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679 hälftige Geschäftsgebühr beim MB-Antrag
23.05.2005 Das ist bei mir auch so - wenn ich in den Anwaltsbereich gehe, bin ich wieder nur Gast . Und da logge ich mich halt neu ein. Danach steht wieder mein Benutzername da. Sobald ich aber eine Antwort schreibe, erscheint diese nicht und es steht wieder nur Gast da. Liegt das vielleicht am PC?
Ich probiere einfach mal, diese Antwort unter Gast zu senden. Mal sehen, ob das funktioniert.
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23.05.2005 Test
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23.05.2005 Jetzt funktioniert es! Ich habe einfach alles gemacht, was oben unter solltet ihr Probleme beim Einloggen mit Eurem Benutzernahmen ... steht (unter dem Register Datenschutz in den Internetoptionen eine entsprechende Änderung vornehmen).
Ich wünsche allen einen schönen Feierabend! :-)
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23.05.2005 Ja ich wußte schon, dass es solche Probleme betreffend der Cookies sind...aber wenn man diese zuläßt, sollte man sich fragen, ob es nicht anderweitige Probleme gibt..zb das Thema Firewall, soll eine Firewall hat ja schließlich seinen Grund....

Ich hoffe das vielleicht jemand darüber bescheid weiß und mir evt. negative Folgen oder Nachteile nennen kann?
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23.05.2005 Hallo ihr Lieben,

um meinen Senf jetzt einfach auch mal dazu zu geben:

Ich arbeite in Stuttgart und habe bislang meine Mahnbescheide auch immer als weitere Nebenforderung geltend gemacht und ich weiß auch von einer Bekannten die beim Amtsgericht Stuttgart arbeitet, dass die das dort auch so haben wollen. Ob von da eine Monierung kommt wenn man diese Katalog-Nr. 71 (hab ich noch gar nie gehört *schäm*)statt dessen nimmt weiß ich nicht. Aber wisst ihr was, ich werd s einfach probieren :-)
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23.05.2005 Mich würde auch interessieren, ob es irgendwelche Nachteile gibt, wenn man an den Internetoptionen etwas ändert!
@ Sweetyne: Hast du denn etwas an den Internetoptionen geändert, wenn es bei dir so reibungslos klappt, Antworten hereinzustellen?
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23.05.2005 ..bitte beachtet dabei, dass es sich hier um die Veränderung des Datenschutzes handelt... ich glaube dann nehme ich lieber das ständige Gast in kauf.
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23.05.2005 @ Sternchen, sie hat wahrscheinlich nicht den Internet Explorer... (?)
aber ich hab das auch nur selten, es hatte doch mal jemand geschrieben, dass es weg ist, wenn man sich gleich auf der startseite anmeldet und nicht erst im Thread.. ich glaube bei mir ist es so, seitdem ich das so mache, funktioniert es
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24.05.2005 @ Funny: Du hast recht, ich nehme die Änderungen in den Internetoptionen auch wieder zurück. Schließlich ist das nicht mein PC. Mein Chef würde mich wahrscheinlich vierteilen, wenn ich etwas an den Einstellungen ändere.
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24.05.2005 @Sternchen: Ne, an den Internetoptionen hab´ ich gar nichts verändert, weder am PC der Arbeit noch am PC von zu Hause!
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24.05.2005 Selbst mit veränderten Internetoptionen geht es mal und dann wieder nicht. Hatte es gerade dreimal versucht, erst beim 4. Mal hat es geklappt. Ist wahrscheinlich Glückssache.
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24.05.2005 also bei der Problembehandlung steht deutlich...

Extras..Internetoptionen....usw. wenn nicht dort etwas verändert wurde..wo haste das sonst gemacht...


wenn man cookies zuläßt, und dies ist vom Ursprung gerade bei Firmenrechner gefährlich, ist man nicht anonym sondern ein offenes Buch für jedermann, hier einmal etwas zum durchlesen

Was ist daran gefährlich?
Mit dieser Technik könnte aber auch ein Profil über Surfgewohnheiten des Anwender erstellt werden. Stichwort: Der gläserne Anwender . Der Web-Server-Betreiber könnte z.B., vom Anwender unbemerkt, Protokoll über seine Interessen führen.
Wenn Sie also irgendwann einmal eine persönlich zugeschnittene Werbe-E-Mail (Junk-Mails) erhalten, könnte die Cookie-Technik dran schuld sein.
Das Übertragen von Cookies erfordert natürlich auch eine gewisse Zeit. Sollte es ein Web-Server-Betreiber übertreiben, belastet er damit das Netz, die Kapazität Ihrer Festplatte und Ihren Geldbeutel.
Ein direktes Sicherheitsrisiko stellt die Cookie-Technik nicht dar.
Wer Cookies absolut nicht mag, kann ihnen mit AntiCookie-Programmen wie PGP Cookie Cutter oder Cookie Pal zu Leibe rücken. Mit solchen Programmen können Cookies gänzlich ignoriert werden oder Cookies bestimmter Anbieter kann PC-Verbot erteilt werden.

