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| 379 | Vollstreckungsantrag etc. |
| 11.08.2004 | uner www.gv-sittig.de oder www.gv-stamm.de finden Sie in der Rubik Vollstreckung ein Antragsmuster zum kostenlosen download. Mehr Info: www.vollstreckungs-ass.de (keine Werbung, da Kostenlos) dort INFO Forum. Einen guten Start und Einstand. |
| 380 | ZWANGSRÄUMUNG: Kostenerstattung bei kurzfristiger |
| 16.08.2004 | Das scheint ein neuer Sport geworden zu sein: Gegen den Schuldner wurde rückständiger Mietzins tituliert, er äußert sich nicht, zahlt nicht. Die Zwangsräumung wird eingeleitet. In diesem Fall erscheint der Schuldner tatsächlich EINEN TAG vor der Zwangsräumung beim AG und stellt Schutzantrag, der mir nachmittags zugefaxt wird. Jetzt habe ich ein paar Stunden, um GVZ und Spedition zu informieren. Die Kosten der Spedition sind nicht unerheblich (trotz vorzeitiger Erledigung). Kann ich die Kosten einfach zu den bisherigen hinzusetzen, sollte ich sie - wenn bereits viele weitere ZV-Kosten entstanden sind - festsetzen lassen? Und noch etwas: Ist es o.k., wenn man ein, zwei Tage vor Gericht wegen des Schutzantrages erscheint? |
| 380 | ZWANGSRÄUMUNG: Kostenerstattung bei kurzfristiger |
| 16.08.2004 | Wurde Ihnen nur der Schutzantrag oder die einstweilige Einstellung zugestellt? Wenn nur der Schutzantrag zur Stellungnahme zugestellt wurde, dann können Sie doch die Räumung durchführen. Wenn der Beschluss zugestellt wurde, dann sind die angefallenen Kosten auch notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung, wobei mir nicht erklärlich ist, welche Kosten bei der Spedition anfallen sollen, wenn vor Abfahrt des Wagens vom Hof die Absage erfolgt ist. Gruß H. Treysse |
| 380 | ZWANGSRÄUMUNG: Kostenerstattung bei kurzfristiger |
| 16.08.2004 | Antwort auf: Wurde Ihnen nur der Schutzantrag oder die einstweilige Einstellung zugestellt? Wenn nur der Schutzantrag zur Stellungnahme zugestellt wurde, dann können Sie doch die Räumung durchführen. Wenn der Beschluss zugestellt wurde, dann sind die angefallenen Kosten auch notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung, wobei mir nicht erklärlich ist, welche Kosten bei der Spedition anfallen sollen, wenn vor Abfahrt des Wagens vom Hof die Absage erfolgt ist. Gruß H. Treysse Danke. Sowohl Schutzschrift als auch einstw. Einst. liegen vor. Die Spedition stellt natürlich Kosten in Rechnung. Immerhin rücken diese in der Regel mit ein oder zwei Fahrzeugen an, die nicht einfach kurzfristig angefordert und kurzerhand wieder abgesagt werden können. Schon gar nicht, wenn die Räumung am nächsten Tag schon angesetzt war und die Lkw(s) fest eingeplant waren. |
| 380 | ZWANGSRÄUMUNG: Kostenerstattung bei kurzfristiger |
| 17.08.2004 | nach 765 a III (seit 1.1.99 2. ZPONovelle verschärft!) ZPO kann der Räumungsschuldner wirksam nur einen SChutzantrag stellen(grundsätzlich) innerhalb der dort genannten Fristen. Deshalb ist der GV verpflichtet, die Räumungsmitteilung förmlich zuzustellen und ausreichend Vorlauf f.d. Frist zu beachten. Folge: Räumungstermine vor Ablauf von 4 Wochen sind nahezu ausgeschlossen. Verspätete Räumungsschutzanträge nur in besonderen besonders schweren AUsnahmefällen zulässig. Nähere Info zu den Bereitstellungskosten der Spedition finden Sie im INFO Forum von www.vollstreckungs-ass.de unter dem Beitragstitel Räumung und Wegnahme » Speditionskosten - Ausfallgeld Bereitstellungskosten 788 ZPO der Rubrik Räumung. Die Frage der Bereitstellungskosten bei terminierter Räumung (idR Frist für kostenfreie Absage 1 Woche vor dem Termin) ist nicht neu sondern über Jahrzehntelang hinweg Amtsbekannt. Oder würden Sie als Spediteur dem GV Termine reservieren, andere AUfträge f.d. Tag ablehnen und dann -nur weil der Schu ein Verzögerer ist- wenige Stunden vor dem Termin - die Absage ohne Entgeld akzeptieren. Mitnichten - die Grundregelungen für Ausfall und Bereitstellung finden sich schon im allgem. Spediteurrecht fundiert. |
| 380 | ZWANGSRÄUMUNG: Kostenerstattung bei kurzfristiger |
| 08.02.2005 | Antwort auf: nach 765 a III (seit 1.1.99 2. ZPONovelle verschärft!) ZPO kann der Räumungsschuldner wirksam nur einen SChutzantrag stellen(grundsätzlich) innerhalb der dort genannten Fristen. Deshalb ist der GV verpflichtet, die Räumungsmitteilung förmlich zuzustellen und ausreichend Vorlauf f.d. Frist zu beachten. Folge: Räumungstermine vor Ablauf von 4 Wochen sind nahezu ausgeschlossen. Verspätete Räumungsschutzanträge nur in besonderen besonders schweren AUsnahmefällen zulässig. Nähere Info zu den Bereitstellungskosten der Spedition finden Sie im INFO Forum von www.vollstreckungs-ass.de unter dem Beitragstitel Räumung und Wegnahme » Speditionskosten - Ausfallgeld Bereitstellungskosten 788 ZPO der Rubrik Räumung. Die Frage der Bereitstellungskosten bei terminierter Räumung (idR Frist für kostenfreie Absage 1 Woche vor dem Termin) ist nicht neu sondern über Jahrzehntelang hinweg Amtsbekannt. Oder würden Sie als Spediteur dem GV Termine reservieren, andere AUfträge f.d. Tag ablehnen und dann -nur weil der Schu ein Verzögerer ist- wenige Stunden vor dem Termin - die Absage ohne Entgeld akzeptieren. Mitnichten - die Grundregelungen für Ausfall und Bereitstellung finden sich schon im allgem. Spediteurrecht fundiert. |
| 380 | ZWANGSRÄUMUNG: Kostenerstattung bei kurzfristiger |
