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| 435 | Gebühren für Gerichtsverfahren - § 118 Besprechung |
| 28.09.2004 | vielen dank. also spaß macht mir das schon und siegeswille habe ich auch, aber, aber, aber... ich verliere echt den mut, wenn ein gericht meine argumente abweist und ein anderes diesselben argumente, wenn sie von der gegenseite vorgetragen werden, anerkennt. was hat denn das mit recht und ordnung zu tun? aber viel mehr ärgern mich im moment mandanten, die meinen, rechnungen nicht bezahlen zu müssen. hab nen haufen ärger mit denen und das deprimiert mich echt. ich muss doch meine rechnungen auch bezahlen. nun ja, aber ich wollte nicht meckern. also ich fände es toll, wenn es irgendwo ne linksammlung oder ne sammlung von entscheidungen gäbe, die man im falle eines falles zitieren kann, wenn man im kostenfestsetzungsverfahren steckt. |
| 435 | Gebühren für Gerichtsverfahren - § 118 Besprechung |
| 28.09.2004 | Ich suche Entscheidungen immer über Google, indem ich z. B. das Stichwort Reisekosten eingebe, da hat man dann die freie Auswahl von Entscheidungen. Ich lege eigentlich immer Entscheidungen dem KFA bei und anhand dessen entscheiden die Gerichte auch. Man muss sich halt nur die Arbeit machen und die Entscheidungen raussuchen. Aber die Mandanten danken es dann :-) Wenn deine Mandanten nicht zahlen, dann mahne sie und setze sie damit in Verzug. Wenn sie dann wieder nicht zahlen, dann einfach mal einen Mahnbescheid rausschicken (natürlich nur bei lohnenswerten Sachen). Wenn du Glück hast, zuckt sich der Mandant nicht und du bekommst nen Titel und kannst vollstrecken. Bei Mandanten die man häufiger berät, sollte man darauf allerdings verzichten, sonst kommen die nicht wieder. Mein Chef sagt den Mandanten immer, wenn sie nicht zahlen, dann macht er nichts mehr. Z. B. vor Verhandlungsterminen. Wenn Mandanten auf unsere Abschlagsrechnungen nicht zahlen wollen, dann droht mein Chef damit, das Mandat niederzulegen und nicht zum Termin zu gehen, das zieht dann bei den meisten Mandanten. LG Peggy :-D |
| 435 | Gebühren für Gerichtsverfahren - § 118 Besprechung |
| 28.09.2004 | oh man, sag das mal meinem chef, der sagt immer wir kriegen das geld schon . wie oft hab ich schon gesagt, wir werden die kosten festsetzen oder mahnverfahren einleiten, aber nein, das muss doch nicht sein . was soll man dann noch sagen? deinen tipp mit den entscheidungen werde ich ab sofort beherzigen. ich gehe recht in der annahme, dass ich am besten nur OLG- oder BGH-entscheidungen beifüge? ist übrigens sehr schön, jemanden gefunden zu haben, mit dem man über BRAGO usw. quatschen kann. :-) |
| 435 | Gebühren für Gerichtsverfahren - § 118 Besprechung |
| 28.09.2004 | Das ist aber schon ein bissle naiv von deinem Chef, wenn er das so larifari angeht. Bei der heutigen Zahlungsmoral muss man sein Geld mit allen Mitteln reinholen und als Anwalt sitzt man doch eigentlich direkt an der Quelle. Vielleicht solltest du noch einmal mit ihm sprechen und ihm die Beitreibung mittels Mahnverfahren nahelegen. Wir haben zwar auch Bummelanten bei unseren Mandanten, aber wer nicht zahlt, wird nicht beraten und dann überlegen sich die Mandanten doch recht schnell, ob sie uns nicht doch ein paar Mäuse überweisen sollten ;-) Es ist eigentlich egal, ob du LG-, OLG- oder BGH-Entscheidungen vorlegst. Je mehr Entscheidungen du vorlegen kannst, desto besser kannst du deine Argumente belegen, allerdings sollte man das Gericht nicht mit Entscheidungen bombardieren. Ich lege meistens so zwei bis drei Entscheidungen bei, sofern ich denn so viele habe. Wie lange bist du denn schon in diesem Job tätig?*neugierig sei* :-D |
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| 28.09.2004 | also ich habe vor 2 jahren die lehre beendet (übrigens mit ner eins , mag man nicht glauben, bei den doofen fragen, die ich hier stelle) und arbeite auch seit 2 jahren durchgängig. allerdings muss ich zu meiner ehrenrettung sagen, dass ich ein jahr lang nur am empfang oder im schreibzimmer geparkt wurde. damals war es noch so, dass wir nicht einem chef zugeordnet waren, sondern alle abwechselnd mal empfang, mal zv, mal schreiben usw. machen mussten. fand ich ziemlich doof und seit die neuen chefs da sind (mein alter chef hat uns vekauft), sind wir einem anwalt zugeordnet, also jeder hat seinen eigenen chef. find ich klasse, ich hab meine akten, weiß in denen super bescheid und kann so gut wie alles selbst machen. leider fehlt mir halt ein wenig erfahrung, in der lehre und dem jahr danach, wie gesagt, durfte ich nur machen, was der alte chef sagte, null eigeninitiative. seit einem jahr darf ich also selbst herumbasteln, daher halt manchmal meine unsicherheit, weil ich keine ältere kollegin zum fragen habe. hoffe, du hälst mich nicht für blond |
| 435 | Gebühren für Gerichtsverfahren - § 118 Besprechung |
| 28.09.2004 | pn für dich :-D |
| 435 | Gebühren für Gerichtsverfahren - § 118 Besprechung |
| 28.09.2004 | p. n. auch für dich, falls die nicht angekommen ist, (ich hab so einige probleme mit diesem forum), sag ich eben hier noch mal dankeschön und freue mich, morgen weiterzutexten, denn heute habe ich FEIERABEND!!! :-) herzliche grüße |
| 435 | Gebühren für Gerichtsverfahren - § 118 Besprechung |
| 06.06.2005 |
| 435 | Gebühren für Gerichtsverfahren - § 118 Besprechung |
| 06.06.2005 | Loggt Euch gleich auf der Startseite ein, bevor Ihr in irgendeines der Foren geht. Ich hab es nach etlichen Versuchen auch endlich kapiert :-) Ansonsten mal oben rechts bei den Problemen mit dem Einloggen reinklicken. Das mit den Cookie-Zulassungen könnt Ihr natürlich nur bei Eurem privaten Rechner machen - im Büro würd´ich es lassen. Der Kostenausgleichungsantrag ist ja echt der Horror! Selbstredend sind die gerichtlich entstandenen Gebühren strikt von den außergerichtlichen zu trennen. Da sollte man mal den Enders für Anfänger empfehlen.... :-P Beitrag wurde editiert (2005-06-06 20:30:37) |
| 435 | Gebühren für Gerichtsverfahren - § 118 Besprechung |
