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| 763 | Gehalt in Hamburg mit 5 Jahre Berufserfahrungen |
| 09.06.2005 | @AnniK Bei zwei Anwälten und einer Azubi trägst du aber doch die Hauptverantwortung für die Arbeit. Da kann man ruhig etwas höher ansetzen denk ich. Die Azubine will ja auch was lernen und beschäftigt werden etc. |
| 763 | Gehalt in Hamburg mit 5 Jahre Berufserfahrungen |
| 09.06.2005 | Man kann Jamburg wirklich nicht mit Stuttgart vergleichen. Denn die Lebeserhaltungskosten in Stuttgart sind höher. Keiner kann hier sagen weiviel man wo verdient. Denn es kommt auf die Kanzlei, deren Größe, deren Mandantschaft, deren Verantwort und nicht zuletzt auf die persönliche leistungsbereitschaft an. Was bringen mir 5 Jahre Berufserfahrungen, in einer einer Riesen Kanzlei? Wenn ich im Endeffekt nur die ZV in der ZV Abteilung gemacht habe. Vielleicht mal ein bischen weiter gucken als nur bis zu Nasenspitze meine lieben KOllegen. |
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| 09.06.2005 | @ Annik ich an Deiner Stelle würde bei einer normalen Reno Position bei 40 std. mit 1.300,00 Euro - 1.500 Euro sagen, mit der Option nach der Probezeit 1.700 Euro. Wie eben gesagt es kommt drauf an was DU dort machen sollst. |
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| 09.06.2005 | 1.800,00 für Vollzeit dürften okay sein. Das ist natürlich wirklich von den Lebenshaltungskosten abhängig und von der allgemeinen Stimmung auf dem Reno-Markt (wie sieht es mit den Anzeigen in Zeitungen aus - täglich mehrere Stellenangebote?). Wenn händeringend welche gesucht werden, ruhig ein bisschen höher mit dem Handeln anfangen. In Rostock könnte das problematisch werden - hier ruht der still der See. Ich habe das Gefühl, Jobs in Anwaltsbüros gehen hier nur noch mit Mund-zu-Mund-Propaganda. Anzeigen gibt es jedenfalls keine. |
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| 09.06.2005 | quote: Was bringen mir 5 Jahre Berufserfahrungen, in einer einer Riesen Kanzlei? Wenn ich im Endeffekt nur die ZV in der ZV Abteilung gemacht habe. Vielleicht mal ein bischen weiter gucken als nur bis zu Nasenspitze meine lieben KOllegen. naja, ich meinte das eher wo sie sich bewerben will, oder willst du ne gehaltserhöhung? also iner großen kanzlei bekommt man meistens mehr, hab ich die erfahrung gemacht, weil sich kleine kanzleien mit vielleicht nur einem anwalt nicht so teure angestellte leisten können naja, ich denke du kannst so 1.600 verlangen, wenn du die hauptverantwortung trägst und sogar noch ne azubine ausbilden musst (anstregend?) Beitrag wurde editiert (2005-06-09 20:17:43) |
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| 09.06.2005 | @ meli: ja kann man nicht! das ist kein ton, das nervt nur langsam es ist ja wohl klar, dass die lebenskosten in stuttgart wesentlich höher sind und man dort dementsprechend auch mehr verdient, wenn du schreibst, du hast mit 1.600 angefangen, kann ich darüber nur lachen, ich werde 1250 verdienen und das ist schon so fast die obergrenze irgendwo waren hier auch mal links zu seiten mit statistiken da konnte man das genau sehen |
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| 10.06.2005 | @KathrinL: Es gibt Leute die verdienen noch weniger als du. Ich (Sachsen) bin seit zwei Jahren ausgelernt und bekomme immer noch € 1.200,00 auf die 40-Stunden-Woche. Kannst dir ausrechnen, was da übrig bleibt. Ich denke, wer hier wirklich mehr verdienen will, der muss einfach raus aus dem Anwaltsbüro. Denn wenn wir ganz ehrlich sind, verdienen ReFas und SteuerFas so mit am schlechtesten. Ich für meinen Teil bleibe auf keinen Fall für ewig bei den RAe. LG |
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| 10.06.2005 | @KathrinL Also ich weiß ja nicht was dich daran nervt. Wenn hier eben viele aus Stuttgart sind und sich an dem Thema beteiligen ist das ja wohl in Ordnung. --- Ich kann dazu nur sagen, dass in Stuttgart die Gehälter sicher höher liegen, aber dafür eben auch die Lebensunterhaltungskosten ganz schön ordentlich sind. Und so wie ich informiert bin, sind doch die Mieten in Hamburg auch nicht gerade billig. Ich denke da ist ein Einstiegsgehalt von um die 1.700,00 doch auch gerechtfertigt. Zu dem Link: Unter www.renobundesverband.de gibt es bzw. gab es auf jeden Fall mal eine Statistik. Hamburg: Mittelwert 2.016,67 Euro Mindestgehalt 1.215,00 Euro Höchstgehalt 3.055,00 Euro nur mal im Vergleich dazu Stuttgart: Mittelwert 1.771,46 Euro Mindestgehalt 600,00 Euro Höchstgehalt 3.400 Euro Also ich würde sagen da schneiden die Hamburger doch fast besser ab ;-) |
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| 10.06.2005 | @ lucky Ganz meine Meinung ;-). Ich wollte nur zu dem ätzenden Thema nicht mehr wirklich was schreiben, die Mädels hier wollens ja eh nicht glauben ;-). Also ich finde trotzdem: Stuttgart kann man mit Hamburg allemal vergleichen! Grüßle |
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| 10.06.2005 | Guten Morgen Mädels, ich sage Hamburg kann man nicht vergleichen. In einem Ortsteil von Hamburg verdient man 1.800,00 in einem anderen wiederum nur 1.200,00 gibt es so etwas in Stuttgart? Bei uns in Berlin ist es sogar unterschiedlich, arbeitet man in einer Kanzlei zb am Gedarmenmarkt kannst Du locker 1.800,00 Euro verdienen arbeitst Du hingegen in Kreuzberg oder Neukölln, kannst Du froh sein, wenn Du Deine 1.200,00 Euro bekommst. Hamburg muss man nicht von ausen betrachten sondern von Innen und dort ist genau wie hier die sozialen Brennpunkte viel zu hoch! Die soziale Infrastruktur ist stark gefährdet und jeder kämpft ums Überleben, in Stuttgart ist noch etwas mehr von der heilen Welt übriggeblieben. Naja man muss sich auch die Größenverhältnisse anschauen usw...... |
