der Insolvenzverwalter mitteilt, der Gläubiger könne seine Forderung außerhalb des Insolvenzverfahrens geltend machen und solle sich darüber bei einem Anwalt informieren, was um Himmels Willen kann man da noch tun? Die Forderung betrug fast 10.000 € und die für den Gläubiger ausgeschüttete Quote waren gerade mal 73,00 €. Wo soll denn da noch was zu holen sein? Gruß Ingrid |
| 200 | Insolvenzverfahren |
| 20.04.2004 | Hallo Ingrid, also, du könntest dir vom Insolvenzgericht eine Vollstreckbare Ausfertigung des Auszuges aus der Insolvenztabelle anfordern. D. h. dieser Auszug gilt dann als Titel (alle vorherigen erwirkten Titel sind dann nicht mehr gültig) und damit kann man dann abzgl. der gezahlten Quote vollstrecken. So sollte es zumindest sein.... Viele Grüße, Ines |
| 201 | Prüfungsfragen Kammerprüfung München |
| 10.03.2004 | Hallo Leute, wer hat denn schon die Rechtsfachwirtsprüfung in München abgelegt? Nachdem ich im nächsten Jahr dran bin, würde mich interessieren, wie das ganze abläuft, wie die schriftlichen Prüfungen gestaltet sind und vor allem die mündliche?? Ist es ausreichend den Stoff laut Unterlagen zu büffeln, oder muss man noch jede Menge zusätzliche Lektüre pauken?? Wäre super, wenn jemand Licht in mein Dunkel bringen könnte! |
| 202 | Auftreten RA vor OLG ohne Zulassung zum OLG möglic |
| 12.03.2004 | Hallo Ihr Lieben, mein kleiner Chef kam gerade in mein Zimmer gestürzt und meinte ich könne ihm helfen. Hab erst einmal ja gesagt, habe nur noch keine Antwort. Vielleicht kann mir ja einer von euch weiterhelfen: Mein kleiner chef ist erst seit einem Jahr zugelassen, hat jetzt ein Mandat, das in der zweiten Instanz nunmehr beim OLG ist. Er will den Termin gern selber wahrnehmen und nicht den großen Chef schicken. Darf er das und wenn ja nach welcher Vorschrift? Viele liebe Grüße Peggy |
| 202 | Auftreten RA vor OLG ohne Zulassung zum OLG möglic |
| 12.03.2004 | siehe: ZPO § 78 Anwaltsprozess (1) Vor den Landgerichten müssen sich die Parteien durch einen bei einem Amts- oder Landgericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen. Vor den Oberlandesgerichten müssen sich die Parteien durch einen bei einem Oberlandesgericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen. Ist in einem Land auf Grund des § 8 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz ein oberstes Landesgericht errichtet, so müssen sich die Parteien vor diesem Gericht durch einen bei einem Oberlandesgericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen. Vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend für die Beteiligten und beteiligte Dritte. |
| 202 | Auftreten RA vor OLG ohne Zulassung zum OLG möglic |
| 12.03.2004 | Hallo Diana, danke für deine schnelle Antwort. Den Paragraphen hatte ich auch schon im Visier. Gem. diesem Paragraphen ist es ja nun nicht möglich, dass ein noch nicht beim OLG zugelassener Anwalt vor dem OLG auftritt. Du kennst da nicht zufälligerweise eine Ausnahmeregelung? Mir ist nämlich so, als hätte ich schon mal von so einer Ausnahmeregelung gehört, wüsste jetzt aber nicht, wo ich das nachlesen könnte. Liebe Grüße Peggy |
| 202 | Auftreten RA vor OLG ohne Zulassung zum OLG möglic |
| 12.03.2004 | Hi Peggy, mein Chef sagt es ist zwigend erforderlich, dass der Rechtsanwalt beim OLG zugelassen ist. Ausnahmen gibt es keine. Die Zulassung kann nach 3 Jahren Berufserfahrung beantragt werden. Schöne Grüße, Diana |
