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| 623 | Rechtsassistentin, Rechtswirtin, Rechtsfachwirt... |
| 11.05.2005 | Ich habe angefragt als ich arbeitslos gewesen bin....ob sich jeder, auch der Beschäftigte arbeitssuchend beim AA melden kann weiß ich nicht, hat mich auch ehrlich gesagt nie wirklich interessiert. Aber eins stimmt, eine Förderung erhält man nur, wenn man arbeitslos gemeldet ist, und dadurchd en ANspruch auf ALG hat. Vielleicht hat man deshalb bei mir gemeint, das es nicht ginge weil ich arbeitssuchend gemeldet gewesen bin, und später erst arbeitslos war. ach egal ist doch eh zu spät |
| 623 | Rechtsassistentin, Rechtswirtin, Rechtsfachwirt... |
| 11.05.2005 | Wieso meinst du ist das zu spät? Hast du schon mit was anderem angefangen? Den Assistenten kannst du ja jederzeit beginnen... Beitrag wurde editiert (2005-05-11 14:09:28) |
| 623 | Rechtsassistentin, Rechtswirtin, Rechtsfachwirt... |
| 11.05.2005 | zu Spät wegen der Förderung |
| 623 | Rechtsassistentin, Rechtswirtin, Rechtsfachwirt... |
| 12.05.2005 | hey toll, da erkundige ich mich gleich mal..(ich sollte jetzt nicht sagen, dass ich froh bin, weil ich arbeitslos bin?) *g* |
| 624 | Beweissicherung BRAGO + Klage nach RVG |
| 22.03.2005 | Liebe Kolleginnen, wir haben zu BRAGO Zeiten ein Beweissicherungsverfahren durchgeführt. Im Juli (RVG) wurde die Gegenseite zur Zahlung des Schadens aufgefordert. Eine Zahlung folgte nicht, so dass wir im August Klage eingereicht haben. Welche Gebühren fallen nunmehr an? Ist dies als eine Sache zu betrachten? Sind nicht anrechenbare außergerichtliche Kosten zu erstatten? Gibt es hierzu schon ein Urteil oder Kostenentscheidung? Für eure Hilfe bin ich sehr dankbar und verbleibe mfG Anna 55850 |
| 624 | Beweissicherung BRAGO + Klage nach RVG |
| 22.03.2005 | Folgende Gebühren kannst du abrechnen: 10/10 Prozessgebühr 10/10 Beweisgebühr PTE und USt 1,3 Verfahrensgebühr - 10/10 Prozessgebühr 1,2 Terminsgebühr PTE und USt Es handelt sich also um zwei verschiedene Angelegenheiten. Die Prozessgebühr ist jedoch auf die Verfahrensgebühr anzurechnen. |
| 625 | Beschwerde gegen KfB |
| 22.03.2005 | Kann mir jemand sagen, welche Gebühren zu berechnen sind, wenn gegen einen KfB Beschwerde eingelegt wurde, dieser zurückgewiesen wurde und dann gegen diese Zurückweisung Beschwerde beim OLG eingelegt wurde. Ich meine, dass man da nur einmal die 0,5 Gebühr für die Beschwerde berechnen kann oder kann man da zweimal Gebühren verlangen? Wäre euch dankbar für eure Hilfe. |
| 625 | Beschwerde gegen KfB |
| 28.03.2005 | Ja, ich habe das eben noch einmal nachgelesen. Die beiden Verfahren gelten gebührenrechtlich als eine Angelegenheit. |
| 626 | Rechtsfachwirtin in NRW |
| 22.03.2005 | Wer kann mir sagen, wo ich in NRW am Wochenende das Studium zur Rechtsfachwirtin belegen kann. Bei der IFM in Essen ist der Kurs schon zweimal wegen zu geringer Teilnehmerzahl ausgefallen. Und ich kann eigentlich nur am Wochenende, da ich jeden Tag bis 16:30 Uhr bzw. 18:00 Uhr arbeiten muss. Für hilfreiche Tips wäre ich dankbar. :) |
| 626 | Rechtsfachwirtin in NRW |
| 22.03.2005 | Frag doch mal bei Soldan, Frau Schroeter, nach, ob der Kurs demnächst in Deiner Nähe angeboten wird. Ich mach ihn gerade in Nürnberg, findet immer freitags und samstags statt, allerdings nicht jede Woche. Gepr. Rechtsfachwirt/in Die nachstehenden Rechtsanwaltskammern haben die Hans Soldan GmbH mit der Administration und Durchführung dieser Fortbildungsmaßnahme (gemäß Verordnung, BGBl. 2001, Teil I Nr. 45 vom 31.08.2001) beauftragt. Seminare in Planung: RAK Braunschweig - Bremen - Celle - Oldenburg November/ Dezember 2004 RAK Bamberg - München - Nürnberg Oktober 2005 RAK Düsseldorf Frühjahr 2005 RAK Thüringen ca. Januar 2005 RAK Hamburg ca. Herbst 2005 RAK Schleswig ca. Frühjahr 2005 Für weitere Auskünfte steht Ihnen gerne Frau Elke Schröter zur Verfügung. Tel.: 0201/8612-304 Fax: 0201/8612-107 e-mail: schroeter@soldan.de |
| 626 | Rechtsfachwirtin in NRW |
| 22.03.2005 | Herzlichen Dank für die ausführliche Nachricht. Ich werde mich bei Soldan mal erkundigen. :) |
| 627 | vollstreckbare Ausfertigung eienr Urkunde |
| 23.03.2005 | Guten Morgen, ich habe voneiner notariellen Urkunde, eine vollstreckbare Ausfertigung bekommen...nun zur Praxis, was mache ich damit? Ich weiß das ich sie dem Schuldner zustellen lassen muss aber soweit ich weiß kommt doch noch eine beglaubigte Abschrift mit dazu, was für einen Text kommt auf diese? Ich hatte so was in der Ausbildung gemacht ...war es nicht wie folgt ..vorstehende Ausfertigung wird zum Zwecke der Zustellung ect??????? oder einfach nur beglaubigte Abschrift Stempel Rechtsanwalt??? Bitte helft mir,,, ich weiss es einfach nicht mehr.. Viele Grüße |
| 627 | vollstreckbare Ausfertigung eienr Urkunde |
| 23.03.2005 | Einfach eine Kopie beifügen, vom Chef beglaubigen lassen und vom zuständigen Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Hat bei uns bisher immer geklappt! Gruß, Dina |
