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| 211 | Schuldner |
| 19.03.2004 | Hallo, ich bin zwar erst neu hier, ich hoffe ihr könnt mir trotzdem helfen?! Wir haben hier ca. 8 vollstreckbare Titel gegen eine ehemalige Mandantin vorliegen. Diese betreibt schon seit Jahren sehr unseriöse Geschäfte und ist jetzt - wie es nicht anders zu erwarten war - unbekannt verzogen. Beim Einwohnermeldeamt hat eine Ummeldung nicht stattgefunden. Bevor jetzt öffentliche Zustellung erfolgt, wollen wir alles unternehmen, um sie ausfindig zu machen. Ich weiß nur gar nicht mehr was ich noch tun soll... Ich habe lediglich die alte Anschrift (dort wohnt noch ihre Mutter). Habt ihr irgendwelche Tipps wie ihr sowas herausbekommt??? Schöne Grüße, Dina |
| 211 | Schuldner |
| 19.03.2004 | Über eine Detektei sind die Aussichten, die Adresse und auch sonstige Daten über Einkommensquellen zu erfahren, recht gut. Die Kosten liegen bei der Detektei, über welche wir öfters Einkünfte einholen, bei ca. 80,00 € netto. |
| 211 | Schuldner |
| 19.03.2004 | Danke für die schnelle Antwort. Über eine Detektei haben wir noch nie ermittelt. Ich dachte immer die wären viel teurer. Aber bei einem Gesamtwert von über 4.000,00 € werden sich die 80,00 € wohl lohnen. Gruß, Dina |
| 211 | Schuldner |
| 22.03.2004 | Hallo, ggf. ist es auch möglich, das EWA mit der Außendienstermittlung zu beauftragen. Sie schicken dann jemanden hin, der die Anschrift überprüft. Das hat bei uns schon öfters geklappt. Evtl. sollte man einen Hinweis auf Mutter machen; sie könnte dann auch befragt werden. Viele Grüße |
| 211 | Schuldner |
| 22.03.2004 | manchmal nützt es auch, den schuldner beim ema zwangsabmelden zu lassen - kostet nischt |
| 211 | Schuldner |
| 22.03.2004 | manchmal nutzt es auch, den schuldner zwangsabmelden zu lassen beim einwohnermeldeamt - kostet nischt |
| 211 | Schuldner |
| 22.03.2004 | jetzt hab ich das system hier kapiert! fehlermeldung kommt, aber eingestellt wirds trotzdem. zukünftig nicht mehr doppelt! |
| 212 | Pfändung |
| 22.03.2004 | Hallo! Wer hat Erfahrung mit der Pfändung von Geschäftsanteilen einer GmbH? Habe jetzt einen PfÜB vorliegen und bin mir nicht sicher, wie es jetzt weiter geht, insbesondere mit dem Kündigungsrecht. Möglicherweise ist die Schuldnerin alleinige Gesellschafterin der GmbH. Mit einer Drittschuldnererklärung ist wahrscheinlich nicht zu rechnen.Was passiert, wenn ich die Kündigung des Anteils ausgesprochen habe und wie komme ich an die \\\ Knete\\\ ? |
| 212 | Pfändung |
| 01.04.2004 | mit der Verwertung -Versteigerung durch den GV-. s. Gesellschaften als Suchwort www.vollstreckungs-ass.de Info Forum kostenfrei, Verwertung der GMBH Anteile verlangt Bewilligung d.d. VG, Wertermittlung durch einen SV und einen entsprechenden, nicht einfachen Antrag an den zust GV. |
| 213 | Pfändung |
| 22.03.2004 | Hallo! Wer hat Erfahrung mit der Pfändung von Geschäftsanteilen einer GmbH? Habe jetzt einen PfÜB vorliegen und bin mir nicht sicher, wie es jetzt weiter geht, insbesondere mit dem Kündigungsrecht. Möglicherweise ist die Schuldnerin alleinige Gesellschafterin der GmbH. Mit einer Drittschuldnererklärung ist wahrscheinlich nicht zu rechnen.Was passiert, wenn ich die Kündigung des Anteils ausgesprochen habe und wie komme ich an die \\\\\\\\\\\\\\\ Knete\\\\\\\\\\\\\\\ ? |
| 213 | Pfändung |
| 22.03.2004 | hast du denn bei deinem pü die verwertung der gesellschaftsanteile nicht gleich mit gepfändet? bei den meisten ag s geht das in einem beschluss. falls du es noch nicht hast, ist das erst mal dein nächster schritt: du musst antrag entweder auf freihändigen verkauf durch den gv oder öffentliche versteigerung (§ 844 zpo) stellen. sobald du den entsprechenden beschluss hast, kanns dann weiter gehen. wir beantragen i.d.r. freihändigen verkauf duch den gv, das geht nach bisherigen erfahrungen schneller. aber kläre das auf jeden fall mit deinem chef und dem mandanten vorher ab, dann bist du auf der sicheren seite! viel glück! |
| 213 | Pfändung |
| 23.03.2004 | Vielen Dank für Deine Auskunft. Das hat mir sehr geholfen. Wir werden jetzt die Verwertung durch den GVZ beantragen. |
| 214 | Förderung Fernstudium |
| 22.03.2004 | Hallo! Hat jemand von euch eine Föderung (Meister-BAföG) beantragt? Wenn ja, könnt ihr mir weiterhelfen an wen und wie ich mich da wenden muss. Bezahlen könnte ich das Fernstudium, aber ich möchte gern die Förderung bekommen, habe ich da überhaupt eine Chance was zu bekommen, wenn ich in der Lage bin dies allein zu bezahlen? Tschau Tina |
| 214 | Förderung Fernstudium |
| 22.03.2004 | Hallo Tina, bzgl. der Förderung des Fernstudiums gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder du beantragst das Meisterbafög (= komplette Kostenübernahme) oder den 35 %igen Zuschuss. Das Meisterbafög ist allerdings an ein paar Kriterien geknüpft. Bei uns in Sachsen ist ein Notendurchschnitt von mindestens 1,9 erforderlich und man muss unter 25 Jahre alt sein. Hinzu kommt, ob seitens deines Bundeslandes Fördermittel vorhanden sind. Ich hatte zwar alle Voraussetzungen erfüllt, allerdings waren bei uns die Töpfe leer, weil in den vergangenen Jahren zuviele gefördert wurden, die nicht förderungsfähig sind. Bei dem 35 %igen Zuschuss ist nur Voraussetzung, dass du unter 25 Jahre alt bist. Diesen Zuschuss gibt es eigentlich fast immer, zumindest haben den bei uns im Kurs alle unter 25 Jahren bekommen. Wegen der Stelle, wo du die Förderung beantragen kannst, musst du dich an deine Rechtsanwaltskammer oder das Institut, welches das Fernstudium veranstaltet, wenden. Die können dir dann eine genaue Auskunft geben, wo du die Förderung beantragen kannst. Bei der Förderung spielt es keine Rolle, ob du die Mittel auch selbst aufbringen kannst. Ich hoffe, dir ein bisschen weitergeholfen zu haben. Viele Grüße Peggy :-) Beitrag wurde editiert (2004-03-22 18:01:14) |
| 214 | Förderung Fernstudium |
| 24.03.2004 | Private Post für Dich. Tina |
| 214 | Förderung Fernstudium |
| 25.03.2004 | private mail für dich :-) |
| 214 | Förderung Fernstudium |
| 25.03.2004 | private post für dich |
| 214 | Förderung Fernstudium |
| 25.03.2004 | private Mail für dich :-D |
| 214 | Förderung Fernstudium |
| 26.03.2004 | private post für dich. |
| 214 | Förderung Fernstudium |
| 29.03.2004 | :-D Schau mal bei den privaten Mails. |
| 214 | Förderung Fernstudium |
| 29.03.2004 | du hast ne private mail Tina |
| 214 | Förderung Fernstudium |
| 31.03.2004 | Hast ne private Mail :-D |
| 214 | Förderung Fernstudium |
| 05.05.2004 | Hallo, habe gerade eure Beiträge zum Thema Förderung gelesen. Das Zuschuss beim Meister-Bafög (ab 1.3.2004 nur noch 33 % der Lehrgangsgebühren) ist nicht alters- und einkommensabhängig. Auskünfte und entsprechende Anträge gibt s beim Amt für Ausbildungsförderung. auch nachzulesen unter http://www.meister-bafoeg.info/bafoeg_default.htm Liebe Grüße Uschi |
| 215 | Baumgärtl-Punktesystem |
| 24.03.2004 | Hallo Ihr da draußen, ich habe soeben einen Beschluss vom Gericht erhalten, wonach unsere Gebühren extrem gekürzt wurden. Da ist von einem sogenannetn Baumgärtl-Punktesystem die Rede. Es handelt sich um eine Bußgeldsache - Verkehrsordnungswidrigkeit. Wir haben die normale Gebühren im Bußgeldverfahren festsetzen lassen. Ich muss dazu sagen, dass ich zum ersten Mal eine solche Bußgeldsache bearbeitet habe. Es wäre schön, wenn mir hier jemand helfen könnte. LG |
