RENOTHEK
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559 Was macht Sinn?
18.02.2005 Ich möchte mich gerne beruflich weiterbilden (und irgendwo auch finanziell weiterkommen) - jedoch wird man ja quasi überschüttet mit Angeboten von diversen Instituten mit Lehrgängen im juristischen Bereich (zum Teil ist das ganze ja auch nicht billig).
Daher meine Frage an alle, die sich mit dem Thema auseinandergesetzt haben und ggf. auch schon einen Abschluss gemacht haben: Was macht Sinn? Welche Fortbildung ist zu empfehlen, wie hat Euer Arbeitgeber (oder auch neuer Arbeitgeber bei Neueinstellung) reagiert? Und was ist reine Geldmacherei und man sollte es insofern lassen?
Bin für jeden Tip dankbar :)
559 Was macht Sinn?
19.02.2005 Sinn machen meiner Meinung nach nur bundesweit anerkannte Abschlüsse. Denn alle Fortbildungen kosten ein Heidengeld, Zeit und Nerven.

Wie es derzeit mit der bundesweiten Anerkennung der Rechtswirte aussieht, kann ich nicht sagen. Anerkannt ist auf jeden Fall seit 2001 der Rechtsfachwirt. Dieser wird von versch. Instituten als Fernstudium oder Weiterbildung vor Ort angeboten, die jeweiligen Kammern führen dann die Prüfungen durch. Dort genau nach Dauer, Dozenten, Kosten, Durchfallquote und Ruf vorab informieren! Ggf. hier im Archiv nachlesen (hier findet sich schon sehr vieles), weiteres auch unter www.reno-forum.de oder www.rechtsfachwirt-portal.de - nur als 2 Beispiele.

Ob und wie der Chef soetwas später anerkennt, hängt wohl vom Chef ab ;-) Aber wer weiß denn, wo es einen noch hinverschlägt? Man macht diese Weiterbildung ja für sich und nicht für den Chef. Seinen Marktwert erhöht man damit allemal. Und erst durch die Weiterbildung merkt man erstmal, was man eigentlich alles nicht weiß ...

Für was du dich auch entscheidest: viel Erfolg! Es lohnt sich! (Aber ein Spaziergang wirds nicht ;-)

Mandy
559 Was macht Sinn?
23.02.2005 Hi Jenny,

ich habe mich jetzt auch lange mit diesem Thema beschäftigt. Im Juli 04 habe ich meine Ausbildung zur RA-FA abgeschlossen.

Bis jetzt bin ich zu dem Ergebnis gekommen, daß alle Weiterbildungen (Rechtsfachwirtin, Rechtswirtin, Rechtsassistentin) sehr teuer sind und nicht wirklich anerkannt werden. Ein Lehrer sagte mir, daß Rechtsanwälte im Endeffekt nur jemanden zum Schreiben benötigen und keinen Wert darauf legen, ob man Rechtsfachwirtin ist oder nicht.

Ist ziemlich deprimierend. Ich bin momentan auch total frustriert, weil ich nicht weiß, wie ich weitermachen soll.

Habe mich über die BOS informiert, aber der Aufgabenstoff (Mathe) ist für mich zu schwer.

Mich würden noch Sprachen interessieren, aber das kostet wieder sehr viel Geld.

Vielleicht können wir uns darüber ja mal unterhalten. Würde mich echt interessieren, wie Du dazu stehst.

Liebe Grüße, Tanja
559 Was macht Sinn?
23.02.2005 Dem letzten Beitrag muss ich widersprechen. Kommt natürlich auch auf Kanzlei und Chef an, aber mir hat es vieles gebracht:

- wahnsinnige Menge an neuem Wissen
- bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt (wohlgemerkt nicht nur für Kanzleien)
- neuen Vertrag mit neuer Stellung in der Kanzlei
- Gehaltserhöhung dementsprechend
- ich kann den RA entlasten usw.

Der Trend geht dahin, soviel ist sicher. Warum soll ein RA eine RA-Fachangestellte einstellen, solange er für dasselbe Geld (leider bei manchen so) eine Rechtsfachwirtin mit viel mehr Wissen bekommen kann? (jetzt mal übertrieben)

Ich kann es jedem nur empfehlen. Wenn nicht für den Chef und die Kanzlei jetzt, dann sicher für später! Wer es sich fachlich zutraut, nur zu! Es lohnt sich bzw. kann sich irgendwann lohnen! Jede Fortbildung kann sich irgendwann auszahlen.

Viel Erfolg und liebe Grüße!

Mandy
559 Was macht Sinn?
23.02.2005 Ich habe mich auch lange mit dem Thema befasst und mich am Ende für den Rechtsassistenten entschieden. Der Lehrgang ist staatlich anerkannt und dauert nur ein halbes Jahr. Zusätzlich kostet er im vgl. zu anderen Weiterbildungen echt wenig. Hier kann man auch schauen, ob einem so eine Weiterbildung überhaupt liegt. Den Fachwirt kann man danach immer noch machen. Ich für meinen Teil kann den Assistenten nur empfehlen. Man lernt viel Neues und es ist nicht zu abgehoben . Ich konnte schon einiges in der Praxis anwenden. Außerdem ist die Betreuung echt klasse, Fragen werden gleich beantwortet. Und was meinen Chef angeht, der hat auch klasse reagiert. Meinte das bringt auf jeden Fall was und vom Fachwirt hält meiner sowieso nicht so viel. Aber das ist Ansichtssache. Also mir persönlich hat es viel gebracht und Spaß gemacht, auch wenn man sich manchmal zusammen nehmen mußte zwecks dem Lernen ;-)
559 Was macht Sinn?
23.02.2005 Also, ich habe mich auch für den Rechtsassistenten entschieden. Bin erst im 2. Monat, aber habe schon das Gefühl, einige Sachen viel besser zu verstehen und mein Chef findets auch gut + zahlt 1/2.
559 Was macht Sinn?
08.03.2005 wo habt ihr die Ausbildung Rechtsassistent gemacht??
gibs ne HP oder so?
559 Was macht Sinn?
08.03.2005 Antwort auf: wo habt ihr die Ausbildung Rechtsassistent gemacht??
gibs ne HP oder so?



Schau mal unter www.rechtsassistent.de

Gruß, Wurzeline
560 Leitender Notarmitarbeiter
20.02.2005 Hallo Leute,

ich bin auch mal wieder hier. Lang hat´s gedaurt.

Ich habe grade in der Renopraxis was über die Ausbildung (bzw. Fernstudium) der Ländernotarkasse Leipzig zum Leitenden Notarmitarbeiter gelesen und finde das total interessant. Bin eigentlich auch schon Ewigkeiten auf der Suche nach einer entsprechenden weiterführenden Ausbildung.

Hat jemand von euch schon an diesem Fernstudium teilgenommen.???

LG Nancy
560 Leitender Notarmitarbeiter
21.02.2005 Da habe ich noch nie was von gehört. Okay, ist auch nicht ganz so meine „Ecke“...

Wäre aber trotzdem intressant mehr darüber zu erfahren...
Bin doch sooo neugierig ;o)

LG Andrea
560 Leitender Notarmitarbeiter
06.04.2005 Ich habe einiges im Netz gelesen darüber und es hört sich sehr interessant an. Das Problem ist nur, dass nichts über den genauen Ablauf und den Kosten zu finden ist.

Vielleicht hat ja jemand von Euch mehr Glück und sagt es mir.


Näheres unter:
www.tfh-berlin.de/~fsi/reno/FsiLeiNo.htm

www.tfh-berlin.de/~fsi/homepage/FsiKa.htm (leider ist die Verlinkung hier nicht in Ordnung. Man kommt immer zum Bürovorsteher im (Rechtsanwalts- und) Notarfach.

www.laendernotarkasse.de/ausundfortbildung.htm
560 Leitender Notarmitarbeiter
09.04.2005 Zitat:

7. Welche Aufstiegsmöglichkeiten gibt es?

Die Fortbildungsmöglichkeiten für Notarfachangestellte und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sind regional unterschiedlich geregelt. Voraussetzung für die Erlangung der verschiedenen qualifizierten Abschlüsse ist die Teilnahme an Fortbildungskursen und das Bestehen der jeweiligen Prüfungen. Die Fortbildung ist Spiegelbild der unterschiedlichen Notariatsverfassungen und führt je nach Region zu unterschiedlichen Abschlüssen. Es lassen sich z. Zt. einstufige und zweistufige Fortbildungen unterscheiden. Dementsprechend gibt es unterschiedliche Fortbildungs- und Prüfungsordnungen. Die Fachangestelltenfortbildung im Notarbereich liegt in den Händen der regionalen Notarkammern bzw. Notarkassen, bei denen auch weitere Informationen eingeholt werden können.

