RENOTHEK
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492 GW bei Drittwiderspruchsklage
28.12.2004
Danke, wollt mich nur noch mal absichern, ob ich den § auch wirklich richtig verstehe!

Grüße Nilli21
493 die 1000 ist voll!
07.12.2004 wollte nur mal kund tun, zum anlass des 1000. beitrages, dass das hier ein tolles forum ist, man bekommt (fast) immer schnelle antwort auf die problemchen des arbeitsalltages.

weiter so! :-P

claudia
494 Kostenfestsetzung/Reisekosten
07.12.2004 Hallo, habe ein kniffliges Problem bezüglich der Festsetzung von Reisekosten/Kosten allgemein.

Hier kurz der Fall:
Das Verfahren findet in Rostock vor dem LG/OLG statt. Unser Mandant kommt aus Rostock, wir sitzen in Hamburg. Der Kläger sitzt auch in Hamburg und ist Rechtsanwalt. Er hat einen Anwalt in Rostock beauftragt. Nun beantragt er die Festsetzung der Kosten eines Hauptbevollmächtigten und eines Unterbevollmächtigten (seine Kosten). Ich habe nur vorgetragen, dass er als Anwalt wohl in der Lage sein muss, einen Anwalt in Rostock entsprechend zu informieren, so dass nur die Kosten des Anwalts in Rostock festsetzbar sein dürften. Daraufhin hat er hilfsweise die Festsetzung seiner Reisekosten zu jedem Termin zur mündlichen Verhandlung in Rostock beantragt, da eine Partei nicht durch Überbürdung des Kostenrisikos davon abgehalten werden darf, ihren Prozess zu verfolgen, ihren eigenen Rechtsanwalt zu unterstützen oder notfalls zu berichtigen sowie selbst dem Gericht seinen Standpunkt darzulegen. Es käme nicht darauf an, ob das Prozessgericht aus seiner sicht und zudem noch nachträglich im Zuge der Kostenfestsetzung die Notwendigkeit der Parteireise zum Verhandlungstermin bejaht.

Solche Argumentation höre ich zum ersten Mal. Ich soll jetzt dazu Stellung nehmen. :-(

Vielleicht kann einer von Euch mir helfen.

Vielen Dank und viele Grüße.
494 Kostenfestsetzung/Reisekosten
28.12.2004 Hallo,

habe deinen Beitrag leider gerade jetzt erst gelesen und finde ihn äußerst interessant. Wahrscheinlich hat sich das Problem mittlerweile erledigt, schließlich ist es schon ne Weile her. Wäre schön, wenn du kurz über das Ergebnis berichten würdest. Wahrscheinlich erwartet mich bald dasselbe.

Liebe Grüße

Manuela
495 prüfung winter 2004
07.12.2004 heute war in nrw der erste tag der winter prüfung 2004. kostenrecht war der letzte mist ... bin froh wenn ich da die 50 punkte für die 4 gerade noch so schaffe ... dabei war ich sonst immer gut in der schule und auch in kostenrecht. rechtslehre und witschafts- und sozialkunde war dann eigentlich wieder okay!

jedenfalls ist es alles nur halb so schlimm wie ich dachte. bin gespannt auf fachkunde, notariat und rechnungswesen, was ich dann morgen früh vor mir habe :-(

LG linchen1001
496 Kostenrechnung über Zwangsversteigerungsverfahren
08.12.2004 Hallo,
ich soll ein Zwangsversteigerungsverfahren abrechnen, bei dem wir den Versteigerungsantrag gestellt haben, im ersten Versteigerungstermin der Zuschlag wegen zu geringem Gebots verweigert wurde und wir dann wegen vergleichsweiser Einigung den Versteigerungsantrag vor dem zweiten Versteigerungstermin zurückgenommen haben.

Bekomme ich für die Versagung des Zuschlages und die Rücknahme des Versteigerungsantrages eine gesonderte Gebühr?

Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Mühe!!!
496 Kostenrechnung über Zwangsversteigerungsverfahren
11.12.2004 Also soweit ich weiß bekommt man die Gebühr nur für den Einleitungsantrag des Verfahrens. Der Rest gehört zum Versteigerungsverfahren und löst deshalb keine weiteren Gebühren aus. Ich hab jedenfalls noch keine weiteren genommen.

Ohne Gewähr!
497 RVG Anrechnung im Mahnverfahren bei Teilzahlung
12.12.2004 Hallo Allerseits,
man trifft doch immer auf neue Herausforderungen:
Nach der außergerichtlichen Aufforderung zahlt der Schuldner einen Teilbetrag. Nach ein bissel hin und her muss über den Rest das Mahnverfahren eröffnet werden. Wie wird denn nun die Zahlung verrechnet? Und was ist mit der Anrechnung der außergerichtlichen Gebühr? 0,65 aus dem ganzen Streitwert anrechnen? Oder 0,65 aus dem restlichen noch offenen Betrag?
Wahrscheinlich ist s mal wieder ganz einfach, nur ich steh auf dem Schlauch! Also, herzlichen Dank für eine Lösung! :-)
Außerdem noch eine friedliche und stressfreie Vorweihnachtszeit...
iksi
497 RVG Anrechnung im Mahnverfahren bei Teilzahlung
12.12.2004 § 367 BGB?
497 RVG Anrechnung im Mahnverfahren bei Teilzahlung
13.12.2004 Hallo iksi,

also die Geschäftsgebühr wird zur Hälfte, max. zu 0,75 angerechnet. (siehe RVG, Vergütungsverzeichnis Vorbemerkung 3 (4)) Und es wird aus dem Gegenstandswert, der ins Mahnverfahren übergeht angerechnet.

