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255 Geschäftsgebühr/Widerspruchsgebühr
01.05.2004 Antwort auf: nochwas: Die Widerspruchsgebühr (§ 43 BRAGO)ist nicht in der Geschäftsgebühr (§ 118 BRAGO) enthalten.

M.E. nicht ganz richtig. Die Widerspruchsgebühr geht m.E. in der Geschäftsgebühr auf, die 3/10 sind auf die 7,5/10 (je nach Ansatz des Gebührenrahmens) anzurechnen, da die Geschäftsgebühr auf die im gerichtlichen Verfahren entstehende gleiche Gebühr (sog. Betriebsgeb.) angerechnet wird. 118 II BRAGO. Vorliegend dürfte die Widerspruchsgeb. die Betriebsgebühr des gerichtlichen Verfahrens sein.

Würde mir nochmal einen Kommentar dazu ansehen, habe im Moment aber keine Gelegenheit dazu.

LG Ilka
255 Geschäftsgebühr/Widerspruchsgebühr
02.06.2004 Hallo, weiß nicht so recht weiter. Wir haben Widerspruch eingelegt. Danach ist Sache aber außergerichtlich durch Vergleich erledigt worden. Gegner nimmt Mahnbescheid zurück. Wird hier die Widerspruchsgebühr auf die Geschäftsgebühr angerechnet. Denn es fällt ja noch die Besprechungs- und die Vergleichsgebühr an.
Danke
255 Geschäftsgebühr/Widerspruchsgebühr
29.06.2004 Hallo,
die WG wird nicht angerechnet, sie bleibt vollstänndig bestehen.

Ihr müsst die WG, die GG und die Bespr.G. sowie die Vergl.G abrechnen.

Gruss
256 Vollstreckung nachdem der Schuldner verstorben ist
02.05.2004 Folgendes Problem:
Ich habe einen Vollstreckungsbescheid erwirkt. Nachdem ich einen Zwangsvollstreckungsauftrag gemacht hatte, wurde mir vom GV mitgeteilt, dass der Schuldner bereits verstorben war. Alleinerbe ist sein Sohn. Um den Titel umschreiben zu lassen muss ich beim Amtsgericht Stuttgart eine Kopie des Erbscheines vorlegen. Eine Nachfrage beim Nachlassgericht hat ergeben, dass der Sohn nie einen Erbschein beantragt hat. Nach § 792 ZPO kann der Gläubiger anstelle des Schuldners den Erlass eines Erbscheines beantragen. Das Problem ist nur, dass dieser kostenpflichtig ist und die Kosten sich nach dem Nachlass berechnen. Da ich natürlich nicht weiß, wie hoch der Nachlass ist, ist das Kostenrisiko für den Gläubiger natürlich groß. Der Sohn hat zwar inzwischen die eidesstattliche Versicherung abgegeben, nach dem Vermögensverzeichnis hat er aber dennoch pfändbare Habe. Meine Frage jetzt: Kann ich mit dem Vollstreckungsbescheid trotzdem vollstrecken (weil der Sohn als gesetzlicher Vertreter angegeben ist)? Oder gibt es eine andere Möglichkeit gegen Sohn jetzt vorzugehen? Vielleicht weiß jemand, wie ich in der Sache jetzt endlich weiterkomme. DANKE
256 Vollstreckung nachdem der Schuldner verstorben ist
03.05.2004 der in diesem Fall zu beantragende bechränkte Erbschein wird kostenmäßig nun in Höhe IHRER Forderung berechnet.
Dafür geht die Ausfertigung auch nur an das ProzGericht zur Rechtsnachfolgeklauselerteilung
257 Ohne Titel
03.05.2004

Beitrag wurde editiert (2004-05-03 15:01:39)
257 Ohne Titel
03.05.2004
258 Anrechnung GB 118, u. 43 I 2 BRAGO ?
03.05.2004 Hallo, könnt ihr mir beim auseinanderwuseln meiner Rechnung helfen. Ich bin mir so unsicher bei den Anrechnungen - es handelt sich um folgenden Fall:
Zunächst wurden wir außergerichtlich eine Forderungsangelegenheit gegen unseren Mandanten zu klären. Es fand u.a. ein Gespräch mit der Gegenseite statt.
I. Außergerichtliches Verfahren
8/10 Geschäftsgebühr gem. § 118 I 1 BRAGO
8/10 Besprechungsgebühr gem. § 118 I 2 BRAGO
§ 26
MWST
Soweit so gut, dann legt die Gegenseite Mahnbescheid ein, dagegen Widerspruch unsererseits.
II. Mahnverfahren
3/10 Widerspruch gem. § 43 I 2?
§ 26
MWST
Dann erhebt die Gegenseite irgendwann - wir haben schon gar nicht mehr mit gerechnet - Klage ein. Wir beantragen die Klage abzuweisen. Und nun nimmt die Gegenseite die Klage dann doch wieder zurück.
III Gerichtliches Verfahren
10/10 PG § 31 I 1 BRAGO
§ MWST
Nun wird ja die Geschäftsgebühr und die Widerspruchsgebühr angerechnet, aber irgendwie bin ich mir unsicher wie. Was passiert mit der MWST? Das die Auslagen stehen bleiben ist mir eigentlich klar, wobei ich mir bei dessen Höhe auch nicht sicher bin. Bleibt die Höhe vor Anrechnung der Gebühren bestehen? Wie kann ich diese Kosten dann gegen die Gegenseite festsetzen lassen - gar nicht? Die Rahmengebühren doch nicht oder? Ich weiß Fragen über Fragen - Ihr seht ich geh unter.....Bitte helft mir.....
LG Erbse?
258 Anrechnung GB 118, u. 43 I 2 BRAGO ?
15.05.2004 Festsetzbar sind wohl nur die gerichtlich entstandenen Gebühren und Auslagen. Bei Abrechnung an Mandant oder RS-Vers. gehen sowohl Geschäftsgebühr als auch Widerspruchsgebühr in der Prozessgebühr auf, stehen bleibten die Besprechungsgebühr und jeweils die Auslagen nach 26 BRAGO.
258 Anrechnung GB 118, u. 43 I 2 BRAGO ?
24.05.2004 Wie sieht es denn mit der Gebühr nach § 6 BRAGO aus? Kann mir da mal jemand bitte sagen, ob ich die mit berücksichtigen muss. Ich stehe da nämlich auch irgendwie auf dem Schlauch
259 Löschen von privaten Nachrichten @Christian
04.05.2004 Hallo Christian!

Mal ne doofe Frage (vielleicht bin ich ja blind :-) ): wie lösche ich eigentlich private Nachrichten?

Danke

Mandy
259 Löschen von privaten Nachrichten @Christian
06.05.2004 Mensch, da haste mich wieder erwischt. :-)

Diese Funktion gibt s leider noch nicht, ist aber schon vorgesehen. Denke mir mal, dass die Ladezeiten teilweise recht lang sind, wenn man viele private Nachrichten hat. Ich werd das bei Gelegenheit mal fixen, versprochen.

Gruss Chrischi
259 Löschen von privaten Nachrichten @Christian
06.05.2004 immer mit der ruhe ... das hat zeit!

fiel mir nur so nebenbei ein, sollte um gottes willen keine kritik sein!

schönen tag noch! :-)
259 Löschen von privaten Nachrichten @Christian
11.05.2004 Hy Mandy,
ich weiss schon wie Du das gemeint hast. :-) Jedenfalls gibt es jetzt eine Löschfunktion bei den Privaten Nachrichten. Waren auch nur 20 Minuten Arbeit.

Grüsse aus dem kalten Berlin.