Die Angebote zum Erwerb qualifizierter Abschlüsse sind vielgestaltig. In Bayern und der Pfalz gibt es den Inspektor im Notardienst, in Berlin den Bürovorsteher, in den neuen Bundesländern den Leitenden Notarmitarbeiter, in Braunschweig, Bremen und Celle den Notariatsfachwirt, in Frankfurt am Main und Kassel den Notarfachwirt, in Hamm den Geprüften Rechts- und Notarfachwirt, in Koblenz, dem Saarland und dem Gebiet der Rheinischen Notarkammer das zweistufige System der Fortbildung zum Notarfachassistenten und zum Notarfachreferenten und nicht zuletzt in Schleswig-Holstein den Rechts- und Notarfachwirt.

Die für das Erreichen des jeweiligen Abschlusses erforderlichen Unterrichtszeiten belaufen sich je nach Modell auf 200 bis 240 Stunden. Lediglich die Ausbildung zum Geprüften Rechts- und Notarfachwirt bei der Notarkammer Hamm mit 450 Stunden stellt insofern eine deutliche Abweichung dar, da die Fortbildung auch zugleich im Rechtsanwalts- und Notarbereich erfolgt. Unterschiedlich ist weiterhin die mit dem Erwerb des Abschlusses verbundene Dauer der Abwesenheit vom Büro. Die Abwesenheitsdauer variiert je nachdem, ob die Kurse am Wochenende stattfinden oder als Blockveranstaltungen angesetzt werden. Bei den Fortbildungen der Notarkasse sowie der zweistufigen Fortbildungskonzeption im Rheinland, Saarland und bei der Notarkammer Koblenz müssen sogar insgesamt acht bis neun Wochen Abwesenheit vom Arbeitsplatz veranschlagt werden.

http://www.bnotk.de/Notarfachangestellte/Info.htm#aufstiegsmoeglichkeiten
561 Kosten Schriftverkehr Zugewinnausgleich
20.02.2005 Hallo alle miteinander!

Im Rahmen meiner Scheidung habe ich schon desöfteren Kontakt mit Anwälten & Gerichten und deren Kosten gehabt und konnte bis dato damit klarkommen (die Rechnungen waren nachvollziehbar...wenn azuch manchmal bitter teuer).

Es geht um eine Rechnung meines Anwaltes bezüglich des Zugewinnausgleiches.

Folgender Sachverhalt:
Dezember 2003: Scheidung (endlich!!)
März 2004: Anwalt der Gegenseite wird aktiv und will den Zugewinnausgleich (ich habe dummerweise eine Immobilie)
März - August 2004: Die Anwälte schreiben sich munter gegenseitig Briefe (meiner insg. 4 Stück) Das Fazit ist: Ich meine das Haus ist 70.000 Wert - die Gegenseite meint 112.000. Im letzten Schreiben droht man mir dann (mal wieder) mit einer Klage und hat direkt den Entwurf der Klageschrift beigefügt mit einem vorläufigen Streitwert von 32.000 Euro (laut Meinung der Gegenseite!!). Im letzten der 4 Briefe bestreitet mein Anwalt wie immer die sachlich falschen Ausführungen der Gegenseite.
Von diesem Tage an habe Ich & mein Anwalt auf die Klage gewartet - doch es geschah bis Ende Januar 2005 NICHTS! D. h. es wurde nie eine Klage eingereicht, es gab nur den Schriftwechsel und diesen Klageentwurf der Gegenseite.

Soweit so gut.....

Nun schickt mir mein Anwalt eine Rechnung - logisch, er hat ja was getan (wofür ich ihn auch bezahlen will..), auch wenn es zu keinem rechtsgültigem Ergebnis geführt hat.

Das was mich jedoch schockt ist die Höhe der Rechnung....
Es wurden berechnet nach § 118 / 1 BRAGO mit einem Gegenstandswert von 32.000 Euro mit 10,00/10 somit 830 Euro (netto + 16% + Telefonkosten usw usw.) insgesamt dann 986,00 Euro!

Dies ist natürlich ein bitterere Preis für ein paar Briefe die ja letztendlich (weil die Gegenseite nichts mehr gemacht hat) garnichts geklärt haben. Besonders bitter weil im Falle einer Klage wäre die Entscheidung wohl sehr deutlich in meiner Richtung ausgefallen und ich hätte (wie üblich) PKH usw. erhalten - also quasi nichts für die Klagewut meiner Ex bezahlen müssen.

Nun meine Fragen
a) Ist die Berechnungsweise meines Anwaltes so korrekt? Es wurde ja der StreitwertsVORSCHLAG in einem Entwurfsdokument der Gegenseite einfach so übernommen...
b) wenn das nicht so korrekt ist - dann bräuchte ich natürlich ein paar gute Stichworte die ich dann in einem freundlichem Gespräch meinem Anwalt sagen kann....

Gruß
Mister-M
561 Kosten Schriftverkehr Zugewinnausgleich
20.02.2005 Ich würde mich mal an die zuständige Anwaltskammer wenden, wenn Sie wirklich an der Rechnung zweifeln. Die können Ihnen da unter Umständen weiter helfen. Ihr Anwalt hat richtigerweise eine Geschäftsgebühr nach § 118 abgerechnet (zitiert: für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information, des Einreichens, Fertigens oder Unterzeichnens von Schriftsätzen oder Schreiben...). Hierbei handelt es sich um eine Rahmengebühr, d.h. 5/10 bis 10/10. In der Regel rechnet man die Mitte ab, soll heißen 7,5/10. Jedoch hat der Anwalt hier auch das recht, wenn die Sache umfangreich war und er einiges an Schriftverkehr und Arbeit hatte, 10/10 abzurechnen. Und wenn ich das sehe ist Ihr Anwalt Ihnen wohl im Gegenzug mit dem Streitwert entgegengekommen, immerhin hat Ihr Haus (das auch Streitgegenstand war) einen Wert von €70.000,00. Ihr Anwalt hat jedoch nur €32.000,00 in Ansatz gebracht. Maßgeblich ist der tatsächliche Wert der Sache. Der Streitwert der Klage ist m.E. hier noch nicht maßgeblich, da diese noch nicht eingereicht war.
561 Kosten Schriftverkehr Zugewinnausgleich
20.02.2005 Hallo Gast,

erst einmal Danke für die Antwort. Ich will natürlich vermeiden direkt zur Anwaltskammer zu rennen sondern suche erstmal das Gespräch mit meinem Anwalt und brauche dafür Argumente.

Gibt es z.b. für die 7,5/10 irgendwo eine Richtlinie wann ein Schriftverkehr als aussergewöhnlich gilt?
Als Vergleich habe ich einen weit umfangreicheren Schriftwechsel bezgl. Aufenthaltsbestimmungsrecht unserer gemeinsamen Tochter. Dort hat mein Anwalt 6 Briefe nur in dieser Sache geschrieben und mind. 3 weitere Wo das Thema auch drin behandelt wurde.
Kostenpunkt: 7,5/10 und kanpp 200 Euro!
Wieso sind dann plötzlich 4 Briefe mit 10/10 abzurechnen??

Bei dem Gefallen mit dem Streitwert komme ich nicht mit.
Wenn meine gesamte Berechnung für den Zugewinn akzeptiert würde müsste ich 5.000 Euro auszahlen . Nach Berechnung der Gegenseite aber 37.000 Euro. Somit kommt die Gegenseite im Klageentwurf wohl auf einen Streitwert von 32.000 Euro (sieht so aus als wäre das die hälfte der Immobilie, ist aber Zufall!)
Ist dann nicht der anzusetzende Streitwert meines Anwaltes die 5000 Euro?? oder wenigstens ein Betrag der sich in der Mitte zwischen 5 und 37.000 Euro bewegt?