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| 10.06.2005 | Hallo? Was habt ihr denn für Vorstellungen von Stuttgart? heile Welt übrig geblieben? Also ich kenne Stuttgart, Hamburg und Berlin. Und eines ist bei allen gleich. Je nach Stadtteil zahlt man mehr oder weniger Miete bzw. verdient mehr oder weniger. Wie wenn das hier in Stuttgart anders wäre? Also ich weiß ja nicht wo ihr das her habt??? *kopfschüttel* Nicht mal in der City selbst liegen die Gehälter gleichmäßig hoch. Hier muss jeder genau so schauen wo er bleibt, wie sonst auch überall. Glaubt ihr vielleicht wir bekommen hier die Jobs und das Geld nachgeschmissen? |
| 763 | Gehalt in Hamburg mit 5 Jahre Berufserfahrungen |
| 10.06.2005 | nu reg Dich mal ab! Ich kenne Stuttgart genauso wie Du, trotzdem kann man es nicht mit Hamburg oder Berlin vergleichen. Falls es Dir entfallen ist, schrieb ich das heile Welt in ..nicht war. |
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| 10.06.2005 | Abregen ist gut. Ich hab da jetzt auch keine Lust mich rumzustreiten :-P Hat halt jeder seine Meinung! Meiner Meinung nach war dein Eintrag davor etwas daneben. Und mit dieser Vergleich Stuttgart-Hamburg Diskussion, kommen wir anscheinend nicht weiter. Ich finde die Statistik sagt einiges aus. Mehr muss ich dazu jetzt nicht mehr sagen. Wenigstens versteht mich eine hier. Grüße @Meli auf diesem Wege ;-) |
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| 10.06.2005 | na nu werd mal nicht überheblich! Denn was voll daneben ist, entscheidest nicht Du, wie Du schon sagtest jeder hat seine Meinung. Statistiken genau auf die beziehe ich mich ja. |
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| 10.06.2005 | Oh je... Ich habe auch nicht gesagt, dass ich das entscheide. Richtig lesen... meiner meinung nach war der eintrag daneben . Wie die anderen den fanden können sie selbstverständlich selbst beurteilen. Aber anscheinend hast du dich jetzt persönlich angegriffen gefühlt und du kannst mit objektiver Kritik nicht umgehen. Deswegen sollten wir beide das hier jetzt abschließen. |
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| 10.06.2005 | Nu hört aber auf! Mich hat jedenfalls noch keiner unterboten (1150,-):-) aber ich wohne ja auch nicht in Stuttgart, Hamburg oder Berlin :-) LG Dina |
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| 10.06.2005 | wo denn dina? |
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| 10.06.2005 | Liebe Kollegin, ich fühle mich niemals in einer Diskussion angegriffen, und in solch einem Forum erst echt nicht, solch ein Argument ist lächerlich. Aber lassen wir es da Du Dich so extrem über die Aussagen anderer aufregst, bringt das eh nichts. Schönes Wochende |
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| 10.06.2005 | ja das würd mich auch mal interessieren. |
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| 10.06.2005 | zu früh abgesendet PS: Definierung des Begriffes objektive Kritik nachlesen. Das war keine Kritik und schon gar keine objektive, sondern ein pupertär dahin geschmissener Satz. Nochmals schönes Wochenende |
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| 10.06.2005 | Das entspricht einem Stundenlohn von ca. 7 Euro?????? Arbeitst Du 40 std voll? Bist Du schon lange in dem Beruf tätig? Also bei 40 std und langjähriger Berufserfahrung is das eindeutig zu wenig. Bekommst DU extra Vergütungen? Zb Fahrkarte VWL oder sonstiges? |
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| 10.06.2005 | @ Dina Wie lange arbeitest du bereits in diesem Beruf? @ Funny Anscheinend akzeptierst du die Meinung anderer wirklich nicht, sonst würdest du langsam Ruhe geben. @ AnniK Um auf deine Frage zurück zu kommen. Ich komme aus Schenefeld. Das ist ja nicht weit von Hamburg entfernt. Ich arbeite nun zwischenzeitlich seit gut 4 Jahren in dem Job und bekomme 2.050,00 Euro. Vielleicht hilft dir das weiter. |
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| 10.06.2005 | Wieso Meinung? man hat gesagt ich fühle mich angegriffen und ich würde die angeblich objektive Kritik eines andere nicht akzeptieren, und ich denke ich habe wohl das Recht zu sagen, das es nicht so ist. Fehlt noch, das einem der Mund verboten wir, sacht mal |
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| 10.06.2005 | @ Funny Es ist einfacher, kritisch zu sein als korrekt. Und deswegen ist das alles andere als korrekt was du hier schreibst und deswegen sage ich dazu nur soviel Docendo discimus und du hast deine Lektion anscheinend noch nicht gelernt sonst würdest du dich etwas zurück nehmen! Mehr habe ich dazu nicht zu sagen! :-D |
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| 10.06.2005 | also wers genau wissen will um vielleicht mal auf der landkarte zu kucken, ich komme aus buchholz (südlich von hamburg) und werde dieses jahr mit 1250 anfangen eine mitauszubildende fängt mit genausoviel an und verdient nach der probezeit 1400... das finde ich angemessen, zumal sie nur reine sachbearbeitung kfz-haftpflichtschäden macht und ich ne kanzlei zu leiten habe, bis auf eine 6 std (tag) angestellte fürs notariat |
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| 10.06.2005 | Komme aus dem schönen Kreis Paderborn. Eher kleine Stadt-das mal vorweg. Ich arbeite jetzt 3 Jahre als ReNo, hauptsächlich als einzige Angestellte, 40 Std die Woche. Dina, die schon lange Feierabend hat sich aber zuhause nicht einloggen kann |
