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| 797 | Antrag noch erforderlich? |
| 26.06.2005 | kostenpflichtig abgewiesen, damit meinst du wahrscheinlich der kläger trägt die kosten?! du musst gar keinen antrag stellen, den KFA stellt ja der beklagte... |
| 797 | Antrag noch erforderlich? |
| 27.06.2005 | Ach so ich dachte die Schadensersatzforderung wäre noch durchgekommen. Wenn alles abgewiesen wurde stellt natürlich die Gegenseite den Antrag. Aus der Formulierung wird man aber auch nicht schlau Gruß, Dina |
| 797 | Antrag noch erforderlich? |
| 27.06.2005 | Wir sind die Beklagten und werden KFA stellen, ich sehe aber nicht, dass noch ein weiterer Antrag in irgend einer Hinsicht gestellt werden muss. Kläger hat die gegenseite auf gesamtschuldnerische Zahlung eines Schmerzensgeldes monatlich und Schadensersatz verklagt. Im Termin wurde die Sache erörtert, die Klage auf Zahlung des Schmerzensgeldes wird daraufhin zurückgenommen. Klage wird durch Urteil kostenpflichtig abgewiesen. |
| 797 | Antrag noch erforderlich? |
| 27.06.2005 | Ausser das die Beklagtenseite, einen Antrag auf Kostenfestsetzung stellt wird gar nciths passieren, was sollen denn noch für Anträge gestellt werden? |
| 797 | Antrag noch erforderlich? |
| 27.06.2005 | Das weiß ich leider auch nicht, ich hab von meinem chef die Sache so geschildert bekommen und er meinte, wenn noch ein Antrag zu stellen ist außer KFA sollte ich das tun. Naja macht nichts, da wird wohl dann keiner zu stellen sein. |
| 797 | Antrag noch erforderlich? |
| 28.06.2005 | Nöö, da is nix mehr zu beantragen, außer die Kostenfestsetzung. |
| 798 | Unterschied zwischen Teilungsgenehmigung nach Land |
| 27.06.2005 | Kann mir mal jemand o.g. erklären?! Wann holt man was ein? wäre cool, wenn mir das jemand aus Niedesachsen erklären könnte, weiß ja nicht ob die Bestimmungen in anderen Ländern anders sind... Beitrag wurde editiert (2005-06-27 13:14:20) |
| 798 | Unterschied zwischen Teilungsgenehmigung nach Land |
| 30.06.2005 | kann mir denn keiner helfen?! |
| 798 | Unterschied zwischen Teilungsgenehmigung nach Land |
| 01.07.2005 | Warum fragst Du nicht einfach Deinen Chef? |
| 798 | Unterschied zwischen Teilungsgenehmigung nach Land |
| 02.07.2005 | haha ;-) würd ich dann hier fragen, wenn er es wüsste ;-) er kanns mir nicht so richtig erklären, aber vielleicht sollte ich es nochmal drauf ankommen lassen Beitrag wurde editiert (2005-07-02 15:10:19) |
| 799 | Frage zu KFA |
| 27.06.2005 | Irgendwie steh ich jetzt auf dem Schlauch. Wir vertreten Beklagten. Die Klage wurde zurück genommen unter der Bedingung, dass Kläger nur die Häfte der dem Beklagten entstandenen Kosten trägt. Wie schaut das jetzt aus? Mach ich einen KFA und schreib drunter davon 50% ? Schaut irgendwie komisch aus?! Danke im Voraus und bitte schnelle Antworten :)? |
| 799 | Frage zu KFA |
| 27.06.2005 | würd ich so machen... Geb.... Auslagen USt... Gesamt davon trägt der Kläger 1/2: ... fertig! |
| 799 | Frage zu KFA |
| 27.06.2005 | Ich denke mal, man kann das so machen, muss man aber nicht. Wenn du die normalen Kosten anmeldest, also 100 %, wird das Gericht davon die Hälfte festsetzen, ohne dass du etwas dazuschreiben musst. Es steht so in der Kostenentscheidung. |
| 799 | Frage zu KFA |
| 27.06.2005 | Ja es steht so in der Entscheidung, dann wird es vom Gericht auch so ausgerechnet. Ich persönlich schreibe dann aber ... davon 1/2, jedoch nur zwecks der Buchhaltung. Viele Grüßeß |
| 799 | Frage zu KFA |
| 27.06.2005 | Wir machen dann immer einen Kostenausgleichsantrag nach § 106 ZPO und teilen dem Gericht in der Rechnung die vollen Gebühren mit. |
| 799 | Frage zu KFA |
| 27.06.2005 | Wir machen es auch so gemäß § 106 und weisen die vollen GEbühren aus. |
| 799 | Frage zu KFA |
| 27.06.2005 | Kostenausgleichung wird doch nur gemacht, wenn der beklagte Bsp. 2/3 der Kosten tragen muss. 1/2 und 1/2 muss doch nicht ausgeglichen werden? oder????? |
| 799 | Frage zu KFA |
| 27.06.2005 | Bei 1/2 zu 1/2 muss ausgeglichen werden, da eine Partei ggf. höhere Kosten (z. B. durch Reisekosten) hat, und dies dann ausgeglichen werden müssen. :) |
| 799 | Frage zu KFA |
| 27.06.2005 | Ja da könnte was dran sein ;-) Schönen Feierabend euch allen :-) BY |
| 799 | Frage zu KFA |
| 27.06.2005 | Halt, ihr habt mich vielleicht falsch verstanden. Es ist nicht ausgemacht, dass der Kläger die Hälfte der GESAMTkosten trägt, sondern die Hälfte der Kosten des BEKLAGTEN. Daher kann man hier m.E. Kostenausgleich nicht machen, da der Kläger seine Kosten ja voll trägt. Hatte mir auch schon überlegt, die Kosten voll festsetzen zu lassen, bzw. den KFA über die vollen Kosten einzureichen und zu warten, ob das Gericht dann nur die Hälfte festsetzt, aber irgendwie kommt mir das alles seltsam vor...?! |
