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876 Beschluss Vollstreckungsklausel???
06.08.2005 Hinzu kommt die Möglichkeit des Schuldners, Erinnerung gegen dauernde Vorpfändungen ohne Titel (wie die Kollegin meint, um den Schuldner zu ärgern) einlegen zu können und der Schadensersatzanspruch des Schuldners.
Der Mandant wird sich freuen.
876 Beschluss Vollstreckungsklausel???
11.08.2005 Hallöchen allerseits,

muss auch mal, wenn auch nicht oft, meinen Senf dazu geben.

Wir hatten mal einen Fall, wo ich 3 VZB`s hinter einander machen musste, weil das Gericht nicht in der Lage war, die vollstreckb. Ausf. des Titels zur Zustellung an die GS zu bringen und uns dann natürlich auszuhändigen.

Nach dem 3. VZB, war uns auch irgendwie blöd, gingen wir dann über den Abteilungsleiter des LG`s und dann noch eine Stelle höher. Das hat dann geklappt. Nach 3,5 Monaten hatten wir den vollstreckbaren Titel und sogar unser Geld. Der Schuldner hatte dann so die Nase voll, dass er die Schuldsumme zahlte.

Aber man sollte es nun wirklich nicht übertreiben. Kann auch ganz schön schief gehen, wie Herr Treysse bereits sagte. Bei uns ging es Gott sei Dank gut.

MFG Bea
876 Beschluss Vollstreckungsklausel???
12.08.2005 Nun das ist ja was anderes, bei Dir hat das mit der Zustellung nicht funktioniert, im anderen Fall ging es eher drum, die VZB zu machen damit man den Schuldner ärgern kann und der ärgert sich nur wenn diese auch zugestellt werden.

Im Übrigen hättest Du einfach nur bei dem AG anrufen können und nach dem zuständigen GVZ fragen brauchen, um diese gleich direkt hinzusenden, so mache ich das geht auch viel schneller.
876 Beschluss Vollstreckungsklausel???
12.08.2005 So, ich habe nun den KFB bekommen mit Vollstreckungsklausel und soll nun Pfüb machen. Kann ich den dann mit Beschluss + KFB (wobei der Beschluss ja keine Klausel hat nur der KFB) einen Pfüb machen, auch wenn wir noch kein Bescheid vom AG bekommen haben, dass der VZV zugestellt wurde??? Eigentlich schon oder? Und ist es jetzt schlimm, dass der Beschluss keine Klausel hat, sondern nur der KFB???
876 Beschluss Vollstreckungsklausel???
12.08.2005 DIe Voraussetzung der privatrechtlichen Einzelzwangsvollstreckung ist für den Gläubiger ein Vollstreckungstitel, der dem Schuldner zugestellt und mit einer Vollstreckungsklausel versehen sein muss.

Das ist bei dem KFB so, aber bei Deinem Beschluss nicht, was überhaupt ist das für ein Beschluss? Folgt da noch ein Urteil oder irgendetwas anderes rechtskräftigens oder vorläufig vollstrekbares?
876 Beschluss Vollstreckungsklausel???
12.08.2005 Die Frage nach dem ist es schlimm das der Beschluss keine Klausel hat. Beim Pfändungs- und Übereisungbeschluss definitiv JA . Denn Du mußt einen Titel an das zuständige VOllstreckungsgericht vorlegen.

Die drei wichtigsten Dinge in der ZV, Titel Klausel Zustellung mit Ausnahme des Vollstreckungsbescheides
876 Beschluss Vollstreckungsklausel???
15.08.2005 ich habe hier ein Beschluss, indem drinnen steht, dass der Beklagte sich verpflichtet an den Kläger xy Euro zu zahlen und das der Beklagte die Kosten des Rechtsstreits tragen muss ohne irgendeiner Vollstreckungsklausel und dann halt den KFB mit Vollstreckungsklause. Ich will ja nur wissen, da ich ja beides mit dem Pfüb schicke, ob es denn zwingend notwendig ist, dass der Beschluss dann auch eine Klausel braucht, weil ich schicke ja beides in einem Antrag hin.
876 Beschluss Vollstreckungsklausel???
15.08.2005 Du brauchst den Beschluss doch nicht mitzusenden, sondern nur den KFB. Du schickst doch den KFB zum Gericht der gleichn Instanz, und die wissen doch was in den Beshclüssen steht.
876 Beschluss Vollstreckungsklausel???
15.08.2005 Wieso muss ich den Beschluss im Pfüb nicht mitschicken??? Versteh ich nicht. Ich will doch das ganze Geld Pfänden, was wir bekommen, also muss ich doch auch den Beschluss reintun sowie den KFB, damit der GVZ nachvollziehen kann, um welche Summen es sich handelt und das sieht man dann in den Titeln, hier also KFB und Beschluss.
Oder denk ich jetzt quer??
876 Beschluss Vollstreckungsklausel???
15.08.2005 ICh glaube Du wirfst da was durcheinander. Um einen Pfändung- und Überweisungbeschluss zu starten, mußt Du eine vollstreckbare Ausfertigung habe, aber das wurde hier wirklich lang und breit erklärt. wenn Du eine Vorpfändung startest, dann kannst du den Beschluss ohne Klausel nehmen, musst aber hinterher, wenn ein Pfüb nachkommen soll, zusehen, dass dieser Beschluss eine Klausel bekommt. Est geht der Pfübantrag an das Volsltreckungsgericht, dort wird dieser nachgeprüft dann der Pfändungbschluss erlassen und an die GV-Abteilung weitergeleitet. Alles klar?
876 Beschluss Vollstreckungsklausel???
15.08.2005 Ach Tschuldigung Du woltlest ja das vorlä Zahlungsverbot fertigen, richtig? Dann lass es so!
876 Beschluss Vollstreckungsklausel???
18.08.2005 Ich kann immer noch nix mit dem Beschluss anfangen? Kein Urteil? Wieso steht im Beschluss , dass der Beklagte zahlen muss und Kosten trägt? Was war das für ein Erkenntnisverfahren?
Aber für den PfüB brauchst zu alle Titel mit Klausel und Zustellungsnachweis. Für die vorläufige Pfändung nicht.