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| 11.06.2005 | Ich habe fast 7 Jahre Berufserfahrung, mit Ausbildung 10 und bekomme 1.200,00 EUR raus. Also irgendwie ... das ist so deprimierend. Ich suche schon seit längerem eine neue Wohnung, aber die Preise sind so hoch, dass ich nicht weiß was ich machen soll. Ich komme aus Baden-Württemberg und für eine 60-70 m? Wohnung ist man hier schon locker 750,00 EUR (warm) los. Wie soll ich das bezahlen mit so wenig Geld. Und da hat man das Auto und Essen auch noch nicht bezahlt. Ich weiß, dass RENOs allgemein schlecht bezahlt werden aber so langsam, und vor allem nach der EURO-Umstellung kann ich mit dem Gehalt nicht mehr leben. |
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| 11.06.2005 | Ist bei mir genau so. Wenn ich nicht mit meinem Freund Miete und sonstige Kosten teilen würde, würde ich gar nicht davon leben können. Dina |
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| 11.06.2005 | Ach geht es uns allen schlecht ;-)! Ich hab 1.500,00 EUR brutto, kriege - mit zwei Kindern - ´nen knappen Tausender raus, mithin 500,00 EUR unter der Pfändungsfreigrenze. Aber Anwälten ist so was nicht peinlich! Okay, der Fairness halber: ich arbeite 35 Stundenwoche. Auf 8 Stunden hochgerechnet wäre es trotzdem weit unter der Grenze des § 850 c ZPO (sh. neue Tabelle ab 01.07.2005). Aber ohne meinen Lebensgefährten (Vater beider Kinder) würde ich ganz schön alt aussehen. Da müsste ich soger eher noch auf 6 Stunden runter gehen (wg. Schule und Kindergarten) - am Ende gehste arbeiten und hängst trotzdem am Tropf von Papi Staat. Sucht Euch Männer, die ein bisschen was verdienen, anders überleben ReFas nicht! :-D |
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| 11.06.2005 | Ach ja noch was: Eigentlich sollte es total egal sein wo man lebt. Ich glaube nicht, dass das Leben so dolle unterschiedlich ist in den größeren Städten. Da kann man sich wirklich trefflich drüber streiten (siehe früheren Abzug 80 bzw. 90 % im den NBL). Da hat der BGH ja freundlicherweise auch den Anwälten gleiche Kosten in Ost und West zugestanden. Blöderweise haben die Chefs wohl vergessen, die Prozente an die Mitarbeiter weiterzugeben. Hab nach drei Jahren mal nach ´ner Gehaltserhöhung angeklopft (hat mich echt Überwindung und Mutzusammenkratzen gekostet) und bin glatt abgeblitzt. Naja und dann erst die Frage nach einem kleinen Zuschuss zum ReFa-Wirt. Wer hier schon öfter rumgeblättert hat, kennt die Antwort meiner Chefin hinreichend. :rot: |
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| 12.06.2005 | meine kollegin bekomt bei 6 stunden arbeit auch weniger, als sie alogeld bekommen hätte, weil sie natürlich in ihrem vorherigen job (nicht ReNo) wesentlich mehr verdient hatte, aber sie machts trotzdem |
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| 12.06.2005 | @Meli Du bist kindisch...Lektion? Hört sich an wie von iener 16 jährigen die Prügel androhen möchte..kom halt Dich bitte raus! Ich bin keine 16 mehr! |
| 763 | Gehalt in Hamburg mit 5 Jahre Berufserfahrungen |
| 12.06.2005 | Ich denke am besten fährt man betreffend der Gehaltserhöhung, wenn man nicht mit Lebenserhaltungskosten kommentiert. Mir hat letzlich ein befreundeter RA auf einer Versammlung gesagt, das schlimsmte womit Angestellte kommentieren können sind, Lebenserhaltungskosten . Ich meinte zu ihm, es sei einer der Hauptpunkte, meinte er: Sicherlich, meine Lebenserhaltungskosten sind auch gestiegen, und keiner gibt mir mehr Geld!..Oh das war eine sehr lange Diskussion. Ich denke man sollte vielleicht mehr mit Qualifiktaion argumentieren, mit der Bereitschaft sich noch mehr anzueigenen ect. Im Grunde nehmen die AG wieder die Stellung des Sklaventreiber von früher ein. Wer sich am besten verkaufen kann, bekommt am meisten. Und Kinder sind für die die eh keine Grund mehr Geld zuzugschießen. Schade eigentlich, wo sie doch oft selbst Kinder haben. |
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| 13.06.2005 | Hey Mädchen, werd du erstmal erwachsen und denke bitte dran, dass dieses Forum nicht dazu dienen soll, dir eine Profilierungs-Plattform zu geben, sondern dem Austausch von Gleichgesinnten dient, welche ernsthaft Meinungen und Beiträge austauschen wollen. Antwort auf: @Meli Du bist kindisch...Lektion? Hört sich an wie von iener 16 jährigen die Prügel androhen möchte..kom halt Dich bitte raus! Ich bin keine 16 mehr! |
| 763 | Gehalt in Hamburg mit 5 Jahre Berufserfahrungen |
| 13.06.2005 | und jetzt als Gast..aha. nun ja, no comment :-D :-D |
| 763 | Gehalt in Hamburg mit 5 Jahre Berufserfahrungen |
| 13.06.2005 | Unterlass bitte in Zukunft solche Einträge und vor allem Beschuldigungen/Vermutungen von/gegen Personen, die mit meiner Aussage und Person in keinem Zusammenhang stehen. Ist ja echt frech und unhöflich von dir. Antwort auf: und jetzt als Gast..aha. nun ja, no comment :-D :-D |
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| 13.06.2005 | ------------ |
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| 13.06.2005 | Sorry Mädels, aber ich komm mir vor wie im Kindergarten :-) |
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| 13.06.2005 | Ich finde dieses Verhalten auch langsam albern. Wir sind doch hier alle erwachsen (zumindest sollten wir das alle sein). Im Übrigen sollte dieses Forum genutzt werden, um fachlich und sachlich zu diskutieren und nicht um sich gegenseitig zu beleidigen. |
| 763 | Gehalt in Hamburg mit 5 Jahre Berufserfahrungen |
