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535 Mahnbescheid
09.02.2005 Also wir machen es so, dass mit dem Unterbevollmächtigten Gebührenteilung vereinbart wird. Wenn wir dann die Rechnung von dem Anwalt kriegen oder umgekehrt mein Chef als Unteranwalt tätig ist und ich die Rechnung an die Gegenseite sende, dann wird diese Rechnung auf den Mandanten ausgestellt, weil der Kostenschuldner ist. Dementsprechend würde ich auch den Mahnbescheid gegen den Mandanten machen.

Ich würde aber an deiner Stelle, sollte die Rechnung nicht auf den Mandanten lauten, diese zuvor nochmal umschreiben und erneut zusenden. Sonst könnte er sich darauf berufen, dass er keine auf ihn ausgestellte Rechnung erhalten hat, diese also nicht fällig ist.

Hoffe konnte dir helfen.
535 Mahnbescheid
09.02.2005 Also ich persönlich würde keinen MB gegen den Anwalt beantragen. Eine Krähe hackt der anderen die Augen nicht aus. Vielleicht sollte man einfach mal erinnern mit der Mitteilung, das ansonsten gegen den gemeinsamen mandanten éin MB ergeht bzw. ist die schnellere Form der KFB. Villeicht liegt auch nur ein Mißverständniss vor, ruf Du doch mal die Kanzlei an und frage nach. Ich hatte letzens auch den Fall, allerdings war bei uns die verzögerte Zahlung der RSV dran schuld.
535 Mahnbescheid
09.02.2005 Hallo Funn,

erstmal danke für deine Antwort. Ich gebe dir da völlig recht, aber anrufen soll ich nicht. Warum, k. A.. Ich weiß allerdings nicht, ob ein Mißverständnis immer noch vorliegt, wenn bislang 3 Mahnungen bzw. höfliche Erinnerungen raus sind. Wir werden mal bei Gericht anrufen und fragen, ob das Verfahren sein Ende gefunden hat und dann die Kosten möglicherweise doch im KFA-Verfahren festsetzen lassen. Ist eine verzwickte Situation. In der Regel wird ja zu den üblichen Konditionen eine solche Sache übernommen, d. h. Gebührenteilung. Aber dazu gibt`s leider keinen schriftlichen Vermerk in der Akte, diesen hat der zuständige Rechtsanwalt nach dem Telefonat nicht gemacht.

Werde euch wissen lassen, wie es ausgegangen ist.

LG Beate
535 Mahnbescheid
09.02.2005 Sorry, ich nochmal.

Auch lieben Dank von Dir Andrea für die prompte Beantwortung. Deine Meinung teile ich auch. Allerdings ist meine Chefin da anderer Meinung. Sie vertritt diese: Der RA hat eine Vollmacht von seinem Mandanten erhalten, die ihn berechtigt Untervollmachten zu erteilen. Demzufolge haftet er auch für die entstehenden Kosten. Kann ich nicht 100 %-zig nachvollziehen, da ja trotz alledem der Mandant die Kosten bezahlen muss bzw. dessen RS (wenn er denn RS versichert ist)und er immer noch Kostenschuldner ist.

Diese ewige Rumdiskutiererei regt mich so auf. Dabei könnte es so einfach sein, wie Funn schon sagt, einfach mal anrufen, auch wenn 3 Mahnungen oder höfliche Erinnerungen bereits erfolgten. Vielleicht liegt ja wirklich der sogenannte Wurm in der Akte und es doch untergegangen ist.

Also bis bald und einen schönen arbeitsreichen Donnerstag, ich werde berichten.

LG Beate
535 Mahnbescheid
10.02.2005 Hallöchen,

bleib auf jeden Fall hartnäckig, mit einem MB gegen den Kollegen würde sich die Anwältin nur lächerlich machen. Denn Kosenschuldner ist und wird auch immer der Mandant bleiben. Du hast Recht nach so vielen Mahnungen, dürfte es eigentlich nicht sein, aber bitte bedenke viele Anwälte haben zwei Kategorien von Arbeit Wichtig und unwichtig, unter unwichtig fallen oft Zahlungen an andere Anwälte ;). Kennen wa da schon alles.

Ich weiß nicht inwiefern Du allein tätig werden darfst aber ich hatte ja denn Fall und fragte von mir aus an, wo das Geld bliebe, ansonsten müssen wir leider die Kostenfestsetzung gegn den MDT durchführen, natürlich alles ganz höflich und siehe da es hat geklappt. Ab und an gehen auch drei Mahnungen gekonnt unter, nämlich dann, wenn man evt. selber das Geld vom MDT. noch nicht bekommen hat.
535 Mahnbescheid
11.02.2005 Hallo,

danke für deine Antwort und entschuldige meine verspätete Antwort.

Die Anwälte haben, auch wenn sie es woanders nicht so genau nehmen, es gern selbst in den Händen die Kores auf Band anzusagen, außer es wird zu schwierig, dann werden sie zappelig. Auch wenn es um nicht bezahlte Kostenrechnungen geht, sind sie zickig, sollen sie ja auch sein, aber in diesem Fall, wird am Montag meine Kollegin dort anrufen und mal nachhaken.

Je nach Antwort des Anwaltes wird von uns dann entschieden, ob gegen diesen MB erlassen. Der Rest ist dann nicht von uns zu verantworten, sondern den lieben Juris selbst. Werde dich auf dem Laufenden halten.

Beate
536 Verhandlung nach Einspruch gegen VU! Terminsgebühr
09.02.2005 Welche Terminsgebühr(en) kann man abrechnen? 1. Termin VU ergangen, nichtstreitige Verhandlung, 2. Termin Anerkenntnisurteil.

Kann mir jemand helfen?

Wurzeline
536 Verhandlung nach Einspruch gegen VU! Terminsgebühr
10.02.2005 Hallo Wurzeline,

also Terminsgebühr nach Säumnis Nr. 3105 RVG. Die Terminsgebühr reduziert sich dahingehend auf 0,5. So wie ich es verstanden habe, entsteht eine nochmalige Terminsgebühr für die Verhandlung nach dem Einspruch nicht mehr. In der Regel gibt es fürs Anerkenntnis ebenfalls 0,5 nach Nr. 3105. Bin mir aber nicht sicher.

Viel Erfolg. Bis bald.

Beate
536 Verhandlung nach Einspruch gegen VU! Terminsgebühr
10.02.2005 So nun ich nochmal,

bitte beachte auch hierbei den § 15 Abs. 2 S. 1 RVG.