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24.05.2005 Auf den Butten Prolembehandlung hab ich noch nie geklickt! Weiß daher also gar nicht, was dort drin steht. Denn genau aus den Gründen der Vorsicht wollte ich das nie versuchen, ist ja nicht mein Netzwerk ...
Beim Einloggen auf der Startseite hatte ich übrigens noch nie Probleme, bei mir lag´s einfach nur daran, dass ich zuerst in den Rechtsanwaltsbereich hineingegangen bin!
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24.05.2005 @ Funny

du sollst die ja auch nich generell zulassen, sondern nur für diese Internetseite.
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24.05.2005 Oh entschuldige Sweet habe Deine Antwort mit der von sternchen verwechselt.

@Kathrin wenn Dun in die Einstellung gehst, dann hebst Du die Cookieblockierung für das gesamte Internet auf, nicht nur für die Seite.
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24.05.2005 Mein Chef hat mich regelgercht gewarnt, irgendetwas an den Einstellungen zu verändern. Muss wohl seine Gründe haben. Dann lass ich es lieber.
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24.05.2005 Hab´ noch was herausgefunden: Wenn ich mich auf der Startseite einlogge ohne eine Unterscheidung zwischen Groß- und Kleinschreibung, erscheine ich nach Klicken in einem Bereich auch wieder als Gast. Gebe ich meinen Usernamen und mein Passwort allerdings so ein, wie ich mich damals angemeldet habe(bei mir sind z. B. die Anfangsbuchstaben groß) funktioniert alles bestens.
Mal austesten! Vielleicht liegt´s daran?
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24.05.2005 also wenn ich dann etwas an dem Nick verändere, bekomme ich mich gar nicht eingeloggt..ach egal ob Gast oder Mitglied.
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25.05.2005 @Funny:

wenn ich an den standardmäßigen einstellungen irgendwas verändere, hebe ich nur die automatische Cookie Behandlung auf. und ich kann mir aussuchen, was mit cookies von erstanbietern passieren soll (blocken, akzeptieren, oder eingabeaufforderung) und von drittanbietern und ich kann anhaken, dass sitzungscookies immer gespeichert werden sollen, was bei dieser internetseite wichtig ist, alles andere kannst du machen, wie du willst!
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31.05.2005 Wie erwähnt, habe ich die Geschäftsgebühr als Nebenforderung geltend gemacht. Was kam, wie eine Monierung, Nebenforderung unzulässig. Ich werde wie gehabt...den nicht anrechenbaren Teil der Geschäftsgebühr als Hauptforderung geltend machen.
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16.12.2005 Antwort auf: Ist in google eigentlich ganz schnell zu finden ... Stuttgart hat das automatisierte Mahnverfahren ... das heißt für mich, dass beim automatisierten Mahnverfahren die Geschäftsgebühr als Nebenforderung geltend zu machen ist ...
Was ist mahnverfahren aktuell überhaupt?


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16.12.2005 ich habe die Geschäftsgebühr als Hauptforderung eingesetzt und das Mahngericht in Staßfurt Gericht sagte mir - nein - bitte nur als Nebenforderung .... die gerichte sind sich da wohl auch nicht so ganz einig, oder wie soll ich das sonst verstehen....???
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16.12.2005 Unser Gericht hat etwas länger gebraucht, bis es sich an die neue Nebenforderung gewöhnt hat. Im ersten Monat kamen immer Monierungen, weil das wohl automatisch beim AG geprüft wird und der PC den nicht anrechenbaren Teil der Geschäftsgebühr nicht kennt. So sagte mir jedenfalls dann ein Rechtspfleger.

Monierungen gibt es jetzt überhaupt gar nicht mehr. Ich schreib nur noch den Betrag und dann VV-Nrn. 2400,7002,7008 RVG (mehr paßt da platztechnisch nicht rein :-D ).

Das als Hauptforderung anzubringen ist völlig verkehrt in meinen Augen! Natürlich ist es praktisch, weil sich dadurch ja auch die RA-GEb. für den MB erhöht. Aber falsch ist das. Im Klageverfahren wird das ja auch als Nebenforderung geltend gemacht. Im Mahnverfahren ist das nicht anders.
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16.12.2005 Ja ich hatte am Anfang auch die GG als HF geltend gemacht, dann aber kam vom Anwaltsverein ein Rundschreiben, dass es in Berlin als Nebenforderung geltend gemacht werden soll, also mache ich es jetzt als NF und da die GG ja nunmehr als NF im Klageantrag geltend gemacht wird, man sieht es an den zich Musterklagen, sehe ich auch keinen Sinn mehr, es jetzt als HF geltend zu machen. Himmel immer diese Veränderungen
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16.12.2005 @funny --- dieses Rundschreiben ist an mir vorbeigegangen .... kannst du mir das vielleicht faxen ?
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16.12.2005 @funny --- dieses Rundschreiben ist an mir vorbeigegangen .... kannst du mir das vielleicht faxen ?
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16.12.2005 Das stand im Berliner Anwaltsblatt September 2005 im Übrigen im Internet einsehbar. Ich glaube den Link habe ich auch mal hier rein gestellt
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16.12.2005 dankeschön auch - schaue ich mal
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16.12.2005 AB 6/2005

