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| 704 | Klage auf vorzugsweise Befriedigung oder Drittwide |
| 27.04.2005 | Oh je, das ist ja vorher durcheinander geraten. Also noch ein Versuch: Kann der Verkäufer einer unter Eigentumsvorbehalt verkauften Sache, wenn diese beim Käufer gepfändet wurde, auch Klage auf vorzugsweise Befriedigung erheben oder ist er ausschließlich auf die Drittwiderspruchsklage verwiesen? In § 805 steht ja: ... kann ein ... auf Grund eines Pfand- oder Vorzugsrechts nicht widersprechen. Kann denn Eigentumsvorbehalt als Vorzugsrecht angesehen werden? Und bei Eigentumsvorbehalt kann er ja widersprechen, nämlich Drittwiderspruchsklage also schließt dies doch dann Klage nach § 805 aus, oder? LG Ela |
| 704 | Klage auf vorzugsweise Befriedigung oder Drittwide |
| 27.04.2005 | Also soweit ich weiß ist Klage auf vorzugsweise Befriedigung nur dann gegeben, wenn der Anspruchsteller ein gesetzliches oder anderweitiges Pfandrecht an dem Gegenstand / der Sache hat. Der Verkäufer hat zwar das Eigentum, aber kein Pfandrecht. Das hat nämlich der Gläubiger des Käufers durch die Pfändung erworben. Geht also nur im Wege der Drittwiderspruchsklage. |
| 704 | Klage auf vorzugsweise Befriedigung oder Drittwide |
| 28.04.2005 | jep dito die klage auf vorzugsweise befriedigung können z.B. Vermieter machen |
| 705 | Förderung Studium Rechtswirt |
| 27.04.2005 | Hallo, ich möchte mich demnächst zum Fernstudium Rechtswirt an der FSH Saar in Saarbrücken anmelden. Ich habe auch schon versucht über die RAK Stuttgart ein Stipendium zu bekommen. Leider sind die Töpfe leer. Welche staatliche Förderung gibt es noch und welche Voraussetzungen muss man erfüllen? Wie sieht das Studium eigentlich genau aus. Schafft man es in der von der FSH vorgegebenen Zeit von 6-8 Stunden die Woche? Braucht man dazu noch bestimmte Fachliteratur? Wenn ja, welche ist denn am geeignetsten und was kostet diese. Wäre echt froh, wenn sich jemand melden würde. Grüße Carolin |
| 705 | Förderung Studium Rechtswirt |
| 28.04.2005 | Hallo! Ich habe mich auch an der FSH angemeldet und fange ab Oktober an. Ich habe auch schon an das Meister-Bafög gedacht, allerdings habe ich schon öfter gelesen, dass dieses Studium nicht förderungsfähig ist?!? Bin auf die Antworten gespannt! LG Mareik |
| 705 | Förderung Studium Rechtswirt |
| 28.04.2005 | Guck mal auf der HP vom Arbeitsamt und dort unter dem Stichwort KURS . Wenn das Studium dort zu finden ist, dann ist es für das Meister-Bafög förderungsfähig. |
| 705 | Förderung Studium Rechtswirt |
| 29.04.2005 | Also laut Aussage der Kammer wird der Studiengang durch den sog. Meister-Bafög gefördert. Mal sehen. Wie lange hat es bei Dir gedauert bis Du Bescheid bekommen hast, dass Du genommen wird. Lg. Carolin |
| 705 | Förderung Studium Rechtswirt |
| 29.04.2005 | Hallo! Ich glaube es hat ungefähr 3 Tage gedauert, bis ich den Aufnahmebescheid bekommen habe. Wann willst Du denn mit dem Studium anfangen? Die FSH hat noch dazu geschrieben, dass als Fachliteratur der Schönfelder und Satorius hilfreich wären. LG Mareike |
| 705 | Förderung Studium Rechtswirt |
| 04.05.2005 | Hallo, bin seit 6 Monaten beim FSH Studium dabei. Sehr Hilfreich ist zum Beispiel Palandt - Kurzkommentar BGB ,Zöllner Kommentar ZPO und Schönke / Schröder Kommentar zum StGB. Kaufen ist so eine Sache die Bücher sind sehr teuer. Am besten ist es wahrscheinlich öfters die Bibliothek zu besuchen. |
| 706 | Eintragung in UR-Rolle für U-Begl. |
| 28.04.2005 | Hallo an alle, zunächst möchte ich sagen, daß ich das Forum wirklich toll finde, viele interessante Themen. Bei uns im Notariat herrscht eine heiße Diskussion: Bei Unterschriftsbeglaubigungen ist das, was der Mandant unterschreibt die private Urkunde, der Beglaubigungsvermerk ist die öffentliche Urkunde. Darüber sind wir uns einig. Frage ist jetzt, welches Datum in die Urkundenrolle eingetragen wird. Klar ist, daß nur öffentliche Urkunden in die Rolle eingetragen werden. So, meine Meinung ist nun, daß, wenn der Mandant am 10.04.05 da war und ein Schriftstück vor der Notarin unterschrieben hat, der Notar den Beglaubigungsvermerk jedoch erst am 20.04.05 unterschreibt, in der Urkundenrolle die Urkunde (Beglaubigungsvermerk) mit Datum: 20.04.05 eingetragen wird. Meine Kollegin sieht es anders, sie meint, daß die Urkunde mit Datum 10.04.05 eingetragen wird. Dies kann jedoch bedeuten, daß die Datumsangaben in der Urkundenrolle nicht chronologisch sind, wenn z. B. zwischen der Unterschrift und dem Beglaubigungsvermerk noch weitere Urkunden (KV, GS o.ä.) gefertigt werden. Es wäre toll, wenn ich hier Antworten auf unsere Diskussion kriegen könnte. Danke schon mal im Voraus für Eure hilfe. Gruß Maike |
| 706 | Eintragung in UR-Rolle für U-Begl. |
