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| 840 | Kostenrechnung nach RVG |
| 21.07.2005 | es gibt 05, 5 für VB und die Verfahrensgebühr und zwei mal auslagen |
| 840 | Kostenrechnung nach RVG |
| 21.07.2005 | Vielen lieben Dank :-) |
| 840 | Kostenrechnung nach RVG |
| 21.07.2005 | Kann ich dies auch beim Kostenfestsetzungsantrag so machen oder nur bei Rechnung an Mandant ? |
| 840 | Kostenrechnung nach RVG |
| 21.07.2005 | auch beim KFA also: MB-Geb. VB-Geb. Portoauslagen usw. USt. Strich drunter 1,3 Verf.geb. abzgl. MB-Geb. Portoauslagen.. USt. Strich drunter |
| 840 | Kostenrechnung nach RVG |
| 22.07.2005 | Danke! |
| 841 | Wie beantragt man einen Durchsuchungsbeshluss? |
| 21.07.2005 | Hi, hab mal ne blöde Frage, aber ich hab sowat noch nich gemacht. Ein Schuldner verweigert die Durchsuchung seiner Wohnung, bietet aber Ratenzahlung an. Unser Mandant will allerdings nicht auf die Ratenzahlung eingehen. Hab nun die Anweisung bekommen, einen Durchsuchungsbeschluss zu beantragen. Beim Vollstreckungsgericht ist ja klar, aber wie bau ich den auf? Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, eventl. mit dem Musterantrag? Wäre superlieb!!! Vorab herzlichen Dank. Liebe Grüße und einen schönen Feierabend Jule |
| 841 | Wie beantragt man einen Durchsuchungsbeshluss? |
| Antwort auf: Neue Zwangsvollstreckungssache g |
| 842 | ZV Erben |
| 21.07.2005 | Hallo, ich habe in einer Kanzlei, einen uralten Titel gefunden, meine Chefin sagt, der damalige Schuldner ist verstorben, aber es existieren Erben. Was mache ich nun? |
| 842 | ZV Erben |
| 21.07.2005 | Rausfinden wer geerbt hat, ob das Erbe angenommen wurden und Anspruch dann gegenüber dem Erben geltend machen |
| 842 | ZV Erben |
| 21.07.2005 | genau, was sonst... ist nur die frage, wie man das rausbekommen will? Nachlassgericht fragen? Standesamt fragen... geben die Auskunft? |
| 842 | ZV Erben |
| 21.07.2005 | nachlassgericht |
| 842 | ZV Erben |
| 21.07.2005 | Das ich herausfinden muss wer der/die Erbe/n ist/sind ist mir schon klar. Der Schuldner ist allerdings schon 1995 verstorben, gibt es da keine Probleme? Muss ich dann den Titel umschreiben lassen? |
| 842 | ZV Erben |
| 22.07.2005 | Man kann mein Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen einen Nachfrage machen. Einfach eine Kopie des Titels dort hinschicken und um Mittelung der Erben bitten. Das haben wir auch schon so gemacht. Das Gericht war immer höflich und hat uns geantwortet. Ob man den Titel umschreiben muss, kann ich leider nicht sagen. Eventuell einfach mal einen netten GVZ anrufen und fragen. Der kann das ja bestimmt beantworten. Ich hatte in Essen (NRW) immer einen netten GVZ, den ich angerufen habe. Der war immer freundlich und konnte mir auch helfen. :) |
| 842 | ZV Erben |
| 22.07.2005 | Vielen Dank. Ich dachte echt ich spinne als ich die Titel gefunden habe. Da werden die Akten einfach mal vernichtet, aber der Titel wird aufgehoben, anstatt in regelmäßigen Abständen immer mal wieder VOllstreckungshandlungen- verusche vorzunehmen. Ach so etwas liebe ich. Das schürfste ist ja, ich erfuhr von mener Chefin, dass ein ganzer Ordner davon existiert, nur damals wußte keienr was damit geamcht werden sollte :boah: |
| 842 | ZV Erben |
| 22.07.2005 | Hi, wir haben auch ganz viele Titel gegen ehemalige Mandanten, eine Vollstreckung macht aber wenig Sinn, da die meisten arbeitslos sind. Kennt ihr eine Organisation (legal), die Titel aufkauft? Maike |
| 842 | ZV Erben |
| 22.07.2005 | russische Schulendeintreiber ;-) |
| 842 | ZV Erben |
| 22.07.2005 | super, ich blaub mit denen möcht ich gar nicht sprechen.:boah |
| 842 | ZV Erben |
| 22.07.2005 | Du frage doch mal bei Inkassounternehmen nach. Vielleicht erst im Telefonbuch - Gelbe Seiten, oftmals stehen ja deren Leistungen und Angebote. Aber Du hast mich da echt auf eine Idee gerbacht. Danke ;-) |
| 842 | ZV Erben |
| 25.07.2005 | Bitte Bitte: Auf welche Idee hab ich dich denn gebracht? Ich hatte bei Inkassounternehmen schon mal im Internet geguckt, aber leider nichts gefunden. Ich habe nur die Nahemia Stiftung (o. s. ä.) gefunden (RAe Mumme). Auf Grund zahlreicher Berichte über diese Stiftung regt sich hier aber der Verdacht, daß die nicht ganz legal sind. Gruß Maike |
| 842 | ZV Erben |
| 25.07.2005 | Hallöchen. Nun ja ich habe überhaupt nicht an den Verkauf von Titeln gedcht. Aber was hälst Du von http://www.inkasso-bachmann.de/ |
| 842 | ZV Erben |
