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| 810 | Neuer Basiszinssatz ab 01.07.2005 |
| 30.06.2005 | Danke für die Info. Ist doch ganz praktisch, wenn man drauf hingewiesen wird. Schönen Abend noch. ;-) |
| 810 | Neuer Basiszinssatz ab 01.07.2005 |
| 30.06.2005 | ja aber wenn ihr kein Programm habt, warum kuckt ihr dann nicht in den Schönfelder? wir z.B. haben kein Internet im Büro |
| 810 | Neuer Basiszinssatz ab 01.07.2005 |
| 01.07.2005 | @KathrinL: Es mag ja sein, dass der aktuelle Basiszinssatz im Schönfelder steht, dazu muss dieser aber erst einmal ergänzt werden und meist sind die Ergänzungslieferungen eben noch nicht da, wenn die Änderung erfolgt ist. Wir haben zum Beispiel noch nicht die neuen Ergänzungslieferungen im Büro und der 1. Juli 2005 hat bereits begonnen. Im Übrigen finde ich es sehr schön, wenn Änderungen mitgeteilt werden, da sollte man sich als gerade mal fertiger Azubi nicht ständig als Besserwisser hervortun. Wenn du eh alles besser weißt als die anderen, dann reagier doch gar nicht erst auf solche Hinweise. Sorry, aber langsam geht mir deine Klugscheißerei hier im Forum echt auf die Nerven. |
| 810 | Neuer Basiszinssatz ab 01.07.2005 |
| 01.07.2005 | Also ich muss sagen, dass ich es echt toll finde wenn auch so Kleinigkeiten wie z. B. der Basiszinssatz mitgeteilt werden. :-) |
| 810 | Neuer Basiszinssatz ab 01.07.2005 |
| 01.07.2005 | Find die Info auch klasse. Bei unserem Programm muss man das nämlich manuell eingeben! Von daher... Thx a lot! ;-) |
| 810 | Neuer Basiszinssatz ab 01.07.2005 |
| 01.07.2005 | Mensch, Ihr macht ja ein Theater. Nehmt doch einfach dankend die Information hin und macht nicht so ein Trara drum und diskutiert, woher man es noch bekäme. Ja, ihr seid alle ganz toll und wisst, wo man das noch herbekommen kann ;-) Gruß, Wurzeline |
| 810 | Neuer Basiszinssatz ab 01.07.2005 |
| 01.07.2005 | @Wurzeline: Ich sehe das auch so, dass man den Hinweis dankend entgegen nehmen sollte. Und wenn man es eh schon weiß, na dann ist eben auch gut, aber es gibt mit Sicherheit auch ReFas, für die der Hinweis eben doch noch relevant ist. Deshalb versteh ich die Reaktion von KathrinL nicht wirklich. Beitrag wurde editiert (2005-07-01 10:37:35) |
| 810 | Neuer Basiszinssatz ab 01.07.2005 |
| 01.07.2005 | Oh der Basiszinsrechner ist Megageil, aber leider habe ich kein Programm auf Arbeit, so dass ich alles per Hand ausrechnen muss :-( Als ich in meiner Lernphase gewesen bin - ist schon etwas lange her :rot: - haben wir immer 4 % Zinsen genommen. Heutzutage nimmt man anscheinend nur 5 Prozent Punkte über den den Basiszinsatz, |
| 810 | Neuer Basiszinssatz ab 01.07.2005 |
| 01.07.2005 | OHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHH ich kann schrieben ohne als Gast angezeigt zu werden..jippiiii :-) |
| 810 | Neuer Basiszinssatz ab 01.07.2005 |
| 02.07.2005 | Aber Funny, das steht doch so im BGB seit 2002! Bei Streitereien unter Kaufleuten kannste sogar 8 Prozentpunkte (nicht Prozent) über dem Basiszinssatz kriegen. Versuch es mal mit § 288 BGB. Aber das hätte Deinem Chef auch schon mal auffallen müssen. Da kann er sich mal eben ein bisschen schadensersatzpflichtig machen, wenn er so was nicht für seine Mandanten geltend macht... Frag mal nach ´nem Programm, lohnt sich wirklich. Da kannst Du Dir mit der Rechnerei viel Zeit ersparen und Schriftsätze (auch für die ZV) sind super vorbereitet. Die Welt kostet das ja nun auch nicht. Der soll mal nicht so geizig sein ;-) |
| 810 | Neuer Basiszinssatz ab 01.07.2005 |
| 02.07.2005 | och jana ich schrieb in meiner Lernzeit und die war deutlich vor 2002! |
| 810 | Neuer Basiszinssatz ab 01.07.2005 |
| 02.07.2005 | jetzt macht euch doch nicht alle so fertig. seid doch mal n bißchen netter zu einander. :-) |
| 810 | Neuer Basiszinssatz ab 01.07.2005 |
| 02.07.2005 | mein gott, ich hatte extra drunter geschrieben, das es nicht böse gemeint sein sollte ist man nicht hier, weil man lernen will? mich hat nur interessiert, ach egal... und übrigens... ändert der sich nicht immer zum gleichen Zeitpunkt ;-) (auch das soll nicht böse gemeint sein) |
| 810 | Neuer Basiszinssatz ab 01.07.2005 |