Ich grübele immer noch über den Beschluss :-(
876 Beschluss Vollstreckungsklausel???
22.08.2005 Da steht einfach nur Beschluß drüber, wie so ein Beschluß halt aussieht und dann das RUBRUM bla bla.... und dann kommt
1. der Beklagte wird verurteilt an die Klägerin xy Euro zu zahlen.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Der Beschluss hat aber keine Vollstreckungsklausel.

So, dann habe ich ein VZV gemacht und haben aber noch keinen Zustellungsvermerk bekommen seitens des Gerichtes.

Zwischenzeitlich haben wir den KFB beantragt und mit einer Vollstreckungsklausel bekommen.

So, nun soll ich schon einen Pfändungs-und Überweisungsbeschluß machen und das Konto pfänden, d. h. ich muss den Beschluß und den KFB, Forderungsaufstellung + Kostennachweise in dem Antrag beifügen.

Meine simple Frage war nun ganz einfach, ob ich, bevor ich den Pfändugns-und Überweisungsbeschluß mache, für den Beschluß nun eine Vollstreckbare Ausfertigung brauche oder nicht.
876 Beschluss Vollstreckungsklausel???
22.08.2005 Guten Morgen

Der Zustellungsvermerk kommt beim VZV nicht vom Gericht sondern vom GV

und zu 2) haben wir alle schon zich mal geantwortet. Du kannst ohne Klausel und Zustellung keinen Pfüb beantragen.

Wenn Ihr über den Beschluss vollstrecken wollt, dann mußt Du - aber das habe ich ebenfalls schon zich ma erwähnt - eine vollstrebare Ausferigung anfordern.
Viele Grüße
876 Beschluss Vollstreckungsklausel???
22.08.2005 Antwort auf: Da steht einfach nur Beschluß drüber, wie so ein Beschluß halt aussieht und dann das RUBRUM bla bla.... und dann kommt
1. der Beklagte wird verurteilt an die Klägerin xy Euro zu zahlen.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Der Beschluss hat aber keine Vollstreckungsklausel.

So, dann habe ich ein VZV gemacht und haben aber noch keinen Zustellungsvermerk bekommen seitens des Gerichtes.

Zwischenzeitlich haben wir den KFB beantragt und mit einer Vollstreckungsklausel bekommen.

So, nun soll ich schon einen Pfändungs-und Überweisungsbeschluß machen und das Konto pfänden, d. h. ich muss den Beschluß und den KFB, Forderungsaufstellung + Kostennachweise in dem Antrag beifügen.

Meine simple Frage war nun ganz einfach, ob ich, bevor ich den Pfändugns-und Überweisungsbeschluß mache, für den Beschluß nun eine Vollstreckbare Ausfertigung brauche oder nicht.




JA
876 Beschluss Vollstreckungsklausel???
25.08.2005 Funny, klugscheissen brauchst du aber nicht. auch wenn es zich mal erwähnt wurde, du solltest dir mal die fragen richtig durchlesen, dann kannst du auch richtig antworten und nicht wie des öfteren falsch und brauchst nicht 20 mal nachfragen.

876 Beschluss Vollstreckungsklausel???
25.08.2005 Hahahah, schlecht geschlafen?

Du solltest Dir die Antworten richtig durchlesen, dann wirst Du feststellen, dass es nicht falsch war..brauchst gar nicht als GAST anzutanzen.

Es ist Fakt, dass mehrere hier die gleiche Antwort gegeben haben.
876 Beschluss Vollstreckungsklausel???
25.08.2005 Danke Kathrin, das wollte ich nur hören. *g*

Jana, es ist ein Beschluss, der aus einem Vergleich enstanden ist. Es steht aber nur Beschluss drüber.
876 Beschluss Vollstreckungsklausel???
25.08.2005 Antwort auf: Hahahah, schlecht geschlafen?

Du solltest Dir die Antworten richtig durchlesen, dann wirst Du feststellen, dass es nicht falsch war..brauchst gar nicht als GAST anzutanzen.

Es ist Fakt, dass mehrere hier die gleiche Antwort gegeben haben.



ich hab super geschlafen. danker der nachfrage. du hast nur manchmal einen ton am leib, der ist echt ätzend. es fragen hier leute, weil sie es nicht verstehen und du kommst mit dem kommentar wurde doch schon zich mal erklärt . ich rede ja auch nicht von den mehreren antworten die alle gleich gegeben haben...... als erstes hat diese Krabbenluder nach VZV gefragt und danach nach dem Pfüb und du hast es nicht richtig gelesen und ne falsche Antwort gegeben, das ist FAKT! also daher meinte ich, richtig lesen und dann antworten... wer lesen kann ist klar im vorteil.

und ob ich als GAST oder als sonstwer schreibe, bleibt immer noch mir überlassen, alles klar???? danke.
876 Beschluss Vollstreckungsklausel???
25.08.2005 Ein Vergleichsbeschluss, diesen mußt DU an das Gericht senden, mit der Bitte um Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung.
876 Beschluss Vollstreckungsklausel???
26.08.2005 hach... jetz ham wirs...

