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| 492 | GW bei Drittwiderspruchsklage |
| 28.12.2004 | Danke, wollt mich nur noch mal absichern, ob ich den § auch wirklich richtig verstehe! Grüße Nilli21 |
| 493 | die 1000 ist voll! |
| 07.12.2004 | wollte nur mal kund tun, zum anlass des 1000. beitrages, dass das hier ein tolles forum ist, man bekommt (fast) immer schnelle antwort auf die problemchen des arbeitsalltages. weiter so! :-P claudia |
| 494 | Kostenfestsetzung/Reisekosten |
| 07.12.2004 | Hallo, habe ein kniffliges Problem bezüglich der Festsetzung von Reisekosten/Kosten allgemein. Hier kurz der Fall: Das Verfahren findet in Rostock vor dem LG/OLG statt. Unser Mandant kommt aus Rostock, wir sitzen in Hamburg. Der Kläger sitzt auch in Hamburg und ist Rechtsanwalt. Er hat einen Anwalt in Rostock beauftragt. Nun beantragt er die Festsetzung der Kosten eines Hauptbevollmächtigten und eines Unterbevollmächtigten (seine Kosten). Ich habe nur vorgetragen, dass er als Anwalt wohl in der Lage sein muss, einen Anwalt in Rostock entsprechend zu informieren, so dass nur die Kosten des Anwalts in Rostock festsetzbar sein dürften. Daraufhin hat er hilfsweise die Festsetzung seiner Reisekosten zu jedem Termin zur mündlichen Verhandlung in Rostock beantragt, da eine Partei nicht durch Überbürdung des Kostenrisikos davon abgehalten werden darf, ihren Prozess zu verfolgen, ihren eigenen Rechtsanwalt zu unterstützen oder notfalls zu berichtigen sowie selbst dem Gericht seinen Standpunkt darzulegen. Es käme nicht darauf an, ob das Prozessgericht aus seiner sicht und zudem noch nachträglich im Zuge der Kostenfestsetzung die Notwendigkeit der Parteireise zum Verhandlungstermin bejaht. Solche Argumentation höre ich zum ersten Mal. Ich soll jetzt dazu Stellung nehmen. :-( Vielleicht kann einer von Euch mir helfen. Vielen Dank und viele Grüße. |
| 494 | Kostenfestsetzung/Reisekosten |
| 28.12.2004 | Hallo, habe deinen Beitrag leider gerade jetzt erst gelesen und finde ihn äußerst interessant. Wahrscheinlich hat sich das Problem mittlerweile erledigt, schließlich ist es schon ne Weile her. Wäre schön, wenn du kurz über das Ergebnis berichten würdest. Wahrscheinlich erwartet mich bald dasselbe. Liebe Grüße Manuela |
| 495 | prüfung winter 2004 |
| 07.12.2004 | heute war in nrw der erste tag der winter prüfung 2004. kostenrecht war der letzte mist ... bin froh wenn ich da die 50 punkte für die 4 gerade noch so schaffe ... dabei war ich sonst immer gut in der schule und auch in kostenrecht. rechtslehre und witschafts- und sozialkunde war dann eigentlich wieder okay! jedenfalls ist es alles nur halb so schlimm wie ich dachte. bin gespannt auf fachkunde, notariat und rechnungswesen, was ich dann morgen früh vor mir habe :-( LG linchen1001 |
| 496 | Kostenrechnung über Zwangsversteigerungsverfahren |
| 08.12.2004 | Hallo, ich soll ein Zwangsversteigerungsverfahren abrechnen, bei dem wir den Versteigerungsantrag gestellt haben, im ersten Versteigerungstermin der Zuschlag wegen zu geringem Gebots verweigert wurde und wir dann wegen vergleichsweiser Einigung den Versteigerungsantrag vor dem zweiten Versteigerungstermin zurückgenommen haben. Bekomme ich für die Versagung des Zuschlages und die Rücknahme des Versteigerungsantrages eine gesonderte Gebühr? Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Mühe!!! |
| 496 | Kostenrechnung über Zwangsversteigerungsverfahren |
| 11.12.2004 | Also soweit ich weiß bekommt man die Gebühr nur für den Einleitungsantrag des Verfahrens. Der Rest gehört zum Versteigerungsverfahren und löst deshalb keine weiteren Gebühren aus. Ich hab jedenfalls noch keine weiteren genommen. Ohne Gewähr! |
| 497 | RVG Anrechnung im Mahnverfahren bei Teilzahlung |
| 12.12.2004 | Hallo Allerseits, man trifft doch immer auf neue Herausforderungen: Nach der außergerichtlichen Aufforderung zahlt der Schuldner einen Teilbetrag. Nach ein bissel hin und her muss über den Rest das Mahnverfahren eröffnet werden. Wie wird denn nun die Zahlung verrechnet? Und was ist mit der Anrechnung der außergerichtlichen Gebühr? 0,65 aus dem ganzen Streitwert anrechnen? Oder 0,65 aus dem restlichen noch offenen Betrag? Wahrscheinlich ist s mal wieder ganz einfach, nur ich steh auf dem Schlauch! Also, herzlichen Dank für eine Lösung! :-) Außerdem noch eine friedliche und stressfreie Vorweihnachtszeit... iksi |
