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594 Gerichtskostenvorschuss Berufung
08.03.2005 Nur die Verfahren, die ausdrücklich in § 12 GKG aufgelistet sind, sind vorschusspflichtig. Alle anderen eben nicht. Da von Berufung nichts drin steht, ist hier also auch kein Vorschuss zu entrichten. Wir haben in der Kanzlei sehr häufig mit Berufungen zu tun und da hat noch nie ein Gericht einen Gerichtskostenvorschuss verlangt. Die Abrechnung erfolgt erst am Ende des Verfahrens.
595 Rechtsbeschwerde im Kartelll-Bußgeldverfahren vor
04.03.2005 Ich habe am späten Freitagabend noch ein kleines Problem. Wir führen vor dem BGH eine Rechtsbeschwerde in einem Kartell-Bußgeldverfahren. Welche Gebühren kann ich da nach BRAGO / RVG abrechnen? Ich habe so etwas noch nie gemacht.

Bitte helft mir :)
596 Fernstudium Leitender Notarmitarbeiter Wer hat
06.03.2005 Hallo Leute,

ich bin auch mal wieder hier. Lang hat´s gedaurt.

Ich habe grade in der Renopraxis was über die Ausbildung (bzw. Fernstudium) der Ländernotarkasse Leipzig zum Leitenden Notarmitarbeiter gelesen und finde das total interessant. Bin eigentlich auch schon Ewigkeiten auf der Suche nach einer entsprechenden weiterführenden Ausbildung.

Hat jemand von euch schon an diesem Fernstudium teilgenommen.???

LG Nancy
598 Probleme bei Rechtsanwaltsgebührenrechnung
07.03.2005 Hallo!
Ich habe ein kleines Problem bei einer Rechtsanwaltsrechnung. Dort ist eine Gebühr aufgeführt, die ich nicht so recht identifizieren kann. Sie lautet:

Weitere Auslagen, Vorbem. 7 zu Teil 7, Abs. 1 S. 2 VV
-Verstandtgebühren =.... EUR (ohne USt.)

Was bedeutet diese Gebühr? Warum zu der normalen Pauschale noch mal weitere Auslagen?

Vielen lieben Dank!
598 Probleme bei Rechtsanwaltsgebührenrechnung
07.03.2005 Ich denke, es handelt sich um tatsächlich entstandenen Portokosten, die man anstelle der Auslagenpauschale verlangen kann, soweit man sie nachweisen kann.

Gruß, Dina
598 Probleme bei Rechtsanwaltsgebührenrechnung
07.03.2005 nein, die tatsächlich entstandenen stehen in Nr. 7001 und die Vorbermerkung die Du zitierst, ist mir unbekannt, zumal was ist Verstandgebühr???
598 Probleme bei Rechtsanwaltsgebührenrechnung
07.03.2005 Genau steht geschrieben:

Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, kann der Rechtsanwalt Ersatz der entstandenen Aufwendungen (§ 675 iVm § 670 BGB)verlangen.

Vielleicht auch einfach nur ein Vorsatz, dass er die Auslagen geltend machen darf?
598 Probleme bei Rechtsanwaltsgebührenrechnung
07.03.2005 ah jetzt verstehen. Ich wunderte mich wo der Satz 2 hergenommen wird ;-)

Eigentlich sagt doch der Satz alles, alle Kosten die nicht in den Nr. 7000 bis 7008 untergeordnet werden können. Was ist daran denn so schwer :-P :-P :-P??
598 Probleme bei Rechtsanwaltsgebührenrechnung
08.03.2005 Hallo!
Ich bin dort leider leider ein totaler Laie, bin vor Eintritt des RVG in Mutterschutz gegangen und habe da dementsprechend nicht so viel von mitbekommen ;-)
Mmh, so sieht die Anwaltsrechnung aus, die mein Lebensgefährte erhalten hat. Was Verstandtgebühren sind, weiss ich leider auch nicht. Es hat mich nur gewundert, dass einmal der Pauschbetrag für Post-und Telekommunikation aufgeführt wurde und dann zusätzlich noch diese komische Gebühr.
599 Brauche Hilfe bei PKH-Abrechnung
07.03.2005 Moin moin,

ich hatte schon immer Probleme, wenn es um PKH geht. So auch wieder. Unserer Mandantin wurde PKH für II. Instanz bewilligt und sie hat den Prozeß gewonnen. Ich bin davon ausgegangen, daß beim Obsiegen der Gegner die vollen RA-Gebühren von uns zu tragen hat. Die Rechtspflegerin ist aber nicht der Ansicht. Stehen uns wirklich nur die geminderten Gebühren zu, obwohl wir gewonnen haben?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

LG Conny
599 Brauche Hilfe bei PKH-Abrechnung
07.03.2005 Ebenfalls Guten Morgen!

Also ich bin auch der Meinung, dass euch die vollen RA-Gebühren zustehen: Die Staatskasse muss die PKH-Gebühren übernehmen und die Differenz kannst du gegenüber der Gegenseite festsetzen lassen.

Sweetyne
599 Brauche Hilfe bei PKH-Abrechnung
07.03.2005 Wir haben zur Zeit den gleichen Fall in der Kanzlei. Da wir so gut wie nie PKH-Mandate haben, kenne ich mich mit PKH gar nicht aus und hänge auch etwas in den Seilen. Ich wäre für Vorschläge auch sehr dankbar.

