RENOTHEK
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939 Vorsteuerabzug
07.09.2005 Hallo Nilli,

du kannst doch das Geld vom Schuldner auch auf die MwSt der Vollstreckungskosten verrechnen. Das mach ich nur so. Du musst dann halt nur am Ende gegenüber dem Mandanten eine MwSt-Rechnung erstellen.

Ich mach das dann immer so (wir arbeiten viel mit einem Inkassounternehmen, welches dann auch das Fremdgeld kriegt), dass ich gegenüber dem Mandanten abrechne, die Zahlungen des Schuldners auf die Netto-Gebühren verrechne und dann bleibt ja die MwSt über. Die verrechne ich dann mit eventuell geleisteten Vorschüssen und schon kann der Mandant nachweisen dass er die MwSt gezahlt hat. Ist kein Vorschuss vorhanden, muss er die MwSt halt zahlen.
939 Vorsteuerabzug
07.09.2005 Ich meinte, z.B. der Schuldner zahlt einen Teilbetrag der die Vollstreckungskosten und einen Teil von der Hauptforderung abdeckt.
Dann werden ja zuerst unsere Kosten abgedeckt und der Rest geht an den Mandanten. Der Mandant ist aber vorsteuerabzugsberechtigt.

Daß heißt ja, daß uns der Schuldner nur die Nettovollstreckungskosten zahlt und ich von denen dann die Mehrwertsteuer ausrechnen muß und diese dann von der Restzahlung die an den Mandanten gehen würde abziehen muss. Zu diesem Zeitpunkt, wo ich dies in der Akte aufdrösel und buche hab ich ja noch keine Abrechnung gegenüber dem Mandanten, weil die Akte mit der Buchung ja dann erst ins Schreibbüro geht und dann die Abrechnung an den Mandanten gemacht wird!
Hab ich das jetzt irgendwie verständlich ausgedrückt?

939 Vorsteuerabzug
07.09.2005 Aber is ja auch egal, ich wollt ja eigentlich nur sagen, daß deine Erklärung verständlich ist, wenn man weiß um was es geht! ;-)
939 Vorsteuerabzug
07.09.2005 @Andrea

Ja vielen Dank, dass war wirklic verständlich, nach zich verschiedenen Erklärungen aus den Bücher war dies hier die plausibelste.
940 Strafanzeige - Schuldner unbekannt verzogen
06.09.2005 Ich habe einen Fall, wo unser Schuldner (Privatperson + Einzelfirma) unbekannt verzogen ist. Im Internet habe ich herausgefunden, dass gegen den Schuldner bei verschiedenen Staatsanwaltschaften Verfahren laufen. Die StA´s haben jedoch auch nur die alte Anschrift.

Was kann ich jetzt noch tun?

Ich erwäge eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Meldegesetz. Hat jemand damit Erfahrung? Kann mir jemand einen Baustein für so eine Strafanzeige geben? Wo muss ich die Strafanzeige denn einreichen? Unser Schuldner war zuletzt wohnhaft in Bochum (Privatperson + Firmensitz).

Da es sich bei unserer Mandantin um eine gute Mandantin mit vielen Aufträgen handelt, möchte ich diese Sache gerne weiter bearbeiten. Ich fände es schaden, wenn ich die Titel (Urteil + KFB) an die Mandantin senden und sagen müsste, dass wir derzeit nichts holen können.

HILFE!!!

Herzlichen Dank im Voraus für Eure Bemühungen.

:)
940 Strafanzeige - Schuldner unbekannt verzogen
07.09.2005 Kann mir denn hier niemand weiterhelfen?
940 Strafanzeige - Schuldner unbekannt verzogen
07.09.2005 das mit dem meldegesetz haben wir ja in einem anderen Thread genügend geschildert, dass man da halt ne strafanzeige machen kann und er dann von amts wegen abgemeldet wird...

aber bausteine etc hab ich auch nicht.. hast du kein buch, wo sowas drin steht?!
940 Strafanzeige - Schuldner unbekannt verzogen
08.09.2005 Leider habe ich kein Buch, wo so etwas steht. Ich habe mir schon das Meldegesetz (MRW) kopiert. Demnach verstößt der Schuldner gegen § 13 Meldegesetz (NRW).
941 RA-Micro
06.09.2005 Kennt sich jemand mit RA-Micro, und dort speziell mit dem Buchhaltungsprogramm aus???? Brauche dringend Hilfe!! Danke!
941 RA-Micro
06.09.2005 Um was geht´s denn? Kenn RA-Micro an sich ganz gut, Buchhaltung macht allerdings mein Chef selber aber vielleicht kann ich dir ja trotzdem helfen

Dina
941 RA-Micro
06.09.2005 Wie das mit dem umbuchen funktioniert.... also:

ich hab da einen betrag vom konto unklare zahlungen (eine erstattung v. finanzamt, also eine einnahme) auf das konto ust zahlung an finanzamt umgebucht (weil wir von diesem konto die zahlung geleistet haben, die nun zurück gekommen ist).

nun hat das programm den betrag richtig vom konto unklare zahlungen runter gebucht, aber auf das konto ust zahlung an fa wurde der betrag positiv ins soll gestellt (ausgabe), so dass ich auf dem konto ust zahlung an fa zwei zahlungen ( ausgaben ) habe, obwohl es ja eigentlich auf null sein müsste!! total kompliziert... ich bekomme es nicht hin, den betrag richtig zu buchen.. :boah:

ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn jemand weiter weiß!!

gruß jenny

941 RA-Micro
06.09.2005 hm so richtig verstehen tu ich das nicht, warum das Programm falsch bucht, hast du angegeben, dass dies die Umbuchung eines Einnahme ist?

aber warum die komplizierte umbuchung vom konto unklare zahlungen... warum buchst du denn nicht gleich auf USt-Konto? kannst du die buchung vom Konto unklare Zahlungen nicht stornieren und gleich auf dem USt-Konto buchen?

oder mach einfach die Umbuchung nochmal, erst natürlich die 2 Buchungen stornieren:

als 1. kommt ja die von Buchung glaube ich, da musst du ja das Konto eingeben von dem es runter soll, also Konto unklare Zahlungen

und dann 2. die auf Buchung, da musst du ja das Konto eingeben, wo es hingebucht werden soll, dann müsste es eigentlich klappen

dann müsste es ja so sein, dass auf dem Konto unklare Zahlungeb bei Einnahmen Minus € gebuchr wird und bei USt. bei Ausgaben ein Plus sein muss. Vielleicht hast dus auch nur falschrum gebucht

falls noch Fragen sind, bin ich heute abend leider erst wieder da, oder ansonsten kannst du mir auch mailen:

Kathrin_L@yahoo.de

Beitrag wurde editiert (2005-09-06 14:14:09)

Beitrag wurde editiert (2005-09-06 14:17:22)
941 RA-Micro
08.09.2005 zum rumprobieren würd ich des in der spielekanzlei machen. Da macht des ja nix, wenn man sich verbucht . So nen kleiner Tipp am Rande ;)
941 RA-Micro
08.09.2005 wie.... spielwiese???? wie geht das denn?
941 RA-Micro
09.09.2005 das würd mich auch mal interessieren...
941 RA-Micro
09.09.2005 na oben in der Leiste bei Extrax den Datenpool einschalten. Dann kommt man in die Spielekanzlei. Ist manchmal echt praktisch zu zum probieren. Das ist genau dasselbe wie normale RA-Micro sozusagen ein Doppel.
941 RA-Micro
09.09.2005 ja... funktioniert, aber wie übertrage ich die daten??? so dass ich das auch ausprobieren kann? das wird aber nicht in ra-micro gespeichert, oder? (also im realen programm)
941 RA-Micro
09.09.2005 soweit ich weiß kann man die Daten nicht übertragen, muss immer alles neu anlegen. Habs zumindest noch nicht rausgefunden, ob des geht. Das ist halt der Nachteil daran.
941 RA-Micro
09.09.2005 von der Spielekanzlei wird nichts in das reale RA-Micro übertragen. Die beiden Programme hängen ja nicht zusammen.
941 RA-Micro
09.09.2005 aha... funktioniert es denn jetzt, wie ich es beschrieben habe...

Wäre cool, wenn du n namen angeben würdest, bei sovielen gästen kommt man ja durcheinander :-)
942 Zwangsvollstreckung Kfz-Kennzeichen
06.09.2005 Hallo!

Ich habe hier ein ZV-Problem. Mein Chef möchte, dass ich KFZ-Kennzeichen pfände, weil das Auto des Schuldners nichts Wert ist. Er möchte, dass der Schuldner einfach mit dem Auto nicht mehr fahren kann. Er geht davon aus, dass der Schuldner sich meldet und zahlt.

Ist dies ohne weiteres möglich? Wie soll der Anspruch im Pfänder aussehen? Hat jemand von Euch damit schon Erfahrungen gemacht? Ich habe hierzu in der Literatur nichts gefunden. Ich bin aber auch der Meinung, dass § 811 ZPO dem entgegensteht, weil mein Schuldner ein Einzelunternehmen hat.
942 Zwangsvollstreckung Kfz-Kennzeichen
06.09.2005 aber auch das nicht damit fahren kann man ihm doch nicht verwehren oder?
942 Zwangsvollstreckung Kfz-Kennzeichen
06.09.2005 Ich denke nur, wenn er den PKW nicht zur Arbeit benötigt und mit der Bahn fahren könnte.

942 Zwangsvollstreckung Kfz-Kennzeichen
06.09.2005 Auch wenn ich die Schuldner gerne unter Druck setze, leider sehen die Gerichte das anders:

Das Kfz-Kennzeichen ist unpfändbar, LG Stuttgart, DGVZ 1991, 58 (wegen § 803 Abs. 2 ZPO). Das dürfte in diesem Fall zutreffen, da der Versteigerungserlös des PKW den erwarteten Erfolg nicht bringen würde. Und einfach nur die Kennzeichen pfänden, damit der Schuldner nicht fah-ren kann, würde eine reine Schikane darstellen.

Und wenn er ein Einzelunternehmer ist, kannst du die Pfändung wahrscheinlich eh knicken. Er wird wahrscheinlich einwenden, dass er den Wagen für seine Berufsausübung braucht.
943 Rechtswissenschaften
06.09.2005 Also ich wollte gerne mal wissen, ob das noch für jemanden von euch in Frage kommt oder ob jemand sogar schon ab Oktober anfängt zu studieren.

Ich hab meinen Zulassungsbescheid bereits bekommen und ab Oktober gehts los *freu* :-). Das Fernstudium zur Fachwirtin mach ich auf alle Fälle zu Ende. Dann hab ich wenigstens was vorzuweisen, sollte ich beim Studium versagen :rot:.