Klarheit im
Mahnbescheid
Kollege RA Frank Metzing fragte sich,
wo er in der Spalte „Andere Nebenforderungen“
des Mahnantrag-Formulars
den gem. Vorbem. 3 IV zu Nrn. 3100 VV
RVG nicht anzurechnenden Teil der Geschäftsgebühr
gem. Nrn. 2400-2403 VV
RVG einzutragen hat.
Nach der soundsovielten Monierung erhielt
er ausgesprochen rasch ein aufklärendes
Antwortschreiben: Der nichtanrechenbare
Teil ist eine sonstige Nebenforderung
und bedarf der erläuternden
Bezeichnung, s.u.:
„... Um unnötige Monierungen zu vermeiden,
wird in künftigen Fällen gebeten,
die Gebühr als sonstige Nebenforderung
mit der Bezeichnung: Geschäftsgebühr
Nr. 2400 VV RVG im
Mahnbescheidsantrag einzutragen...“
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16.12.2005 Da komm ich doch glatt wieder mit meiner Frage nach den Zinsen. Bin ich doooooooof??????? Gibt es auf Nebenforderungen Zinsen?
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16.12.2005 Nein.
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18.12.2005 ja eben... das ist der kasus knaktus
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23.12.2005 Hallo @all!

Ich hatte gestern ein Gespräch mit dem AG Hünfeld. Dort wurde mir gesagt, dass man den nicht anrechenbaren Teil der GG sowohl als Nebenforderung oder als Hauptforderung geltend machen kann.

Wenn man die GG als NF geltend macht, wird diese vom Mahngericht überprüft. Bei Unstimmigkeiten gibt es eine Monierung und Zinsen kann man zudem logischerweise auch nicht geltend machen.

Wenn man allerdings die GG als HF geltend macht mit der Katalog-Nr. 71, dann wird das vom Mahngericht nicht überprüft, man kann die Forderung verzinsen und eine Überprüfung dieser HF erfolgt dann erst durch das Streitgericht, sofern ein streitiges Verfahren stattfindet. Außerdem ist diese Forderung dann streitwerterhöhend. Damit könnte man also ggfls. einer Monierung durchs Mahngericht aus dem Wege gehen.

Viele Grüße und ich wünsche Euch allen ein schönes und geruhsames Weihnachtsfest! Erholt Euch mal vom Bürostreß - auch wenn es nur drei Tage sind!
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23.12.2005 @rübe ---- und ich hatte das gleiche Problem beim AG in Staßfurt - wird nicht als 71-Hauptforderung anerkannt, sondern muss als Nebenforderung deklariert werden .....
Begründung: 71 muss allein stehen - wenn andere Hauptforderungen dastehen (also beispielsweise Werklieferungsvertrag, Nr. 28) - darf - so laut AG in Staßfurt - nicht die 71 darunter stehen - dann als Nebenforderung .....
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23.12.2005 öhm --- sollte Nr. 28 sein .... was macht der PC nur mit mir ?????
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27.12.2005 Also ich würde die GG als HF geltend machen wollen wegen der Verzinsung, wie Rübe das so treffend beschrieben hat. Aber wieso macht das jedes Gericht anders? Haben die nicht alle die gleiche Software, wenn es sich um das automatisierte Verfahren handelt?
La-Paloma: Da würd ich denen aber Dampf unterm Hintern machen, geht ja schließlich um Zinsen des Mandanten. Man wird doch wohl nicht wieder erst den BGH befragen müssen?
Hat jemand Erfahrungen mit Hamburg, das ja nun auch die Mahnverfahren aus Mecklenburg-Vorpommern bearbeiet?
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28.12.2005 Also irgendwie verstehe ich es nicht. Laut der hier mehrfach angegebenen Seite mahnverfahren-aktuell.de darf eh nur max. 12,18 Euro als HF geltend gemacht werden. Wie blöd, wenn der Streitwert der GG höher ist und somit die GG drastisch als HF gesenkt wird.

Ich habe im Juni die GG auch als HF geltend gemacht und in der Endabrechnung gegenüber dem Mdt. sieht es jetzt richtig blöd aus. Im Normalfall würde in meiner RE stehen:

1,3 GG
Anrechnung gem
1/2 GG

so nun wie soll man die jetzt mit 12,18 machen, wenn die GG vom Ursprung viel viel Höher war.

Im Endeffekt schneidet man sich selbst ins Fleisch und die Zinsen, machen den Kohl überhaupt nicht fett, wenn der Schuldner nämlich nach ZV Auftrag zahlt.