| 28.04.2005 | Du hast Recht und Deine Kollegin hat nicht Recht. Begründung: Wie Du schon schreibst geht es um die öffentliche Urkunde, den Teil mit der U.-Begl., und da ist Tag der Ausstellung der Urkunde der Tag, an dem der Notar den Begl.-vermerk unterschreibt. So steht es nach meiner Erinnerung in betr. Fachbüchern und Kommentaren zum BeurkG, die ich aber hier jetzt nicht nennen kann mit den betr. Stellen, ist nicht mein Spezialgebiet und ich habe auch nur ältere Auflagen hier und nicht so viel Zeit, die Stellen zu suchen, aber da ich mir entspr. auch nicht 100%ig sicher bin, warte ruhig andere Antworten ab. Es werden sich auch viele melden wie Deine Kollegin, die von der anderen Meinung aufgrund jahrelanger Praxis überzeugt sind. Merkt ja auch niemand und wird infolgendessen dann nicht beanstandet , ich kenne es aus der Notarpraxis auch von den meisten so, dass die von Mandanten unterschr. Urk. am Tag als sie da waren in der UR. eingetr. werden, auch wenn man erst ein bis drei Tage oder später dazu kommt, den Begl.-vermerk zu schreiben und vom Notar unterschreiben zu lassen. Genaue Notare schreien dann aber auf und fragen Wollen Sie mir eine Falschbeurkundung unterjubeln? wenn man ihnen dann einen Begl.-vermerk mit Datum 10.4. am 20.4. oder 13.4. zur Unterschrift vorlegt. Genau genommen muss es dann im Begl.-Vermerk der Tag der Unterschrift des Notars sein, und entspr. auch in der UR. MfG M. Filzek www.filzek.de |
| 706 | Eintragung in UR-Rolle für U-Begl. |
| 28.04.2005 | Hallo Herr Filzek, vielen Dank schon mal für die Antwort; ich werde diese in die Diskussion mit einbringen und mal schaun, wie das Ergebnis ist. Gruß Maike |
| 706 | Eintragung in UR-Rolle für U-Begl. |
| 28.04.2005 | Es ist wirklich der Tag der Beglaubigung bzw. Beurkundung einzutragen. Ich habe zwar auch momentan keinen Kommentar zur Hand, aber ich bin mir fast 100%ig sicher. Wir machen das mit der Vergabe der Nummern immer so (das hat sich jetzt schon in 3 Büros als bewährt erwiesen): DIe Sache wird beurkundet bzw. beglaubigt. Der Notar (oder der Mitarbeiter im Vorzimmer) vergibt sodann eine lfd. Nr. welche er in eine Tabelle (entweder in Form eines Buches oder eine Excel-Tabelle) einträgt. Das sieht bei uns ungefähr so aus: Dienstag, 26. April 2005 URNr. Beteiligte Gegenstand bei Urkunde 15 Müller/Meier Kaufvertrag 16 Meier Grundschuld 16 17 Schmitt Ubegl. Genehmig. 18 Schmitz Löschungsantrag Mittwoch, 27. April 2005 URNr. Beteiligte Gegenstand bei Urkunde 19 Müller Auflassung 16 20 Schmitz Testament 17 Diese Nummer kommt dann auch direkt auf die Akte. Danach werden die Akten verteilt - entweder zurück an den Notar oder direkt zum Sachbearbeiter. Anhand dieser Listen werden auch die Einträge in die Urkundenrolle vorgenommen. Man kann die Listen auch koppeln, z. B. mit einer Übersicht über Kostenaus- und eingänge oder so. Anfangs erscheint das System zwar etwas unübersichtlich (weil ja fast das selbe drin steht wie in der Urkundenrolle), aber in den Büros wo so was gemacht wird kommt es so gut wie nie vor, dass eine Nummer nicht oder doppelt vergeben wird oder eine Urkunde vergessen wird zu registrieren. Auch das „bei Urkunde“ ist ganz hilfreich. Dieser Vermerk ist anders zu verstehen als die letzte Spalte in der Urkundenrolle. Sie besagt einfach nur unter welcher Aktennummer die Urkunde zu finden ist ;-) Hoffe hab jetzt nicht vollständig verwirrt? LG Andrea |
| 706 | Eintragung in UR-Rolle für U-Begl. |
| 28.04.2005 | Ups, irgendwie klappt das nicht dass ich mich anmelde und dann Beiträge schreibe. Ich kann mich zwar anmelden, aber wenn ich einen Beitrag schreibe bin ich wieder „nicht registriert“. Seltsam ... Und ich merk grad dass meine Tabelle ja „klasse“ aussieht *grummel* - alle Formatierungszeichen (Tabs und Leerzeichen) sind weg :-( Na ja, ich hoffe es ist trotzdem verständlich... |
| 706 | Eintragung in UR-Rolle für U-Begl. |
| 28.04.2005 | also ich hab das wirklich noch nie gehört, dass in die urkundenrolle ein anderes datum reinkommt, als in die urkunde wir nehmen für alles das datum, an dem es unterschrieben wurde (ist ja in dem sinne schon die beglaubigung, denn in dem augenblick sichtet der notar die unterschrift und kontrolliert ggf noch den perso und die urkunde in dem sinne ist ja dann schon fertig, fehlt nur noch die beglaubigung. und wegen der liste mit den UR-Nrn... wieso gebt ihr nicht einfach jede urkunde gleich zum eintragen, dann kann nichts passieren.. |
| 706 | Eintragung in UR-Rolle für U-Begl. |
| 29.04.2005 | WIr machen das deshalb mit der Liste weil zum direkten Eintragen ab und zu einfach die Zeit fehlt. Bei knapp 3000 Urkunden im Jahr... |
| 706 | Eintragung in UR-Rolle für U-Begl. |
| 30.04.2005 | naja gut dann halt erst in die liste und dann in die urkundenrolle... aber die liste ist doch dann nichts anderes als die UR oder? und wenn ihr nicht genug zeit habt, solltet ihr mal über neue angestellte nachdenken ;-) |
| 706 | Eintragung in UR-Rolle für U-Begl. |
| 12.05.2005 | In die Urkundenrolle wird das Datum eingetragen, an dem der Mandant die Urkunde unterschreibt, also auch tatsächlich im Büro ist. Du nimmst ja auch auf dem Vermerk das Datum der Beglaubigung. Bei uns ist das zumindest so. |
| 706 | Eintragung in UR-Rolle für U-Begl. |
| 13.05.2005 | Nein! In die Rolle kommt das Datum an dem der Notar beglaubigt. Das kann ja auch ein anderes sein als der Mandant unterschreibt. Nimm z.B. ne Handelsregisteanmeldung einer KG. Alle Kommanditisten kommen an verschiedenen Tagen zum Beglaubigen ihrer Unterschriften. Erst wenn der letzte unterschrieben hat beglaubigt der Notar (es sei denn er ist scharf auf möglichst viele kleine UR.Nrn.) und nimmt dann DAS Tagesdatum an dem er beglaubigt. DAS wird dann auch in die Rolle eingetragen. @Kathrin. Na ja, noch mehr Angestellte? Wir sind schon 7 Vollzeit- und 4 Teilzeitkräfte (wovon letztes Jahr 2 neu eingestellt wurden). Aber es kommt halt auch immer auf den Umfang des Büros an... LG Andrea |
