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30 Lernstoff (Bücher)Rechtsfachwirt
26.02.2004 Antwort auf: Hallo NANCY

Ich bin immer noch interessiert an den Prüfungsfragen, da ich gerne wissen würde, welcher Art die Fragen im organisatorischen Bereich sind. 8-) Vielleicht kannst Du sie mir ja doch mal zukommen lassen, wenn Du nicht mehr so viel Stress hast. Wann hast Du nochmal Prüfung?

Gruß
Loreen


30 Lernstoff (Bücher)Rechtsfachwirt
26.02.2004 Antwort auf: Hallo NANCY

Ich bin immer noch interessiert an den Prüfungsfragen, da ich gerne wissen würde, welcher Art die Fragen im organisatorischen Bereich sind. 8-) Vielleicht kannst Du sie mir ja doch mal zukommen lassen, wenn Du nicht mehr so viel Stress hast. Wann hast Du nochmal Prüfung?

Gruß
Loreen


30 Lernstoff (Bücher)Rechtsfachwirt
26.02.2004 Antwort auf: Hallo NANCY

Ich bin immer noch interessiert an den Prüfungsfragen, da ich gerne wissen würde, welcher Art die Fragen im organisatorischen Bereich sind. 8-) Vielleicht kannst Du sie mir ja doch mal zukommen lassen, wenn Du nicht mehr so viel Stress hast. Wann hast Du nochmal Prüfung?

Gruß
Loreen


30 Lernstoff (Bücher)Rechtsfachwirt
27.02.2004 Hallo Elvi,

ich komme auch aus Bayern und mache auch den Lehrgang in Berlin. Wie hast Du die ersten Einsendeaufgaben gefunden ?? Was hast Du als Lösung rausgekriegt??

Also ich hab mir vorläufig mal Brox/Walker Zwangsvollstreckungsrecht und Kropholler BGB-Studienkommentar gekauft. Aber wenn man hier drin so liest, dann könnte man sich ja noch zig andere Bücher kaufen.....
30 Lernstoff (Bücher)Rechtsfachwirt
29.02.2004 Hi Sandra,
ich fand die EA´s so lala .
Habe leider nur eine geschafft, nämlich die BGB-EA. Die ZPO hab ich weggelassen. Warst du beim Einführungsseminar in Berlin? Ich konnte leider nicht. Schade.
Bin gespannt, wann die nächsten Unterlagen für das 2. Semester kommen. Zuerst kommt ja eh die Rechnung :-(
Hab die EA sowieso erst gaaaanz spät weggeschickt. Aber ich hoffe, sie ist trotzdem rechtzeitg in Berlin angekommen. Ansonsten wäre das großes Pech für mich, denn dann müssten ja die nächsten 3 passen.
Naja, warten wir´s mal ab!!

Viele Grüße

Elvi
30 Lernstoff (Bücher)Rechtsfachwirt
02.03.2004 Hallo Elvi,

wie gehts Dir denn? Alles gut überstanden?
Bezüglich Deiner Bemerkung mit der Rechnung für das 2. Semester:
Ich glaube nicht, dass da noch eine Rechnung kommt, im Zulassungsbescheid stehen die Zahlungsfristen für jedes Semester drin, also bis wann die Semestergebühren bei der TFH eingegangen sein müssen. Für das 2. Semester ist das bis zum 15.03.2004.
Ich habe heute überwiesen *stöhn*, will aber baldmöglichst meine Unterlagen haben, hatte ganz schön zu kämpfen am Ende des 1. Semesters wegen der Zeit. Habe es wohl am Anfang ziemlich auf die leichte Schulter genommen und dann einige Nächte am PC verbracht wegen Einsendeaufgaben lösen usw. Habe sie dann am 10.02. früh vor der Arbeit persönlich bei der TFH abgegeben, ging einfach nicht früher *grins*

Liebe Grüße
Sandra
30 Lernstoff (Bücher)Rechtsfachwirt
02.03.2004 Hi Sandra, schön mal wieder von dir zu hören!
Oh Mann, ich muss mich bei dir bedanken. Ich hätte wahrscheinlich auf ne Rechnung gewartet und mich gewundert, dass keine kommt und natürlich auch keine Unterlagen kommen. So geht´s halt, wenn man die Anschreiben nicht richtig durchliest.
Naja, auf jeden Fall werde ich das Geld auch demnächst überweisen.
Ich möchte natürlich auch die Unterlagen so schnell wie möglich be- kommen. Mir geht´s wie dir. Hab immer alles auf die lange Bank ge- schoben. Auch die EA´s. Naja, das Ende vom Lied: Ich hab nur eine eingesandt. Haste ja schon gelesen.

Also, dann warten wir mal auf die neuen Unterlagen und halten uns ein bisschen mehr ans Lernen ;-).

Bis bald und viele Grüße

Elvi
30 Lernstoff (Bücher)Rechtsfachwirt
04.03.2004 Hallo Elvi,

jaja, so ist das eben mit dem Lernen :-)
Ist ja aber noch mal gut gegangen und im 2. Semester kann man sich die Zeit ja dann anders einteilen, eben weil man weiß, wie es läuft. Hab ich mir zumindest vorgenommen.
Ich habe gestern einen Brief von der TFH bekommen in dem stand, welche Einsendeaufgaben man eingesandt hat und daß es wohl bis Ende April (!) dauert, bis diese korrigiert sind. Dauert ganz schön lange, finde ich. Da wurde dann auch noch mal an die Zahlung für das 2. Semester erinnert. Kann man also doch nicht vergessen ;-)
Hast Du diesen Brief auch bekommen?

Viele liebe Grüße und bis bald
Sandra
30 Lernstoff (Bücher)Rechtsfachwirt
04.03.2004 Hi Sandra,
nein, ich habe noch keinen Brief bekommen. Vielleicht liegt es daran, dass ich umgezogen bin und meine neue Adresse erst kürzlich per e-mail in Berlin mitgeteilt habe.
Ich habe mir für das 2. Semester auch vorgenommen, das Ganze etwas konstanter durchzuziehen, d.h. wirklich täglich zu lernen. Mal schauen, wie der Stoff so ist.
Machst du momentan etwas. Wiederholst du einige Kapitel. Ich lese in den Büchern, die ich mir gekauft habe. Naja, lesen ist eigentlich zuviel gesagt, ich schau sie mir halt an (schon von innen, nicht nur von außen :-)

Viele liebe Grüße aus dem schönen Rothenburg/T.
Freu mich, wieder von dir zu hören.

ELVI
30 Lernstoff (Bücher)Rechtsfachwirt
05.03.2004 Hallo Elvi,

Du bist auch noch umgezogen? Das war doch sicher alles ganz schön stressig. Ich überlege nämlich auch umzuziehen bzw. habe ich den ganz dringenden Wunsch umziehen zu wollen, habe mir dies aber zunächst für nach dem Fernstudium vorgenommen. Wüßte wirklich nicht, wie ich das sonst alles schaffen sollte. Wie lief es denn bei Dir?

Lernen, ja ja. Ich habe mir soooo viel vorgenommen für die Zeit zwischen Einsendeaufgaben und 2. Semester, bisher habe ich aber gar nichts gemacht. Meine Bücher sehe ich immer nur von außen und von weitem *grins* Ich werde demnächst aber wirklich mal anfangen einige Sachen zu wiederholen.

Hast Du eigentlich vor, Dir Ergänzungslieferungen für den Schönfelder zuzulegen? Scheint ja ganz schön viele Änderungen zu geben. Also ich werde das wohl machen, hilft ja nix.