Chrischi
259 Löschen von privaten Nachrichten @Christian
12.05.2004 Hallo Christian,

die Sache mit dem Nachrichten löschen finde ich ja echt supppii ;-), allerdings klappts bei mir nicht so richtig. :-(

Immer wenn ich auf den löschen -Button klicke, löscht es zwar die eine Nachricht, allerdings werde ich dann auch immer rausgeschmissen und es erscheint: DU BIST NICHT ANGEMELDET.

An was liegt das denn :boah:

Danke schonmal und Viele Grüße
259 Löschen von privaten Nachrichten @Christian
12.05.2004 Hallo Meli!

Das hab ich ewig nörgelndes Etwas dem Christian auch schon geschrieben ;-)

Na bin ich froh, dass das Problem nicht nur bei mir auftaucht ... :-)

Mandy
259 Löschen von privaten Nachrichten @Christian
13.05.2004 Also ich könnt es mir ja einfach machen und sagen, dass es daran liegt, dass ihr den InternetExplorer von Microsoft nutzt. :-P Ich z.B. nutze einen Browser von Mozilla (Firefox) und der hat diese Fehler nicht (zudem ist der auch sicherer und schneller ;-)).

Das eigentliche Problem ist, dass die renothek ja eigentlich nicht unter www.renothek.de läuft, sondern unter renothek.esommer.org da ich dort mehr Möglichkeiten zu programmieren habe. Und der Browser denkt dann immer, dass er auf die Seite eines Drittanbieters zugreift und schmeisst euch raus (was ja im weitesten Sinne auch ichtig ist).

Also werd ich wohl doch langsam mal umziehen müssen mit meiner Domain (hab das aber eh schon seit Monaten vor).

Vielleicht bekomm ich ja bis dahin auch noch ein kleinen Workaround hin.

Liebe Grüsse

Chrischi
259 Löschen von privaten Nachrichten @Christian
13.05.2004 @ MandyK

Und ich dachte schon ich wäre alleine mit dem Problem :-P
Aber der Christian wird schon richten, gell? ;-)

Viele Grüße

@ Christian

Das wäre ja super :-)

Bis dahin werde ich wohl nach und nach die PN einzeln löschen und mich immer wieder einloggen :-(.

Ich werds bestimmt ohne Schaden überstehen :-D

Vielen Dank schon mal und viele Grüße aus Stuttgart :-)
260 Hilfe, man will Geld von mir
04.05.2004 Hallo,

ich bin zwar auch eine Kollegin, aber ich kann mit diesem Problem nicht zu meinen Chefs, da es um eine Nebentätigkeit geht, die sie nicht mitbekommen sollen. Es handelt sich um folgendes Problem:

Ich habe mich auf einer Internetseite als Testkäufer eintragen lassen. Dabei muß ich wohl die AGB akzeptiert haben. Nun wollte die Firma € 10,00 für die Registrierung. Da dies m. E. unseriös ist, habe ich darauf nicht reagiert. Dann kamen Mahnungen für die € 10,00 und ich habe geschrieben, daß ich auf deren Internetseite nichts gefunden habe, wo steht, daß ich die € 10,00 bezahlen muß (ich habe wirklich nichts davon gelesen!). Daraufhin haben die mein Auftragskonto gelöscht und wollen nun € 35,00 haben, sonst beauftragen die ihr Inkassounternehmen.

Meint Ihr, ich muß diese € 35,00 wirklich zahlen?
Es gab da leider ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, welches ich nicht wahrgenommen habe.
Man hört ja viel, daß man keine Nebentätigkeit annehmen soll, wo man vorher etwas bezahlen soll.

Vielen Dank für Eure Tips!

LG Conny
260 Hilfe, man will Geld von mir
05.05.2004 Liebe Conny,
das ist ja eine unangenehme Sache. Wir arbeiten hier viel gegen Inkassobüros, da könnte noch ne Menge auf Dich zukommen. Egal wie wackelig die Forderung ist, diese Inkassos schütten dich zu mit Aufforderungen, die auch noch immer teurer werden. Zu einem Klageverfahren kommt es aber meistens nicht. Entweder weil die Leute aufgeben und zahlen, oder weil einfach die Rechtsgrundlage nicht ausreicht (was ich in deinem Fall auch glaube). Ich würde der Internetfirma ganz schnell noch anbieten, die 10 € zu bezahlen, damit sollte es dann aber auch gut sein. Außerdem gleich darauf hinweisen, dass Du der Forderung wiedersprichst, sofern diese weiter geltend gemacht wird. Damit sind die Inkassokosten aus der Welt, sofern es wirklich zu einer gerichtlichen Geltendmachung kommen sollte. Inkassokosten sind nämlich im gerichtlichen Verfahren nur dann zu ersetzen, wenn der Gläubiger davon ausgehen konnte, dass die Forderung unstreitig ist.

Nervenschonender und billiger ist es sicher, wenn Du dich einigst, bevor diese Inkassobüros aktiv werden. Viel Glück!

LG Iksi
261 Abrechnung gegenüber RS
04.05.2004 Hallo liebe Kollegen!

Ich möchte eine Abrechnung gegenüber der RS machen. Deckungszusage haben wir. Dort steht aber nichts, daß diese nur 3 Zwangsvollstreckungsversuche erstatten. Gilt dieses bei jeder RS? Ich habe in dieser Sache 5 VZV. Kann ich davon dann nur 3 abrechnen? Und was mache ich mit den GVZ-Kosten für die letzten beiden VZV?

Danke für Eure Hilfe!
LG Conny
261 Abrechnung gegenüber RS
05.05.2004 Liebe Conny,
das mit den drei Vollstreckungen gilt eigentlich immer. Steht meistens irgendwo in den AGBs. Welche drei du abrechnest, bleibt dir überlassen. Du kannst aber auf Kulanz anfragen, ob sie wenigstens die GV Kosten übernehmen.

Die GV Kosten der anderen zwei Versuche einfach mit hineinrechnen geht zwar auch, ist aber gefährlich. Du musst damit rechnen, dass die RSV die vorgelegten Kosten später selbst eintreiben will und du die Unterlagen abgibst.

LG Iksi
262 Streithelferkosten
05.05.2004 Folgender Sachverhalt:

Uns wurde der Streit verkündet mit der Aufforderung, dem Rechtsstreit auf Seiten der Klägerin beizutreten. Dies haben wir auch getan.

Mündliche Verhandlung wurde bestimmt, wir haben nicht teilgenommen, und es wurden Zeugen vernommen.

Klägervertreter erklärt daraufhin die Klagerücknahme. Beklagtenvertreter stimmt der Klagerücknahme zu und stellt Kostenantrag. Klägervertreter wird hierzu gehört.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Welche Kosten fallen bei uns als Streithelfer an? Müssen wir Kostenfestsetzungsantrag o. ä. stellen?
263 Fragen zur Prüfung Fernuni Saarbrücken
09.05.2004 Hallo!
Ich mache gerade den Rechtswirt an der Fernuni Saarbrücken und werde im November zur Prüfung dran sein. Ich hätte dazu einige Fragen an diejenigen, die es schon hinter sich haben:
Habt Ihr die in den Lernunterlagen angegebenen Quellenangaben eigentlich gelesen? Wurde bei den Prüfungsaufgaben die Diskussion h.M/MM verlangt?
Ist eigentlich Baurecht, Kommunalrecht, Handelsrecht oder Gesellschaftsrecht drangekommen?
Ich habe hier gelesen, dass ca. 2 - 3 Aufgaben pro Prüfungstag drankamen. Sind diese dann nicht so umfangreich, wie die Übungsklausur?
Wäre nett, wenn mir jemand dazu was sagen könnte.
Danke!