| 497 | RVG Anrechnung im Mahnverfahren bei Teilzahlung |
| 12.12.2004 | § 367 BGB? |
| 497 | RVG Anrechnung im Mahnverfahren bei Teilzahlung |
| 13.12.2004 | Hallo iksi, also die Geschäftsgebühr wird zur Hälfte, max. zu 0,75 angerechnet. (siehe RVG, Vergütungsverzeichnis Vorbemerkung 3 (4)) Und es wird aus dem Gegenstandswert, der ins Mahnverfahren übergeht angerechnet. Hoffe, ich konnte dir helfen. |
| 498 | seminare |
| 13.12.2004 | hallo, ich bin neu hier und kenne mich leider noch nicht so aus. könnt ihr mir helfen? ich habe im januar 2004 meine lehre als reno beendet und bin jetzt seit dem 01.01.05 leider arbeitslos. wisst ihr zufällig, was es für seminare in owl oder so gibt, wo ich mich weiterbilden kann? lg mareike? |
| 498 | seminare |
| 13.12.2004 | Schau doch mal unter http://www.reno-fachseminare.de nach |
| 498 | seminare |
| 17.12.2004 | vielen lieben dank! :-) |
| 498 | seminare |
| 03.01.2005 | Ähh, wo finde ich denn auf dieser Seite Seminare, irgendwie ist da nichts drauf? |
| 498 | seminare |
| 03.01.2005 | hast recht...naja trotzdem schönen dank.. |
| 498 | seminare |
| 03.01.2005 | Also, wenn man Seminre 2005 anklickt, öffnet sich darunter z. B. der Bereich Zwangsvollstreckung. Darauf geklickt und schon sieht man dieVollstreckungsseminare. |
| 498 | seminare |
| 05.01.2005 | Okay, da sind drei Seminare. Aber Berlin ist nicht wirklich direkt in OWL. ;-) |
| 498 | seminare |
| 06.01.2005 | Wo oder was ist denn OWL? |
| 498 | seminare |
| 06.01.2005 | OWL bedeutet ostwestfalen-lippe. das ist z.b. detmold udn minden, bielelefd... lg mareike |
| 498 | seminare |
| 06.01.2005 | Da gibt es doch Seminare. bitte einmal bei RENO-Saar im Online Seminar-Shop nachsehen oder bei der für OWL zuständigen RENO-Vereinigung nachfragen. |
| 498 | seminare |
| 16.03.2005 | Halli Hallo und schönen guten Tag! :-) Ich habe erst im Juni 2003 meine Ausbildung abgeschlossen und bin nach einem halben Jahr dann zu einer Firma für jetzt mittlerweile ein Jahr gegangen. Momentan spiele ich mit dem Gedanken wieder zum guten alten RA zu gehen. Kann mir jemand sagen ob es sinnvoll wäre ein Seminar bzgl. der neuen Gebührenabrechnung zu belegen?? Wenn ja, gibt es welche und wo genau? Oder werden diese Art von Seminaren nicht mehr angeboten? Da ich schon während meiner Ausbildung nicht der Held :rot: bei der Abrechnung war, stell sich zugleich die Frage ob man die Sache mit den Kostenabrechnungen nicht gleich weglassen sollte und gleich zu einem RA gehen sollte, der die gar nicht erst verlangt.. Über eine Antwort wäre ich wie immer dankbar :-) Liebe Grüße |
| 498 | seminare |
| 17.05.2005 | Hallo inky, je mehr Du kannst, desto gefragter bist Du! Wenn Du kurz vor der Rente wärst, würd ich sagen, lass es , aber Du bist doch noch jung und da würd ich mich auf jeden Fall fortbilden. Wirkt sich ja nicht zuletzt auch auf Dein Gehalt aus ;-) Evtl. bezahlt ja auch der neue RA die Seminare, kommt ihm ja auch zu gute.... Bei mir wars übrigens so, dass ich ZV und Kostenrecht auch nur aus der Berufsschule kannte und beides auch nie so mein Fall war. Mittlerweile bin ich Alleinkraft in einer anderen Kanzlei und mache alles. Und jetzt machts mir auch Spaß!! Abgesehen davon ist das RVG noch immer relativ neu für alle ReNos und auch garnicht sooo schwer. Ich weiß nicht woher Du kommst, aber bei der örtlichen RAK, dem Deutschen Anwaltsverein, Soldan, RENO, ifu-institut, usw. werden noch immer RVG-Seminare angeboten. Einfach mal ergoogeln. Und wenn Du zufällig aus Bayern bzw. dem Münchner Raum kommst, empfehle ich Dir, ein RVG-Seminar bei Frau Jungbauer zu besuchen. Die ist wirklich super!! Kuck doch mal bei www.isar-fachseminare.de Viel Erfolg wünsch ich Dir!! Liebe Grüße Kitty |
| 499 | neu bei renothek und wie funktionierts |