Ganz viele liebe Grüße und ein schönes Wochenende :-)
Sandra
30 Lernstoff (Bücher)Rechtsfachwirt
09.03.2004 Hi Sandra,
naja, das mit dem Umzug war schon stressig, aber ist machbar. Natürlich! Das würdest du doch auch schaffen!!!!
Ich hab zwischenzeitlich den Brief bekommen. In welcher Gruppe bist du? Gruppe 3??
Ich hab schon vor, mir die Ergänzungslieferungen zuzulegen. Sonst nützt der Schönfelder ja nicht so viel, wenn man nicht auf dem Laufenden bleibt.
Ich pass in der Kanzlei auf, wann es eine neue EL gibt und die werde ich mir dann bestellen.
Ich arbeite allerdings lieber mit den Taschenbüchern BGB und ZPO. Allerdings muss ich natürlich auch ab und zu in den Schönfelder schauen. Der ist mir einfach zu unhandlich.
Bin auf die neuen Unterlagen gespannt.
Jaja, dann geht´s wieder los. Dann ist vorbei mit faulenzen . Und dann die Spannung Ende April. Da denkt man wahrscheinlich doch immer:
Ist Post von Berlin gekommen? Das Ergebnis der EA? .
Meinst du nicht? Wenn ich den Brief bekomme, werde ich ihn erstmal gar nicht aufmachen :-)
Ne, bin schon gespannt. Jetzt ist am Ergebnis eh nichts mehr zu ändern.
O.K. Dann wünsch ich dir was!!!

Viele liebe Grüße


ELVI
30 Lernstoff (Bücher)Rechtsfachwirt
09.03.2004 Hi Sandra,
naja, das mit dem Umzug war schon stressig, aber ist machbar. Natürlich! Das würdest du doch auch schaffen!!!!
Ich hab zwischenzeitlich den Brief bekommen. In welcher Gruppe bist du? Gruppe 3??
Ich hab schon vor, mir die Ergänzungslieferungen zuzulegen. Sonst nützt der Schönfelder ja nicht so viel, wenn man nicht auf dem Laufenden bleibt.
Ich pass in der Kanzlei auf, wann es eine neue EL gibt und die werde ich mir dann bestellen.
Ich arbeite allerdings lieber mit den \\\ Taschenbüchern\\\ BGB und ZPO. Allerdings muss ich natürlich auch ab und zu in den Schönfelder schauen. Der ist mir einfach zu unhandlich.
Bin auf die neuen Unterlagen gespannt.
Jaja, dann geht´s wieder los. Dann ist vorbei mit \\\ faulenzen\\\ . Und dann die Spannung Ende April. Da denkt man wahrscheinlich doch immer:
\\\ Ist Post von Berlin gekommen? Das Ergebnis der EA?\\\ .
Meinst du nicht? Wenn ich den Brief bekomme, werde ich ihn erstmal gar nicht aufmachen :-)
Ne, bin schon gespannt. Jetzt ist am Ergebnis eh nichts mehr zu ändern.
O.K. Dann wünsch ich dir was!!!

Viele liebe Grüße


ELVI
30 Lernstoff (Bücher)Rechtsfachwirt
10.03.2004 Hallo Elvi,

ich habe die Aufgaben auch auf den letzten Drücker,nämlich am 09.02.2004 weggeschickt, beide. Aber die ZV fand ich total schwer, vor allem weil die Unterlagen so umfangreich sind und ich nicht so 100%ig durchgekommen bin. ZV liegt mir nicht so wirklich gut. Bin schon auf die nächsten gespannt, die Zeit ist ja ziemlich kurz (2-3 Monate für 2 oder 3 Aufgaben??)....

Ich war nicht beim Einführungsseminar in Berlin, habe mich noch nachträglich angemeldet und damit erst im November gestartet. Zudem bin ich nur Gasthörer, ich habe keine Präsenzphasen.

Gruss, Sandra

Beitrag wurde editiert (2004-03-10 20:55:36)
30 Lernstoff (Bücher)Rechtsfachwirt
22.03.2004 Hallo Elvi,

ich habe am Freitag meine neuen Unterlagen bekommen von der TFH *stöhn* Ganz schön viel und Zeit bis zum 05.07. für 3(!!!) Einsendeaufgaben. Da heißt es ganz schön ranklotzen. Werde wohl im Laufe dieser Woche dann mal anfangen. Hab mir ja fest vorgenommen, fleißiger zu sein als im 1. Semester ;-)
Die Ergebnisse der 1. EAs sind aber noch nicht dabei gewesen, dauert wohl noch ne Weile, bin aber doch auch schon bissi gespannt, wie ich abgeschnitten habe. Aber die Hauptsache ist ja, dass die EAs bestanden sind.

Hast Du Deine Unterlagen auch schon bekommen?
Ich glaube, ich bin in der Gruppe II/III. Müßte aber noch mal nachschauen, bin nicht mehr ganz sicher, ist ja aber noch etwas Zeit bis September zur Präsenzphase. Bis dahin müssen ja auch erst noch die EAs bestanden werden ;-)

Viele liebe Grüße
Sandra :-)
30 Lernstoff (Bücher)Rechtsfachwirt
01.04.2004 Hallo Sandra S.!

Ich habe meine Einsendeaufgaben bereits bekommen (bedauerlicherweise), habe beide Male nur mit 4 abgeschnitten. Hab mich aber auch nicht sonderlich reingehängt, da passt das eh!!

Viel Spass im 2. Semester, hab auch schon angefangen und mir mehr Fleiß vorgenommen!!

Lg, Sandra :-)
30 Lernstoff (Bücher)Rechtsfachwirt
01.04.2004 Hallo Sandra S.!

Ich habe meine Einsendeaufgaben bereits bekommen (bedauerlicherweise), habe beide Male nur mit 4 abgeschnitten. Hab mich aber auch nicht sonderlich reingehängt, da passt das eh!!

Viel Spass im 2. Semester, hab auch schon angefangen und mir mehr Fleiß vorgenommen!!

Lg, Sandra :-)
30 Lernstoff (Bücher)Rechtsfachwirt
05.04.2004 Hallo Sandra,

habe meine EAs auch schon zurück bekommen, BGB mit 2,3 und ZV mit 3,7. ZV hätte ich mir eigentlich besser gewünscht, ist aber ok, Hauptsache bestanden.

Hast Du schon angefangen zu lernen für das 2. Semester?

Liebe Grüße
Sandra
30 Lernstoff (Bücher)Rechtsfachwirt
05.04.2004 Entschuldigt, wenn ich mich hier so einschleiche, aber ich habe mal eine Frage:
Ihr habt das 1. Semester in Berlin hinter euch, welche Bücher habt Ihr Euch so zugelegt?
30 Lernstoff (Bücher)Rechtsfachwirt
06.04.2004 Hallo Mimi,

ich habe mir zuerst natürlich den Schönfelder zugelegt, dann von Musielak Grundkurs ZPO und Grundkurs BGB , gehen beide vom Anschaffungspreis her, ich glaube je ca. um die 28 EURO. Finde ich beide sehr informativ und sehr verständlich geschrieben. Später habe ich mir noch von Haufe den ZV-Kommentar gekauft, ist zwar ziemlich teuer, hat mir aber sehr gut geholfen, ist auch eine CD-ROM dabei.

Liebe Grüße
Sandra

Beitrag wurde editiert (2004-04-06 12:05:33)
30 Lernstoff (Bücher)Rechtsfachwirt
07.04.2004 Hi Sandra S.,
private Post für dich!!

Viele Grüße

ELVI
30 Lernstoff (Bücher)Rechtsfachwirt
08.04.2004 Hallo MandyK,
private Post wartet auf dich!!!

Viele Grüße

ELVI
30 Lernstoff (Bücher)Rechtsfachwirt
08.04.2004 Hallo Elvi,

private Nachricht für Dich

Liebe Grüße
Sandra
30 Lernstoff (Bücher)Rechtsfachwirt
13.04.2004 Hallo Sandra S.,

ja, habe bereits angefangen zu lernen, erstmals mit Büroverwaltung, das scheint mir zunächst mal nicht ganz so umfangreich und anstrengend zu sein wie der Rest.
Hast Du auch schon angefangen?