| 07.06.2005 | na das ist doch irgendwie logisch oder? die außergerichtlichen kann man doch nur durch Mahnbescheid geltend machen... (wenn sie berechtigt sind ;-) |
| 435 | Gebühren für Gerichtsverfahren - § 118 Besprechung |
| 07.06.2005 | Ich hab den Eindruck, wir sind uns alle einig. Würd ja gern mal wissen, was der/die Antragsteller/in dazu meint. Schon Stellung genommen und Antwort gekriegt (hi-hi-hi..)? |
| 435 | Gebühren für Gerichtsverfahren - § 118 Besprechung |
| 08.12.2005 | Antwort auf: Loggt Euch gleich auf der Startseite ein, bevor Ihr in irgendeines der Foren geht. Ich hab es nach etlichen Versuchen auch endlich kapiert :-) Ansonsten mal oben rechts bei den Problemen mit dem Einloggen reinklicken. Das mit den Cookie-Zulassungen könnt Ihr natürlich nur bei Eurem privaten Rechner machen - im Büro würd´ich es lassen. Der Kostenausgleichungsantrag ist ja echt der Horror! Selbstredend sind die gerichtlich entstandenen Gebühren strikt von den außergerichtlichen zu trennen. Da sollte man mal den Enders für Anfänger empfehlen.... :-P Beitrag wurde editiert (2005-06-06 20:30:37) |
| 435 | Gebühren für Gerichtsverfahren - § 118 Besprechung |
| 08.12.2005 | Antwort auf: Loggt Euch gleich auf der Startseite ein, bevor Ihr in irgendeines der Foren geht. Ich hab es nach etlichen Versuchen auch endlich kapiert :-) Ansonsten mal oben rechts bei den Problemen mit dem Einloggen reinklicken. Das mit den Cookie-Zulassungen könnt Ihr natürlich nur bei Eurem privaten Rechner machen - im Büro würd´ich es lassen. Der Kostenausgleichungsantrag ist ja echt der Horror! Selbstredend sind die gerichtlich entstandenen Gebühren strikt von den außergerichtlichen zu trennen. Da sollte man mal den Enders für Anfänger empfehlen.... :-P Beitrag wurde editiert (2005-06-06 20:30:37) |
| 435 | Gebühren für Gerichtsverfahren - § 118 Besprechung |
| 08.12.2005 | :oo: Neiiiiin. Geht doch trotzdem nicht. Und die PC-Einstellungen sind so wie sie sein sollten! Egal. Ist ja auch irgendwie cool, hier immer mit Brille rumzulaufen... |
| 436 | Anrechnung Geschäfts-/Verfahrensgebühr auch bei Ko |
| 28.09.2004 | Hallo, habe zu folgendem Sachverhalt eine Frage: Unser Gegner beantragt Kostenfestsetzung wie folgt: 0,65 Geschäftsgebühr 1,3 Verfahrensgebühr 1,2 Terminsgebühr Auslagen usw. Ich weiß zwar, dass sich die Geschäftsgebühr nun nicht mehr völlig in der Prozess- bzw. Verfahrensgebühr auflöst , sondern zur Hälfte bestehen bleibt, aber darf man diese halbe Geschäftsgebühr auch zur Kostenfestsetzung anmelden? Muss bis Freitag eine Stellungnahme abgeben. Wäre für Hilfe sehr dankbar! Gruß, Claudi |
| 436 | Anrechnung Geschäfts-/Verfahrensgebühr auch bei Ko |
| 28.09.2004 | also m. E. geht die eine hälfte in den gebühren unter, die andere muss eingeklagt werden. also keine kostenfestsetzung! andere vorschläge? |
| 436 | Anrechnung Geschäfts-/Verfahrensgebühr auch bei Ko |
| 28.09.2004 | Passt genau. Der Gegner hätte die andere, nicht anrechenbare Hälfte der Geschäftsgebühr einklagen müssen. Im Kostenfestsetzungsverfahren kann man bekanntlich nun mal nur die gerichtlichen Gebühren geltend machen und die Geschäftsgebühr ist außergerichtlich. Pech für den Gegner :-D |
| 436 | Anrechnung Geschäfts-/Verfahrensgebühr auch bei Ko |
| 11.10.2004 | Wie macht ihr das mit der Anrechnung der Geschäftsgebühr? Wird das halbe PT-Entgelt und auch die MwSt auf die halbe Gebühr mit eingeklagt? Hier im Büro gibt es verschiedene Meinungen. Danke im Voraus, Britta |
| 436 | Anrechnung Geschäfts-/Verfahrensgebühr auch bei Ko |
| 25.08.2005 | Antwort auf: Hallo, habe zu folgendem Sachverhalt eine Frage: Unser Gegner beantragt Kostenfestsetzung wie folgt: 0,65 Geschäftsgebühr 1,3 Verfahrensgebühr 1,2 Terminsgebühr Auslagen usw. Ich weiß zwar, dass sich die Geschäftsgebühr nun nicht mehr völlig in der Prozess- bzw. Verfahrensgebühr auflöst , sondern zur Hälfte bestehen bleibt, aber darf man diese halbe Geschäftsgebühr auch zur Kostenfestsetzung anmelden? Muss bis Freitag eine Stellungnahme abgeben. Wäre für Hilfe sehr dankbar! Gruß, Claudi |
| 436 | Anrechnung Geschäfts-/Verfahrensgebühr auch bei Ko |
| 11.01.2006 | Das Amtsgericht Dortmund schließt sich seit neuestem der Meinung von Wolf im Rechtspfleger an und setzt die halbe Geschäftsgebühr auf Antrag fest. |
| 436 | Anrechnung Geschäfts-/Verfahrensgebühr auch bei Ko |
| 11.01.2006 | Kannst du mal angeben wo dazu was steht? Würde das gern für die Unterlagen haben. Wäre ja schon komisch wenn die Gerichte die Gebühr wirklich festsetzen. |
| 436 | Anrechnung Geschäfts-/Verfahrensgebühr auch bei Ko |
| 11.01.2006 | Antwort auf: Wie macht ihr das mit der Anrechnung der Geschäftsgebühr? Wird das halbe PT-Entgelt und auch die MwSt auf die halbe Gebühr mit eingeklagt? Hier im Büro gibt es verschiedene Meinungen. Danke im Voraus, Britta soweit ich das in Erinnerung habe, bleibt das Ganze P+T stehen und nicht nur die Hälfte, weil das ja angefallen ist.. Hast du RA-Micro? Dann gib dort mal die GG und die VerfG ein, er rechnet dann automatisch hinten aus und schlüsselt dir das auf.. |
| 437 | Terminsgebühr |
| 01.10.2004 | ich habe folgende frage: die terminsgebühr soll auch anfallen, wenn der RA eine auf vermeidung oder beendigung des verfahrens gerichtete besprechung hält. was heißt das genau? wenn ich außergerichtlich dem mandanten nach eindringlichen gesprächen rate, kein verfahren anhängig zu machen oder das anhängige verfahren zu beenden? und wenn ein verfahren schon anhängig ist: wenn die parteien sich besprechen und einigen, so dass keine verhandlung mehr nötig ist, erhalte ich dennoch eine terminsgebühr? muss dafür ein vergleich durch beschluss erfolgen oder können die RAe auch einen vergleich aufsetzen, ohne ihn protokollieren zu lassen. zu meiner entschuldigung muss ich sagen, dass mir das ganze im seminar noch klar war, leider ist das seminar zu lange her, daher muss ich so dumm nachfragen. :-( |
| 437 | Terminsgebühr |