| 23.05.2006 | Antwort auf: Das scheint ein neuer Sport geworden zu sein: Gegen den Schuldner wurde rückständiger Mietzins tituliert, er äußert sich nicht, zahlt nicht. Die Zwangsräumung wird eingeleitet. In diesem Fall erscheint der Schuldner tatsächlich EINEN TAG vor der Zwangsräumung beim AG und stellt Schutzantrag, der mir nachmittags zugefaxt wird. Jetzt habe ich ein paar Stunden, um GVZ und Spedition zu informieren. Die Kosten der Spedition sind nicht unerheblich (trotz vorzeitiger Erledigung). Kann ich die Kosten einfach zu den bisherigen hinzusetzen, sollte ich sie - wenn bereits viele weitere ZV-Kosten entstanden sind - festsetzen lassen? Und noch etwas: Ist es o.k., wenn man ein, zwei Tage vor Gericht wegen des Schutzantrages erscheint? |
| 381 | zwischenprüfung September 2004 in Berlin |
| 17.08.2004 | ist rechnungswesen schon thema der zwischenrüfung? wie kommt man an den ausbildungsrahmenplan, um zu überprüfen, was wir alles gelernt haben sollten? wir machen eine Umschulung seit juli 2003 bis juli 2005. |
| 382 | Zwischenprüfung |
| 17.08.2004 | Hallo ihr lieben Leute! Ich komme aus Berlin und hab im September Zwischenprüfung. Habt ihr eine Ahnung, welche Fächer wirklich laut Rahmenplan abgefragt werden- wir bekommen ständig neue Infos von den Lehrern. Wo kann ich den Ausbildubgsplan einsehen? Danke, Danke für eure Hilfe!!!!!!!! |
| 382 | Zwischenprüfung |
| 17.08.2004 | Diese Infos und den Rahmenlehrplan gibts bei der zuständigen Kammer. Viel Glück! |
| 382 | Zwischenprüfung |
| 08.09.2004 |
| 382 | Zwischenprüfung |
| 08.09.2004 | Normalerweise gibt es solche Pläne von den Lehrern, wir haben auch welche bekommen, wenn du mir deine Anschrift nennst, dann kann ich dir die zuschicken |
| 382 | Zwischenprüfung |
| 09.09.2004 | Diesen Rahmenlehrplan habe ich von unserem Chef bekommen. Es werden folgende Oberthemen abgefragt: - Grundlagen des Rechts - Rechtspflege (z. B. Die Personen der Rechtspflege) - Das Bürgerliche Gesetzbuch (z. B. Geschäftsfähigkeit) - Anwaltliches Aufforderungsschreiben - Gerichtliches Mahnverfahren mit Kosten u. Gebühren - BRAGO (Aufbau Gebührenrechnung) - Organisation der Kanzlei (z. B. Registratur, Kartei) - Rechnungswesen (z. B. Buchführung) - Abkürzungen von Gesetzen - Grundlagen des Wirtschaftes (z. B. Bedürfnisse, Marktformen) - Zahlungsverkehr (z. B. Zahlungsarten) - Berufsbildung (z. B. Duales System) Hoffe du kannst damit was anfangen. Ich selbst habe alle Themen abgearbeitet und hoffe es wird etwas. Habe am 18. September 2004 Zwischenprüfung. Ich wünsche dir viel Glück!;-) |
| 382 | Zwischenprüfung |
| 04.09.2005 | Antwort auf: Wie verfasst man ein anwaltliches Aufforderungsschreiben? |
| 382 | Zwischenprüfung |
| 04.09.2005 | ach das ist nicht schwer. 1. Anzeige der Vetretung mit Vollamcht 2. Gegenstand um was es geht zb warenlieferung mit angabe der Re NUmmer datum und höhe des geforderten betrages 3. Dann die anzeige ds sich der Schulnder, bsp. im Verzug befindet 4. die Aufforderung zu zahlen zzgl der Kosten für die Inansprucnhame des RA mit Fristsetzung 5 Evt. so machen wir es, immer darauf hinweisen, im Falle eines fruchtlosen verstreichen der Frist, wurde der Ra beauftrag, gerichtliche Maßnahmen einzuleiten mfg grüßen RA oder wolltest du etwas anderes wissen? Gruß Funny |
| 382 | Zwischenprüfung |
| 05.09.2005 | Also ich hab noch nie gehört, dass man in der Zwischenprüfung ein Aufforderungsschreiben schreiben musste. Das ist eher später eine Aufgabe für die Endprüfung in Textverarbeitung, aber bei der Zwischenprüfung, ich weiß nicht. |
| 382 | Zwischenprüfung |
| 06.09.2005 | @Andrea: stimmt, das war bei uns auch in der Abschlussprüfung dran, deshalb denke ich nicht, dass es in der Zwischenprüfung dran kommt. |
| 382 | Zwischenprüfung |
| 13.09.2005 | Aufforderungsschreiben ist in der Endprüfung dran, aber nicht in der Zwischenprüfung. Bei uns kamen nur 3 Fächer drann, die in 2 Teilen aufgeteilt worden und in jedem Teil musste man mindestens 15 Punkte erreichen (30 Punkte konnte man insgesamt erreichen pro Teil), um die Zwischenprüfung zu bestehen. 1. Teil (30 Punkte) Rechtslehre 2. Teil Wirtschaftslehre (20 Punkte) EDV (10 Punkte) Und in EDV war meiner Erinnerung nach nur eine Autokorrektur zu machen. |
| 382 | Zwischenprüfung |
| 13.09.2005 | wir hatten glaub ich alles in der Zwischenprüfung außer Textverarb.: (zusammengefasst in 4 Fächer): AWL, Recht, KVR, Rechnungswesen, Deutsch) |
| 382 | Zwischenprüfung |
| 22.09.2006 | Hey Leute.... Ich habe morgen Zwischenprüfung... Wünscht mir alle mal ganz viel Glück... Mein Magen spielt schon ein bissl verrückt... |
| 382 | Zwischenprüfung |
| 23.09.2006 | wie du hast heute Zwischenprüfun? aufn Samstag? ich drück dir alle Daumen! |
| 382 | Zwischenprüfung |
| 02.10.2006 | Ich wollt mal fragen wie lange denn schon eure Zwischenprüfung zurücl liegt?? Ich habe am 18.Oktober Zwischenprüfung und bei uns haben wir 3Stunden insgesamt Prüfung mit je zwei Fächern zusammenhängend. 1. Stunde AWL und Rechnungswesen 2. Stunde Recht und Politik 3. Stunde nur Fachkunde und dabei ist die Möglichkeit 50% ein Aufforderunsschreiben zu fertigen oder einen Mahnbescheidsantrag auszufüllen. Außerdem muss man Kostenrechnungen und noch sämtliche Fragen beantworten es ist halt sehr abhängig von den Lehrern, denn bei uns werden die Prüfungen von den Lehrern erstellt, ich weiß ja nicht ob das so üblich ist. Wollte mich mal nur in das Thema einbringen. Lieben Gruß an alle werdenden Renos :-)) |
