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| 297 | Verwertung GmbH |
| 23.06.2004 | hallo Da dies einwenig tricky sein kann empfehle ich Bruckmann, Praxis der Zwangsvollstreckung (Rn.524-530/4.Auflage) Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob nach dem Gesellschaftsvertrag eine Kündigung und Auseinandersetzung möglich ist oder nicht. track |
| 297 | Verwertung GmbH |
| 23.06.2004 | Die Pfändung der Geschäftsanteile einer GmbH führt nicht dazu, dass der Gläubiger in die Gesellschafterstellung wächst, also z. B. Auflösung der GmbH beschließen kann, wie es anscheinend hier gewünscht wird. Gruß H. Treysse |
| 297 | Verwertung GmbH |
| 24.06.2004 | ... sehe ich etwas anders, da das Recht, die Gesellschaft zu kündigen pfändbar und dann durch den Gläubiger ausübbar ist. Natürlich ist Voraussetzung, dass dieses Recht in der Person des Schuldners besteht, also bereits im Gesellschaftsvertrag vereinbart worden ist. Ansonsten bleibt wohl nur über § 844 ZPO die Versteigerung des Anteils analog § 813 ZPO mit der Folge das der Erwerber Gesellschafter wird. bufo |
| 297 | Verwertung GmbH |
| 03.07.2004 | Antwort auf: Hallo, brauche wieder mal Hilfe. Ich möchte die Geschäftsanteile des Schuldners seiner eigenen GmbH pfänden sowie die GmbH dann auflösen. Nur weiß ich jetzt nicht, wie die Auflösung dann funktioniert. Wie wird eine GmbH aufgelöst und vor allem durch wen? Liebe Grüße Als erstes mal ist wichtig ob die Gesellschaft im Register eingetragen ist. Wenn nicht, dann habt ihr ein Problem bezüglich des Titels. Der muss dann geändert werden. Eine Vollstreckung ist hier nur möglich wenn die Gesellschaft eingetragen ist. Ich hatte solch ein Problem erst, es war keine Eintragung vorhanden, und der Titel ist auf dem Müll gelandet. Wir mussten die Klage neu machen und jetzt ist der Schuldner im Knast. |
| 297 | Verwertung GmbH |
| 03.07.2004 | ... was soll man da noch zu sagen ? track |
| 297 | Verwertung GmbH |
| 03.07.2004 | tja, frage ich mich auch. Gruß H. Treysse |
| 297 | Verwertung GmbH |
| 03.07.2004 | ... mir ist doch was eingefallen: Also merke, gehst du gegen eine juristische Person vor, schaue vorher immer in das einschlägige Register. Gruss |
| 297 | Verwertung GmbH |
| 05.07.2004 | Antwort auf: ... was soll man da noch zu sagen ? track Was willst du wozu noch sagen? :-) |
| 297 | Verwertung GmbH |
| 06.07.2004 | unter dem Direktlink http://5376.rapidforum.com/topic=100983178315&search=Gesellschaftsanteile finden Sie weitere Hinweise. |
| 298 | Privatkram des Chefs |
| 24.06.2004 | Hallo ihr! Das o.g. Thema ist eines der Dinge, die mich davon abhalten, mich in dem Beruf/in der Ausbildung komplett wohl zu fühlen. An sich macht mir alles Spaß und ist interessant, aber sobald mein Chef mir mit seinem privaten Blödsinn kommt, könnte ich ihn: Recherchieren Sie dies... , Gucken Sie das für meine Frau nach , Melden Sie mich dort an , Besorgen Sie mir jenes aus der Stadt oder meistgehasst: Bringen Sie doch bitte nach Feierabend das Paket hier für mich zur Post - Sie müssen doch ohnehin da vorbei wegen der Briefe Meistens dann natürlich freitags - klar - und zur Post muss ich eigentlich überhaupt gar nicht - es gibt auch anderswo Briefkästen... *ärger* Ich bin in einer ziemlich kleinen Kanzlei, mein Chef ist sozusagen Einzelkämpfer . Ist es in größeren Betrieben auch so extrem, dass man sich um die privaten Angelegenheiten der Herrschaften kümmern muss und sagt ihr manchmal, wenn euch etwas nicht passt oder es total aus der Luft gegriffen und ungerechtfertigt ist? Würde mich mal interessieren; ich bin dann meistens auf gedämpfte Art und Weise zickig und spreche kaum noch... manchmal hilft s und er sagt, so dringend wäre es nun doch noch nicht :-p LG Sarah |
| 298 | Privatkram des Chefs |
| 24.06.2004 | Hallo Sarah, das Thema hat mich während meiner Ausbildung auch immer tierisch genervt. Gerade im ersten Lehrjahr musste ich immer Zeitungsartikel aussuchen und selbige sortiert in einen Ordner heften. Den Ordner hat sich nie jemand angeschaut. Auch deine Aufgaben kenne ich zur Genüge. Das einzige Mittel ist wirklich, den Mund aufzumachen und zu sagen, dass du nach Feierabend eben keine Zeit mehr hast, zur Post zu gehen. Biete deinem Chef einfach an, eine halbe Stunde eher zu gehen um noch bei der Post vorbeizugehen. Was die sonstigen Aufgaben betrifft, musst du deinem Chef klar machen, dass du genügend andere Sachen zu tun hast und nicht dazu kommst, seine privaten Sachen zu erledigen. Ich fand das auch immer unverschämt, die privaten Sachen vom Chef zu erledigen, schließlich sind wir ja nicht Mädchen für alles . Ich bin nach einem halben Jahr in eine andere Kanzlei gekommen, wo mein Chef seinen Mist - bis auf Anmeldungen zu Seminaren und Hotelbuchungen - selbst macht. Natürlich wird man in der Ausbildung immer so Deppenarbeiten erledigen müssen. Das ging bei mir dann bis zum Ende der Ausbildung so. Wenn halt viel kopiert werden muss, dann ist der Azubi eben die erste Anlaufstelle. Du kannst dich also nur auf die Zeit nach der Ausbildung freuen. Kleiner Trost: Die drei Jahre vergehen total schnell!!! Liebe Grüße Peggy :-D |
| 298 | Privatkram des Chefs |