| 13.06.2005 | Ganz meiner Meinung! Denke auch, dass dieses Forum dem Wissensaustausch dienen sollte, da muss ich Counselor und PS22 recht geben. Die Gehaltsfrage ist in diesem Job nunmal nicht einfach. Da kann man viel drüber diskutieren. Finds aber auch gerechtfertigt, dass wenn man selbst verlangt, dass die eigene Meinung geäußert werden darf, dass andere dies dann ebenso dürfen. Das wollte ich jetzt nur noch los werden :-) Wusste gar nicht, dass aus so einer simplen Frage so eine heiße Diskussion werden kann ;-) Wäre jetzt aber auch wieder für ein friedliches miteinander. Denke jeder hat jetzt gesagt, was ihm auf der Seele lag und nu ist gut. |
| 763 | Gehalt in Hamburg mit 5 Jahre Berufserfahrungen |
| 13.06.2005 | so jetzt muss ich mich auch mal einmischen, man kann doch nicht das Recht für sich pachten, zu sagen was man denkt und dem anderen zu seiner Meinung sagen, das man sie daneben findet, ich finde das ehrich gesagt eine Frechheit und das sich dann noch andere wie counselor einmischen, also tut mir leid, das ist wirklich daneben. Aber nicht das ich jetzt eine neue Diskussion anfange ;-) Schöne grüße aus dem sonnigen Süden |
| 763 | Gehalt in Hamburg mit 5 Jahre Berufserfahrungen |
| 13.06.2005 | Ich dachte bislang, ich wäre hier auf einer Seite für und von ReNos/ReFas und Wirten oder was? Hab mal im Kindergarten gearbeitet, bin nämlich auch noch ausgebildete DDR-Kindergärtnerin. Manchmal wurden da genau solche Argumente hin und her geworfen, die am Ende nichts brachten, wie hier. Also bitte, keine verbalen Attacken mehr, okay? Jeder schreibt seine Meinung oder besser noch seine Erfahrungen. Damit ist jedem geholfen - oder auch nicht, je nach Lage der Dinge. Ach ja, ich hab für mein erstes Kind noch einen Urlaubstag dazu gekriegt. Für das zweite Kind gab es dann eine klitzekleine Gehaltserhöhung - aber darauf ruht sich meine Chefin nunmehr seit drei Jahren aus! Selbst mehr Verantwortung, die ich nach Rausschmiss eines Kollegen übernahm (für die Kasse und die Programmbetreuung), war kein Argument für mehr Knete. Die Anfrage passte halt gerade nicht in die momentan etwas angespannte Finanzlage. Da heißt es dann: Augen zu und durch! Und wenn ein gutes Jobangebot winkt, kann man ja nochmal nachhaken. Da zeigt sich dann, wie wichtig ich ihr bin - oder auch eben nicht. Aber wo winkt schon der neue Job??? :-D :-D :-D |
| 764 | § 41 GKG - Räumungsklage bei weniger als 12 Monate |
| 08.06.2005 | Wir reichen Räumungsklage ein - Mandant will nicht auf Zahlung klagen (Mieterin hat eh kein Geld). Mietvertrag bestand vom 01.08.2004 bis Ende April (fristlose Kündigung). Wie ist der Streitwert für die Klage? Wenn jemand schreibt, 12 Monate x Miete, frag ich gleich: Warum nicht weniger, waren doch keine 12 Monate. Ich hab nix dazu gefunden. |
| 764 | § 41 GKG - Räumungsklage bei weniger als 12 Monate |
| 08.06.2005 | Abs. 1 zu § 42 GKG sagt ja, dass das auf den Zeitraum entfallende Entgelt bzw. das einjährige Entgtelt sofern dies geringer ist, als Streitwert zu nehmen ist. Abs. 2 welcher ja für die Räumung gilt bezieht sich widerum auf Abs. 1 also würde ich doch als Streitwert den Kaltmietzins von August bis April vorschlagen! Gruß, Dina |
| 764 | § 41 GKG - Räumungsklage bei weniger als 12 Monate |
| 08.06.2005 | gemeint ist mit Zeitraum aber der zukünftige, solange wie der Mietvertrag zukünftig noch läuft, nicht wielange er schon läuft. D.h. bei Zeitmietvertrag, der z.B. noch 5 Monate läuft, ist als Streitwert nur die 5 Monate anzusetzen und nicht der einjährige Mietzins, weil dann ja ohnehin nach 5 Monaten zu räumen wäre. Liegt aber ein unbefristeter Mietvertrag vor, so ist von einem zukünftigen Zeitraum von mehr als einem Jahr auszugehen, so daß der einjährige Mietzins = Gegenstandswert ist. |
| 764 | § 41 GKG - Räumungsklage bei weniger als 12 Monate |
| 09.06.2005 | Danke für Eure Antworten, entscheiden kann ich mich immer noch nicht. Beide Möglichkeiten habe ich in Erwägung gezogen, leider nichts abschließendes in meinem kleinen Beck-Kommentar zu den Kostengesetzen gefunden. @Gast: Gibt es irgendwo eine konkrete Fundstelle zu Deiner Argumentation? @Dina: Ich habe auch zu Deiner Meinung tendiert, konnte aber auch hierzu nichts Konkretes finden. Sorry, dass ich so pingelig bin, aber meine Chefin glaubt nur Sachen, die sie schwarz auf weiß gesehen hat. Naja und wenn man erstmal selbst verunsichert ist, kann man schlecht gut argumentieren. Trotzdem vielen Dank nochmal. |
| 764 | § 41 GKG - Räumungsklage bei weniger als 12 Monate |
| 10.06.2005 | Gerichtskostengesetz § 41 Miet-, Pacht- und ähnliche Nutzungsverhältnisse (1) Ist das Bestehen oder die Dauer eines Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnisses streitig, ist der Betrag des auf die streitige Zeit entfallenden Entgelts und, wenn das einjährige Entgelt geringer ist, dieser Betrag für die Wertberechnung maßgebend. Das Entgelt nach Satz 1 umfasst neben dem Nettogrundentgelt Nebenkosten dann, wenn diese als Pauschale vereinbart sind und nicht gesondert abgerechnet werden. streitige Zeit kann ja nur die Zeit nach der Kündigung sein, da die Zeit, als der Mieter dort wohnte wohl kaum streitig ist, sondern streitig ist, ob er dort weiter wohnenn kann, nämlich entweder kürzer als ein Jahr oder eben länger und dann ist der Gegenstandswert beschränkt auf ein Jahr - außerdem kannst du im Streitwertkommentar, Egon Schneider nachlesen z.B. - es gibt bestimmt tausend Fundstellen - hoffe geholfen zu haben, ansonsten nochmal an- sprechen Liebe Grüße Gast (offiziell fragend - aber zum einloggen fehlte die zeit) |