Ich habe jetzt einfach einen ganz normalen Kostenfestsetzungsantrag beim Gericht gestellt. Mal hören, was das Gericht sagt...
599 Brauche Hilfe bei PKH-Abrechnung
07.03.2005 OK, ich hab´ das schon oft genug gemacht:

Es gibt zwei Möglichkeiten. Die erste ist, man lässt die vollen RA-Gebühren gegenüber dem Gegner festsetzen. Die zweite (sichere)ist, man lässt die PKH-Gebühren gegenüber der Staatskasse festsetzen und die Differenz gegenüber dem Gegner. Dies kann in einem Antrag wie folgt geschehen:

... wird beantragt, vollstreckbare Kostenfestsetzung und Verzinsung mit ... % über dem Basiszinssatz ...
599 Brauche Hilfe bei PKH-Abrechnung
07.03.2005 Sorry, hat nicht ganz geklappt. Hier die Fortsetzung:

... gegenüber der Staatskasse in Höhe der PKH-Gebühren und gegenüber dem Kläger/Beklagten in Höhe des Differenzbetrages. Die dem Beklagten/Kläger entstandenen Kosten berechnen sich wie folgt:

................. PKH-Vergütung Regelvergütung Differenz


(Das einzige, was eben nicht geht, ist die Festsetzung der vollen Gebühren gegenüber der Staatskasse!!!)

Viel Glück dabei, Sweetyne
600 komische Zwangsvollstreckung, RVG Gebühren ?? Hilf
07.03.2005 Bei unserem Mandaten (=Schulnder)wurde eine falsche Zwangsvollstreckung eingeleitet.
Der Mandant wollte, dass wir außergerichtlich gegen die anwaltvertretende Gläubiger Partei vorgehen und haben denen schriftlich mitgeteilt,dass Sie ZV zurückzunehmen sollen und notfalls zu klagen (ungefähr)
Ergebnis: die Gegenseite hat die Zwangsvollstreckzung außergerichtlich zurückgenommen und unser Mandant konnte seine Forderung behalten.

Frage:
Entsteht nur eine 0,4 RVG Verfahrensgebühr Nr. 3311), eine normale Geschäftsgebühr (Nr. 2400) oder neben Nr. 3311 eine zur Hälfte angerechnete Geschäftgebühr???

ich bitte um eure Hilfe ! ! !
Leider ich in diesem Fall echt NULL AHNUNG, aber ihr bestimmt mehr !
600 komische Zwangsvollstreckung, RVG Gebühren ?? Hilf
07.03.2005 Da nimmst Du die ganz normale Geschäftsgebühr. Haben sich die Parteien geeinigt? Für mich hört sich das so an, dann vergiss nicht die Einigungsgebühr (außergerichtlich) . Viele Grüße Funny
601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
08.03.2005 Hoffe ihr könnt mir helfen und einige von euch die die Prüfung schon hinter sich und hoffentlich gut geschafft haben können mir Auskunft geben. Habe schon im Internet alles möglich abgegrast aber bzgl. Gehaltsvorstellungen oder Verdienstvorschlägen seitens der Kammer (wäre auch ein Wunder gewesen) etwas gefunden.

Habe zwar erst im nächsten Jahr Prüfung, es interessiert mich aber sehr in welchem Rahmen man dann neu mit Chef verhandeln kann. Bin über jeden Beitrag dankbar.

Übrigens mache ich den Rechtsfachwirt an der TFH Berlin und muss diesen September zur Präsenzphase dorthin. Wäre schön wenn sich jemand aus NRW meldet der auch dorthin muss, vielleicht wohnt man ja ganz in der Nähe und man muss nicht alleine nach Berlin.

Vielen Dank im Voraus,
Bye Sigi
601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
10.03.2005 Empfehlung des Anwaltsvereins (von vor glaub 3 Jahren): plus 500 Euro. Ob das überall durchsetzbar ist, wage ich arg zu bezweifeln.

Einfach mal ergoogln.

Mandy
601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
17.04.2005 Hallo!

Die DAV Empfehlung liegt bei AB 2.400,00 Euro nach erfolgreicher Prüfung. Ist aber nur eine Empfehlung und abhängig von Qualifikation, Alter und Berufserfahrung

LG Simone :)
601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
16.06.2005 Hallo!
Ich bin auch an der TFH Berlin und habe nächstes Jahr Prüfung. Wann musst du zur Präsenzphase nach Berlin? Und in welcher Gruppe bist du?
Lieben Gruß :-)
601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
26.08.2005 Wie es sich anhört, seit ihr schon ne Weile im Fernstudium...

Erfahrungen bitte zu mir :-)

Ist das wirklich so hart ist, wie immer überall geschrieben wird?
Kommt ihr gut mit dem Stoff mit?
Was zahlt ihr pro Semester?

Ich wollte den Rechtsfachwirt eigentlich an der Abendschule machen, hatte auch schon einen Platz für dieses Jahr, aber da mein Freund gerade in einer anderen Stadt arbeitet, komme ich erheblich in Babysitter-Schwierigkeiten mit meinem 6-jährigen Sohn (Schule ist 2x in der Woche abends)

Ich wollte das somit 1 Jahr nach hinten verschieben.

Jetzt bin ich aber doch am überlegen, das vielleicht auch in einem Fernstudium zu machen.

Könnt ihr mir einen Rat geben?

Danke...


601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
26.08.2005 Hallo Sand79!

Bin seit einem Jahr dabei das Fernstudium zu machen und ich muss sagen, es ist ziemlich hart. Man muss sehr diszipliniert sein und einiges an Freizeit opfern. Die Berliner RAK gab mir damals als Auskunft, dass die Durchfallquote bei 50 % liegt. Wenn man sich meinen Studienjahrgang anschaut, haben auch schon so einige die Flinte ins Korn geworfen und aufgehört. Aber es gilt: Durchbeißen!!!

Was die finanzielle Seite anbelangt, kostet ein Semester 600 EUR (3 Semester = 1.800 EUR). Hinzu kommt die Prürungsgebühr vor der RAK, Kosten für Literatur (Schönfelder, Ergänzungsband, ...) und Fahrt- bzw. Übernachtungskosten (2 x je Mo-Sa), wenn du nicht aus Berlin bist.