| 799 | Frage zu KFA |
| 27.06.2005 | Ach und vielen lieben Dank für die schnellen, zahlreichen Antworten :) |
| 799 | Frage zu KFA |
| 27.06.2005 | also wie gesagt, ich würds so machen, man kann dem gericht ja ein bißchen helfen... :-) |
| 799 | Frage zu KFA |
| 28.06.2005 | Mach es wie KathrinL schrieb: Festsetzung nach § 104 ZPO gegen den Kläger unter Aufstellung der Gesamtkosten des Beklagten, abzüglich 50 %. Da kann m. E. nix schief gehen. |
| 799 | Frage zu KFA |
| 29.06.2005 | So hab ich s jetzt gemacht. Ganz normaler Text wie bei KFA, ganz normale Aufstellung und darunter Hiervon trägt der Kläger 50 % . Mal sehen, wie s ausgeht ;) LG, Zoey |
| 799 | Frage zu KFA |
| 29.06.2005 | wird schon, ich mache das auch so..und es gab nie eine Beanstandung hättest aber auch machen könnnen Zwischensumme 500,00 Euro hiervon trägt der Kläger 1/2 250,00 Euro Endsumme 250,00 Euro |
| 799 | Frage zu KFA |
| 29.06.2005 | @Funny: Genauso hab ich s gemacht :) |
| 799 | Frage zu KFA |
| 30.06.2005 | OK ;-) |
| 800 | Ausbildungsvergütung und Probezeit |
| 27.06.2005 | Nur zur Info: Die Ausbildungsvergütung wurde angehoben. 1. Jahr: 380,00 EUR, 2. Jahr: 430,00 EUR und 3. Jahr:480,00 EUR. Außerdem wurde die Höchstgrenze der Probezeit von drei auf vier Monate geändert. Steht alles im KammerReport Hamm 3/2005 vom 20.06.2005. |
| 800 | Ausbildungsvergütung und Probezeit |
| 27.06.2005 | gilt das für alle? das glaube ich nich, in hamburg z.B. steht im merkblatt im ersten jahr eine mindesvergütung von 450 drin... Beitrag wurde editiert (2005-06-27 21:49:10) |
| 800 | Ausbildungsvergütung und Probezeit |
| 28.06.2005 | Die Vergütungen betreffen nur den RAK-Bezirk Hamm. |
| 800 | Ausbildungsvergütung und Probezeit |
| 28.06.2005 | Mindestsätze der Ausbildungsvergütung für die Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten im Kammerbezirk München seit dem 01.01.2003. 1. Ausbildungsjahr (Grundausbildung) € 320.- 2. Ausbildungsjahr (Fachausbildung) € 500.- 3. Ausbildungsjahr € 590.- Neben diese Mindestsätze tritt die Erstattung der Fahrtkosten zum Ausbildungsplatz als Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen. |
| 801 | Welches Rechtsmittel? |
| 28.06.2005 | Wir haben Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt. Das Gericht hat unseren Antrag durch Beschluss zurückgewiesen. Welches Rechtsmittel ist gegen den gerichtlichen Beschluss möglich? Sofortige Beschwerde, oder? |
| 801 | Welches Rechtsmittel? |
| 28.06.2005 | Guten Morgen! Das Rechtsmittel ist die Beschwerde. Grüße |
| 801 | Welches Rechtsmittel? |
| 28.06.2005 | Jo, jo... |
| 802 | Keine Trotz Insolvenz-Vollstreckung mehr???? |
| 28.06.2005 | Wenn ich weiß, dass ein Schuldner vor Neubestellung bei meinen Mandanten die EV abgegeben hat, sehe ich das als Betrug, da er wußte, dass er die Rechnung gar nicht bezahlen kann. Bislang habe ich im Mahnbescheid in Zeile 36 einen Satz aufgenommen: Forderung ist gleichzeitig Forderung aus vorsätzlich unerlaubter Handlung gem. § 823 BGB i. V. m. § 263 StGB. Zudem griff bei derartigen Titeln keine Restschuldbefreiung bei Verbraucherinsolvenz; mein Titel war trotzdem 30 Jahre gültig. Im schönen Monat Juni bekomme ich nun erstmals eine Monierung. Es gibt dazu wohl ein Urteil, das diesen Zusatz neuerdings verbietet, weil dies eine vom AG Hagen nicht zu leistende Feststellung wäre und ist damit unzulässig. Vermutlich bei allen automatisierten Mahnverfahren, weil hier nichts geprüft wird. Weiß hierzu schon jemand näheres? Das wird ja immer schöner und den Schuldnern immer leichter gemacht... |
| 802 | Keine Trotz Insolvenz-Vollstreckung mehr???? |
| 28.06.2005 | Na super! Ich habe mich auch immer darüber gefreut, wenn ich diesen Satz im Mahnbescheid reinnehmen konnte. Wenn das nicht mehr geht, dann wäre das ein Drama! Kennt jemand irgendwelche Entscheidungen darüber? |
| 802 | Keine Trotz Insolvenz-Vollstreckung mehr???? |
| 28.06.2005 | Hier die aktuelle Begründung des AG Hagen in meiner Sache vom 17.06.2005: Der Zusatz zur Forderung, dass diese gleuchzeitig ... , ist im Mahnverfahren nicht zulässig. Der Zusatz würde eine Feststellung im Mahnverfahren treffen, die über die reine Titulierung vermögensrechtlicher Ansprüche hinaus geht. Eine Dokumentation einer solchen Forderung im Mahnverfahren ist laut Beschluss des BGH vom 05.04.2005, Az. VII ZB 17/05 nicht möglich. |