| 202 | Auftreten RA vor OLG ohne Zulassung zum OLG möglic |
| 12.03.2004 | Hallo Diana, jetzt fall ich aber echt vom Glauben ab. Also mein Freund ist ja auch Anwalt (arbeitet aber in einer anderen Kanzlei als ich) und er hat erst nach 5 Jahren die Zulassung zum OLG bekommen. Hat sich da was geändert? Von 3 Jahren habe ich echt noch nie was gehört. Ich werde mal meinen kleinen Anwalt schonend darauf vorbereiten, dass er nicht zum OLG darf. Ich hoffe, dass er das verkraften kann und ich ihn nicht ewig trösten muss :-) Liebe Grüße Peggy |
| 202 | Auftreten RA vor OLG ohne Zulassung zum OLG möglic |
| 12.03.2004 | Hallo, da hat sich mein Chef wohl gerade vertan. Habe gerade auf dem Anmeldeformular gelesen Die Zulassung beim OLG soll in der Regel versagt werden, wenn der Antragsteller noch nicht 5 Jahre beim Amts-/Landgericht zugelassen ist . Seine Urkunde stammt auch aus 2003 und er ist seit 1997 beim Landgericht Bielefeld zugelassen. Dafür werde ich ihn natürlich ganz doll ausschimpfen!!! Aber erst Montag, denn ich habe um halb drei Feierabend. Schöne Grüße und schönes Wochenende! Diana |
| 202 | Auftreten RA vor OLG ohne Zulassung zum OLG möglic |
| 12.03.2004 | Hallo Diana, brauchst deinen Chef nicht ausschimpfen. Irren ist männlich :-) Du weißt doch wie Männer auf Kritik reagieren ;-) Halb drei Feierabend, das fände ich bei mir auch nicht übel. Muss noch bis 18 Uhr durchhalten. Ich wünsche dir auf jeden Fall einen wunderschönen Feierabend und ein erholsames Wochenende. Viele Grüße Peggy |
| 202 | Auftreten RA vor OLG ohne Zulassung zum OLG möglic |
| 12.03.2004 | Hallo Diana, ich danke dir noch einmal für deine schnelle Antwort. Ich habe jetzt doch noch eine Ausnahme gefunden, wie das mit meinem kleinen Chef und dem OLG klappen kann und zwar: Der große Chef (beim OLG zugelassen) müsste an die Anwaltskammer schreiben und darlegen, dass er den Verhandlungstermin selbst nicht wahrnehmen kann (ordentliche und glaubwürdige Begründung). Gleichzeitig müsste er beantragen, den kleinen Chef für den Verhandlungstermin zu seinem Vertreter nach § 53 BRAO zu bestellen. Das hat mal 25,-- € gekostet. Wenn der kleine Chef dann bestellt ist, muss diese Bestellung dem LG Leipzig und dem OLG Dresden mitgeteilt werden. Liebe Grüße Peggy |
| 203 | Selbständigkeit |
| 15.03.2004 | Hallo, möchte mich selbständig machen. Kann mir jemand Info´s geben? Was für einen Stundenlohn kann man ansetzen? Hab ihr Springer bzw. solche Aushilfen bei euch in der Kanzlei? Viele Grüße aus Köln Beate |
| 203 | Selbständigkeit |
| 15.03.2004 | Hallo, bei uns in München kann man schon gut verdienen. Also los gehen sollte es bei 23,00 EUR. Wird aber schwer, nur so zur Info. Viel Glück dabei. Finde ich gut von Dir!!! |
| 204 | Kostenerstattung Unterbevollmächtigte |
| 15.03.2004 | Hallo, ich habe mal eine Frage und wäre sehr dankbar, wenn Ihr mir helfen könntet: Wir sind Beklagtenvertreter. Der Klägervertreter hat jetzt einen Kostenfestsetzungsantrag eingereicht, in welchem er seine sowie die Kosten des Unterbevollmächtigten einreicht, sowie die Kosten (Übernachtung, Fahrtkosten, Verdienstausfall) des Klägers zum Termin. Wann sind die Kosten eines Unterbevollmächtigten erstattungsfähig? Also wenn wir in anderen Sachen beantragten, die Kosten des Unterbevollmächtigten festzusetzen, wurden uns lediglich die fiktiven Reisekosten des RA festgesetzt. (Begründung: der Kläger hätte einen RA im Gerichtsort beauftagen können...). Reicht diese Begründung aus, oder kann hier noch mehr entgegengesetzt werden? Vielen Dank für jede Hilfe!! Gruß Silke |
