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| 948 | Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht? |
| 28.09.2005 | @SonjaT.: hab Dir ne PN geschickt. Odine |
| 948 | Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht? |
| 30.05.2006 | Antwort auf: @blackpearl .... keine angst wir erschlagen dich net und jeder kann sich hier an der diskussion beteiligen ;) wir, zumindest ich, bin froh jeden kleinen wichtigen hinweis VORHER zu erfahren! Mein Chef hat mir gestern nen Auszug bezgl. dem Rechtsfachwirt hingelegt! ganz abgeneigt muss er demfall ja nicht sein ;) Ich will ja den beruf anderen gegenüber auch net schlecht machen, denn machen will/wollte ich ihn auch machen, aber lieber sehe ich den Tatsachen ins auge und mache mir nix vor! Der Rechwirt wird aber leider auch net überall anerkannt BLACKPEARL! Weisst du, es sind immer so kleinigkeiten, die es einem richtig erschweren! Bald stehen meine abschlussprüfungen an und dann muss ich meinem chef auch mal fakten auf den tisch legen können, um über die finanzierung zu sprechen! Ganz billig und alleine finanzieren kann ich es gleich als Ausgelernte nun auch net... Kann man sich die Unterschiede der drei Weiterbildungen vom Niveau so ungefähr vorstellen: 1. assessorreferenten jur. (FSH) 2. Rechtswirt 3. Rechtsfachwirt Liebes Grüßle, Sonja |
| 948 | Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht? |
| 30.05.2006 | Wieso werden eigentlich immer wieder irgendwelche alten Beiträge zitiert ohne eigenen Senf hinzuzuschreiben? |
| 948 | Wem hat der Abschluss zum Rechtswirt was gebracht? |
| 23.07.2006 | Antwort auf: @Gast Könntest Du, sobald Du Deine Unterlagen hast, ein paar Informationen zukommen lassen über den Rechtswirt. (Hatte ja gestern schon geschrieben, daß ich auch daran interessiert bin. Gestern war ich aber nur als Gast angemeldet (Paßwort zu Hause ;-) ) Kannst Du mir schon sagen, wie die Prüfungen ablaufen, gibt es auch mündliche? LG Claudia |
| 949 | Pfändung PKW - Halter unklar |
| 07.09.2005 | Hallo Leute, steh mal wieder mächtig im Regen..Hoffe, es kann mir jemand helfen. Haben grad die EV eines Schuldners bekommen, wo der keinen PKW angab. Nun hat aber der Mandant mitbekommen,dass Schuldner sich täglich mit nem wahrscheinlich recht neuem Audi auf den Weg zur Arbeit macht (Lohnpfändung läuft..bereits)...Jetzt sollt ich über ne Halteranfrage beim Zentralruf versuchen, den Halter zu ermitteln, da nicht sicher ist, ob Schuldner auch Halter ist, und meine Chefin keine Drittwiderspruchsklage riskieren möchte. Aber denkste, die Auskunft vom Zentralruf kam zwar prompt..aber die nannten mir nur die Haftpflichtversicherung. Dort werd ich ja wohl den Halter nicht erfahren sondern nur den Versicherungsnehmer, und die müssen ja nicht identisch sein. Hat irgendwer praktische Tips, wie ich sonst noch rausbekommen könnte, ob der Schuldner der Halter ist (soll halt schnell gehen, eine Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses, die ich vorschlug, dauert Chefin zu lange)..und wie man generell praktisch verfährt..z. B. auch, wenn sich rausstellt, dass das Auto eigentlich noch der Bank gehört..also, ob man da irgendwelche Anwartschaften pfänden kann, und dann für den Schuldner den Vertrag fortsetzen kann etc.. und wie man das macht.. Ich weiß, das sind ne ganze Menge Fragen, aber ich bin wirklich ziemlich am Ende mit meinem Latein, und wär über Hilfe sehr froh, danke...:-) |