| 706 | Eintragung in UR-Rolle für U-Begl. |
| 15.05.2005 | @andrea: wie viele anwälte/notare habt ihr denn? bei verschieden daten, machen wir glaub ich verschiedene begl. |
| 706 | Eintragung in UR-Rolle für U-Begl. |
| 17.05.2005 | @KathrinL Ich arbeite in RLP bei einem Nur-Notar und wir haben nur einen... Wir machen halt deshalb nur eine Begl. weil wir Nummern sparen wollen. Wir sind meistens froh wenn wir nicht zu oft über die 3.000 kommen. Sonst besteht irgendwann ja die Gefahr dass wir noch einen Notar hier in die Stadt bekommen. Oder dass ein anderer hier eine Geschäftsstelle eröffnen darf. Daher werden solche kleinen Sachen wie Beglaubigungen oft auch zusammengefasst. Okay, gibt zwar weniger an Gebühren, aber das mit den Begl. rechnet sich meistens eh nicht... |
| 706 | Eintragung in UR-Rolle für U-Begl. |
| 18.05.2005 | oh man ihr müsst probleme haben... wir haben einen Anwaltsnotar und 1 Angestellte (mich; naja eigentlich Azubi ;-) und eine Halbtagsangestellte, die das Notariat macht. na wenn ihr so um die 3000 urkunden habt, dann ist das auch kein Wunder und da grault ihr euch vor einem neuen Notar? (bei uns in der Stadt sitzen allein in unserer Straße 5 (ca 40.000 Einwohner; 21 Anwaltsnotare; wir haben so minimum 300 Urkunden) was heißt rlp ? |
| 706 | Eintragung in UR-Rolle für U-Begl. |
| 19.05.2005 | RKP = Rheinland-Pfalz Es kommt vielleicht auch immer auf die Urkunden selbst an. Alleine kann man das hier kaum schaffen. Wir haben fast keine Beglaubigungen, sondern fast nur normale Urkunden, die teilweise schon sehr umfangreich sind (20-30 Seiten sind keine Seltenheit). Und da sitzt man manchmal schon mehrere Wochen/Monate an einer Akte. Allein mit der Vorbereitung und der Abwicklung. So Standardsachen wie normale Hausverkäufe und so gehen dann natürlich schneller und laufen fast nebenher... |
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| 19.05.2005 | Ups, meinte natürlich RLP statt RKP ;-) |
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| 21.05.2005 | das hab ich jetzt auch schon rausbekommen, welche stadt genau? |
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| 21.05.2005 | @ CO das machen wir auch so, daher haben wir kein Problem mit dem Datum der Urkunde, weil es immer das gleiche ist |
| 706 | Eintragung in UR-Rolle für U-Begl. |
| 23.05.2005 | In der Nähe von Mainz... mit direktem Blick auf den Rhein :-) und wo arbeitest du??? |
| 706 | Eintragung in UR-Rolle für U-Begl. |
| 23.05.2005 | 30 km südlich von Hamburg mit direkten Blick auf die Hauptstraße LOL |
| 706 | Eintragung in UR-Rolle für U-Begl. |
| 15.08.2006 | Antwort auf: Hallo an alle, zunächst möchte ich sagen, daß ich das Forum wirklich toll finde, viele interessante Themen. Bei uns im Notariat herrscht eine heiße Diskussion: Bei Unterschriftsbeglaubigungen ist das, was der Mandant unterschreibt die private Urkunde, der Beglaubigungsvermerk ist die öffentliche Urkunde. Darüber sind wir uns einig. Frage ist jetzt, welches Datum in die Urkundenrolle eingetragen wird. Klar ist, daß nur öffentliche Urkunden in die Rolle eingetragen werden. So, meine Meinung ist nun, daß, wenn der Mandant am 10.04.05 da war und ein Schriftstück vor der Notarin unterschrieben hat, der Notar den Beglaubigungsvermerk jedoch erst am 20.04.05 unterschreibt, in der Urkundenrolle die Urkunde (Beglaubigungsvermerk) mit Datum: 20.04.05 eingetragen wird. Meine Kollegin sieht es anders, sie meint, daß die Urkunde mit Datum 10.04.05 eingetragen wird. Dies kann jedoch bedeuten, daß die Datumsangaben in der Urkundenrolle nicht chronologisch sind, wenn z. B. zwischen der Unterschrift und dem Beglaubigungsvermerk noch weitere Urkunden (KV, GS o.ä.) gefertigt werden. Es wäre toll, wenn ich hier Antworten auf unsere Diskussion kriegen könnte. Danke schon mal im Voraus für Eure hilfe. Gruß Maike |
| 706 | Eintragung in UR-Rolle für U-Begl. |
| 16.08.2006 | Du hast Recht und Deine Kollegin hat Unrecht; siehe Kommentare zu (§ 40?) BeurkG über die Möglichkeit der Beglaubigung / Fertigung des Begl.-vermerks auch einige Tage später u. dessen Maßgeblichkeit, und wohl auch entspr. Regelungen in der DONot. Jedenfalls ist die Urkunde nicht an Hitlers Geburtstag (20.4.), sondern am Geburtstag meiner Kinder (10.4.) einzutragen. |
| 706 | Eintragung in UR-Rolle für U-Begl. |
| 16.08.2006 | Habe mich am Ende der Antwort vertan, natürlich muss es umgekehrt heißen, dass die Urk. mit Datum 20.4. = Datum der Unterschrift des Notars unter Begl.-vermerk einzutragen ist, also leider doch an Hitlers Geburtstag. Heil, heil! |
| 706 | Eintragung in UR-Rolle für U-Begl. |
| 16.08.2006 | bitte Martin, warum antwortest du auf solche bloßen Zitierungen?! |
| 706 | Eintragung in UR-Rolle für U-Begl. |
| 17.08.2006 | Ach so, das war mir gar nicht aufgefallen, oder ich dachte, die Frage stellt sich jetzt gerade neu. Dann war die ganze Frage mit dem bloßen Zitat wohl ein Versehen oder Tippfehler? |
