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| 394 | Gebühren Unfallschadenregulierung |
| 26.01.2005 | Hallo Iksi! Wäre dir sehr dankbar, wenn du mir die Musterklage faxen würdest (0341/8606299). Liebe Grüße Manu |
| 394 | Gebühren Unfallschadenregulierung |
| 30.01.2005 | Hallo Iksi, habe deinen Beitrag heute erst zK genommen. Wenn es dir nicht zu lästig wird, würde ich mich über das Fax der Gebührenklage freuen. Fax 0471/9461190 Besten Dank und liebe Grüße Ilka :-D |
| 394 | Gebühren Unfallschadenregulierung |
| 01.04.2005 | Antwort auf: Hallo nanaimo! Vielen Dank für die übermittelten Kommentarstellen! Jetzt hat die Versicherung uns einen Vorschlag gemacht, dass alle künftigen Schäden, soweit es sich um reine Sachschäden handelt, mit einer Geschäftsgebühr von 1,0 abgerechnet werden. In allen übrigen Fällen gibt es die 1,3 Gebühr. Eine detaillierte Begründung der Gebührenhöhe durch den Rechtsanwalt ist dann entbehrlich. Fällt daneben auch eine Einigungsgebühr an, wird diese noch zusätzlich erstattet. Ich habe den Vorschlag abgelehnt. Schließlich sind die Angelegenheiten stets von unterschiedlicher Schwierigkeit. Dann können wir nicht immer pauschal 1,0 abrechnen. Angesichts der mir freundlicherweise genannten Kommentarstellen steht ja schon für eine einfache Abwicklung in Verkehrsunfallsachen eine 1,3 Gebühr an. Sobald ich von der Versicherung wieder etwas höre, melde ich mich. |
| 394 | Gebühren Unfallschadenregulierung |
| 23.10.2005 | Antwort auf: Hallo nanaimo! Vielen Dank für die übermittelten Kommentarstellen! Jetzt hat die Versicherung uns einen Vorschlag gemacht, dass alle künftigen Schäden, soweit es sich um reine Sachschäden handelt, mit einer Geschäftsgebühr von 1,0 abgerechnet werden. In allen übrigen Fällen gibt es die 1,3 Gebühr. Eine detaillierte Begründung der Gebührenhöhe durch den Rechtsanwalt ist dann entbehrlich. Fällt daneben auch eine Einigungsgebühr an, wird diese noch zusätzlich erstattet. Ich habe den Vorschlag abgelehnt. Schließlich sind die Angelegenheiten stets von unterschiedlicher Schwierigkeit. Dann können wir nicht immer pauschal 1,0 abrechnen. Angesichts der mir freundlicherweise genannten Kommentarstellen steht ja schon für eine einfache Abwicklung in Verkehrsunfallsachen eine 1,3 Gebühr an. Sobald ich von der Versicherung wieder etwas höre, melde ich mich. |
| 394 | Gebühren Unfallschadenregulierung |
| 23.10.2005 | Wieso wiederholst du das nochmal? |
| 394 | Gebühren Unfallschadenregulierung |
| 25.10.2005 | Hallo Iksi, würde mich auch freuen, diese Musterklage entweder per mail oder per Fax zu bekommen. mail: sunnele@gmx.de |
| 394 | Gebühren Unfallschadenregulierung |
| 25.10.2005 | ups Danke natürlich Beate |
| 395 | KFA f. 2. Instanz |
| 31.08.2004 | Haben ein Problem,Prozessbevollmächtigter der 2. Instanz der Mandantin, die wir nur in der 1. Instanz vertreten haben, hat uns nun eine Rechnung geschickt, an uns adressiert, wir sollen diese beim erstinstanzlichen Gericht einreichen zur Kostenfestsetzung. Obwohl wir die Sache bei uns schon abgeschlossen haben. Ist das so üblich, müssen wir das machen - haben sowas noch nicht gehabt?! Vielen Dank |
| 395 | KFA f. 2. Instanz |
| 31.08.2004 | wird erstinstanzlich etwas geändert? dann macht das sinn. Wenn das jedoch sein kfa für die 2. instanz ist, dann kann er das (und sollte es auch) alleine tun. |
| 395 | KFA f. 2. Instanz |
| 31.08.2004 | ein klares NEIN! der soll seinen antrag selbst einreichen. zwar beim gericht der ersten instanz, aber das ist auch schon alles, was es mit der ersten instanz zu tun hat. ihr habt damit nichts mehr zu tun. grüße claudia |
| 395 | KFA f. 2. Instanz |
| 11.01.2006 | Antwort auf: Haben ein Problem,Prozessbevollmächtigter der 2. Instanz der Mandantin, die wir nur in der 1. Instanz vertreten haben, hat uns nun eine Rechnung geschickt, an uns adressiert, wir sollen diese beim erstinstanzlichen Gericht einreichen zur Kostenfestsetzung. Obwohl wir die Sache bei uns schon abgeschlossen haben. Ist das so üblich, müssen wir das machen - haben sowas noch nicht gehabt?! Vielen Dank |
| 395 | KFA f. 2. Instanz |
| 11.01.2006 | ich schließe mich mandyK an |
| 396 | Wer kann helfen?????? |
| 01.09.2004 | Ich bin gelernte ReNo. Meine Ausbildung war auf praktischem Gebiet leider sehr dürftig. Dass ich meine Ausbildung trotzdem mit gut abgeschlossen habe, verdanke ich allein meinem Fleiß, aber das ist letztlich leider nur Theorie und wie ich feststellen musste, mit der Praxis wenig vergleichbar. Zudem habe ich die letzten Jahre auch nur Bänder geschrieben. Dabei ist mir mein ohnehin nur dürftiges fachliches Wissen noch mehr abhanden gekommen. Ich bin jetzt ziemlich verunsichert, weil die Spracherkennung immer mehr im Vormarsch ist und ich auch jeden Tag erlebe, wie leicht selbst ein Azubi diese Arbeit erledigen kann. Ich versuche nun händeringend, irgendwie mir wieder fachliches Wissen anzueignen. Seminare sind da vielleicht ganz hilfreich, jedoch gibt es nur immer spezielle Themen und um da das gesamte Spektrum abzudecken, wird man eine ganze mehr Geld los. Vielleicht weiß ja jemand eine Weiterbildungsstätte oder eine Vereinigung, bei der man das machen kann. Ich habe schon langsam jegliche Hoffnung aufgegeben. LG und einen schönen Tag Sabine Beitrag wurde editiert (2004-09-01 12:22:00) |
| 396 | Wer kann helfen?????? |
| 01.09.2004 | Hallo Sabine! Zum täglichen Mitlesen ist das Forum unter www.renobundesverband.de sehr zu empfehlen (ohne hier abwerben zu wollen). Dort lernt und liest man täglich neues, immer mit praktischem Bezug. Wenn du dir das von der Theorie her zutraust, kannst du auch den Rechtsfachwirtkurs belegen. Dort werden fast alle Gebiete abgedeckt. Aber die Anforderungen dort sind natürlich extrem hoch ... suchst du eine Art Weiterbildung oder eher Auffrischen von Wissen, das schon in der Ausbildung vorausgesetzt wird? Für zweiteres eignet sich der Rechtsfachwirtkurs natürlich nicht. Gibt es evtl einen RenoVerein in deiner Nähe, wo du beitreten könntest? Dort gibt es meines Wissen Stammtische , wo auch praktische Probleme besprochen werden und man bekommt die angebotenen Seminare weitaus günstiger. Informationen dazu gibts auch auf der o.g. Seite. Viel Erfolg! Mandy |
| 396 | Wer kann helfen?????? |
| 03.11.2004 | hallo mandy, du sagtest was von aufrischen, werden da auch kurse angeboten ? |
| 396 | Wer kann helfen?????? |
| 03.11.2004 | Mit Auffrischen des in der Berufsschule vermittelten Wissens meinte ich so Eintagesseminare oder Lerngruppen mit ausgelernten ReFas/ReNos bzw. gibt es auch Kurse speziell für Azubis (vor besonderen Prüfungsvorbereitung). So könnte man ja wieder auf den aktuellen Stand kommen und vorausgesetztes Wissen nachholen. |
