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776 Die Schuldner und ihre ev Protokolle
02.07.2005 naja aber mal abgesehen davon ist ALG II wohl kaum pfändungsfähig!
776 Die Schuldner und ihre ev Protokolle
04.07.2005 Mir gehts nicht um das ALG sondern um das Konto, aber das schrieb ich bereits.

Vielleicht hat er auch gar kein ALG beantrag, angeben kann ich auch vieles aber ob es stimmt ist die zweite FRage
776 Die Schuldner und ihre ev Protokolle
06.07.2005 @Funny: Kriegt Dein Schuldner denn nun ALG II? Ich meine, wenn er seinen Antrag im März gestellt hat und bis heute keinen Bescheid hat, dürfte er wohl zwischenzeitlich verhungert sein oder er hat einen guten Sponsor. So langsam solltest Du aber mal rauskriegen, ob er ein Konto hat oder nicht. Was tust Du denn jetzt?
Klar kann er viel erzählen - aber wahrheitswidrig darf es nicht sein. Kündige ihm doch mal eine Strafanzeige an, wenn er nicht bald mal korrekte und vollständige Angaben macht. Strafbar macht der sich auf jeden Fall, wenn er sagt, er hat ´nen Antrag gestellt und das stimmt gar nicht. Schnack doch mal mit der Agentur...

Beitrag wurde editiert (2005-07-05 22:32:22)
776 Die Schuldner und ihre ev Protokolle
07.07.2005 Ich möchte dieses Thema noch einmal kurz aufgreifen: Ich hab heute ein Vermögensverzeichnis bekommen von einem Mann, Jahrgang 1952, arbeitslos. Seine Frau verdient angeblich 1000,00 €, die beiden haben 3 minderjährige Kinder. Er bezieht weder Sozialhilfe noch Arbeitslosengeld noch sonst irgendwas und gibt an, von seiner Ehefrau unterhalten zu werden.
Von den 1000,00 Euro oder was???
Die haben übrigens angeblich auch kein Auto, obwohl die echt in so einem Kaff wohnen wo man nicht weg kommt mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Ist wenig glaubhaft oder?

Dina
776 Die Schuldner und ihre ev Protokolle
07.07.2005 mag ja sein, das ER kein Auto hat...

1000 € brutto oder netto?
776 Die Schuldner und ihre ev Protokolle
08.07.2005 Weiß nicht steht nur 1000,00 Euro. Ich stelle mir das so oder so schwierig vor mit 5 Personen von 1000,00 € zu leben.
776 Die Schuldner und ihre ev Protokolle
08.07.2005 Nun ja es besteht die Möglichkeit, dass er kein ALG oder sonstigen Lebensunterhalt vom Staat bezieht, da er ja in einer Lebensgemeinschaft lebt. Ich für meinen Teil glaube nicht daran, dass die von 1.000,00 Euro leben, denn wenn Miete ect. abgezogen wird, befinden die isch im persönlichen Unterhalt ja im Minus...Forsch noch einmal nach.
776 Die Schuldner und ihre ev Protokolle
08.07.2005 Ja nach unserer Berechnung lebt jede Person in dem Haushalt von rund 3 Euro am Tag... wenn man alles abgezogen hat von den 1000,00 €.
776 Die Schuldner und ihre ev Protokolle
08.07.2005 Ja, oder er erhält doch leistung und will es nur nicht angeben. Es gibt genug Bücher über wie packe ich Geld beiseite trotz Schulden .

Zwar wird man bei Abgabe der EV hingewiesen, dass man wahrheitsgemäß antworten soll, aebr die wenigsten tun das.. warum auch, keiner forscht nach, keiner ahndet falsch Angaben, warum alles zu viel Kosten..
776 Die Schuldner und ihre ev Protokolle
08.07.2005 Naja, wieviel kriegt man denn bei Hartz IV? 331,00 EUR je Erwachsenem (im Ossi-Land jedenfalls) und was weiß ich (250,00) je Kind? Macht bei der Familie 750,00 für die Kinder, 662,00 für die Alten, zusammen ein bisschen über 1.200,00 EUR zzgl. Wohnkosten. Das kann schon stimmen, dass die nicht mehr kriegen!Und bei dem Einkommen ist die Geschichte mit dem Auto m.E. auch glaubhaft. Wenn die in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben, hat er unter vorstehenden Umständen gar keinen Anspruch auf ALG welcher Art auch immer und Sozialgeld sicherlich auch nicht. Mutti verdient doch genug (jedenfalls laut Gesetz)!
Und dass er kein Auto hat, könnte dann auch stimmen. Immerhin steht er ja nicht mal mehr in der Arbeitslosenstatistik, wenn er keinen Anspruch auf Kohle hat. Dann gilt er nicht als arbeitssuchend und braucht wohl auch keinen Pkw.
Und wenn Du ihm nicht glaubst, lass ihn nachbessern. Dann muss er halt genauer vortragen, wovon er und seine Familie lebt.
776 Die Schuldner und ihre ev Protokolle
08.07.2005 Aber Dina schrieb, das die Frau um die 1.000,00 Euro verdient und nicht, dass sie Sozialleistungen erhält.

Man bedenke auch das Alter der Mann Baujahr 1952 ist somit um die 53 Jahre, Die Kindern ggf, sind dann mindesten schon über 25 Jahren, ich gehe davon aus, da diese Generation, die Kinder relativ früh bekamen.

776 Die Schuldner und ihre ev Protokolle
10.07.2005 wir haben jetzt eine, die hat angegeben sie verdient ca. 500 € als Tagesmutter und bekommt 600 € wegen der Ich-AG. Wir glauben, dass das auch nich richtig ist, da man als Tagesmutter bestimmt 10 € die Stunde verdient und dass die angenommen bei einem Kind nur 50 Std den Monat arbeitet, glaube ich nicht, die verdient bestimmt mehr

oder sie hat gar keine Ich-AG weil die wohnt nämlich bei mir um die Ecke, und da gibts nur 3-Raum Wohnungen, und da ist es mir irgendwie schleierhaft, wie man da -bei so wenig Platz- auf Kinder aufpassen will... Wir werden dem Gläubiger vielleicht raten einen Detektiv einzuschalten.
776 Die Schuldner und ihre ev Protokolle
11.07.2005 Hab hier grad auch ne interessante Sache in die Hände bekommen. EV-Protokoll von einer GmbH aus der Gastronomiebranche. Im kompletten Protokoll plus Anhang für das Geschäft ist überall, aber wirklich überall nein angekreuzt. D.h. er will kein Konto besitzen, nichtmal ein Geschäftskonto, kein Einkommen haben, keine Ladeneinrichtung, keine Aufträge, auch keine Außenstände, einfach kein garnichts, nichmal ein paar Cent Bargeld in der Tasche??!!