| 707 | Zuständiges Gericht Mahnverfahren |
| 28.04.2005 | Wir haben hier z. Zt. ein Problem und streiten uns mit dem RA und (!) dem Gericht: Welches Gericht ist im Mahnverfahren zuständig, wenn es um rückständige Mietzahlungen geht? Streitiges Gericht ist klar, das Gericht, zu dessen Gerichtsstand die Wohnung gehört. Wie verhält es sich aber mit dem Mahnverfahren? RA meint, dass hier trotzdem das Gericht vom Wohnsitz des Antragstellers zuständig ist. Liebe Grüße, Ines |
| 707 | Zuständiges Gericht Mahnverfahren |
| 28.04.2005 | Tut mir leid, aber meinerseits muss ich dem RA zustimmen. Nach § 689 Abs. 2 ZPO ist für Mahnverfahren AUSSCHLIEßLICH das Amtsgericht, bei dem der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, zuständig! Höre mir aber auch gerne andere Meinung an ... :-) |
| 707 | Zuständiges Gericht Mahnverfahren |
| 28.04.2005 | Ja, also da muss ich mich anschließen. Mahnverfahren immer das Gericht am Wohnsitz des Antragstellers es sei denn, der Antragsgegner wohnt im Ausland (Vertragsland). Dann ist das Gericht zuständig, dass für das Klageverfahren zuständig wäre. |
| 707 | Zuständiges Gericht Mahnverfahren |
| 28.04.2005 | ja logisch, beim mahnverfahren ist doch nicht ausschlaggebend, um was für einen streit es geht... immer der wohnsitz des antragstellers (im inland)!!! |
| 707 | Zuständiges Gericht Mahnverfahren |
| 30.04.2005 | Bei Mietangelegenheit immer das Gericht wo sich das Objekt, spricht die Wohnung befindet. |
| 707 | Zuständiges Gericht Mahnverfahren |
| 30.04.2005 | Bei Mietangelegenheit immer das Gericht wo sich das Objekt, spricht die Wohnung befindet Beim Streitgericht ist dies zutreffend, nicht jedoch bei Mahngericht!!! |
| 707 | Zuständiges Gericht Mahnverfahren |
| 30.04.2005 | Also würdet Ihr mich reden hören, dann würde ich sagen, oh man was habe ich da geschrieben, natürlich das Gericht des Antragstellers. :rot: |
| 708 | Berufungsfrage, Gebühr |
| 01.05.2005 | Aus einen Beschluss unserer Berufungsklage von der 2.ten Instanz, hieß es, dass keine Aussicht auf Erfolg gibt. Unser Mandant wollte somit auch früher aufhören. Gebührenfrage: entsteht eine volle 1,6 Verfahrensgebühr oder eine vorzeitige Beendigungs Verfahrensgebühr 1,1??? Ich hoffe, Ihr könnt schnell helfen. |
| 708 | Berufungsfrage, Gebühr |
| 02.05.2005 | Antwort auf: Aus einen Beschluss unserer Berufungsklage von der 2.ten Instanz, hieß es, dass keine Aussicht auf Erfolg gibt. Unser Mandant wollte somit auch früher aufhören. Gebührenfrage: entsteht eine volle 1,6 Verfahrensgebühr oder eine vorzeitige Beendigungs Verfahrensgebühr 1,1??? Ich hoffe, Ihr könnt schnell helfen. Hallo, die Berufungsklage wurde doch eingereicht - also eine volle Gebühr für die Berufung,keine vorzeitige Beendigung.Früher aufhören heißt, dass die Sache nicht zur mündl.Verhandlung kommt und damit auch Terminsgebühr ersparen bleibt. Viele Grüße |
| 708 | Berufungsfrage, Gebühr |
| 15.05.2005 | vorzeitige Beendigung ist es, wenn du auftrag hast die klage zu fertigen, diese dann gerade geschrieben wird und dann doch nicht eingereicht |
| 709 | Nix los |
| 02.05.2005 | Hallo, wo seit Ihr denn alle. Nix mehr los im Forum, oder habt Ihr alle Urlaub ??? ;-) ;-) ;-) |
| 709 | Nix los |
| 02.05.2005 | Ich bin da :-) |
| 709 | Nix los |
| 02.05.2005 | Ich hab Urlaub... und viiiiiel Sonne gehabt heute!! Morgen muss ich kurz in die Kanzlei und dann erst wieder Montag *freu* Euch viel Spaß beim schuften! Hab auch gehört, dass das Wetter morgen schon wieder schlechter werden soll :-( Lieben Gruß, Dina |
| 709 | Nix los |
| 03.05.2005 | Ich bin auch noch da! und hab zzt. nicht viel Arbeit!!! :-) |
| 709 | Nix los |
| 03.05.2005 | Ich leider auch nicht :-( |
| 709 | Nix los |
| 03.05.2005 | Ja, Urlaub - es war herrlich!!! ;-) |
| 709 | Nix los |
| 04.05.2005 | Na wenn Ihr nix zu tun habt, dann kommt mal bei mir vorbei. Nach meinem Urlaub, wächst mir die Arbeit über den Kopf und die Entpsannung ist hin *puh*. wie organisiert ihr euch das denn, ??? |
| 709 | Nix los |
| 04.05.2005 | Ist bei mir genauso! :-( Auch ein Grund, warum das Forum derzeit etwas kürzer treten muss ... |
| 709 | Nix los |
| 04.05.2005 | Das Beste...El-Chefe kommt und sagt ah Frau X schön das sie wieder da sind. Im nächsten MOment hagelt es nur vor Bänder die noch am selben Tag raus müssen.. wobei ich dann aber schon in 2 std. Feierabend habe und noch de Post machen muss..boah ich hasse das manchnaml..ist das bei euch auch so? Chefs kommen spät bevor man Feierabend hat und dann muss aber alles erldigt werden.. *arg* |
| 709 | Nix los |
| 04.05.2005 | Ich habe immer so wahnsinnig viel zu tun, dass ich nicht weiß, wo mir der Kopf steht. Zusätzlich zu den Arbeiten, die nicht vom Band kommen, habe ich täglich über 100 Minuten Diktat :-) Freizeit habe ich höchsten 1 x im Jahr, wenn mein Chef Sommerurlaub macht. Manchmal ganz schön ätzend, jeden Abend später raus. Auch wenn man dankbar sein kann, dass man so eine Position hat und einen Arbeitsplatz sicher hat. Wurzeline |
| 709 | Nix los |
| 04.05.2005 | Schön zu hören, dass es nicht nur mir so geht!!!:-D |