536 Verhandlung nach Einspruch gegen VU! Terminsgebühr
10.02.2005 Habe nochmal nachgeschaut, lies dir mal Nr. 3104 VVRVG durch. Da wird zum Bsp. gesagt, dass 1,2 Gebühren in Ansatz zu bringen sind bei Anerkenntnis.

536 Verhandlung nach Einspruch gegen VU! Terminsgebühr
10.02.2005 Nach Nr. 3104 VV RVG entsteht eine 1,2 Terminsgebühr. Aber auch nur die. Daneben kann nicht auch noch eine 0,5 Terminsgebühr für das VU anfallen.

Viel Glück,

Britta
536 Verhandlung nach Einspruch gegen VU! Terminsgebühr
18.02.2005 Hatte gerade daselbe Problem, allerdings mit verschiedenen Gegenstandswerten. Also es ist so: im 1. Termin VU ergangen - 0,5 TG aus vollem Streitwert; dann Einspruch eingelegt und Klage z. T. zurückgenommen, im 2. Termin erst erörtert, dann Restforderung anerkannt - 1,2 TG aus reduziertem Streitwert - also zwei Terminsgebühren!! Lest dazu den RVG-Kommentar zu § 15 (am besten Gerold/Schmidt, § 15, Rd.-Nr. 156)!
536 Verhandlung nach Einspruch gegen VU! Terminsgebühr
18.02.2005 So wird aber nur in dem speziellen Sonderfall abgerechnet; also wenn VU in voller Höhe ergeht und später über nur einen Teil verhandelt wird.
In dem Fall von Wurzeline entsteht nur eine 1,2 Terminsgeb.

Britta
536 Verhandlung nach Einspruch gegen VU! Terminsgebühr
29.05.2006 Hi!
536 Verhandlung nach Einspruch gegen VU! Terminsgebühr
29.05.2006 wo?

Beitrag wurde editiert (2006-05-29 13:51:13)
536 Verhandlung nach Einspruch gegen VU! Terminsgebühr
29.05.2006 wo kann ich eine Antwort erhalten auf meine Frage, inwiefern ein RA mitursächlich für eine Auflassung/eintragung in grundbuch gewesen ist, obwohl sein Auftrag lediglich lautete, die Klage auf Kaufpreisrestzahlung abzuwehren bzw. Mängelbeseitigung bei Kauf einer Neubau-Immobilie zu erwirken? In letzterem Fall legt er den Streiwert der ganzen Immobilie zugrunde und nicht mehr - wie ursprünglich mit Mandant vereinbart - den Wert der mängelbeseitigungskosten (12.000 Euro)..
536 Verhandlung nach Einspruch gegen VU! Terminsgebühr
29.05.2006 würdest du erstens bitte ein neues Thema erstellen, zu diesem passt das nicht!

zweitens müsste man dazu den genauen Fall wissen und

drittens dürfen wir hier keine RECHTSBERATUNG durchführen, denn dein Text klingt so, als wärest du der Mdt!
537 Geb??hrenrechnung Abwesenheitspflegschatt
09.02.2005 Hallo, kann mir jemand helfen? Ich muss jetzt ne Akte mit Abwesenheitspflegschaft nach BRAGO abrechnen, wei?? aber nicht wie. Meine Chefin sagt, dass dies nach Stunden abgerechnet wird. Ich wei?? aber weder, welchen Paragraphen ich abrechnen muss, noch wo ich mal dar??ber nachlesen kann.
537 Geb??hrenrechnung Abwesenheitspflegschatt
09.02.2005 Hallo,

ich habe zwar nicht viel anzubieten, aber schau doch mal in § 1911 ff BGB nach. Habe zwar grob mal überflogen, aber noch nicht viel auf die schnelle gefunden. Deine Chefin müsste allerdings schon so fair sein und dir die Stelle sagen können, wo man über die Vergütung nachlesen kann. Ansonsten würde ich noch den Tip geben, dich mal beim Berliner ReNo-Verein einzuloggen www.reno-berlin.de. Da bekommst du sicherlich auch Antworten und schnell.

Hoffe konnte dir ein wenig helfen. Aber bitte berichte über den Ausgang.

Viel Glück.
538 Gegenstandswert
10.02.2005 Ich habe folgendes Problem:
Unser Mdt. möchte seine Berufsunfähigkeitsversicherung verklagen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bekanntlich eine vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente.
Jetzt möchte er wissen, was ihn das Verfahren kostet.
Ist mein Streitwert der 3,5-fache Jahreswert der Rentenzahlungen (wiederkehrende Leistung)?
Ich finde sonst nix.
Wäre toll, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet.
538 Gegenstandswert
10.02.2005 Hallo Daniela28,

wir hatten so einen ähnlichen Fall. Kann mich aber im Moment nicht genau erinnern, wie der Gegenstandswert berechnet wurde, war gar nicht so einfach. Bin leider erst am Montag wieder in der Kanzlei, da könnte ich nachschauen und würde mich dann nochmal melden.

Aber da dürfte es sicher zuspät sein, oder.?

LG Beate
538 Gegenstandswert
11.02.2005 über die Rechtsanwaltskosten darf bekanntlicher Weise keine Auskunft gegeben werden, nacher fallen mehr an, und er beruft sich auf Deine Aussage!

538 Gegenstandswert
11.02.2005 Wie bitte??? Natürlich SOLL gerade über Anwaltskosten vorher Auskunft gegeben werden - das soll spätestens seit dem RVG für Mandanten transparenter sein.

Woher hast du das?
538 Gegenstandswert
11.02.2005 Hallo,

da gebe ich dem Gast völlig recht. Gerade im RVG muss man sogar vorher seine KOsten bestimmen können.

Gruß
538 Gegenstandswert
11.02.2005 :-)
538 Gegenstandswert
11.02.2005 Sorry, das war ´n Test. Hatte ein Cookie-Problem.
Ich hoffe, hier tauchen jetzt nicht gleich meine Antwort-Versuche alle auf einen Schlag auf.
Also: Wäre nett, wenn Du, Beate, am Montag mal nach der Berechnung des Streitwertes nachsiehst.
Der Mandant hat sich heute nicht gemeldet wegen der Kostenauskunft.
Ich würde ihm dann natürlich nur eine vorläufige Kostenberechnung (mit allen Gebühren, die anfallen können)mitteilen, mit dem Hinweis, daß das lediglich eine fiktive Kostenrechnung ist. Jede Zusicherung ist hier natürlich Blödsinn. Kann mir auch nicht vorstellen, daß das jemand macht, es sei denn, es handelt sich um ´ne Honorarvereinbarung.
Am Schluß sind sie dann froh, daß es weniger Kosten sind, da ja selten alle Gebühren anfallen.
Daniela
538 Gegenstandswert
12.02.2005 Hallöchen, warum so entsetzt? Ich kann Dir nur sagen wie ich es gelernt habe und wie wir es machen. In keiner Kanzlei wo ich bisher gearbeitet habe, haben wir die Kosten im vornherein mitgeteil. Du hast einen Durchschnitswert ermitteln, aber im Endeffekt kommt meist alles ander. Ich habe die Anweisung bekommen niemals Kosten im vornherein mitzuteiln, wenn dann sollen sie sich an den ANwalt wenden, so war es bisher und wir hatten noch nie Ärger damit. Ob das RVG Transparenter wird nur weil man ca. Kosten mitteilt bleibt auch fraglich.

