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642 Prüfung Frühjahr 2005
22.06.2005 kann man leider bei uns nicht so einfach, die prüfer streuben sich dagegen, bei uns kann man auch so als vorbereitung keine alten prüfungen anfordern

naja, die lehrer haben wohl die prüfungen angefordert und ich würde eigentlich auch gerne meine prüfung sehen, nur um zu kucken, was ich falsch gemacht habe...

naja, RVG daran lag es sicher nicht, is m.E. einfacher als BRAGO, bzw. genauso, nur das die gebühren anders heißen und in dezimalzahlen ausgedrückt werden und so schlecht war ich vorher nicht, hatte immer so ne 2-3 und ich hatte auch nicht so das gefühl, das die prüfung so schlecht war im allgemeinen, aber da ich in 3 prüfungen nicht alle aufgaben geschafft habe und es ganz schön viel punkte gab... dachte ich es gibt nur ne 4 im durchschnitt, aber siehe da 79 % (81 = 2)

und wegen den fragen, deswegen sollte es ja auch einfacher sein, da man wegen nur 1/2 jahr ausbildung in RVG nur leichte fragen und wegen der allgemeinen ungewissheit auch keine grenzfälle genommen hat naja, vielleicht kucke ich sie mir noch an

Beitrag wurde editiert (2005-06-21 23:27:54)
642 Prüfung Frühjahr 2005
22.06.2005 @KathrinL

Also, daß ich diese Bewertung mit Kommazahlen schlecht finde, so is es ja nicht!! Ich finds nur ungerecht gegenüber anderen Bundesländern, schließlich würd ich natürlich auch lieber z.B. ne 2,5 in meinem Brief stehen haben also ne 3! Hört sich doch gleich ganz anders an, oder - obwohl es aufs gleiche hinauskommt!
Und auch im Hinblick aufs bewerben sind wir da doch irgendwie schlechter gestellt, oder? Ich bewirb mich mit ner 3 und du mit ner 2,5, obwohl wir beide ne 2,5 haben. (Noten sind nur Beispiele)

Und mit dieser mündlichen Prüfung sind wir klar auch im Nachteil, weil man total aufgeregt in die mündliche geht, weil man ja nicht weiß hat mans geschafft oder nicht? Würd man lockerer in die Prüfung gehen, hätte mancher wahrscheinlich ein besseres Ergebnis bzw. würde man wissen, daß man auf der Kippe steht, könnte man sich einfach nochmal richtig dahinterklemmen!

642 Prüfung Frühjahr 2005
22.06.2005
642 Prüfung Frühjahr 2005
22.06.2005 hm naja anscheinend sind die bedingungen in jedem bundesland anders...
642 Prüfung Frühjahr 2005
23.06.2005 Ich hab heute gegen Abend meine mündl. Prüfung (RA Kammer Hamm, NRW.
Ich hätte nicht gedacht, dass des doch so Unterschiede gibt. Die Prüfungsfächer sind gleich, aber der Rest überhaupt nicht. Naja.
Die Ergebnisse haben wir ca. 4 Wochen nach unserer schriftl. Prüfung in der Klasse auf einem Zettel bekommen und wir mussten eigendlich nur schauen, ob Punkte & Fächer umkringelt waren (bedeute, dass man eine 5 oder 6 hat) und wenn unten steht: die mündliche Abschlussprfüung findet am .... statt, dann hat man den Teil schon geschafft. Bei uns haben alle nicht so gut abgeschnitten, wir sind nur 2 Leute, die mit einer 3 abgeschnitten haben, der Rest nur vieren. 3 mussten in die Ergänzungsprüfung und 1 ist durchgefallen.
Mal schauen, ob bei der mündl. noch einer durchfällt. Ich hab zum Glück schon genug Punkte um nicht mehr durchfallen zu können und deshalb sehe ich die Prüfung gleich ein wenig lockerer...
Grüße an alle
642 Prüfung Frühjahr 2005
23.06.2005 Na ja, die Fächer sind hier in München auch nicht ganz die gleichen, aber fast:

ReWiSo (Recht, Wirtschaft, Sozialkunde)
Rechnungswesen (Rechnen und Buchführung)
Verfahrensrecht
Kostenrecht
Textverarbeitung (Texterfassung, Textgestaltung und Briefgestaltung)

Die mündliche zählt hier aber irgendwie genausoviel wie die schriftlichen Noten, so daß du auch trotz schriftlich bestandender Prüfung noch durchfallen kannst.
Erst nach Zusammenrechnung der schriftlichen und mündlichen wird dann festgestellt, ob du in die mündliche Ergänzung musst.


Beitrag wurde editiert (2005-06-23 11:22:04)
642 Prüfung Frühjahr 2005
23.06.2005 bei uns zählt die schriftl. 500 punkte und die mündl. 200 Punkte
und erst wenn du schriftl. bestanden hast, wirst du für die mündl. zugelassen. Auf dem Abschlussbrief steht dann auch nur die Note drauf.
Würd mich mal interessieren, wie das in den anderen Bundesländern ist
642 Prüfung Frühjahr 2005
23.06.2005 @ Sophie: also ungefähr wie bei dir:

wir haben 5 Noten und die mündliche zählt 2 mal und wird für den Durchschnitt dazu gerechnet, also haben wir insgesamt 7 Noten.


Bei uns haben sie gesagt, dass noch keiner durch die mündliche gefallen ist... Naja hoffentlich bin ich nicht die erste, ich mag schriftlich viel lieber, da kann man für sich alleine überlegen usw.

Beitrag wurde editiert (2005-06-23 14:16:32)
642 Prüfung Frühjahr 2005
25.06.2005 Hatte ja am Do. meine mündl. fand ich ganz schrecklich! obwohl die 5 Prüfer eigendlich ganz nett waren. Unsere komplette Gruppe hat als Endnote eine 3 bekommen und ich bin total zufrieden damit. Es hat eine aus der Grußße vorher die erste 1 in 35 Jahren gemacht!!! die wusste aber auch wirklich alles und hat in der Schule nur Einsen. So schlau wäre ich auch gern ;-)
Ansonsten genieße ich jetzt erstmal das schöne Wetter und die lernfreie Zeit :-P
642 Prüfung Frühjahr 2005
28.06.2005 Hallo Kathrin, hatte gerade eine Langeweile-Phase und bin deshalb ein bißchen im Netz unterwegs. Wünsch Dir für Übermorgen gaaaanz viel Glück. Wir werden das Kind schon schaukeln.... Wir sehen uns dann um 8 bei der Prüfung....
642 Prüfung Frühjahr 2005
28.06.2005 @Anetti:

woher weißtn du das, das ich das bin? ;-)
643 Hallo, bei meiner Recherche zur Lösung meiner Haus
02.04.2005 schön, dass man als Neuling immer Probleme hat. Also sollten jetzt einige sinnlose Versuche kommen, bitte ich dies zu entschuldigen...