| 709 | Nix los |
| 04.05.2005 | Am besten war ja der Spruch, ach Frau X wollen Sie denn nicht Feierabend machen??? Hä, also da kugelten mir echt die Augen raus, zumal ich gerade ja die Post gemacht habe... Solche Stellung meine liebe Wurzel, werden aber sehr sehr oft ausgenutzt. |
| 709 | Nix los |
| 04.05.2005 | Da fällt mir das Gedicht einer Reno ein, das mir meine erste Ausbilderin zur Abschlussprüfung übergeben hat: Lieber Gott!! Gib mir das Gedächtnis eines Elefanten oder zumindest aber ein unfehlbares Dreijahresgedächtnis. Laß das Wunder geschehen, daß ich alles zur selben Zeittun kann: zum Beispielmehrere Telefone bedienen und dazu noch einen Brief schreiben, der unbedingt heute noch raus muß , obwohl ich weiß,daß er erst morgen unterschrieben wird. Statte mich mit der Geduld eines Engels aus, wenn der Chef mich stundenlang eine Akte suchen läßt, die ich schließlich auf seinem Schreibtisch finde. Vergiß bitte, daß ich als Schulabschluß Mittlere Reife angeben muß und fülle meine Gehirnwindungen mit dem Wissen eines Universitätsprofessors. Hilf mir, alles zu verstehen, auch wenn die Informationen unverständlich sind; hilf mir, alles richtig zu machen, auch wenn die Anweisungen falsch sind. Erleuchte mich, so daß ich allerzeit weiß, wo der Chef ist, was er tut und wann er zurückkommt - auch wenn er verschwand, ohne ein Wort zu sagen. Laß mich, wen ich Weisungsgemäß Akten ablege, ahnen, welche davon der Chef in den nächsetn Tagen unter allen Umständen haben muß (Besorgen Sie mir die Akte - wie ist mir egal!!) Gib mir Nerven wie Drahtseile, damit ich unerschüttlich lächle, wenn der Chef daran zerrt. Belohne die Chefs, die bei solchem Zerren nicht mitmachen, die wissen, daß eine Anwaltsgehilfin auch nur ein Mensch ist, und die danach handelt. |
| 709 | Nix los |
| 04.05.2005 | @Dina: Super!!! Passt wie die Faust auf s Auge!!! :-) |
| 709 | Nix los |
| 04.05.2005 | Der beste Spruch meiner Chefin eines Tages um 17.10 Uhr (wir arbeiten bis 17.30 Uhr) Kommen Sie, wir machen Schluss für heute - ich mich gefreut wie ein Schneekönig und als wir fast draußen waren sagt sie Ach.....es ist ja erst 10 nach......nee, das geht nicht. Das Telefon muss bis halb 6 besetzt sein :-) Toll oder? |
| 709 | Nix los |
| 04.05.2005 | Auch was Schönes: Der Anwalt bringt ein 30 Minuten Band und fragt nach 15 Minuten, ob es schon fertig ist. Auf die Frage, wie man 30 Minuten Diktat in 15 Minuten schreiben soll, bekommen man nur die Antwort: Wieso, man kann doch auf dem Diktiergerät die Schnelligkeit einstellen, oder? :-) |
| 709 | Nix los |
| 04.05.2005 | Ha ha ha, recht hat er oder? ;-) Naja die Logik eines Anwaltes ;-) |
| 709 | Nix los |
| 06.05.2005 | *lach* wie gemein. Aber stimmen kann es, wenn er sich lieber mehr Zeit als nötig beim Diktieren lässt. |
| 710 | Beschwerdegebühr |
| 03.05.2005 | Ist die Beschwerdegebühr in II. Instanz höher als 5/10? BRAGO?? |
| 710 | Beschwerdegebühr |
| 03.05.2005 | Nein! |
| 711 | § 33 Abs. 3 BRAGO = RVG? |
| 04.05.2005 | Wir haben einen Unterbevollmächtigten im Berufungsverfahren beauftragt. Ich weiß jetzt nicht so recht, wie ich unsere Gebühren abrechnen muss. Die volle Verfahrensgebühr ist klar, nur welche Terminsgebühr kann ich für uns berechnen? Irgendwie stehe ich auf dem Schlauch! Vielen Dank schon mal für Eure Antworten! |
| 711 | § 33 Abs. 3 BRAGO = RVG? |
| 04.05.2005 | Ich würde sagen gar keine. Die Terminsgebührt fällt nur an in folgenden Fällen: - Vertretung im Termin, - Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten SV anberaumten - Termin oder bei der Mitwirkung von Besprechungen auch wenn der RA!!! nischt zu sagen hatte. Da Ihr aber, ja einen UB beauftrag habt, geschah weder das eine noch das andere, also keine TG. Einen Ersatz für § 33 Abs. 3 BRAGo gibt es nicht |
| 711 | § 33 Abs. 3 BRAGO = RVG? |
| 04.05.2005 | Hatte ich mir schon gedacht!!! Schade! :-( Vielen Dank und lieben Gruß Imke |
| 711 | § 33 Abs. 3 BRAGO = RVG? |
| 04.05.2005 | Hatte ich mir schon gedacht!!! Schade! :-( Vielen Dank und lieben Gruß Imke |
| 711 | § 33 Abs. 3 BRAGO = RVG? |
| 04.05.2005 | Ups! |
| 711 | § 33 Abs. 3 BRAGO = RVG? |
| 15.05.2005 | steht ja auch nirgenswo... die abteilung für den UBV und Terminsvertreter ist Nr 3400 bis 3402 und da gibts keine gebühren für den HBV außer die normale verf.geb. |
| 712 | Einstweilige Verfügung - Abrechnung RVG |
| 04.05.2005 | Ich habe einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Amtsgericht gestellt. Dieser wurde mittels Beschluss abgewiesen. Gegen diesen Beschluss habe ich sofortige Beschwerde eingelegt. Dieser wurde nicht abgeholfen und das Verfahren dem Landgericht zur Entscheidung vorgelegt. Das Landgericht hat sodann die einstweilige Verfügung erlassen. Welche Gebühren kann ich nach RVG im Kostenfestsetzungsantrag geltend machen? Vielen Dank! |
| 712 | Einstweilige Verfügung - Abrechnung RVG |
| 04.05.2005 | Müsste eine 1,3 Verfahrensgebühr nach 3100 VV sein. Im Kommentar steht: Das RVG kennt keine speziellen Gebührenbestimmungen für Eilverfahren. Der RA verdient daher im gerichtlichen Verfahren die Gebühren gem. VV 3100f. Das gilt für Arreste, einstweilige Verfügungen, etc. |
| 712 | Einstweilige Verfügung - Abrechnung RVG |