Die Berufsaussichten für Juristen sind ja leider momentan nicht so doll, vor allem nicht für weibliche. Aber ich hab mir schon immer vorgenommen mal mein eigener Chef zu sein ;-). Wollte nur mal wissen wie eure Meinung dazu so ist.
944 Muster über WEG
06.09.2005
944 Muster über WEG
06.09.2005 Hallo, ich suche ein Muster über eine WEG-Bildung nach § 3 WEG. Kann mir hier jemand helfen ?
944 Muster über WEG
06.09.2005 Das ist doch aber ein Standardfall, der in allen Formular- und Notarhandbüchern und auch in kleineren Werken wie Notariatskunde von Faßbender ua enthalten sein müsste. Habt Ihr im Büro denn gar kein solches Buch? Dann müsstet Ihr ja für alle Notariatsfälle fast, wenn nicht schon eigene Muster angelegt wurden, immer von irgendwoher was schicken lassen.

Besteht Interesse am Kauf eines neuen, gerade erschienenen Würzburger Notar-Handbuch, ca. 2900 S. mit 500 Mustern und CD-ROM, 148 Euro?
Oder an einem antiquarischen preiswerten älteren Formular- o. ä. Buch?

Schicke auch gern einzelnes muster § 3 WEG aus einem Buch, müsste dann aber Fax-Nr. haben.

MfG Martin Filzek Neustadt 15 25813 Husum
Seminare + Skripten + Versandbuchhandlung
Telefon 04841 / 22 41 Fax 23 29 eMail m.filzek@freenet.de
944 Muster über WEG
07.09.2005 Hallo Martin,

mein Chef hatte neulich das Würzburger zur Ansicht.. er fand es nicht gut und hat lieber sein altes behalten, wo er doch mehr gefunden hat

in dem würzburger war noch nichteinmal was zu zweigniederlassungen von GmbH drin

Beitrag wurde editiert (2005-09-07 07:32:17)
944 Muster über WEG
07.09.2005 ist damit die Teilungserklärung gemeint? die kann ich dir auch mailen
944 Muster über WEG
07.09.2005 Hallo KathrinL,

ja, das kann natürlich sein, dass das Würzburger Notarhandbuch da auch die eine oder andere Schwäche hat. Ist ja auch eine Erstauflage und mir sind auch schon überdurchschnittlich viele falsche Schreibweisen bei Literaturangaben, fehlende Angaben im Inhaltsverz. u. ä. aufgefallen.
Aber was ein Vorteil des Buchs ist, ist dass es so neu ist und daher mehr als andere, wo die letzten Auflagen (z.B. Beck`sches Notarhandbuch zuletzt 2000, Kersten/Bühling zuletzt 2001 mit kleinem Ergänzungsband 2002 ca.) die jüngste Rspr. u Literatur berücksichtigt hat. Es deckt ja auch ziemlich viele Gebiete ab und hat ca. 2900 Seiten.

Freundliche Grüße Martin Filzek
944 Muster über WEG
08.09.2005 Ich find das Würzburger echt klasse - okay, ohne viel zu den Verweisen und Literaturangaben sagen zu wollen/können! Endlich mal ein Buch, auf neustem Stand, wo man viele kleine verständliche Muster und gute Hinweise zur Bearbeitung findet. :-)

Aber es ist leider auch hier - wie so oft, dass man zwar viele Muster findet, die man auch in der Form in anderen Büchern hat, aber für spezielle Sachen findet man wieder nix und man muss sich wieder tiefer einlesen…

Aber vor allem die CD’s die es bei die meisten Bücher dazu gibt will ich nicht mehr missen. Das erspart schon jede Menge Arbeit… ;-)

Ach ja, und wegen dem Formularbuch von Kersten/Bühling ist mir noch was aufgefallen: 8-) Da gibt es eine aktualisierte 21. Auflage von 2001/2004 und der Ergänzungsband, den man auch unabhängig von dem Hauptband kaufen kann, ist auch von 2004.

Und wo wir schon beim Thema sind - welche Bücher können denn die andern hier empfehlen? Entweder allgemeine Bücher wo man über jeden Themenbereich was findet, oder auch Bücher nur für einzelne Bereiche. Das würde mich mal intressieren mit was die andern so arbeiten...

LG
Andrea
944 Muster über WEG
08.09.2005 Unser Notariat gibt es noch nicht so lange und mein Chef hat nicht wirklich viel Ahnung.

Ich habe das Würzburger Notarhandbuch bestellt, mal sehen.
944 Muster über WEG
08.09.2005 Habe nach der letzten Nachricht von Manuele 76 gleich nachgesehen, ob das Würzburger Notarhandbuch bei mir bestellt wurde: wohl nicht. Das ist auch gut so wahrscheinlich, denn heute erfahre ich auf Nachfrage beim ZAP-Verlag bzw. deren Auslieferung BDK Bücherdienst, dass das Buch zur Zeit vergriffen ist und ein Nachdruck gemacht werden muss, so dass es erst Ende diesen Monats bzw. eher Anfang Okt. erst wieder lieferbar ist. Also wer es dringend braucht: in Buchhandlungen, die noch einen Vorrat haben, nachfragen; bei mir und jedem anderen, der nichts auf Lager hat, würde es entspr. dauern.