Beitrag wurde editiert (2005-04-02 12:38:12)
644 Kostenrechnung bei Klageerweiterung...
02.04.2005 Also ich habe da irgendwie meine Probleme mit und hoffe, mir kann jemand auf die Schnelle helfen...Klage auf Zahlung von 20.451,68 EUR...Klageerweiterung auf Zahlung von insgesamt 35.847,88 EUR und Räumung...im 1.Termin wird Antrag auf Zahlung von 20.451,68 EUR gestellt und es ergeht ein VU, weil die Beklagtenseite nicht erscheint. Einspruch gegen VU. Im 2.Termin dann Eörterung der Sach-und Rechtslage. Entscheidung am Schluss der Sitzung: Anberaumung eines Verkündungstermins. Danach Klageerweiterung um weitere 6.061,97 EUR, woraufhin neuer Termin anberaumt wird...Beklagtenseite erscheint wiederum nicht. Kläger beantragt, VU aufrecht zu erhalten und den Beklagten zur Zahlung der weiteren Beträge sowie zur Räumung zu verurteilen. VU ergeht antragsgemäß.
Streitwerte wie folgt festgesetzt: Verfahrenswert 164.619,93 EUR, davon Räumung 122.710,08 EUR...Gebühren des Klägervertreters sind angefragt???...irgendwie hab ich ein Brett vorm Kopf :rot: bitte helfen!!!
644 Kostenrechnung bei Klageerweiterung...
02.04.2005 dazu müsste man erst einmal wissen ob BRAGO oder RVG?!
644 Kostenrechnung bei Klageerweiterung...
02.04.2005 hm, also falls du probleme mit der gebühr für das verfahren nach dem einspruch hast... das hatten wir leider noch nicht.

aber ich kann dir sagen, dass für die gebühren immer die höhere gebühr genommen wird, also der betrag nach der erhöhung.
644 Kostenrechnung bei Klageerweiterung...
02.04.2005 ja, es geht nach RVG...habe mir das nun so zusammengebastelt:
1,3 Verfahrensgebühr aus 164.619,93€ (Gesamtverfahrenswert)
0,5 Terminsgebühr (VU) aus 149.223,73€
(VU 20.451,68€ + 6.061,97€ + Räumung 12x10.225,84€)
1,2 Terminsgebühr aus 35.847,88€
(da Erörterung bei erweitertem Antrag)
Anrechnung 0,5 aus 35.847,88€ (erweiterter Antrag)
PTE
Zwischensumme netto
Umsatzsteuer
Gesamtsumme brutto
3,0 Gerichtsgebühren
hoffe, das dies richtig ist...
644 Kostenrechnung bei Klageerweiterung...
06.02.2006
644 Kostenrechnung bei Klageerweiterung...
06.02.2006 Verständnisfrage! Geht die Sache nach dem Verkündungstermin weíter oder habt ihr ein Urteil erwirgt?

Wenn euch kein urteil vorlag, dann würde ich sagen, dass deine Abrechnung net schlecht aussieht, obwohl ich etwas an der TG zweifel, 0,5 und 1,2 erfolgt da auch ne anrechnung nach § 15 Abs.3 wie bei der VG? *grübel*
644 Kostenrechnung bei Klageerweiterung...
06.02.2006 schaumal auf das Datum, ich denke deine Antwort hat sich erledigt... allerdings würde mich interessieren, wies ausging
644 Kostenrechnung bei Klageerweiterung...
24.02.2006 Antwort auf: dazu müsste man erst einmal wissen ob BRAGO oder RVG?!

645 Gebühren RVG im Verwaltungsverfahren
04.04.2005 Ich habe ein kleines Problem. Wir haben vor der Bezirksregierung Beschlüsse erwirkt gegen denen die Antragsgegner Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom Landgericht - Kammer für Baulandsachen - gestellt haben. Eigentlich wäre die Sache im Verwaltungswege vor dem Verwaltungsgericht gelandet, in dem Bundesland, wo wir beklagt wurden, musste aufgrund der Behördenstruktur jedoch vors Landgericht gegangen werden. Rechne ich nun die normalen Prozessgebühren ab oder die Gebühren im Verwaltungsverfahren? Kann mir jemand helfen?
645 Gebühren RVG im Verwaltungsverfahren
04.04.2005 Vielleicht stehe ich jetzt auf dem Schlauch, aber werden die verwaltungsgerichtlichen Gebühren nicht auch nach Nr. 3100 ff. VV berechnet?
645 Gebühren RVG im Verwaltungsverfahren
04.04.2005 Also ich bin auch der Meinung, dass im Verwaltungsgerichtsprozess die Gebühren nach Teil 3 VV RVG entstehen und unter denselben Voraussetzungen anfallen, wie auch in einem Zivilprozess vor einem Amts- oder Landgericht.
645 Gebühren RVG im Verwaltungsverfahren
04.04.2005 Herzlichen Dank für die Nachricht. Irgendwie habe ich mal wieder ein Brett vor dem Kopf gehabt.

645 Gebühren RVG im Verwaltungsverfahren
04.04.2005 Kein Problem. Dafür sind wir doch alle da, zu gegenseitig zu helfen! :-)
SCHÖNEN FEIERABEND
645 Gebühren RVG im Verwaltungsverfahren
09.04.2005 Wenn ihr im Antragsverfahren bereits tätig gewesen seit, kannst du eine Gebühr gem. Nr. 2400 abrechnen. Ward ihr dann auch noch im Widerspruchsverfahren tätig, kannst Du zusätzlich nach Nr. 2401 abrechnen. Hat sich daran das Prozeßverfahren angeschlossen, fallen die Gebühren gem. Nr. 3100 ff. an. Zu beachten sind jedoch die Anrechnungsvorschriften!
646 Rechtsassistenten-Prüfung
04.04.2005 Hi...

