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| 356 | Frage Insolvenz |
| 07.08.2007 | Jap bei der Summe haben wir alle natürlich nicht erwartet dass der zustimmt haben sie aber. Naja aber wie gehts nun weiter? |
| 356 | Frage Insolvenz |
| 07.08.2007 | Sonst nur ganz normal geregelt, aber da die mandantin 4 minderjährige kinder hat werden die sowieso nie was abkriegen und schätze mal deshalb haben sie zugestimmt. |
| 356 | Frage Insolvenz |
| 07.08.2007 | Ihr schreibt die Gläubigerin jetzt an, dass dem Vergleich zugestimmt worden ist und somit die vereinbarten Regelungen in Kraft treten. Dann die Mandantin anschreiben, ihr das ebenfalls mitteilen, darauf hinweisen, dass sie sich an die Vereinbarungen halten muss. Sollte sie sie nicht einhalten und die Gläubigerin merkt das, ist der Vergleich hinfällig. Dann noch einmal darauf hinweisen, dass am Ende der Laufzeit des Vergleiches die Titel herauszugeben sind. Akte abrechnen und fertig. |
| 356 | Frage Insolvenz |
| 07.08.2007 | okay dann erstmal danke für die schnelle hilfe. |
| 357 | Mahnbescheid - GbR |
| 19.07.2004 | Hallo, ich stehe im Moment voll auf dem Schlauch. Ich soll noch einen alten Mahnbescheid machen. Antragsgegner ist eine GbR. Muß ich beide Gesellschaftern einzelnd aufführen, d. h. zwei MB machen, oder reicht es, wenn ich im Feld halt die GbR, vertreten d. .... angebe? Danke für Eure Hilfe! LG Conny |
| 357 | Mahnbescheid - GbR |
| 19.07.2004 | Hallo Conny, GbR, vertreten durch...., ist völlig ausreichend. Liebe Grüße Kerstin |
| 357 | Mahnbescheid - GbR |
| 19.07.2004 | Vielen Dank! :-) |
| 357 | Mahnbescheid - GbR |
| 21.07.2004 | Hallo, du musst alle Gesellschafter einzeln aufführen. |
| 357 | Mahnbescheid - GbR |
| 21.07.2004 | Aber es reicht EIN Mahnbescheid!! Machen wir auch so und es hat sich noch keiner beschwert! |
| 357 | Mahnbescheid - GbR |
| 21.07.2004 | Ich habe jetzt einen Mahnbescheid gemacht und alle Gesellschafter als vertreten durch (Vornamen/Nachnamen) angegeben. Mal sehen, was passiert. Danke für Eure Hilfe! LG Conny |
| 357 | Mahnbescheid - GbR |
| 28.07.2004 | Nach der Akzessoritätstheorie (Parteifähigkeit einer Gesamthandgesellschaft...) ist es ausreichend die GbR zu verklagen. Bei einer Sammelklage gegen die Gesellschafter und die GbR läuft man Gefahr, falls für die GbR ein anderer Gerichtsstand zutreffend ist als für die persönlich haftenden Gesellschafter, dass ein Teilverweis der Klage erfolgt und zusätzliche Kosten entstehen. Für das Mahnverfahren gilt dann eben Gleiches (falls ein streitiges denn zustandekommt). |
| 357 | Mahnbescheid - GbR |
| 28.07.2004 | Die GbR ohne auch gleichzeitig die Gesellschafter zu verklagen, ist ein typischer Haftungsfall. Z. B. ist die GbR nicht grundbuchfähig. Für eine Vollstreckung in das den Gesellschaftern in Form einer GbR gehörende Grundstück zu vollstrecken, wird ein Titel gegen alle Gesellschafter u. nicht ein Titel gegen die GbR benötigt. Bei Vermögenslosigkeit der GbR wird ein Titel gegen die Gesellschafter benötigt. Ich verklage ja auch nicht eine oHG ohne gleichzeitige Inanspruchnahme aller Gesellschafter. Also beim alten Mahnbescheid ein Antragsvordruck für die GbR und einen für jeden Gesellschafter mit wechselseitigem Hinweis auf die Gesamtschuldnerschaft. Gruß H. Treysse |
| 357 | Mahnbescheid - GbR |
| 29.07.2004 | Hier gebe ich folgendes zu bedenken: Die Haftung der GbR für Schulden und damit ggf. fiktiv verbunden auch Haftung der Gesellschafter für Gesellschaftsschulden (jedoch streitig) BGH vom 29.1.2001 NJW 2001,1056 GbR ist Parteifähig nach hinreichender Rechtsmeinung. |
| 358 | Abrechnung bei Verfahren die verbunden werden. |
| 19.07.2004 | Hallo, ich hab da mal ein Problem. Wir haben in ner Akte einen Mahnbescheid beantragt, bei dem Widerspruch eingelegt wurde. ich nenn die mal Stop/Pop I.Dann gab es ein wenig aussergerichtliches gelaber bezüglich fehlender Rechnungen etc. Wir hatten vom Gericht schon die Aufforderung zur Anspruchsbegründung erhalten, aber keine gemacht. Streitwert 628 €. Dann hatten wir zur gleichen Zeit ne Akte Stop/Pop II (Gläubiger und Schuldner gleich). Da haben wir gleich Klage eingericht. Streitwert 2.006 €. --> Termin zur mündl. VH.Dort wurde zuerst die Sach- und Rechtslage erörter. Dann wurden die Verfahren verbunden. Dann gab es ein AU. Was rechne ich ab? Vor allem mit welchem Streitwert? Meine Meinung: Mahnbescheidsgeb aus 628 dann Anrechnung, Auslagen bleiben bestehen Prozessgeb aus 2000 dann EG aus 2000 weil ja vor Verbund erörtert wurde dann das AU aus 2628 ach und dann § 13 III wegen AU und EG Meine Chefin sagt so: PG aus 2.600 EG aus 2.000 und AU 628 und dann § 13 III Ich find meine Chefin hat alles falsch, das AU gab es ja aus dem ganzen Streitwert. und die PG? keine Ahnung. aber die EG ist mir klar warum 2000 weil erst erörtert und dann verbunden wurde. Hilfe. Danke |
| 358 | Abrechnung bei Verfahren die verbunden werden. |
| 20.07.2004 | Hallo, ich würde so abrechnen: MB auf € 638,00 Auslagenpauschale PG auf € 2.006,00 EG auf € 2.006,00 Auslagenpauschale Ich würde wegen der MB-Gebühr und der PG keine Anrechnung machen. AU würde ich auch auf den ganzen Streitwert nehmen und dann mit der EG gem. § 13 III BRAGO anrechnen. So 100 %ig sicher bin ich mir da aber auch nicht. LG Conny |
| 358 | Abrechnung bei Verfahren die verbunden werden. |