| 396 | Wer kann helfen?????? |
| 07.11.2004 | bietet die rechtsanwaltskammer solche kurse an? meine ausbildung ist 2 jahre her und auffrischen sollte ich schon, ich habe zwar noch meine bücher aber die sind in manchen punkten schon veraltet! |
| 396 | Wer kann helfen?????? |
| 07.11.2004 | Nenn mal kurz die Stadt bzw. nächst größere Stadt. Evtl. kann ich da einige Adressen geben. |
| 396 | Wer kann helfen?????? |
| 08.11.2004 | meine tipps: -kammer anrufen -auf seminarwerbung achten (per fax, kammer-rundschreiben, usw.) -direkt bei einigen seriösen seminaranbietern auf der homepage nachlesen und entsprechende angebote für die stadt raussuchen - seminare ergooglen - usw. da findet sich soooo viel. schwieriger dürfte dann die auswahl sein, welches seminar etwas taugt und welches nicht. wenn du was gefunden hast, einfach nochmal anfragen, meist kennen die user hier einige anbieter und können dann tipps geben, was sich lohnt und was nicht. viel erfolg! |
| 396 | Wer kann helfen?????? |
| 20.12.2004 | Antwort auf: Hallo Sabine! Zum täglichen Mitlesen ist das Forum unter www.renobundesverband.de sehr zu empfehlen (ohne hier abwerben zu wollen). Dort lernt und liest man täglich neues, immer mit praktischem Bezug. Wenn du dir das von der Theorie her zutraust, kannst du auch den Rechtsfachwirtkurs belegen. Dort werden fast alle Gebiete abgedeckt. Aber die Anforderungen dort sind natürlich extrem hoch ... suchst du eine Art Weiterbildung oder eher Auffrischen von Wissen, das schon in der Ausbildung vorausgesetzt wird? Für zweiteres eignet sich der Rechtsfachwirtkurs natürlich nicht. Gibt es evtl einen RenoVerein in deiner Nähe, wo du beitreten könntest? Dort gibt es meines Wissen Stammtische , wo auch praktische Probleme besprochen werden und man bekommt die angebotenen Seminare weitaus günstiger. Informationen dazu gibts auch auf der o.g. Seite. Viel Erfolg! Mandy |
| 396 | Wer kann helfen?????? |
| 01.06.2005 | Such dringend Stelle für meine Ex-Azubine. Sie ist 18 Jahre alt und hat nächste Woche Abschlussprüfüng. Sie ist ne ganz liebe, fleißig, höflich und momentan alleine bei einem Anwalt - also selbständiges Arbeiten gewohnt. Sucht jemand von Euch bzw. kennt Ihr ne Kanzlei in Nürnberg oder Ingolstadt, wo sie sich bewerben kann? Wär ganz lieb...... Liebe Grüße Kitty |
| 396 | Wer kann helfen?????? |
| 05.06.2005 | @Kitty Hat sie es schon mal bei den ganzen kostenlosen Jobportalen versucht? Gibt es doch inzwischen einige im Internet. Einfach mal ergoogln. Ansonsten schon Kammer angerufen und gefragt bzw. sich auf die Bewerbungsliste setzen lassen? Vielleicht kann sie ja auch ne komplette Online-Bewerbung erstellen (Alles im Word schreiben, Zeugnisse etc. einscannen und umwandeln in eine pdf-Datei) und das an einige größere Kanzleien mailen. Kommt sicher gut an und die Kanzlei hat keine Kosten, weil die Bewerbungen zurückgesandt werden müssen. Viel Erfolg! |
| 396 | Wer kann helfen?????? |
| 05.06.2005 | Vielen Dank, aber das Problem ist, das momentan die Nachfrage sehr gering ist und die wenigen, die suchen, bestehen auf Berufserfahrung und die hat sie nunmal nicht :-( |
| 396 | Wer kann helfen?????? |
| 06.07.2005 | fällt eine 03 Verfahrensgebühr bei abgabe der eidesstattlichen Versicherung nochmal an, wenn man schon einmal einen Antrag gestellt hat aber der schuldner nicht aufzufinden war? wenn wir nochmal den antrag stellen fällt die gebühr dann nochmal an? |
| 396 | Wer kann helfen?????? |
| 06.07.2005 | Gehört hier nicht so richtig hin oder? Wieso habt ihr eine EV-Geb. verdient wenn sie vom Schuldner nicht abgegeben wurde da nicht auffindbar? Dina |
| 396 | Wer kann helfen?????? |
| 06.07.2005 | Es fällt keine neue Gebühr an, da es nur eine Fortführung des Auftrages ist. |
| 396 | Wer kann helfen?????? |
| 06.07.2005 | Ja stimme Funny zu. Letztlich wollte ich das auch mit meinem Beitrag sagen. Dina |
| 396 | Wer kann helfen?????? |
| 27.07.2005 | Antwort auf: Hallo Sabine! Zum täglichen Mitlesen ist das Forum unter www.renobundesverband.de sehr zu empfehlen (ohne hier abwerben zu wollen). Dort lernt und liest man täglich neues, immer mit praktischem Bezug. Wenn du dir das von der Theorie her zutraust, kannst du auch den Rechtsfachwirtkurs belegen. Dort werden fast alle Gebiete abgedeckt. Aber die Anforderungen dort sind natürlich extrem hoch ... suchst du eine Art Weiterbildung oder eher Auffrischen von Wissen, das schon in der Ausbildung vorausgesetzt wird? Für zweiteres eignet sich der Rechtsfachwirtkurs natürlich nicht. Gibt es evtl einen RenoVerein in deiner Nähe, wo du beitreten könntest? Dort gibt es meines Wissen Stammtische , wo auch praktische Probleme besprochen werden und man bekommt die angebotenen Seminare weitaus günstiger. Informationen dazu gibts auch auf der o.g. Seite. Viel Erfolg! Mandy |
| 396 | Wer kann helfen?????? |
| 05.10.2006 | Antwort auf: Antwort auf: Hallo Sabine! Zum täglichen Mitlesen ist das Forum unter www.renobundesverband.de sehr zu empfehlen (ohne hier abwerben zu wollen). Dort lernt und liest man täglich neues, immer mit praktischem Bezug. Wenn du dir das von der Theorie her zutraust, kannst du auch den Rechtsfachwirtkurs belegen. Dort werden fast alle Gebiete abgedeckt. Aber die Anforderungen dort sind natürlich extrem hoch ... suchst du eine Art Weiterbildung oder eher Auffrischen von Wissen, das schon in der Ausbildung vorausgesetzt wird? Für zweiteres eignet sich der Rechtsfachwirtkurs natürlich nicht. Gibt es evtl einen RenoVerein in deiner Nähe, wo du beitreten könntest? Dort gibt es meines Wissen Stammtische , wo auch praktische Probleme besprochen werden und man bekommt die angebotenen Seminare weitaus günstiger. Informationen dazu gibts auch auf der o.g. Seite. Viel Erfolg! Mandy |
| 396 | Wer kann helfen?????? |
| 05.10.2006 | Wo sind eigentlich die anderen G?¤ste??? |
| 397 | RVG Gebühr Klage und Streitverkündung |
| 01.09.2004 | Ich muß eine VS-Rechnung erstellen nach RVG, Klage und Streitverkündung mit 2 Streitverkündeten. Bekomme ich nur eine Gebühr oder kann ich mehrere Gebührensätze anrechnen. Für hilfe wäre ich dankbar. |
| 397 | RVG Gebühr Klage und Streitverkündung |
| 01.09.2004 | Gem. § 19 Abs. 1 Nr. 3 RVG gehört die Streitverkündung zum Rechtszug und wird durch die Verfahrensgebühr abgegolten. Es gibt für die Streitverkündung also keine Extra-Gebühren. Bei Mehrheit von Gegnern oder Streitverkündeten gibt es in diesem Fall auch keine zusätzlichen Gebühren. Nur wenn man mehrere Auftraggeber vertritt, erhält man die entsprechende Erhöhungsgebühr. Zu unterscheiden ist die Hauptintervention. Sie ist ein selbständiger Rechtsstreit und fällt nicht unter § 19 RVG. Dafür gibt es dann gesonderte Gebühren. |