Sagt mal, wen will der hier verscheißern?? Von was bitte will er leben? Und das Geschäft?
776 Die Schuldner und ihre ev Protokolle
11.07.2005 @Zoey
Als da würde ich aber wirklich mal ne Nachbesserung anfordern. Das kann ja wohl mal gar nicht sein.
Kennt ihr die Gaststätte? Einfach mal reinschauen würde ich sagen. Das ist ja schon ganz schön dreist.

LG Dina
776 Die Schuldner und ihre ev Protokolle
11.07.2005 @Zoey:
Ich würde auf jeden Fall auch gegen den Gerichtsvollzieher vorgehen. Wenn jemand ein Geschäft / Lokal hat, dann muss es doch insoweit auch beim Gerichtsvollzieher klick machen, dass da was zu holen ist. Wieso pfändest du eigentlich nicht die Lokalkasse. Ich würde den Gerichtsvollzieher einfach mal bitten, die Tageseinnahmen des Lokals zu pfänden. Wir haben hier einen GVZ, der macht das anstandslos. Der geht in die Gaststätte und pfändet die Tageseinnahmen. Das lohnt sich, besonders, wenn man kurz vor Schluss kommt.

LG Peggy
776 Die Schuldner und ihre ev Protokolle
12.07.2005 Vielen Dank, die Tipps werd ich mir im Hinterkopf behalten. Ich hab jetzt mal ne Inso-Anfrage gemacht und dann mal schauen was raus kommt.

Danke ;)
776 Die Schuldner und ihre ev Protokolle
12.07.2005 InsO-Anfrage? siehe www.insolvenzbekanntmachungen.de

Gruß Dina
777 Hier ist der offizielle es ist viel zu heiß zum A
20.06.2005 Hallo liebe Kollegen/Kolleginnen!

Also bei mir im Büro sind es offiziell gemessene 35 Grad. Gefühlte Temperatur beträgt derzeit ungefähr aber 42 Grad. Rundherum Fenster, 3. Obergeschoss (unterm Dach), Sonne satt :oo: ! Klimaanlage und Rolladen o.ä. negativ! Und ich geh echt ein!

Also: mitlästern!!

LG Dina
777 Hier ist der offizielle es ist viel zu heiß zum A
20.06.2005 Du Arme!!! Hier sind es 25,7°C. Es ist auszuhalten, aber trotzdem tüchtig warm. Bin barfuß - hier gibts gott sei dank keine Schuhanziehpflicht!
777 Hier ist der offizielle es ist viel zu heiß zum A
20.06.2005 Ich hab heute Morgen überlegt ob ich Flip Flops im Büro anziehen kann, es für mich aber verneint, aber ich würde schon gern!

Dina
777 Hier ist der offizielle es ist viel zu heiß zum A
20.06.2005 Ich fühle mit dir ;-) Mittagssonne voll auf die Fensterfront. Keine Klima. Grade mal einen Venti den wir selbst mitgebracht haben! Und deswegen rennen wir auch alle oft in Flip Flops rum. Warum nicht? Wenn die uns keine Klima gönnen müssen wir uns eben anderweitig Abkühlung verschaffen 8-)
777 Hier ist der offizielle es ist viel zu heiß zum A
21.06.2005 Das stimmt natürlich auch wieder. Hab mir gestern Abend ein Kanzlei-Modell an FlipFlops zugelegt. Soll mir egal sein wie die Mandanten gucken, die müssen hier ja auch nicht 8 Std. in der prallen Sonne sitzen!
777 Hier ist der offizielle es ist viel zu heiß zum A
21.06.2005 Warum sollen Cehf und Mdt. etwas dagegen haben? Die sind derzeit hochmodern, und es gibt auch ganz chicke Teile, ich hingegen würde sie nicht tragen nach ( std. hin und her rennen tut mir das weh, das ist dann schlimmer als die Hitze.. Ich persönlich finde dann schlimm, das einem die Hände schwitzig werden und das macht sich auf der Tastatur selten gut. :-(...
777 Hier ist der offizielle es ist viel zu heiß zum A
21.06.2005 Ach wenn´s nur die Hände wären... Ich schwitz überall :-) ist mal wieder richtig heiß jetzt auch hier drin und es läuft nur so runter. Aber es soll ja regnen gleich (bitte bitte bitte)
777 Hier ist der offizielle es ist viel zu heiß zum A
21.06.2005 Bloß kein Regen, dann nämlich wirds so richtig schön schwül..

Kennt Ihr das, ihr habt scheiss nasse hände und dann sollt ihf auch noch etwas zusammen mit dem MDt. ausarbeiten, dass ist immer peinlich sage ich euch, ich fasse die Unterlage dann nur noch mit Fingerspitzen an :-)
777 Hier ist der offizielle es ist viel zu heiß zum A
22.06.2005 Meine Tochter hat ab nächste Woche Ferien. Und weil sie dann morgens nicht mehr so früh aufstehen muss, werde ich mich den ganzen lieben langen Bürotag auf den abendlichen Ausflug an den Ostsee-Strand freuen, sobald ich zu Hause bin, den Buddeleimer für den Lütten einpacken und Papi zum kühlen Bier in den noch kühleren :boah: Ostseewellen überreden. Ach wird das schööööööööööön!!!!
777 Hier ist der offizielle es ist viel zu heiß zum A
22.06.2005 Ja wenn man das in der Nähe hat, ist das wunderbar, ich war letztens an der Ostsee und habe mich in dieses Städchen verliebt. Als ich Urlaubsfotos zeigte, dachten meine Freune und Bekannte wir wären an der Südsee gewesen, jetzt nur die Strandlage betrachtet men ich
777 Hier ist der offizielle es ist viel zu heiß zum A
22.06.2005 Guten Morgen!

Also ich habe heute Morgen extra mal schon um 7.00 Uhr angefangen. Es ist herrlich. Frische Luft, noch nicht warm, nur früh aufstehen ist sch..... ! Aber dafür hab ich jetzt schon 3 Bänder weg und heute Nachmittag (!) früher Feierabend!