| 215 | Baumgärtl-Punktesystem |
| 24.03.2004 | Hallo, das Problem hatte ich auch mal, ein Rechtspfleger erklärte mir das so: Das Punktesystem nach Baumgärtel gibt es nur in verkehrsrechtlichen Bußgeldsachen. Es ist entwickelt worden, weil umstritten ist, ob und inwieweit die Mittelgebühr in verkehrsrechtlichen Bußgeldsachen zum Tragen kommt. Sie funktioniert so: für verschiedene Bemessungskriterien werden je nach Gewichtung verschieden hohe Punkte vergeben. Die Summe der einzelnen Punkte wird mit einem bestimmten Betrag multipliziert. Und diese Summe ergibt die Gebühren. Dieser Tabelle haben sich nur wenige Gerichte angeschlossen, überwiegend wird diese Tabelle jedoch abgelehnt. Der Nachteil der Tabelle ist der, dass die Punktezahl je nach Bemessungskriterium begrenzt ist und im Einzelfall außerordentliche Bemessungsfaktoren einen zu geringen Einfluss auf die Gesamtgebühr haben. Ich hoffe geholfen zu haben Gruß, Dina Beitrag wurde editiert (2004-03-24 11:44:51) |
| 215 | Baumgärtl-Punktesystem |
| 24.03.2004 | Hallo Dina, hast mir sehr geholfen, jetzt weiß ich wenigstens was die meinen. Ich überlege nur, ob ich gegen diesen Kostenfestsetzungsbeschluss etwas machen kann / sollte, denn immerhin haben die mir knapp 170 Euro weggestrichen. Macht das Sinn, sich zu wehren? Liebe Grüße Peggy |
| 215 | Baumgärtl-Punktesystem |
| 24.03.2004 | Hallo Peggy, da kann man ja nichts bei verlieren. Du solltest dann auf die Aspekte Bedeutung der Angelegenheit und Umfang und Schwierigkeit der Angelegenheit eingehen. Das sehen die Gerichte alle sehr unterschiedlich. Die einen sehen zB 45 Min. Verhandlungsdauer als überdurchschnittlich an, andere als nur durchschnittlich. Bei unserem Fall drohte einem Berufskraftfahrer ein Fahrverbot, so dass die Bedeutung der Sache hoch war und die Gebühren über der Mittelgebühr lagen. Es kommt wie gesagt immer auf den Einzelfall an. Gruß, Dina |
| 215 | Baumgärtl-Punktesystem |
| 24.03.2004 | Hallo Dina, wir hatten nicht sonderlich viel Aufwand mit dieser Sache. Da waren nur zwei kurze Schriftsätze an das Gericht und ein Verhandlungstermin (ca. 45 Minuten). Allerdings hat es sich hierbei um ein Rotlichtverstoß gehandelt und dem Beschuldigten hätte ein Fahrverbot gedroht. Die BRAGO für Anfänger sieht in einem solchen Fall, wenn der Verlust des Führerscheins droht, eine Mittelgebühr vor. Unser Mandant wurde allerdings freigesprochen. Ich nehme an, dass sich das Gericht dann nicht von dem angeblichen Umfang und der Schwierigkeit überreden lassen wird. Ich hab ich Bußgeld- und Strafsachen echt null Ahnung. Mache ja sonst nur Zivilrecht. Liebe Grüße Peggy |
| 215 | Baumgärtl-Punktesystem |
| 24.03.2004 | Hallo Peggy, ja das ist ja wirklich nicht sonderlich viel Aufwand. Dann würde ich es auch nicht versuchen. Wird sich nicht lohnen. Unsere Akte hatte bestimmt 10 cm *übertreib* :-) Gruß, Dina |
| 215 | Baumgärtl-Punktesystem |
| 24.03.2004 | Hallo Dina, ich glaube ich lege die Akte weg und warte bis die Staatskasse zahlt. Hauptsache, dass dauert nicht so lange - ich kann die Akte bald echt nicht mehr sehen ;-) Ich danke dir auf jeden Fall für deine schnelle Hilfe :-D Tschö Peggy |
| 216 | Kostenrecht |
| 24.03.2004 | Bitte nicht für bescheuert halten, aber ich brauch ganz schnell Hilfe. Muss eine Rechnung für Mandant machen. Es liegt folgender Sachstand vor bzw. hier erfolgte die Mandatierung: Es wurde sofortige Beschwerde eingelegt. Darin wurde um das Ruhen des Verfahrens gebeten wegen Vergleichsverhandlungen. Sodann wurde sich außergerichtlich verglichen (auf € 8.420,00). Dann erging vom Gericht der Beschluss, dass Gegenstandswert auf € 80.000,00 festgesetzt wird und die Parteien sich außergerichtlich geeinigt haben. Ich steh aufm Schlauch. Hoffe, Ihr nicht. Viele Grüße, Kahdie |
| 216 | Kostenrecht |
| 24.03.2004 | Um was für ein Verfahren handelt es sich denn? Wogegen wurde Beschwerde eingelegt? |
| 216 | Kostenrecht |
| 24.03.2004 | Die Beschwerde richtete sich gegen einen Ordnungsgeldbeschluss und da speziell gegen das zu zahlende Ordnungsgeld. |
| 216 | Kostenrecht |
| 24.03.2004 | Ich weiß nicht, ob ich nach den bisherigen Informationen bereits eine zufriedenstellende Antwort geben kann. Ordnungsgeld kann nach § 890 ZPO bei der sogenannten Handlungs- bzw. Duldungsvollstreckung ZPO vom Gericht festgesetzt werden. Es handelt sich folglich um eine Vollstreckungsmaßnahme und bei der Beschwerde gegen die Ordnungsgeldfestsetzung um eine Abwehrmaßnahme des Schuldners. Es entstehen hier die Gebühren des §§ 57, 31 BRAGO in Höhe von 3/10. Gegenstandswert dürfte das festgesetzte Ordnungsgeld sein. Das Gericht hat ja den Wert festgesetzt. Meiner Meinung nach, vorausgesetzt ich habe den Sachverhalt richtig erfasst, entsteht eine 3/10 Gebühr gem. §§ 57, 31 I 1 aus 80.000,00 €. Da es sich um ein gerichtlich anhängiges Verfahren handelt, sind alle außergerichtlichen Besprechungen usw. mit der Prozessgebühr abgegolten (§ 37 BRAGO). Die Vergleichsgebühr entsteht folglich nur in Höhe von 10/10 aus 80.000,00 €. Dies auf den ersten Blick. Ich habe allerdings mit der Vergleichsgebühr noch ein Problem. Dass sie entsteht, steht wohl außer Frage. Ich frage mich nur, auf was man sich geeinigt hat. Das Ordnungsgeld wird doch vom Gericht festgesetzt. Kann man sich über die Höhe des Ordnungsgeldes einigen? Sollte der Sachverhalt ein ganz anderer sein als ich ihn versucht habe zu begreifen, so nenne mir bitte weitere Einzelheiten. |
| 216 | Kostenrecht |
| 24.03.2004 | Ich weiß nicht, ob ich nach den bisherigen Informationen bereits eine zufriedenstellende Antwort geben kann. Ordnungsgeld kann nach § 890 ZPO bei der sogenannten Handlungs- bzw. Duldungsvollstreckung ZPO vom Gericht festgesetzt werden. Es handelt sich folglich um eine Vollstreckungsmaßnahme und bei der Beschwerde gegen die Ordnungsgeldfestsetzung um eine Abwehrmaßnahme des Schuldners. Es entstehen hier die Gebühren des §§ 57, 31 BRAGO in Höhe von 3/10. Gegenstandswert dürfte das festgesetzte Ordnungsgeld sein. Das Gericht hat ja den Wert festgesetzt. Meiner Meinung nach, vorausgesetzt ich habe den Sachverhalt richtig erfasst, entsteht eine 3/10 Gebühr gem. §§ 57, 31 I 1 aus 80.000,00 €. Da es sich um ein gerichtlich anhängiges Verfahren handelt, sind alle außergerichtlichen Besprechungen usw. mit der Prozessgebühr abgegolten (§ 37 BRAGO). Die Vergleichsgebühr entsteht folglich nur in Höhe von 10/10 aus 80.000,00 €. Dies auf den ersten Blick. Ich habe allerdings mit der Vergleichsgebühr noch ein Problem. Dass sie entsteht, steht wohl außer Frage. Ich frage mich nur, auf was man sich geeinigt hat. Das Ordnungsgeld wird doch vom Gericht festgesetzt. Kann man sich über die Höhe des Ordnungsgeldes einigen? Sollte der Sachverhalt ein ganz anderer sein als ich ihn versucht habe zu begreifen, so nenne mir bitte weitere Einzelheiten. |
| 216 | Kostenrecht |