| 25.07.2005 | Sieht ja ganz gut aus. Was mir aber noch eingefallen ist, was ist eigentlich mit der anwaltlichen Schweigepflicht. Wir geben mit dem Verkauf ja Daten des Mandanten bekannt, auch wenn er von hier nicht mehr vertreten wird. Maike |
| 842 | ZV Erben |
| 25.07.2005 | ja natürlich müsst ihr ihn fragen, ob er das möchte... geh dochmal auf www.inkasso.de da kommst du auf die seite des inkasso-bundesverbandes und kannst dort auch nach mitglieder suchen! |
| 842 | ZV Erben |
| 25.07.2005 | Wen soll ich fragen, den Schuldner? Der wäre ja schön blöd, wenn er dem Zustimmt. Ich denke auch nicht, daß der Schuldner informiert werden muß (schuldrechtlich bei Gläubigerwechsel ohnehin nicht). Es ist aber wirklich schwierig mit der Schweigepflicht. Grundsätzlich endet sie nunmal nie. Maike |
| 842 | ZV Erben |
| 25.07.2005 | Quatsch, sie meinte, glaube ich, den Mandanten ;-)schließlich, ist er ja auch derjenige der entscheiden muss, ob er den Titel verkaufen lassen möchte. |
| 842 | ZV Erben |
| 25.07.2005 | ebend, dem gehört ja die forderung und wenn DU die verkaufen willst, musst du ihn schon fragen ;-) |
| 842 | ZV Erben |
| 26.07.2005 | Oh je, sorry, ich meine eigene Titel, also Honorarforderungen gegenüber Mandanten/ehem. Mandanten. Maike |
| 843 | PKH Zwangsvollstreckung |
| 22.07.2005 | Hallo, ich habe jetzt auch mal eine Frage. Ich habe für einen Mandanten für die ZV PKH beantragt. Meine Frage ist jetzt, ab wann die ZV-Kosten von der Staatskasse übernommen. Mit Antragstellung oder erst ab Bewilligung??? Vielen Dank im voraus! |
| 843 | PKH Zwangsvollstreckung |
| 22.07.2005 | Du musst ja erstmal abwarten, ob PKH überhaupt bewilligt wird. Dann kannst du alle Kosten auch rückwirkend abrechnen. |
| 843 | PKH Zwangsvollstreckung |
| 22.07.2005 | Hi, ich mach es immer so, daß ich den ZV-Antrag fertige und den PKH-Antrag vorne vor hefte und beantrage: Nach Bewilligung der PKH bitte ich anliegenden Antrag ... Wenn das Gericht dann den Antrag erläßt oder an GV weiterleitet, ohne PKH zu bewilligen, kann argumentiert werden, der ZV-Antrag stand unter der Bedingung der Bewilligung. Weiter beantrage ich auch, eine Abschrift der Bewilligung gesondert zu übersenden. Weil ohne diesen Antrag ist es immer eine Überraschung, wenn man irgendwann vom GV Protokoll und Unterlagen zurückbekommt und man erst dann erfährt, ob PKH überhaupt bewilligt wurde. Denke dran, beim PKH-Antrag für die gesamt ZV im Amtsgerichtsbezirk PKH zu beantragen (vergl. § 119 Abs. 2 ZPO). Ach ja, die Sachpfändung fällt auch unter das bewegliche Vermögen; hier hat nämlich ein Gericht gemeint, daß das nicht so ist. Es wurde diskutiert und schließlich wie von mir beantragt bewilligt. ;-) Gruß Maike |
| 843 | PKH Zwangsvollstreckung |
| 26.07.2005 | Hallo, und was ist, wenn ich den Antrag am 30.09.04 gestellt habe, am 13.10.04 eine ZV-Maßnahme eingeleitet habe und am 29.11.04 erst PKH bewilligt wurde??? Können die Kosten vom 13.10.04 abgerechnet werden? |
| 843 | PKH Zwangsvollstreckung |
| 26.07.2005 | Ich würde sagen, ja!! Man bekommt ja PKH für das gesamte ZV-Verfahren bewilligt. Und da gehören die vorher angefallene Gebühr auch mit dazu. In normalen Verfahren bekommt man ja auch manchmal naträglich PKH bewilligt und da rechnet man die vorher angefallenen Gebühren auch alle mit ab. Wäre doch sonst Blödsinn, wenns nicht so wäre. |
| 843 | PKH Zwangsvollstreckung |
| 26.07.2005 | Hi, ich denke es kommt aber darauf an, ob Du die ZV unter der Bedingung der PKH gestellt hast. Bei anderen Verfahren ist es ja auch so, wenn Verfahren ohne PKH anhängig gemacht wird, gleichzeitig aber auch ein PKH-Antrag gestellt wird, die PKH dann am 20. bewilligt wird, am 15. aber schon die mündliche Verhandlung war, bekommt Du für die Terminsgebühr keine PKH. Maike |
| 843 | PKH Zwangsvollstreckung |
| 26.07.2005 | Sowas gibts?? Also wir hatten das schon oft genug, dass PKH nachträglich bewilligt wurde. Es gab dann bei der Abrechnung auch nie Probleme, wenn wir Gebühren abgerechnet haben, die vor der PKH-Bewilligung entstanden sind. Aber ich glaube, auf den Beschlüssen stand drauf ... wird mit Wirkung ab ... bewilligt |
| 843 | PKH Zwangsvollstreckung |
| 27.07.2005 | Ja, leider gibts so was, deshalb sehen wir immer zu, daß wir PKH-Entscheidung noch vor mündlicher Verhandlung bekommen. |
| 844 | Abrechnung in Unfallsache |
