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| 42 | Kosten Erinnerungsverfahren ZV |
| 25.11.2002 | Der GVZ weigert sich, meine zusätzlichen Fragen zum Fragekatalog VU zur eidesstattlichen Versicherung zuzulassen. Meine Frage nun: Welche Kosten würden entstehen, wenn ich gegen diese Vorgehensweise Erinnerung einlegen würde? |
| 42 | Kosten Erinnerungsverfahren ZV |
| 23.01.2003 | keine gesonderten Rechtsanwaltsgebühren für Erinnerung gg. Art und Weise der ZV (gehört zum ZV-Rechtszug) BRAGO-Kommentar Gerold, 13.Auflage, § 58 Rdn. 6 Auch keine Gerichtskosten? |
| 42 | Kosten Erinnerungsverfahren ZV |
| 17.02.2003 | Ja hallo erstmal! Also ich habe mal eine Erinnerung gegen einen GV laufen lassen, der einen kombinierten Sachpfänder mit EV-Antrag als 2 Aufträge gesehen hat, weil wir Urteil und KFB, also 2 Titel, hatten. Da mußte ich keine Gerichtskosten einzahlen, nur ein bißchen lange auf eine Entscheidung warten. Ich hoffe, die Antwort kommt nicht zu spät. Also dann, tschüß. |
| 43 | Übertragung von GbR-Anteilen |
| 25.11.2002 | Wer kann mir weiterhelfen? Werden GbR-Anteile ebenso übertragen wie Gmbh-Anteile? Oder gibt es entsprechende vordrucke? In meinen formularbüchern finde ich leider nichts. Vielen dank |
| 43 | Übertragung von GbR-Anteilen |
| 22.07.2003 | Hi, GbR-Anteile werden durch Vertrag übertragen. Der Vertrag ist so zu gestalten, das der Übertragende aus der Haftung raus, der Erwerber in die Haftung raus und beide bezüglich des Gewinns einen sauberen Schnitt machen. Das HR bekommt davon nichts mit, da hier nicht die Formvorschriften des HGB gelten. Sollte die GbR aber einen beträchtlichen Umsatzzuwachs haben, muss sie eh in eine OHG umgewandelt werden und in das HR eingetragen werden. (PRÜFEN LASSEN VON STEUERBERATER). Wie oben angesprochen, muss man dies alles Vertraglich regeln. Am besten mit einem Muster von einer GmbH-Anteilsübertragung. Der Erwerber zahlt eine Summe in Höhe des Wertes des Anteils des Übertragenden. Aber ein Muster habe ich leider auch nicht. mfg Peter |
| 43 | Übertragung von GbR-Anteilen |
| 04.01.2004 | Sollte die GbR Grundbesitz haben, ist f??r die Grundbuchberichtigung die UB erforderlich, ansonsten spielt das GBA nicht mit. Nur als kleinen Tipp am Rande. Gru?? |
| 43 | Übertragung von GbR-Anteilen |
| 14.12.2005 | Antwort auf: Hi, GbR-Anteile werden durch Vertrag übertragen. Der Vertrag ist so zu gestalten, das der Übertragende aus der Haftung raus, der Erwerber in die Haftung raus und beide bezüglich des Gewinns einen sauberen Schnitt machen. Das HR bekommt davon nichts mit, da hier nicht die Formvorschriften des HGB gelten. Sollte die GbR aber einen beträchtlichen Umsatzzuwachs haben, muss sie eh in eine OHG umgewandelt werden und in das HR eingetragen werden. (PRÜFEN LASSEN VON STEUERBERATER). Wie oben angesprochen, muss man dies alles Vertraglich regeln. Am besten mit einem Muster von einer GmbH-Anteilsübertragung. Der Erwerber zahlt eine Summe in Höhe des Wertes des Anteils des Übertragenden. Aber ein Muster habe ich leider auch nicht. mfg Peter |
| 44 | Fiktive Reisekostenabrechnung |
| 27.11.2002 | Hallo, kann mir mal jemand helfen? Das Gericht will uns die Kosten für den Korrespondenzanwalt nicht festsetzen, dafür aber die Kosten einer fiktiven Informationsreise. Wer darf dann wohin gefahren sein? Der Mandant zum Korrespondenzanwalt oder der Prozeßbevollmächtigte zum Korrespondenzanwalt oder andersherum? Und was kann ich abrechnen - nur die Fahrtkosten + Abwesenheitsgeld bzw. Verdienstausfall? Ich hab so eine Abrechnung noch nie gemacht, aber irgendwann ist es ja immer das erste Mal. 8-) Hoffentlich höre ich bald etwas von Euch! Ansonsten schönen Abend noch! Manuela |
| 44 | Fiktive Reisekostenabrechnung |
| 28.11.2002 | Hallo Manuela, hatte ich auch schon oft. Manche Gerichte wollen einfach keine Reisekosten geschweige denn mal Kopiekosten festsetzen. Der Mandant hätte sich ja einen Anwalt vor Ort nehmen können. Und so ist es genau gemeint, also Fahrtkosten, die euer Mandant von sich zu Hause zum Gericht gehabt hätte. Pech hat man, wenn der Mandant z.Bsp. in Magdeburg wohnt und das Gericht ebenfalls in Magdeburg ist, dann fielen nur Straßenbahnkosten an. Hoffe geholfen zu haben. bis denn sandra |
| 44 | Fiktive Reisekostenabrechnung |
| 28.11.2002 | Ich nehme an, dass der Mandant in der Nähe Ihres Kanzleisitzes wohnt und das Verfahren vor einem etwas entfernteren Gericht stattgefunden hat. Als fiktive Kosten festsetzbar sind hier die Fahrtkosten des Mandanten zu dem Anwalt am Ort des Gerichts (hier sind die Bahnkosten 2. Klasse anzusetzen, soweit diese günstiger sind als die Fahrt mit dem Pkw) sowie die Kosten laut ZSEG. Weiter kann in den meisten Fällen eine 2/10 Ratsgebühr geltend gemacht werden, denn der Mandant kommt ja erst einmal zu Ihnen in die Kanzlei. Sie beraten ihn dann dahingehend, dass er eventuell besser einen Anwalt am Ort des Gerichts direkt beauftragt, da eventuelle Kosten eines Korrespondenzanwalts nicht erstattungsfähig sind. Dies kann der Mandant von sich aus nicht wissen. Wenn das Gericht nun aber schon darauf hingewiesen hat, dass es nur eine Informationsreise als erstattungsfähig ansieht, bin ich mir nicht sicher, ob es die Ratsgebühr akzeptieren wird. Probieren könnte man es aber auf jeden Fall. Viele Grüße Valy |
| 44 | Fiktive Reisekostenabrechnung |
| 29.11.2002 | Hallöchen, danke erst mal an Sandra und Valy. Ich habe jetzt eine 1/10 Ratsgebühr (teilte das Gericht so mit) + AP + MwSt geltend gemacht und die Fahrtkosten des Mandanten zum Anwalt am Gerichtsort. Da von der Mandantschaft ein Angestellter zum Anwalt gefahren wäre, also kein Verdienstausfall eingetreten wäre, habe ich nur den niedrigsten Satz gemäß § 2 Abs. 3 ZSEG für die reine Fahrzeit (hatte mir das Gericht so gesagt) geltend gemacht. Schauen wir mal, ob das nun so in Ordnung ist. Schönen Freitag noch Manuela |
| 45 | RA-Gebühren |
| 06.12.2002 | Hallo, hab da mal eine dringende Frage! Irgendwie stehe ich heute etwas auf dem Schlauch. Habe folgenden Fall vorliegen: Mahnbescheid über 980,-EUR Danach erging Widerspruch und von uns wurde Klage über 480,-EUR gemacht. Der Rest wurde nicht mehr geltend gemacht.Es folgte ein Gerichtstermin, es wurde erörtert und dann ein Vergleich geschlossen. Wer kann mir nun sagen welche Gebühren ich berechne oder besser gesagt wie ich sie berechne. Rechne ich die MB-Geb. mit der PG an? § 13? |
| 45 | RA-Gebühren |
| 06.12.2002 | Hallo Katja, Die 10/10 Gebühr für den Mahnbescheid geht gem. § 43 Abs. 2 in der Prozessgebühr auf, du bekommst jedoch die 10/10 PG über den höheren Streitwert und dann die 10/10 Erört. § 31 I 4 und die 10/10 Vergl.geb. nach § 23 über den geringeren Streitwert, weil über den ja erörtert wurde. Ach ja, natürlich noch die Gerichtskosten. Hoffe geholfen zu haben, schönes Wochenende Sandra |
| 45 | RA-Gebühren |
| 07.12.2002 | Hallo Sandra, danke für Deine Hilfe! Wünsche auch schönes WoE. Katja |
| 46 | Kostenfestsetzung § 788 ZPO |