Ich war übrigens noch nie an der Ostsee!

Dina
777 Hier ist der offizielle es ist viel zu heiß zum A
23.06.2005 @Funny, danke für die Lobesworte für die Ostsee. Warst Du im norddeutchen Osten oder mehr so westlich? Ich fahre immer nach Warnemünde, wohne in Rostock.
Falls wir uns tatsächlich beim ReFaWirt in Berlin kennenlernen sollten, kommste mir aba besuchen (ich hoffe, dass ist so ein bisschen Berlinerisch geworden). ;-)
Im übrigen ist es hier nicht so heiß wie in anderen Gegenden Deutschlands. Eigentlich haben wir im Schnitt immer so zwei/drei Grad weniger als z. B. Berlin oder München. Ich ziehe hier auch nicht weg. Ich lieeeebe meine Ostsee!

Beitrag wurde editiert (2005-06-23 21:27:08)
778 Kostenfestsetzung der ZV-Gebühr
21.06.2005 Darf ich in meinem Kostenfestsetzungsantrag eine 0,3 Gebühr gem. 3309 RVG mit festsetzen lassen?
778 Kostenfestsetzung der ZV-Gebühr
21.06.2005 ZPO § 788 Kosten der Zwangsvollstreckung
(1) Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen, soweit sie notwendig waren (§ 91), dem Schuldner zur Last; sie sind zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch beizutreiben. Als Kosten der Zwangsvollstreckung gelten auch die Kosten der Ausfertigung und der Zustellung des Urteils. Soweit mehrere Schuldner als Gesamtschuldner verurteilt worden sind, haften sie auch für die Kosten der Zwangsvollstreckung als Gesamtschuldner; § 100 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
(2) Auf Antrag setzt das Vollstreckungsgericht, bei dem zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Vollstreckungshandlung anhängig ist, und nach Beendigung der Zwangsvollstreckung das Gericht, in dessen Bezirk die letzte Vollstreckungshandlung erfolgt ist, die Kosten gemäß § 103 Abs. 2, den §§ 104, 107 fest. Im Falle einer Vollstreckung nach den Vorschriften der §§ 887, 888 und 890 entscheidet das Prozessgericht des ersten Rechtszuges.
(3) Die Kosten der Zwangsvollstreckung sind dem Schuldner zu erstatten, wenn das Urteil, aus dem die Zwangsvollstreckung erfolgt ist, aufgehoben wird.
(4) Die Kosten eines Verfahrens nach den §§ 765 a, 811 a, 811 b, 813 b, 829, 850 k, 851 a und 851 b kann das Gericht ganz oder teilweise dem Gläubiger auferlegen, wenn dies aus besonderen, in dem Verhalten des Gläubigers liegenden Gründen der Billigkeit entspricht.
778 Kostenfestsetzung der ZV-Gebühr
21.06.2005 Kann ich die Gebühren beim AG dann mit den anderen gerichtlichen Gebühren festsetzen lassen oder muss ich dies dann beim zuständigen Vollstreckunsgericht machen?
778 Kostenfestsetzung der ZV-Gebühr
21.06.2005 beim Vollstreckungsgericht
778 Kostenfestsetzung der ZV-Gebühr
21.06.2005 Die Gebühr darf festgesetzt werden. Sofern ihr ein Aufforderungsschreiben z. B. aus einem KFB gemacht habt, die gesetzliche Wartefrist (2 Wochen) abgelaufen war und ihr kein Geld bekommen habt. Dann kann die ZV Gebühr 0,3 beim erstinstanzlichen Gericht wie bei einer normalen Kostenfestsetzung angemeldet werden. Dem Antrag würde ich das Aufforderungsschreiben beifügen und mitteilen, dass die gesetzliche Wartefrist ohne Zahlungseingang verstrichen ist. (siehe hierzu auch Beschluss des BGH vom 18.07.2003, Az. IXa ZB 146/03). Es gibt dazu einen Artikel in der Renopraxis vom ZAP-Verlag. Einfach mal ergoogeln.
778 Kostenfestsetzung der ZV-Gebühr
21.06.2005 das versteh ich nicht, wozu ne ZV-Geb. festsetzen lassen? die steht doch mit im ZV-Antrag drin und im FOrderungskonto und der jeweilige GVZ sieht das doch dann schon...
778 Kostenfestsetzung der ZV-Gebühr
21.06.2005 Ja, aber wenn Du mal keine Lust auf weitere ZV hast (weil da ja schon seit Jahren nix zu holen ist oder weil der Mandant meint, den Schuldner mal über einen längeren Zeitraum in Ruhe lassen zu wollen), laufen da prima Zinsen auf bis zum nächsten Versuch.
Oder wenn Du schon Vollstreckungsunterlagen in der Stärke eines dicken Ordners hast, lässt Du einfach zwischendurch alle angefallenen ZV-Kosten festsetzen und beim nächsten Mal brauchts Du nur noch den neuen Titel dazusetzen - mit den nunmehr auch anfallenden Zinsen. WAs glaubst Du, wie übersichtlich Dein Forderungskonto wieder ist! Und Du hast auch noch den Vorteil, dass mal ein Repfl. draufgeschaut hat und Du kannst Dir sicher sein, dass Du auch tatsächlich Anspruch auf all die vielen ZV-Kosten hast.
778 Kostenfestsetzung der ZV-Gebühr
22.06.2005 hm, kann ich wohl noch nicht so mitreden, bin ja erst kurz vor der prüfung, aber danke für die tips... :-)
778 Kostenfestsetzung der ZV-Gebühr
22.06.2005 Außerdem zieht der GVZ nicht immer automatisch die Gebühren für die ZV mit ein. Dass muss man dann schon beantragen.
778 Kostenfestsetzung der ZV-Gebühr
22.06.2005 ja na klar, alles einziehen...
778 Kostenfestsetzung der ZV-Gebühr
23.06.2005 Also wenn man alle ZV-Kosten in der Forderungsaufstellung drinne hat und auch alle Belege dazu beigefügt sind, wird der die ZV-Kosten sehrwohl einziehen. Ich hab damit noch keine Probleme gehabt. Muss nur alles seine Ordnung haben ;-)
778 Kostenfestsetzung der ZV-Gebühr
23.06.2005 sag ich ja :-)
779 Terminsgebühr außergerichtlich
21.06.2005 Hallo!
Ich hab folgende Frage:
Brauche ich tatsächlich, wenn ich eine Terminsgebühr im außergerichtlichen Verfahren abrechnen will, die Kostendeckungszusage für das gerichtliche Verfahren von der Rechtsschutzversicherung?
Daß ich den Klageauftrag des Mandanten brauche, ist klar. Den hatten wir auch.
Dann wurde sich außergerichtlich geeinigt. Zur Klageerhebung kam es nicht mehr.
Nun schreibt mir die Rechtsschutzversicherung, es gäbe keine Terminsgebühr, da die Kostendeckung für das gerichtliche Verfahren nicht vorgelegen hätte.
Ist das tatsächlich so? Ich weise noch darauf hin, daß die Sachbearbeiterin am Anfang nichts von einer Terminsgebühr im außergerichtlichen Verfahren wußte.
Ich hab mich noch nie so um Gebühren gestritten!
Wäre toll, wenn mir da jemand was zu sagen könnte!
779 Terminsgebühr außergerichtlich
21.06.2005 Eine Terminsgebühr im außergerichtlichen Verfahren scheint es so tatsächlich nicht zu geben. Ich habe mich gerade nochmal im Kommentar schlau gemacht und da steht folgendes geschrieben:

Terminswahrnehmungen bei nicht anhängigem Rechtsstreit vor Behörden, Besprechungen mit der Gegenseite, etc. im Rahmen eines - außergerichtlichen - Auftrages der Nrn. 2400 ff. VV RVG sind bei der Bemessung des Gebührenrahmens in Anwendung der Kriterien des § 14 zu berücksichtigen. Ist der RA jedoch als Verfahrens- bzw. Prozessbevollmächtigter mandatiert und wirkt er außerhalb eines gerichtlichen Termins an einer Besprechung mit dem Ziel der Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens teil, so erhält er gleichwohl die volle Terminsgebühr der jeweiligen Instanz.

So ist auch Vorbermerkung 3 Abs. 3 zu Teil 3 zu verstehen.

Die Rechtsschutzversicherung hat dann wohl recht - leider!!
779 Terminsgebühr außergerichtlich
22.06.2005 @Daniela28:

Wofür habt ihr denn Deckungszusage bekommen, wenn nicht dafür, dass die Forderung gerichtlich geltend gemacht wird?

Zur Sache selbst: Wenn ihr Klageauftrag hattet, dann sind die Gebühren des 3. Teil des RVG anwendbar. In eurem Fall sind demnach 0,8 Verfahrensgebühr, 1,2 Terminsgebühr und 1,5 Einigungsgebühr entstanden. Für die Terminsgebühr kommt es letztlich darauf an, ob ein Klageauftrag vorliegt. Liegt ein solcher vor, ist Teil 3 des RVG anzuwenden und somit kann auch die Terminsgebühr anfallen. Wir hatten das erst kürzlich so in einer Vorlesung beim Fachwirtkurs, so dass ich mir da auch ziemlich sicher bin. Nur wenn kein Klageauftrag vorlag sind die Gebühren nach Teil 2 RVG zu berechnen und da könnte man ggf. den Rahmen der Geschäftsgebühr einfach auf 2,0 oder 2,5 erhöhen mit dem Hinweis, dass Besprechungen und Vergleichsverhandlungen stattgefunden haben und die Sache demnach doch umfangreich war. Ist allerdings fraglich, ob da die Rechtschutzversicherung mitmacht.

LG PS22
779 Terminsgebühr außergerichtlich
22.06.2005 Hallo zusammen,

kann mich nur der Ausführung von PS22 anschließen was die Inansitzbringung der Gebühren betrifft. :-)
779 Terminsgebühr außergerichtlich
23.06.2005 Hallo!
Wir hatten die Kostendeckungszusage für das außergerichtliche Verfahren.
Da noch keine Klageschrift gefertigt war, was wohl notwendig für den Anfall der 0,8 Verfahrensgebühr ist, habe ich eine 1,3 Geschäftsgebühr(+ Terminsgebühr u. Einigungsgebühr) abgerechnet.
Rechtsschutzversicherung hat auch alles gezahlt bis auf die Terminsgebühr.
Es geht jetzt halt nur darum, ob die außergerichtliche Terminsgebühr von der Kostendeckungszusage für das außergerichtliche Verfahren umfaßt ist, oder nicht. Denn da sich außergerichtlich geeinigt wurde, war es ja nicht mehr notwendig, Klage zu erheben und somit brauchten wir hierfür auch keine Kostendeckung. Der Klageauftrag des Mandanten lag jedoch vor. Wir haben seit 01.07.2004 Vollmachten für das außergerichtliche Verfahren und für das gerichtliche Verfahren getrennt. Es war also kein Problem, das nachzuweisen.
Vielleicht weiß ja noch jemand was zu diesem Thema!
Bin ich denn die Erste, der das passiert?
LG Daniela
779 Terminsgebühr außergerichtlich
23.06.2005 Außergerichtlich gibt es keine Terminsgebühr! Ihr könnt nicht die verschiedenen Abschnitte 2 und 3 des RVG zusammenschmeißen. Die Besprechung könnt ihr nur kompensieren durch Erhöhung der Geschäftsgebühr nach 2400 VV RVG von 1,3 auf vielleicht 2,0. Die Besprechung hat ja den Aufwand erhöht. Ob die RSV da mitspielt, keine Ahnung.
Aber die Terminsgebühr fällt nur im gerichtlichen Verfahren an.
Habt ihr euch auf irgendwas geeinigt? Dann haut noch die Einigungsgebühr drauf. Aber mehr ist leider nicht zu holen. I-)
779 Terminsgebühr außergerichtlich
23.06.2005 Anfangs des Jahres wurde das Gesetz dahingehend geändert, dass nunmehr auch die Terminsgebühr außergerichtlich entstehen kann.. ich betone KANN!
779 Terminsgebühr außergerichtlich
24.06.2005 So hatte ich das auch zu erklären versucht. Habe allerdings blos aus dem Kommentar abgeschrieben und da kams wahrscheinlich nicht deutlich genug rüber.

Die Terminsgebühr gibts im außergerichtlichen Verfahren nicht. Im Gerichtsverfahren kann sie bei Terminen enstehen, bei denen das Gericht nicht beteiligt ist. Wenn sich im laufenden Verfahren die Anwälte zusammensetzen oder telefonieren, um damit das Verfahren zu beenden und deshalb keine mündliche Verhandlung stattfinden muss, gibts die Terminsgebühr.