Hoffe, ich konnte dir helfen.
498 seminare
13.12.2004 hallo, ich bin neu hier und kenne mich leider noch nicht so aus.

könnt ihr mir helfen? ich habe im januar 2004 meine lehre als reno beendet und bin jetzt seit dem 01.01.05 leider arbeitslos. wisst ihr zufällig, was es für seminare in owl oder so gibt, wo ich mich weiterbilden kann? lg mareike?
498 seminare
13.12.2004 Schau doch mal unter

http://www.reno-fachseminare.de

nach
498 seminare
17.12.2004 vielen lieben dank! :-)
498 seminare
03.01.2005 Ähh, wo finde ich denn auf dieser Seite Seminare, irgendwie ist da nichts drauf?
498 seminare
03.01.2005 hast recht...naja trotzdem schönen dank..
498 seminare
03.01.2005 Also, wenn man Seminre 2005 anklickt, öffnet sich darunter z. B. der Bereich Zwangsvollstreckung. Darauf geklickt und schon sieht man dieVollstreckungsseminare.
498 seminare
05.01.2005 Okay, da sind drei Seminare. Aber Berlin ist nicht wirklich direkt in OWL. ;-)
498 seminare
06.01.2005 Wo oder was ist denn OWL?
498 seminare
06.01.2005 OWL bedeutet ostwestfalen-lippe. das ist z.b. detmold udn minden, bielelefd... lg mareike
498 seminare
06.01.2005 Da gibt es doch Seminare. bitte einmal bei RENO-Saar im Online Seminar-Shop nachsehen oder bei der für OWL zuständigen RENO-Vereinigung nachfragen.
498 seminare
16.03.2005 Halli Hallo und schönen guten Tag! :-)
Ich habe erst im Juni 2003 meine Ausbildung abgeschlossen und bin nach einem halben Jahr dann zu einer Firma für jetzt mittlerweile ein Jahr gegangen. Momentan spiele ich mit dem Gedanken wieder zum guten alten RA zu gehen. Kann mir jemand sagen ob es sinnvoll wäre ein Seminar bzgl. der neuen Gebührenabrechnung zu belegen?? Wenn ja, gibt es welche und wo genau? Oder werden diese Art von Seminaren nicht mehr angeboten? Da ich schon während meiner Ausbildung nicht der Held :rot: bei der Abrechnung war, stell sich zugleich die Frage ob man die Sache mit den Kostenabrechnungen nicht gleich weglassen sollte und gleich zu einem RA gehen sollte, der die gar nicht erst verlangt..
Über eine Antwort wäre ich wie immer dankbar :-)

Liebe Grüße
498 seminare
17.05.2005 Hallo inky,
je mehr Du kannst, desto gefragter bist Du! Wenn Du kurz vor der Rente wärst, würd ich sagen, lass es , aber Du bist doch noch jung und da würd ich mich auf jeden Fall fortbilden. Wirkt sich ja nicht zuletzt auch auf Dein Gehalt aus ;-) Evtl. bezahlt ja auch der neue RA die Seminare, kommt ihm ja auch zu gute....
Bei mir wars übrigens so, dass ich ZV und Kostenrecht auch nur aus der Berufsschule kannte und beides auch nie so mein Fall war. Mittlerweile bin ich Alleinkraft in einer anderen Kanzlei und mache alles. Und jetzt machts mir auch Spaß!!
Abgesehen davon ist das RVG noch immer relativ neu für alle ReNos und auch garnicht sooo schwer.
Ich weiß nicht woher Du kommst, aber bei der örtlichen RAK, dem Deutschen Anwaltsverein, Soldan, RENO, ifu-institut, usw. werden noch immer RVG-Seminare angeboten. Einfach mal ergoogeln.
Und wenn Du zufällig aus Bayern bzw. dem Münchner Raum kommst, empfehle ich Dir, ein RVG-Seminar bei Frau Jungbauer zu besuchen. Die ist wirklich super!! Kuck doch mal bei www.isar-fachseminare.de

Viel Erfolg wünsch ich Dir!!
Liebe Grüße
Kitty

499 neu bei renothek und wie funktionierts
14.12.2004 hallöchen zusammen,
ich bin seit Oktober 03 bei der TFH Berlin angemeldet. Habe also schon ein Jahr hinter mich gebracht und bin ziemlich gefrustet. Ich lerne wie eine Irre, aber so richtig drin bleiben?? Fehlanzeige. Dazu kommt auch noch, daß ich leider nicht mehr im Anwaltsbereich arbeite, aber dort, am besten seit gestern, wieder rein möchte und mich daher entschieden habe, dieses Fernstudium zu machen. Vielleicht kann mir hier jemand beim Verstehen usw. weiterhelfen. Ich wohne in Lübeck. Wenn sich jemand mit mir in Verbindung setzen möchte, dann bitte erst mal hierüber, weil ich E-Mail-Anschriften erst in meine E-Mail-Kontrolle aufnehmen muß. Bin gerade dabei die Einsendeaufgaben 6 und 7 zu machen, aber leider klappt das auch nicht so, wie ich mir das vorstelle.