| 25.06.2004 | Hallo Sarah, ich glaube nicht, daß das Problem aufhört, wenn du die Lehre beendet hast. Mein Chef glaubt, daß die Kanzlei sein Privatbüro ist! Er nimmt mit seinem Zeug die ganze Mannschaft in Beschlag – oft fallen auch deswegen Überstunden an. Ich glaube allerdings, daß es ein allgemeines Problem ist. Anwälte glauben einfach, daß ihre Angestellten für „alles“ da sind. Natürlich bringt der Azubi die Post weg und holt sie auch. Wirtschaftlich gesehen, ist es für die Kanzlei zu teuer, die Fachkräfte damit zu beauftragen. Dies wird bei uns aber während der Arbeitszeit erledigt. Azubis dürfen bei uns keine Überstunden machen! Pakete usw. werden dann einfach nachmittags zur Post gebracht und alles was nach 17.oo Uhr noch kommt, geht eben erst am nächsten Tag weg; es sei denn, es ist wirklich supereilig. Du solltest vereinbaren, daß du Post, die du nicht in den Briefkasten werfen kannst, vorher wegbringst, am Nachmittag oder so. Viele Grüße, :) |
| 298 | Privatkram des Chefs |
| 28.06.2004 | Hallo Sarah, ich finde, dass man bei diesem Thema einfach mal gegenüber dem Chef den Mund aufmachen muss. Ich erledige die Privatsachen meines Chefs prinzipiell nur während der Arbeitszeit, denn für mehr werde ich nicht bezahlt. Wer einmal anfängt, wegen dieser Privatsachen Überstunden zu schieben, der läuft Gefahr, dass dies dann immer vorausgesetzt wird und kommt sehr schlecht davon los. Zumal die Anwälte meist den Einsatz überhaupt nicht zu schätzen wissen. Ein paar klärende Worte könnte bei dir vielleicht auch nicht schaden. Prinzipiell ablehnen kann man die Erledigung von Chefs Privatsachen natürlich nicht, aber du kannst zumindest den Kompromiss mit deinem Chef finden, dass sich diese Privatsachen in einem angemessenen Rahmen halten und du deshalb auf keinen Fall Überstunden machen musst. Da du ja noch mitten in der Ausbildung bist, würde ich an deiner Stelle vielleicht auch eher noch auf die Vermittlung von neuem Fachwissen drängen, denn dazu bist du ja auch in der Kanzlei. Ich hoffe, dass du nicht die kompletten drei Jahre die Privatsachen deines Chefs in solch erheblichen Umfang erledigen musst wie dies momentan der Fall zu sein scheint. Einfach mal den Mund aufmachen, auch wenns schwer fällt. Lena |
| 298 | Privatkram des Chefs |
| 29.06.2004 | Hallo Sarah, dieses Problem hatte ich auch. Nur kam bei meiner Chefin noch dazu, dass sie bei allem was ihr an meiner Arbeit nicht gepasst hat nur geschriehen hat. Am Anfang hat mich das total fertig gemacht. Ich kam Abends heim und war nur am heulen. Aber dann kam mein Freund und hat gesagt ich hab 2 Möglichkeiten. 1. du bleibst da und machst den mund auf oder 2. du gehst. Ich hab 1. gemacht. Ich hab zu meiner Chefin gesagt, entweder sie lässt das alles, oder ich geh. Das mit dem Privatkrams hat aufgehört, das schreien ist noch so. Morgen hab ich Prüfung und dann soll ich übernommen werden. Ich werd so lange dableiben, bis sie wieder schreit, und dann geh ich aber ohne frist. du musst halt für dich entscheiden was du machst. Andere können viel reden, aber du bist derjenige der der dumme ist und das regeln muss. |
| 298 | Privatkram des Chefs |
| 30.06.2004 | Hallo Sarah, ich hatte mal eine Vorlesung bei einem Gerichtsvollzieher und der hat mir etwas mit auf dem Weg gegeben, wovon ich seither sehr viel Gebrauch gemacht habe. Entweder ihr lasst euch treten oder ihr tretet zurück. Ich habe mich mittlerweile für zurück treten entschieden. Denn was bringt es schon, sich im Stillen zu beschweren und einen auf beleidigt zu machen? Jeder muss sein Leben selbst regeln und wenn man sich gegen negative Dinge nicht wehrt, dann sollte man sich zumindest nicht wundern, wenn man immer den Doofen spielen muss. |
| 298 | Privatkram des Chefs |
| 09.09.2004 | Das mit dem Privatkram kommt mir doch irgendwie bekannt vor. Ich muss andauernd in der Mittagspause oder nach Feierabend noch zur Post. Anstatt das dieses in den Arbeitszeiten gemacht wird, muss unsere freie Zeit darunter leiden. Immer wieder fallen den Chefs neue Sachen ein, die sie noch unbedingt machen müssen. Unser Chef hat es vor allen Dingen so damit, dass er fünf Minuten vor Arbeitsende anfängt mit: Das muss noch unbedingt kopiert werden oder die Kassette muss auch noch geschrieben werden . So was ist echt blöde, wenn es Freitag Abend um 18 Uhr ist. Wenn sowieso schon alle Feierabend haben und man alleine dort steht und noch alles machen muss, was dem Chef grad einfällt. Das rumgenörgel von ihm lasse ich mir aber nicht immer gefallen. Manchmal habe ich mich auch schon gewehrt und was dazu gesagt. Aber immer daran denken Leute: Lehrjahre sind keine Herrenjahre ;-) |
| 298 | Privatkram des Chefs |
| 25.03.2005 | wie gut das mein chef da anders ist... ja sicher er hat auch privatkrams, irgendwelche einladungen schreiben und kopieren oder bücher bestellen aber das mache ich gerne, weil er eine dankende art hat. wenn ich länger bleibe, weil er unbedingt noch etwas raus haben musste, dann bedankt er sich und dann mach ich es gerne aber manchmal stinkt es mich auch vor allen dingen, wenn es 5 minuten vor schluss ist und alles aufhällt aber dann muss er sich nicht wundern, wenn die post nichr mehr rausgeht |
| 298 | Privatkram des Chefs |