| 11.12.2002 | Hallo Leute, habe einen Schuldner der in Frankreich wohnt. Die Kosten der Detektei sowie die Kosten der Vollstreckungsandrohung wollte ich gem. § 788 ZPO beim Vollstreckungsgericht (wo vorher das Prozessverfahren war) festsetzen lassen. Nunmehr hat sich der in Deutschland ansässige gegnerische RA gemeldet und Zurückweisung beantragt, da das falsche Gericht angerufen wurde. Kann ich überhaupt den Antrag stellen und wenn ja wo. Rückantwort eilt, da Frist von acht Tagen gesetzt wurde. Danke, Christine |
| 47 | Bürovorsteherlehrgang in Bruchsal |
| 13.12.2002 | Hallo. Mich würde interessieren, ob es möglich ist, den Bürovorsteher auch in Bruchsal zu machen? Habe von meinem Chef gehört, dass er schon eine Angestellte gehabt hat, die den Lehrgang in Bruchsal absolviert hat. Oder muss ich das in Karlsruhe machen? Weiß da jemand was zu dem Thema? Würde mich über eine Antwort freuen. Liebe Grüße Christine |
| 47 | Bürovorsteherlehrgang in Bruchsal |
| 13.12.2002 | Hallo Christine, ich mache gerade den Bürovorsteherkurs in Bruchsal. Er wird organisiert von der Kammer in Karlsruhe. Der nächste Kurs beginnt wohl im September nächsten Jahres und dann heißt es nicht mehr Bürovorsteher, sondern Rechtsfachwirt. Was der Kurs dann kostet, weiß ich leider nicht. Der Kurs kostete jetzt 2500,00 DM. Falls Du Fragen hast, frag ruhig. Manuela |
| 47 | Bürovorsteherlehrgang in Bruchsal |
| 15.12.2002 | Hi, danke für die schnelle Antwort. Einige Fragen hätte ich da schon noch... Ist es sehr schwer und stressig? Mein Chef hat gemeint, es wäre nicht ohne und man muss sehr viel lernen. Kann ich mir schon vorstellen, vor allem möchte ich auch einen guten Abschluss erzielen. Wo hast Du Dich angemeldet und vorher informiert? Im Internet findet man ja leider nicht sehr viel darüber. An welchen Tagen wird unterrichtet und wie lange? Wo wird unterrichtet? Der Lehrgang dauert ja zwei Jahre, oder? Übers Fernstudium gibt es mehr Informationen, will ich aber nicht machen, weil mir da der Druck zum Lernen fehlt. Hast Du erst frisch angefangen? Sorry, wenn ich Dich so mit Fragen löcher, aber ich hab wirklich fast keine Infos zu dem Thema. Freu mich schon auf Deine Antwort. Bist Du oft hier auf der Seite? Liebe Grüße Christine |
| 47 | Bürovorsteherlehrgang in Bruchsal |
| 18.12.2002 | Hallo Christine, dann will ich mal versuchen, Deine Neugierde zu befriedigen! Ob der Kurs schwer und stressig ist? Nun ja, das kommt darauf an, wie schwer es Dir fällt, Dich unter der Woche mit dem Schulkram auseinanderzusetzen. Am Anfang des Kurses habe ich gedacht: Kommt Dir alles irgendwie bekannt vor, schließlich ist die Berufsschule noch nicht so lange her, also keine Panik. Inzwischen sieht die Sache etwas anders aus. Ich kann Dir nicht genau sagen, was das ganze so schwierig macht, aber so ganz ohne ist es nicht. Die Grundlagen kennt man aus der Schule, vielleicht hat man in der Praxis auch schon entsprechende Erfahrungen gesammelt (zumindest was Zwangsvollstreckung angeht). Die Dozenten werfen dann aber immer Fragen in den Raum, da steht man irgendwie dumm da. Schulwissen wird vorausgesetzt und man muß es auch wirklich parat haben. Wer schon ein paar Jahre aus der Schule ist, sollte sich die Theorie nochmal zu Gemüte führen. Die Kollegin, die den Kurs vor mir gemacht hat, meinte, sie würde den Kurs nie wieder machen. Und auch einige meiner Leidensgenossinnen haben soetwas geäußert. Man weiß vorher einfach nicht, was auf einen zukommt - aber ich denke, viel Auswahl hat man nunmal nicht und dann muß man sich da eben durchbeißen! Unterricht war bisher immer Samstags von 9 Uhr bis 15 Uhr - natürlich nicht jeden Samstag, Ferien gibt es schließlich auch. Die genaue Zahl der Unterrichtstage weiß ich grad nicht, muß ich zu Hause mal nachschauen. Gerade für Leute, die Familie haben, ist es schon ganz schön bitter, Samstags keine Zeit mehr zu haben! Die Kinder müssen untergebracht sein (Babysitter etc.) und der Haushalt muß dann auch entsprechend umorganisiert werden. Die Kammer Karlsruhe hat einen Raum gemietet in Bruchsal im Bürgerzentrum. Wenn Du Deinen Berufsabschluß auch bei dieser Kammer gemacht hast, müßtest Du das Gebäude fast kennen. Gleich nebenan werden die Abschlußfeiern abgehalten. Mein Kurs fing im September 2001 an und die schriftlichen Prüfungen haben wir nächstes Jahr im April. Im März gibt es eine komplette Woche (Montag bis Samstag) Unterricht - die sog. Repetitionswoche. Hier wird nochmal alles wiederholt und Fragen geklärt. Wie ich da drangekommen bin? Naja, mein Senior-Chef legt großen Wert auf Weiterbildung. Ich weiß gar nicht mehr, ob die Kammer ein Rundschreiben rausgeschickt hat oder ob wir angerufen und danach gefragt haben. Zukünftig heißt es übrigens auch nicht mehr Bürovorsteher sondern Rechtsfachwirt und ist ein staatlich anerkannter Abschluß! Inwiefern dann die Unterrichtsinhalte geändert werden, kann ich Dir leider nicht sagen, weil die Kammer das selbst noch nicht so genau weiß! Was mir in diesem Kurs gefehlt hat, war eigentlich die Buchhaltung. Vielleicht wird das ja aber jetzt geändert. So, ich hoffe, Deine dringensten Fragen sind erstmal beantwortet. Wenn Du magst, kann ich Dir ja mal ein paar Beispiele aus dem Unterricht schicken. Schönen Tag noch Manuela |
| 47 | Bürovorsteherlehrgang in Bruchsal |
| 18.12.2002 | Hi Manuela, ich danke Dir für Deine ausführlichen Erläuterungen. Hilft mir doch sehr als Laie in Sachen Lehrgang und so. Ich werds mir mal über die Feiertage durch den Kopf gehen lassen und dann nächstes Jahr mal bei der Kammer anrufen und wegen der Anmeldung fragen. Falls ich noch Fragen habe, stelle ich sie Dir hier. Vielen Dank nochmal. Wünsche Dir schöne Weihnachten und ein glückliches neues Jahr 2003. Liebe Grüße Christine |
| 47 | Bürovorsteherlehrgang in Bruchsal |
| 18.12.2002 | Ach ja, wegen den Beispielen aus dem Unterricht... Wäre klasse, wenn Du mir mal so ein paar Unterlagen zukommen lassen könntest. Damit ich schon mal von vorneherein weiß, was so auf mich zukommen würde. Danke schön. LG Christine |
| 47 | Bürovorsteherlehrgang in Bruchsal |
| 19.12.2002 | Hallo Christine, schick mir doch über den Button Private Nachrichten (geschlossener Briefumschlag) Deine Adresse und/oder E-Mail-Adresse. Ab nächster Woche habe ich Urlaub. Vielleicht kann ich Dir die Klausuren etc. einscannen. Vielleicht muß ich sie Dir in Kopie schicken, weil mein Mann mal wieder am Rechner rumbastelt und ihn neu konfiguriert und ihn damit tagelang blockiert. :boah: Interresiert Dich irgendetwas besonders? Manuela Habe jetzt mal nachgezählt - insgesamt sind es 58 Samstage plus die Repetitionswoche (Mo-Sa). Beitrag wurde editiert (2002-12-22 09:23:17) |
| 48 | Erfahrungsaustausch |
| 15.12.2002 | Hallo zusammen! Ich bin erst jetzt auf dieses Forum gestoßen und würde mich freuen, wenn ich auf diesem Weg jemanden finden würde, um Erfahrungen über das Fernstudium zum Rechtswirt an der FSH auszutauschen. Sehr gerne würde ich mit jemandem kommunizieren, der bereits die Prüfung in Saarbrücken hinter sich hat und etwas daraus berichten könnte. Kurz zu mir: Ich habe im März 2002 mit diesem Studiengang begonnen. Ich bin gelernter Verwaltungsfachangestellter, habe somit also keinen unmittelbaren Kontakt zu Rechtsanwälten oder Notaren. In den bisherigen Lehrbriefe hatte ich zumeist gewisse Schwierigkeiten bei den Fällen, in denen in der Musterlösung auf Urteile oder Rechtskommentare verwiesen wird. Bisher bin ich immer noch auf der Suche nach entsprechender Literatur, um die angesprochenen Urteile oder Kommentare nachlesen zu können. In der Verwaltung, in der ich arbeite, sind derartige Unterlagen leider nicht vorhanden. Kann mir jemand Hinweise auf nützliche Literatur oder Homepages geben? Arne |