Was kann ich in einem Gespräch für Argumente liefern?

Letzendlich zeigt mir meine Lage mal wieder das skurile am Rechtssystem auf: Meine Ex hat (angeblich) einen Rechtshilfeschein vom Sozialamt und kann damit umsonst zum Anwalt gehen. D.h. sie setzt wider besserem Wissen falsche Behauptungen auf, ich muss reagieren und es teuer bezahlen und letztendlich klagt sie natürlich nicht (weil sie weis das sie keinen Erfolg haben wird). Ist auch eine Methode das Rechtssystem auszunutzen um jemanden zu ruinieren....

Oder anders: Ich hätte wohl bei der Unterhaltsverhandlung freiwillig mehr anbieten sollen als der Richter ihr zugestanden hat... :-)

Gruß
Mister-M
561 Kosten Schriftverkehr Zugewinnausgleich
20.02.2005 Leider zielt die Frage schon auf konkrete Rechtsberatung ab. Wer immer hier antwortet, läuft Gefahr, Ärger zu bekommen.

Wirklich einfach Anwalt noch mal fragen und dann ggf. mit den Unterlagen zur Anwaltskammer gehen.

ein weiterer Gast
561 Kosten Schriftverkehr Zugewinnausgleich
21.02.2005 Ja also ich denke auch, das wird jetzt zu tiefgründig. Zwecks den Gebühren einfach noch mal direkt beim Anwalt nach fragen und wenn man hier nicht weiter kommt zur Anwaltskammer (dafür sind die ja u.a. da). Das lässt sich bestimmt klären.
561 Kosten Schriftverkehr Zugewinnausgleich
21.02.2005 Erst einmal muss ich sagen man kann die aufgrund der Briefanzahl nicht messen welche Leistung der Anwalt gebracht hat. ob ein zwei oder drei, wichtig ist hierbei die rechtliche Ausführung und das ist in der Tat bei Familiensachen nicht gerade einfach!.

Der Gegenstandwert bemißt sich nun mal nach dem Wert der in dieser Sache angezeigt wird.

Zuletzt muss ich sagen, hinter der Arbeit eines Anwaltes steckt nicht nur einmal ins Gesetzt zu schauen, sondern man nimmthier die Zeit des Anwaltes in Anspruch, sein Wissen, seine Literatur und zuletzt seine MItarbeiter.

Einfach mal mit dem Anwalts sprechen, er wird einschlägiger Argumentieren können. Denn keiner hier weiß wie schwer der Fall gewesen ist. oder inwweit er mit wem irgendwlchen Personen ect Besprechungen hatte.

Viele Grüße und eine herliche Woche
561 Kosten Schriftverkehr Zugewinnausgleich
21.02.2005 Wenn Sie PKH bewilligt bekommen hätten, dann doch auch Beratungshilfe. Vielleicht einfach mal beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen und einreichen! Wäre ein Anfang...
562 RSV: Ist ZV-Kombiauftrag ein Auftrag oder zwei Auf
21.02.2005 Guten Morgen, es ist Montagmorgen und ich bin wohl noch nicht wach?!
Die Rechtsschutzversicherung erklärt mir gerade, dass ich bereits drei Aufträge abgerechnet hätte: 1 Kontenpfändung, 1 Zwangsvollstreckung, 1 eidesstattilche Versicherung = 3
Ich habe bisher den Kombi-Auftrag immer als einen Auftrag abgerechnet und gezählt, hat auch immer geklappt. Bis jetzt zumindest!

Liege ich jetzt falsch oder die RSV? Gibt es dafür eine zitierbare Rechtsgrundlage?

Lustig finde ich ja schon, dass wir in dieser Sache vier Mandanten gegen den gleichen Gegner vertreten, alle sind rechtsschutzversichert, drei RSV haben eine weitere Maßnahme bezahlt, nur die vierte weigert sich...

Wünsche euch allen da draußen eine schöne Woche und hoffe auf Hilfe...
562 RSV: Ist ZV-Kombiauftrag ein Auftrag oder zwei Auf
21.02.2005 Wenn du einen Kombiauftrag gemacht hast (ZV + EV) und der Schuldner hat nach der fruchtlosem Vollstreckung die EV abgegeben, dann handelt es sich um 2 Aufträge. Du kannst dann den ZV-Auftrag abrechnen und zusätzlich den EV-Auftrag.

Wenn der Schuldner auf den Kombi-Auftrag hin keine EV abgegeben hat oder diese bereits in der Vergangenheit abgegeben hatte, weshalb der GVZ die Vollstreckung eingestellt hat, dann handelt es sich um eine Angelegenheit.
562 RSV: Ist ZV-Kombiauftrag ein Auftrag oder zwei Auf
21.02.2005 Das ist die eine Meinung, die andere Meinung nach Herrn Enders, die EV Gebühr kann entstehen bereits mit dem Auftrag der EV. Das war schon damla zu BRAGO -Zeiten eine streitige Frage.
562 RSV: Ist ZV-Kombiauftrag ein Auftrag oder zwei Auf
22.02.2005 Nach BRAGO war es wohl so, dass erst zwei Aufträge, wenn EV wirklich abgenommen wurde. Nach RVG ist es jetzt so, dass es schon 2 Aufträge sind, wenn man die EV auch nur beantragt und sie nicht abgenommen wird.

Gruß, Wurzeline
562 RSV: Ist ZV-Kombiauftrag ein Auftrag oder zwei Auf
24.02.2005 Wurzeline ist zu widersprechen: auch nach dem RVG ist es beim Kombi-Antrag erst dann eine eV Antrag, wenn die Voraussetzungen, also das Rechtsschutzbedürfnis hierfür überhaupt erst besteht: Fruchtlosigkeit oder sonstiges 807 I1-4 ZPO
ERST dann entsteht die Geb f.d. bedingt gestellten Antrag und hat demnach in der ford Berechnung beim ZWV Antrag auch zu diesem Zeitpunkt noch nicht zu suchen.

Die vorgeschilderten Einloggprobleme nerven auch mich, deshalb hier nur sporadische Besuche
www.vollstreckungs-ass.de
562 RSV: Ist ZV-Kombiauftrag ein Auftrag oder zwei Auf
24.02.2005 Danke für den Hinweis. Dann hat mir meine Kollegin Quatsch erzählt :-)
562 RSV: Ist ZV-Kombiauftrag ein Auftrag oder zwei Auf
24.02.2005 Nicht zu früh freuen, mann sollte auch die Kommentare dazu lesen und aus denn ist eindeutig das selbst ebei Antragstellung schon die Gebühr entsteht ob hinter diese übernommen wird oder nicht ist eine zweite Sache. Nicht so voreillig Leute!..Ich werde noch mal schauen wo ich es laß da ich bei einer Vollstreckung genau das gleiche Problem hatte.
563 Owi-Abrechnung BRAGO?
21.02.2005 Hallo an alle,

habe ein kleines Problem und hoffe, jemand kann mir helfen.

Wir wurden im Juni 2004 in einer OWi-Sache beauftragt und haben Akteneinsicht genommen. Eine Einlassung gegenüber der Polizei erfolge im Juli 2004. Sodann ist am 30.07.2004 ein Bußgeldbescheid ergangen, gegen den wir am 18.08.2004 Einspruch eingelegt haben. Nunmehr wurde das Verfahren eingestellt und muss abgerechnet werden.

Meine Frage: Vorverfahren BRAGO und gerichtliche Verfahren RVG?? Oder beides BRAGO? Gemäß RVG handelt es sich um zwei getrennte Sachen.

Für eine kleine Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Jenni

563 Owi-Abrechnung BRAGO?
21.02.2005 dann wenn der Rechtsanwalt das erste Mal tätig geworden ist, also nach BRAGO
563 Owi-Abrechnung BRAGO?
21.02.2005 Sicher? Liegt nicht ein bedingter Auftrag vor, so dass das gerichtliche Verfahren nach RVG abzurechnen ist?
563 Owi-Abrechnung BRAGO?
08.03.2006 Antwort auf: Hallo an alle,

habe ein kleines Problem und hoffe, jemand kann mir helfen.