| 802 | Keine Trotz Insolvenz-Vollstreckung mehr???? |
| 28.06.2005 | Auch noch vom BGH!!!! Gute Nacht und schöne Grüße an alle Schuldner... Haste die Entscheidung vom BGH auch schon genauer unter die Lupe genommen?? Ich krieg ja Magensausen bei der Geschichte... |
| 802 | Keine Trotz Insolvenz-Vollstreckung mehr???? |
| 29.06.2005 | Ich habe mir soeben das besagte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 05.04.2005 durchgelesen. Ich kann die Ansicht des Mahngerichts Hagen nicht teilen. Der Sachverhalt ist ja folgender: Der Gläubiger ist Inhaber eines VB, aus dem ergeht, dass die Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung ist. Der Gläubiger versucht nun, aus diesem VB die Zwangsvollstreckung zu betreiben und im Rahmen dieser Vollstreckung den unpfändbaren Teil des Arbeitseinkommens nach § 850 f Abs. 2 ZPO herabzusetzen. Der BGH meint nun, dass der Nachweis einer vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung mit dem VB nicht erbracht ist, sondern eine Feststellungsklage des Gläubigers erforderlich ist, um diesen Nachweis zu führen. Die Urteilsbegründung ist zwar in einem extrem juristischen Deutsch gerieben und sehr schwer zu verstehen, aber ich lese aus dem Urteil nur, dass dieser Satz im VB eben nicht ausreicht, um den Nachweis einer deliktischen Handlung zu führen. Nicht, dass dieser Satz im VB grundsätzlich nicht mit reingenommen werden darf. Wir haben zur Zeit ein Mahnverfahren laufen, wo ich diesen Satz mit reingenommen habe. Der Mahnbescheid ist erlassen, die Frist für die Beantragung des VB läuft noch. Bisher hat das Gericht noch nicht gemeckert. Ich bin mal gespannt, wie es in diesen Fällen weiterläuft. |
| 802 | Keine Trotz Insolvenz-Vollstreckung mehr???? |
| 30.06.2005 | An NickyD: Das Problem ist zwischenzeitlich auch ein ganz anderes: Solange du kein entsprechendes Urteil (mit Tenor: aus unerlaubter Handlung) d.h. mit Entscheidungsgründen (fehlen bekanntlich im VB) hast, legt der Schuldner - nachdem er vom Gericht darauf hingewiesen wurde, dass er das tun kann (sollte!) im Prüfungstermin Widerspruch gegen den Grund (nicht der Höhe) der Forderung ein. Weil anmelden musst du deine Forderung im Insoverfahren auf jeden Fall, sonst bis du trotz deines Titels außen vor. Damit war alles für die Katz. :-( Grüße Kiki |
| 802 | Keine Trotz Insolvenz-Vollstreckung mehr???? |
| 02.07.2005 | Hätte sich der Schuldner das nicht schon im Mahnverfahren überlegen müssen? Ich hab doch immerhin einen Titel erwirkt! Der hatte doch genug Zeit sich gegen den Zusatz aus unerlaubter Handlung zu wehren. Ist doch unverschämt alles... :-( |
| 802 | Keine Trotz Insolvenz-Vollstreckung mehr???? |
| 02.07.2005 | aber kann mir mal jemand erzählen, was das nun genau bringt mit dem Zusatz? |
| 802 | Keine Trotz Insolvenz-Vollstreckung mehr???? |
| 20.07.2005 | @KathrinL: Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung sind nicht von der Restschuldbefreiung umfasst. Die Forderung bleibt trotz des Insolvenzverfahrens bestehen. Du kannst also ganz normal dreißig Jahre vollstrecken. Außerdem kannst du mit diesem Zusatz gemäß §850 f ZPO in den sog. Vorrechtsbereich pfänden. Diese Pfändung hat den Vorteil, dass sie von dem Vollstreckungsverbot nicht betroffen ist und der Treuhänder ohnehin nur die Beträge aus der Pfändungstabelle gem. § 850 c ZPO erhält. Ich hoffe, das war verständlich. Aber scheint ja eh jetzt alles Geschichte zu sein! :rot: Lieben Gruß, pilli Beitrag wurde editiert (2005-07-25 14:01:49) |
| 802 | Keine Trotz Insolvenz-Vollstreckung mehr???? |
| 21.07.2005 | Die letzten Mahnbescheide, die wir mit diesem SATZ beantragt haben, sind ohne den SATZ ergangen. Im Vollstreckungsbescheid steht kein Wort mehr davon. Das Amtsgericht Hagen hat den SATZ einfach kommentarlos weggelassen. :rot: Tja, und nun?... |
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| 21.07.2005 | ich finde es interessant, weil ich nicht wusste, was es bringt |
| 802 | Keine Trotz Insolvenz-Vollstreckung mehr???? |
| 25.07.2005 | Das ist ja interessant, hab ich noch nie was davon gehört. Und wann kann man den Satz hinschreiben? Kann man den Satz auch noch nachträglich irgendwie anbringen? Denn die e.V. des Schuldners liegt ja meist nicht vor, wenn ich einen MB beantrage? Oder habe ich jetzt was falsch verstanden? |
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| 25.07.2005 | also ich hatte da mal ein beispiel, da haben wir den mb schon beantragt und haben zwischenzeitlich erfahren, dass der schuldner schon das insolvenzverfahren am laufen hat, oder ne e.v. abgegeben glaub ich, bevor er (er hatte was gekauft und nicht bezahlt) es gekauft hat |