| 627 | vollstreckbare Ausfertigung eienr Urkunde |
| 23.03.2005 | Ja, das Vorgehen kenne ich ja, meine Frage bezieht sich eher auf den Text der doch eigentlich noch auf die letze Seite eingetragen wird, oder verwechsel ich jetzt etwas |
| 627 | vollstreckbare Ausfertigung eienr Urkunde |
| 23.03.2005 | Da verwechselts du eher was. Du meinst mit dem Text wohl die Vollstreckungsklausel. Das musst du aber nicht machen. |
| 627 | vollstreckbare Ausfertigung eienr Urkunde |
| 23.03.2005 | was willst du denn mit der vollstreckbaren Urkunde machen? ist das n Schuldanerkenntnis? |
| 627 | vollstreckbare Ausfertigung eienr Urkunde |
| 23.03.2005 | Es ist ein Grundstückskaufvertrag...ich möchte die draus nicht gezahlte Teilzahlung vollstrecken, naja nicht ich aber meine RA in...ist eine lange Geschichte auf jeden Fall fehlen zum Kaufpreis 5.000 Euro |
| 627 | vollstreckbare Ausfertigung eienr Urkunde |
| 25.03.2005 | soweit ich weiß, schickst du sie einfach dem gerichtsvollzieher damit er sie zustellt. weiß nich, was du da noch groß machen willst achja, ich setze mal voraus, dass sich der käufer in die zv unterworfen hat?! |
| 628 | Rechtsassistent - Lehrgang ab 01.04.2005 |
| 23.03.2005 | Noch jemand dabei? |
| 628 | Rechtsassistent - Lehrgang ab 01.04.2005 |
| 23.03.2005 | Hallo Sweetyne, find den Rechtsassistent-Lehrgang für mich super interessant und verhandele gerade mit meinem Chef wegen der Übernahme der Kosten. Denke, bis April wird es eng, bei mir wird es wohl eher Mai. Dann melde ich mich bei dir Viele Grüße und schon einen guten Anfang im April Silke |
| 628 | Rechtsassistent - Lehrgang ab 01.04.2005 |
| 23.03.2005 | Dankeschön! Würde mich freuen ... Frohe Osten und schöne Feiertage, Sweetyne |
| 628 | Rechtsassistent - Lehrgang ab 01.04.2005 |
| 17.04.2005 | Wer beginnt den Rechtsassistent-Fernlehrgang im Mai. Meldet euch hier. Ich will Lernpartner finden. Sabine |
| 628 | Rechtsassistent - Lehrgang ab 01.04.2005 |
| 17.04.2005 | Hallo Sabine, hab´ zwar schon im April begonnen aber wahrscheinlich mit dir Prüfung! Sweetyne |
| 628 | Rechtsassistent - Lehrgang ab 01.04.2005 |
| 21.04.2005 | Hallo Sweetyne, habe den Lehrgang im März begonnen und meine erste Klausur zurück bekommen. Bin aus Chemnitz. Wenn Du an Infoaustausch interessiert bist, dann maile mir einfach (schnurzel5@web.de) |
| 628 | Rechtsassistent - Lehrgang ab 01.04.2005 |
| 21.04.2005 | Hallo Kuschel, pN für dich! Weiß aber nicht, ob´s geklappt hat!!! |
| 629 | Rechtsfachwirt in RLP bzw. Hessen!? |
| 23.03.2005 | hallo, kann mir jemand sagen, ob der rechtsfachwirt auch in rlp oder hessen angeboten wird? fernstudium muss eigentlich nicht unbedingt sein, kann man dies auch in wöchentlichen kursen belegen? habe leider über google nicht so viel herausgefunden. kann mir auch jemand sagen, wie die verdienstmöglichkeiten nach dem studium aussehen? wie sehen die klausuren aus etc.? vielen dank für eine antwort und gruß! :-) |
| 629 | Rechtsfachwirt in RLP bzw. Hessen!? |
| 23.03.2005 | Na vielleicht einfach mal beid er RAK deines ortes anfragen |
| 629 | Rechtsfachwirt in RLP bzw. Hessen!? |
| 23.03.2005 | Frag doch mal bei Soldan, Frau Schroeter, nach, ob der Kurs demnächst in Deiner Nähe angeboten wird. Gepr. Rechtsfachwirt/in Die nachstehenden Rechtsanwaltskammern haben die Hans Soldan GmbH mit der Administration und Durchführung dieser Fortbildungsmaßnahme (gemäß Verordnung, BGBl. 2001, Teil I Nr. 45 vom 31.08.2001) beauftragt. Seminare in Planung: RAK Braunschweig - Bremen - Celle - Oldenburg November/ Dezember 2004 RAK Bamberg - München - Nürnberg Oktober 2005 RAK Düsseldorf Frühjahr 2005 RAK Thüringen ca. Januar 2005 RAK Hamburg ca. Herbst 2005 RAK Schleswig ca. Frühjahr 2005 Für weitere Auskünfte steht Ihnen gerne Frau Elke Schröter zur Verfügung. Tel.: 0201/8612-304 Fax: 0201/8612-107 e-mail: schroeter@soldan.de |
| 630 | gerichtliches Mahnverfahren/Gebühren |
| 23.03.2005 | versehentlich doppelt reingestellt - Siehe Beitrag mit gleichem Titel. Beitrag wurde editiert (2005-03-23 11:44:58) |
| 631 | gerichtliches Mahnverfahren/Gebühren |
| 23.03.2005 | Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen... Gemäß Vorbem. 3 Abs. 4 RVG ist die Geschäftsgebühr einer vorausgehenden außergerichtlichen Tätigkeit auf ein gerichtliches Verfahren (hierzu zählt m.E. auch das automatisierte Mahnverfahren) anzurechnen. Jedoch gibt es in dem Formular Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides keine Möglichkeit, anzugeben, ob man bereits außergerichtlich tätig war, sodass prinzipiell immer die volle 1,0 Verfahrensgebühr, 0,5 Verfahrensgebühr, Auslagenpauschale tituliert werden. So gesehen ist das ja zuviel , da die hälftige Geschäftsgebühr nicht abgezogen wird. Dies kann bei der Abrechnung dann letzten Endes problematisch sein. Wie geht Ihr in so einem Fall vor? Gibt es eine öglichkeit, dem Mahngericht mitzuteilen, dass man bereits außergerichtlich tätig war? Ich bin für jeden Rat dankbar. Beitrag wurde editiert (2005-03-23 11:43:53) |