| 949 | Pfändung PKW - Halter unklar |
| 07.09.2005 | kann man nich direkt ne halteranfrage machen... versuche morgen mal dran zu denken, im ordner zu gucken, glaube wir hatten da n baustein.... |
| 949 | Pfändung PKW - Halter unklar |
| 07.09.2005 | ja, danke, wär echt super, wenn du mir da weiterhelfen könntest :-) |
| 949 | Pfändung PKW - Halter unklar |
| 08.09.2005 | Bitte mal das Kennzeichen nennen (also die ersten Buchstaben)!!! |
| 949 | Pfändung PKW - Halter unklar |
| 08.09.2005 | Jede Stadt, Landkreis etc. hat eine Kfz-Zulassungsstelle. Und dort erfährst du aufgrund einer Halterabfrage auch wer Halter des Fahrzeuges ist. Einfach formlose Anfrage und berechtigtes Interesse nachweisen z. B. durch Kopie des Titels etc. |
| 949 | Pfändung PKW - Halter unklar |
| 08.09.2005 | Also..Halteranfrage an die Zulassungsstelle...ok...danke. @Sand: Weshalb fragst du??... |
| 949 | Pfändung PKW - Halter unklar |
| 08.09.2005 | und bitte daran denken, dass der Halter nicht auch der Eigentümer sein muss. Halter kann der Schuldner sein, Eigentümer z. B. eine Leasingfirma, die Ehefrau oder sonst wer. |
| 949 | Pfändung PKW - Halter unklar |
| 08.09.2005 | ja, das ist mir schon klar...Aber...wie verfährt man in so einem Fall...also..angenommen, der Halter ist unser Schuldner...wie mach ich dann weiter???...sowas hatte ich noch nie...:boah: |
| 949 | Pfändung PKW - Halter unklar |
| 08.09.2005 | Das ist sehr schwierig. Vor der Pfändung muss unbedingt eindeutig geklärt werden wer Eigentümer des Fahrzeuges ist, sonst kann das ganz schnell ins Auge gehen (Drittwiderspruchsklage und so). Soweit ich weiß ist eine Sicherungsübereignung bei der Kfz-Zulassungsstelle vermerkt. Hatte ich jedenfalls mal in einer Halterabfrage drin stehen. Ob das immer so ist, keine Ahnung. Hat der Schuldner denn das Auto bei eurer Mandantin gekauft oder bei einem Dritten? |
| 949 | Pfändung PKW - Halter unklar |
| 09.09.2005 | ja. da werd ich mal schauen, was ich bei der Zulassungsstelle rausbekomme. Danke für den Tip wege der Sicherungsübereignung. Also, gekauft hat der Schuldner das Auto bei Dritten. Soo..schönen Tag und schönes WE an alle :-) |
| 949 | Pfändung PKW - Halter unklar |
| 09.09.2005 | Wir haben im Computer die Adressen zu den einzelnen Städten gespeichert, dann hätte ich dir deine zuständige rausgesucht. Naja, euch auch ein schönes We |
| 950 | Sicherheitsleistung |
| 07.09.2005 | Hallo, wenn euch der Mdt. die Sicherheitslesitung in Höhe von 15.000,00 Euro überweisen hat. Was würdet Ihr jetzt machen? Bringe ich das bar zur Hinterlegungsstelle der AG, Rpflg oder aber kann ich das Geld auch überweisen, und ich bekomme dasnn die Hinterlegunsquittung per Post? Was ist mit der Vollmacht? Brauche ich nicht eigentlich eine gesonderte Hinterlegungsvollmacht? oh, in der Theorie ist alles so einfach.. |
| 950 | Sicherheitsleistung |
| 07.09.2005 | ich weiß ja nicht, was in eurer vollmacht drin steht... ist es nicht egal, wer das einzahlt... ruf doch einfach mal beim AG an, die Rechtspfleger sind immer schlauer ich glaube aber nicht, dass man das hintragen muss Beitrag wurde editiert (2005-09-07 20:36:58) |
| 950 | Sicherheitsleistung |
| 08.09.2005 | Einfach mal beim AG nachfragen, die helfen immer! |
| 950 | Sicherheitsleistung |
| 08.09.2005 | Das tät mich auch mal interessieren. Ich dachte immer, dass die Sicherheitsleistung nur bei der Hinterlegungsstelle entrichtet werden darf. Und jetzt hab ihr es auf eurem Konto... halt mich mal bitte auf dem Laufenden! |