| 01.10.2004 | Die Termingebühr entsteht auch für außergerichtliche Besprechungen ohne gerichtliche Beteiligung, wenn sie zur Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens geführt werden, allerdings nicht für Besprechungen mit dem Auftraggeber/Mdt. (nur Gegner oder Dritte). Auch wenn die Vergleichsverhandlungen erfolglos geblieben sind, ist die Gebühr verdient. |
| 437 | Terminsgebühr |
| 01.10.2004 | Hallo Ihr zwei, Das ganze findet sich in der Nr. 3 der Vorbemerkung 3 wieder. Wir hatten in unseren Vorlesungen den Fall als Beispiel, wenn z. B. die RAe während des Verfahrens Vergleichsverhandlungen führen und der Rechtsstreit damit beendet werden kann, ohne dass vorher eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat. In diesem Fall sind dann Verfahrens-, Termins- und Einigungsgebühr angefallen. Gleiches gilt auch, wenn eure RAe einen Ortstermin im selbstständigen Beweisverfahren wahrnehmen. Mein RA ging da ja bisher nie hin, aber dass muss ich ihm rein gebührentechnisch jetzt mal austreiben ;-) Peggy :-D Ich wünsche euch ein wunderschönes WE Beitrag wurde editiert (2004-10-01 11:41:30) |
| 438 | DAV-Abkommen |
| 05.10.2004 | Hiho, welche Gebühren fallen den bei einer normalen Auseinandersetzung mit der KFZ-Haftpflichtversicherung des Gegners an. Nr. und Höhe ? track :-) |
| 438 | DAV-Abkommen |
| 05.10.2004 | da du stellst ja fragen, da tun sich abgründe auf... nee, nichts gegen deine frage, aber genau diese frage löste bisher seit dem 01.07. in einigen kanzleien streitigkeiten mit den haftpflichtversicherern aus. anfallen wird in der regel die geschäftsgebühr. DAV gibts seit dem 01.07. nicht mehr und ein neues abkommen ist noch nicht in sicht. leider sind die haftpflichtversicherer der meinung, bei der anzusetzenden geschäftsgebühr die mittelgebür, die normalerweise von dir abzurechnen wäre, nicht anzuerkennen. mal nur ne 0,6 mal nur ne 0,9 anstatt der regulären 1,3 mittelgebühr erkennen sie an, weil sie der meinung sind, die sachen wären zu einfach für ne 1,3 . wenn du mal hier oder im reno-forum in den älteren beiträgen liest, wirst du einiges an beiträgen finden, auch an literaturhinweisen, um den versicherungen klar zu machen, wo die mittelgebühr liegt. eine einigungsgebühr kann in einigen fällen sicherlich auch anfallen, ist also von fall zu fall verschieden. alles klar? |
| 438 | DAV-Abkommen |
| 09.11.2004 | Von Allianz bzw. Bayerische Versicherungskammer und DEVK haben wir jeweils ein Schreiben bekommen, was wir in welchen Fällen abrechnen dürfen; bei den anderen rechnen wir noch normal die Geschäftsgebhühr ab. Wenn diese beiden Versicherungen beteiligt sind, ruf doch einfach dort an und lass Dir die neuen Vereinbarungen mal zufaxen |
| 439 | Antrag auf Freigabe eines (durch den Gegner) hinte |
| 06.10.2004 | ich suche dringend obigen antrag. zur sache: die gegenseite hat bei unserem mandanten gepfändet, was nur geht. leider viel zu viel. daher wurde das zuviel gepfändete bei gericht hinterlegt. wir wollen nun diesen hinterlegungsbetrag haben und ich suche einen entsprechenden antrag fürs gericht. vielen dank im voraus |
| 439 | Antrag auf Freigabe eines (durch den Gegner) hinte |
| 08.10.2004 | Wir haben bisher immer einen formlosen Antrag gestellt (...beantragen wir die Freigabe des Betrages..... usw.). Das Gericht hat unseren Antrag dann immer an die Gegenseite zur Stellungnahme geschickt und die hat dann eine Freigabeerklärung gegenüber dem Gericht abgegeben. Einen Formular dafür habe ich noch in keinem Formularbuch gefunden. Wichtig ist es, den hinterlegten Betrag genau zu bezeichnen und den Antrag zu begründen. Auf jeden Fall muss eine Vollmacht vom Auftraggeber im Original beigefügt werden. |
| 439 | Antrag auf Freigabe eines (durch den Gegner) hinte |
| 08.10.2004 | vielen dank! |
| 440 | Fehlerprotokoll - wofür? |
| 06.10.2004 | Vielleicht bin ich ja total bescheuert, aber kann mir mal jemand erklären, wie das mit diesen Fehlerprotokollen gehandhabt wird, die bei jeder KE mit dabei sind? Muß ich die irgendwie mit einschicken (bei den Einsendeaufgaben?) oder wie oder was? Vielen Dank für Antwort. Michelle |
| 440 | Fehlerprotokoll - wofür? |
| 07.10.2004 | Hallo, die Fehlerprotokolle sind dazu da, dass Du dort die kleinen (Flüchtigkeits)Fehler der Dozenten, die Dir beim Durcharbeiten der Unterlagen auffallen, eintragen kannst und sodann an die TU senden kannst. Mußt Du aber nicht, ich habe es auch nicht gemacht. Wir haben jetzt im September bei der 1. Präsenzphase dann Austauschblätter für die Unterlagen bekommen, in denen diese Fehler berichtigt waren. Wie gesagt, es ist kein Muß, diese Fehlerprotokolle auszufüllen. Viele Grüße Sandra |
| 441 | Gehaltserhöhung |
| 06.10.2004 | Nachdem ich Eure Beiträge gelesen habe, bin ich echt erstaunt. Ich wußte zwar, daß ich wenig verdiene, aber daß es so wenig ist war mir nicht klar. Ich komme aus der Nähe von Kassel. Ich bin seit 8 Jahren ausgelernt, arbeite in einer kleinen Kanzlei mit einem Anwalt und verdiene 1.300,00 brutto. Mich würde brennend interessieren, was andere Refa`s in Nordhessen verdienen. Ich würde mich über zahlreiche Antworten freuen. Würde mir auch wirklich weiterhelfen, weil man die Gehälter der Großstädter ja nun nicht mit meinem Gehalt vergleichen kann. Denke ich jedenfalls. Daniela |
| 441 | Gehaltserhöhung |
| 07.10.2004 | Also ich bin hier in Köln und man sagt hier, dass eine Ausgelernte, also eine REFA, die gerade die Prüfung gemacht hat, mit ca. 1.600,00 / 1.700,00 EUR anfangen sollte... aber wir sind hier ja eine Großstadt... |
| 441 | Gehaltserhöhung |
| 28.10.2004 | Also ich komme ebenfalls aus Nordhessen und arbeite in Frankenberg in einem kleinen Anwaltsbüro mit einer Anwältin. Ich verdiene 1.400,00 € brutto. |
| 441 | Gehaltserhöhung |
| 28.10.2004 | Was ich noch vergessen habe, ich habe im Sommer 2003 die Prüfung zur ReNo-Fa. gemacht und seither beträgt mein Gehalt 1.400,00 €. |
| 441 | Gehaltserhöhung |
| 06.02.2005 | Sind wir die einzigen beiden Reno´s aus Nordhessen, die sich dafür interessieren, was man bei uns so verdient? Sicher nicht, oder? Wäre wirklich super, wenn sich noch ein paar Reno´s aus Nordhessen melden würden. Ich denk, das hilft nicht nur mir weiter. Daniela |