Viele Grüße und ein schönes WE
538 Gegenstandswert
16.02.2005 Hallo Daniela,

sorry, dass ich erst jetzt antworte. Habe leider die Akte noch nicht vorliegen. Kann dir nur kurz den Stand geben, den ich im Computer gefunden habe. Bitte ließ dir mal §§ 7, 8 BRAGO i.V.m. § 24 KostO durch. Hier handelte es sich befristete wiederkehrende Leistungen. Da richtet sich der Streitwert bis zum Ablauf der Leistung, höchstens jedoch mit dem 25zigfachen Jahresbetrag. Darauf haben wir gepocht.

z.B. Streitige Laufzeit vom 01.06.01 bis 01.6.2011 = 120 Monate
Laufende Rente monatlich 300,00 € x 120 Monate = 36.000 €

Wir haben hier allerdings ein Gerichtsverfahren geführt mit Vergleich.

Hier ist allerdings einiges zu beachten. Daher ließ dir bitte die o.g. §§ durch. Ich werde morgen nochmals auf die Akte pochen, um dir zu sagen, wie es tatsächlich für uns ausgegangen ist. Wir haben ausdrücklich auf die Berechnung mit dem 3,5fachen Jahresbetrag widersprochen.

Gruß Beate
539 Kostenfestsetzung
10.02.2005
539 Kostenfestsetzung
11.02.2005 ja
540 Kostenfestsetzungsantrag
10.02.2005 Hallo,

ich hab auch mal wieder ein Problemchen.

Hatten eine doch sehr umfangreiche Akte zur Kostenausgleichung gebracht. Haben allerdings einen Teil Gerichtskosten, die von der RS seinerzeit selbst beglichen wurden, vergessen mit anzusetzen. Muss auch ehrlich sagen, ich glaube in der Akte war dies nicht vermerkt oder habe es überblättert. Ich weiß nicht mehr, wie es passiert ist. Mein Chef ist stinke sauer.

Am Schluss des KFA`s steht doch immer der gewöhnte Satz ... alle weiter gezahlten Gerichtskosten sollen hinzugesetzt werden .

Das Gericht hat dies aber auch nicht gemacht. Nach dem der Kostenausgleichungsbeschluss vom Gericht kam, habe ich ihn überprüft, die Gerichtskosten, die wir in Ansatz brachten, waren enthalten, die Quotelung war auch o.k.. Ich segnete diesen Beschluss ab und durfte die Fristen löschen.

Kann ich fehlenden Gerichtskosten noch nachfestsetzen lassen oder ist der Zug abgefahren.

Hatte noch nie so was.

Danke für die prompte Antwort.

Beate
540 Kostenfestsetzungsantrag
11.02.2005 Du kannst die vergessenen Gerichtskosten nachträglich festsetzen lassen. Wenn du das nachlesen möchtest: Zöller ZPO, 23. Auflage, § 104 Rd-Nr. 21, Stichwort Nachliquidation . Dort steht: Bei versehentlich übergangenen Posten kann Ergänzung oder erneute Festsetzung beantragt werden. Bei vergessenen oder zu niedrig geltend gemachten Positionen ist Nachliquidation ungeachtet der Rechtskraft eines früheren KFB zulässig.
540 Kostenfestsetzungsantrag
11.02.2005 gild das Nachträgliche auch für Zinsen beim VB. ?????

wird beantragt, die Kosten des Verfahrens mit 5 % über dem Basis. seit ...festzusetzen???

wurde von Kollegen beim VB Antrag vergessen zwischenzeitlich habeich aber bereits vollstreckungsmaßnahme vorgenommen, mir ist das leider erst späte aufgefallen.
540 Kostenfestsetzungsantrag
11.02.2005 Danke Irene,

hat mir sehr geholfen. Hätt auch selbst drauf kommen können, mal unter § 104 nachzulesen, aber manchmal hat solche Stunden.

Lieben Dank
540 Kostenfestsetzungsantrag
24.03.2006 Antwort auf: Du kannst die vergessenen Gerichtskosten nachträglich festsetzen lassen. Wenn du das nachlesen möchtest: Zöller ZPO, 23. Auflage, § 104 Rd-Nr. 21, Stichwort Nachliquidation . Dort steht: Bei versehentlich übergangenen Posten kann Ergänzung oder erneute Festsetzung beantragt werden. Bei vergessenen oder zu niedrig geltend gemachten Positionen ist Nachliquidation ungeachtet der Rechtskraft eines früheren KFB zulässig.

540 Kostenfestsetzungsantrag
25.03.2006 Ich brauche Hilfe!
Gibt es eine Frist, innerhalb derer man einen Kostenfestsetzungsantrag bei Gericht stellen muss? Wenn ja wie lang ist die und vor allem wann beginnt sie zu laufen, wenn ein Berufungsverfahren geführt wird?
Für jeden Tipp, auch gern zurm Nachlesen wäre ich super dankbar.

Dankeschön schonmal
541 Keine Gebühr, wenn Pfüb fruchtlos verlaufen???
11.02.2005 Hallo ihr alle,

ich habe eine Frage und hoffe, ihr könnt mir vielleicht helfen.

Ich bekomme vom Gericht einen Hinweis, dass ich für meinen ersten Pfüb, der fruchtlos verlaufen ist, keine Gebühren bekomme? Mir ist das absolut neu. Angeblich soll es dazu schon Rechtssprechungen geben?! Kennt jemand eine solche Rechtssprechung?

Wäre super, wenn mir jemand hier mal helfen könnte!