Gruss, Sandra
30 Lernstoff (Bücher)Rechtsfachwirt
07.01.2005 Antwort auf: Entschuldigt, wenn ich mich hier so einschleiche, aber ich habe mal eine Frage:
Ihr habt das 1. Semester in Berlin hinter euch, welche Bücher habt Ihr Euch so zugelegt?


30 Lernstoff (Bücher)Rechtsfachwirt
31.03.2005 Antwort auf: Entschuldigt, wenn ich mich hier so einschleiche, aber ich habe mal eine Frage:
Ihr habt das 1. Semester in Berlin hinter euch, welche Bücher habt Ihr Euch so zugelegt?


30 Lernstoff (Bücher)Rechtsfachwirt
21.04.2005
31 10-Minutenabschrift
18.10.2002 Hat jemand vielleicht 10-Minutenabschrift zum Üben für uns?
31 10-Minutenabschrift
20.03.2003 Ich weiß, es kommt reichlich spät. Aber ich wandere sonst gleich in den RA-Bereich. Werden die Abschriften noch gebraucht? Ich sag s aber gleich dazu: Ich bin des Scannens nicht mächtig und müßte die Übungen da mit der Post schicken.
31 10-Minutenabschrift
04.08.2005 Antwort auf: Hat jemand vielleicht 10-Minutenabschrift zum Üben für uns?

31 10-Minutenabschrift
04.08.2005 ich weiß, dass gleich wieder welche meckern, aber ist das nicht egal, da kannst du doch jeden beliebigen text nehmen, oder meinst du das wegen der anschläge pro zeile, die ja daneben stehen?

muss ma kucken, hab irgendwo noch mein Textheft von der schule
31 10-Minutenabschrift
10.01.2006 Antwort auf: Hat jemand vielleicht 10-Minutenabschrift zum Üben für uns?

31 10-Minutenabschrift
10.01.2006 schau mal hier:
http://www.stzv.de/download_10_minute...

31 10-Minutenabschrift
23.01.2006 Wie viele Anschläge sollte man als gute Refa eigentlich haben?
31 10-Minutenabschrift
24.01.2006 kommt drauf an, wie lange du schon dabei bist - je länger du schon Maschine schreibst, um so schneller wirst du ja im Laufe der Zeit. Angefangen habe ich mal bei 190 Anschlägen, jetzt bin ich etwa bei 450-470 - je nach Tagesform
31 10-Minutenabschrift
27.01.2006 450-470 die minute?
31 10-Minutenabschrift
27.01.2006 ja ....so in etwa
31 10-Minutenabschrift
27.01.2006 :boah: das ist echt von Feinsten La-Paloma. Ich komm grad mal so an die 400.
RESPEKT!!!!!
31 10-Minutenabschrift
27.01.2006 naja - ich schreibe ja auch schon so fast an die 25 Jahre
31 10-Minutenabschrift
27.01.2006 ehm, ich bin anfängerin und ehmmm ich weiss net mal wie schnell ich, gerechnet in anschläge überhaupt bin, aber leider net so wirklich schnell!

ich schreib eigentlich auch net unbedingt viel, zum glück auch ;)
31 10-Minutenabschrift
24.04.2006 Antwort auf: Hat jemand vielleicht 10-Minutenabschrift zum Üben für uns?

31 10-Minutenabschrift
24.04.2006 also auf 400 komm ich im Leben net.. bei Höchstform auf 200, aber das ist schon echt viel... so schnell kannst du doch gar nicht die Finger bewegen, geschweige denn tippen...
31 10-Minutenabschrift
25.04.2006 Hi Sonnenschein...bist Du noch in der Ausbildung? Dann macht ihr doch 10-Minuten-Abschriften in der Schule oder?

31 10-Minutenabschrift
25.04.2006 wir hatten in der ausbildung bei dem bundesjugendschreiben mitgemacht. da kam ich auf 336 anschläge pro minute (und das obwohl ich das 10-finger-system nicht wirklich beherrsche) und bekam ne schöne urkunde. *g*
31 10-Minutenabschrift
25.04.2006 So eine hab ich auch :-)
31 10-Minutenabschrift
25.04.2006 meine lehrerin wollte mich damals sogar zu richtigen wettbewerb schicken... aber irgendwie wurde dann doch nix mehr draus. gott sei dank. *g*
32 Neuling
20.10.2002 Hallo,

ich habe gerade mit dem Fernstudium an der TFH angefangen (WS 2002/2003). Kurze Frage: Hat eine von Euch besondere Literaturtipps? Ich arbeite zwar in einer Großkanzlei, habe aber während der Arbeit so gut wie überhaupt keine Zeit irgendwelche Dinge zu recherchieren und werde wohl daher einige Bücher selbst anschaffen müssen. Vielen Dank im voraus!!! :-)

Liebe Grüße
Conny
32 Neuling
21.10.2002 Hallo Conny - herzlich willkommen :-)

Das Buch Justizkostenrecht kann ich nicht empfehlen, das ist zu komplex. Das Buch Grundlagen der ZV von Behr enthält exakt das selbe, wie die Fernstudienunterlagen. Für das BGB würde ich mir BGB -leicht gemacht zulegen, das ist auch auf aktuellem Stand (neues Schuldrecht).

BRAGO für Anfänger von Enders und Streitwert für Anfänger von D. sind auch sehr gut! Die haben mir bei Kostenrecht sehr geholfen.

Wenn die Forderungspfändung drankommt, sollte man den Stöber zur Hand haben. Der ist aber leider sehr teuer, aber vielleicht habt Ihr ihn in der Kanzlei.

Gruß
Loreen
32 Neuling
21.10.2002 Hallo Loreen,

vielen lieben Dank. Ich bin froh, dass ich dieses Forum - eher mehr per Zufall - gefunden habe.

Liebe Grüße

Conny :-D
32 Neuling
04.03.2003 Hallo,
ich kann auch ein Buch empfehlen. Und zwar Zwangsvollstreckungsrecht von Brox/Walker.
Es war eine sehr gute Ergänzung zu dem ZV-Teil von Prof. Behr, immer noch etwas deutlicher und ausführlicher als die Unterlagen von Prof. Behr.
Viel Erfolg!
Jana
33 Fernstudium
30.10.2002 Hallo zusammen.

Meine Frage, weiss jemand ob auch in Niedersachsen ein Fernstudium für den Bereich Rechtsfachwirt angeboten wird. Denn ich finde im Internet immer nur Berlin. Wenn mir jemand helfen könnte, wäre ich sehr froh.

Danke

Bye Silke
33 Fernstudium
03.11.2002 Hallo Silke,

ich habe auch mal im Internet nachgeschaut. Unter www.renojobs.de bin ich auf die Information gestoßen, daß es ab Herbst 2001 auch an der Uni in Oldenburg ein Fernstudium zum Rechtsfachwirt gibt. Ansonsten kenne (und auch getestet) ich auch nur das Fernstudium in Berlin. Geh am besten mal auf die o.g. Seite, da gibt es auch noch weitere Hinweise dazu.