Genau das ist mit der außergerichtlichen Terminsgebühr gemeint.

Würde aber auch denken, dass vielleicht noch ne Einigungs zu holen ist.
779 Terminsgebühr außergerichtlich
28.06.2005 @Funny: Kann in welchem Zusammenhang entstehen?
779 Terminsgebühr außergerichtlich
04.07.2005 Hallo!
Ich hab ein Urteil zur Problematik gefunden.
Die Terminsgebühr kann auch im außergerichtlichen Verfahren entstehen. Urteil AG Zeven vom 15.04.2005, Az. 3 C 85/05.
Ist fast der gleiche Fall wie bei mir.
Seht`s Euch mal an. Bei meiner Rechnung geht´s jetzt um 300,00 €. Die müssen ja nicht verschenkt werden!
Hab das Urteil heute auch an die Rechtsschutz geschickt.
Diese hatte mir heute noch geschrieben, daß jetzt viele Anwälte auf eine außergerichtliche Terminsgebühr pochen würden, um die weggefallene Besprechungsgebühr wieder reinzuholen. Und dazu würde es bisher keine Rechtsprechung geben. Bin gespannt, was als Nächstes kommt! LG Daniela
779 Terminsgebühr außergerichtlich
05.07.2005 Gibts das Urteil im Netz irgendwo? Konnte nichts finden. Mich würde das aber interessieren. Habe bis jetzt nämlich noch nichts davon gehört, dass es eine Terminsgebühr im außergerichtlichen Verfahren gibt.
779 Terminsgebühr außergerichtlich
05.07.2005 Ich hab auch gleich mal nachschauen müssen. Ist nämlich echt interessant... Auf der Homepage des AG Zeven findet man sogar das ausführliche Urteil! :-)
779 Terminsgebühr außergerichtlich
05.07.2005 Ich habe das Urteil gefunden. Herzlichen Dank!! Wieder was dazugelernt ;-) Klingt natürlich alles einleuchtend.

779 Terminsgebühr außergerichtlich
05.07.2005 Daniela, gib auf jeden Fall bescheid, wenn sich die RSV meldet. Interessiert mich.
779 Terminsgebühr außergerichtlich
05.07.2005 Cool, ich bin ja eingeloggt. Das hat bis jetzt noch nie geklappt. :rot: Hoffentlich weiß ich beim nächsten mal, wie ich das jetzt gemacht habe.
779 Terminsgebühr außergerichtlich
15.07.2005 Hallo!
Die Rechtsschutzversicherung hat sich gemeldet.
Die Sachbearbeiterin meint jetzt, daß sie sich ja nicht unbedingt an dieses Urteil halten müßte u.s.w.
Jetzt mäkelt sie an der Einigungsgebühr rum, obwohl sie die schon ausgeglichen hat. Die spinnt doch!
Meine Chefin hat ihr jetzt auf 3 Seiten erläutert, wieso die Einigungsgebühr angefallen ist. Werde Euch auf dem Laufenden halten!
In 20 Minuten bin ich für 3 Wochen im Urlaub!!!! Wünsche Euch gegebenenfalls auch einen schönen Sommerurlaub! Bis dann ! Daniela
779 Terminsgebühr außergerichtlich
14.08.2005 Hallo allerseits!
Die Rechtsschutzversicherung hat nach dem letzten Schreiben ohne weiteren Kommentar gezahlt.
Jetzt sag mir doch einer, wieso das nicht gleich ging!
LG Daniela
779 Terminsgebühr außergerichtlich
22.02.2006 Antwort auf: Hallo!
Wir hatten die Kostendeckungszusage für das außergerichtliche Verfahren.
Da noch keine Klageschrift gefertigt war, was wohl notwendig für den Anfall der 0,8 Verfahrensgebühr ist, habe ich eine 1,3 Geschäftsgebühr(+ Terminsgebühr u. Einigungsgebühr) abgerechnet.
Rechtsschutzversicherung hat auch alles gezahlt bis auf die Terminsgebühr.
Es geht jetzt halt nur darum, ob die außergerichtliche Terminsgebühr von der Kostendeckungszusage für das außergerichtliche Verfahren umfaßt ist, oder nicht. Denn da sich außergerichtlich geeinigt wurde, war es ja nicht mehr notwendig, Klage zu erheben und somit brauchten wir hierfür auch keine Kostendeckung. Der Klageauftrag des Mandanten lag jedoch vor. Wir haben seit 01.07.2004 Vollmachten für das außergerichtliche Verfahren und für das gerichtliche Verfahren getrennt. Es war also kein Problem, das nachzuweisen.
Vielleicht weiß ja noch jemand was zu diesem Thema!
Bin ich denn die Erste, der das passiert?
LG Daniela


779 Terminsgebühr außergerichtlich
22.02.2006 @daniela --- wir haben das gleiche Problem mit der Einigungsgebühr und keine Idee oder gar ein Urteil, auf das wir Bezug nehmen können. Darf ich fragen, wie ihr das begründet habt gegenüber der RS? Kann ich davon evtl. sogar eine Kopie haben?
780 Wie handhabt Ihr es mit Ende der Ausbildung Re-Fa?
21.06.2005 Ich habe folgendes Problem . Meine Azubine hat jetzt Abschlussprüfung gemacht und hat am 06.07. mündliche Prüfung. Laut Lehrvertrag (3 Jahre) geht die Ausbildung bis 31.07.2005. Trotzdem heißt es auch, die Ausbildung endet mit Bestehen der mündlichen Prüfung, das wäre dann am 06.07. Was heißt das jetzt genau? Dass sie eigentlich ab dem 07.07. nicht mehr kommen müsste? Sie soll im Juli noch bleiben, da ich in Urlaub gehe und sie mich vertreten soll. Deshalb geht es dabei auch noch um die Bezahlung. Wenn Vertrag bis 31.7. geht, würde sie für Juli noch ein Lehrlingsgehalt bekommen. Wenn es am 6.7. endet, wie würdet Ihr bezahlen? Nach Gehalt einer ausgelernten, ganz schön heftig, oder? Irgendwie verwirrend alles.