| 22.07.2005 | Brauche mal Eure Hilfe. Wir hatten eine Unfallsache, bei der wir die Halterin mit der Geltendmachung ihres Fahrzeugschaden vertreten haben und später ihre Tochter, die mit im Auto saß und beim Unfall verletzt wurde. Wir hatten dann hinterher Schmerzensgeld geltend gemacht. Alle Forderungen wurden von der gegn. Versicherung bezahlt. Nun gibts Probleme bei der Abrechnung. Ich habe den Sachschaden und die Schmerzensgeldforderung separat abgerechnet. Also zwei verschiedene Rechnungen gestellt. Bin nämlich der Meinung, dass es zwei verschiedene Angelegenheiten sind. Schließlich würde ich ja, wenn zum Gerichtsverfahren kommen würde, auch zwei Klagen einreichen. Die Versicherung meint nun, es sei eine Angelegenheit mit verschiedenen Gegenständen, sodass nur eine Rechnung aus dem STreitwert der addierten Forderungen erstellt werden kann. Was meint ihr? Ich weiß nicht weiter und mein Chef leider auch nicht. Wäre genial, wenn jemand passende Argumente (§§, Urteile) hat. Danke schonmal! |
| 844 | Abrechnung in Unfallsache |
| 22.07.2005 | Tja, bei der vorliegender Sachlage (Mutter und Tochter) würde ich sagen, hat die Versicherung Recht und du muss die Streitwerte addieren. Siehe hierzu RVG-Kommentar Gerold/Schmidt/v.Eicken 16. Auflage, VV 2400, Rd-Nr. 43. Dort steht genau geschrieben, wie es in der Unfallschadenregulierung zu handhaben ist, wenn man von mehreren Unfallgeschädigten beauftrag wird. |
| 844 | Abrechnung in Unfallsache |
| 22.07.2005 | Siehe hierzu RVG-Kommentar Gerold/Schmidt/v.Eicken 16. Auflage, VV 2400, Rd-Nr. 43. Ich hab sowas leider nicht. Ist es grundsätzlich eine Angelegenheit? Auch wenn zwei verschiedene Akten dafür angelegt wurden, also auch beide ne verschiedene Vollmacht unterschrieben haben? Kann mir das gar nicht vorstellen, hatte sowas aber auch noch nicht. Würde ja bedeuten, wenn ich mit dem Auto meines Freundes einen Unfall hab, er SE geltend macht und ich verletzt wurde und Schmerzensgeld will, dies für die VS eine Sache ist... Find ich komisch. Aber gut |
| 844 | Abrechnung in Unfallsache |
| 22.07.2005 | Ist nicht grundsätzlich so. Habe in einem anderen Kommentar (Göttlich/Mümmler) was gefunden und werde (heute sicher nicht mehr) mal was zusammenbasteln und das der Versicherung mitteilen. Wenn ich einen schönen Text entworfen habe, melde ich mich wieder. |
| 844 | Abrechnung in Unfallsache |
| 23.07.2005 | ist das nicht ein kosto kommentar? oder gibts den auch als rvg kommentar? hm, also wir rechnen das immer alles zusammen ab, weil es bei uns eine akte ist, und ja irgendwie auch nur den einen unfall betrifft.. also gw zusammenrechnen und daraus eine gebühr |
| 845 | Verschlossene Testamente |
| 22.07.2005 | Hi, ich hab da mal ne Frage: Irgendwer hat mir mal vor langer Zeit erzählt, daß die in der Urkundenrolle in verschlossenen Umschlägen liegenden beglaubigten Abschriften von Testamenten nicht geöffnet werden dürfen (ich meine wirklich nur die beglaubigten, nicht die Originalen, die beim AG liegen). Jetzt sind wir uns hier aber alle nicht sicher, ob das wirklich so ist. Die eine Chefin sagt: Mit meinen Urkunden kann ich doch machen was ich will . Die andere sagt: Ich weis es nicht. In der Ordnung steht, daß die Testamente nach Zustimmung des Erblassers entweder verschlossen oder offen in der Urkundenrolle verwahrt werden können Wie ist es denn nun? Wisst Ihr da mehr? Maike |
| 845 | Verschlossene Testamente |
| 22.07.2005 | Ich würde sagen, dass die verschlossenen Testamente auch verschlossen bleiben müssen, denn in der Urkunde haben die Testierenden ja verfügt, dass der Notar eine verschlossene Schrift und nicht eine offene verfahren soll. Ich habe in meinen Büchern aber auch nichts genaues gefunden |
| 845 | Verschlossene Testamente |
| 23.07.2005 | wieso fragst du überhaupt? im zweifelsfall kannst du doch einfach einen neuen umschlag drum machen oder? ;-) |
| 845 | Verschlossene Testamente |
| 25.07.2005 | Antwort auf: wieso fragst du überhaupt? im zweifelsfall kannst du doch einfach einen neuen umschlag drum machen oder? ;-) Ja sicher, wäre möglich, würde wahrscheinlich keiner mitbekommen. Aber es wäre doch schön zu wissen, wie es richtig ist. Maike |
| 845 | Verschlossene Testamente |
| 25.07.2005 | der umschlag darf selbstverständlich nicht ohne grund geöffnet werden, sonst wäre die verschlossene verwahrung ja nicht sinnvoll, ich denke erst wenn der erblasser verstorben ist oder er ein neues eröffnet oder er der öffnung zustimmt also wir machen das mit der verschlossenen verwahrung nicht, bei uns wird immer nur eine begl. Kopie offen hinterlegt, sonst kann man ja nach jahren immernoch nicht lesen, was drin stand (wenn die akte weg ist), ohne das ding aus der verwahrung zu nehmen |
| 845 | Verschlossene Testamente |