| 48 | Erfahrungsaustausch |
| 06.01.2003 | Hallo Arne, ich glaube ich weiß wie du Dich fühlst. Bisher habe ich hier einige Leute gefunden, die diesen Studiengang belegen. Ich selbst studiere seit Mai an der FSH. Ich gebe dir recht, ich komme ebenfalls ursprünglich aus dem Öffentlichen Dienst, so dass es schwer fällt den richtigen Bezug zu bekommen und an die richtige Literatur zu gelangen. Bisher liegen die Klausuren bei mir zwischen den Bewertungen 2 und 3. Das einzige Sehr gut habe ich bisher in der Deliktrechtsarbeit bekommen. Würde mich freuen, bald wieder was von dir zu lesen. Liebe Grüße :-D Zur Literatur: Ich kann dir eigentlich den Beck-Verlag empfehlen, mit seiner Reihe Grundrisse des Rechts, da gibts einiges. Schuldrecht finde ich ist z.B. gut in den Büchern von Frau Dauner-Lieb erklärt. Da gibt es ebenfalls Fälle mit Lösungen sowie den großen Kommentar zum Schuldrecht. Also wenn du Fragen hast, ich schaue öfter mal rein, dann frag einfach. |
| 48 | Erfahrungsaustausch |
| 15.09.2005 | Antwort auf: Hallo zusammen! Ich bin erst jetzt auf dieses Forum gestoßen und würde mich freuen, wenn ich auf diesem Weg jemanden finden würde, um Erfahrungen über das Fernstudium zum Rechtswirt an der FSH auszutauschen. Sehr gerne würde ich mit jemandem kommunizieren, der bereits die Prüfung in Saarbrücken hinter sich hat und etwas daraus berichten könnte. Kurz zu mir: Ich habe im März 2002 mit diesem Studiengang begonnen. Ich bin gelernter Verwaltungsfachangestellter, habe somit also keinen unmittelbaren Kontakt zu Rechtsanwälten oder Notaren. In den bisherigen Lehrbriefe hatte ich zumeist gewisse Schwierigkeiten bei den Fällen, in denen in der Musterlösung auf Urteile oder Rechtskommentare verwiesen wird. Bisher bin ich immer noch auf der Suche nach entsprechender Literatur, um die angesprochenen Urteile oder Kommentare nachlesen zu können. In der Verwaltung, in der ich arbeite, sind derartige Unterlagen leider nicht vorhanden. Kann mir jemand Hinweise auf nützliche Literatur oder Homepages geben? Arne |
| 49 | Hilfe |
| 28.12.2002 | Hallo, ich habe mit dem WS 2002/2003 an TFH Berlin mit dem Studium zur Rechtsfachwirtin begonnen. Leider habe ich keine Ahnung, was bei der BGB/ZPO-Aufgabe von mir verlangt wird. Ich finde keinen Ansatzpunkt. Vielleicht kann mir ja jemand einen Tipp geben, damit ich wenigstens eine kleine Ahnung bekomme. Ich würde mich sehr darüber freuen. Bitte helft mir. Danke, kommt alle gut ins Neue Jahr. |
| 49 | Hilfe |
| 30.12.2002 | Hallo Anja, vielleicht kannst Du ja die Aufgabe mal stichwortartig angeben, damit wir sie auf uns einwirken lassen können :-P Gruß Loreen |
| 49 | Hilfe |
| 06.01.2003 | Hallo AnjaW, ich habe auch mit dem Fernstudium in Berlin begonnen, und zwar im Oktober vergangenen Jahres. Ich finde es wirklich ziemlich schwer und werde es wohl auch nicht weitermachen. Von wo kommst Du denn? In Hamburg soll jetzt endlich das Seminar zum Rechtsfachwirten beginnen, wo man jeden Samstag dann Schule hat. Würde mich sehr freuen über eine Antwort von Dir. |
| 49 | Hilfe |
| 06.01.2003 | Hallo, ich komme aus Potsdam. Somit liegt Berlin nahe für das Studium. Ob ich es durchhalten würde jedem Samstag zum Studium zu gehen würde ich bezweifeln. Ich wünsche Dir aber viel Glück und Erfolg. Ich hoffe ja, daß ich noch den Durchblick bekommen. AnjaW |
| 49 | Hilfe |
| 11.01.2003 | Hallo Loreen! Danke für Deine Antwort. Ich habe Dir eine private Nachricht geschrieben. Ich hoffe Du kannst mir helfen. Danke, Anja Allen anderen wünsche ich ein gesundes Neues Jahr. |
| 49 | Hilfe |
| 13.01.2003 | Hallo Anja, habe ebenfalls im Oktober das Fernstudium angefangen und leider bisher hat sich mir leider auch der Sinn der BGB Aufgabe erschlossen. Naja, hab ja noch etwas Zeit. Bist du dieses Wochenende beim Einführungsseminar??? Vielleicht sieht man sich ja, bin ja mal gespannt Bis denne Sandra |
| 49 | Hilfe |
| 13.01.2003 | Hallo Sandra! Ja ich bin auch beim Einführungsseminar dabei. Wir werden uns sicher sehen. Bis dann Anja |
| 49 | Hilfe |
| 21.01.2003 | Hallo Loreen! Hast Du schon Zeit gehabt, mal meine Aufgabe anzuschauen? Mein Problem besteht darin, herauszufinden, worin der Unterschied zwischen den beiden Fällen hinsichtlich des alten und des neuen BGB besteht. Ich komme bei beiden Fällen auf dieselbe Lösung. Kann dies sein? Es muß doch einen Unterschied geben. Oder? Vielleicht kannst Du Dich ja mal bei mir melden. Danke! Ich habe Dir eine private Nachricht mit meiner e-mail-Adresse geschickt. Anja :-) |
| 49 | Hilfe |
| 23.01.2003 | Hallo Anja, müsste mich leider auch erstmal einlesen, da wir erstens nur altes BGB bearbeitet haben und ich zweitens von Gewährleistung / Rücktritt usw. keinen Plan habe. Auf Anhieb kam mir natürlich der Gedanke der Anfechtung des Kaufvertrags aufgrund Täuschung. (Offenbarungspflicht des Verkäufers bei Gebrauchtwagenkauf, er hätte sich wohl erkundigen müssen) Es dürften hier auch verfahrensrechtliche Dinge mit einspielen bzgl. Untergang der Sache vor/nach Klageerhebung. Wenn ich mal Zeit habe schaue ich die Sache nochmal an. Wann musst Du die EA denn abgeben? Tipp: Schau doch mal auf www.grin.de im Jura-Forum, da tummeln sich lauter Jura-Studenten, die bei einfacheren BGB-Fällen gerne helfen. Gruß Loreen |
| 49 | Hilfe |
| 26.01.2003 | Hallo Loreen! Leider bis zum 10.02.2003. Aber Danke für Deine Antwort. Anja |
| 49 | Hilfe |
| 29.01.2003 | Anja, hast Du gesehen, dass Dir in Grin bereits geantwortet wurde? Das hört sich doch schon mal ganz interessant an, oder? Gruß Loreen |
| 50 | Rechtsfachwirt als Quereinsteiger |
| 01.01.2003 | Ich habe mich für die Weiterbildung zum Rechtsfachwirt angemeldet (Freiburg). Allerdings bin ich eine Quereinsteigerin , d. h. ich habe keine Ausbildung zur RA-Fachangestellten absolviert. Wer hat diese Weiterbildung bereits erfolgreich absolviert und auch keine RA-Fachangestelltenausbildung hinter sich? Wie sind eure Erfahrungen? Würdet ihr es noch mal wagen? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, Simone :-) |
| 50 | Rechtsfachwirt als Quereinsteiger |
| 02.01.2003 | Liebe Simone, ich habe als Quereinsteigerin nach sieben Jahren Praxis (was auch Voraussetzung war) die Fortbildung zur Bürovorsteherin an der TFH Berlin gemacht und im Mai 2002 (schriftlich) bzw. Oktober 2002 (mündlich) die Prüfung vor der Kammer Berlin abgelegt und glücklicherweise auch bestanden. Ich kann allen nur dazu raten, diese Fortbildung, in welcher Form auch immer, zu machen. Gerade wenn man nicht die Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten gemacht hat, kann dies sehr viel bringen. Man lernt zwar in der Praxis sehr viel, ich hatte jedoch immer den Eindruck, dass da etwas fehlen würde. Ich kann auch nicht unbedingt sagen, dass diejenigen, die die Ausbildung gemacht hatten, wesentliche Vorteile bei der Fortbildung zur Bü-rovorsteherin hatten (in Berlin lag die Durchfallquote in diesem Jahr bei über 50 %). Nichtsdestotrotz habe ich mich ebenfalls in Freiburg zum Lehrgang zur Rechtsfachwirtin angemeldet. Man könnte zwar auch ohne Lehrgang die Prüfung vor der Kammer Freiburg ablegen (zwei Prüfungen der Bürovorsteherin würden anerkannt werden), jedoch traue ich mir dies nicht zu. Gerade der Organisations- und Management-Bereich ist bei der Bürovorsteher-Fortbildung kaum erwähnt worden. Dort hat man auf ZPO, BGB, Kosten und Zwangsvollstreckung besondere Bedeutung gelegt. Dies waren auch die Prüfungsfächer. Ich freue mich besonders, dass sich jetzt jemand gemeldet hat, der in Freiburg die Fortbildung machen will. Ich habe bisher zwar noch keine Zusage erhalten, hoffe jedoch dass es klappt. Wir werden sicher noch voneinander hören. Viele Grüße, verbunden mit den besten Wünschen für das neue Jahr an dich sowie an alle aus diesem Forum, Valy |