Gibt es hier nochjemanden, der voraussichtlich am 04.06.2005 Prüfung hat ????
646 Rechtsassistenten-Prüfung
22.05.2005 Hallo Ela,
ich war ursprünglich angemeldet, muss die Prüfung aber wegen einer persönlichen Angelegenheit verschieben. Kann ich dich nach der Prüfung kontakten, damit ich weiß, was so dran kam? Das wäre super nett, wenn du vielleicht hier schreiben könntest, wie es so war.
Tina
646 Rechtsassistenten-Prüfung
10.06.2005 Hallo, ich hab am Samstag an der Abschlussprüfung beim Rechtsassistent-Fernlehrgang teilgenommen. Hier wie versprochen kurz der Bericht: alles hat etwa 4 Stunden gedauert, dran kamen Fragen aus allen Bereichen des Lehrgangs sowie ein Fall, der in einem Gutachten sowohl in zivilrechtlicher wie auch in strafrechtlicher Hinsicht, also zwei Gutachten, zu prüfen war. Dazu gabs Kaffee, Kuchen und Getränke gratis. Die Ergebnisse sollen wir innerhalb von 10 Tagen, also recht zeitnah bekommen. Alles in allem fand ich die Atmosphäre recht nett und die Prüfungsaufgaben gut machbar und fair.
646 Rechtsassistenten-Prüfung
11.06.2005 @Ela
Vielen Dank erst mal und herzlichen Glückwunsch, zu hast die Prüfung hinter dir!
Wieviel Leute seit ihr denn eigentlich gewesen? Bitte melde dich, sobald du das Ergebnis hast (wollen dir ja alle nochmal gratulieren!!!) :-)
646 Rechtsassistenten-Prüfung
13.06.2005 Ich hab das Prüfungsergebnis noch letzte Woche übersandt bekommen und habe bestanden (Jippi). Also wir waren insgesamt sechs Prüflinge. Der Prüfer meinte, es sollten eigentlich zehn da sein, aber die anderen sind dann ohne Abmeldung nicht erschienen. Ich hab 10 Punkte (voll befriedigend)und das Zeugnis bekam ich gleich mitübersandt.
646 Rechtsassistenten-Prüfung
17.06.2005 Na dann: Nochmals herzlichen Glückwunsch!!!
646 Rechtsassistenten-Prüfung
19.06.2005 Und was kannste damit jetzt anfangen?
646 Rechtsassistenten-Prüfung
06.07.2005 Alte Kenntnisse auffrischen, ein bißchen was neues lernen, dem Arbeitgeber dokumentieren, dass man weiterbildungsbereit ist, etwas mehr in das eigentliche Tätigkeitsfeld des Juristen reinschauen, bessere Auskünfte geben können, ... das übliche eben. Mehr Geld wird es wohl nicht geben, aber vielleicht nützt es mir was beim Stellenwechsel und so.
646 Rechtsassistenten-Prüfung
08.07.2005 Das klingt in etwa so nach meiner Motivation für den Wirt. Nur schade, dass man soviel Kohle investiert und am Ende nicht wirklich was davon hat....
Viel Glück!
646 Rechtsassistenten-Prüfung
14.07.2005 Wenn du das wirklich so siehst, verstehe ich nicht, warum du den Wirt (Rechtswirt oder Rechtsfachwirt?) überhaupt angefangen hast oder ihn nicht abbrichst. Hast du dich vorher nicht richtig informiert?
646 Rechtsassistenten-Prüfung
09.08.2005 Ich fange den Wirt im Oktober an und habe mich irgendwo schon mal lang und breit über meine Gründe ausgelassen. Mir gehts einfach um den kompakten Wissenserwerb und die Herausforderung an sich. Mein Ziel ist es, später dann noch den Schein Ausbildung der Ausbilder zu machen und vielleicht nebenberuflich an einer Berufsschule für Renos/Refas oder bei einem Bildungsinstitut zu unterrichten. Aber schließlich muss ich ja erstmal eine Herausforderung meistern um mir nachher Gedanken um das nächste zu machen.
Eigentlich meinte ich ja auch nur, dass man in einer Anwaltskanzlei nicht unbedingt was von der Fortbildung hat - finanziell gesehen. Meiner Chefin ist es herzlich egal, ob ich den Wirt mache oder nicht. Kriege nicht einen Cent dazu von ihr ( In Ihre Freizeit investiere ich nicht. ) Sie ist mit Sicherheit nicht die einzige, die so denkt.
Woanders kann man vielleicht schon mehr verdienen mit der besseren Ausbildung - hoffe ich jedenfalls. Soll ja schließlich nicht nur so just for fun sein der Stress und die Ausgaben.
Außerdem schreibst du ja selbst, dass wohl nicht mehr Geld herausspringen wird für dich. Also hast du die Weiterbildung doch eigentlich auch nur so für dich und dein Ego gemacht, oder sehe ich das falsch?