| 25.07.2005 | Hi, ich denke, daß ist ja der Sinn der verschlossenen Verwahrung , daß man nicht lesen kann was drinn steht (in der Akte darf ohnehin kein Exemplar bleiben; also bei Ablage sämtliche Entwürfe/Abschriften entfernen). Aber ich seh es auch so, daß, wenn verschlosse, dann muß es auch so bleiben. Wir waren uns hier halt uneinig und es steht leider auch nichts in den Büchern. Vielleicht sollten wir aber mal in unsere Urkunden aufnehmen, daß die Beglaubigte offen verwahrt werden soll. Maike |
| 845 | Verschlossene Testamente |
| 25.07.2005 | wäre sinnvoll, sonst bringt es nichts und ob nun offen oder verschlossen ist doch egal, wenn einer die urkunden klaut, kann er es sowieso lesen... wenn, was ja nicht passieren soll naja wir haben jedenfalls immer eine abschrift in der akte und eine begl. in offener verwahrung also in der U-Sammlung |
| 845 | Verschlossene Testamente |
| 11.08.2005 | Wir haben das in meinem alten Büro (hier habe ich kein Notariat mehr) so gemacht, dass wir in das Testament/letzwillige Verfügung aufgenommen haben, dass die Beteiligten den Notar anweisen, eine beglaubigte Fotokopie der Urkunde offen zur Urkundenrolle zu nehmen. Da hat sich die Notarprüferin noch nicht beschwert. Wir haben also die beglaubigte Fotokopie offen in der Urkundenrolle nebst Eintragungsvermerk vom AG. |
| 845 | Verschlossene Testamente |
| 11.08.2005 | du meinst sicher die urkundensammlung ;-) ja so sagte ich es ja, anders wäre es irgendwie nicht von nutzen |
| 845 | Verschlossene Testamente |
| 15.08.2005 | Ja klar, ich meinte natürlich die Urkundensammlung. Sorry, das verwechsle ich häufig. :) |
| 846 | Gehalt nach der Ausbildung |
| 22.07.2005 | Hallo, habe folgendes Problem: Am 07.07.05 habe ich die Ausbildung beendet, und soll noch bis Anfang September im Büro bleiben zwecks Urlaubsvertretung. Ich habe aber noch keinen befristeten Vertrag bekommen, und soll nur ein Gehalt von 500,00 € netto bekommen. Kann mir vielleicht jemand sagen, wie viel Gehalt man sonst als Anfänger bekommt? Weil für das Geld lohnt es sich ja gar nicht zu arbeiten. |
| 846 | Gehalt nach der Ausbildung |
| 22.07.2005 | Netto? seit wann wird über nettogehälter Verhandelt. Ich finde Du solltest nicht nur das Geld sehen, sondern auch, wieviel Stunden arbeitest Du, Vollzeit-Teilzeit? Wo wohnst Du? wie groß ist das Büro? Wieviel leitsung bringst Du? Also 1.200 für eine absolute Berufsanfängerin in Vollzeit wird oft genommen. Guck Dir die Statistik des ReNo-Verbandes an. |
| 846 | Gehalt nach der Ausbildung |
| 22.07.2005 | Ich arbeite Vollzeit, uns wir sind im Büro mit 3 Anwälte, für die ich jezt ganz alleine schreiben muss (ohne das vorher mal im Büro gemacht zu haben). Wär nicht noch unsere Notarfachangestellte da, hätte ich schon längst gekündigt. Irgenwie hab ich das Gefühl, die nutzen mich hier voll aus. Aber wenigstens bekomme ich die Fahrkarte bezahlt. |
| 846 | Gehalt nach der Ausbildung |
| 22.07.2005 | Das darf doch nicht wahr sein ? Lass Dich bloss nicht mit € 500,00 abspeisen. Das ist doch Ausbeutung pur. Ich würde auch sagen, dass € 1.200,00 in Ordnung wären, evtl. noch € 1.100,00, aber nicht weniger. |
| 846 | Gehalt nach der Ausbildung |
| 22.07.2005 | Naja nun mal nicht so voreillig. Du sagst 500 Euro netto das sind ja dann brutto schon so um die 900,00 - 1.00,00 Euro + die Fahrkarte. Ich habe damsl 1.200 DM bekommen oh man |
| 846 | Gehalt nach der Ausbildung |
| 22.07.2005 | Das ist heftig! Denke doch, dass 1.200,00 drin sein sollten! Du hast noch keinen befristeten Vertrag heißt du hast noch gar keinen Vertrag für die Zeit jetzt oder wie? Schnell nachhaken, sonst machen die mit dir was sie wollen. Nur weil du jetzt erstmal die Vertretung bis September machen sollst, heißt das nicht, dass du nicht angemessen entlohnt werden musst. Die wollen bestimmt so günstig wie möglich die Sommerzeit überbrücken! |
| 846 | Gehalt nach der Ausbildung |
| 22.07.2005 | @ funny: Ich glaube bei 900 Euro brutto bekommt man schon noch um die 700 Euro raus oder? Deswegen liegt sie mit 500 Euro netto doch schon sehr weit unten oder nicht? Beitrag wurde editiert (2005-07-22 15:49:56) |
| 846 | Gehalt nach der Ausbildung |
| 22.07.2005 | Wenn Sie die Lohnsteuerklasse 1 hat und vielleicht noch eine teure KV. Lohnsteuerklasse 1 ist ja shon fast 1/2 Abzug Deines Gehaltes Aber ich finde statt über Netto lohn zu diskutieren, sollte sie vielleicht das Bruttogehalt angeben. Also wieviel sollst Du denn Brutto bekommen? |
| 846 | Gehalt nach der Ausbildung |