Dinimini
541 Keine Gebühr, wenn Pfüb fruchtlos verlaufen???
11.02.2005 Hallo Dinimini,

das wäre ja noch schöner, wenn man nur für erfolgreiche PfüBs eine Gebühr bekäme, da wäre die Hälfte der Arbeit doch ohne Vergütung. Was meinst Du genau mit fruchtlos (PfüB an DS zugestellt und dieser hat keine Beziehung mehr zum Schuldner.)? Hat das Gericht Dir keine genaue Stelle benannt, wo diese Sache geregelt ist? Woher weiß das Gericht eigentlich, dass Dein erster PfüB fruchtlos war?
Mir ist diese Aussage (für fruchtlose PfüBs keine Gebühr) völlig neu und meiner Meinung nach auch falsch. Ich würde bei der zuständigen Rechtspflegerin mal nach der Stelle fragen, wo diese Rechtsprechung niedergeschrieben ist.

Gib mal bitte Bescheid, was da raus gekommen ist.
541 Keine Gebühr, wenn Pfüb fruchtlos verlaufen???
11.02.2005 Hallo Jenny,

ich habe zwischenzeitlich mit der Rechtspflegerin gesprochen. Es gibt wohl ein Urteil des LG Hamburg, wonach man für einen fruchtlosen Pfüb nur die Mindestgebühr bekommt (Gegenstandswert € 0,- bis € 300,-). Sie will mir die Entscheidung mal rüberfaxen.

Das der Pfüb fruchtlos war, hat sie daran gesehen, dass keine Zahlungseingänge in der Forderungsaufstellung verzeichnet sind. Ich werde jedoch erstmal trotzdem versuchen, die ganze Gebühr durchzudrücken, da mein Pfüb zugestellt und anerkannt wurde, nur durch Kontolöschung fruchtlos verlief.

Da dies aber das erste Mal ist, dass ich so etwas höre, werde ich weiterin die volle Gebühr in Ansatz bringen.

Ich halte Dich auf dem Laufenden!

Dinimini
541 Keine Gebühr, wenn Pfüb fruchtlos verlaufen???
11.02.2005 Hallo,

mir ist gerade noch etwas eingefallen: Es war in der BRAGO und ist im RVG geregelt, dass jede Vollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch diese vorbereiteten weiteren Vollstreckungshandlungen eine besondere Angelegenheit ist und demnach gesondert zu vergüten. Diese Regelung ist nicht an den Erfolg der Maßnahme gebunden.
541 Keine Gebühr, wenn Pfüb fruchtlos verlaufen???
11.02.2005 Genau. Die einzige Sonderregelung ist mit dem ganz normalen ZV wenn aufgrund einer neuen Anschrift der Antrag neu gestellt werden muss, aber auch hier scheiden sich die Geister.

Kennt Ihr den Spruch:
Der natürliche Feind einer Reno ist der Rechtspfleger ;-)
541 Keine Gebühr, wenn Pfüb fruchtlos verlaufen???
11.02.2005 So, ich weiß es jetzt ganz genau!

Gemäß § 57 Brago und jetzt § 25 RVG ist die Gebühr beim Pfüb tatsächlich an den Erfolg geknüpft.

Richtig wäre immer bei fruchtlosen Pfändungen, nur die Mindestgebühr (€ 10,-) in Ansatz zu bringen. Hier gibt es einen Hinweis auf § 16 Brago (die betroffene Maßnahme muss abgeschlossen sein). Ganz richtig wäre es sogar, dass man bei einer nur teilweisen Befriedigung der Forderung, nur die Gebühr auf die erhaltene Forderung berechnet (sprich: € 10.000,- gefordert, aber nur € 3.000,- erhalten, also nur Gebühr auf € 3.000,-!). Dies ist zwar eindeutig in § 57 Brago geregelt, aber fast nirgendwo Praxis.

Ich muss jetzt meine Gebühr auf € 10,- reduzieren und hoffen, dass die anderen Gerichte soetwas weiterhin einfach nicht bemerken!

Vielen Dank für Eure Beiträge!

Dinimini
541 Keine Gebühr, wenn Pfüb fruchtlos verlaufen???
11.02.2005 Hallo Dimini,

ich wäre dir dankbar, wenn du das Aktenzeichen des Urteils mal angeben könntest, wenn du das Urteil erhalten hast.

Danke
541 Keine Gebühr, wenn Pfüb fruchtlos verlaufen???
11.02.2005 Hier die Entscheidungen des LG Hamburg

15.06.92 317 T 43/91
16.01.95 330 T 1/95
11.07.97 332 T 36/97
09.03.04 314 T 28/04

Schönes Wochenende!!
541 Keine Gebühr, wenn Pfüb fruchtlos verlaufen???
12.02.2005 Versteh ich jetzt etwas falsch hier?

In den §§ 57 BRAGO und 25 RVG geht es um die Gegenstandwerte
541 Keine Gebühr, wenn Pfüb fruchtlos verlaufen???
13.02.2005 Das trifft nicht zu. Bereits in 1980 wurde teilweise die Auffassung vertreten, eine Pfändung mittels Pfüb hinge bezogen auf den Gegenstandswert vom Bestand und der Höhe der gepfändeten Forderung ab.
Dieses hat sich nicht durchsetzen lassen, da die Sonderregelung für den Fall der Herausgabevollstreckung gedacht war, bei der der Wert der Sache von Anfang an feststeht.
Mit dem Antrag auf Erlass eines Pfändungs- u. Überweisungsbeschlusses wird wegen einer Forderung (und hiernach bemisst sich der Gegenstandswert) in eine angebliche Forderung des Schuldners gegen einen Dritten gepfändet. Wenn man letzteren Bestand der Forderung zum Gegenstandswert heranziehen würde, käme man zu einem Ergebnis, welches unbillig wäre.
Gleiches müsste dann auch bei der Sachpfändung gelten, bei der wegen einer Forderung in körperliche bewegliche Sachen gepfändet wird. Würde diese Pfändung fruchtlos verlaufen, müsste dann auch der Wert für den VA auf den Mindestwert gesetzt werden.
Das dieses nicht zutreffen kann, zeigt schon die Gegenstandswertbegrenzung im Wege eines Verfahrens auf Abgabe der EV, was ja sonst nicht notwendig wäre, weil der Wert dann wegen Fruchtlosigkeit (Ergebnis des vorhergehenden VA) ebenfalls nur in Höhe des Mindestwertes bestehen würde.
Also, nach wie vor den vollen Wert bei der Beantragung eines Pfüb ansetzen und gegen Absetzungen vorgehen.
541 Keine Gebühr, wenn Pfüb fruchtlos verlaufen???
16.02.2005 Kann man das genauer nachlesen, um einschlägig argumentieren zu können.