Also viel Spaß noch und ich würde mich riesig freuen, von Euch zu lesen

Moni

500 Rechtsassistent
15.12.2004 Hi...

Suche gleichgesinnte, die ab 01.01.2005 mit dem den Fernstudium anfangen. Ich finde, es ist immer gut, wenn man sich mal hier und da austauschen kann.
Würde mich auch über eine E-Mail (mux80@aol.com) freuen, damit es einfacher ist.
Danke ela
500 Rechtsassistent
15.12.2004 Gibt es denn kein Diskussionsforum für diesen Studiengang, wie z. B. für den Rechtsfachwirt?
Evtl. kann man dort eher Mitstudenten erreichen?
500 Rechtsassistent
20.01.2005 Hallo Ela,

werde wahrscheinlich zum 01.02.2005 den Lehrgang beginnen.

Finde es super hier Gleichgesinnte zu finden.

Wo wohnst du? Ich komme aus Mainz (in der Nähe von Frankfurt a.M.).

Gruß,
Judit
500 Rechtsassistent
24.02.2005 Hallihallo!
500 Rechtsassistent
24.02.2005 Hallihallo!
500 Rechtsassistent
24.02.2005 Ich nochmal, sorry PC hatte irgendwie ´ne Macke ...

Habt ihr inzwischen mit der Fortbildung zur Rechtsassistentin begonnen? Könnt ihr mir von euren ersten Erfahrungen berichten?

Danke, Sweetyne
500 Rechtsassistent
29.03.2005 Antwort auf: Hallo Ela,

werde wahrscheinlich zum 01.02.2005 den Lehrgang beginnen.

Finde es super hier Gleichgesinnte zu finden.

Wo wohnst du? Ich komme aus Mainz (in der Nähe von Frankfurt a.M.).

Gruß,
Judit




Hi... sorry, hab nicht mehr auf diese Seite geschaut. Kann mich irgendwie nicht mehr anmelden. Komme aus Nrw, weit weg von FRankfurt. (-;. Weißt Du schon wann Du prüfung hast ? Liebe Grüße ELA.
500 Rechtsassistent
17.04.2005 Wer beginnt den Rechtsassistent-Fernlehrgang im Mai. Meldet euch hier. Ich will Lernpartner finden.
Sabine
500 Rechtsassistent
18.04.2005 Hallo Sabine,
ich habe mich gerade für Mai zum Rechtsassistent angemeldet.Wenn du willst, können wir Anschriften austauschen, sobald der Lehrgang losgegangen ist.
Marion
500 Rechtsassistent
18.04.2005 Hallo Sabine und Marion,
hab mit dem Rechtsassistent-Lehrgang zwar schon vor 2 Wochen begonnen, aber wahrscheinlich auch mit euch Prüfung!
Sweetyne
500 Rechtsassistent
20.04.2005 Hallo

hat jemand von Euch schon die Lösung der Einsendeklausur Zivilrecht II? Habe meine schon weggeschickt, hätte aber gerne schon mal die Lösung der Fallaufgabe gewusst (kompletter Aufbau). Hat jemand Lust, sie mir als PN zu mailen?

Wurzeline
500 Rechtsassistent
21.04.2005 Will auch schon so weit sein ...
Häng´ noch im 1. Monat (Strafrecht) fest!!! :-( :-( :-(
:-)
500 Rechtsassistent
04.05.2005 Hallo Marion,
die Klausur zum Rechtsassistent Strafrecht hab ich dir unter PN zugesandt. Mein Tipp: probiers trotzdem erst mal selber, bevor du die Lösung durchliest.
Gruß
Peter
500 Rechtsassistent
07.10.2005 Hallo,
wer fängt auch noch im November mit dem Fernlehrgang Rechtsassistent (ZAR) an. Suche hier Gesprächspartner.
Grüße
Tanja
500 Rechtsassistent
07.10.2005 Hallo Tanja
ich fange im November mit dem Rechtsassistent an und bin auch an Kontakten interessiert. Du hast meine Adresse unter pN.
500 Rechtsassistent
11.10.2005 Mit Interesse habe ich Eure Beiträge gelesen. Bloß.... kann mir jemand erklären, was ein Rechtsassistent ist und was er macht und wo der Unterschied ist zum Dipl.-Rechtswirt oder zum Rechtsfachwirt?
Vom Rechtsassistenten habe ich noch nie gehört... :-D
500 Rechtsassistent
11.10.2005 Ich habe mal den Text von der Homepage rein kopiert. Denke das beschreibt am besten, was ein Rechtsassistent ist .