| 24.03.2004 | Das ist zwar ein ganz anderer Lösungsweg als der von mir aber ich denke mal drüber nach. Nochmal zum Verständnis: Es erging ein Ordnungsgeldbeschluss gegen unsere Mandantin i.H.v. € 15.000,00. Man beauftragte uns, hiergegen fristwahrend sof. Beschwerde einzulegen, da man sich außergerichtlich mit der Gegenseite bzgl. der € 15.000,00 noch vergleichen wollte. Unsere Mandantin wollte weniger zahlen (obwohl dies - wie gesagt - im Beschluss festgesetzt wurde). Sodann hat man sich außergerichtlich verglichen, dass unsere Mandantin nur noch € 8.420,00 zahlen musste. Der sodann ergangene Beschluss, in dem der Gegenstandswert festgesetzt wurde, bezieht sich meines Erachtens auf das eigentliche Ordnungsgeldverfahren, indem wir aber ja nicht tätig waren. Unsere Tätigkeit begann ja erst mit Einlegung der sof. Beschwerde. Ich hätte folgenden Lösungsweg zu bieten: 10/10 PG aus 15.000,00 nach § 31 i.V.m. § 47 II BRAGO 15/10 VG aus 15.000,00 nach § 23 BRAGO Für ein kleines Statement vielen vielen Dank. Kahdie |
| 216 | Kostenrecht |
| 24.03.2004 | In einem Punkt habe ich mich heute Vormittag geirrt. Bei einer Beschwerde gegen eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme entsteht nicht die Gebühr nach § 57 BRAGO, sondern die Beschwerdegebühr nach § 61 BRAGO in Höhe von 5/10. Genauer kann ich mir die Sache leider erst nach 17.00 Uhr wieder anschauen, da ich im Moment viel zu tun habe. Nur eins noch. Was meinst du mit § 47? |
| 216 | Kostenrecht |
| 24.03.2004 | ... ist das ein Scheiß. Du hattest mich jetzt schon vollkommen überzeugt mit der 3/10 n. §§ 57, 31 I 1, weil es ja definitiv so ist, dass Mandant sich gegen das festgesetzte Ordnungsgeld wehren will; es sich also um eine Abwehrhandlung des Schuldners handelt. Natürlich klingt § 61 für die Beschwerde logischer, vor allem gibst da 5/10. Guck s Dir bitte nur noch einmal, wenn s Dir langweilig ist. Gerade kommt mein RA u. meint, die 5/10 nach § 61 + 10/10 nach § 23 BRAGO klingen ganz in Ordnung (obwohl er auch mit § 57 mal einverstanden war). Nur er würde den Gegenstandswert 80.000,00 € nehmen, der für das Ordnungsgeldverfahren festgesetzt wurde. Ich aber finde, das das hier falsch ist, denn die sof. Beschwerde, die wir einlegen sollten, bezieht sich ja nur auf die Höhe des Ordnungsgeldes, also die 15.000,00 €. Meines Erachtens kann ich dann auch nur als Gegenstandswert 15.000,00 € nehmen, oder. Nur drüber nachdenken, wenn Du wirklich Zeit hast. Danke. Übrigens § 47 II BRAGO habe ich mir ausgeguckt, weil da wortwörtlich steht: Im Verfahren über die Beschwerde gegen eine den Rechtszug beendende Entscheidung erhält der RA die gleichen Gebühren wie im 1. Rechtszug. und mein RA anfangs noch zu mir sagte, dass auf alle Fälle eine 13/10 Gebühr abgerechnet werden kann. Wie er nur darauf kommt?! § 47 kann man total vergessen. |
| 216 | Kostenrecht |
| 24.03.2004 | So, ich glaube, jetzt kommen wir der Sache näher. Also als Ergebnis glaube ich auch, dass hier eine 5/10 Gebühr gem. § 61 BRAGO sowie eine 10/10 Vergleichsgebühr (nur 10/10, weil anhängig) enstanden sind, allerdings meiner Meinung nach auch nur aus 15.000,00 €. Denn der Auftrag hatte ja mit dem vorherigen Verfahren, so wie ich das verstanden habe, nichts zu tun. (Dies alles gilt natürlich nur, wenn es sich um ein ZPO-Verfahren gehandelt hat, wovon ich ausgehe. Ordnungsgeldfestsetzungen sind auch in FGG-Verfahren möglich. Deshalb fragte ich anfangs nach der Art des Verfahrens.) Dann wünsche ich noch einen schönen Abend. Viele Grüße Walburg |
| 216 | Kostenrecht |
| 24.03.2004 | Liebe Walburg, vielen Dank. PS: Es handelt sich um ein ZPO-Verfahren. Gruß, Kahdie |
| 217 | ZV - kniffliger Fall? |
| 24.03.2004 | Hallo Kolleginnen und Kollegen :-), folgender Fall: Gegen einen vermeintlichen Einzelunternehmer wurde ein VB erwirkt. GVollz will im Ladenlokal vollstrecken. Er trifft den Schuldner nicht persönlich an; nur dessen Mitarbeiter. Im Ladenlokal erfährt er dann, dass es sich nicht um eine Einzelunternehmung sondern um eine GmbH handelt, dessen Geschäftsführer der Schuldner ist. Der GVollz übersendet die Unterlagen zurück mit dem Vermerk, dass die Privatanschrift des Schuldners ermittelt werden solle, da er im Ladenlokal der GmbH nicht vollstrecken könne. Der Titel laute auf den Schuldner privat. Nach Einholung der Auskünfte (Gewerberegister, Melderegister) stellte sich heraus, dass der Schuldner von Amts wegen abgemeldet wurde und derzeit nicht privat zu ermitteln ist. Telefonische Rücksprache mit dem GVollz ergab, dass dieser keine Möglichkeiten für eine ZV ohne Privatanschrift des Schuldners sehe, da er noch nicht einmal zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung laden könne. Nun gibt es aus meiner Sicht folgende Alternativen: a) Umschreibung des Titels auf die GmbH Da der Schuldner mit Briefkopf und Stempel den Anschein einer Einzelunternehmung erweckte, muss sich die GmbH die Forderung zurechnen lassen?! b) Der GVollz soll den Schuldner im Ladenlokal \\\\\\\\\\\\\\\ einfangen\\\\\\\\\\\\\\\ (dieser sieht da aber wohl keine Möglichkeit) Ob man dem GVollz durch eine Erinnerung etwas nachhelfen kann? c) Strafanzeige erstatten wg. Verstoß gegen das Meldegesetz p. p. Keine einfache Sache, zumal das Ziel eine schnelle und effektive ZV sein soll. :-( Viele Grüße Stefan |
| 217 | ZV - kniffliger Fall? |
| 25.03.2004 | Hallo Stefan! Wenn die ZV schnell gehen soll, würde ich es in diesem Fall mit der Pfändung der Geschäftsanteile des Schuldners an der GmbH versuchen. Gruß Irene |
| 217 | ZV - kniffliger Fall? |
| 26.03.2004 | Hallo Stefan, wir haben immer recht gute Erfolge mit einer Kontopfändung. Da regen sich dann die meisten Schuldner. Die Bankverbindung müßte ja auf dem Briefkopf der GmbH stehen; ggf. müßte man aber wohl vorher den Titel auf die GmbH umschreiben. Gruß, Lene Beitrag wurde editiert (2004-03-26 08:24:05) |
| 217 | ZV - kniffliger Fall? |
| 30.03.2004 | Hallo Irene, Hallo Lene, herzlichen Dank für Eure Antworten! :-) @ Irene: Merci speziell auch noch für die tolle Anregung mit der Pfändung der Geschäftsanteile. Manchmal hat man echt ein Brett vor dem Kopf. Diese Lösung - in Verbindung mit dem Geschäftsführergehalt - ist wirklich prima. Viele Grüße Stefan |
| 217 | ZV - kniffliger Fall? |
| 23.08.2005 | Antwort auf: Hallo Irene, Hallo Lene, herzlichen Dank für Eure Antworten! :-) @ Irene: Merci speziell auch noch für die tolle Anregung mit der Pfändung der Geschäftsanteile. Manchmal hat man echt ein Brett vor dem Kopf. Diese Lösung - in Verbindung mit dem Geschäftsführergehalt - ist wirklich prima. Viele Grüße Stefan |
| 217 | ZV - kniffliger Fall? |
| 01.06.2006 | ähm ich habe jetzt genau den selben Fall ich soll das Geschäftsführergehalt und die Gesellschafteranteile pfänden..geht man bei der Pfändung des GF-Gehaltes wie bei einer normalen Lohnpfändung vor? und wie macht man das mit der Pfändung der Gesellschaftsanteile?? Drittschuldner ist dann die GmbH, oder?? danke schon einmal für eure hilfe |
| 218 | PKH künftig auch bei grenzüberschreitenden Verfahr |