| 441 | Gehaltserhöhung |
| 08.02.2005 | Hallo ihr zwei, ich komme aus dem Raum Berlin. Die Frage stellt sich für mich, wieviel Stunden ihr dafür arbeitet. 30 Std. oder 40 Std. die Woche. Ich habe bei 30 Std. d. Woche so um die 1.500,00 EUR brutto verdient. Im Raum kann bei Daniela`s Berufserfahrung locker mit 2.300,00 EUR brutto rangehen. Aber es wird ja über all genausert, was das Zeug hält. LG Beate |
| 441 | Gehaltserhöhung |
| 12.02.2005 | Hallo Beate! Ich arbeite 39 Stunden die Woche. Ist ein durchschnittlicher Stundenlohn von 7,67 €. Sollte ich wirklich nicht mehr drüber nachdenken. Wenn da nicht die Neugierde wäre ... Ist `ne Kleinstadt, wo ich arbeite. Vielleicht meldet sich ja doch noch wer aus Nordhessen (Melsungen, Homberg, Fritzlar, Kassel, Schwalmstadt usw.). |
| 441 | Gehaltserhöhung |
| 04.02.2006 | Hallo, ich werde dieses Jahr (2006) meine Ausbildung als RENO abschließen. Ich habe schon einen Vorstellungsgespräch gehabt und wußte überhaupt nicht was man so als Rechtsanwaltsfachangestellte bekommt. Ich wohne in dem Raum Neumünster (bei Kiel). Würde mich echt interessieren was andere so in Neumünster bekommen. Danke. LG Olga |
| 441 | Gehaltserhöhung |
| 04.02.2006 | Da es keinen Tarifvertrag gibt und die Vorgaben der Kammern doch mehr dürftig sind, findet sich zumindest hier http://www.renobundesverband.de/renobundesverband/inhalt_gehaltsfragen.htm ein Anhaltspunkt, was in welchen Ländern wem gezahlt wird. Die Umfrage ist zwar aus 2004, dürfte aber immer noch das aktuellste sein, was man so findet. |
| 441 | Gehaltserhöhung |
| 06.02.2006 | also bei meiner Kammer konnte ich mich nicht beklagen, die haben mir Auskunft gegeben... und ich habe mich richtig eingeschätzt. eher verdiene ich noch zu wenig, aber mehr wollte ich meinem chef nicht zumuten. sonst müsste ihr mal bei dem örtlichen ReNo-Verein anrufen, das war auch das was mir die kammer sagte, aber sie hatten dann doch schließlich die Daten vom Verein da. |
| 442 | Übungsaufgaben BGB |
| 07.10.2004 | Hallo, ich habe für das Studium Rechtsfachwirt die Vor-Ort-Variante gewählt und habe somit ein- bzw. zweimal pro Woche Vorlesungen zu den einzelnen Themengebieten. Was die BGB-Fälle betrifft haben wir einen Dozenten der schon über 70 ist, nichts erklären kann, auf Fragen prinzipiell nicht antwortet und auch sonst keinen Stoff rüberbringt. Ich habe mich jetzt entschlossen, den gesamten BGB-Stoff auf eigene Faust durchzunehmen. Ich würde auch gern immer ein paar Fälle lösen, allerdings habe ich keine Ahnung, wo ich entsprechende Aufgaben herbekommen könnte. Kann mir vielleicht einer meiner Mitstreiter ein paar Aufgaben / Klausuren bzgl. des BGB-Stoffes zukommen lassen? Porto- und Kopierkosten würde ich natürlich übernehmen. Vielen Dank schon mal. Peggy |
| 442 | Übungsaufgaben BGB |
| 07.10.2004 | Hast du schon das Buch BGB-leicht gemacht ??? Dort sind sehr viele Fälle zum Üben drin! Grüße Nicki |
| 442 | Übungsaufgaben BGB |
| 07.10.2004 | Nee, hab ich noch nicht, werde ich mir wohl aber zulegen :-D Danke für den Tipp. Günstig wären aber auch Einsendeaufgaben o. ä., weil ich mich natürlich dann schon etwas intensiver reinhängen will. Wenn schon der Dozent nichts taugt, dann muss ich halt selber ran ;-) LG Peggy |
| 442 | Übungsaufgaben BGB |
| 16.10.2004 | Hallo Leute, habe mich bei der TFH Berlin angemeldet. Wer hat sich noch angemeldet? Wer hat bereits Erfahrungen sammeln können und gute Gesetzestexte/Bücher/´Material ausfindig gemacht? Gruß Nicole |
| 442 | Übungsaufgaben BGB |
| 16.10.2004 | evtl. die Frage auch einmal unter http://www.rechtsfachwirt-portal.de/html/forum.html oder http://www.reno-forum.de stellen. |
| 442 | Übungsaufgaben BGB |
| 03.12.2004 | Seid Ihr schon weitergekommen? Wir suchen auch dringend nach Übungsfällen für BGB |
| 442 | Übungsaufgaben BGB |
| 30.01.2005 | Bin gerade in den letzten Zügen vor der anstehenden Prüfung zur ReFaWi. Unser Kurs bereitet sich zum größten Teil mit den Büchern von Egbert Rumpf-Rometsch Die Fälle auf die Prüfung vor. Die gibt es zu zahlreichen Rechtsgebieten, u.a. auch BGB AT, BGB Schuldrecht AT und BGB Schuldrecht BT sowie Sachenrecht AT und BT. Die Bücher sind voll von Fällen, anhand derer man doch recht anschaulich ins Materielle Recht eingeführt wird. Und ordentlich zu subsummieren lernt ihr dort ganz nebenbei... Viel Spaß damit und LG, Brix |
| 442 | Übungsaufgaben BGB |
| 31.01.2005 | Hallo, wo machst Du die Prüfung zum RefaWi? In München ? Ich mache nämlich den Fernlehrgang über die TFH Berlin und melde mich jetzt dann für die Prüfung in München im April an. Nachdem ich leider keinen direkten Ansprechpartner habe der mir Tips geben kann zwecks Übungen etc. - habt Ihr auch Übungsbücher o.ä. zum Kostenrecht und ZV ?? Wäre für kurze Info sehr dankbar!! :-) |
| 443 | Ohne Titel |
| 11.10.2004 | Da kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Aber ich arbeite gerade das Büchlein durch und es hilft mir echt viel! Grüße Nicki |
| 443 | Ohne Titel |
| 11.10.2004 | Sorry, so war das nicht geplant! Sollte eigentlich die Antwort für PS22 sein !? Ich bleib dann mal lieber wieder unangemeldet! Vielleicht kann das komplett wieder rausgelöscht werden? :rot: Grüße Nicki |
| 443 | Ohne Titel |
| 12.10.2004 | Hab mir das Büchlein jetzt auch geholt, ist wirklich nicht schlecht. Danke schön :-D Peggy |
| 445 | Abrechnung Erbrecht |
| 12.10.2004 | Hallo, muss ene Erbrechtsakte abrechnen, hab jedoch das noch nie gemacht. Bekomm ich im außergerichtlichen Verfahren auch nur meine Geschäftsgebühr? Wie sieht es aus, wenn ich beim AG einen Erbschein beantragt habe? Gibts hierfür eine Verfahrensgebühr? Vielen Dank für eure Hilfe |
| 445 | Abrechnung Erbrecht |
| 12.10.2004 | es wäre hilfreich, wenn du den fall mal schildern würdest. |
| 445 | Abrechnung Erbrecht |
| 14.10.2004 | Hier eine kurze Schilderung des Falles: Wir wurden vom Mandanten beauftragt, beim Gericht einen Erbschein zu beantragen, was auch dann erfolgt ist. Es erging auch seitens des Gericht ein Beschluss. Dann wurde außergerichtlich ewig hin und her geschrieben, wer nun was bekommen soll. Mittlerweile hat man sich auf bestimmte Sachen sowie Beträge geeinigt.Wie gesagt, hab ich jetzt ein kleines Problem mit der Abrechnung. Wäre für Hilfe sehr dankbar Liebe Grüße |