Gruß, Wurzeline
780 Wie handhabt Ihr es mit Ende der Ausbildung Re-Fa?
21.06.2005 Ich kann nur sagen wie es bei uns ist. Nach der bestandenen mündlichen Prüfung ist bei uns vorbei. Kein Gehalt mehr für Juli!

Dina
780 Wie handhabt Ihr es mit Ende der Ausbildung Re-Fa?
21.06.2005 Wieso gar kein Gehalt mehr?

Sie bekommt anteillig bis zum 06.07.. Sont hätte Sie die sechs Tage ja umsonst gearbeitet und das geht nicht.
780 Wie handhabt Ihr es mit Ende der Ausbildung Re-Fa?
21.06.2005 ferner, müßt Ihr einen neuen Arbeitsvertrag für Juli schließen und ihr dann entsprechend ein Zeugniss ausstellen, bei uns läuft das so und bei mir lief es früher auch so.
780 Wie handhabt Ihr es mit Ende der Ausbildung Re-Fa?
21.06.2005 Wie Funny schon sagte, Lehrlingsgehalt bis incl. 06.07. Ab dem 07.07. muss sie dann nicht mehr arbeiten kommen. Höchstens ihr macht ihr einen neuen Arbeitsvertrag für den Juli.

Wir hatten das Problem letztes Jahr. Unsere Azubine war fertig, zwecks dem Sommerurlaub war es aber sinnvoll, dass sie noch einen Monat da bleibt. Wir haben dann einen befristeten Arbeitsvertrag gemacht und ihr dann schon mehr bezahlt wie das Lehrlingsgehalt, aber auch nicht so viel wie wenn wir sie jetzt fest übernommen hätten.
780 Wie handhabt Ihr es mit Ende der Ausbildung Re-Fa?
21.06.2005 @wurzeline:

für die sechs Tage im Juli bekommt sie anteilig Lehrlingsgehalt und danach das was im Vertrag vereinbart wird
Prüfung endet spätestens zum 31.7., jedoch frühestens mit bestehen der mündl Prüfung, also in dem Fall hier zum 6.7.


...wieso habt ihr erst im juli prüfung? schweinerei ;-) dann könnt ihr ja noch die vollen urlaubstage nehmen...

naja, mich interessierts nicht, ich werde übernommen
(hab am 29.6. mündl.)

Beitrag wurde editiert (2005-06-21 19:36:41)

Beitrag wurde editiert (2005-06-21 19:37:17)
780 Wie handhabt Ihr es mit Ende der Ausbildung Re-Fa?
21.06.2005 Antwort auf: Wir hatten das Problem letztes Jahr. Unsere Azubine war fertig, zwecks dem Sommerurlaub war es aber sinnvoll, dass sie noch einen Monat da bleibt. Wir haben dann einen befristeten Arbeitsvertrag gemacht und ihr dann schon mehr bezahlt wie das Lehrlingsgehalt, aber auch nicht so viel wie wenn wir sie jetzt fest übernommen hätten.


na das is doch mist... wieso hat sie nicht ganz normales gehalt bekommen? mit welcher berechtigung?
780 Wie handhabt Ihr es mit Ende der Ausbildung Re-Fa?
21.06.2005 @Kathrin L: Na ich weiß ja nicht was du jetzt denkst, was wir ihr bezahlt haben... Sie hat sehr sehr ordentlich verdient. Sie war ja nur um die 3 Wochen da. Ist doch klar, dass man da ein klein wenig kürzt. Aber natürlich müssen die Leistungen schon entsprechend honoriert werden und die Orientierung sollte am eigentlichen Einstiegsgehalt und nicht am Lehrlingsgehalt erfolgen. Wenn wir ihr ein schlechtes Angebot gemacht hätten, wäre sie sicher nicht da geblieben ;-)

780 Wie handhabt Ihr es mit Ende der Ausbildung Re-Fa?
22.06.2005 achso, du meinst ihr habt ihr ein volles gehalt gezahlt, aber dafür weniger, kommt ja am ende aufs gleiche raus oder?
780 Wie handhabt Ihr es mit Ende der Ausbildung Re-Fa?
22.06.2005 genau ;-)
780 Wie handhabt Ihr es mit Ende der Ausbildung Re-Fa?
22.06.2005 Schade, warum wird ausgebildet, wenn eh nicht übernommen werden kann. Es besteht ein Überschuss an ausgebildeten Renos und dann noch die ganzen Umschüler...keine Arbeitsplätze bieten aber immer weiter ausbilden, ich verstehe das nicht..
780 Wie handhabt Ihr es mit Ende der Ausbildung Re-Fa?
22.06.2005 Also nur zur Klarstellung. Bei uns kommt nach der mündlichen Prüfung keiner mehr arbeiten. Wir übernehmen nicht weil es sich bei uns nicht lohnt. Da bekommt die Azubine natürlich auch kein Gehalt mehr für Juli. War bei mir damals schon so.
780 Wie handhabt Ihr es mit Ende der Ausbildung Re-Fa?
22.06.2005 ja weil azubis billiger sind ;-) ich weiß ist leider so, denn ne normale vollzeit angestellte verdient mind. des dreifache und das können wir uns nicht leisten, aber müssen wir wohl
780 Wie handhabt Ihr es mit Ende der Ausbildung Re-Fa?
05.07.2005 Bei uns läuft der ganze Betrieb auf Azubis.
Immer wieder kommt einer neuer, wenn der alte geht. Ich finde das echt blöd, ist aber natürlich sehr billig usw.
780 Wie handhabt Ihr es mit Ende der Ausbildung Re-Fa?
05.07.2005 Antwort auf: Schade, warum wird ausgebildet, wenn eh nicht übernommen werden kann. Es besteht ein Überschuss an ausgebildeten Renos und dann noch die ganzen Umschüler...keine Arbeitsplätze bieten aber immer weiter ausbilden, ich verstehe das nicht..