| 24.03.2004 | Berlin, 24. März 2004 Prozesskostenhilfe auch bei grenzüberschreitenden Gerichtsverfahren Die Bundesregierung hat heute beschlossen, dass künftig grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe in Zivil- und Handelssachen in allen EU-Mitgliedstaaten gewährt wird. Der Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu den Gerichten muss auch im grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb der Europäischen Union gewährleistet sein. Es reicht nicht aus, allein den Warenverkehr zu vereinfachen. Bürgerinnen und Bürger müssen ihr Recht mit Hilfe der Gerichte auch durchsetzen können, wenn es zu Schwierigkeiten kommt. Dafür, dass dies auch allen möglich ist, die die Verfahrenskosten nicht selbst bezahlen können, sorgt das EG-Prozesskostenhilfegesetz , sagte Bundesjustizministerin Zypries. Deutschen Staatsbürgern wird dabei Prozesskostenhilfe grundsätzlich nach Maßgabe der deutschen Einkommensschranken gewährt . So muss niemand, der im Ausland einen Prozess führt, befürchten, wegen der dort niedrigeren Einkommensverhältnisse als zu wohlhabend zu gelten, um dann auch keine Prozesskostenhilfe mehr zu erhalten. Bereits im vergangenen Jahr haben Neuregelungen der Zivilprozessordnung zu grenzüber-schreitender Beweisaufnahme und Zustellungen ins Ausland die EU-weite Prozessführung vereinfacht. Das EG-Prozesskostenhilfegesetz geht einen weiteren Schritt in diese Richtung. Es vereinfacht die Beantragung von Prozesskostenhilfe in den Fällen, in denen der Kläger oder Beklagte sich in Deutschland befindet und das Verfahren in einem anderen EU-Staat anhängig ist. Folgende Maßnahmen sind vorgesehen: Einrichtung von Übermittlungsstellen Neue Übermittlungsstellen unterstützen die Antragsteller bei der Beantragung der Prozesskostenhilfe. Rechtssuchende Bürgerinnen und Bürger können sich an das Amtsgericht wenden, in dessen Bezirk sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Einreichung der Unterlagen bei der Übermittlungsstelle Das Amtsgericht übernimmt es künftig, die erforderlichen Übersetzungen des Antrags sowie aller beizufügenden Unterlagen erstellen zu lassen. Es prüft auch die Vollständigkeit des Antrags und wirkt darauf hin, dass alle erforderlichen Anlagen beigefügt sind. Bürgerinnen und Bürgern wird so das oft komplizierte Ausfüllen des Antrags erheblich erleichtert. Beispiel: Der Kläger lebt in Deutschland und möchte einen Prozess in Frankreich führen. Er kann die Kosten für den Rechtsstreit nicht selbst aufbringen. Bisher musste der Antragsteller die Prozesskostenhilfe direkt bei dem Prozessgericht in Frankreich beantragen. Dabei kam es bislang immer wieder zu Schwierigkeiten, weil der Antragsteller z. B. die französischen Formulare nicht ausfüllen konnte. Das führte oft dazu, dass der Antragsteller ganz darauf verzichtete, seinen Anspruch gerichtlich durchzusetzen. Das neu! e EG-Prozesskostenhilfegesetz löst das Problem dadurch, dass das Amtsgericht nicht nur die Übersetzung auf eigene Kosten veranlasst, sondern auch die direkte Kommunikation mit dem ausländischen Gericht übernimmt. Einführung EU-weiter Standardformulare Eine weitere Verbesserung wird durch die Einführung von zwei EU-weit einheitlichen Formularen erzielt, die es in allen Mitgliedstaaten und in allen Sprachen geben wird. Beide Formulare werden auch online im Internet zum Abruf bereit stehen. Betreuung des Antragstellers während des weiteren Verfahrens Die Übermittlungsstelle wird Bescheinigungen über die Bedürftigkeit des Antragstellers ausstellen, sofern die zuständige Stelle des anderen Mitgliedstaates die Bedürftigkeit verneint hat, der Antragsteller jedoch in der Bundesrepublik als bedürftig anzusehen wäre. Beispiel: Der Prozesskostenhilfeantrag des deutschen Klägers beim portugiesischen Gericht wird unter Verweis darauf zurückgewiesen, dass das Einkommen des Klägers nach portugiesischen Maßstäben zu hoch sei, um eine Bedürftigkeit des Klägers annehmen zu können. Da der Kläger aber hier in Deutschland wohnt und hier seinen Unterhalt bestreitet, muss auch die Beurteilung seines einsetzbaren Vermögens nach diesem Maßstab erfolgen. Die erforderlichen Berechnungen übernimmt das deutsche Gericht. Bei den eingehenden Ersuchen wird nach §§ 114 bis 116 ZPO entschieden. Auch hier finden die unterschiedlich hohen Lebenshaltungskosten Beachtung. Zuständig für die Entscheidung ist das Prozessgericht oder das Vollstreckungsgericht. Beispiel: Ein französischer Kläger möchte einen Prozess in der Bundesrepublik führen. Unter Einschaltung der Vermittlungsstelle in Frankreich gelangt sein Antrag hier zu dem zuständigen erstinstanzlichen Gericht, das wie über einen deutschen Prozesskostenhilfeantrag entscheidet. Bei der Beurteilung der Bedürftigkeit werden allerdings die französischen Lebenshaltungskosten als Maßstab zugrundegelegt. Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Ulf Gerder, Christiane Wirtz Mohrenstr. 37, 10117 Berlin Telefon 01888 580-9030 Telefax 01888 580-9046 presse@bmj.bund.de |
| 219 | Anmeldung der Änderung der Vertretungsberechtigung |
| 26.03.2004 | Meine Kollegin und ich sind uns nicht ganz einig über den Geschäftswert des folgenden Sachverhalts: Eine bestehende GmbH hat 1 GF. Dieser ist - laut HR-Eintragung - alleinvertretungsberechtigt, solange er einziger GF ist, sonst nur gemeinschaftlich. Wir melden nun an: - 1 weiteren GF mit Alleinvertretungsmacht, auch wenn mehrere GF bestellt sind - der erste GF erhält ebenfalls Alleinvertretungsmacht, auch wenn mehrere GF bestellt sind Wie hoch ist der Geschäftswert? Es wäre toll, wenn mir jemand schnell antworten könnte! Danke schon mal im Voraus! :o) Beitrag wurde editiert (2004-03-26 10:46:10) |
| 219 | Anmeldung der Änderung der Vertretungsberechtigung |
| 30.03.2004 | Hallo Witti, falls Du hier noch ohne Antwort bist, hier meine Antwort: Bei Deiner Anmeldung handelt es sich um zwei Anmeldungen mit verschiedenem Gegenstand. Die Anmeldungen beziehen sich zwar auf denselben Rechtsträger, sind aber für sich gesehen, selbständige Veränderungen. Die zu ermittelnden Geschäftswerte der beiden Anmeldungen werden gem. § 44 II a)KostO zusammengerechnet. Wertvorschrift ist § 26 IV 1 KostO (1 % des Stammkapitals, mind. € 25.000,00, höchstens € 500.000,00). Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen. Liebe Grüße Susanne Höflich |
| 219 | Anmeldung der Änderung der Vertretungsberechtigung |
| 30.03.2004 | Hallo Witti, falls Du hier noch ohne Antwort bist, hier meine Antwort: Bei Deiner Anmeldung handelt es sich um zwei Anmeldungen mit verschiedenem Gegenstand. Die Anmeldungen beziehen sich zwar auf denselben Rechtsträger, sind aber für sich gesehen, selbständige Veränderungen. Die zu ermittelnden Geschäftswerte der beiden Anmeldungen werden gem. § 44 II a)KostO zusammengerechnet. Wertvorschrift ist § 26 IV 1 KostO (1 % des Stammkapitals, mind. € 25.000,00, höchstens € 500.000,00). Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen. Liebe Grüße Susanne Höflich |
| 220 | Mahnbescheid - gerichtliches Verfahren |
| 26.03.2004 | Ich habe folgendes Problem: Es wurde ein Mahnbescheid beantragt über 1.050,00 €. Sodann wurde vom Antragsgegner Widerspruch eingelegt. Für die Zustellung des Mahnbescheids wurden Gerichtskosten ja gezahlt in Höhe von 27,50 € (0,5) Welche Gerichtskosten fallen für die Abgabe des Verfahrens an das Streitgericht an? Kann mir das jemand sagen? Ich bin der Meinung, es fallen noch 2,5 Gerichtskosten an, also 137,50 €. Ist doch richtig, oder? Denn meine Kollegin meint das wäre zu hoch. Ich stehe da gerade total auf dem Schlauch. Gruß, Dina |
| 220 | Mahnbescheid - gerichtliches Verfahren |