541 Keine Gebühr, wenn Pfüb fruchtlos verlaufen???
21.02.2005 Ein Blick in das Gesetz erweitert die Rechtskenntnis.

Das Entstehen der Anwaltskosten hängt nicht vom Erfolg der Massnahme ab -weder in der Vergangenheit noch in der Zukunft- sondern die Frage der Kosten entscheidet sich allenfalls nach 788,91 ZPO und zwar dort erschöpfend.

Die zitierten Hamb Entscheidungen betreffen weder einen zulässigen gebotenen PFÜB noch eine Mobiliarvollstreckung.


suchen nach
788
im Info Forum
www.vollstreckungs-ass.de
541 Keine Gebühr, wenn Pfüb fruchtlos verlaufen???
09.03.2005 Hallo, ich bin es noch einmal.

Zufällig habe ich heute in der Kammerzeitschrift unserer Rechtsanwaltskammer einen Artikel gelesen, wo genau dieses Problem auftaucht.

Nach Auffassung des Landgerichts ist es nicht mit dem Wortlaut des § 57 II BRAGO vereinbar, dass die Gebührenhöhe vom Erfolg der Zwangsvollstreckung abhängig zu machen ist. Vielmehr ist in jedem Fall eine Einzelprüfung geboten.

Es gibt hier wohl leider mehrere gegenteilige Entscheidungen unseres Landgerichts in Hamburg. Ich habe dieses Problem noch mit vielen meiner Kolleginnen besprochen. Wir waren alle der Meinung, dass wir weiterhin alle Gebühren in voller Höhe geltend machen.

Schönen Feierabend, Dinimini

541 Keine Gebühr, wenn Pfüb fruchtlos verlaufen???
21.06.2006 Kann mir den jemand den Namen der Zeitschrift sagen und das Datum? Dann kann ich mal recherchieren. Danke.
541 Keine Gebühr, wenn Pfüb fruchtlos verlaufen???
21.06.2006 @josefstamm:

Ein Blick in den Duden erweitert die Rechtschreibkenntnisse. Maßnahme schreibt man mit ß!
542 Streitwert in WEG-Sache; hier: Kellernutzung
11.02.2005 Wer kann mir helfen. Ich muss den Wert ermitteln für eine Streitigkeit in WEG-Sachen.

Unsere Mandanten benutzen derzeit einen Kellerraum, der ihnen laut Sondernutzungsrecht gar nicht zusteht. Dies ist erst aufgefallen, als eine Wohnung verkauft wurde.

Wie errechne ich nun den Wert bei einer streitigen Auseinandersetzung? Unsere Mandanten müssten den von ihnen genutzten Kellerraum räumen und gleichzeitig den Nachbarn, der ihren Keller benutzt ebenfalls aus dem Kellerraum rausschmeißen?

Wie errechne ich den Wert???
543 Abrechnung Schlichtungsverfahren
11.02.2005 Hi, ein Neuling im Forum :-D

Weiß jemand, wie man das Streitschlichtungsverfahren in Nachbarschaftsangelegenheiten nach RVG richtig abrechnet? Ich habe jetzt einige Lösungsvorschläge... aber keiner kann mir wirklich sagen, wie es KORREKT abgerechnet wird.

Wenn zuvor außergerchtliche Tätigkeit war, wird diese angerechnet? (meiner Meinung nach ja...)

Wie wird es auf das evtl. nachfolgende gerichtliche Verfahren angerechnet?

Welche Gebühren entstehen? Nur die Geschäftsgebühr nach 2403 VV RVG? und die Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld zum Termin? Oder auch noch eine Terminsgebühr und evt. Einigungsgebühr? Falls ja, wie hoch?

Würde mich über Antworten freuen =)

die HoNeY :-)
543 Abrechnung Schlichtungsverfahren
11.02.2005 Hilfe..... :boah:
544 Antrag auf Zwangsversteigerung
11.02.2005 Hallo,

hatte eine Sache auf dem Tisch, wonach unser Mdt eine vollstreckbare notarielle Urkunde Eigentumswohnung, Kaufpreis soll in Raten gezahlt werden unter Erfüllung zweier Bedingungen. Eine davon ist erfüllt, nun kann somit ein Teilbetrag vollstreckt werden.

Wir hatten überlegt, ob eine Eintragung einer Zwangshypothek oder eine Zwangsversteigerung sinnvoll wäre. Entschieden haben wir uns zum letzteren, weil wir uns dachten, wenn eine Zwangshypothek drin ist, nützt es unserem Mandaten nichts.

So ließ mich die Sache aber nicht in Ruhe, habe ich mich also zu Hause nochmal hingesetzt und nochmal nachgelesen. Dabei ist mir ins Auge gefallen, dass es sinnvoll bei einer Zwangsversteigerung ist die gleichzeitige Zwangsverwaltung mit zu beantragen. Denn ohne Zwangsverwaltung ist der Schuldner immer noch berechtigt, das Grundstück zu veräußern oder zu verschenken. Dann würde man sich mit dem neuen Eigentümer rumstreiten.

Nun zu meiner Frage, der Antrag ist bereits so seit einer Woche draussen. Kann ich einen Zwangsverwalterantrag noch nachreichen?

Wir hatten noch nicht so einen Fall und sind daher unbedarft an die Sache rangegangen.

Danke für Anworten.

Beate
545 Arbeiten im Ausland
13.02.2005 Ich (33) arbeite seit 12 Jahren als Rechtsanwaltsfachangestellte und davon seit 7 Jahren als Büroleiterin in den unterschiedlichsten Anwaltskanzleien in Deutschland. Nun möchte ich gern für ein halbes Jahr oder länger im Ausland arbeiten und dies natürlich gern auch in meinem Job. Es wäre schön, wenn jemand bereits solche Erfahrungen sammeln konnte und mir einige Tipps oder Hinweise geben könnte, wo man sich hinwenden muss.
Vielen Dank.
546 Wer macht den Rechtswirt bei der FSH im Raum Münch
14.02.2005 Hallo,

ich werde ab März das Studium zum Rechtswirt beginnen und suche Kommilitonen in und um München zum Erfahrungsaustausch und evtl. Gründung einer Lerngruppe.

Ihr könnt mich gerne auch unter Andrea.Zieglgaensberger@gmx.de anmailen.