Beitrag wurde editiert (2005-08-08 22:31:38)
646 Rechtsassistenten-Prüfung
09.09.2005 Was ist der Schein Ausbildung der Ausbilder eigentlich? Hab´ noch nie was davon gehört! Was kann man damit machen? Wo wird dieser angeboten? ...
646 Rechtsassistenten-Prüfung
07.10.2005 Ist jemand hier, der am Samstag den 08.10. Abschlussprüfung zum Fernlehrgang Rechtsassistent (ZAR) hat?
Stefan
646 Rechtsassistenten-Prüfung
07.10.2005 Ja,
ich, warum?
646 Rechtsassistenten-Prüfung
07.10.2005 Na, dann sind wir ja schon zu Dritt. .-)
646 Rechtsassistenten-Prüfung
27.10.2005 Berichtet mir mal, wie es bei der Prüfung war. War es schwierig? Was kam denn dran? Habt Ihr schon Ergebnisse?
Otto
646 Rechtsassistenten-Prüfung
28.10.2005 Hallo, ich fange im Dezember mit dem Fernlehrgang Versicherungsrechtsassistent (www.versicherungsrechtsassistent.de) an. Jetzt hab ich hier durch Zufall gesehen, dass es hier ein Forum gibt, in dem sich Teilnehmer des Fernlehrgangs Rechtsassistent finden. Gibt es hier auf Versicherungsrechtsassistenten? Ich wäre an einem losen Kontakt interessiert.
Tim
646 Rechtsassistenten-Prüfung
28.10.2005 Ich glaub nicht, Versicherungsleute haben sich hier noch nicht her verirrt oder nicht offenbart. Da kann dir hier wohl bedauerlicherweise keiner weiterhelfen. :-(
646 Rechtsassistenten-Prüfung
31.10.2005 Schade, trotzdem danke für die Antwort.
Tim
646 Rechtsassistenten-Prüfung
02.11.2005 Versicherungsrechtsassistent hört sich interessant an. Vielleicht eröffnet hier jemand eine eigene Rubrik dafür? Bin leider nur Gast.
646 Rechtsassistenten-Prüfung
02.11.2005 Zum Gast unten:
Die Ausbildereignungsprüfung nimmt die IHK ab, wobei mit dem Abschluß Rechtsfachwirt der schriftliche Teil schon abgegolten ist, brauchste dann nur noch mündlich. In einer Kanzlei kann man damit aber trotzdem nicht als Ausbilder auftreten, weil das nur RAs dürfen. In allen anderen Jobs dann aber, also wenn man damit dann in einem Büro arbeitet (mahnabteilung oder sowas)
646 Rechtsassistenten-Prüfung
07.11.2005 an den Gast mit dem Versicherungsrechtsassistent:
Hast du dich angemeldet?
Jürgen
646 Rechtsassistenten-Prüfung
10.11.2005 Ja, ich hab mich zum Lehrgang Versicherungsrechtsassistent angemeldet.
Im Januar fange ich an.
646 Rechtsassistenten-Prüfung
24.02.2006 Irgendjemand hier, der am 03.06.2006 Prüfung hat?
646 Rechtsassistenten-Prüfung
25.02.2006 Was hat es denn auf sich mit dem Versicherungsrechtsassistenten? Das wäre ja mal ganz was neues hier.
Werd ich gleich mal nachlesen beim google.
646 Rechtsassistenten-Prüfung
26.02.2006 Hallo Gast,

ich mache die Prüfung im Oktober, Juni schaffe ich wohl leider nicht. Aber vielleicht kann man sich trotzdem gegenseitig austauschen

Wenn Interesse besteht, schick mir doch mal ne PN mit Deiner E-Mail Adresse. Ich meld mich dann mal.

LG
646 Rechtsassistenten-Prüfung
04.10.2006 Macht jemand am 14.10. die Prüfung zum Rechtsassistenten?
647 Phantasy
05.04.2005 Kann mir jemand bei Erstellen von Mustertexten behilflich sein?
647 Phantasy
06.04.2005 Es ist zu ausführlich, um das hier zu erklären. Wenn du mir die Fax-Nr. gibst, kann ich dir eine ausführliche Anleitung von DATEV faxen. Ist wohl ziemlich viel (ca. 28 Seiten).
647 Phantasy
06.04.2005 Vielen vielen Dank, aber die Anleitung besitze ich auch - nur in 78-seitiger Form :-(
Habe folgendes Problem: Ich habe im Muster mit SET und REF -Befehlen gearbeitet. Bei der nachherigen Abfrage bei Erstellung des Dokuments habe ich zwei Wörter eingegeben. Im Text im Word schreibt er mir allerdings nur eins dieser Wörter???
647 Phantasy
07.04.2005 Tut mir leid. Ich habe keine Ahnung, wo das Problem liegt. Vielleicht kann dir die Phantasy-Hotline weiterhelfen. Bisher hatten die meistens schnell eine Lösung für ein Problem.
647 Phantasy
07.04.2005 Hab´s rausgefunden!
Falls es dich interessiert: Der Befehl nach dem dem SET muss in Anführungsstriche gesetzt werden ... :-)
Wäre fast dabei verzweifelt, findest du nicht auch das das Mustertexterstellen bei Phantasy ziemlich kompliziert ist - muss allerdings sagen, dafür auch komplexer/umfangreicher als bei jedem anderen Anwaltsprogramm
648 Gegenstandswert Gesellschafterverträge
05.04.2005 Kann mirjemand sagen, welchen GW man für die Prüfung von Gesellschafterverträgen in Ansatz bringt oder macht man das nach billigem Ermessen? (eventuell wo kann ich das genau nachlesen?) danke für eure Hilfe
648 Gegenstandswert Gesellschafterverträge
06.04.2005 Es gibt da verschiedene Möglichkeiten und man müßte für die richtige Antwort noch einiges genauer wissen. Dass es eine Notartätigkeit sein soll, davon gehe ich mal aus, weil die Frage ja in dieser Rubrik gestellt ist. Ansonsten kann wenn ein Anwaltsnotar speziell für die Interessen eines einzelnen Auftraggebers den Ges.-vtr. prüfen soll auch Anwaltstätigkeit vorliegen (§ 24 II 2 BNotO, im Zweifel ist Anwaltstätigkeit anzunehmen, wenn die Tätigkeit nicht Vorbereitung von Beurk. oder Beglaubigung dient, aber das ist nach herrsch. Mng. nur eine widerlegbare Vermutung und ob ein Zweifel vorliegt muß vorher geprüft werden: Soll der Anwaltsnotar zB für alle Gesellschafter tätig werden, muß davon ausgegangen werden, daß er als neutraler unparteiischer Betreuer u. damit als Notar beauftragt ist, vgl. Komm. zB Korintenberg § 145 Rn. 4 - 6.

Bei Notartätigkeit kann dann entweder Urkundenprüfung iSv § 145 Abs. 1 S. 2 KostO vorliegen, das ergäbe im Ergebnis 1/2 von 20/10 (§ 36 II) = im Ergebnis 10/10 aus dem Geschäftswert § 39 Abs. 1 KostO = Summe aller Einlagen.