| 26.03.2004 | Nein, da hast DU recht. Halbe Gebühr ist eingezahlt, fehlen also noch 2,5 für das streitige Verfahren. Und das ist richtig 137,50 € in deinem Fall (ausgehend von einem Mandanten aus den alten Bundesländern, sonst 10 % Kürzung). Mandy |
| 220 | Mahnbescheid - gerichtliches Verfahren |
| 26.03.2004 | Hallo Mandy, danke für die Antwort. Super dann kann ich das meinem Mandanten ja mal mitteilen. Schöne Grüße, Dina |
| 220 | Mahnbescheid - gerichtliches Verfahren |
| 26.03.2004 | Hallo Mandy, danke für die Antwort. Super dann kann ich das meinem Mandanten ja mal mitteilen. Schöne Grüße, Dina |
| 221 | Prüfungstermin für Mai |
| 29.03.2004 | Ich gehe davon aus, dass ich wohl im Mai als Examenskandidat geladen werde. Weiß jemand, wann die Prüfungstermine angesetzt werden (also Anfang/Mitte/Ende Mai bzw. November)? Beginnen die Klausuren montags ? (Fällt die 21. KW dann schon aus wg. Christi Himmelfahrt?) Vielleicht hat jemand von Euch schon Bescheid bekommen? Ich sitze sowieso schon auf heißen Kohlen und jetzt müßte ich dringend einem wichtigen privaten Termin zusagen! Wäre toll, wenn sich jemand meldet, der weiß, wie´s weitergeht... |
| 221 | Prüfungstermin für Mai |
| 29.03.2004 | Hallo Odine! Ich habe vor einigen Tagen in Saarbrücken angerufen. Dort hat man mir gesagt, dass die Mai-Kandidaten vom 26.-29.05.2004 geprüft werden, also von Mittwoch bis Sonnabend. Die offizielle Einladung zur Prüfung soll man ca. 6 Wochen vorher erhalten. |
| 221 | Prüfungstermin für Mai |
| 07.05.2004 | Hallo!! Ich habe gerade gelesen, dass Ihr bald Prüfung habt!! Viel Glück. Ich bin gerade in der Halbzeit und würde mich über einen Erfahrungsaustauch freuen. Meine E-Mail: post@sandra-wandel.de |
| 222 | Mitprüflinge |
| 29.03.2004 | Hallo! Ich bin Ende Mai 2004 mit meiner Prüfung zum Rechtswirt (FSH) in Saarbrücken dran. Ich würde mich freuen, wenn sich über diesen Weg ein paar Mitprüflinge melden würden und ein Austausch im Vorwege der Prüfung zustande kommen könnte. Welche Erfahrungen habt Ihr bislang mit dem Studium und der FSH gemacht? Wie bereitet Ihr Euch auf die Prüfung vor? Arne |
| 222 | Mitprüflinge |
| 29.03.2004 | Hallo Arne, habe Dir eine private Nachricht gesandt. Odine |
| 222 | Mitprüflinge |
| 31.03.2004 | Hallo Odine! Private Nachricht für Dich! Arne |
| 222 | Mitprüflinge |
| 31.03.2004 | Hallo Arne, Du hast POST von odine. |
| 223 | Kosten für die Rücksendung des EB? |
| 30.03.2004 | Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen, weiß jemand von Euch, wer die Kosten der Rücksendung des Empfangsbekenntnisses zu tragen hat (Gericht oder RA)? Gibt es da eine Norm/Entscheidung? Viele Grüße Stefan |
| 223 | Kosten für die Rücksendung des EB? |
| 30.03.2004 | Guten Morgen Stefan, ich habe das auf der Seite der RAK Stuttgart gefunden: Freimachen von Empfangsbekenntnissen bei Zustellungen nach § 174 ZPO ab 01. Juli 2002 durch Rechtsanwälte Diese für uns äußerst nachteilige Änderung ist auf Veranlassung des Bundesrates in das Gesetz gekommen. Bundesregierung und Bundestag haben dieser Beschlußempfehlung zugestimmt. Wir zitieren auszugsweise aus der BT-Drucksache 492/00, Seite 3: „ In der gerichtlichen Praxis hat sich gezeigt, daß Rechtsanwälte gelegentlich die Mitwirkung an der vereinfachten Zustellung verweigern, weil die EBs durch die Gerichte nicht vorfrankiert werden......Die Freimachung durch die Gerichte ....verursacht erhebliche, unnötige Kosten......Mit der Änderung wird die andauernde Unsicherheit beseitigt. Es wird klargestellt, daß ein subjektiv-öffentliches Recht auf Frankierung nicht besteht. Die Aufwendungen für die Rücksendung der EBs sind mithin durch den in § 174 Abs.1 Satz 1 genannten Personenkreis zu tragen....“ In Folge dieser Gesetzesänderung hat das Justizministerium Baden-Württemberg seine Verfügung vom 28.Dez. 1994 mit Wirkung zum 01. Juli 2002 ersatzlos aufgehoben. Darin war geregelt, dass Gerichte frankieren müssen. Die Änderung des § 174 ZPO war nicht zu verhindern. PRAXISTiPP: EBs möglichst zusammen mit anderer Post an die Gerichte zurück reichen, so daß zusätzlicher Frankieraufwand entfällt. Liebe Grüße von SIJU |
| 223 | Kosten für die Rücksendung des EB? |
| 31.03.2004 | noch billiger: als Anwalt EBs einfach zurückfaxen. Ist rechtlich möglich (§§ 195, 174 ZPO) und billiger als die Post. Zudem hat man den Nachweis der Übersendung des EBs dann noch in der Akte. |
| 223 | Kosten für die Rücksendung des EB? |
| 31.03.2004 | noch billiger: als Anwalt EBs einfach zurückfaxen. Ist rechtlich möglich (§§ 195, 174 ZPO) und billiger als die Post. Zudem hat man den Nachweis der Übersendung des EBs dann noch in der Akte. |
| 224 | Fitte Reno gesucht !!! |
| 30.03.2004 | Sie haben einige Jahre Berufserfahrung in Ihrem Job? Sie schreiben gerne und können komplexe Vorgänge einfach zusammen fassen? Sie möchten anderen Renos Tipps und Tricks für ihren Arbeitsalltag mit auf den Weg geben? Dann sind Sie genau die Richtige! Ich bin Produktmanagerin in einem Wirtschaftsfachverlag (www.vnr.de) und auf der Suche nach einer Chefredakteurin/Autorin für unseren neuen Infodienst Die perfekt organisierte Kanzlei . Wir wollen unseren Leserinnen monatlich auf acht A4-Seiten echte Arbeitshilfen bieten. Interessiert? Weitere Fragen? Dann freue ich mich, von Ihnen zu hören! Bis bald Ihre Wilma Fuchs Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG Theodor-Heuss-Straße 2-4 53095 Bonn Telefon: 0228/8205-7328 Telefax: 0228/8205-5328 E-Mail: wfu@vnr.de |
| 225 | Fitte Reno gesucht !!! |
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| 226 | Fitte Reno gesucht !!! |
| 30.03.2004 | Sie haben einige Jahre Berufserfahrung in Ihrem Job? Sie schreiben gerne und können komplexe Vorgänge einfach zusammen fassen? Sie möchten anderen Renos Tipps und Tricks für ihren Arbeitsalltag mit auf den Weg geben? Dann sind Sie genau die Richtige! Ich bin Produktmanagerin in einem Wirtschaftsfachverlag (www.vnr.de) und auf der Suche nach einer Chefredakteurin/Autorin für unseren neuen Infodienst Die perfekt organisierte Kanzlei . Wir wollen unseren Leserinnen monatlich auf acht A4-Seiten echte Arbeitshilfen bieten. Interessiert? Weitere Fragen? Dann freue ich mich, von Ihnen zu hören! Bis bald Ihre Wilma Fuchs Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG Theodor-Heuss-Straße 2-4 53095 Bonn Telefon: 0228/8205-7328 Telefax: 0228/8205-5328 E-Mail: wfu@vnr.de |
| 226 | Fitte Reno gesucht !!! |
| 04.04.2004 | Über die Mailadresse gibts bei mir ne Fehlermeldung! |
| 226 | Fitte Reno gesucht !!! |
| 16.05.2005 | Hallo Frau Fuchs, kann man da noch mitmachen in Heimarbeit oder so? Fitte Reno bin ich durchaus mit 10 Jahren Berufserfahrung. |
| 227 | Erfahrene Reno gesucht !!! |
| 30.03.2004 | Sie haben einige Jahre Berufserfahrung in Ihrem Job? Sie schreiben gerne und können komplexe Vorgänge einfach zusammen fassen? Sie möchten anderen Renos Tipps und Tricks für ihren Arbeitsalltag mit auf den Weg geben? Dann sind Sie genau die Richtige! Ich bin Produktmanagerin in einem Wirtschaftsfachverlag (www.vnr.de) und auf der Suche nach einer Chefredakteurin/Autorin für unseren neuen Infodienst Die perfekt organisierte Kanzlei . Wir wollen unseren Leserinnen monatlich auf acht A4-Seiten echte Arbeitshilfen bieten. Interessiert? Weitere Fragen? Dann freue ich mich, von Ihnen zu hören! Bis bald Ihre Wilma Fuchs Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG Theodor-Heuss-Straße 2-4 53095 Bonn Telefon: 0228/8205-7328 Telefax: 0228/8205-5328 E-Mail: wfu@vnr.de |