| 764 | § 41 GKG - Räumungsklage bei weniger als 12 Monate |
| 10.06.2005 | Ich habe daraus nie gelesen, dass es um die im MV vereinbarte Mietzeit bzw um die Zeit geht, die nach Beendigung folgt, sondern um die, in der er halt da wohnt. Bei Zahlungsklage wäre es ja die streitige Zeit warum nicht bei der Räumung???? Scheint bei mir eine Wissenslücke zu sein. Verwundert, Dina Beitrag wurde editiert (2005-06-10 08:28:22) |
| 764 | § 41 GKG - Räumungsklage bei weniger als 12 Monate |
| 10.06.2005 |
| 764 | § 41 GKG - Räumungsklage bei weniger als 12 Monate |
| 10.06.2005 | Bei Mietforderungen ist ja nicht die Mietzeit streitig, sondern eigentlich nur der Forderungsbetrag, wenn überhaupt, meist wird er ja nur aus Zahlungsschwierigkeiten o.ä. geschuldet und dann ist der Streitwert = dem Forderungsbetrag. Warum sollte die Mietzeit, die ein Mieter in einer Wohnung verbracht hat, streitig sein? Es ist doch vielmehr so, daß streitig ist, ob der Mieter weiterhin in der Wohnung verbleiben kann/darf oder ob er sie räumen muß. D.h. also zukünftig die Wohnung nutzen kann/dar = zukünftige Mietzeit. Läuft aber ein Mietvertrag ohnehin nur noch z.B. 6 Monate, so ist die Zeit bis dahin ja nur noch streitig, so daß kein ganzer Jahresbetrag mehr angenommen wird, sondern nur noch die 6 Monate. Wenn ich auf die schnelle noch ne brauchbar Fundstelle find, kann ich sie kurz benennen. Die Zeit ist im Moment leider etwas knapp. Liebe Grüße |
| 764 | § 41 GKG - Räumungsklage bei weniger als 12 Monate |
| 10.06.2005 | @Gast: Die Wohnung ist gekündigt - fristlos. Streitig bleibt, ob die Kündigung wirksam ist. Eigentlich gar keine Frage, die Mieterin hat nachweislich nie Miete gezahlt - ein Grund für die fristlose Kündigung lag vor. Hätten wir jetzt fristgerecht - also bis zum z. B. 31.07.2005 - dann wäre der Streitwert die Nettokaltmiete für drei Monate gewesen? Weil fristgerecht kündigen kann ich doch immer.?!? |
| 764 | § 41 GKG - Räumungsklage bei weniger als 12 Monate |
| 15.06.2005 | Hat keiner was gefunden? Habe mittlerweile die Gerichtskostenrechnung gekriegt - nach einem Streitwert von 12 Monatsmieten netto/kalt. Und ich kann es dem Mandanten und auch der Chefin immer noch nicht plausibel erklären. :-( |
| 764 | § 41 GKG - Räumungsklage bei weniger als 12 Monate |
| 16.06.2005 | Antwort auf: @Gast: Die Wohnung ist gekündigt - fristlos. Streitig bleibt, ob die Kündigung wirksam ist. Eigentlich gar keine Frage, die Mieterin hat nachweislich nie Miete gezahlt - ein Grund für die fristlose Kündigung lag vor. Hätten wir jetzt fristgerecht - also bis zum z. B. 31.07.2005 - dann wäre der Streitwert die Nettokaltmiete für drei Monate gewesen? Weil fristgerecht kündigen kann ich doch immer.?!? freilich kann ich fristgerecht kündigen, aber diese Zeit ist auch nicht die streitige, sondern immer noch die folgende. Derjenige der gekündigt wird, will ja länger drin bleiben, also festgestellt haben, daß er nicht räumen muß, der Kläger will, daß geräumt wird |
| 764 | § 41 GKG - Räumungsklage bei weniger als 12 Monate |
| 19.06.2005 | Sie hat aber auf die fristlose Kündigung erst gar nicht reagiert und dann - als die Klage schon eingereicht aber wohl noch nicht zugestellt war - über einen Rechtsanwalt mitteilen lassen, dass sie sich schon nach was anderem umschaut. Sie will mithin nicht streiten. Davon sind wir eigentlich auch nie ausgegangen. Die Lady fällt unter die Rubrik Mietnomaden. Und die streiten ja üblicherweise nicht, sondern ziehen einfach weiter... Habe aber zwischenzeitlich (in der Buchhandlung :-)) in einem GK-Kommentar geblättert, ich tendiere jetzt zu dem Mietzeitraum seit Vertragsschuss bis fristlose Kündigung. Aber ich werde dran bleiben. Das Verfahren dauert sich er noch eine Weile. Vielleicht fällt ja jemandem noch was Schlaues ein. Trotzdem Danke für alle Bemühungen. Beitrag wurde editiert (2005-06-19 19:06:33) |
| 764 | § 41 GKG - Räumungsklage bei weniger als 12 Monate |
| 21.07.2006 | Antwort auf: Gerichtskostengesetz § 41 Miet-, Pacht- und ähnliche Nutzungsverhältnisse (1) Ist das Bestehen oder die Dauer eines Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnisses streitig, ist der Betrag des auf die streitige Zeit entfallenden Entgelts und, wenn das einjährige Entgelt geringer ist, dieser Betrag für die Wertberechnung maßgebend. Das Entgelt nach Satz 1 umfasst neben dem Nettogrundentgelt Nebenkosten dann, wenn diese als Pauschale vereinbart sind und nicht gesondert abgerechnet werden. streitige Zeit kann ja nur die Zeit nach der Kündigung sein, da die Zeit, als der Mieter dort wohnte wohl kaum streitig ist, sondern streitig ist, ob er dort weiter wohnenn kann, nämlich entweder kürzer als ein Jahr oder eben länger und dann ist der Gegenstandswert beschränkt auf ein Jahr - außerdem kannst du im Streitwertkommentar, Egon Schneider nachlesen z.B. - es gibt bestimmt tausend Fundstellen - hoffe geholfen zu haben, ansonsten nochmal an- sprechen Liebe Grüße Gast (offiziell fragend - aber zum einloggen fehlte die zeit) |
| 764 | § 41 GKG - Räumungsklage bei weniger als 12 Monate |
| 21.07.2006 | Oh wie mir dieses ewige Rausgekrame der Altsachen auf die Nerven geht *gggggg* |
| 764 | § 41 GKG - Räumungsklage bei weniger als 12 Monate |
| 22.07.2006 | @Manu: ich glaube wir sind machtlos!! *haarerauf* |
| 765 | Gegenstandswert bei Prüfung des Arbeitsvertrages? |
| 08.06.2005 | Hallo, kann mir jemand sagen, welchen Gegenstandswert man nimmt, wenn ein Arbeitsvertrag geprüft wurde? Jahresgehalt ist ein wenig hoch oder? |