| 20.07.2004 | Hallöchen! Bei der Verbindung zweier Rechtsstreitigkeiten müsste geprüft werden, ob es sich um eine Verbindung gemäß § 147 ZPO handelt. Wenn bei beiden Rechtsstreitigkeiten eine Klage ausgereicht hätte, so handelt es sich um eine „echte“ Verbindung. Allerdings kommt es auch vor, dass das Gericht zur Vereinfachung und aus Zeitgründen beides verhandeln will. Jedenfalls steht dem RA das Wahlrecht bei einer „echten“ Verbindung zu. Er kann getrennt abrechnen, aber auch zusammen. Man sollte also prüfen, was für RA günstiger wäre. Prozessgebühr sollte aber mindestens eine 10/10 aus dem Gesamtstreitwert betragen. Die Verhandlungsgebühr sollte sowieso aus dem zu verhandelnden Betrag errechnet werden (kommt auf Anträge an) und bei der Erörterung gilt das gleiche. Jedenfalls ist auch hier das oben genannte anzuwenden. Bei dem Anerkenntnisurteil sollte beachtet werden, dass bei einer gemeinsamen Abrechnung angerechnet werden sollte (wenn AU über Gesamtforderung ergangen ist), also 5/10 § 33 I aus 2.628,00 EUR 10/10 § 31 I 4 aus 2.000,00 EUR - 5/10 § 31 I 4 aus 2.000,00 EUR Ist eine komplizierte Sache. Ich hoffe ich habe nichts Falsches erzählt. Andere Meinungen wären mir zum Vergleich lieber. |
| 358 | Abrechnung bei Verfahren die verbunden werden. |
| 20.07.2004 | Hallo Knuddelmietz, ich stimme bezüglich der Abrechnung mit Conny77 überein, wobei ich die Gebühr für das AU gar nicht berechnen würde, da diese Gebühr m. E. in der EG aufgeht. Die PG mit der Gebühr für den MB wird definitiv nicht angerechnet, so steht es auch im BRAGO Kommentar. |
| 359 | Rechtsfachwirt in Stuttgart |
| 19.07.2004 | Hallo, jemand da der sich für den Rechtsfachwirt in Stuttgart interessiert?? Ich will mich nächstes Jahr anmelden. Gruss |
| 359 | Rechtsfachwirt in Stuttgart |
| 21.07.2004 | Hallo, wie läuft der Lehrgang ab? Mach evtl. Fernstudium in Berlin. Danke und Gruß Lene |
| 359 | Rechtsfachwirt in Stuttgart |
| 21.07.2004 | Ich wollte auch den Rechtsfachwirtinnen Kurs in Stuttgart machen, allerdings findet der dieses Jahr nicht statt. Ob er 2005 stattfindet ist noch nicht ganz sicher. Das Fernstudium in Berlin habe ich mir auch überlegt aber dann doch gelassen. Ich finde es nicht so toll. Viele Grüße Meli |
| 359 | Rechtsfachwirt in Stuttgart |
| 21.07.2004 | Schau mal bei www.vbg.de rein. da stehts irgendwo. Nach meinem Wissen findet er im Oktober 2005 statt. Es haben sich genügend angemeldet. Fernstudium ist nichts für mich, dann denk ich mir immer ich mach heute nichts sondern morgen und so weiter und so fort. und wenn du dann mal nicht kapierst was sache ist, kannst niemand fragen. Also wenn dann ganz normal an der vbg Lieben Gruss Katrin |
| 360 | Erhöhungsgebühr |
| 20.07.2004 | Hallo, ich habe folgendes Problem: Wir vertreten mehrere Auftraggeber im Berufungsverfahren und sind Berufungsbeklagte. Bezüglich eines Beklagten haben wir die Aussetzung des Berufungsverfahrens beantragt, da dieser vor Beginn des Berufungsverfahrens gestorben ist, bis die Erben gefunden werden. Fällt für diesen einen Auftraggeber auch die Erhöhungsgebühr an oder nicht? Wir haben diese im KFB festsetzen lassen,die Gegenseite hat deswegen sofortige Beschwerde eingelegt. Danke für die Hilfe!?? |
| 360 | Erhöhungsgebühr |
| 20.07.2004 | M. E. bekommst du für diesen Mandanten keine Erhöhungsgebühr, da er euch keinen Auftrag für das Berufungsverfahren erteilen konnte. Er ist daher kein Auftraggeber (zumindest im Berufungsverfahren) |
| 360 | Erhöhungsgebühr |
| 21.07.2004 | Ich stimme Kiki zu. Kein Auftrag - keine Erhöhung |
| 361 | Bundesnotarordnung Änderungsabsichten |
| 21.07.2004 | Bundesrat hat zum Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung den Vermittlungsausschuss angerufen Der Bundesrat hat zum Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung wegen der geplanten Sonderregelungen für das badische Rechtsgebiet den Vermittlungsausschuss angerufen. Diese Regelung muss nach Auffassung des Bundesrats klarer gefasst werden. Neben Notaren im Landesdienst von Baden-Württemberg, die bisher üblicherweise Notariatsaufgaben in Baden-Württemberg wahrnehmen, soll das badische Rechtsgebiet für die Regelform des Notariats nach der Bundesnotarordnung, geöffnet werden. In Baden-Württemberg sind aus historischen Gründen generell Amtsnotare als Beamte im Landesdienst tätig. mehr... [Verlag Dr. Otto Schmidt vom 20.7.2004, Quelle: Bundesrat online] |
| 362 | Nervige Mitarbeiter |
| 22.07.2004 | hallo Bei mir in der kanzlei laufen nur dumme Gesichter rum! ich weiß nicht was ich machen soll jeden Tag selbe, du kommst rein und schon wieder das Gesicht! Du denkst dir ich gehe wieder! Dann werde ich nicht mit Janine angesprochen sondern mit johnny ich frage mich wieso? eine antwort bekomme ich natürlich nicht! Ich bin jetzt bald im 3. Lehrjahr und bin froh wenn ich hier weg bin!!! |
| 362 | Nervige Mitarbeiter |
| 22.07.2004 | Ist schon ärgerlich! Da gibt es wohl auch kein Patentrezept und vor allem -falls es ein Trost ist- ich denke, dass kommt in fast jedem Betrieb vor. Da muss man durch. Ist auch eine Art Ausbildung, sich bei soetwas noch zu behaupten. Aber eines möchte ich Dir gerne sagen, vergesse bitte nicht, dass diese Ausbildung Dein Start in die Zukunft ist und alles davon abhängen kann, wie sich Deine Zukunft gestaltet. Blöder Spruch, schon von früher ... Du machst das alles nur für Dich! Ich habe meine Ausbildung schon in der Tasche und kann Dir im Nachhinein sagen, dass da etwas dran ist. Also, laß Dich nicht runterziehen und starte jetzt in Deinem letzten Jahr noch einmal richtig durch. Dir bringt es gar nichts, wenn Du Deine Ausbildung mehr schlecht als recht über die Bühne bringst, aber weißt dass es nur an den anderen gelegen hat. Nur Du bist dafür verantwortlich. Also lass Dir den Spaß und die Motivation nicht nehmen. Und frag Dich auch mal, was Du an Dir selbst ändern kannst, dass man es sich vielleicht auch gar nicht mehr wagt, sich Dir gegenüber so zu verhalten. Ich habe das auch alles durchgemacht. Mich macht bestimmt keiner mehr an! Hat aber auch einige Zeit gedauert! Also, Kopf hoch |