Ein gutes spezielleres Buch zum Immobilienkaufrecht muss woh sein: Krauß: Immobilienkaufverträge in der Praxis. Da erscheint jetzt Mitte Sept. die 3. Auflage, ca. 1200 Seiten, mit CD-rom für 98 Euro. Jedenfalls ist ein Kollege in Gelsenkirchen-Buer von dem Buch schon von früheren Auflagen total begeistert. Die Neuauflage ist auf dem Stand 1.8.2005 und hat ca. 200 Muster auf CD-ROM mit Textbausteinen, jetzt auch zu den Themen Mietkauf, freiwillige Versteigerung, Kettenverkäufe, Gläuigeranfechtung und jetzt auch gesamtdarstellung zu insolvenzbedingten Besonderh. des Grundsückskaufs. 28 Vollzugsmuster, 21 Gesamtvertragsmuster und Merkbläter zum Auslegen im Notariat bzw. zur optimalen Mandanteninformation.

Kann auch bei mir bestellt werden (M. Filzek Versandbuchndlg.), Neustadt 15, 25813 Husum, Telefon 04841 / 22 41, Fax 23 29,
eMail info@filzek.de.
Natürlich wie beim Verlag oder anderen Buchhandlungen mit 4 Wochen Rückgaberecht und ohne Versandkosten. Der Preis beträgt incl. 7 % USt. 98,-- Euro.
944 Muster über WEG
09.09.2005 tja die erfahrung machts... da würde es sich gut machen, wenn man eine erfahrene notariatsmiterbeiterin hat... :-)

mein chef muss 2009 das notariat aufgeben (70 jahre alt) aber der weiß auch nich alles

Beitrag wurde editiert (2005-09-09 07:21:12)
944 Muster über WEG
09.09.2005 mein chef hat auch den kersten bühling und den fndet er klasse
944 Muster über WEG
09.09.2005 Antwort auf: tja die erfahrung machts... da würde es sich gut machen, wenn man eine erfahrene notariatsmiterbeiterin hat... :-)

mein chef muss 2009 das notariat aufgeben (70 jahre alt) aber der weiß auch nich alles

Beitrag wurde editiert (2005-09-09 07:21:12)




Ja, das stimmt... ich finde in unserem Beruf ist die Erfahrung und Routine ernorm wichtig!

Man kann zwar in der Theorie auch vieles wissen - aber man muss es auch anwenden können... und wenn man manche Sachen nicht ständig benötigt verlernt man auch vieles wieder...

945 Schreibauslagen für RS
07.09.2005 Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe in einer Angelegenheit (Abrechnung nach BRAGO)an die RS eine Deckungsanfrage gehalten. Hierzu habe ich 65 Kopien aus der Akte gemacht, damit die RS weiß, worum es geht.

Kann ich diese 65 Seiten jetzt gegenüber der RS als Schreibauslagen o. ä. abrechnen oder sind diese Kosten schon mit anderen Gebühren abgegolten???

Wer weiß hier mehr?
945 Schreibauslagen für RS
07.09.2005 also ich bin der meinung, dass wenn die RSV diese unterlagen ausdrücklich angefordert hat (z.b. kopie von evtl. fotos beim verkehrsunfall) dann kannst du diese kosten der RSV in Rechnung stellen. hat die RSV allerdings diese kopien nicht angefordert und ihr bzw. du hast diese kopien aus kulanz kopiert und der RSV zugeschickt, dann kannst du diese kosten der RSV nicht in rechnung stellen. also ich mache das immer so, dass ich für die RSV einen schriftsatz erstelle, welcher den gesamten sachverhalt erläutert...

aber wie gesagt, ist meine meinung bzw. so würde ich das machen LG
945 Schreibauslagen für RS
07.09.2005 Na ja, hätte ich die Kopien damals bei der Deckungsanfrage nicht mitgeschickt, hätte sie ganz bestimmt danach gefragt (so jedenfalls in vielen anderen Fällen). Eine direkte Aufforderung durch die RS hab ich natürlich nicht erhalten.

Ich würde die Kopien also gem. § 27 I Nr. 3 BRAGO abrechnen ... oder? :rot:
945 Schreibauslagen für RS
07.09.2005 also du kannst versuchen diese kopien gem. § 27 I 1 BRAGO gegenüber der RSV abzurechnen...
945 Schreibauslagen für RS
07.09.2005 Habs versucht. mal sehen, ob es der RS auffällt bzw. was sie dazu sagen wird.

Trotzdem erst einmal vielen Dank.
945 Schreibauslagen für RS
07.09.2005 wir schicken immer den ersten schriftsatz, den wir geschrieben haben mit und das/die schreiben von der gegenseite und dann ist gut, ich mache da nicht großartig kopien, wenn wir dann sowieso keine deckungszusage bekommen, wenn sie dann noch weitere sachen haben wollen, können sie dir gerne anfordern, sonst kannst du nicht beweisen, dass sie die haben wollten
945 Schreibauslagen für RS
08.09.2005 @ Kathrin:

das stimmt schon, aber da wir sehr viel Bank-, Versicherungs- und Kapitalmarktrecht machen, wissen wir schon aus Erfahrung, dass die RS immer die Prospekte, Versicherungsscheine etc. haben wollen. und wenn ich die nicht schon bei der Deckungsanfrage mitschicken würde, dann fragen sie erst danach, dann schick ich sie hin etc. und die Sache verzögert sich unnötig. Zumal bei 2/3 der Sachen (jedenfalls im VersicherungsR) immer schon die Verjährungsfristen laufen, wenn die Mandanten zu uns kommen. Also ist eine schnelle (positive) Antwort der RS sehr wichtig für uns und unsere Mandanten...
946 Fahrtkosten bei Hauptverhandlung im Krankenhaus
07.09.2005 Sind Fahrtkosten erstattungsfähig, wenn der beigeordnete RA mit Sitz in 10117 Berlin zum Hauptverhandlungstermin ins Krankenhaus in 14089 Berlin reisen muss? Es wären immerhin unterschiedliche Amtsgerichtsbezirke.