263 Fragen zur Prüfung Fernuni Saarbrücken
25.05.2004 hi, die quellen sind in der regel tiefes grundwissen. ich würde sagen, dass du die klausur locker bestehen kannst, wenn du das alles nicht liest. im gegenteil: nicht detailwissen ist gefragt, fundiertes grundwissen ! das wichtigste lernen, dann fährst du absolut gut !
263 Fragen zur Prüfung Fernuni Saarbrücken
01.06.2004 Also, die Prüfung ist eigentlich nicht so schwer. Ich habe im November meine Prüfung in Saarbrücken abgelegt. Jeden Tag ist ein Themengebiet an der Reihe, die ersten beiden Tage wird jeweils eine Klausur aus dem Zivilrecht geschrieben. Es können durchaus mehrere Aufgaben gestellt werden. Man hat dann vier Stunden Zeit, die Klausur zu schreiben. Die Zeit reicht aber alle Male. Am dritten Tag ist Verwaltungsrecht dran, am vierten Tag Strafrecht.
Wenn man Glück hat, kommen sogar als Aufgaben Übungsklausuren dran. Ich hatte im Strafrecht das Glück.
Ich habe übrigens keine einzige Literaturangabe gelesen und ich habe auch die 8-10 Stunden wöchentlich nicht eingehalten. Ich habe meine Prüfung trotzdem mit befriedigend als Gesamtnote bestanden! Wenn man mit den Übungsklausuren einigermaßen klarkommt, sollte auch die Prüfung nicht so schlimm sein.
Übrigens, das Tagungshotel in Saarbrücken, in dem die Prüfung stattfindet, ist relativ teuer und soll auch gar nicht so toll sein.
Ich hatte ein Zimmer ca. 10 Minuten Fußweg vom Tagungshotel entfernt. Das war günstig und die Vermieter sind sehr nett!
Falls jemand die Adresse haben möchte, gebe ich sie gerne weiter!

Viel Erfolg bei der Prüfung!

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Gruß
Claudia
263 Fragen zur Prüfung Fernuni Saarbrücken
03.06.2004 Hallo,

mache den Kurs an der RAK Köln. Kann mir vielleicht jemand, zahle auch dafür, diese Übungsklausuren kopieren? Wir erhalten überhaupt keine Übungsklausuren...schnüff
Danke Beate
263 Fragen zur Prüfung Fernuni Saarbrücken
27.06.2004 Hallo!
Hat vielleicht jemand im Mai die Prüfung geschrieben? Könnt Ihr mir bitte sagen, welche Themenbereiche drangekommen sind? Vielen Dank!
263 Fragen zur Prüfung Fernuni Saarbrücken
01.07.2004 Hallo Cora2!

Du hast eine private Nachricht von Odine.
263 Fragen zur Prüfung Fernuni Saarbrücken
20.07.2005 Hallo zusammen,

ich mache auch gerade das Fernstudium Rechtswirt (puhh...). Gast welches Hotel hast du denn genommen? Ich bin nämlich nicht gerade superreich, so dass es mir egal sein kann, welche Suite ich buche :-) Wäre super, wenn du mir da einen Tipp geben könntest.

Hat ansonsten irgendjemand noch Prüfungsunterlagen vorhanden, dir er mir evtl. (selbstredend gegen Bezahlung) überlassen könnte? Anregungen? Tipps?

Vielen Dank

Julia
263 Fragen zur Prüfung Fernuni Saarbrücken
22.07.2005 Hallo,

ich hatte im Mai Prüfung in Saarbrücken, aber leider noch keine Ergebnisse :-(. Also wenn du Fragen hast...gerne. Ich habe auch vor meiner Prüfung versucht, an irgendwelche Informationen zu kommen, aber mir hat leider niemand geantwortet. Also wenn du etwas wissen möchtest: marion.muenster@ewetel.net.

Gruß Marion
264 Abrechnung ZV wegen Unterlassung
10.05.2004 Hallo,

mein Chef macht mich mal wieder völlig kirre:-(. Und zwar ist es so.

Unsere Mandantschaft hat einen Vergleich aus 1980, bei welchem sich die Gegenseite verpflichtet hat es zu unterlassen, entlang der Böschung zwischen dem Grundstück unserer Mandantschaft und Grundstück der Gegenseite kein Laub anzuschütten.

Da in dem Vergleich keine Androhung eines Ordnungsgeld vorhanden ist, habe ich einen Antrag gem. § 871 ZPO gemacht. Für diese Androhung bekommen wir ja eine 3/10 Gebühr nach § 57 BRAGO.

Nun ist es so, daß mein Chef bevor ich den Antrag gestellt habe, eine Aufforderung an die Gegenseite geschickt hat, daß wenn die Gegenseite es nicht unterläßt Laub anzuschütten, er gerichtlich vorgehen würde. Daraufhin habe ich die Androhung eben auch gemacht.

Dann habe ich die Akte abgerechnet gegenüber Partei mit einer 3/10 Vollstreckungsgebühr. Mein Chef ist nun der Meinung, er würde für das Aufforderungsschreiben auch noch ne 7,5/10 Geschäftsgebühr bekommen.

Meiner Meinung nach war dieses Schreiben aber eine Vollstreckungsandrohung , so daß er, da ich ja dann die Vollstreckung gemacht habe, nur die Gebühr für den Antrag auf Androhung des Ordnungsgeldes bekomme und die Gebühr für die Vollstreckungsandrohung aufgeht. Das will er irgendwie nicht einsehen.

Würde mich mal interessieren war ihr dazu sagt.

Gruß Bianca
264 Abrechnung ZV wegen Unterlassung
10.05.2004 Antwort auf: Hallo,

mein Chef macht mich mal wieder völlig kirre:-(. Und zwar ist es so.

Unsere Mandantschaft hat einen Vergleich aus 1980, bei welchem sich die Gegenseite verpflichtet hat es zu unterlassen, entlang der Böschung zwischen dem Grundstück unserer Mandantschaft und Grundstück der Gegenseite kein Laub anzuschütten.

Da in dem Vergleich keine Androhung eines Ordnungsgeld vorhanden ist, habe ich einen Antrag gem. § 871 ZPO gemacht. Für diese Androhung bekommen wir ja eine 3/10 Gebühr nach § 57 BRAGO.

Nun ist es so, daß mein Chef bevor ich den Antrag gestellt habe, eine Aufforderung an die Gegenseite geschickt hat, daß wenn die Gegenseite es nicht unterläßt Laub anzuschütten, er gerichtlich vorgehen würde. Daraufhin habe ich die Androhung eben auch gemacht.

Dann habe ich die Akte abgerechnet gegenüber Partei mit einer 3/10 Vollstreckungsgebühr. Mein Chef ist nun der Meinung, er würde für das Aufforderungsschreiben auch noch ne 7,5/10 Geschäftsgebühr bekommen.

Meiner Meinung nach war dieses Schreiben aber eine Vollstreckungsandrohung , so daß er, da ich ja dann die Vollstreckung gemacht habe, nur die Gebühr für den Antrag auf Androhung des Ordnungsgeldes bekomme und die Gebühr für die Vollstreckungsandrohung aufgeht. Das will er irgendwie nicht einsehen.

Würde mich mal interessieren war ihr dazu sagt.

Gruß Bianca


Ihrer Ansicht ist nichts hinzuzufügen, denn mit dem Vergleich ist das Verfahren ja abgeschlossen und alles andere ist nur ein Teil der ZWV-Maßnahme. Und die Aufforderung (also ZWV-Androhung der ZWV) geht mit der Maßnahme -Antrag Zwangsgeld- bekanntlich als EINE Angelegenheit auf.
264 Abrechnung ZV wegen Unterlassung
11.05.2004 Hallo,

also bekommt er für das Aufforderungsschreiben, welches er erstellt hat bevor ich Antrag auf Androhung eines Ordnungsgeldes gemacht hat, keine weitere Gebühr und schon gar nicht eine Geschäftsgebühr?