| 382 | Zwischenprüfung |
| 03.10.2006 | Meine Zwischenprüfung liegt zwei Jahre zurück. Wir hatten damals insgesamt 1,5 Std. Zeit für AnNo, BWL, Politik und Rewe. Sämtliche Fragen quer durch. Unter anderem kam auch ein Mahnbescheidsantrag dran. |
| 382 | Zwischenprüfung |
| 09.10.2006 | Antwort auf: Diesen Rahmenlehrplan habe ich von unserem Chef bekommen. Es werden folgende Oberthemen abgefragt: - Grundlagen des Rechts - Rechtspflege (z. B. Die Personen der Rechtspflege) - Das Bürgerliche Gesetzbuch (z. B. Geschäftsfähigkeit) - Anwaltliches Aufforderungsschreiben - Gerichtliches Mahnverfahren mit Kosten u. Gebühren - BRAGO (Aufbau Gebührenrechnung) - Organisation der Kanzlei (z. B. Registratur, Kartei) - Rechnungswesen (z. B. Buchführung) - Abkürzungen von Gesetzen - Grundlagen des Wirtschaftes (z. B. Bedürfnisse, Marktformen) - Zahlungsverkehr (z. B. Zahlungsarten) - Berufsbildung (z. B. Duales System) Hoffe du kannst damit was anfangen. Ich selbst habe alle Themen abgearbeitet und hoffe es wird etwas. Habe am 18. September 2004 Zwischenprüfung. Ich wünsche dir viel Glück!;-) |
| 383 | Vorzieherprüfungen |
| 17.08.2004 | Hallo Leute, ich mache in Berlin eine Ausbildung zur ReNo und möchte im November 2004 vorziehen. Hat irgend jemand noch alte Prüfungen, die er mir zur Verfügung stellen kann. Wäre echt super, da ich schon ziemlich aufgeregt bin.??? |
| 383 | Vorzieherprüfungen |
| 26.08.2004 | Das einzigste womit du üben kannst sind diese Prüfungen von den verganenen Jahren, die bekommst du in der Schule. Bei der Zwischenprüfung gibts aber nichts. Hab das alles hinter mir. |
| 384 | Unterhaltsrückstand! Gegenstandswert bei außerger. |
| 19.08.2004 | Hallo Allerseits, ich steh grad voll auf der Leitung! Wir haben ein Mandant bekommen, Unterhalt ist rückständig in Höhe von 140 € von Juli 03 bis März 03, der Unterhalt für August 04 ist überhaupt nicht bezahlt. Wir haben zur Zahlung von Rückstand aufgefordert und eine vollstreckbare Ausfertigung der Notarurkunde beantragt. Die gegnerischen Anwälte sind steif und fest der Ansicht, dass hier nur der Rückstand als Gegenstandswert anzusetzen ist. Ich kann mich doch erinnern, dass eigentlich 12 X Monatsbetrag und Rückstand gemeinsam anzusetzen sind. Das ist für mich so selbstverständlich, dass ich nicht einmal weiss, wo es steht? Wie kann ich die Gegenseite denn nun überzeugen (falls ich recht habe). Erst mal herzlichen Dank im voraus! :-) |
| 384 | Unterhaltsrückstand! Gegenstandswert bei außerger. |
| 19.08.2004 | Hallo, einfache § 17 Abs. 4 GKG benutzten, dort ist geregelt, dass der Rückstand hinzuzusetzen ist. |
| 385 | Ausbildung 1. Lehrjahr |
| 19.08.2004 | Hallo, also ich hab jetzt im August die Ausbildung begonnen und muss sagen, dass ich wirklich total enttäuscht und mittlerweile auch frustriert bin. Hab mir die Ausbildung ganz anders vorgestellt und es macht mir absolut keinen Spaß. :-( Ich mache die Ausbildung auch nur um Zeit zu überbrücken. Danach will ich auf jeden Fall studieren. Aber ich frage mich, wie ich das so lange aushalten soll!? Komme mir einfach nur total ausgenutzt vor. Muss schon immer um 7.45 Uhr da sein und vorher natürlich die Post abholen und dann bis 18.00 Uhr dableiben, da ich ja Postdienst habe. Bin dann erst um 18.30 Uhr zu Hause und das ist wirklich ätzend. Seid ihr denn alle mit eurer Ausbildung zufrieden? |
| 385 | Ausbildung 1. Lehrjahr |
| 19.08.2004 | Hallo Marie! Deine Arbeitszeiten sind übel! Ganz ehrlich! Dass diese Arbeitszeiten im Stress vorkommen, ist logisch. Wird jede Angestellte kennen. Bei Azubis jedoch sollte man so etwas nach Möglichkeit vermeiden. Erst recht, wenn du im 1. Lehrjahr und noch schlimmer im 1. Monat deiner Ausbildung gerade mal bist. (Ich gehe davon aus, dass du nicht 2 Stunden Pause dazwischen hast oder???) Wieviele Angestellte seid ihr? Arbeiten die auch so lange? Wer hat das festgelegt, wie lange du arbeiten musst? Erlaubt sind diese Zeiten nämlich nicht, falls du täglich so viele Stunden (ohne Pause) arbeitest. Nur nebenbei, bist du 18? Ich würde das ganz schnell ansprechen bei deinem Ausbilder/deiner Ausbilderin. So gehts nicht. Hab den Mut und sprich das an! Dann muss der Postdienst eben geteilt werden. Wenn du das sachlich vorträgst, wird das sicher verstanden werden. Ihr sollt ja schließlich was lernen in der Ausbildung und nicht ausgenutzt werden! Ich bilde auch eine Azubine aus (inzwischen die 2.) und bei uns ist es auch so, dass die Azubine überpünktlich, manchmal sogar viiiiel eher nach Hause gehen darf. Wenn das Gespräch nicht gut verläuft: erfass deine Zeiten schriftlich und frag bei der Kammer - aber erst wenn alle Stricke reißen!! - nach Möglichkeiten, die Kanzlei zu wechseln! Bei diesen Arbeitszeiten könnte dein Chef/deine Chefin sogar richtig Ärger bekommen ... also sachte :-) Drück dir die Daumen, dass sich das bald ändert! |
| 385 | Ausbildung 1. Lehrjahr |
| 26.08.2004 | Also diese Arbeitszeiten sind ja Hammerhart. Während deiner Ausbildung darfst du nicht länger als 8 Stunden arbeiten. Ich würde tatsächlich mit meinem Chef reden. Das darf er nicht. Wenn die Kammer wind davon bekommt, dann kann es sein, dass er nicht mehr Ausbilden darf. |
| 385 | Ausbildung 1. Lehrjahr |