| 802 | Keine Trotz Insolvenz-Vollstreckung mehr???? |
| 26.07.2005 | Und ich kann diesen Satz auch nachträglich beantragen? |
| 802 | Keine Trotz Insolvenz-Vollstreckung mehr???? |
| 26.07.2005 | So, jetzt versuche ich zum 4. Mal, eine Antwort zu erstellen!! Den Zusatz kann man leider nicht mehr nachträglich beantragen. Ich habe das immer so gemacht, dass ich, bevor ich den MB beantragt habe, bei der Creditreform angerufen habe. Lag bei Vertragsabschluss, Kauf etc. schon was Negatives vor, habe ich den Zusatz mit aufgenommen, da der Schulder dann ja Eingehungsbetrug begangen hat, weil er ja wusste, dass er zahlungsunfähig ist. Übrigens kann man den Zusatz auch in Klagen mit aufnehmen!!! Ich habe schon länger keinen MB mit diesem Zusatz mehr beantragt. Da ich aber meine Bescheide auch zum AG Hagen schicken muss, hat sich das dann ja wohl sowieso erledigt. |
| 802 | Keine Trotz Insolvenz-Vollstreckung mehr???? |
| 26.07.2005 | Aha, und Creditreform sagt das so einfach? Oder muss man sich dort auch anmelden? |
| 802 | Keine Trotz Insolvenz-Vollstreckung mehr???? |
| 26.07.2005 | Bei der CR musst du natürlich Mitglied sein. |
| 803 | Auto pfänden. Hat jemand Erfahrung? |
| 28.06.2005 | Wer kann mir sagen, auf was ich achten muss? Der Schuldner hat in der EV angegeben, er habe einen VW Passat, sei Eigentümer, habe den Kfz-Brief, 106.000 km gelaufen, Baujahr 2002. Er ist arbeitslos. Forderung von uns ca. 12.000 €. Austauschpfändung? Was muss ich genau beachten? |
| 803 | Auto pfänden. Hat jemand Erfahrung? |
| 28.06.2005 | Ich würde erst einmal in der Schwacke-Liste nachschauen, was der Wagen noch wert ist. Warum hat der Wagen (drei Jahre alt) schon so viele km gefahren? Eventuell kann die Forderung nicht mit der Pfändung des Pkw gedeckt werden. :( Wie Du das machen musst, kann ich Dir leider nicht sagen. Ich habe so etwas noch nie gemacht. Falls Du keine anderweitige Antwort hier im Forum erhälst, kannst Du auch mal beim netten Gerichtsvollzieher anrufen, der die EV abgenommen hat. Der kann Dir bestimmt sagen, wie Du die Pfändung zu machen und was Du zu beachten hast. Gegebenenfalls kann er Dir auch schon sagen, in welchem Zustand der Pkw ist und ob sich eine Pfändung überhaupt lohnt. Meistens kennen die GVZ sich in solchen Sachen aus und helfen gerne. :):):) |
| 803 | Auto pfänden. Hat jemand Erfahrung? |
| 28.06.2005 | Die Pfändung von Autos ist ganz simpel. Du erstellst einen normalen Zwangsvollstreckungs bzw. Pfandauftrag an den GVZ. Rubrum, Titelbeschreibung und dann ...beantragen wir wegen der Kosten gem. nachstehenden Aufstellung sowie der Kosten dieses Auftrages (0,3) zu vollstrecken und zwar durch Pfändung und Verwertung des sich im Besitz des Schuldners ... befindlichen PKW, Typ, Kennzeichen. Zahlungen aus der Verwertung wollen Sie bitten unter Angabe des AZ auf eines unserer u.g. Konten vornehmen.... Aber als erstes würde ich auch erst in die Schwacke-Liste schauen. GVZ kann Dir dann auch ungefähr die Kosten für die Versteigerung oder Verwertung mitteilen. |
| 803 | Auto pfänden. Hat jemand Erfahrung? |
| 28.06.2005 | Was war das denn für ein GVZ? Eigentlich hätte er - wenn er meint, dass das Fahrzeug tatsächlich noch was wert ist - den Kuckuck sofort ankleben müssen. Oder sehe ich das falsch? Ihr habt doch sicher vorher einen normalen ZV-Auftrag gemacht. Ruf doch mal den zuständigen GVZ an und frag ihn ganz harmlos, warum er den Pkw nicht gleich gepfändet hat. Dazu wäre er eigentlich verpflichtet gewesen. Aber vielleicht sagt der GVZ auch: Der Pkw lohnt noch für den Schrott aber nicht zum Pfänden. Ansonsten: Ganz normalen ZV-Auftrag mit konkreter Angabe des Gegenstandes (Pkw, amtl. Kennzeichen), Herausgabe des Fahrzeugbriefes. Erfahrung hab ich nicht damit, ich würde es einfach so machen. Dinimini hat es ja schon ausführlicher geschrieben. Beitrag wurde editiert (2005-06-28 21:26:03) |
| 803 | Auto pfänden. Hat jemand Erfahrung? |
| 29.06.2005 | Einen VW Passat? Das ist eine uralte Karre! Aber dafür gibt es ja die schwackeliste. |
| 803 | Auto pfänden. Hat jemand Erfahrung? |
| 29.06.2005 | Einen VW Passat? Das ist eine uralte Karre! Aber dafür gibt es ja die schwackeliste. --- ist doch aus 2002! |
| 803 | Auto pfänden. Hat jemand Erfahrung? |
| 29.06.2005 | Antwort auf: Einen VW Passat? Das ist eine uralte Karre! Aber dafür gibt es ja die schwackeliste. naja, alte Karre. Weiß ja nicht, was Ihr für Autos fahrt, aber für den VW Passat Kombi, Baujahr 2002 kann man noch zwischen 9.000,00 € und 13.000,00 € bekommen, je nach Ausstattung. Wurzeline |