Ich werde die GG nie wieder als HF geltend machen. absoluter Verlust
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02.01.2006 hab heut auch ne monierung erhalten (vom ag mayen), weil ichs auch als andere nebenforderung mit der glorreichen bezeichnung gebühr für aufforderungsschreiben :D angegeben hab.

wollts jetzt auch wieder als andere nebenforderung angeben, nur dann halt mit der bezeichnung 0,65 GG Nr. 2400 VV RVG. wobei ich jetzt noch wissen müsst... kommt da nur die gebühr alleine rein oder auch die auslagen und umsatzsteuer? *schäm* bin grad total verwirrt...
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05.01.2006 das ag mayen moniert übrigens die komplette spalte andere nebenforderungen bzw will zu jeder position ne angabe haben. spinnen die? ich kann doch nur das eintragen, was ich an forderungen hab. und in dem fall ist es halt nur die hälftige geschäftsgebühr. die nerven mich :(
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05.01.2006 Antwort auf: hab heut auch ne monierung erhalten (vom ag mayen), weil ichs auch als andere nebenforderung mit der glorreichen bezeichnung gebühr für aufforderungsschreiben :D angegeben hab.

wollts jetzt auch wieder als andere nebenforderung angeben, nur dann halt mit der bezeichnung 0,65 GG Nr. 2400 VV RVG. wobei ich jetzt noch wissen müsst... kommt da nur die gebühr alleine rein oder auch die auslagen und umsatzsteuer? *schäm* bin grad total verwirrt...




VV-Nrn. 2400,7002,7008 RVG :-)
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05.01.2006 Tja jedes Gericht macht es wohl anders, wir schreiben immer Geschäfsgebühr Nr. 2400 VV RVG so erscheinst dann auch auf dem VB
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05.01.2006 Ich habe das nur geschrieben, weil Whitestar gefragt hatte, ob auch Auslagen und MwSt. mit reinkommen.
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05.01.2006 ich habe Verzugsschaden gem. Nr. 2400 VV RVG geschrieben... und es ging durch (AG Oldenburg in Holstein, das wohl einzige gericht auf dieser welt, das noch normales Mahnverfahren macht) ;-)
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05.01.2006 @Gast: Ich kann deiner Erklärung nicht folgen, was sieht denn jetzt in der Kostenrechnung blöd aus? Was meinst du mit 12,18 EUR?
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05.01.2006 sie meinte wahrscheinlich, dass man eh nur 12,18 geltend machen kann... was passiert dann mit dem Rest bis zum anrechenbaren Teil (also m.E. irgendwas mit 15 €)??

Nebenbeigesagt habe ich schon bei einem Gericht alles festgesetzt, also die gesamte HÄlfte und nicht nur 12,18 €
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06.01.2006 @nandini: dank dir. :)
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06.01.2006 Genau Kathrin, anfänlich als ich die GG als HF geltend gemacht habe, war für mich ja diese Regel, höchstens 12,18 Euro. Also habe ich nur so viel geltend gemacht.

Was meine ich mit der RE? Na erstell Dir mal im KOpf eine RE, die 1,3 GG dann nachfolgende die Verfahrensgebühr, 1/2 Anrechnung der GG. Da fragt sich doch der Mdt, warum Bsp. bei 30 EURO GG die 1/2 12,18 EUro ist.
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06.01.2006 *kopfschüttel* und *fragendguck*. Woher kommen die 12,18? Nehmt mir doch mal das Brett vom Kopf bitte, ja?
Rechnet mir das doch mal anhand eines Beispiels vor, mit Gegenstandswert und Gebühren, vielleicht versteh ich dann, was ihr meint..... :rot:
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07.01.2006 siehe: mahnverfahren-aktuell.de

da steht aber dann man höchstens 23,72 € nehmen darf, und dass die katalognr nur alleine stehen darf... also hat sich das streitthema HF oder NF schon erledigt..
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07.01.2006 *bahnhofversteh*

Wofür nur 23,72 €? Die hälftige Geschäftsgebühr darf doch höher sein oder wie oder was?
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08.01.2006 Dann haben sie es jetzt etwas erhöht, ich habe noch einen Auszug, von 12,18 Euro.

Was gibt es da Bahnhof zu verstehe`n? Es wurde eine Regelung getroffen wonach nur einen bestimmten Betrag zu nehmen ist. Wir haben es nicht selbst ausgerechnet, sondern das Gericht hat es so festfesetzt. Daher nehme ich es lieber als Nebenforderung.
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08.01.2006 Ähhm, das Gericht hat festgesetzt, dass ihr nur 23,00 EUR als hälftige GG kriegen dürft, auch wenn die mal eben sonst 100,00 EUR betragen würde? Und da geht keiner gegen vor?? Mit Beschwerden und allem Pipapo..?? Das tät ich mir ja nicht bieten lassen, die sollen mal schön nachweisen, wie die auf soche Berechnungsmethoden kommen, wenn im Gesetz was anderes steht!!! Man muss sich nicht wirklich alles gefallen lassen, auch nicht im maschinellen Mahnverfahren. Und wenn mir die Zinsen zustehen, will ich sie auch haben - und dann erhöhe ich die Hauptforderung, ob die wollen oder nicht, solange Nebenforderungen ohne Zinsen auftreten.
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08.01.2006 @jana guck doch einfach mal bitte auch die hier mehrfach benannte Seite mahnverfahren-aktuell.de. Da steht es
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08.01.2006 ja, auch wenn sie 1000 € betragen würde, aber wie ich auch schon geschrieben habe, kann sie nur alleine beantragt werden, also nicht zusammen mit der hauptforderung.
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08.01.2006 Ich habe sie immer mit der HF beantragt
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09.01.2006 und das ging durch? tja, ich glaube langsam, dass diese Richtlinien unfug sind und nur für ein bestimmtes gericht gelten...
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09.01.2006 sag ich doch !!!! jedes Gericht macht das anders - es ist zum Heulen
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09.01.2006 Ja es ging durch. Daher meinte ich ja auch in den vorigen Threads, es ist auf der Endabrechung, wirklich zum Heulen.
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09.01.2006 kommt liebe Mitstreiter - wir nehmen uns jetzt alle ein riesiges Laken und jeder heult ein wenig hinein. Das nasse Laken schicken wir dann an die einzelnen Mahngerichte. Vielleicht erbarmt sich ja dort einer der armen Angestellten, die für einen Hungerlohn beim Anwalt arbeiten und je nach Gericht andere Eintragungen vornehmen müssen ....
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09.01.2006 Ich heule nirgendwo rein.