Hast du also das nötige Kleingeld drüber und bist der festen Überzeugung, dass du dieses Studium wirklich willst, dann meld dich an. Du kannst nur dazu lernen!!! Auch wenns hin und wieder schwer fällt - es lohnt sich!

Ich hoffe, deine Fragen mehr oder weniger beantwortet zu haben.

Schönes Wochenende,
Anni.
601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
27.08.2005 Hallo Anni,

dann gehts für dich jetzt dann also auch nach Berlin?
In welcher Gruppe bist du denn?

Grüße Nicki
601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
29.08.2005 Hallo Nicki,

ach, die Gruppe kann ich mir immer nicht merken; ich glaube C. Jedenfalls werde ich in der Zeit vom 12. - 17.09. mit meiner Anwesenheit glänzen...

Und du?

Bin derzeit nicht wirklich hochmotiviert dafür, zumal ich noch eine Ersatz-EA ausstehen hab... aber zugelassen bin ich bereits.;-)

LG,
Anni.
601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
29.08.2005 Hallo Anni,

bin auch ab 12.09. in Berlin (glaub C)! Dann sind wir ja - wenn du womöglich auch C bist - in der gleichen Gruppe!

Zum Glück hab ich alle 5 Aufgaben gleich beim ersten Anlauf geschafft und muß keine Ersatz-EA machen!

Grüße Nicki

601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
29.08.2005 Tja Nicki,

ich denk C ist richtig. Na dann werden wir uns ja am 12.09. beschnuppern können.

Wie bereitest du dich auf die Woche vor??? Ich kann das ganze Material schon nicht mehr sehen...

Anni.
601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
29.08.2005 Sieht ganz so aus ... :-)

Ich kann die Ordner auch nicht mehr sehen.
Außerdem muss ich ja auch arbeiten und hab für nix Zeit, bin froh daß ich die eine Woche frei bekomme!

Ich würde gerne wissen wie diese Klausur aussieht, ob man die mit den EA´s vergleichen kann! Ich finde, daß die EA´s für vier Stunden viel zu umfangreich sind, oder?

Aber anscheinend hat hier im Forum noch niemand vor uns den Rechtsfachwirt über die TFH Berlin gemacht ???????

Grüße Nicki
601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
29.08.2005 Das scheint mir auch so. Hab schon in mehreren Foren gebuddelt , aber nix über die Klausuren gefunden.

Im Vorbereitungsseminar im Januar sagten die Dozenten (wenn ich mich recht erinnere), dass die Klausuren so ähnlich wie die EA`s ausfallen würden. Der Umfang wäre jedoch nicht so groß, da ja nur eine begrenzte Bearbeitungszeit wäre... Oh, Gott, wenn ich diesen Teil bloß schon hinter mir hätt.

Ich hab auch grad so die Woche frei bekommen. Muss allerdings am Montag Abend noch einmal auf Arbeit, da sich dieser Tag meiner Abwesenheit mit dem letzten Urlaubstag meines Chefs überschneidet. Da soll ich nach der Post schauen - wegen Fristen etc. und vielleicht noch schnell ein paar Schriftstücke fertig machen... (klar, mein Kopf wird nach diesem Tag auch noch total frei sein für so etwas!)

Na ja, dass sind eben die Chefs.

Also dann, man sieht sich im September. :oo:

Gruß,
Anni.
601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
30.08.2005 Das hört sich dann aber so an als wenn du aus Berlin kommen würdest!
Weil wenn ich am Montag Abend noch mal in die Arbeit müsste, dann hätte ich echt ein Problem! :-) :-)
601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
30.08.2005
Ich war bei diesem Einführungsseminar im Januar nicht, da genau ein paar Tage vorher meine Kollegin in Mutterschutz gegangen ist und ich dann diesen einen Tag nicht freibekommen hab! Chefs eben!

Hat dir denn das Seminar für die EA´s was gebracht bzw. meinst du daß es dir jetzt was für die Präsenzphase/Klausur was bringt?

Is ja jetzt doch schon ne zeitlang her ...
601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
30.08.2005 Also, ich bin quasi Gastarbeiter in Berlin. Komme aus einem kleinen Ort in Südbrandenburg und wohne nur unter der Woche in Berlin...

Na ja, das Seminar war schon nicht schlecht, obwohl der eine Dozent (Prof. ...?) schon so alt ist, dass er den ganzen Tag, wo er referiert hat, gesessen hat... *nerv*.

Für die EA`s hat`s mir etwas gebracht, aber ich denke, ohne wäre es auch gegangen - schau: schließlich bin ich ja schon durch so ne blöde EA durchgefallen...

Was die lange Zeit anbelangt: Wenn ich nicht die paar Unterlagen vom Seminar hätte, die ich mir halt hin und wieder durchlesen kann, dann wüsste ich jetzt auch nichts mehr - ob es was für die Klausur gebracht hat bzw. bringt, wage ich zu bezweifeln.

Du hast jedenfalls nichts wesentliches verpasst - und 280,00 EUR gespart.
601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
30.08.2005 Stimmt, die EA´s hab ich zum Glück auch so hinter mich gebracht ...