| 50 | Rechtsfachwirt als Quereinsteiger |
| 02.01.2003 | Hallo Valy, vielen Dank für deine Antwort. Freut mich, jemanden gefunden zu haben, der sich auch in Freiburg angemeldet hat. Habe auch noch keine Zusage bekommen, das scheint sich noch etwas zu ziehen. Ich denke, wir werden auf jeden Fall noch voneinander hören bzw. uns sehen. Gruß Simone |
| 50 | Rechtsfachwirt als Quereinsteiger |
| 09.01.2003 | Hallo an alle, ich möchte gerne das Studium als Rechtsfachwirtin beginnen. Im Augenblick bin ich Rechtsanwaltsfachangestellte. Ich habe gehört, dass man in Bad Münstereifel die Weiterbildung in 4 Phasen á 2 Wochen in der dortigen Fachhochschule absolvieren kann. Hat dies vielleicht jemand von Euch schon gemacht und kann mir jemand ein paar Tipps bzw. Ratschläge dazu geben ob es sehr schwer ist. Ich würde diese Zusatzausbildung sehr gerne machen, nur wird es sicherlich auch superstressig sein. Hat jemand damit schon Erfahrung machen können? Würde mich über eine Antwort sehr freuen Dankeschön |
| 50 | Rechtsfachwirt als Quereinsteiger |
| 09.01.2003 | Hallo Lucie, ich habe auch schon gehört, dass man in Bad Münstereifel eine Weiterbildung zum REchtsfachwirten machen kann. Wenn Du aus der Nähe von Bad Münstereifel bist, geht das ja auch. Ich habe angefangen, ein Fernstudium in Berlin zu machen, breche es aber ab. Es ist echt schwer, sich das alles durchzulesen und zu kapieren. Und wenn man keine Lerngruppe hat, geht es überhaupt nicht. Also ich habe es echt aufgegeben. Aber da ich aus der Nähe von Hamburg komme, und dort jetzt im März / April das Seminar zum Rechtsfachwirten beginnen soll, fange ich dann dort an. Aus welchem Bundesland kommst Du denn? Es gibt ja mehrere Städte, in denen man das machen kann. Vielleicht schreibst Du ja noch mal! Viele Grüße Steffi |
| 50 | Rechtsfachwirt als Quereinsteiger |
| 12.01.2003 | Hallo Steffi, vielen Dank für Deine Antwort. Ich komme aus Bayern, somit ist Bad Münstereifel nicht gerade der nächste Weg. Ich habe aber leider keinerlei Informationen mehr gefunden, dass ich auch in näherer Umgebung dieses Seminar besuchen kann. Ich möchte ja dieses Seminar neben meinem Beruf machen. D. h. ich werde 2 Wochen von der Arbeit freigestellt, damit ich auf die FH gehen kann. Das wird zwar superstressig, aber obwohl ich großen Bammel habe, werde ich es versuchen. HAst Du vorher als RA-Fachangestellte gearbeitet und wenn ja, wie lange? Ich bin jetzt auch erst im 4. Berufsjahr nach meiner AUsbildung, und bin mir natürlich auch nicht so sicher, ob mir die jetzige BErufserfahrung dafür reicht. Hast Du vielleich ein paar Tipps welche Bücher ich mir vorher besorgen sollte, damit ich vorher schon etwas lernen kann? Und wo erfährt man am besten was man in den ersten 2 Wochen lernen muss und Klasuren schreibt? Würde mich sehr freuen wenn Du mir antwortest. Vielen Dank Lucie |
| 50 | Rechtsfachwirt als Quereinsteiger |
| 01.02.2003 | Hallo Steffi, ich habe gerade gelesen, dass Du das TFH-Studium aufgeben willst, oder hast Du bereits alles hingeschmissen? Ich studiere ebenfalls an der TFH WS 02/03 und finde keine Lerngruppe. Vielleicht hast Du Lust, dass wir mal telefonieren. M. E. ist das Studium hammermäßig schwer. Vielleicht können wir gemeinsam die Sache durchziehen. Ich denke, wenn wir telefonisch oder per Email die Probleme besprechen, können wir es gemeinsm schaffen. Ich komme übrigens aus Potsdam - unweit von Berlin. Wenn Du Interesse hast, schreibe mir doch gleich eine private Nachricht! .... und gebe nicht gleich auf!!!..... Viele Grüße Yvonne! [:-)] |
| 50 | Rechtsfachwirt als Quereinsteiger |
| 23.11.2003 | Antwort auf: Ich habe mich für die Weiterbildung zum Rechtsfachwirt angemeldet (Freiburg). Allerdings bin ich eine Quereinsteigerin , d. h. ich habe keine Ausbildung zur RA-Fachangestellten absolviert. Wer hat diese Weiterbildung bereits erfolgreich absolviert und auch keine RA-Fachangestelltenausbildung hinter sich? Wie sind eure Erfahrungen? Würdet ihr es noch mal wagen? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, Simone :-) Hallo Simone, an welchen Studieneinrichtung machst du in Freiburg die Fortbildung zum Rechtsfachwirt? Finde im Internet nichts in Freiburg. Gruß Tine :-) |
| 51 | PKH-Antrag für ZV im Ausland |
| 02.01.2003 | Das Arbeitsgericht hat ein VU gegen einen in Österreich wohnhaften Schuldner erlassen. Die Frage ist nun, bei welchem Gericht ich den Antrag auf PKH für die ZV beantragen muss ?:oo:? |
| 51 | PKH-Antrag für ZV im Ausland |
| 03.01.2003 | PKH für die Zwangsvollstreckung grundsätzlich bei dem für die ZV zuständigen Gericht. Ich gehe daher davon aus, dass der Titel in Österreich - wie auch in den anderen EU-Staaten - erst für vollstreckbar erklärt werden muss. Aus diesem Grund muss wohl ein Rechtsanwalt in Österreich mit der Zwangsvollstreckung beauftragt werden, der dann PKH für die bevorstehende Zwangsvollstreckung beantragt. Zumindest läuft es so in Frankreich und Luxemburg ab. Bei Zweifel reicht ein Telefonanruf bei einem Anwalt in Österreich. Ich denke, die dortigen RA-Fachangestellten wissen Weiteres. Hoffe, dass ich weiter helfen konnte. Gruß Christine |
| 51 | PKH-Antrag für ZV im Ausland |
| 13.01.2003 | Für die Vollstreckbarerklärung fallen aber doch auch Kosten an, die ich über PKH abrechnene möchte, kann ich nicht vielleicht über das Prozessgericht die Bewilligung erhalten? |
| 51 | PKH-Antrag für ZV im Ausland |
| 27.02.2003 | Hallo Loreen, sind Sie schon weiter gekommen? Habe gerade gleiches Problem: Schuldner wohnt jetzt in Spanien und Mandant/Gläubiger braucht PKH. Ich vermute, daß es in Deutschland keine PKH für die Vollstreckbarerklärung geben wird, da diese ja bereits durch das entsprechende ausländische (österreichische bzw. spanische) Gericht erledigt werden muß. Weiß jemand dazu genaueres? |
| 51 | PKH-Antrag für ZV im Ausland |
| 24.09.2005 | Wir hatten den Fall schon - ZV in Österreich - Auch wir mussten einen Anwalt in Österreich beauftragen. Man muss nur vorher die Kostenfrage und PKH-Möglichkeiten klären. Wir haben in Österreich eigene Gebühren vollstreckt. Da war nichts mit PKH. In Norwegen z. B. haben wir es zunächst selbst mit ZV versucht und PKH beantragt. Aber die norwegischen Behörden haben uns so lange hängen lassen, dass wir doch einen norwegischen Anwalt beauftragen mussten. Dieses kostete natürlich etwas extra Geld für diesen Anwalt. Dann ging es endlich vorwärts. Es ist häufig doch effektiver (wenn auch teurer), einen Anwalt vor Ort zu beauftragen. |