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09.01.2006 dann lass es eben
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09.01.2006 ich heule mit ;)
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09.01.2006 Hier wird nicht geheult, Mädels, hier wird gearbeitet!


:-D

MFG,
Frau Oberfeldmarschall ;-)

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09.01.2006 sag mal nandini (lach) - dich drückt wohl der Heiligenschein ???
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09.01.2006 Irgendwie sticht mich heute der Hafer - da hast Du recht :-D

Ich weiß gar nicht, wie ich an einem MONTAG so verdammt gute Laune haben kann ;-)
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09.01.2006 also - das weiß ich leider auch nicht .... (grübel ...)
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09.01.2006 Am besten nicht drüber nachdenken, sondern nur genießen :-D

Vielleicht liegt das auch daran, daß ich in dieser Woche drei Tage nach Warschau fliege :-D :-D :-D

Es macht sich zwar alle Welt darüber lustig so a la Besuchen Sie Warschau - Ihr Auto ist schon da! :-)

Aber ich freu mich...!!


...und merke gerade, daß ich diesen Thread vollkommen zerlabere :-(
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09.01.2006 du weist, dass man einen Polen nicht mit dem Fahrrad überfahren sollte?
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10.01.2006 Hallöchen alle miteinander!

Steh´grad ebenfalls vor der Frage, wo ich die GG im Mahnbescheid-Antrag einsetzen soll. Hab´deshalb mit großem Interesse eure Antworten gelesen. Ich werds wohl mit der Nr. 71 probieren. Mal sehen, wie hier bei uns das Zentrale Mahngericht in Coburg reagiert.
Ich kann euch ja später darüber informieren, wie es bei uns hier in Bayern gehandhabt wird.

Liebe Grüße!
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10.01.2006 wenn die 71 allein steht, dürfte es keine Probleme geben
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10.01.2006 Das ist es ja gerade - die Nr. 71 steht eben nicht alleine. Aber soweit mir in Erinnerung ist, hatten wir schon mal so nen ähnlichen Fall - die Nr. 71 stand auch nicht alleine und wir haben keine Monierung gekriegt.
Naja, wir versuchen´s jetzt halt einfach mal. Kann ja nicht mehr als ne Monierung werden ;-)
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10.01.2006 na dann - viel Glück ..... ich hatte gerade wieder in so einem Fall eine Monierung und musste die GG als Nebenforderung nehmen
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10.01.2006 Wie soll auch die 71 alleine stehen, schließlich entsteht sie ja nur im Zusmmenhang mit einr HF.

Natürlich könnte man auch zwei MB beantragen, aber der Mdt. wird die doppelten GK bestimmt nicht zahlen.
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10.01.2006 @La-Paloma, sage mal habe ich nicht Dir gerade vor kurzen den Artikel aus dem Berliner Anwaltsblatt per Link zukommen lassen, wonach das Gericht auffordert, die GG als NF geltend zu machen um unnötige Monierungen zu vermeiden?
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11.01.2006 doch - danke auch - der Antrag war aber schon vorher raus. Komischerweise hat aber in einer anderen Sache mit dem gleichen Mandanten das Mahngericht mit den gleichen Anträgen - nur andere Kostenbeträge - das durchgehen lassen - versteh einer die Gerichte
679 hälftige Geschäftsgebühr beim MB-Antrag
03.05.2006 Antwort auf: www.iww.de:
Das Gericht sieht die Geltendmachung der Geschäftsgebühr als materiellen Verzugsschaden, der im Mahnantrag als NEBENFORDERUNG geltend gemacht werden kann.
... Erstattungsanspruch wird gegen den Antragsgegner im Mahnverfahren als sonstige NEBENFORDERUNG und somit als Verzugsschaden geltend gemacht.
Die Entscheidung ist anwaltsfreundlich, da die Geschäftsgebühr im Mahnverfahren als NEBENFORDERUNG geltend gemacht werden kann.
...
Das ist für mich deutlich genug!