Oder, wenn eher nur Beratung ohne konkrete Überprüfung und Ergänzung des Ges.-vertrages als Entwurf (vielleicht also eher anzunehmen bei einem schon abgeschlossenen Ges.-vertrag, der nicht erst noch beurk. werden soll) die Gebühr, die in der KostO für Beratungen vorgesehen ist: das ist, da nirgendwo speziell geregelt, die Auffangklausel im Gebührentatbestand des § 147 Abs. 2. Da darunter alle möglichen nicht geregelten Tätigkeiten fallen, sowohl Kleinigkeiten wie Liste der Gesellschafter als auch umfangreiche Beratungen und Überwachungen usw. ist herrsch. Mng., daß diese Gebühr im Geschäftswert mit einem Schätzwert nach § 30 Abs. 1 zu bestimmen ist, also Bruchteile des eigentlichen Wertes des Ges.--vertrages nach § 39 Abs. 1 (Einlagensumme, s.o.), zB bei durchschnittlicher Beratung vielleicht 30 - 50 % dieses Wertes.
649 GW Gesellschafterverträge
05.04.2005 Kann mir vielleicht jemand sagen, welchen Gegenstandswert man für die Prüfung von Gesellschafterverträgen in Ansatz bringt und macht man das nach billigem ermessen? (eventuell wo kann ich das finden) Danke für Eure Hilfe.???
649 GW Gesellschafterverträge
05.04.2005 Nur ein Tipp: Kapitalhöhe
649 GW Gesellschafterverträge
09.04.2005 Antwort auf: Nur ein Tipp: Kapitalhöhe


du meinst das stammkapital? ;-)
650 Notaranderkonto! Alles neu für mich! HILFE
05.04.2005 Seit kurzem muss ich mich auch noch um die letzten beiden Notaranderkonten die bestehen kümmern. Da habe ich ja absolut keine Ahnung von. Aber die Kollegin die das früher gemacht hat ist nicht mehr bei uns u. mein Chef hat auch nicht wirklich Ahnung. Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
1. Bei einem Notaranderkonto besteht auch noch ein Festgeldkonto. Welchen Zweck hat das? Muss ich die Kontobewegungen auf dem Festgeldkonto auch ins Masse- u. Verwahrungsbuch eintragen, wenn die entsprechenden Kontoauszüge kommen?
2. Wenn die Kontoauszüge eingehen stempel ich diese ab. Muss das Eingangsdatum (Stempeldatum) im Massebuch angegeben werden oder das Buchungsdatum was auf dem Kontoauszug steht?
3. Müssen der letzte Kontoauszug eines Jahres und der Endbetrag für jedes Jahr im Massebuch immer übereinstimmen?
So das wars fürs erste!. Hoffe auf eure Antworten.
650 Notaranderkonto! Alles neu für mich! HILFE
05.04.2005 Seit kurzem muss ich mich auch noch um die letzten beiden Notaranderkonten die bestehen kümmern. Da habe ich ja absolut keine Ahnung von. Aber die Kollegin die das früher gemacht hat ist nicht mehr bei uns u. mein Chef hat auch nicht wirklich Ahnung. Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen. 1. Bei einem Notaranderkonto besteht auch noch ein Festgeldkonto. Welchen Zweck hat das? Muss ich die Kontobewegungen auf dem Festgeldkonto auch ins Masse- u. Verwahrungsbuch eintragen, wenn die entsprechenden Kontoauszüge kommen?2. Wenn die Kontoauszüge eingehen stempel ich diese ab. Muss das Eingangsdatum (Stempeldatum) im Massebuch angegeben werden oder das Buchungsdatum was auf dem Kontoauszug steht?3. Müssen der letzte Kontoauszug eines Jahres und der Endbetrag für jedes Jahr im Massebuch immer übereinstimmen?So das wars fürs erste!. Hoffe auf eure Antworten.



Ups, das sind aber viele Fragen und gar nicht in der Kürze zu beantworten. Aber ich versuchs mal.
1.
Für das Geld auf dem Anderkonto (= NAK) gibt’s ja keine Zinsen. Wenn aber die Abwicklung lange läuft kann man es festlegen und das Geld wird von der Bank aus auf das Festgeldkonto umgebucht. Entweder dauerhaft und man muss das irgendwann kündigen, oder für eine bestimmte Zeit (z.B. immer für 4 Wochen und es muss wieder neu festgelegt werden). Die Umbuchungen von NAK aufs Festgeldkonto trägst du nicht extra ins Verwahrungs- und Massenbuch ein. ABER die Zinsen die gut geschrieben werden musst du verbuchen (vorher die Zinsabschlagsteuer und den Soldaritätszuschlag abziehen falls von der Bank aus noch nicht geschehen).
Du musst ja eine sog. Anderkontenakte führen (mit ner Kopie der Hinterlegungsanweisung, i.d.R. der Kaufvertrag, mit Kopien der Treuhandaufträge u.s.w.). Da würde ich auch die Kontoauszüge jeweils beiheften, und zwar getrennt nach Festgeld und NAK, dann hat man nen leichteren Überblick.

2.
Du buchst immer unter dem EINGANGSdatum des Kontoauszuges bei dir.

3.
Ja - eigentlich schon - oder du hast nen Rechenfehler. Du musst auch seit glaub ich 1 Jahr jedes Jahr die Massen abschließen und mit den Beträgen aus dem Verwahrungsbuch gegenüberstellen. Nicht nur die Endbeträge sondern jede Masse für sich.

Hast schon mal in Büchern nachgeguckt (z.B. in dem Buch „Notariatskunde“ oder „Handbuch für Notarfachangestellte) - da ists auch ganz gut erklärt drin.
Die würd ich mir an deiner Stelle auch auf jeden Fall erst mal angucken. Wenn du sie nicht hast kann ich dir auch gern mal was zufaxen...

Du darfst aber auf keinen Fall von der normalen Buchhaltung ausgehen. Wenn du z.B. ein Storno hast (weil Fehler von Bank oder so), dann nicht einfach als Ein- und Ausgang buchen sondern als Eingang mit negativen Vorzeichen...
Und Achtung: Viele Banken berechnen Zinsen und Kontoführungsgebühren oder so für NAK! Das darf auch nicht sein!
Wo du auch besonders drauf achten musst sind die Auszahlungsanweisungen. Die müssen von der Bank extra abgestempelt und die Ausführung bestätigt werden.

Mehr fällt mir momentan nicht dazu ein...
Hoffe ich konnte helfen?! Wenn nicht einfach wieder nachfragen...