| 03.11.2004 | an alle die abgenervt sind: mädels was ist los? macht den mund auf! der chef wird euch schon nicht fristlos entlassen nur weil ihr ihm gesagt habt was sache ist! natürlich sollt ihr das höfflich und nett machen und natürlich nicht im anschluss um etwas bitten wie z.B.: sie her meier ich möchte in zukunft ihre privat sachen nicht während meiner pause machen, das verstehen sie sicher aber kann ich evtl. kurz zum bäcker ich habe sooo hunger... ihr versteht? auch wg. den arbeitszeiten müsst ihr was sagen, das sind anwälte die kennen das gesetz, die wissen auch das ihr nicht so lange arbeiten dürft aber sie probieren es aus! wehr euch aber bleibt immer höflich! das arbeitsverhältnis ist dann zwar bisschen angepannt aber das legt sich wieder! viel erfolg!! |
| 385 | Ausbildung 1. Lehrjahr |
| 04.11.2004 | Mädels, Mädels, Mädels! Es gibt Leute, die sind jeden Tag nicht vor 19:00 Uhr zu Hause und haben dann auch noch einen Nebenjob am Wochenende! Dazu kommt dann noch Fernstudium, Haushalt, Mann etc. Ich weiß ja nicht wie ihr das seht, aber wer heutzutag etwas erreichen will, der sollte sich ein bischen auf den Hosenboden setzen und zusehen dass er vorwärts kommt. Das macht nicht immer Spaß, ist aber wirkungsvoll! So, dass musste jetzt mal raus! Sorry allen die sich angegriffen fühlen. |
| 385 | Ausbildung 1. Lehrjahr |
| 07.11.2004 | hi andrea, du hast so recht! ich habe zwar meine ausbildung ganz ok bestanden aber es hätte noch besser sein können.... ich habe in meiner ausbildung gelernt das man den mund aufmachen muss wenn einem was nicht passt aber man muss im gegenzug auch zeigen das man was drauf hat und das geht nur mit lernen!!! ich habe jetzt neben meinem normalen job noch einen nebenjob und wenn alles klappt mach ich ab herbst 05 ein abendstudium zur rechtsfachwirtin! |
| 385 | Ausbildung 1. Lehrjahr |
| 07.11.2004 | Ja da bin ich schon mittendrin. Aber ich kann dir sagen, dass ich auch manchmal einfach keinen Bock mehr hab. Aber da muss man durch. Das ist nicht einfach, aber ich hoffe das lohnt sich. Ich wünsch dir jedenfalls viel Erfolg! |
| 385 | Ausbildung 1. Lehrjahr |
| 07.11.2004 | Die Nachricht ist von mir. Hab vergessen mich anzumelden.:rot: |
| 385 | Ausbildung 1. Lehrjahr |
| 12.11.2004 | wo ein wille ist ist auch ein weg.... so heißt es doch! also ihr azubis, macht was draus, dass ist erst der anfang! ich dachte auch nicht das ich nach dieser horror-ausbildung weitermache :)das wird schon! und wenn euer chaf gemein ist meldet es der kammer!!!! lieber gruß! |
| 385 | Ausbildung 1. Lehrjahr |
| 25.03.2005 | also meine arbeitszeiten sind 8-13 und 15-18 uhr außer freitags, da hab ich nur eine stunde pause und kann dafür aber um 17 uhr gehen. das mit den zwei stunden pause muss jeder für sich selbst wissen, ob es gut findet manchmal nervt es, da ich keine lust habe immer hin und her zu rennen und die zwei stunden so schnell zu ende gehen und man doch nichts wirklich schafft. aber eigentlich find ich sie gut, zumal ich 10 minuten von meiner arbeitsstelle entfernt wohne, was ja für 70 % der angestellten nicht zutreffen wird, und dann sind 2 stunden lang, wenn man nich nach hause kann und essen dauert nicht so lang.. dann ist es vergeudete zeit |
| 386 | Präsenzphase in Berlin an der Fernuni |
| 21.08.2004 | Hallo an alle in Berlin Fernstudierenden! Wo habt Ihr während der Präsenzphase gewohnt?? Hat da jemand einen Tipp für mich oder gar eine Adresse? Vielen Dank im voraus :-) |
| 386 | Präsenzphase in Berlin an der Fernuni |
| 20.09.2004 | Hallo,ich habe seinerzeit über die Zimmervermittlung in Berlin eine kleine ruhige Zweizimmerwohnung angemietet. Dort habe ich mit einer netten Mitstudentin gewohnt. Die Wohnung hat EUR 48,-- gekostet, die Kosten haben wir uns geteilt. Bei Interesse kann ich dir gerne die Anschrift mailen, melde dich einfach unter elgri@gmx.de. Viel Spaß beim Lernen! |
| 386 | Präsenzphase in Berlin an der Fernuni |
| 20.09.2004 | Hallo Mimi! Einige Wohnungsbaugesell- oder genossenschaften aus Berlin vermieten auch Gästezimmer für ca. 20,00 € die Nacht. Musst Du einfach unter Google Berlin Wohnungsbaugesellschaft eingeben und deren Seiten durchstöbern. Findet sich bestimmt etwas. Viel Spass |
| 386 | Präsenzphase in Berlin an der Fernuni |
| 03.11.2004 | hi, ich bin gerade dabei mich in stuttgart für das studium anzumelden und schau im internet nach hilfreichen infos und lerngruppen und ich stoße immer auf das wort präsenzphase was heißt das denn??? antworten gerne auch über e.gastan@t-online.de |
| 386 | Präsenzphase in Berlin an der Fernuni |
| 03.11.2004 | Präsenzphasen sind die Zeiten, in denen man direkt Unterricht an der Uni erhält, man muss also anwesend sein. Meist ist dies wohl Blockunterricht (1 oder 2 Wochen), mehrmals während des Studiums. |
| 386 | Präsenzphase in Berlin an der Fernuni |
| 07.11.2004 | ist das überall gleich oder dauert diese unterschiedlich lange an! also z.B in berlin 2 wochen und in stg. 1 woche? |
| 386 | Präsenzphase in Berlin an der Fernuni |
| 08.11.2004 | hm ... keine Ahnung. einfach mal hier nachlesen oder er-google-n aber im archiv finden sich glaub auch links der fernunis, da dürfte alles drinstehn |
| 387 | Empfehlungen für Studium zur Rechtsfachwirtin?! |