| 227 | Erfahrene Reno gesucht !!! |
| 02.04.2004 | Hallo Wilma, ich denke ein Beitrag in einem Forum hätte hier wohl gereicht, es mussten ja nicht gleich vier Beiträge sein, oder? Gruss Christian |
| 228 | Vollstreckung |
| 31.03.2004 | Geschrieben von JosefStamm am 31. März 2004 17:42:01: Als Antwort auf: Re: ZV bei notariellen Kostennoten geschrieben von jonas am 31. März 2004 15:13:44: von josef stamm am 17.Dec.2001 00:22 (vorlesen) Beauftragt der Notar für den EInzug seiner Notarkosten einen Anwalt, so sind die Kosten für den bevollmächtigen Anwalt keine notwendigen Kosten der ZwV LG Ingolstadt 18.11.99 - 1 T 1763.99 s.a. DGVZ 3/86 S. 47, 2/79 S. 30, 11/80 S. 175, 5/95 S. 79, 3/81 S. 47, 3/82 S. 46, 3/84 S. 47, 5/93 S. 77 17 IV , 143 KostO Verzinsung von Notarkosten : Nachdem 17 Abs. 4 für Notare nicht gilt, erhalten diese also Verzugszinsen auf ihre Forderung. Dies allerdings erst ab 1.1.2002. Hierzu auch: http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/kosto/index.html. die notarielle Kostenrechnung ist -seit jeher- ein Titel nach 794 ZPO der natürlich der Wartefrist von 2Wochen unterliegt Aus dem ARCHIV-Forum von www.vollstreckungs-ass.de |
| 228 | Vollstreckung |
| 04.09.2004 | Notarkosten & Anwaltsbeauftragung Die Kosten für den bevollmächtigten Anwalt sind keine Notwendigen Kosten § 788 ZPO, da der Notar als Volljurist für die Durchführung von Zwangsvollstreckungsmassnahmen keiner anwaltschafltichen Hilfe bedarf (Gerold/Schmidt BRAGO 14. Aufl. Rn 31 zu § 57, Zöller/Stöber 21. Aufl. ZPO Rn 9 zu 788). Im Gegenteil: Als Inhaber eines öffentlichen Amtes ist er in besonderer Weise zu kostensparender Geschäftsführung verpflichtet und somit gehalten, unnötige Kosten zu vermeiden (JurBüro 1982,870, DGVZ 1993/77, Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 58. Aufl Rn 32 zu 788) LG Ingolstadt 18.11.99 1 T 1763/99 (2M 22938/99 AG Ingolstadt Direktlink im Info Forum: http://5376.rapidforum.com/topic=100583101261 Gesucht nach Notarkosten |
| 228 | Vollstreckung |
| 11.10.2004 | Ich probier dann auch hier mal mein Glück. VIelleicht kann jemand helfen wegen einer Umschreibung der Vollstreckungsklausel einer GRundschuld Hallo! Ich habe hier folgendes Problem: Eine Mandantin hat eine Eigentumswohnung gekauft und zur Kaufpreisfinanzierung eine Grundschuld bestellt. In der Grundschuld ist enthalten die dingliche Unterwerfung des damaligen Eigentümers (es wurde jedoch vergessen dass die Mandantin als zukünftiger Eigentümer sich unterwirft) und die persönliche unserer Mandantin. Die Eigentumsumschreibung aufgrund des Kaufvertrages ist mittlerweile erfolgt. Jetzt hat die Mandantin die eine Wohnung in zwei neue Einheiten aufgeteilt (Urkunde wurde auch bei uns gemacht). Der Antrag auf Änderung der TE und Wahrung im Grundbuch liegt bei Gericht vor, ist nur noch nicht vollzogen. Das kann auch noch ca. 3-4 Monate dauern (die Gerichte brauchen halt ihre Zeit...). Jetzt kommt die Bank und hätte gerne die Vollstreckungsklausel umgeschrieben. Wenigstens direkt in persönlicher Hinsicht. Hä? Steh ich heut auf dem Schlauch? Sie hat sich doch schon persönlich unterworfen und daran hat sich auch nichts geändert! Oder ist das auch noch erforderlich? Und wenn möglich auch in dinglicher Hinsicht. Was mache ich hier wegen der neuen Aufteilung? Erwähne ich davon was? Oder erwähne ich nur dass die ursprüngliche Eigentumsumschreibung schon erfolgt ist. Hat jemand Musterformulierungen? Oder auch gute Literaturhinweise wo ich sowas nachgucken kann? Welche Gesetzesgrundlage (kann mich wegen ZV überhaupt nicht aus) Für Hilfen jeder Art bin ich dankbar! Irgendwie stehe ich momentan wirklich auf dem Schlauch und komme nicht so recht weiter... LG Andrea |
| 228 | Vollstreckung |
| 11.10.2004 | Also m. E. sollte die Grundschuld bei Teilung in WE aufgeteilt werden. Soweit die persönliche Unterwerfung durchgeführt wurde und die Bank noch keine entsprechende vollstreckbare Ausfertigung erhalten hat, ist ihr diese zu erteilen. Die dingliche Haftung ergibt sich aus dem Eigentümerwechsel bei Übernahme der Grundschuld |
| 228 | Vollstreckung |
| 31.08.2006 | Antwort auf: Ich probier dann auch hier mal mein Glück. VIelleicht kann jemand helfen wegen einer Umschreibung der Vollstreckungsklausel einer GRundschuld Hallo! Ich habe hier folgendes Problem: Eine Mandantin hat eine Eigentumswohnung gekauft und zur Kaufpreisfinanzierung eine Grundschuld bestellt. In der Grundschuld ist enthalten die dingliche Unterwerfung des damaligen Eigentümers (es wurde jedoch vergessen dass die Mandantin als zukünftiger Eigentümer sich unterwirft) und die persönliche unserer Mandantin. Die Eigentumsumschreibung aufgrund des Kaufvertrages ist mittlerweile erfolgt. Jetzt hat die Mandantin die eine Wohnung in zwei neue Einheiten aufgeteilt (Urkunde wurde auch bei uns gemacht). Der Antrag auf Änderung der TE und Wahrung im Grundbuch liegt bei Gericht vor, ist nur noch nicht vollzogen. Das kann auch noch ca. 3-4 Monate dauern (die Gerichte brauchen halt ihre Zeit...). Jetzt kommt die Bank und hätte gerne die Vollstreckungsklausel umgeschrieben. Wenigstens direkt in persönlicher Hinsicht. Hä? Steh ich heut auf dem Schlauch? Sie hat sich doch schon persönlich unterworfen und daran hat sich auch nichts geändert! Oder ist das auch noch erforderlich? Und wenn möglich auch in dinglicher Hinsicht. Was mache ich hier wegen der neuen Aufteilung? Erwähne ich davon was? Oder erwähne ich nur dass die ursprüngliche Eigentumsumschreibung schon erfolgt ist. Hat jemand Musterformulierungen? Oder auch gute Literaturhinweise wo ich sowas nachgucken kann? Welche Gesetzesgrundlage (kann mich wegen ZV überhaupt nicht aus) Für Hilfen jeder Art bin ich dankbar! Irgendwie stehe ich momentan wirklich auf dem Schlauch und komme nicht so recht weiter... LG Andrea |
| 228 | Vollstreckung |
| 31.08.2006 | ja genau, ich stimmt dir voll zu |
| 229 | ReFaWI in Berlin |
| 02.04.2004 | Hallo, ich habe mich zum ReFaWi-Fernstudium in Berlin ab Oktober angemeldet. Wer noch? |
| 229 | ReFaWI in Berlin |
| 03.04.2004 | Ich will mich eigentlich auch anmelden, muss mich nur mal endlich durchringen. Ich hab Angst, dass ich es nicht durchhalte - wg. Faulheit :o) Aber interessieren tut´s mich schon. |
| 229 | ReFaWI in Berlin |
| 06.04.2004 | Hallo Mimi, ich werd mich auf alle Fälle zum Fernstudium für Oktober anmelden. Ich dachte nur ich hab noch etwas Zeit. Oder muss ich mich jetzt schon anmelden? Hast du schon Infomaterial gekriegt? Von wo kommst du? Liebe Grüße :-) Andrea |
| 229 | ReFaWI in Berlin |
| 06.04.2004 | Hallo, hab mich auch für Oktober angemeldet! Hab auch schon eine Bestätigung bekommen, daß meine Anmeldung eingegangen ist! Viele Grüße |
| 229 | ReFaWI in Berlin |
| 06.04.2004 | Hallo, hab mich auch für Oktober angemeldet! Hab auch schon eine Bestätigung bekommen, daß meine Anmeldung eingegangen ist! Viele Grüße |
| 229 | ReFaWI in Berlin |
| 06.04.2004 | Hallo, hab mich auch für Oktober angemeldet! Hab auch schon eine Bestätigung bekommen, daß meine Anmeldung eingegangen ist! Viele Grüße |
| 229 | ReFaWI in Berlin |