| 14.12.2004 | hallöchen zusammen, ich bin seit Oktober 03 bei der TFH Berlin angemeldet. Habe also schon ein Jahr hinter mich gebracht und bin ziemlich gefrustet. Ich lerne wie eine Irre, aber so richtig drin bleiben?? Fehlanzeige. Dazu kommt auch noch, daß ich leider nicht mehr im Anwaltsbereich arbeite, aber dort, am besten seit gestern, wieder rein möchte und mich daher entschieden habe, dieses Fernstudium zu machen. Vielleicht kann mir hier jemand beim Verstehen usw. weiterhelfen. Ich wohne in Lübeck. Wenn sich jemand mit mir in Verbindung setzen möchte, dann bitte erst mal hierüber, weil ich E-Mail-Anschriften erst in meine E-Mail-Kontrolle aufnehmen muß. Bin gerade dabei die Einsendeaufgaben 6 und 7 zu machen, aber leider klappt das auch nicht so, wie ich mir das vorstelle. Also viel Spaß noch und ich würde mich riesig freuen, von Euch zu lesen Moni |
| 500 | Rechtsassistent |
| 15.12.2004 | Hi... Suche gleichgesinnte, die ab 01.01.2005 mit dem den Fernstudium anfangen. Ich finde, es ist immer gut, wenn man sich mal hier und da austauschen kann. Würde mich auch über eine E-Mail (mux80@aol.com) freuen, damit es einfacher ist. Danke ela |
| 500 | Rechtsassistent |
| 15.12.2004 | Gibt es denn kein Diskussionsforum für diesen Studiengang, wie z. B. für den Rechtsfachwirt? Evtl. kann man dort eher Mitstudenten erreichen? |
| 500 | Rechtsassistent |
| 20.01.2005 | Hallo Ela, werde wahrscheinlich zum 01.02.2005 den Lehrgang beginnen. Finde es super hier Gleichgesinnte zu finden. Wo wohnst du? Ich komme aus Mainz (in der Nähe von Frankfurt a.M.). Gruß, Judit |
| 500 | Rechtsassistent |
| 24.02.2005 | Hallihallo! |
| 500 | Rechtsassistent |
| 24.02.2005 | Hallihallo! |
| 500 | Rechtsassistent |
| 24.02.2005 | Ich nochmal, sorry PC hatte irgendwie ´ne Macke ... Habt ihr inzwischen mit der Fortbildung zur Rechtsassistentin begonnen? Könnt ihr mir von euren ersten Erfahrungen berichten? Danke, Sweetyne |
| 500 | Rechtsassistent |
| 29.03.2005 | Antwort auf: Hallo Ela, werde wahrscheinlich zum 01.02.2005 den Lehrgang beginnen. Finde es super hier Gleichgesinnte zu finden. Wo wohnst du? Ich komme aus Mainz (in der Nähe von Frankfurt a.M.). Gruß, Judit Hi... sorry, hab nicht mehr auf diese Seite geschaut. Kann mich irgendwie nicht mehr anmelden. Komme aus Nrw, weit weg von FRankfurt. (-;. Weißt Du schon wann Du prüfung hast ? Liebe Grüße ELA. |
| 500 | Rechtsassistent |
| 17.04.2005 | Wer beginnt den Rechtsassistent-Fernlehrgang im Mai. Meldet euch hier. Ich will Lernpartner finden. Sabine |
| 500 | Rechtsassistent |
| 18.04.2005 | Hallo Sabine, ich habe mich gerade für Mai zum Rechtsassistent angemeldet.Wenn du willst, können wir Anschriften austauschen, sobald der Lehrgang losgegangen ist. Marion |
| 500 | Rechtsassistent |
| 18.04.2005 | Hallo Sabine und Marion, hab mit dem Rechtsassistent-Lehrgang zwar schon vor 2 Wochen begonnen, aber wahrscheinlich auch mit euch Prüfung! Sweetyne |
| 500 | Rechtsassistent |
| 20.04.2005 | Hallo hat jemand von Euch schon die Lösung der Einsendeklausur Zivilrecht II? Habe meine schon weggeschickt, hätte aber gerne schon mal die Lösung der Fallaufgabe gewusst (kompletter Aufbau). Hat jemand Lust, sie mir als PN zu mailen? Wurzeline |
| 500 | Rechtsassistent |
| 21.04.2005 | Will auch schon so weit sein ... Häng´ noch im 1. Monat (Strafrecht) fest!!! :-( :-( :-( :-) |
| 500 | Rechtsassistent |
| 04.05.2005 | Hallo Marion, die Klausur zum Rechtsassistent Strafrecht hab ich dir unter PN zugesandt. Mein Tipp: probiers trotzdem erst mal selber, bevor du die Lösung durchliest. Gruß Peter |
| 500 | Rechtsassistent |
| 07.10.2005 | Hallo, wer fängt auch noch im November mit dem Fernlehrgang Rechtsassistent (ZAR) an. Suche hier Gesprächspartner. Grüße Tanja |
| 500 | Rechtsassistent |
| 07.10.2005 | Hallo Tanja ich fange im November mit dem Rechtsassistent an und bin auch an Kontakten interessiert. Du hast meine Adresse unter pN. |
| 500 | Rechtsassistent |
| 11.10.2005 | Mit Interesse habe ich Eure Beiträge gelesen. Bloß.... kann mir jemand erklären, was ein Rechtsassistent ist und was er macht und wo der Unterschied ist zum Dipl.-Rechtswirt oder zum Rechtsfachwirt? Vom Rechtsassistenten habe ich noch nie gehört... :-D |
| 500 | Rechtsassistent |
