RENOTHEK
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752 Prüfungsangst
31.03.2006 wir sind immer den lehrern hinterher gerannt und haben so lange genervt, bis sie was vom ergebnis verraten haben. *g* ich hatte eigentlich nur schiss, schlechter abzuschneiden als in den drei schuljahren. zumal ich in der prüfung mit zivilprozessrecht, sozialkunde und wirtschaftslehre voll die verpeilung hatte. *g* ich hatte soviel dafür gelernt, aber irgendwie kam davon gar nix drin vor... naja und in der prüfung hatte ich nachher auch die 3. *g*
753 Büroorganisation Aktenvernichtung
04.06.2005 Hallo,

ich soll einem Junganwalt, der eine neue Kanzlei gründen möchte, die Möglichkeiten der Akenvernichtung/verwahrung aufzählen.

Sowei ich weiss, gibt es
- einfach die ganze Akte wegzuhängen oder aber
- Anschreiben, der MDt. möge seine Akte abholen, sonst wird sie vernichtet. Dann wird die Akte bis auf Vor-Kostenblat + wichtige Unterlagen weggeheftet. Der Rest kommt in den Reisswolf.

Ist vielleicht eine komische Frage, aber welche gängisten Methoden gibt es nocht bzw. verwendet Ihr?
753 Büroorganisation Aktenvernichtung
04.06.2005 § 50 II BRAO:
Der RA hat die Handakten auf die Dauer von fünf Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraumes, wenn der RA den Auftraggeber aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist.
§ 50 IV BRAO:
Handakten ......sind nur die Schriftstücke, die der RA aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit von dem Auftraggeber oder für ihn erhalten hat, nicht aber der Briefwechsel zwischen dem RA und seinem Auftraggeber und die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat.
753 Büroorganisation Aktenvernichtung
04.06.2005 Danke im Grunde sind das ja nur die Gesetzesgrundlagen zu dem was ich schrieb. ABer vieleicht handhabt ja jemand es noch anders. Zb im Px archivieren ect.
753 Büroorganisation Aktenvernichtung
04.06.2005 Da gibts noch nen 5. Absatz in dem steht, dass Abs. 4 entsprechend Anwendung findet, wenn die Akten in elektronischer Form geführt werden. Das sind die Vorschriften hierzu. Welche Möglichkeiten soll es denn noch geben?? Um die Aufbewahrungspflicht kommt der RA nicht drumrum also stellt sich nur die Frage, in welcher Form er die Akten aufbewahren möchte. In Papierform, in elektronischer Form oder eben er händigt sie dem Mdt. aus.



753 Büroorganisation Aktenvernichtung
05.06.2005 Ich glaube, das ist etwas zu kurz gesprungen.
Erst einmal gelten die kurzen Fristen der BRAO nur dann, wenn nicht die langen Fristen der AO greifen.
Dieses setzt voraus, dass steuerrelevante Belege im Original nicht in der Akte abgeheftet sind und eine Kopie der Kostenrechnung sich ebenfalls außerhalb der Akte befindet.
Steuerrelevanter Schriftverkehr, der elektronisch geführt wurde, ist ebenfalls nach der AO aufzubewahren und zwar in elektronischer Form. Da reicht schon eine Excel-Tabelle mit Reisekosten aus.
Wenn wir schon von den Fristen der BRAO sprechen, dann sollte auch festgestellt sein, wann die Fristen beginnen.
Regelmäßig ist das der Fall mit dem Ende des Jahres, in dem das Mandat beendet wurde.
Wenn ich regelmäßig schreibe, dann deswegen, weil die Verjährungsregelungen im Hinblick auf Regresse der Mandanten einen anderen Beginn der Aufbewahrungsfrist angeraten erscheinen lassen.
Ein weites Feld.
753 Büroorganisation Aktenvernichtung
05.06.2005 ich glaube wir bewahren die immer 10 Jahre auf (gibts bei notariatsakten eine andere Frist?)

wir heften sie einfach aus dem aktendeckel aus, so dass nur noch der sogenannte handaktenbogen übrig bleibt und das wird alles zusammengeheftet und jede Akte bekommt vom Programm eine Ablagenummer (bestehe aus dem Jahr und fortlaufende Nummern -> siehe unten) zugeteilt, die wir unten und oben mit Edding groß draufschreiben

tja und dann werden sie halt fortlaufend gestapelt und jeder Stapel wird mit Aktengurten zusammengezurrt und bekommt noch ein Fähnchen mit den Nummern drauf, die in diesem enthalten sind (z.B. 050010 - 050020) und der ganze klumpatsch kommt dann in den keller

naja und die Urkunden muss man ja eh aufbewahren (Urkundenkasten)