| 446 | Abrechnung Klage/ Widerklage |
| 14.10.2004 | Hallo, ich brauche dringend mal ein paar Tipps, wie ich folgende Sache abrechnen (noch nach BRAGO) soll: Also wir haben in einer VKU-Sache wg. Reparaturkosten f. unseren Mdt. Klage erhoben (diese Sache ist rechtsschutzversichert). Die Gegenseite hatte wg. ihrer Reparaturkosten Klage gegen unseren Mdt. und seine Haftpflichtvers. erhoben, allerdings war uns diese noch nicht zugestellt worden. Daraufhin hat das Gericht unsere Klage als Widerklage gewertet und die Sache dann zu einem Az. verbunden. Es gab dann eine mündliche Verhandlung mit Beweisaufnahme. Jetzt soll ich beide Akten abrechnen. Die Haftpflichtvers. trägt nicht die Kosten der Widerklage, die Rechtsschutzvers. schon. Ich soll zwei Kostenrechnungen machen, eine an die Haftpflichtvers. und eine an die Rechtsschutzvers. Kann ich jetzt zweimal PG, VG und BG abrechnen nach den verschiedenen GW´s? Kann mir da vielleicht jemand helfen? Liebe Grüße, Pietri |
| 446 | Abrechnung Klage/ Widerklage |
| 24.10.2004 | Hallöle, solche Sachen habe ich andauernd auf dem Tisch, da ich VKU-Sachen so ziemlich allein bearbeite in unserem Büro. Von Klage und Widerklage sind hier die Werte zu addieren, daraus die angefallenen Gebühren nur einmal zu berechnen und die Gebühren zwischen den beiden Rechnungsempfängern nach der Quote zu teilen, die die Werte von Klage und Widerklage zueinander haben. Für Rückfragen steh ich gerne unter ilka_berger@web.de zur Verfügung. |
| 447 | Kündigungsfrist Mietvertrag |
| 14.10.2004 | Hallo, um es vorwegzunehmen: unsere Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Arbeitsrecht, d.h. bitte nicht wundern, über meine Frage: § 573c BGB verstehe ich doch richtig, wenn es in Abs. 4 heißt, dass für den Mieter keine abweichende Vereinbarung von Abs. 1 möglich ist; bedeutet das also, dass die für den Vermieter verlängerten Kündigungsfristen dann nicht 1:1 im Mietvertrag für den Mieter übernommen werden können? D.h., für Mieter gilt immer Satz 1?! Oder liege ich jetzt falsch. Wir machen gerade eine Mietsache, weil Anwalt privat die Leute kennt, naja ... und ich lese gerade mal die Akte durch bzw. die Klage... vielleicht kann mir jemand auf die sprünge helfen. besten dank! PS: habe gerade noch gelesen, dass der mietvertrag von 1999 ist und das mietrecht wurde doch erst ab 01.09.01 geändert, d.h. die mieter haben pech und haben noch 6 monate Kündigungsfrist, oder gilt das neue mietrecht auch für die alten verträge? Beitrag wurde editiert (2004-10-14 14:54:14) |
| 447 | Kündigungsfrist Mietvertrag |
| 15.10.2004 | Hallo zu Kündigungsfristen in Altvertägen siehe mal unter http://www.steuernetz.de/homepages/vv/pt/PT228.html und unter http://www.bundesgerichtshof.de dem link Entscheidungen das entsprechende Urteil anscheuen. gruss track |
| 447 | Kündigungsfrist Mietvertrag |
| 18.10.2004 | Hallöchen, hier müsste echt geprüft werden, ob in dem Altvertrag (vor Gesetzesänderung) eine wortwörtliche oder sinngemäße Übernahme der alten Kündigungsfristen erfolgte. Ansonsten ist auch bei Altverträgen die 3monatige Kündigungsfrist anzunehmen. Unsere Justizministerin wollte das Mietrecht für Mieter vereinfachen und zu deren Gunsten gestalten. Die verlängerte Kündigungsfrist in Altverträgen kann aber noch geändert werden. Es wurde bereits angekündigt, dass wohl noch in diesem Jahr eine Entscheidung getroffen werden soll, ob die Gesetzesänderung überhaupt noch einmal zur Sprache kommt, da wohl mit so einer Resonanz nicht gerechnet wurde (BGH-Urteile zugunsten der Vermieter). |
| 448 | Verjährung Unterhalt |
| 14.10.2004 | Hoffentlich kann mir jemand helfen, stehe gewaltig im Wald: :boah: nach 197 II BGB verjähren wiederkehrende Leistungen (Zinsen und auch Unterhalt) nach 3 Jahren. Meine Frage: Gilt das auch für titulierten Unterhalt? Oder gilt da die 30jährige Titelverjährung mehr ? Hoffe auf die Erleuchtung!! Mimi |
| 448 | Verjährung Unterhalt |
| 14.10.2004 | ergibt sich eigentlich aus dem Gesetz: 1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 1. Herausgabeansprüche aus Eigentum und anderen dinglichen Rechten, 2. familien- und erbrechtliche Ansprüche, 3. rechtskräftig festgestellte Ansprüche, 4. Ansprüche aus vollstreckbaren Vergleichen oder vollstreckbaren Urkunden und 5. Ansprüche, die durch die im Insolvenzverfahren erfolgte Feststellung vollstreckbar geworden sind. (2) Soweit Ansprüche nach Absatz 1 Nr. 2 regelmäßig wiederkehrende Leistungen oder Unterhaltsleistungen und Ansprüche nach Absatz 1 Nr. 3 bis 5 künftig fällig werdende regelmäßig wiederkehrende Leistungen zum Inhalt haben, tritt an die Stelle der Verjährungsfrist von 30 Jahren die regelmäßige Verjährungsfrist. Für regelmäßig wiederkehrende Leistungen gilt die regelmäßige Verjährungsfrist, d. h. ein Titel über zukünftige Unterhaltsleistungen unterliegt nicht der Verjährung von 30 Jahren. |
| 448 | Verjährung Unterhalt |
| 16.10.2004 | Hallo, darf ich das nochmal zusammenfassen? Wenn ich falsch liege, bitte korrigieren: Also ich habe einen Titel für Mutter und Kind. Alles, was bis zur Rechtskraft entstanden ist, unterliegt der 30jährigen Verjährungsfrist. Alles was nach Rechtskraft entsteht, unterliegt der 3jährigen Frist, wobei diese Frist für das Kind erst nach Volljährigkeit zu laufen beginnt. Der normale Beginn einer 3jährigen Verjährungsfrist ist das Ende eines Jahres, gilt das auch hier oder ist dieser Zeitpunkt der Rechtskraft des Urteils maßgebend? Vielen Dank Mimi |
| 449 | Gehaltserhöhung - Was kann ich verlangen? |