| 803 | Auto pfänden. Hat jemand Erfahrung? |
| 29.06.2005 | Gut Baujahr 2002 hat nicht alzuviel zu sagen, Zustand, Km ect sind da viel ausschlaggebender... |
| 803 | Auto pfänden. Hat jemand Erfahrung? |
| 30.06.2005 | Ich habe kürzlich einen Auftrag zur Pfändung eines relativ neuen VW Golf rausgeschickt. Der GVZ rief ein paar Tage später hier an und meinte, eine Pfändung sei nicht sinnvoll, da der Zustand des Wagens so schlecht wäre, dass bei einer Verwertung noch nicht mal die ZV-Kosten gedeckt wären. Der Wagen hatte wohl vor einiger Zeit einen Unfall, der nicht repariert wurde und ansonsten wäre er in einem sehr schlechten und ungepflegten Zustand. Da mir so etwas bereits mehrmals passiert ist, rate ich den Mandanten an - wenn der Schuldner hier in der Stadt oder in der Nähe wohnt - bei dem Schuldner mal vorbeizufahren und sich den Wagen anzuschauen. Steht ja meistens vor dem Haus oder irgendwo auf der Straße. Das Kennzeichen ergibt sich ja aus dem Vermögensverzeichnis. Die meisten Mandanten sind so hinter den Schuldnern her, dass sie sich das nicht zweimal sagen lassen. Vorausgesetzt natürlich, dass man dafür nicht weite Strecken zurücklegen muss. |
| 803 | Auto pfänden. Hat jemand Erfahrung? |
| 02.07.2005 | @Irene: Manche Gläubiger sind tatsächlich so in Rage, da fahren die ihren Schuldnern bis sonstewo hinterher. Stimmt, man sollte die Mandanten öfter mal in die Spur schicken, ist billiger als eine Detektei. Und gründlich sind die bestimmt in ihrer Wut auch noch... :-) |
| 803 | Auto pfänden. Hat jemand Erfahrung? |
| 02.07.2005 | ja und dann können sie sich selbst davon überzeugen, dass es nix bringt... |
| 803 | Auto pfänden. Hat jemand Erfahrung? |
| 06.07.2005 | @KathrinL: Ja, das kann passieren, muss aber nicht. Kommt auf die Höhe der Forderung an. Und manche Schuldner fahren ganz passable Autos. Da kann der Gläubiger auch schon mal Glück haben. Nicht so viel Pessimismus! |
| 804 | Grundstückskaufvertrag mit Anlage |
| 28.06.2005 | Hallo, wenn ich bei einem Grundstückskaufvertrag eine Anlage habe, muß dann der Beglaubigungsstempel auf die letzte Seite vom Vertrag oder auf die Anlage? |
| 804 | Grundstückskaufvertrag mit Anlage |
| 28.06.2005 | Das ist egal, es geht beides. Wenn man den Begl.-Vermerk auf die letzte Seite vor den Anlagen setzt könnte man noch dazu schreiben stimmt mit der Urschrift wörtlich überein einschließlich der Anlage o. ä. |
| 804 | Grundstückskaufvertrag mit Anlage |
| 28.06.2005 | Aber man muß diesen Zusatz mit einschließlich Anlagen nicht dazu setzen, oder? |
| 804 | Grundstückskaufvertrag mit Anlage |
| 28.06.2005 | Antwort auf: Aber man muß diesen Zusatz mit einschließlich Anlagen nicht dazu setzen, oder? wenn du ihn den stempel vor der anlage machst, würde ich es dazu schreiben, sonst gilt die anlage nicht dazu Ich setze ihn definitiv auf die letzte Seite (vom Vertrag als ganzen, also hinter die Anlage) sonst stimmt der satz vorstehende usw. nicht mehr und wäre auch unlogisch ... da bist du auf der sicheren seite warum fragst du überhaupt? geht das bei dir nicht? Beitrag wurde editiert (2005-06-28 18:15:45) |
| 804 | Grundstückskaufvertrag mit Anlage |
| 29.06.2005 | Ich mache doch die Urlaubsvertretung für meine Kollegin. Wir haben aber vorher kaum Verträge (vor allem nicht die für mich komplizierteren) zusammen gemacht, also dass sie mich eingearbeitet hat. Das gilt auch für andere Sachen im Notariat. Und jetzt habe ich natürlich das Pech, dass gerade jetzt, wo sie nicht da ist, so viele Notariatssachen kommen. Grundschuldbestellungen und einfache Unterschriftsbeglaubigungen bekomme ich ja noch hin, aber der ganze Rest? Ich bin teilweise echt verzweifelt. Und anrufen brauche ich meine Kollegin nicht, weil sie dann immer ganz schlecht gelaunt reagiert, so nach dem Motto Wie kannst du es wagen, mich in meinem Urlaub zu belästigen? |
| 804 | Grundstückskaufvertrag mit Anlage |
| 29.06.2005 | das meinte ich nicht, sondern ob du den Stempel nicht auf die letzte Seite machen kannst, weil die voll ist... dann kannst du auch ein leeres Blatt anfügen und den Stempel dadrauf machen oder halt den Text ausdrucken und dann nur noch das Siegel drauf |
| 804 | Grundstückskaufvertrag mit Anlage |
| 29.06.2005 | ach so, nein, der Stempel paßte auf die letzte Seite. Trotzdem danke. |
| 805 | Pfändung von Lohn bei Krankenkasse |