Erstelle gerade den Kostenfestsetzungsantrag und bin mit dieser ungewöhnlichen Situation völlig überfragt .

Die eigentlichen Hauptverhandlungstermine fanden ansonsten am Landgericht Halle statt. Hier sind ja die Fahrtkosten erstattungsfähig.

Hoffentlich kann mir jemand weiterhelfen. Vielen Dank schonmal.
946 Fahrtkosten bei Hauptverhandlung im Krankenhaus
07.09.2005 Kann dir zwar nich helfen, weil - keine Ahnung - ob festzusetzen oder nich... aber wieso Hauptverhandlung im Krankenhaus? Was ist das denn für eine Geschichte??? Kannst du mal ein bisschen mehr davon erzählen???
946 Fahrtkosten bei Hauptverhandlung im Krankenhaus
07.09.2005 Das ist ein großes Strafverfahren, was schon ewig läuft. Zig Verhandlungstermine. Dann wurde Mandant (Angeklagter) plötzlich schwer krank und liegt schon seit einiger Zeit im Krankenhaus.

Das Gericht wollte aber unbedingt weiterverhandln. Es wurden Gutachten über Verhandlungsfähigkeit vom Mandanten eingeholt und da stand geschrieben, dass er nur beschränkt verhandlungsfähig ist. Und da wurden eben kurzerhand 2 oder 3 Hautpverhandlungstermine im Mehrzweckraum vom Krankenhaus, wo der Mandant noch immer ist, durchgeführt.

Glücklicherweise hat das Gericht jetzt endlich eingesehen, dass das alles nichts bringt und hat das Verfahren vorläufig eingestellt.
946 Fahrtkosten bei Hauptverhandlung im Krankenhaus
07.09.2005 Zur Erstattung der Fahrtkosten muss der RA den Stadtbezirk verlassen haben. Es reicht nicht aus, wenn es ein anderer AG-Bezirk ist. Ergo: Die Fahrtkosten nach Halle sind erstattungsfähig, die Kosten für die Verhandlung im Krankenhaus nicht. So ist es jedenfalls im Zivilprozess. Ich denke aber, dass das bei Strafsachen genauso ist.
946 Fahrtkosten bei Hauptverhandlung im Krankenhaus
07.09.2005 Interessante Sache. Hab ich noch gar nicht gehört, dass so eine außergewöhnliche Situation möglich ist.

Dank für deinen Bericht.

Was die Festsetzung anbelangt, so stimme ich mewe zu. Kenne es aus dem Zivilrecht auch nicht anders und denke, dass es das Strafrecht genauso betrifft. Is ja von der Sache her nix anderes...
946 Fahrtkosten bei Hauptverhandlung im Krankenhaus
07.09.2005 genau, er muss die Stadt/Dorf etc verlassen, ist denke ich auch egal, ob die stadt groß ist
947 Rechtskraftvermerk
07.09.2005 also folgendes:

da ist ein Urteil ergangen. Jetzt hat der Korrespondezanwalt uns aufgefordert eine vollstreckbare Ausfertigung, die Anbringung der Zustellung und die Anbringung des Rechtkraftvermerks zu beantragen. Ich bin der Meinung, dass kriegt man doch eh wenn das Urteil rechtskräftig ist, d. h. wenn die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist. Oder meint der was anderes? Wäre nett wenn jemand schnell helfen könnte. Danke
947 Rechtskraftvermerk
07.09.2005 Hallo,
also aus meiner Erfahrung erhält man die vollstreckbare Ausfertigung sowie den Rechtskraftvermerk nur auf Antrag. Ich habe bislang noch nicht erlebt, dass das das Gericht von sich aus macht.
947 Rechtskraftvermerk
07.09.2005 ja das stimmt, Steffi, die sachen erhält man nur auf antrag, wobei unser gericht immer abwartet, bis das EB vom Gegner wieder zurück ist und dann gleich die Zustellung vermerkt, so dass man nur noch den Rechtskraftvermerk braucht

Beitrag wurde editiert (2005-09-07 20:35:11)
948 Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht?
07.09.2005 Sicherlich gibt es hier einige unter uns, die den Abschluss geschafft haben und sich nun Rechtswirt/in nennen dürfen-gratulation auch noch an alle!

Aber wem hat der Abschluss was gebracht?

seht ihr eine Veränderung, mehr Eigenverantwortung, bessere Aufgabenfelder, höheres gehalt...??

würde mich freuen von euch zu hören!

grüssle!
948 Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht?
12.09.2005 Hallo SonjaT,

habe Dir eine PN geschickt.

LG Odine
948 Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht?
12.09.2005 Hätte auch Interesse an Infos betr. Abschluß Rechtswirt.
948 Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht?
13.09.2005 Odine, is meine private mail angekommen?
948 Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht?
13.09.2005 Hi Sonja,

hab Dir noch eine PN geschickt!!

odine
948 Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht?
15.09.2005 nach deiner zweiten mail hab ich dir dann was geschrieben ;)
948 Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht?
19.09.2005 Odine?
948 Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht?
20.09.2005 Hallo an Alle,

bin auch gerade auf der Suche nach einer Fortbildung, den Rechtsassistenten habe ich schon. Jetzt würde ich mich für den Rechtswirt interessieren (nicht Rechtsfachwirt), weil ich finde, daß mir der Rechtswirt mehr Möglichkeiten offenläßt, wenn ich nicht unbedingt im Anwaltsbereich weitermachen will.