warum sagst du das nicht gleich? das musst du doch dazu sagen, denn ein beschluss nützt dir sonst nix, nur eben bei einem vergleich da ist es kein Urteil
877 Falscher Antragsteller im MB-Antrag
04.08.2005 Kann ich da noch irgendwas tun? Oder muss ich einen neuen MB-Antrag machen? Habe heute den VB-Antrag bekommen, erst da ist es mir aufgefallen...
Liebe Grüße
877 Falscher Antragsteller im MB-Antrag
04.08.2005 Ja eine NAchbesserung, rufe einfach mal den zuständigen Rechtspfleger an und frage nach dem ewiteren Verfahrenslauf..oder abre Du schickst den VB mit einem kleinen schreiben ans Gericht uns bittest um Nachbesserung
877 Falscher Antragsteller im MB-Antrag
05.08.2005 Okay, werde ich versuchen. Vielen Dank Funny!
877 Falscher Antragsteller im MB-Antrag
06.08.2005 Berichtigung des Rubrums mit korrekter Begründung solltest du richtigerweise beantragen, mit hübschem Schriftsatz. Nachbesserung trifft es nicht so ganz. ;-)
877 Falscher Antragsteller im MB-Antrag
31.08.2005 Was ist denn in dem Falle eine korrekte Begründung? Das die Adressnummern bei uns hier verwechselt worden? Habe keine Ahnung, wie ich das schreiben soll.
878 Verbraucherinsolvenz - Eilt!!!
04.08.2005 Wir haben folgendes Problem und hoffen, jemand kann helfen:

1. Mandantin hat 2001 Schuldenbereinigungsverfahren durchgeführt.
2. Nicht alle Gläubiger waren einverstanden, Mdt. stellte Antrag auf Insolvenz.
3. Gericht hat nicht zustimmende Gläubiger ersetzt.
4. Schuldenbereinigungsplan galt als angenommen. Antrag auf Eröffnung des Inso-Verfahrens und Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung galt als zurückgenommen gem. Beschluss des Inso-Gerichts.
5. Mdt. zahlte anfangs regelmäßig Raten in voller Höhe, Mdt. wurde arbeitslos und zahlte geringere Raten.
6. Mdt. will Schulden jetzt über neuen Plan abzahlen.
7. Gläubiger angeschrieben, die haben aktuellen Forderungsstand bekannt gegeben inkl. weiterer Kosten und Zinsen.

Und nun unsere Frage: Wie geht es jetzt weiter??? Stellen wir einen komplett neuen Insolvenzantrag mit unserem neuen Angebot für die Gläubiger oder treten wir an das damalige Insolvenzgericht (altes Geschäftszeichen) heran??

Danke schonmal für evtl. Antworten
878 Verbraucherinsolvenz - Eilt!!!
05.08.2005 Ich kenne mich leider auch nicht so genau mit Insolvenzsachen aus, aber ich würde mal sagen, dass ihr einen komplett neuen Antrag stellen müsst. Das Gericht hat ja den alten abgelehnt. Als würde wohl auch ein neues Aktenzeichen vergeben. Und vielleicht sind ja auch neue Gläubiger dazu gekommen?!

Dinimini
878 Verbraucherinsolvenz - Eilt!!!
05.08.2005 Hi,

ich mache auch Verbraucherinsolvenzen und wenn ein Vergleich irgendwann dann in der getroffenen Form nicht mehr ausgeführt werden kann, gehe ich wie folgt vor:

Ich schreiben Gläubiger an und teile mit, daß sich die Verhältnisse geändert haben und der getroffene Vergleich in der Form nicht mehr durchgeführt werden kann. Ich übersende eine neue Regelung (ohne nochmals Forderungen einzuholen oder sämtlich andere Unterlagen hinzuschicken, einfach nur ein neuer Vergleichstext. Neue Forderungsanmeldung ist auch gar nicht nötig, da mit dem getroffenen Vergleich sich die Gläubiger verpflichtet haben: Die Gläubiger erkennen ihre Forderung in der Höhe an, wie sie im Plan verzeichnet ist. Weitere Kosten oder Zinsen o. ä. entstehen nicht ). Wenn die Gläuber dem neuen Vergleichstext nicht zustimmen, stelle ich einen neuen Antrag, mit Bescheinigung, daß der Schuldner mit unserer Hilfe einen neuen Plan unterbreitet hat, der gescheitert ist. Bei dem neuen Antrag können auch ggf. neue Gläubiger mit aufgenommen werden; das Gericht ist aber darauf hinzuweisen, daß diese den Plan nicht erhalten haben (mit Begründung).

Maike
879 Uah, Fehler gemacht in ner Pfändung, hilfe!
05.08.2005 Ich hab nen Fehler gemacht aaaahhhh und zwar hab ich nen PfüB auf Reisen gestellt wegen ALTERSrente, aber der Typ bekommt EU-Rente! Man, jetzt sagt natürlich der Drittschuldner, dass er keine Altersrente bezieht - ja super, das weiß ich selbst - hab zwar probiert mit denen zu verhandeln , aber die verweigern die Aussage .

Muss ich jetzt einen neuen Antrag stellen, oder kann ich den vielleicht berichtigen?

Menno...
879 Uah, Fehler gemacht in ner Pfändung, hilfe!
05.08.2005 Vielleicht erwischt du ja den Pfüb beim Amtsgericht noch. Die lassen doch mit sich reden. Sagst denen was falsch ist und schickst einfach die Seite nach, dann sollen die das austauschen. Hab ich auch schon mal so gemacht. Wenn man mal freundlich fragt...

Dina
879 Uah, Fehler gemacht in ner Pfändung, hilfe!
05.08.2005 Nee, geht leider nicht, dem Antrag ist doch schon entsprochen...

Ich glaube, ich werd jetzt erstmal ein vorläufiges losschicken, oder? Und dann wohl oder übel einen neuen PfüB machen.
Man, sowas ärgerliches, wegen eines blöden Wortes!