Beitrag wurde editiert (2005-06-05 19:28:06)
753 Büroorganisation Aktenvernichtung
05.06.2005 Notariatsakten 7 Jahre
754 Fristenberechnung
04.06.2005 Guten Abend,

ich arbeite seit kurzem bei einem Anwalt, muss dazu sagen das ich schon sehr lange raus bin. Also was mich nicht in Ruhe läßt, ich sollte iene Frist zur Berufung eintragen, Urteil zugesltell am 09.05.2005 also endet für mich die Fris am 06.06.2005. Mein Cehf sagt es gabe eine Änderung, wonach nunmehr die Frist in WOchen berechnet wird. D.H die Frist würde am 09.05.2005 enden. Blöde Frage aber hat er recht?
754 Fristenberechnung
05.06.2005 Wenn das Urteil am 09.05.05 zugestellt wurde, läuft die Frist zur Einlegung der Berufung am 09.06.05 ab (1 Monat, NICHT 4 Wochen).
Die Berufungsfrist beträgt einen Monat; sie ist eine Notfrist und beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung (§ 511 ZPO).

754 Fristenberechnung
05.06.2005 Nicht vergessen: unbedingt gleich bei Zustellung des Urteils die Berufungsbegründungsfrist mit notieren!!! 2 Monate ab Zustellung des Urteils!!! (nicht mehr wie früher ein Monat nach Einlegung der Berufung)
754 Fristenberechnung
05.06.2005 Biene, ich kann dir nicht folgen. Ein Monat ist ein Monat - und der endet eben bei dir am 09.06.05. Schau mal in die ZPO unter Berufungsfrist (§ 517). Ich muss meine Chefin immer mit den entsprechenden Gesetzestexten überzeugen und möglichst noch die passende Seite aus dem Kommentar kopieren, wenn sie anderer Meinung ist als ich und ich sicher bin, dass ich weiß was ich weiß...

Und selbstredend die Berufungsbegründungsfrist für 2 Monate nach Urteilszustellung notieren (die Frist findest irgendwo in den 520er-Hausnummern).

Dein Chef liegt völlig falsch. Vielleicht notierst du einfach eine Sicherheitsfrist für dich und deinen Chef zwei/drei Tage vor Ablauf - und erläuterst ihm das ein wenig, dann weiß er, dass er sich auf dich verlassen kann und klopft die vielleicht sogar auf die Schulter... (symbolisch natürlich). ;-)

Beitrag wurde editiert (2005-06-05 18:27:05)
755 Weiterbildung Notariat für reine RA-Fachangestellt
05.06.2005 Hallo,
nachdem die Ausbildung zur tatsächlichen RENO ja immer seltener wird (als ich meine Ausbildung machte, waren ca. 80 % der Schulklasse wie ich reine RA-Fachangestellte), wollte ich mich mal erkundigen, ob es vllt eine Weiterbildung für Rechtsanwaltsfachangestellte im Notarbereich gibt (z. B. in der Form eines Fernstudiums mit Kostenrecht u.s.w.). Habe nun schon länger gesucht und in der Regel wird für Weiterbildung im Notarbereich auch Berufserfahrung bei einem Notar vorausgesetzt. Aber da die Ausbildungsberufe RENO und RA-Fachangestellte doch relativ nah beinander liegen, darf es doch nicht sein, dass man sich nach jahrelanger Berufserfahrung wieder als Azubi bewerben müsste, um sich im Notariat weiterzubilden?????
755 Weiterbildung Notariat für reine RA-Fachangestellt
05.06.2005 hier sind die Fortbildungsmaßnahmen der einzelnen RENO-Vereine sehr empfehlenswert. Den für Ihren Wohnsitz zuständigen können Sie unter http://www.reno-bundesverband.de finden.
755 Weiterbildung Notariat für reine RA-Fachangestellt
05.06.2005 @angie:

kann ich nicht behaupten, bei in der klasse (14) war nur eine RA!
und in der anderen klasse (11) waren glaub ich 3
756 Gilt BRAGO oder RVG?
07.06.2005 Habe Januar 2004 nen Scheidungsantrag eingereicht und diese Woche ist das Scheidungsurteil ergangen. Ich rechne doch dann nach BRAGO ab, oder?
756 Gilt BRAGO oder RVG?
07.06.2005 Ganz genau. Auftrag für Scheidungsverfahren und gesamtes Scheidungsverfahren vor dem 01.07.04!
756 Gilt BRAGO oder RVG?
07.06.2005 die einzigen Ausnahmen, die ich bisher hatte, ist