| 51 | PKH-Antrag für ZV im Ausland |
| 26.09.2005 | Hallo, eine Vollstreckung in Österreich hatte ich schon mal. War glaub ich 1997. Ich werde mir mal nochmal die Akte ziehen und melde mich dann entsprechend morgen erst wieder zurück. Ich glaub mich aber zu erinnern, dass wir einen Anwalt einschalten mussten. Er hat uns dann die notwendigen Formulare (es heißt ja Exekutionsantrag in Österreich) zukommen lassen. Es ging eigentlich alles recht schnell. Die Vollstreckbarerklärung ging auch recht fix. Ich hoffe, du hast Geduld bis morgen. Ich kann dir dann auch die Adresse von dem Anwalt geben, sofern dieser noch existiert. Schau mal hier rein: Grundsätze für Vollstreckbarerklärung http://www.dnjv.org/zv/zvoest.htm Prozesskostenhilfeantrag http://europa.eu.int/comm/justice_home/ejn/legal_aid/legal_aid_aus_de.htm Ich hoffe es hilft dir erstmal weiter. Gruß Beate |
| 51 | PKH-Antrag für ZV im Ausland |
| 29.05.2006 |
| 52 | Seminar Rechtsfachwirt in Hamburg |
| 06.01.2003 | Hallo, ich suche jemanden, der an dem jetzt beginnenden Seminar zum Rechtsfachwirt in Hamburg teilnimmt? Von Frau Schroeter, Soldan, habe ich gehört, dass es jetzt endlich Ende März beginnen soll. Hat jemand aus Hamburg oder Niedersachsen ebenfalls Interesse? Danke schon einmal im Voraus Steffi |
| 53 | Keine Mitteilung über Eingang privater Nachrichten |
| 13.01.2003 | Hallo, ich habe heute erst (aufgrund eines Hinweises eines Forumsmitglieds, welches mir eine PM gesandt hatte) festgestellt, dass man gar keine Mitteilung erhält, wenn man eine Private Nachricht erhalten hat. (Also immer nachsehen!!!) Prompt war mein Mitteilungsfach proppevoll. Ich entschuldige mich bei allen, die mir eine PM gesandt und keine Antwort erhalten haben und möchte anregen, dass CHRISTIAN sich da etwas einfallen lässt. Gruß Loreen |
| 53 | Keine Mitteilung über Eingang privater Nachrichten |
| 16.01.2003 | Hallo Loreen und natürlich auch alle anderen, :-) ich will mich jetzt ja nicht rausreden (oder doch?), aber zum einen ist es mir auch schon aufgefallen und zum anderen hab ich leider noch nicht die Zeit gefunden mich damit zu beschäftigen. Angedacht ist, dass man sich nur noch einmal einloggt und nicht ständig das Passwort eingeben muss. Dann hat man auch die Möglichkeit gleich beim Einloggen über neue Nachrichten informiert zu werden. Auf jeden Fall behalte ich es im Hinterkopf und wird sicher noch kommen. Wann kann ich aber nicht sagen (muss ja auch noch etwas Geld im echten Leben verdienen). Übrigens gibt es das Forum nun schon über ein Jahr. Glaube um Weihnachten rum hatte es Geburtstag und dafür, dass es für mich eigentlich nur eine Programmierübung war, ist es doch schon okay, oder? :-D Soviel mal wieder von mir aus Berlin. Ich geb mir mal ganz dolle Mühe wieder was für s Forum zu tun, versprochen. Liebe Grüsse, Christian. PS: Loreen, bei Deinen 75 Beiträgen muss ich mir wohl bald mal ne neue Stufe ausdenken. Hast Du da noch nen schönen Vorschlag? ;-) |
| 53 | Keine Mitteilung über Eingang privater Nachrichten |
| 17.01.2003 | Hallo Loreen, ich hatte Dir auch eine private Mail geschickt, mit der FaxNr. der Kanzlei, in der ich arbeite. Es wäre superlieb, wenn Du die Prüfungsaufgabe dorthinfaxen könntest. Nun geht es langsam los mit der Prüfungsvorbereitung bei mir. Es ist ein schönes Gefühl, den kompletten Stoff hinter sich zu haben, wenn man das 3. Semester abgeschlossen hat. Man weiß jetzt wenigstens, was man noch wiederholen muß ... Hast Du jetzt eigentlich einen guten Job als Bürovorsteherin? Ich wünsche es Dir, denn das Studium war hart genug! Ich wachse nun an meinem ARbeitsplatz in die Aufgaben der Bürovorsteherin so langsam rein. Ist oft schwierig, macht aber auch Spaß. Sag, wie unterschreibst Du eigentlich? Ist eine blöde Frage, aber so richtig weiß ich das nicht. Im Moment steht unter meiner Unterschrift immer Sekretariat ... (Nicht lachen, aber so etwas sagt einem ja auch keiner, aber ich muß ja auch erst mal die Prüfung bestehen ... ich frage dann später nochmal - eventuell - je nachdem, ob ich bestanden habe ... :boah: Also, viele Grüße und bis bald! |
| 53 | Keine Mitteilung über Eingang privater Nachrichten |
| 17.01.2003 | Hallo Jana, ich muss mich doch sehr wundern, ich habe Dir die Kostenrechtsklausuren doch zugefaxt und auch Jana B.... draufgeschrieben. Komisch, dass Du die nicht bekommen hast ?:oo:? Übrigens unterschreibe ich auch mit Name und drunter Sekretariat ... ich lache also überhaupt nicht :-P Irgendwie find ich s so großkotzig, Bürovorsteherin drunterzutiteln ... ich bin ja so bescheiden ;-) Gruß Loreen |
| 53 | Keine Mitteilung über Eingang privater Nachrichten |
| 18.01.2003 | Hallo Loreen, mach Dir keine Sorgen, die Aufgaben sind bestimmt angekommen. Ich war nur letzte Woche nicht in der Kanzlei, weil es mich mit einer Magen-Darm-Grippe niedergerafft hatte... Bestimmt finde ich alles, wenn ich am Montag wiederkomme. Ich bedanke mich im Voraus recht herzlich und wenn ich für Dich auch mal etwas tun kann ... nur zu!! Viele Grüße von Jana |
| 54 | Verzweifelte Info-Suche |
| 27.01.2003 | Hallo zusammen! Ich hoffe, der/die eine/r oder andere/r kann mir helfen. Ich interessiere mich für ein Fernstudium zum Rechtswirt und suche dringend ein paar Informationen bzw. Erlebnisberichte . In diesem Formum ist die Rede von Bürovorsteherin, Rechtswirt und Rechtsfachwirt und jetzt bin ich doch etwas verwirrt. Was ist denn jetzt was??? Ich hab mir schon Info´s aus Berlin geholt, möchte aber noch wissen, ob das Fernstudium auch andere Uni´s anbieten. Ihr seht also: Fragen über Fragen. Ich hoffe wirklich, dass jemand von Euch eine absolut Unwissende aufklären kann. Wünsch Euch allen einen stressfreien Arbeitstag. Grüsse und schon mal Danke. Carmen |
| 55 | Verzweifelte Info-Suche |
| 27.01.2003 | Hallo zusammen! Ich hoffe, der/die eine/r oder andere/r kann mir helfen. Ich interessiere mich für ein Fernstudium zum Rechtswirt und suche dringend ein paar Informationen bzw. Erlebnisberichte . In diesem Formum ist die Rede von Bürovorsteherin, Rechtswirt und Rechtsfachwirt und jetzt bin ich doch etwas verwirrt. Was ist denn jetzt was??? Ich hab mir schon Info´s aus Berlin geholt, möchte aber noch wissen, ob das Fernstudium auch andere Uni´s anbieten. Ihr seht also: Fragen über Fragen. Ich hoffe wirklich, dass jemand von Euch eine absolut Unwissende aufklären kann. Wünsch Euch allen einen stressfreien Arbeitstag. Grüsse und schon mal Danke. Carmen |
| 55 | Verzweifelte Info-Suche |
| 27.01.2003 | [img]http://www.rechtswirt.de/grafik.jpg[/img] schau doch diesbezüglich auch mal unter dem Thread 1.Semester Fernstudium (unten) Gruß Loreen |
| 56 | Fragen & Antworten Refawirt |
| 27.01.2003 | Wer hat Lust & Zeit, Zusammen bestehende Probleme zum TFH Studium Refawirt lösen - per Email, Telefon, Briefpost , etc...? ;-( |
| 56 | Fragen & Antworten Refawirt |
| 29.01.2003 | Hallo Yvonne! Ich bin leider auf dem Gebiet noch blutiger Anfänger , d.h. ich bin gerade am Informationensammeln. Vielleicht können wir uns ja dahingehend mal austauschen. Steckst Du auch noch in der Vorbereitungsphase oder bist Du schon mittendrin? Würd mich freuen, wenn Du Dich melden würdest. Viele Grüsse Carmen |