Hat jemand von Euch schon den Rechtswirt oder fängt gerade an?
Ich komme aus Garmisch-Partenkirchen und würde gerne die Fortbildung übers Internet machen, da bei uns in der Nähe keine Fortbildungsmöglichkeiten bestehen.
948 Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht?
20.09.2005 Hallo zurück,

hab mich gerade frisch angemeldet zum Studium für den Dipl. Rechtswirt. Hoffe es geht bald los. Wohne ziemlich mittig in Deutschland. Hab mich auch für die Online-Variante entschieden, da hier in der Nähe nichts passendes läuft.

Wäre schön, wenn wir uns austauschen könnten. Bisher hat sich leider noch niemand sonst gefunden.
948 Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht?
20.09.2005 @Gast

inwiefern bringt dir der Rechtswirt mehr als der Rechtsfachwirt?

gruss
948 Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht?
20.09.2005 Mir bringt der Rechtswirt mehr, da ich hier in einer Kanzlei arbeite, die ausschließlich Betreuungen und Nachlässe macht; ich also die ganzen Fach -Sachen nicht unbedingt brauche.
Außerdem würde ich vielleicht später mal selbst Betreuungen bearbeiten wollen, heißt auf selbständiger Basis als Berufsbetreuer.

@Gast: wo hat Du Dich zum Rechtswirt angemeldet?

Grüßle

948 Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht?
20.09.2005 Also ich möchte später eigentlich auch in eine große firma rein, sprich dort rechtlich tätig sein!

Meint ihr, dass der rechtfachwirt hier fehl am platz is?? *schock*
948 Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht?
20.09.2005 Angemeldet hab ich mich beim RBI Oldenburg!

948 Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht?
20.09.2005 Warum braucht man beim Rechtswirt keine Fach -Sachen. Wo genau liegt denn eigentlich der Unterschied zum Rechtsfachwirt, außer der, daß man die Prüfung beim Rechtsfachwirt vor der RA-Kammer abzulegen hat?
948 Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht?
20.09.2005 @ Sonja: Du bist bestimmt ganz auf dem richtigen Weg.
Ich würde mich nur für den Rechtswirt entscheiden, weil ich Kostenrecht nicht ausstehen kann und soweit ich weiß ist beim Rechtswirt kein Kostenrecht.

@Gast: Und wie läuft es dort! Ich habe sehr viel über die FSH gelesen!
Ich hatte nämlich mal bei der RBI Oldenburg angefragt über Studienunterlagen und Preise und nie eine Antwort erhalten

948 Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht?
20.09.2005 Mich würde auch mal interessieren, was die Ausbildung zum Rechtswirt beinhaltet. Und was hat das mit dem Online-Studium auf sich - wie funktioniert das?
948 Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht?
20.09.2005 Schön, daß sich jetzt doch einige mit Interesse finden.

Hab jetzt aber Feierabend und gehe zum Sport. Werde mich danach nochmal melden und gebe dann gern - soweit mir Infos vorliegen - Auskünfte zum Online-Studium Dipl. Rechtswirt.
948 Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht?
20.09.2005 @Yvonne

Wie das Online-Studium genau funktioniert kann ich noch nicht sagen. Es hat noch nicht begonnen. Aber die Vorabinfos hörten sich gut an. Man scheint da nicht so allein gelassen zu werden, wie bei einem üblichen Fernstudium. Man kann dann über das Online-Programm auch mit den anderen Teilnehmern kommunizieren. Ich lasse mich mal überraschen.
948 Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht?
21.09.2005 @Gast
Könntest Du, sobald Du Deine Unterlagen hast, ein paar Informationen zukommen lassen über den Rechtswirt.
(Hatte ja gestern schon geschrieben, daß ich auch daran interessiert bin. Gestern war ich aber nur als Gast angemeldet (Paßwort zu Hause ;-) )
Kannst Du mir schon sagen, wie die Prüfungen ablaufen, gibt es auch mündliche?

LG Claudia
948 Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht?
21.09.2005 Hallo Claudia,

sobald ich mehr weiß, will ich gerne berichtigen. Aber eine mündliche Prüfung gibt es wohl. Planst Du auch eine Fortbildung in dieser Richtung? Wenn nicht kannst Du Dich sicher nur anmelden. Das Studium hat ja noch nicht begonnen.
Ich wohne so ziemlich mittig in Deutschland. Woher kommst Du denn ungefähr?
948 Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht?
21.09.2005
948 Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht?
21.09.2005 Hilfe die Technik und die Eile:

Ich will natürlich nicht berichtigen sondern berichten *grins*
948 Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht?
21.09.2005 Ja ich würde auch gerne eine Fortbildung machen, ist aber auch eine Kostenfrage. Cheffes haben ja erst den Rechtsassistenten bezahlt und ob sie bei dem Rechtswirt, der ja um einiges teurer ist,mitspielen, weiß ich nicht.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob ich die lange Zeit durchstehen.