Der Rechtsassistent (ZAR) kann Sachverhalte unter juristischen Gesichtspunkten aufnehmen, aufbereiten und sie anschließend in einfachen Fällen nach einer eigenen rechtlichen Bewertung einer Entscheidung zuführen (z. B. Vertragsschluss, Anfertigung von schriftlichen Verträgen, Gewährung oder Ablehnung von Gewährleistungsansprüchen). Aufgrund seiner juristischen Basiskenntnisse kann er erkennen, in welchen Fällen und ab welchem Zeitpunkt die Inanspruchnahme eines Volljuristen angezeigt ist.
500 Rechtsassistent
11.10.2005 ehmm, wird der rechtsassistent im gegensatz zum rechtswirt anerkannt?
500 Rechtsassistent
12.10.2005 Meines Erachtens das Gleich, wie beim Rechtswirt. Nur der Fachwirt wird ja vor der Kammer geprüft. Als ReNo braucht man den auch nicht. Das geht ein halbes Jahr und hat fast die gleichen Inhalte wie die ReNo-Ausbildung. Also eher was, die sich rechtlich fortbilden wollen und noch nicht so die Ahnung haben.
500 Rechtsassistent
12.10.2005 Der ist staatl. zugelassen und zur ReFa-Ausbildung ist es schon ein Unterschied. Sonst würden sich die ReFas ja unnötig Arbeit machen wenn sie sich die Scripte reinpauken ;-) Wen es genauer interessiert einfach mal ein Probescript anfordern... kost ja nix 8-)
500 Rechtsassistent
26.10.2005 Hallo,
wer fängt auch im Dezember mit dem Rechtsassistent an? Habe gerade meine Anmeldung ausgefüllt und hoffe, hier Gleichgesinnte, die ebenfalls im Anfangsstadium sind, zu finden zwecks Erfahrungsaustausch und gegenseitiger Motivation.
Andi
500 Rechtsassistent
26.10.2005 Hallo Andi, ich fange zwar bereits im November an, aber vielleicht hast du dennoch Interesse an Kontakten. Schick mir einfach eine pn.
Gruß
Gregor
500 Rechtsassistent
27.10.2005 Schon gemacht.
500 Rechtsassistent
27.10.2005 Alles klar.
500 Rechtsassistent
28.10.2005 Hallo, ich fange im Dezember mit dem Fernlehrgang Versicherungsrechtsassistent (www.versicherungsrechtsassistent.de) an. Jetzt hab ich hier durch Zufall gesehen, dass es hier ein Forum gibt, in dem sich Teilnehmer des Fernlehrgangs Rechtsassistent finden. Gibt es hier auf Versicherungsrechtsassistenten? Ich wäre an einem losen Kontakt interessiert.
Tim
500 Rechtsassistent
31.10.2005 Hallo Zusammen!
Von welchem Institut aus macht Ihr denn die Fortbildung?
Rechtsassistentin hört sich auch Interessant an. Was ist das eigentlich? Bin normale ReFa und schon lange an einer Fortbildung interessiert, jedoch zeitlich noch nicht dazu in der Lage, mich ausreichend zu informieren. Ist Rechtsassistentin das gleiche wie Rechtsfachwirtin?
LG Juliane
500 Rechtsassistent
02.11.2005 Nein, ist etwas anderes. Ist ein 6-monatiger, berufsbegleitender Fernlehrgang, für den du etwa 8 pro Woche Zeit haben solltest. Du kannst ihn aber auch über einen längeren Zeitraum als 6 Monate ziehen und dann z. B. nur 4 Stunden pro Woche dran arbeiten. Inhalt ist nicht die organisatorisch unterstützende Kanzleitätigkeit, sondern mehr die eigentlich juristsiche Arbeit. Infos gibts unter www.rechtsassisent.de. Wenn du dich auch dafür entscheidest, sag hier Bescheid, vielleicht können wir dann ja Erfahrungen austauschen.
500 Rechtsassistent
25.01.2006 Hab gerade mit dem Rechtsassistenten begonnen und suche noch Gleichgesinnte zwecks Erfahrungsaustausch. Wer ist noch dabei?
500 Rechtsassistent
15.02.2006 Also eines muß ich mal sagen:

Ich finde, Rechtsassisstentin klingt viel schöner und netter als Rechtsfachwirtin :-(
500 Rechtsassistent
15.02.2006 Wenn alles gut geht, kommt der Rechtsfachwirt danach.
500 Rechtsassistent
15.02.2006 Den Fachwirt hab ich ja schon.

:-D

Aber ich würde es schöner finden, ein Assisstent zu sein :-)

Rein bezeichnungstechnisch gesehen ;-)
500 Rechtsassistent
18.02.2006 Ich glaub, mit dem Fach-Wirt hast du einen besseren Titel in der Tasche, als mit dem Assistenten ... Du solltest dann versuchen Jura zu studieren, denke ich. Oder diesen Rechtswirt machen, von dem Blackpearl bislang so schwärmte.... Aber die Frage bleibt ja, ob man dann einen regulären und anerkannten Abschluss hat oder nicht...