| 05.07.2005 | Der Basiszinssatz ändert sich immer zum 01.01. und zum 01.07 eines jeden Jahres. Das Thema stammt übrigens von mir. Leider klappt es im Moment nicht mit dem Anmelden. Und habt euch wieder lieb. Über solche Kleinigkeiten (ist ja schlimm genug, dass der Basiszinssatz gesunken ist) sollte man nicht streiten. Ich wollte nur die Info loswerden. |
| 810 | Neuer Basiszinssatz ab 01.07.2005 |
| 06.07.2005 | @mewe: Danke für den Hinweis. Ich weiß zwar, dass sich dieser dämliche Basiszinssatz regelmäßig ändert, aber ich vergesse das genauso regelmäßig. Und wie schnell ist der neue 1.1. oder 1.7. da? Schwupps - schon wieder vergessen! Da kann man so einen Wink mit dem Zaunpfahl schon mal gebrauchen. @Cleo: Wir streiten uns doch gar nicht. Bin nur überrascht, dass unsere Funny das nicht wusste und der RA da auch nicht reagiert hat. @Funny: Meine Ausbildung ist auch schon ewig her. Aber hin und wieder guck ich mal ins Anwaltsblatt oder so was. Soll manchmal ganz hilfreich sein ;-) |
| 810 | Neuer Basiszinssatz ab 01.07.2005 |
| 06.07.2005 | Ich kann mich auch blos für den Hinweis bedanken. Hätte auch nicht gleich dran gedacht, dass sich der Zinssatz wieder geändert hat. |
| 810 | Neuer Basiszinssatz ab 01.07.2005 |
| 06.07.2005 | Ach Leute ey, irgendiwe scheint Ihr nicht richtig zu lesen. Jana ich habe nigendwo erwähnt, dass ich das nicht wußte! Ich schriebe tag täglich klagen MB ect Du glaubst doch nicht im ernst ich nehme keine 5%..ich sagte ich meiner Ausbildung usw. herje richtig lesen meine lieben KOllegen |
| 810 | Neuer Basiszinssatz ab 01.07.2005 |
| 06.07.2005 | Also ich muss schon sagen, dass ich es echt nicht verstehen kann warum hier im Forum immer rumgezickt werden muss. Ich finde das Forum echt gut, aber diese andauernde Zickerei geht schon voll auf die Nerven! Könnt Ihr nicht alle normal miteinander umgehen? |
| 810 | Neuer Basiszinssatz ab 01.07.2005 |
| 06.07.2005 | Jeder teilt sich anders mit, wie der Gegenüber das auffäßt, und damit umgehen kann, liegt bei jedem selsbt. Ich finde keien Zickig hier, vertretn halt alle eine andere Meinung, WIssenstand oder aber Ansichten.. |
| 810 | Neuer Basiszinssatz ab 01.07.2005 |
| 06.07.2005 | also ich finde, am meisten zickt hier Funny rum und macht immer so, als hätten wir sie nicht alle und sie sei die beste. |
| 810 | Neuer Basiszinssatz ab 01.07.2005 |
| 06.07.2005 | Weißt Du was, wer so wie Du reagiert mit solchen Anschuligungen, der tut mir ehrlich gesagt nur leid. Aber so ist es die Anonymität des Internets Ich kann nur :-D |
| 811 | Gebühren für Mediation |
| 30.06.2005 | Hallo zusammen! Da wir in letzter echt häufig Mediationen anstatt der streitigen Auseinandersetzungen durchführen, mache ich mir langsam Gedanken um die Gebührenabrechnung. § 34 RVG sieht ja vor, eine Gebührenvereinbarung mit dem Mandanten zu schließen bzw. nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts abzurechnen. Wie macht ihr das? Nach Stundensatz? Welchen Stundensatz nehmt ihr? Muss ich sonst noch was beachten? Dina |
| 811 | Gebühren für Mediation |
| 30.06.2005 | sorry, aber was ist überhaupt Mediation? |
| 811 | Gebühren für Mediation |
| 30.06.2005 | Mediation ist quasi eine Verhandlung zwischen den Parteien mit einem Mediator (speziell ausgebildeter Richter, der aber nicht das streitige Verfahren in derselben Angelegenheit führt). Also halt nicht vorm Richter sondern am runden Tisch. Quasi wie Schlichtung. Es geht darum, eine Lösung für das Problem zu finden und nicht die Schuld auf einer Seite. Es gibt auch niemanden der sagt so und so macht ihr das , sondern es ist ein - vor allem freiwilliges - Gespräch zwischen den Parteien, wobei der Mediator nur das Gespräch führt. Wenn du noch mehr wissen willst: http://de.wikipedia.org/wiki/Mediation In der BRAGO gab es noch keine Vorschriften, ist aber durch § 34 RVG jetzt eingeführt worden, weil das halt immer mehr zunimmt. Aber wenn das hier noch keiner so richtig kennt. Die Anwälte können doch jetzt auch überall den Mediator-Schein machen um zB bei Ehekonflikten etc als Mediator, also unabhängig, zu schlichten anstatt den Rosenkrieg durchzuführen Dina |
| 811 | Gebühren für Mediation |