| 362 | Nervige Mitarbeiter |
| 23.07.2004 | kann da gut mitreden, arbeite mit yanine in einer kanzlei. wir haben hier sooooo viel langeweile, dass wir sogar den leuten hier spitznamen geben, wie fetti pingu ;-) wenn die hier alle wenigstens mal was im kopf hätten ... aber nein ... die sind hier dumm wie brot. und dann beschweren die sich über kleidung, von wegen wir wären nicht auf ner strandparty und laufen selber mit schlappen von birkenstock und lila lackierten fußnägeln rum und sind dazu noch fett bis zum abwinken ... naja ... ist halt alles nicht so doll hier, aber ich muss ja nur noch 5 monate .... LG Linchen1001 |
| 362 | Nervige Mitarbeiter |
| 26.07.2004 | Hallo ihr zwei, das Problem mit der Kleiderordnung hatte ich während meiner Ausbildung auch. Ich bin immer mit Jeans und T-Shirt o. ä. gegangen. Irgendwann hat man mich dann darauf hingewiesen, daß ich doch nicht so leger kommen soll und evtl. mal zum Friseur (!) gehen sollte. Dann war ziemlich übel. Meine Frisur habe ich nicht geändert. Meine Kleidung hab ich nur in dem Sinn angepasst, daß ich weniger sportlich gekleidet war. In meiner jetzigen Kanzlei gibt es eine Kleiderordnung. Sichtbare Tatoos und zu auffälliger Schmuck sind nicht erlaubt. Ebenso zu offenherzige und zu legere Kleidung. Die allgemeine Erscheinung darf einfach einen bestimmten Rahmen nicht sprengen. Ich finde das in Ordnung, denn der Kunde erwartet eine seriöse Kanzlei und wenn dann „halbnackte“ Angestellte da rumlaufen wird er diesen Eindruck sicher nicht haben und sich ggf. an eine andere Kanzlei wenden. Da ihr eure „Kolleginnen“ hinter deren Rücken ebenfalls beschimpft – was sich nicht unbemerkt geblieben ist – solltet ihr euch nicht aufregen, wenn euch dann dasselbe passiert!!! Wenn euch etwas nicht passt, müsst ihr schon den Mund aufmachen. Sonst wird sich nie etwas ändern. Das ewige vor-euch-hinmeckern wird euch nicht wirklich weiterbringen..... Viele Grüße, Lene |
| 362 | Nervige Mitarbeiter |
| 30.07.2004 | Hey Mädels, kann zwar nicht zum Thema nervige Mitarbeiter mitreden, da meine beiden Kolleginnen (Anwältin und kaufmännische Angestellte) echt total super lieb sind. Aber zum Thema nervige Chefs kann ich was sagen. Mein Chef ist ein total nerviges, kollerisches A.... Nicht nur ich sehe dies so, auch meine Kolleginnen. Zum Beispiel wünschte ich ihm kürzlich als er zum Mittagessen ging, einen guten Appetit. Worauf er nur meinte, wenn ich mal essen gehen würde, sollte ich nicht von ihm erwarten, daß er mir das gleiche wünscht. Einfach diese Unhöflichkeiten sind es, die uns so auf die Palme bringen. Weiter ist seine Kritik, sollte sie mal angebracht sein, nicht hilfreich, sondern er will denjenigen einfach nur vorführen. Zur Zeit sind wir echt soweit, daß wir glauben wir werden rausgeschmissen . Auf der anderen Seite bewerben wir uns nach dieser Woche auch auf ausgeschriebene Stellen. Wenn ich meine super tollen Kolleginnen nicht hätte, wäre ich wirklich schon weg. Wünsch euch ein schönes Wochenende Diana |
| 362 | Nervige Mitarbeiter |
| 20.01.2006 | hallo, also ich kenn das, zwar ist es nicht soooo schlimm aber manchmal habe auch ich keine lust in die kanzlei zu fahren weil ich weiss ich bekomme wieder einen spruch reingedrückt, versteht mich nicht falsch meine kollegen sind eigentlich super lieb hab auch nette chefs aber naja manchmal gehts mal jedem so verzweifel nicht und vielleicht schnappst du dir einen deiner kollegen und sprichst mit dem unter vier augen natürlich über deine probleme. Viel Erfolg ich drück dir die Daumen. |
| 362 | Nervige Mitarbeiter |
| 23.01.2006 | Antwort auf: kann da gut mitreden, arbeite mit yanine in einer kanzlei. wir haben hier sooooo viel langeweile, dass wir sogar den leuten hier spitznamen geben, wie fetti pingu ;-) wenn die hier alle wenigstens mal was im kopf hätten ... aber nein ... die sind hier dumm wie brot. und dann beschweren die sich über kleidung, von wegen wir wären nicht auf ner strandparty und laufen selber mit schlappen von birkenstock und lila lackierten fußnägeln rum und sind dazu noch fett bis zum abwinken ... naja ... ist halt alles nicht so doll hier, aber ich muss ja nur noch 5 monate .... LG Linchen1001 Wie man in den Wald hineinruft... |
| 362 | Nervige Mitarbeiter |
| 28.03.2006 | Das kenne ich aus dem ersten Lehrjahr: Die Anwälte waren Top, aber die Festangestellten furchtbar. Ständig nur dumme Sprüche statt mal Motivation oder Anerkennung (so schlimm war ich nicht, relativ glatt 2 in der Schule und die Anwälte waren zufrieden mit meiner Arbeit). Also hab ich die Konsequenzen gezogen und bin gegangen. Das war eine gute Idee, denn meine jetzige Kanzlei ist echt schön, das Betriebsklima toll und alles ist gut :) |
| 363 | Widerruf = Kündigung des Arbeitsvertrages ?? |
| 26.07.2004 | Hallo, ich habe hier gerade ein Schreiben von Rechtsanwälten vorliegen, in dem steht, dass ihr Mandant, also der Arbeitnehmer unserer Mandantin (Arbeitgeberin), das Angebot auf Abschluss eines Arbeitsvertrages vom ... widerruft. Ist der Widerruf gleichzusetzen mit einer Kündigung ? Danke schon mal im Voraus. Gruß ziggi |
| 363 | Widerruf = Kündigung des Arbeitsvertrages ?? |
| 26.07.2004 | Es scheint wohl noch kein Vertrag zustande gekommen zu sein, sonst wäre ein Widerruf des Angebots auf Abschluss einen Arbeitsvertrages unverständlich. Gruß H. Treysse |
| 364 | Pfändung von Kaufpreisforderungen |
| 26.07.2004 | Hallo, ich soll in einer Sache Kaufpreisforderungen pfänden. Hat vielleicht jemand einen entsprechenden Textbaustein für einen Pfändungs- u. Überweisungsbeschluß wg. Kaufpreisforderungen???? Wäre prima. Danke. |