Wir wurden im Juni 2004 in einer OWi-Sache beauftragt und haben Akteneinsicht genommen. Eine Einlassung gegenüber der Polizei erfolge im Juli 2004. Sodann ist am 30.07.2004 ein Bußgeldbescheid ergangen, gegen den wir am 18.08.2004 Einspruch eingelegt haben. Nunmehr wurde das Verfahren eingestellt und muss abgerechnet werden.

Meine Frage: Vorverfahren BRAGO und gerichtliche Verfahren RVG?? Oder beides BRAGO? Gemäß RVG handelt es sich um zwei getrennte Sachen.

Für eine kleine Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Jenni



563 Owi-Abrechnung BRAGO?
08.03.2006 ich jedenfalls stimme Jenni zu, für mich sind das zwei verschiedene Sachen..
563 Owi-Abrechnung BRAGO?
08.03.2006 Sehe es auch so, dass es zwei getrennte Sachen sind und das Einspruchsverfahren daher nach RVG abzurechnen ist.
563 Owi-Abrechnung BRAGO?
08.03.2006 Also ich sehe das nicht so ganz. Meiner Ansicht nach müsste alles nach BRAGO abgerechnet werden. Ich hatte nämlich auch mal so ein Fall wo ich gegenüber der Staatskasse abrechnen konnte. Vorverfahren war BRAGO und Strafverfahren war RVG. Ich habe zwei Kostenerstattungsanträge gestellt; einen nach BRAGO für das Vorverfahren und einen nach RVG für das Strafverfahren.

Die Bezirksrevisorin hat das bemängelt und wir mussten beides nach BRAGO abrechnen da es EINE Sache ist. Müsste ja dann analog für OWI-Sachen gelten?!?!

Gibt es noch jemanden der das so wie ich sieht???

Schönen Abend noch

563 Owi-Abrechnung BRAGO?
08.03.2006 ich stimme Gast zu - eine Sache - nach BRAGO abrechnen
563 Owi-Abrechnung BRAGO?
08.03.2006 Danke La-Paloma,

ich bin übrigens Ricarda und neu im Forum.

563 Owi-Abrechnung BRAGO?
08.03.2006 na dann Ricarda - herzlich willkommen in unserer kleinen Familie
563 Owi-Abrechnung BRAGO?
11.03.2006 @Gast (Ricarda) du kannst auch als Gast einen Namen eingeben! Wäre besser, dann kann man dich schneller identifizieren ;-)
563 Owi-Abrechnung BRAGO?
11.03.2006 Hallo Kathrin,

ich habs jetzt geschnallt wie das hier so funktioniert. Hab mich a bissel dusselig angestellt.

Bis denne

Ricarda
564 DAS DOOFE EINLOGGEN UND ANTWORTEN HINKT
21.02.2005 Ich könnte echt ausflippen. Geht es Euch auch so, dass Ihr starke Probleme mit dem Antworten erstellen habt? Ich bin eingeloggt und versuche manchmal 10 x meine Antwort reinzustellen und es kommt nichts. Echt nervig, macht keinen Spaß mehr. Egal was ich mache, ständig muss ich mich auch neu einloggen.

Gruß Wurzeline
564 DAS DOOFE EINLOGGEN UND ANTWORTEN HINKT
21.02.2005 deswegen schreib ich hier seit vielen monaten nur noch als gast :-(

MandyK
565 Titel umschreiben lassen wg. Pfändungsmaßnahmen?
22.02.2005 Hallo,

ich habe hier einen Titel liegen, nämlich einen Vergleich in einer Familiensache, in dem die Unterhaltszahlungen für die beiden Kinder geregelt sind. Bisher haben wir nur die Mutter vertreten. Jetzt vertreten wir auch die Tochter und wollten eine Unterhaltspfändung machen. Im Rubrum des Vergleichs stehen die Eltern. Jetzt bekam ich eine Verfügung des Rechtspflegers, dass Gläubiger der Forderung nur die Mutter sein kann, weil diese im Rubrum steht. Die Tochter ist aber bereits 22 Jahre und somit selbst in der Lage Pfändungsmaßnahmen durchführen zu lassen. Was mache ich mit meinem Titel? Umschreiben lassen? Wie geht das genau?

Wurzeline
565 Titel umschreiben lassen wg. Pfändungsmaßnahmen?
22.02.2005 Soweit meine Kenntnis reicht, gibt es hier nur eine Lösung: § 727 ZPO. Da es sehr ausführlich ist, liest du am besten die Kommentierung dazu (z.B. von Zöller). Ist eigentlich recht verständlich geschrieben.
566 Zeit zwischen 1. vorl. ZV und Pfüb? 1 Monat
22.02.2005 Mein 1. vorl. ZV wurde am 31.01. zugestellt. Dann habe ich ja einen Monat Zeit, bis der PfüB zugestellt sein muss. Also der 28.02., oder? Denn 31.2. oder 3.3. kann ich ja nicht nehmen.

Gruß, Wurzeline
566 Zeit zwischen 1. vorl. ZV und Pfüb? 1 Monat
22.02.2005 Die Frist endet am 28.02.05. Wenn du das nachlesen möchtest:
§ 188 Abs. 3 BGB.
567 Was sollen diese Stellenanzeigen??? :o(
22.02.2005 Hallo Ihr Lieben,
ich muss mich ja mal jetzt auslassen über diverse Stellenanzeigen :rot:

Ich lese z.B. gerade diese hier:

Rechtsanwaltsfachangestellte/r Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen engagierten, motivierten und teamfähigen neue/n Mitarbeiter/in für unser Büro. Sie sollten über die allgemeine Hochschulreife verfügen und selbständig und eigenverantwortlich arbeiten können.

Was soll der Blödsinn mit der Hochschulreife, hä. Ich selbst habe, - oh wie schrecklich - NUR die mittlere Reife. Meine Ausbildung (ReNo) habe trotzdem abgeschlossen, auch ohne Hochschulreife. Oder kann man irgendetwas besser, wenn die Ausbildung gut abgeschlossen ist UND man zusätzlich noch die Hochschulreife besitzt. Ich weiß nicht, vielleicht bin ich ja schon zu dumm, dies zu verstehen, weil ich ja nur mittlere Reife besitze.

Im Übrigen finde ich, dass man selbst nach der mittleren Reife im Stande ist, die Ausbildung zur ReFa oder ReNo mit durch aus gut bis sehr gut zu bestehen.

Ich für meinen Teil bin in der Praxis m.E. sehr gut (ohne jetzt arrogant zu wirken). Nicht um sonst bin ich seit 8 Jahren nach meiner AUsbildung noch in meinem Ausbildungsbüro tätig - auch ohne Hochschulreife. So geht es wahrscheinlich auch vielen von Euch.

Ich finde es deshalb diskriminierend und völlig sinnlos, darauf hinzuweisen, dass doch die neue ausgebildete Angestellte einen Hochschulabschluss hat. Oder was meint Ihr?

Viele Grüße

mandy
P.S. Dies ist natürlich nicht böse gemeint gegen alldejenigen, die etwa einen höhere Abschluss haben ;o)
567 Was sollen diese Stellenanzeigen??? :o(
22.02.2005 Antwort auf: Hallo Ihr Lieben,
ich muss mich ja mal jetzt auslassen über diverse Stellenanzeigen :rot:

Ich lese z.B. gerade diese hier:

Rechtsanwaltsfachangestellte/r Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen engagierten, motivierten und teamfähigen neue/n Mitarbeiter/in für unser Büro. Sie sollten über die allgemeine Hochschulreife verfügen und selbständig und eigenverantwortlich arbeiten können.