| 397 | RVG Gebühr Klage und Streitverkündung |
| 06.01.2006 |
| 397 | RVG Gebühr Klage und Streitverkündung |
| 06.01.2006 | irene hat das sehr gut erklärt, genau so isses |
| 398 | Zwangsversteigerung |
| 01.09.2004 | Bin Zwangsversteigerungsneuling - habe also keinen Plan!! Unsere Mandantin(Pächterin) hat auf einem Grundstück ein Halle gebaut, welches nun versteigert werden soll. Eigentümer des Grundstücks ist nicht unsere Mandantin. Der vom Gericht beauftragte Gutachter hat die Halle mit in die Wertermittlung des Grundstücks einbezogen. Er wußte zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung, daß unsere Mandantin die Halle gebaut und selbst finanziert hat. Er ist der Aufassung, daß alles was sich auf dem Grundstück befindet, untrennbar zum Grundstück gehört. Gibt es eine Möglichkeit bzw. einen bestimmten Antrag, um die Halle vor der Versteigerung zu sichern? |
| 398 | Zwangsversteigerung |
| 02.09.2004 | in aller Eile gefunden, ob es weiterhilft, beurteile ich derzeit aus Zeitmangel nicht vorbehaltlos-: Räumung Zubehör Scheinbestandteil Verwertung Anteil einer Bruchteilsgemeinschaft -siehe hierzu auch pdf-datei mit der vollst Entsch d LG Stgt.- Sachverhalt: Eine Bruchteilsgemeinschaft mietet von der Dt.Bahn AG ein Grundstück und errichtete hierauf einen Lagerschuppen. Ein Gläubiger erwirkt gegen den einen Beteiligten der Bruchteilsgemeinschaft zunächst einen Zahlungstitel und später einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, mit welchem „der hälftige Anteil an der Bruchteilsgemeinschaft am beweglichen zweigeschossigen Lagerschuppen auf dem Gelände … FlNr… gepfändet wurde. Auf Grund des PFÜB beantragt die Gläubigerin nun die Pfändung und Verwertung des hälftigen Anteils am Lagerschuppen und bezieht sich dabei auf §§ 753,1235 BGB. Der GV lehnt dies ab und begründet dies ua mit der Feststellung, das Gebäude sei mit dem Grundstück fest verbunden, damit nicht um eine bewegliche Sache handle. Denn es handelt sich um ein massiv gemauertes zweistöckiges Gebäude auf einem eigenen Fundament. Die Stellungnahme des Erinnerungs- und Beschwerdeführers bezieht sich auf einen notariellen Kaufvertrag, auf Fragen der Scheinbestandteile § 95 BGB. Das Beschwerdegericht nimmt Bezug auf den Mietvertrag. Das AG Waiblingen hat die Erinnerung zurückgewiesen (3.12.02 – M 3435.02), Das LG Stuttgart stellt in seiner Beschwerdeentscheidung fest: Auf Grund der vorgelegten Unterlagen, insbesondere der vorgelegten Mietverträge kann festgestellt werden, dass es sich bei den zu pfändenden und verwertenden Gebäude um einen Scheinbestandteil § 95 BGB handelt, weshalb der Antrag der Gläubigerin auf Inbesitznahme und Versteigerung des Schuppens begründet ist. LG Stuttgart 8.5.03 – 2 T 75.03 Neben umfangreichen Ausführungen zum Inhalt von Miet-, Grundstücksverkaufs- und Änderungsverträgen –die nicht Gegenstand oder Bestandteil eines den Anspruch hinreichend bestimmt zu bezeichnenden Titel sind- führt das Gericht aus: Nachdem es sich um eine bewegliche Sache handelt, war der GV anzuweisen den Lagerschuppen in Besitz zu nehmen und zu versteigern. Unerheblich ist, dass eine solche Versteigerung auf dem freien Markt so gut wie keinen Interessenten findet. Jedenfalls hat der andre Bruchteilseigentümer Interesse an der Ersteigerung des Lageschuppens, so dass es nicht rechtsmissbräuchlich ist, hier eine Versteigerung zu verlangen. Paschold in gv2000 neu: Siehe auch DGVZ 1985, 51 ff: Die Versteigerung beweglicher Sachen zwecks Abwicklung der Bruchteils- und Gesamthandsgemeinschaft Von Referendar Harald Schneider, Köln I. Einführung in die Thematik Die Rechtsprechung wird - wie die geringe Zahl einschlägiger Veröffentlichungen zeigt - ver-hältnismäßig selten mit Problemen befaßt, die sich bei der Versteigerung beweglicher Sachen zur Abwicklung (1) von Gemeinschaftsverhältnissen stellen können. Andererseits sind die dabei auftretenden Rechtsfragen teilweise nicht einfach. Wird der Gerichtsvollzieher (GV) im Einzelfall damit befaßt (siehe § 244 GVGA), dann ist es für ihn mühsam, sich einen Überblick über die Materie zu verschaffen. Dem steht die Vielzahl verschiedener einschlägiger Vorschriften ebenso entgegen, wie das Fehlen einer zusammenfassenden Darstellung im Schrifttum. Hier soll der vor-liegende Beitrag eine Hilfestellung bieten. Nach § 753 BGB wird die Bruchteilsgemeinschaft an unteilbaren beweglichen Sachen durch Verkauf nach den Vorschriften über den Pfandverkauf abgewickelt. Bei Gesamthandsgemeinschaften ist § 753 BGB entsprechend anzuwenden: Gesellschaft (§ 731 S. 2 BGB), Gütergemein-schaft (§ 1477 1 BGB), fortgesetzte Gütergemeinschaft (§ 1498 S. 1 BGB), Erbengemeinschaft (§ 2042 II BGB). Materiellrechtliche Fragen des Gemeinschaftsrechts oder des Rechts der Gesamthandsgemeinschaften hat der GV grundsätzlich nicht zu beachten, insbesondere nicht die Voraussetzungen, unter denen Gemeinschaftsverhältnisse aufgelöst werden. Er führt lediglich das Versteigerungsverfahren nach den §§ 1233 ff. BGB durch. Die GVGA erwähnt die Versteigerung zwecks Abwicklung von Bruchteils- und Gesamthandsgemeinschaften in § 244 GVGA, allerdings nur mit einem pauschalen Hinweis auf die Vorschriften über den Pfandverkauf. Im folgenden sollen der Ablauf des Versteigerungsverfahrens der Fälle des § 244 Nr. 1 a GVGA untersucht und die Besonderheiten aufgezeigt werden, die sich bei diesem Versteigerungsverfahren gegenüber dem Pfandversteigerungsverfahren ergeben. Dabei ist auch darauf einzugehen, ob der GV solche Zweifelsfragen und Einwände materiellrechtlicher Art zu prüfen hat, die Recht-mäßigkeitsvoraussetzungen der Versteigerung sind. Zum besseren Verständnis solcher Fragen aus dem materiellen Recht sind zunächst die Voraussetzungen des § 753 BGB und derjenigen Bestimmungen, die darauf verweisen, in ihren Grundzügen darzustellen. Das erscheint erforder-lich, da die gesetzlichen Regelungen für Aufhebung und Abwicklung der einzelnen Gemeinschaftsformen nicht einheitlich sind. II. Voraussetzungen des § 753 BGB sowie der Verweisungsnormen Die Vorschrift des § 753 BGB ist abdingbar (2). Dies gilt auch für Verweisungsnormen im Recht der Gesamthandsgemeinschaften, vgl. §§ 731 S. 1, 1474, 2044 BGB. Spezielle Vereinbarungen über Teilung und Auseinandersetzung haben also Vorrang vor den gesetzlichen Regelungen.