Ich habe noch eine Frage und zwar sind in dem Vergleich mehrere Angelegenheit geregelt, in welchem die Gegenseite sich verpflichtet, Sachen zu unterlassen.

Die hat mein Chef auch mit in dieses Schreiben an die Gegenseite reingenommen. Dafür habe ich aber keinen Antrag bei Gericht gestellt.

Kann ich für diese weiteren Punkte auch eine weitere 3/10 Vollstreckungs-Gebühr abrechnen? Denn nach der Aufforderung ist nichts mehr gemacht worden.

Gruß Bianca
264 Abrechnung ZV wegen Unterlassung
07.06.2004 Hallo,

kann mir bei meiner Frage nochmal jemand helfen?

Danke Bianca
264 Abrechnung ZV wegen Unterlassung
07.06.2004 Hallo Bianca,

mE kann man für die bloße Androhung der ZV keine Gebühr verlangen, so dass - auch wenn diese Angelegenheiten letztlich nicht mit in den Antrag eingeflossen sind - keine weitere Gebühr für deinen Anwalt entsteht.

Ich hoffe, du kannst deinen RA überzeugen.

Liebe Grüße
265 Lehrgang Rechtsfachwirtin RAK Hamm
11.05.2004 Hallo an alle!

Wollte fragen, ob es noch jemanden gibt, der im September in Hamm den Lehrgang zur Rechtsfachwirtin macht. Habe vor zwei Tagen meine Bestätigung für den Lehrgang erhalten.

Würde mich freuen, wenn es noch jemanden hier gibt.
Viele Grüße
Nicole
265 Lehrgang Rechtsfachwirtin RAK Hamm
20.07.2004 Hallo Nicole!

Hatten ja vor einiger Zeit schon mal Kontakt.... Irgendwie hab ich das alles nicht so auf die Kette bekommen...

Habe auch die Bestätigung für Hamm ab September 2004!

Lieben Gruß
Steffi aus Essen
266 Weiterbildung zur Rechtsfachwirtin
11.05.2004 Hallo!
Kann mir jemand sagen, wo man in der Nähe von Stuttgart/Karlsruhe/Bruchsal etc. eine Weiterbildung zur Rechtsfachwirtin machen kann?
DANKE
266 Weiterbildung zur Rechtsfachwirtin
09.06.2004 hallo,
geh mal auf www.w-vwa.de.

das wäre in stuttgart an zwei tagen in der woche.
den kurs gibt es leider in diesem jahr nicht, aber nächstes jahr wollen sie wieder einen machen.

lieben gruss
267 Aufforderung Zahlung aus Notarurkunde ohne ZV Klau
12.05.2004 Ein gebührenrechtiches Problem:
Aus einer Notarurkunde stehen dem Gläubiger Zahlungen in Höhe von 50 DM monatlich seit ca. 20 Jahren zu. Zahlung wurde nur sporadisch geleistet. Die Urkunde enthält keine Vollstreckungsklausel. Wir haben die Gegenseite zur Nachbezahlung aufgefordert und klageweise Geltendmachung angedroht. Die Gegenseite bot Nachzahlung an seit 1996, zunächst in Raten zu 100 Euro, wir verglichen uns auf Raten zu 150 Euro. Unsere Gebühren soll ebenfalls der Gegner tragen. Nach deren Auffassung fällt aber nur eine 3/10-Gebühr wg. Androhung der Vollstreckung (=ZV-Maßnahme) an. Wir würden eigentlich lieber nach § 118 BRAGO sowie auch eine Vergleichsgebühr abrechnen. Hier entstand meines Erachtens keine ZV-Gebühr, oder? Die Vergleichsgebühr fällt aber doch in jedem Fall an??
Danke schön im Voraus,
iksi
267 Aufforderung Zahlung aus Notarurkunde ohne ZV Klau
12.05.2004 Hallo iksi,

also ich bin mir auch zu 99,9 % sicher, dass das die § 118 - Gebühr ist sowie eine außergerichtliche Vergleichsgebühr.

Durch Androhung von ZV- Maßnahmen fallen noch lange keine ZV- Gebühren an.

Vielen Grüße
267 Aufforderung Zahlung aus Notarurkunde ohne ZV Klau
12.05.2004 Zur Androhung der Zwangsvollstreckung mit Zahlungsaufforderung (auch in Richtung Entstehen oder Nichtentstehen einer Gebühr) sowie zum Vergleich in der Zwangsvollstreckung (Teilzahlungs- und Ratenzahlungsvergleich) finden Sie in www.vollstreckungs-Ass.de umfangreiche Hinweise.

Nach dem bish. Vortrag kann ich nicht erkennen, wo/dass ein Vergleich mit Kostenfolge zustande gekommen ist, denn das Kriterium des Vergleichs (gegenseitiges Nachgeben) kann ich nicht erkennen (worauf hatte der Gl verzichtet, denn´auf dessen Schuld wurde -bisher jedenfalls nichts vorgetragen- nichts nachgelassen.

267 Aufforderung Zahlung aus Notarurkunde ohne ZV Klau
13.05.2004 Ich dachte unser Verzicht besteht darin, dass wir nur noch die letzten acht Jahre geltend machen, nachdem ja fast alle Raten aus den letzten zwangzig Jahren offen sind.

Unter www.Vollstreckungs-Ass.de habe ich ganz viele interessante Dinge heute (mal wieder) entdeckt, aber irgendwie konnte ich zu diesem Thema nix finden, wer suchet findet nicht immer das, was er eigentlich suchte. Sorry, dass ich deswegen nochmal frage.
267 Aufforderung Zahlung aus Notarurkunde ohne ZV Klau
14.05.2004 1. Fundstelle
http://5376.rapidforum.com/topic=100583167402&search=Androhung

2. davon dass Sie nur 8 Jahre geltend machen und auf den Rest verzichtet haben, fand ich im ERstbeitrag keinen Hinweis UND außerdem auf evtl. verjährte -weil nicht vollstreckte- SChuld kann man sich mE nicht mehr wirksam vergleichen
267 Aufforderung Zahlung aus Notarurkunde ohne ZV Klau
14.05.2004 Halli Iksi,

ob wirklich ein Vergleich zustande gekommen ist, ist fraglich.

Ich werde mal schauen was meine Bücher hier so hergeben dazu ;-).

Was mich allerdings bei diesem Fall beschäftigt, ist, dass ihr angeblich eine ZV angedroht habt, obwohl keine doch gar keine Vollstreckbarkeit vorliegt :boah:!!!

Irgendwie stimmt doch da was nicht?

Viele Grüße
267 Aufforderung Zahlung aus Notarurkunde ohne ZV Klau
14.05.2004 Vielen Dank für die vielen Infos. Wir haben Klage angedroht, nicht ZV (da keine Vollstreckungsklausel in der Urkunde),deswegen dachte ich auch dass die Gebühr nach § 118 BRAGO anfällt. Nachdem die Gegenseite die Einrede der Verjährung nicht geltend gemacht hat, fand ich die Vergleichsgebühr auch gut. Inzwischen glaube ich allerdings, ich werde mit der 3/10 vorlieb nehmen. Wenn wir uns mit der Gegenseite noch länger streiten, fällt denen sonst auch noch die Verjährung ein...
Danke nochmal!
Iksi
268 RVG-Seminar am 15.05.04 in Frankfurt/Main
13.05.2004 Hallo zusammen,

nimmt aus unserer Community noch jemand am Samstag, den 15.05.04, an dem RVG-Seminar von Eiden in Frankfurt/Main teil?