| 22.07.2005 | @NadineY Wenn deine RAe noch keinen Arbeitsvertrag mit dir geschlossen haben, dann haben sie dich nach der Ausbildung stillschweigend übernommen und du hast einen ganz normalen unbefristeten Arbeitsvertrag als Rechtsanwaltsfachangestellte. Was das Gehalt betrifft, solltest du auf jeden Fall mit deinen RAe reden. € 500,00 netto bekomme ich auch, allerdings für eine 36-Stunden-Woche und mit Lohnsteuerklasse 5 (ich habe ein Ausgangsgehalt von € 1.200 / 40 h). 500 € netto für ein 40-Stunden-Woche ist doch arg wenig, da deutet eine Menge auf Ausbeutung hin. Das sind brutto maximal € 800,00. Denn Steuern dürften bei diesem Gehalt keine anfallen, so dass nur die SV-Beiträge abzuziehen sind. Wieviel hast du eigentlich am Ende der Ausbildung an Ausbildungsvergütung bekommen? Waren deine RAe da auch so geizig? LG Peggy |
| 846 | Gehalt nach der Ausbildung |
| 23.07.2005 | kuck doch mal hier: http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/erfolggeld/app/263/9254/ da kann man das brutto-netto ausrechnen also je nachdem, wo du wohnst, finde ich 1200 schon mind angemessen, je nachdem wieviel anwälte, lage usw. kannst du auch mehr verlangen also 500 € netto, da muss sie ja weniger als 700 brutto verdienen Beitrag wurde editiert (2005-07-23 19:45:20) |
| 846 | Gehalt nach der Ausbildung |
| 02.12.2005 | Weiß jemand was ich im 1. LJ als Rechtsanwaltsfachangestellte in NRW verdiene? |
| 846 | Gehalt nach der Ausbildung |
| 02.12.2005 | also ich bin jetzt auch seit juli ausgelernt und hab 1.200,00 € brutto. darf auch schon alles alleine schmeißen hier... ;) |
| 846 | Gehalt nach der Ausbildung |
| 02.12.2005 | oha, so wenig... 500 € netto is ja für 40 Std die woche nix!!! Ausbeutung pur is das!!! Whitestar, 1.200 € vorerst mal oder? kriegste dann auch noch ne gehaltserhöhung? hast du da was vereinbart? ich muss das dann auch für mich wissen... |
| 846 | Gehalt nach der Ausbildung |
| 02.12.2005 | hm, nee, is eigentlich nix vereinbart, aber ich denke schon, dass da ne gehaltserhöhung irgendwann mal drin is. hab da nen guten chef erwischt, was sowas angeht, glaub ich. :)) wär jedenfalls schön. bin auch immer fleißig am arbeiten. hab letztens sogar mal eigenständig ne klage formuliert. sind immerhin 4 seiten bei rausgekommen und mein chef hat fast nix dran geändert. *stolzbin* :D |
| 846 | Gehalt nach der Ausbildung |
| 02.12.2005 | Ich bin doch langsam sehr überrascht, wie langsam sich die Gehälter hier so entwickeln. Als ich ausgelernt hatte, bekam ich 1.800,00 DM brutto! Das wir heute erst bei 1.200,00 EUR brutto sind, erschreckt mich schon ein wenig! Damit ist es heute ja verdammt schwer mit klar zu kommen, zumindest wenn man allein ist! |
| 846 | Gehalt nach der Ausbildung |
| 02.12.2005 | das stimmt schon. also ne eigene wohnung könnt ich mir nicht leisten bei dem gehalt. ich krieg so um die 800 euro raus. wenn man dann noch ein auto hat ... da kommt schon einiges zusammen im monat an laufenden kosten. die angestellte in der kanzlei, in der ich meine ausbildung gemacht hab, ist seit 1999 ausgelernt und kriegt auch immer noch nur 800 netto... |
| 846 | Gehalt nach der Ausbildung |
| 02.12.2005 | ehm, whitestar, du meintest, dass du nen guten chef erwischt hättest in der hinsicht, aber wenn deine kollegin seit 1999 immer noch nur 800 netto rauskriegt, dann frag ich mich da wirklich, was an ihm toll sein soll(gutes arbeitsklima lassen wir mal außen vor).... ohne dir jetzt hier deinen chef schlecht reden zu wollen... naja, gehaltsfrage hin oder her! das wir mit abstand die schlecht- bezahltesten angestellten sind, brauche ich wohl net zu erwähnen!!!! schrecklich der gedanke! ich hab bei meiner berufswahl auf jeden fall nen fehler gemacht!!!! |
| 846 | Gehalt nach der Ausbildung |
| 02.12.2005 | also wenn ich das alles so lese, kann ich ja noch echt zufrieden sein. hab brutto € 1600 und bekomm ca. € 1065 raus und nächstes jahr bekomm ich brutto € 1700, obwohl auch dies doch noch nicht mal insgesamt reicht, um große sprünge zu machen. also wenn ich nicht mit meinem verlobten zusammen wohnen würde und nicht alles auf ein konto gehen würde, dann könnte ich mir fast gar nix mehr leisten. gut kann ich so auch nicht aber bei den preisen heutzutage und alles andere ist das echt zum k..... |
| 846 | Gehalt nach der Ausbildung |
| 03.12.2005 | @sonnenschein: ich bin ja jetzt in ner anderen kanzlei. ich meinte meine ehemalige kollegin in meiner alten kanzlei, in der ich bis juni meine ausbildung gemacht hab... aber ich muss dazu sagen, dass sie auch nicht wirklich besonders viel kann. *g* die hat die ganze arbeit immer mir hingelegt und selber nix geschafft... der würd ich auch keine gehaltserhöhung geben. *gg* |