Hab mir sogar einiges mehr wie 280,- Euro gespart, Übernachtungskosten und Anfahrt wären ja auch noch dazu gekommen!!!
601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
30.08.2005 In welcher bist du denn eigentlich durchgefallen?
Mir gings in der II am schlechtesten, da wusste ich irgendwie nicht was die eigentlich von mir wollen bzw. was ich machen soll. Bei der V hatte ich es dann schon raus ... man lernt also dazu ....
601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
30.08.2005 Na, die III war doch wohl einsame Spitze. Hab jede Menge Zusatzpunkte bekommen, aber zum Bestehen hats leider nicht gereicht. Jetzt warte ich auf die Antwort...:-(
601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
30.08.2005
Bei der III sind anscheinend viele gescheitert oder nicht so zufrieden mit dem Ergebnis ...
Ich bin mit meinem Ergebnis eigentlich sehr zufrieden, da ich ohne viele Zusatzpunkte trotzdem ne gute Note geschafft hab ...
Nur mit der Punktevergabe komme ich nicht ganz mit ...
601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
30.08.2005 Ja, das geht mir auch so... Aber dieses Gerücht kursierte schon eine Weile, dass Frau D... sehr streng bewerten soll. Bin jetzt gespannt auf meine Ersatz-EA...
601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
30.08.2005 Na bei der Klausur wird ja hoffentlich nicht so streng bewertet werden wie bei den EA´s, die wissen ja auch daß man dann nur den Schönfelder + Ergänzungsband zur Hand hat ...
Mit Zusatzpunkten wird da bei mir zumindest nix laufen, weil ich keine einzige Entscheidung auswendig weiß!
601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
30.08.2005 Tja, wenn man schon drüber spricht (schreibt); da kommt plötzlich die korrigierte EA ins Haus geflattert: Bestanden mit 1,0.

Wie das nun ging weiß ich auch nicht so recht...

Egal, ich freu mich!
601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
30.08.2005 hallo zusammen!

ich weiss, meine frage passt zwar net hier rein, aber anderstwo red ich scheinbar nur mit der wand ;-) keiner antwortet...

ich seh schon , dass ihr hier alle das studium zur rechtsfachwirtin macht! kann mir jemand von euch diesbezüglich helfen? ich benötige infos...

ich bin neu und kenne keinen ;-(

danke, sonja
601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
31.08.2005 @ Anni
Herzlichen Glückwunsch! :-)

@ Sonja
Unter dem anderen Punkt hast du geschrieben du brauchst infos für den rechtswirt. Für was brauchst du denn nun Infos? Rechtswirt oder Rechtsfachwirt?
Und welche Infos brauchst du?

Viele Grüße Nilli
601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
31.08.2005 @Nilli

Da fängt schon mein Problem an! ist das nicht das gleiche Rechtswirt u Rechtsfachwirt?

ich bin derzeit im 3 jahr und möchte gern unmittelbar nach der ausbildung anfangen! ich wohne am bodensee u muss wissen ob ich an der FH oder Uni anmelden muss... etc. etc.

Finanzierung...

Fragen über Fragen ;-)

601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
31.08.2005
Nein, ist nicht das gleiche ... :-)

Beim Rechtswirt kann ich dir nicht viel erzählen, weil ich den für mich ausgeschlossen und mich für den Rechtsfachwirt entschlossen hab.
Den Rechtsfachwirt kannst du z.B. über ein Fernstudium an der TFH Berlin machen. Ob es bei dir in der Gegend Bodensee auch die Möglichkeit eines Studiums mit wöchentlichem Unterricht gibt kann ich dir leider nicht sagen, da müsstest du dich vielleicht bei deiner zuständigen Kammer informieren ...

Die TFH Berlin hat im Internet ne tolle Seite mit vielen Informationen. Auch wegen Kosten, Berufserfahrung etc.
http://www.tfh-berlin.de/~fsi/reno/bv_re.htm

Auch hier im Forum ist schon viel geschrieben worden, musst nur ein bißchen suchen ...

Grüße Nilli

601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
31.08.2005
Auch zur Finanzierung ist hier schon viel geschrieben worden ...
Du kannst Meister-BaföG beantragen, ist zwar viel Papierkram, aber du bekommst dann 1/3 vom Staat als Zuschuß und die anderen 2/3 bekommst du (für eine gewisse Zeit) als zinslose Darlehen von der KfW.

www.meister-bafoeg.info

Ist aber hier im Forum auch schon genauer beschrieben worden glaub ich ..
601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
31.08.2005 Hallo SonjaT,

schön, dass du uns gefunden hast.

Nilli hat Recht, stöber mal ein bisschen in diesem Forum bzw. unter http://rfwforum.axel-netz.de/index.php rum, da findest du sehr viele Antworten auf deine Fragen (zumindest bzgl. des Rechtsfachwirts).

Bleiben trotzdem Fragen offen, dann stell sie uns einfach genau, wir sind bemüht, sie dir zu beantworten.

Und eins schon vorweg: Entscheidest du dich für ein Fernstudium an der TFH Berlin (bei den anderen Möglichkeiten weiß ich es nicht so genau), muss du beim ablegen der Prüfung für der RAK mind. zwei Jahre Berufserfahrung haben. Sprich: Du wirst wohl noch ein Jahr warten müssen, wenn du jetzt erst fertig wirst bzw. geworden bist.
Ich wollte das damals genauso machen, aber die TFH machte mir deshalb einen Strich durch die Rechnung.

Und ehrlich: Ich wollte es auch nicht so recht wahr haben, aber sammel ruhig erst einmal ein bisschen Berufserfahrung. Das hilft dir auf jeden Fall bei diesem Fernstudium - denn es ist eine harte Sache!!!

LG,
Anni.

Ach Nilli, lieben Dank für deine Glückwünsche!
601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
31.08.2005 Sorry, soll heißen:

... beim ablegen der Prüfung vor der RAK ...

*der kleine Schreibteufel hat zugeschlagen* ;-)
601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
31.08.2005 Aber was is der unterschied zwischen -wirt und -fachwirt

das is doch echt fies! um uns weiterbilden zu lassen müssen wir auch noch extra 2 jahre warten... :( ich bin sowieso total am verzweifelen was ich nach der ausbildung machen soll, weil nur fachangestelle is langweilig...

meine chefs bieten mir an, wenn ich lust hab, noch die zweite ausbildung beim uns im geschäft als Steuerfachangestellte zu machen(verkürzung:2jahre), aber nochmals nur vergütung ... ojeee :(

Ihr wisst net wie verzweifelt ich bin, jetzt hab ich gedacht, dass diese weiterbildung sicherlich spass machen würde und ich neben einem vollen gehalt mich beruflich steigern kann ...

also muss ich bei der rechtsanwaltskammer anrufen??

danke euch beiden!