| 950 | Sicherheitsleistung |
| 08.09.2005 | Ich hatte auch mal sowas tolles. Bin mit 32.000,00 € zum Gericht gelatscht, um dort beim Nachzählen zu erfahren, dass die Bank sich um 100,00 € verzählt hat. :boah: Aber denkt mal nicht, dass man das Geld da lassen kann und das fehlende Geld nachentrichtet. Nein, man muss alles wieder mitnehmen und wiederkommen. Ich also wieder mit dem ganzen Geld zurück zur Bank, die wieder nachgezählt. Die Banktante konnte sich Gott sei Dank erinnern was sie mir rausgegeben hat, da man so hohe Beträge ja nicht so oft hat. Die fehlenden 100,00 € eingesackt und mit dem ganzen Geld wieder zurück zum Gericht. ;-) In der Zahlstelle standen zwei Mann hinter mir, die mitgekriegt haben dass ich soviel Geld bei mir hatte. Angst....!!!! Ob das per Überweisung geht weiß ich auch nicht. Ich denke aber dass es in bar wesentlich schneller geht, da du den Hinterlegungsschein gleich mitnehmen kannst. |
| 950 | Sicherheitsleistung |
| 09.09.2005 | Danke, genau das wollte ich hören, in solchen momenten braucht man die praktische Erfahrung und keine theoretischen. Na wie gut, das sich die dame noch erinnerte, was wär, hätte sie es nicht getan. oh gott nicht auszudenken, was dann der chef denken mag |
| 950 | Sicherheitsleistung |
| 09.09.2005 | das hätte er dir bestimmt vom lohn abgezogen :-/ |
| 951 | Kostenrechtsfrage |
| 07.09.2005 | Wenn eine Vergleich geschlossen wurde, mit intigrierter Ratenzahlung. Bekomme ich dann eine Einigungsgebühr und eine Geschäftsgebühr für die Ratenzahlung? |
| 951 | Kostenrechtsfrage |
| 07.09.2005 | vielleicht ne blöde frage, aber warum solltest du eine geschäftsgebühr bekommen? |
| 951 | Kostenrechtsfrage |
| 08.09.2005 | Ja aber warum sollte man die Geschäftsgebühr nicht bekommen Kathrin? Vielleicht begründest du deine Frage auch? Die Sache hört sich ja nach den Gebühren außergerichtlich an. Und damit ich außergerichtlich einen Vergleich schließen kann muß ich doch erst einmal das Geschäft betreiben, und somit fällt doch die Geschäftsgebühr an! |
| 951 | Kostenrechtsfrage |
| 08.09.2005 | Also, sofern sich deine Parteien außergerichtlich geeinigt haben, bin auch ich der Meinung, dass euch dann Geschäfts- und Einigungsgebühr zustehen. |
| 951 | Kostenrechtsfrage |
| 08.09.2005 | axo sorry, war völlig im ger. verfahren drin... ja natürlich bekommst du auch die geschäftsgebühr! ich dachte nur irgendwie, weil du was von integrierter ratenzahlung geschrieben hast, bezog sich die gesch.geb. auf die ratenzahlung... |
| 951 | Kostenrechtsfrage |
| 09.09.2005 | ein außergerichtlicher Fall. Wir haben einen vergleichsvorschlag gemacht, der von der Gegenseite auch angenommen wurd und in diesem vergleich ist halt, zum Ausgleich der forderung, eine Ratenzahlungsvereinbarung mit eingebunden. MIr wurde irgendann mal gesagt, dass man für eine Ratenzahlung ein extra GG bekäme, da eine Ratenzahlungsveeinbarung eine gesonderte Angelegenheit wäre. Im Grunde müßte ich dann 2 RE fertigen, eine Gesch. und Einigung für die außergerichtl. Tätigkeit und ene Geschäftgeb für die Ratenzahlungsvereinbarung? Oder |
| 951 | Kostenrechtsfrage |
| 09.09.2005 | Interessante Sache, Funny. Aber wo steht das geschrieben? Tät mich auch sehr interessieren... |
| 951 | Kostenrechtsfrage |