Viele Grüße

Stefan
268 RVG-Seminar am 15.05.04 in Frankfurt/Main
18.05.2004 Hallo zusammen,

hier ein kurzer Bericht über das RVG-Seminar vom 15.05.04:

Das Seminar wurde durch die Fa. Eiden, Köln, im Holiday Inn in Frankfurt ausgerichtet. Die Wegbeschreibung war sehr gut, so dass auch ein ortsunkundiger die Tagungsstätte finden konnte. Jedoch sollte man für die Parkplatzsuche rund um die Darmstädter Landstraße einige Extra-Minuten einplanen. Die Gebühren im Parkhaus des Hotels sind recht deftig. Der Höchstbetrag für einen Tag beläuft sich auf 13,50 EUR.

Schätzungsweise fanden sich mindestens 200 Teilnehmer zum Seminar ein, das Herr RA Peschmann, Bonn, verständlich und humorvoll führte. Allen Teilnehmern wurde ein Skript zum Thema ausgehändigt. Zusätzlich dazu gab es für jeden noch den Gesetzestext separat dazu. Die Mitnahme eines Schönfelder u. ä. war also absolut entbehrlich.

Im Laufe des Tages ließ die Konzentration vieler Teilnehmer - trotz ausreichender Pausen - doch sehr nach und es wurde ein wenig unruhig. Nicht wenige Teilnehmer verließen den Saal innerhalb der letzten Stunde vor Seminarende relativ fluchtartig, so dass die ganze Angelegenheit zum Schluss etwas anstrengend wurde.

Nichts desto trotz... die 6,5 Stunden haben geholfen, das RVG und seine Systematik besser zu verstehen und für die Zukunft gewappnet zu sein. Das Skript bietet hier eine gute Möglichkeit der Nachbereitung.

Viele Grüße

Stefan

269 Mandantenfreundlichkeit
14.05.2004
270 Mandantenfreundlichkeit
14.05.2004 Hallöchen alle da draußen!!

Na alles klar bei euch??Ich hoffe ja mal, denn gleich ist Wochenende!!YUHU!!!
Also ich wollte jetzt mal fragen, ob ihr denn am Anfang als ihr eure Ausbildung angefangen habt (bin jetzt im ersten Lehrjahr) auch noch ein bißchen Probleme gehabt habt, wie ihr einem Mandanten z. b. beibringt, dass der Anwalt im Moment nicht kann, usw. oder auch am Telefon, wenn die von einem manchmal Sachen wissen wollen, die ich dem Mandanten nicht beantworten kann. Ich weiß nicht, da komm ich mir manchmal voll blöd vor!!

Ich wünsch euch ein schönes Wochenende!

Grüßle
270 Mandantenfreundlichkeit
14.05.2004 Hallo,

ich denke am Anfang fällt es jedem schwer. Wenn dein Chef dir Seminare anbietet, frag ihn doch mal nach einem Telefonseminar. Die sollen in der Regel sehr gut sein.

Ansonsten sag den Mandanten doch einfach, dass dein Chef in der Besprechung ist. Biete ihm aber gleichzeitig evtl einen Termin an, damit er sich gut aufgehoben fühlt.
Oder wenn du etwas nicht weißt sei ruhig ehrlich und sag dem Mandanten, dass du Azubi ist und ihm gerade nicht helfen kannst. Wenn eine Kollegin helfen kann, stell ihn doch einfach durch. Ansonsten kannst du ihm einfach zusagen, dass sich jemand zurückmeldet. Darfst das dann halt nur nicht vergessen.

Gruß, Diana
270 Mandantenfreundlichkeit
19.05.2004 Am Anfang ist es immer schwer. Aber mit der Zeit gewinnst du sehr an Souveränität und dann lügst du wie gedruckt .

Du solltest aber darauf achten immer höflich zu sein und versuche immer irgendwie Hilfe (Rückruf etc.) anzubieten.

Wenn du gar nicht weiter weißt, einfach sagen, daß du Azubi bist und du die Sache aber an eine Mitarbeiterin etc. weiterleitest, der sich dann drum kümmert. Die meisten Leute verstehn das sehr gut und sind nicht sauer oder so; obwohl es gibt natürlich auch immer Spezialisten , die besonders wichtig sind....

Devise ist immer: höflich und zuvorkommend sein...dann kann eigentlich nichts mehr schiefgehen.

Gruß

270 Mandantenfreundlichkeit
09.06.2004 Hallo,

versuch es doch mal mit einem Telefonseminar von der IHK die sind super.
Du musst halt bei den Anwälten lügen können wie gedruckt.
Wenn Sie nicht da sind, solltest du genau das sagen, und fragen ob Sie zurück rufen sollen.

gruss
270 Mandantenfreundlichkeit
26.01.2005 Ich habe bereits einmal ein Telefonseminar bei der TAS in Mülheim/Ruhr besucht. Das war eigentlich nicht schlecht.

Dort habe ich gelernt, dass man, sollte der Anwalt nicht da sein, einfach sagt, dass der Anwalt gegen .... Uhr wieder im Haus ist. Das hört sich besser an, als er ist nicht da . Sollte der Anwalt in einer Besprechung sein, kann man ihm ein Rückruf oder eine Zeit anbieten, wo der Mandant noch einmal anrufen kann. Es sollte jedoch sichergestellt sein, dass der Mandant dann auch den Anwalt sprechen kann.

Wichtig ist, bei einem Rückruf immer die Telefon-Nr. zu erfragen, damit der Anwalt schnellstmöglich zurückrufen kann und nicht in der Akte nachschauen muss. So sollte man auch antworten, wenn der Mandant sagt, dass die Telefonnummer in der Akte steht.

Schließlich sollte man immer höflich sein. :-) Das macht immer einen guten Eindruck, besonders, wenn der Anwalt gerade neben einem steht. :-)


270 Mandantenfreundlichkeit
25.03.2005 also das einzige womit ich wirklich manchmal probleme habe, ist ausreden für nicht erledigte arbeit zu finden

sonst das telefonieren ist gar nicht so schwer
am anfang weiß man halt nicht, welche telefonnummern der chef hat, gerade von privaten leuten und so, da muss man halt fragen, aber ich denke damit hat auch eine neue angestellte am anfang probleme
270 Mandantenfreundlichkeit
25.04.2005 mein beliebtester Satz -und ich habe diese Woche Abschlussprüfung -ist immer noch wenn ich irgendwas nicht weiß: Da müsst ich mich mal kurz schlau machen einen Moment bitte das zieht immer gut da muss man nicht unbedingt gleich zugeben dass man irgendwas nicht genau weiß.
270 Mandantenfreundlichkeit
15.05.2005 naja wenn ich genau weiß, dass ich es nicht weiß leite ich an meine wissende kollegin oder an den chef weiter

lange nachfragen kommt auch nicht so gut
271 pfändung von stammeinlagen
17.05.2004 hallo, habe folgendes problem.
schuldner ist auch gleichzeitig geschäftsführer des drittschuldners. kann hier ich ohne weiteres die stammeinlage pfänden.
wäre für einen kurzen tipp sehr dankbar.
271 pfändung von stammeinlagen
18.05.2004 Antwort auf: hallo, habe folgendes problem.
schuldner ist auch gleichzeitig geschäftsführer des drittschuldners. kann hier ich ohne weiteres die stammeinlage pfänden.
wäre für einen kurzen tipp sehr dankbar.



Hallo Jennifer,
als Geschäftsführer einer GmbH ist dein Schuldner ggf. lediglich Arbeitnehmer. Die Stammeinlage gehört der GmbH. Sofern Du nur einen Titel gegen den GF hast, kannst Du nur das Gehalt pfänden.

Nur wenn Dein Schuldner Geschäftsführer UND Gesellschafter ist, kommst Du an die Stammeinlage ran. Für diesen Fall solltest Du daran denken, das Gehalt als GF separat zu pfänden. Bei der Pfändung von Stammeinlagen ist dieses nicht automatisch gepfändet.