(...) Hinweis: Der gesamte Artikel umfasst 7 Seiten Fußnoten: 1) Statt „Abwicklung wird häufig von „Aufhebung des Gemeinschaftsverhältnisses (Bruchteils- oder Gesamthandsgemeinschaft) gesprochen. Der Begriff „Aufhebung wird jedoch mehrdeutig verwendet. Die einen sehen in ihm einen actus contrarius zur Gründung des Gemeinschaftsverhältnisses und bezeichnen damit nur das Ereignis, daß die anschließende Abwicklung bewirkt (z. B. Aufhebungsvertrag bei der Bruchteilsgemeinschaft). - Andere wiederum verwenden „Aufhebung im Sinne von „Abwicklung , meinen also den Zeitraum von dem Ereignis an, das den Ü-bergang zur Abwicklung bewirkt bis hin zur Beendigung des Gemeinschaftsverhältnisses. Deutlich wird die Mehrdeutigkeit des Begriffes „Aufhebung bei Planck/Lobe, BGB, 4. Aufl. 1928, § 749 Anm. 1 c, die zwischen „Aufhebung und „wirklicher Aufhebung unterscheiden. Richtigerweise sollte man den Begriff nur für den actus contrarius zur Gründung verwenden und im übrigen von Abwicklung (bei Gesamthandsgemeinschaften Auseinandersetzung) sprechen. 2) RGRK/v. Gamm, BGB, 12. Aufl. 1978, § 753 Rz. 1; MünchKomm/K. Schmidt, BGB, 1980, § 749 Rz. 26, der im Anwendungsbereich des § 753 BGB zwischen Teilungs-, Verteilungs- und Vollzugsvereinbarungen unterscheidet. Grundsätzlich ist die Halle auf fremden Grund Eigentum des Grundstücksbesitzers. WEr auf fremden Grund baut, sollte sich vorher rechtzeitig absichern (Grundpfandrecht an guter Rangstelle zB). |
| 399 | BGH zum Notariat & Werbung hier Telefonbucheintrag |
| 02.09.2004 | BGH 12.7.2004, NotZ 6/04 Notare dürfen sich nicht in ein Telefonbuch für einen Bezirk außerhalb ihres Amtsbereichs eintragen lassen Ein Notar betreibt unzulässige Werbung im Sinn von § 29 Abs.1 BNotO, wenn er die Anschrift und Telefonnummer seiner Geschäftsstelle in ein Telefonbuch eintragen lässt, das ausschließlich für eine Gemeinde außerhalb seines Amtsbereichs und -bezirks gilt. § 29 Abs.1 BNotO verbietet jedes gewerbliche Verhalten und insbesondere eine dem öffentlichen Amt widersprechende Werbung. Ein derartiger Telefoneintrag widerspricht dem öffentlichen Amt, weil hierin eine Missachtung der Ortsgebundenheit des Notaramtes liegt. |
| 399 | BGH zum Notariat & Werbung hier Telefonbucheintrag |
| 25.03.2005 | du musst sogar aufpassen, das die anzeige nicht zu auffällig ist, also z.B. farbe sehen sie wohl nicht gerne wir haben eine einfache etwas größere in fett, haben die anderen auch alle hier |
| 400 | Arbeitsrecht: Kosten laut Beschluss nach § 91 a ZP |
| 02.09.2004 | hallo alle zusammen. hab eine frage zum arbeitsrecht: eigentlich sind im arbeitsrecht die kosten der ersten instanz von jeder partei selbst zu tragen. auch dann, wenn in beschlüssen oder urteilen steht, das eine der parteien die kosten tragen soll, da dies nur die gerichtskosten betrifft. BITTE KORRIGIEREN, WENN DAS SCHON FALSCH SEIN SOLLTE! nun hab ich nen beschluss in der post, dass wir die kosten des verfahrens nach § 91a ZPO (!) tragen sollen, weil wir die kündigung zurückgenommen hatten und daraufhin das verfahren für erledigt erklärt wurde. ein gerichtstermin war angesetzt, fand aber nicht statt, da wir rechtzeitig mitteilten, dass unser mandant die kündigung zurücknimmt, die gegenseite stimmte zu und das verfahren wurde sodann für erledigt erklärt. nun regelt § 91a ZPO doch aber die verfahrenskosten also auch die außergerichtlichen, sprich die anwaltskosten der parteien? wurde uns hier die kostentragungspflicht für die kosten der gegenseite auferlegt oder höre ich die flöhe husten? claudia |
| 401 | Anrechnung 1/2 Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebüh |
| 02.09.2004 | wie formuliert man in einer klage den anspruch auf die hälftige Geschäftsgebühr, die nicht festsetzbar ist? vielen dank claudia |
| 401 | Anrechnung 1/2 Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebüh |
| 09.08.2005 | Antwort auf: wie formuliert man in einer klage den anspruch auf die hälftige Geschäftsgebühr, die nicht festsetzbar ist? vielen dank claudia |
| 401 | Anrechnung 1/2 Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebüh |
| 09.08.2005 | Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ... Euro nebst Zinsen ... zuzüglich ... Euro nicht anrechenbarer Teil der Geschäftsgebühr zu zahlen. Begründung: Ferner wird mit der Klage der nicht anrechenbare Teil der Geschäftsgebühr gem. Nr. 2400 VV RVG geltend gemacht. Dieser errechnet sich wie folgt: 1,0 Verfahrensgebühr abzgl. 0,65 Geschäftsgebühr (bei 1,3) Auslagen evtl. Mehrwertsteuer |
| 401 | Anrechnung 1/2 Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebüh |
| 09.08.2005 | sehe ich das jetzt falsch, oder hast du das falsch berechnet das muss doch heißen 0,65 Geschäftsgeb. USt und nichts weiter... Beitrag wurde editiert (2005-08-09 19:47:04) |
| 401 | Anrechnung 1/2 Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebüh |
| 09.08.2005 | Liebe Kathrin, 1,3 - 0,65 = 0,65 kommt doch auf dasselbe heraus :-) Auslagen + Mwst bleiben natürlich bestehen |
| 401 | Anrechnung 1/2 Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebüh |
| 10.08.2005 | ja aber sie hatte nicht 1,3 geschrieben, sondern 1,0! Auslagen bleiben nicht bestehen, weil die schon beim Mandanten abgerechnet wurden (wenn)! |
| 401 | Anrechnung 1/2 Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebüh |
| 10.08.2005 | man ist doch jetzt egal ob 1,0 oder 1,3. Die Hälfte der Geschäftsgebühr + Auslagen und Steuern max 0,75. Außerdem hat sie hat einer Musterformuilierung gefragt und nicht nach der Geschäftsgebühr |
| 401 | Anrechnung 1/2 Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebüh |
| 11.08.2005 | ja sorry das ist nicht egal, die formulierung mag ja richtig sein, aber die berechnung nicht, bei 1,0 - 0,65 kommt bei mir 0,35 raus und das ist definitiv falsch |
| 401 | Anrechnung 1/2 Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebüh |
| 11.08.2005 | Die Musterformulierung ist so ok. Wir haben das schon sehr häufig so in der Kanzlei gemacht und sind damit immer durchgekommen. Was mich hier allerdings wundert ist, warum KathrinL die Auslagen nicht mit hinzunehmen möchte in ihrem Antrag. Denn angerechnet wird doch lediglich die hälftige Geschäftsgebühr. Darüber hinaus bleiben doch dann die andere Hälfte der Geschäftsgebühr, die Auslagen und die Umsatzsteuer weiterhin bestehen, die der Mandant natürlich ersetzt verlangen darf. Dabei spielt es im übrigen keine Rolle, ob die Auslagen schon gegenüber dem Mandanten abgerechnet wurden. Sie gehören doch schließlich auch mit zum Verzugsschaden, der dem Mandanten aufgrund der Nichtleistung des Gegners entstanden ist. Lena |
| 401 | Anrechnung 1/2 Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebüh |
| 11.08.2005 | Also ich kenne das auch nur so, dass die Aulagen bestehen bleiben und mit der hälftigen Geschäftsgebühr in der Klage geltend gemacht werden. Egal, ob sie bei Mandant schon abgerechnet wurden oder nicht. |
| 401 | Anrechnung 1/2 Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebüh |
| 11.08.2005 | Ich habe jetzt nachgelesen: Die Auslagenpauschale, die für die außergerichtliche Tätigkeit entsteht, ist auf die Auslagenpauschale in gerichtlicher Tätigkeit nicht anzurechnen. (siehe JürBüro 4/2004, S. 173) D.h, dass die Auslagenpauschale 2 Mal entsteht, einmal auf die außergerichtlichen und einmal auf die gerichtlichen Gebühren. |
| 401 | Anrechnung 1/2 Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebüh |
| 11.08.2005 | @Irene: ja dann hast du ja 3 mal Auslagen, also entweder du stellst es dem Mdt in Rechnung usw... oder machst es klageweise geltend... beides geht wohl nicht oder meinst du im Vorschussweg, dann kriegt der Mdt die Gebühren ja wieder, ich meinte wenn du sie mit im KFb geltend gemacht hast, oder im Mahnbescheid oder so, dann zahlt die ja der Gegner und in dem Fall würde er dann die Auslagen 3 mal bezahlen, bzw die außergerichtlichen 2mal Beitrag wurde editiert (2005-08-11 20:32:44) |
| 401 | Anrechnung 1/2 Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebüh |
| 12.08.2005 | @Kathrin: Also ich weiß ja nicht, wie Ihr das handhabt, aber wenn wir die Kosten, die der Mandant bereits bezahlt hat, vom Gegner erstattet bekommen, leiten wir diesen Erstattungsbetrag an Mandant weiter. Schließlich hat er Anspruch darauf, wenn er unsere Kosten bereits beglichen hat. In diesem Fall haben wir die Auslagenpauschale nur 2 Mal bekommen. |
| 401 | Anrechnung 1/2 Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebüh |
| 12.08.2005 | ja sorry das ist nicht egal, die formulierung mag ja richtig sein, aber die berechnung nicht, bei 1,0 - 0,65 kommt bei mir 0,35 raus und das ist definitiv falsch ey Süsse die Hälfte von 1,0 ist 0,5! |
| 401 | Anrechnung 1/2 Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebüh |
| 12.08.2005 | also das süße hab ich jetzt mal überlesen.. und was hat das mit der rechnung zu tun? bei mir ist die geschäftsgebühr immernoch 1,3 und nicht 1,0 Beitrag wurde editiert (2005-08-12 14:35:32) |
| 401 | Anrechnung 1/2 Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebüh |
| 12.08.2005 | Das stimmt so aber nicht, denn die Geschäftsgebühr ist eine Rahmengebühr und kann zwischen 0,5 - 2,5 genommen werden. Ich habe Fälle wo auch nur 0,5 genommen wurden und davon die Hälfte einklagen beträgt auch keine 0,65. Ich verstehe jetzt Deine Logik nicht! |
| 401 | Anrechnung 1/2 Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebüh |
| 12.08.2005 | ja dann natürlich, aber wer nimmt schon weniger als 1,3.. ok daran hab ich nicht gedacht, weil ich das nie mache... aber trotzdem stimmt dann 1,0 + 0,65 immer noch nicht, weil -wie du ja richtig sagst- 1,0 : 2 ist 0,5 und nicht 0,35 ;-) |
| 402 | Prüfungsunterlagen |
| 03.09.2004 | Wer kann mir gute Prüfungsbücher empfehlen? Ist sehr wichtig da ich im November 2004 Zwisxhenprüfung habe und mich auf diese gut vorbereiten will!!!!!!!!!!!! |
| 402 | Prüfungsunterlagen |
| 08.10.2004 | Hallöchen! Ich habe einen riesen großen Teil meiner Unterlagen (Schulunterlagen, Prüfungsaufgaben usw.) mal auf CD gezogen und die bei Ebay verkauft. Soll ich Dir zum Selbstkostenpreis (2,44 € = Porto, Verpackung und Rohling) die CD zusenden? Die Unterlagen sind aus den Jahren 2001 - 2003. Altes Gebührenrecht aber noch. Gruß Steffi |
| 402 | Prüfungsunterlagen |
| 10.10.2004 | Hallo! Wer hat für mich Prüfungsunterlagen? Mache zur Zeit die Ausbildung zur ReNo und habe im Mai meine Prüungen. Wer Unterlagen hat die er nicht braucht oder diverse sachen auf cd oder diskete speichern kann, medet euch einfach bei mir. Kann einer auch vieleicht ein gutes Prüfungsbuch empfehlen? :-) |
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| 11.10.2004 | 1. Das Kopieren von Prüfungsunterlagen, Klausuren und Texten die andere verfasst haben ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht! 2. Das Urheberrecht wurde zum 01.10.2003 geändert. 3. Verstöße gegen das Urheberrecht ziehen nicht nur zivilrechtliche Ansprüche der Autoren - Schadensersatzansprüche - sondern unter Umständen auch strafrechtliche Folgen nach sich! Es ist nicht hinzunehmen, daß Leute wie Sie mit dem geistigen Eigentum anderer auch noch Geld verdienen! Diebstahl von geistigem Eigentum ist kein Kavaliersdelikt. Siehe auch: www.kopien-brauchen-originale.de Die Folge solchen Tuns: Bücher etc. werden für die Ehrlichen, die sie kaufen immer teurer! Die Sache wird einer strafrechtlichen Überprüfung zugeführt. :boah: Meyer |
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| 25.10.2004 | Sehr geehrter Herr/sehr geehrte Frau Meyer! Um strafrechtlich verfolgen zu können bedarf es bestimmter Tatbestandsvoraussetzungen. Wenn Genehmigungen der Verfasser zur Verbreitung erteilt wurden, so liegt hier keine Straftat vor. Wenn Schüler oder Auszubildenden Ihr Wissen in Papierform weitergeben (Fragen und Aufgaben, die sich in hundert verschiedenen Büchern befinden), die diese auch noch geändert haben, so liegt hier keine Straftat vor. Das geistige Wissen ist aus den Köpfen der Schüler usw. entsprungen, die die Antworten verfasst haben. Und was sie mit diesem Wissen machen, ist ihre Sache! Tja, Pech gehabt. Viel Spass bei der !Verfolgung (k)einer Straftat. |
| 402 | Prüfungsunterlagen |
| 25.10.2004 | Die Rede war nicht von handschriftlichen Notizen der Schüler sondern vielmehr von Prüfungsunterlagen. Die werden wohl nicht von Schülern erstellt! Also - erst mal überlegen - dann antworten! |
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| 25.10.2004 | Sehr geehrter Herr Meyer / sehr geehrte Frau Meyer, mir scheint, Sie sind eine/r derjenigen, die ihre überteuerten Bücher nicht loswerden, sonst würden Sie hier nicht in dieser derart arroganten Art herumsticheln. Es ist wohl das normalste auf der Welt, wenn sich Schüler gegenseitig Prüfungsunterlagen zuspielen. Soweit ich weiß gibt es keine Bücher, die nur die reinen Prüfungsfragen beinhalten und die man demnach kaufen könnte. Im übrigen haben die Schüler i. d. R. auch nicht das Geld, sich die teuren Bücher zu kaufen. Vielleicht sollten Sie aber auch mal in den Schulen nachfragen, wo die Prüfungsunterlagen aus den Vorjahren den Schülern übergeben werden. Das wäre ja dann wohl auch ein solcher Verstoß. Wer wirklich gute Bücher schreibt und diese zu fairen und angemessenen Preisen verkauft, der bekommt sie auch los, also was soll die Aufregung. Und wenn irgendwer seine Unterlagen an jemand anderen weitergibt oder ins Internet stellt, dann muss er damit rechnen, dass andere diese Materialien verwerten und sich zu eigen machen. |