- MB (BRAGO) <-> ZV (RVG)
- I. Instanz (BRAGO) <-> II. Instanz (z.B. Berufung nach 1.7. eingelegt RVG)
- selbstständiges Beweisverfahren (isoliert, BRAGO) <-> dann Hauptverfahren nach 1.7. eingeleitet (RVG)
757 RA-Micro - Rubrumplatzhalter
07.06.2005 Hallo,

kennt sich jemand damit aus? Ich hab immer das Problem, dass beim Rubrum dann unser Mandant nicht als Kläger drin steht, sondern immer nur 001001$13. :-( Hatte jemand das schon mal? RA-Micro Hilfe hat mir leider auch nicht geholfen. Hab alles richtig angegeben.

LG Dina
757 RA-Micro - Rubrumplatzhalter
07.06.2005 hast du mal im Briefkopfdesigner gekuckt?

musst vielleicht wenns nix bringt, dir mal ne aktuelle CD-Version schicken lassen, hilft manchmal
757 RA-Micro - Rubrumplatzhalter
07.06.2005 Was genau hat das mit dem Briefkopf zu tun?
757 RA-Micro - Rubrumplatzhalter
08.06.2005 Ich bin der Meinung, dass Rubrumhalter etc. schon in der Rubrik Briefkopf einzustellen sind. Bei uns funktioniert es.

[http://www.my-smileys.de/smileys2/crash_2.gif]

RA-Micro muss dir doch helfen können, dafür bezahlt ihr doch. versuch es doch einfach mal in einer anderen Zweigstelle .
757 RA-Micro - Rubrumplatzhalter
08.06.2005 die sind 100 % im Briefkopf einzustellen
hab ich selber schon gemacht...
aber wie gesagt, manchmal spackt RA-Micro n bißchen
wir hatten mal n N auf jeder ersten Seite, die wir ausgedruckt haben ganz oben links und nach ein paar Updates war es einfach weg :-)

Beitrag wurde editiert (2005-06-08 21:27:45)
757 RA-Micro - Rubrumplatzhalter
09.06.2005 Reden wir eigentlich von den gleichen Platzhaltern? Ich meine nämlich die für Schreiben ans AG (In dem Rechtsstreit soundso ./. irgendwen, Aktenzeichen: 1 2 34/56) Da kann ich ja einfach *rub1 beispielsweise bei der Korrespondenzadresse des AG´s eingeben und brauch´s nicht immer selbst zu schreiben. Ich mein nicht das Klagerubrum an sich. Da haben wir vielleicht was anderes gemeint. Das Klagerubrum schreib ich übrigens immer von Hand, wusste gar nicht, dass es bei RA-Micro dafür eine Voreinstellung gibt :boah:

Hab jetzt übrigens trotzdem mal ein Update angefordert. Mal abwarten...
757 RA-Micro - Rubrumplatzhalter
09.06.2005 also bei uns ist für unser aktenzeichen, aktenbezeichnung, datum und so weiter ein rubrum im Briefkopf enthalten

meinst du jetzt die Betreffzeile fürs AG zum Beispiel:

In dem Rechtsstreit
Meyer ./. Müller
Az: B 3456/05

das musst du doch in den aktendaten mit aufnehmen, als korrespondenzadresse mit dem kürzel A und da kannst du auch den betreff mit eingeben und wenn du dann ans Gericht schreibst schreibst du *A234/05A und dann ruft er die Adresse mit dem Kürzel A mit Betreff auf!
757 RA-Micro - Rubrumplatzhalter
09.06.2005 Ja nur ich will in den Korrespondenzadressen beim AG nicht

In dem Rechtsstreit
Müller ./. Meier
Aktenzeichen: 3 O 333/33

eingeben müssen sondern halt nur

*rub1
3 O 333/33

dann ruft er das o.a. Rubrum bei *A234/05A auch auf, halt nur schon formatiert wie ich *rub halt angegeben habe, d.h. bei uns mit doppeltem Zeilenabstand unter die Aktennummer unterstrichen, du hast ja wahrscheinlich dann alles untereinander stehen und musst evtl noch dran arbeiten, falls ihr das auch anders macht oder so.
757 RA-Micro - Rubrumplatzhalter
09.06.2005 Für Adresse, Aktenzeichen und Aktenbezeichnung und Datum die Platzhalter sind bei uns auch im Briefkopf übrigens. Das kenn ich auch. Ich will aber halt die anderen Platzhalter. Wenn du unter Word die RA-Micro Hilfe aufrufst und dann Rubrumplatzhalter eingibst, da steht was man da alles einfügen kann bei dem was ich meine. Aber genau das klappt halt nicht :-(
757 RA-Micro - Rubrumplatzhalter
09.06.2005 axo... ihr habt word, na dann weiß ich das nicht so genau... das soll wohl auch nicht so doll mit RA-Micro zusammen arbeiten

hm, aber wie machst du das mit dem *rub? das ist doch immer anders..
757 RA-Micro - Rubrumplatzhalter
10.06.2005 Morgen!