879 Uah, Fehler gemacht in ner Pfändung, hilfe!
06.08.2005 Hab ich auch schon geschafft so einen falschen PfüB mit Angabe der falschen Rente. Da hilft nix: Neuen Antrag stellen. Die Kosten wird der Mandant allerdings nicht übernehmen. Ich hab es gar nicht erst versucht. War ja schließlich Kanzleifehler.
Besser ist es, man hält den PfüB-Antrag gleich etwas allgemeiner und schreibt weder Altersrente noch EU-Rente oder so, sondern lediglich Rente. Noch besser ist es, man hat die Versicherungsnummer vom Schuldner, dann kann eigentlich nichts mehr schief gehen.
Fehler passieren halt.
879 Uah, Fehler gemacht in ner Pfändung, hilfe!
06.08.2005 Hallo zusammen,

also so einfach geht das nicht. Man muss schon angeben, welche Rente er bezieht. Die Renten kommen doch von unterschiedlichen Rententrägern. BU/EU Rente stelle ich doch m. E. bei der BG. Wenn diese auch von dort gezahlt wird, dann ist das natürlich der Drittschuldner. Nur allgemein Rente angeben, ist bei mir bereits mal schiefgegangen. Habt ihr eine VSNR und seit euch nicht sicher bei welcher Träger der Schulder ne Rente bezieht, dann ruft vorher bei der LVA oder BfA an und fragt nach. Es gibt eine solche Stelle bei jedem Rentenversicherungsträger. Spart Zeit und unnötige Kosten.

Aber bitte aufpassen und merken (wichtig):

Dieses Jahr vereinen sich die BfA und LVA zu einem Versicherungsträger (ich glaube zu die Deutschen Rentenversicherungsträger ). Frage am Montag aber nochmal unseren Spezi für Rentensachen. Schreibe es dann nochmal genauer ein. Jedenfalls müsst ihr dann möglicherweise nochmals einen PfÜB losschicken, da dieser keine Kenntnis von dem bereits anhängigen PfÜb besitzt. Bin gerade dabei zu erforschen, ob das rechtens ist.

Gruß Beate


879 Uah, Fehler gemacht in ner Pfändung, hilfe!
06.08.2005 PS:
Es kann auch mal die Bundesknappschaft sein.
879 Uah, Fehler gemacht in ner Pfändung, hilfe!
08.08.2005 Hm, ja dumm gelaufen! Hab aber ein vorläufiges auf Reisen geschickt und gleich einen neuen PfüB beantragt, was solls.

Und ich hab gleich unseren Textbaustein geändert. Jetzt steht da:

...jegliche Art von Rente (insbesondere Altersrente, EU-Rente etc.)

Hab da noch ein paar aufgezählt, damit sowas nicht nochmal passiert, bzw. und man beim Fertigen des PfüB nochmal genauer guckt, welche Rente man denn nun eigentlich pfänden will.

Das passiert ja nur einmal :-)

P.S. Übrigens hab ich die Versicherungsnr. aber die LVA besteht darauf, dass in dem PfüB Altersrente angegeben ist. Also ist die Sache für die erledigt, und wir bekommen keine weiteren Auskünfte... tja, kann man nichts machen!
880 Anwaltsprogramm
05.08.2005 Hallo,

bis jetzt habe ich nur mit Renoflex, Anotext und ra-Micro gearbeitet. Zur Zeit arbeite ich mit word und schriebmaschine für di zukunft jedoch soll ich mit Phantasy-Datev arbeiten.

Kann mir jemand seine Erfahrungen damit mitteilen, wie umfachreich, das Programm ist oder wo ich aufpassen muss damit keine Feherl entstehen?

Danke
880 Anwaltsprogramm
05.08.2005 also ich kenne jemanden, der damit gearbeitet hat und ich kann das deshalb nicht empfehlen. Sie hat nur gemeckert, fast jeden Tag hatten die Programmabstürze und keiner konnte es beheben

ich persönlich arbeite mit RA-Micro, wir werden demnächst eventuell umsteigen auf dieses neue Programm von Haufe, das soll genau dasselbe sein und VIEL billiger
880 Anwaltsprogramm
05.08.2005 ein Bericht über Phantasy finden Sie hier:

http://www.treysse.com/Forum/viewtopic.php?t=313

Ist von einem User, der bereits mit anderen Programmen gearbeitet hat. Evtl. noch einmal nachhaken
881 Hallo---
08.08.2005 na nu keiner da? Oder alles reibungslos auf Arbeit ??? :-)
881 Hallo---
08.08.2005 Ich bin da!!!
Aber alles paletti 8-)
881 Hallo---
08.08.2005 Ok ;-)
881 Hallo---
08.08.2005 Hallo, bin auch da, aber nicht mehr lange...

Geh jetzt nämlich nach Hause ;-) neidisch?

lg und viel Spaß euch noch
881 Hallo---
08.08.2005 noch.... ja, aber meine kollegin ist ab heute für 3 Wochen in Urlaub, das wird noch stressig :-)
882 Berufungsurteil
08.08.2005 Ich habe hier ein Urteil I. Instanz vorliegen. Normale Ausfertigung. Dagegen wurde von Gegner Berufung eingelegt. Die wurde aber mit Urteil II. Instanz zurückgewiesen. Hier habe ich auch nur eine normale Ausfertigung. Von welchem Urteil brache ich denn jetzt die vollstreckbare Ausfertigung? Von dem der I. Instanz? KfA schick ich ja zum Gericht II. Instanz, oder? Steh voll auf dem Schlauch, bin wohl schon im Urlaub... Euch noch einen schönen Nachmittag.
882 Berufungsurteil
08.08.2005 Nachdem die Berufung zurückgewiesen wurde, brauchst du vollstreckbare Ausfertigung des Urteils der I. Instanz..., ebenso musst du den KfA beim Gericht der ersten Instanz stellen... *g*

Grüßle Meli :-)
882 Berufungsurteil
08.08.2005 und was wäre, wenn der Berufung stattgegeben würde, wovon bräuchte der Gegner dann eine vollstreckbare und wo KFA?
882 Berufungsurteil
08.08.2005 Spreche aus Erfahrung:
Du schickst beide Urteilsausfertigungen an´s Gericht I. Instanz mit der Bitte um Verbindung und Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung!
Und ein KfA wird grundsätzlich an das Gericht I. Instanz geschickt, nie II.!!!
882 Berufungsurteil
08.08.2005 Also verbinden lassen muss ich die Urteile I. und II. Instanz nicht. Aber vollstreckbare Ausfertigungen krieg ich immer von beiden und lasse mir auch gleich die Rechtskraftvermerke draufsetzen.
Naja und KfA selbstredend ans erstinstanzliche Gericht.... - wurde ja schon erwähnt.
882 Berufungsurteil
09.08.2005 wofür brauche ich denn das Urteil aus I. Instanz?