| 11.10.2005 | Ich habe mal den Text von der Homepage rein kopiert. Denke das beschreibt am besten, was ein Rechtsassistent ist . Der Rechtsassistent (ZAR) kann Sachverhalte unter juristischen Gesichtspunkten aufnehmen, aufbereiten und sie anschließend in einfachen Fällen nach einer eigenen rechtlichen Bewertung einer Entscheidung zuführen (z. B. Vertragsschluss, Anfertigung von schriftlichen Verträgen, Gewährung oder Ablehnung von Gewährleistungsansprüchen). Aufgrund seiner juristischen Basiskenntnisse kann er erkennen, in welchen Fällen und ab welchem Zeitpunkt die Inanspruchnahme eines Volljuristen angezeigt ist. |
| 500 | Rechtsassistent |
| 11.10.2005 | ehmm, wird der rechtsassistent im gegensatz zum rechtswirt anerkannt? |
| 500 | Rechtsassistent |
| 12.10.2005 | Meines Erachtens das Gleich, wie beim Rechtswirt. Nur der Fachwirt wird ja vor der Kammer geprüft. Als ReNo braucht man den auch nicht. Das geht ein halbes Jahr und hat fast die gleichen Inhalte wie die ReNo-Ausbildung. Also eher was, die sich rechtlich fortbilden wollen und noch nicht so die Ahnung haben. |
| 500 | Rechtsassistent |
| 12.10.2005 | Der ist staatl. zugelassen und zur ReFa-Ausbildung ist es schon ein Unterschied. Sonst würden sich die ReFas ja unnötig Arbeit machen wenn sie sich die Scripte reinpauken ;-) Wen es genauer interessiert einfach mal ein Probescript anfordern... kost ja nix 8-) |
| 500 | Rechtsassistent |
| 26.10.2005 | Hallo, wer fängt auch im Dezember mit dem Rechtsassistent an? Habe gerade meine Anmeldung ausgefüllt und hoffe, hier Gleichgesinnte, die ebenfalls im Anfangsstadium sind, zu finden zwecks Erfahrungsaustausch und gegenseitiger Motivation. Andi |
| 500 | Rechtsassistent |
| 26.10.2005 | Hallo Andi, ich fange zwar bereits im November an, aber vielleicht hast du dennoch Interesse an Kontakten. Schick mir einfach eine pn. Gruß Gregor |
| 500 | Rechtsassistent |
| 27.10.2005 | Schon gemacht. |
| 500 | Rechtsassistent |
| 27.10.2005 | Alles klar. |
| 500 | Rechtsassistent |
| 28.10.2005 | Hallo, ich fange im Dezember mit dem Fernlehrgang Versicherungsrechtsassistent (www.versicherungsrechtsassistent.de) an. Jetzt hab ich hier durch Zufall gesehen, dass es hier ein Forum gibt, in dem sich Teilnehmer des Fernlehrgangs Rechtsassistent finden. Gibt es hier auf Versicherungsrechtsassistenten? Ich wäre an einem losen Kontakt interessiert. Tim |
| 500 | Rechtsassistent |
| 31.10.2005 | Hallo Zusammen! Von welchem Institut aus macht Ihr denn die Fortbildung? Rechtsassistentin hört sich auch Interessant an. Was ist das eigentlich? Bin normale ReFa und schon lange an einer Fortbildung interessiert, jedoch zeitlich noch nicht dazu in der Lage, mich ausreichend zu informieren. Ist Rechtsassistentin das gleiche wie Rechtsfachwirtin? LG Juliane |
| 500 | Rechtsassistent |
| 02.11.2005 | Nein, ist etwas anderes. Ist ein 6-monatiger, berufsbegleitender Fernlehrgang, für den du etwa 8 pro Woche Zeit haben solltest. Du kannst ihn aber auch über einen längeren Zeitraum als 6 Monate ziehen und dann z. B. nur 4 Stunden pro Woche dran arbeiten. Inhalt ist nicht die organisatorisch unterstützende Kanzleitätigkeit, sondern mehr die eigentlich juristsiche Arbeit. Infos gibts unter www.rechtsassisent.de. Wenn du dich auch dafür entscheidest, sag hier Bescheid, vielleicht können wir dann ja Erfahrungen austauschen. |
| 500 | Rechtsassistent |
| 25.01.2006 | Hab gerade mit dem Rechtsassistenten begonnen und suche noch Gleichgesinnte zwecks Erfahrungsaustausch. Wer ist noch dabei? |
| 500 | Rechtsassistent |
| 15.02.2006 | Also eines muß ich mal sagen: Ich finde, Rechtsassisstentin klingt viel schöner und netter als Rechtsfachwirtin :-( |
| 500 | Rechtsassistent |
| 15.02.2006 | Wenn alles gut geht, kommt der Rechtsfachwirt danach. |
| 500 | Rechtsassistent |
| 15.02.2006 | Den Fachwirt hab ich ja schon. :-D Aber ich würde es schöner finden, ein Assisstent zu sein :-) Rein bezeichnungstechnisch gesehen ;-) |
| 500 | Rechtsassistent |