ich finde es auch schade, dass nur sehr wenige azubis übernommen werden. ich sitze jetzt auch zu hause und warte auf antworten auf meine bewerbungen. nächste woche werde ich mich noch zum studium anmelden für wirtschaftsrecht. das werde ich dann machen, wenn ich noch keine arbeit gefunden habe. das heißt, wenn ich bei der fh angenommen werde. mal sehen, was noch auf mich zukommt. drückt mir die daumen.
781 Vorgehensweise bei Erstanmeldung einer GmbH
21.06.2005 Hallo,

ich bin ab morgen Urlaubsvertretung für meine Kollegin, kenne mich aber im Notariat noch nicht so gut aus. Ich habe zwar Verträge etc. schon vorbereitet, aber die Anmeldung selbst etc. hat immer meine Kollegin gemacht.
Nun haben wir morgen eine Beurkundung einer GmbH-Gründung. Wie läuft das nach der Beurkundung ab? Was - und wie - kommt an das Handelsregister? Wie ist das mit Nähen etc.? Ich habe jetzt schon Panikattacken. Ich wäre für schrittweise (detaillierte) Aufklärung sehr dankbar. [img]http://www.handykult.de/plaudersmilies.de/sad/conf.gif[/img]
781 Vorgehensweise bei Erstanmeldung einer GmbH
21.06.2005 auf jeden fall müsstest du eine anmeldung in form einer u-begl. und einen gesellschaftsvertrag haben (beurk.)

dann brauchst du noch eine liste der gesellschafter, und natürlich noch extra die satzung der gmbh

im moment fällt mir nichts weiter dazu ein
781 Vorgehensweise bei Erstanmeldung einer GmbH
22.06.2005 Das hat meine Kollegin alles schon vorbereitet soweit ich das gesehen habe. Die Frage ist jetzt nur: bei der Einreichung wird da nur der Gesellschaftervertrag an die Gründung genäht oder auch noch andere Anlagen wie z.B. die Gesellschafterliste? Ich habe hier so einen leichten Panikanfall. Die Anschreiben und die Kostenrechnung an die Beteiligten dürfte ich ja noch hinkriegen, aber bei der Einreichung zum Handelsregister und wo ich was nähen muß, da hapert es bei mir ein wenig. Warum mußte meine Kollegin auch ausgerechnet heute in Urlaub gehen, wo doch heute die Beurkundung ist?
781 Vorgehensweise bei Erstanmeldung einer GmbH
22.06.2005 Du nähst bei der Original Unterschrift. Das AG benötigt das Original sowie Gesellschafterliste etc. Für die Urkundesammlung machen wir immer eine beglaubigte Abschrift. Alles andere eine einfache. Außer es wird etwas anderes gefordert.
781 Vorgehensweise bei Erstanmeldung einer GmbH
22.06.2005 Sorry,hab mich eben vertan. Beim Original auf dem Vermerkblatt.
781 Vorgehensweise bei Erstanmeldung einer GmbH
22.06.2005 Muss nicht noch das Finanzamt für Körperschaften und die IHK informiert werden?
781 Vorgehensweise bei Erstanmeldung einer GmbH
22.06.2005 Es ist alles soweit klar, also Finanzamt wird informiert und die IHK (wegen Unbedenklichkeitsbescheinigung) weiß auch schon Bescheid.

Ich hänge trotzdem ein wenig. Meine Kollegin ist mir auch keine wirklich große Hilfe. Vage Antworten sonst nichts.

Der Gesellschaftervertrag mit der Satzung, der muß doch extra genäht werden, oder? Und die GmbH möchte eine beglaubigte Kopie haben, das schließt doch auch den Gesellschaftervertrag mit ein. Also müßte ich doch eigentlich auch eine beglaubigte Kopie von dem Gesellschaftervertrag machen und den extra nähen, oder?
781 Vorgehensweise bei Erstanmeldung einer GmbH
22.06.2005 ähm lieg ich da jetzt falsch, oder kriegt das AG nich eine Ausfertigung des Beschlusses? Originale werden doch nicht herausgegeben (außer Testament etc. )

also normalerweise bekommen die ne Ausfertigung vom Beschluss, die Original (U-Begl)Anmeldung, ne Gesellschafterliste hm ja und sonst fällt mir im moment nix weiter ein

und die Beteiligten bekommen bei uns ne begl. Kopie (je nachdem wie sie es wollen, nur die Firma oder alle GF zusätzlich, ggf. die Gesellschafter)

also ich würd die Satzung nur Ösen und den Gesellschaftervertrag extra

und die GmbH kann ja zusätzlich zum Ges.vertrag eine geöste Satzung haben, dann fällt sie nicht auseinander und die können sie gut einheften

Beitrag wurde editiert (2005-06-22 14:48:54)
781 Vorgehensweise bei Erstanmeldung einer GmbH
22.06.2005 Bei uns bekommt das Gericht auch ne Ausfertigung, aber das Original der Gesellschafterversammlung (hat mir meine Kollegin vorhin gesagt). Die Frage ist dann nur, wird dieses Original extra genäht und dann nochmal an die Ausfertigung geöst oder nicht?

Ich bin echt Anfängerin, wenn es um Handelsregisteranmeldungen geht.
781 Vorgehensweise bei Erstanmeldung einer GmbH
22.06.2005 @KatrinL: Danke. Damit wäre zumindest ein Brett vorm Kopf weniger vorhanden.

Sorry, dass ich die Frage noch einmal gestellt habe. Hatte nicht weitergelesen.
782 Beschwerdegebühr nach RVG bei PKH
21.06.2005 Folgender Fall:

Die Gegenseite hat PKH beantragt und wollte Klage einreichen. PKH wurde nicht bewilligt. Gegen den Beschluss wurde von der Gegenseite Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt. Dieser wurde nicht stattgegeben.

Wie rechne ich nach RVG die Beschwerdeinstanz ab. Wir haben eigentlich nichts gemacht. Uns wurde heute der Streitwertbeschluss für die Beschwerdeinstanz zugestellt.
782 Beschwerdegebühr nach RVG bei PKH
21.06.2005 Ihr scheint euch ja wenigstens angezeigt zu haben, sonst hättet ihr den Streitwertbeschluss nicht zugestellt bekommen, oder?

Beschwerdeverfahren wird nach Nr. 3500, ff. VV RVG (0,5 Verfahrensgebühr) abgerechnet. Beantragt Kostenfestsetzung!
782 Beschwerdegebühr nach RVG bei PKH
21.06.2005 Herzlichen Dank für die Nachricht.

Der Streitwertbeschluss wurde uns zugestellt, da wir in erster Instanz die Vertretung angezeigt haben. Außerdem können wir die Kosten nicht festsetzen lassen gemäß § 118 ZPO oder so.

Aber trotzdem Danke. Ich habe mir die Antwort für die Zukunft gemerkt.