| 28.06.2005 | Ich möchte gerne den Lohn einer Schuldnerin pfänden. Sie arbeitet bei der Techniker KK. Kann ich den Drittschuldner so eingeben oder muss ich dabei etwas beachten. Ich habe noch nie bei einer Krankenkasse gepfändet. Gibt es eventuell ein Oberinstitut , wo ich pfänden muss? |
| 805 | Pfändung von Lohn bei Krankenkasse |
| 28.06.2005 | Am einfachsten ist es, wenn Du bei der TKK anrufst und nach der zuständigen Personalstelle fragst. Ansonsten gilt die Anschrift, die der Schuldner angegeben hat. Wichtig in Hamburg ist immer, dass man die Rechtsform des Drittschuldners mitangibt, das Amtsgericht St. Georg stellt sich da besonders an. Viel Erfolg! |
| 805 | Pfändung von Lohn bei Krankenkasse |
| 28.06.2005 | Ist doch Banane , ob der Drittschuldner eine Krankenkasse ist oder nicht, behandle die einfach wie jeden anderen Arbeitgeber auch. Es dürfte auch funktionieren, wenn Du die Adresse angibst, unter der sich der Sitz der KK befindet, wo die Schuldnerin arbeitet. Von dort wird der PfÜB dann auch an die zuständige Personalstelle gesandt. |
| 806 | Kostenfestsetzung nach Rücknahme MB-Antrag |
| 28.06.2005 | Hallo, bin zum ersten Mal hier und hoffe, es kann mir jemand helfen. Haben einen Mahnbescheid beantragt und nach Erlass zahlte der Gegner die Hauptforderung an den Mandanten. Freiwillig zahlte er die Kosten nicht, sodass wir den MB zurückgenommen haben und beantragt haben, dem Gegner die Kosten aufzuerlegen.(weitere Gerichtskosten haben wir den reduzierten Betrag eingezahlt) Das passierte dann auch durch Beschluss..außerdem kam ein Streitwertbeschluss - Wert der Hauptforderung..Was kann ich jetzt per KFA festsetzen lassen: die MAhnbescheidsgebühr und die Gerichtskosten (logisch, denk ich)...und dann noch für das Verfahren über die Kostenentscheidung eine Verfahrensgebühr???..und wenn..aus welchem Streitwert???..Wäre sehr dankbar wenn mir jemand helfen könnte... :-) |
| 806 | Kostenfestsetzung nach Rücknahme MB-Antrag |
| 28.06.2005 | Wieso habt Ihr den MB zurück genommen? Ich hätte das Verfahren einfach weiter laufen lassen. Hat er Widerspruch eingelegt? Dann hätte doch die Anspruchsbegründung folgen müssen. Bei Verrechnung der Zahlung auf die aufgelaufenen Zinsen gem. § 367 BGB hätte sich eine restliche Hauptforderung ergeben, die dann weiter geltend gemacht wird. Hab ich was falsch verstanden? Ich kann nicht ganz folgen. Bitte nochmal kurz erläutern... |
| 806 | Kostenfestsetzung nach Rücknahme MB-Antrag |
| 28.06.2005 | ach, sorry, vergaß ich, der Gegner hatte Hauptforderung UND Zinsen an Mdt. gezahlt, nur halt unsere Kosten nicht..(und hatte dann auch Widerspruch eingelegt)..hm..jedenfalls war nur noch über die Kosten zu entscheiden..und das hat das Gericht ja dann getan, nur weiß ich jetzt nicht, was ich genau festsetzen lassen kann. :rot: |
| 807 | antrag auf vergütungsfestsetzung |
| 29.06.2005 | Wer hat schonmal einen Antrag auf Vergütungsfestsetzung nach § 55 RVG gemacht und kann mir sagen, wie solch ein Antrag auszusehen hat? Danke im Voraus! |
| 807 | antrag auf vergütungsfestsetzung |
| 29.06.2005 | Soll das PKH-Vergütung sein oder was? Verstehe ich nicht so ganz, sorry. |
| 807 | antrag auf vergütungsfestsetzung |
| 29.06.2005 | @Manuela: scheint so... @Mollie: hast du kein Formular? sieht aus wie immer, musst nur die entsprechenden §§ und Nrn ändern (RVG) |
| 807 | antrag auf vergütungsfestsetzung |
| 29.06.2005 | http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/index.html#t8 oder da downloaden! LG Dina |
| 807 | antrag auf vergütungsfestsetzung |
| 02.07.2005 | Ich hab das ohne Formular gemacht. Hab immer nachgesehen, wie das in der BRAGO hieß und wie es jetzt im RVG heißt und hab den Antrag entsprechend umgeschrieben (wegen: Vorschüsse gem. § was auch immer habe ich nicht bekommen und aus Beratungshilfe gemäß § ??`? RVG auch nicht und so). Hab die Sachen im Büro. Muss mal nachsehen. |
| 808 | 5/10 Geb für Einholung Löschungsbewilligungen |
| 29.06.2005 | komme grad frisch aus der mündlichen und habe da eine Diskrepanz: Der Prüfer fragte nach Gebühren die im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag entstehen können und ich sagte: eine 5/10 Geb. für die Einholung der Löschungsbewilligungen aus dem Nennbetrag der noch im Grundbuch drinsteht . Da fragte er die anderen, und eine sagte dann, dass das ja schon durch die Vollzugsgebühr abgegolten ist und er sagte ja, das stimmt. Ja ist denn das nicht richtig was ich gesagt habe? Ich bekomme doch für die Einholung der Lö-bew. nicht eine 147 II?? |
| 808 | 5/10 Geb für Einholung Löschungsbewilligungen |