| 09.09.2005 | Deswsegen frage ich ja..denn ich weiss nicht ob es so stimmt oder ob es einfach nur gilt, wenn bsp. ein Verfahren läuft und dann eine Ratenzahlung vereinbart wird. |
| 951 | Kostenrechtsfrage |
| 09.09.2005 | Ich weiß nur, dass es nach BRAGO immer streitig war, ob nun eine Vergleichsgebühr bei einer Ratenzahlungsvereinbarung entstanden ist oder nicht. Ich denke, es gibt keine zwei Geschäftsgebühren. Wie das nach RVG aussieht, weiß ich leider nicht. Aber ich denke, es gibt nur eine Geschäftsgebühr. Man kann doch auch mehr als die Mittelgebühr in Ansatz bringen und diese erhöhte Gebühr dann mit dem Abschluss/Fertigung der Ratenzahlungsvereinbarung begründen. So würde ich das machen. |
| 951 | Kostenrechtsfrage |
| 17.09.2005 | Meine Meinung zu diesem Fall ist wie folgt: Wenn ein Vergleich geschlossen wurde mit gleichzeitig integrierter Ratenzahlung dürften nur eine Geschäfts- und eine Einigungsgebühr entstehen. Wurde aber ein Vergleich geschlossen eine Zahlung nur i.H.v. z. B. 3.000 EUR zu zahlen in einer Summe, dann fallen natürlich auch die obigen Gebühren an. Aber wenn der Schuldner dann aber kommt und fragt später nochmal nach, weil er die Zahlung zum vereinbarten Termin geleistet hat, ob er nicht eine Ratenzahlung leisten kann, dann fällt m. E. nochmal eine Einigungsgebühr an. Gruß Beate |
| 951 | Kostenrechtsfrage |
| 17.09.2005 | Du kannst nur eine Geschäftsgebühr und eine Einigungsgebühr kriegen. Ihr habt den Vergleich mit Ratenzahlungsvereinbarung gemacht, das läuft dann unter einer Angelegenheit . Wenn ihr den Vergleich macht und auch später im Rahmen einer ZV (wenn der Vergleich ein vollstreckbarer Titel geworden ist) eine Ratenzahlungsvereinbarung macht, kannste noch die 0,3 Gebühr für ZV plus Einigungsgebühr für Ratenzahlungsvereinbarung abrechnen - dann ist es ja wieder eine neue Angelegenheit. Also im Grunde genommen schließe ich mich da mehr oder weniger Beates Meinung an. Beitrag wurde editiert (2005-09-17 18:45:26) |
| 952 | Kostenfestsetzung bei Widerklage |
| 07.09.2005 | und schon wieder eine Frage: VKU-Sache, unser Mandant wurde auf SchE verklagt (und seine Haftpflicht natürlich auch)...wir waren dann letztlich für die Anwälte unserer Haftpflichtvers. als Unterbevollmächtigte tätig, haben also die Termine wahrgenommen..und gleichzeitig waren wir für den Mandanten Widerkläger (Widerklage Rechtsschutzvers.)..Wir haben gewonnen und nun großes Rätselraten im Kostenfestsetzungsverfahren. Ich geh ja mal davon aus, dass da EIN KFA gestellt werden muss mit den zusammengerechneten Streitwerten (haben die Anwälte der Haftpflichtversicherung erledigt, die auch gleichzeitig gegenüber der Haftpflicht abgerechnet haben und vereinbarungsgemäß die Gebühren hälftig an uns ausgezahlt haben)...Nun muss ich ja aber für die Widerklage der RS doch eigentlich was zurückzahlen, denn die Kosten muss doch der Gegner tragen..oder??..blick ich echt nicht richtig durch..Wie geht man da vor??? Eigenen KFA will das Gericht, dass wir den zurücknehmen...mit der Begründung ..im übrigen dürften die Kosten eines gesonderten PVfür die Widerklage nicht festsetzbar sein ...Finde einfach nix in unserer Literatur, was mir da weiterhilft...Für Ratschläge wär ich sehr dankbar.. gute Nachti..:-) |
| 953 | Abrechnung in Unfallsachen |