Was soll der Blödsinn mit der Hochschulreife, hä. Ich selbst habe, - oh wie schrecklich - NUR die mittlere Reife. Meine Ausbildung (ReNo) habe trotzdem abgeschlossen, auch ohne Hochschulreife. Oder kann man irgendetwas besser, wenn die Ausbildung gut abgeschlossen ist UND man zusätzlich noch die Hochschulreife besitzt. Ich weiß nicht, vielleicht bin ich ja schon zu dumm, dies zu verstehen, weil ich ja nur mittlere Reife besitze.

Im Übrigen finde ich, dass man selbst nach der mittleren Reife im Stande ist, die Ausbildung zur ReFa oder ReNo mit durch aus gut bis sehr gut zu bestehen.

Ich für meinen Teil bin in der Praxis m.E. sehr gut (ohne jetzt arrogant zu wirken). Nicht um sonst bin ich seit 8 Jahren nach meiner AUsbildung noch in meinem Ausbildungsbüro tätig - auch ohne Hochschulreife. So geht es wahrscheinlich auch vielen von Euch.

Ich finde es deshalb diskriminierend und völlig sinnlos, darauf hinzuweisen, dass doch die neue ausgebildete Angestellte einen Hochschulabschluss hat. Oder was meint Ihr?

Viele Grüße

mandy
P.S. Dies ist natürlich nicht böse gemeint gegen alldejenigen, die etwa einen höhere Abschluss haben ;o)




Mein Chef sieht das manchmal auch so, so ist er z.B. immer stark auf der Suche nach Azubis, die Abi haben, weil er denkt, sie seien pfiffiger, hat aber - wie bekannt ist - überhaupt nichts zu sagen.

Wurzeline
567 Was sollen diese Stellenanzeigen??? :o(
22.02.2005 Ist bei uns genauso. Der Markt ist einfach völlig überrannt, also pickt man schonmal vorab Leute raus. Wenn ich somit Leute mit oder ohne Abi kriegen kann, nimmt man somit die mit Abi. Und damit sich die anderen gar nicht erst bewerben (Zurücksenden kostet ja Zeit und Geld), wird in der Stellenanzeige schon darauf hingewiesen.

Der Trend geht dahin.

Hab ich schon bei der Azubisuche damals gemerkt. Ein Großteil der Bewerber waren Studien-Abbrecher!

Mal sehen, obs irgendwann mit Rechtsanwaltsfachangestellten und Rechts(fach)wirten genauso wird :-(

Lass dich davon nicht unterkriegen!

MandyK
567 Was sollen diese Stellenanzeigen??? :o(
23.02.2005 mein Ex-Chef hat eine ähnliche Anzeige aufgegeben. Darauf angesprochen meinte er, dass er nicht wolle, dass sich Leute mit weniger guten Deutschkenntnissen, ob nun in Schrift oder am Telefon . Tja, statt sich die Leute erstmal anzuschauen... traurig traurig.

Bei mir in der Berufschule waren seinerzeit 3 Jura-Studium-Abrrecher und über die Hälfte hatte Abi oder zumindest Höhere Handelsschuhe absolviert. Ich kam aber trotzdem ganz gut mit und hab meine Prüfung auch gut bestanden.

Ich kann´s echt nicht verstehen.
567 Was sollen diese Stellenanzeigen??? :o(
23.02.2005 Danke für Eure Antworten!

Also stehe ich wohl nicht alleine mit meiner Meinung. Dass mittlerweile auch meist Azubis mit Abitur gesucht werden, ist mir auch aufgefallen und ich bin echt sauer darüber. Trotz Pisa-Studie gibt es bestimmt ein paar pfiffige Realschüler, die auch gut in Deutsch sind. Ich habe dies 2003 bei unseren Bewerbern gesehen, als wir eine Azubine gesucht haben.

Hatte auch mit meinem Chef geschimpft, dass er unbedingt in die Anzeige mit Abitur reinschreiben wollte. Habe micht durchgesetzt und wir bekamen viele gute Bewerbungen von Realschülern und Abiturienten.

Leider mussten wir nach Schreibmaschinenkenntnissen aussuchen, da wir nur zu zweit (ich und Chef) waren und unbedingt auch jemanden brauchten, der bereits schreiben konnte. Und siehe da, auch einige Realschulbewerber hatten bereits Schreibmaschinenkenntnisse.

Falls ich mich mal wieder bewerben muss, kann ich zumindest auf das Super-Arbeitszeugnis meines Chefs bauen :o)

Liebe Grüße
mandy
567 Was sollen diese Stellenanzeigen??? :o(
23.02.2005 Was wollen die überhaupt anhand der Noten bemessen?? Klar wenn da ne 5 in Deutsch steht, würde ich den auch nicht nehmen. Aber wenn das Zeugnis, egal von welcher Schule, doch okay ist, kann man´s doch probieren. Und rechtliche Kenntnisse lernt man doch in der Schule eh nicht. Ob die Schülerin für diesen Job gemacht ist oder nicht wird sie selber wissen, wenn sie sich darauf bewirbt. Und der Anwalt wird´s dann ja auch schnell merken.
567 Was sollen diese Stellenanzeigen??? :o(
24.02.2005 Ich denke, dass die Anwälte bei Azubis deshalb besonderen Wert auf das Abitur legen, weil sie davon ausgehen, dass ein 18jähriger einfach reifer ist als ein 16jähriger. Soweit kann ich das ja auch nachvollziehen, weils nun einfach mal stimmt. Das sind nun mal zwei Jahre mehr Lebenserfahrung, die ein Abiturient hat (insbesondere fällt er nicht mehr unter das Jugendschutzgesetz und das ist doch für die Rechtsanwälte auch sehr wichtig was die Ausnutzung der Arbeitszeit betrifft).

Trotzdem finde ich es keineswegs akzeptabel, dass Leute mit Realschulabschluss - für die der Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten eigentlich gedacht ist - dermaßen ausgegrenzt werden. Da kann einer in der Schule nur Einser gehabt haben und trotzdem ist er im Berufsleben vielleicht eine Null. Umgekehrt kann natürlich auch ein Dreier- oder Viererkandidat im Berufsleben durchaus sehr erfolgreich sein. Mein Chef wollte auch nur eine Azubine mit Abitur. Sogesehen traurig für all diejenigen, die kein Abi haben.

Vielleicht liegt diese Tendenz wirklich am Markt. Es gibt mittlerweile so viele Abiturienten, die nicht studieren wollen, sondern lieber eine Lehre absolvieren möchten und die stehen bei der Auswahl (leider) immer vor den Realschülern. Ich selbst kann mich in dieser Beziehung nicht persönlich beschweren, weil ich einer dieser Abikandidaten (Notendurchschnitt im oberen Drittel) bin. Ich denke, wenn wir dieses Denken bei den Vorgesetzten wirklich ändern wöllten, dann bräuchten wir eine Änderung des gesamten Schulsystems. Es dürfte dann eben nicht mehr jeder das Abitur machen, der in der 10. Klasse einen bestimmten Notendurchschnitt nicht nachweisen kann (Es blieben dann rein theoretisch nur noch die übrig, die letztlich auch studieren würden - bis auf Ausnahmen). Denn wenn ich mich so an meine Abizeit erinnere, hatten wir einige Leute in den Kursen, die waren brezelblöde und hatten immer nur gerade mal nen Fünfer geschafft. Den Leuten wäre sicherlich mehr geholfen gewesen, wenn sie einen guten Realschulabschluss gemacht hätten als ein dermaßen schlechtes Abi. Ich bin der Auffassung, dass es viele gute Realschüler gibt, die einen schlechten Abiturienten bei weitem übertrumpfen können. Nur leider wissen das unsere Chefs nicht. Bei denen geht es nur nach der Höhe des Schulabschlusses, weil sie das dann wohl auch mit Intelligenz verbinden.