| 846 | Gehalt nach der Ausbildung |
| 03.12.2005 | achso whitestar! ich bin auch gespannt was mich nach der ausbildung erwartet... |
| 846 | Gehalt nach der Ausbildung |
| 05.12.2005 | Boah echt! Nur 800,00 EUR bekommt sie raus und dass nachdem sie seit sechs Jahren ausgelernt hat, das is heftig! Wir soll man denn da über die Runden kommen. Also da wäre mir das Arbeitsklima aber egal, mit dem Gehalt kann man doch nicht leben! |
| 846 | Gehalt nach der Ausbildung |
| 05.12.2005 | sie hat mir die ausbildung zur hölle gemacht von daher hab ich kein mitleid mit ihr. ;) also ich hoffe ja mal, dass ich nicht auch 6 jahre mit 800 euro leben muss. das is heutzutags wirklich kaum zu schaffen, also wenn man ne wohnung und auto usw hat... |
| 846 | Gehalt nach der Ausbildung |
| 05.12.2005 | @whitestar98: Na denn brauchst Du wirklich kein Mitleid haben! |
| 846 | Gehalt nach der Ausbildung |
| 05.12.2005 | also ich bekomme 1.250 brutto plus VWL 26,59 (+ VWL 13,41 € AN-Anteil)= 901 € netto und wenn es geht weihnachts- und urlaubsgeld je hälftig brutto obwohl ich bis jetzt für November noch nichts bekommen habe, sieht echt übel aus diesen monat. Tja da ich die Buchhaltung mache, bin ich mehr oder weniger dafür verantworlich, werde wohl morgen wenigstens 600 € bekommen und meine Kollegin auch, aber es müssen ja auch noch andere dinge bezahlt werden, die vom konto abgebucht werden... naja aber alles in allem habe ich so ca. 250-300 € übrig und das ist mir genug, es ist zwar auch immer alle, aber da bin ich selbst schuld ;-) Beitrag wurde editiert (2005-12-05 19:27:30) |
| 846 | Gehalt nach der Ausbildung |
| 05.12.2005 | passt zwar hier nicht rein, aber Kathrin hat mich gerade darauf aufmerksam gemacht. Und zwar will ich auch die buchhaltung bei uns im büro machen! ich leg zwar die entsprechenden belege den auszügen bei, verbuche eigen- und fremdgeld, aber so wirklich buchhaltung mit kontieren mache ich leider net... macht halt ne langjährige mitarbeiterin (wir sind auch ein Steuerbüro) Wie kann ich es meinem chef sagen? Ich mein, schlecht is es ja mal net oda? |
| 846 | Gehalt nach der Ausbildung |
| 05.12.2005 | ich hoffe mal ihr habt ein Programm, denn so wie du dich ausdrückst, klingt das irgendwie net so... ja bei mir ist es mehr oder weniger naja, ich bin halt als einzige die ganze Zeit (8 Std.) da, weiß mehr oder weniger in allen sachen bescheid, besonders in den anwaltssachen (wegen Fremdgeld und so) und finde das sowieso spannend und da die bisherige Mitarbeiterin, die das sonst immer gemacht hat ausgeschieden ist, mache ich mehr oder weniger jetzt ihren job (hehe als quasi 5-Monatsfachkraft) was meinst du mit verbuche eigen- und fremdgeld? außerdem finde ich es persönlich blöd, wenn jemand anders da mit rumfummelt Beitrag wurde editiert (2005-12-05 21:23:39) |
| 846 | Gehalt nach der Ausbildung |
| 06.12.2005 | Ich krieg die Kontoauszüge auf denen Gelder eingehen, also nur Anwaltsgelder sag ich mal so! ich mache belege zu, mit UST, ohne USt, Fremdgeld, Eigengeld, Auslagen, Gerichtskosten etc. , such die entsprechenden Rechnung raus, und wie gesagt, leg sie den Auszügen bei! so kann meine Kollegin die eben für die ganze buchhaltung im Geschäft zuständig ist, auch unsere RA-Buchhaltung machen! Sie macht es aber nach dem kaufmännischen Kontorahmen!also net so, wie alle Renos es in der Schule lernen... ich hoffe, ich konnte mich deutlich ausdrücken ;-) |
| 846 | Gehalt nach der Ausbildung |
| 06.12.2005 | Also ich find`s immer wieder spannend zu hören, was manche so verdienen. Am besten find ich immer, wenn jemand schreibt, dass man z.B. in Bayern als Rechtsanwaltsfachangestellte mehr verdient als in anderen Bundersländern. Tja, schön wärs! Also ich arbeite in Bayern und verdiene durchschnittlich. Ich habe im Juli 05 ausgelernt und bekomme nun 1.225,00 € brutto. Bei uns in der Kanzlei bin ich mit 2 Anwälten alleine. Ich glaube, ich kann zufrieden sein.:-) |
| 846 | Gehalt nach der Ausbildung |
| 06.12.2005 | Ich finde es erstaunlich, dass ihr teilweise mit so einem geringen Gehalt zufrieden seit! Na ja, vielleicht liegt es ja daran, dass ich schon etwas länger ausgelernt habe und mir deshalb auch gar nicht vorstellen kann, weniger zu verdienen, als das was ich bekomme! Aber ein kleiner Tipp von mir: Versucht Euch unentbehrlich zu machen, dann klappts auch mit den Gehaltserhöhungen und vielleicht, wenn ihr so nette Chefs habt wie ich, braucht ihr nach Gehaltserhöhungen gar nicht mehr zu fragen, dann kommen die fast ganz von alleine! |
| 846 | Gehalt nach der Ausbildung |