| 18.02.2006 | Ich glaub, mit dem Fach-Wirt hast du einen besseren Titel in der Tasche, als mit dem Assistenten ... Du solltest dann versuchen Jura zu studieren, denke ich. Oder diesen Rechtswirt machen, von dem Blackpearl bislang so schwärmte.... Aber die Frage bleibt ja, ob man dann einen regulären und anerkannten Abschluss hat oder nicht... Das was Kiewie macht, klingt nicht unbedingt leichter, der Fachwirt beinhaltet aber eben außerdem auch Personalwirtschaft und Büroorganisation. Die Assistentin erwirbt - wenn ich das richtig verstanden habe - Grundkenntnisse auf allen Rechtsgebieten ohne zusätzliche Kenntnisse für die Anwaltskanzlei speziell. Falls ich falsch liege, korrigier mich bitte, Kiewie. Beitrag wurde editiert (2006-02-18 22:08:22) |
| 500 | Rechtsassistent |
| 19.02.2006 | Ich hab den Assistenten gemacht. Stimmt schon: Ich glaube beim Fachwirt macht man ja auch noch die ZWV, Büroorganisation etc. Das fällt beim Assistenten halt alles weg. |
| 500 | Rechtsassistent |
| 20.02.2006 | Jura studieren klingt gut - ohne Abi wird das wohl aber nichts. Da der Rechtswirt nur institutsintern geprüft wird, rät unsere Anwaltskammer davon ab. |
| 500 | Rechtsassistent |
| 20.02.2006 | Geht mir genauso, wollte in Hagen mal Pädagogik mit Nebenfach Jura studieren - Pädagogik darf ich auch ohne Abi, hab Fachhochschulzugangsberechtigung. Aber für Jura ging das nicht, weil ich eben kein Abi hab. So ein Blödsinn, gelle? Wollt ich doch nur als Nebenfach haben.... Aber so ist das halt. |
| 500 | Rechtsassistent |
| 23.02.2006 | Juchu, Ihr könnt mir gratulieren. Heute ist das Zeugnis gekommen, habe mit ner superguten 1 abgeschlossen!! Puh, jetzt ist es rum .... Wurzeline |
| 500 | Rechtsassistent |
| 23.02.2006 | HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!!!!!!!!! Superleistung...feiere ordentlich :oo: :-) :oo: |
| 500 | Rechtsassistent |
| 23.02.2006 | @Wurzeline: Von mir auch alles, allles, gute. Mit ner 1 :boah: Respekt...streber *zwinker* |
| 500 | Rechtsassistent |
| 23.02.2006 | Vom Rechtsassistenten hab ich auch noch nichts gehört. Darf ich nochmal anfragen was das genau ist? Macht man den vielleicht wenn man keine ReFa ist oder wie muss ich mir das vorstellen? |
| 500 | Rechtsassistent |
| 23.02.2006 | schau mal unter www.rechtsassistent.de Ich bin gelernte Reno und hatte nach fast 10 Jahren nochmal Lust mich fortzubilden. Danke für Eure Glückwünsche!!!! |
| 500 | Rechtsassistent |
| 25.02.2006 | Meine allerherzlichsten Glückwünsche!!!!! Echt super Abschluss, ganz Klasse! Dann kannste ja nahtlos anschließen und mit dem Fachwirt in Berlin weitermachen, oder? Frag mal Kiewie, die hat das vor. |
| 500 | Rechtsassistent |
| 25.02.2006 | Auch von mir herzlichen Glückwunsch. Ich war 1989 zuletzt bei einem Rechtsanwalt angestellt. Bin dann immer in anderen Firmen als Allroundkraft angestellt gewesen. Habe so gutes Geld verdient. Zwischendurch sogar selbständig gewesen. Mittlerweile habe ich einen 2 1/2 jährigen Sohn und arbeite seit einem Jahr wieder in einer Anwaltskanzlei auf 400 Euro-Basis. Hat sich viel geändert auf dem Rechtsgebiet in den letzten Jahren. In die RVG habe ich mich auch ganz gut wieder eingearbeitet. Habe jetzt so richtig Lust bekommen, mich fortzubilden. Befasse mich seit einiger Zeit mit dem Rechtsassistenten. Gerlernt habe ich RENO-Gehilfin. Lohnt sich die Fortbildung wirklich? Bin für einen informativen Hinweis sehr dankbar. Gruss Karlchen |
| 500 | Rechtsassistent |
| 26.02.2006 | Hallo Karlchen, kommt drauf an, was du suchst. Über RVG direkt wirst du beim Rechtsassistent nichts finden, auch nicht über Büroorganisation und so. Aber du bekommst einen guten Einblick in die eigentliche Tätigkeit deines Chefs. Je nach der konkreten Ausgestaltung deiner Tätigkeit in der Kanzlei kann der Lehrgang für dich durchaus sinnvoll sein. Es ist halt nur eine kleine Fortbildung, dauert nur 6 Monate, also nicht so ein riesen Ding wie manche andere hier machen. Gut gefallen hat mir, dass man am Telefon in der Regel einen Juristen erreicht und Fragen direkt klären kann. Im Internet sind übrigens die Inhaltsverzeichnisse der Unterrichtsskripte abgedruckt, so dass du dich gut informieren kannst, ob es das ist, was du willst. Gruß Sabine |
| 500 | Rechtsassistent |