So, nun hab ich mich genug ausgelassen. Ich glaube, dies ist mal wieder ein Thema, wo man ewig diskutieren kann.
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26.03.2005 naja es kommt drauf an, teilweise bin ich der meinung, 10. klässler haben mehr im berufsleben drauf, weil sie wirklich ne lehre anfangen wollten und eben nicht weitermachen, die die abi machen, sind meistens nur gut in der schule denke ich

andererseits wenn man zu alt ist, haben die meisten die befürchtung, dass man zu sehr aufmüpfig ist und nicht alles durchgehen lässt (ausnutzen)
die jüngeren lassen da mehr mit sich machen, obwohl sie eigentlich mehr eingeschränkt sind, gerade auch bei den arbeitszeiten

aber das ist immer personenabhängig
man kann nicht pauschal sagen, die 10. klässler sind doof usw...

und nur weil man ne 5 in deutsch hat, muss das nicht heißen, dass man nicht gut in rechtschreibung ist, ich z.B. hatte in der 11. ne 5 in deutsch, und das nicht wegen rechtschreibung, sondern weil wir die ganze zeit interpretationen (gedichte, kurzgeschichten, usw.) gemacht haben und ich ne klausur mit 6 versebelt hab... das wollte mir natürlich keiner glauben
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28.03.2005 Bei uns ist es leider so, dass wir kaum Bewerbungen bekommen (obwohl wir jedes Jahr auf´s Neue Azubis suchen) und wenn, dann hauptsächlich von jüngeren Mädchen (so um die 16 Jahre), die die mittlere Reife anstreben. Abiturienten sind fast nie darunter und leider auch keine älteren Bewerber. Ich find´s schade, weil ich bei den Jüngeren nämlich häufiger den Eindruck habe, dass sie noch gar nicht reif für´s Berufsleben sind (das hat sich bei unseren momentanen Azubis erst wieder bestätigt).

Wir bevorzugen eigentlich keine Abiturienten, weil die als zu alt, nicht so leicht formbar und Theoretiker angesehen werden (nicht ganz meine Meinung, eher die der Chefs). Ich selbst habe auch erst mein Abi gemacht und dann (in einer anderen Kanzlei) eine Ausbildung zur RA-Fachangestellten. Im Nachhinein habe ich von meiner Ausbilderin erfahren, dass mein Alter und mein Abi beinahe gegen mich gesprochen hätten - deswegen hatte mein Chef große Bedenken, mich einzustellen. Ich kann Eure Meinung, dass Bewerber mit Abitur bevorzugt werden, also nicht ganz bestätigen. Das kommt wohl auf die jeweilige Kanzlei und die Einstellung an.
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25.04.2005 Ich denke das Problem liegt mitunter vielleicht doch schon darin, dass man reifer ist wenn man Abi hat (aufgrund des Alters) und J.arbSchG u.s.w. aber sind wir doch mal ehrlich. Die Anwälte haben doch selbst Abi gemacht und dann studiert. Meine Cheffin hat mir selbst mal erzählt sie habe einen Kollegen gehabt, der morgens zu seiner Sekretärin kam und sagte: Frau X, was ist der Unterschied zwischen Ihnen und mir? Nach paar Sekunden als sie nur da saß und unwissend und verwirrt die Augenbrauen hochzog meinte er,: Ich habe studiert! , und ist weggelaufen. Und solche Leute gibt es einfach immer wieder viel zu viele.
Was natürlich nicht heißen soll, dass Studierte oder Abiturienten alle so sind aber viele halten sich für was besseres. Und außerdem muss ich noch was loswerden: das gehört zwar nicht wirklich hier her weil wir ja nun mit der Industrie überhaupt nix am Hut haben aber mein Freund ist gelernter Industriemechaniker und hat seine Schule mit 2,0 und seine praktische Prüfung mit 1,0 (!!) abgeschlossen und war der Drittbeste aus dem ganzen Landkreis bei uns. Und jetzt haltet euch mal fest: der war sogar Hauptschüler!

Also ich würde behaupten, dass die Schule auf die man geht, nicht unbedingt (manchmal vielleicht schon) was mit der Intelligenz zu tun hat.

So, jetzt ist es raus.

Muss aber auch noch sagen, dass es auch noch andere Kanzleien gibt. Also bei uns im Raum Stuttgart muss ich sagen sind es zwar auch ein paar Kanzleien die Abi wollen aber zum Großteil doch Mittlere Reife.
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19.05.2005 @Claudia, wie alt warst Du, als Du Dich um einen Ausbildungsplatz beworben hast? Auch 16, auch Realschule? Und warst Du reif genug?
Ich glaube unsere 16jährigen sind heut nicht blöder als wir - ich meine, ich. Ich bin auch mit 16 in die Ausbildung, wenn auch nicht zur ReFa - aber rein ins Berufsleben, wie viele andere auch. Und ich find es doof, dass Abiturienten den Realschülern die Ausbildungsplätze wegnehmen. Sollen sie doch studieren gehen, wie geplant. Oder haben sie nur Abi gemacht, um (noch) nicht zu arbeiten?Dann doch bitte auch nicht plötzlich aufwachen und Azubi werden!
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21.05.2005 ich bin der meinung, dass die 16 jährigen nicht reif genug sind und sich überhaupt nicht im klaren, was sie überhaupt machen sollen und was ausbildung überhaupt bedeutet.

letztens kam ein bericht im fernsehen, da ging es um rentenversicherung usw... da hat der eine versicherungsmacker gesagt, man sollte unbedingt eine berufsunfähigkeitsvers abschließen. dann kam ein interview mit einem 17jährigen, der gerade eine ausbilung macht, er sagte, dass er sich jetzt noch keinen kopf darüber machen will. ja wann denn sonst? ich meine wenn er gesagt hätte, 30-40 euro im monat sind ihm zuviel, dann hätte ich ihn verstanden, weil wer hat die schon übrig.

ich selbst schließe im juni meine ausbildung (hoffentlich ;-) ab und meine klasenkameraden haben sich neulich über arbeitslosengeld usw unterhalten und da meinte die eine: ich glaub man bekomm erst hartz IV und dann arbeitslosengeld II. was soll man dazu sagen... mal abgesehen davon, dass das quatsch ist, weil man erst arbeitslosengeld bekommt. da kann ich nur mit dem kopf schütteln. die sind in einem monat arbeitslos und wissen noch nicht mal, was sie dann bekommen, geschweige denn, dass sie schon beim a-amt gewesen sind

man man man und die sind teilweise sogar älter als ich
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23.05.2005 @janagh

Warum viele Abiturienten doch eine Ausbildung machen? Oder umgekehrt: Warum machen viele, die dann doch eine Ausbildung machen, das Abitur?

Eines kann ich dir sagen, mit Sicherheit nicht deswegen, weil sie noch keine Lust haben, zu arbeiten, sondern weil sie sonst auf dem Arbeitsmarkt einfach weniger Chancen haben. Ich habe mich damals für knapp 20 offene Ausbildungsplätze beworben und 18 davon wollten zwingend Abitur. Ich denke, das sagt schon alles. In immer mehr Ausbildungsberufen wird nun mal Abitur gefordert. Erst heute morgen habe ich im Radio eine Stelleanzeige bzgl. der Ausbildung zur Werbekauffrau gehört. Voraussetzung war natürlich Abitur.

LG aus LE
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23.05.2005 leider sind viele AG der Meinung, dass die Jugendliche mit Abitur eine höhere Auffassungsgabe und Lernbereitschaft haben, als Haupt-oder Realschüler. Einen Menschen sollte man nie nach seinem Abschluss beurteilen, sondern nach seiner Persönlichkeit und dem was er zu leisten bereit ist. Aber das kapieren die wenigsten AG, Hauptsache so schnell und konstegünstig wie nur irgendmöglich.
Ich finde die Stellenanzeige am unmöglichsten, welche 5 Jahre Berufserfahrung wünschen und Abitur! Bei 5 Jahren Berufserfahrung ist der Abschluss doch wohl scheiss egal.