601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
31.08.2005 Ja zumindest ein halbes Jahr Berufserfahrung ist Pflicht, du musst dann aber während der 1,5 Jahre Studium weiter in dem Beruf arbeiten, damit du deine zwei Jahre zusammenbringst die du dann zur Kammerprüfung brauchst ....

Aber glaub uns, ein bißchen Berufserfahrung vorher ist nicht schlecht und die Zeit war bei mir auch sehr schnell vorbei ...
601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
31.08.2005 PS: Die meisten Studienkurse fangen eh am 01.09. an, so daß du somit erst nächsten September anfangen könntes.
Weil für morgen wird die Anmeldung wohl schon zu spät sein !! :-) :-)
601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
31.08.2005 Mag sein, dass die Berufserfahrung das ganze etwas vereinfacht, aber mir gehts ja im großen u ganzen eigentlich nur darum, etwas mehr in diesem beruf machen zu können, etwas selbstständiges-verstehst du?

ich will mich deswegen vorher etwas erkundigen um meinen chefs dann bei der nächsten besprechung vorlegen zu können ;-)

du bist ja auch noch relativ jung Nilli , 21? hast du auch erst die ausbildung gemacht und dann 2 jahre berufserfahrung oder wie war es bei dir?

ich hoffe ich bombadiere dich hier net mit meinen fragen ... *g*

Vielleicht erklärst du kurz den ablauf deines studiums...
601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
31.08.2005 ich bin ja auch erst jetzt ins 3 jahr gekommen ;) also kann ihc mich erst nächstes jahr im september anmelden u wann fängt das studium dann an?

Musst du alles selber finanzieren? oder kann man den chef mal nett fragen ;-)
601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
31.08.2005 Also SonjaT,

wenn du nen Rechtsfachwirt machen willst, brauchste nich bei der RAK anrufen. Hab ich richtig verstanden: du wirst dieses Jahr fertig oder bist es oder wann wirst du fertig??? Das Fernstudium in Berlin beginnt immer im Oktober. Also sag mir wann du fertig bist und ich sag dir wann du theoretisch damit anfangen könntest.

Was den Rechtswirt betrifft: schau mal unter www.foreno.de nach. Ich glaub da findest du was dazu. Wenn nicht, dann vielleicht deswegen doch mal bei der RAK anrufen. Letzter Ausweg wäre noch www.renobundesverband.de

Schau mal nach, wenn nicht, meldest du dich hier einfach wieder.

LG,
Anni

601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
31.08.2005
Ich bin nicht 21!! :-)
Ich bin seit vier Jahren ausgelernt und hab letztes Jahr im September angefangen. Meiner jetzigen Meinung nach - für mich persönlich fast zu früh!

Nimm dir wirklich die Zeit im Forum einfach mal ein bißchen rumzustöbern, dann werden sich ganz bestimmt viele deiner Fragen erübrigen.
Irgendwo hier im Forum ist - soweit ich weiß - auch schon mal der Unterschied Rechtswirt/Rechtsfachwirt genau erklärt worden ...

601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
31.08.2005 Oh, überschnitten! Sorry!

Also, wenn du im Sommer 2006 fertig wirst, kannst du frühestens im Oktober 2007 anfangen. Dazu einfach auf die TFH-website gehen (wie Nilli geschrieben hat) und Anmeldeformular ausdrucken etc. ...

Also, da das Fernstudium pro Semester 600 EUR kostet (gesamt: 1.800 EUR), zzgl. Prüfungsgebühr vor der RAK, zzgl. Fahrt- und Übernachtungskosten während der zwei Präsenzphasen in Berlin, zzgl. Literaturkosten (Schönfelder etc.) kommt da finanziell einiges auf dich zu. Wenn deine Chefs das für dich bezahlen wollen, ist das ein super Ding. ;-)

Andererseits hast du die Möglichkeit das Meister-Bafög zu beantragen. Schau, was Nilli dazu geschrieben hat.

Alles klar?

LG, Anni.
601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
31.08.2005 Man, seid ihr heut schnell ... ;-)
601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
31.08.2005 ok, ich bin ab morgen erst im 3 jahr, aber ich muss mich ja schon vorher erkundigen, weil meine chefs u ich werden uns bezgl. der zweiten ausbildung nochmals zusammen setzen u ich will ihnen dann evtl. das mit dem studium vorschlagen-nur vorher muss ich mich etwas schlau machen hehe

wenn ich wüsste was genau der unterschied zwischen rechtsfachwirt und rechtswirt wäre, dann könnte ich mich entscheiden, du/ihr macht aber das studium zum rechtsfachwirt... u arbeitet zudem noch in ner anwaltskanzlei!?

601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
31.08.2005 korrekt!

Komm, machs dir einfach. Ruf dann doch mal die RAK an... die können dir den Unterschied bestimmt erklären.
601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
31.08.2005 @ Anni

Stimmt, hast recht, das Studium fängt ja im Oktober an nicht im September!!

Hab meinen Ordner damals schon im August bekommen und mit der Präsenphase jetzt im September ...

... drum dacht ich voll fängt im September an !!!!!
601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
31.08.2005 ich bin richtig faul, gell hehe *schäm schäm*

ich werd einfach bei der RAK anrufen hehe

und wir sind ja heut echt mal schnell

alles überschneidet sich hihi
601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
31.08.2005 @Sonja

Ja und frag dann bei deiner Kammer nach, ob es auch in deinem Umkreis ein Studium gibt (außer dem Fernstudium Berlin)...