| 56 | Fragen & Antworten Refawirt |
| 29.01.2003 | Hallo, ich studiere seit dem WS 2002/2003 an der TFH Berlin. Was möchtest Du genau wissen. Ich gebe Dir gern einige Info´s. Viele Grüße, Yvonne [img];-)[img] |
| 56 | Fragen & Antworten Refawirt |
| 30.01.2003 | Hallo Yvonne! Danke erst mal für Deine schnelle Antwort! Ich denke Du weißt wie es ist, wenn man ganz am Anfang steht und erst einmal Informationen sammeln möchte, daher bin ich echt froh, dass ich von Dir noch was lernen kann. :-) Ich hab tausend Fragen und mir werden im Laufe der Zeit bestimmt noch mehr einfallen. Hier erst mal die im Moment wichtigsten: Ich hab erst gestern mit meinem Chef darüber gesprochen, dieses Studium anzufangen und er möchte natürlich wissen, wieviel Zusatzkosten auf ihn zukommen, sprich: Reisekosten, Aufenthalt in Berlin (Hotel), Bücher...Außerdem wäre es interessant zu wissen, welche Bücher empfehlenswert sind, ob man diese aus zweiter Hand bekommt, wie man sich schon jetzt am besten vorbereiten kann etc. pp. Du siehst, ich bin ziemlich planlos. Was mich noch interessierten würde ist, dass in diesem Forum immer die Rede ist von Bürovorsteherin und von Rechtsfachwirtin. Ich dachte, dass das absolut dasselbe ist?? Ich hoff, ich hab Dich mit meiner Fragerei nicht überstrapaziert, hoffe aber trotzdem, dass Du mir mit Rat und Tat zur Seite stehst. Danke erst einmal. Wünsch Dir einen schönen Tag. Bis hoffentlich bald. Gruß Carmen |
| 56 | Fragen & Antworten Refawirt |
| 08.02.2003 | Hallo Carmen, leider kann ich erst jetzt auf Deine Fragen eingehen: Du möchtest wissen, wieviel Zusatzkosten auf Dich zukommen. Das ist nicht ganz einfach zu sagen. Zum einen hängt es davon ab, was Du für die Übernachtung in Berlin max. ausgeben möchtest und wie Du am günstigsten nach Berlin kommst, mit dem Flieger - teilweise sehr günstig möglich mit DBA oder Lufthansa - oder mit der Bahn. Dazu können wir Dir keine Anhaltspunkte geben. Das kannst Du am besten selbst im Internet recherchieren. Über google.de mit den Stichpunkte Hotels in Berlin wirst Du auf jeden Fall etwas finden. Zu Beginn des Studiums haben wir ein Gesamtliteraturverzeichnis erhalten: Kommentare zur ZPO: Zöller (Stöber) Thomas-Putzo Baumbach-Lauterbach Wieczorek Münchner Kommentar Band 2 - 3 Lehrbücher, Einzeldarstellungen, Sonstiges: Baur/Stürner, Zwangsvollstreckungs, Konkurs- und Vergleichsrecht Behr, Allg. ZV-Recht, ca. 24 Euro Behr, Grundlagen der Zwangsvollstreckung ca. 34 Euro Behr-Eickmann, Pfändungg von Grundpfandrechten Blomeyer, Zivilprozessrecht Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht ca. 42 Euro Jauernig, Zwangsvollstreckungs- und Konkursrecht Rosenberg/Gaul/Schilken Stöber, Forderungspfändung Zeitschriften Die Dt. Gerichtsvollzieher-Zeitung Das Justistische Büro Der Dt. Rechtspfleger NJW Dies ist allerdings nur eine Auswahl von den dort genannten Bücher. Du siehst, dass man während des Studiums nichts anderes macht als lesen, lesen, ....! Das ein oder andere Buch wirst Du sicherlich in Eurer Bibliothek in der Kanzlei finden. Wohingehen, die Bücher von Behr ... zur ZV man sich doch selbst anschaffen sollte. Auf jeden Fall solltest Du zuvor das Einführungsseminar zum Rechtsfachwirt - TFH Berlin besuchen. Dieses wurde im Januar 2003 von dem RENO-Verein Berlin organisiert. Das lohnt sich auf jeden Fall. Prof. Eickmann erwähnt anfangs, dass es im 1. Semester damals auch eine Präsenzphase gab, diese jedoch aus Kostengründen weggefallen ist, so dass man mit dem Einführungsseminar versucht, wichtige Punkte vorab zu besprechen. Kosten hierfür Nichtmitglieder ca. 330 Euro, Mitglied und Teilnehmer TFH ca. 210 Euro. PS: Vor der Neuregelung der Prüfungsordnung nannte sich der Rechtsfachwirt damals geprüfter Bürovorsteher. Neu hinzu gekommen sind Büroorganisation und Verwaltung + Personalwirtschaft und Mandantenbetreuung. Ich hoffe, Dir etwas weitergeholfen zu haben. Have a nice day!!! Grüße Yvonne [;-)] |
| 56 | Fragen & Antworten Refawirt |
| 11.02.2003 | Liebe Yvonne! Danke, danke, danke! Du hast mir wirklich sehr geholfen. Am Anfang steht man doch allein auf Wald und Flur... Ich lass Dich auf jeden Fall wissen, wie es mit mir weiter geht und wenn mein Chef mitspielt und ich auch das Studium anfange, würde ich mich freuen, mich mit Dir kurzzuschließen, um Erfahrungen, Lernstoff etc. auszutauschen, auch wenn Du dann schon weiter bist als ich. Wo kommst Du eigentlich her? Viele Grüsse und einen tollen Tag. Carmen :-) |
| 56 | Fragen & Antworten Refawirt |
| 11.02.2003 | Hallo Carmen, ich wohne in Potsdam und arbeite in Berlin. Für mich ist es somit kein Problem, zu entsprechenden Terminen - Präsenzphasen 2. und 3. Semester nach Berlin zu fahren. Ich wünsche Dir weiterhin viel Erfolg beim Einstieg. Bei weiteren Rückfragen bin ich Dir gern behilflich. Viele Grüße! Yvonne :-) |
| 56 | Fragen & Antworten Refawirt |
| 11.04.2003 | Hallo Yvonne und alle miteinander, habe jetzt erst diese interessante Seite hier entdeckt. Ich habe auch das RFW-Studium an der TFH in Berlin 02/03 angefangen, d.h. jetzt bin im 2. Semester. Leider habe ich auch keine Lerngruppe gefunden. Kein Mensch kommt aus dem Raum Frankfurt a.M... Ich finde den Stoff etwas heftig, deswegen würde ich gern ein paar Leidensgenossen zwecks Austausch finden. Wie sind die EA´s bei euch ausgefallen? :-( |
| 56 | Fragen & Antworten Refawirt |
| 11.04.2003 | Hallo Yvonne und alle miteinander, habe jetzt erst diese interessante Seite hier entdeckt. Ich habe auch das RFW-Studium an der TFH in Berlin 02/03 angefangen, d.h. jetzt bin im 2. Semester. Leider habe ich auch keine Lerngruppe gefunden. Kein Mensch kommt aus dem Raum Frankfurt a.M... Ich finde den Stoff etwas heftig, deswegen würde ich gern ein paar Leidensgenossen zwecks Austausch finden. Wie sind die EA´s bei euch ausgefallen? :-( |
| 56 | Fragen & Antworten Refawirt |
| 11.04.2003 | Uups, gleich 2 x geschickt, doppelt hält eben besser... |
| 57 | TFH-Skript BGB Pkt. 10.6 Hemmung der Verjährungg |
| 29.01.2003 | Bsp: <br><br>A klagt gegen B aus Kaufvertrag vom 10.02.02 im Jahr 2005. Er nimmt diese am 02.02.06 zurück, erhebt sie aber im Juli 2006 erneut. <br><br>Ausführungen hierzu: <br><br>Der Anspruch ist verjährt gem. §§ 195, 199 (1) am 01.01.2006. Die Klageerhebung ist rechtzeitig und hemmt gem. § 204 (1) Nr. 1. Die Klagerücknahme beendet die Hemmung; der Weiterlauf ist am 03.08.06. Die neu erhobene Klage war also rechtzeitig, um eine erneute Hemmung herbeizuführen. <br><br>Wann ist der Anspruch nun endgültig verjährt?<br><br>Nach § 204 (2) endet die Hemmung 6 Monate nach Klagerücknahme, also am 02.08.06. Ist mit diesem Zeitpunkt auch der Anspruch verjährt?<br><br>Gem. § 209: Der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, wird in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet!? Was heißt das nun...<br><br><br>:( <br><br> |
| 58 | Wiederholte Abgabe der EV |