Hoffe es hilft ...
Liebe Grüße
Iksi
271 pfändung von stammeinlagen
18.05.2004 Hallo Jennifer,

schau doch mal bei http://www.vollstreckungs-ass.de rein. Im Info-Forum findest Du unter dem Suchbegriff Geschäftsführergehalt eine Vorlage für die Pfändung der Geschäftsanteile und des Gehalts (Beitrag Forderungen: aus dem Newsletter Zwangsvollstreckung).

Viele Grüße

Stefan
272 Urteile zum Nachlesen
19.05.2004 Hallo,

ich suche ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm aus 1997. Wo finde ich sowas im Internet? Hat da jemand Ahnung?

Wäre für schnelle Antwort dankbar!

Dina
272 Urteile zum Nachlesen
19.05.2004 www.juris.de - du musst allerdings Mitglied sein.

Ansonsten über Suchmaschinen
272 Urteile zum Nachlesen
20.05.2004 Hallo Dina,

versuche es doch mal in der Rechtsbibliothek des NRW-Justizportals:

http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe/index.html

Viel Erfolg bei der Suche wünscht Dir

Stefan
272 Urteile zum Nachlesen
27.05.2004 Hallo Dina,
versuchs mal unter www.lexxion.de.
Du mußt Dich zwar erst registrieren lassen aber es ist völlig kostenlos. Du kannst monatlich bis zu 50 Urteile laden. Es gibt auch verschiedene Suchvarianten .

Viel Erfolg

Steffi
273 Abrechnung nach RVG
21.05.2004 Fall: Arbeitsgerichtsverfahren: nach gescheiterter Güteverhandlung erfolgt Haupttermin; danach ergeht Urteil.

Meine Frage ist jetzt, kann ich jeweils für die Güteverhandlung und für den Haupttermin eine Terminsgebühr abrechnen oder bekommt man nur eine Terminsgebühr für beide Termine? Konnte im RVG und im VV nicht entsprechendes (Anrechnung o.ä.) finden.

Danke im voraus und viele Grüße,

273 Abrechnung nach RVG
21.05.2004 Hab s jetzt doch selbst rausgefunden. Gem. § 15 Abs. 2 RVG bekommt der RA seinen Gebühren pro Rechtszug nur einmal....;)
274 einschreiben mit rückschein
24.05.2004 Hallo
Habe zum Beleg des Zugungas eine Zahlungsaufforderung
per einschreiben mit rückschein geschickt
Allerdings ist der Rückschein - die rote Postkarte - nicht in
den Rücklauf gekommen.
ein Anruf bei der Post war erfolglos.
Vorschläge was zu tuen ist ?

track, viele grüsse
274 einschreiben mit rückschein
24.05.2004 Hallo track,

vielleicht wurde das Einschreiben von dem Empfänger noch nicht abgeholt?

Auf dem Quittungsbeleg, den Du für das Einschreiben erhalten haben solltest, steht die Sendungsnummer. Den Status Deiner Sendung kannst Du anhand dieser Sendungsnummer über die Website der Post (http://www.deutschepost.de) abrufen (Online Services - Sendungen verfolgen (T & T).

Sollte der Rückschein fünf Tage nach Abholung des Einschreibens durch den Schuldner nicht im Rücklauf sein, kannst Du der Post einen Nachforschungsauftrag erteilen. Das entsprechende Formular erhältst Du in jeder Filiale.

Viel Erfolg wünscht Dir

Stefan
275 Berlin oder Saarbrücken?
24.05.2004 Hallöchen,

ich hab da mal ne ganz allgemeine Frage: Welche FSH ist mehr zu empfehlen, Berlin oder Saarbrücken? Saarbrücken scheint ja fast doppelt so teuer zu sein?

Danke für Antwort und Gruß,

275 Berlin oder Saarbrücken?
24.05.2004 Hallo Lene,

einen _direkten_ Vergleich kann man zwischen beiden Standorten IMO nicht ziehen.

Berlin: Rechtsfachwirt , Fernstudieninstitut der Technischen Fachhochschule Berlin

Saarbrücken: Rechtswirt , Fachakademie Saar für Hochschulfortbildung

Hier gibt es doch kleine aber feine Unterschiede.

Welche der beiden Möglichkeiten nun die bessere ist, kann ich Dir leider in Ermangelung eigener Erfahrung nicht beantworten.

Viele Grüße

Stefan
275 Berlin oder Saarbrücken?
26.05.2004 FSH ist eine Fernuni in Saarbrücken. Hier machst Du den Rechtswirt. Der geht über 2 Jahre Fernstudium und ist wie das 1. Juristische Staatsexamen in leicht vereinfachter Form. Die Uni in Berlin macht den Rechtsfachwirt. Der Rechtsfachwirt ist gleichzusetzen mit einem Bürovorsteher, als was total anderes. Wenn Du mehr wissen willst, bei der FSH www.rechtwirt.de schicken die Dir auch Unterlagen zu, für einen kurzen Einblick. Auf dieser Website bekommst Du auch mehr Infos über diesen Studiengang.

Anke
275 Berlin oder Saarbrücken?
30.05.2004 Hallo,
Wie die anderen schon ausgeführt haben, geht es in Saarbrücken um die Ausbildung zum Rechtswirt und in Berlin um den Rechtsfachwirt, was zwei ganz verschiedene Paar Schuhe sind.

Für Berlin kann man probieren, Förderung nach dem Aufstiegsförderungsgesetz (30 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, einkommens- und altersunabhängig) zu bekommen.

Ob es so was auch für die Ausbildung zum Rechtswirt gibt, weiß ich leider nicht.

MfG
Uschi
276 Zeitaufwand für Ausbildung Rechtswirtin
24.05.2004 Hallo!

Wer kann mir Auskunft über die Weiterbildung zur Rechtswirtin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf bzw. Köln geben. Ich könnte wählen.

Weiterhin würde ich gerne wissen, wie hoch der Zeitaufwand ist.
Ich bin Mutter von 2 Kindern, 5 und 2 1/2. Dazu noch Arbeiten etc..

Schafft man auch ein Fernstudium? Fällt einem das nicht schwer sich die Zeit dafür zu nehmen. Wer hilft einem spontan bei Fragen? Ist der Stoff trocken oder kommt man gut durch. Ich weiß einfach nicht, ob es nicht zu früh für mich ist.

Ich würde mir gerne mal einen Überblick verschaffen über den Umfang der Unterlagen.
276 Zeitaufwand für Ausbildung Rechtswirtin
27.05.2004 Hallo,

mache gerade den Refa der Kammer in Köln. Der Unterricht findet Mo. und Do. von 17:45-21:00 statt. Die Dozenten sind fast alle gut, Ausnahmen gibt es ja immer. Zeitaufwand, na ja, ich schätze, wenn man regelmäßig zum Unterricht geht, dann musst du ca. 10 Stunden am WE investieren. Das kommt aber auch darauf an, wo deine Stärken und Schwächen liegen. Ich muss z.B. in BGB lernen, in den anderen Fächern hab ich noch nichts gelernt bisher. Fragen, kannste mir gerne stellen. Fernstudium, hat den Vorteil, dass du dir die Zeit selbst einteilen kannst, Nachteil du musst dich alleine zwingen. In der Schule hast du eine Klassengemeinschaft, das vereinfacht die Sache ungemein, du freust dich die Leute wiederzusehen.