(By the way, ich kann mich mal wieder nicht unter meinem Namen einloggen)
782 Beschwerdegebühr nach RVG bei PKH
21.06.2005 Warum könnt ihr die Kosten nicht festsetzen lassen? Gabs kein Beschluss, dass unterlegene Partei (§§ 103 ZPO ff.) die Kosten fürs Beschwerdeverfahren tragen muss?
782 Beschwerdegebühr nach RVG bei PKH
22.06.2005 Ich hätte Bedenken bei der Festsetzung einer Beschwerdegebühr gegen den PKH-Antragsteller. Wenn die Beschwerde ohne irgendeine Stellungnahme von euch zurück gewiesen wurde und ihr tatsächlich nichts gemacht habt im Beschwerdeverfahren, euch auch nicht gemeldet habt für das Beschwerdeverfahren (das läuft ja immerhin beim nächst höheren Gericht), hätte ich ernsthaft Bauchschmerzen.
Wenn ich PKH-Antragsteller-Vertreter wäre, würde ich einen Festsetzungsantrag von euch entschieden zurückweisen. Begründung findet sich bestimmt in der ZPO-Kommentierung.
Also das ist so mein Bauchgefühl. Von zu Hause aus - und ich treibe mich immer von zu Hause aus hier rum - kann man das schlecht beurteilen, aber mir würde das nicht gefallen. Weshalb wurde die Beschwerde denn zurückgewiesen?
782 Beschwerdegebühr nach RVG bei PKH
22.06.2005 Es wurde kein Beschluss erlassen, wonach die PKH-Partei die Kosten zu tragen hat. Da erstinstanzlich die Klage nur unter PKH-Bewilligung eingereicht worden wäre, entsteht deshalb kein Erstattungsanspruch der Kosten, § 118 Abs. 1 Nr. 4 ZPO. Wir hatten uns zwar für die Beklagten bestellt und Zurückweisung des PKH-Antrags beantragt, eine Kostentragungspflicht entsteht gemäß dem oben genannten § aber nicht. Daher sollte man eigentlich erst abwarten, was das PKH-Verfahren ergibt, um dem eigenen Mandanten die Kosten unserer Inanspruchnahme zu sparen.

Den Streitwertbeschluss für die Beschwerdeinstanz ist uns nur zugesandt worden, da wir uns ja bereits in der ersten Instanz für die Beklagten gemeldet haben.

Ich habe die Sache mit meinem Chef besprochen. Wir machen die Kosten der Beschwerdeinstanz gegenüber unserer Mandantschaft nicht geltend. Die erste Instanz haben wir bereits abgerechnet.
782 Beschwerdegebühr nach RVG bei PKH
22.06.2005 Klar, das stimmt natürlich. Die Beschwerdegebühr nach § 3500 VV RVG kann sowieso nur abgerechnet werden, wenn Auftrag fürs Beschwerdeverfahren erteilt wurde. War halt nur so mein erster Gedanke. Wenns uns betroffen hätte, hätte ich mich vorher auch nochmal genau schlaugelesen.
782 Beschwerdegebühr nach RVG bei PKH
14.07.2006 Antwort auf: Ihr scheint euch ja wenigstens angezeigt zu haben, sonst hättet ihr den Streitwertbeschluss nicht zugestellt bekommen, oder?

Beschwerdeverfahren wird nach Nr. 3500, ff. VV RVG (0,5 Verfahrensgebühr) abgerechnet. Beantragt Kostenfestsetzung!


783 PfÜB Ansprüche Kaufvertrag
21.06.2005 Hallo,
hat jemand von Euch ne Vorlage für nen PfÜB von Ansprüchen aus einem Kaufvertrag?? Wäre eilig.......
783 PfÜB Ansprüche Kaufvertrag
21.06.2005 Hallo Kerstin,

was für ein Kaufvertrag denn?
783 PfÜB Ansprüche Kaufvertrag
21.06.2005 Also, alles was ich hierfür habe ist folgendes:

Grundstückskaufvertrag:

Wegen der Ansprüche werden die angeblichen Forderungen des Schuldners ... gegen ...(Drittschuldner) auf Zahlung des (Rest)Kaufpreises aus dem Kaufvertrag ...(genaue Bezeichnung) und gegen den Notar ...(Drittschuldner zu 2) auf Herausgabe des zugunsten des Schuldners hinterlegten oder treuhänderisch gehaltenen Kaufpreises gepfändet.

Erfüllung einer beweglichen Sache aus Kaufvertrag:

Wegen der Ansprüche wird der angebliche Anspruch des Schuldners ... gegen ... (Drittschuldner) aus dem Kaufvertrag vom ... auf Übergabe oder Übereignung folgender Sachen (genaue Bezeichnung) gepfändet.

Erfüllung eines Rechts (Geldforderung)

Wegen der Ansprüche werden der angebliche Anspruch des Schuldners ... gegen ....(Drittschuldner) aus Kaufvertrag vom ..., zustehenden Forderung auf ...(Art der Leistung des Schuldners bezeichnen und Schuldgrund angeben, z.B. Rückzahlung Darlehen) und die dem Vollstreckungsschuldner nach Abtretung durch den Drittschuldner gegen ...(Drittschuldner 2, Schuldner der abzutretenden Forderung) zustehenden Forderung gepfändet.

So, dass ist alles, was ich dazu habe. Hoffentlich hat das noch gereicht?!

Viele Grüße

Dinimini
784 Kosten einer Schutzschrift
22.06.2005 Hallo,
ich hab eine ganz dringende Frage. Ich muss heute eine Schutzschrift beantragen für den Fall, dass die Gegenseite eine einstweilige Verfügung gegen unseren Mandanten beantragt. Weiß vielleicht einer von Euch, ob das Gerichtskosten anfallen und wenn ja, in welcher Höhe?

Wäre für schnelle Antwort dankbar!
Viele Grüße
Steffi
784 Kosten einer Schutzschrift
22.06.2005 dazu müsste ich erstmal wissen, was das überhaupt ist LOL ;-)
784 Kosten einer Schutzschrift
22.06.2005 Das würde mich aber auch mal interessieren. Von einer Schutzschrift habe ich noch nie gehöhrt!!
784 Kosten einer Schutzschrift
22.06.2005 Hallo Steffi,

bei uns in der Kanzlei machen wir öfters mal Schutzschriften. Gerichtskosten fallen hierfür allerdings keine an.

Viele Grüße,

Klara