679 hälftige Geschäftsgebühr beim MB-Antrag
01.03.2007 Hallo, ich habe nur eine kurze Frage: 0,65 Geschäftsgebühr Nr. 2400 VV RVG + P und T + Mwst ? oder nur 0,65 Geschäftsgebühr Nr. 2400 in Zeile 44 ? Monierung ebenfalls für den Betrag für Vordruck/Porto-Kosten : 1,10 € haben wir für den Vordruck gezahlt, darf ich nur 0,51 € eintragen? vielen Dank im Voraus
680 fragen...bitte helfen....
18.04.2005 Hallo,
da ich grade in der ausbildung bin und bald zur weiterbildung nach Düsseldorf gehen möchte habe ich vorher einige fragen, und zwar :

Welche Vorraussetzungen muss ich mitbringen um eine weiterbildung zur Rechtsfachwirtin machen zu können. Wie lange dauert sie und wo kann ich diese machen??? Kann ich in dieser Zeit weiterhin in einer Praxis arbeiten???

ich danke im voraus und hoffe auf viele antworten

0815
680 fragen...bitte helfen....
18.04.2005 Hallo 0815,
hier das Fortbildungsprofil

Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin

1. Arbeitsgebiet und Aufgaben

Geprüfte Rechtsfachwirte sind befähigt die Kanzlei eines Rechtsanwaltsbüros zu verwalten, zu organisieren und zu leiten. Sie beherrschen das nichtanwaltliche Aufgabenfeld eines Rechtsanwaltsbüros und können qualifizierte Sachbearbeitung im anwaltlichen Aufgabenfeld leisten:

1.1 Organisation des Büroablaufs, Überwachung der Kommunikationssysteme;

1.2 Betriebswirtschaftliche Problemanalysten, Leitung des Rechnungswesens;

1.3 Eigenverantwortlicher Personaleinsatz sowie Personalführung, Berufsausbildung, dienstleistungsorientierter Umgang mit Mandanten und Dritten;

1.4 Betreuung des gesamten Kostenwesens der Kanzlei, Vorbereitung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen;

1.5 Eigenverantwortliche Bearbeitung sämtlicher Vollstreckungsangelegenheiten und Berücksichtigung des jeweiligen materiellen Rechts.

2. Berufliche Qualifikation

Geprüfte Rechtsfachwirte verfügen über mehrjährige Berufserfahrung, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und eine weitere berufliche Praxis im Rechtsanwaltsbüro erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über Qualifikationen in folgen Handlungsbereichen:


2.1. Büroorganisation und -verwaltung,

2.2. Personalwirtschaft und Mandantenbetreuung,

2.3. Mandatsbetreuung im Kosten-, Gebühren- und Prozessrecht,

2.4. Mandatsbetreuung in der Zwangsvollstreckung und im materiellen Recht.

3. Nachweis der Qualifikation

Die unter Nr. 2 beschriebenen Qualifikationen hat der Geprüfte Rechtsfachwirt /die Geprüfte Rechtsfachwirtin aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 23.08.2001 (BGBl. I S. 2250) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.


4. Voraussetzungen

Zur Prüfung zum Geprüften Rechtsfachwirt /zur Geprüften Rechtsfachwirtin wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Rechtsanwaltsfachangestellter, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter, Notarfachangestellter oder Patentanwaltsfachangestellter und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine vergleichbare Qualifikation mit entsprechend längerer Berufspraxis nachweist. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den unter 1. aufgeführten Arbeitsgebieten und Aufgaben haben. Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.
-----------------------------------------------------------
Der Kurs wird angeboten von Soldan in Zusammenhang mit den jeweiligen Kammern:

Gepr. Rechtsfachwirt/in
Die nachstehenden Rechtsanwaltskammern haben die Hans Soldan GmbH mit der Administration und Durchführung dieser Fortbildungsmaßnahme (gemäß Verordnung, BGBl. 2001, Teil I Nr. 45 vom 31.08.2001) beauftragt.

Seminare in Planung:

RAK Braunschweig - Bremen - Celle - Oldenburg
November/ Dezember 2004
RAK Bamberg - München - Nürnberg
Oktober 2005
RAK Düsseldorf
Frühjahr 2005
RAK Thüringen
ca. Januar 2005
RAK Hamburg
ca. Herbst 2005
RAK Schleswig
ca. Frühjahr 2005


Gepr. Notariatsfachwirt/in:
Die Notarkammern Braunschweig, Bremen, Celle und Oldenburg bieten gemeinsam zusätzlich das Seminar Gepr. Notariatsfachwirt/in (gemäß Prüfungsordnung vom 28.01.2002) an.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen gerne Frau Elke Schröter zur Verfügung.
Tel.: 0201/8612-304
Fax: 0201/8612-107
e-mail: schroeter@soldan.de
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Ansonsten kannst Du die Fortbildung noch bei der Fachhochschule für Rechtspflege in Bad Münstereifel machen. Nähere Infos hierzu findest Du unter www.reno-bundesverband.de

Ich mache den Kurs von Soldan momentan in Nürnberg und bin sehr zufrieden. Er findet immer freitags von 14.30 Uhr bis 20.00 Uhr und samstags von 9.00-15.00 Uhr statt; allerdings nicht jedes Wochenende.

Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen. Wenn Du noch weitere Fragen hast,schreib einfach :-)

Liebe Grüße
Sunny

680 fragen...bitte helfen....
22.04.2005 hi, ich wollte eigentlich nicht antworten, ich wollt fragen aber irgendwie konnte ich nichts fragen! ich wollte wissen, ob der vordruck ZP325 (Abgabe ev) immer noch ZP325 heißt?????????

thanks im voraus
681 MB gegen WEG???
19.04.2005 Wir haben als Antragsgegner eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Kann mir jemand sagen, wie/wo ich das im MB-Antrag eingebe? Wenn Antragsteller eine WEG ist, dann muss man wohl jeden einzelnen Eigentümer auflisten, aber beim Antragsgegner haben wir ja diese Daten gar nicht, nur den Hausverwalter.... Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen!!! Vielen Dank schonmal!
681 MB gegen WEG???
19.04.2005 Bei unseren WEG´s gibt es eigentlich immer einen gesetzlichen Vertreter (Vorsitzen)!?
681 MB gegen WEG???
19.04.2005 Ja, den haben wir auch, aber wo trage ich die WEG ein... die einzelnen Eigentümer haben wir nicht, da es sich ja um die Antragsgegner handelt...!?
681 MB gegen WEG???
20.04.2005 In meinem angeblich schlauen Buch steht, dass man in einem Anschreiben zum MB-Antrag gem. § 27 Abs. 2, Ziff. 3 WEG die einheitliche Zustellung der MBs für alle Eigentümer an den Verwalter der WEG beantragen kann. In dem Fall werden wohl MBs gg jeden Eigentümer erlassen, aber die Zustellung erfolgt einheitlich über den Verwalter.
So ..... also muss man anscheinend die Eigentümer auch auflisten.
Wenn man die Liste hat, dann würde ich im Feld Antragsgegner z.B. schreiben: Wohnungseigentümergemeinschaft Musterstraße 1 - siehe anliegende Eigentümerliste

Ich würde beim Gericht mal anrufen und fragen, ob man wirklich die Anschriften benötigt. Die sind da immer sehr nett und können dir bestimmt weiterhelfen.

Viel Glück

Britta
681 MB gegen WEG???
20.04.2005 @ Britta:
Nett? Die Mahnabteilung beim Amtsgericht??? Darf ich dich mal fragen, wo du herkommst ... :-D
681 MB gegen WEG???
20.04.2005 Also ich muss sagen die netteste Mahnabteilung die ich kenne hat das Amtsgericht Altenburg :-)
681 MB gegen WEG???
21.04.2005 Ich komme aus Münster, also Mahngericht Hagen.
Ich habe irgendwann eine Nummer von einem Rechtspfleger dort ergattert und den nerve ich immer. Er hat sich bis jetzt noch nicht beschwert. ;-)
Möchtet ihr auch die Nummer haben ??? 8-)
(der arme Kerl!!)

LG Britta
681 MB gegen WEG???
21.04.2005 Ist für mich eigentlich nicht relevant, da bei uns noch kein automatisiertes Mahnverfahrens herrscht! :-) (Mahngericht Dresden)
Ich habe bis jetzt noch nie einen automatisierten Mahnbescheid ausgefüllt, nur gesehen. Scheint ja einfacher geworden zu sein. Werde bei Gelegenheit aber gerne auf dich zurückkommen ...
681 MB gegen WEG???
21.04.2005 Aber gerne!

Solange ich dir auch wirklich helfen kann :-)
681 MB gegen WEG???
25.04.2005 Musste gerade so lachen bei dem Satz Nett? Darf ich mal fragen woher du kommst? . Ich komme aus Stuttgart und in Ba-Wü ist ja das Mahngericht zentral das AG Stuttgart und die sind sowas von furchtbar dort. :-)

Wobei ich sagen muss dass ich sowieso sehr selten jemand nettes vom Gericht am Telefon hatte. Gibt eine Kammer beim Landgericht Stuttgart die sind echt alle supernett aber ansonsten.... da ruft man an und dann geht keiner ran, um 12:00 oder 13:00 ist dann Pause und ab 15:00 Uhr erreicht man da eh niemanden mehr. Wenn man dann mal jemanden an die Strippe bekommt heißt es, ach Sie, die Akte find ich jetzt nicht rufen sie bitte später nochmal an und lauter solche Sachen. Und wenn sich dann wieder mit Reformen irgendwas ändert und man frägt nach warum, dann heißt es immer, um die Gerichte zu entlasten. Ha, dass ich nicht lache.

So, Ärger luft gemacht (und komplett vom ursprünglichen Thema abgewichen *schäm*)
681 MB gegen WEG???
27.04.2005 Also ich würde folgende Formulierung vorschlagen, machen wir seit Jahren so:

WEG ... (Eigentümer namentlich aufgeführt in anliegender Eigentümberliste)
vertr. d. Verwalter ...
...