| 17.10.2004 | Ich habe mir nun vorgenommen, mit meinem Chef demnächst über eine Gehaltserhöhung zu verhandeln. Meine Prüfung habe ich vor nun fast 1,5 Jahren mit gut bestanden und wurde nach der Ausbildung auch übernommen. Seitdem habe ich ein Bruttogehalt von 1.300,00 €. Ich arbeite Vollzeit (40 Std.), bin Alleinkraft (neben einer Buchhalterin, die ca. 3 Std. pro Woche kommt) und befasse mich eigentlich mit allen Aufgabenbereichen einer RA-Fachangestellten. Ich bekomme zwar ein 13. Gehalt, habe dafür aber nur 20 Urlaubstage (also Minimum). Krank zu werden, kann ich mir kaum erlauben, da es keinen Ersatz für mich gibt und ich letztendlich massenweise nachzuarbeiten hätte. Seitdem ich in dieser Kanzlei bin, hatte ich noch nie die Möglichkeit, mehr als maximal 1,5 Wochen Urlaub an einem Stück zu nehmen. Da mein Chef sehr oft urlaubsbedingt abwesend ist, muss ich das Büro auch regelmäßig ganz alleine schmeißen . (Übrigens auch schön zu Beginn meiner Ausbildung!) Mittlerweile fühle ich mich schon ziemlich ausgenutzt und habe mir vorgenommen zu kündigen, wenn sich mit meinem Chef keine vernünftige Einigung finden lässt. Der DAV empfiehlt ja nun ab dem 2. Berufsjahr ein Bruttogehalt von 1.300,00 € bis 1.700,00 €. Kolleginnen anderer Kanzleien haben schon direkt nach der Ausbildung ein Anfangsgehalt von 1.500,00 €, wenn sie die Prüfung mit mindestens gut bestanden haben. Ich war damals froh, überhaupt direkt eine Stelle zu haben. Was meint ihr? Was soll und kann ich verlangen? Nell |
| 449 | Gehaltserhöhung - Was kann ich verlangen? |
| 18.10.2004 | Also ich habe seinerzeit direkt nach meiner Ausbildung mit einem Gehalt von DM 2.700,00 während der Probezeit und DM 2.900,00 nach der Probezeit angefangen. Allerdings ist das schon 10 Jahre her und in einer großen Kanzlei in einer Großstadt. Die Frage ist immer, ob der Chef das überhaupt bezahlen kann. Ich kenne auch hier Kolleginnen, die in kleinen Kanzleien für viel weniger Geld arbeiten, weil die Auftragslage nicht gut ist und die Kanzleien einfach nicht mehr bezahlen können. |
| 449 | Gehaltserhöhung - Was kann ich verlangen? |
| 18.10.2004 | An schlechter Auftragslage wirds nicht liegen, eher an seiner Kniepigkeit! Wir haben in letzter Zeit richtig gut zu tun und auch mehrere richtig lohnenswerte Fälle. Da er sich selbst auch immer mehr gönnt (außer vielen Reisen) denke ich, bin ich nun auch mal dran. Komme übrigens aus NRW und aus einer, naja nicht wirklichen Großstadt, aber mit immerhin knapp 500.000 EW nicht weit von Köln. Angemessen fände ich unter meinen Bedingungen schon so ein Gehalt in der Größenordnung von 1.500,00 € bis 1.600,00 € (vorerst). Aber ob ich solch einen Sprung wagen kann? |
| 449 | Gehaltserhöhung - Was kann ich verlangen? |
| 19.10.2004 | Hallo Nell, ich finde, dass du ruhig die 1.600,00 € verlangen kannst. Du hast sehr viel Verantwortung in deinem Bereich und das muss auch entsprechend belohnt werden. Es ist natürlich immer schwierig, seine Vorstellungen durchzubringen; gerade in so einer kleinen Kanzlei, wo man sich nicht aus dem Wege gehen kann. Trau dich ruhig! Und wenn er nicht will, bin ich sicher, dass du mit deiner Erfahrung, die du gesammelt hast, schnell eine neue Stelle findest. Du wirst mit Kusshand genommen. Viel Glück, Britta |
| 449 | Gehaltserhöhung - Was kann ich verlangen? |
| 19.10.2004 | Hallo! Bei uns fängt bzw. fing man mit einem Anfangsgehalt von 2.500,00 DM an. Eigentich gibt es regelmäßig eine Gehaltserhöhung um 3 %. In diesem Jahr ist unser Chef alledings stillschweigend darüber hinweggegangen und weil er sowieso immer extrem schlecht gelaunt ist, traut sich auch niemand, einmal nachzuhaken. Ich selbst habe mir jetzt vorgenommen, ihn auf eine Gehaltserhöhung anzusprechen. Das Problem ist nur, einen günstigen Zeitpunkt abzupassen..... |
| 449 | Gehaltserhöhung - Was kann ich verlangen? |
| 21.10.2004 | Hallo, ich arbeite in einer Kanzlei mit zwei Anwälten und einer Azubi. Ich bin aber auch die einzige Angestellte auf Vollzeit. Ich habe auch versucht mehr Gehalt zu bekommen, bin aber kläglich gescheitert. Für mich ist das auch noch nicht abgeschlossen, da ich auch auf Urlaub verzichten muss (hatte im Sommer 2003 nur eine Woche Urlaub), soll aber fast immer einsatzbereit sein. Mein Gehalt liegt seit zwei Jahren bei 1.500,00 €, bin seit fünf Jahren ausgelernt und bekomme kein Weihnachstgeld. Würde gern wechseln, aber hier findet man nichts auf Vollzeit und mit einem unbefristeten Vertrag. Ich wünsche Dir viel Glück bei der Verhandlung. :-) |
| 449 | Gehaltserhöhung - Was kann ich verlangen? |
| 26.10.2004 | schau mal hier; vielleicht hilft es Dir... http://www.renojobs.de Hier gibts Jobangebote und Gehaltsstatistik. |
| 449 | Gehaltserhöhung - Was kann ich verlangen? |
| 26.10.2004 | hab noch was gefunden: http://www.horst-thon.de; oben auf der Seite dann im Menü Rubrik Empfehlungen und sonstige Hinweise auswählen , dann gibts Tarifgruppen mit Gehaltsnivau zur Einsicht oder http://www.reno-sachsenanhalt.de/pages/tarife/gehaltstarif.html bitte den kompletten Link so eingeben, also am besten kopieren und oben in die Leiste einfügen. Vielleicht dem Chef mal zeigen ???? ;-) |
| 449 | Gehaltserhöhung - Was kann ich verlangen? |
| 26.10.2004 | Hallo. Ich bin jetzt seit 4 Jahren ausgelernt und verdiene seitdem 1300,00 EUR brutto. Allerdings habe ich 1/2 freien Tag in der Woche durchgesetzt. Ich finde das nur fair. Arzthelferinnen haben ja auch Mittwoch nachmittags frei. Ich wäre schon froh wenn mein Chef wenigstens was zu den Benzinkosten zusteuern würde. Ich fahre jeden Tag 25 km zur Arbeit hin und 25 km zurück. Das geht ganz schön ins Geld. |
| 449 | Gehaltserhöhung - Was kann ich verlangen? |
| 26.10.2004 | hallöchen, ich weiß ja nicht, aus welcher ecke deutschlands du kommst, aber da wo ich herkomme, sind 1300 brutto gutes geld. einen nachmittag frei habe ich nicht und fahrtkosten trage ich auch selbst (60 km einfache strecke). |
| 449 | Gehaltserhöhung - Was kann ich verlangen? |
| 26.10.2004 | Ich komme aus NRW. Und ich finde absolut nicht, dass 1300,00 brutto gutes Geld sind. Eine Friseurin verdient da ja mehr. Und wenn man bedenkt, dass ich alleine in der Kanzlei bin und sowohl das Notariat, als auch den Rechtsanwaltskram bewältigen muss, denke ich, dass die Arbeit einigermaßen anspruchsvoll ist und dementsprechend entlohnt werden sollte. Aber natürlich habe ich das vorher gewusst, also hilft auch alles klagen nichts. Da muss man dann wohl einfach durch. |