| 13.03.2006 | Hallo, ich möchte meinen Horizont erweitern und mehr Potential zur Verfügung haben. Wer kann mir weiterhelfen? seid Ihr mit der Weiterbildung zum Rechtsassistent zufrieden, oder sollte man direkt in Richtung Rechtswirt tendieren? Wäre schön, wenn sich jemand meldet. Charly |
| 500 | Rechtsassistent |
| 13.03.2006 | Kommt drauf an, was du vor hast. Der Rechtswirt kostet fast 5 mal soviel wie der Rechtsassistent und dauert 4 mal so lange. Dafür lernst du wahrscheinlich 4 mal soviel. Der Rechtswirt hat nach eigenen Angaben des Anbieters den gesamten Stoff des ersten juristischen Staatsexamens, allerdings mit geringerem Schwierigkeitsgrad,drin. De facto heißt das, du lernst so viel wie ein Jurist auf der Uni, dann aber doch nicht ganz so intensiv und kannst nachher wegen des Rechtsberatungsgesetzes und, weil dir der Stoff bis zum zweiten juristischen Staatsexamen fehlt, dich doch nicht mit einem Juristen messen. Mir hat deshalb der Rechtsassistent ausgereicht. Aber Wirt ist sicherlich auch nicht schlecht. |
| 501 | Inkasso-Lizenz ? |
| 16.12.2004 | Hi.. weiß jemand von euch, ob man diese Lizenz auch im Allein-Gang machen kann oder läuft der Antrag beim Landgerichtspräsidenten über die Firma. Welche Voraussetzungen/Qualifikationen braucht man ? Danke Ela |
| 501 | Inkasso-Lizenz ? |
| 21.12.2004 | Hallo Ela, die Lizenz läuft nicht über die Firma. Du brauchst aber den Nachweis, daß du dich in der Vollstreckung und im Mahnverfahren auskennst. Du mußt auch angeben, wo du solche Arbeiten schon gemacht hast. Es wäre natürlich hilfreich, wenn dein Arbeitgeber (bei dem du solche Arbeiten machst) dich dabei unterstützt und dir hierfür eine Art Zwischenzeugnis ausstellt. |
| 501 | Inkasso-Lizenz ? |
| 21.12.2004 | Es kommt darauf an, ob die Inkassoerlaubnis dir persönlich oder aber der Firma (als juristische Person, also GmbH oder AG) erteilt werden soll. So kann etwa auch einer GmbH eine Inkassoerlaubnis erteilt werden, wenn dort eine ausübungsberechtigte Person angestellt ist. In diesem Fall läuft der Antrag über die Firma. Die ausübungsberechtigte Person muss übrigens ein hohes Maß an Selbstständigkeit in der Firma besitzen. In Betracht kommen eigentlich nur leitende Angestellte, also Prokuristen oder Geschäftsführer. Mehr findest du in Inkassohandbuch von Walter Seitz. |
| 502 | Rechtsassistent-Lehrgang ab 01.01.2005 |
| 16.12.2004 | Hi.. Gibt es noch mehr, die ab 01.01.2005 damit anfangen ? wäre schön wenn man sich austauschen kann. Meine E-mail, falls es hierüber nicht klappt (mux80@aol.com) Danke Ela |
| 502 | Rechtsassistent-Lehrgang ab 01.01.2005 |
| 21.03.2005 | Ich suche eine nicht zu lange und nicht zu teuere Fortbildung. Wo erfahre ich denn mehr über den Rechtsassistent-Lehrgang? Sabine |
| 502 | Rechtsassistent-Lehrgang ab 01.01.2005 |
| 29.03.2005 | Antwort auf: Ich suche eine nicht zu lange und nicht zu teuere Fortbildung. Wo erfahre ich denn mehr über den Rechtsassistent-Lehrgang? Sabine Bei www.rechtsassistent.de lohnt sich.. Ela |
| 503 | Prüfung Dezember 2005 |
| 20.12.2004 | Hi Leute bin neu hier. Bei mir ist es so dass ich meine Ausbildung schon im August 2001 angefangen habe. Bin dann schwanger geworden, und habe 1,5 Jahre ausgesetzt. Habe im Juli diesen Jahres wieder angefangen, und bin im 2. Lehrjahr. Ich will nächstes Jahr im Dezember meine Prüfung machen. Bin in der Schule soweit fit, nur sehr unsicher weil ich kein Prüfungsmensch bin :-( Kann mir jemand was über die Gestaltung der Prüfung erzählen? Vor allem welche Fächer genau geprüft werden? usw.... |
| 503 | Prüfung Dezember 2005 |
| 26.01.2005 | Man kann sich bei der zuständigen RA-Kammer durch den Ausbilder alte Prüfungsaufgaben zusenden lassen. Das wäre doch schon mal ein Anfang, oder. Ich habe das auch gemacht und habe meine Prüfung mit einer sehr guten 2 abgeschlossen. Wichtig zu wissen ist: Mit einer 5 kommt man durch die schriftliche Prüfung. Mit zwei 5 muss man in die sog. vormündliche Prüfung , um eine 5 wegzumachen. Mit einer oder mehreren 6 fällt man durch. Soweit ich mich noch erinnere wurden folgende Fächer schriftlich bei den Reno´s geprüft: an zwei aufeinanderfolgenden Tagen: Anwalts-Fachkunde/Notariat Buchführung/Rechnungswesen Rechtskunde/BWL