| 25.04.2005 | da krieg ich manchmal richtige Zustände wenn ich sowas höre. Ich bin so froh, dass meine Cheffinen da anders sind. Zwar muss ich auch mal ein oder zwei private Dinge machen (allerdings nie auf Kosten meiner Freizeit oder so) aber dafür bringt meine Cheffin regelmäßig selbstgebackenen Kuchen udn sowas ins Büro. Allerdings muss ich dazu sagen, ich hab auch schon die Kanzlei gewechselt in der Ausbildung. War im ersten halben Jahr (1. Lehrjahr bis Februar) in einer großen Kanzlei mit 6 Anwälten und bin dort weggegangen weil ich nichts gelernt habe. Musste die ganze Zeit Akten suchen und eben dieses gehen Sie noch zur Post oder kaufen Sie ein oder sogar kuvertieren Sie bitte diese 100 Einladungen zu meinem 50. Geburtstag und solche Geschichten. Das wichtigste ist, dass man nicht aus der Ausbildung rausgeht und nacher nichts kann (praktisch). Manchmal muss man über seinen Schatten springen und auch mal Dinge erledigen, die nicht zum Aufgabengebiet einer Refa gehören; aber wenn am Ende die Ausbildung drunter leidet sollte man was tun. Knuddelmietz hat den Mund aufgemacht - ich bin eben gegangen (war übrigens die beste Entscheidung die ich hätte treffen können). |
| 299 | Gerichtskosten in einem arbeitsgerichtlichen Verfa |
| 28.06.2004 | Hallo! Welche GK fallen beim Arbeitsrechtsstreit an? Für die I. Instanz habe ich gelesen, 1 Gebühr. Ist das richtig? Und bei der II. Instanz? Danke für Eure Hilfe! LG Conny |
| 299 | Gerichtskosten in einem arbeitsgerichtlichen Verfa |
| 29.06.2004 | Kann mir denn keiner helfen? |
| 299 | Gerichtskosten in einem arbeitsgerichtlichen Verfa |
| 29.06.2004 | Schau dir mal § 12 Abs. 3 ArGG an. Viele Grüße |
| 299 | Gerichtskosten in einem arbeitsgerichtlichen Verfa |
| 30.06.2004 | M. E. geht es in § 12 Abs. 2 ArbGG um RA-Gebühren. Ich brauche aber die Gerichtskosten. LG Conny |
| 299 | Gerichtskosten in einem arbeitsgerichtlichen Verfa |
| 30.06.2004 | Problem gelöst! Habe falsch gelesen! Danke für die Hilfe und einen schönen Tag! LG Conny |
| 300 | Gegenstandswert Änderungskündigung |
| 28.06.2004 | ein mandant kam zu uns mit folgendem problem: er erhielt eine änderungskündigung, wonach er den bisher zur verfügung stehenden firmenpkw nicht mehr beruflich oder privat nutzen darf. er forderte daraufhin einen lohnausgleich je monat 500 euro. man einigte sich schließlich auf einen ausgleich von 150 euro je monat. nun ist die frage, wie ich den streitwert berechne. theorie ist klar, also nach § 12 Abs.7 ArbGG eigentlich dreifacher jahresbetrag der änderung, maximal dreifacher bruttolohn, wenn geringer als dreifacher jahresbetrag der änderung. aber nehme ich nun die 500 euro änderung , die der mandant ursprünglich wollte oder nur 150 euro, die tatsächlich ausgehandelt wurden? vielen dank claudia |
| 300 | Gegenstandswert Änderungskündigung |
| 28.06.2004 | Du nimmst die 500,00 EUR, denn dafür habt ihr den Auftrag erhalten. Auf was sich letztendlich geeinigt wurde, spielt keine Rolle. |
| 301 | DGVZ |
| 29.06.2004 | bin beim nachlesen von literatur zur zwangsvollstreckung öfter auf die zeitschrift \\\\\\\ dgvz\\\\\\\ gestoßen. leider kann ich diese im internet nicht finden. hat jemand ne internetseite parrat, auf der ich beiträge dieser zeitschrift finden kann? vielen dank? |
| 302 | DGVZ |
| 29.06.2004 | bin beim nachlesen von literatur zur zwangsvollstreckung öfter auf die zeitschrift dgvz gestoßen. leider kann ich diese im internet nicht finden. hat jemand ne internetseite parrat, auf der ich beiträge dieser zeitschrift finden kann? vielen dank! Beitrag wurde editiert (2004-06-29 15:22:21) |
| 302 | DGVZ |
| 29.06.2004 | Hallo, versuch mal www.dgvb.de Viele Grüße Conny |
| 302 | DGVZ |
| 29.06.2004 | hallo conny, vielen dank für den link. soweit ich das dort sehe, kann ich im netz eine bestimmte zeitschrift nicht anschauen, sondern sie dort beim verlag nur anfordern??? vielleicht hab ich auch nur nicht richtig hingesehen. wenn ich zum beispiel die dgvz 92, 300 suche, finde ich die dort? vielen dank und schönen tag noch |
| 302 | DGVZ |
| 29.06.2004 | Antwort auf: bin beim nachlesen von literatur zur zwangsvollstreckung öfter auf die zeitschrift dgvz gestoßen. leider kann ich diese im internet nicht finden. hat jemand ne internetseite parrat, auf der ich beiträge dieser zeitschrift finden kann? vielen dank! |
| 303 | DGVB |
| 29.06.2004 | Hallo, versuch mal www.dgvb.de Viele Grüße Conny |
| 304 | Prozesskostenhilfe bei sofortigem Anerkenntnis? |
| 29.06.2004 | ein mandant kam zu uns mit einer klage, die ihm zugestellt wurde. wir haben uns bereits für ihn angezeigt und würden gern auf die klage erwidern und pkh beantragen. nur leider ist die klage derart begründet, dass man eigentlich nur noch anerkennen kann. erhält man dann pkh oder wird sie in diesem fall nicht bewilligt? |
| 304 | Prozesskostenhilfe bei sofortigem Anerkenntnis? |
| 29.06.2004 | Hallo, uns wurde in einem derartigen Prozesskostenhilfe nicht bewilligt, sondern vom Gericht geraten, anzuerkennen. Ich denke wenn die Klage schlüssig ist, sieht´s schlecht aus mit Prozesskostenhilfe; diese wird nur bewilligt, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (§ 114 ZPO). Gruß, Dina |
| 305 | DAV-Abkommen & RVG ??? |
| 29.06.2004 | hat jemand schon ne ahnung, ob das sog. DAV-Abkommen schon auf RVG-Gebühren aktualisiert wurde? |
| 305 | DAV-Abkommen & RVG ??? |
| 30.06.2004 | Hallöchen, soviel ich weiß, soll es das DAV-Abkommen in Zukunft nicht mehr geben, da angeblich nach dem RVG leichter und nachvollziehberer abgerechnet werden soll und mögliche Streitfragen daher gar nicht erst entstehen sollen. Wir sollten aber erst einmal abwarten. Es hat ja noch keiner irgendwelche Erfahrungen mit dem RVG und die Zeit wirds bringen! Tschüssi |