Ilka
33 Fernstudium
05.11.2002 Hallo Ilka

Danke für die Information
34 Durchsuchungsbeschluss gegen Gesamtschuldner
05.11.2002 Ich habe einen Durchsuchungsbeschluss gegen Gesamtschuldner beantragt. Das Gericht hat mir DA nur gegen die Ehefrau erteilt mit der Begründung das wiederholte Nichtantreffen des Ehemannes sei nicht nachgewiesen. Gegen diesen wurde aber mit anderen Titeln bereits die Vollstreckung versucht(, mit der Folge, dass dieser wiederholt nicht angetroffen wurde). Das Gericht hat mir nun Frist zur Stgn gesetzt ob der Antrag auf DA gegen Ehemann zurückgenommen wird/bzw. Nachweis zu erbringen. Ist dies überhaupt nötig? Muss sich nicht der Ehemann bei Durchsuchung der Ehewohnung dies gefallen lassen, selbst wenn er kein Gesamtschuldner wäre? Was meint Ihr, wie ich nun verfahren soll?
Danke!Loreen
34 Durchsuchungsbeschluss gegen Gesamtschuldner
10.11.2002 Hallo Loreen,

so einen Fall hatte ich zwar noch nicht, aber wenn Du nachweisen kannst, daß er früher schon nicht angetroffen wurde, würde ich das dem Gericht mitteilen. Vielleicht hast Du ja Glück.
Zu Deiner anderen Frage - natürlich müßte der Ehemann sich die Durchsuchung gefallen lassen, auch wenn sie nicht Gesamtschuldner wären. Da Du aber den Durchsuchungsbeschluß für beide haben willst, will das Gericht natürlich auch für beide belegt haben, daß es notwendig ist. Mir stellt sich jetzt die Frage, was der Gerichtsvollzieher bei der Durchsuchung denn pfänden darf, wenn beide Gesamtschuldner sind und nur gegen die Ehefrau die DA vorliegt. Hast Du nicht vielleicht einen Gerichtsvollzieher oder einen netten Rechtspfleger, den Du das fragen kannst? Wenn die Pfändung ganz normal ablaufen würde (ohne Einfluß, daß der DA nur für die Ehefrau gilt), könnte sich der Ehepartner ja auch nicht gegen eine Pfändung wehren und da hier beide als Gesamtschuldner gepfändet werden, dürfte es ja gleich gar keine Probleme geben!
Also ich würde dem Gericht die früheren Fälle beim Ehemann schildern und wenn es dann noch immer nicht zufrieden ist, würde ich den DA nur noch gegen die Ehefrau beantragen. Der Ehemann ist im Zweifel eh nicht zu Hause, aber wehren kann er sich gegen die Pfändung ja auch nicht.
Melde Dich, wenn Du das Ergebnis hast, würde mich interessieren, wie es ausgegangen ist. 8-)

Schönen Sonntag noch
Manuela
34 Durchsuchungsbeschluss gegen Gesamtschuldner
09.02.2004 1. Gesamtschuldner heißt nicht, dass immer gegen alle gleichz vollstreckt werden muss oder kann
2. Schuldner 1 = Ehefrau hier hat der GV die vorauss. nach 758 a ZPO bestätigt, folglich gibt es auch antragsgem. einen DB
3.Schuldner 2 =Ehemann hier wurde entweder mangels Antrag oder aus welchen Gründen auch immer ein DB nach 758a ZPO vom GV gar nicht angeregt
4. bei Ehegatten hat der Ehegatte nach der Eigentumsvermutung des BGB die Vollstreckung auch im Bezug auf die Besitzfrage (es gilt zunächst, als sei Pfändbares im Alleinbesitz des Schuldnerehegatten) zu dulden, er hat insoweit keine Handhabe gegen die Vollstreckung an sich.

www.vollstreckungs-ass.de
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34 Durchsuchungsbeschluss gegen Gesamtschuldner
09.02.2004 1. Gesamtschuldner heißt nicht, dass immer gegen alle gleichz vollstreckt werden muss oder kann
2. Schuldner 1 = Ehefrau hier hat der GV die vorauss. nach 758 a ZPO bestätigt, folglich gibt es auch antragsgem. einen DB
3.Schuldner 2 =Ehemann hier wurde entweder mangels Antrag oder aus welchen Gründen auch immer ein DB nach 758a ZPO vom GV gar nicht angeregt
4. bei Ehegatten hat der Ehegatte nach der Eigentumsvermutung des BGB die Vollstreckung auch im Bezug auf die Besitzfrage (es gilt zunächst, als sei Pfändbares im Alleinbesitz des Schuldnerehegatten) zu dulden, er hat insoweit keine Handhabe gegen die Vollstreckung an sich.

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35 Pfändung von Taschengeldansprüchen einer Hausfrau
06.11.2002 Hallo,

ich habe ein Problem. Ich versuche schon seit längerem gegen besagte Hausfrau zu vollstrecken. Sie hat jetzt erneut auf meinen Antrag hin die eV abgegeben. Sie hat im Vermögensverzeichnis angegeben, dass ihr Mann 1.700,00 EUR verdient, es gibt nur ein Kind. Kann ich da was tun? Hab mal von Taschengeldpfändung gehört aber noch nicht selbst praktiziert.

Wäre schön, wenn jemand weiterweiß.

Dankeschön schonmal

Sandra ;-)
35 Pfändung von Taschengeldansprüchen einer Hausfrau
07.11.2002 Hallo Sandra,

Die Pfändung von Taschengeld muss gem. § 850 b ZPO erfolgen. Du musst einen separaten Antrag an das Vollstreckungsgericht stelle, wonach die angebliche Forderung der Schuldnerin gegen Ihren Ehemann auf Anspruch von Zahlung von Taschengeld gepfändet werden soll. In dem Antrag musst Du das Vermögensverzeichnis Bezug nehmen, wo sie angegeben hat, dass sie Hausfrau ohne eigenes Einkommen ist und von ihrem Ehemann unterhalten wird. Folgende Ausführungen sind gut:
Wenn sie ihr Einkommen im vom Ehemann zu zahlenden Unterhalt (Taschengeld) findet, ist dieses Einkommen als pfänbar anzusehen. Der Ehemann hat ein Nettoeinkommen von € xy. Unter Berücksichtigung des unterhaltspflichtigen Kindes hat die Schuldnerin nach der Düsseldorfer Tabelle einen Unterhaltsanspruch vo € xy. Das in bar zu leistende Taschengeld beläuft sich mindestens auf 5% des Familieneinkommens. Somit hat hat die Schuldnerin gegenüber ihrem Ehemann einen Taschengeldanspruch von (5% vom Einkommen), welcher voll pfändbar ist.

Du musst in jedem Ausführungen dazu machen, dass die bisherige Vollstreckung erfolglos war (kannst Du nachweisen durch die EV).

Der Beschluss könnte lauten:

Gepfändet wird der angebliche Anspruch der Schuldnerin auf Zahlung des Taschengeldes als Teil des Unterhalts an (Ehemann) auch wegen der künftig fällig werdenden Beträge, § 832 ZPO) soweit er € 25,00 monatlich übersteigt. Der der Schuldnerin hiernach verbleibende Teil des Taschengeldanspruchs darf jedoch nach § 850 d Abs. 1 S. 3 ZPO 3/10 des monatlich geschuldeten Betrages nicht überstigen, weil ihr dieser Freibetrag nach § 840 c ZPO gegenüber einem nicht bevorrechtigten Gläubiger zu verbleiben hätte.

Es kommt auch auf das Gericht an. Ich habe entsprechende Beschlüsse erlassen bekommen, manche wurden aber auch abgewiesen.

Viel Glück
Silvia
35 Pfändung von Taschengeldansprüchen einer Hausfrau
07.11.2002 Hier gibt es einen Beitrag im neuen JurBüro oder der neuen Reno-Zeitschrift, wonach Pfändung der Taschengeldansprüchen kaum mehr zulässig ist. Ich schau mal, ob ich den Artikel noch finde ...
35 Pfändung von Taschengeldansprüchen einer Hausfrau
07.11.2002 JurBüro 10/2002 Rdz 327 (S.550):
Der Billigkeit entspricht die Pfändung eines Taschengeldanspruches nur, wenn im Vergleich zu üblichen Fällen besondere Umstände vorliegen.