Claudia
948 Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht?
21.09.2005 ....ah vergessen.....

ich komme aus Garmisch-Partenkirchen
948 Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht?
21.09.2005 Hallo Claudia,

über das Durchhalten hab ich mir auch schon so meine Gedanken gemacht. Aber das wird schon. Wie lange hat denn der Rechtsassistens gedauert? War es sehr schwer?
Ich bin eigentlich immer so ein Angsthase und denke, daß ich das vielleicht nicht schaffe und durchhalte. Aber das hab ich damals in der Ausbildung auch gedacht und dann hatte ich ein spitzen Ergebnis.
Die Kosten für den Rechtswirt sind wirklich nicht ganz ohne, aber ich denke das lohnt sich in jedem Fall. Bei der heutigen Arbeitsmarksituation kann einem sein dann hoffentlich vorhandenes Wissen nur weiterhelfen. Ich würd die Chefs einfach mal fragen. Vielleicht übernehmen sie ja wenigstens einen Teil. Meine waren da sehr spendabel. Hätte ich niemals mit gerechnet. Aber manchmal irrt man sich halt.
Ich freue mich auf jeden Fall total, auch wenn es mit Sicherheit kein Kindergeburtstag werden wird und hoffe, daß ich vielleicht hier mal auf jemanden treffe, der auch das Online-Studium macht.
948 Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht?
21.09.2005 @Kiewie
Tja, wenn ich mich entschließen sollte, werde ich natürlich die Cheffes fragen. Leider habe ich nur von der FSH die Kosten erfahren, von der RBI nicht. Vielleicht kannst Du mir ja mal sagen, was die verlangen. (Bei der FSH sind es 24 Module x € 175,00 + € 450,00 Prüfungsgebühren = ges. € 4.750,00)

Der Rechtsassistent hat ein halbes Jahr gedauert. Ich habe da im Winter angefangen, da ging das Lernen noch, aber um so mehr Sommer es geworden ist, um so weniger Lust hatte ich.

Grußle Claudia

948 Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht?
21.09.2005 Hallo Claudia,

ich hab zwar meine Unterlagen jetzt nicht hier im Büro, aber ich glaube die Kosten lagen auch so in dem Bereich. Vielleicht ganz leicht darunter.
Hast Du eine private EMail Adresse? Ich könnte dann heute abend nachsehen und Dir die Infos mailen!
948 Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht?
21.09.2005 Hallo Kiewie,
nett von Dir, wenn Du mir das mal raussuchst.
Meine private e-Mail-Adresse lautet: claudia.mattke@web.de

Bis dann....
948 Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht?
22.09.2005 also die Kosten für den Rechtsfachwirt sind viel weniger!

ungefähr 2.000,00 € mit allem drum u dran! 3 Semester á 600,00 €

was kann man eigentlich mit den beiden weiterbildungen dann machen?

kennt sich jemand scho besser aus??
948 Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht?
22.09.2005 was is besser, Rechtswirt oder rechtsfachwirt?
948 Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht?
22.09.2005 Liebe Sonja,

klar scheint der Rechtsfachwirt billiger . Aber vergiss bitte nicht, dass es auch jede Menge Geld kostet, sich Bücher zu kaufen und noch viel wichtiger:
Kommst du nicht aus Berlin und muss 2x für die Präsenzphasen anreisen, musst du einiges an Kohle locker machen. Denn du willst ja irgendwo schlafen (und das auch nicht in der letzten Ecke neben irgend welchem Ungeziefer - alles schon vorgekommen!!!). Und was zu Beißen willst du in den beiden Wochen auch noch haben.
Es ist also nicht einfach nur mit den Semester- und Prüfungsgebühren abgetan!!!
948 Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht?
22.09.2005 Ich hoff du sprichst nicht von mir Anni?
948 Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht?
22.09.2005 Nich ganz, Nilli.
Aber was die Reise- und Unterkunftskosten betrifft doch schon...;-)
948 Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht?
22.09.2005 Hallo AnniD!

Du kannst es ja wie gesagt auch über die kammer machen! da kämen es für mich z.b. billiger, aber klar hast recht! Reisekosten und Bücher müssen natürlich auch berücksichtigt werden!
948 Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht?
22.09.2005 Wer kann denn jetzt mal den Unterschied zwischen Rechtswirt und Rechtsfachwirt klar und deutlich erklären?
948 Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht?
22.09.2005 Das wurde hier, so glaube ich mich zu erinnern, sehr oft dargelegt.
Um doppelte Einträge zu vermeiden (keine Abwerbung) siehe einmal unter

http://www.treysse.com/Forum/

und dort unter den entsprechenden Rubriken.
Der Unterschied ist erheblich.
948 Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht?
22.09.2005 @Treysse!

erst einmal vielen dank für die info über den unterschied!
Muss sagen, is sehr deutlich angekommen ;)

Was ich aber net verstehe bzw. was mir meine entscheidung immer noch erschwert is, dass man eigentlich vom beiden -danach- net wirklich profitiert!

der rechtsfachwirt is kein karriereschub und der rechtswirt is intensiver u net für anwaltskanzleien geeignet. nunja, is ja net schlimm, zumindest mal net für mich, weil ich sowieso lieber später mit meinen rechtlichen kenntnissen eher unternehmen, firmen etc. beraten bzw. helfen möchte... aber den berichten nach, is der rechtswirt ja sogar dafür net von nöten!

Dann frag ich mich doch wirklich, wieso macht einer den rechtsfachwirt oder den rechtswirt!?