(um mal ganz blöd zu fragen)
882 Berufungsurteil
09.08.2005 Wenn du in der I. Instanz gewonnen und Geld vom Gegner zu kriegen hast, und der Beklagte Berufung eingelegt hat, die aber verworfen wurde, dann brauchst du es, um die ZV zu betreiben.
882 Berufungsurteil
09.08.2005 steht denn nicht alles was man braucht im II. Urteil drin oder wiederholen die das nicht alles nochmal?
*irgendwie aufm schlauch steh*
882 Berufungsurteil
09.08.2005 Nein, üblicher Weise verweist das Berufungsurteil auf das erstinstanzliche Urteil...

882 Berufungsurteil
10.08.2005 man kann doch nur aus dem urteil vollstrecken, welches dem Klagebegehren zugesprochen hat.
882 Berufungsurteil
11.08.2005 ja das tun doch beide urteile
*verwirrt sei*
882 Berufungsurteil
11.08.2005 Nee, wenn das Berufungsurteil zurückgewiesen wurde, dann hast du auch nur das erstinstanzliche Urteil ;-)

Verstanden?
882 Berufungsurteil
11.08.2005 du meinst die berufung zurückgewiesen wurde... aber n urteil habe ich doch trotzdem, eben eines wo drin stehe, dass die berufung zurückgewisen wird

irgendwie versteh ich das nich so ganz..
berufung haben wir nich so oft :-)

Beitrag wurde editiert (2005-08-11 13:47:17)
882 Berufungsurteil
11.08.2005 Ohhja klar, ich meine natürlich die Berufung nicht das Urteil *g*.
882 Berufungsurteil
11.08.2005 ich glaub ich werds nich mehr kapieren, ich machs einfach so und dann is gut

einige sachen muss man nicht verstehen, sondern einfach nur tun ;-)
883 Falscher KFB
09.08.2005 Hi,

wir haben in meinem Urlaub nen vollstreckbaren KFB bekommen mit Ausgleichung, da wurde allerdings ein falscher Betrag im Tenor aufgeführt (Ausgleichung waren 511,00 €, im Tenor standen dann aber nur 411,00 €).

Hatte gleich nach Urlaubsrückkehr die Berichtigung beantragt und bekomme jetzt den Berichtigungsbeschluss als Ausfertigung.

Wie isn das jetzt, die vollstr. Ausfertigung des falschen Beschlusses liegt bei der Mandantschaft (Vermieterin, will alle Titel im Original haben und Azubi hat die halt rausgeschickt)

Muss ich den KFB zurückholen von der Mandantin, ans Gericht schicken und Berichtigungsbeschluss mit der vollstreckbaren verbinden lassen?

Danke schonmal



883 Falscher KFB
09.08.2005 also ich weiß es nicht 100 %ig, aber ich denke nicht, sonst hätten die beim gericht das sicher schon gesagt (wie sagt mein chef immer: die rechtspfleger sind schlauer als wir , meistens jedenfalls)
883 Falscher KFB
09.08.2005 Ich hatte auch schon mal einen Titel berichtigen lassen. Die Berichtigung erfolgt durch Beschluss und dieser Beschluss muss dann mit dem Titel verbunden werden, in dem du den Titel und den Beschluss an das Gericht schickst mit der Bitte beide zu verbinden. Das geht ganz unproblematisch.
883 Falscher KFB
09.08.2005 Also doch ...
*grummel*

danke
884 Welche Gebühr??
09.08.2005 und zwar geht es darum, dass ich eine Kostenvorschussnote machen soll und ich kenne mich mit RVG nicht aus. Azubi ist leider nicht da, die dass wissen könnte. Erstmal zum Fall.
Wir habn in Auftrag unseres Mandanten seine Versicherung angeschrieben, sprich noch ist es außergerichtlich und wir wollen nun einen Kostenvorschuß haben... nehme ich dann eine

1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 ???

Sind es überhaupt 1,3 oder doch weniger?? GW liegt über 25.000 Euro und geht um Invalidität und um Auszahlung der Versicherungssumme.
884 Welche Gebühr??
09.08.2005 Ja, die 1,3 Geschäftsgebühr nach 2400 VV ist richtig.
884 Welche Gebühr??
09.08.2005 Super, danke. Dann hab ich ja doch richtig geraten bzw. richtig gelesen und verstanden.

Beitrag wurde editiert (2005-08-09 14:07:14)
885 EILT! wie berechnet man die Erbbauzinsanpassung??
09.08.2005 wie berechnet man die Erbbauzinsanpassung??
885 EILT! wie berechnet man die Erbbauzinsanpassung??
18.08.2005 Habt ihr das schon klären können?
Normal steht doch im Vertrag was drin, wie der Erbbauzins angepasst werden soll? Oder steh ich jetzt auf dem Schlauch und verstehe nicht was du meinst... (ich fühl mich heut als ob Montag morgen wäre *g*)
885 EILT! wie berechnet man die Erbbauzinsanpassung??
28.09.2005 Hilft das?
---------

Erbbauzinsanpassung - 08. April 2005

Zu Beginn des Jahres 2003 haben die Statistischen Ämter der Länder
und des Bundes eine Revision der Preisindizes durchgeführt. Indizes
für einen speziellen Haushaltstyp fallen weg. Ab dem 01.01.2003 wird
nur noch der einheitliche Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI)
auf der Basis 2000 = 100 ermittelt.