Ich hab zB *rub1 für in dem Rechtsstreit Mdt ./. Gegner
*rub2 ist Rechtsstreit Gegner ./. unseren Mandanten
*rub3 ist zB in der Familiensache Mdt ./. Gegner

usw usw.
Ich hab halt für jede Möglichkeit so einen Platzhalter. Ich werde mich noch mal vertrauensvoll an unsere RA-Micro Spezialistin wenden und hoffen, dass sie es weiß.
757 RA-Micro - Rubrumplatzhalter
10.06.2005 also wenn du *rub1 eingibst, zeigt er diese Fehlermeldung anstelle des Namen des Mandanten

ich weiß es nicht, musst du mal da kucken, wo du die rub1 usw eingibst (wie macht man das eigentlich?)
757 RA-Micro - Rubrumplatzhalter
10.06.2005 Also jetzt mal ganz von vorn: *rub1 gibt man unter word ein, indem man da halt reinschreibt

&&*
In dem Rechtsstreit
$13 ./. $33
Aktenzeichen: - §3 -

wobei die Zahlen dann halt für jeweils den Mandanten, den Gegner und logischerweise das Gerichtsaktenzeichen stehen.
Dann gibt man als Korrespondenzadresse das Gericht an, und in den Betreff schreibt man in die 1.Zeile *rub1 und in die 3. Zeile das Aktenzeichen.
Ich hab das auch alles korrekt so eingegeben und unter der RA-Micro Hilfe steht es auch genau so, aber er schreibt mir einfach nicht den Namen des Mandanten da rein
757 RA-Micro - Rubrumplatzhalter
15.06.2005 Morgen!

Hier die Lösung des Problems: Die Rub-Platzhalter sind unter der Textverarbeitung eingegeben und unter Word verändert worden und das verträgt sich wohl alles nicht. Jetzt hab ich alles neu gemacht und es funktioniert wieder.

Schöne - vor allem richtig sonnige - Grüße
dina
757 RA-Micro - Rubrumplatzhalter
15.06.2005 aha... siehste, wusst ichs doch, word war das problem...

na dann is ja ma gut
758 Anrechnen von Beratung RVG auf Geschäftsgebühr RVG
07.06.2005
758 Anrechnen von Beratung RVG auf Geschäftsgebühr RVG
07.06.2005 Beratung in Ehe- und Folgesachen, danach Geschäftsgebühr verdient aber nicht über alles was Beratungsgespräch betraf. Wie wird hier angerechnet?
758 Anrechnen von Beratung RVG auf Geschäftsgebühr RVG
08.06.2005 Ich weiß nicht, ob ich dich richtig verstanden habe. Ihr habt den Mandanten beraten und seid hinterher tätig geworden, aber über mehr, als was beraten wurde?? Es hat sich bei der Geschäftsgebühr der Streitwert erhöht? Dann würde ich die Beratung aus dem niedrigeren Wert abziehen. Oder sinds verschiedene Angelegenheiten?
758 Anrechnen von Beratung RVG auf Geschäftsgebühr RVG
08.06.2005 Alos ich finde diese Stichpunkte ja sehr kurz. Geschäftsgebühr verdient nach Beratung? also kam der mdt. zur beratung und hat sich später entscheiden vorzugehen oder wie? geht es weiter zu gericht?
758 Anrechnen von Beratung RVG auf Geschäftsgebühr RVG
08.06.2005 also ich würde sagen, du musst eine neue abrechnung machen...
die alte rechnung über die beratungsgeb ist nichtig

du bekommst eine beratungsgebühr über die sachen, die nicht in der geschäftsgebühr mit reingehören und

eine geschäftsgebühr über den rest, also das wo ihr später etwas gemacht habt
759 Zeugengebühren mit in KFA?
08.06.2005 Ja kommen die nun mit rein oder nicht, wenn der Beklagte vollumfänglich dem Antrag nach verurteilt iost und ihm auch die Kosten des Rechtsstreits auferlegt wurden.