Bis dann, Ciao Andrea
546 Wer macht den Rechtswirt bei der FSH im Raum Münch
30.09.2005 Hallo rote-zora
ich habe dir eine private Mail geschrieben
Grüße Claudia
547 wohnungs überprüfung
14.02.2005 hallo

habe mal ne farge jetzt bei harz4
hat da das aamt das recht ohne durchsuchungsb. die wohnung zu über prüfen wie mann lebt.

mfg
danke???
547 wohnungs überprüfung
15.02.2005 Ja, sogar ohne vorherige Anmeldung..
547 wohnungs überprüfung
18.02.2005 Ja, dass können sie. Die Ämter wollen ab März verstärkt Haushalte überprüfen, wo es grobe Widersprüche in den gestellten Anträgen gibt.

Gruss Beate
547 wohnungs überprüfung
18.02.2005 Da Fernsehen ja bildet:

Auf Pro Sieben haben die in der letzten oder vorletzten Woche eine Reportage Prüfer vom Amt gezeigt.
548 Abrechnung RVG-Terminsgebühr, wenn erst verhandelt
14.02.2005 Hallo,
ich bin neu hier. Kann mir jemand bei folgendem Sachverhalt helfen?

Und zwar:

Wir haben beim ArbGer Klage erhoben (411,80 €). Zum ersten Termin erschien Beklagter ordnungsgemäß. Es wurde zur Sache erörtert und neuer Termin anberaumt.
Zum zweiten Termin erschien Beklagter nicht, es erging VU (290,40 €). Dagegen legte Bekl. Einspruch ein und erhob Widerklage i.H.v. 271,40 €. Wir erhöhten die Klage um weitere 264,60 € und dann 164,60 €. Es erging neuer Termin, zu dem er wieder nicht erschien. Ein zweites VU (Streitwert: 536,00 €) erging.
Klar ist, dass trotz zwei VU s nur eiene 0,5 Terminsgebühr über Summe der Gegenstandswerte ergehen kann, aber was ist mit der Erörterung im ersten Termin? Zwei Terminsgebühren (0,5 und 1,2, die nach § 15 RVG geprüft werden müssen) oder eine 1,2 TG über Summe der GW e, so dass die 0,5 TG von ihr geschluckt wird?
Bin mit dieser Akte echt überfordert.

Wäre echt lieb, wenn mir jemand hilft. Schon vielmals Danke im Voraus.

Liebe Grüße,
Antje.
548 Abrechnung RVG-Terminsgebühr, wenn erst verhandelt
18.02.2005 Hallo!

Ich versuche mal, dir zu helfen. Weiß aber auch nicht, ob ich richtig liege. Hoffe, es ist noch nicht zu spät.

Eine 1,2 TermG aus 411,80 EUR dürfte auf jeden Fall entstanden sein, schließlich wurde im Termin verhandelt. Daneben müsste eine 0,5 TermG aus 536,00 EUR anfallen. Beide Gebühren nach § 15 III RVG prüfen und ggf. kürzen.

Falls du das Problem schon lösen konntest, wäre es schön, wenn du mitteilst, wie es richtig gemacht wird. Die Sache klingt nämlich recht interessant. Aber ich wäre mit dieser Akte sicherlich auch bissel überfordert.

Liebe Grüße
Manu
549 Abrechnung eidesstattliche Versicherung
14.02.2005 Hallo,

folgendes Problem:

Sch. hat e.V. bereits abgegeben (Auskunft aus Schuldnerkartei). Wir forderten Kopien ab und berechneten Mand. die 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG. Nun sind drei Jahre vergangen und wir wollen vom Sch. neue Abgabe der e.V.. Kann ich neue 0,3 Verfahrensgebühr verlangen oder ist unsere Tätgikeit für diesen Antrag durch die erste Abrechnung abgegolten?

Vielen Dank schon mal im Voraus für evtl. Ratschläge.

Liebe Grüße,
Antje.
549 Abrechnung eidesstattliche Versicherung
14.02.2005 Für jeden neuen Auftrag entsteht die Gebühr erneut
549 Abrechnung eidesstattliche Versicherung
15.02.2005 Vielen Dank für die Antwort.
550 Mehrwertsteuer
15.02.2005 Hallo,
brauch nochmal eure Hilfe!
Grundsatz ist ja, dass Mehrwertsteuer, die ausgewiesen ist, auch abgeführt werden muss. Wie ist dass dann mit der Gebührenberechnung an den Gegner im Mahnschreiben, wenn Mandant nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Hätte ja dann zweimal Mehrwertsteuer ausgewiesen (wenn Mandant zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, natürlich netto)
550 Mehrwertsteuer
15.02.2005 Aber du bekommst das Geld doch nur 1x ...
550 Mehrwertsteuer
15.02.2005 Also ich kenne das bisher so, dass die Gebühren im Mahnschreiben an den Gegner entweder im Mahnschreiben selbst oder unter dem Mahnschreiben aufgeführt sind. Dann braucht diese Rechnung auch keine Rechnungsnummer und dann braucht auch die Mwst. nicht abgeführt zu werden, weil das keine richtige Rechnung ist. Im Kostenfestsetzungsantrag ist es ja auch dasselbe.
550 Mehrwertsteuer
15.02.2005 Um Himmels willen, was ist das für eine Auffassung von Steuerehrlichkeit?
Also erst einmal ist festzuhalten, dass ein Mahnschreiben an den Gegner grundsätzlich keine Rechnungs-Nr. benötigt, da es sich nicht um eine Rechnung handelt.
Diese ist dem Mandanten gegenüber zu erstellen und der ist dem Anwalt gegenüber immer zur Zahlung der Mehrwertsteuer verpflichtet.
Der Anspruch des Mandanten gegen den Schuldner auf Erstattung der ihm durch das Mahnschreiben entstandenen Kosten ist ein Verzugsanspruch und kein Anspruch des Anwalts gegen den Gegner.
Wenn der Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist, dann hat der Mandant keinen Anspruch gegen den Gegner auf Erstattung der Mehrwertsteuer sondern nur auf Erstattung der Netto-Kosten.
Der Anwalt hat dann eine Kostenrechnung an den Mandanten mit Mehrwertsteuer zu stellen und hiervon den evtl. vom Gegner eingezogenen Netto-Betrag in Abzug zu bringen, so dass bei dem Mandanten die Mehrwertsteuer verbleibt.
Alles andere ist nonsens.
550 Mehrwertsteuer
15.02.2005 Wie darf ich das verstehen, wenn ich dem Gegner, meine Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme in Rechnung stelle, habe ich doch bereits eine Rechnung die ich mitranhefte`? Natürlich trägt diese Rechnung auf eine Rechnungs-Nr.!
550 Mehrwertsteuer
16.02.2005 So wie ich es geschrieben habe.
Der Gegner ist nicht Rechnungsempfänger, sondern der Mandant. Dieser hat einen Erstattungsanspruch gegen den Gegner, nichts anderes.
Sie selbst haben mit dem Gegner keinen Vertrag oder auch sonst keinen Anspruch gegen diesen.
Wenn die Rechnung, die Sie beiheften, auf den Mandanten lautet und der Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist, darf sie keine Mehrwertsteuer enthalten. Die Folge ist, dass Sie dem Mandanten eine weitere Rechnung zusenden dürfen mit einer weiteren Rechnungs-Nr., in der dann die Rechnung Brutto mit dem Zahlungseingang Netto auszuweisen ist.
550 Mehrwertsteuer
16.02.2005 Also prinzipiell würde man dem Gegner doch sowieso keine Kostenrechnung schicken, sowas gibt es bei uns nicht. Kostenrechnungen gehen ausschließlich an den Mandanten. Der Gegner bekommt allenfalls eine KostenBErechnung, ohne Rechnungsnummer, im Falle dass der Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist auch ohne Mehrwertsteuer. Die Berechnung soll der Gegenseite ja nur verdeutlichen welche Kosten angefallen sind also welche Ansprüche des Mandanten vorliegen.
550 Mehrwertsteuer
16.02.2005 Also noch mal kurz zusammengefasst: Der Gegner bekommt keine Rechnung. Die Gebühren für das Mahnschreiben sollten am besten im Text des Mahnschreibens aufgeführt werden. Das Mahnschreiben benötigt keine Rechnungsnummer.
Wenn die Sache abgeschlossen ist, bekommt die Rechnung der Mandant.
550 Mehrwertsteuer
16.02.2005 Ist schon klar, dass es nur Auswirkungen hat, wenn der Mandant zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, aber was ist mit dem Grundsatz: Steuer, die ausgewiesen ist, muss auch abgeführt werden ?
550 Mehrwertsteuer
16.02.2005 Auf was willst du jetzt eigentlich raus? Wenn der Gegner die Mehrwertsteuer mit bezahlt, dann wird anschließend die Rechnung an den Mandanten gestellt und die Mehrwertsteuer abgeführt. Sonst wäre das doch dopplet oder ich versteh jetzt nicht wo das Problem liegt... ;-)
550 Mehrwertsteuer
16.02.2005 Ich verstehe die Problematik auch nicht so ganz. Wenn du die Gebühren um Mahnschreiben aufführst, bekommt das Mahnschreiben ja keine Rechnungsnummer. Da es dann keine Rechnung ist, muss auch keine Mwst. abgeführt werden. Schließlich muss du für einen Kostenfestsetzungsantrag auch keine Mwst. abführen, obwohl sie darin ausgewiesen ist.
Die Mwst. muss erst abgeführt werden, wenn du die Rechnung an Mandant schreibst und dies eine ordentliche Rechnung ist mit Rechnungsnummer usw..