| 06.07.2005 | Hi zusammen, auch wir führen Mediationsverfahren durch. Dafür vereinbart mein Chef mit den Mandanten dann einen Stundensatz, meistens 150,00 € (natürlich auch abhängig vom Einkommen und um was es geht, wenn z.B. eine große Fa. ein Mediationsverfahren durchführen will, kann man durchaus auch mehr nehmen). Meistens wird vereinbart, dass die Mandanten sich die Kosten teilen. Mit dem Mandanten wird eine Mediationsvereinbarung geschlossen, wo die Beteiligten, der Stundenlohn, um was es geht, wer die Kosten trägt, etc. drin steht. So, ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen :-) |
| 811 | Gebühren für Mediation |
| 06.07.2005 | Ich möchte auchmal einen Stundensatz von 150 Euro haben ;-) |
| 811 | Gebühren für Mediation |
| 06.07.2005 | So 150,00 bis 200,00 hatte ich auch im Kopf. Gut wir haben nämlich ziemlich viele Mediationsverfahren in letzter Zeit. Denke da entlasten sich die Zivilabteilungen auch einfach ein wenig durch. Vielen Dank für die Antwort, dann will ich mal so Vergütungsvereinbarungen vorbereiten. LG, Dina |
| 812 | gegenstandswert |
| 30.06.2005 | Hallihallo, für Profis ist das wahrscheinlich eine ganz einfache Sache, aber ich habe vor 3 Jahren meine Ausbildung beendet und daher keine Ahnung vom RVG und im Studium lernt man sowas leider auch nicht. Also: Ich brauche einen Gegenstandswert. Es geht um die Forderung von Unterhaltsrückständen (keine ganzen Beträge nur Teile) und Zahlung von Krankenversicherungsbeiträgen für den Zeitraum Oktober bis März? Kann mir jemand helfen? Danke phibie |
| 812 | gegenstandswert |
| 30.06.2005 | ja einfach alles zusammenrechnen, wenn es nicht um die Zukunft geht, sondern nur Rückstände |
| 812 | gegenstandswert |
| 05.07.2005 | Super danke...wo finde ich denn da einen Paragraphen bzw. eine Nr zu? |
| 812 | gegenstandswert |
| 05.07.2005 | In § 39 Abs. 1 GKG steht geschrieben: In demselben Verfahren und in demselben Rechtszug werden die Werte mehrerer Streitgegenstände zusammengerechnet, soweit nichts anderes bestimmt ist. Das müsste es sein. |
| 812 | gegenstandswert |
| 05.07.2005 | ne wieso, es geht doch darum, wie man den Gegenstandswert berechnet... das ist doch der zusammengerechnete Wert, da es ja nicht um die Zukunft geht... das steht nirgenswo, höchstens irgendwo vorne im RVG oder GKG (bin zu faul um nachzugucken) |
| 812 | gegenstandswert |
| 06.07.2005 | Naja, das meinte ich doch. Im Gerichtskostengesetz § 39 steht ja, dass die Werte zusammengerechnet werden und im § 22 RVG stehts auch nochmal. |
| 812 | gegenstandswert |
| 06.07.2005 | ja, aber wenns um ne reine zusammenrechnung geht und nicht um spezielle werte, geb ich nie was an, da das ja eigentlich klar ist wenn ich 30 euro haben will, ist das der GW... |
| 812 | gegenstandswert |
| 07.07.2005 | Stimmt, man gibt eigentlich nichts an, wie sich der Gegenstandswert zusammensetzt. Aber es gibt ningeliche Mandanten (oder Versicherungen), die das wissen wollen. Und da ist es gut, wenn man §§ angeben kann oder so. |
| 813 | Gegegnstandswert |
| 01.07.2005 | Wir haben mehrer Auftraggeber (jeder für sich) gegen ein Unternehmen, welches dem AG eine bestimme Zulage nicht mehr gewähren wollte. Es gab jedoch schon einen Präzedenzfall wonach der BGh entscheiden hat, dass die Zulage weiter gewährt werden muss. Nun Hat natürlich das Unternehmen nach diesem Urteil seine Zustimmung gegeben. Aber was bitte nehme ich als Gegenstandwert? Die Gesamtsumme, welche den Damen und Herren mitnerweile ausgezahlt wurde? ICh habe leider keinen Anhaltspunkt, da nie ein Betrag genannt wurde, sondern es lediglich um ie Weitergewährung sowie die Nachzahlung ging. Hört sich merkwürdig an, ist aber so. ? |
| 813 | Gegegnstandswert |
| 01.07.2005 | ja dann musst du mal nachfragen und dann würde ich vielleicht 3facher Jahresbetrag oder so nehmen, für sachen für unbestimmte dauer |
| 813 | Gegegnstandswert |
| 01.07.2005 | 3facher JArhesbetrag von was? |
| 813 | Gegegnstandswert |
| 02.07.2005 | Wovon genau ist die Rede? Jedenfalls kannste wohl von 2 x 0,3 Erhöhungsgebühr ausgehen. Beim Gegenstandswert hab ich nicht so recht kapiert, worum es geht. Wenn der Streit beim AG war, ging es wohl nicht um Arbeitseinkommen??? Beitrag wurde editiert (2005-07-02 11:00:57) |
| 813 | Gegegnstandswert |
| 02.07.2005 | na ich schrieb doch, du musst nachfragen was gezahlt werden soll... hat denn das AG keinen Streitwert festgesetzt? |
| 813 | Gegegnstandswert |