| 305 | DAV-Abkommen & RVG ??? |
| 03.07.2004 | Antwort auf: hat jemand schon ne ahnung, ob das sog. DAV-Abkommen schon auf RVG-Gebühren aktualisiert wurde? Hallo, das DAV-Abkommen ist am 30.06.04 ausgelaufen. Ein neues Abkommen wird mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit nicht geschlossen. Ein Abrechnung musst dann eben anders erfolgen. Gruss |
| 306 | Ausbildungsplatz zu vergeben!!! |
| 29.06.2004 | hallo leute! wer interesse an einer ausbildung beim RA hat oder jemanden kennt, für den das infrage käme, bitte dringend melden. unsere kanlzei sitzt in Erfurt/Thüringen. |
| 306 | Ausbildungsplatz zu vergeben!!! |
| 28.03.2005 | Ich möchte mich anschließen - wir suchen auch noch jemanden für August 2005. Unsere Kanzlei ist in Mainz. |
| 306 | Ausbildungsplatz zu vergeben!!! |
| 01.04.2005 | Wir suchen ebenfalls eine Auszubildende in Essen. |
| 307 | Seminar von Eiden |
| 29.06.2004 | Hallo, ich war auf dem Eiden-Seminar zum neuen RVG. der totale reinfall. der typ hat nur gelabert und niemand fragen lassen. jetzt soll ich auf ein anderes Eiden-SEminar zum Thema Zwangsvollstreckung gehen. war jemand schon bei einem ??? wenn ja bitte sagt mir ob sich das überhaupt lohnt. Lieben Gruss und danke Katrin |
| 308 | Seminar von Eiden |
| 29.06.2004 | Hallo, ich war auf dem Eiden-Seminar zum neuen RVG. der totale reinfall. der typ hat nur gelabert und niemand fragen lassen. jetzt soll ich auf ein anderes Eiden-SEminar zum Thema Zwangsvollstreckung gehen. war jemand schon bei einem ??? wenn ja bitte sagt mir ob sich das überhaupt lohnt. Lieben Gruss und danke Katrin |
| 308 | Seminar von Eiden |
| 30.06.2004 | Hallo Katrin, die mir bekannten RVG-Seminare waren auf viele Teilnehmer ausgelegt, weshalb eine Kommunikation mit dem Referenten kaum möglich war. Warst Du auch auf so einer Großveranstaltung? Je mehr Teilnehmer, desto weniger ist das den individuellen Problemen bzw. Fragen zuträglich. Übrigens, das ZV-Seminar von Eiden Tipps und Tricks im Zwangsvollstreckungsverfahren mit Herrn Rechtsanwalt Neugebauer hat mir sehr gut gefallen. Die Gruppe war damals überschaubar (ca. 30 - 40 Teilnehmer) und Fragen waren erlaubt und erwünscht. Viele Grüße Stefan |
| 308 | Seminar von Eiden |
| 30.06.2004 | Aber ich muss sagen, ich habe bisher überwiegend Schlechtes von Eiden-Seminaren gehört ... Mandy |
| 308 | Seminar von Eiden |
| 01.07.2004 | Hallo, ich war heute auf einem Eiden-Seminar in der N?¤he von M??nster. Wir waren ca. 30-40 Leute. Der Dozent, RA Berners aus K?¶ln, hat ziemlich gut vorgetragen und man konnte jederzeit Fragen stellen. Was ich f??r mich etwas problematisch fand war, dass das Seminar doch eher auf Anw?¤lte ausgelegt war. Es wurde viel gefachsimpelt..., aber trotzdem hat man doch Etliches ??ber das RVG erfahren. Besser gef?¤llt es mir dadurch aber auch nicht :-) Marlene Beitrag wurde editiert (2004-07-01 18:41:23) |
| 308 | Seminar von Eiden |
| 03.07.2004 | Die Seminare sind tatsächlich auf Anwälte ausgelegt. Und mein Seminar war mit mindestens 100 Teilnehmern. Ich glaub das mach ich nie mehr. Aber andererseits, hat meine Chefin schon wieder so ein doofes Ding für mich gebucht, und ich muss hingehen. Das heisst dann wieder vier Wochen daheim büffeln nur damit ich blick um was es eigentlich geht. |
| 308 | Seminar von Eiden |
| 25.03.2005 | freut euch, wenn es nicht gerade etwas neues geben würde, krieg ich keine war bisher nur auf einem rvg seminar und das war nich so berauschend (auch eiden) |
| 308 | Seminar von Eiden |
| 26.03.2005 | Dann reibe ihr doch mal den ReNo Verein unter die Nase, dort sind die Seminare relativ günstig und schlage ihr doch vor einen Teil selbst zu tragen, vorausgesetz Du hast überhaupt Interesse. In diesen Beruf ist das wichtigste, auf dem neusten Stand zu sein...aber manchmal denke ich mir, manche Anwälte können gar nicht so weit denken :-P |
| 308 | Seminar von Eiden |
| 11.04.2005 | Hallo, war schon jemand beim Eiden-RVG-Seminar in Berlin?? Gibt es schon Erfahrungswerte? Würde mich über eine Antwort sehr freuen. Danke |
| 308 | Seminar von Eiden |
| 24.04.2005 | @steffi: nein, aber in hamburg... da ich da aber noch überhaupt nichts mit rvg anfangen konnte, hat es mir nichts gebracht am besten man kauft sich den rvg für anfänger von enders, damit kann einem eigentlich nix passieren und geht dann zu einzelnen rvg trainings seminaren zu bestimmten themen (FamR usw...) |
| 308 | Seminar von Eiden |
| 19.05.2005 | Und zum Buch von Enders ein Seminar mit Enders! Das war richtig toll. Weiß auch nicht, warum es den ausgerechnet nach Rostock verschlagen hatte. Eiden findet den Weg in den norddeutschen Osten ja nicht. Und der Enders macht alles super verständlich, beantwortet Fragen (auch außerhalb des Protokolls). Das kann ich wirklich nur weiterempfehlen. |
| 308 | Seminar von Eiden |