550 Mehrwertsteuer
16.02.2005 Chefin sagt, dass nur eine Berechnung/Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer in der Akte sein darf (und zwar die an den Mandanten!), weil ich für jede ausgewiesene Mehrwertsteuer auch Mehrwertsteuer abführen muss. Die Anforderungen an die Rechnungen müssen nicht vorliegen (Rechnungs-Nr. usw.) s. § 14 UStG. Dann wären ja meine Mahnschreiben falsch, weil ich da auch die Kosten mit Mehrwertsteuer ausweise (wie KfA, ZV usw.)
550 Mehrwertsteuer
16.02.2005 Sorry ich geb s auf.
Das Problem wird anscheinend nicht erkannt, trotz langer Ausführungen.
550 Mehrwertsteuer
16.02.2005 Hallo,

ich muss Herrn Treysse beipflichten. Prinzipiell ist der Mandant Kostenschuldner.

Beispiel: Gerichtsverfahren ist beendet. Du stellst KFA (mit oder ohne Mwst)je nach dem ob mdt Vorsteuerabzugsberechtigt ist oder nicht. Dann stellst du gleichzeitig eine Rechnung an den Mandanten,die er vorab zu bezahlen hat, da er Kostenschuldner ist. So KFB kommt. Mdt beauftragt Anwalt die Kosten aus KFB beizutreiben, da GS auf KFB nicht gezahlt. Die machst ein Aufforderungsschreiben nebst Kostennote (ohne Rgnr.). Die gleiche Rechnung schickst du an Mdt ebenfalls raus mit Rgnr., da dieser Kostenschuldner wiederum ist. Mdt bezahlt alles. So, nun alles was dann rein kommt, ist dann sowie FG, da ja Mdt die Kosten bereits bezahlt. Usw. usw.

550 Mehrwertsteuer
16.02.2005 Ups, war zu schnell

genauso sieht es mit der Mwst aus. Ist der Mdt vorsteuerabzugsberechtigt, dann wird die Mwst nicht ausgewiesen.

So hab ich es gelernt.

Hoffe es richtig verstanden zu haben, euer Problem.

Grüße Beate
550 Mehrwertsteuer
17.02.2005 Hier geht es einzig und allein um die Kostenerstattung, welche wie das Wort schon sagt, ausschließlich zur Umverlagerung der Kostenschuld dient, d. h. aus dem Kostenschuldner Mandant wird der Kostenschuldner Gegner. Nur dass der Kostenschuldner Gegner nicht uns als Rechtsanwälten gegenüber verpflichtet ist, sondern einzig und allein gegenüber dem Mandanten, der ja gerne seine Kosten (Rechtsanwaltskosten inklusive Mehrwertsteuer, die unter Umständen schon beim Finanzamt ist) auf +/- 0 bringen möchte. Also Mehrwertsteuer ausweisen, wenn der Mandant nicht vorsteuerabzugberechtigt ist und bei Einzug der Kostenforderung insgesamt an ihn abführen! Ist doch logisch oder?
551 Notarfachwirt bei RB - Erfahrungen
16.02.2005 Hallo zusammen,

ich interessiere mich für das Online-Studium zum Notarfachwirt bei dem RB-Institut. Hat jemand Erfahrungen hinsichtlich des Studienganges, Durchführung usw.
Was bringt mir das Studium ? Hat jemand das Studium abgeschlossen und kann sagen Ja, ich bin beruflich weitergekommen! Die Investition hat sich gelohnt!

Mir wurde beim RB-Institut mitgeteilt, dass man mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 5 Stunden rechnen kann beim Online-Studium. Mir scheint die Angabe sehr gering. Das kann man doch nicht in 5 Stunden pro Woche schaffen oder?