| 204 | Kostenerstattung Unterbevollmächtigte |
| 15.03.2004 | Hallo Silke, ich bin zwar erst neu hier, aber ich hoffe Ihnen mit den folgenden Ausführungen weitergeholfen zu haben: Die Reisekosten des auswärtigen, bei dem Prozessgericht nicht zugelassenen aber postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten nach § 28 BRAGO sind grundsätzlich erstattungsfähig. Die beantragten Reisekosten sind daher erstattungsfähig. Allerdings müsste hier geprüft werden, ob die Kosten des Unterbevollmächtigten (wie in Ihrem Fall) unter den Kosten der fiktiven Reise liegen und damit erstattungsfähig sind. Es müsste also abgewogen werden, ob das eine oder das andere kostengünstiger ist. Meistens werden die möglicherweise höheren Kosten (kommt auf den Streitwert des Rechtsstreites an) des Unterbevollmächtigten auf die fiktiven Reisekosten des Prozessbevollmächtigten gekürzt, damit § 91 ZPO genüge getan wird. Ich überprüfe in erster Linie, was kostengünstiger ist und moniere entsprechend den Kostenfestsetzungsantrag der Gegenseite. Allerdings hatte ich kaum Glück fiktive oder tatsächliche Kosten einer Partei zu monieren. Hier müsste geprüft werden, ob die Partei persönlich geladen wurde und die Anwesenheit von Nöten gewesen war. Tschüss Aline |
| 204 | Kostenerstattung Unterbevollmächtigte |
| 16.03.2004 | Hallo Aline, vielen Dank für die Antwort! Ich bin auch erst seit Kurzem hier, finde die Seite aber echt toll. Ich werde jetzt mal beantragen, dass die Gegenseite die fiktiven Reisekosten einzureichen hat. Viele Grüße Silke |
| 205 | Fortbildung zur Rechtsfachwirtin in Berlin |
| 16.03.2004 | Hallo alle zusammen, ich habe mal ne Frage: Ich habe mich jetzt zur Fortbildung ab Oktober 2004 in Berlin angemeldet und wie geht s jetzt weiter? Bekomme ich aus Berlin die Zulassung und eine Rechnung? Und die Unterlagen dazu dann im Oktober 2004? Vielen Dank für Eure Antworten:-) |
| 205 | Fortbildung zur Rechtsfachwirtin in Berlin |
| 16.03.2004 |
| 205 | Fortbildung zur Rechtsfachwirtin in Berlin |
| 16.03.2004 | Hallo Mimi, Du bekommst spätestens mit Anfang des Studiums die Zulassung, die ersten Unterlagen und Informationen zum Studium. Gleichzeitig mit der Zulassung erhältst du die 1. Rechnung. Unter nachstehendem Link ist genau beschrieben, wie es jetzt weiter geht. http://www.tfh-berlin.de/~fsi/Anmeldung/Anmeldevorgang.htm Ich fange gleichezeitig mit dem Fernstudium an. Vielleicht kann man sich bei Fragen dann noch austauschen. Schöne Grüße Diana |
| 206 | Mahngebühr |
| 16.03.2004 | Hallo zusammen, ich habe eine Frage betr. Mahngebühr. Manche Schuldner (vormals z.B. eigene Mandanten) sehen es einfach nicht ein, ihre Kostenrechnung zu zahlen, sodann geht eine Mahnung raus. Gibt es eine gesetzliche Bestimmung bezüglich der Mahngebühr oder darf man die einfach so z.B. mit 5 € in Ansatz bringen. Ich habe schon alle möglichen Gesetze gewälzt, finde aber hierüber nicht. Kann mir jemand weiterhelfen? Viele Grüße, Kahdie |
| 206 | Mahngebühr |