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| 26.10.2004 | Lieber Herr Meyer/Liebe Frau Meyer! Ist Ihnen langweilig? Ich finde es eine Frechheit, dass sie sich so aufregen. Es ist seit Jahrzehnten Gang und Gebe, dass sich Schüler in dieser Form helfen. Und nun erzählen Sie mir bitte nicht, dass Sie das nicht früher auch getan haben. Dann ist es ja auch verboten, dass wir Lehrer (wie man es GERNE tut), Materialien anderer Kollegen verwerten! Vielleicht denken sie erst mal nach. Und dass Sie in so einem Forum nicht auf Freunde und Zustimmung stoßen, dürfte Ihnen ja wohl klar sein. MfG Anna |
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| 26.10.2004 | Sehr geehrte Frau Anna , vielleicht sollten Sie mal lesen, worum es hier ging! Es ging hier nicht um Hilfe und zuspielen von Aufgaben, sondern darum, daß jemand Prüfungsunterlagen über Ebay versteigert. Ist das die Hilfe unter Azubis, die Sie meinen? Klasse, da ersteigert einer womöglich uralte Aufgaben - völlig überholt - erhofft sich hiervon Hilfe - und fällt dann auf die Nase. Engagement kann auch darin liegen, sich gegen solche Mißstände zu wehren, auch wenn das unpopulär ist und Beleidigungen nach sich zieht. Dabei war hier vielleicht sogar beste Absicht des Versteigerers im Spiel - in jedem Fall aber mangelndes Unrechtsbewußtsein. Leute wie Sie, die unkritisch sind, fördern dieses Unrechtsbewußtsein. Schade. Meyer |
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| 26.10.2004 | Ich verfolge mit Interesse diese Diskussion! Was mich ehrlich gesagt daran, stört, ist die Tatsache, daß Unterlagen auf Ebay teuer ersteigert werden!!! Meines Erachtens ist das Geldmacherei mit den Leuten (Azubis) die keines haben. Wie kann man dies hier also auch noch unterstützen? Sollte man nicht vielmehr darauf verweisen, daß z. B. die Rechtsanwaltskammern Prüfungen der letzten drei Jahre wirklich günstig herausgeben? Oder darauf hinweisen, daß man sich unter den Azubis zusammensetzt und Arbeitsgruppen bildet? Sollte man nicht realistischweise darauf hinweisen, daß es gar nicht nötig ist, alte Zwischenprüfungsunterlagen o. ä. zu ersteigern, weil man wirklich alles und alle Unterlagen in der Berufsschule im Unterricht und in den Kanzleien bekommen kann? Ich habe so auf jeden Fall glänzend meine Zwischenprüfung gemeistert. Ich kann Euch verstehen, liebe Azubis, daß Ihr Euch auf Eure Prüfungen vorbereiten wollt, aber m. E. sind alte Prüfungsunterlagen dazu gar nicht unbedingt notwendig (ich hatte keine und habe mit 1 abgeschlossen!). Ich kann aber ehrlich gesagt auch verstehen, daß es für Verfasser/Autoren von Fachskripten und Fachbüchern manchmal niederschmetternd ist, wenn ihre Unterlagen in zigfacher kopierter Ausführung in den Klassen von Berufsschulen (offenbar auch von Lehrern!) kopiert und verteilt werden. Hinter so einem Skript steckt viel Arbeit, die man bezahlen muss. Deshalb muss es ja nicht unbedingt überteuert sein! In der Schule wird ja auch nicht einfach nur ein Lehrbuch gekauft und dann für alle Schüler kopiert, sondern es werden mehrere Exemplare gekauft. Auf eine andere Idee käme man wohl gar nicht, oder? Aber um hier mal einen Schlußstrich zu ziehen und hier einen wirklichen(!) Beitrag zur Hilfe zu leisten, kann ich tatsächlich ein Buch empfehlen: Vorbereitungsbuch zur Abschlussprüfung für die Rechtsanwaltsfachangestellte (betr. Rechtsanwaltsgebührenrecht RVG und GKG) von Sabine Jungbauer. Diese Autorin hat übrigens noch mehr geschrieben, es lohnt sich, das einmal genauer anzusehen... Ich wünsche auf jeden Fall allen Azubis weiterhin eine schöne Ausbildungszeit und viel Erfolg bei den Prüfungen!Und - es ist wirklich alles nicht so schlimm wie es scheint (ich muss es wissen, ich bin im Prüfungsausschuss!) Liebe Grüße HappyDi |
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| 27.10.2004 |
| 402 | Prüfungsunterlagen |
| 28.10.2004 | So jetzt misch ich mich auch noch ein. Doch, es gibt Leute, bei denen man auf Verständnis stößt mit Beiträgen wie von Herrn/Frau Meyer. Und es ist kein Argument zu sagen andere tun es auch oder es ist Gang und Gebe , um sich selbst zu rechtfertigen (werde ich das nächste Mal sagen, wenn ich geblitzt werde ... aber der vor mir ist doch auch schneller gefahren ... ;-) ). Natürlich haben wir alle Prüfungsunterlagen und andere Dinge kopiert. Das wird ja auch in der Schule so gehandhabt. Der Knackpunkt hierbei ist jedoch, dass jemand auf illegale Weise versucht, mit Arbeit anderer Leute GELD zu verdienen. Nicht das kopieren als solches stößt mir bitter auf, sondern der Versuch, daraus noch Geld zu schinden. Worte wie Frechheit sind hier völlig fehl am Platze, denn Herr/Frau Meyer könnte wohl - streng genommen und mit dem entsprechenden Nachweis - das Interesse der Staatsanwaltschaft wecken. Aber kommen wir doch mal wieder runter, es wird wohl als kleine Warnung gemeint sein. Und die hat glaub gefruchtet. Denn wenn man schon kopiert (und das tun wohl viele), dann sollte man nicht so naiv sein und das in Zeiten von Urheberschutz u.ä. öffentlich bekanntmachen. ein Meyer-Fan |
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| 16.11.2004 | Ich hätte vielleicht einen guten Buchtip, zumindest hat mir das Buch für die Abschlußprüfung sehr viel gebracht! Und zwar: Abschlußprüfung für RENO - Fachkunde Über 620 Prüfungsfragen und Fälle mit Lösungen von Karsten Roeser, Gabler-Verlag Mein Buch ist die 10. überarbeitete Auflage, ist also nicht mehr die neueste und beinhaltet noch BRAGO. Leider weiß ich die neueste Auflage nicht. Das Buch umfasst 1. Teil Verfahrensrecht 2. Teil Kostenrecht 3. Teil Vollstreckungsrecht ISBN 3-409-19457-6 Und dann hab ich noch ein weiteres Buch Wirtschaftslehre von Werner Hau - Gabler Verlag Sind auch sehr viele Prüfungsfragen und Lösungen enthalten. Mit diesem Buch kann man auch sehr gut lernen. Grüße Nicki |
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| 03.12.2004 | Hallöchen, sehr interessante Diskussion! Leider muss ich anfügen, dass von der RA-Kammer (zumindest in München/Bayern) die alten Prüfungen seit diesem Jahr nicht mehr herausgegeben werden, insofern bleibt einem nichts anderes übrig, als sich die Kopien selbst zu organisieren. Andrea |