Stehe wohl gerade etwas auf dem Schlauch, aber ist ja noch früh! Und der Kaffee ist noch nicht durch :-)

Dina
759 Zeugengebühren mit in KFA?
08.06.2005 Warum stehst Du auf dem Schlauch oder sagen wir, was bewegt Dich dazu die Gebühren nicht aufnehmen zu wollen?

Nach der neuen ISO 2000 sollen die Mitarbeiter im übrigen die beste Leistung um 9.00 Uhr erbringen ;-)
759 Zeugengebühren mit in KFA?
08.06.2005 :-) :-) Guten Morgen überings :-) :-)
759 Zeugengebühren mit in KFA?
08.06.2005 :rot: oder war das ISO 9000?? :rot:
759 Zeugengebühren mit in KFA?
08.06.2005 Was mich dazu bewegt ist, dass das doofe Gericht meint ich hab da wohl zu viel in meinen KFA eingesetzt, also Gerichtskosten plus 2x100 Euro für Zeugenvorschuss. Wo steht das???

Beste Leistung um 9.00 Uhr? Bei mir sicher nicht.

Ach Funny weil du nur als Gast da warst: bei mir klappt das mit dem Einloggen direkt auf der Startseite ganz gut, also bevor man irgendein Forum besichtigt

LG, Dina
759 Zeugengebühren mit in KFA?
08.06.2005 Hast du evtl Zeugen-/Parteientschädigung UND den Kostenvorschuss für die Zeugen beantragt?
759 Zeugengebühren mit in KFA?
09.06.2005 Ne ne, hab nur die Gerichtskostten für die Klage mit irgendwas über 400,00 € und zwei mal 75,00 € (Vorschuss) für die Zeugen.
759 Zeugengebühren mit in KFA?
09.06.2005 Dann hilft nur anfragen.

stehen auf dem Gerichtsschreiben irgendwelche §§??
759 Zeugengebühren mit in KFA?
09.06.2005 @ Annik

ich an Deiner Stelle würde bei einer normalen Reno Position bei 40 std. mit 1.300,00 Euro - 1.500 Euro sagen, mit der Option nach der Probezeit 1.700 Euro. Wie eben gesagt es kommt drauf an was DU dort machen sollst.
759 Zeugengebühren mit in KFA?
09.06.2005 Antwort auf: @ Annik

ich an Deiner Stelle würde bei einer normalen Reno Position bei 40 std. mit 1.300,00 Euro - 1.500 Euro sagen, mit der Option nach der Probezeit 1.700 Euro. Wie eben gesagt es kommt drauf an was DU dort machen sollst.



ich glaub du hast dich im Thread verirrt.
759 Zeugengebühren mit in KFA?
10.06.2005 Ja und? Kann doch passieren :-P
759 Zeugengebühren mit in KFA?
10.06.2005 war ja nur n hinweis :-)
759 Zeugengebühren mit in KFA?
10.06.2005 Ne standen keine §§. Ich hab jetzt einfach noch mal zurückgeschrieben und mitgeteilt, dass es sich bei den Auslagen um GK und Zeugenvorschuss handelt. Bin gespannt was passiert und werde Euch informieren

Dina
759 Zeugengebühren mit in KFA?
10.06.2005 Ach hast Du es denn nicht definiert?

Zeugengebühren ...
Gerichtskosten ...



759 Zeugengebühren mit in KFA?
12.06.2005 Wenn der Gegner die Kosten 100%ig zu tragen hat, dann auch die zu verauslagenden Zeugengebühren für Eure Zeugen. Schon mal gecheckt, ob was zurückgezahlt wurde, weil die Zeugen vielleicht gar nicht vernommen wurden oder nicht da waren?
Ansonsten: Fighten für den Mandanten! Schau mal in den Zöller, Kommentierung zum § 91 ZPO, da findest Du ganz sicher was (hab den gerade am Sonntagabend zu Hause nicht zur Hand...;-).
759 Zeugengebühren mit in KFA?
12.06.2005 Ja ja ich glaube auch die hat einfach die Kostenbeamtin etwas geschlafen...

LG dina
760 Zwangshypothek
08.06.2005 Wenn ich eine Zwangshypothek eintragen lasse, hat da jemand eine Idee wie lange die dann gültig ist? Gibt es da eine Beschränkung? Ich finde dazu gerade nichts im Gesetz. Oder bleibt die einfach so lange bestehen, bis die Schuld getilgt wurde bzw. das Grundstück veräußert wurde?
760 Zwangshypothek
08.06.2005 Meiner Meinung nach bleibt die Sicherungshypothek so lange bestehen, bis die Forderung getilgt wurde! Jedenfalls habe ich noch nichts davon gehört, dass diese nach Ablauf einer bestimmten Frist - obwohl die Forderung immer noch besteht - gelöscht wird.