Bin schon gespannt auf Eure Beiträge.

Es grüßt ganz lieb aus Niedersachsen
Anja :-)
552 Dringend!!! Abrechnung mit Beratungshilfeschein
16.02.2005 Hallo,
hab mal wieder ein kleines Problemchen.

Also folgendes: 11/ 2003 Mandat angenommen, Akte angelegt. Familiensache, alles schicki, beendet seit Ende 2004. Gegenüber Mandantin abgerechnet. Mandantin zahlt nicht. 3 Mahnungen ohne jede Reaktion. MB, dann VB beantragt, VB ist in Arbeit. So, nun schickt uns die liebe Dame vor 2 Tagen mit der Post einen Beratungshilfeschein mit der Bitte um Abrechnung der Sache beim Gericht. Die Sache ist folgende:

Der Schein datiert vom 08/2003. Wie bereits erwähnt, haben wir die Sache erst 11/03 angenommen. Sie sagte kein Wort darüber, dass sie einen Beratungshilfeschein vom Gericht hat. Die ganze Zeit nicht. Nun sind ja erhebliche Mehrkosten entstanden durch die Beantragung des MB und VB.

Können diese Mehrkosten in den Beratungsschein mit aufgenommen und abgerechnet werden?

Bitte um schnellstmögliche Antworten, danke im voraus.

Gruß Beate
552 Dringend!!! Abrechnung mit Beratungshilfeschein
16.02.2005 Denke nicht, weil ein BRH Schein ja nur für ne Beratung gedacht ist und nicht für sowas. Glaube kaum, dass sich das durchsetzen lässt
552 Dringend!!! Abrechnung mit Beratungshilfeschein
17.02.2005 Danke für deine Antwort, Gast.

Das der Beratungsschein nur für eine Beratung ist, ist mir auch klar. Aber wir wussten dass ja vorher nicht. Zumal das Erstellungsdatum im August 2003 war und wir die Sache erst im November bekommen haben.

Da steig ich nich durch. Ich vermute mal, dass dieser Schein für eine andere Sache war, ähnlich der, die wir angenommen haben. Aber warum schickt sie uns jetzt erst diesen Schein. Da muss es doch eine Möglichkeit geben.

Danke Beate
552 Dringend!!! Abrechnung mit Beratungshilfeschein
17.02.2005 Wir werden morgen mal bei Gericht anrufen und versuchen der Sache mal auf den Grund zu gehen.

Danke
553 Terminsvertreter/MDT
17.02.2005 Hallo und guten Morgen liebe Kollegen,

wie verhält sich der Fall, wenn wir eine Terminsvertretung übernommen haben und der Mdt des PB PKH bewilligt wurde? Ich habe erst einmal die KoRe ganz normal für den TV abgerechnet, da ja nur der beigeordnete nach PKH abrechnet, habe leider nichts im RVG oder sonstige Literatur gefunden. Oder muss ich hier auch die PKH-Geb. nehmen???
554 Perfektes Auftragsschreiben
17.02.2005 Hat jemand ein tolles Muster für ein Auftragsschreiben nebst Kostenrechnung und allem?

Danke, Wurzeline
554 Perfektes Auftragsschreiben
17.02.2005 Was meinst Du mit Auftragsschreiben? Oder meinst Du ein AufFORDERUNGSschreiben??
554 Perfektes Auftragsschreiben
17.02.2005 Antwort auf: Was meinst Du mit Auftragsschreiben? Oder meinst Du ein AufFORDERUNGSschreiben??


Oh, sorry, klar meine ich das, bin noch nicht ganz wach
554 Perfektes Auftragsschreiben
21.02.2005 www.gv-stamm.de
Rubrik Vollstreckung
download Vollstreckungsantrag kostenfrei
554 Perfektes Auftragsschreiben
14.12.2005 Antwort auf: www.gv-stamm.de
Rubrik Vollstreckung
download Vollstreckungsantrag kostenfrei


554 Perfektes Auftragsschreiben
14.12.2005 Ist das bei Herrn GV Stamm nicht ein Vollstreckungsauftrag?

Ich hatte das so verstanden, daß ein außergerichtliches AUfforderungsschreiben benötigt wird.
554 Perfektes Auftragsschreiben
15.12.2005 Herrn
Hans Dauerschuldner
Pleitegasse 5

11111 Schuldendorf

Aufforderungsschreiben

Sehr geehrter Herr Dauerschuldner,

unser Mandant (vollständige Angabe) hat uns mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt. Sie schulden meinem Mandanten it Rechnung vom ....... Nr. ....... den fälligen Betrag in Höhe von EURO ....... für ....... in Rechnung. Leider kann bis zum heutigen Tage kein entsprechender Zahlungseingang feststellt werden. Ich fordere Sie daher namens meines Mandanten auf, den Betrag in Höhe von EURO ...... bis spätestens zum .............. unserem Konto gutzubringen. Da Sie sich zwischenzeitlich im Verzug befinden, haben Sie auch die Kosten der anwaltlichen Inauftragnahme laut begefügter Aufstellung/Rechnung zu tragen.

- Wenn du magst, kannst du ja noch auf 288 BGB (Verzugszinsen) aufmerksam machen -
Dann noch die Rechtsanwaltskosten beifügen

554 Perfektes Auftragsschreiben
15.12.2005 gutzubringen

:-D
heißes Wort
:-D

Wir haben noch dabei
Sollten Sie diese Frist fruchtlos verstreichen lassen sehe ich mich gezwungen, meinem Mandanten zur Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe ohne weitere vorherige Ankündigung zu raten.

Damit ist dann die 0,65 Geschäftsgeb. hundertpro im Kasten. Weil eben vorher der Auftrag zum außergerichtlichen Schreiben eindeutig vorlag.

Beitrag wurde editiert (2005-12-15 09:29:41)
554 Perfektes Auftragsschreiben
15.12.2005 naja - ich könnte noch anbringen .... so wie mein Anwalt oft diktiert:
Anliegend erhalten Sie als Anlage beigeschlossen .....
da rollen sich mir jedesmal die Fußnägel auf ....
554 Perfektes Auftragsschreiben
15.12.2005 naja - ich könnte noch anbringen .... so wie mein Anwalt oft diktiert:
Anliegend erhalten Sie als Anlage beigeschlossen .....
da rollen sich mir jedesmal die Fußnägel auf ....
554 Perfektes Auftragsschreiben
15.12.2005 *g*

Ist der Anwalt schon älter oder wo hat er diese heiße Ausdrucksweise her :-) ?