| 29.01.2003 | Hallo an alle, mir liegt gerade ein Fall vor, der mich umtreibt. Eigentlich ganz banal, aber er wirft mich aus der Bahn! Wir haben einen Titel gegen einen Schuldner, betrieben die Zwangsvollstreckung bis zur Abgabe der EV. Das ist jetzt 3 Jahre her und ich wollte ihm jetzt wieder die EV abnehmen lassen, mache einen Antrag gem. § 903 mit der Begründung, die 3-Jahres-Frist ist abgelaufen, füge Titel und sonstige Vollstreckungsunterlagen von damals bei. Jetzt kommt Nachricht von der Gerichtsvollzieherin, Antrag ginge so nicht. Die Voraussetzungen des § 807 müßten vorliegen, ich solle also eine Unpfändbarkeitsbescheinigung o.ä. (Durchsuchung verweigert, mehrmals nicht angetroffen) beifügen. Ich dachte bisher immer, nach drei Jahren könnte ich ihm die EV einfach so wieder abnehmen, ohne vorher die ganze ZV wiederholen zu müssen. Im Moment geht es mir nicht so gut, deshalb werde ich auch aus dem Zöller nicht schlau. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen! Danke schonmal Manuela |
| 58 | Wiederholte Abgabe der EV |
| 29.01.2003 | Hallo Manuela, bei der Wiederholten Abgabe brauchen die Voraussetzungen des § 807 I wirklich nicht vorzuliegen (§903 S.2). Was Du aber nach dem Ablauf von 3 Jahren der letzten ZV beantragst ist die Normale E.V. (§900)(nicht wiederholte).Es müssen dann die Voraussetzungen des § 807 I vorliegen (Unpfändbarkeitsbescheinigung i.d.R. nicht älter als 1/2 Jahr). Die Wiederholte E.V. ist diejenige, die man aufgrund Nachweis von Änderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners innerhalb der 3-Jahres-Frist beantragen kann. Gruß Loreen |
| 58 | Wiederholte Abgabe der EV |
| 29.01.2003 | Hallo Loreen, danke für Deine Antwort. Irgendwas habe ich dann aber irgendwann falsch verstanden. Ich dachte echt, nach Ablauf der 3 Jahre könnte ich ihn einfach wieder zur Abgabe der EV laden. Na wer weiß, wo ich das her hatte! Aber wo Du grad da bist - hast Du nochmal Unterlagen von Nancy bekommen wegen Büroorganisation? Ansonsten noch einen schönen (Arbeits-)Tag Manuela |
| 58 | Wiederholte Abgabe der EV |
| 30.01.2003 | Hallo Manuela, ist doch eigentlich kein Problem, brauchst ja nur einen kombinierten Sachpfändungsantrag mit Sofortabnahme EV zu stellen. Von Nancy habe ich nichts mehr gehört. Ich wäre auch noch sehr an den Prüfungsfragen interessiert! Gruß Loreen |
| 58 | Wiederholte Abgabe der EV |
| 11.08.2006 | Hallo an Alle! Habe eine ganz klitzekleine Frage zu meinem Fall: Der Schuldner ist unbekannt verzogen, habe EMA eingholt, danach ZV-Auftrag kombiniert mit EV-Abgabe. GVZ schickt mir Protokollabschrift in der steht, dass die angegebene Anschrift die Geschäftsadresse sei und er dort niemanden erreicht hat. Zur Abgabe der EV sind jedoch auch die Voraussetzungen unter der Privatanschrift zu schafffen. Die hat er gleich mit angegeben. Jetzt bin ich mir nicht ganz sicher, wie ich weiter machen soll.... Kann mir jemand vielleicht einen Tipp geben? |
| 58 | Wiederholte Abgabe der EV |
| 11.08.2006 | Das sieht nach einem neuen ZV-Auftrag aus. Ein neuer Auftrag deshalb, weil für die Privatanschrift ja auch ein anderer GV zuständig sein kann. In Berlin ist uns das schon passiert. Auf jeden Fall die Kosten der ersten ZV mit ins Forderungskonto aufnehmen. |
| 58 | Wiederholte Abgabe der EV |
| 11.08.2006 | Hallo Linnea, vielen, vielen Dank für Deinen Tipp.. :-) Lieben Gruß |
| 58 | Wiederholte Abgabe der EV |
| 11.08.2006 | Ich frage mich gerade, wieso ihr bei der EMA-Anfrage die Geschäftsadresse bekommen habt. |
| 58 | Wiederholte Abgabe der EV |
| 11.08.2006 | Hallo Linnea, echt komisch, dass habe ich mich auch schon gefragt... konnte aber keine logische Erklärung dafür finden. Die alte Anschrift war nämlich die Privatanschrift...naja |
| 58 | Wiederholte Abgabe der EV |
| 11.08.2006 | vielleicht war die privatperson zu diesem zeitpunkt noch nicht umgemeldet und ihr habt deswegen die geschäftsadresse bekommen... naja, reine spekulation. |
| 58 | Wiederholte Abgabe der EV |
| 11.08.2006 | wie begründe ich eigentlich die wiederholte oder ergänzende abgabe der EV bei einem selbstständigen??? |
| 58 | Wiederholte Abgabe der EV |
| 14.08.2006 | @Sonnenschein: Schau mal im Zwangsvollstreckungsforum (http://www.gv2000.de oder http://5376.rapidforum.com) nach. Dort sind -zig Begründungen aufgeführt. Lohnt sich wirklich mal dort zu stöbern. |
| 58 | Wiederholte Abgabe der EV |
| 14.08.2006 | danke steffi! |
| 58 | Wiederholte Abgabe der EV |
| 14.08.2006 | Z.B. damit, dass seit Abgabe der letzten eV -zig neue Auftraggeber dazu gekommen sein könnten, sich die Umsätze irrsinnig gesteigert haben könnten usw. und so fort..... Guck mal in den Zöller, da stehen auch ein paar interessante Dinge drin. |
| 58 | Wiederholte Abgabe der EV |
| 15.08.2006 | hast mir auch genaue angaben im Zöller? |
| 58 | Wiederholte Abgabe der EV |
| 15.08.2006 | Ojeh, bin doch zu Hause, wenn ich hier rein komme. Irgendwo im Kommentar zu § 900 und § 903... Eher 903.... Das ist ja wiederholte innerhalb der Drei-Jahres-Frist. |
| 58 | Wiederholte Abgabe der EV |
| 16.08.2006 | ja im 903 steht das mit der ergänzenden bzw neuen EV, das weiss ich... trotzdem danke |
| 59 | Kosten für Fernstudium |
| 29.01.2003 | Hallo zusammen! Habe mich nach langem Hin und Her zu dem Fernstudium in Berlin entschieden. Was jetzt noch zu klären ist, ist die KOSTENFRAGE!! Neben den Kosten für das Studium (1.800,00 Euro) kommen ja auch noch Kosten für Bücher, Hotel für 2 x Berlin, Prüfungskosten RAK Berlin etc. p.p. Mein Chef möchte nämlich verständlicherweise wissen, was in etwa an Gesamtkosten entstehen. Es wäre also super, wenn jemand von Euch eine ungefähre Schätzung abgeben könnte, was zusätzlich zu den Studiengebühren noch anfällt. Außerdem wäre es gut zu wissen, welche Bücher empfehlenswert sind, ob es die auch aus 2. Hand gibt, wie die Kosten hierfür aussehen und wie man sich schon jetzt auf den Studienbeginn im Oktober vorbereiten kann. Vorab schon mal DANKE DANKE DANKE an diejenigen, die einem absoluten Studienneuling unter die Arme greifen. :-) Liebe Grüsse Carmen |
| 59 | Kosten für Fernstudium |
| 08.02.2003 | Hallo, leider kann ich erst jetzt auf Deine Fragen eingehen: Du möchtest wissen, wieviel Zusatzkosten auf Dich zukommen. Das ist nicht ganz einfach zu sagen. Zum einen hängt es davon ab, was Du für die Übernachtung in Berlin max. ausgeben möchtest und wie Du am günstigsten nach Berlin kommst, mit dem Flieger - teilweise sehr günstig möglich mit DBA oder Lufthansa - oder mit der Bahn. Dazu können wir Dir keine Anhaltspunkte geben. Das kannst Du am besten selbst im Internet recherchieren. Über google.de mit den Stichpunkte Hotels in Berlin wirst Du auf jeden Fall etwas finden. Zu Beginn des Studiums haben wir ein Gesamtliteraturverzeichnis erhalten: Kommentare zur ZPO: Zöller (Stöber) Thomas-Putzo Baumbach-Lauterbach Wieczorek Münchner Kommentar Band 2 - 3 Lehrbücher, Einzeldarstellungen, Sonstiges: Baur/Stürner, Zwangsvollstreckungs, Konkurs- und Vergleichsrecht Behr, Allg. ZV-Recht, ca. 24 Euro Behr, Grundlagen der Zwangsvollstreckung ca. 34 Euro Behr-Eickmann, Pfändungg von Grundpfandrechten Blomeyer, Zivilprozessrecht Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht ca. 42 Euro Jauernig, Zwangsvollstreckungs- und Konkursrecht Rosenberg/Gaul/Schilken Stöber, Forderungspfändung Zeitschriften Die Dt. Gerichtsvollzieher-Zeitung Das Justistische Büro Der Dt. Rechtspfleger NJW Dies ist allerdings nur eine Auswahl von den dort genannten Bücher. Du siehst, dass man während des Studiums nichts anderes macht als lesen, lesen, ....! Das ein oder andere Buch wirst Du sicherlich in Eurer Bibliothek in der Kanzlei finden. Wohingehen, die Bücher von Behr ... zur ZV man sich doch selbst anschaffen sollte. Auf jeden Fall solltest Du zuvor das Einführungsseminar zum Rechtsfachwirt - TFH Berlin besuchen. Dieses wurde im Januar 2003 von dem RENO-Verein Berlin organisiert. Das lohnt sich auf jeden Fall. Prof. Eickmann erwähnte anfangs, dass es im 1. Semester damals auch eine Präsenzphase gab, diese jedoch aus Kostengründen weggefallen ist, so dass man mit dem Einführungsseminar versucht, wichtige Punkte vorab zu besprechen. Kosten hierfür Nichtmitglieder ca. 330 Euro, Mitglied und Teilnehmer TFH ca. 210 Euro. PS: Vor der Neuregelung der Prüfungsordnung nannte sich der Rechtsfachwirt damals geprüfter Bürovorsteher. Neu hinzu gekommen sind Büroorganisation und Verwaltung + Personalwirtschaft und Mandantenbetreuung. Ich hoffe, Dir etwas weitergeholfen zu haben. Have a nice day!!! Grüße Yvonne [;-)] |