Das was Kiewie macht, klingt nicht unbedingt leichter, der Fachwirt beinhaltet aber eben außerdem auch Personalwirtschaft und Büroorganisation. Die Assistentin erwirbt - wenn ich das richtig verstanden habe - Grundkenntnisse auf allen Rechtsgebieten ohne zusätzliche Kenntnisse für die Anwaltskanzlei speziell. Falls ich falsch liege, korrigier mich bitte, Kiewie.

Beitrag wurde editiert (2006-02-18 22:08:22)
500 Rechtsassistent
19.02.2006 Ich hab den Assistenten gemacht. Stimmt schon: Ich glaube beim Fachwirt macht man ja auch noch die ZWV, Büroorganisation etc. Das fällt beim Assistenten halt alles weg.
500 Rechtsassistent
20.02.2006 Jura studieren klingt gut - ohne Abi wird das wohl aber nichts.

Da der Rechtswirt nur institutsintern geprüft wird, rät unsere Anwaltskammer davon ab.
500 Rechtsassistent
20.02.2006 Geht mir genauso, wollte in Hagen mal Pädagogik mit Nebenfach Jura studieren - Pädagogik darf ich auch ohne Abi, hab Fachhochschulzugangsberechtigung. Aber für Jura ging das nicht, weil ich eben kein Abi hab. So ein Blödsinn, gelle? Wollt ich doch nur als Nebenfach haben.... Aber so ist das halt.
500 Rechtsassistent
23.02.2006 Juchu, Ihr könnt mir gratulieren. Heute ist das Zeugnis gekommen, habe mit ner superguten 1 abgeschlossen!!

Puh, jetzt ist es rum ....

Wurzeline
500 Rechtsassistent
23.02.2006 HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!!!!!!!!!

Superleistung...feiere ordentlich :oo: :-) :oo:
500 Rechtsassistent
23.02.2006 @Wurzeline: Von mir auch alles, allles, gute. Mit ner 1 :boah: Respekt...streber *zwinker*

500 Rechtsassistent
23.02.2006 Vom Rechtsassistenten hab ich auch noch nichts gehört. Darf ich nochmal anfragen was das genau ist? Macht man den vielleicht wenn man keine ReFa ist oder wie muss ich mir das vorstellen?

500 Rechtsassistent
23.02.2006 schau mal unter www.rechtsassistent.de Ich bin gelernte Reno und hatte nach fast 10 Jahren nochmal Lust mich fortzubilden.

Danke für Eure Glückwünsche!!!!
500 Rechtsassistent
25.02.2006 Meine allerherzlichsten Glückwünsche!!!!! Echt super Abschluss, ganz Klasse!

Dann kannste ja nahtlos anschließen und mit dem Fachwirt in Berlin weitermachen, oder? Frag mal Kiewie, die hat das vor.
500 Rechtsassistent
25.02.2006 Auch von mir herzlichen Glückwunsch. Ich war 1989 zuletzt bei einem Rechtsanwalt angestellt. Bin dann immer in anderen Firmen als Allroundkraft angestellt gewesen. Habe so gutes Geld verdient. Zwischendurch sogar selbständig gewesen. Mittlerweile habe ich einen 2 1/2 jährigen Sohn und arbeite seit einem Jahr wieder in einer Anwaltskanzlei auf 400 Euro-Basis. Hat sich viel geändert auf dem Rechtsgebiet in den letzten Jahren. In die RVG habe ich mich auch ganz gut wieder eingearbeitet. Habe jetzt so richtig Lust bekommen, mich fortzubilden. Befasse mich seit einiger Zeit mit dem Rechtsassistenten. Gerlernt habe ich RENO-Gehilfin. Lohnt sich die Fortbildung wirklich? Bin für einen informativen Hinweis sehr dankbar. Gruss Karlchen
500 Rechtsassistent
26.02.2006 Hallo Karlchen,
kommt drauf an, was du suchst. Über RVG direkt wirst du beim Rechtsassistent nichts finden, auch nicht über Büroorganisation und so. Aber du bekommst einen guten Einblick in die eigentliche Tätigkeit deines Chefs. Je nach der konkreten Ausgestaltung deiner Tätigkeit in der Kanzlei kann der Lehrgang für dich durchaus sinnvoll sein. Es ist halt nur eine kleine Fortbildung, dauert nur 6 Monate, also nicht so ein riesen Ding wie manche andere hier machen. Gut gefallen hat mir, dass man am Telefon in der Regel einen Juristen erreicht und Fragen direkt klären kann. Im Internet sind übrigens die Inhaltsverzeichnisse der Unterrichtsskripte abgedruckt, so dass du dich gut informieren kannst, ob es das ist, was du willst. Gruß
Sabine
500 Rechtsassistent
13.03.2006 Hallo,
ich möchte meinen Horizont erweitern und mehr Potential zur Verfügung haben.
Wer kann mir weiterhelfen? seid Ihr mit der Weiterbildung zum Rechtsassistent zufrieden, oder sollte man direkt in Richtung Rechtswirt tendieren?
Wäre schön, wenn sich jemand meldet.