| 29.06.2005 | Der Prüfer hat Recht. Einholung LB ist mit Vollzugsgebühr abgegolten (zumindest ist das in Hessen so = § 146 aus dem Wert des Geschäfts bei einem KV). Dies ist jedoch in der Literatur sehr strittig, manche Bundesländer gehen nach § 147 II. Man muss hierzu die Rechtsprechung seines OLG beachten. |
| 808 | 5/10 Geb für Einholung Löschungsbewilligungen |
| 29.06.2005 | Meiner Meinung nach kann man so etwas natürlich in einer mündlichen Prüfung fragen, aber wegen der bekannten Streitigkeit der Frage, die ja auch im Gesetz nicht eindeutig geregelt ist, wäre es nicht angemessen, die Antwort nach der einen Meinung als richtig und die nach der anderen als falsch anzusehen und ggf. Punkte nur für die im jew. OLG-Bezirk vom jew. Gericht für richtig gehalt. Antwort zu vergeben. Es gibt auch keine Pflicht, die Auffassung des für ihn zust. OLG in diesen Fragen in jedem Fall zu beachten, unter anderem eil für insow. streitige Fragen eigentlich seit 2002 der Rechtsweg zum BGH besteht, an den die OLGe zur Entschdg. vorlegen müßten, was aber wohl noch immer nicht geschehen ist. Wo man eine Geb. § 147 II (überwiegende Literatur u. einzelne Gerichte) für richtig hält, wird aber ganz überwiegend nicht der volle Nominalwert des Grundpfandrechts zugrundegelegt, sondern gem. § 30 I ein Bruchteil davon, vielleicht so zwischen 20 und 50 %, meist 30 %. Siehe auch Filzek, Notarkosten-ABC, 6. Aufl. 2005, S. 117, kann mit 3 Wochen Rückgaberecht bezogen werden bei www.filzek.de, 175 S. für 19,50 Euro mit für Notare aufbereit. Gesetzestexten, umfangr. Kosten-ABC, Tips für die Praxis und Beispielen mit Muster-Kostenrechnungen. |
| 808 | 5/10 Geb für Einholung Löschungsbewilligungen |
| 30.06.2005 | ja, aber die haben nix gesagt, dass das umstritten ist, sondern taten so, als hätte ich was falsches gesagt, wobei wir das im Vorbereitungskurs genau so hatten und es auch glaub ich in der kammermitteilung oder so drin stand ich war jedenfalls ganz perplex und traute mich nicht zu kontern aber das werde ich auf jeden Fall nochmal nachsehen... |
| 808 | 5/10 Geb für Einholung Löschungsbewilligungen |
| 30.06.2005 | Kann den Ärger verstehen. Die Ignoranz von Prüfern und auch Lehrern ist manchmal schon schrecklich; viele glauben sie allein sähen alles richtig. Unsere Kinder haben jetzt am Ende vom 3. Schuljahr zB auch in Deutsch jeweils eine 3 bekommen, obwohl 3 - 4 schriftliche Arbeiten in diesem Halbjahr im Schnitt 2,0 - 2,1 ausgefallen sind, und es ist auch nicht so, dass sie mündlich nicht mitmachen würden. Aber ich will das hier jetzt aus Zeitgründen usw. nicht weiter ausführen, nur zum Trost, dass solche Dinge immer passieren können und ärgerlich sind und öfter oder schlimmer vorkommen können. Vielleicht hat die betr. Frage und Antwort bei Deiner Prüfung ja auch keine nennenswerte Auswirkung gehabt. |
| 808 | 5/10 Geb für Einholung Löschungsbewilligungen |
| 30.06.2005 | naja, er fragte, welche Geb noch entstehen können und ich antwortete das und das war falsch und dann gab er mir einen hinweis und dann kam ich auf Dokupauschale und dann sagte ich 0,5 für die ersten 50 Seiten und für jede weitere 0,15 € und dann sagte ich sonstige Auslagen und er fragte wieviel und ich sagte je nachdem wieviel ich telefoniert habe, Porto etc... und er sagte, dass er weil der GW so niedrig war er einfach 200 € Auslagen nimmt, was ich dazu sage, dazu habe ich gesagt, dass ich das ja nich einfach erhöhen könnte, nur weil der GW so niedrig ist und ich deshalb für viel Aufwand wenig Geb bekomme... und ich sagte, dass ich nicht wüsste, dass es eine Beschränkung gibt, aber auf das was er hinaus wollte, kam ich nicht, er wollte nur hören, dass das tatsächlich entstanden geht, ich aber natürlich am Anfang des Vorganges (Rechnungsstellung) nicht genau weiß, wieviel Briefe ich schreibe etc. und das abschätze. Das auch dazu. Auf sowas logisches kommt man natürlich nicht. |
| 808 | 5/10 Geb für Einholung Löschungsbewilligungen |
| 01.07.2005 | Objektiv betrachtet sieht jedenfalls jeder, dass Du nicht ahnungslos bist, und schließlich kommt es nicht darauf an, ob jemand genau die vom Fragesteller erwarteten Antworten auf Scherzfragen findet. Nach allem, was Du geschildert hast zu den erw. Themen, kann man m. E. eine 2 + rechtfertigen, und ich persönlich würde eine 1 bis 1 minus deswegen nicht vergeben, weil die Streitigkeit der Geb. für Einholung von Lösch.-unterl. nicht in Deiner Antwort vorkam (und das Wertproblem bei § 147 II nicht), aber Prüfungssituationen sind nun mal sehr stark von persönlichen Meinungen und Geschmäcken abhängig und so werden immer unterschiedliche Prüfer verschiedene Beurteilungen abgeben, die aber alle irgendwie nah beieinander liegen werden (bei Dir vielleicht zwischen 2 und 3?, jedenfalls bestimmt weder 4, 5 oder 6). In einigen Wochen sind all diese Details vergessen. |