| 08.09.2005 | Hallo, ich hoffe, mir kann jemand helfen. Habe die entstandenen Kosten der Mandnatschaft gegenüber der gegenerischen Haftpflichtversicherung abgerechnet. Diese meint nun, dass es nicht geht, wenn man pauschal Telefonkosten und konkrete Fahrtkosten abrechnet? Aber warum soll das nicht gehen? Und wieviel Cent pro Kilometer kann man den ansetzen? Die Versicherung meint, in die Unkostenpauschale fallen auch die Fahrtkosten zum RA, Fahrtkosten Polizei und Fahrtkosten zwecks Reparatur usw. Simmt das??? |
| 953 | Abrechnung in Unfallsachen |
| 08.09.2005 | Eigentlich stimmt das schon. Die Kostenpauschale (i.d.R. 20,00 bzw. 25,00 EUR) soll die Aufwendungen der Mandantschaft abgelten. Dazu zählen eben die Fahrten zum Arzt, Anwalt, etc. oder Telefonate. Sind die Aufwendungen höher als die Pauschale von 20,00 oder 25,00 EUR, kann man die Pauschale durchaus erhöhen, muss es aber genau begründen, warum die übliche Pauschale die Aufwendungen nicht abdeckt. Wir haben die Erfahren leider auch schon öfter machen müssen. |
| 954 | Hauptsacheerledigung |
| 08.09.2005 | Hallo, ich habe eine Gebührenfrage. Wir haben in einer Sache die Hauptsacheerledigung erklärt, nachdem das Sozialamt die offenen Mieten beglichen hatte. Wir haben den Antrag gestellt, dass die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Bekomme ich noch eine zusätzliche Gebühr zur Verfahrensgebühr (z. B. hälftige Terminsgebühr)? Mein Chef sagte, in der BRAGO hätte es das gegeben (5/10 Verhandlungsgebühr). Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte. Danke |
| 954 | Hauptsacheerledigung |
| 08.09.2005 | Wenn die Hauptsache für erledigt erklärt wurde und über die Kosten verhandelt wird, entsteht eine besondere Terminsgebühr, aber nur nach dem Streitwert der Kosten. (vgl. RVG-Kommentar Gerold/Schmidt/v.Eicken, 16. Auflage, § 15 Rd.-Nr. 162). Das war auch schon bei der BRAGO so. |
| 954 | Hauptsacheerledigung |
| 08.09.2005 | Aber hier wurde eben nicht verhandelt. Es erging nur ein Beschluss, wonach die Beklagte die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. |
| 954 | Hauptsacheerledigung |
| 08.09.2005 | Beschreib doch mal kurz den Weg des Verfahrens in Stichpunkten... |
| 954 | Hauptsacheerledigung |
| 08.09.2005 | Also, wir haben Räumungsklage erhoben. Dann hat das Sozialamt dem Gericht gegenüber die Übernahme der Mietrückstände erklärt, woraufhin wir den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt und Kostenantrag gestellt haben. Dann erging Kostenbeschluss zu Lasten der Beklagten. Jetzt muss ich die Kostenfestsetzung machen. |
| 954 | Hauptsacheerledigung |
| 09.09.2005 | Also ich würde sagen, dass hier keine Terminsgeb. entstanden ist. Hier war ja noch nicht einmal ein schriftl. Vorverfahren bzw. Termin anberaumt... Aber wenn du dir nicht sicher bist, immer die vollen Gebühren abrechnen, wenns falsch ist, bekommst es eh zurück :-P lg |
| 954 | Hauptsacheerledigung |
| 09.09.2005 | Ich sehe hier keine Terminsgebühr, und zu BRAGO Zeiten gab es so was auch nicht, sondern nur dann wenn der Rechtsstreit über die Kosten weitergeht. wie irene schon sagte. |
| 954 | Hauptsacheerledigung |
| 09.09.2005 | Ich sehe es auch so. Wenn überhaupt keine Verhandlung stattgefunden hat, dann gibt es auch keine Terminsgebühr. Nach der BRAGO gab es auch keine Verhandlungsgebühr. |
| 954 | Hauptsacheerledigung |