| 04.07.2005 | Ich schrieb nicht das es vor das ArbG ging. Man hat sich außergerichtlich geeinigt. Klar wäre es ArbG, würde diese auch den Streitwert festsetzen, aber dem ist nun nicht so... ich denke ich werde einfach den Wert nehmen, welche den Damen überwiesen wurde. und eine Erhöhung kommt hier nicht in Betracht, da ich ebenfalls am Anfan schrieb, das es eigenständige Mandate sind. Oh habt Ihr auch bei euch solche in Gewitter was für ein sommer :-( |
| 813 | Gegegnstandswert |
| 04.07.2005 | das ist eine gute idee... nein, aber heute nacht soll es gewittern (Hamburg) |
| 813 | Gegegnstandswert |
| 06.07.2005 | Ich würde auch auf jeden Fall den Betrag nehmen, der den Arbeitnehmern bezahlt wurde. Und weil es aber anscheinend um weitere Zahlungen geht, würde ich auch noch den dreifachen Jahresbetrag der monatlichen Zulage dazurechnen. Ist ja ne wiederkehrende Leistung (§ 42 GKG) |
| 814 | ausbildung rechtspflegerin |
| 01.07.2005 | ich weis gar nicht ob mir hier jemand helfen kann! Ich m?¶chte n?¤chstes Jahr eine ausbildung zur erechtspflegerin beginnen und w??rde gerne mmal mit jemandem spreche der dies schon hinter sich hat, oder dabei ist! Ich hab dieses Jahr Abi gemacht (2,4) und habe angst, dass das zu schlecht ist, dass ich keine Chance habe! Au??erdem w??rde ich gerne mehr ??ber die eigentliche ausbildung erfahren, wie l?¤uft das genau ab? Ich wei?? nur, dass es in fachpraktischen un theoretischen unterricht aufgesplittet wird, aber wie lange hat man denn z.B. Schule u.s.w.! W??rde mich sehr ??ber eine antwort freuen! |
| 814 | ausbildung rechtspflegerin |
| 01.07.2005 | hier kann bestimmt geholfen werden http://www.rechtspflegerforum.de/ |
| 814 | ausbildung rechtspflegerin |
| 02.07.2005 | Es gibt keine Ausbildung wie man es isch im herkömmlichen Sinne vorstell. Mann braucht mindestens dafür eine Fachhochschulreife. |
| 814 | ausbildung rechtspflegerin |
| 02.07.2005 | @sternchen dein abidurchschnitt ist glaube ich nicht so schlecht. ich denke, die nehmen einen bis 3,0. außerdem laufen noch einstellungstests. zumindest in berlin. ja, es gibt theoretischen unterricht und den einsatz beim gericht. dort durchläufst du dann alle stationen. nachlassabteilung, familienabteilung u. s. w. macht dich doch mal kundig für dein bundesland wie lange du in der schule bist und wie lange bei den gerichten. ich denke, dass das von bundesland zu bundesland unterschiedlich ist. wirst doch was im internet finden oder lass dich beim arbeitsamt beraten. viel spaß dabei und schönes wochenende. |
| 814 | ausbildung rechtspflegerin |
| 02.07.2005 | Oh sorry - durch diese merkwürdigen Schriftzeichen in Deinem Thread, laß ich nicht das Du ABI hast, guck doch mal bei der Arbeitsagentur..Ausbildung, da steht alles von Voraussetzungen, Fähikeiten, Vorteile, Vergütung, Zukunftschancen und nicht zuletzt auch die Berwebrungsadresse.. Viel Glück |
| 814 | ausbildung rechtspflegerin |
| 02.07.2005 | Ich finde das eigentlich sehr sehr Schade, dass man als ReNo-Angestellte, keine Möglichkeit hat, Rechtspfleger zu werden,außer wenn man die FHR erwirbt. |
| 814 | ausbildung rechtspflegerin |
| 02.07.2005 | was heißt außer... den kannst du doch während der ausbildung erwerben |
| 814 | ausbildung rechtspflegerin |
| 04.07.2005 | Ach ja? und wie? Um das Fachabitur zu bekommen, sollte man die Fachoberschule besuchen, fraglich wie das gehen soll, wenn man schon in der Berufsschule gluckt und die anderen Tage auf Arbeit. Wer eine Voraussetzung nicht erfüllt, der wird auch nicht zugelassen. |
| 814 | ausbildung rechtspflegerin |
| 04.07.2005 | bei uns zumindestens konnte man während der ausbildung am samstag auch noch zur schule gehen für 4-5 Std glaub ich und dann hatte man bei Abschluss der Prüfung das Fachabi, wenn nicht gar das richtige |
| 814 | ausbildung rechtspflegerin |
| 05.07.2005 | Also das kann ich mir ja fast nicht vorstellen. Andere müssen extra auf die FOS oder BOS gehen oder brauchen 4 Jahre um ihr Abi nachzumachen. Da kann ich mir nicht vorstellen, dass nur weil man Samstags für 4 - 5 Stunden in der Berufsschule sitzt die Hochschulreife erwirbt....????? |
| 814 | ausbildung rechtspflegerin |