| 12.08.2005 | Hallo, also das Eidenseminar kann ich auch nicht empfehlen. War mal auf einem ZV-Seminar, sollte zur Festigung sein, da ich 1 Jahr Babypause hatte, habe war in dem 1 Jahr auch die Bücher nicht links liegen gelassen oder die Kanzlei schrie mal kurz um Hilfe, aber ich und mein Chef dachten, es könnte ja nicht schaden. Nun dachte ich an nichts böses, da stellte sich heraus, dass dieses Seminar für Azubis bestens geeignet war, aber nicht für bereits Ausgelernte. Es war total langweilig, völlig lahm gestaltet und dieser RA, fing von picke auf an zu lehren . Nach 2 Stunden habe ich mich dann von ihm befreien lassen, er gab mir mein Zertifikat und ich ging. Habe vorher aber noch ne Bewertung abgegeben, was er nicht so toll fand. Die Einstufung der Seminare von Eiden sind m. E. falsch angelegt. Ich setze auf das IFU Institut. Ist zwar auch ganz schön teuer, aber man sitzt in kleinen Gruppen und es bringt wirklich was. Gruss Beate |
| 308 | Seminar von Eiden |
| 02.11.2005 | Also, ich fand den RA ja ganz nett der damals das ZV Seminar für Eiden gemacht hatte, aber viel neues hab ich nicht gelernt. RVG Seminar war ich begeistert von Frau Zorn. (www.zorn-seminare.de) Da hab ich viel gelernt und muß immer noch die Unterlagen intensiv anschauen, nachbearbeiten. TRotzdem war das Seminar verständlich |
| 308 | Seminar von Eiden |
| 02.02.2006 | Meine Chefin schickt mich im März zu einem zweitätigten RVG-Intensiv-Seminar von Eiden nach Berlin. Schaden kann es nicht - wenigstens gibt es ein Teilnahmezertifikat- das macht sich ja in Bewerbungsunterlagen ganz gut..... Aber wenn ich hier lese, dass Eiden net so toll sein soll.... Beitrag wurde editiert (2006-02-02 18:10:29) |
| 308 | Seminar von Eiden |
| 08.02.2006 | Hey Jana, ich war im letzten Jahr mit meiner Kollegin zum 2tägigen RVG-Intensivseminar von Eiden... Das Skript ist nicht schlecht, aber das war´s dann auch! - Langweilig! Ich denke, das blöde an Eiden ist, dass die Seminare für Mitarbeiter und Anwälte sind! Die Anwälte hatten in dem Kurs echt keinen Durchblick und wir kannten das meiste ja schon!Aber mach die selbst ein Bild! Findet die Veranstaltung wieder im Hotel am Borsingturm statt? |
| 308 | Seminar von Eiden |
| 22.03.2006 | Hab so zwei drei Sachen mitgenommen, die mir noch nicht so geläufig waren. Der erste Tag war doof - allgemeiner Kram, der einem ja mittlerweile bekannt sein sollte. Am zweiten Tag fand ich es gut, dass bestimmte Verfahren einmal kurz durchgesprochen wurden (Verwaltungsrechtsverfahren, Strafsachen, Bußgeldsachen). |
| 308 | Seminar von Eiden |
| 26.04.2006 | also ich kann nur gutes von den eiden-seminaren sagen. die organisation war nicht immer die beste, aber an sich hab ich wirklich sehr viel mitnehmen können. vor allem in den seminaren für zwangsvollstreckung. |
| 309 | Schenkungsvetrag |
| 30.06.2004 | hallo allerseits, habe folgende frage: eine frau m hat ihrem sohn s und ihrer tochter t je ein haus per notarvertrag geschenkt. vorhandene grundstücke wurden beiden jeweils zum hälftigen eigentum geschenkt. soweit so gut. nun soll - aus gründen, die viel zu kompliziert sind, als sie zu verstehen - das haus von t an s überschrieben, also geschenkt, werden. ebenso soll das hälftige eigentum an den grundstücken an s übertragen werden (per schenkung). t hat ein wegerecht auf einem grundstück, das nur s gehört und einen stellplatz in der garage des s per schenkungsvetrag zugesichert. das wegerecht und das recht auf den stellplatz sollen, da t haus und hälftigen anteil an den grundstücken abgibt, da sie ausgewandert ist, abgeschafft werden. 1. problem: wie formuliert man das ganze in einem oder in mehreren verträgen? das wegerecht und das recht auf einen stellplatz sollen ebenso wie die schenkung des hauses und der hälftigen grundstücke möglichst in einem vertrag geschehen. oder sollte man den damaligen schenkungsvertrag von m an s und t einfach nur ändern? 2. problem: was wird das ganze ungefähr an kosten verursachen? (es ist nicht bekannt, welchen wert haus u. grundstücke haben) |
| 309 | Schenkungsvetrag |
| 06.07.2004 | Problem 1 Das kann alles in einem Vertrag erledigt werden. Ich würde jedoch gerade im Hinblick auf steuerliche Probleme einen Steuerberater involvieren lassen. Wie sind denn Wegerecht und Recht am Garagenplatz im GB eingetragen? Problem 2 Den Wert werden Sie schon ermitteln müssen, um die Kosten berechnen zu können. Hiervon hängen auch die Gerichtskosten ab. Sind die Gründstückshälften, die übertragen werden sollen, noch mit Rechten Dritter belastet? Gruß H. Treysse |
| 309 | Schenkungsvetrag |
| 07.07.2004 | muss man denn steuern zahlen, wenn man grundstücke bzw. grundstückshälften geschenkt bekommt? wegen wegerecht und garagenstellplatz müsste ich heut abend erst zu haus nachsehen. melde mich morgen noch einmal vielen dank claudia |
| 309 | Schenkungsvetrag |
| 07.07.2004 | Worauf muss man heute keine Steuern zahlen? Allerdings gibt es je nach Verwandtschaftsverhältnis Freibeträge. Aber hier bitte einen Steuerberater einschalten. Es gibt da so Konstrukte wie vorweggenommene Erbfolge etc. Gruß H. Treysse |
| 310 | AdvoCard |
| 30.06.2004 |
| 311 | AdvoCard2 |
| 30.06.2004 | brauche mal Eure Hilfe. Folgendes Problem: RSV hat Deckungsschutz erteilt. Wir Beklagte, eingeklagt wurden 26.000,-, Vergleich geschlossen, Beklagter zahlt 6000,00. Kosten gegeneinander aufgehoben. RSV sagt: Mit der im Vergleich getroffene Kostenquote besteht kein Einverständnis. Beklagte wäre zu einem Anteil von 22,4 % unterlegen. Zu diesem Anteil tragen wir bedingungsgemäß die Kosten. Also aus Gesamtkostenrechnung trägt die RSV nun 22,4 %, den darüber hinaus gezahlten Vorschuß will sie jetzt wieder. Ist das i.O.? Danke für Euere Antworten! Romy |
| 311 | AdvoCard2 |