Bei mir hätte es (als ich letztes Jahr anfing) z.B. in der Nähe ein Studium in Nürnberg von Soldan gegeben mit jeder Woche Freitag/Samstag Unterricht ...
601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
31.08.2005 Das Meister-BAfög ist keine schlechte Idee, aber wenn man so überlegt, dann tut man ja den chefs eigentlich was gute für, man nimmt ihnen mehr oder weniger arbeit ab-und eine beteiligung wäre mal net schlecht, oder waren eure von vorne rein dagegen??

weil, wie schon gesagt, billig is der spass net! ich will nur hoffen, dass es sich danach auch rentiert, wie schauts bei euch aus...

601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
31.08.2005 Macht nix Nilli, geht mir ähnlich...:-D

Sonja, frag lieber nicht. Meine Chefs finden es zwar super, das ich so engagiert bin, aber es springt nix raus dabei. Hab auch keine Aussicht, dass ich nach erfolgreichem Abschluss eine höhere Euronenzahl auf meinem Gehaltsstreifen vorfinden werde. Dabei profitieren die Chefs ja von uns...

Na ja, man tuts halt für sich und außerdem, wer weiß, wo es mich im Leben noch mal hinschlägt. Werd sicher nicht mein ganzes Leben in meiner jetzigen Kanzlei bleiben ...
601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
31.08.2005
Bei mir ist es genauso ... bekommen keinen cent bezahlt ... und muß fast betteln daß ich meinen Urlaub in der Zeit bekomm wo ich nach Berlin muß ...
Ich mach das Studium auch für mich weil ich bestimmt nicht bis zur Rente in dieser Kanzlei sein werde ...
601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
31.08.2005 Das mit dem Urlaub kommt mir so bekannt vor...

Mein Chef hat dann aber plötzlich - wie selbstverständlich - zugestimmt. Musst du jetzt echt deinen Urlaub für die Präsenzphase opfern, Nilli? Das ist ja mies!!!

Hast du schon mal was von Bildungsurlaub gehört. Der steht dir zu. In zwei Jahren insgesamt 10 Tage glaub ich. Den müsste dir dein Chef eigentlich gewähren... (ich weiß, eigentlich...).

Frag doch mal auf dieser Schiene bei deinem Chef an...
601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
31.08.2005 ojee, wenn ich das so höre...!!!

also ich glaube, dass meine chefs da net so geizig sind, also ich muss zwar auch nochmals nachfragen, aber das ganze kostet ja rund 2.000,00 €?! und über die 2 jahre verteilt... da muss doch was zu machen sein, also echt!

hat sich aber an eurer arbeitstätigkeit was geändert? dürft ihr mehr machen?

Anni u Nilli: fahrt ihr beide extra bis nach berlin oder wohnt ihr dortin der nähe?

für mich vom bodensee wäre es ja ne halbe weltreise ;-)
601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
31.08.2005 @ Anni

In Bayern gibts keinen Bildungsurlaub!
Hab ich mich schon erkundigt! :-(

Aber zumindest hab ich überhaupt Urlaub bekommen!!!
601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
31.08.2005 In BW gibts übrigens (glaub ich) auch keinen Bildungsurlaub!
Das würde ja dann dich Sonja betreffen, wenn du vom Bodensee bist.
601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
31.08.2005 ich muss mich da erst noch erkundigen wegen dem bildungsurlaub!

Seid ihr denn beide net aus BW?

meine vorgängerin im STeuerbereich wollte auch gleich nach der ausbidlung den steuerwirt machen(so heisst es glaub ich)

Die chefs hätten es ihr finanziert wenn sie sich verpflichtet hätte hier bei uns zu bleiben (hat leider wegen krankheit net geklappt)

mal schauen, vlt erklären sie sich bei mir auch bereit!

601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
31.08.2005 Oh, verdammt! Sorry, Nilli. Da hast du echt ein schweres Los gezogen.

Sonja, nun, da ich sowieso unser Büro schon leite, hab ich keinen größeren Aufabenkreis als eh schon. Aber ich hab schon einiges hierfür im Studium gelernt. Und mehr machen wäre auch nicht drin. Hab schon so jede Menge zu tun.

Bin unter der Woche in Berlin, der Arbeit wegen. Ansonsten durch und durch eine Landratte aus der schönen Niederlausitz (Südbrandenburg). Dort halte ich mich am Wochenende auch immer auf.
601 Verdienst nach erfolgreichem Studium zur Rechtsfac
31.08.2005 ich langweile mich größtenteils hier im büro! entweder ich hab mega zu tun oder ich hab nix zu tun! meine eine chefin macht nur familienrecht und zivilrecht, der andere macht au zivilrecht u steuerrecht u das war´s!

Wir sind halt überwiegend ein steuerbüro *gähn gähn*

was sind eigentlich diese Präsenzphasen? das studium is doch immer am we? wofür dann urlaub?



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31.08.2005 Ich glaub, Sonja, du hast da was falsch verstanden.

Das Fernstudium in Berlin bedeutet:

Du bekommst nach Zahlung deiner 600 EUR (pro Semester) einen großen gelben Ordner mit viel viel Lernmaterial. Dazu bekommst du mehrere Einsendeaufgaben (sog. EA) - vergleichbar mit ner Hausarbeit - und musst diese bearbeiten und einsenden. Du brauchst dann eine bestimmte Anzahl an bestandenen EA`s um an den Präsenzphasen teilnehmen zu können. D. h., du tritts im zweiten und im dritten Semester eine ganze Woche in Berlin bei der TFH an, machst Mo-Fr eine Art Vorlesung mit (genau weiß ich das auch noch nicht, steht uns ja jetzt erst bevor) und schreibst am Sa dann noch ne fette Klausur. Dann darfst du wieder nach Hause. Das Spiel zieht sich durch drei Semester (im ersten allerdings keine Präsenzphase), bis du dann im Mai vor der RAK (bei bestehen der TFH-Voraussetzungen) eine schriftliche Prüfung ablegst. Bei Bestehen dann im September noch die Mündliche vor der RAK - und dann bist du fertig.