| 364 | Pfändung von Kaufpreisforderungen |
| 26.07.2004 | Es kommt doch darauf an, was Du pfänden möchtest, nicht warum! |
| 365 | RVG |
| 26.07.2004 | Wir haben am 01.07. einen Mahnbescheid beantragt, das Mandat wurde uns am 29.06. erteilt, was aber ja das Gericht nicht weiß, warum sind auf dessen Kostenrechnung sowohl die alten Gerichtskosten als auch noch die Gebühren nach BRAGO angegeben? Müsste doch eigentlich RVG sein und neue GK sowieso, oder????? |
| 365 | RVG |
| 26.07.2004 | Also, soweit ich weiß, haben die Mahngerichte bis zum 4.07. noch die alten Gerichtskosten und Gebühren nach BRAGO angewandt. Wir hatten daher den Tipp bekommen, kurz vor und kurz nach dem 1.07. keine Mahnbescheide rauszuschicken...sondern ein paar Tage zu warten. Ich habe jedoch gehört, daß Du auf Antrag bei Gericht die Gebühren kannst umschreiben lassen...Soll nur nen bißchen dauern. Filoufelix. |
| 366 | Ohne Titel |
| 27.07.2004 | Doch, es ist ein Arbeitsvertrag zustande gekommen. Jetzt kann man nur noch kündigen, oder ? |
| 367 | Kostenfestsetzung |
| 27.07.2004 | Hallo, ich habe eine Frage zu dem Kostenfestsetzungsverfahren. Wenn der Prozeßbevollmächtigte kein Rechtsanwalt ist, kann er trotzdem Kosten nach BRAGO (jetzt RVG) geltend machen? Unter Fall 1), wenn er dies mit der Partei vereinbart hat. Unter Fall 2), wenn eine solche Vereinbarung nicht besteht. Vielen Dank für die Beantwortung schonmal. Christian |
| 367 | Kostenfestsetzung |
| 27.07.2004 | Was ist er denn dann? Es gibt verschiedene Rechtsprechung, was z.B. Bürovorsteher für Terminswahrnehmungen verlangen können. Vereinbarungen sind dem Gericht egal. Das hat nur Einfluss auf die Abrechnung gegenüber dem Mandanten. |
| 367 | Kostenfestsetzung |
| 28.07.2004 | Ich kenne einen Fall indem ein Geschäftsführer einer Unternehmung (parteifähige juristische Person) als Prozessbevollmächtigter aufgetreten ist. Er hatte keine Befähigung zum Richteramt. Er hat in der Kostenfestsetzung nach BRAGO Prozessgebühren etc. geltend gemacht. Ist dieser Anspruch begründet? |
| 367 | Kostenfestsetzung |
| 28.07.2004 | einfaches NEIN .Die BRAGO regelt alleine die Gebühren von Rechtsanwälten und Referendaren, die einem Rechtsanwalt in Ausbildung zugewiesen sind. Weder für den Bürovorsteher noch einen Dritten ist diese heranzuziehen. Gruß H. Treysse |
| 367 | Kostenfestsetzung |
| 28.07.2004 | Einspruch Euer Ehren! :-) Es gibt z.B. Rechtsprechung vom OLG Dresden (wenn ich mich recht erinnere) zu genau dem Thema Bürovorsteher. 20 % konnten wohl berücksichtigt werden, aber da will ich mich jetzt nicht festlegen, bevor ich das nachgesehen habe. Kuck ich morgen gleich in meinen Unterlagen nach, wenn ich Zeit finde. |
| 367 | Kostenfestsetzung |
| 29.07.2004 | Ich bin mir deswegen auch nicht sicher, da in meinem Kopf irgend eine rechtliche Regelung diesbezüglich herumschwirrt, ich aber leider auf Dienstreise bin und den Schönfelder nicht dabeihabe :-( |
| 367 | Kostenfestsetzung |
| 29.07.2004 | Also es ist umstritten. Die Rechtsprechung reicht von keine Gebühren bis volle Anwaltsgebühren , siehe BRAGO von Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, § 4 Rn. 10 (zumindest in der 14. Aufl.) Bürovorsteher lag bei 35 % |
| 367 | Kostenfestsetzung |
| 29.07.2004 | Was sagt das KostÄndG dazu? |
| 367 | Kostenfestsetzung |
| 29.07.2004 | Aus § 4 BRAGO wurde § 5 RVG. Und das vorher Gesagte war Rechtsprechung. Die gibts zum RVG und diesem Thema leider noch nicht ... also analoge Anwendung würd ich sagen! |
| 368 | Spanische SL |
| 28.07.2004 |
| 368 | Spanische SL |
| 28.07.2004 | Irgendwie war mir so, als wenn ich diese Frage hier schon einmal ins Forum gegeben habe ... kann diese aber nicht wiederfinden. Hab wohl etwas falsch gemacht :rot: Also: Hat jemand Erfahrungen bezüglich der Gründung von spanische SL (vormals GmbH, diese verschuldet sich dann und gründet rechtzeitig eine span. SL, Gläubiger können nicht mehr zugreifen). Es kann doch nicht sein, dass sich der Schuldner auf diese Weise tatsächlich seinen Gläubigern entzieht??? Danke, BiBo |
| 368 | Spanische SL |
| 28.07.2004 | Ist nichts anderes, wie bei einer GmbH. Schuldnerin ist die SL nicht der Gesellschafter. Ob allerdings eine Geschäftsführer bzw. Gesellschafterhaftung wie in Deutschland unter Umständen zur Geltung kommt, kann ich allerdings nicht beantworten. Gruß H. Treysse |
| 368 | Spanische SL |
| 29.07.2004 | Hey, lies mal unter www.euro-2001.de, wie man sich legal aus sämtlichen Haftungen befreien kann. Eure Forderung kannst du abschreiben. :-) Kiki |
| 369 | Abschied von der Kontenpfändung? |
| 28.07.2004 | Angeblich soll das Instrument der Kontenpfändung im kommenden Jahr (massiv) eingeschränkt werden. Hat jemand Kenntnis, ob dies zutreffend ist und wie dies konkret aussehen soll? Ggf. wäre ich auch für einen dahingehenden Hinweis in der Literatur dankbar. Bislang hatte ich davon nichts mitbekommen. Wenn dann noch Hartz IV greift, dürften die ZV-Aussichten in vielen Angelegenheiten oft noch trüber werden... |
| 369 | Abschied von der Kontenpfändung? |
| 29.07.2004 | Also davon habe ich auch noch nichts gehört. Vor allen Dingen werde ich in einer vorliegenden Vollstreckungssache nächste Woche gerade diese Maßnahme beantragen. Fänd ich sehr spannend etwas dazu zu hören. |
| 369 | Abschied von der Kontenpfändung? |
| 29.07.2004 | nix ist überraschend als die perversen Ideen mancher sog Rechtspolitiker, noch schlimmer sind die Parolen, die zuweilen in die Welt gesetzt werden. Die Einschränkung ergibt sich evtl. aus der Planung 2005 die Pfandfreigrenzen ggf. zu erhöhen und der schon jetzt gegebenen, im SGB begründeten freien Verfügbarkeit von Kontogutschriften aus unpfändbarem Lohn/Gehalt Derzeit ist aber etwas an Planung dazu, was Sie gelesen haben, nicht bekannt. wir bleiben am Ball. Info dazu:http://5376.rapidforum.com/topic=101283189988 |