Wenn Du mir Deine Fax-Nr. angibst, kann ich Dir den Beitrag durchfaxen.

Gruß
Loreen
35 Pfändung von Taschengeldansprüchen einer Hausfrau
07.11.2002 Hallo ihr beiden,

danke für die ausführliche Antwort. Werd mal schauen was sich tun lässt, werde über meine Erfolge berichten.

Bis denn

Sandra :-)
35 Pfändung von Taschengeldansprüchen einer Hausfrau
10.01.2005 Antwort auf: Hallo,

ich habe ein Problem. Ich versuche schon seit längerem gegen besagte Hausfrau zu vollstrecken. Sie hat jetzt erneut auf meinen Antrag hin die eV abgegeben. Sie hat im Vermögensverzeichnis angegeben, dass ihr Mann 1.700,00 EUR verdient, es gibt nur ein Kind. Kann ich da was tun? Hab mal von Taschengeldpfändung gehört aber noch nicht selbst praktiziert.

Wäre schön, wenn jemand weiterweiß.

Dankeschön schonmal

Sandra ;-)


35 Pfändung von Taschengeldansprüchen einer Hausfrau
05.07.2006 Antwort auf: Hier gibt es einen Beitrag im neuen JurBüro oder der neuen Reno-Zeitschrift, wonach Pfändung der Taschengeldansprüchen kaum mehr zulässig ist. Ich schau mal, ob ich den Artikel noch finde ...

36 Abendschule zur Bürovorsteherin
12.11.2002 Hallo,

mich würde interessieren, ob jemand hier die Abenschule besucht hat oder gerade besucht um Bürovorsteherin zu werden.

Könnt ihr mir ein paar Informationen zukommen lassen?

An welche Schule man sich wenden kann, wie lange es dauert und wie teuer es ca. wird ???

Danke schonmal und liebe Grüsse...
36 Abendschule zur Bürovorsteherin
12.11.2002 Hallo SandraK.,

bin dir wohl zuvor gekommen :-). Wollte das ganze auch per Abendschule machen, hab mich aber für das Fernstudium zum Rechtsfachwirt (so heißt das jetzt) entschieden. Ich weiß, dass Soldan mit einigen RA-Kammer kooperiert. In Hannover in zum Bsp. alle zwei Wochen Freitags von halb drei bis neun und Samstag von um neun bis um drei Unterricht. Nachteil, fängt erst nächstes Jahr im Dezember wieder an. In Köln ist Mo und Do abends Unterricht. Kostenpunkt bei beiden ca. 4.000,00 DM + MwSt. (Europreise weiß ich nicht) Nachteil in Hannover ist, dass man, wenn man doch zwei wochen vorher abspringt, ca. 80 % des Gesamtbeitrages zahlen muss. Fand ich blöd. Am besten du fragst bei deiner zuständigen RA-Kammer nach, meine in Hannover hat mir eine Broschüre geschickt mit den wichtigsten Eckdaten.

Bis demnächst

Sandra
36 Abendschule zur Bürovorsteherin
12.11.2002 Hallo SandraK nochmal,

hab einen weiteren Beitrag von Dir gelesen, bin 23. Und selbst? Wo arbeitest du?

Sandra
36 Abendschule zur Bürovorsteherin
13.11.2002 Hi Sandra (hihi cool, den gleichen Namen)

Erst einmal danke für Deine Antwort, na dann werd ich mal schauen und mich bei der RAK informieren. Ich wollte eh erst Mitte nächsten Jahres oder sogar erst Ende nächsten Jahres anfangen. Ab nächstes Jahr werde ich erst einmal einige Seminare besuchen, damit mein Allgemeinwissen in der Branche ein bißchen aufgefrischt wird. Meine Ausbildung ist auch schon wieder 3 Jahre her...und es gibt soviel Neuerungen.

Ich arbeite in Berlin und bin auch 23.

Hast Du auch die ReNo-Ausbildung gemacht ?? Gibt es jetzt den Titel Bürovorsteherin nicht mehr ?? Ist ganz schön teuer, was tut man nicht alles für eine Weiterbildung. Gibt Dir jemand was dazu ?? Mein Chef bezahlt mir alle Seminare, aber ich glaube, dass die Weiterbildung zu teuer ist. Hm, vielleicht hab ich Glück und er gibt ein bißchen dazu. Wird sowas nicht vom Arbeitsamt gefördert ??

Würd mich freuen, wieder von Dir zu hören.

Lieben Gruss SandraK. :-D
36 Abendschule zur Bürovorsteherin
14.11.2002 Gutem Morgen SandraK,

nee, hab in Köln gelernt und da gibts nur normale RA-Fachangestellte und nicht ReNo. Was willst du denn für Seminare besuchen? Bist du in einer großen Kanzlei? Nee, Bürovorsteher gibts nicht mehr, hörte sich auch etwas verstaubt an, find ich. Das ganze heißt also jetzt Rechtsfachwirt, besser oder nicht?

Momentan gibt mir noch keiner was dazu, aber mein Chef weiß davon und ich werd zu gegebener Zeit nochmal mit ihm reden. ich glaub er findet das auch ganz gut. Hab mich ehrlich gesagt gar nicht informiert, ob das Arbeitsamt was sponort, muss ich mich mal umhören. Ich glaub aber eher nicht, bei den Finanzlöchern ... :-D

Naja, das Fernstudium ist aber schon krass, momentan muss ich mich dazu gewissermaßen prügeln, quäl mich derzeit mit Kopfschmerzen rum, und da kann man sich immer so schlecht konzentrieren. Und manchmal arbeite ich auch bis acht abends und dann noch was zu hause tun...??? Dass gute bei diesem Fernstudium ist, wenn ich doch den Eindruck gewinnen sollte, dass ich´s gar nicht schaffe, brauch ich die restlichen Semester nicht zu bezahlen. Die erste (von 5 Kurseinheiten) fürs erste Semester, nämlich BGB, hab ich hinter mir und ich frag mich, ob ich je solche Fälle auf diese Art Lösen kann und nun hab ich mit ZPO begonnen, da muss man auf jeden Fall nicht so schwere Übungsfälle lösen.

Im September nächstes Jahr sind dann die Präsenztage in Berlin. Wo wohnst du denn da und wo arbeitest du?

Okay, ich muss jetzt mal wieder arbeitstechnisch in die Tasten hauen.

Machs gut, bis demnächst

Sandra
36 Abendschule zur Bürovorsteherin
14.11.2002 Hallöchen Sandra :-)

ich wohne im Bezirk Tiergarten (naja neu ist es jetzt der Bezirk Mitte) und arbeite in Kreuzberg.

Und Du ???

Ja, Rechtswirt hört sich natürlich viiiiiiel besser an...

Kann mir vorstellen, dass es sehr schwer ist. Wieviel Semester muss man denn insgesamt machen? Und muss man irgend welche Voraussetzungen mitbringen ??

Sorry, dass ich Dich so ausfrage, aber ich fang jetzt erst an, mich dafür zu interessieren und jetzt mag ich aaaaallles wissen ;-)

Weißt Du, ob es für Rechtswirtin auch den Weg einer Abendschule gibt ?? Ehrlich gesagt wär mir Schule lieber, als allein zu lernen, da muss man - wie Du schon sagst - sich immer so dazu zwingen.

Wann sind die Tage in Berlin ?? Was wird da gemacht ?? Bist dann auch hier ??

Bis bald,
SandraK.
36 Abendschule zur Bürovorsteherin
14.11.2002 Hi, kleiner Nachtrag...

ich werd Seminare über den Berliner RENO-Verein besuchen, überwiegend Kostenrecht, Schuldrecht, Zwangsvollstreckung... mal sehen, was es dort noch so anzubieten gibt.