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23.05.2005 Darf ich mal fragen, in welchem Bundesland ihr diese Stellenanzeigen gesehen habt?
Ich weiß z. B., dass Bayern (hab 8 Jahre dort als Refa gearbeitet) ungern Abiturienten als Azubis zur Refa nimmt, Sachsen (arbeite hier seit 3 Jahren als Refa) dagegen sehr gern. Soll zwar jetzt kein Ost/West-Anschlag oder sowas und auch nicht böse sein, aber nach meiner Erfahrung handelt es sich hier um die DDR-Einstellung der älteren AG. Ich würde mich sowas wirklich nicht sagen trauen, wenn ich´s nicht am eigenen Leib erfahren hätte ...
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24.05.2005 Test
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24.05.2005 @Sweetyne: Was meinst Du mit der DDR-Einstellung der älteren Arbeitgeber ???
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24.05.2005 Also ich persönlich hab´ die Erfahrung gemacht, dass man in Ostdeutschland gerne Azubis ab 18 Jahre und mit Abi nimmt wegen der Überstunden (was hier ja täglich vorkommt) und der Lebenserfahrung usw.! Von meiner Seite aus natürlich völliger Schwachsinn ...
Ich hab´ auch nur Mittlere Reife und meine Refa-Ausbildung mit der Note 1,5 trotz Verkürzung bestanden! Ferner hab ich jetzt in meinem Alter mehr Berufserfahrung als jemand, der zuerst Abitur und dann die Ausbildung gemacht hat.
Ich würde sagen, dass das mit der Lebenserfahrung einfach von Mensch zu Mensch unterschiedlich ist und nicht von der Schulbildung abhängt. Und das mit den Überstunden gehört sich einfach nicht, weder bei einem 18-jährigen noch bei einem unter 18-jährigen (ich spreche natürlich von den unbezahlten)!!!
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24.05.2005 @Sweetyne: Musst Du denn so viele Überstunden machen? Ich war einige Jahre in einer Kanzlei, wo täglich Überstunden anfielen. Das hat meine Chefin nach Lust und Laune entschieden. Das Hauptproblem war, dass mir niemand helfen durfte (es gab noch zwei Refas und zwei Azubis). Besonders schlimm war es, wenn meine Chefin in den Urlaub fahren wollte. Da konnte ich mich so auf 22.00/23.00 Uhr abends einrichten (von früh 8.00 Uhr an). Jetzt muss ich kaum noch Ü-berstunden machen, allerdings ist das Betriebsklima in unserer Kanzlei nicht so gut. Jeder scheint gegen jeden zu sein. Wie ist das bei Dir? Hast Du wenigstens nette Kollegen?
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24.05.2005 Jetzt, nachdem ich die Kanzlei gewechselt habe, Gott sei Dank nicht mehr. Ich habe damals sogar am Wochenende 24 Stunden durchgearbeitet (kein Witz, kompletter Ernst)!
Aber mit meinen Kollegen hatte ich eigentlich noch nie Probleme, da hatte ich seither immer Glück :-)
Wo kommst du eigentlich her?
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24.05.2005 Also da ich ja aus Berlin komme lese ich natürlich auch die dortigen/hier Stellenanzeigen und hier verlangt man überwiegend Abi..ich weiss auch das Berlin nicht zu den neuen Bundesländern gehört :-P
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24.05.2005 @Sweetyne: 24 Stunden am Stück arbeiten? Wie hast Du das denn geschafft? Wurden Dir die Überstunden wenigstens bezahlt? Ich konnte die Überstunden dann immer „abbummeln“ . Da hatte man gleich mal eine ganze Woche frei. Es war halt Mist, weil man nie wusste, ob man länger bleiben muss oder nicht. Es hing einfach von der Willkür meiner Chefin ab. Am Wochenende musste ich auch manchmal kommen. Wir haben dann aber keine superwichtigen Dinge gemacht, sondern ich musste irgendwelche Schreiben vorbereiten, die wir am Ende dann gar nicht abgeschickt haben.
Sei froh, dass Du mit Deinen Kollegen gut zurechtkommst. Ich hatte früher eine Kollegin in meinem Zimmer, mit der ich auch privat befreundet war. So hatte man auch immer jemanden, zu dem man gehen konnte und mit dem man reden konnte. Das fehlt mir. Sitzt Du allein im Zimmer oder in einem großen Büro mit mehreren Arbeitsplätzen?
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24.05.2005 @Funny: Ich schrieb ja auch nie neue/alte Bundesländern, sondern Ost-/Westdeutschland! Und Berlin gehört für mich eindeutig nach Ostdeutschland ... (lässt sich zwar vielleicht drüber streiten, weil´s ja geteilt war, aber nicht mit mir)

@sternchen: Oh ja, es war ziemlich hart. War oftmals nahe am Zusammenbrechen! Und natürlich hat´s die Überstunden nicht wiedergegeben, egal ob in Form von Geld oder Freizeit ... Das war dann auch mein Kündigungsgrund.
Momentan bin ich in einer Großkanzlei beschäftigt und sitze mit einer Kollegin und einem Azubi im Zimmer. Ich eigentlich ziemlich familiär hier, kann nicht meckern ... Obwohl ich immer noch eine eine Versetzung zurück nach Bayern hoffe!!!
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24.05.2005 Das ist ja echt hart. Aber war es nicht trotzdem ein großer Einschnitt (geldmäßig), als Du vom Westen in den Osten gekommen bist? Im Westen verdient man ja doch „etwas“ besser als im Osten. Warum gehst Du nicht zurück(Du schriebst, dass Du auf eine Versetzung hoffst; habt ihr eine Kanzleiniederlassung in den Altbundesländern?)?
Drei Leute im Zimmer klingt ganz angenehm (vorausgesetzt, das Zimmer ist groß genug). Versteht ihr Euch gut? Da hast Du ja Glück, wenn es trotz einer Großkanzlei noch familiär zugeht. Ich arbeite auch in einer ziemlich großen Kanzlei, eine kleinere Kanzlei mit so drei bis vier Anwälten würde mir aber besser gefallen.
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24.05.2005 Wie bitte? Berlin gehört für Dich zum Osten? Es liegt viellicht geographisch gesehen östlich, aber zum Oststeil?

Also jetzt muss ich wirklich lachen. Du weißt schon schon das in Berlin getrennte Verhältnisse existieren? Eine Mauer gabs auch. In einem Punkt gebe ich Dir recht, darüber läßt sich nciht streiten. Durch Berlin zog zwar mal die Mauer, aber zum Osten gehört der Westen bestimmt nicht
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24.05.2005 Also geldmäßig ist es ein wahnsinniger Einschnitt, da hast du völlig Recht. :-(
Das mit der Versetzung ist bei mir so, dass mein Mann beim Bundesgrenzschutz arbeitet und hierher versetzt wurde ... was tut man nicht alles für die Liebe :-)
Und mit meinen Kollegen verstehe ich mich eigentlich wirklich super. Das gute an unserer Großkanzlei ist, dass die verschiedenen Abteilungen auf verschiedenen Etagen in einem Gebäude sitzen! Daher ist alles recht übersichtlich
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24.05.2005 Aber himmelsrichtungsmäßig hat die Sweetyne schon recht. :-)
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24.05.2005 @Funny: Kein Kommentar mehr ... lern erstmal lesen!
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24.05.2005 Also eigentlich kann ich definitiv lesen....Deine Aussage war die typische Aussage einer Klugscheisserin.

Du findest es gehört zum Osten, geographisch gesehen tut es das auch..Deine nächste Aussage..von wegen auch wenn es geteilt war zeigt aber, dass Du Berlin zum Osten zählst, Osten ist die Definition unter der Bevölkerung für DDR, dass dürftest doch selbst Du wissen.

Ansonsten musste Dich halt deutlich ausdrücken, brauchst ja nciht gleich typisch zickig zu werden.
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24.05.2005 Hallöchen,

wie bitten? Berlin gehört zum Osten? Habt Ihr nie Geschichte gehabt?
Ich habe auch die Erfahrung gemacht das vorzugweise in der Hauptstadt stets mit Abitur gesucht wird. Schade eigentlich habe zwar kein ABitur aber dafür die Berufserfahrung. Auf Stellenanzeigen mit Abitur reagieren ich schon gar nicht mehr.

Warum seit Ihr eigentlich so ärgerlich gegeneinander? Ist doch schade so was.