| 369 | Abschied von der Kontenpfändung? |
| 16.08.2004 | Antwort auf: Also davon habe ich auch noch nichts gehört. Vor allen Dingen werde ich in einer vorliegenden Vollstreckungssache nächste Woche gerade diese Maßnahme beantragen. Fänd ich sehr spannend etwas dazu zu hören. Offensichtlich kam der Vorschlag aus der Ecke des Verbraucherschutzes. Der VZBV hat einen Gesetzesvorschlag eingebracht, der unter http://www.forum-schuldnerberatung.de/service_ratgeber/veroeff/_girokonto/kontenpfaendungvzbvvorschlag.htm einzusehen ist. Mal sehen, ob daraus etwas wird. Offensichtlich haben sich die meisten Gläubiger stark auf die Kontenpfändung konzentriert, da hier der Druck auf den Schuldner (neben dem Arbeitseinkommen) am höchsten ist. Mittlerweile haben die Banken teilweise eigene Center nur für die ganzen PFÜBSE laufen. |
| 369 | Abschied von der Kontenpfändung? |
| 16.08.2004 | Nun ja, es kommt immer darauf an, wo etwas steht. Das unpfändbare Bezüge, die auf ein Konto überwiesen werden, der Forderungspfändung nicht unterliegen, ist ein alter Hut. Allerdings erscheint es mir abwegig, der Bank ein Instrument an die Hand geben zu wollen, welches ein rechtsstaatliches Verfahren zur Grundlage hat. Die Bank ist überwiegend nicht in der Lage festzustellen, welche Freibeträge zum Zuge kommen. Gerade bei der zwischenzeitlich üblichen mehrfachen Arbeitsstelle ist es der Bank auch nicht möglich festzustellen, ob Lohn oder Gehalt aus allen Arbeitsstellen im Rahmen der Pfändung erfasst wurden. Hinzu kommt, dass die Banken sich für diese Tätigkeit bedanken würden. Wer soll die Kosten hierfür tragen, wer soll bei tausenden von Bankkunden die Kontrolle vornehmen. Hinzu kommen die Bedenken aus dem Datenschutz. Also erst einmal keine Angst, dass hier neue Hürden aufgebaut werden. Das schafft unsere Regierung schon alleine. Den Hinweis auf Harz IV verstehe ich nicht. Wo sehen Sie bei Harz IV das Problem der Verschlechterung? Gruß H. Treysse |
| 370 | Gebühren |
| 29.07.2004 | Hiho, habe mal wieder eine Gebührenfrage: Also RA wurde nach und nach zur Einforderung von 7 Monatsmieten und zur fristlosen Kündigung und Räumungsklage beauftragt. Nach Aufforderungsklage mit Kündigungsandrohung und Mahnbescheid bzw. VB bzgl. zwei Monatsmieten hat Gläubiger gesamte Summe beazahlt und ist ohne Räumungsklage ausgezogen. Hat jemand einen Tip zur Gebührenberechnung ... ? Dank im vorraus ! track |
| 370 | Gebühren |
| 31.07.2004 | Hallo, Kaltmiete mal 12 hätte ich jetzt vorgeschlagen. Lieben Gruss |
| 371 | nachtrag |
| 29.07.2004 | alles nach BRAGO |
| 372 | Anrechnung |
| 29.07.2004 | Hab da mal ne`Frage an meine Kolleginnen ! Wir haben hier im Büro einen Fall welcher außergerichtlich mit einer 7,5/10 Geschäftsgebühr § 118 BRAGO im Mai 2004 abgerechnet worden ist. Nunmehr erteilt uns der Mandant am 23.07.04 Klageauftrag, also RVG Gebühren. Wie rechne ich jetzt die 7,5/10 Geschäftsgebühr auf die nunmehr anfallende Verfahrensgebühr nach RVG ab ??? |
| 372 | Anrechnung |
| 29.07.2004 | Hallo, ich meine uns wurde auf dem RVG-Seminar gesagt, dass nicht eindeutig gesetzlich geregelt ist, ob man nach RVG oder BRAGO in solchen Fällen anrechnet. Ich habe jetzt nach RVG angerechnet. Die erste Rechtsschutzversicherung hat dies aber gleich beanstandet. Evtl. wäre es ja auch einfach nach BRAGO nur kostengünstiger für die RS gewesen. Kann es also daher nicht genau beantworten, bin aber gespannt ob jemand mehr weiß... Dina |
| 372 | Anrechnung |
| 31.07.2004 | Hallo Peggy, ich glaube ich kann Dir helfen, aber erst am Montag, wenn ich wieder im Büro bin. Das gleiche Problem hatte ich auch vor Kurzem. Habe dann die Lösung in so einem Einsteiger in das RVG-Buch gefunden . Ich hoffe, ich denke gleich am Monatg dran! Bibo |
| 372 | Anrechnung |
| 08.08.2004 |
| 372 | Anrechnung |
| 11.08.2004 | Die herrschende Meinung besteht darin, dass die vor dem 1.7.2004 angefallene Geschäftsgebühr nach § 118 BRAGO in voller Höhe auf eine Gebühr nach §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 3100 VV anzurechnen ist, da sich die Klienten ein sogenanntes Anrechnungsguthaben erworben haben, das durch die Einführung des RVG nicht entfällt. |
| 373 | TIPP: Wo im Mahnbescheid stehen die anzurechnenden |
| 30.07.2004 | Hallo allerseits, ich hatte gerade ein langes Telefonat mit dem Mahngericht Coburg mit der Fragestellung, wo im Mahnbescheid die außergerichtlichen RVG Gebühren (zu 1/2) und die Auslagen (in voller Höhe) stehen sollen. Zunächst wurde mir geraten, dies bei Sonstigen Ansprüchen , Zeile 36/37 einzutragen. Auf meinen Einwand, dass dies dann streitwerterhöhend wirken würde, wurde folgendes vereinbart: Die Hälfte der Gebühren aus Nr. 2400 VV RVG sowie die Auslagen Nr. 7002 in voller Höhe sind einzutragen bei Zeile 44, Sonstige Nebenforderung , in der Freizeile daneben ist Nr. 2400 VV RVG einzutragen. Solle eine Monierung vom Mahngericht kommen, dann einfach die selben Bezeichnungen noch einmal eintragen. Dann wäre es okay und würde durchgehen. Zwar ein wenig seltsam, aber immerhin... Nachdem ich das jetzt gelernt habe, wollte mein Wissen hier noch teilen. Schönes Wochenende und liebe Grüße Iksi |
| 373 | TIPP: Wo im Mahnbescheid stehen die anzurechnenden |
| 30.07.2004 | So etwas umständliches. Wirklich ärgerlich, aber es bleibt einem wohl nichts anderes übrig. Danke für den Tipp. Christian |
| 374 | MB vor dem 01.07. danach ZV-Auftrag - Gebühren des |