885 EILT! wie berechnet man die Erbbauzinsanpassung??
28.09.2005 nich so richtig. das weiß ich schon, und auch das man mit so einem komischen Faktor multiplizieren muss, aber verstanden hab ichs nich, vor allem nich logisch verstanden
885 EILT! wie berechnet man die Erbbauzinsanpassung??
06.06.2006 ich habs endlich mit Hilfe einer Vorlage herausbekommen, für alle die es noch nicht kapiert haben:

http://www.destatis.de/download/d/preis/anl_wsk.pdf
886 rechtsfachwirt
09.08.2005 ?
887 Rechtsfachwirt TFH Berlin
09.08.2005 Ich habe mich auch für obiges Fernstudium für Oktober 2005 angemeldet. Weiß jemand, was für Literatur man benötigt?
Viele Grüße
887 Rechtsfachwirt TFH Berlin
22.08.2005 Auf jeden Fall den Schönfelder und den Zusatzband - hab schon die Geburtstagsgeschenkbestellung bei meinen Eltern aufgegeben.
Alles andere wird man auch den Kurseinheiten entnehmen können. Da gibt es auch mal Verweise auf Beiträge aus der NJW oder ähnliches. Jedenfalls ist das in der 1. KE, die ich jetzt bekommen habe. Ich denke, mit den reinen Gesetzestexten wird man klar kommen. Alle Kommentierungen kannste eh nicht studieren.
Vielleicht reichen auch die einzelnen Textausgaben von Beck´s Verlag. Aber am Ende kommt es auf das Gleich raus - rein finanziell gesehen.
887 Rechtsfachwirt TFH Berlin
26.08.2005 Hallo,

ich hab auch überlegt, ob ich mich noch anmelde (bis September geht es ja noch).

Hatte eigentlich die Zusage für die Abendschule (was mir persönlich auch viel lieber wäre) aber ich schaffe das zeitlich mit meinem Kind nicht...

Was zahlt ihr denn für das Fernstudium? Habt ihr da schon was bekommen?
887 Rechtsfachwirt TFH Berlin
26.08.2005 Ja, pro Semster 600 Euro, also 1.800,00 Euro zzg. Prüfungsgebühr und der ganzen Literatur.
887 Rechtsfachwirt TFH Berlin
26.08.2005 Und bitte nicht vergessen, dass auf dich/euch Fahrt- und Übernachtungskosten zukommen, wenn ihr nicht aus Berlin seid! Denn die Präsenzphasen (2 x je Mo-Sa) finden an der TFH in Berlin statt...
887 Rechtsfachwirt TFH Berlin
31.08.2005 Ganz wichtig sind BGB- und ZPO-Kommentar. Die hab ich bisher nur gewälzt.

Ebenso Zwangsvollstreckungsrecht und Forderungspfändung.
887 Rechtsfachwirt TFH Berlin
02.09.2005 Hi,

also da ich aus Berlin komme, fallen bei mir Fahrtkosten etc. weg.

600 € pro Semester, das war bei der Abendschule glaube ich auch so in dem Dreh.

Hat jemand von euch schon Erfahrungen mit nem Fernstudium? Ich hab irgendwie Panik, dass ich nicht mitkomme etc. und dann das Geld futschi ist. Ne Freundin von mir hat nach einem halben Jahr das Studium abgebrochen, weil sie nicht mehr mitkam und die ist echt ne super ReNo...

lg
887 Rechtsfachwirt TFH Berlin
02.09.2005 @Sand79

Also, ich mach das Studium seit einem Jahr und muss sagen, dass man wahnsinnig viel Zeit investieren muss (auch Frei- zeit!!!)

Du musst irre viel büffeln und nachlesen, mit den Gesetzen arbeiten, Urteile suchen und lesen, Zeit haben bzw. vom Chef frei bekommen für die Präsenzphasen etc.

Sprich: Wenn du wirklich willst, dann tu es. Aber sei dir im klaren darüber, dass du die nächsten zwei Jahre einiges zurückstecken musst!

Auf jeden Fall lernst du ne ganze Menge dabei... und die lernst viele neue und nette Leute kennen - wie z. B. hier im Forum, die genauso leiden werden wie du...

Überlegs dir. Ich drück die die Daumen für die richtige Entscheidung...
887 Rechtsfachwirt TFH Berlin
02.09.2005
Aber nach nem halben Jahr Fernstudium kann mann doch eigentlich noch gar nicht sagen ob man mitkommt oder nicht, weil jeder teilt sich ja seine Unterlagen selbst ein.
Ich glaub das stellt sich dann erst bei der Präsenzphase und der Klausur raus ....
887 Rechtsfachwirt TFH Berlin
02.09.2005 Stimmt, so einfach hätte ich die Flinte auch nicht ins Korn geworfen. Obwohl ich zugeben muss, dass man hin und wieder mal darüber nachdenkt...:rot:
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03.09.2005 Ich finde auch dass ein halbes Jahr nicht viel ist. Da hat man eventuell noch nicht mal die ersten Einsendeaufgaben zurück um zu gucken wie man sich so geschlagen hat.

Also ich muss sagen, ich hatte es mir aber wirklich noch viel schlimmer vorgestellt als es eigentlich ist, aber das ist Ansichtssache ;-) Das mit dem Zeit investieren ist von Person zu Person unterschiedlich. Bei mir gab es Wochen da hab ich gar nichts gemacht und ich hab die Einsendeaufgaben trotzdem gemeistert. Kommt drauf an wie man lernt.