Arbeiten tu ich in einer kleinen Kanzlei. Hier gibt es 2 Rechtsanwälte, 1 Schreibkraft (sie schreibt NUR Bänder von 10h-14h), 1 Auszubildene - und mich :-)
Ich schmeiß hier also sozusagen den ganzen Laden...

36 Abendschule zur Bürovorsteherin
15.11.2002 Nabend SandraK,

so da bin ich wieder. (übrigens mittlerweile zu hause, nicht dass es aussieht, ich wär ein arbeitstier).

wohn in hannover, nähe messe. bestimmt spannender als Berlin. Ganz ursprünglich und heimatlich komm ich aber aus Thüringen. bin nach dem abi nach köln gegangen und hab da die Ausbildung gemacht und dann noch ein jahr dort gearbeitet und bin dann letztes jahr im Oktober der liebe wegen nach Hannover gezogen.

Nee, nicht Rechtswirt, sondern rechtsfachwirt heißt das was ich mache. Rechtswirt gibts auch noch, musst du dich mal bei der uni erkundigen. Musst du mal quer über die seite surfen, ich glaube ein mädel hat vom studium zum rechtswirt geschrieben, ist aber noch ein bissl krasser, da musst du auch zur vorlesung und so. aber dazu hab ich in hannover nix gefunden. Als Voraussetzung zum Rechtsfachwirt brauchst eigentlich nur die mit erfolg abgeschlossene Ausbildung und ein halbes jahr berufserfahrung und ich hatte ja schon zwei. naja und du musst alles mögliche beglaubigt einreichen. Hab zum glück connections zu einem notarbüro um die ecke und hab die beglaubigungen um sonst bekommen. infos gibts im internet www.tfh-berlin.de

In meinem jetzigen büro bin ich als office-managerin eingestellt, hört sich doch auch spannend an, gell? wir sind drei anwälte und eine azubine im 1. lehrjahr und ich spiel auch die ladenschmeißerin. Mach buchhaltung, sozialversicherungssachen und hauptsächlich bin ich für die Zwangsvollstreckung zuständig und habe meine eigenen Akten und mandanten, hauptsächlich ärzte deren privatpatienten nicht zahlen wollen. Was ich gut finde ist, dass ich keine bänder mehr schreiben muss, meine anwälte schreiben alles selbst und lese maximal noch korrektur. und zwischen uns herrscht ein sehr entspannendes Verhältnis und es macht sehr viel spaß. heute war ich zum beispiel mit meiner cheffin beim friseur. und bei euch?

Dann will ich mal noch ein paar fragen beantworten:

das fernstudium dauert insgesamt 3 semester und dann nochmal 3-4 monate später sind die prüfungen. Die erste präsenzphase ist im september 2003, eine woche (mo-sa)mo - fr von 08:30 bis 16 Uhr glaub ich vorlesungen über alle gebiete, hauptsächlich BGB und ZPO und klausuren am samstag. Pech haben nätürlich die, die niemanden in berlin kennen, die müssenn sich wohl ein zimmerchen suchen. da meine mutter aus der nähe von berlin kommt, wohnen fast alle geschwister meiner mutter und meine großeltern dort (hellersdorf, lichtenberg u.w.) und irgendwo werd ich dann schlafen.

andere Fächer sind Büroorganisation und zwangsvollstreckung.

in den anmeldeunterlagen stand auch, dass man lerngruppen bilden kann. Heute kam die liste mit allen mitstudierenden. UND ... natürlich keiner in hannover. aber es stehen auch email adressen bei, vielleicht kann man sich auch da austauschen. es sind auch viele aus berlin dabei.

Abendstudium? ich glaub nur das über die Kammer, hast du schon infos eingeholt, die müssen auch am telefon auskünfte geben.

ich muss auch unbedingt jetzt am WE was machen.

Södele, ich hoffe das war genug input, ich wünsch ein schönes wochenende
36 Abendschule zur Bürovorsteherin
19.11.2002 Hey...

danke, für Deine ausführliche Antwort... war genug input ;-) ich werde mich mal bei der RAK Berlin erkundigen.

Bei uns im Büro ist auch total easy, wir sind hier alle beim Du auch mit den Anwälten. Bänder muss ich auch nicht schreiben, nur, wenn die Schreibkraft im Urlaub ist. Dann ist hier immer sehr stressig, weil alles auf einmal kommt. Aber geht schon.

Es gibt also einen Unterschied zwischen Rechtswirt und Rechtsfachwirt :boah: ist ja spannend was man alles so erfährt... naja, wie gesagt, ich habe mich jetzt erst angefangen damit zu beschäftigen. Und ich möchte eh erst meine Seminare machen, damit ich fit für alle Themen bin. Ein bißl auffrischen alles :-)

Hast Du die Unterlagen auch über die Kammer bekommen ? Ich weiß nicht, ob Fernstudium sowas für mich ist ... mir wäre Abendschule lieber, na mal schauen..

So, ich muss jetzt wieder ein bißchen arbeiten, meld Dich doch wieder...hast Du auch privat ne email ?? Dann können wir ja auch mal darüber schreiben, würd mich freuen...

Bis bald... SandraK.
36 Abendschule zur Bürovorsteherin
19.11.2002 Guten Nachmittag,

hab die Unterlagen von der Kammer bekommen, kannst mir ja über meine private mail adresse (san.roe@freenet.de) deine Faxnummer schicken, dann faxe ich dir mal ein paar auszüge darüber, so mit themengebieten usw.

Hab am freitag post bekommen mit der Liste meiner Mitstudierenden, sind ca. 60 in ganz deutschland, aber keiner in Hannover :-( , war dann wohl nix mit Lerngruppe bilden uns so, sind aber ca. 10 oder sogar noch mehr aus berlin dabei.

Man hat jetzt auch eine Einführungsveranstaltung im Januar geplant (23./24.01.), eigentlich ganz gut ... dachte ich bis ich den preis gesehen hab ... 230,00 EUR :boah: Krass oder? jetzt bin ich am überlegen, muss meinen Chef demnächst mal fragen, ob er nicht doch was dazutun möchte.

Hab mich nochmal schlau gemacht, man kann wohl unter bestimmten voraussetzungen vom arbeitsamt gefördert werden, aber man muss es vorher beantragen. Bin ich wohl zu spät dran.

Okay, dann mal bis demnächst in freudiger Erwartung auf privatpost .

viele grüße aus dem herbstlichen Hannover

Sandra
36 Abendschule zur Bürovorsteherin
23.11.2002 Hallo Sandra,

sorry, daß ich mich in Eure Korrespondenz mit einmische. Habe meinen Bürovorsteher auch über die TFH gemacht, seit September diesen Jahres auch bestanden. Immerhin Durchfallquote 50 %!

Ich habe damals auch den Einführungslehrgang in Berlin besucht. War zumindest gut, um zu schauen, wer so mitmacht. Habe dadurch jemand gefunden, der zwar nicht in meiner Nähe wohnte, aber wir haben uns per Telefon, Fax und E-Mail entweder ausgetauscht oder aber auch modivert. Was man auch in den 2 Jahren braucht. Auch jetzt sind wir noch in Kontakt.

Mein Chef (jetzt Ex-Chef) hat mich bei dem Studium finanziell etwas unterstützt. Fand ich total super. Schlecht für ihn, daß ich nach dem Studium auch noch die Stelle gewechselt habe, da man nach dem Studium irgendwie auch noch etwas anderes machen möchte. War vorher auch in einem kleinen Büro, mit 2 Anwälten, 1 Kollegin und 1 Azubi, aber irgendwie war das wohl nicht alles. Bin jetzt in einer größeren Kanzlei mit 9 Anwälten und bin dort Bürovorsteherin, ist schon etwas anderes, als in dem kleinen Büro. Hat alles so seine Vor- und Nachteile.

Wenn Du noch etwas zum Studium wissen möchtest, bin ich Dir gern behilflich.