| 30.06.2004 | hi, also das machen die gerne. meist sagen sie schon bei erteilung der deckungszusage, dass vergleichskosten nur getragen werden, die im verhältnis stehen. aber meines erachtens dürfen sie nur von der vergleichsgebühr was abziehen, nicht von den gesamtkosten, denn pg und vg sind doch in jedem falle entstanden, auch ohne vergleich? |
| 312 | Förderung Fernstudium |
| 30.06.2004 | Hallo, ich beabsichtige ein Studium an der FH Nordhessen als Dipl.-Wirtschaftsjurist zu absolvieren (monatliche Studiengebühren: 197,00 ). Ich bin seit über 5 Jahren als REchtsanwaltsfachangestellte und habe vor diesem Zeitraum meine Ausbildung absolviert. Hat evtl. schon irgendeiner Erfahrungen mit einer Förderung bezüglcih eines Fernstudiums???? |
| 312 | Förderung Fernstudium |
| 30.06.2004 | test |
| 312 | Förderung Fernstudium |
| 30.06.2004 | Hallo Diana, ich interessiere mich auch sehr für den FH-Studiengang der Diploma; allerdings sind im Netz kaum Informationen darüber (z. B. Erfahrungsberichte) zu finden. Als Förderungsmöglichkeit kommt in erster Linie sicherlich das ( Meister )-BaFöG in Betracht, aber auch der sog. Bildungskredit: http://www.bafoeg.bmbf.de/ http://www.bildungskredit.de/ Viele Grüße Stefan PS: Sorry für den Test... hatte Probleme, diesen Beitrag zu veröffentlichen |
| 312 | Förderung Fernstudium |
| 02.07.2004 | Hallo Stefan, schön, dass ich endlich auch noch jemanden finde, der sich für dieses Studium an der FH Nordhessen interessiert. Ich habe mich in den letzten Tagen mit einer kompetenten Angestellten gemailt bezüglich dieses Studiums. Die Antwort schicke ich Dir in einer privaten Nachricht. Ich hoffe, sie kommt auch an, falls nicht, bitte ich um kurze Rückinfo hier bei renothek. Gruss Diana |
| 312 | Förderung Fernstudium |
| 30.08.2004 | Hallo zusammen, ich interessiere mich ebenfalls für den Studiengang Wirtschaftsrecht im Fernstudium an der FH Nordhessen. Eine Förderung über das neue Meisterbafög kommt aber nicht in Frage. Hier werden nur Abschlüsse bis zum Meister gefördert, ein Hochschulablschluß nicht mehr, dann eben nur über das einkommensabhängige Bafög. Gibt es bei Euch schon was Neues? Wer kann mir Informationen über die FH zukommen lassen. Wer hat Erfahrungen bzgl. der Lehrinhalte, Studienunterlagen oder die Dozenten dort? Besten Dank im voraus! LG Torsten |
| 313 | Räumungsklage |
| 30.06.2004 | Hiho, ich soll einen Antrag zu einer Räumungsklage schreiben, durch den bei einer entsprechenden Verurteilung später der GV in der Zwangsvollstreckung befugt ist, die Sachen des gewerblichen Mieters zu räumen und auf das private Grundstück des Mieters zu verbringen bzw. abzuladen ... ist das überhaupt möglich ? track |
| 313 | Räumungsklage |
| 01.07.2004 | Ist es nicht möglich, durch das spätere Urteil (ohne den entsprechenden Antrag in der Klage zu stellen) den GVZ im Wege der Sachpfändung zu beauftragen? LG Conny |
| 313 | Räumungsklage |
| 01.07.2004 | Hallo, ist ein guter Hinweis, in die Richtung habe ich auch schon gedacht, allerdings mehr an das Vermieterpfandrecht dankend track |
| 314 | Pfändung einer Abfindung - Textbausteine dringend |
| 30.06.2004 | Hallo, in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren wurde ein Vergleich geschlossen, in dem sich die die Beklagte dazu verpflichtet hat, dem Kläger eine Abfindung in Höhe von 2.000,00 EUR zu zahlen. Gegen den Kläger läuft allerdings eine PFÜB, sodass der pfändbare Betrag von der Abfindungssumme abgezogen werden muss und der Kläger nur noch den Restbetrag bekommt. Ich muss den Kläger nun anschreiben und ihm das erklären. Kann mir jmd. einige Textbausteine formulieren oder gibt es ein Musterschreiben im Netz ?? Freue mich über jede Hilfe. |
| 314 | Pfändung einer Abfindung - Textbausteine dringend |
| 01.07.2004 | Hallo, also ich denke, der Kläger müßte es ja eigentlich wissen, daß gegen ihn die Pfändung betrieben wird. Ich würde ihm das in etwa so schreiben: ... Der Beklagte (Namen) hat an Sie € 2.000,00 als Abfindung zu zahlen. Da gegen Sie bekanntlich eine Pfändung auf diese Abfindung läuft, hat die Beklagte den pfändbaren Betrag in Höhe von € ... an die Gläubigerin zu zahlen. Somit verbleibt als Abfindsumme der Restbetrag in Höhe von € ... . Besser fällt mir im Moment nicht ein. Vielleicht hat ja jemand einen besseren Vorschlag? LG Conny |
| 315 | BRAGO oder RVG? |
| 01.07.2004 | guten morgen, habe ein urteil vor 01.07.04 erhalten, auch schon konten gepfändet. leider ohne erfolg. nun hab ich ne neue bankverbindung rausbekommen und möchte heute (01.07.) erneut einen pfüb beantragen. da muss ich doch (weil neuer pfüb) RVG gebühren ansetzen, oder? |
| 315 | BRAGO oder RVG? |
| 01.07.2004 | Guten Morgen! Also sicher wäre ich mir da nicht! Du hast doch vor dem 01.07.2004 den Auftrag zur ZV bekommen, oder? M. E. kommt es auf den Tag des Auftrages und nicht auf den Tag der Ausführung an. Meine Meinung. Wenn ich da falsch liege, bitte unbedingt korrigieren! Auf die Antworten der Kollegen bin ich gespannt! LG Conny |
| 315 | BRAGO oder RVG? |
| 01.07.2004 | also die zv ist ja so lange eine angelegenheit, bis der gläubiger befriedigt ist. dein auftrag läuft also einfach weiter, weil die zv bisher nicht erfolgreich war. daher brago. MandyK |
| 315 | BRAGO oder RVG? |
| 02.07.2004 | so sehe ich das auch, vgl. §§ 60, 61 RVG |
| 315 | BRAGO oder RVG? |