| 06.12.2005 | Ich finde es erstaunlich, wie hier offensichtlich einige mit Geld umgehen können! Ich komm grad so jeden Monat mit meinem Gehalt hin, obwohl ich mich eigentlich nicht mal als verschwenderisch bezeichnen würde |-) |
| 846 | Gehalt nach der Ausbildung |
| 06.12.2005 | @ Rübe, und was verdienst du nun? @ Stefanie83, dein Gehalt würd mich persönlich net gerade zufrieden stellen, aber dafür, dass du vlt erst seit juli 05 ausgelernt hast, kann man sich fürs erste zufrieden geben... obwohl- auf 1.300 € brutto hätten sie es doch ruhig aufrunden können ;-) |
| 846 | Gehalt nach der Ausbildung |
| 06.12.2005 | also ich bin seit juni 05 ausgelernt und krieg 1.200 brutto... hätte auch lieber schon mehr, aber für den anfang denk ich, ists ok. und ich bin schon dabei, mich unentbehrlich zu machen. *gg* |
| 846 | Gehalt nach der Ausbildung |
| 06.12.2005 | @Sonnenschein: also machst du die vorarbeit.. ich mache das einfach immer so, ich schreibe auf dem Kontoauszug die Konten dahinter, auf die das gebucht werden soll. Wieso rechnest du die MwSt. aus? das bucht doch das Programm von alleine, man muss doch Brutto eingeben Ja ich buche auch nach dem normalen Konto-System, nicht mit T-Konten und doppelter Buchführung.. viel zu kompliziert, das kontrolliert sich schon von selbst, wenn der Kontostand am Ende des Kontoauszugs nicht stimmt, muss man den Fehler halt suchen ;-) |
| 846 | Gehalt nach der Ausbildung |
| 06.12.2005 | Ich soll die Buchhaltung jetzt auch machen :-( Ich hasse das jetzt schon - obwohl ich nicht mal angefangen habe. Bin ich Steuerfachgehilfin? :-P |
| 846 | Gehalt nach der Ausbildung |
| 07.12.2005 | @Nandini: Ich weiß gar nicht, was Du gegen Buchhaltung hast! Es ist zwar sehr trocken, aber wieder ein Pluspunkt für Deine Zukunft und vielleicht ist es Dir bei einer neuen Arbeitsstelle ja mal von Vorteil! Nutze es aus! Ok, zu meinem Verdienst muss ich dazu sagen, dass ich bereits seit 14 Jahren ausgelernt habe. Ich bekomme momentan 2.250,00 EUR plus VWL. |
| 846 | Gehalt nach der Ausbildung |
| 07.12.2005 | Ich versuchs ja auch so zu sehen @ Rübe :-) Aber...mir macht das trockene Zeug und dieses Cent- und Beleg-Gesuche nicht viel Freude ;-) Was ich auch nicht schön finde ist, daß man von mir förmlich erwartet, daß ich hurra schreie :-D |
| 846 | Gehalt nach der Ausbildung |
| 07.12.2005 | Das ist normal! Jeder Chef denkt, dass man sich über jede neue Aufgabe tierisch freuen muss! Ich war anfangs auch über die Bucherei nicht sehr erfreut, aber mittlerweile finde ich das ganze gar nicht mehr so schlecht, weil Du hast den genauen Überblick in welcher Akte Gelder da sind und auch noch über einige andere Sachen ;-)! Leider kann man sich die Tätigkeiten auf der Arbeit nicht immer aussuchen. Ich hasse es z.B. total, Akten in den Schrank zu hängen, mit den Wiedervorlagen wieder raus zu suche oder auch Akten abzulegen, wenn sie erledigt sind. Aber ich bin alleine, ich muss da leider auch durch! |
| 846 | Gehalt nach der Ausbildung |
| 08.12.2005 | @sonnenschein: Ja, du hast Recht, die 1.300,00 € hätten sie noch voll machen können :-) Auf der anderen Seite bin ich froh, bei uns überhaupt was gefunden zu haben bzw. übernommen worden zu sein. Von den 28 Azubis in meiner ehemaligen Berufsschulklasse haben grad mal 10 Leute ne Arbeitsstelle bekommen. Ausserdem versteh`ich mich mit meinem Chef (aber nur der Eine ;-)) super! Naja, ich hab´ zumindestens in meinem Arbeitsvertrag stehen, dass ich 2007 eine Gehaltserhöhung bekomme. Ist doch schon mal was, oder? |
| 846 | Gehalt nach der Ausbildung |
| 17.07.2006 | Antwort auf: @NadineY Wenn deine RAe noch keinen Arbeitsvertrag mit dir geschlossen haben, dann haben sie dich nach der Ausbildung stillschweigend übernommen und du hast einen ganz normalen unbefristeten Arbeitsvertrag als Rechtsanwaltsfachangestellte. Was das Gehalt betrifft, solltest du auf jeden Fall mit deinen RAe reden. € 500,00 netto bekomme ich auch, allerdings für eine 36-Stunden-Woche und mit Lohnsteuerklasse 5 (ich habe ein Ausgangsgehalt von € 1.200 / 40 h). 500 € netto für ein 40-Stunden-Woche ist doch arg wenig, da deutet eine Menge auf Ausbeutung hin. Das sind brutto maximal € 800,00. Denn Steuern dürften bei diesem Gehalt keine anfallen, so dass nur die SV-Beiträge abzuziehen sind. Wieviel hast du eigentlich am Ende der Ausbildung an Ausbildungsvergütung bekommen? Waren deine RAe da auch so geizig? LG Peggy |
| 846 | Gehalt nach der Ausbildung |