| 01.08.2004 | Habe am Freitag lange mit einer Kollegin von mir diskutiert und sie hat mich total verunsichert. Ich beantrage vor dem 01.07. nen Mahnbescheid und führe die erste Zwangsvollstreckungsmaßnahme nach dem 01.07. durch. Gebühren für diese Zwangsvollstreckungsmaßnahme nach BRAGO oder RVG ? Vielen Dank schonmal für Eure Antworten. |
| 374 | MB vor dem 01.07. danach ZV-Auftrag - Gebühren des |
| 02.08.2004 | Guten Morgen, ich würde mal spontan sagen: RVG Aber es kommt darauf an, ob Ihr vorher schon den Auftrag zur ZV bekommen habt. Habt Ihr vor dem 01.07. den MB gestellt - klar BRAGO. Habt Ihr damit gleich den Auftrag zur ZV erhalten? Danach richtet sich das, denn ZV ist eine neue Angelegenheit. LG Conny |
| 374 | MB vor dem 01.07. danach ZV-Auftrag - Gebühren des |
| 02.08.2004 | Vielen lieben Dank für Deine Antwort. Genau so sehe ich das auch. |
| 374 | MB vor dem 01.07. danach ZV-Auftrag - Gebühren des |
| 10.08.2004 | Hallo! Ich muß mich hier auch einmischen! Also für den MB bekommt ihr die Gebühren nach BRAGO, aber für den ZVA die Gebühren nach RVG! Es gilt nämlich immer das Datum des Auftrages an den Gerichtsvollzieher! Denn theoretisch müsstet ihr ja für den ZVA, den ihr für den Mandanten erteilt, einen eigene Vollmacht bzw. einen Auftrag erhalten! Gebühren werden nur in gerichtlichen Verfahren, also Klage und Anspruchsbegründung nach MB bei Widerspruch nach den alten Gebühren berechnet, wenn der unbedingte Auftrag vor dem 30.06.2004 war! Gruß Maria |
| 374 | MB vor dem 01.07. danach ZV-Auftrag - Gebühren des |
| 10.08.2004 | zu den Übergangsvorschriften Direktlink http://5376.rapidforum.com/topic=100582861217&search=Übergangs und bis zum letzten Beitrag scrollen. |
| 374 | MB vor dem 01.07. danach ZV-Auftrag - Gebühren des |
| 11.08.2004 | Jeder Zwangsvollstreckungsmaßnahme, die nach dem 1.7.2004 eingeleitet wurde, ist nach dem RVG abzurechnen, da es sich um besondere Angelegenheiten handelt (vgl. § 18 RVG). |
| 374 | MB vor dem 01.07. danach ZV-Auftrag - Gebühren des |
| 11.08.2004 | Enschuldigt, Kerstin war ich, jedoch nicht angemeldet - für etwaige Nachfragen. |
| 374 | MB vor dem 01.07. danach ZV-Auftrag - Gebühren des |
| 26.08.2004 | Also ich bin der Meinung es kommt auf die Beauftragung durch den Mandanten an. Also bedingter und unbedingter Auftrag. Wenn euer Mandant am 31.06.2004 gesagt hat, MB und dann sofort ZV dann ist das BRAGO. Wenn er aber nur gesagt hat MB und dann nach Erhalt des MBS sagt ZV und das war nach dem 01.07.2004 dann wird die ZV nach RVG abgerechnet. Meine Meinung. |
| 374 | MB vor dem 01.07. danach ZV-Auftrag - Gebühren des |
| 26.08.2004 | Das mit dem bedingten und unbedingten Auftrag ist im Prinzip schon richtig. Nur kann der Mandant, wenn er den Auftrag für einen Mahnbescheid vor dem 01.07.2004 erteilt, für die nachfolgende Zwangsvollstreckung nur einen bedingten Auftrag erteilen, bedingt eben dadurch, dass auf den Mahnbescheid nicht bezahlt wird. Unbedingter Auftrag in diesem Falle würde ja bedeuten, dass die Zwangsvollstreckung auch durchgeführt werden soll, wenn die Forderung aufgrund des Mahnbescheids schon bezahlt ist. Im Ergebnis ist eigentlich fast jeder Zwangsvollstreckungsauftrag, der nach dem 01.07.2004 durchgeführt wird, nach RVG abzurechnen. |
| 375 | GK-Änderung |
| 02.08.2004 | Hallo! Kürzlich teilte DATEV mit, dass die GK für einen PfüB neuerdings EUR 15,00 betragen und nicht mehr wie bisher EUR 10,00. Ich habe bei unserem AG angerufen und wollte wissen, ob es noch mehr Änderungen gibt. Dort tat man sehr verwundert, denn man wußte von keinen Änderungen. Heute bekomme ich in einer anderen Sache die Abschrift eines Vermögensverzeichnises, mit der Bitte um Einzahlung der GK in Höhe von EUR 15,00 (bisher waren es immer EUR 10,00). HABE ICH ETWA WAS VERPASST?! |
| 375 | GK-Änderung |
| 02.08.2004 | Hallo, wir haben uns auch gewundert! Es ist richtig das PfÜb und eV-Protokoll nun 15 Euro kosten. Ob das mit Handelsregister- und Grundbuchauszügen auch so ist, weiss ich noch nicht, vielleicht hat da jemand schon Erfahrungen? Die Gerichtskosten für den Mahnbescheid wurden im Übrigen auch geändert, diese betragen mindestens 18 € bis zum Streitwert von 900 Euro, ab da dann wieder eine 1/2 Gebühr. Hätte uns ja auch jemand vorher sagen können, oder??? Liebe Grüße Iksi |
| 375 | GK-Änderung |
| 02.08.2004 | Hallo Ihr Lieben, es wird seit ewigen Zeiten davon gesprochen, dass das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - KostRMoG) ab dem 01.07.2004 anzuwenden ist. Darunter zählt natürlich auch das Gerichtskostengesetz, welches ebenfalls geändert wurde. Also in Zukunft lieber in das GKG reinschauen! Es hat sich einiges getan. |
| 375 | GK-Änderung |
| 03.08.2004 | siehe dazu: http://5376.rapidforum.com/topic=100581123114 |
| 375 | GK-Änderung |
| 03.08.2004 | Ich habe gestern mit der Zwangsvollstreckungsabteilung unseres hiesigen Gerichts telefoniert. Weil scheinbar ganz viele Anwaltsbüros nichts von der Änderung der GK s wussten und die Rechtspfleger beim Gericht selbst auch erst nach Eintritt der Änderung davon erfahren haben, hatte eine Rechtspflegerin beim Gericht eine Telefonkette für die Anwaltsbüros eingerichtet. Klingt lustig, funktioniert auch nicht. Ich haben mir die letzten Ausgaben des JürBüros gestern genauer angeschaut und habe dort auch nichts zu den GK s gefunden, nur etwas zu den Anwaltsgebühren. Ich will natürlich nicht ausschließen, etwas übersehen zu haben. Aber: hinterher weiß man immer mehr! Da der Informationsfluss hier so schwach war, hat unser Radio-Lokalsender nun über die Gerichtskostenänderung informiert. ;-) |
| 375 | GK-Änderung |