Klingt alles ziemlich einfach - schau dann doch mal auf die website der TFH!
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31.08.2005 ahaaa...

nun hab ich es verstanden!

ich hab schon die website der TFH durchschaut, hab mir mal die nummer aufgeschrieben! werd mich dann mal genauer erkundigen!

Bist echt ein Schatz ;-)

P.S. Das mit dem Bildungsurlaub gibts auch hier in BW net! Die Lohnabteilung meinte, dass es nur , wie gesagt, bei einer verpflichtung der fall sein kann, dass die chefs alles übernehmen und dir so ne art bildungsurlaub bezuschussen!

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31.08.2005 Danke Sonja, für den Schatz!;-)

Das mit dem Bildungsurlaub meinten wir mit Nilli aber nicht so wie du. Oder versteh ich dich jetzt nicht???:rot:

Wollte nicht damit sagen, dass man dafür extra Kohle bekommt. Sondern, dass z. B. mir (da Arbeit in Berlin - bei uns gibts Bildungsurlaub) meine Chefs diese Tage freigeben müssten . Die stellen mich quasi frei, bezahlen mich weiter für diese Woche, haben nix von mir bzw. meiner Arbeitskraft und ich kann an den Präsenzphasen teilnehmen. Das bedeutet Bildungsurlaub...
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31.08.2005 Nilli, wo bist du????

Hilf mir mal Sonja die Sache mit dem Bildungsurlaub zu erklären. Ich glaub, ich hab mich da auch grad etwas schwierig ausgedrückt.:rot:
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31.08.2005 Nene, du hast mich schon richtig verstanden! so meinte ich es auch!

mit meinte mit bezuschussen nämlich nicht auszahlen o.ä. ;)hab mich wohl falsch ausgdrückt

naja, jetzt schauen wir einfach mal wie es sich ergibt! ich ruf an, les mir nochmals die website durch und hoffe, dass es auch so schön einfach sein wird, wie in deiner beschreibung ;-)

Ich halt euch mal dann auf dem laufenden :-)
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31.08.2005 Alles klar.

Meld dich wieder!
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31.08.2005 Hier bin ich ...
Hab grad nen Mega-Schriftsatz fertig gemacht, aber anscheinend habt ihr es ja jetzt schon ohne mich geklärt! :-)
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31.08.2005 Bin gespannt, wie sich Sonja entscheidet.

Nilli, sehen uns dann bestimmt ab 12.09. 8-)
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31.08.2005 Ja hab nachgeguckt, bin C!
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31.08.2005

Beitrag wurde editiert (2005-08-31 13:47:36)
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31.08.2005

Beitrag wurde editiert (2005-08-31 13:48:01)
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Beitrag wurde editiert (2005-08-31 13:48:15)
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31.08.2005

Beitrag wurde editiert (2005-08-31 13:49:03)
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31.08.2005 also ich hab soeben mit der THF in Berlin, Fr. Stange, telefoniert!

Sie hat mir den unterschied zwischen REchtsfachwirt und Rechtswirt so ganz kurz erläutert!

Also der Rechtswirt ist dann schon was höheres sage ich mal so! also das is dann ein richtiges Studium!
Naja, zumindest weiss ich es so in etwa

Dass ich vom Bodensee bin spielt auch keine Rolle, ... wir haben Teilnehmer aus allen Bundesländern ... meinte die gute Dame

Nur wenn ich im Juni/Juli nächsten Jahres ausgelernt bin, und ich schon im Oktober anfangen möchte, dann fehlen mir immer noch 2-3 monate und dass sollte ich vorher lieber mit meiner RAK klären, damit, wenn die THF mir zusagt, später es net bei der RAK (Prüfung)nicht wegen den 2-3 Monaten scheitert ... puhh

ich rede doch schon wie ein Meister dank eurer netten unterstützung ...

@Anni, also wenn ich mich bis nächstes jahr net anders entscheide, und das studium beruflich wirklich nur vorteile mitsich bringt, dann werde ich es durchziehen...
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31.08.2005
Hey Anni, hab grad nochmal die Lerngemeinschaftsliste von der TFH durchgesehen.
Ich glaub ich hab dich entdeckt, wenn du die 22ste von oben bist?
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31.08.2005 Tja Nilli,

wird dir gern auf diese Frage antworten, hab aber gerade leider nicht die Liste bei mir. Ich mach mich heut abend mal schlau und sag dir dann morgen bescheid, ob du den richtigen Riecher hattest...

@Sonja.

wünsch dir dabei Glück. Hab dich bereits im anderen Forum gefunden .

Unverschämt finde ich, dass Frau Stangel jetzt zu dir sagt, dass du das mit deiner RAK klären musst. Ich hatte es damals geklärt und sogar schriftlich von der RAK bekommen, dass ich gleich nach meiner RENO-Ausbildung hätte anfangen können, obwohl mir die 2 Monate fehlen. Nur die TFH hat mich nicht zugelassen! Diese verdammten ...
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31.08.2005 Ja guck mal, jedenfalls ist Nr. 22 auf der ersten Seite im zweiten Abschnitt!

Wie alt bist du denn, wenn du gleich nach der Ausbildung anfangen wolltest und sie dich nicht genommen haben? Müsstest ja in meinem Alter sein, so rechnerisch gesehen ...
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31.08.2005 Du weißt doch, eine Frau fragt man nicht nach ihrem Alter... ;-)

Vollende noch in diesem Jahr ein Vierteljahrhundert.

Wow, hört sich ja tierisch alt an...