Viele Grüße
Andrea
650 Notaranderkonto! Alles neu für mich! HILFE
05.04.2005 Erst mal Danke. Hat mich schon etwas weitergebracht. Muss allerdings nochmals genauer nachfragen. Also wenn ich mir die letzten Kontoauszüge ansehe dann steht auf den Festgeldkontoauszügen immer die Habenzinsen, Zinsabschlagsteuer u. Solidaritätszu. und auf den Notaranderkontoauszügen stehen die sogenannten Entgelte (Porto 0,55). Also die Habenzinsen usw. habe ich immer ins Massebuch und Verwahrungsbuch eingetragen und die Entgelte für Porto auch. Ist das falsch gewesen?

Wenn ich am Ende eines Jahres den Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben ausrechne stimmt dieser Betrag schon mit dem Endbetrag im Massebuch überein. Nur nicht mit dem Kontoauszug soweit ich das richtig gesehen habe.

Jetzt habe ich heute Kontoauszüge für das Notaranderkonto bekommen, wo das Konto mit ein paar Cent im Minus steht. Muss ich jetzt vom Festgeldkonto was umbuchen?

Also so ein bischen habe ich schon versucht mich schlau zu machen aber ist irgendwie nicht so einfach. Wenns mir jemand erklärt versteh ichs meist eher als wenn ich in Büchern nachschlage.

Danke nochmals!
650 Notaranderkonto! Alles neu für mich! HILFE
06.04.2005 Das mit den Habenzinsen ist wohl so in Ordnung. Aber rechne lieber nochmal nach ob die Differenz zwischen den beiden Beträgen auf dem Kontoauszug auch den Zinsen ohne Solizuschlag und Steuern entspricht. Ich hatte mal eine Bank die hat das nicht abgezogen und ich musste die genauen Zinsen immer selber ausrechnen...

Porto und Kontoführungsgebühren dürfen beim NAK NIE abgebucht werden!!! Hier MUSS die Bank ein Storno machen! Eigentlich sind die Konten gebührenfrei (da gibt’s auch irgendein Rundschreiben der Notarkammern und glaub ich auch ne Gerichtsentscheidung hierzu), zur Not müssen die Gebühren vom Geschäftskonto des Notars abgebucht werden. Aber vom NAK darf das nicht sein, ebenso darf ein NAK NIE im minus stehen.
Woher kommt das Minus bei dir? Durch die Porto- und Kontogebühren??? Oder durch ne andere Buchung? Vorsicht da wär sonst der Notar in der Haftung drin... Da müsstest du auch nochmal alles überprüfen.

Du kannst vom Festgeldkonto nix umbuchen. Das Festgeldkonto ist praktisch das gleiche wie das NAK, nur das halt Zinsen drauf kommen. Wie lang ist das Geld festgelegt? Kurz vor Auszahlungsreife musst du den festgelegten Betrag (und das ist normalerweise der hinterlegte Betrag plus Zinsen) kündigen, dann bucht die Bank das automatisch auf das NAK um. Das ist ähnlich wie wenn du privat einen bestimmten Betrag bei der Bank festlegst (Sparbrief oder so). DA schichtest du ja auch nur von einem auf das andere Konto um. Wenn du von dem festgelegten Betrag was entnimmst fehlt es ja am Ende von deinem Vermögen. So wäre das beim NAK auch und das darf ja nicht sein.

Das mit den unterschiedlichen Beträgen (ich meine das Nicht-Überseinstimmen der Bücher mit den Auszügen) ist aber seltsam... Eigentlich müsste das übereinstimmen. Und zwar auf den Cent. Ich hatte auch sowas mal gedacht dass da was nicht übereinstimmt, hatte aber ganz übersehen, dass ich die Abrechnung zum Jahresende gemacht hatte, der letzte Auszug aber ne Buchung vom Januar enthielt. Vielleicht ist das ja auch so bei dir? Wenn nicht würde ich bei der Masse nochmal alle Daten genau überprüfen...

Ganz wichtig beim NAK:

Die Bank darf NIE Gebühren nehmen!!! Wenn dann muss die Bank ein Storno machen und das wird im Massenbuch nicht als Ausgang/Eingang gebucht sondern in der Spalte in der die fehlerhafte Buchung erfolgt ist mit negativen Vorzeichen (also als ob man die Einzahlung wieder rückgängig macht, denn genau das ist es auch - sonst müsstest du ja auch hierfür Hinterlegungsgebühren berechnen und das darfst du nicht). Begründung für das Buchen: Verwahrungsbuch entspricht keiner kaufmännischen Buchführung, sondern gibt den tatsächlichen Bestand der verwahrten Geldbeträge wieder, und so soll sichergestellt werden, dass die Summe der Einnahmen/Ausgaben auch dem tatsächlichen Bestand entspricht. Eine kaufmännische Gegenbuchung ist unzulässig weil der Berichtigung weder eine Einnahme noch eine Ausgabe zugrundeliegt.

Das Konto darf NIE im Soll stehen!!!

Du musst dich bei Auszahlungen immer genau an die Hinterlegungsanweisungen und die Treuhandaufträge der abzulösenden UND finanzierenden Banken halten! Also nix eigenständig buchen und so...

Hoffe hab dich jetzt nicht zu sehr verwirrt?
Wenn du sonst noch Fragen hast... immer her damit...
650 Notaranderkonto! Alles neu für mich! HILFE
06.04.2005 Man, du bist ja ein echtes Ass! Also habe Kontoauszug nochmal verglichen und die Beträge am Jahresende stimmen überein. Hatte auch noch eine Buchung im Januar. Wenigstens das stimmt:-)
Das Notaranderkonto steht ein paar Cent im Minus wegen der Portogebühren. Sonst ist da ja nichts drauf. Habe meinem Chef das gesagt und er meint da würde er sich später mit der Bank drüber streiten. Geht das, dass ich jetzt erstmal so weiter mache, also chronologisch die Eintragungen vornehme und erst hinterher diese Berichtigungen vornehme?
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06.04.2005 Ups Name vergessen. Gruß NadineB
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06.04.2005 Danke :-)

Habt ihr nur ein Anderkonto?
Normalerweise musst du für jede Masse (also eigentlich jeden Vertrag) ein extra NAK einrichten lassen.
Oder die jedes mal neu belegen lassen von der Bank.
Dein Chef soll mit der Bank reden dass die die Gebühren storniert. Dann kriegst du ja wieder nen extra Auszug und den buchst du unter dem Eingangsdatum. Also musst du den Rest auch chronologisch weiter buchen.