| 03.08.2004 | soll kein vorwurf sein, aber mich wundert wirklich, dass sich das nicht rumgesprochen hat ... ein wirklich brauchbarer link zum gkg: http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/C1256BA70030E5C7/CurrentBaseLink/321285247CA3B5C9C1256EB4003298C5/$File/GKG-Synopse.pdf das ist eine gkg-synopse inkl dem anhang. da sieht man mal, was sich noch alles geändert hat. der aktualität wegen empfehle ich das forum unter www.renobundesverband.de (dort unter kommunikation), ohne hier abwerben zu wollen. dort sind gkg- und kostenänderungen seit monaten schon thema. kuckt doch einfach mal rein und sucht mal ein bißchen rum. |
| 376 | Mahnbescheidsgebühren |
| 05.08.2004 | Hallöchen Hab da ein kleines Problem mit einer Abrechnung. Wir haben in einer Angelegenheit gegen Eheleute (2 Schuldner) einen Mahnbescheid gefertigt (2 Anträge, da ja Eheleute). Der Ehemann hat Widerspruch erhoben und wir haben Abgabe der Mahnsache mit Anspruchsbegründung an das streitige Gericht beantragt. Die Sache läuft da auch noch. Hinsichtlich des Ehemannes habe ich bereits die Prozessgebühr und ne Verhandlungsgebühr als Vorschuss bei der Rechtsschutzversicherung abgerechnet. (MB-Gebühr Anrechnung habe ich auch beachtet!!). So nun hat die Ehefrau kein Widerspruch und auch kein Einspruch eingelegt, so dass wir aus dem VB vollstreckt haben. Leider hat sie die e.V. abgegeben. Nun soll ich den Sachverhalt hinsichtlich der Ehefrau bei der RS abrechnen. Meine Frage ist nun: Bekomme ich hierbei nochmal eine MB-Gebühr??? Keiner konnte mir bisher die Frage beantworten (habe bereits 5 Kolleginnen gefragt)!! Ich weiss es nicht richtig. Aus dem Gefühl heraus würde ich sagen nein. Aber andererseits würde ich die Abrechnung mit der MB-Gebühr gern machen da sie ja eh an die RS geht. Die kürzen die Rechnung dann sowieso entsprechend ab. Hab hierzu leider nichts in der Literatur gefunden. Vielleicht könnte mir jemand aus dem Forum helfen ??? Vielen Dank schon mal im voraus und liebe Grüße Ricky?? |
| 376 | Mahnbescheidsgebühren |
| 06.08.2004 | Wenn ich richtig verstanden habe, ist ein Mahnbescheid gegen zwei Schuldner (Gesamtschuldner) gemacht worden. Ich denke, dass die Mahnbescheidsgebühr nur einmal angefallen ist, da ja nur ein Mahnbescheidsantrag gestellt worden ist. |
| 376 | Mahnbescheidsgebühren |
| 06.08.2004 | Hallo Ricky, an deiner Stelle würde ich es mit den zwei Mahnbescheidsgebühren mal probieren, denn rein theorethisch stünden sie euch ja zu, ihr hättet ja schließlich auch zwei einzelne Mahnbescheide machen können. Du hast ja auch geschrieben, dass du die Mahnbescheidsgebühr des Ehemanns bereits angerechnet hast. Und an dieser Stelle stellt sich mir die Frage: Was ist mit der Mahnbescheidsgebühr für die Ehefrau. Denn für selbige ist ja eine Prozessgebühr nicht angefallen, so dass auch deren Mahnbescheidsgebühr nicht angerechnet werden dürfte. Wir hatten in der Berufsschule (ist allerdings schon ein paar Tage her :-D) eine supergute Lehrerin in Zwangsvollstreckung. Selbige hat uns gesagt, wenn wir gegen zwei Schuldner vollstrecken und dadurch RA-Kosten entstehen, dann kann man die RA-Kosten mal zwei nehmen, da ja zwei Schuldner vorhanden sind und man ja durchaus auch zwei Vollstreckungsaufträge hätte schreiben können. Das klingt meines Erachtens sehr plausibel. Die Lehrerin meinte, dass das wohl auch die herrschende Praxis ist. Ich habs bis jetzt einmal ausprobiert und es hat geklappt. Frei nach dem Motto Probieren geht über Studieren . Liebe Grüße Lena |
| 376 | Mahnbescheidsgebühren |
| 07.08.2004 | Hallo, vielen Dank für die schnellen Antworten. Ich habe nun die Abrechnung an die RS rausgeschickt mit der MB-Gebühr. Mal sehen wie diese reagiert. Doch müsste es doch eigentlich irgendwo in der Literatur dazu etwas zu finden sein?? Oder??? Wünsche allen noch ein supi schönes Wochenende Liebe Grüße Ricky |
| 376 | Mahnbescheidsgebühren |
| 08.08.2004 | Antwort auf: Hallo, vielen Dank für die schnellen Antworten. Ich habe nun die Abrechnung an die RS rausgeschickt mit der MB-Gebühr. Mal sehen wie diese reagiert. Doch müsste es doch eigentlich irgendwo in der Literatur dazu etwas zu finden sein?? Oder??? Wünsche allen noch ein supi schönes Wochenende Liebe Grüße Ricky Hallo, ich meine, man dürfte hier nur noch die Erhöhung nach 6 BRAGO (war doch noch BRAG0?)für die Ehefrau abrechnen zzgl. VB-Gebühr voll und Auslagen etc. und natürlich zggl. ZV-Geb. in vollem Umfang. Halt uns doch bitte auf dem Laufenden, wie die Sache ausgegangen ist. Wäre ganz interessant. Beste Grüße |
| 376 | Mahnbescheidsgebühren |
| 12.08.2005 | Antwort auf: Hallo Ricky, an deiner Stelle würde ich es mit den zwei Mahnbescheidsgebühren mal probieren, denn rein theorethisch stünden sie euch ja zu, ihr hättet ja schließlich auch zwei einzelne Mahnbescheide machen können. Du hast ja auch geschrieben, dass du die Mahnbescheidsgebühr des Ehemanns bereits angerechnet hast. Und an dieser Stelle stellt sich mir die Frage: Was ist mit der Mahnbescheidsgebühr für die Ehefrau. Denn für selbige ist ja eine Prozessgebühr nicht angefallen, so dass auch deren Mahnbescheidsgebühr nicht angerechnet werden dürfte. Wir hatten in der Berufsschule (ist allerdings schon ein paar Tage her :-D) eine supergute Lehrerin in Zwangsvollstreckung. Selbige hat uns gesagt, wenn wir gegen zwei Schuldner vollstrecken und dadurch RA-Kosten entstehen, dann kann man die RA-Kosten mal zwei nehmen, da ja zwei Schuldner vorhanden sind und man ja durchaus auch zwei Vollstreckungsaufträge hätte schreiben können. Das klingt meines Erachtens sehr plausibel. Die Lehrerin meinte, dass das wohl auch die herrschende Praxis ist. Ich habs bis jetzt einmal ausprobiert und es hat geklappt. Frei nach dem Motto Probieren geht über Studieren . Liebe Grüße Lena |