Charly
500 Rechtsassistent
13.03.2006 Kommt drauf an, was du vor hast. Der Rechtswirt kostet fast 5 mal soviel wie der Rechtsassistent und dauert 4 mal so lange. Dafür lernst du wahrscheinlich 4 mal soviel. Der Rechtswirt hat nach eigenen Angaben des Anbieters den gesamten Stoff des ersten juristischen Staatsexamens, allerdings mit geringerem Schwierigkeitsgrad,drin. De facto heißt das, du lernst so viel wie ein Jurist auf der Uni, dann aber doch nicht ganz so intensiv und kannst nachher wegen des Rechtsberatungsgesetzes und, weil dir der Stoff bis zum zweiten juristischen Staatsexamen fehlt, dich doch nicht mit einem Juristen messen. Mir hat deshalb der Rechtsassistent ausgereicht. Aber Wirt ist sicherlich auch nicht schlecht.
501 Inkasso-Lizenz ?
16.12.2004 Hi..

weiß jemand von euch, ob man diese Lizenz auch im Allein-Gang machen kann oder läuft der Antrag beim Landgerichtspräsidenten über die Firma.
Welche Voraussetzungen/Qualifikationen braucht man ?
Danke Ela
501 Inkasso-Lizenz ?
21.12.2004 Hallo Ela,
die Lizenz läuft nicht über die Firma. Du brauchst aber den Nachweis, daß du dich in der Vollstreckung und im Mahnverfahren auskennst. Du mußt auch angeben, wo du solche Arbeiten schon gemacht hast. Es wäre natürlich hilfreich, wenn dein Arbeitgeber (bei dem du solche Arbeiten machst) dich dabei unterstützt und dir hierfür eine Art Zwischenzeugnis ausstellt.
501 Inkasso-Lizenz ?
21.12.2004 Es kommt darauf an, ob die Inkassoerlaubnis dir persönlich oder aber der Firma (als juristische Person, also GmbH oder AG) erteilt werden soll. So kann etwa auch einer GmbH eine Inkassoerlaubnis erteilt werden, wenn dort eine ausübungsberechtigte Person angestellt ist. In diesem Fall läuft der Antrag über die Firma. Die ausübungsberechtigte Person muss übrigens ein hohes Maß an Selbstständigkeit in der Firma besitzen. In Betracht kommen eigentlich nur leitende Angestellte, also Prokuristen oder Geschäftsführer. Mehr findest du in Inkassohandbuch von Walter Seitz.
502 Rechtsassistent-Lehrgang ab 01.01.2005
16.12.2004 Hi..

Gibt es noch mehr, die ab 01.01.2005 damit anfangen ? wäre schön wenn man sich austauschen kann.
Meine E-mail, falls es hierüber nicht klappt (mux80@aol.com)
Danke Ela
502 Rechtsassistent-Lehrgang ab 01.01.2005
21.03.2005 Ich suche eine nicht zu lange und nicht zu teuere Fortbildung. Wo erfahre ich denn mehr über den Rechtsassistent-Lehrgang?
Sabine
502 Rechtsassistent-Lehrgang ab 01.01.2005
29.03.2005 Antwort auf: Ich suche eine nicht zu lange und nicht zu teuere Fortbildung. Wo erfahre ich denn mehr über den Rechtsassistent-Lehrgang?
Sabine



Bei www.rechtsassistent.de
lohnt sich.. Ela
503 Prüfung Dezember 2005
20.12.2004 Hi Leute bin neu hier. Bei mir ist es so dass ich meine Ausbildung schon im August 2001 angefangen habe. Bin dann schwanger geworden, und habe 1,5 Jahre ausgesetzt. Habe im Juli diesen Jahres wieder angefangen, und bin im 2. Lehrjahr. Ich will nächstes Jahr im Dezember meine Prüfung machen. Bin in der Schule soweit fit, nur sehr unsicher weil ich kein Prüfungsmensch bin :-(

Kann mir jemand was über die Gestaltung der Prüfung erzählen?
Vor allem welche Fächer genau geprüft werden? usw....
503 Prüfung Dezember 2005
26.01.2005 Man kann sich bei der zuständigen RA-Kammer durch den Ausbilder alte Prüfungsaufgaben zusenden lassen. Das wäre doch schon mal ein Anfang, oder. Ich habe das auch gemacht und habe meine Prüfung mit einer sehr guten 2 abgeschlossen.

Wichtig zu wissen ist:

Mit einer 5 kommt man durch die schriftliche Prüfung. Mit zwei 5 muss man in die sog. vormündliche Prüfung , um eine 5 wegzumachen. Mit einer oder mehreren 6 fällt man durch.