Na ja, ich hatte bis vor 2 Jahren auch noch keine Ahnung von Anderkonten. Kollege hat die immer geführt. Der ist plötzlich verstorben und ich musste sie weitermachen. Dann kam 4 Wochen später die Notarprüfung und der Revisor hat mir vieles erklärt und so. Das hat geholfen :-)
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06.04.2005 Haben 1 Anderkonto was schon Jahre besteht und 1 ist jetzt eröffnet worden. Da habe ich aber noch keine Auszüge von. Das erste wurde jahrelang von meiner Vorgängerin geführt, die das auch drauf hatte. Bis jetzt klappte es bei mir auch einigermaßen, habe mich so dadurchgewuselt. Nur jetzt mit diesem Minusbetrag?? Also soll ich doch nicht Minuszeichen in die entsprechenden Buchungszeilen setzen sondern wenn storniert wird chronologisch diesen Auszug eintragen? Das wäre ja dann nicht so ein Problem. Toll, dass du mir so weiterhilfst. Danke, danke!! Melde mich dann bei weiteren Fragen wenns Dir nichts ausmacht.
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06.04.2005
Wenn du irgendwann den Auszug kriegst wo das Storno drauf ist, dann erst buchst du den.
Mit dem Minus-Zeichen... also nicht wie sonst unter Zahlungseingang - sondern in der Ausgangsspalte mit negativem Vorzeichen)

Ich weiß noch wie verwirrend das für mich Anfangs war, aber nur durchs durchwursteln findet man sich dann auch irgendwann zurecht ;o) Viel Erfolgt weiterhin damit!!!

Und - ja klar kannst dich gerne melden wenn du Fragen hast ;-)

LG
Andrea
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06.04.2005 Wirklich sehr verwirrend. Also ich buche die 0,55 Porto ja immer nach dem EIngang des Auszuges als Ausgang. So würde ich das jetzt auch weiter machen bis mein Chef das geregelt hat. Wenn dann in Zukunft ein Auszug über Storno kommt, würde ich diesen Auszug als nächste Buchung (chronologisch) nicht in die Eingangsspalte sondern in die Ausgangsspalte schreiben mit einem Minus davor (und beim Jahresabschluss wenn die Spalte addiert wird diese Zahlen subtrahieren?)! Dein Zitat

Wenn dann muss die Bank ein Storno machen und das wird im
Massenbuch nicht als Ausgang/Eingang gebucht sondern in der Spalte
in der die fehlerhafte Buchung erfolgt ist mit negativen Vorzeichen
(also als ob man die Einzahlung wieder rückgängig macht


verwirrte mich etwas weil sich das für mich anhörte als ob ich nicht chronologisch die Stornobuchungen eintragen soll sondern vor die alte eingetragene Buchung (Ausgang 0,55 Porto) vor den Betrag einfach ein Minuszeichen einsetzen soll. Aber das geht doch nicht oder, weil ich diese Beträge ja schon zum Jahresende addiert habe.

Also so wie im ersten Absatz beschrieben vorgehen? Puh ich glaub ich hab ein Brett vorm Kopf!!
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06.04.2005 Ja! Genauso wie du das verstanden hast ist es auch richtig!!!

Ich weiß ich schreib manchmal bißchen verwirrend, aber es ist so sc´hwer das in kurzen Sätzen genau zu beschreiben...

LG
Andrea
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07.04.2005 Vielen Dank nochmal!!
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07.04.2005 Eine Frage hab ich doch noch :-)

Auf dem Kontoauszug für das Festgeldkonto steht unten drauf Gutschriftskonto und die Kto. Nr. des Notaranderkontos .

Bedeutet das dann nicht, dass das Notaranderkonto nicht wirklich im Soll steht, da es ja intern mit dem Festgeldkonto verbunden ist? Oder dass es zumindest nicht wirklich schlimm ist, da auf dem Festgeldkonto ja noch genug Guthaben vorhanden ist?
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07.04.2005 Rein rechnerisch gesehen hast du schon recht, aber:

Das Geld auf dem Festgeldkonto ist doch der vom Käufer hinterlegte Betrag. Und der darf nur um die Kosten reduziert werden die auch gemäß der Hinterlegungsanweisung erlaubt sind!
Und es gibt irgendwo eine Bestimmung (wenn ich irgendwann nochmal Zeit finde suche ich sie dir raus), wonach von NAK keine Zinsen, Kontoführungsgebühren genommen werden dürfen.

Klar hast du noch genug Geld auf dem Festgeldkonto. Aber du musst ja hinterher GENAU den hinterlegten Betrag, zzgl. der Guthabenzinsen aus der Festlegung auszahlen. Und NICHT WENIGER!

NUR der Notar darf vom NAK auszahlen - sonst DARF laut Gesetz keiner abbuchen! Also darf auch keine Bank was abbuchen!!!
So kommst du immer direkt ins Minus - oder zahlst zu wenig aus. Und dann ist der Notar in der Haftung!

Für die „Blattsammlung“ die du für jede Masse führen musst am besten mal in § 22 DONot reingucken, da steht genau drin, was du in diese Extra Akte (zusätzlich zu der normalen Handakte die du für den Vertrag führst) nehmen musst.
Für die Bestimmungen die für Auszahlungsbestätigungen gelten lies mal § 27 II DONot

LG
Andrea
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12.12.2005 Antwort auf: Eine Frage hab ich doch noch :-)

Auf dem Kontoauszug für das Festgeldkonto steht unten drauf Gutschriftskonto und die Kto. Nr. des Notaranderkontos .

Bedeutet das dann nicht, dass das Notaranderkonto nicht wirklich im Soll steht, da es ja intern mit dem Festgeldkonto verbunden ist? Oder dass es zumindest nicht wirklich schlimm ist, da auf dem Festgeldkonto ja noch genug Guthaben vorhanden ist?