| 631 | gerichtliches Mahnverfahren/Gebühren |
| 23.03.2005 | Hallo, also so ganz verstehe ich die Frage nicht. Die außergerichtliche Geschäftsgebühr wird zur Hälfte, jedoch höchstens 0,75, auf die Verfahrensgebühr angerechnet. Du musst also im Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides die nicht anrechenbare Geschäftsgebühr + Auslagen + Umsatzsteuer angeben. Hoffe, ich konnte dir damit helfen. Schöne Grüße Silke |
| 631 | gerichtliches Mahnverfahren/Gebühren |
| 23.03.2005 | Hallo, Im Mahnbescheid gibt es ein Feld Sonstige Nebenforderung . Dort einfach die Summe der halben Gesch-Geb. + Auslagen + MwSt eintragen. Bei Bezeichnung schreibst du Gebühr gem. Nr. 2400 VV RVG . Hab das mal extra beim Mahngericht angefragt, weil die bei uns wg der halben Gesch-Geb. immer einiges moniert haben. Juchu, freu mich schon aufs lange Wochenende (und meinen Urlaub, der sich daran anschließt)!!! Ich wünsche jetzt schonmal frohe Ostern und gute Erholung! Britta |
| 631 | gerichtliches Mahnverfahren/Gebühren |
| 23.03.2005 | Das mit der nicht-anrechenbaren 0,65 Geschäftsgebühr als sonstige Nebenforderung ist schonmal hilfreich, danke! Das Problem besteht allerdings noch darin, dass das Gericht ja die Kosten für das Mahnverfahren automatisch festsetzt und tituliert. Hierbei berücksichtigt es keine Anrechnung (kann ja auch nicht wissen, ob der Anwalt zuvor außergerichtlich tätig war). Da die Gegenseite nun EV abgegeben hat, bekommt zunächst unser Mandant unsere Rechnung. Hier wird auch das Mahnverfahren abgerechnet. Ich war der Ansicht, es müsse eine 0,65 (anrechenbare) Geschäftsgebühr bei der Rechnung für das gerichtliche Mahnverfahren angerechnet werden. Mein Chef meinte jedoch, dass hier die vom Gericht festgesetzten und titulierten Kosten (somit ohne Anrechnung) ausschlaggebend wären. Daher ist nun die Frage, wie abgerechnet wird... Ganz schön konfus, ich weiß :) Ich wünsche auch schonmal allen ein schönes langes Wochenende! |
| 631 | gerichtliches Mahnverfahren/Gebühren |
| 23.03.2005 | Also so ganz kapier ich den Sachverhalt auch noch nicht. Aber die Rechnung an den Mandanten müsste meiner Meinung nach so aussehen: 1,0 Gebühr Nr. 3305 0,65 Gebühr Nr. 2400 (nicht anrechenbarer Teil) 2 x Auslagenpauschale für außergerichtl. Verfahren und Mahnverfahren Mehrwertsteuer Gerichtskosten für MB Hoffe das hilft weiter und auch schöne Osterfeiertage!!! |
| 631 | gerichtliches Mahnverfahren/Gebühren |
| 23.03.2005 | Da ja die außergerichtlich entstandene Gebühr, ich denke sie ist aufgrund eines Aufforderungsschreibens entstanden, ein Verzugsschaden ist, kannste diese bei Nebenkosten/Mahnkosten eintragen. Den nichtanzurechnenden Teil incl. Auslagen und UST |
| 631 | gerichtliches Mahnverfahren/Gebühren |
| 23.03.2005 | also wir haben RA-Micro und der rechnet mir das von selbst aus, wenn ich als erste Gebühr eine Geschäftsgebühr eingebe und dann eine ganz normale Verfahrensgebühr für MB dann schreibt es das bei der Rechnungserstellung selbst hin und rechnet den anrechenbaren Teil aus. |
| 631 | gerichtliches Mahnverfahren/Gebühren |
| 02.04.2005 | für den Hinweis von Britta bin ich auch sehr dankbar...es geht ja hier nicht um die Rechnung an den Mandanten, sondern an die Berechnung auf dem Antrag für das Mahngericht, oder? Dem Mandanten würde ich in Rechnung stellen: 1,3 Geschäftsgebühr aus...Nr. 2400 VV RVG 1,0 Verfahrensgebühr aus...Nr. 3305 VV RVG Anrechnung nach § 15 II RVG ./.0,65 aus... u.s.w. |
| 631 | gerichtliches Mahnverfahren/Gebühren |
| 04.04.2005 | Ich verstehe ehrlich gesagt eure Gedankengänge nicht so ganz. In der BRAGO war es so, dass die Geschäftsgebühr voll mit der anschließenden Prozessgebühr abgegolten wurde, dass heißt, dass die außergerichtliche Tätigkeit mit der 10/10 Prozessgebühr abgegolten war und die Gebühr nicht mehr gesondert geltend gemacht werden konnte. Nach dem RVG ist es nunmehr so, dass die Geschäftsgebühr nur noch zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr angerechnet wird. Man könnte also sagen, mit der Verfahrensgebühr wird nur noch die halbe außergerichtliche Tätigkeit abgegolten. Die Hälfte die dann übrig bleibt (höchstens jedoch 0,75) kann als Nebenforderung gesondert geltend gemacht werden. Im Mahnbescheid wird diese halbe Gebühr wie bereits beschrieben als Nebenforderung geltend gemacht. Das Gericht muss dabei gar nichts mehr anrechnen, weil dass ja der Teil der Gebühr ist, der eben nicht mehr angerechnet wird. Es berechnet ganz normal die 1,0 Gebühr für den Mahnbescheid und die 0,5 Gebühr für den Vollstreckungsbescheid. Kostenrechnung an Mdt. 0,65 nicht anrechenbare Geschäftsgebühr ... 1,0 Verfahrensgebühr f. Mahnbescheidsantrag ... 0,5 Verfahrensgebühr f. Vollstreckungsbescheidsantrag ... Gerichtskosten Auslagen MwSt |
| 631 | gerichtliches Mahnverfahren/Gebühren |