Soweit ich mich noch erinnere wurden folgende Fächer schriftlich bei den Reno´s geprüft:

an zwei aufeinanderfolgenden Tagen:

Anwalts-Fachkunde/Notariat
Buchführung/Rechnungswesen
Rechtskunde/BWL
BRAGO/KostO

an einem gesonderten Tag:
TV/TA (1 Text abschreiben und formatieren sowie einen Briefkopf entwerfen und eine Aufgabe lösen (bei mir KfA gegen eigene Partei nach 19 BRAGO)

Nach ca. 3 Wochen hatten wir unsere Ergebnisse der schriftlichen Prüfung und unseren Termin für die mündliche Prüfung.

Die mündliche Prüfung wird von ca. 3-4 Prüfern abgenommen, welche jeweils ein bis zwei Rechtsgebiete abfragen (z. B. Fachkunde und Rechtskunde oder Buchführung und Rechnungswesen). Man sitzt mit ca. 4-5 anderen Prüflingen in einem Raum mit den Prüfern.

Wir haben sogar vor der mündlichen Prüfung mit unseren Lehrern geprobt . Schlag sowas doch mal vor. Die haben bestimmt nichts dagegen.

Ich hatte sogar das Glück, dass zwei meiner Lehrerinnen sogar im Prüfungsausschuss saßen und kleine Hinweise geben konnten, was immer in der Prüfung abgefragt wird und was evtl. schon länger nicht mehr abgefragt wurde, so dass man dieses Thema vielleicht diesmal dran nimmt.

Abschließend wünsche ich Dir viel Glück für die Prüfung. :-)








504 probleme bei inkassozulassung
22.12.2004 habe meinen antrag auf erteilung der inkassozulassung bereits im mai 2004 gestellt. bringe alle zugangsvoraussetzungen mit und habe über 6 jahre als selbständige sachbearbeiterin!!! in einem inkassounternehmen gearbeitet.
das lg bzw. die zuständige rechtspflegerin beantwortet noch nicht einmal die sachstandsfragen. :-(
bringt mich eine dienstaufsichtsbeschwerde beim lg-präsidenten weiter?
soll man eventuell einen anwalt einschalten?

504 probleme bei inkassozulassung
03.01.2005 Hallo Murmie,

ich würde micht vorab telefonisch mit dem zuständigen Sachbearbeiter verbinden lassen, bevor Du losstürmst.
Vielleicht bringt es ja was. Draufhauen kannst Du immer noch.

Odine

504 probleme bei inkassozulassung
10.02.2005 mich würd ja mal interessieren, wie man so eine zulassung überhaupt bekommt (voraussetzungen) und was man damit machen kann?
504 probleme bei inkassozulassung
14.02.2005 Mich würde auch mal interessieren, wie man diese Zulassung erwerben kann.
504 probleme bei inkassozulassung
15.03.2005 Welche Probleme habt Ihr denn bei der Beantragung der Inkassoerlaubnis ? Ich habe eine Erlaubnis zum außergerichtlichen Inkasso und der dazugehörigen Rechtsberatung. Gerne gebe ich Euch ein paar Tipps.
504 probleme bei inkassozulassung
15.03.2005 @Harry

Jetzt werd ich auch neugierig: darf man fragen, was du wie lange vorher gelernt hast? Bist du jetzt somit selbständig?

Grüße von einer Unwissenden ;-)

Mandy
504 probleme bei inkassozulassung
15.03.2005 @Harry:

Das würde mich auch sehr interessieren.
Auch gerne per E-Mail: Finja1976@gmx.de

Vielen Dank!
504 probleme bei inkassozulassung
05.04.2005 Antwort auf: Welche Probleme habt Ihr denn bei der Beantragung der Inkassoerlaubnis ? Ich habe eine Erlaubnis zum außergerichtlichen Inkasso und der dazugehörigen Rechtsberatung. Gerne gebe ich Euch ein paar Tipps.


Welche Voraussetzungen hast Du denn mitgebracht und wie und wo den Antrag gestellt?
504 probleme bei inkassozulassung
11.04.2005 Bitte bitte Fragen beantworten! Interessiert uns alle ...
504 probleme bei inkassozulassung
11.04.2005 bezüglich der Idee einer Dienstaufsichtsbeschwerde wäre ich äußerst vorsichtig. ich wurde seinerzeit von dem Vorsitzender Richter des Amtsgerichts Schöneberg in Berlin geprüft.... der findet eine Dienstaufsichtsbeschwerde bestimmt nicht so witzig. Und ob das eine gute Voraussetzung für die Prüfung ist, bezweifel ich (auch wenn es hart ist, weil man hier eigenltlich nichts tun kann!). Ich würde auch mal anrufen und nerven .
Ansonsten wurde im ersten Teil der mündlichen Prüfung die Kenntnisse in der Zwangsvollstreckung rauf und runter geprüft (Rechtsmittel gegen zweites VU, Abgabe der EV, Fristen in der ZWV, wo ist was geregelt), wobei ein Schönfelder zur Verfügung gestellt wurde, in dem man auch mal im Inhaltsverzeichnis hinten spicken durfte. Im zweiten Teil wurde Inkasso rauf und runter geprüft, was insbesondere für mich als ausgebildete RA-Gehilfin schwierig war, da man ja mit Inkassozulassung nicht so viel darf wie ein Anwalt. Hier ist Vorsicht geboten. Weitere Fragen kann ich gerne beanworten, hab bloß leider - dank meinem Alzheimer - mein Login grad vergessen. Werde es anfordern.
505 Patiententestament
22.12.2004 Hallo an alle, habe heute zum ersten Mal ein Patiententestament als
U-Beglaubigung vorliegen, welchen § darf ich ansetzen???