Also lasst euch nicht wuschig machen, testet es für euch aus.
887 Rechtsfachwirt TFH Berlin
03.09.2005 Aber nach dem ersten halben Jahr sollte man - wenn man ganz arge Probleme hat und überhaupt nix gecheckt hat - aufhören. Dann kann man sich die Kohle für das nächste Semester tatsächlich sparen.
Ich denke von Flinte ins Korn schmeißen kann hier keine Rede sein.
Ich habe gerade meine Unterlagen bekommen für das erste Semester. Sage und Schreibe ein dicker Ordner voll - beidseitig beschrieben. Hab auch ganz schön geschluckt.
Aber ich fang jetzt einfach an, hab mir zu den Einsendeaufgaben ganz spontane Gedanken aufgeschrieben und werde mir die Aufgabe jetzt Step by Step erarbeiten. Wenn ich denke im Wesentlichen fertig zu sein, werde ich einem Anwalt des Hauses die Arbeit präsentieren. Und dann werde ich ja sehen, ob ich einiger Maßen richtig liege.

Wenn ich total neben der Sache liegen sollte, werde ich mir selbstredend vor Beginn des nächsten Semesters Gedanken machen, ob ich nochmal 600,00 EUR investiere, wenn ich mich schon am Anfang zu dusselig anstelle. Ich denke, dann ist es tatsächlich die richtige Entscheidung, aufzuhören und sich erstmal abzufinden, dass man zu dämlich dafür ist. Über einen anderen Weg kann man dann immer noch nachdenken - vielleicht einen Kurs vor Ort zu belegen bei der eigenen RA-Kammer oder erstmal andere Seminare zum Thema BGB etc.

Bei ZV und Kostenrecht hoffe ich, dass mich 10 Jahre Berufserfahrung und 2 1/2 Jahre Ausbildung retten werden. Beim BGB habe ich da schon eher Bedenken. Da hab ich ja weiter nix mitgekriegt als die paar Grundlagen aus der Ausbildung - und das ist ja nun schon mal ewig her. Und in der Büropraxis lernt man ja auf diesem Gebiet nicht unbedingt viel dazu.


Beitrag wurde editiert (2005-09-03 15:10:45)
887 Rechtsfachwirt TFH Berlin
05.09.2005 Könnt ihr mir mal sagen, wie ich mir so ein Ordner vorstellen kann?
Da ist also Prüfungsmaterial für ein halbes Jahr drin. Mit Aufgaben/Fragen? Kann ich mir das wie eine Klausur vorstellen? Und woher weiß ich, wieviel zeit ich für die einzelnen Aufgaben habe?Steht auf den einzelnen Blättern dann drauf: Bearbeiten bis zum...?

Und zahlt man die 600,00 € am Anfang des Studiums, oder macht ihr das monatlich?

Ach man, so viele Fragen *sorry*
887 Rechtsfachwirt TFH Berlin
05.09.2005 @ janagh

Nach nem halben Jahr kann man echt noch nicht viel sagen. Die EA II befasst sich z.B. mit ZV. Ich wusste beim Lösen der Aufgabe überhaupt nicht was die eigentlich von mir wollen (obwohl ich sehr viel ZV in der Arbeit habe)und hab die Aufgabe grad so geschafft. Hätte ich deshalb aufgehört würde ich mich glaub ich jetzt ganz schön ärgern, denn in der EA V(auch ZV) hab ich jetzt ne 1,0 geschrieben!!!

Manchmal braucht man einfach länger bis es klick macht, weil man irgendwie nen totalen Denkfehler drin hat!
887 Rechtsfachwirt TFH Berlin
05.09.2005 @Sand79

Du bekommst nen Ordner mit sehr viel Material zum durcharbeiten, unterteilt in Fächer und diese unterteilt in einzelne Themenabschnitte. Zwischendrin sind ein paar Beispiele/Übungsaufgaben mit Lösungen.
Am Schluß zu den Themenabschnitten sind dann weitere Übungsaufgaben mit Lösungen. Bei diesen steht dran wieviel Zeit du zum Bearbeiten hast.

Zusätzlich bekommst du noch Einsendeaufgaben die du an die Schule schicken musst und benotet werden. Für diese hast du bestimmte Abgabetermine.

Das Geld fürs Semester mußt du immer vor dem neuen Semester zahlen. Nach Geldeingang bekommst du dann den Ordner.
887 Rechtsfachwirt TFH Berlin
05.09.2005 Na haben wir da etwa ein kleines Streberlein, hi hi? :-P

Ich will auch eine 1,0 *neidisch guck*. Ich hab nur eine 1,7 geschafft. Was haste denn sonst noch so (natürlich nur wenn du das sagen möchtest)?

Andrea
887 Rechtsfachwirt TFH Berlin
05.09.2005
Nee, Streberin kann man nicht sagen, dafür hab ich ja gar keine Zeit !!! :-)
Aber ich muß sagen, daß es mir eigentlich bei allen Aufgaben ziemlich gut gegangen ist und ich selbst über mich staunen muß!!
I ne 1,0; II ne 3,3 ; III ne 2,3; IV ne 1,7 und V ne 1,0 (die 3,3 aber gerade noch)Bin schon zufrieden mit mir!!!
Wie ich die erste und die letzte geschafft hab, weiß ich auch nicht und heißt auch überhaupt nix, weil ich in der Klausur - nur mit dem Schönfelder bewaffnet - ziemlich dumm gucken werde!!!

Aber jetzt will ich auch wissen was du so hattest, wenn wir schon dabei sind!



Und was hast du? Will ich jetzt schon auch wissen!!!
887 Rechtsfachwirt TFH Berlin
05.09.2005 Na gut. Bei mir ist aber nicht ganz so gemischt. Eigentlich fast immer im selben Bereich.