| 03.07.2004 | Antwort auf: guten morgen, habe ein urteil vor 01.07.04 erhalten, auch schon konten gepfändet. leider ohne erfolg. nun hab ich ne neue bankverbindung rausbekommen und möchte heute (01.07.) erneut einen pfüb beantragen. da muss ich doch (weil neuer pfüb) RVG gebühren ansetzen, oder? Hallo, also jede Zwangsvollstreckung ist eine eigenständige Maßnahme. Also eine besondere Angelegenheit. Da du keine alte ZV fortsetzen tust, sondern einen neuen Antrag stellst, musst du, da der 01.07. vorbei ist, dass RVG in Ansatz bringen. Gruss |
| 315 | BRAGO oder RVG? |
| 03.07.2004 | Hallo .. also ob jeder Antrag auf PfÜB für den RA eine eigene zwangsvollstreckung und damit Angelegenheit ist, wage ich zu bezweifeln. Dann müßte man ja für 5 PfÜB Anträge (ZB Bankkonto, Mietkaution, Arbeitseinkommen ...) auch 5 Gebühren bekommen ? track |
| 315 | BRAGO oder RVG? |
| 03.07.2004 | kommt wohl darauf an, ob zwischen den Maßnahmen ein innerer und zeitlicher Zusammenhang besteht. Bei 5 Pfüb s am gleichen Tage mit verschiedenen Drittschuldnern wage ich schon zu bezweifeln, ob die Mehrgebühren, die über eine Maßnahme hinausgehen, überhaupt entstanden sind. Erstattungsfähig werden sie auf jeden Fall nicht sein. Gruß H. Treysse |
| 315 | BRAGO oder RVG? |
| 03.07.2004 | ... muß mich (teilweise) korregieren: Mehrere Pfändungen in getrennten Akten sind mehrere Angelegenheiten, selbst wenn sie wegen derselben Forderung vorgenommen werden, außer es besteht die Möglichkeit, sie nur in einem einzigen Antrag zu stellen. Vgl.: Kostengesetze P. Hartmann § 57 BRAGO Rn 35 track |
| 315 | BRAGO oder RVG? |
| 05.07.2004 | Also, jede Zwangsvollstreckungsmaßnahme an sich ergibt eine besondere Vergütung. Bei vier Pfübs hab ich vier DSCH und dann auch 4 verschiedene Anträge und somit 4x die Gebühr nach 57 BRAGO oder keine Ahnung welche Nummer im RVG. Bisher hab ich das immer so abgerechnet, und noch nie hat sich ein Rechtspfleger beschwert. Gruss |
| 315 | BRAGO oder RVG? |
| 19.05.2006 | Hallo. Ich bentötige einen Vordrcuk zwecks Pfüb einer Mietkaution! Irgendwer eine Ahnung wo ich den bekomme? |
| 315 | BRAGO oder RVG? |
| 26.05.2006 | BRAGO! |
| 316 | Total gefrustet - nichts zu tun! |
| 01.07.2004 | Hallo, ich muß mal meinen Frust loswerden. Ich arbeite als RA-FA in einem RA/StB-Büro mit 4 Chefs. Es ist für uns (1 Kollegin und ich) mal was zu tun, mal wieder nicht. Meine Kollegin arbeitet auch nur 2 Tage die Woche für insgesamt 12 Stunden. Also bin ich im Sekretariat die einzige Vollzeitbeschäftigte. Und trotzdem habe ich nichts zu tun! Ich mache nur son Scheiß wie Aufräumarbeiten, Ordner mit der EDV beschriften etc. Ich meine, mal ist das ja in Ordnung. Aber ich mache ständig son Mist, nur um die Zeit zu überbrücken. Meine Chefs hatte ich schon darauf angesprochen. Die meinten nur, die Arbeit käme noch. Dann wurde ein RA für 3 Tage die Woche eingestellt und ich dachte: Supi, jetzt gehts los! Aber Pustekuchen! Da kommt nur kleckerweise etwas. Ich bin auch auf der Suche nach einer neuen Stelle. Aber bei mir in der Nähe ist es schlecht. Ich muß jetzt schon 30 km von zu Hause zur Arbeit zu fahren, weil meine Arbeit in Hamburg ist und ich in einer kleinen Vorstadt wohne. Erstens gibt es hier nicht so viele Angebote (ich möchte mich dann ja auch fahrtechnisch verbessern), zweitens schreckt es wohl auch dies ab: 26 Jahre alt, verheiratet, keine Kinder! Daran muß es wohl liegen, denn meine Bewerbung und Zeugnisse sind recht gut. Ich werde wohl hier weiter abhängen müssen und mehr und mehr frustierter werden! LG und einen schönen Tag! Conny |
| 316 | Total gefrustet - nichts zu tun! |
| 01.07.2004 | Liebe Conny, bei uns ist im Moment auch ziemlich „tote Hose“. Unser Büro hat vier Chefs, zwei Vollzeitan-gestellte, 1 Azubi. Die zwei jungen machen ihre Arbeit fast immer selbst; der eine ist nicht so of da und der Senior arbeitet nur noch tageweise. Hinzu kommt, daß wir nur Wirtschafts-, Arzt-, Baurecht etc. machen. Zwangsvollstreckung oder dergleichen fällt bei uns gar nicht an. Die Arbeit kommt dann immer schubweise und meist kurz vor Feierabend, damit du dann richtig in Streß kommst. Wenn alle Anwälte da sind, ist es ok. Man hat dann genug bis zu viel zu tun. Manchmal ist es so öde, daß ich nicht mal Lust habe, irgendwas aufzuräumen...dann sitz ich einfach nur rum und lese Zeitung und warte auf irgendwelche Arbeit. Das ist total frustrierend – einfach sinnlos vergeudete Zeit. Mittlerweile können wir auch nichts mehr ordnen oder so – alles was zu ordnen war ist erledigt. Wenn ich könnte, würde ich sofort meine Arbeitsstelle wechseln. Leider gibt es bei uns der-zeit nicht eine einzige offene Stelle. Deshalb werde ich wohl noch eine Weile hier rumhängen müssen... Viele Grüße |
| 316 | Total gefrustet - nichts zu tun! |
| 01.07.2004 | Gott, ich weiß grad nicht, wo ich anfangen soll!!! Alle stöhnen über zuviel Arbeit. Woran liegt das? Sind eure Anwälte - sorry - so faul??? fragt sich MandyK |
| 316 | Total gefrustet - nichts zu tun! |
| 02.07.2004 | Das würde ich nicht sagen. Es liegt wahrscheinlich einfach an den Sachgebieten. Unsere Anwälte sind eher beratend tätig und machen vieles selbst. Zwangsvollstreckung, Familienrecht, Asylrecht, Verkehrsrecht usw. machen wir einfach nicht. Da fällt schon eine Menge an Arbeit weg. Das ist schon irgendwie schade. Während meiner Ausbildung war ich hauptsächlich mit ZV beschäftigt; im 3. Lehrjahr sogar eigenverantwortlich... Jetzt mache ich eigentlich mehr Organisation, Homepagebetreuung und so was. Eigentlich schade - ich hab meine Lehre ja nicht umsonst gemacht.... |