Danke für Eure Antworten und schöne Weihnachten

Mimi
505 Patiententestament
03.01.2005 ich würde es nach § 45 kosto abrechnen.
505 Patiententestament
06.04.2005 Und als Wert müßte man 3.000 Euro nach § 30 Abs. 2 u. 3 nehmen. Es gibt Leute, die sagen je nach Bedeutung, Wichtigkeit, Reichtum usw. der Beteiligten könne es mehr oder weniger sein. Das meine ich aber nicht, obwohl es nicht so haargenau geregelt ist wie in dem in § 30 Abs. 3 erwähnten Fall (Adoption Minderjähriger immer 3.000 Euro).
505 Patiententestament
09.04.2005 habt ihr es erstellt, oder nur reine u-begl??

bei ersteres ist es eine einseitige erklärung nach 36 I und bei letzteres nach 45

wert 3.000 €
505 Patiententestament
09.04.2005 achja, und es heißt nicht testament, sondern patientenverfügung ;-)
506 Formuar für die Abrechnung nach Beratungshilfe
23.12.2004 Weiß jemand, wo man im Internet das Formular für die Abrechnung nach Beratungshilfe runterladen kann? Ich habe leider nichts gefunden. Für einen Hinweis wäre ich sehr dankbar.
Ich wünsche allen Usern ein paar schöne Weihnachtstage!
506 Formuar für die Abrechnung nach Beratungshilfe
28.12.2004 Hallo, wir haben uns eins selbst zusammengestellt in einem Word-Dokument. Als Vorlage haben wir ein altes von Formular von Dreske & Krüger genommen und es hinsichtlich BRAGO/RVG korrigiert. Hat bisher noch kein Gericht beanstandet. :-)
506 Formuar für die Abrechnung nach Beratungshilfe
28.12.2004 Dankeschön für den Tipp! Ich habe bisher immer gedacht, dass es ein fest vorgeschriebenes Formular ist, wie Mahnbescheid auch. Dann werde ich das mit dem selbstentworfenen Formular mal versuchen.
506 Formuar für die Abrechnung nach Beratungshilfe
14.02.2005 Antwort auf: Dankeschön für den Tipp! Ich habe bisher immer gedacht, dass es ein fest vorgeschriebenes Formular ist, wie Mahnbescheid auch. Dann werde ich das mit dem selbstentworfenen Formular mal versuchen.

506 Formuar für die Abrechnung nach Beratungshilfe
18.02.2005 Antwort auf: Weiß jemand, wo man im Internet das Formular für die Abrechnung nach Beratungshilfe runterladen kann? Ich habe leider nichts gefunden. Für einen Hinweis wäre ich sehr dankbar.
Ich wünsche allen Usern ein paar schöne Weihnachtstage!


506 Formuar für die Abrechnung nach Beratungshilfe
07.03.2005 Antwort auf: Hallo, wir haben uns eins selbst zusammengestellt in einem Word-Dokument. Als Vorlage haben wir ein altes von Formular von Dreske & Krüger genommen und es hinsichtlich BRAGO/RVG korrigiert. Hat bisher noch kein Gericht beanstandet. :-)

506 Formuar für die Abrechnung nach Beratungshilfe
23.03.2005 ja habt ihr denn keine programme die sowas enthalten??
506 Formuar für die Abrechnung nach Beratungshilfe
30.03.2005 Es gibt kein amtliches Formular für die Abrechnung von Beratungshilfe/RVG, weil der Gesetzgeber eine entsprechende Änderung der Beratungshilfevordruckverordnung für nicht so dringlich gehalten hat. O-Ton des zuständigen Referenten im Bundesjustizministerium: Es hat sich ja nicht so viel geändert, nur ein paar Paragraphen und so. Man nehme das alte BRAGO-Formular und ändere doch bitte handschriftlich. Ist kein Scherz!!! Hansens hat im RVG-Report 12/2004 dazu ausgeführt, dass nach seiner Auffassung derzeit ein Formularzwang überhaupt nicht besteht, weil es dem Bürger wohl kaum zugemutet werden könne, ein eindeutig nicht zutreffendes Formular erst einmal zu ändern. Soldan hat ein Formular entworfen, das ist aber eben nicht-amtlich .
506 Formuar für die Abrechnung nach Beratungshilfe
31.03.2005 Wir machen eine ganz normale Kostenrechnung und fügen die bei. Hat sich bis jetzt noch keiner beschwert!