| 08.10.2005 | Hallo, das würde bedeuten hier gibt es nur eine Verfahrensgebühr. Habe hier einen ähnlichen Fall. Der Beklagte hat die Forderung gezahlt, nach dem er mit einem unserem Anwälte telefoniert hat. Der RA hat auf dem Telefonzettel außergerichtliche Einigung vermerkt, sonst nix weiter. Der Gütetermin wurde aufgehoben, so dann erging ein Beschluss über die KOsten. Dort steht drin, dass der Beklagte die Kostenlast anerkannt hat (gem. § 91a ZPO nach billigem Ermessen). Ich bin also hier der Meinung, dass nur eine Verfahrensgebühr entsteht. Zu BRAGO-Zeiten war es jedenfalls so, dass bei Hauptsachenerledigung und das Gericht die Kosten nach billigem Ermessen entschied nur eine Prozessgebühr entstand. Ich hoffe ihr könntet mir Montag antworten. Dank Bea |
| 954 | Hauptsacheerledigung |
| 09.10.2005 | Terminsgebühr für die Besprechung mit dem Beklagten und Einigungsgebühr |
| 954 | Hauptsacheerledigung |
| 10.10.2005 | Wenn mit der Gegenseite telefoniert wurde, entsteht eine Terminsgebühr!! (siehe Vorbemerkung 3.3). Auch ein Telefonat ist eine Besprechung . |
| 954 | Hauptsacheerledigung |
| 10.10.2005 | Hallöchen, vielen lieben Dank an Euch alle, habs geschnallt. Manchmal verwirrt das RVG mich noch ganz schön, obwohl es nun bereits seit über einem Jahr aktuell ist. Erst hatte ich kaum Fälle nach dem RVG abzurechnen und jetzt werde ich fast erschlagen davon. Nochmals vielen vielen Dank, wenn es dieses Forum nicht gebe, dann würde ich glatt manchmal in die Tischkante beißen. Liebe Grüße Bea |
| 954 | Hauptsacheerledigung |
| 12.10.2005 | ich weiß schon gar nicht mehr wies in der BRAGO war, teilweise, denn RVG find ich einfacher und die Bezeichnungen sind nicht so verwirrend |
| 954 | Hauptsacheerledigung |
| 12.10.2005 | Hallo Kathrin, vorher war ich in einer Kanzlei da hatte ich kaum RVG-Fälle, sondern nur BRAGO. Jetzt dagegen werde ich regelrecht überfallen / überschüttet damit. Gruß Beate |
| 955 | Pfändung / Zwangsversteigerung |
| 08.09.2005 | Suchen nach Möglichkeiten um für unsere Mandantschaft an ihr Geld zu kommen. Titel sind vorhanden. Schuldner besitzt Haus. Forderungen wurden mittel Zwangssicherungshypothek eingetragen. Zwangsversteigerungstermin hat nichts ergeben – kein Gebot. Im Grundbuch ist eine Grundschuld einer Bank in Höhe von 80000,00 Euro sowie eine Grundschuld des Bruders des Schuldners in Höhe von 80000,00 Euro eingetragen. Die erste Grundschuld wird durch den Bruder des Schuldners bedient. Wir gehen davon aus, dass die zweite Grundschuld ohne finanziellen Hintergrund zur Sicherung durch den Bruder eingetragen wurde. Wir hoffen auf Hilfe und bedanken uns jetzt schon. |
| 955 | Pfändung / Zwangsversteigerung |
| 08.09.2005 | Die gleiche Frage wurde im RENO-Forum beantwortet |
| 956 | Hitzefrei!!! |
| 08.09.2005 | Ich liebe meine Kanzlei - wir haben heute hitzefrei !!! 8-) |
| 956 | Hitzefrei!!! |
| 08.09.2005 | Na dann viel Spaß!!! Kann hier leider nicht weg weil mein Cheffe im Urlaub ist. Der hat´s gut. :-( |
| 956 | Hitzefrei!!! |
| 08.09.2005 | hitzefrei? alle? den ganzen tag? das kann ja gar nich sein |
| 956 | Hitzefrei!!! |
| 09.09.2005 | Hier gibts das leider auch nicht mehr... Aber meine Kollegin hat mir gestern erzählt, dass der Vorgänger von unserem Notar öfters, wenn keine Termine mehr anstanden, den Mitarbeitern alle Hitzefrei gegönnt hat. Mal nur Stunde, mal 2, mal mehr... Will auch..................... |
| 956 | Hitzefrei!!! |
| 09.09.2005 | @KathrinL: Ja, alle, aber nich den ganzen Tag - erst ab 16.00 Uhr, immerhin 2 Stunden früher als sonst Schluss. |
| 956 | Hitzefrei!!! |
| 09.09.2005 | wir bekommen hier nie hitzefrei... Überstundenabbau vielleicht.. *seufz* und es regnet auch! |