Und wie siehts bei dir aus?
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31.08.2005
Nicht ganz so schlimm!!!!! :-) :-) :-) :-) :-)
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31.08.2005 ich hab mit der RAK freiburg gesprochen und die haben gemeint,dass man das studium bzw. den kurs auch bei den jeweiligen kammern absolvieren kann-sprich immer am samstag...

sollte ich das studium aber auf der TFH in berlin machen, so müsste ich auch die kammerprüfung in berlin ablegen!? stimmt das?

findet ihr net, dass die Kammerkurse besser sind??
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01.09.2005
Nein, musst du nicht bei der Kammer Berlin ablegen, ich werd nämlich vermutlich meine Prüfung nächstes Jahr in Nürnberg ablegen (München ist nächstes Jahr leider keine). Die Frau Stangel meinte, daß das überhaupt kein Problem ist, wenn ich bis dahin die Voraussetzungen erfülle (d. h. 4 EA´s an der TFH bestehen, eine Klausur an der TFH bestehen und bei beiden Präsenzphasen an der TFH anwesend sein).

Die Kammerkurse sind bestimmt besser wie die an der TFH, da du da wöchentlichen Unterricht und somit auch einen Ansprechpartner hast. Aber wenn man nicht die Möglichkeit hat, da man keinen Kammerkurs in der Nähe hat, dann gehts wohl nur übers Fernstudium ....

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01.09.2005 Die Frau von der RAK meinte, dass sollte ich an der TFH das Studium machen, ich auch lieber die Prüfung bei der RAK in Berlin ablegen sollte, weil es immer Abweichungen untereinander gibt, andere Dozenten, Prof´s etc.!

Nilli, findest du wirklich, dass die kurse bei RAK besser sind? da musst du ja immer samstags zu den Kursen und net überall gibts ja gleich in der nähe eine RAK!?

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01.09.2005 Also Nilli,

zunächst: mit Nr. 22 von oben hattest du vollkommen recht. Nur hat sich zwischenzeitlich mein Nachname geändert. ;-)
Und was bitte heißt, dass das mit dem Alter bei dir nicht so schlimm ist??? Kling ich etwa schon wie Ausgang 50??? Ich dachte bisher, dass ich mich gut gehalten hab!:-P

Sonja, was die Kammerkurse betrifft, bin ich eigentlich der selben Meinung wie Nilli. Beim Fernstudium hast du keinen Ansprechpartner für Fachfragen o. ä. Und Frau Stangel kann dir selbst bei einfachen Fragen bzgl. der EA`s kaum helfen, was ja auch verständlich ist. Sie ist ja nicht der Dozent.

Wenn du also die Möglichkeit hast, zu regelmäßigen Kursen bei der RAK oder sonst wo zu gehen, um den ReFaWi zu machen, würde ich das vorziehen - denke ich jedenfalls...
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01.09.2005 also die RAK bestehen auf alle Fälle auf diese blöden 2 Jahre Berufserfahrung :rot:

Das ganze läuft auch anderster ab wie in Berlin! Es werden nämlich keine klausuren geschrieben und es gibt auch keine Präsenzphasen!

Ebenso finden solche Kurse net immer statt! Also obs nächstes Jahr welche gibt mag ich zu bezweifeln, weil die RAK die Finanzierung alleine net übernehmen kann!

Wisst ihr zufällig, ob die kurse auch innerhalb 1,5 Jahren belegt werden?

Grüssle
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01.09.2005 Keine Ahnung, Sonja.

Aber geh doch mal auf www.soldan.de. Die bieten doch auch irgendwie dieses Studium an. Frag mich jetzt aber nicht, mit wem, wie oder was.

Schau mal nach, vielleicht ist das ja was für dich...
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01.09.2005 @Sonja

Bei nem Kurs in deiner Nähe brauchst du ja auch keine Präsenzphasen, du hast ja dann tageweise Unterricht!

Das mit dem Kurs in der Nähe hab ich ja gemeint, daß das Problem ist ob überhaupt einer stattfindet.
Bei mir in München findet z.B. nur alle drei Jahre einer statt. Drum mach ich über Berlin ..

Du musst halt auch abschätzen was für dich besser ist(bezüglich Kosten, Fahrtzeiten, Kurszeiten, Wartezeit bis zum nächsten Kurs etc.)Diese Entscheidung kann dir keiner abnehmen, nur du weißt wann du am besten Zeit hast, wie du lernst (wenn du nicht gern selbstständig lernst und nen A....tritt brauchst dann ist das Fernstudium definitiv nix,wie viel Geld dir zur Verfügung steht etc.
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01.09.2005 @Anni

wegen Nr. 22 - Na vielleicht sollte ich lieber Detektiv werden?

Wie du dich so gehalten hast kann ich dir leider nicht sagen, mit der Hellseherin hab ich es wohl nicht so ...

Wollte damit aber eigentlich auch nur sagen, daß ich jünger bin wie du! (Aber nicht 21)! :-)


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01.09.2005 nilli, du hast auch wieder mal recht ;)

jetzt schau ich einfach mal! die RAK stgt schickt mir mal unterlagen zu!

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01.09.2005 Nilli,

das ist wahr, mit deinem detektivischem Spürsinn. Ich frag mich schon die ganze Zeit, wie du mich aus über 100 (keine Ahnung) Teilnehmern ausfindig gemacht hast????? ;-)

In welchem Abschnitt bzw. unter welcher Nummer finde ich dich denn dann, damit ich mich schon mal darauf einstellen kann, mit wem ich es in 1,5 Woche zu tun haben werde. :-D
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01.09.2005 Ach ja,

und mit einer genaueren Altersangabe wäre ich dann auch noch ganz zufrieden!! :-P
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01.09.2005 hey freunde, sagt mal hat sich an der website des anderen forums was geändert? ich komme da net mehr rein!?

www.rfwforum.axel-netz.de ???