Viele Grüße
Biene
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24.05.2005 Biene hat recht. Streitet euch doch nicht, Mädels!
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24.05.2005 :-) :-) :-) Sorry, aber ich kann mich nicht mehr halten :-) :-) :-)
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24.05.2005 Ob geographisch gesehen zum Osten oder geschichtlich gesehen halb zum Osten und halb zum Westen spielt doch hier keine Rolle!
Um das was es eigentlich geht ist, dass Berliner (kann man mit Sicherheit wieder nicht verallgemeinern, aber hat sich bisher bei jedem den ich kennengelernt habe bestätigt) einfach die Einstellung eines Ostdeutschen haben!
Und ich glaube nicht, dass das irgendjemand beurteilen kann, der noch nie in beiden Teilen ein paar Jahre echte Lebenserfahrung gesammelt hat ...
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24.05.2005 So ich muss da aber jetzt trotzdem was zu sagen. nimms mir ja nciht übel.

Du hast in Sachsen und Bayern gearbeitet. Wie kannst Du sagen, dass Berliner die Einstellung wie Ostdeutsche haben?
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24.05.2005 Naja zwischen Berliner, Ost- und Westdeutsche, wie auch den Bayern sind sehr große Unterscheide, in jeglicher Weise..

Ich frage mich nur woher ihr wissen wollt, wer wann wo gearbeitet hat und wieviel Lebens- und Erfahrungsjahre hier jemand hat.

Gruß Biene
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24.05.2005 Hab´dort 11 Monate gelebt ...
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24.05.2005 Ich sagte ja schon, mein Mann ist beim Bundesgrenzschutz tätig. Ich bin ich Bayern geboren und aufgewachsen, habe dann in Berlin, Lübeck, Köln und Würzburg gelebt! Momentan sitze ich in Sachsen ... Und glaubt mir, so etwas prägt und man kriegt dabei noch einiges mit
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24.05.2005 Ui, Lübeck ist doch schön :-)
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24.05.2005 Ja, Lübeck ist eine wunderschöne Stadt mit vielen netten Menschen. Vor allem liebe ich das Meer ... Die Zeit dort war wirklich viel zu kurz!!!
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24.05.2005 Wie lange hast Du in Lübeck gewohnt?
Ihr seid aber ganz schön oft umgezogen, oder? Das wäre nichts für mich. Bist Du in Sachsen glücklich oder wo würdest Du lieber wohnen?
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24.05.2005 @Sweetyne: Hab Verwandte dort und war erst über Ostern wieder oben. Finds echt schön da
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24.05.2005 @Sternchen: Hab´ 7 Monate in Lübeck gewohnt. Das war zu der Zeit, als mein Mann das Studium absolviert hat (Lückbeck war das Hauptstudium, Köln das Nebenstudium und in diversen anderen Städten die Praktikas). Eigentlich war es toll, in jungen Jahren viel von Deutschland zu sehen, da war das Umziehen gar nicht so schlimm!
Aber hier in Sachen bin ich ehrlich gesagt überhaupt nicht glücklich. Es ist einfach eine andere Welt - und ich glaub jeder gibt mir recht wenn ich sage DAHEIM IST HALT EBEN DAHEIM

@Kitty: Warum bist du nicht mit mir verwandt?
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24.05.2005 @Sweetyne: ???? Warum möchtest Du gerne mit mir verwandt sein???
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24.05.2005 Damit ich auch mal wieder nach Lübeck fahren kann ... :-) *träum* :-) ...
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24.05.2005 Aber warum gehst Du nicht einfach nach Bayern zurück, wenn Du Heimweh hast? Geht das bei Deinem Mann nicht? Kann er sich nicht einfach nach Bayern versetzen lassen?
Was magst Du am Osten nicht?
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24.05.2005 @Sweetyne: Ich geb Dir Bescheid, wenn wir wieder fahren und dann treffen wir uns und gehn zusammen ins HÜX ok? ;-)
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24.05.2005 Alles klar! War damals unsere Stammkneipe ... (find´ das jetzt echt genial :-))
Und auch in´s Sealife möchte ich unbedingt nochmal!!!
Übrigens, wo bist du eigentlich ansässig?
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24.05.2005 @Sternchen: So einfach ist das nicht mit der Versetzung, leider. Hier im Osten sind viele Stellen frei, wogegen in Bayern fast alle überbesetzt sind. Solange jemand keine Sozialpunkte hat (z. B. Kinder, eigenes Haus, pflegebedürftige Verwandte, ...), besteht kaum eine Chance überhaupt ins Präsidium Süd zu kommen.
Und damit ich auch mal was Schönes über den Osten sag: Landschaftlich ist es hier sehr sehr schön (Sächsische Schweiz). Aber die Leute hier haben einfach eine andere Mentalität - das heißt nicht, dass diese falsch ist, aber halt einfach anders! Ist ziemlich schwer zu beschreiben
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24.05.2005 @Sweetyne: Sealife kenn ich garnet. Nur das Hüx und das Que Pasa und den alten Zolln. Und in der Straße wo das Hüx ist, wie heißt das Molles Himmel oder so.....is aber nix tolles ;-)

Ich komm übrigens aus Nürnberg
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24.05.2005 Nürnberg - auch eine Bayerin! Bin ursprünglich aus Regensburg, war nicht so weit entfernt ... :-)
Sealife ist keine Disco oder Kneipe, sondern das große Aquarium mit den Haien :boah: - sehenswert
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24.05.2005 Eine Fränkin bitte :-)
Regensburg ist auch schön....
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24.05.2005 OK, dann bin ich eben Oberpfälzerin :-)
Sag mal, klappt nP bei dir?
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24.05.2005 @ Sweetyne: Was gefällt Dir an der Mentalität der Ostdeutschen nicht?
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24.05.2005 Also, ihr wolltet es nicht anders:
Ich höre ca. 1 x pro Woche den Satz Als es die DDR noch gab, ist es uns viel besser gegangen . Da rollt es mir echt die Fußnägel hoch, zumal einem im nächsten Satz noch erzählt wird Damals sind wir 2 x über die Grenze gefahren und haben die 100 DM doppelt bekommen und dazu essen sie alle auch noch Bananen!!!
Natürlich sind nicht alle Ostdeutschen so, ist mir schon klar. Aber wenn man diese Aussagen wirklich 1 x pro Woche hört, kann man einfach nicht mehr anders ...
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24.05.2005 Ja da hast Du recht. Inahm an einem Schulungsprogramm teil 2 MOnate RVG Intensiv. 20 Teilnehmer davon 18 Ossis. Diesen Satz durfte ich mir nahezu bei jeder Stunde anhören. Wir hatten wenigstens arbeit, unsere Kinder waren aufgehoben ect.

Bei der Frage allerdings, warum wolltet Ihr dann all eine Einheit, wollte keiner Antworten. Im Grunde lebt der Ostdeutsche vom Materiellen her, viel besser.

Nur weil im Moment die politische-wirtschaftliche Lage leicht ins Wanken gerät wird gemurrt, wäre es nicht passsiert, würden solche Saätze und Kommentare nie kommen. Schade eigentlich..anstatt gemeinsam an einer Zukunft zu bauen, arbeiten alle gegeneinandr
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24.05.2005 @Sweetyne: Von wem hörst Du diesen Satz Als es die DDR noch gab ... ? Hörst Du so etwas auf Arbeit oder im privaten Kreis? Das Begrüßungsgeld (wenn Du das meinst) konnte man übrigens nicht doppelt bekommen, weil es in den Personalausweis eingetragen wurde.

@Funny: Ich denke nicht, dass die Ostdeutschen besser vom Materiellen her leben. Wer hat denn im Osten schon ein eigenes Grundstück/Häuschen usw.? Ich bekomme ein Gehalt von 850,00 € netto - bekommst Du weniger?
Im Grunde bin ich mit meinem Leben zufrieden. Ich komme mit meinem Geld aus und bin auch froh, dass die Wende gekommen ist. Aber ich denke auch manchmal mit Wehmut an meine Kindheit zurück, die wirklich schön war, auch wenn ich in der DDR gelebt habe. Mir ist von meiner Kindheit nichts mehr geblieben außer Erinnerungen.
Ich habe noch keine (jungen) Westdeutschen getroffen, die so negativ gegen den Osten eingestellt sind. Unter den bis zu 30-Jährigen spielt es gar keine Rolle, ob jemand aus dem Osten oder Westen ist. Ihr seid wahrscheinlich schon über 30, oder?