Viele Grüße :-)
760 Zwangshypothek
08.06.2005 Sie bleibt so lange im Grundbuch, bis der Eigentümer einen Löschungsantrag stellt, für den er wiederum die Löschungsbewilligung des Gläubigers benötigt.
760 Zwangshypothek
09.06.2005 Vielen Dank!
760 Zwangshypothek
15.06.2005 Die Hypothek verjährt zusammen mit dem ihr zugrundeliegenden Titel. Eine Hypothek ist – anders als eine Grundschuld – akzessorisch, das heißt, wenn der Titel, von dem sie abhängig ist, verjährt oder bezahlt ist, erlischt auch die Zwangssicherungshypothek.

Solange der Titel besteht, besteht auch die Zwangssicherungshypothek.
760 Zwangshypothek
15.06.2005 Also wie Treysse schon schrieb: Einfach so erlöschen kann sie nicht. Einer Löschungsbewilligung des vormaligen Gläubigers und eines Löschungsantrags des Grundstückseigentümers bedarf es schon noch.
Ich weiß bloß nicht, ob der Eigentümer eine Zwangssicherungshypothek auch in eine Eigentümergrundschuld umwandeln kann. Das geht möglicherweise nur bei normalen Hypotheken.
Aber die Bewilligung des Gläubigers ist unerlässlich.
Die Verjährung ist immer auch von dem zu Grunde liegenden Titel abhängig, aber das wurde hier ja schon erwähnt...
760 Zwangshypothek
15.06.2005 @Treysse:

eine Löschungsbewilligung oder eine löschungsfähige Quittung
760 Zwangshypothek
21.07.2006 Antwort auf: @Treysse:

eine Löschungsbewilligung oder eine löschungsfähige Quittung


760 Zwangshypothek
22.07.2006 @Manu80: HIIILFEEEEEEE! :rot:
760 Zwangshypothek
24.07.2006 Bei vollständiger Erfüllung der Forderung, die der Zwangshypo zugrunde liegt, entsteht eine Eigentümegrundschuld § 1163 Abs. 1 BGB.

§1183 Aufhebung der Hypothek: Zur Aufhebung ist die Zustimmung des Eigentümers erforderlich. Die Zustimmung ist dem Grundbuchamt oder dem Gläubiger gegenüber zu erklären, sie ist unwiderruflich.

Will heißen: Von alleine löscht sich eine Hypothek nicht.
760 Zwangshypothek
24.07.2006 ich wollte eigentlich keine Antwort.., sondern eher auf das immer wieder heraufholen von alten Themen ohne einen Kommentar abzugeben anspielen ;-)
760 Zwangshypothek
24.07.2006 Ja da haste recht. watt soll denn des hä?
760 Zwangshypothek
24.07.2006 *haarerauf*
760 Zwangshypothek
24.07.2006 @kathrin ---- mach aber keine Glatze draus ....
760 Zwangshypothek
24.07.2006 Wie geht das eigentlich mit den alten Beiträgen. Stöbert man dann in irgendwelchen alten Sachen herum. Die sehen dann auch immer so komisch aus. Klärt mich doch mal auf. Sind ja manchmal voll die ollen Kamellen.
760 Zwangshypothek
24.07.2006 Wem sagst Du das? Keine Ahnung welcher Hirni immer wieder die alten Sachen raussucht......nerv
760 Zwangshypothek
25.07.2006 manchmal denke ich der Gast ist das.. obwohl der sich irgendwie beruhigt hat (ich will es ja nicht beschreien)

oder User die Posten wollen und es irgendwie nicht können

CHristiaaaaaaaaaaaaaan???
761 Was würdet Ihr machen????
08.06.2005 Ich habe folgendes Problem:

Wir haben eine alte Akte aus 2001. Unser Mandant hatte uns beauftragt, weil der Gegner bei ihm eingebrochen hatte und dadurch Geld gestohlen wurde und einige Dinge beschädigt. Er konnte gefunden werden und es stehen insgesamt 1.421 € aus. Wir hatten ihn damals aufgefordert zu zahlen und die Akte ging unter. Jetzt ist sie wieder aufgetaucht :-) Verjährung war am 04.04.04. Wir haben trotzdem Mahnbescheid beantragt im Dezember 2004. Daraufhin erschien der Schuldner in unserer Kanzlei. Er sei bis Mitte Februar 2005 noch in Haft, käme dann frei, suche nen Job, wäre schon bereit zu zahlen, wenn er das Geld hätte. Hatten Akte auf jetzt auf WV gesetzt und ihn angeschrieben, wie denn der Stand sei, etc. Er meldet sich natürlich nicht. Aktuelle Adresse haben wir. Vollstreckungsbescheid habe ich auch beantragt. Was würdet Ihr machen?