| 21.08.2004 | Hi!! Bin durch Zufall auf diese Seite gestoßen und finde es toll sich auf die Weise mit Genossinen austauschen zu können. Ich bin im Moment auf der Suche nach ner geeigneten Schule um die Rechtsfachwirtin zu machen. Hab mich schon bei der Kammer in Frankfurt beworben... dort existiert aber ne ewige Warteliste. Kann mir ev. jemand einen Rat geben welche Schule gut bzw. schlecht ist. Studium schwer? Danke CARO |
| 387 | Empfehlungen für Studium zur Rechtsfachwirtin?! |
| 22.08.2004 | Wie wäre es denn mit dem Fernstudium an der TFH Berlin? Unter http://www.rechtsfachwirt-portal.de existiert eine Studentenliste, in der Personen eingetragen sind, die bestimmt gerne Auskunft für Aufwand etc. erteilen. Ansonsten gibt es hier in der Renothek eine Vielzahl von Stellungnahmen gerade zu dieser Thematik. Gruß H. Treysse |
| 387 | Empfehlungen für Studium zur Rechtsfachwirtin?! |
| 18.10.2004 | Kann mir jemand sagen, ob der Schönfelder für die Fortbildung zum Rechtsfachwirt ausreichend ist, oder ob ich mir auch den Ergänzungsband zum Schönfelder kaufen muss? |
| 387 | Empfehlungen für Studium zur Rechtsfachwirtin?! |
| 20.10.2004 | Neben dem Schönfelder ist das Ergänzungsband auch gewünscht, weil u.a. für das Fach Büroorganisation die Gesetze BORA und BRAO benötigt werden. |
| 388 | RVG kaum in Kraft schon wieder geändert - Parallel |
| 22.08.2004 | Kaum in Kraft, schon wieder geändert? ….verdeutlicht jedoch ganz erhebliche strukturelle Mängel des Vergütungsverzeichnisses der RVG….Einen weiteren „Geniestreich“ hat sich der Gesetzgeber ..geleistet…! (RVGreport 8/2004 S 2829) RVG & GVKostG – Parallelen – bedingt in der Person des Entwrufsverfassers im BuMiJu? Wann endlich folgen personelle Konsequenzen im BuMiJu? Ungestraft darf Otto in Nebentätigkeit die BRD „abgrasen“ und in Seminaren als der Top-Kenner (es darf gelacht werden) „absahnen“. |
| 388 | RVG kaum in Kraft schon wieder geändert - Parallel |
| 16.11.2005 |
| 388 | RVG kaum in Kraft schon wieder geändert - Parallel |
| 16.11.2005 | Da haben wir halt immer wieder was neues zu lernen, und ob man da immer ein Seminar zu braucht, bleibt mal dahingestellt.... ;-) Das kriegen wir auch ganz alleine hin, wir Oberschlauen oder? |
| 388 | RVG kaum in Kraft schon wieder geändert - Parallel |
| 17.11.2005 | Und was möchte der Autor damit sagen? |
| 388 | RVG kaum in Kraft schon wieder geändert - Parallel |
| 17.11.2005 | Oh ich denke, dass da einfach mal einer seine Wut rauslassen wollte...;-) |
| 388 | RVG kaum in Kraft schon wieder geändert - Parallel |
| 18.11.2005 | Ach so, hatte ich nicht ganz so verstanden (Brett vorm Kopf?);-) |
| 388 | RVG kaum in Kraft schon wieder geändert - Parallel |
| 18.11.2005 | wie immer und überall :-( |
| 388 | RVG kaum in Kraft schon wieder geändert - Parallel |
| 18.11.2005 | Was ist damit gemeint oder wer? Wie immer und überall - ist das jetzt auf irgendjemanden persönlich bezogen und dann als Gast eingeloggt??? :boah: |
| 389 | Pfändungsfreigrenzen Arbeitseinkommen |
| 23.08.2004 | ich möchte das konto eines schuldners pfänden, der monatlich 1.228,00 euro brutto = 894,48 euro netto verdient. habe leider keine ahnung, wo die pfändungsgrenze liegt, kann mir jemand weiterhelfen? vielen dank |
| 389 | Pfändungsfreigrenzen Arbeitseinkommen |
| 24.08.2004 | Schau dir mal den § 850 c ZPO sowie die Anlage Seite 250 ff an. |
| 389 | Pfändungsfreigrenzen Arbeitseinkommen |
| 04.09.2004 | Das kommt unter anderem darauf an in welchen sozialen Verhältnissen er sich befindet. Und zwar insbesondere wieviele unterhaltspflichtige Personen er zu versorgen hat. In diesem Fall ist es eh egal, da er noch unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt. Erstmal kannst Du -0- EURO pfänden, dass heißt nichts. Dann ist allerdings noch zu prüfen ob die Schuld aus unerlaubter Handlung herrührt. Wenn ja, könnte das Vollstreckungsgericht, sprich das Amtsgericht bei dem der Schuldner seinen Wohnsitz begründet, die Pfändungsgrenze deswegen verändert. Die Chancen stehen jedoch schlecht ,) |
| 390 | ZV: (Kulanz-)Regelungen in den AGBs der RS-Versich |
| 24.08.2004 | In der Regel ist es business as usual , daß eine RSV nur DREI ZV-Maßnahmen kostenmäßig absichert. Gibt es von dieser Verfahrensweise ggf. ein Abweichen zugunsten des VN (wenn z. B. durch den RA erläutert werden kann, daß eine weitere ZV-Maßnahme mit einer hohen Erfolgsaussicht verbunden ist)? Hatte dies kürzlich in der Praxis, die RSV lehnte allerdings ohne Begründung weitere Deckung (für EINE oder MEHRERE weitere ZV-Versuche) ab. Gibt es Ausnahmen bzw. kann jemand von einer solchen berichten (Welche Voraussetzungen müssen in diesem Falle gegeben sein)? |
| 390 | ZV: (Kulanz-)Regelungen in den AGBs der RS-Versich |
| 26.08.2004 | Hallo, also wir hatten mal so einen Fall, wir haben der Versicherung mitgeteilt, dass wir zu 100 % wissen, dass eine ZV erfolg bringt und haben dann eine Zusage zur Kostendeckung erhalten. Gruss |
| 391 | DAV-Abkommen |
| 24.08.2004 | das dav-abkommen gibt es seit dem 01.07. nicht mehr. vorher konnte man für die übermittlung von ermittlungsakten bei der haftpflichtversicherung eine pauschale abrechnen (25 eoru?), gibt es eine solche pauschale nach dem rvg oder kann man dafür nichts mehr abrechnen? claudia |
| 391 | DAV-Abkommen |
| 27.08.2004 | kann wie bisher abgerechnet werden, da die Abrechnung nicht aus der BRAGO kam, sondern von den Haftpflichtversicherern so angeboten wurde. Wenn es sich um eine Akte vor dem 01.07. handelt bleibt die BRAGO-Abrechnung erhalten. Ansonsten vor dem Absenden der Akte bei der Haftpflichtversicherung anfragen, wäre die einfachste Lösung |