So für´s Erste viele Grüße Beate
276 Zeitaufwand für Ausbildung Rechtswirtin
01.06.2004 Hallo Beate!
Wie sieht der Unterricht aus? Muss man mitschreiben oder bekommt man vorgefertigte Unterlagen. Hausaufgaben? Ich habe auch die Möglichkeit nach Düsseldorf zu gehen. Dort findet zur Zeit der Unterricht freitags statt von 14.00 h bis 18.00 h. Käme mir persönlich gelegener. Der Zeitaufwand der Rechtsanwaltskammer Köln scheint umfangreicher zu sein. Wie hoch ist das Durchschnittsalter der Kurse? Ich werde jetzt 32 Jahre alt. Meine Ausbildung ist schon fast 10 Jahr her. Kommt man gut mit? Mein Büro ist auch nicht gerade das modernste, das mit der Zeit mitgeht. Ich habe irgendwo immer noch ein paar Bedenken.
Gruß Petra!
276 Zeitaufwand für Ausbildung Rechtswirtin
02.06.2004 Guten Morgen,
du hast ja vielleicht viele Fragen, also:
1. Mitschreiben, ist eigentlich nicht notwendig, da die Skripte gut aufbereitet sind. Da einige Fächer jedoch nur für die mündliche Prüfung wichtig sind, schreibe ich mir meist die Fragen der Dozenten mit. Damit bist du dann auch ausreichend für´s Mündliche gewappnet.
2. Skripte: Fast alle Skripte sind sehr gut zu verstehen. Im BGB habe ich Probleme, ist aber auch das einzige Fach.
3. Zeitaufwand, na ja, der Kurs umfasst insgesamt 472 Stunden. Wie viel umfasst denn der Kurs in D´dorf? Die RAK Köln bietet auch noch Kurse in Aachen und Bonn an, wenn das näher ist?
Du musst dir halt im klaren sein, dass das 1 1/2 Jahre Abstriche machen heißt. Der Freundeskreis kommt zu kurz etc. Das Leben wird halt anstrengender. Sich nach der Arbeit noch hinsetzen, hab ich mir am Anfang viel leichter vorgestellt, aber wenn es dann 20:30 h ist, dann merkst du, so einfach ist das nicht. Du freust dich auf jeden Fall über jeden Ferientag und jeden Feiertag, der auf Do. od. Mo. fällt.
4. Durchschnittsalter: schwierige Frage, also wir haben Leute, die sind Anfang 20 und kommen frisch aus der Ausbildung, dann haben wir 7 Damen, die teilweise über 40 sind. Das ist quer gemischt. Die Tante hinter mir ist z.B. ca. Mitte Vierzig und hat ne Tochter, die jetzt 18 wird. Du siehst Alter ist nicht so wichtig!
5. Mitkommen: Das kommt so drauf an. Was macht ihr hauptsächlich im Büro? Umfangreiche Fächer sind natürlich RVG, Zivilrecht, BGB, Zwangsvollstreckung. Wenn du in der Praxis klarkommst, dann schaffst du auch auf jeden Fall den Kurs! Die Durchfallquote in Köln liegt übrigends bei 2 Mann pro 40 Nasen. Die Dozenten haben alle gesagt, wer regelmäßig zum Kurs kommt, der fällt auch nicht durch. Die Durchfaller sind immer die gewesen, die sporadisch zum Kurs gekommen sind.
6. Modernes Büro: Das UNWICHTIGSTE überhaupt! Ich habe jemanden im Kurs, da wird noch mit Schreibmaschine geschrieben, also was für Bedenken kannst du da noch haben?
So bis dann Beate
276 Zeitaufwand für Ausbildung Rechtswirtin
02.06.2004 P.S.: Mit deinen Fragen hab ich mich ein halbes Jahr rumgeschlagen, hab aber leider keinen gefunden, mit dem man sich mal austauschen kann, ich kann also deine Sorgen voll und ganz verstehen!
276 Zeitaufwand für Ausbildung Rechtswirtin
03.06.2004 Hallo Beate!
Vielen Dank für deine umfassende Antwort. Hört sich ja wirklich nicht ganz so schlimm an. Ich bin seit Dezember 1998 nur noch stundenweise im Büro (Kinder). Zur Zeit gehe ich nur montags ganz. Habe also nicht mehr sehr viel Praxis. Da ich aber damals meine Prüfung nach 2 1/2 Jahren mit sehr gut bestanden habe hoffe ich, dass mir das Gebiet immer noch liegt und ich mich beruflich verbessern kann, wenn jetzt bald wieder der Einstieg erfolgen soll. Dann kann ich nämlich auch im Büro bleiben; ansonsten hätten die für mich keine Verwendung auf zumindest halbtags. Von Düsseldorf selber weiss ich gar nicht, wieviele Stunden die haben. Unterlagen kann ich erst im Herbst anfordern. Ich weiss nur, dass mich der Spass 2.400,00 € plus MWSt kostet. Ich meine Köln wäre da billiger. Von der Entfernung ist für mich Aachen günstiger. Der Kurs hat wohl allerdings dieses Jahr im April angefangen. Das dauert jetzt glaube ich bis 2005 oder 2006 bis der dort wieder startet. Köln und Bonn ist weit. Düsseldorf ist zwar auch weiter weg, aber ich kann mit dem Zug bis nach dort. Der Unterricht findet wohl direkt in einem Gebäude am Bahnhof statt. Wenn ich jetzt mit dem Auto nach Aachen müßte hätte ich ja nur Probleme mit dem Berufsverkehr. Außerdem muss ich nach Düsseldorf nur einmal und dann nach Aachen 2 mal. Aachen ist dann auch anstrengender, weil ich ja 2 Abende weg bin. So wäre ich nur freitags unterwegs. Da wäre ich dann bestimmt bis 20.00 h wieder zu Hause. Aber wenigstens brauche ich mir jetzt keine Gedanken zu machen, mein Vater meinte schon ich wäre dann bestimmt die Älteste (gerade mal 32 Jahre jung). Hoffentlich läuft das dann in Düsseldorf auch so gut ab wie bei dir. Ich glaub ich hab mich schon für Düsseldorf entschieden. Warten wir dann mal ab.
Vielen Dank, Gruß Petra! :-)
276 Zeitaufwand für Ausbildung Rechtswirtin
03.06.2004 Hallo Petra,

der Kurs in Köln kostet EUR 1500,00. Aber hierfür gibt es auf noch Förderungen. Guck doch mal unter www.meister-bafoeg.de
1/3 kriegste von Vater Staat und den Rest über ein Darlehn zu super Konditionen mit Fälligkeit erst 3 Jahre später.
Beruflich wirst du dich auf jeden Fall verbessern. Man nimmt so viel mit für die Praxis. Ruf doch für den Kurs in Aachen einfach mal bei der Rechtsanwaltskammer Köln, dort Frau Huptas an. Zwei Monate kann man ja noch nachholen, das ist nicht so schlimm. Bei uns im Kurs ist eine, die jetzt erst, also nach 8 Monaten Schule, eingestiegen ist. Das ist zwar hart, aber machbar.
Du kannst dich ja mal bei mir melden, wie du dich dann wirklich entschieden hast, dann können wir auch mal fachsimpeln, :-)
Kannst mir ja mailen: b.bischof@shs-frechen.de
Viele Grüße Beate
276 Zeitaufwand für Ausbildung Rechtswirtin
31.08.2004 Hallo,
ich möchte nächstes Jahr auch diese Ausbildung anfangen. Habe selber zwei Kinder u. frage ob das zeitlich zu vereinbaren ist. Was hast Du für Erfahrungen?
276 Zeitaufwand für Ausbildung Rechtswirtin
04.09.2004 Hallo! Vielleicht habe ich was verpasst, aber ich möchte den Rechtswirt an der FSH im Saarland beginnen. Gibt es in Köln auch eine Möglichkeit? Laut Deiner Nachricht kennst Du einen Anbieter? Wer ist der Anbieter?
Über eine Nachricht würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank und Gruß

Beitrag wurde editiert (2004-09-05 16:22:54)
277 Rechtswirt FSH
25.05.2004 Hallo ihr, die den Studiengang belegen. Ich bin der Micha und absolviere gerade den Assessorreferenten.jur. Habe den Rechtswirt also schon erfolgreich abgelegt.