| 316 | Total gefrustet - nichts zu tun! |
| 03.07.2004 | Hallo, also wir haben 2 Anwälte, dann bin ich als Vollzeitangestellte und eine Praktikantin ist auch da. Wir machen alles, egal was es ist. Und ich bin seit dem 2. Lehrjahr eigentlich nur mit Zwangsvollstreckung, Mahnwesen und so Zeug beschäftigt.Und ich muss sagen, wir haben so viel zu tun, dass ich nicht weiss wo ich anfangen soll und wo ich abends aufhöre. Aber ich muss auch gestehen, dass ich mehr Arbeite wie beide Chefs zusammen. Manchmal komm ich mir echt vor als wäre ich der Anwalt und nicht die. Eure Sorgen mit zu wenig arbeit hätte ich gerne. Wirklich. :-) Lieben Gruss |
| 316 | Total gefrustet - nichts zu tun! |
| 05.07.2004 | Ich kann eigentlich auch nicht sagen, daß meine Chefs zu faul sind. Die haben schon etwas zu tun und unsere Steuerabteilung geht unter von Arbeit. Nur wir RA-Fachangestellten langweilen uns. Aber wir sind der Meinung, daß wir genauso Fachangestellte sind wie unsere Steuerfachangestellten. Warum müssen wir immer son Scheiß machen wie die Akten in den Schränken umhängen, wenn eine Schublade zu voll ist, Kopien für unsere Steuerabteilung machen, Ordner beschriften etc. Klar, jemand muß es ja machen, und da wir nichts zu tun haben, liegt es ja wohl nahe, daß wir sowas machen. Aber ehrlich: dafür habe ich keine 3 Jahre gelernt und so zu verdummen. Dadurch, daß ich wenig Rechtssachen bearbeite (am meisten schreibe ich Bänder, ZV ist so gut wie nichts), merke ich, daß ich so langsam vieles aus meiner Ausbildung nicht mehr weiß. Wenn mein Chef dann mal spontan nach etwas rechtliches fragt (gebührenmäßig), kann es schon passieren, daß ich etwas rumstottere und erstmal nachlesen muß. Wie peinlich! Heute ist ein noch beschissenerer (sorry) Tag als sonst. Ich habe mir schon ein Kreuzworträtsel gekauft. Wenn das jemand sieht, dann wette ich mit Euch, daß ich schwupps ganz tolle Aufgaben bekomme. Genervter Gruß Conny |
| 316 | Total gefrustet - nichts zu tun! |
| 05.07.2004 | priv. Mail für dich .... |
| 316 | Total gefrustet - nichts zu tun! |
| 05.07.2004 | hab auch eine private Mail geschickt... falls es funktioniert hat.... |
| 316 | Total gefrustet - nichts zu tun! |
| 23.11.2004 | Oje, kommt mal zu mir, ich habe jeden Tag an die 120 Minuten zu schreiben und dazu kommen noch all die anderen Arbeiten. Ich bin froh, wenn ich mal weniger zu tun habe (1 x im Jahr wenn Chef im Urlaub!). Aber ich verstehe, dass es ätzend ist, wenn man nichts zu tun hat. Der Tag geht nicht rum und es fallen einem viele Sachen ein, die man zu Hause mal machen könnte .-.. Gruß, Wurzeline |
| 317 | Gebühr für Titelumschreibung? |
| 01.07.2004 | hallo, hab wegen todes des schuldners den vorhandenen titel auf dessen erbin umschreiben lassen, gibt es hierfür eine gebühr? vielen dank |
| 317 | Gebühr für Titelumschreibung? |
| 01.07.2004 | Hiho, mhh, Umschreibung nach § 727 ZPO: - für´s Gericht schau mal in § 133 KostO - für RA normale 3/10 nach § 57, 58 BRAGO (wird für dich ja wohl noch anwendbar sein) track |
| 318 | MB - Zahlung nur auf Hauptforderung |
| 01.07.2004 | Hallo, és ist ein Mahnbescheid ergangen, der dem Schuldner zugestellt worden ist. Daraufhin hat dieser den Hauptforderung vollständig bezahlt, aber keinerlei leistung auf die RA und Gerichtskosten geleistet. Was nun... ? Vollstreckungsbescheid wegen der Kosten beantragen ? diesmal recht ratlos track |
| 318 | MB - Zahlung nur auf Hauptforderung |
| 01.07.2004 | Hallo, ja, Du kannst einen VB nur wegen der Kosten beantragen. Im Formular kannst Du doch ankreutzen bzw. angeben, daß der Antragsgegner am ... € .... gezahlt hat. LG Conny |
| 318 | MB - Zahlung nur auf Hauptforderung |
| 01.07.2004 | Hallo, Mit der Angabemöglichkeit hast Du natürlich recht. Ich bin deshalb unsicher, weil ich bisher nie den Fall hatte, dass die gesamte Hauptforderung ohne Kosten gezahlt worden ist. In einem normalen Verfahren würde man zudem eine Erledigungerklärung bis auf die Kosten abgeben. da´nkend track |
| 318 | MB - Zahlung nur auf Hauptforderung |
| 01.07.2004 | Ich würde die Zahlung nach der gesetzlichen Regelung (§ 367 BGB) verrechnen, also nicht zuerst auf die Hauptforderung! Außer wenn die Zahlung explizit nur auf die Hauptforderung geleistet wurde durch den Verwendungszweck z.B. Forderungskonto ändern und VB entsprechend anpassen. MandyK |
| 318 | MB - Zahlung nur auf Hauptforderung |
| 03.07.2004 | Antwort auf: Hallo, és ist ein Mahnbescheid ergangen, der dem Schuldner zugestellt worden ist. Daraufhin hat dieser den Hauptforderung vollständig bezahlt, aber keinerlei leistung auf die RA und Gerichtskosten geleistet. Was nun... ? Vollstreckungsbescheid wegen der Kosten beantragen ? diesmal recht ratlos track Hallo, also sollte der Schuldner angegeben haben, dass die Zahlung auf die Hauptforderung erfolgt ist, dann musst du es auf die HF verrechnen und im VB-Antrag ganz normal die Zahlung angeben. Sollte der SCH nichts angegeben haben, dann kannst du die Forderung normal verrechnen, also zuerst auf Kosten Zinsen etc. Und im VB-Antrag bleibts wieder gleich, nur die Zahlung angeben. Das Gericht verrechnet das im VB dann immer zuerst mit den Kosten. Gruss |