| 04.05.2005 | Danke, aber das weiß ich doch bereits :-) Meinte das eigentlich eher bzgl. der Beschwerdegebühr und ob ich vor dem Landgericht eine erneute Gebühr ausgelöst habe!? Sorry, Frage war ein bißchen undeutlich ... |
| 712 | Einstweilige Verfügung - Abrechnung RVG |
| 04.05.2005 | Ups sorry! Dann habe ich echt die Frage falsch verstanden ;-) Also zu deiner Beschwerde, wir hatten das neulich auch und haben dann für die Beschwerde noch die 0,5 nach 3500 VV abgerechnet. Wenn das Gericht die Einstweilige Verfügung ablehnt und man dann die Beschwerde einlegt, fällt die 3500 gesondert an. So hatten wir zumindest den Kommentar verstanden :-) Hm und mit dem LG... bin ich mir nicht sicher! Würde aber eher sagen, da fällt keine neue Gebühr an, das war ja kein neuer Rechtszug oder? |
| 712 | Einstweilige Verfügung - Abrechnung RVG |
| 04.05.2005 | So hätte ich jetzt auch getippt! Dann sind wir ja wenigstens zu zweit einer Meinung. Ich versuch´s einfach so ... (Verfahrens- und Beschwerdegebühr) Danke nochmals, Sweetyne |
| 713 | Zwangsvollstreckung - Bruttolohn |
| 04.05.2005 | Hallo! Ich habe ein Problem in der Zwangsvollstreckung aus einem Titel wegen einer Bruttolohnforderung. Die Hauptforderung bezieht sich auf eine Bruttolohnforderung abzüglich einer bereits getätigten Nettolohnzahlung.(Es ist nicht sicher, ob die Firma eine ordnungsgemäße Abrechnung auch gegenüber den Sozialversicherungsträgern gemacht hat.) Ich habe die Differenz der beiden Beträge als meine Hauptforderung angesetzt. Liege ich da richtig? Wer kann mir bitte helfen??? Ist der Differenzwert auch der Wert für meine Gebührenrechnung? |
| 713 | Zwangsvollstreckung - Bruttolohn |
| 15.05.2005 | im prinzip schon... aber wieso willst du denn brutto haben, dass muss doch der betrieb machen! und wenn die das nicht machen, dann kommt bei denen der gvz |
| 714 | Nochmals..Pfändung der Mietkaution.. |
| 06.05.2005 | Ich muss noch einmal anfragen, weiß denn keiner, wie ich die Mietkaution pfänden kann...bzw. ob diese überhaupt pfändbar ist..? Eigentlich laß ich ja, dass diese pfändbar sei, möchte dies jedoch in einer Gesetzesgrundlage nachlesen können, hat evt. jemand etwas für mich zum nachlesen? |
| 714 | Nochmals..Pfändung der Mietkaution.. |
| 10.05.2005 | Hallo Funny, klar ist die Mietkaution pfändbar. Siehe hierzu Stöber (11. Auflage) Rd.-Nr. 265. Ich habe das erst einmal gemacht (ohne Beanstandung durch AG). Leider ist die Pfändung aber ins leere gegangen, da der Vermieter selbst Ansprüche hatte. Viel Glück Maike |
| 714 | Nochmals..Pfändung der Mietkaution.. |
| 12.05.2005 | Vielen Dank. |
| 714 | Nochmals..Pfändung der Mietkaution.. |
| 01.01.2006 | test |
| 714 | Nochmals..Pfändung der Mietkaution.. |
| 01.01.2006 | Na toll, nachdem ich es jetzt ca. 10 Mal versucht habe, hat mein Test doch noch geklappt. Also dann auf´s Neue: Ich beabsichtige nun ebenfalls, eine Mietkaution zu pfänden. Prinzipiell ist mir klar, dass es möglich ist, aber ich weiß nicht so genau, wie man das umsetzt, auch wenn ich eine Ahnung habe. Könnt Ihr mir hierzu Mustertexte, Tipps oder Anregungen geben? Bin für alles dankbar. |
| 714 | Nochmals..Pfändung der Mietkaution.. |
| 02.01.2006 | direkt vorgegebene Texte sind mir jedenfalls nicht bekannt - ansonsten: ganz klar: Mieter ist Schuldner, Vermieter ist Drittschuldner - und dann die wo auch immer hinterlegte Mietkaution genau benennen (Achtung, bei Anlage der Kaution als Sparbuch fallen auch Zinsen zu Gunsten des Mieters an - nicht vergessen, diese mitzupfänden). Fertig ist der Pfüb |
| 715 | schlechte Noten - keine Chance |
| 06.05.2005 | Hallo an alle. Ich bin neu hier und finde das Forum toll. Ich bin gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte. War nach meiner Ausbildung ein Jahr lang fest eingestellt und ein anderes Mal 3 Monate. Im Moment bin ich mir jedoch nicht mehr sicher, ob ich den Beruf weiter ausüben will, weil ich - wie es aussieht - wohl keine großen Chancen mehr auf diesem Gebiet haben werde. Ich habe meine Ausbildung mit einem ausreichend abgeschlossen, ich weiß, ich hätte es besser machen können, aber jetzt ist es zu spät. Ich habe berufsübliche Kenntnisse, die besser sind, als meine Noten es hergeben. Ich bin derzeit seit wieder mal 3 Monaten arbeitslos und kriege ständig Absagen und obwohl ich ein super Arbeitszeugnis habe, wirken die Noten dennoch um so erdrückender. Ich habe mir schon überlegt, evtl. an eine Fachoberschule zu gehen und somit Fachhochschulabschluss zu machen, aber dann würde das nur einige Fächer meiner Ausbildung rechtfertigen. Ein Lehrgang zur Bürovorsteheherin erfordert jedoch eine längere Beschäftigungdauer in meinem Beruf. Ich bin im Moment irgendwie leicht verzweifelt, weil mein Leben irgendwie stehen geblieben ist. Hatte jemand evtl. auch ein ähnliches Problem und wie habt ihr es gelöst oder was denkt ihr über mein Problem? Ich muss einfach ein paar Meinungen hören. Ich danke schon mal im Voraus. |
| 715 | schlechte Noten - keine Chance |