| 956 | Hitzefrei!!! |
| 09.09.2005 | Hä, Regen? Wo kommst denn du her? Hier in Sachsen ist eine brütende Hitze. |
| 956 | Hitzefrei!!! |
| 09.09.2005 | im Süden soll es heute geregnet haben, bei uns (Nord-Niedersachsen) auch nicht, aber haben irgendwie Wolken Hitzefrei kann ich mir nicht leisten, hab genug zu tun |
| 957 | Zwischenprüfung |
| 08.09.2005 | Auch ich suche Unterlagen oder Hilfen für die Vorbereitung zur Zwischenprüfung im Januar 2006. Wer kann mir helfen? |
| 957 | Zwischenprüfung |
| 08.09.2005 | Also mir haben meine Aufzeichnungen (Hefte etc.) und die Schulbücher damals vollkommen ausgereicht. Was suchst denn bestimmtes? |
| 957 | Zwischenprüfung |
| 08.09.2005 | Ich suche nichts bestimmtes. eigentlich habe ich jetzt schon Panik davor. Bin Umschülerin schon 41 und ich musste ins zweite Lehrjahr einsteigen. Auflage der BfA für diese Maßnahme und dann war ich noch 4 Monate krank. Schwierigkeiten habe ich in der Gebührenrechnung. |
| 957 | Zwischenprüfung |
| 08.09.2005 | Was fällt dir denn daran genau schwer? |
| 957 | Zwischenprüfung |
| 09.09.2005 | kannst mir gerne - auch per mail (kathrin_l@yahoo.de) - fragen stellen.. die schulfälle kenne ich sehr gut zu genüge! |
| 957 | Zwischenprüfung |
| 09.09.2005 | Also ich schlage vor, Du besorgst Dir das RVG für Anfänger, noch besser erklären kann das keiner |
| 957 | Zwischenprüfung |
| 09.09.2005 | das stimmt Funny |
| 957 | Zwischenprüfung |
| 10.09.2005 | An Literatur besitze ich glaube so ziemlich alles. Ich bin in meiner Stadt auch die einzige und habe keine Möglichkeit mit jemandem gemeinsam zu üben bzw. zu lernen. Im RVG fällt es mir schwer, die richtigen Gebühren zu erkennen. Was wurde alles gemacht wurde verglichen, wurde eine Einigung erzielt, Berufung usw.. Auch Familie und Schule unter einen Hut zu bringen ist nicht so einfach. Vielleicht ist ja jemand in so einer ähnlichen Situation. |
| 957 | Zwischenprüfung |
| 11.09.2005 | ja und hast du denn auch den RVG für Anfänger? :-) der ist wirklich gut! ich finde beim RVG ist es einfacher als BRAGO Beitrag wurde editiert (2005-09-10 22:04:32) |
| 957 | Zwischenprüfung |
| 11.09.2005 | Ja habe ich und mit der BRAGO muss ich garnicht arbeiten.Ist nicht mehr im Lehrplan. Ich werde auf dein Angebot zurückkommen und wenn ich nicht mehr weiter weiß mich per mail an dich wenden.danke für dieses Angebot. :-) |
| 957 | Zwischenprüfung |
| 11.09.2005 | Man kann eine ganze Bibliothek haben, wenn nicht die richtige Literatur dabei ist, dann wird das eh nichts. Daher mein Ratschlag, RVG für Anfänger. Damit Du überhuapt erst einmal verstehst, was du da machen sollst. Ich persönlich finde das RCG einfach, da die Gebürehn schon aussagen, was passiert ist. Verfahrensgebühr, gerichtl. verfahren nur noch die richtige nr. suchen Terminsgebhr, aha es hat ein Termin stattgefunden, oder auch die Parteien haben sie besprochen, eben ein Termin Einigungsgebühr, die Parteien haben sich vergleichen können. ect außergeritklich st das genauso Geschäftsgebühr ist für das Betreiben des Geschäftes also Aufforderungschreiben ect. unsw. unsw. |
| 957 | Zwischenprüfung |
| 11.09.2005 | ich finde es auch gut, dass jetzt alles verfahrensgebühr heißt, weil z.B. die Erhöhung für Auftraggeber daher verständlicher ist und man muss sich nicht mehr merken, dass nur die 1. Geb. erhöht wird @Püppi: kein Problem, ich kann dir das gerne erklären |