| 04.04.2005 | ja, Andrea hat recht...so habe ich es ja auch gemeint...jedoch wird die 1,3 Geschäftsgebühr voll berechnet, da sie die erste Gebühr ist und dem Anwalt nicht mehr weggenommen werden darf...dann die 1,0 Verfahrensgebühr für den MB, auf den die 0,65 angerechnet wird nach §15 RVG, Vorb. 3(4)...dann so weiter wie Andrea schrieb |
| 631 | gerichtliches Mahnverfahren/Gebühren |
| 05.04.2005 | Die Geschäftsgebühr kann doch dem Mandanten nicht voll in Rechnung gestellt werden. Gemäß Nr. 2400 VV wird die Geschäftsgebühr zur Hälfte auf ein folgendes gerichtliches Verfahren angerechnet. Also darfst du auch nur die Halbe Geschäftsgebühr berechnen. Natürlich auch gegenüber dem Mandanten. Du kannst doch nicht das außergerichtliche und das gerichliche Verfahren voll abrechnen, wenn die Hälfte der außergerichtlichen Gebühr sowieso schon mit der Verfahrensgebühr abgegolten ist. Das war doch damals in der BRAGO ebenso, nur dass damals die Gebühr voll angerechnet wurde. Oder habt ihr die etwa dem Mandanten auch neben der Prozessgebühr in Rechnung gestellt? |
| 631 | gerichtliches Mahnverfahren/Gebühren |
| Hallo, die Abrechnung und Beantragung eines MB ist doch gar nicht so schwer, zumal sich eigentlich nichts geändert hat. Auch schon zu BRAGO Zeiten gab es einen nicht anrechenbaren Teil der Gebühren, die im MB gesondert gelten zu machen waren (Auslagenpauschale der außerger. Tätigkeit). Hat nur kaum jemand gemacht und jetzt kommt es vielen neu vor. Zunächst die Abrechnung als Beispiel (Streitwert 150 EURO). Erst Auftrag zur außergerichtlichen Geltenmachung und dann Einleitung eines Mahnverfahrens: Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2400 VV |
| 631 | gerichtliches Mahnverfahren/Gebühren |
| 06.04.2005 | Hallo, habe etwas interessantes dazu gefunden: a.) vom Anwaltverein ...Anrechnung der Geschäftsgebühr, Geltendmachung im Mahnverfahren: Entsprechend unseres Vorschlages, den nicht anrechenbaren Teil der Geschäftsgebühr für die außergerichtliche Tätigkeit als (weitere) Hauütforderung (ggf. streitwerterhöhend) gelten zu machen, ist noch die richtige Ziffer für das maschinelle Mahnverfahren nachzureichen => 71 , Verzugsschaden ... oder b)www.mahnverfahren.de Hauptforderungkatalog 71, Verzugsschaden (nicht anrechenbare Rechtsanwaltskosten aus vorgerichtlicher Tätigkeit),,Maximale Forderungshöhe = 46,60 DM (23,72 EUR |
| 631 | gerichtliches Mahnverfahren/Gebühren |
| 07.04.2005 | Damit dass die außergerichtliche Tätigkeit dem Mandanten nicht voll ín Rechnung gestellt werden kann, hab ich natürlich gemeint, dass das nur so ist, wenn man beides, außergerichtliches und gerichtliches Verfahren zusammen abrechnet, so wie ich es geschrieben hatte. Wird das außergerichtliche zuvor gesondert abgerechnet, dann kann man selbstverständlich die volle Gebühr in Rechnung stellen. Man muss nur später auf die Anrechnung achten, sollte ein gerichtliches Verfahren folgen. Sonst schließe ich mich dem Gesagten an. |
| 631 | gerichtliches Mahnverfahren/Gebühren |
| 21.07.2006 | Hi! Gibt es ein Urteil, in dem der Verzugsschaden als Hauptforderung festgesetz wurde? Soe vom BGH oder so? |
| 631 | gerichtliches Mahnverfahren/Gebühren |
| 22.07.2006 | nein, da streiten sich doch die Geister.. man kann es als HF oder als NF versuchen.. hat beides Vor- und Nachteile HF bekommt man Zinsen, aber erhöht den Streitwert, bei NF genau umgedreht |
| 632 | Buchhaltung |
| 23.03.2005 | Nachdem ich die Buchhaltung gemacht habe, habe ich festgestellt, dass ich beim durchnummerieren der Belege und der Positionen auf dem Kontoauszug, eine Position vergessen habe zu nummerieren.. was soll ich jetzt machen zwischen schieben als 38 a oder einfach hintenran und die letzte nummer verwenden..geht aber eigentlich nicht eben weegen den Kontoauszügenoh man das auf dem letzten drücker. |
| 632 | Buchhaltung |
| 23.03.2005 | Hallo Funny, musst Du alle Kontenbewegungen belegsmäßig nummerieren? Ich würde dann 38 a nehmen, ist glaube ich am einfachsten und wahrt den Überblick. LG |
| 633 | Der lästige Kampf mit der RS um Gebührenkürzungen |
| 23.03.2005 | Die RechtsschutzVS hat mal wieder nur eine 1,0 statt 1,3 Gebühr überwiesen. Hier mal die ausführliche Begründung zur Gebührenkürzung: Auf der Grundlage der Bemmessungskriterien des § 14 RVG ist die von Ihnen angesetzte 1,3 Geschäftsgebühr nicht nachvollziehbar. Aus dem Referentenentwurf zum RVG ergibt sich an keiner Stelle die gesetzgeberische Absicht, eine außergerichtliche anwaltliche Tätigkeit, für die nach BRAGO bisher 7,5/10 angemessen war, zukünftig mit einer 1,3 Gebühr zu honorieren (S170/171). Beabsichtigt ist vielmehr eine Gebührensteigerung von etwa 15,5 % unter Berücksichtigung der insgesamt denkbaren außergerichtlichen Tätigkeiten, insbesondere Besprechungen, für die es keinen eigenen Gebührentatbestand mehr gibt (vgl. Gerold/Schmdit, RVG, 16. Auflage VV 2400-2403, Rn. 3). Der Anwendungsbereich der Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 VV RVG ist nicht vergleichbar mit dem der Geschäftsgebühr nach § 118 BRAGO. Im Referentenentwurf