| 449 | Gehaltserhöhung - Was kann ich verlangen? |
| 26.10.2004 | hey, ich komme aus thüringen und habe seit über einem jahr für 990 brutto gearbeitet, seit diesem monat erhalten ich 1290 brutto. mein chef hat ein einsehen mit mir, da ich über 200 euro fahrtkosten im monat habe. bin auch allein mit ner azubine und habe täglich viel zu tun. |
| 449 | Gehaltserhöhung - Was kann ich verlangen? |
| 26.10.2004 | Ich weiß schon, dass in den neuen Bundesländern noch weniger bezahlt wird. Aber das ändert doch nichts daran, dass wir im Grunde alle unterbezahlt sind, oder?? Warum soll ich mich denn unter meinem Wert verkaufen, nur weil andere noch weniger bekommen? Also ich habe einmal auf eine Gehaltserhöhung verzichtet, da ich lieber nen 1/2 Tag in der Woche frei haben wollte. In den letzten drei Jahren hat sich aber überhaupt nichts mehr getan mit einer Gehaltserhöhung. Ich kenne Renos, die bekommen jedes Jahr etwas mehr und viele bekommen sogar 13 Monatsgehalt. Werde mich spätestens nächstes Jahr an meinen Chef wenden. Mal sehen was dabei rauskommt. |
| 449 | Gehaltserhöhung - Was kann ich verlangen? |
| 27.10.2004 | ich wollte nicht zum ausdruck bringen, dass du keine lohnerhöhung haben darfst, weil es den reons im osten noch schlechter geht. aber wenn ihr da drüben mehr geld bekommt, solltet ihr ab und zu mal an uns im osten denken. urlaubs- und weihnachtsgeld kennt kaum einer hier. ich wünsche dir viel glück bei deinem vorhaben. |
| 449 | Gehaltserhöhung - Was kann ich verlangen? |
| 27.10.2004 | Ja klar, das finde ich auch echt mies. Dann kannst du dich mit deinem Gehalt ja fast noch glücklich schätzen. P. S. Hast du nicht eine ANtwort zu meiner Frage betreffend Teilanerkenntnis und Vergleich? |
| 449 | Gehaltserhöhung - Was kann ich verlangen? |
| 23.11.2004 | Wenn ich das lese, verdiene ich glaube ich ganz gut. Ich bin seit 6 Jahren ausgelernt, arbeite 38,5 Stunden, habe 30 Tage Urlaub und verdiene brutto 1.900 € und habe - da verheiratet - 1.500,00 € raus. Gruß, Wurzeline |
| 449 | Gehaltserhöhung - Was kann ich verlangen? |
| 25.11.2004 | Hallo, ich glaube ich spinne. Für das Geld, das ihr verdient, würde ich lieber zu Aldi an die Kasse gehen, da hat man mehr und nicht so viel Stress wie beim RA. Ich arbeite in einem Inkassobüro und bekomme 2.000,-- EUR für 40 Std. (26 Tage Urlaub, 13,5 Monatsgehälter)Ganz ehrlich für weniger würde ich mir nicht den ganzen Stress nicht geben. |
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| 27.11.2004 | hallo gast! woher kommst du denn? ich weiß, in bayern, besonders so um münchen rum ticken die uhren ein wenig anders... von daher würde mich eher mal so intressieren, was so nach abzug von miete und so scherzen (sprich lebenshaltungskosten) noch so übrig bleibt. ich glaub nämlich nicht, dass da die unterschiede so groß sein werden, egal wo der einzelne wieviel brutto verdient.... |
| 449 | Gehaltserhöhung - Was kann ich verlangen? |
| 29.11.2004 | neue bundesländer: 1.800 brutto = 1.150 netto ca. - 500 Miete - 145 Versicherung priv + Hausrat + Auto - 115 Tanken + Steuern Pkw - 45 TV + GEZ + Strom - 70 Telefon + Handy + Internet - 10 Bankgebühren -------------------------------------------- = 265 für Lebensmittel, Getränke, Kleidung, Auto-Reparaturen, Sonstiges, usw :-( DAS Argument zieht nicht!!! |
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| 03.12.2004 | täusche er/sie sich da mal nicht.... bin auch aus bayern und habe nach ein bisschen rumgerechne festgestellt, dass mir nicht mehr zum leben bleibt... aber verhungern muss ich deswegen ned! |
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| 07.12.2004 | Also sorry, aber Weihnachts- und Urlaubsgeld wird auch bei uns im Westen nicht überall bezahlt. Wir haben keine rechtliche Grundlage darauf. Je nachdem wie die Chef s drauf sind und wie das Geschäft gelaufen ist. Meistens jedoch, so kann ich aus Erfahrung sprechen, gibt es nix. |
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| 08.12.2004 | Bei uns gibt es noch Weihnachtsgeld (13. Gahalt). Und ich kommte aus dem Osten . Darüber bin ich auch froh. Das ist ja nicht selbstverständlich. :-) |
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| 09.12.2004 | wollte nur mal auf den beitrag weiter unten antworten. 1800,00 euro brutto muss man im osten erst mal verdienen. selbst 1500,00 euro sind eine seltenheit. |
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| 28.12.2004 | Hallo an alle!! Eure Sorgen möchte ich haben - von wegen nur 1.300,00 EUR! Ich bin seit fast fünf Jahren ausgelernte RA-Fachangestellte und arbeite seitdem für ein Bruttogehalt im dreistelligen Bereich. Komme natürlich aus dem Osten, denn in den alten Bundesländern würde sich für dieses Geld wahrscheinlich niemand die Finger schmutzig machen. Egal, ich komme über die Runden. Und ich weiß, dass mir meine beiden Chefs auf jeden Fall mehr bezahlen würden, wenn sie es denn könnten. Leider kenne ich die Zahlungsmoral der Mandanten all zu gut. Aber bei uns stimmt das Arbeitsklima. Unser Team in der Kanzlei (2 Anwälte und 2 Angestellte) passt prima zusammen. Wir gehen gerne ins Büro und haben täglilch unseren Spaß - trotz der miesen Bezahlerei! Glaube nicht, dass das jeder von sich behaupten kann. Liebe Grüße Manuela |
| 449 | Gehaltserhöhung - Was kann ich verlangen? |
| 02.01.2005 | Hallo alle zusammen! Ich bin neu hier im Forum und durch Zufall auf Euer Thema gestoßen, das mich wirklich sehr interessiert. Ich spiele derzeit nämlich mit dem Gedanken, meinen Arbeitgeber zu wechseln. Zuvor wollte ich mich jedoch erst einmal erkundigen, was man so bei anderen Rechtsanwälten verdient. Nun bin ich doch ein wenig schockiert von Euren Zahlen. Ich bin seit 4,5 Jahren ausgelernt und verdiene 2.100,00 Euro brutto. Eigentlich dachte ich, dass das nicht sooo viel sei, aber nach Euren Beiträgen frage ich mich nun doch langsam, ob mir ein anderer Arbeitgeber so viel zahlt oder mich im Bewerbungsgespräch auslacht. Aufgefallen ist mir allerdings, dass es hier viele Mitglieder aus den neuen Bundesländern gibt - dort scheint es leider nach wie vor noch sehr starke Unterschiede zum Westen zu geben. Ich finde es aber auch ein bisschen schade, dass sehr viele Benutzer in diesem Forum in ihrem Profil keinen Wohnort angegeben haben - das würde die Gehaltsvergleiche etwas einfacher machen, weil die Bezahlung je nach Bundesland offenbar doch sehr unterschiedlich ist. Gruß, Claudia. |