Grüße aus Dresden


Ilka
36 Abendschule zur Bürovorsteherin
04.03.2003 Hallo Ilka,
jetzt klinke ich mich hier auch noch mit ein ...
Toll, daß Du es geschafft hast, die Prüfung zu bestehen. Ich beneide oder bewundere Dich sehr! Ich mache das Fernstudium an der TFH und habe gerade die letzte Präsenzphase vor mir (nächste Woche). Die Hausarbeiten sind alle geschrieben ... uff!! Wann hast Du mit dem Lernen für die Prüfung angefangen? Waren die Aufgaben gut zu bewältigen?
Bei mir geht es jetzt auch straff auf die Prüfung zu.
Wie sieht Dein Aufgabenbereich in der Kanzlei jetzt aus? Wofür bist Du zuständig?
viele Grüße und Viel Erfolg natürlich auch für die beiden Sandras!
36 Abendschule zur Bürovorsteherin
25.03.2003 Hallo Jana,

war seit längerem nicht mehr auf der Seite, daher erst heute eine Antwort von mir. Mittlerweile hast Du ja die Präsenzphase hinter Dir. Hast Du die Klausur am Samstag mitgeschrieben? Ich habe damals auch alle beide geschrieben, damit man ein Zeitgefühl bekommt. Und es hat sich ja auch gelohnt.

Gelernt habe ich immer (sehr witzig, wirst Du auch machen). Für die Prüfungen habe ich im Mai angefangen. Ich hatte den ganzen Mai frei und konnte so gut den Stoff einteilen und mußte mich auch nicht auf etwas anderes konzentrieren. Das Glück hat auch nicht jeder, ich gebe es zu.

Ich habe vorallem versucht, Fälle zu lösen, damit man einfach die Technik trainieren kann, denn trockenes Fachwissen alleine reicht nicht aus. Man muß es ja immer schön am Fall demonstrieren.

Wie bereits schon geschrieben, bin ich jetzt in einer etwas größeren Kanzlei und bin dort Bürovorsteherin, macht Spaß aber auch super streßig, aber Streß hat man überall. Ich bin für ein ganzes Referat zuständig und habe nebenher noch nebenher die Ausbildung für die Azubis und Personal, Organisation etc. Die Mischung finde ich ganz gut. Man bleibt immer am Ball.

Falls Du noch Fragen zum Studium hast, ich schaue jetzt öfters mal rein.

Viele Grüße

Ilka


Beitrag wurde editiert (2003-03-25 22:34:02)
36 Abendschule zur Bürovorsteherin
31.03.2003 Hallo Ilka,
danke für die Nachricht. Ich fange nun an, für die Prüfung zu lernen. Jetzt gibt es kein zurück mehr. Ich habe vor der Prüfung zwei Wochen frei, da werde ich nochmal verstärkt Kostenrecht, BGB und Zwangsvollstreckung lernen, ansonsten eben die nächsten Wochenenden auch noch. Ich will mich aber nicht verrückt machen. Die Durchfallquote liegt meines Wissens bei 50 %. So viele Hoffnungen mache ich mir nicht, es ist ein Versuch. Man kann - denke ich - die Prüfung auch nicht mit den Klausuren vergleichen. Irgendwie hat man -was die Prüfung betrifft leider gar keine Vorstellung.Es sind ja nun auch noch zwei Fächer zusätzlich dabei und die mündliche Prüfung wird voraussichtlich erst im Dezember stattfinden.
Ich arbeite auch in einer größeren Kanzlei und werden nun immer mehr an die Bürovorsteher-Aufgaben herangeführt. Schwierige Kostenrechts- und ZV-Sachen und auch Personalplanung. Letzteres gestaltet sich schwieriger ... (die lieben Kolleginnen!!!). Hast Du eigentlich ein eigenes Büro? Machst Du noch ReNo-typische Aufgaben oder ist Dein Bereich ganz klar abgegrenzt?
Freue mich auf eine Antwort!
Jana
36 Abendschule zur Bürovorsteherin
18.05.2003 Hallo!

Wie ich jetzt gehört habe, gibt es den Beruf des Bürovorstehers auch weiterhin. Es werden auch weiterhin Kurse für Bürovorsteher und Kurse für Rechtsfachwirte angeboten.

Weiß jemand, ob das stimmt und wo der Unterschied zwischen den beiden Berufen ist?
;-)
36 Abendschule zur Bürovorsteherin
21.06.2007 Halli Hallo, ich bin auch neu hier. Ich stecke zur Zeit noch in der Ausbildung zur Re-Fachangestellten in Dortmund. Nächstes Jahr habe ich endlich Prüfung. Würde nun gerne wissen wie und wo ich eine Fortbildung zur Bürovorsteherin machen kann und welche Voraussetzungen ich dafür brauche. Was kostet sowas ungefähr? Freue mich auf Antworten :)
37 Revision
13.11.2002 Hallo,

wer kann mir etwas über die Notarrevision berichten.

Unser zuständiger Revisor hat sich angemeldet, um demnächst unsere Arbeit zu prüfen. Was ist im allgemeinen zu beachten?

Danke im voraus!
37 Revision
22.07.2003 Hi nochmal,

1. Ruhig bleiben und alles noch mal auf Ordnung prüfen.
2. Azubi Ablage prüfen lassen.
37 Revision
12.01.2004 fdfdfdfdf
38 Bearbeiten von Grundstückskaufverträgen
13.11.2002 Hallo,

wer ist ebenfalls mit der Vertragsvorbereitung von Grundstückskaufverträgen vertraut und kann mir z. B. Fragen, wie die Folgende beantworten:

- GKV soll beurkundet werden
- für den Eigentümer ist in Abt. II eine Auflassungsvormerkung seit einigen Jahren eingetragen
- kann diese AV an den Käufer ohne weiteres abgetreten werden, wie es z. B. in dem Fall möglich ist, wo der Verkäufer zunächst erst Eigentümer wird und im Rahmen des KV-Vollzuges zu seinen Gunsten eine AV eingetragen werden muss, die dann beim Weiterverkauf an den Nächsten abgetreten werden kann!?



38 Bearbeiten von Grundstückskaufverträgen
22.07.2003 Hi du,

ich würde den KV einfach beurkunden lassen, wobei der Veräußerer einfach der Löschung des Rechtes in Abt. II zustimmt (glaube, die AV wurde vergessen zu löschen, mal in den Grundakten nachgucken). Die AV für den Erwerber wird dann ja bei der Umschreibung gelöscht.

Beitrag wurde editiert (2003-07-21 22:06:43)
38 Bearbeiten von Grundstückskaufverträgen
04.01.2004 Hy du,

wie schon gesagt, ich w??rde den Vertrag einfach beurkunden und die L?¶schung der AV im Vertrag mit aufnehmen. Seltsam ist aber schon, dass der Eigent??mer eine AV im Grundbuch hat. Den wer Eigent??mer des Grundst??cks ist, kann nicht gleichzeitg eine Vormerkung zur Sicherung seines Rechts auf ??bertragung des Eigentums haben, wenn ihm das Eigentum schon geh?¶rt. Seltsam!!! Da hat der Rechtspfleger seinerzeit aber tierisch geschlafen!!! Wenn die AV f??r den Verk?¤ufer im GB stehen bleibt, kann keine neue Vormerkung f??r den K?¤ufer eingtragen werden. Denn durch die AV f??r den Verk?¤ufer, ist das GB sozusagen gesperrt und ich glaube nicht, dass ein REchtspfleger beim GBA zwei Vormerkungen eintr?¤gt. Also ist es f??r die Vertragsabwicklung sinnvoll Antrag 1 und 2 beim GBA einzureichen. Antrag I beinhaltet die L?¶schung der AV f??r den Verk?¤ufer. Antrag II die Eintragung der AV f??r den K?¤ufer. Anders wird das sonst nix werden mit der Abwicklung des Vertrages. Im Weiteren w??rde die Vertragsabwicklung sonst wie ??blich laufen.
39 Gegenstandswert Klage/Widerklage
15.11.2002 Hallo,

ich hab da mal eine kleine Kostenfrage, ist es richtig, dass wenn wir z.B. Klage einreichen und der Gegner Widerklage und beides den gleichen Streitgegenstand betrifft, die Gegenstandswerte nicht zusammen gerechnet werden dürfen ???