| 17.07.2006 | Hallo Rübe, geht mir ähnlich, habe auch schon mehr als 14 Jahre auf dem Buckel, genauer gesagt knapp 18 Jahre. Mache auch alles, auch wozu ich keine Lust habe. Bin halt auch allein mit meinem Cheffe. Aber mit der Buchhaltung hast Du Recht, man hat wirklich einen 1A-Überblickt, wo was eingegangen ist. |
| 846 | Gehalt nach der Ausbildung |
| 17.07.2006 | ja vor allem hat man das im Kopf und muss eigentlich gar nicht mehr nachgucken, und die Aktenkonten sind immer auf dem neuesten Stand wenn man jeden Tag bucht, es gibt ja auch Kanzleien da macht das der Steuerberater.. find ich nicht so doll, dann mach ichs lieber selber und vor allem haben die dann diese Kostenblätter und müssen so oder so alles neu eintragen und nachgucken in den Kontoauszügen |
| 847 | Erstattung Reisekosten (Flug) als Zeuge - wer kann |
| 25.07.2005 | Mein Chef ist als Zeuge nach München geladen und möchte zu diesem Termin fliegen. Bekommt er die gesamten Kosten für einen Flug erstattet oder gemäß § 5 Abs. 1 ZVEG „bei der Benutzung von öffentlichen, regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln die tatsächlich entstandenen Auslagen bis zur Höhe der entsprechenden Kosten für die Benutzung der ersten Wagen-klasse der Bahn einschließlich der Auslagen für Platzreservierung und Beförderung des notwendigen Gepäcks“? Wer hat damit Erfahrung? Er würde ca. 6 ? Stunden nach München brauchen, wenn er mit dem Zug fahren würde. |
| 847 | Erstattung Reisekosten (Flug) als Zeuge - wer kann |
| 25.07.2005 | wo wohnt er? wie weit ist das von münchen weg? |
| 847 | Erstattung Reisekosten (Flug) als Zeuge - wer kann |
| 25.07.2005 | Hallo Conny, ich würde sagen ist schwer die gesamten Kosten ersetzt zu bekommen. In § 5 Abs. 3 JVEG steht ja, dass höhere als die in Abs. 1 oder 2 genannten Kosten nur erstattet werden, wenn dadurch Mehrbeträge an Vergütung oder Entschädigung erspart werden oder höhere Fahrtkosten wegen besonderer Umstände notwendig sind. Hab dazu leider keinen Kommentar, aber was das Gericht als besonderen Umstand auslegt ist immer schwer durchzubekommen. Und ich schätze mal, dass der Flug doch teurer kommt, als das ersparte an Zeitaufwand oder? Dina |
| 848 | Pfändung von Arbeitseinkommen |
| 25.07.2005 | Kann mir jemaand ein Muster für die Pfändung von Arbeitseinkommen schicken? Wäre superlieb. Danke! |
| 848 | Pfändung von Arbeitseinkommen |
| 25.07.2005 | Hi Jule, Du machst einen ganz normalen PfÜB-Antrag und nimmst bei zu pfändende Forderung folgendes auf: 1. Zahlung des gesamten gegenwärtigen und künftigen Arbeitseinkommens einschl. des Geldwertes v. Sachbezügen) so lange, bis der Gläubigeranspruch gedeckt ist. Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens: Von der Pfändung ausgenommen sind Steuern, Beiträge zur Sozialver- sicherung, Beiträge in üblicher Höhe, die der Schuldner laufend an eine Ersatzkasse, eine private Krankenversicherung oder zur Weiter- versicherung zahlt und die in §§ 850 ff ZPO, 54 SGB genannten Bezüge. Von dem errechneten Nettoeinkommen ergibt sich der pfändbare Betrag unter Berücksichtigung von Unterhaltspflichten des Schuldners aus der Tabelle zu § 850 c III ZPO in der jeweils gültigen Fassung. 2. Auszahlung von Steuererstattungsansprüchen für das abgelaufene Kalenderjahr, sofern diese durch den Arbeitgeber infolge Vornahme des Lohnsteuerjahresausgleiches ausgezahlt oder verrechnet werden. Ich hoffe, das hat Dir weitergeholfen! Lieben Gruß, Pilli |
| 849 | Seminar Konstanze Halt |
| 25.07.2005 | Hey, möchte ein Seminar bei Kostanze Halt mitmachen. Wer kann mir seine Erfahrungen darüber berichten. Sind die Seminare gut? Danke |
| 849 | Seminar Konstanze Halt |
| 12.01.2006 | habe leider gerade erst jetzt diesen Thread gesehen - kann sagen, die Seminare Konstanze Halt sind gut durchstrukturiert und für die ReNos bzw. ReFas praxisnah gemacht. Habe zwei Kostenseminare RVG durch und kann nur berichten, dass unheimlich viel Fachwissen in relativ kurzer Zeit in einer lockeren Art an den Mann/die Frau gebracht wird. Das ist zwar ziemlich anstrengend, aber man nimmt echt was mit. |
| 849 | Seminar Konstanze Halt |
| 18.04.2006 | Habe mittlerweile das Seminar bei Frau Halt gemacht und ich kann es nur jedem empfehlen. Die Frau ist echt spitze. |
| 849 | Seminar Konstanze Halt |
| 20.04.2006 | Ach DA würd ich auch mal gerne hin. Hat jemand von Euch eine Seminarübersicht für 2006? Geht da noch jemand hin von Euch? |
| 849 | Seminar Konstanze Halt |
| 20.04.2006 | geh mal auf die Homepage von Frau Halt, da gibts alle Termine im Überblick! Genaue Adresse weiß ich nicht, aber mit google findest du sie auf jeden Fall! |