| 391 | DAV-Abkommen |
| 27.08.2004 | Das DAV-Abkommen ist seit dem 01.07.2004 außer Kraft gesetzt. Bei einer außergerichtlichen Unfallregulierung wird nach VV 2400 und VV 1000 abgerechnet. In der RVG ist keine Pauschale mehr für Akteneinsicht vorgesehen. Da es noch an einer abschließenden Regelung fehlt, bezahlt z.B. die DEVK immer noch die 25,00 EUR Pauschale. Eine einheitliche Regelung gibt es noch nicht. Also am besten wirklich vor der Akteneinsicht die Kostenfrage mit der Versicherung klären. |
| 392 | Bildungsurlaub |
| 29.08.2004 | Hallo, ich interessiere mich für ein Fernstudium bei der TH Berlin. Weiß jmd. vielleicht, ob es dafür Bildungsurlaub gibt (für die zwei Präsenzphasen)? |
| 392 | Bildungsurlaub |
| 28.09.2004 | Hallo Sunnflower77, jeder hat einen Anspruch auf Bildungsurlaub. Dieser darf allerdings 10 Tage in zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht übersteigen. Das dürfte er aber auch nicht bei zwei mal fünf Tagen Präsenzphase. Ich habe meine Präsenzphase im September über den Bildungsurlaub organisiert und werde dies auch im März wieder tun. Gruß Jana |
| 392 | Bildungsurlaub |
| 29.09.2004 | Vorsicht! Bildungsurlaub gibt es nicht in jedem Bundesland!!! |
| 392 | Bildungsurlaub |
| 07.11.2004 | gibt es nur 2 Präsenzphasen ? 5 Tage während des studiums? |
| 392 | Bildungsurlaub |
| 08.11.2004 | Bei dem Fernstudium in Berlin sind zwei Präsenzphasen á 5 Tage. Eine im 2. und eine im 3. Semester, so dass sich die Zeiten auf zwei Jahre verteilen. |
| 392 | Bildungsurlaub |
| 10.11.2004 | Hallo Mandy, weißt du vielleicht auch in welchen Bundesländern es Bildungsurlaub gibt? Grüße Nicki |
| 392 | Bildungsurlaub |
| 10.11.2004 | Hallo zusammen, es gibt eine Seite www.bildungsurlaub.de. Dort findet ihr alles weitere zu diesem Thema. Das Gesetz, was für NRW gilt ist dort auch zu finden. Liebe Grüße |
| 392 | Bildungsurlaub |
| 10.11.2004 | Na toll, in vier Bundesländern gibts kein Bildungsurlaubsgesetz. Und Bayern muss natürlich dabei sein, war ja klar ***heul*** Trotzdem dankeschön, Gruß Nicki |
| 392 | Bildungsurlaub |
| 26.06.2005 | In welchen Bundesländern gibt es denn noch kein Gesetz hierüber? Bin auf der Seite gewesen, habe aber nirgendwo irgend etwas gefunden darüber... |
| 392 | Bildungsurlaub |
| 27.06.2005 | Na erste mal muss man doch den Bildungsulraub vom AG gestattet bekommen oder? Wer macht das schon mit. |
| 392 | Bildungsurlaub |
| 28.06.2005 | Ich hatte so ein bisschen drauf gehofft - wird sicher nur über unbezahlte Freistellung gehen. Mal sehen. Ich muss mich erstmal informieren, ob M-V so ein Gesetz überhaupt hat... |
| 393 | Schuldner hat sich aus dem Staub gemacht, was gena |
| 29.08.2004 | hallo zusammen, ich hab echt alle beiträge durchgesehen und nichts genaues gefunden. also wenn die zustellung nicht erfolgen kann, weil der schuldner unbekannt verzogen ist, sollte ich beim einwohnermeldeamt was genau melden, damit die nachforschungen anstellen??? wie genau funktioniert das mit der detektei? was muss ich da in genau in auftrag geben? hat jemand da evtl. ein formular o. ä.? was ist, wenn schuldnerin eine firma ist? gewerbeauskunft? was, wenn die mich auch nicht weiterbringt? wie genau funktioniert das mit der strafanzeige? hab ich noch nie gemacht. evtl. formular? bitte bitte helft mir! liebe grüße |
| 393 | Schuldner hat sich aus dem Staub gemacht, was gena |
| 30.08.2004 | EMA: Zwangsabmeldung beantragten u ggf pesönliche Ermittlungen beantragen Suchwort Ermittlungen EMA Gewerbeauskunft: hinweisen auf Unbekannt Verzogen Gewerbeuntersagungsverfahren anregen Detektei Ermittlungen Adresse beantragen ein Satz Kosten vorher abfragen da sehr unterschiedlich. Suchwort Detektiv ggf öffentliche Zustellung beantragen ggf. www.vollstreckungs-ass.de INFO Forum wählen suchen wie vor |
| 393 | Schuldner hat sich aus dem Staub gemacht, was gena |
| 12.09.2004 | Und wie funktioniert dass mit der Zwangsabmeldung? Und wie beantragt man das mit den persönlichen Nachforschungen??? Und vor allem wo??? |
| 393 | Schuldner hat sich aus dem Staub gemacht, was gena |
| 07.12.2005 | Antwort auf: EMA: Zwangsabmeldung beantragten u ggf pesönliche Ermittlungen beantragen Suchwort Ermittlungen EMA Gewerbeauskunft: hinweisen auf Unbekannt Verzogen Gewerbeuntersagungsverfahren anregen Detektei Ermittlungen Adresse beantragen ein Satz Kosten vorher abfragen da sehr unterschiedlich. Suchwort Detektiv ggf öffentliche Zustellung beantragen ggf. www.vollstreckungs-ass.de INFO Forum wählen suchen wie vor |
| 393 | Schuldner hat sich aus dem Staub gemacht, was gena |
| 27.06.2006 | Antwort auf: Antwort auf: EMA: Zwangsabmeldung beantragten u ggf pesönliche Ermittlungen beantragen Suchwort Ermittlungen EMA Gewerbeauskunft: hinweisen auf Unbekannt Verzogen Gewerbeuntersagungsverfahren anregen Detektei Ermittlungen Adresse beantragen ein Satz Kosten vorher abfragen da sehr unterschiedlich. Suchwort Detektiv ggf öffentliche Zustellung beantragen ggf. www.vollstreckungs-ass.de INFO Forum wählen suchen wie vor |
| 393 | Schuldner hat sich aus dem Staub gemacht, was gena |
| 28.06.2006 | Was bringt denn eine Zwangsabmeldung? |
| 393 | Schuldner hat sich aus dem Staub gemacht, was gena |