Eigentümerliste beifügen; Anschrift vom Verwalter angeben
682 Abschlussprüfung Rechtwirt 2005
20.04.2005 Hilfe! Ist hier jemand, der auch an der FSH in Saarbrücken oder sonst wo die Abschlussprüfung zur Rechtswirtin/zum Rechtswirt absolviert hat und mir irgendwelche Hinweise/Tipps geben kann, insbesondere ob nur Fälle zu lösen sind.

Wäre toll, wenn sich irgendjemand melden würde

DANKE ;-) Gruß an alle, Silke
683 KfA in Strafsachen
20.04.2005 Guten Morgen!!!
Ich muss was gestehen: Hab´ noch nie in meinem Leben eine Strafsache bearbeitet - und jetzt ist es soweit, ich hab´ die erste! Bevor ich mich lang mit Gesetzestexten rumplage und suche, dachte ich mir hier geht es vielleicht schneller ... :-)

Also: Ein Ermittlungsverfahren wegen Betrug wurde gegen unseren Mandanten gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Dann habe ich KfA gegenüber der Staatskasse (Vorverfahrensgebühr nach BRAGO, Auslagen, MwSt) gemacht. Jetzt kommt ein Schreiben des Gerichts und in Anlage eine Stellungnahme des Bezirksrevisors, welcher beantragt den KfA zurückzuweisen. Zur Begründung wird ausgeführt Die notwendigen Auslagen, die einem Beteiligten im Verfahren entstanden seind, können gem. §§ 464b, 464 Abs. 2 StPO nur aufgrund einer rechtskräftigen Kostengrundentscheidung festgesetzt werden. Eine solche Auslagenentscheidung ist nicht getroffen worden udn auch für Verfahrenseinstellungen vor Erhebung der öffentlichen Klage nicht vorgesehen, eine erweiternde Auslegung der Ausnahmeregelung § 467a StPO ist insoweit unzulässig. Der Anspruch kann nur nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfoglungsmaßnahmen geltend gemacht werden. Die nach § 7 StrEG zu leistende Entschädigung schließt den Ersatz der Auslagen, ein, die für die Aufhebung einer Strafverfolgungsmaßnahme notwendig waren, soweit die Kostenvorschriften der StPO die Möglichkeit einer prozessualen Kostenerstattung nicht vorsehen.

??? Was muss oder soll ich jetzt machen ??? Stellungnahmefrist wurde auf 2 Wochen gesetzt ... Bitte bitte helfen !!! D A N K E
683 KfA in Strafsachen
20.04.2005 das kotzt mich an
683 KfA in Strafsachen
20.04.2005 :boah: :boah:

ich schreibe zu diesem Thema und schreibe und schreibe was wird Übertragen nix, nix und wieder nix..aber das unwichtige das wird übertragen..

:boah: :boa:
683 KfA in Strafsachen
20.04.2005 :-( glaub ich dir! :-( mich auch! :-(

Aber bitte bitte nochmal, steh´ voll auf dem Schlauch. Ggf. auch per Fax oder E-Mail, alles egal .....
683 KfA in Strafsachen
21.04.2005 Bitte helfen! Frist läuft am Dienstag aus ... (und ich habe Freitag und Montag Urlaub, weil ich nämlich am Sonntag Geburtstag hab :-))
Vielen Dank
683 KfA in Strafsachen
21.04.2005 Ich würde beim zuständigen Gericht eine Kostenentscheidung beantragen. Soweit wie ich das verstanden habe, ist keine Kostenentscheidung ergangen, sondern nur das Verfahren eingestellt worden.
683 KfA in Strafsachen
21.04.2005 Ich habe echt keinen Bock mehr, nachdem ich mich eingeloggt habe und wieder alles schrieb, wurde wieder nichts übertragen, jetzt komme ich nur noch als gast.

Also sweet kurz und bündig, sorry aber das wird mir zu doof hie:

Das Verfahren wurde wohl mangels ermittlungen eingestellt.
Hierauf hättet Ihr eine Kostenentscheidung beantragen sollen. Nun ja ich würde vielleicht den Festsetzungsantag zurück nehmen und gleichzeitg eine Kostenentscheidung beantragen, die Gebühren und Auslagen gehen zu Lasten der Staatskasse oder aber Du versuchst es im Wege der Strafentschädigung. so aber das sollte wohl eher der Anwalt entscheiden. Hoffe jetzt geht da endlich hier mal..
684 Pfändung von Unterhaltsrückstand
20.04.2005 Hat jemand eine Interntadresse wo ich mir kostenlos! solch eine Formular runterladen kann, oder kann mir jemand ein Blankoformular, kopieren und hier reinsetzten.

Wir hatten noch nie so was, und haben dementpsrechend auch keine Formulare. Wegen einer solcher Sache möchte ich nicht ein ganzes Paket bestellten, vielleicht kann das ja jemand über RA-Micro machen? Vielen Dank

Hoffentlilch wird diese mail übertragen!