| 60 | Rechtswirt /in- Bitte mal melden |
| 31.01.2003 | So eingige haben sich ja nun hier schon gefunden, die ebenfalls an der FHS (Saarbrücken) den Fernstudienkurs Rechtswirt/in belegen. Nur leider geht dieser Informationsfluss nur schleppend vorwärts. Es wäre ganz schön, wenn sich hier noch einige Leute finden würden, mit denen man seine Erfahrungen austauschen oder auch mal die Probleme der Lehraufgaben besprechen kann. Ich wünsch euch allen viel Glück. |
| 60 | Rechtswirt /in- Bitte mal melden |
| 01.03.2003 | Hallo Andrea, ich finde es echt gut mal jemand gefunden zu haben, der auch das Fernstudium zum Rechtswirt macht. Ich habe bis jetzt nämlich noch keinen anderen gefunden. Ich fände es gut, wenn es Lerngruppen gäbe, wo sich Leute aus der gleichen Umgebung treffen können und zusammen lernen. Weil mir fällt alleine zu Lernen häufig schwer und mir fehlt etwas der Antrieb. Wäre schön wenn du zurückschreiben würdest. |
| 60 | Rechtswirt /in- Bitte mal melden |
| 03.03.2003 | Hallo Corinna, ich gebe Dir völlig recht. Ich habe im Mai 2002 angefangen, hab also fast ein Jahr geschafft und mir geht es da wie Dir. Es ist super schwer sich aufzuraffen und zu lernen. Woher kommst du Corinna? Ich komme aus Berlin. Bisher kriege ich die Lehraufgabenn fast immer gelöst aber wenn ich mir vorstelle ich soll den ganzen Stoff ohne irgendwelche Hilfe in der Prüfung wissen, graust es mir jetzt schon. Wie siehts bei Dir aus? Bei welchem Lehrbrief bist du gerade? Freue mich von Dir zu hören :-). Liebe Grüße |
| 60 | Rechtswirt /in- Bitte mal melden |
| 06.03.2003 | Hallo Andrea, ich hab auch im Mai 2002 angefangen. Die Lehrbriefe hab ich schon seit ein paar Monaten nicht gelöst, ich bin jetzt noch bei Familienrecht, ich kann das bis zur Prüfung wahrscheinlich nie aufholen. Ich komme übrigens aus Heilbronn, ist in der nähe von Stuttgart. Vielleicht machen wir die Prüfung ja zusammen, dann könnten wir uns mal kennenlernen. Wie viel lernst du jeden Tag? Ich müsste eigentlich jeden Tag 8 Stunden lernen, damit ich das je wieder aufholen kann. Wie alt bis du? Hast du schon viel Berufserfahrung? Also ich bin 21 Jahre alt und habe 2 Jahre ausgelernt. Ich freue mich schon auf deine Antwort, lieben Grüße von Corinna :-) |
| 60 | Rechtswirt /in- Bitte mal melden |
| 21.03.2003 | Hallo Corinna, tut mir leid, dass ich erst jetzt antworte. Mich hat die Grippe auch erstmal für drei Wochen außer Gefecht gesetzt. Ich komme aus Berlin und bin 24 Jahre alt. Steh also schon ein paar Jährchen im Berufsleben :-). Ich bin gerade bei Handeslrecht. Also wenn du möchtest, kann ich dir dir meine Lösungen zu Familienrecht und Erbrecht zukommen lassen, die beiden Lehrbriefe habe ich gelöst. Dann kam Gesellschaftsrecht und dann eben Handelsrecht. Beides habe ich nicht geschafft. Aufgrund der Krankheit hatte ich keine Zeit. Und vor allem schwer ist es ohnehin. Also ich muss bis zur Prüfung noch vier Lehrbriefe aufholen, z.B. noch Bereicherungsrecht. Bisher habe ich in den Lehrbriefen fast immer ein gut bekommen. Auch mal sehr gut,und auch mal befriedigend. Es hält sich die Waage. Lernen, dass ist immer so eine Sache: wenn ich von der Arbeit komme, abends hab ich fast immer keine Lust. Du hast recht, 8 Stunden müsste man mindestens aufbringen pro Tag, um wirklich fit darin zu werden. Aber wer kann das schon mit dem normalen Arbeitstag. Ich muss sagen, mir ist es jetzt im Winter echt schwer gefallen zu lernen, weiß auch nicht. Sonst habe ich immer am WE so vier Stunden gelernt, aber auch nicht immer durchgehalten. Die Lehrbriefe schreibe ich meistens an einem Freitag, damit ich das Wochenende noch ein bißchen Zeit für andere Sachen habe ;-). Man muss sich ja auch mal erholen. Ich finde auch, dass die Akademie den Stoff bis zur Prüfung ruhig etwas eingrenzen könnten. Das wäre schon mal eine große Hilfe. Sozusagen Schwerpunkte setzen. Kommst du mit den Fallrepitorien gut klar? Oder mustest du dir auch schon so viele Bücher kaufen?. Freue ich mich auf Antwort. Achso, schau auch mal in deinen privaten Nachrichten nach. Hab dir noch was hinterlegt. Liebe Grüße und viel Spaß beim Lernen :-) |
| 60 | Rechtswirt /in- Bitte mal melden |
| 13.05.2003 | Hallo, ich bin Marion und bin im Dezember 2002 mit dem Fernstudium zur Rechtswirtin bei der FSH Saarbrücken begonnen und würde mich freuen, wenn ich ein paar Leute kennenlernen würde, die das gleiche machen. Ich bin froh, dieses Forum gefunden zu haben, denn bei einem Fernstudium steht man ja so ziemlich alleine da...Vielleicht kann man ja hier einige Fragen klären, die man alleine nicht so gut bewältigt?Würde mich freuen, wenn das klappt. Bis denn!! Marion :-) |
| 60 | Rechtswirt /in- Bitte mal melden |
| 14.05.2003 | Hallo Ihr zusammen, ich habe den Rechtwirt in der Tasche. Ich hatte letztes Jahr im November das Examen und habe Ende Januar mein Ergebnis bekommen. Da ich mit der Endnote befriedrigend bestanden habe, bin ich ganz zufrieden. Nach meinen Hausaufgaben wollte ich zwar mit voll befriedigend abschließen, aber wenn man die Prüfung hinter sich hat oder mittendrin ist zählt nur eins 4 Punkte , die muss man nämlich pro Klausur in der Prüfung erreichen um zu bestehen. Meine ganzen Unterlagen habe ich noch, also wenn einer Fragen hat......... ;-) Nur raus damit, wenn ich helfen kann, helfe ich gerne. Was habt Ihr denn weiter vor, wenn Ihr den Rechtswirt in der Tasche habt ? Würde mich mal interessieren, was Ihr so plant. Viele Grüße Silvia |
| 60 | Rechtswirt /in- Bitte mal melden |
| 18.05.2003 | Hallo Silvia! Ich habe dir eine private Nachricht geschrieben. Hast du sie erhalten? |
| 60 | Rechtswirt /in- Bitte mal melden |
| 25.05.2003 | Hallo Irene, habe Dir eine private Nachricht geschickt. Viel Glück Silvia |
| 61 | Kosten der Vollstreckungsandrohung |
| 06.02.2003 | Hi, hab mal ne dringende Frage! Mein Fall! Schuldner zahlt auf gerichtlichen Vergleich nicht. Habe Vollstreckungsandrohung an seinen Anwalt geschickt! Forderungskonto leider falsch berechnet. RA von Schuldner befasst sich damit und stellt unserem Mandanten Kosten dafür in Rechnung (Gebühr für ZV gem. § 57) Muss doch net unser Mandant zahlen, oder? |