| 05.07.2005 | ja klar, eine aus unserer Klasse hat das gemacht aber das war glaub ich nur fachabi weil wenn man ne ausbildung macht (3 Jahre) und den schriftlichen Teil des Fachabis (11 Klassen Schule) hat, dann hat mans in der tasche und nach jeden Samstag 3 Jahre lang, hat man das eine Jahr wohl |
| 814 | ausbildung rechtspflegerin |
| 06.07.2005 | Anstrengend stelle ich mir das vor! Vielleicht noch neben der Ausbildung Abi auf der Abendschule machen oder so??? Na, irgendwo hat man ja auch noch ein Leben neben dem Lernen. Aber wenn so was geht mit Abi zur Ausbildung, ist da super. Das gab es ja zu DDR-Zeiten auch schon und ich weiß, dass einige Firmen sich hier zusammenschließen und ihren Lehrlingen die Berufsausbildung mit Abitur wieder bieten. Wenn meine Kinder soweit sind, werde ich sowas ganz fest ins Auge fassen - da schlagen sie doch glatt zwei Fliegen mit einer Klappe. Okay, wenn auch samstags Schule wäre, täten sie mir schon leid - aber eine Alternative ist das schon. Beitrag wurde editiert (2005-07-05 22:48:07) |
| 814 | ausbildung rechtspflegerin |
| 11.10.2005 | Muss man nicht für die Weiterbildung als Rechtspflegerin zunächst eine Ausbildung als Justizangestellte machen (oder wie die sich beim Gericht auch immer nennen)? Rechtspfleger ist doch nur eine Weiterbildung von Justizangestellten. So ähnlich wie bei uns der Bürovorsteher oder der Rechtsfachwirt. Dafür muss man ja auch erst eine Ausbildung machen zur Rechtsanwaltsfachangestellten und eine gewisse Berufserfahrung mitbringen. Einer meiner Freunde ist Rechtspfleger und bisher habe ich das immer so gehört. Ich wusste gar nicht, dass man direkt nach dem ABI das Studium zur Rechtspflegerin machen kann. Aber naja, habe ich schon wieder was neues gelernt. Vielleicht ist es ja auch wirklich ganz neu. Weiß da jemand was von? |
| 814 | ausbildung rechtspflegerin |
| 11.10.2005 | Die Ausbildung zur Rechtspflegerin kann man nun wirklich nicht als Weiterbildung sehen wie etwa die zum Rechtsfachwirt oder Bürovorsteher. Es ist eine gesonderte Ausbildung wie auch die zur ReNo. Man muss eine gewisse Zeit, ich glaub insgesamt in den drei Jahren, ca. 18. Monate in eine andere Stadt in die Schule gehen und die restliche Zeit lernt man die Praxis beim Gericht. Für die Ausbildung benötigt man mindestens Fachabi. |
| 814 | ausbildung rechtspflegerin |
| 12.10.2005 | Guckt mal unter http://www.rechtspflegerseite.de/ Da ist alles genau erklärt. Zugangsvoraussetzungen, Tätigkeiten und und und... |
| 815 | Neue Arbeitsstelle gesucht!! |
| 01.07.2005 | Hallo ihr Lieben!!! Erstmal möchte ich mich vorstellen. Ich heiße Sabrina, bin 21 Jahre alt und komme aus Ahlen/Westfalen. Bin neu in eurem tollen Forum. Suche eine neue Arbeitsstelle (Vollzeit). Vielleicht könnt ihr mir ja helfen oder es weiß jemand eine Stelle für mich. Möglichst natürlich in näherer Umgebung (Kreis WAF, Münster, Hamm usw.). Habe nach erfolgreichem Abschluss meiner Ausbildung habe ich ein halbes Jahr in Vollzeitanstellung in meiner Ausbildungskanzlei gearbeitet. Arbeite dort momentan auch immer noch aber nur in einer geringfügigen Beschäftigung (12 Std. Woche). Also wenn ihr was wisst könnt ihr euch gerne bei mir melden. Danke euch jetzt schon mal für eure Hilfe!!! :-) Sabrina |
| 815 | Neue Arbeitsstelle gesucht!! |
| 01.07.2005 | s. http://www.renojob24.de http://www.renojobs.de |
| 815 | Neue Arbeitsstelle gesucht!! |
| 01.07.2005 | Danke für die schnelle Antwort. Werde gleich mal dort reinschauen. |
| 816 | Rentenpfändung |
| 02.07.2005 | Ich habe ein Problem, bei dem ich wirklich nicht weiterkomme, und hoffe daher, Ihr könnt mir weiterhelfen: Wir haben einen Titel gegen eine Schuldnerin, von der wir wissen, dass sie etwas über 600 Euro Rente im Monat bekommt - also unpfändbar. Nun weiß ich aber, dass deren Ehemann etwas über 1.200 Euro Rente im Monat erhält. Gegen den Ehemann haben wir aber keinen Titel. Kann ich hier trotzdem irgendetwas unternehmen? Hat die Ehefrau evtl. einen Anspruch auf einen Teil der Rente des Mannes? Gibt es eine Möglichkeit, die Renten zusammenzählen zu lassen oder so etwas? Für rasche Hilfe wäre ich echt dankbar. |
| 816 | Rentenpfändung |
| 03.07.2005 | Soweit ich weiß kann man die Renten doch erst wenn sie sich evtl. Scheiden lassen, beim Versorgungsausgleich zusammenzählen/abziehen. Aber sie sind ja noch liiert. Und da der Titel nur gegen die Frau geht. Allerdings könnte man vielleicht den Ehemann als Drittschuldner nehmen..... |