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12.12.2005 Waren die Antworten von Andrea denn so undeutlich geschrieben oder warum wird sie nicht verstanden?
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14.12.2005 da hätte ich auch noch eine Frage:

wieso entstehen bei einem NAK keine Zinsen? wir führen schon jahrelang nur das NAK ohne Festgeldkonto und der Prüfer hat nie was gesagt...
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14.12.2005 Zinsen können schon entstehen. Allerdings nur Guthabenzinsen. Das hängt von der Bank ab. Aber du darfst keine Abgänge vom NAK haben, wie Andrea (Gast) schon geschrieben hat, darf das NAK nicht überzogen werden (daher auch keine Überziehungszinsen), es dürfen keine Kontoführungsgebühren anfallen.
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14.12.2005 aber Andrea hatte geschrieben:


1.
Für das Geld auf dem Anderkonto (= NAK) gibt’s ja keine Zinsen. Wenn aber die Abwicklung lange läuft kann man es festlegen und das Geld wird von der Bank aus auf das Festgeldkonto umgebucht. Entweder dauerhaft und man muss das irgendwann kündigen, oder für eine bestimmte Zeit (z.B. immer für 4 Wochen und es muss wieder neu festgelegt werden).

Viele Grüße
Andrea


651 BRAGO Frage
05.04.2005 Hallöchen, ich möchte gerne eine Akte abrechnen.

Es sind angefallen eine GG nach 118 I 1 zwischenzeitlich hat der MDt. selber einen VB erwirkt, so dass wir darauffolgend den ZV-Auftrag gemacht haben. Wird auch hier die GG auf die 3/10 Prozeßgebühr angerechnet?
651 BRAGO Frage
05.04.2005 Ich wüsste nicht, dass es eine solche Vorschrift gibt, ich würde da nichts anrechnen.

Aber alle Angaben ohne Gewähr!

Gruß, Diana
651 BRAGO Frage
06.04.2005 Sowie ich die Kommentiert von Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, BRAGO-Kommentar, 13. Auflage, § 118, Rd-Nr. 25 verstehe, ist die Geschäftsgebühr auf die Vollstreckungsgebühr anzurechnen, wobei unerheblich ist, ob das Vollstreckungsgericht oder der Gerichtsvollzieher zum Zwecke der Zwangsvollstreckung hinzugezogen wird, denn auch die Vollstreckungstätigkeit ist ein gerichtliches Verfahren i.S.d. § 118 II BRAGO.
651 BRAGO Frage
06.04.2005 Kannst Du mir die Kommentierung evt. zuleiten?
651 BRAGO Frage
07.04.2005 Klar, wenn du mir die Fax-Nr. gibst, kann ich sie dir faxen.
651 BRAGO Frage
07.04.2005 Also habe Dir meine Fax-Nr. priv. zuges.

Weiss allerdings nicht ob das funktioniert ist, weil ja selten hier etwas in Reihenfolge funktioniert, herje ist das eine sch.. hier :-)
651 BRAGO Frage
07.04.2005 Ihr macht mich wirklich stutzig ...
Hab´ sowas zwar noch nie gehört, aber jetzt wo ich mir den Kommentar durchgelesen habe ...
Keine Ahnung ...
Was mich stört, ist die Formulierung: Auf Ververhandlungen ..., für die ein Schuldtitel besteht ... Wenn man eine Geschäftsgebühr nach § 118 BRAGO abrechnet, dann besteht doch noch kein Schuldtitel, sondern man erwirkt ihn erst???
651 BRAGO Frage
09.04.2005 der kommentar geht davon aus, dass du erst bei schon bestehendem vb eingeschaltet wirst... und meintwegen mit dem schuldner verhandlungen über die abzahlung oder so machst
651 BRAGO Frage
10.04.2005 Jetzt weiß ich um was es bei dem Kommentar geht, damit ist meine Frage aber leider nicht beantwortet, Geschäftsgebühr anrechnen ja oder nein..also ich werde es nicht tun...ich darüber leider nichts gefunden.
651 BRAGO Frage
10.04.2005 Also ich bin der gleichen Meinung wie KathrinL und würde die Geschäftsgebühr, die damals entstanden ist als der Titel noch nicht in der Welt war, nicht anrechnen!
651 BRAGO Frage
11.04.2005 @Funny: Sorry, dass ich mich so spät melde. Hat sich das mit dem Zusenden des Kommentars erledigt?
651 BRAGO Frage
11.04.2005 Ja danke, da es sich nunmehr nicht um eine für mich zutreffende Problemlösung ist, denn hier wurde nicht nach VB beauftragt, sondern ja davor, der Mdt.hat dann VB erwirkt und dann wurden wir tätig, hat sich das erledigt. Ach ich hasse es wenn MDT dann selber tätig wird, weil er denkt er könne kosten einsparen.
651 BRAGO Frage
11.04.2005 Oh ja, dass sind uns die liebsten Mandanten. Am besten bekommt der Mandant eine Monierung seitens des Mahngerichts (wegen eines von ihm selbst beantragten MB) und kommt dann in der Sache nicht weiter. Dann müssen wir den Mist wieder geradebiegen. Ich ärgere mich immer darüber.
652 Anerkenntnis
06.04.2005 Hallöchen!
Also, mein Chef hat als Unterbevollmächtigter einen Termin wahrgenommen in dem Anerkenntnisurteil erging. Würde die Kostenrechnung jetzt so wie unten angegeben erstellen, bin mir aber nicht sicher wegen streitiger und nichtstreitiger Verhandlung. Oder gibt es das seit dem RVG eh nicht mehr? Mich bringen irgendwie die Nr. 3105 u. 3203 etwas durcheinander.

0,65 Verfahrensgeb. gem. Nr. 3401 VV
1,2 Terminsgeb. gem. Nr. 3402 VV

Wie würdet ihr abrechnen?
652 Anerkenntnis
06.04.2005 Also ich würde genauso abrechnen. Die Nrn. 3105 und 3203 sind meiner Meinung nach Terminsgebühren für ein Versäumnisurteil und zwar I. Instanz (3105) und II. Instanz (3203)!
652 Anerkenntnis
07.04.2005 Aber nach der BRAGO hätte es doch nur eine 0,5 gegeben da nichtstreitige Verhandlung, oder?
652 Anerkenntnis
07.04.2005 Ich hätte 3401 0,65 und 3105 (weil I. Instanz) 0,5 abgerechnet

Gruß, Dina
652 Anerkenntnis
07.04.2005 @Nadine wie Du schon geschrieben hast, ist richtig

Es handelt sich rein um die Tätigkeit eines Unterbevollmächtigten, also wird auch nach dem Abschnitt 4 abgerechnet, nix anderes!

also immer die 1/2 Verfahrensgebühr des PB zustehenden, nach 3401 und die volle Terminsgebühr 3402.