BRAGO/KostO an einem gesonderten Tag: TV/TA (1 Text abschreiben und formatieren sowie einen Briefkopf entwerfen und eine Aufgabe lösen (bei mir KfA gegen eigene Partei nach 19 BRAGO) Nach ca. 3 Wochen hatten wir unsere Ergebnisse der schriftlichen Prüfung und unseren Termin für die mündliche Prüfung. Die mündliche Prüfung wird von ca. 3-4 Prüfern abgenommen, welche jeweils ein bis zwei Rechtsgebiete abfragen (z. B. Fachkunde und Rechtskunde oder Buchführung und Rechnungswesen). Man sitzt mit ca. 4-5 anderen Prüflingen in einem Raum mit den Prüfern. Wir haben sogar vor der mündlichen Prüfung mit unseren Lehrern geprobt . Schlag sowas doch mal vor. Die haben bestimmt nichts dagegen. Ich hatte sogar das Glück, dass zwei meiner Lehrerinnen sogar im Prüfungsausschuss saßen und kleine Hinweise geben konnten, was immer in der Prüfung abgefragt wird und was evtl. schon länger nicht mehr abgefragt wurde, so dass man dieses Thema vielleicht diesmal dran nimmt. Abschließend wünsche ich Dir viel Glück für die Prüfung. :-) |
| 504 | probleme bei inkassozulassung |
| 22.12.2004 | habe meinen antrag auf erteilung der inkassozulassung bereits im mai 2004 gestellt. bringe alle zugangsvoraussetzungen mit und habe über 6 jahre als selbständige sachbearbeiterin!!! in einem inkassounternehmen gearbeitet. das lg bzw. die zuständige rechtspflegerin beantwortet noch nicht einmal die sachstandsfragen. :-( bringt mich eine dienstaufsichtsbeschwerde beim lg-präsidenten weiter? soll man eventuell einen anwalt einschalten? |
| 504 | probleme bei inkassozulassung |
| 03.01.2005 | Hallo Murmie, ich würde micht vorab telefonisch mit dem zuständigen Sachbearbeiter verbinden lassen, bevor Du losstürmst. Vielleicht bringt es ja was. Draufhauen kannst Du immer noch. Odine |
| 504 | probleme bei inkassozulassung |
| 10.02.2005 | mich würd ja mal interessieren, wie man so eine zulassung überhaupt bekommt (voraussetzungen) und was man damit machen kann? |
| 504 | probleme bei inkassozulassung |
| 14.02.2005 | Mich würde auch mal interessieren, wie man diese Zulassung erwerben kann. |
| 504 | probleme bei inkassozulassung |
| 15.03.2005 | Welche Probleme habt Ihr denn bei der Beantragung der Inkassoerlaubnis ? Ich habe eine Erlaubnis zum außergerichtlichen Inkasso und der dazugehörigen Rechtsberatung. Gerne gebe ich Euch ein paar Tipps. |
| 504 | probleme bei inkassozulassung |
| 15.03.2005 | @Harry Jetzt werd ich auch neugierig: darf man fragen, was du wie lange vorher gelernt hast? Bist du jetzt somit selbständig? Grüße von einer Unwissenden ;-) Mandy |
| 504 | probleme bei inkassozulassung |
| 15.03.2005 | @Harry: Das würde mich auch sehr interessieren. Auch gerne per E-Mail: Finja1976@gmx.de Vielen Dank! |
| 504 | probleme bei inkassozulassung |
| 05.04.2005 | Antwort auf: Welche Probleme habt Ihr denn bei der Beantragung der Inkassoerlaubnis ? Ich habe eine Erlaubnis zum außergerichtlichen Inkasso und der dazugehörigen Rechtsberatung. Gerne gebe ich Euch ein paar Tipps. Welche Voraussetzungen hast Du denn mitgebracht und wie und wo den Antrag gestellt? |
| 504 | probleme bei inkassozulassung |
| 11.04.2005 | Bitte bitte Fragen beantworten! Interessiert uns alle ... |
| 504 | probleme bei inkassozulassung |
| 11.04.2005 | bezüglich der Idee einer Dienstaufsichtsbeschwerde wäre ich äußerst vorsichtig. ich wurde seinerzeit von dem Vorsitzender Richter des Amtsgerichts Schöneberg in Berlin geprüft.... der findet eine Dienstaufsichtsbeschwerde bestimmt nicht so witzig. Und ob das eine gute Voraussetzung für die Prüfung ist, bezweifel ich (auch wenn es hart ist, weil man hier eigenltlich nichts tun kann!). Ich würde auch mal anrufen und nerven . Ansonsten wurde im ersten Teil der mündlichen Prüfung die Kenntnisse in der Zwangsvollstreckung rauf und runter geprüft (Rechtsmittel gegen zweites VU, Abgabe der EV, Fristen in der ZWV, wo ist was geregelt), wobei ein Schönfelder zur Verfügung gestellt wurde, in dem man auch mal im Inhaltsverzeichnis hinten spicken durfte. Im zweiten Teil wurde Inkasso rauf und runter geprüft, was insbesondere für mich als ausgebildete RA-Gehilfin schwierig war, da man ja mit Inkassozulassung nicht so viel darf wie ein Anwalt. Hier ist Vorsicht geboten. Weitere Fragen kann ich gerne beanworten, hab bloß leider - dank meinem Alzheimer - mein Login grad vergessen. Werde es anfordern. |