| 765 | Gegenstandswert bei Prüfung des Arbeitsvertrages? |
| 08.06.2005 | Ja, höchstens, ein Monatsgehalt |
| 765 | Gegenstandswert bei Prüfung des Arbeitsvertrages? |
| 06.02.2006 | Der Gegenstandswert bemißt sich nach § 23 Abs. 3 RVG i.V.m. § 25 Abs. 2 KostO: Der Wert eines Dienstvertrages bemißt sich nach dem Wert aller Bezüge des zur Dienstleistung verpflichteten während der gesamten Vertragszeit, höchstens jedoch nach dem dreifachen Jahresbetrag der Bezüge. Ergo: 3 facher Jahresbetrag wenn nicht kürzerer befristeter Arbeitsvertrag geprüft werden soll. § 42 Abs. GKG, der ja über § 23 Abs.1 RVG anwendbar ist, geht auch von einem 3jährigen Gesamtbetrag der Brutto-Leistungen aus, ist aber wegen der spezielleren Verweisung § 23 Abs.3 RVG, § 25 Abs.2 KostO in diesem Fall nicht anwendbar. |
| 765 | Gegenstandswert bei Prüfung des Arbeitsvertrages? |
| 06.02.2006 | ja was denn nun? |
| 765 | Gegenstandswert bei Prüfung des Arbeitsvertrages? |
| 06.02.2006 | Abmahnungen- Entfernung 1 Bruttomonatsgehalt Arbeitspapiere- Herausgabe 150 € bis 300 € Auskunftsansprüche Wert des Hauptanspruches abzüglich 20 % Eingruppierungsstreitigkeiten Wert des dreijährigen Unterschiedsbetrags der bisherigen Vergütung zur angestrebten Vergütung Geldforderung / Lohnklage Hauptsachebetrag (ohne Nebenforderungen und Zinsen) Kündigungsschutzklage höchstens der Betrag des Bestehen / Nichtbestehen / für die Dauer eines Viertel- Kündigung eines Arbeitsverhältnisses jahres zu leistenden Arbeits entgelts (ohne Hinzurechnung einer etwaigen Abfindung) · wenn das Arbeitsverhältnis bis zu 6 Monaten bestand 1 Monatsverdienst · wenn das Arbeitsverhältnis von 6 bis 12 Monaten bestand 2 Monatsverdienste · wenn das Arbeitsverhältnis 3 Monatsverdienste über 12 Monate bestand · bei Änderungskündigung Verdienstdifferenz für ein Vierteljahr Wiederkehrende Leistungen höchstens der Wert des drei- jährigen Bezugs Zeugnis- Erteilung- Berichtigung höchstens ein Monatsverdienst, wobei die Zeugniserteilung niedriger zu bewerten ist als die Zeugnisberichtigung Bei Prüfung Arbeitsvertrag würde ich 1 Brutto-Jahresgehalt ansetzen, es sei denn, es handelt sich um einen befristeten Arbeitsvertrag (je nachdem, wie lange der Vertrag läuft) |
| 765 | Gegenstandswert bei Prüfung des Arbeitsvertrages? |
| 19.06.2006 | Antwort auf: Hallo, kann mir jemand sagen, welchen Gegenstandswert man nimmt, wenn ein Arbeitsvertrag geprüft wurde? Jahresgehalt ist ein wenig hoch oder? berechne eine wiederkehrende Leistung (GVG,Kostenordnung), die ArbGG-Regelung über vdas Bestehen oder Nichtbestehen eines AV ist hier nicht anzuwenden |
| 766 | Gebühren BRAGO: öffentliche Zustellung |
| 09.06.2005 | Nachdem wir die Ansprüchsbegründung nach Widerspruch gegen Mahnbescheid gefertigt haben, ist der Beklagte verzogen und nicht auffindbar. Wir haben Antrag auf öffentliche Zustellung gestellt und diesem ist auch stattgegeben worden. Bekommen wir für den Antrag auf öffentliche Zustellung eine weitere Gebühr oder ist das gemäß § 37 BRAGO mit der Prozessgebühr (§ 31 I 1) abgegolten? Ich habe nichts in meinen Kommentaren gefunden, so dass ich davon ausgehen muss, dass wir keine gesonderte Gebühr für den Antrag auf öffentliche Zustellung erhalten. |
| 766 | Gebühren BRAGO: öffentliche Zustellung |
| 09.06.2005 | da gibts nix weiteres für. |
| 766 | Gebühren BRAGO: öffentliche Zustellung |
| 09.06.2005 | Herzlichen Dank. Ich dachte, ich frage sicherheitshalber noch einmal nach. :) |
| 767 | Assessorreferent jur. (FSH) |
| 09.06.2005 | Daher auch meine Frage, was könnte man damit alles erreichen? Sicher ist es eine gute Aufstiegsmöglichkeit und danach gibt es einige neue Tätigkeitsfelder. Die Sache mit der Zulassung ist berechtigt, oftmals wird dieses, wie auch das Rechtswirt- Studium etwas argwöhnisch betrachtet. Welche Erfahrungen habt Ihr gemacht? Beitrag wurde editiert (2005-08-29 12:19:23) |
| 767 | Assessorreferent jur. (FSH) |
| 10.06.2005 | Frage an dich: was hast du denn damit vor? Ich hab mich auch danach erkundigt, weiß aber nicht so recht, was man damit anfangen soll. Du lernst den ganzen prozessualen Kram, bist aber dennoch jedem Juristen haushoch unterlegen. In der Berufsausübung bist du sehr beschränkt, weil es kein staatlich anerkannter Abschluss ist. Wozu also das ganze? |
| 768 | Fit im Recht |
| 10.06.2005 | Meine lieben Kollegen, mich interessiert das Thema auf dem neusten Stand . Wie haltet Ihr euch stets auf dem aktuellsten Wissenstand, was das Recht betrifft. Ich versuche es mit den aktuellsten Entscheidungn, lese diese Anwaltszeitschriften und kaufe mir stets aktuelle Bücher sowie Teilnahme an Seminaren. ABer mal ehrlich, langsam geht das mir echt ins Geld. Fachbücher sind so verdammt teuer. Meine Chefin ist nicht bereit neu Bücher zu kaufen, also muss ich das für mich tun. Wir haben die ZPO von 2002! und Schönfelder gibt es auch nicht. Jedes mal wenn ich diese Anwaltszeitschriften lese, bekomme ich ds Gefühl, an mir gehen viele Sachen vorbei oder ich sei nicht auf dem aktuellsten Stand. Das macht mich irgendwie irre. Habt IHr vielleicht eine gute QUelle, wo Ihr INformationen erhaltet, was für euch am wichtigsten ist? Viele Grüße |
| 768 | Fit im Recht |
| 10.06.2005 | Die Zeitschrift juristisches Büro ist ganz gut - aber wenn Deine Chefin nicht bereit ist ... |
| 768 | Fit im Recht |
| 10.06.2005 | ...was ist dann? Ich tue es ja für mich..zB als ich sagte, ich fange mit dem ReFa-Wirt Studium an, war ihr Kommenatr..oh super...dann sind wir ja immer auf dem aktuellsten Stand... wir hahah :-) |
| 768 | Fit im Recht |