| 816 | Rentenpfändung |
| 04.07.2005 | Hallo Claudia! Die Renten der Eheleute kannst Du nicht zusammenrechnen lassen. Dies gilt nur in sozialrechtlicher Hinsicht (Berechnung des Sozialhilfebedarfs) und nicht in ZV Angelegenheiten (leider, wäre eigentlich manchmal ganz praktisch). Falls Du aber noch keine eV der Schuldnerin hast, würde ich mir erstmal eine solche besorgen, da es immer sein kann, dass z.B. Eigentum vorhanden ist oder mehrere Sparverträge oder Lebensversicherungen existieren. Ansonsten kannst Du versuchen, den Taschengeldanspruch der Schuldnerin gegenüber ihrem Ehemann zu pfänden. Hier stünden der Schuldnerin 5-7% des bereinigten Nettoeinkommens des Ehegatten zu. Aufgrund der (relativ) geringen Rente des Ehegatten wird da aber nicht so viel bei rauskommen?! Aber, Versuch macht klug! |
| 816 | Rentenpfändung |
| 04.07.2005 | Okay, vielen Dank. Ich les dann gleich mal nach, wie das mit der Pfändung des Taschengeldanspruchs nochmal geht - ich habe zwar schon häufig davon gehört, mich aber noch nie besonders intensiv damit beschäftigt. Du denkst aber, dass das auch auf Rente zutrifft,ja? Ich habe schon sämtliche Wälzer in unserem Büro durch, aber bisher einfach nichts gefunden - wahrscheinlich auch hauptsächlich deshalb, weil ich nicht so recht wusste, wo bzw. wonach ich eigentlich suchen soll. Daher danke für den Tipp - ich werd mich gleich schlauer machen... 8-) |
| 817 | Seminare gesucht |
| 02.07.2005 | Kann mir jemand ein gutes Seminar zum Thema Grundbuch-Vollstreckung in Rheinland-Pfalz (Raum Mainz o.ä.) empfehlen? Vor einiger Zeit erhielten wir mal Werbung von JurInfa - ich weiß aber die genauen Daten leider nicht mehr und auch nicht, ob die Seminare gut sind. Zudem hätte ich auch Interesse an einem RVG-Seminar... welche Seminare sind hier besonders empfehlenswert? |
| 817 | Seminare gesucht |
| 24.03.2006 | Antwort auf: Kann mir jemand ein gutes Seminar zum Thema Grundbuch-Vollstreckung in Rheinland-Pfalz (Raum Mainz o.ä.) empfehlen? Vor einiger Zeit erhielten wir mal Werbung von JurInfa - ich weiß aber die genauen Daten leider nicht mehr und auch nicht, ob die Seminare gut sind. Zudem hätte ich auch Interesse an einem RVG-Seminar... welche Seminare sind hier besonders empfehlenswert? |
| 818 | Zwangsvollstreckung |
| 03.07.2005 | Hi, bin neu hier. Schreib morgen ne Arbeit über Zwangsvollstreckung. Weiß jemand wo ich die zwecklose Pfändung , die Erklärung dazu finden kann? In der ZPO steht nichts drin, im Internet auch nicht. Ich brauch das dringend. Danke für eure Hilfe! |
| 818 | Zwangsvollstreckung |
| 03.07.2005 | schätze du meinst § 803 ZPO? gib mal bei Google § ZPO zwecklose Pfändung ein, dann findet er so einiges |
| 818 | Zwangsvollstreckung |
| 12.08.2005 | Ich vermute, hier wird § 765 a ZPO gefragt sein. |
| 818 | Zwangsvollstreckung |
| 22.08.2005 | Ob die Antworten geholfen haben - Zweifel, Zweifel, Zweifel.... |
| 818 | Zwangsvollstreckung |
| 23.08.2005 | ja leider melden sich die leute immer nicht mehr dann fragen was, warten auf antworten und weg sind sie |
| 818 | Zwangsvollstreckung |
| 17.09.2005 | Nun, dann gibt es halt auch keine Antworten mehr. Man wollt ja nur helfen, gelle? |
| 818 | Zwangsvollstreckung |
| 19.09.2005 | wie meinstn des jetz? |
| 818 | Zwangsvollstreckung |
| 22.09.2005 | Na ich meine die, die sich hier nur einmal einloggen, ´ne Frage stellen und dann nie wieder kommen. Du kriegst natürlich jederzeit Antworten von mir, Mööönsch! :-D |
| 818 | Zwangsvollstreckung |
| 22.09.2005 | das klang so komisch... naja find ich nur schade, wollen antworten haben, aber sagen nich obs geholfen hat.. |
| 818 | Zwangsvollstreckung |
| 13.10.2005 | ;-) net ärgern bütte ! Die Kleene hat bestümt Stress mit Ihrer Arbeit, ist ganz dankbar für Eure Antworten und kommt wieder, wenn se mehr Zeit hat und ausgelernt is Super Seite hier ;-P Nana |
| 818 | Zwangsvollstreckung |
| 19.10.2005 | Ich ärgere mich immer nur für den Augenblick, wo ich hier schreibe. Ist doch nicht wirklich wichtig, ob jemand nochmal wieder kommt. Wenn die Lütte wieder ein Problem hat, erinnert sie sich vielleicht an uns und findet den Weg zurück :-D Hauptsache, Funny, Kathrin, Yvonne und viele andere kommen immer wieder, dann macht´s hier auch weiter Spaß und hilfreich ist es allemal, hab heute gerade wieder bei meiner Chefin glänzen können... Beitrag wurde editiert (2005-10-19 17:35:03) |