heißt es hierzu auf Seite 253 wie folgt: Der erweiterte Abgeltungsbereich der Geschäftsgebühr erfordert eine andere Einordnung der unterschiedlichen Vertretungsfälle... Dies führt zwangsläufig zu einer neuen Definition des Normalfalls . Schneier und Madert gehen davon aus, dass die Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 VV RVG bei einer durchschnittlichen Schadenunfallregulierung, für die nach der BRAGO eine Gebühr von 7,5/10 angemessen war, unter Berücksichtigung der vom Gesetzgeber beabsichtigten Gebührensteigerung bei etwa 0,9 - 1,0 und gerade nicht bei 1,3 liegt. Wir halten die Gebühr daher für angemessen und haben den Betrag auf Ihr Konto überwiesen. Dieser ständige Gebührenstress nervt doch langsam. Wie geht´s euch? Was erwidert Ihr? Ich hab meine Erwiderung schon fertig, möchte aber gern die volle Breitseite auffahren. Mal ganz abgesehen davon, dass hier von einer Unfallsache gesprochen wird und ich eine Arbeitssache abgerechnet habe, das schreit doch nach einer guten Zurückweisung!! Hat der Gesetzgeber nicht letztendlich von 1,3 als Regelgeschäftsgebühr und das mehr nicht verlangt werden kann, es sei denn, die Sache war umfangreich und schwierig genug?? Man das ist echt nervig, dass man ständig um die zustehenden Gebühren kämpfen muss. Eine völlig gebührenkürzungsgestresste Dina :boah: Beitrag wurde editiert (2005-03-23 17:28:23) |
| 633 | Der lästige Kampf mit der RS um Gebührenkürzungen |
| 06.04.2005 | Die RS Vers. sollten die Begründungen zum RVG lieber mal richtig lesen. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz wird auf den Seiten 257 + 258 zu Nr. 2400 gerade der Fall einer Schadensregulierung mit einem Kfz Vericherer als Beispiel für eine 1,3 Gebühr genannt. Einfachere Handhabung, Wegfall des Problem der Besprechungsgebühr bei Telefonaten usw. werden als Argumente aufgeführt. Fazit: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! Micha |
| 633 | Der lästige Kampf mit der RS um Gebührenkürzungen |
| 13.04.2005 | @ hesen: Genau, hier die aktuelle Entscheidung aus der zfs Bei einer Regulierung der Schäden aus einem Verkehrsunfall ist eine 1,3 Geschäftsgebühr angemessen... Unstreitig zwischen den Parteien ist, dass die Tätigkeit des RA weder umfangreich noch schwierig war. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass ein üblicher Verkehrsunfall grundsätzlich eine durchschnittlichen Angelegenheit darstellt. Schließlich ist noch zu berücksichtigen, dass der Rechtsanwalt bei Festlegung der Rahmengebühren einen Ermessensspielraum hat, der innerhalb einer etwa 20%igen Toleranzgrenze keiner Überprüfung unterliegt. Die Abrechnung ist nicht zu beanstanden, von einem Ermessensmissbrauch kann nicht ausgegangen werden . AG Kelheim, Urteil v. 17.12.2004, 3 C 0929/04 |
| 633 | Der lästige Kampf mit der RS um Gebührenkürzungen |
| 13.03.2006 | Antwort auf: Die RechtsschutzVS hat mal wieder nur eine 1,0 statt 1,3 Gebühr überwiesen. Hier mal die ausführliche Begründung zur Gebührenkürzung: Auf der Grundlage der Bemmessungskriterien des § 14 RVG ist die von Ihnen angesetzte 1,3 Geschäftsgebühr nicht nachvollziehbar. Aus dem Referentenentwurf zum RVG ergibt sich an keiner Stelle die gesetzgeberische Absicht, eine außergerichtliche anwaltliche Tätigkeit, für die nach BRAGO bisher 7,5/10 angemessen war, zukünftig mit einer 1,3 Gebühr zu honorieren (S170/171). Beabsichtigt ist vielmehr eine Gebührensteigerung von etwa 15,5 % unter Berücksichtigung der insgesamt denkbaren außergerichtlichen Tätigkeiten, insbesondere Besprechungen, für die es keinen eigenen Gebührentatbestand mehr gibt (vgl. Gerold/Schmdit, RVG, 16. Auflage VV 2400-2403, Rn. 3). Der Anwendungsbereich der Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 VV RVG ist nicht vergleichbar mit dem der Geschäftsgebühr nach § 118 BRAGO. Im Referentenentwurf heißt es hierzu auf Seite 253 wie folgt: Der erweiterte Abgeltungsbereich der Geschäftsgebühr erfordert eine andere Einordnung der unterschiedlichen Vertretungsfälle... Dies führt zwangsläufig zu einer neuen Definition des Normalfalls . Schneier und Madert gehen davon aus, dass die Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 VV RVG bei einer durchschnittlichen Schadenunfallregulierung, für die nach der BRAGO eine Gebühr von 7,5/10 angemessen war, unter Berücksichtigung der vom Gesetzgeber beabsichtigten Gebührensteigerung bei etwa 0,9 - 1,0 und gerade nicht bei 1,3 liegt. Wir halten die Gebühr daher für angemessen und haben den Betrag auf Ihr Konto überwiesen. Dieser ständige Gebührenstress nervt doch langsam. Wie geht´s euch? Was erwidert Ihr? Ich hab meine Erwiderung schon fertig, möchte aber gern die volle Breitseite auffahren. Mal ganz abgesehen davon, dass hier von einer Unfallsache gesprochen wird und ich eine Arbeitssache abgerechnet habe, das schreit doch nach einer guten Zurückweisung!! Hat der Gesetzgeber nicht letztendlich von 1,3 als Regelgeschäftsgebühr und das mehr nicht verlangt werden kann, es sei denn, die Sache war umfangreich und schwierig genug?? Man das ist echt nervig, dass man ständig um die zustehenden Gebühren kämpfen muss. Eine völlig gebührenkürzungsgestresste Dina :boah: Beitrag wurde editiert (2005-03-23 17:28:23) |