Wurzeline
761 Was würdet Ihr machen????
08.06.2005 Ganz normal weiterlaufen lassen. Er müßte ja erstmal Verjährungseinrede erheben und wenn der Titel dann einmal da ist ...
761 Was würdet Ihr machen????
08.06.2005 Genau, schick ihm den GVZ auf die Pelle - mal sehen was passiert. Aber ich fürchte ja, da ist sowieso nix zu holen, wenn der mal gerade aus dem Knast kommt. Ich würde den Mandanten ernsthaft fragen, ob der dem guten Geld noch schlechtes hinterher schmeißen will (oder war das andersrum?).
761 Was würdet Ihr machen????
08.06.2005 Da hättet iHr aber früher etwas machen können, man kann auch das Tagegeld, welches die Knackis erhalten, pfänden.!
761 Was würdet Ihr machen????
08.06.2005 Außer er will wirklich einen Job, dann gleich mal eine Lohnpfändung hinterher schmeißen, falls es sich überhaupt lohnt. Glaube aber ebenfalls nicht, dass bei dem noch viel zu holen ist.
761 Was würdet Ihr machen????
08.06.2005 so teuer ist ja ein Antrag auf VB auch wieder nicht, den würde ich dann schon noch durchziehen (von wegen gutes Geld/schlechtes Geld) und dann kann man immer noch sehen. sind ja dann wieder 30 Jahre, um zu vollstrecken oder die Akte hängen zu lassen ;-) Vielleicht ergibt sich ja dann was zum pfänden etc. Viel Glück
761 Was würdet Ihr machen????
23.06.2005 Ich würde auch ganz normal weiter machen. Wenn der VB da ist, zur Not vollstrecken (er ist ja wieder aus dem Knast raus, oder hab ich das falsch verstanden?). Anfrage eV. machen. Und, und, und.

Übrigens: Seid ihr sicher, dass das schon verjährt ist? Ich meine, erst kürzlich was gelesen zu haben von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung usw. erst in 10 Jahren! Oder täusch ich mich da?!

@janagh: Es heißt das gute Geld dem schlechten hinterher schmeißen 8-)
761 Was würdet Ihr machen????
23.06.2005 Hat sich das geändert? Früher waren es drei Jahre ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers. Muss ich mal nachchecken, bin mit den neuen Verjährungsfristen noch nicht so vertraut...

Um nochmal auf das gute/schlechte Geld zurückzukommen: Welcher Knacki verdient im Knast so viel, dass was zum pfänden bleibt? Da würde ich mich ja auch mal gerne einknacken lassen. Mir fehlen ab 1. Juli bei der neuen Pfändungstabelle schlappe 500,00 EUR netto, um an die Pfändungsgrenze zu stoßen.... Mach ich da was falsch? :-)
761 Was würdet Ihr machen????
24.06.2005 bis 2001 waren es 3 Jahre ab Kenntnis von Tat und Täter
ab 2002 gibt es mehrer 3 Jahre max 30 JAhre mit Jahresende und Kenntnis wenn zb Vereltzung des Lebens §§ 195, 199 BGB dann gibt es aber noch den § 199 Abs 2 BGb und 199 Abs. 3 BGB und die sagen auch noch anders aus..müßt ihr euch notfalls durchlesen .
761 Was würdet Ihr machen????
24.06.2005 @janagh:

die Pfändungsgrenze liegt bei o Unterhaltsberechtigten Personen bei 990 €... Hast du Kinder? oder wieso verdienst du nur knapp 500 €?

Beitrag wurde editiert (2005-06-24 07:38:19)
761 Was würdet Ihr machen????
24.06.2005 Hm, dann hab ich mich vielleicht doch vertan. Schau bei Gelegenheit nochmal nach.