| 06.04.2004 | Hallo, hab mich auch für Oktober angemeldet! Hab auch schon eine Bestätigung bekommen, daß meine Anmeldung eingegangen ist! Viele Grüße |
| 229 | ReFaWI in Berlin |
| 07.04.2004 | Antwort auf: Hallo Mimi, ich werd mich auf alle Fälle zum Fernstudium für Oktober anmelden. Ich dachte nur ich hab noch etwas Zeit. Oder muss ich mich jetzt schon anmelden? Hast du schon Infomaterial gekriegt? Von wo kommst du? Liebe Grüße :-) Andrea Hey Andrea, also angemeldet habe ich mich schon, weil frühes Kommen sichert gute Plätze . Ich habe keine Ahnung wie gefragt dieser Kurs ist und ob und ab wann Schluß ist wegen Überfüllung. Infomaterial habe ich noch nicht bekommen. Alle Infos habe ich mir aus dem Netz gezogen. Ich komme aus Schleswig-Holstein. Mimi |
| 229 | ReFaWI in Berlin |
| 07.04.2004 | Antwort auf: Hallo, hab mich auch für Oktober angemeldet! Hab auch schon eine Bestätigung bekommen, daß meine Anmeldung eingegangen ist! Viele Grüße Hallo, wie lange hat es gedauert zwischen Anmeldung und Bestätigung? |
| 229 | ReFaWI in Berlin |
| 12.04.2004 | Zwischen Anmeldung und Bestätigung sind bei mir genau sieben Tage vergangen gewesen. |
| 229 | ReFaWI in Berlin |
| 21.04.2004 | Hey Andrea, also angemeldet habe ich mich schon, weil frühes Kommen sichert gute Plätze . Ich habe keine Ahnung wie gefragt dieser Kurs ist und ob und ab wann Schluß ist wegen Überfüllung. Infomaterial habe ich noch nicht bekommen. Alle Infos habe ich mir aus dem Netz gezogen. Ich komme aus Schleswig-Holstein. Mimi Hallo Mimi, vielen Dank für deine schnelle Antwort. Hab mich leider erst heute wieder eingeklinkt. Ich werde deinen Tipp befolgen und mich doch schon jetzt anmelden, bevor es vielleicht keine Plätze mehr gibt. Schleswig-Holstein ist auch ziemlich weit weg von Berlin. Ich komme aus Hannover (das ist auch nicht besser), hab aber den Vorteil, dass ich ursprünglich aus der Nähe von Berlin komme und dementsprechend während der Präsenzphase bei meinen Eltern unterkommen kann. Würd mich freuen, wenn ich wieder was von dir höre. Bis dann Andrea |
| 229 | ReFaWI in Berlin |
| 03.05.2004 | Hallo, ich interessiere mich jetzt schon seit einiger Zeit für das Studium zum Rechtsfachwirt. Habe aber noch nicht den Mut aufgebracht mich anzumelden. In welchen Schwierigkeitsgrad würdet Ihr das Studium einordnen? Kommt vielleicht auch jemand aus dem Kreis Mainz und interessiert sich für´s Studium? Judit |
| 229 | ReFaWI in Berlin |
| 05.05.2004 | Hallo an Alle die schon die Präsenzphasen hinter sich haben! In welcher Septemberwoche (1. Präsenzphase) bzw. Aprilwoche (2. Präsenzphase) waren diese? Viele Grüße |
| 229 | ReFaWI in Berlin |
| 02.07.2004 | Hallo Judit, ich habe das Fernstudium für Rechtsfachwirtin in Berlin belegt und habe im Mai 2004 meine Endprüfung geschrieben. Es war nicht einfach und wir bekommen erst im September 2004 über die Ergebnisse und Termine bezüglich der mündlichen Prüfung Bescheid. Ich komme aus Flörsheim am Main, was bei dir ja ganz in der Nähe ist. Ich radle fast jeden Tag nach Mainz, um in Bewegung zu bleiben. Für Fragen über das Studium stehe ich dir gerne zur Verfügung. Du kannt mich diesbezüglich anmailen: elgri@gmx.de. Gruß Elke |
| 229 | ReFaWI in Berlin |
| 07.07.2004 | Hallo, ich habe mich ebenfalls in Berlin für das Fernstudium ab Oktober angemeldet. Es wäre nett, wenn man ein Art Studienkreis (wegen der örtlichen Entfernungen wohl per Internet- ich komme aus der Lausitz) auf die Beine bringen könnte, denn gemeinsam lernt es sich bekanntlich leichter. |
| 229 | ReFaWI in Berlin |
| 07.07.2004 | Schauen Sie doch einmal in die Studentenliste unter http://www.rechtsfachwirt-portal.de Dort sind einige Studenten aus dem Berliner Fernstudium mit E-Mail-Adresse aufgelistet. Evtl. bestehen ja schon solche Lerngruppen, an denen Sie sich dann beteiligen könnten? Gruß H. Treysse |
| 229 | ReFaWI in Berlin |
| 21.07.2004 | Hallo, habe mich auch noch schnell in Berlin angemeldet...weiß aber nicht, ob ich noch nen Platz bekomme...Mal sehen und Daumen drücken...:-)) Komme aus Berlin und hätte natürlich auch Interesse gemeinsam zu lernen..wäre schön, wenn man sich dann zusammenfinden könnte. Ich warte jedoch erst einmal ab, ob ich überhaupt noch ne Zusage bekomme... |
| 230 | PKH mit Raten |
| 08.04.2004 | Hallo zusammen, unserer Mandantin ist Prozesskostenhilfe mit Raten in Höhe von 95,- € bewilligt worden. Diese Raten sind ab dem 01.05.2004 zu zahlen. Aber wie lange??? In dem Beschluss steht nichts. Ich hoffe jemand kann mir helfen. Schöne Grüße, Dina |
| 230 | PKH mit Raten |
| 08.04.2004 | Es sind höchstens 48 Raten zu bezahlen. Ist die Schuld früher getilgt, so endet die Ratenzahlung früher. Wenn in der PKH-Abrechnung auch die Wahlanwaltsvergütung geltend gemacht wur-de, so erhält der Anwalt nach Tilgung der von der Landeskasse verauslagten Gelder eventuell noch seine Wahlanwaltsvergütung oder zumindest Teile davon. Sind sowohl die von der Landeskas-se verauslagten Mittel als auch die Differenz zur Anwaltsver-gütung bezahlt, sind keine Raten mehr zu bezahlen. Das kann man ja leicht anhand der erstellten Rechnung sehen. |
| 231 | Forenfülle und die Konsequenz .. (leider)... |
| 12.04.2004 | Forenfülle und die Konsequenzen Hallo liebe User, Für RENO´s und die Zwangsvollstreckung gibt es ja nun jede Menge Foren, Fragen und Bedarf an Antworten. (1) Hier einmal ein Auszug aus den hier häufig besuchten und von uns mit Antworten in den betreuten Foren versehenen Adressen http://www.reno-forum.de/ http://www.reno-mail.de/phpBB2/index.php http://renothek.esommer.org/index.php4 http://www.rechtsfachwirt-portal.de/html/forum.html http://www.isar-fachseminare.de/cgi-bin/dcforum/dcboard.cgi?conf=DCConfID3 http://forum.jurawelt.com/ http://www.wer-weiss-was.de/theme210/article1823780.html (2) so nebenbei noch weitere mit Vollstreckung befasste Foren http://www.gv2000.de/gerichtsvollzieher/forum/neuesforumganz.htm http://www.rechtscentrum.de/ http://www.gv2000.de/gerichtsvollzieher/forum/neuesforumganz.htm http://www.zinso-forum.de/forum/ http://www.jusline.de/jusline/gerichte_berN.html (3) gelesen wird ferner hier in http://www.olg-report.de/15393_17882.htm http://www.inso-rechtspfleger.de/ http://www.aus-portal.de/ www.rws-verlag.de http://www.recht-und-fuehrung.de http://www.fachanwalt-arbeitsrecht.de www.arbeitsrecht.org/themen-a-z/lohnpfaendung/artikel01024.html www.seefelder.de www.sicherungsgrundschuld.de http://www.urbs.de/thema/change.htm?frist2c.htm http://www.ra-kotz.de/verjaehrung.htm http://www.jurawelt.com/dissertationen/[/B] http://www.iww.de/ http://www.rpfleger.de/ http://www.famrz.de/ http://www.ovs.de/ovs_shop/rg/index_zeitschriften_uebersicht.htm http://www.prozrb.de/ und noch einige weniger frequentierte (siehe hierzu übrigens „Links Nichts als Links“auf unserer Website www.vollstreckungs-ass.de) Seiten Diese Fülle –und die leider wenig hilfreiche „Zersplitterung“ bzw. „Aufspaltung“ ein und derselben Problemstellungen auf zahlreiche Foren (bei denen einige ersichtlich durch „Totenstille“ in denselben oder durch Einseitigkeit des Kreise der Fragesteller und „Beantworter“ der Selbsterledigung zugeführt werden) verlangt eine Unmenge an Zeit für das Verfolgen der aktuellen Fragen, deren Beantwortung. Dazu kommt, dass Suchroutinen