| 10.06.2005 | ...was ist dann? Ich tue es ja für mich..zB als ich sagte, ich fange mit dem ReFa-Wirt Studium an, war ihr Kommenatr..oh super...dann sind wir ja immer auf dem aktuellsten Stand... wir hahah :-) |
| 768 | Fit im Recht |
| 10.06.2005 | Tschuldigung, ich dachte nur, die Zeitschrift kostet ca. 300,00 EUR im Jahr (glaub ich jedenfalls) und wenn Deine Chefin nicht bereit ist, daß zu zahlen, wird aus jeden Fall teuer für Dich. Eigentlich sollte sie das aber tun, denn sie will ja auch den Nutzen daraus ziehen, daß du dich weiterbildest oder? Und sie bezieht ja sich auch die eine oder andere Zeitschrift oder etwa nicht? Kann ich mir sonst nicht vorstellen :boah: |
| 768 | Fit im Recht |
| 10.06.2005 | Ach so, ja klar, dass macht sie..das ist ja das was ich lese..Aber darüber hinaus passiert auch leider nichts. Deswegen frage ich nach kostengünstigen Möglichkeiten die Ihr so nutzt, aber scheinbar nuttz das hier gar keiner :-P |
| 768 | Fit im Recht |
| 10.06.2005 | Man kann sich auf diversen Homepages auch im Newsletter eintragen und bekommt so oft neues zur ZV, aktuelle Entscheidungen usw dina |
| 768 | Fit im Recht |
| 10.06.2005 | ja was heißt kostengünstig? die anwälte und auch ihr könnt das doch von der steuer absetzen... |
| 768 | Fit im Recht |
| 10.06.2005 | Ja das wäre zu schön wenn ich das könnte, aber es gibt eine Beweggründe, warum ich das nicht tun könnte. Wie haltet Ihr euch denn nun Fit? |
| 768 | Fit im Recht |
| 10.06.2005 | versteh ich nicht... magst mir das vielleicht per pm mitteilen? na mein anwalt kauft sich wenn sich irgendwas wichtiges ändert neue bücher, die kann ich auch benutzen und zeitschriften haben wir nur die nötigsten und natürlich die kammermitteilung, weil die kosten ja doch ne ganze menge ja und wenn ich was nicht verstanden habe, kucke ich halt im internet, aber meistens stehts in den kommentaren drin |
| 768 | Fit im Recht |
| 10.06.2005 | Ich musste mir die Zeitschrift Das juristische Büro leider auch auf eigene Kosten (200,00 EUR/Jahr) zulegen, weil meine Chefin meint, das Anwaltsblatt reicht und die befreundete Kanzlei im Hause führt die NJW -das dürfte genügen für die ReFa. Die ist eh nur zum Schreiben, Briefe falten und so da. Naja hin und wieder reiße ich sie schon raus, wenn es um Kosten und ZV geht, aber irgendwie merkt sie das nicht und ich bin ja auf eigene Kosten informiert. Die Zeitschrift hab ich aber zu Hause, also wenn dringend im Büro was gebraucht wird, ist nichts da oder ich muss bei den Kollegen im Haus nachfragen - peinlich, peinlich. Den ReFa-Wirt muss ich leider auch selbst bezahlen ( In Ihre Freizeit investiere ich nicht. ) Da wären wir wieder beim Frust, den hab ich aber schon wo anders im Forum abgelassen. Funny wird sich erinnern - Du hast da meine Chefin so gut eingeschätzt... Auf einen neuen RVG-Kommentar hab ich bislang verzichtet, obwohl sie den kaufen wollte. Aber da ja immer noch dran rumgebastelt wird - im Anwaltsblatt stand was von der 8. Änderung geschrieben - und nächstes Jahr ohnehin wieder eine Änderung ansteht (außergerichtliche Gebühren fallen weg), hab ich erstmal nein gesagt. Da hilft mir der kleine Enders und ansonsten der alte BRAGO-Kommentar. Vieles lässt sich übertrragen und viel Rechtsprechung gibt es ja zum RVG noch nicht. Obwohl man dazu schon eine Menge im JurBür findet - von Herrn Enders. Ach ja, zu den Steuern: Da gibt es leider den Freibetrag, der pauschal vom Finanzamt eh abgezogen wird (ca. 920,00 EUR/Jahr). Da muss man mit den Ausgaben erstmal rüberkommen, um steuerlich tatsächlich was davon zu haben. Das schaffe ich dieses Jahr nur mit den Kosten für den ReFaWirt, wenn ich alles auf einmal bezahle. So einfach ist das nicht mit den so genannten Werbungskosten. Beitrag wurde editiert (2005-06-10 16:43:24) |
| 768 | Fit im Recht |
| 10.06.2005 | täglich aktuell, auch neue Entscheidung (Achtung! Keine Abwerbung hier!) www.reno-forum.de |
| 768 | Fit im Recht |
| 12.06.2005 | @Kathrin Nun ja ich habe bis jetzt gerade 2 mal eie Steuererklärung gemacht, wonach auch stets eine Rückzahlung kam. Bei der letzten wo ich sicher sein wollte, gab ich diese dem Steuerberater der rechnete aus, ich müßte eine Nachzahlung von 700 Euro leisten. Seit dem habe ich nie wieder eine gemacht. Ich habe Angst, wenn ich jetzt eine mache, werden die auf jeden Fall auf Zahlung pochen und 700 Euro die kann ich nicht leisten. Daher kann ich auch keien St.Erklärung machen. |
| 768 | Fit im Recht |
| 22.06.2005 | Das Finanzamt kann nur für drei Jahre die Steuern zurückfordern. So hat es mir meine Steuerfachangestellte , die für mich die Steuern macht, erklärt. Ggf. muss Du einfach mal nachfragen, ob man eine Steuererklärung nach vier Jahren machen kann, ohne dass das Finanzamt sagt, es möchte die Steuererklärung auch noch für die Jahre davor haben. Ich hatte bei meiner Steuererklärung für letztes Jahr auch erst eine Nachzahlung ausgerechnet erhalten. Das hatte der Computer so herausgegeben. Als meine Steuerfachangestellte jedoch alles per pedes ausgerechnet hat anhand meiner Abrechnungen kam eine Erstattung von ca. 70,00 EUR heraus. Ich habe (auch wenn es nur wenig Geld war) diese Erklärung abgegeben und auch das Geld bekommen. So brauche ich mir keine Sorgen zu machen und kann nächstes Jahr wieder eine Erklärung abgeben. Ggf. bekomme ich dann zwar weniger, weil meine Fahrtkosten durch Wechsel der Arbeitsstelle geringer sind, aber man sollte schon erhalten, was einem zusteht. :) |
| 768 | Fit im Recht |