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| 25.04.2005 | hi hi, sehr interessant hier, wirklich. Aber ich hab jetzt mal die letzten Seiten hier durchgelesen und muss sagen, dass sich jetzt in mir auch einiges staut: vorab: Ich habe morgen meine ersten Prüfungen (D, GK). 1. Was heißt hier überteuert im ebay versteigert. Sind wir doch mal ehrlich: ich bin in der KSN in Stuttgart, ich weiß nicht ob die RAK Stuttgart bisher Prüfungsunterlagen herausgegeben hat, aber seit diesem Jahr wurden (zumindest im Großraum Stuttgart und Heilbronn) sogar Fachseminare für die Prüflinge angeboten, in denen Skripte verteilt wurden, die die kompletten Prüfungsaufgaben (mit Lösungen) beinhaltet haben. 2. Jeder Lehrer (ganz gleich welches Fach) gibt zum Ende des Jahres Prüfungsaufgaben heraus und bespricht sie mit den Schülern. Also wer heute nicht an Prüfungsaufgaben kommt, ohne sie überteuert im ebay zu ersteigern, ist meiner Meinung nach selbst schuld. Sorry, aber ist echt so. Die bekamen wir in der Schule ständig - ob wir gewollt hätten oder nicht. Daher denke ich, dass es eher ein Angebot (mit kleinem Hintergedanken) ist, die Aufgabensammlung zu versteigern. Hier in Deutschland denke ich herrscht kein Prüfungsaufgabennotstand , sodass die Azubis gewissermaßen gezwungen wären, die Aufgaben im ebay zu kaufen. Bin auch gerne bereit, meine Skripte zu kopien und zu schicken falls jemand wirklich nicht drankommt, allerdings auch nur gegen Erstattung der Briefmarken. Also im Zweifel bitte persönlich anschreiben ich schau dann was sich machen lässt. |
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| 01.05.2005 | Ich findes es gut, dass wir von der RAK Hamm einige Skripte zu den verschiedenen Prüfungsthemen bekommen und von unseren Fachlehrern haben wir alte Prüfungsaufgaben bekommen. DAnnn bekommt man ein Gefühl für die Aufgabenstellung, denn oftmals unterscheidet diese sich doch sehr von der der Lehrer. Ausserdem werde einem so eher Schwächen aufgezeigt, die man noch bis zur Prüfung ausbügeln kann. Das so etwas versteigert wird, finde ich auch blöd, aber wer es ersteigert... |
| 402 | Prüfungsunterlagen |
| 15.05.2005 | also zu den original prüfungen kann ich nur sagen, dass wir von unseren lehrern gebeten werden die aufgaben abzuschreiben, wenn wir zeit haben (war bei uns nur in Recht und wirtschaft der fall) ansonsten haben wir prüfungen von 99 bekommen aber ich finde diesen ganzen prüfungsbücher machen nur noch mehr historie... bei uns kamen keine besonders schwierigen fragen dran und ich habe gar nicht gelernt, bis auf politik, weil wir das nicht hatten und auch dieses wochen ja sogar teilweise monatelang vorher lernen versetzt einen doch in panik das einzige, was ich mir beim nächsten mal vorher ankucken würde, ist gebührenrecht.. welche § vor der kostenrechnung stehen müssen usw.. |
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| 17.10.2005 | Hallo... ich habe am donnerstag meine zwischenprüfung zur Rechtsanwaltsfachangestellten... ich würde mich freuen wenn jemand mir irgendwelche unterlagen zum üben geben, schicken, mailen oder sonst was könnte. bin schon n bissl nervös. meldet euch bitte bei mir. Patty |
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| 17.01.2006 | Hallo Ihr da, ich habe bald Prüfungen und bin schon total aufgeregt. Ich lerne Rechtsanwaltfachangestellte. Ich bräuchte echt ganz dringend ein paar alte Prüfungen, die ich durchgehen kann. Wer ist denn so lieb und kann mir ein paar schicken? Das wäre wirklich nett von euch. Meine e-mail adresse ist: andrea.hoppe@gmx.net Vielen lieben Dank Gruß Andrea |
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| 17.01.2006 | Hast du deine Endprüfungen? Wann genau? Hab meine im Mai! Schau mal im Thread Abschlussprüfung 2006, da ist ein link für alte Prüfungsaufgaben! |
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| 23.01.2006 | Ich habe mir auch die Unterlagen angeschaut, muss sagen, sehr gut für die Vorbereitung, versucht mal die Fragen einer euch selbt gesetzten Zeit zu lösen, dass bringt richtig Spaß in die Sache und ist eine gute Sache um zu lernen, wie es unter Zeitdruck ist. Aber nicht schummeln! ;-) |
| 402 | Prüfungsunterlagen |
| 24.01.2006 | ich glaube eher das macht einen noch mehr nervös... man schafft meiner meinung sowieso nicht alle aufgaben in der Zeit. |
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| 24.01.2006 | Man muss die Aufgaben aber schaffen. Nur wer lernt unter Zeitdrcuk zu arbeiten, wird in der Prüfung ruhiger, so ist jedenfalls meine Erfahrung, wer sich nämlich mit den erstren Aufgaben ausnüllt, merkt erst am Ende wie schenll die Zeit vorbei ist. |
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| 14.05.2006 | Antwort auf: Hallöchen! Ich habe einen riesen großen Teil meiner Unterlagen (Schulunterlagen, Prüfungsaufgaben usw.) mal auf CD gezogen und die bei Ebay verkauft. Soll ich Dir zum Selbstkostenpreis (2,44 € = Porto, Verpackung und Rohling) die CD zusenden? Die Unterlagen sind aus den Jahren 2001 - 2003. Altes Gebührenrecht aber noch. Gruß Steffi |
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| 14.05.2006 | aber das haben selbst unsere Lehrer gesagt, dass man nicht alle Aufgaben schafft... ok, überlegen darf man sowieso nicht lange, dann is es aus.. |
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| 22.08.2006 | Antwort auf: Ich verfolge mit Interesse diese Diskussion! Was mich ehrlich gesagt daran, stört, ist die Tatsache, daß Unterlagen auf Ebay teuer ersteigert werden!!! Meines Erachtens ist das Geldmacherei mit den Leuten (Azubis) die keines haben. Wie kann man dies hier also auch noch unterstützen? Sollte man nicht vielmehr darauf verweisen, daß z. B. die Rechtsanwaltskammern Prüfungen der letzten drei Jahre wirklich günstig herausgeben? Oder darauf hinweisen, daß man sich unter den Azubis zusammensetzt und Arbeitsgruppen bildet? Sollte man nicht realistischweise darauf hinweisen, daß es gar nicht nötig ist, alte Zwischenprüfungsunterlagen o. ä. zu ersteigern, weil man wirklich alles und alle Unterlagen in der Berufsschule im Unterricht und in den Kanzleien bekommen kann? Ich habe so auf jeden Fall glänzend meine Zwischenprüfung gemeistert. Ich kann Euch verstehen, liebe Azubis, daß Ihr Euch auf Eure Prüfungen vorbereiten wollt, aber m. E. sind alte Prüfungsunterlagen dazu gar nicht unbedingt notwendig (ich hatte keine und habe mit 1 abgeschlossen!). Ich kann aber ehrlich gesagt auch verstehen, daß es für Verfasser/Autoren von Fachskripten und Fachbüchern manchmal niederschmetternd ist, wenn ihre Unterlagen in zigfacher kopierter Ausführung in den Klassen von Berufsschulen (offenbar auch von Lehrern!) kopiert und verteilt werden. Hinter so einem Skript steckt viel Arbeit, die man bezahlen muss. Deshalb muss es ja nicht unbedingt überteuert sein! In der Schule wird ja auch nicht einfach nur ein Lehrbuch gekauft und dann für alle Schüler kopiert, sondern es werden mehrere Exemplare gekauft. Auf eine andere Idee käme man wohl gar nicht, oder? Aber um hier mal einen Schlußstrich zu ziehen und hier einen wirklichen(!) Beitrag zur Hilfe zu leisten, kann ich tatsächlich ein Buch empfehlen: Vorbereitungsbuch zur Abschlussprüfung für die Rechtsanwaltsfachangestellte (betr. Rechtsanwaltsgebührenrecht RVG und GKG) von Sabine Jungbauer. Diese Autorin hat übrigens noch mehr geschrieben, es lohnt sich, das einmal genauer anzusehen... Ich wünsche auf jeden Fall allen Azubis weiterhin eine schöne Ausbildungszeit und viel Erfolg bei den Prüfungen!Und - es ist wirklich alles nicht so schlimm wie es scheint (ich muss es wissen, ich bin im Prüfungsausschuss!) Liebe Grüße HappyDi |