| 505 | Patiententestament |
| 22.12.2004 | Hallo an alle, habe heute zum ersten Mal ein Patiententestament als U-Beglaubigung vorliegen, welchen § darf ich ansetzen??? Danke für Eure Antworten und schöne Weihnachten Mimi |
| 505 | Patiententestament |
| 03.01.2005 | ich würde es nach § 45 kosto abrechnen. |
| 505 | Patiententestament |
| 06.04.2005 | Und als Wert müßte man 3.000 Euro nach § 30 Abs. 2 u. 3 nehmen. Es gibt Leute, die sagen je nach Bedeutung, Wichtigkeit, Reichtum usw. der Beteiligten könne es mehr oder weniger sein. Das meine ich aber nicht, obwohl es nicht so haargenau geregelt ist wie in dem in § 30 Abs. 3 erwähnten Fall (Adoption Minderjähriger immer 3.000 Euro). |
| 505 | Patiententestament |
| 09.04.2005 | habt ihr es erstellt, oder nur reine u-begl?? bei ersteres ist es eine einseitige erklärung nach 36 I und bei letzteres nach 45 wert 3.000 € |
| 505 | Patiententestament |
| 09.04.2005 | achja, und es heißt nicht testament, sondern patientenverfügung ;-) |
| 506 | Formuar für die Abrechnung nach Beratungshilfe |
| 23.12.2004 | Weiß jemand, wo man im Internet das Formular für die Abrechnung nach Beratungshilfe runterladen kann? Ich habe leider nichts gefunden. Für einen Hinweis wäre ich sehr dankbar. Ich wünsche allen Usern ein paar schöne Weihnachtstage! |
| 506 | Formuar für die Abrechnung nach Beratungshilfe |
| 28.12.2004 | Hallo, wir haben uns eins selbst zusammengestellt in einem Word-Dokument. Als Vorlage haben wir ein altes von Formular von Dreske & Krüger genommen und es hinsichtlich BRAGO/RVG korrigiert. Hat bisher noch kein Gericht beanstandet. :-) |
| 506 | Formuar für die Abrechnung nach Beratungshilfe |
| 28.12.2004 | Dankeschön für den Tipp! Ich habe bisher immer gedacht, dass es ein fest vorgeschriebenes Formular ist, wie Mahnbescheid auch. Dann werde ich das mit dem selbstentworfenen Formular mal versuchen. |
| 506 | Formuar für die Abrechnung nach Beratungshilfe |
| 14.02.2005 | Antwort auf: Dankeschön für den Tipp! Ich habe bisher immer gedacht, dass es ein fest vorgeschriebenes Formular ist, wie Mahnbescheid auch. Dann werde ich das mit dem selbstentworfenen Formular mal versuchen. |
| 506 | Formuar für die Abrechnung nach Beratungshilfe |
| 18.02.2005 | Antwort auf: Weiß jemand, wo man im Internet das Formular für die Abrechnung nach Beratungshilfe runterladen kann? Ich habe leider nichts gefunden. Für einen Hinweis wäre ich sehr dankbar. Ich wünsche allen Usern ein paar schöne Weihnachtstage! |
| 506 | Formuar für die Abrechnung nach Beratungshilfe |
| 07.03.2005 | Antwort auf: Hallo, wir haben uns eins selbst zusammengestellt in einem Word-Dokument. Als Vorlage haben wir ein altes von Formular von Dreske & Krüger genommen und es hinsichtlich BRAGO/RVG korrigiert. Hat bisher noch kein Gericht beanstandet. :-) |
| 506 | Formuar für die Abrechnung nach Beratungshilfe |
| 23.03.2005 | ja habt ihr denn keine programme die sowas enthalten?? |
| 506 | Formuar für die Abrechnung nach Beratungshilfe |
| 30.03.2005 | Es gibt kein amtliches Formular für die Abrechnung von Beratungshilfe/RVG, weil der Gesetzgeber eine entsprechende Änderung der Beratungshilfevordruckverordnung für nicht so dringlich gehalten hat. O-Ton des zuständigen Referenten im Bundesjustizministerium: Es hat sich ja nicht so viel geändert, nur ein paar Paragraphen und so. Man nehme das alte BRAGO-Formular und ändere doch bitte handschriftlich. Ist kein Scherz!!! Hansens hat im RVG-Report 12/2004 dazu ausgeführt, dass nach seiner Auffassung derzeit ein Formularzwang überhaupt nicht besteht, weil es dem Bürger wohl kaum zugemutet werden könne, ein eindeutig nicht zutreffendes Formular erst einmal zu ändern. Soldan hat ein Formular entworfen, das ist aber eben nicht-amtlich . |
| 506 | Formuar für die Abrechnung nach Beratungshilfe |
| 31.03.2005 | Wir machen eine ganz normale Kostenrechnung und fügen die bei. Hat sich bis jetzt noch keiner beschwert! |