| 633 | Der lästige Kampf mit der RS um Gebührenkürzungen |
| 13.03.2006 | Oh würg. Geht wohl allen so was? |
| 633 | Der lästige Kampf mit der RS um Gebührenkürzungen |
| 13.03.2006 | Es ist immer das Gleiche - die RS-Versicherungen handeln um die Gebühren wie auf einem türkischen Basar ---- bleibt wirklich abzuwarten, wie es ab dem 01.07.2006 wird |
| 633 | Der lästige Kampf mit der RS um Gebührenkürzungen |
| 13.03.2006 | @Dina: Warum rechnet ihr denn eine Unfallsache mit der RS ab und nicht mit der gegnerischen Versicherung? Egal...auf jeden Fall NICHT NACHGEBEN. Von wegen da rumkürzen. Immer schön mit Klage drohen und im Notfall auf eigene Kappe klagen wenn der Mandant mitmacht....die spinnen doch alle. |
| 633 | Der lästige Kampf mit der RS um Gebührenkürzungen |
| 13.03.2006 | Der Beitrag ist vom 13.04.2005, die AKte längst abgelegt :-) |
| 633 | Der lästige Kampf mit der RS um Gebührenkürzungen |
| 13.03.2006 | Oh ha...wieso steht der dann wieder ein? |
| 633 | Der lästige Kampf mit der RS um Gebührenkürzungen |
| 13.03.2006 | ich hab keine Ahnung |
| 633 | Der lästige Kampf mit der RS um Gebührenkürzungen |
| 13.03.2006 | :-D |
| 633 | Der lästige Kampf mit der RS um Gebührenkürzungen |
| 13.03.2006 | weil Dina geantwortet hat.. |
| 633 | Der lästige Kampf mit der RS um Gebührenkürzungen |
| 14.03.2006 | hä? |
| 633 | Der lästige Kampf mit der RS um Gebührenkürzungen |
| 14.03.2006 | Egal |
| 633 | Der lästige Kampf mit der RS um Gebührenkürzungen |
| 14.03.2006 | oh schuldigung, das war ja 2005.. dann weil Gebührenkürzung was geschrieben hat, wobei nur wiederholt wurde.. |
| 634 | Klauselumschreibung bei vollstreckbarer Kostenrech |
| 23.03.2005 | Hallo Leute, habe auch mal wieder ein Problem. Ich habe eine notarielle Kostenrechnung für vollstreckbar erklärt. Diese wollten wir durch den GV zustellen lassen. Ging nicht, das die Schuldnerin dort nicht mehr wohnt . Aufgrund recherche haben wir nun festgestellt, dass die SChuldnerin dort doch noch wohnt und nur den Namen aufgrundEheschließung geändert hat. Mit hängen und würgen habe ich nun eine Eheurkunde vorliegen aus der die Namensänderung hervorgeht. Und nun kommst, die Vollstreckungsklausel ist noch auf den Mädchennamen ausgestellt. Wenn ich das richtig sehe, muss die Klausel umgeschrieben werden auf den Ehenamen aufgrund Eheschließung und Nachweis durch Eheurkunde. Helft mir mal. Lieg ich da richtig? Oder würde es reichen, wenn ich die beglaubigte Eheurkunde an die Vollstreckbare Kostenrechnung anhefte??? Ich würd den Weg der Umschreibung fehlen - hört sich richtiger an. Helft mir mal. Bin mir echt nicht sicher und Literatur zu dem Thema habe ich nicht gefunden. Ich danke euch schonmal. Gruß Nancy |
| 635 | Lehrgang zum Rechtsfachwirt beim RB Institut? |
| 23.03.2005 | Hat sich jemand für´s Studium zum Rechtsfachwirt beim RB Institut in Oldenburg angemeldet? |
| 635 | Lehrgang zum Rechtsfachwirt beim RB Institut? |
| 25.03.2005 | Hallo Liene. Ich habe gestern die Info-Unterlagen aus Oldenburg bekommen. Was möchtest Du denn machen, Präsenz- oder Online-Studium? Bei den Preisen legt man ja die Ohren an. Ich weiß ehrlich gesagt nicht was ich machen soll, der Lehrgang über die Kammer ist in meinem Fall schon ausgebucht. Ich müsste bis 2007 warten, das wollte ich eigentlich nicht. Aber das Studium in Oldenburg kostet mehr als 2.000,00 EUR mehr als der über die Kammer. Irgendwie ist es ungünstig, dass man das nur alle 2 Jahre machen kann (zumindest in meinem Fall). Weißt Du schon sicher, ob Du das über das RBI machen möchtest? |
| 635 | Lehrgang zum Rechtsfachwirt beim RB Institut? |
| 03.04.2005 | Test |
| 635 | Lehrgang zum Rechtsfachwirt beim RB Institut? |
| 03.04.2005 | Hallo, leider kommt meine Antwort etwas spät, aber ich habe das irgendwie nicht so richtig hinbekommen. Also, ich hatte mich bereits für das Präsenzstudium angemeldet, dieses wurde aber leider abgeblasen. Man plant aber Ende April einen neuen Start. Grund war eine zu geringe Teilnehmerzahl. Ich fand nur schade, dass ich erst so spät Nachricht bekommen habe, da ich mich ansonsten hätte anderweitig umschauen können. Die Rechnung war auch schon bezahlt. Wenn es nicht klappt, dann habe ich das gleiche Problem wie Du. Zwei Jahre möchte ich nicht warten. Ich informiere mich jetzt nocheinmal über die Internetseite der Agentur für Arbeit, da es noch weitere Anbieter gibt. Falls Du Interesse hast, halte ich Dich gern auf dem Laufenden. Eigentlich wollte ich auch gern mal wissen, was andere so für Erfahrungen mit diesem Verein gemacht haben, aber ich werde mich mal umhören. |
| 636 | Frohe Ostern |
| 24.03.2005 | Ich wünsche allen Kollegen und Kolleginnen schöne Osterfeiertage! Sweetyne |
| 636 | Frohe Ostern |