| 16.03.2004 | Hallo Kahdie, ich glaube Mahngebühren werden meistens in Verträgen oder Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen fundiert. Als Rechtsanwälte fertigt man ja nicht vor jedem Mandant einen Vertrag an. Also könnte hierzu etwas in der BRAO zu finden sein. Keine Ahnung. In unserer Kanzlei werden keine Mahngebühren erhoben. Falls ich aber mal welche zum Bei-spiel in einem Kostenfestsetzungsantrag gemäß § 19 BRAGO oder Mahnbescheid über die Vergütung geltend machen müsste, würde ich diese einfach mit aufnehmen. Bei einem späte-ren Kostenfestsetzungsbeschluss könnten diese durch den Rechtspfleger entweder festgesetzt werden oder halt abgesetzt werden. Genauso im Mahnbescheid, allerdings müsste hier ein später stattfindendes streitiges Verfahren beachtet werden. Ich würde es darauf ankommen lassen. Tschüssi Aline |
| 206 | Mahngebühr |
| 16.03.2004 | Hi Aline, in der BRAO habe ich darüber auch was gefunden, aber halt mehr indirekt. Egal. Trotzdem vielen Dank. Grüßle, Kahdie |
| 206 | Mahngebühr |
| 17.03.2004 | Hallo, ich habe mal gelernt: 1. Mahnung ist kostenlos . Ab der 2. Mahnung dürfen Mahngebühren erhoben werden. LG Conny |
| 206 | Mahngebühr |
| 18.03.2004 | Hi Conny, gibt es dafür auch eine gesetzliche Grundlage? Oder ist das einfach so usus? Vielen Dank. Kahdie |
| 207 | KfA bei mehreren Anwälten (1. und 2. Instanz) |
| 18.03.2004 | Hallo, wir haben eine Sache, wo wir die Berufungsinstanz bearbeitet haben. Können wir für beide Instanzen einen KfA stellen, oder können wir nur für die 2. Instanz und der erste Anwalt für die 1. Instanz? Danke für Eure Hilfe! LG Conny |
| 207 | KfA bei mehreren Anwälten (1. und 2. Instanz) |
| 18.03.2004 | Hi Conny, klar könnt ihr für beide Instanzen einen KfA stellen. Ihr müsst euch halt mit dem RA aus 1. Instanz einig sein, nicht dass der auch seine Kosten festsetzen lassen will. Also wir haben das schon so gemacht. Sobald die Kosten festgesetzt und gezahlt wurden, müsst ihr logischerweise den Betrag betr. 1. Instanz weiterleiten an den RA 1. Instanz. Grüßle, Kahdie |
| 207 | KfA bei mehreren Anwälten (1. und 2. Instanz) |
| 18.03.2004 | Danke für die Antwort! Die Anwältin der I. Instanz sagt, sie könne so einen KfA nicht stellen , weil sie wohl nicht weiß, wie. Also werden wir dann für beide Instanzen KfA stellen und weiterleiten! Merci für die schnelle Antwort! Conny |
| 207 | KfA bei mehreren Anwälten (1. und 2. Instanz) |
| 18.03.2004 | Danke für die Antwort! Die Anwältin der I. Instanz sagt, sie könne so einen KfA nicht stellen , weil sie wohl nicht weiß, wie. Also werden wir dann für beide Instanzen KfA stellen und weiterleiten! Merci für die schnelle Antwort! Conny |
| 208 | Schriftsatz |
| 18.03.2004 | Hallo, ich habe noch schnell eine Frage vor der Mittagspause: Ich soll einen Schriftsatz vorab an das Landgericht faxen. Müssen hier die Abschriften für den Gegen-RA und seinen Mandanten mitgefaxt werden oder reicht eine Ausfertigung fürs Gericht. Der Schriftsatz geht heute noch zur Post. Gibt es hierzu vielleicht eine Entscheidung oder einen § ? Vielen Dank! Viele Grüße Silke |
| 208 | Schriftsatz |
| 18.03.2004 | Nur einmal faxen, dass genügt. Original allerdings dann hinter, dass hast du ja aber vor. Entscheidung weis ich gerade auch nicht. Guten Appetit! :-P |
| 208 | Schriftsatz |
| 18.03.2004 | Hallo, ich kann nur sagen, dass wir schon mal mächtig Ärger hat wegen einem Fristablauf, weil wir die beglaubigte und einfache Abschrift nicht beigefügt hatten. Vielleicht ist das von Gericht zu Gericht unterschiedlich. Wir faxen jetzt vorsichtshalber immer alles. Schöne Grüße, Diana |