I. 1,7, II. 2,0, III. 3,0. IV. 2,3 und V. 2,0

Man sieht, ich mag Büroorganisation total leiden ;-)!!!
887 Rechtsfachwirt TFH Berlin
06.09.2005
Na passt doch, bis ja auch richtig gut! Auch keine 4 (oder schlechter ;-))dabei!
887 Rechtsfachwirt TFH Berlin
06.09.2005 Ich will aber auch eine 1 haben *traurig bin*. :-(

Aber ich denke dafür dass ich die Aufgaben teilweise eine Woche vor Abgabetermin hingepflastert habe ist das schon ok.
887 Rechtsfachwirt TFH Berlin
08.09.2005 Hallo, kannst du mir vielleicht helfen? Ich interessiere mich für das Fernstudium und habe aber noch keine Vorstellung wie das alles ist und abläuft.
Würde mich über Antwort freuen.
Gruß Julia
887 Rechtsfachwirt TFH Berlin
08.09.2005 Hallo, also die Unterlagen darf man nicht rausgeben so weit ich weiß.

Das Fernstudium dauert 1 1/2 Jahre und kostet pro Semester 600,00 €. Hinzukommen dann noch die Prüfungsgebühren und Kosten für Bücher etc.

Schwerpunkte sind Zwangsvollstreckung, BGB und ZPO. Dazu kommen Grundzüge aus Büroorganisation, Kostenrecht, Strafrecht etc.

Du musst pro Semester eine bestimmte Anzahl von Einsendeaufgaben bearbeiten und einreichen. Die braucht man als Voraussetzung um zur Präsenzphase nach Berlin fahren zu können / dürfen. Wir fahren nächste Woche zur ersten Präsenzphase und dafür benötigen wir 3 bestandene von 5 Einsendeaufgaben. Wie man an den Zensuren sieht haben wir alle bestanden, können also hinfahren.

Es gibt insgesamt 2 Präsenzphasen, in denen man am Ende jeweils eine Klausur schreibt. Vor der Klausur muss man sich Themengebiete aussuchen. Nächste Woche sind das z. B. ZV, ZPO oder Büroorganisation.

Die Präsenzphasen und die Klausuren braucht man glaub ich dann wiederum als Prüfungsvoraussetzung. Weitere Informationen gibt es auch auf der Internetseite der TFH und hier im Forum. Lies dich einfach durch. ;-)

Soweit richtig Nelli? Wenn nicht korrigiere mich bitte. ;-)
887 Rechtsfachwirt TFH Berlin
09.09.2005 Darf ich mich einmischen?

Also, Andrea, alles korrekt. Nur sollte man wirklich noch einmal betonen - obwohl das in den den Foren schon sehr oft geschrieben steht - dass dieses Fernstudium kein Spaziergang ist. Es liest sich immer wieder recht einfach, hab ich festgestellt. Aber man muss wirklich etwas dafür tun. Und das sollte man für ganze zwei Jahre (denn erst dann sind alle Prüfungen durch und wir dürfen uns ggflls. ReFaWi nennen) nicht so einfach vergessen oder auf die leichte Schulter nehmen.

Man lernt sehr viel, muss aber einiges dafür tun und auch ne Menge Freizeit opfern - und natürlich auch einige EURONEN. ;-)
887 Rechtsfachwirt TFH Berlin
09.09.2005 Ganz deiner Meinung! :-)
887 Rechtsfachwirt TFH Berlin
12.09.2005 @Nilli21: Gerade geschafft ist ja durch, ich meinte ja auch, wenn man mit seinen Einsendeaufgaben total daneben liegt, und nicht wenn man es - egal wie - geschafft hat. Manno, ich mach drei Kreuze, wenn ich eine von den beiden Aufgaben gerade so schaffe, das wäre ja schon mal ein Anfang. Mit Sicherheit wäre das nicht gerade das Ergebnis, das ich mir so als Ziel setze - gemessen an bisherigen Zeugnissen. Aber kleine Ziele bringen einen ja auch schon weiter... ;-)

Beitrag wurde editiert (2005-09-12 20:44:18)
887 Rechtsfachwirt TFH Berlin
27.09.2005 Vielen vielen Dank, dass ich auf meine Mail geantwortet habt. Ich habe schon gehört, dass es richtig schwer sein soll.
Naja, ich denke mal schon, dass ich es dann nächstes Jahr machen werde. Es gibt dieses Fernstudium ja auch in Bad Münstereifel und dort sollen wohl die Prüfungen in Berufsschulniveau ablaufen.
Seit ihr denn jetzt alle beim Fernstudium in Berlin? Wo schlaft ihr? Gibt es dort billige Möglichkeiten zu schlafen?
Kann man die Unterlagen nicht kopieren und verkaufen? Oder darf man es nicht?
Ich habe versucht Unterlagen im Internet zu finden, aber kein Glück gehabt. Könnt ihr mir nicht helfen. Wo kommt ihr denn alle her?
888 Gewerbeamtsanfrage
10.08.2005 Hallo liebe Kolleginnen,

hat jemand von euch evt. einen Textbaustein für eine Gewerbeamtsanfrage für mich? Ich ja leider kein Anwaltsprogramm und Formulare bestellen, würde nichts bringen, da wir so etwas nur einmal im Jahrhundert brauchen.

Viele Grüße

;-)
888 Gewerbeamtsanfrage
10.08.2005 Also, wir schreiben immer:

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte teilen Sie mit,
1. ob die vorgenannte Firma under der oben genannten Anschrift ansässig ist,
2. wie der angegebene Firmenname richtig lautet,
3. welche Rechtsform das Unternehmen hat,
4. bei Personengesellschaften bzw. Einzelfirmen erbitten wir den ausgeschriebenen Vor- und Zunamen des Gesellschafters/Inhabers.

Hoffe das hilft dir.