| 376 | Mahnbescheidsgebühren |
| 12.08.2005 |
| 376 | Mahnbescheidsgebühren |
| 12.08.2005 | Hää??? Vertehe ich hier was falsch? Der § 6 der BRAGO, heute die Nr 1008 RVG wird nur angewendet, wenn mehrer AUFTRAGGEBER vorhanden sind. Nicht aber bei mehreren Schuldner. Zum Mahnbescheid muss ich sagen, dass man nicht hätte zwei MB beantragen könne, da man von vornherein die Kosten für den Mandanten so gering wie möglich halten sollte! Denn dieser ist im ersten Moment Kostenschuldner, ist nämlich bei den Schuldner nichts zu holen, bleibt der Mdt. erst einmal auf seine Kosten sitzen und das sollte man als gute Reno möglichst vermeiden. Zwei MB lohnen nur dann wenn beide, meinetwegen getrennt leben, und jeder seinen eigenen Hausstand hat. |
| 376 | Mahnbescheidsgebühren |
| 12.08.2005 | @Funny: was soll das für ein Vorteil sein, wenn man zwei getrennte Mahnbescheide hat? als wenn man zwei Gesamtschuldner Mahnbescheide hat? |
| 376 | Mahnbescheidsgebühren |
| 12.08.2005 | DSAg mal ließt DU eigentlich richtig? Ich habe nirgends beauptet, das zwei MB VOrteile haben |
| 376 | Mahnbescheidsgebühren |
| 12.08.2005 | zu schnell abgeschickt. im ersten Fall. Vorteile hat es im zeiten Fall, dahingehen, aber ich schieb das auch schon, das zwei Haushalt bestehen, und somit in zwei Haushalte vollstreckt werden kann. Vielleicht hat der eine pfändbare Habe der andere jedoch nicht. Vielleicht hat der eine eine LV aber der Andere nicht. dann hole ich mir eben Geld von einem. |
| 376 | Mahnbescheidsgebühren |
| 12.08.2005 | Was ich aber überhaupt nicht verstehe, was hat das alles mit einer Musterklage betreffend der geschäfgebühr zu tun? Wenn sie schreibt, das 1,0 berechnet wurde, dann haben sie eben nur 1,0 berechnet. |
| 376 | Mahnbescheidsgebühren |
| 12.08.2005 | im Übrigen gehts hier nicht um Musterklagen, sondern um 2 MB Gebühren oder nicht beim Gesamtschuldner-MB hastz du doch auch 2 und kannst getrennt vollstrecken, deswegen versteh ich es nicht ist das nicht sogar unzulässig 2 getrennte zu machen? Beitrag wurde editiert (2005-08-12 18:29:06) |
| 377 | Rechtswirt in einem Jahr? |
| 08.08.2004 | Hi! Ich hab schon in vergangenen Beiträgen nach Antworten gesucht, aber keine gefunden. Ich mach jetzt seit einem Monat das Fernstudium ( Rechtswirt FSH). Ich wollte das Studium eigentlich innerhalb von einem Jahr durchziehen, bin aber vielleicht auch zu ergeizig gewesen... Ist das eigentlich realistisch (Prüfung November 05)? Gibt es hier Leute, die das schon durchgezogen haben? Habt ihr euch Hilfe durch Zusatzliteratur geholt? Wenn ja, was?? Hab mir zu den ersten Themen erstmal die Richter-Skripten geholt und fand sie ziemlich gut als Grundlage. Da stehen auch so allgemeine Sachen, wie die Strukturierung der Klausur drin. Gibts sonst noch jemand aus Berlin der das Fernstudium gemacht hat oder gerade macht?? Würd mich über Antworten freuen:-) |
| 377 | Rechtswirt in einem Jahr? |
| 17.08.2004 | Hi ! Ich habe von Mai 03 - Mai 04 das Studium zum Rechtswirt erfolgreich (9,75Pkt.) hinter mich gebracht. Es war nicht leicht aber auch nicht soooo schwer. Ich muß dazu noch sagen, dass ich es an der Uni in Sachsen schon mal versucht hatte und da hat es nicht mit dem Examen geklappt. Also bin ich mehr oder weniger mit Hintergrundwissen zur FSH gegangen. Man muß schon viel Ergeiz mitbringen und sich oft selbst dazu drängeln die umfangreichen Ordner zu bearbeiten. Wenn Du es in einem Jahr machst, dann solltest Du auch 2 Klausuren pro Monat schreiben und billiger wirds dadurch auch nicht. Ich hatte durch einen privaten Zwischenfall mal das Arbeitspensum auf Null für 1 Monat runtergefahren und habe danach 4 Stoffgebiete in einem Monat durchgeackert, dass war kein Zuckerschlecken. Wenn Du nicht schon juristische Vorkenntnisse hast (Gutachtenstil, Prüfungsaufbau der einzelnen §§ usw.) dann bleib bei 2 Jahren. Wenn Du mir schreiben willst: panzerschrank@aol.com Viele Grüße und toi toi toi |
| 378 | Gebührenabrechnung im Strafrecht |
| 10.08.2004 | Hallo, ich habe ein kleines Problem. Ein Mandant von uns befürchtete, dass ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet wird, weshalb er uns mit seiner Verteidigung beauftragte. Dieses Verfahren steht nun auch kurz vor der Einleitung. Nun will er jedoch keine Verteidigung mehr durch uns. Es ging (einzig und allein) einige Korrespondenz zwischen Mandant und Rechtsanwalt hin und her. Die Staatsanwaltschaft/Polizei wurde nicht angeschrieben. Wie würdet ihr nach BRAGO abrechnen? Meine Überlegungen: Nach § 84 BRAGO kann ich ja nur abrechnen, wenn wirklich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Dies ist hier ja nicht der Fall. § 20 BRAGO setzt voraus, dass der Mandant nur einen Rat oder eine Auskunft will. Dies wäre ja hier auch nicht der Fall, denn der Mandant beauftragte uns ja mit seiner Verteidigung bzw. einer vorbeugender Tätigkeit durch uns. Alternativ gäbe es noch § 91 Nr. 1 BRAGO (einzelne Tätigkeit). Aber so richtig tut mich das auch nicht überzeugen. Es wäre echt klasse, wenn eine(r) von Euch eine Idee hat. Liebe Grüße, Kathy |
| 379 | Vollstreckungsantrag etc. |
| 11.08.2004 | Hallo Leute, ich habe neu in einer Kanzlei angefangen. Leider sind hier nicht alle Fomular-Anträge, z.B. der Vollstreckungsantrag / Antrag zur Abnahme der eidesstattl. Versicherung / Verhaftungsantrag oder der Antrag auf einen Pfändungs- u. Überweisungsbeschluss vorhanden. Hat jemand von Euch, diese Anträge mal abgetippt und könnte mir diese per eMail zusenden. Hier ist einfach viel liegengeblieben und es würde mir enorm Arbeit ersparen. Vielen Dank für Eure Hilfe |