Gruß
761 Was würdet Ihr machen????
29.06.2005 Hab mich wohl unklar ausgedrückt. Ich dürfte bei meinen beiden süßen Nachkömmlingen ein Nettogehalt von um die 1.500,00 haben und habe 500,00 weniger.
761 Was würdet Ihr machen????
29.06.2005 @Jana:

aber du hast n Mann der mitverdient oder?
761 Was würdet Ihr machen????
02.07.2005 Na zum Glück! Hab ja schon mal irgendwo geschrieben, dass ich allein mit meinen beiden Kleinen Monstern ein Fall zumindest für die Wohngeldstelle wäre. Ohne Partner geht das leider nicht. Und manchen Anwälten/Anwältinnen ist es nicht mal peinlich, wenn sie so ganz nebenbei mal in die Pfändungstabellen schauen. Die denken gar nicht daran, dass die Mitarbeiter da auch ganz schön alt aussehen...
Ich mache den Job, weil ichn ein bisschen Spaß dran hab und um die Haushaltskasse wenigstens ein bisschen mit aufzubessern (sieht ja doch ein bissel besser aus, wenn auf dem eigenen Konto ein kleiner Betrag eingeht. Und zum allein leben, würde es wohl gerade reichen (jedenfalls laut Pfändungstabelle). Aber mit zwei Kindern und dann allein, da haste die Brille in unserem Job.

Beitrag wurde editiert (2005-07-02 10:57:11)
761 Was würdet Ihr machen????
02.07.2005 hn. was verdienst du denn brutto und wo wohnst du? Vollzeitstelle?
762 Neues Forum
08.06.2005 Wäre es nicht sinnvoll, ein neues Forum Namens aktuelle Entscheidungen zu schaffen?

Es wäre schön, wenn man die Möglichkeit hätte nachzulesen sowie auch selber die aktuellsten Entscheidungen zur Verfügung zu stellen, oder auch entsprechende, hilfreiche Literatur.

oder?
762 Neues Forum
10.06.2005 unter

http://www.rechtsfachwirt-portal.de gibt es ein Forum, wo die neueste Rechtsprechung zu den dort enthaltenen Kategorien eingestellt werden kann und eingestellt ist.
Einfach irgendwo ungeordnet Rechtsprechung einzustellen wird nicht viel bringen.
762 Neues Forum
12.06.2005 ich glaub sie meinte eher hier:

eine neue kategorie wie rechtsanwalt und ausbildung
762 Neues Forum
12.06.2005 Wo wollt Ihr denn da anfangen mit den neuen Entscheidungen... Ich finde es besser, dass jeder mal ´ne Frage loswerden kann und darauf eine passende Antwort kriegt (am liebsten mit Literaturhinweis). Ich denke, das schaut man sich eh alles nicht an, außer man braucht´s gerade im Moment.


Beitrag wurde editiert (2005-06-12 18:32:35)
763 Gehalt in Hamburg mit 5 Jahre Berufserfahrungen
08.06.2005 Hallo, kann mir jemand vielleicht sagen, was man in hamburg als rechtsanwaltsfachangestellte mit 5 jahre berufserfahrung bekommen kann,
763 Gehalt in Hamburg mit 5 Jahre Berufserfahrungen
08.06.2005 wenn du mir sagst, was du verdienst, kann ich dir sagen, ob ich es ok finden würde, aber so ausm stehgreif kann ich dir das nich sagen, hab keine erfahrungen mit hamburg .
763 Gehalt in Hamburg mit 5 Jahre Berufserfahrungen
09.06.2005 danke, ich dachte so an 1.800,00 brutto !
763 Gehalt in Hamburg mit 5 Jahre Berufserfahrungen
09.06.2005 Also ich bekomme mit drei Jahren Berufserfahrung in Stuttgart 2.000 € brutto. Die 1.800 € kannste allemal verlangen :-)
763 Gehalt in Hamburg mit 5 Jahre Berufserfahrungen
09.06.2005 danke für die schnelle antwort
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09.06.2005
763 Gehalt in Hamburg mit 5 Jahre Berufserfahrungen
09.06.2005
763 Gehalt in Hamburg mit 5 Jahre Berufserfahrungen
09.06.2005 ihr mit eurem stuttgart immer, stuttgart ist kein vergleich, das thema hatten wir hier schon öfters während du in stuttgart beispielsweise mit 1.800 anfängst, fange ich mit 1250 an!

aber ich denke mal so 1.600 ist schon gerechtfertigt... arbeitest du in einer großen kanzlei?
763 Gehalt in Hamburg mit 5 Jahre Berufserfahrungen
09.06.2005 nee, groß ist sie nicht zwei anwälte, ein azubi und ich
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09.06.2005 @Kathrin L

Was soll der Ton bitte? Willst du mir jetzt erklären, dass man Hamburg nicht mit Stuttgart vergleichen kann?

Deine Sorgen möchte ich haben ...

Außerdem ich habe auch nur mit 1.600 angefangen!