| 24.03.2005 | Danke, auch so! |
| 637 | RVG - BRAGO |
| 24.03.2005 | Wie kommt Ihr eigentlich alle so mit dem RVG klar? Fällt es euch leichter oder ist es das totale Chaos? Was fällt euch am schwierigsten? Gruß |
| 637 | RVG - BRAGO |
| 24.03.2005 | Ich komme eigentlich ganz gut damit zu Recht, hatte ein super Seminar! Finde es weder schwieriger, noch leichter wie die BRAGO. Was allerdings komisch ist, ist immer an den nichtanrechenbaren Teil der Geschäftsgebühr zu denken, das hatte man ja früher nie ... |
| 637 | RVG - BRAGO |
| 24.03.2005 | Was die Anrechnung der Gesch-Gebühr betrifft ... da brauche ich auch noch etwas länger. Zum Glück wird das immer besser. Interessant ist, dass bei Klagen, wo die Gesch-Gebühr dann direkt mit eingeklagt wird, die Richter hier anrufen und das erklärt haben möchten. Die haben also auch noch nicht den Durchblick. Mir gefällt das RVG immer besser und ich trauere der BRAGO auch nicht hinterher. Am schlimmsten ist momentan dieser Mischmasch zwischen RVG und BRAGO. Beides ist einfach zu viel für mein kleines Hirn :-) Ein wunderbar langes WE euch allen. Ich denke dann an euch aus dem fernen Dänemark, das mich übermorgen erwartet, während ihr nächste Woche schuftet müsst. Britta |
| 637 | RVG - BRAGO |
| 24.03.2005 | @ Britta :-P will auch wegfahren |
| 637 | RVG - BRAGO |
| 25.03.2005 | damit hab ich keine pobleme ich geb einfach im programm die geschäftsgebühr als erstes ein, dann die verfahrensgebühr usw.. dann rechnet er das selbst aus |
| 638 | Kurze Frage... |
| 29.03.2005 | Hab in einer Sache ein Problem: Habe ZV-Auftrag gemacht, der Schuldner kündigte Raten an und zahlte diese auch, allerding nur 1x, so dass ich erneut ZV-Auftrag erteilt habe. Insgesamt ging das Spiel 3x. Der GV will nun nur 1x die ZV-Gebühr anerkennen, hat aber im Gegenzu 3x GV-Kosten abgerechnet. Darf er das ? Wie kann ich darauf anworten ? Wäre toll, wenn jemand eine Lösung weiss, Danke Ela |
| 638 | Kurze Frage... |
| 29.03.2005 | hat der gvz das verfahren nur einstweilen eingestellt oder ganz? normalerweise, wenn ich ratenzahlung angeboten bekomme, teile ich dem gvz mit, dass er das verfahren erstmal ruhen lassen soll.. dann entsteht bei weiterführung keine neue zv-geb. |
| 639 | EU Verbrauchsgüterrichtlinien |
| 30.03.2005 | weiß jemand, ob man die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren auf 6 Monate zurückführen kann wenn es um Verschleißteile geht? Bsp.: Akku des Handys als Verschleißteil ; Gesamtprodukt Handy. Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung? Wo kann man das denn nachlesen? Vielen Dank für Eure Hilfe |
| 640 | RVG - Seminare |
| 31.03.2005 | Hallo, ich suche ein gutes RVG Seminar in Nord- oder Ostdeutschland. Das Seminar sollte für Neuanfänger geeignet sein, da ich bisher nur mit der BRAGO gearbeit habe. Freue mich schon auf Eure Antworten. Gruß Stephan |
| 640 | RVG - Seminare |
| 31.03.2005 | Siehe Forum Seminare . Dort gibt´s unter anderem jede Menge Links zu diesem Thema Gruß, Dina |
| 640 | RVG - Seminare |
| 04.04.2005 | Ich finde die Seminare von der Firma advopro nicht schlecht (www.advopro.de): Ein RVG-Seminar wird am 03.06.05 in Dresden, am 04.06.05 in Leipzig und am 06.06.05 sowie 14.09.05 in Chemnitz veranstaltet. |
| 641 | Sofortige Beschwerde |
| 31.03.2005 | Hallo, ich brauche ganz dringend Hilfe. Wir haben sofortige Beschwerde eingelegt und es ist ohne mündliche Verhandlung ein Beschluss ergangen. Welche Gebühren bekomme ich dafür? |
| 641 | Sofortige Beschwerde |
| 01.04.2005 | Nach BRAGO gemäß § 61 5/10 der in § 31 bestimmten Gebühren. |
| 641 | Sofortige Beschwerde |
| 01.04.2005 | Und wie ist das nach dem RVG? |
| 641 | Sofortige Beschwerde |
| 01.04.2005 | Gemäß Nr. 3500 VV ff. RVG ab 0,5 Gebühr, je nach dem, wo gegen die sofortige Beschwerde eingelegt wurde. Gegen KFB fällt eine 0,5 Gebühr gem. 3500 VV RVG an. |
| 642 | Prüfung Frühjahr 2005 |
| 31.03.2005 | hallo leute, bin grad dabei für meine prüfung zu lernen. viel zeit bleibt mir nicht mehr. erst jetzt ist mir aufgefallen, wieviel wir in den drei jahren gelernt haben und was wir dementsprechend alles wissen und können müssen... ich hoffe ich schaffe das alles, was ich mir vorgenommen habe. der mut hat mich noch nicht verlassen. drückt mir die daumen. viele grüße von mir :-) |
| 642 | Prüfung Frühjahr 2005 |
| 03.04.2005 | Warum nimmst Du nicht einfach an den Prüfungsvorbereitungen vom Reno-vrfein teil???? |
| 642 | Prüfung Frühjahr 2005 |
| 24.04.2005 | wann hast du denn prüfung? im Mai? |
| 642 | Prüfung Frühjahr 2005 |
| 25.04.2005 | Hallo, also ich muss sagen, ich habe auch jetzt Prüfung (morgen! oh mein Gott). Und mir ist während dem Lernen aufgefallen, dass ich ganz schön viel nicht mehr kann. Ich weiß ja nicht ob das nur mir so geht.... |
| 642 | Prüfung Frühjahr 2005 |