Vielleicht kannst du hierzu kurz stellung beziehen!

p.s. was machst du momentan eigentlich?

mfg, sonja
948 Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht?
23.09.2005 hallo sonja .

sorry wenn ich mich einmische, aber ich fange im oktober mit dem assessorreferenten jur. (FSH) an .. die ersten vier semester sind quasi die des rechtswirt (FSH) mit dem rechtsfachwirt schließt du zwar vor der RAK ab wirst aber nie als Rechtsbeistand zugelassen, weil hier das hauptaugenmerk in der organisation des kanzleialltages liegt..

als rechtswirt (FSH) kann man sich auf antrag von den RAKs zum Rechtsbeistand zulassen (z.b. Rentenberater, Rechtsbeistand für europäisches Recht usw.) du musst natürlich den RAK das studium näher bringen .. also nur anrufen würde ich da nicht, denn selbst in den RAK s ist das noch relativ unbekannt ..
auch in den zeugnissen wirst du unterschiede sehen denke ich .. denn auch eine bank nimmt dich eher an, wenn im zeugnis nachgewiesen ist das du nach § 4 JAO Saarland ausgebildet wurdest (1. Staatsexamen)so steht es im Zeugnis beim Rechtswirt beim Rechtsfachwirt weiß ich nicht, ob so eine Klausel drin steht .. ich habe mich in den letzten tagen sehr ausführlich für meinen assessorrefernten jur. informiert und du solltest auch bedanken, dass du beim RechtFACHwirt nur die grundzüge der jeweiligen Gesetzesbereiche kennenlernst.. banken, verbraucherzentralen etc. wollen meiner recherche nach meistens das 1. Staatsexamen und denen entspricht der RechtFAchwirt in deinem fall -wirtin nicht .. ich hoffe ich konnte dir irgendwie weiterhelfen .. aber ich kenne die suche nach entscheidungshilfen =) übrigens in der praxis ist es auch so das RechtsFACHwirte nicht wirklich finanziell anders dasteht als ein Rechtsanwaltsangestellter das hab ich jetzt aus einige Kanzleien erfahren, denn der RechtFachwirt ist auch nur Sachbearbeiter und hat keine beratende funktion .. so jetzt aber ende .. leute erschlagt mich net ;o)
948 Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht?
23.09.2005 @blackpearl ....

keine angst wir erschlagen dich net und jeder kann sich hier an der diskussion beteiligen ;) wir, zumindest ich, bin froh jeden kleinen wichtigen hinweis VORHER zu erfahren!

Mein Chef hat mir gestern nen Auszug bezgl. dem Rechtsfachwirt hingelegt! ganz abgeneigt muss er demfall ja nicht sein ;)

Ich will ja den beruf anderen gegenüber auch net schlecht machen, denn machen will/wollte ich ihn auch machen, aber lieber sehe ich den Tatsachen ins auge und mache mir nix vor!

Der Rechwirt wird aber leider auch net überall anerkannt BLACKPEARL!

Weisst du, es sind immer so kleinigkeiten, die es einem richtig erschweren!

Bald stehen meine abschlussprüfungen an und dann muss ich meinem chef auch mal fakten auf den tisch legen können, um über die finanzierung zu sprechen! Ganz billig und alleine finanzieren kann ich es gleich als Ausgelernte nun auch net...

Kann man sich die Unterschiede der drei Weiterbildungen vom Niveau so ungefähr vorstellen:

1. assessorreferenten jur. (FSH)
2. Rechtswirt
3. Rechtsfachwirt

Liebes Grüßle, Sonja

948 Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht?
24.09.2005 @ClaudiaM

Hab dir ne Mail geschickt! Ich hör gar nichts mehr von Dir, ist sie nicht angekommen?

LG
948 Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht?
24.09.2005 also ich denke dass man als gepr. Rechts (und Notar)fachwirt schon besser aussieht als ohne, also als ganz normale Re(No), aber in der heutigen Zeit ist es vielleicht auch ein Gehaltsproblem was auftreten kann, denn wenn ich besser gebildet bin, will ich vielleicht auch mehr verdienen und das wollen die meisten nicht, da nehmen sie lieber eine ganz normale ReNo
948 Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht?
25.09.2005 als Rechtswirt hat man in der Anwaltskanzlei kaum eine Chance, da diese Ausbildung nicht von der RAK anerkannt wird.
Und warum sollten Anwälte den Rechtswirten bezahlen, wenn Referendare zu haben sind?
Im Anwaltsbereich sind die Möglichkeiten sehr schlecht, ich spreche aus Erfahrungen.
Gibt es hier jemanden, der seinen Weg auf anderem Wege gemacht hat?
Wäre über Antworten wahnsinnig dankbar!!

@ SonjaT. - hab´Deine zweite PN erhalten, sorry, war die ganze Zeit nicht online!

odine
948 Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht?
25.09.2005 @ Odine!
no prob, hauptsache dir gehts mittlerweile besser!
Hat sich das Arbeitsklima im büro gelegt u darfst du auch endlich mal dein wissen einsetzen?

Schade eigentlich, dass du das Seminar bereut hast!
Wo hast du es im übrigen gemacht u wo genau am ländle wohnst du?

grüße sonja
948 Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht?
25.09.2005 @SonjaT.: hab Dir mal wieder eine PN geschickt!

Odine
948 Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht?
25.09.2005 @Odine!

Sie haben Post ;-)
948 Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht?
26.09.2005 @SonjaT.: PN für Dich!


Odine
948 Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht?
26.09.2005 @Odine!

PM auch für dich ;)