Wir fanden es damals doof, dass wir uns schon nicht vorher mal kurzschließen konnten..... Ihr seid da durch die Plattform besser dran ;-)

Falls es Fragen geben sollte, bin gerne bereit, soweit es mir möglich ist, diese zu beantworten. Nur keine Hemmungen. Ich freu mich auf zahlreichen Kontakt !

E-Mail: jura@michael-buechel.de

Beitrag wurde editiert (2004-05-25 19:46:50)

Beitrag wurde editiert (2004-05-25 19:47:43)

Beitrag wurde editiert (2004-05-25 19:48:53)
277 Rechtswirt FSH
26.05.2004 Hallo,

gibt es irgendwelche Gründe, die für Saarbrücken und nicht für die Schule in Berlin sprechen? Ich bin etwas unsicher, welche Schule die bessere ist, zumal Saarbrücken fast um das doppelte teurer ist. Ich wollte den Studiengang Rechtswirt belegen.

Gruß, und danke für Info :)
277 Rechtswirt FSH
28.05.2004 Antwort auf: Hallo,

gibt es irgendwelche Gründe, die für Saarbrücken und nicht für die Schule in Berlin sprechen? Ich bin etwas unsicher, welche Schule die bessere ist, zumal Saarbrücken fast um das doppelte teurer ist. Ich wollte den Studiengang Rechtswirt belegen.

Gruß, und danke für Info :)



Hallo,
habe ich gerade zum Rechtsfachwirt-Studium an TFH Berlin angemeldet.

Hierbei geht es um die Ausbildung zum RechtsFACHwirt. Und wie es scheint, kann man hierfür Meisterbafög (AufstiegsförderungsG) beantragen. Einen Bewilligungsbescheid habe ich noch nicht, nur mit dem Sachbearbeiter telefoniert. Aber es scheint, als erfülle das Rechtsfachwirt-Studium an der TFH die Förderrichtlinien. Zuschuss 30 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, einkommens- und altersunabhängig.
In Saarbrücken geht s es wohl um die Ausbildung zum Rechtswirt. Inwieweit es dafür Förderungen gibt, weiß ich nicht. Auch sind die Ausbildungsthemen sehr verschieden. Was für dich passt musst du halt selber wissen.
Liebe Grüße
Uschi
277 Rechtswirt FSH
05.10.2004 Hallo,
ich habe gerade dasFernstudium Rechtsfachwirt an der TFH Berlin begonnen.
Ich habe mit großem Interesse gelesen, dass man eine Förderung von 30 % erhalten kann. Kann mir jemand mehr dazu sagen? Wo ich das beantragen kann etc.
Besten Dank
Liebe Grüße
Andrea
277 Rechtswirt FSH
09.10.2004 Hallo,
Infos gibt es unter http://www.meister-bafoeg.info/bafoeg_default.htm

Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung an deinem Wohnort. Bei mir war es das Studentenwerk. Notfalls bei der Gemeinde nachfragen.

Evtl. zuvor kurzes Telefont mit dem zuständigen Sachbearbeiter, ob er das Fernstudium zum Rechtsfachwirt in Berlin schon kennt. Wenn nicht, von der Interseite der TFH Berlin die nötigen Infos runterziehen und ihm mit dem Antrag zuschicken.

Ich habe übrigens den Bewilligungsbescheid bereits vorliegen und die ersten 33 % von den 600,00 € bekommen. Den Rest kann über Darlehen finanziert werden zu einem günstigen Zinssatz, Tilgung ab 2008. Die Unterlagen bekommt man nach Bewilligung automatisch zugeschickt.

Wenn du noch fragen, melde dich.

Liebe Grüße
Uschi

278 Zwangsvollstreckungsauftrag
27.05.2004 Hallo zusammen, arbeite in einer Rechtsabteilung und mache meine Zwangsvollstreckungsaufträge auf einem Vordruck von Soldan, haben kein RA Programm.

Meine Frage:

Kann man in Word eine Vorlage erstellen, damit man diese Vordrucke erst gar nicht mehr benutzen muss....Wie macht ihr es ?????
278 Zwangsvollstreckungsauftrag
27.05.2004 Nachdem die letzte Antwort wieder weg war, erneuter Versuch:

Nein, ich habe ein Formular im Word entworfen, das ich je nach Bedarf dem Antrag anpasse. Die Soldan-Formulare find ich zu starr .
278 Zwangsvollstreckungsauftrag
28.05.2004 wir machen es auch so....man kann den Antrag dann individuell anpassen. Ist einfach besser.
278 Zwangsvollstreckungsauftrag
28.05.2004 Ja gut dann werde ich es auch mal so versuchen, was habt ihr damals für ein Beispiel genommen, nachdem ihr euch gerichtet habt?

Und wie macht ihr es bei Pfüb???

Ich wäre echt froh wenn wir endlich mal ein RA Programm bekommen würden, dass ist viel einfacher und schneller
278 Zwangsvollstreckungsauftrag
28.05.2004 Hallo,

hab versucht dir ne private Mail zu schicken. Konnte leider nicht erkennen, ob angekommen.

Kannste mal bitte gucken.... Danke.
278 Zwangsvollstreckungsauftrag
28.05.2004 Hallo,

kannst mir gern deine e-mail per pn schicken, dann kann ich dir dorthin mal unseren Vordruck schicken!

Schöne Grüße
279 Test
27.05.2004 ich hab jetzt schon zig antworten geschrieben und nach dem speichern sind alle weg *heuuuuuuuuuuuul* was ist los hier???
280 ich kann nicht mehr antworten
27.05.2004 Ich kann keine antworten mehr schreiben ... heuuuuuuuuuuul .... alles weg der letzten tage
280 ich kann nicht mehr antworten
28.05.2004 Sorry Mandy,

da war leider ein klitzekleiner Schreibfehler im Code, so dass das Forum immer die falschen Daten übergeben hat. Leider konnte man dadurch nur einmal antworten. :-(

Ich schäm mich zutiefst. :rot:

Gruss Chrischi
280 ich kann nicht mehr antworten
02.06.2004 aber isch kann immer noch ned antworten :-( :-( :-( :-( :-(

ich meld mich an, schreib meinen text, gehe auf ABSCHICKEN und weg ist alles *schluchz ...

MandyK
281 Lehrstelle zu vergeben!
01.06.2004 Hallo Ihr Lieben!

In meiner Kanzlei (Sitz Dresden) wird ganz dringend ein Lehrling gesucht für das kommende Ausbildungsjahr. Es können sich aber auch „fortgeschrittene“ Bewerber melden (falls ein Wechsel aus welchen Gründen auch immer notwendig erscheint).

Ich habe bereits im März 2004 beim hiesigen Arbeitsamt eine Stellenausschreibung gestartet, worauf nach Angabe der zuständigen Bearbeiterin 2 !!! Vermittlungen stattgefunden haben, wobei sich erst 1 !!! gemeldet hat.

Irgendetwas läuft hier schief! :-(

Falls Ihr jemanden kennt, der noch eine Ausbildungsstelle sucht, dann reiche ich auf Anfrage unsere Adresse nach.

Tschüssi Aline
281 Lehrstelle zu vergeben!
02.06.2004 Nee wa? Wir (Dresden) suchen auch, unter anderem übers Arbeitsamt. Und bisher ist KEINE einzige Bewerbung eingegangen :-( Irgendwie macht mir dein Posting keinen Mut ;-)

Na hoffen wir mal weiter ...
281 Lehrstelle zu vergeben!
15.06.2004 Das kann ich gar nicht verstehen....

Wir(Stuttgart)haben letztes Jahr gesucht und sind total mit Bewerbungen überflutet worden. Wir haben ca. 100 Bewerbungen erhalten!!!