| 07.05.2005 | Hi! Mir geht es ähnlich wie Dir, nur hab ich meine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten mit sehr gut abgeschlossen. Bin danach ans Gericht gegangen und war dann dort todunglücklich und hab angefangen Bewerbungen zu Rechtsanwälten zu schreiben. Von 60 Bewerbungen hatte ich zwei erfolglose Vorstellungsgespräche und sonst nur Absagen und dass trotz meines sehr guten Abschlusses und eines sehr guten Arbeitszeugnisses von meiner Ausbildungsrechtsanwältin. Jetzt bin ich seit knapp zwei Jahren bei der Gemeinde beschäftigt, der Job macht mir aber überhaupt keinen Spaß und ich möchte nun unbedingt wieder zum Rechtsanwalt. Daher bin ich momentan auch am Überlegen, ob mir das Rechtsfachwirtstudium bessere Chancen einräumt, wieder eine Stelle beim Rechtsanwalt zu finden. Die Zulassungsvoraussetzungen erfülle ich aber auch nicht. Und so bin ich momentan voll am grübeln, was ich tun soll. |
| 715 | schlechte Noten - keine Chance |
| 12.05.2005 | Hey, nun bin ich hier schon mind. 2 mal rausgeflogen... Ich verstehe überhaupt nicht, warum du so wenig Erfolg bei deinen Bewerbungen hattest. Du hast doch sehr gute Noten und ein sehr gutes Arbeitszeugnis noch dazu. Sehr schade das mit dem Rechtsfachwirt. Aber sag mal, was hältst du von Rechtsassisten? Das überlege ich mir im Moment. Weißt du was? Ich glaube, wenn man überdurchschnittlich gute Noten im Gehilfenbrief hat (und evtl. Berufserfahrung), kann man es trotzdem mit dem Rechtsfachwirt probieren..erkundige dich..ich finde, du hättest die Voraussetzungen dafür. |
| 715 | schlechte Noten - keine Chance |
| 12.05.2005 | Ich kenne solche Situationen schon zu genüge von jüngeren Kollegen. Ob man gute oder schlechte Noten hat spielt überhaupt keine Rolle. Es kommt rein, wie Ihr bestimmt schon gehört habt, auf die Berufserfahrung an. Viele Anwälte wissen oder denken, das Berufsanfänger nicht das Leisten können wie eine bodenständige Reno. Sie haben Angst vor vielen Fehlern und denken auch, Anfänger können nicht richtig selbstständig arbeiten. Für euch ist es wichtig bleibt am Ball, und wenn Ihr nur bei einem RA aushelfen tut. Ich meine soweit euer finazielles es erlaubt. fragt bei Anwälte nach ob sie ein Schreibkraft oder eine Aushilfe brauchtn, aber gebt bloß nicht auf. Die Ausbildung zur Reno ist schon in der Schule wie auch in der Praxis mit sehr hohen Anforderungen verbunden, wer es geschafft hat kann Stolz auf sich sein, und hier aufzugeben ne dafür hat man nicht drei Jahre gepaukt. Ich kann nur ein Beispiel sagen nach meiner Ausbildung wurde ich nicht üebrnommen und war arbeitslos gewesen, ich habe erst an jeden Anwalt der eine email adresse besitzt, eine Anfrage gesandt, an jeden in Berlin geschäftsansässigen! von 50 Anfragen kam 20 mit einer positiven Rückanwort, der Rest hielt es nicht mal für nötig! und von diesen 20 waren 15 Bewerbungen und 5 mal durfte ich mich vorstellen.. ich hatte mir gesagt wenn das nicht funktioniert dann rufe ich in der Kanzelei an, die in meinen Nachbarnbezirken liegen. Gott sei dank brauchte ich das dann nicht mehr. Viele Grüße und viel Aufbauvitamine wünscht euch Funny |
| 715 | schlechte Noten - keine Chance |
| 12.05.2005 | Natürlich gibt es nicht nur 50 Anwälte mit Email Adresse in Berlin, ach ein Quatsch den ich da schreibe sorry. Ich meinte Ich wollte und habe dann 50 geschafft :-D :-D :-D |
| 715 | schlechte Noten - keine Chance |
| 12.05.2005 | Mit der Zulassung zum Rechtsfachwirtstudium schaut es bei mir eher schlecht aus. Frau Schröter vom Soldan Verlag meinte, dass erstmal die zugelassen werden, die die Voraussetzungen erfüllen und wenn dann im September (Studium beginnt im Oktober) noch Plätze frei sind, kann ich nochmal nachfragen und dann bräuchte ich extra noch eine Ausnahmegenehmigung von der Rechtsanwaltskammer. Nachdem ich aber so mitbekommen habe, dass die Seminare ziemlich ausgebucht sind und teilweise sogar Wartelisten bis 2008 existieren, sind meine Chancen da wohl nicht so gut. Deswegen liebäugle ich auch gerade mit dem Rechtsassistenten. Hast Du Dir da schon Infos eingeholt? Weißt Du, wann da immer Prüfungen sind? Ich denk mal, dass es auf jeden Fall wichtig ist, dass Du trotz der Arbeitslosigkeit schaust, dass Du Dich weiterbildest und wenn Du da gut abschließt, zeigt das den Arbeitgebern, dass Du belastbar und motiviert bist. Die Fachhochschule tät ich Dir eher weniger empfehlen, wenn Du nicht weißt, was Du mit dem Abschluss anfangen willst, also ob Du nen Studium, wofür Du das Fachabi brauchst, anfangen willst. Beitrag wurde editiert (2005-05-20 21:31:02) |
| 715 | schlechte Noten - keine Chance |
| 16.05.2005 | @Funny: Ja du hast ja recht. Ich war bislang auch noch nie wirklich arbeitslos, also nicht in dem Sinne, dass ich mal ne Woche oder weniger nicht gearbeitet habe. Ich bin bisher, wenn ich arbeitslos war, immer auf Minijobbasis beschäftigt gewesen bei meinem Anwalt und bin es Gott sei Dank immer noch. Aber das mit der E-Mail ist eine sehr gute Idee! Das werde ich auch machen, danke Dir :) Und du hast recht, Berufserfahrung ist das A und O. Aber bei meinem Anwalt hat sich auch mal einer aus Stuttgart gemeldet und fragte ihn über mich aus, warum ich denn so schlechte Noten hätte und ein so gutes Arbeitszeugnis, er meinte eben auch gleich noch dazu, dass ich wohl die schlechtesten Noten von allen Bewerbern hätte, das gibt mir natürlich Mut ;)..aber ich versuche drüber zu stehen und weiter zu machen. Ich fands schön, dass mein Anwalt es mir überhaupt erzählt hat. Denn eigentlich ist er ja mehr danach orientiert, dass ich solange wie möglich bei ihm aushelfe...Naja jeder für sich selbst. |