| 208 | Schriftsatz |
| 18.03.2004 | Hallo Silke, es reicht völlig aus, wenn du am Tag des Fristablaufes den Schriftsatz per Telefax einreichst. Dabei sind beglaubigte und einfache Abschriften für den Gegner nicht mit durchzufaxen. Auch Anlagen werden in der Regel nicht mit gefaxt. Wichtig ist nur, dass der Schriftsatz vollständig und gut leserlich bei Gericht ankommt. Besser per Telefon nachfragen. Im Endeffekt kommt es auf die Unterschrift des RA unter dem Schriftsatz an. Den Schriftsatz nebst beglaubigten und einfachen Abschriften und ggf. Anlagen schickst du dann einfach per Post nach. Wir machen das ständig so und es gab wirklich noch nie irgendwelche Reklamationen. Wir hatten diese Thematik auch neulich mit einer Richterin bei einen Seminar im Bezug auf die Rechtsfachwirt-Ausbildung durchgenommen. Sie hat uns diese Vorgehensweise als richtig bestätigt. Liebe Grüße Peggy :-) |
| 208 | Schriftsatz |
| 18.03.2004 | Hallöchen, ich würde differenzieren zwischen Fristablauf einer Schriftsatzfrist und Einreichung eines Schriftsatzes vor einem Gerichtstermin. Bei einer Schriftsatzfrist reicht es aus, das Original zu faxen. Wenn aber heute oder morgen ein Gerichtstermin stattfinden soll und noch schnell ein vorbereitetender Schriftsatz eingereicht werden soll, ist es ratsam alle 3 Ausfertigung mit Anlagen zu faxen. Ansonsten kommt es auf den Richter drauf an, manche sind pingelich andere wiederum nicht. Manche Richter bei unserem Landgericht z. Bsp. (gerade bei Baurecht) sind sehr darauf bedacht. Also manchmal lieber zu viel als zuwenig. Tschüssi Aline |
| 208 | Schriftsatz |
| 18.03.2004 | Hallo Aline, es ist schon richtig, dass man eine Differenzierung vornehmen muss. Allerdings sollte man bei Schriftsatzeinreichungen, denen ein zeitnaher Termin folgt, eher folgende Variante wählen (wurde uns auch von der Richterin und einer weiteren Dozentin vorgeschlagen). Schriftsatz nebst Anlagen vorab per Fax an das Gericht und per Post hinterher. Auf den Schriftsatz den Vermerk, dass der Gegner selbigen Schriftsatz nebst Anlagen ebenfalls vorab per Telefax und per normaler Post von Anwalt zu Anwalt zugestellt bekommen hat. Dann gibt es wirklich keine Probleme. LG Peggy |
| 208 | Schriftsatz |
| 18.03.2004 | Hallo Peggy, Du hast vollkommen recht. Mache ich in der Praxis auch so. Bei den sehr zeitnahen Terminen ist eine Zustellung per Post nicht so günstig. Ich gebe die Ausfertigungen dann meinem Anwalt mit, damit er diese im Termin überreichen kann. Der Postlauf kann ja soooo lange dauern. Tschüssi Aline :-) |
| 208 | Schriftsatz |
| 18.03.2004 | Hallo Aline, da ist natürlich was dran. Ich gebe meinem Anwalt auch immer den Packen mit. Da muss ich mich wenigstens nicht lahm tragen ;-) Grüße |
| 208 | Schriftsatz |
| 18.03.2004 | Vielen Dank für die schnelle Hilfe!!! Schöne Grüße Silke |
| 209 | Abschlussprüfung!! |
| 18.03.2004 |
| 210 | Abschlussprüfung!! |
| 18.03.2004 | Hallo Ihr, ich habe da mal eine klitzekleine Frage: Im Dezember 2004 bekomme ich meine letzten Lernunterlagen zugeschickt! Habe ich dann auch direkt im Dezember Prüfung :boah: oder warte ich dann bis Mai?? Ein bißchen Zeit, um den Stoff zu wiederholen, braucht man ja schließlich auch!! Wäre nett, wenn mir jemand antwortet!! Liebe Grüße Marion :-) Beitrag wurde editiert (2004-03-18 21:08:45) |