| 808 | 5/10 Geb für Einholung Löschungsbewilligungen |
| 02.07.2005 | naja ich habe 75 Punkte bekommen (ab 81 gibts ne 2) war eigentlich ganz gut, aber tief im inneren hatte ich 86 Punkte erwartet, um doch noch eine 2 aufm Brief zu bekommen, aber geglaubt habe ich nicht dran... :-) Na hoffentlich ist das vergessen und nicht das ich mich mein ganzes leben über dieses schlechte ergebnis ärgere naja vielleicht sehe ich noch die prüfung ein, dann kann sich alles noch ändern, bei dem was man so hört, was die so für fehler machen |
| 808 | 5/10 Geb für Einholung Löschungsbewilligungen |
| 04.07.2005 | Ja, so eine Überprüfung kann man in jedem Fall mal machen. Fraglich ist, ob man dann daraus sehen kann, wie die betr. Antwort zur Einhol. von Lösch.-unterl. evtl. mit ungenügender Punktzahl bewertet wurde. Wenn gar keine Pkte. vergeben wurden oder die Antwort als rein falsch angesehen wurde, könnte man dies geltend machen, auch mit Rücksicht auf die neue Rspr. des OLG Celle, JHuurBüro 2005, 154, von Schmidt besprochen im selben Heft März 2005, 117, nach dem das OLG Celle unter Aufgabe der bish. Rspr. entschieden haben soll, dass die Betr.-geb. § 147 II anfallen kann. Aber so eindeutig wie von Schmidt aaO beschrieben ist die Meinungsänderung wohl nicht, es ist wohl (siehe Entschdg. OLG Celle vom 18.10.2004 März-heft S. 154 f.) eher so, dass das Gericht nur gesagt hat, bei Abfrage Valutastand und treuhänderische Entgegnnahme usw. könne neben § 146 die Geb. § 147 II anfallen. Jedenfalls könnte diese im Okt. ergangene und spätestens im März veröffent. Entschdg. dem Prüfer evtl. nicht bekannt gewesen sein zu Deinem Nachteil, was man prüfen könnte, wahrscheinl. aber ohne das hierdurch allein sich die Note anheben lässt. Musst Du sehen. Viel Erfolg. |
| 808 | 5/10 Geb für Einholung Löschungsbewilligungen |
| 04.07.2005 | ne, an der note ändert das wohl nix, brauche 86 % aber ich meinte auch eher, dass ich die schriftl Prüfung einsehen will, dass sich dann evtl was am durchschnitt ändert |
| 809 | Zv und Insolvenz |
| 29.06.2005 | Nach einen Vollstreckungsanrag an den GV wurde mir mitgeteilt, dass er Schuldner Insolvenz angemeldet hat. Es wurde gericht Az ect durch den GV mitgeteilt. Nun meine Frage. Wie verhalte ich mich. Soll ich beim Gericht anfragen, wer der Insolvenzverwalter ist? oder muss ich warten bis mir etwas vom Insolvenzverwalter zugesandt wird? ICh denke aebr das wird nichts, da Schuldner ja oft ihre Schulden vergessen..habe da schon meine Erfahrung mitgemacht |
| 809 | Zv und Insolvenz |
| 29.06.2005 | Probier s mal unter www.insolvenzbekanntmachungen.de, dort kannst du einsehen, wer Insolvenzverwalter ist, welche Fristen zu beachten sind pp. |
| 809 | Zv und Insolvenz |
| 29.06.2005 | Hallo, ich mach s immer so, dass ich bei dem Gericht anrufe, wenn ich das Az. habe und erstmal nachfrage, ob das Verfahren schon eröffnet ist. Wenn ja, frage ich nach dem Insoverwalter und nach den Anmeldefristen etc. Wenn nein, frage ich, wie lange es noch dauern kann, lege mir eine entsprechende WV und rufe nochmals bei Gericht an. That s it! :) |
| 809 | Zv und Insolvenz |
| 30.06.2005 | Vielen Dank Ihr habt mir beide sehr weitergeholfen. |
| 809 | Zv und Insolvenz |
| 02.07.2005 | Für die Forderungsanmeldungen sind auch Fristen zu beachten. Ich bin nicht sicher, ob die auch im Internet veröffentlicht werden. Sicherer ist es m.E. beim AG anzurufen. |
| 810 | Neuer Basiszinssatz ab 01.07.2005 |
| 30.06.2005 | Der Basiszinssatz beträgt ab dem 01.07.2005 1,17 %. |
| 810 | Neuer Basiszinssatz ab 01.07.2005 |
| 30.06.2005 | das ist schön, dass du uns das mitteilst, aber das steht doch auch in jedem Schönfelder drin und das RA-Programm hat es automatisch aktuell ;-) (das sollte nicht böse gemeint sein) Beitrag wurde editiert (2005-06-30 13:08:57) |
| 810 | Neuer Basiszinssatz ab 01.07.2005 |
| 30.06.2005 | Eine gute Seite ist z. B. www.basiszinssatz.de Für alle die kein RA-Programm haben (rechnet sogar die Zinsen schön aus) LG :-) |
| 810 | Neuer Basiszinssatz ab 01.07.2005 |
| 30.06.2005 | Das sollte ja nur eine allgemeine Information für diejenigen sein, die nicht immer ins Internet schauen. Bei unserem Programm müssen wir die Änderung des Basiszinssatzes immer manuell eingeben. |