| 819 | RA in Australien? |
| 03.07.2005 | Wenn man mit der Ausbildung fertig ist, kann mir da jemand sagen, wie dass dann ist, wenn man in ein anderes Land auswandert und dort als Rechtsanwaltsfachangestellte arbeitet?? Australien sehe ich vor... |
| 819 | RA in Australien? |
| 03.07.2005 | ja wie soll das dann sein... dann wirst du wohl ne fortbildung machen müssen, da die dort ja wahrscheinlich ganz andere gesetze haben.. sonst werden die dich wohl nich einstellen |
| 819 | RA in Australien? |
| 04.07.2005 | Kannst auch mal beim Arbeitsamt anfragen. Da bekommst Du dann verschiedene Adressen fürs Ausland. Bei vielen ist nur Voraussetzung dass Du natürlich Englisch sprechen kannst, das Recht von dort musst Du sicherlich nicht beherrschen, dafür fährst Du ja auch hin um es zu lernen etc. |
| 819 | RA in Australien? |
| 04.07.2005 | Guten Morgen, muss es gleich Australien sein? Was hälst Du von einem europäischem Land? Ich denke in bestimtmen Fällen, gibt es doch den europäischen weiterbildungspass, ich habe diesen durch eine Weiterbildungsmaßnahme vom Arbeitsamt erworben, dieser berechtigt Dich, dass die Ausbildung europaweit anerkannt wird. Eigentlich eine gute Sache, wenn man dann auch die Sprache beherrscht, ich finde WEuropa wäre eine gute Überlegung, zumal die Gegebenheiten in Europa etwas besser sind, ich mein für uns Deutschlandverwöhnte. Ich habe eine Freundin in Australien, dort ist es verdammt schwer..überlegs DIr gut, die Rückreise ist Teuer und verdammt anstrengend. Gruss Funny |
| 819 | RA in Australien? |
| 04.07.2005 | das recht von dort, was andere ich 3 Jahren Intensiv-Ausbildung lernen, sollst du so schnell lernen? glaub ich nicht und ich würd keine einstellen, die gar keine ahnung hat und so dünn kann dort das stellenangebot nicht sein |
| 819 | RA in Australien? |
| 11.07.2005 | QFunny: Wie sieht den so ein Weiterbildungspass aus? Was kostet der denn? Ich fände es schon interessant, so etwas zu haben. Ich sage nur: Holland ist auch ein schönes Land. England wäre natürlich auch nicht schlecht. Spanien hat dafür aber auch schönes Wetter. Außerdem macht sich so etwas im Lebenslauf echt gut. |
| 820 | ZV einer Bruttolohnforderung |
| 04.07.2005 | Hallo, ich steh mir grad selber im Weg, hoffe, jemand versteht mein Problem und kann mir helfen: Haben einen Titel über Bruttolohn abzüglich bereits gezahltem NEttobetrag. Schuldner erstellte Lohnabrechnung, jedoch ohne den Abzug des bereits gezahlten Nettolohnes darin auszuweisen, und zog außerdem wohl noch mehr ab, denn er überwies der Mandantin einen nicht nachvollziebaren (geringeren) Nettobetrag. Außergerichtliche AUfforderungen zur Korrektur der Abrechnung u. Zahlung brachte nix. Nun soll vollstreckt werden und ich habe keinen blassen Schimmer, wie meine Hauptforderung auszusehen hat. (Wegen: Bruttolohn, abzügl. Netto bereits gezahlt, abzüglich weiterer Nettozahlung)..Wäre sehr froh, wenn mir jemand helfen könnte. :-) |
| 820 | ZV einer Bruttolohnforderung |
| 04.07.2005 | In so einem Fall haben wir immer selber eine Lohnabrechnung gemacht, so wie sie aussehen soll, haben den gezahlten Betrag davon abgezogen und wegen dem Restbetrag vollstreckt. Die von uns selbt gemachte Lohnabrechnung haben wir dem ZV-Auftrag immer beigefügt, damit sowohl der GVZ als auch der Schuldner unsere Forderung nachvollziehen konnte. |
| 820 | ZV einer Bruttolohnforderung |
| 04.07.2005 | Ich verstehe nicht so ganz wo das Problem sein soll..unabhängig von dem was in Zukunft passiert oder die Gegenseite macht, volsltreckst Du schön so wie es auf Deinem Titel steht, wenn etws gezahlt wird, wird weiterhin auf Kosten und Zinsen verrechnet und wegen dem Restbetrag vollstreckt... |
| 820 | ZV einer Bruttolohnforderung |
| 04.07.2005 | Danke für eure Tips...und: @Funny: ja..sicher vollstreck ich wie es auf dem Titel steht..nur bin ich ins Grübeln geraten, weil die Hauptforderung eben der Bruttolohn abzüglich bereits gezahlter...€ netto ist. Hmm..ich würde dann halt, denk ich, die aus der uns übersandten Lohnabrechnung ersichtlichen Nettobetrag zugrunde legen und den Nettobetrag, der laut Titel abzuziehen ist sowie eben die erfolgte Zahlung abziehen = meine Hauptforderung @Irene:jaa..klingt einleuchtend, werd ich wohl der Forderungsaufstellung eine eigene Lohnabrechnung beifügen. |