Z.B. Klage: 2.000,00 €, Widerklage 500,00 €. Es wurde streitig verhandelt, neuer Termin anberaumt zur Beweisaufnahme. Einen Tag später wurde sich dann außergerichtlich verglichen, dass auf die Widerklage 300,00 € gezahlt werden und die restliche Angelegenheit somit erledigt ist...Klage und Widerklage wurden zurück genommen, Beweistermin aufgehoben.

Wie würdet ihr das abrechnen ??? Gegenstandswert 2.000 € ???

Danke schonmal für Eure Antworten...

SandraK.
39 Gegenstandswert Klage/Widerklage
15.11.2002 Hallo Sandra K.

zu Deiner Frage:

Betreffen Klage und Widerklage denselben Streitgegenstand, so sind die Gebühren nach dem höheren Wert zu berechnen. Der Wert der Klage und der Widerklage sind nicht zu addieren. Es gilt dann immer nur der höhere Wert.

Falls in Deinem Fall Klage und Widrklage denselben Streitgegentand betreffen, darfst Du die Gebühren nur nach dem Wert von € 2.000,00 berechnen. Derselbe Streitgegenstand liegt vor, wenn beide Anträge sich gegenseitig ausschließen, also die Zuerkennung des einen Anspruchs automatisch die Abweisung des anderen Anspruchs zur Folge hat.

Beruhen Klage und Widerklage aber auf unterschiedliche Anspruchsgrundlagen, sind die Streitwerte zu addieren.

Ich hoffe, dass Du damit etwas anfangen kannst.

Viele Grüße
Silvia ;-)


39 Gegenstandswert Klage/Widerklage
19.11.2002 Dankeschööööööööön

Rechnung ist raus :-)

Gruss SandraK.
40 Gebühren Finanzgericht
19.11.2002 Hallo Kolleginnen!
WIr haben hier aus Versehen eine Angelegenheit vor dem Finanzgericht geregelt. Jetzt ist die Sache geklärt und soll abgerechnet werden. Aber wie um Himmels Willen macht man das? Normalerweise bearbeiten wir in unserer Kanzlei solche Sachen nicht und jetzt weiß keiner, wie die Kostennote erstellt wird. Nimmt man den Regelstreitwert und dann ganz normal die Gebühren aus dem § 31?
Ich danke Euch jedenfalls schon mal für Eure Hilfe.
Stefanie.
40 Gebühren Finanzgericht
19.11.2002 § 114 BRAGO sagt, dass in Verfahren vor der Finanzgerichtsbarkeit die Vorschriften des Dritten Abschnitts sinngemäß gelten, folglich sind
§§ 114, 31 BRAGO richtig.

Gegenstandswert ist der Wert des Interesses. Wurde z.B. die Steuerschuld durch das Verfahren reduziert, so ist der Differenzbetrag der Gegenstandswert. Um hier Genaueres sagen zu können, müsste ich mehr über das Verfahren wissen.

Viele Grüße

Valy
40 Gebühren Finanzgericht
21.11.2002 Danke Valy!
Wir haben jetzt die Akte durchgeforstet und irgenwo stand mal ein Geldbetrag (ging um Kindergeld). Den haben wir jetzt einfach genommen. Weil gleichzeitig ein Kostenfestsetzungsantrag gegen das Arbeitsamt gestellt wurde, wird sich der Kostenbeamte melden, wenn ihm das nicht gefällt. ;-)
41 Gerichtkosten für den PfüB .....
21.11.2002 Hallo,

kann mir einer sagen ob ich für 2 Schuldner auch doppelt die 10 € einzahlen muss ???

dankööööö
Gruss SandraK.
41 Gerichtkosten für den PfüB .....
22.11.2002 hallödriö,

hier auch mal eine fachliche Antwort ...

Wenn du beide Schuldner in einem Pfüb schreibst also

1. Schuldner,
2. Schuldner,

brauchst du nur einmal 10 EUR draufkleben, du musst nur darauf achten genug Ausfertigungen beizufügen. Also eine fürs gericht, eine für jeden Schuldner und für den/die Drittschuldner. Du kannst ja auch genauso mehrere Drittschuldner, z.B. mehrere Banken benennen, auch hier musst du nur einmal gerichtkosten zahlen.

hoffe geholfen zu haben

bis denne
41 Gerichtkosten für den PfüB .....
09.11.2004 Hallo, ich habe letztlich die gleich Frage in den Raum gestellt.

Man meinte zu mir, daß bei mehreren Schuldner die Gerichtskosten nur einmal entstehten. Heute nach RVG 15,00 Euro, Klar.

Im Büro machen wir das anders, zumal meine Kollegin schon einmal Problem mit einem Gericht hatte, weswegen wir immer Gerichtskosten nach der Anzahl der Schuldner beifügen. Die Frage bleibt jetzt, wo steht es genau geschrieben. Jedes Büro macht scheinbar anders.

Andere Büros fügen die Gerichtskosten nur einmal bei. Die gesetzliche Grundlage fehlt oder geht es hier nach der herrschenden Meinung. Ich bin Azubi und bei mir wird es prüfungsrelevant, wenn ich eine andere Meinung habe als die Prüfer.

Wer kann mir helfen. Ich konnte nichts k o n k r e t e s finden. Meine Kollegin ist der Ansicht, daß es mit mehr GK schneller geht.

Danke
41 Gerichtkosten für den PfüB .....
09.11.2004 Wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, kann ich Dir leider auch nicht sagen. Wir fügen allerdings - egal wie viele Schuldner oder Drittschuldner - die 15 € immer nur einmal bei und bisher kamen noch keine Beanstandungen. In der Praxis würde ich Dir raten, 15,00 € beizufügen und weitere Gerichtskosten erst nach Anforderung durch das Gericht zu entrichten
41 Gerichtkosten für den PfüB .....
10.11.2004 Wird ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen mehrere Schuldner beantragt, so handelt es sich hier um verschiedene Angelegenheiten mit der Folge, dass die Gerichtskosten mehrfach draufzukleben sind, allerdings auch mit der Folge, dass die Anwaltsgebühren mehrfach entstehen.

Bei mehreren Drittschuldnern ist dies nicht der Fall. Hier handelt es sich regelmäßig um eine Angelegenheit, egal ob in demselben PfüB mehrere Drittschuldner benannt sind oder ob mehrere Anträge wegen derselben Forderung gestellt werden.
41 Gerichtkosten für den PfüB .....
11.11.2004 Hallöchen,

kann man das auch irgendwo nachlesen??
41 Gerichtkosten für den PfüB .....
11.11.2004 Das findet man z.B. bei Gerold/Schmidt in der Kommentierung zu § 58 BRAGO oder im RVG-Kommentar VV 3309, Rn 261, 277.
41 Gerichtkosten für den PfüB .....
24.03.2006 Habe eine Beanstandung eines PfÜBs bekommen. Gläubigerbezeichnung stimmt nicht mit Titel überein. Muss ich jetzt nochmal den ganzen Antrag stellen oder dem Gericht nur die Titelbezeichnung des Gläubigers mitteilen???
41 Gerichtkosten für den PfüB .....
24.03.2006 Einfach die erste Seite Deines Pfübs entsprechend dem Titel korrigieren und beilegen. Das reicht