| 01.05.2005 | Jo, mir geht es auch so wie Sarah, bloß ich hab erst am 10,11,13 Mai Prüfung und ich hab echt angst, weil ich mir irgenwie nicht alles behalten kann, dass ist echt sehr viel! BRAGO macht mir noch echt Sorgen. Besonders, weil wir das seit einem Jahr nicht mehr in der Schule gemacht haben und wir danach geprüft werden. Das ist bei mir in der Klasse ein großes Problem. Wir haben immer andere Lösungen als in den Musterlösungen. Ich hoffe es gibt auch Teilpunkte ;-) |
| 642 | Prüfung Frühjahr 2005 |
| 11.06.2005 | liebe leute, hab endlich meine ergebnisse. durchschnitt 1,8. ich bin so happy. kann ja jetzt nicht mehr all zu veil passieren. bis bald |
| 642 | Prüfung Frühjahr 2005 |
| 12.06.2005 | @cleo: BRAGO oder RVG? also ich bekomm meine ergebnisse spätestens mittwoch und ich hab ein wenig bammel. wir konnten letzten dienstag bei einem der prüfer anrufen und unsere noten für kosten- und für verfahrensrecht erfragen einige haben das auch getan und sie haben alle 4 und 5 |
| 642 | Prüfung Frühjahr 2005 |
| 12.06.2005 | Ach da bist Du, Cleo, hab Dich in einer anderen Runde vermisst. Herzlichen Glückwunsch, 1,8 Durchschnitt ist absolut super - also durchfallen kannst Du definitiv nicht mehr. Und gut vorbereitet bist Du offensichtlich. Nimm die mündliche Prüfung gelassen. Alles Gute für die Zukunft, haste denn wenigstens auch einen Job nach der Ausbildung? |
| 642 | Prüfung Frühjahr 2005 |
| 15.06.2005 | @KathrinL: Und schon die Prüfungsergebnisse bekommen oder nachgefragt? Toi toi toi. |
| 642 | Prüfung Frühjahr 2005 |
| 15.06.2005 | ne, von wegen, irgendwie is der brief wohl irgendwo hängen geblieben ich habe heute dort angerufen und nachgefragt, wann mein brief abgeschickt wurde und sie meinte sie war zwar nicht da, aber es müsste montag gewesen sein.. alle aus meiner klasse hatten dienstag ihre ergebnisse bis auf mich und noch eine, wo es aber an der falschen anschrift lag ich hab ihr dann gesagt, sie möge den brief heute nochmal rausschicken, weil sie nachgefragt hatte, ob es auch per fax ginge, aber es ist wohl nicht erlaubt *mit dem kopf schüttel* wenn es morgen nicht da ist, fahr ich nach lüneburg und hol mir den scheiß persönlich ab... man ey so langsam werd ich wütend |
| 642 | Prüfung Frühjahr 2005 |
| 19.06.2005 | Verständlich! |
| 642 | Prüfung Frühjahr 2005 |
| 21.06.2005 | @Gast: naja, bei mir gäbe es auch eine 1,8, bzw wohl eher Prozente. Bei uns werden die Zensuren nämlich nach Prozenten gerechnet und da kann man schon keine glatten Zensuren bekommen (find ich besser, weil der Durchschnitt realer ist) ja die bekommt man mit der Einladung zur mündlichen mitgeteilt, und auch die Nachprüflinge müssen die ja wissen um zu entscheiden, in welchem Fach sie nachprüfen wollen. Prüfunggsfächer: Rechnungswesen 90 Min. AWL/Rechtskunde 90 Min. Kostenrecht (Anwalt und Notar) 90 Min Verfahrensrecht (Anwalt und Notar) 90 Min. wobei die ohne Notariat jeweils extra Prüfungen bekommen mit mehr Aufgaben zum Anwaltsbereich und natürlich Textverarbeitung, wozu Deutsch hinzuzählt 90 Min. (30 Min. Text Schreiben glaub ich und 60 Min Aufforderungsschreiben nach Vorgaben erstellen) |
| 642 | Prüfung Frühjahr 2005 |
| 21.06.2005 | Antwort auf: Verständlich! Habe am Donnerstag den Brief bekommen, der angeblich am Montag losgeschickt wurde, und am Freitag den zweiten.. LOL naja, 79 % Durchschnitt (bei 81 gibts ne 2) |
| 642 | Prüfung Frühjahr 2005 |
| 22.06.2005 | Ihr seid ja alle richtig gut! Meine Azubine hat sich leider ein bisschen weniger schlau angestellt. Ich war ein bisschen enttäuscht, aber immerhin war sie bei Kostenrecht und ZPO gut. Das hatte sie ja schließlich von mir! Also ich drücke Euch allen die Daumen für die Zukunft! |
| 642 | Prüfung Frühjahr 2005 |
| 22.06.2005 | naja, andere aus meiner klasse (5) sind ca. so 5-10 Prozent schlechter als ich, wobei wir einige haben (4), die so 1, irgendwas abgeschnitten haben, eine ist durchgefallen ( eine 6 und der rest war auch nicht gut) naja also eigentlich ganz zufriedenstellend für mich zumindestens, da ich dachte, es wird eine 4 oder so, da bin ich doch mit ner 3+ gut bedient. kostenrecht haben wir alle verhauen, haben alle durch die bank ne 4, woran das liegt weiß keiner, wir finden es nur ziemlich merkwürdig, ist irgendwie auffällig |
| 642 | Prüfung Frühjahr 2005 |
| 22.06.2005 | Prüfungsfragen bei der Kammer anfordern und Ergebnisse auch. Ich würde es nachprüfen wollen. Das dürft ihr auch. Man kann wohl auch Widerspruch einlegen gegen die Prüfungsergebnisse. Weiß nicht, ob es da Fristen zu beachten gibt... Liegt es vielleicht daran, dass ihr leider die ersten mit ´ner RVG-Prüfung ward??? Ich würde mir - ehrlich gesagt - trotz meiner 10 Jahre Berufserfahrung noch nicht zutrauen, da eine Ra-Fa-Prüfung zu machen. Außerdem hätte ich Befürchtungen, ob alle vermeintlich kompetenten Beteiligten (Prüfungsausschuss etc.) sich auch wirklich auskennen mit dem neuen Gesetz. Und wenn es euch allen irgendwie spanisch vorkommt, tut euch zusammen und checkt das nach. Wäre doch echt schade, wenn ihr alle mit schlechten Ergebnissen auf den schwierigen Arbeitsmarkt drängelt. |