| 715 | schlechte Noten - keine Chance |
| 16.05.2005 | @Katie: Also ich würde es aber trotzdem versuchen mit dem Rechtsfachwirt. Ich habe schon selbst geguckt (also wegen mir), ich erfülle ja auch nicht die Voraussetzungen. Mein Chef meinte, ich soll mich erkundigen, ob die Aushilfstätigkeit anerkannt wird, aber darum kann ich mich ja kümmern, wenn die Zeit ausreichend ist ;) Also ich habe hier im Forum das mit dem Rechtsassistenten erfahren. www.rechtsassisten.de. Da gibt es eigentlich alles zu dem Lehrgang, guck mal hier im Forum: http://www.renothek.esommer.org/topic.php?topic=623&rubrik=4 Hab auch mal meinen Anwalt auf den Lehrgang angesprochen, er würde ja einige Lehrgänge kostenmäßig auch für mich übernehmen, was ich echt super finde. Er meinte dazu nur: und was haben Sie dann davon?? Auf den Argumenten, dass ich ja ein fundierstes Wissen dadurch erlange und bessere Rechtskenntnisse, welche für meinen Berufsweg nützlich sein könnten und meine Einsatzbereitschaft wiederspiegeln würden, reagierte er nur: Naja, aber mehr als Rechtsanwaltsfachangestellte sind Sie dann doch auch nicht. Und er hat Recht. So ein Mist nochmal! *g* Aber eigentlich besser, als nix tun! Naja ich überlege noch, Rechtsassistent, wenns geht, vllt. Bürovorsteher oder falls auch nur greifbar, Rechtsfachwirt... |
| 715 | schlechte Noten - keine Chance |
| 16.05.2005 | Auf die Argumente... |
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| 17.05.2005 | Ich mache momentan auch das Rechtsfachwirtstudium. Überdurchschnittliche Noten in der Abschlussprüfung sind allerdings dafür nicht erforderlich! |
| 715 | schlechte Noten - keine Chance |
| 19.05.2005 | Ja ich weiß, dass keine überdurchschittliche Noten für das Rechtsfachwirtstudium erforderlich sind. Aber es ist erforderlich, dass man eine Berufserfahrung von mind. zwei Jahren nachweisen kann. Ich finde es aber schade, wenn einige Leute, die sehr gute Noten haben und gut arbeiten können, keine Chance auf Grund der derzeit miesen Arbeitsmarktlage haben, sich fortzubilden und aus ihrem Leben etwas zu machen. Ich sprach es als einen Versuch an, es drauf ankommen zu lassen und einfach mal nachzufragen, ob man nicht doch in solchen Fällen als Ausnahme gilt. |
| 715 | schlechte Noten - keine Chance |
| 19.05.2005 | achso ja..lies mal hier nach: http://berufenet.arbeitsamt.de/bnet2/R/B7812106zugang_a.html dort steht: Abweichungen sind möglich. So kann zur Prüfung ferner auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. |
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| 19.05.2005 | ??? Aber Du arbeitest doch beim RA......oder nicht? |
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| 19.05.2005 | ja schon, aber nur auf minijob-basis und wenn ich alles zusammen nehme, dann kommt bei mir folgendes raus: 1 jahr festes arbeitsverhältnis (30-h-woche) 3 monate vollzeitbeschäftiungsverhältnis 6,5 monate minijob (aushiolfslon aus nebentätigkeit) bei 12 stunden die woche.. das sind so schon nicht mal 2 jahre und wenn man die stunden noch berücksichtigt und meine noten..na mahlzeit *g* |
| 715 | schlechte Noten - keine Chance |
| 19.05.2005 | Und wie alt bist Du wenn ich fragen darf? |
| 715 | schlechte Noten - keine Chance |
| 19.05.2005 | Voraussetzung für die Zulassung zur Rechtsfachwirtprüfung ist, dass man eine Berufserfahrung von zwei Jahren vorweisen kann, und zwar zum Zeitpunkt der Prüfung. Das ist meiner Meinung nach doch zu Schaffen, denn so ein Kurs zieht sich doch eine Weile hin. Ich persönlich habe direkt nach der Ausbildung mit diesem Fachwirtkurs angefangen und komme genau auf zwei Jahre Berufserfahrung. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob man jetzt nur 30 h pro Woche arbeitet oder voll. Hauptsache, man arbeitet in einer Kanzlei. Zu welchen Konditionen ist doch letztlich egal. LG |
| 715 | schlechte Noten - keine Chance |
| 19.05.2005 | Für den ReFaWirt in Berlin muss man eine einschlägige Berufstätigkeit von 1/2 Jahr mitbringen, wenn man sich anmeldet. Das macht dann bis zur Prüfung mindesten 2 Jahre, wenn man bis zum Ende des Lehrgang in Arbeit bleibt. Aber wenn man den Job während des Lehrgangs verliert, wird man sicher trotzdem zur Prüfung zugelassen. Sonst würde doch als Zugangsvoraussetzung für den Lehrgang selbst ein halbes Jahr einschlägige Berufserfahrung nicht ausreichen. |
| 715 | schlechte Noten - keine Chance |
| 24.05.2005 | @ All: Hi Leute, ich habe gerade meine schriftlichen Prüfungen zum Rechtsfachwirt in Köln abgelegt. Das mit den 1-2 Jahrenberuferfahrung wird nicht so genau genommen. Ich habe den Kurs unmittelbar nach meiner Ausbildung begonnen, da mir die Ausbildung sowie mein Tätigkeitszeitraum bis zu den Prüfungen angerechnet wurde. Ich kann euch nur sagen, dass der Kurs nebst Prüfen echt schwer ist... aber es lohnt sich auf jeden Fall. Gruss Desert_M Beitrag wurde editiert (2005-05-24 17:44:43) Beitrag wurde editiert (2005-05-24 17:45:02) |