| 403 | Rechtwirt oder Wirtschaftsjura |
| 04.09.2004 | Hallo! Ich möchte bald mit dem Rechtswirt oder Wirtschaftjura anfangen. Ich arbeite nicht wie viele hier in einer Kanzlei, sondern möchte diesen Abschluss aufgrund meiner bisherigen Tätigkeit erwerben. Einkauf und Vertragsrecht. Wer hat vor kurzer Zeit angefangen bzw. hat sich wie ich hier angemeldet aber noch nicht begonnen? An alle: Kann man die o.g. Studiengänge wirklich ohne Präsensunterricht hinbekommen? Kennt jemand Lerngruppen in NRW z.B. Düsseldorf, Aachen, Bonn oder Köln? Würde mich über vielen Eindrücke freuen! Beste Grüße |
| 403 | Rechtwirt oder Wirtschaftsjura |
| 06.09.2004 | Renaari du hat private Post !! :-D Grüße Kiki |
| 403 | Rechtwirt oder Wirtschaftsjura |
| 22.10.2004 | Hallo! Ich suche nach Studenten, die bereits (wie ich) , den Abschluss Rechtswirt FSH haben und nun wie ich noch die 3 Semster BWL dranhängen. Fände es schön, mit Mitstreitern zu kommunizieren... |
| 404 | Lerngruppe NRW Aachen/Bonn/Düsseldorf/Köln |
| 04.09.2004 | Hallo! Ich zwar noch nciht angefangen, aber so wie es aussieht werde ich im Dez. 2004 bzw. Jan. 2005 alles fix machen. Ist jemand hier der in den o.g. Städten Lerngruppen kennt o.ä. ? Vielen Dank und viele Grüße |
| 405 | Männliche Reno-Auszubildene |
| 05.09.2004 | Hilfe, bin ich der einzige männliche Auszubildene zum Reno? Bitte meldet Euch? |
| 405 | Männliche Reno-Auszubildene |
| 25.05.2005 | *SMILE* Keine Sorge... ich hab die Ausbildung zwar schon rum aber ich war auch der einzige MANN... aber du musst mal das positive an dem Beruf (auch bezogen auf die Berufschule)sehen. Du hast sehr viele nette und gutaussehende Frauen um dich rum... was will MANN mehr *SCHERZ* Gruss Desert_M Beitrag wurde editiert (2005-05-25 16:41:41) |
| 405 | Männliche Reno-Auszubildene |
| 25.05.2005 | Ich bin zwar schon ein Weilchen ausgelernt und weiblich, aber wir haben zum Beispiel auch einen männlichen Abzubi in unserer Kanzlei. Wenn ich ehrlich bin, ich er momentan der Hahn im Korb und wird von allen bewundert. Dieses Jahr kommt sogar noch ein zweiter hinzu, weil wir alle so begeistert sind. Also denk dir nichts, die Frauen lieben dich genau deswegen ... :-) |
| 405 | Männliche Reno-Auszubildene |
| 25.05.2005 | So hat wohl jeder seinen einzigen Reno ;-) Ich finde das KLasse einen männlichen Reno zu haben, wißt Ihr warum? Dieses ganze Zickengehetze und gesabble geht mir echt total gegen den Strich ;-) |
| 405 | Männliche Reno-Auszubildene |
| 09.08.2005 | Wir haben sogar ´nen männlichen Kollegen im Haus, aber denk bloß nicht, dass der sich besser benimmt als manche Zicke! Nix mit Ruhepol und ausgleichend und vermittelnd! |
| 405 | Männliche Reno-Auszubildene |
| 17.10.2005 | Hallo, habe diesen älteren Beitrag gelesen und wollte dazu anmerken, dass ich in der Ausbildung super Erfahrung mit einem einzelnen männlichen ReNO-Gehilfen gemacht habe. Er hat sich super integriert, war gar nicht so unbedingt immer der Hahn im Korb , sondern war einfach beliebt aufgrund seiner Person. Er hatte für alle ein offenes Ohr, auch im privaten Bereich - und - er hat sich niemals verdrehen lassen, d. h. er hatte so seine (männliche) Meinung, die er mit guten Argumenten vertreten hat.... er war so der ruhige Pol unter all den quirligen Frauen....grins....Fände es jetzt voll interessant, ob der bei dem Beruf geblieben ist, wohl kaum, für einen Mann, der eine Familie zu ernähren hat (?) gibts dafür zu wenig Geld, nehme ich mal an.... Aber: meine Meinung: jede Klasse sollte so ein männliches Bonbon in der Tüte haben LG nana |
| 405 | Männliche Reno-Auszubildene |
| 17.10.2005 | Antwort auf: So hat wohl jeder seinen einzigen Reno ;-) Ich finde das KLasse einen männlichen Reno zu haben, wißt Ihr warum? Dieses ganze Zickengehetze und gesabble geht mir echt total gegen den Strich ;-) Ach ja? |
| 405 | Männliche Reno-Auszubildene |
| 17.10.2005 | Ich denke, dass es nicht unbedingt darauf ankommt, ob nun männlicher oder weiblicher Azubi. Ich meine, frau muss nicht unbedingt stutenbissig sein - und mann auch nicht. Man ist im Büro täglioch gesehen länger miteinander zusammen als privat mit seinem Partner. Warum soll man sich also das Leben unnötig schwer machen und - wenn es solche Kollegen tatsächlich im Büro gibt (und die gibt es sicher viele), unbedingt bei diesem - wie ihr es nennt Zickengehetze mitmachen ???? |
| 405 | Männliche Reno-Auszubildene |
| 18.10.2005 | Wir hätten gern einen männlichen Auszubildenden. Aber unser Chef verträgt wohl keine Konkurrenz..... |
| 405 | Männliche Reno-Auszubildene |
| 18.10.2005 | wieso - ist er so ein toller Adonis ??? |
| 405 | Männliche Reno-Auszubildene |
| 18.10.2005 | Ich wäre froh wenn wir einen männlichen RA-Fachangestellten hätten. Dann wäre einiges leichter. Mit Männern arbeitet es sich einfach einfacher. Wir hatten mal nen Referendar......meine Güte war die Arbeit mit dem entspannend, unkompliziert und einfach nur herrlich. man konnte über fachliche Dinge sehr gut mit ihm reden und auch für ein netten plausch war er zu haben. die refendarin dagegen, welch graus.....nicht gesprächig, zickig und kam sich vor als ob sie die tollste und schönste wäre und wir nur abschaum die zum akten suchen gerade gut genug waren. Da bevorzuge ich die MÄNNER. |
| 405 | Männliche Reno-Auszubildene |
| 28.10.2005 | Gibt aber auch genug zickige Männer... |
| 406 | Ich suche ein Urteil!!! Es ist dringend!!! Bitte h |
| 06.09.2004 | Hat jemand die Rechtssprechung im volltext unter folgender Funstelle: BayObLG WE 1991, 23 (24) BITTE HELFT MIR!!! |
| 406 | Ich suche ein Urteil!!! Es ist dringend!!! Bitte h |
| 08.09.2004 | Hallo, ich dann die Entscheidung so nicht finden in meinem Programm. Kannst Du nähere Angaben machen, z. B. ein Datum?? Viele Grüße Silke |