von den Usern kaum genutzt oder von den Usern durch leichtfertig unvollständige oder unbrauchbare Betreffangaben zunichte gemacht werden. So ist zB ein Betreff „Hilfe“ ohne weitere Angabe wenig tauglich, für die Nachwelt einen praktischen Nutzen aus der Frage und der Antwort sicherzustellen (s. hierzu meine Abhandlung „Umgang mit den Foren“ n www.reno-forum.de). Diese Tätigkeit –idR kostenfrei) ist bei allem Willen, bei allem Engagement für die Belange der Reno´s, selbst aus dem Willen des Näherbringens gegenseitiger Verständnisprobleme, Alltagsfragen, Unsicherheiten und Mängel im Vollstreckungsalltag aber nur –schon wegen der Fülle der Foren. Noch bedingt und beschränkt zu erbringen, insbesondere, wenn –wie das Team Vollstreckuns-Ass- die Tätigkeit nicht im und aus dem „Sessel anderweitig bezahlter“ Tätigkeit erbringt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht –mehr- alle Beiträge in den div. Foren beantworten werden können. Sicher dürfen Sie sich aber über Folgendes sein: Wir verfolgen Ihre Fragen, Ihre Probleme, die Szene allgemein sehr sehr aufmerksam, Lösungen und Antworten auf Ihre Fragen finden Sie –idR bereits vorhanden- aktuell und praxisorientiert -neben den Inhalten des stets aktuellen „Newsletter Zwangsvollstreckung“ der monatlich per eMail an die Abonennten versandt wird- auf unserer Website www.vollstreckungs-ass.de zu den dort gegliederten Themen. Weiterhin kostenfrei. Wir sind der Ansicht, dass sich die unterschiedlichen Foren auf die Bereiche beschränken sollten, für die sie eine bestimmte Präsenz an Spezialwissen garantieren. Vielen Dank für das Verständnis. Ihr Team Vollstreckungs-Ass Das Team mit dem berühmten Herz für alle RENO´s. |
| 231 | Forenfülle und die Konsequenz .. (leider)... |
| 12.04.2004 | Hallo Josef, vielen Dank erneut für diesen kleinen Werbeeinsatz. ;-) Die Fülle der Foren zum Thema ReNo ist, wie im Übrigen zu allen anderen Themen auch, im Internet recht gross und um meinen Bürgermeister zu zitieren, ... und das ist auch gut so. Vielfalt schafft Konkurrenz, Konkurrenz schafft Fortschritt. Jedes Forum lebt i.d.R. von seinen Nutzern, welche nun mal unterschiedliche Präferenzen zur Darstellung von Inhalten oder zu Forenstrukturen haben, darum wird es auch immer viele verschiedene Foren geben, von denen man durchaus auch mehrere besuchen kann. Wenn ich was im Internet suche, verlasse ich mich normalerweise nicht nur auf die Informationen in einem Forum. Manche davon sind fachlich moderiert, wie das auf vollstreckungs-ass.de und andere wie die Renothek sind dies nicht (was mir als Nicht-Reno auch echt schwer fallen würde :-)). Diesen Anspruch hatten wir auch nie, da hier doch eher ein lockerer Umgangston herrschen sollte und das Fachliche nicht so sehr im Vordergrund steht. Letztendlich hat sich die Renothek ja auch eher als Anlaufstelle zum Thema Fernstudium und Ausbildung entwickelt. Zu dieser Thematik gibt es ja wohl auch nicht allzuviele Foren. Soviel dann auch mal von mir als Eigenwerbung . :-D Danke auf jeden Fall für die ganzen Links zu den Foren, ich werde sie die Tage mal in die Linkliste mit aufnehmen. Auch wenn wir Dich jetzt hier vielleicht nicht mehr so oft sehen, wünsche ich Dir viel Erfolg mit Deiner Seite. Und für alle die sich zum Newsletter von vollstreckungs-ass.de anmelden wollen: vollstreckungs-ass.de Liebe Grüsse aus Berlin Chrischi |
| 231 | Forenfülle und die Konsequenz .. (leider)... |
| 31.07.2005 | Antwort auf: Forenfülle und die Konsequenzen Hallo liebe User, Für RENO´s und die Zwangsvollstreckung gibt es ja nun jede Menge Foren, Fragen und Bedarf an Antworten. (1) Hier einmal ein Auszug aus den hier häufig besuchten und von uns mit Antworten in den betreuten Foren versehenen Adressen http://www.reno-forum.de/ http://www.reno-mail.de/phpBB2/index.php http://renothek.esommer.org/index.php4 http://www.rechtsfachwirt-portal.de/html/forum.html http://www.isar-fachseminare.de/cgi-bin/dcforum/dcboard.cgi?conf=DCConfID3 http://forum.jurawelt.com/ http://www.wer-weiss-was.de/theme210/article1823780.html (2) so nebenbei noch weitere mit Vollstreckung befasste Foren http://www.gv2000.de/gerichtsvollzieher/forum/neuesforumganz.htm http://www.rechtscentrum.de/ http://www.gv2000.de/gerichtsvollzieher/forum/neuesforumganz.htm http://www.zinso-forum.de/forum/ http://www.jusline.de/jusline/gerichte_berN.html (3) gelesen wird ferner hier in http://www.olg-report.de/15393_17882.htm http://www.inso-rechtspfleger.de/ http://www.aus-portal.de/ www.rws-verlag.de http://www.recht-und-fuehrung.de http://www.fachanwalt-arbeitsrecht.de www.arbeitsrecht.org/themen-a-z/lohnpfaendung/artikel01024.html www.seefelder.de www.sicherungsgrundschuld.de http://www.urbs.de/thema/change.htm?frist2c.htm http://www.ra-kotz.de/verjaehrung.htm http://www.jurawelt.com/dissertationen/[/B] http://www.iww.de/ http://www.rpfleger.de/ http://www.famrz.de/ http://www.ovs.de/ovs_shop/rg/index_zeitschriften_uebersicht.htm http://www.prozrb.de/ und noch einige weniger frequentierte (siehe hierzu übrigens ???Links Nichts als Links“auf unserer Website www.vollstreckungs-ass.de) Seiten Diese Fülle –und die leider wenig hilfreiche ???Zersplitterung“ bzw. ???Aufspaltung“ ein und derselben Problemstellungen auf zahlreiche Foren (bei denen einige ersichtlich durch ???Totenstille“ in denselben oder durch Einseitigkeit des Kreise der Fragesteller und ???Beantworter“ der Selbsterledigung zugeführt werden) verlangt eine Unmenge an Zeit für das Verfolgen der aktuellen Fragen, deren Beantwortung. Dazu kommt, dass Suchroutinen von den Usern kaum genutzt oder von den Usern durch leichtfertig unvollständige oder unbrauchbare Betreffangaben zunichte gemacht werden. So ist zB ein Betreff ???Hilfe“ ohne weitere Angabe wenig tauglich, für die Nachwelt einen praktischen Nutzen aus der Frage und der Antwort sicherzustellen (s. hierzu meine Abhandlung ???Umgang mit den Foren“ n www.reno-forum.de). Diese Tätigkeit –idR kostenfrei) ist bei allem Willen, bei allem Engagement für die Belange der Reno´s, selbst aus dem Willen des Näherbringens gegenseitiger Verständnisprobleme, Alltagsfragen, Unsicherheiten und Mängel im Vollstreckungsalltag aber nur –schon wegen der Fülle der Foren. Noch bedingt und beschränkt zu erbringen, insbesondere, wenn –wie das Team Vollstreckuns-Ass- die Tätigkeit nicht im und aus dem ???Sessel anderweitig bezahlter“ Tätigkeit erbringt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht –mehr- alle Beiträge in den div. Foren beantworten werden können. Sicher dürfen Sie sich aber über Folgendes sein: Wir verfolgen Ihre Fragen, Ihre Probleme, die Szene allgemein sehr sehr aufmerksam, Lösungen und Antworten auf Ihre Fragen finden Sie –idR bereits vorhanden- aktuell und praxisorientiert -neben den Inhalten des stets aktuellen ???Newsletter Zwangsvollstreckung“ der monatlich per eMail an die Abonennten versandt wird- auf unserer Website www.vollstreckungs-ass.de zu den dort gegliederten Themen. Weiterhin kostenfrei. Wir sind der Ansicht, dass sich die unterschiedlichen Foren auf die Bereiche beschränken sollten, für die sie eine bestimmte Präsenz an Spezialwissen garantieren. Vielen Dank für das Verständnis. Ihr Team Vollstreckungs-Ass Das Team mit dem berühmten Herz für alle RENO´s. |