| 28.06.2006 | was soll das immer mit der Zitiererei?? Zwangsabmeldung bringt das, dass wenn er umziehen will, sprich sich also richtig abmelden, bzw woanders anmelden, kriegt er erstmal n Ordnungsgeld aufgebrummt.. ja und er kann nichts machen, solange er nirgens angemeldet ist, kein Konto eröffnen etc.. wir bestimmt auch in die Schufa eingetragen |
| 393 | Schuldner hat sich aus dem Staub gemacht, was gena |
| 28.06.2006 | Also wenn der Schuldner nicht mehr auffindbar ist, weil er unbekannt verzogen(ohne ordnungsgemäße Abmeldung) ist, dann machen wir hier eine Strafanzeige WEGEN VERSTOßES GEGEN DAS MELDEGESETZ. Hierdurch wird die Polizei im Allgemeinen mit der Prüfung der Adressangaben betraut. Oftmals hat man damit erfolg, zudem hat der Schuldner gleich noch ein Verfahren am Hals. |
| 394 | Gebühren Unfallschadenregulierung |
| 30.08.2004 | Jetzt fangen die ersten RVG-Fälle an Ärger zu machen. Wir haben in einer Verkehrsunfallsache den Schaden für unseren Mandanten reguliert. Die Versicherung hat sich mehrmals anschreiben und anrufen lassen, hat lange nicht reagiert (weil ständig irgendwelche Sachbearbeiter angeblich nicht da waren). Erst nach vielen Wochen und schließlich einer Klageandrohung kam die Mitteilung der Versicherung, dass der Sachverhalt ja völlig klar wäre und der gesamte angemeldete Schadenbetrag gezahlt wird (was auch geschehen ist). Nunmehr rechne ich bei der Versicherung eine 1,0 Geschäftsgebühr nach VV 2400. Die Versicherung meint jedoch, da der Sachverhalt klar wäre und es bei Unfallschadenregulierung allgemein um Schreiben unterdurchschnittlicher Schwierigkeit handelt, wäre nur eine 0,6 Gebühr nach VV 2400 gerechtfertigt. Da die RVG neu ist, habe ich noch keine Rechtsprechung dafür gefunden. Aber es kann doch nicht sein, dass man vorher eine 7,5/10 nach § 118 BRAGO bekommen hat und jetzt nur noch eine 0,6 nach 2400 VV bekommt. Das sind ja 0,15 Gebühr weniger! Hat jemand schon Erfahrungen mit der Unfallschadenregulierung und RVG gemacht und hat einen Rat für mich? |
| 394 | Gebühren Unfallschadenregulierung |
| 31.08.2004 | ja ist leider immer das gleiche lied. hab das schon unter anderem von der HUK gehört. bitte bitte hart bleiben. mittelgebühr ist eigentlich ne 1,3 also ist die versicherung mit ner 1,0 recht gut bedient. auf den arbeitsaufwand hinweisen, nach rvg ist ja eine genaue aktenführung angeraten, also genau den aufwand aufführen und mit gebührenklage drohen. bloß nicht nachgeben, wenn das erst mal die runde macht, gibts bald ne 0,6 als mittelgebühr und wir schauen in die röhre. im übrigen haben viele versicherungen ihre prämien mit dem hinweis erhöht, dass die RAe ihre gebühren erhöht hätten, bitte über das ergebnis berichten, gern auch privat unter email nanaimo@buerotiger.de |
| 394 | Gebühren Unfallschadenregulierung |
| 01.09.2004 | Ich habe an die Versicherung geschrieben und werde vom Ergebnis berichten. |
| 394 | Gebühren Unfallschadenregulierung |
| 02.09.2004 | hallo, hab zumindest einen literaturhinweis für dich, hoffe, du liest diesen beitrag noch. also: RVG-Kommentar Gerold Schmidt 2400-2403 VV RN. 96 mit verweis auf § 14 Rn. 100 ff. hoffe, es hilft. manchmal ziehen die versicherung den schwanz ein, wenn man mit literatur kommt. viel glück. |
| 394 | Gebühren Unfallschadenregulierung |
| 08.09.2004 | Hallo nanaimo! Vielen Dank für die übermittelten Kommentarstellen! Jetzt hat die Versicherung uns einen Vorschlag gemacht, dass alle künftigen Schäden, soweit es sich um reine Sachschäden handelt, mit einer Geschäftsgebühr von 1,0 abgerechnet werden. In allen übrigen Fällen gibt es die 1,3 Gebühr. Eine detaillierte Begründung der Gebührenhöhe durch den Rechtsanwalt ist dann entbehrlich. Fällt daneben auch eine Einigungsgebühr an, wird diese noch zusätzlich erstattet. Ich habe den Vorschlag abgelehnt. Schließlich sind die Angelegenheiten stets von unterschiedlicher Schwierigkeit. Dann können wir nicht immer pauschal 1,0 abrechnen. Angesichts der mir freundlicherweise genannten Kommentarstellen steht ja schon für eine einfache Abwicklung in Verkehrsunfallsachen eine 1,3 Gebühr an. Sobald ich von der Versicherung wieder etwas höre, melde ich mich. |
| 394 | Gebühren Unfallschadenregulierung |
| 09.09.2004 | hallöchen, freut mich zu hören. es ist halt nun enorm wichtig, die akten ordentlich zu führen, damit der nachweis des umfangs usw. gelingt. aber wem sag ich das. die chefs müssten halt besser mitarbeiten, meiner macht kaum notizen über telefonate usw., da kann ich reden wie ein buch! ich bin gespannt, wie es ausgeht. habe im internet eine mitteilung des DAV gefunden, dabei war eine abrechnungsanweisung der allianz, die schlägt für unfälle mit NUR sachschäden ne 1,8 vor, personen- und sachschaden ne 1,8, wenn GGW unter 10.000,00 und bei personen- und sachschaden über 10.000,00 ne 2,1. bei mehreren geschädigten werden höhere gebühren vorgeschlagen. wenn du magst, leg ichs dir gern aufs fax. ach ja, ich bin an dem ausgang deiner sache sehr interessiert. vielleicht kannste mir auch ne email senden, wenns soweit ist (nanaimo@buerotiger.de). wäre echt toll. im forum überles ich die beiträge sonst vielleicht. also viel glück weiterhin nanaimo |
| 394 | Gebühren Unfallschadenregulierung |
| 09.09.2004 | Die Mitteilung des DAV hätte ich super gerne. Meine Fax-Nr. schicke ich dir als private Nachricht. Vielen lieben Dank im Voraus. Über Chefs und Telefonnotizen könnten wir - glaube ich - alle ein Buch schreiben. Ich werde dich auf jeden Fall auf dem laufenden halten. |