| 449 | Gehaltserhöhung - Was kann ich verlangen? |
| 01.02.2005 | Hey, ich bin auch ein bisschen schockiert. Ich arbeite in Stuttgart und bin seit 5 dieses Jahr werden es 6 Jahre ausgelernt und bekomme ein Bruttogehalt von 2.045,00 €. Ich bin aber alleine in der Kanzlei mit einem Anwalt und erledigte auch alle anfallenden Arbeiten für ihn. Vor zwei Tage habe ich nach einer Gehaltserhöhung gefragt aber das wird wohl auch nichts. Ist jemand aus BW hier, der mir einen Anhaltspunkt geben kann, was man verlangen kann?? Die Anwälte sind einfach alle zu geizig. Liebe Grüße |
| 449 | Gehaltserhöhung - Was kann ich verlangen? |
| 05.02.2005 | Hallöchen, ich habe gerade Eure Beiträge zur Gehaltsfrage gelesen. Ich bin aus Sachsen und verdiene (seit 2 1/2 Jahren ausgelernt) 1.300 EUR brutto und bin eigentlich überhaupt nicht zufrieden. Ich habe kein Auto, bin so gut wie noch außerhalb von Deutschland (und dann auch nur 4 - 5 Tage) im Urlaub gewesen und habe trotzdem kein Vermögen angehäuft. Ich komme zwar über die Runden, aber große Sprünge sind nicht drin. Wenn ich daran denke, dass man ja vielleicht auch noch ein Kind mit ernähren müsste (wenn man später mal eines hat), wird mir schon etwas Bange, dass könnte eng werden. Da sind Gehälter über 1.800 EUR ja fast ein Traum, der sicher noch lange auf sich warten lässt. Aber allen die sich getraut haben oder trauen nach mehr Gehalt zu fragen: Ich drücke Euch die Daumen. |
| 449 | Gehaltserhöhung - Was kann ich verlangen? |
| 05.02.2005 | Hallo Bianka, ich komme auch aus Stuttgart und bin wie du seit 5 (dieses Jahr 6) Jahren ausgelernt. Ist die gleiche Konstellation :-) Ich habe derzeit ein Bruttogehalt von 2.650,-. Bin aber für 3 Anwälte tätig. Vielleicht hilft dir das ja weiter. Ich denke aber mit deinen 2.045,- liegst du gar nicht so schlecht, da du ja nur einen Anwalt hast. Grüße |
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| 05.02.2005 | 2640 Euro-das wäre ja mein Traum Ich bin seit fast drei Jahren in meinem Job und bekomme 1.150,00 € brutto!!! :boah: Will auch mehr verdienen, aber mein Chef hat mir schon gesagt, dass mehr im Moment nicht drin ist. :-( Ich leb von 870,00 netto... weiß ich auch nicht wie ich das schaffe |
| 449 | Gehaltserhöhung - Was kann ich verlangen? |
| 05.02.2005 | Sowas blödes. Bin vorhin durcheinander gekommen. 8-) Ich bin erst seit drei bzw. vier Jahren ausgelernt und jetzt eben fünf/sechs Jahre in dem Job tätig. Sorry Bianka, doch nicht ganz die gleiche Konstellation. Aber vielleicht hast du ja jetzt trotzdem einen kleinen Anhaltspunkt ;-) |
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| 08.02.2005 | Also ich bin Büroleiterin in einer mittelständigen Kanzlei in Karlsruhe. Ich verdiene momentan € 2.000,00 brutto und finde das für die Arbeit und für die Verantwortung die man in dieser Position hat einfach zu wenig. Aber wenn ich sehe, mit wie wenig Geld Kolleginnen auskommen müssen, dann macht mich das schon nachdenklich. Ich meine unsere Putzfrau verdient mehr als ich ...;-) |
| 449 | Gehaltserhöhung - Was kann ich verlangen? |
| 08.02.2005 | mensch da könnt Ihr alle echt noch glücklich sein. Ich durchforste ja seit einiger Zeit die Stelleanzeige und muß leider feststellen das es vermehrt Jobs gibt, die mit einem Gehalt von 850 - bis 1.100,00 Euro (37,5 - 40 Std) abserviert werden. Unser Berufsstand geht langsam aber sicher den Bach runter, was ich wirklich sehr sehr schade finde, denn schließlich steckt hinter dem Beruf der ReNo mehr als nur getipse, dahinter steckt echtes Fawissen, wie bei einem Anwalt auch, der allerdings läßt sich sein Wissen eben entsprechend vergüten. Unser Wissen sollte auch entsprechend vergütet werden. Schade nur das kaum ein Anwalt das erkennt, woran das wohl liegen mag? |
| 449 | Gehaltserhöhung - Was kann ich verlangen? |
| 08.02.2005 | Hallo, habe eure Beiträge mit großem Interesse gegeben. Vor Jahren gab es mal einen sogenannten Tarifvertrag für Rechtsanwälte. Wie weit der gegriffen hat, kann ich auch nicht sagen. Habe dies von meiner damaligen Ausbilderin. Einen solchen sollte man auch wieder einführen. Es kann einfach nicht angehen, dass es für uns keinen gibt. LG Beate |
| 449 | Gehaltserhöhung - Was kann ich verlangen? |
| 03.03.2005 | Hallo ihr Lieben, ich werde im Mai fertig mit meiner Ausbildung und werde anschließend übernommen. Es wird so sein, dass neben mir noch eine neue Azubi eingestellt wird. Wir werden dann für zwei Anwälte arbeiten und ich werde die Azubine ausbilden müssen. Was denkt ihr kann ich als Anfangsgehalt verlangen? Ich werde ich Niedersachsen (Göttingen) arbeiten, bin 20 Jahre alt und die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Für eure Hilfe wäre ich wirklich dankbar. LG Regina |
| 449 | Gehaltserhöhung - Was kann ich verlangen? |
| 03.03.2005 | Antwort auf: Hallo ihr Lieben, ich werde im Mai fertig mit meiner Ausbildung und werde anschließend übernommen. Es wird so sein, dass neben mir noch eine neue Azubi eingestellt wird. Wir werden dann für zwei Anwälte arbeiten und ich werde die Azubine ausbilden müssen. Was denkt ihr kann ich als Anfangsgehalt verlangen? Ich werde ich Niedersachsen (Göttingen) arbeiten, bin 20 Jahre alt und die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Für eure Hilfe wäre ich wirklich dankbar. LG Regina Also, ich habe damals (vor 7 Jahren als Berufsanfängerin 1.300,00 € brutto verdient in einer kleineren Stadt, in Frankfurt habe ich als Berufsanfängerin mit einem halben Jahr Berufserfahrung 1.600,00 € brutto verdient. Gruß, Wurzeline |