| 820 | ZV einer Bruttolohnforderung |
| 06.07.2005 | Steht im Urteil nicht auch drinne, dass er Abrechnung erteilen muss? Dann kannst Du ja auch versuchen, den Auskunftsanspruch (Abrechnungserteilung) zu vollstrecken - mit Ordnungsgeld und so... Ansonsten wie Kathrin: Lohnabrechnung machen... |
| 821 | Durchsuchungsanordnung § 758a ZPO |
| 04.07.2005 | Folgender Sachverhalt: Haben gegen eine (Einzel-)Firma vollstreckt. Im Rahmen der ZV hat diese auch mehrmals Zahlungen getätigt, die Unterlagen blieben bislang beim GV. Nun bekommen wir die Unterlagen vom GV zurück mit der Bemerkung, dass „der weitere Vollzug des Auftrags erst nach Vorlage einer richterlichen Durchsuchungsanordnung nach § 758a ZPO, 13 GG“ möglich ist. Wie gehe ich nun vor? Muss ich das tun, oder kann ich schon ins Privatvermögen vollstrecken, damit der Schuldner die EV abgeben kann? Oder liegen dann die Voraussetzungen hierfür noch nicht vor (keine erfolglose ZV in Geschäftsvermögen)? Ich hoffe, ihr versteht, worauf ich hinaus will :-) |
| 821 | Durchsuchungsanordnung § 758a ZPO |
| 04.07.2005 | Hallo! Wenn Du den GV jetzt mit einem normalen Pfändungsauftrag losschicken würdest, könnte er die Vollstreckung nicht durchführen, weil er höchstwahrscheinlich nicht reingelassen wird vom Schuldner. Der GV hat das sicher nicht ohne Grund mitgeteilt. Steht denn nichts hierüber im Pfändungsprotokoll? Oder Du setzt Dich telefonisch mit dem GV in Verbindung um rauszufinden weshalb. Ich würde auf jeden Fall die Durchsuchungsanordnung beantragen. Dann bist Du auf der sicheren Seite und verursachst auch nicht unnötig Kosten für den Gläubiger. In diesem Fall scheint´s ja nun noch was zu holen zu geben, ist ja schon echt selten geworden. Viel Glück! |
| 821 | Durchsuchungsanordnung § 758a ZPO |
| 04.07.2005 | @Zoey: du kannst den GVZ gleichzeitig an beide Adressen schicken (hab ich schonmal gemacht) erst wenn du beide Vollstreckung zwecklos Erklärungen hast, kann die eV beantragt werden Beitrag wurde editiert (2005-07-04 18:56:03) |
| 821 | Durchsuchungsanordnung § 758a ZPO |
| 04.07.2005 | @Daniela: Es gibt kein Protokoll, das hat mich auch schon geärgert irgendwie. Er hat nur die Mitteilung gemacht, die ZV-Unterlagen beigefügt und das war s. @KathrinL: Ja, ich weiß dass ich privat und geschäftlich erfolglos vollstreckt haben muss, damit der Schuldner die e.V. abgeben kann, aber ich fragte mich, ob diese Mitteilung vom GV reicht, damit die ZV als erfolglos angesehen werden kann?! Was meinst du? |
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| 04.07.2005 | Antwort auf: @Daniela: Es gibt kein Protokoll, das hat mich auch schon geärgert irgendwie. Er hat nur die Mitteilung gemacht, die ZV-Unterlagen beigefügt und das war s. @KathrinL: Ja, ich weiß dass ich privat und geschäftlich erfolglos vollstreckt haben muss, damit der Schuldner die e.V. abgeben kann, aber ich fragte mich, ob diese Mitteilung vom GV reicht, damit die ZV als erfolglos angesehen werden kann?! Was meinst du? War mein Beitrag, vergessen anzumelden :) |
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| 04.07.2005 | denke nicht, er hat ja nicht gesagt, dass die Vollstreckung zwecklos ist, sondern hat nur mitgeteilt, dass du Durchsuchungsanordnung beantragen sollst... |
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| 06.07.2005 | Wozu bitte schön braucht der GVZ die Durchsuchungsanordnung? Die EV-Voraussetzungen liegen auch vor, wenn der Schuldner die Durchsuchung verweigert hat oder sonstwie der ZV widersprach. Der soll gefälligst die EV abnehmen oder Haftbefehl beim zuständigen AG beantragen (Ihr habt doch sicher den üblichen Kombi-Auftrag gemacht, oder?). |
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| 821 | Durchsuchungsanordnung § 758a ZPO |
| 23.05.2006 | Häh ....???? kisuaheli? |
| 821 | Durchsuchungsanordnung § 758a ZPO |
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| 821 | Durchsuchungsanordnung § 758a ZPO |
| 14.06.2006 | ich weiß auch nicht, was das heißen soll an Gast: § 184 GVG: Die Gerichtssprache ist deutsch ;-) |