| 22.06.2005 | Antwort auf: @Kathrin Nun ja ich habe bis jetzt gerade 2 mal eie Steuererklärung gemacht, wonach auch stets eine Rückzahlung kam. Bei der letzten wo ich sicher sein wollte, gab ich diese dem Steuerberater der rechnete aus, ich müßte eine Nachzahlung von 700 Euro leisten. Seit dem habe ich nie wieder eine gemacht. Ich habe Angst, wenn ich jetzt eine mache, werden die auf jeden Fall auf Zahlung pochen und 700 Euro die kann ich nicht leisten. Daher kann ich auch keien St.Erklärung machen. ich meinte eher warum du das nich absetzen kannst/willst... |
| 768 | Fit im Recht |
| 23.06.2005 | Steh doch da..Ich kann es nicht absetzen, da ich keine Steuererklärung gemacht habe obwohl ich diese hätte machen sollen, jetzt kann ich nur auf Verjährung hoffe |
| 768 | Fit im Recht |
| 23.06.2005 | Wie bist Du denn zu der Nachzahlungsforderung von 700,00 EUR gekommen? Tolle Gewinne gmacht? Wo denn? Also in der Regel rechnet doch das Steuerbüro vom Chef schon aus, was Du so mantlich abzuführen hast und Chef zahlt das dann schon mal jeden Monat. Am Jahresende kann doch dann nicht soviel zum Nachzahlen bleiben?!?!? Es sei denn, Du hast übers Jahr gar keine Steuern gezahlt :oo: |
| 768 | Fit im Recht |
| 24.06.2005 | man nicht Nachzahlung...dann benenne ich es eben Erstattung... puh ;-) |
| 768 | Fit im Recht |
| 27.06.2005 | Ja wie hält man sich nur Fit im Recht, also ich versuche möglichst die Zeitschriften zu lesen die bei uns ankommen, ansonsten besuche ich auch regelmäßig |
| 769 | Elternzeit und RVG |
| 13.06.2005 | Hallo, bin neu hier und habe da mal eine Frage. Bin rechtzeitig zur RVG-Umstellung in Elternzeit gegangen und bin es immer noch. Gehe aber wieder für ein paar Stunden bei meinen chefs arbeiten. RVG ist komplett neu für mich - und auf Arbeit ist zuviel zu tun, als dass man mir mal eben RVG einimpfen könnte. Will Seminare besuchen, weiß aber nicht, welche sich lohnen (in Berlin). Wer kann helfen? Habe zwar super Draht zu meinen KOlleginnen, will sie aber nicht am Wochenende mit RVG-Fragen nerven. |
| 769 | Elternzeit und RVG |
| 13.06.2005 | http://www.reno-berlin.de/seminare9.htm |
| 769 | Elternzeit und RVG |
| 13.06.2005 | Ich rate ebenfalls zu den Seminaren, des Reno-Vereins. Komme ebenfalls aus Berlin und ich gehe immer wieder gerne zu diesen Seminaren, sie sind sehr gut verständlich und man geht individuell auf die Fragen der Teilnehmer ein. Vielleicht übernimmt ja Dein Chef ein Teil der Kosten. Ansonsten rate ich noch zu dem Buch RVG für Anfänger dies ist ziemlich gut erklärt und man findet fast zu jedem Problem eine Lösung. |
| 769 | Elternzeit und RVG |
| 13.06.2005 | bin der gleichen meinung wie Funny, bezüglich des Buches RVG für Anfänger ich war bei einem Seminar von Eiden letztes Jahr im März in Hamburg und es hat mir überhaupt nix gebracht... am besten du setzt dich mit in eine ReNo Klasse ;-) nein mal im ernst.. es hat sich nicht viel verändert außer das die Proz.geb. usw jetz einen anderen namen haben und es die beweisgeb nicht mehr gibt eigentlich - besonders im strafrecht - sind die Nummern gut erklärt und man versteht es auch so ohne sich groß damit zu beschäftigen und dazu der RVG für Anfänger, der in keinem Büro fehlen sollte (BRAGO für Anfänger war schon gut) achja, da fällt mir ein, wir machen zur Zeit in der Schule so ein Projekt, wir machen arbeitsblätter für die nach uns kommenden Schüler, unter anderem auch RVG (Rechnungswesen, Notariat, ZV und automatisiertes Mahnverfahren) ich werde dir dann mal bescheid sagen, wenn es online ist und hier mal den link posten, vielleicht kann ich das material ja für eine eigene seite oder für die hier gewinnen. |
| 770 | Fristen |
| 13.06.2005 | Hallo! Ich brauche mal wieder eure Hilfe. Ich bin zwar recht fit in Sachen Fristen, aber zur Zeit bin ich mit meiner Chefin verschiedener Meinung. Uns wurde eine Klage zugestellt. Frist für die Verteidigungsanzeige ist Notfrist von 2 Wochen ab Zustellung. Klageerwiderung innerhalb einer weiteren Frist von 2 Wochen. Nun meine Frage: Wie berechne ich die Frist der Klageerwiderung? 2 Wochen ab Zustellung oder 2 Wochen ab Verteidigungsanzeige? Danke schon mal |
| 770 | Fristen |
| 13.06.2005 | Fristende für die Klageerwiderung ist 4 Wochen nach Zustellung der Klageschrift. Es heißt doch binnen einer Frist von zwei weiteren Wochen seit Zustellung ... . |
| 770 | Fristen |
| 13.06.2005 | Also z. B. Eingang heute 13.06.05 2 Wochen Verteidungsanzeige: VF 20.06. F 27.06. weitere 2 Wochen Klageerwiderung: VF 04.07. F 11.07. |
| 770 | Fristen |
| 13.06.2005 | genau Gast! ;-) |
| 770 | Fristen |
| 13.06.2005 | Alles richtig. Welcher Meinung ist denn die Chefin? |
| 770 | Fristen |
| 14.06.2005 | Klage oder Anspruchsbegründung? Vorsicht, genau auf die Formulierung achten, ob da wirklich nach Ablauf der unter Ziff. ... genannten Frist steht! |
| 770 | Fristen |
| 15.06.2005 | WIe rechne ich eigentlich die Frist , der Fragebögen für VA??? Es heißt ja die Unterlagen müsses spätestens in 6 Wochen zurückgereicht werden. Rechne ich ab Datum des Schriftstückes? oder Zustellung der Fragebögen? |
| 770 | Fristen |
| 15.06.2005 | Normalerweise rechnet man ja immer ab Tag der Zustellung. Manchmal bekommen wir Gerichtsschreiben, die tragen ein Datum was schon mehrere Wochen zurückliegt (Meisterleistung der Justiz!!!). Dann wäre die Frist ja schon fast vorbei. Wir rechnen immer ab dem Tag der Zustellung bei uns. |
| 770 | Fristen |
| 15.06.2005 | Mandy, bist Du denn noch da und kannst uns aufklären, worum es bei Deiner Frage genau geht? So ein kleines Feedback tut manchmal gut.:boah: Beitrag wurde editiert (2005-06-15 19:04:58) |