| 394 | Gebühren Unfallschadenregulierung |
| 09.09.2004 | soeben gefaxt und private nachricht gesandt, hab aber keine ahnung, ob die angekommen ist. irgendwie klappt es bei mir hier im forum manchmal nicht recht mit dem mailen. liebe grüße claudia |
| 394 | Gebühren Unfallschadenregulierung |
| 06.10.2004 | Nachdem wir die Haftpflichtversicherung auf RVG Gerold/Schmidt/v. Eicken 2400 – 2403 VV, Rd-Nr. 96 verwiesen haben, wurde unsere Rechnung nunmehr beglichen. Vorher hat die Haftpflichtversicherung uns noch versucht so eine Art Vertrag aufzubinden, damit alle künftigen Sachschäden aufgrund Verkehrsunfällen mit 1,0 abgerechnet werden. Darauf haben wir uns nicht eingelassen. Schließlich steht im Kommentar, dass man schon für einfache Regulierungsschäden einen Anspruch auf eine 1,3 Gebühr hat. Also an Alle: nicht nachgeben! Dankeschön für deine Hilfe, nanaimo! :-) |
| 394 | Gebühren Unfallschadenregulierung |
| 06.10.2004 | GERN GESCHEHEN! ;-) |
| 394 | Gebühren Unfallschadenregulierung |
| 15.01.2005 | siehe Urteil AG Landstuhl vom 23.11.2004 in NJW 3/2005 S. 161 : bei durchschnittlichen VU 1,3 gerechtfertigt. Gut auch der Aufsatz von Meyer in der AGS ( Anwaltsgebühren-Spezial ) 12/2004 S. 468/469. |
| 394 | Gebühren Unfallschadenregulierung |
| 17.01.2005 | Wir bereiten hier gerade zwei Gebührenklagen vor, nachdem wir von der HUK folgende Auskunft bekommen haben: Grundsätzlich wird eine 1,3 oder gar 1,5 Gebühr in Unfallsachen gar nie bezahlt. Wenn der Anwalt begründet, liegt diese Entscheidung im Ermessen des Sachbearbeiters. Wenn der nein sagt, bleibt definitiv nur der Klageweg. Allerdings hört man es munkeln, dass die Versicherung auf keinen Fall ein Urteil will, das könnte dann ja Signalfunktion haben. Nach aktuellem Wissensstand wurden nach Klageerhebung alle Kostennoten doch noch beglichen. Wir haben eine Musterklage vorliegen. Wer will, dem kann ich diese gerne faxen. (Musterklage ist auf 1,5 Gebühr abgestimmt, aber natürlich auch auf 1,3 anpassbar.)Einfach als private Nachricht die Faxnummer hinterlegen. Habe meine Klagen noch nicht eingereicht, die RA-Kammer München hat aber versprochen uns zu unterrichten, sollte doch noch irgendwann ein Urteil kommen. Auf jeden Fall aber, nicht weniger wie 1,3 nehmen! Für was gibts denn das RVG? |
| 394 | Gebühren Unfallschadenregulierung |
| 17.01.2005 | @ ra-gg hast du den Aufsatz von Meyer in der AGS ( Anwaltsgebühren-Spezial ) 12/2004 S. 468/469 vorliegen und könntest mir diesen eventuell faxen? wäre super. 0361/5901819 vielen herzlichen dank! |
| 394 | Gebühren Unfallschadenregulierung |
| 18.01.2005 | herzlichen dank! |
| 394 | Gebühren Unfallschadenregulierung |
| 18.01.2005 | Verschiedene Haftpflichtversicherer haben mittlerweile auf der Grundlage der RVG-Vergütung neue Abrechnungsgrundsätze veröffentlicht. Grundsätzlich werden danach bei außergerichtlicher Regulierung von Kraftfahrzeughaftpflichtschäden anstelle der gesetzlichen Vergütung folgende Gebühren akzeptiert. Ein Geschädigter Gebührenhöhe Sachschaden 1,8 Personenschaden (und Sachschaden) mit einem Gesamterledigungswert unter 10.000,00 € 1,8 Personenschaden (und Sachschaden) mit einem Gesamterledigungswert von 10.000,00 € oder mehr 2,1 Mehrere Geschädigte Gebührenhöhe Sachschaden 2,4 Personenschaden (und Sachschaden) mit einem Gesamterledigungswert unter 10.000,00 € 2,4 Personenschaden (und Sachschaden) mit einem Gesamterledigungswert von 10.000,00 € oder mehr 2,7 Für die Abrechnung von Aktenauszügen oder ergänzenden Aktenauszügen sind uns neue Abrechnungsgrundsätze der Versicherer nicht bekannt. Die von den einzelnen Versicherern formulierten Abrechnungsgrundsätze variieren hinsichtlich der Anwendungsfälle. Die Allianz-Gruppe, Württembergische Versicherung und DEVK wenden bei entsprechenden Einverständnis des Rechtsanwaltes für alle (auch zukünftigen) Schadenfälle die Abrechnungsgrundsätze an, soweit der Auftrag nach dem 30.06.04 erteilt wurde. Die VGH wendet die Abrechnungsgrundsätze für alle Anwendungsfälle an, sofern das Schadensereignis nach dem 30.06.04 eingetreten ist. Die Öffentliche Brandkasse Oldenburg wendet die Abrechnungsgrundsätze für Schadensfälle ab 01.10.2004 an. Der Wortlaut der von der jeweiligen Versicherung beschlossenen Abrechnungsgrundsätze kann direkt bei dieser Versicherung angefordert werden. Nach unserer Kenntnis haben sich derzeit folgende Versicherung zur Abrechnung auf der Grundlage von Abrechnungsgrundsätzen bereit erklärt: Allianz-Gruppe (für Aufträge nach dem 30.06.04) Württembergische Versicherung (für Aufträge nach dem 30.06.04) DEVK (für Aufträge nach dem 30.06.04) VGH (für Schadenfälle ab 01.07.04) Öffentliche Brandkasse Oldenburg (für Schadenfälle ab 01.10.2004) Sofern uns entsprechende Abrechnungsgrundsätze auch von anderen Versicherungen bekannt werden, werden wir die Übersicht entsprechend aktualisieren. Bitte informieren Sie sich über weitere Versicherungen, die entsprechende Grundsätze anwenden, ggf. beim Deutschen Anwaltsverein. Stand: 08.12.2004 |
| 394 | Gebühren Unfallschadenregulierung |
| 19.01.2005 | für alle, die es interessiert, hab einen interessanen link gefunden und sogleich geklaut , um ihn hier zu präsentieren: http://www.anwaltverein.de/Gebuehrenrecht/entscheidung.html sind urteile hinsichtlich der geschäftsgebühr in unfallsachen sehr hilfreich. |