| 958 | Erforderliche Genehmigungen Grundstückskaufvertrag |
| 09.09.2005 | Hallo! Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen. Ich bereite gerade einen Kaufvertrag über ein Grundstück in Görlitz vor. Das Haus steht unter Denkmalschutz. Welche Genehmigungen muss ich dem Gericht zur Umschreibung mit einreichen und somit auch zur Fälligkeitsvoraussetzung machen? Wo kann ich die einholen? Ich hab schon mit der Rechtspflegerin gesprochen, aber die war nicht so richtig hilfsbereit. Danach bräuchte ich: - Grundstücksverkehrsgesetz (laut der Rechtspflegerin muss ich die Einholen wg. der Lage und Größe), - GVO (wann benötige ich die denn genau und wann nicht)? - Vorkaufsrecht der Stadt/Gemeinde nach BauGB? - Genehmigung der Denkmalschutzbehörde (gibt’s hier auch landesrechtliche Vorkaufsrechte wie in Sachsen-Anhalt? Wer kann mir §§ nennen?) - dann gebe es lt. der Rechtspflegerin noch Genehmigungen nach dem Wassergesetz, der Landestalsperrenverwaltung und eine nach dem Waldgesetz ??? Dazu konnte sie mir aber keine Auskunft geben ob ich die brauche und wenn ja wer die erteilt und nach welchen §§ die beantragt werden müssen… Welche speziellen landesrechtlichen Genehmigungen und Vorkaufsrechte müsste ich noch beachten? Ist sonst noch was zu beachten? Kann mir jemand weiterhelfen??? Danke :-) Hab normalerweise ja nichts mit Sachsen zu tun und so steh ich momentan ziemlich auf dem Schlauch… LG Andrea |
| 958 | Erforderliche Genehmigungen Grundstückskaufvertrag |
| 09.09.2005 | Hallo Andrea, habe die Frage heute vormittag an Notariat Ulrich Henkes Dresden Telefon 0351 / 315 780 Fax 315 78 41 gefaxt und gerade ruft Herr Henkes an und will Deine Tel.-Nr. zwecks Antwort. habe ihm gesagt, dass ich die nicht habe und entspr. Mail schicke. Soll Dir schrieben, dass Du in seinem Büro anrufen kannst; er und Frau Schneider wissen Bescheid und haben da auch seit 3 Tagen eine Negativliste, aus der hervorgeht, welche GEmarkungen keine Talsperren-Genehmigung usw. brauchen und bei welchen Adressen diese u. sonst. Genehm. / Bescheide einzuholen sind. Am besten, Du rufst unmittelbar in dem Büro in Dresden an und fragst nach Frau Schneider. LG Martin Filzek |
| 958 | Erforderliche Genehmigungen Grundstückskaufvertrag |
| 09.09.2005 | Wow - super! Vielen vielen Dank!!! Ich versuch direkt dort anzurufen! :-) Schönes Wochenende schon mal an alle die noch hier sind... |
| 958 | Erforderliche Genehmigungen Grundstückskaufvertrag |
| 09.09.2005 | :-) Frau Schneider hat mir echt super lieb weitergeholfen!!! :-) Noch einmal vielen vielen Dank!!! :-) |
| 958 | Erforderliche Genehmigungen Grundstückskaufvertrag |
| 09.09.2005 | wieso weiß die rechtspflegerin das nicht? und wieso kann die dir nicht sagen, wo du die einholen musst?! also die GVO genötigt man nur, wenn seit 1970 glaub ich keine Auflassung erfolgt ist, also das Grundstück nicht den Eigentümer gewechselt hat, weil wenn ja, dann wurde sie schon eingeholt und wird nicht mehr benötigt, was die für einen sinn hat, weiß ich aber auch nicht |
| 958 | Erforderliche Genehmigungen Grundstückskaufvertrag |
| 12.09.2005 | Dann hat sich das mit der GVO ja schon mal erledigt, der Eigentümer hat das Grundstück nämlich erst vor 5 Jahren gekauft. Danke :-) Ich denke mal die Rechtspflegerin wusste das genau... nur sie wollte nicht... Sie hat gemeint: Solche Anfragen würde sie nie vorab beantworten. Wir sollten dann danach auf Zwischenverfügungen warten. Ähm, ich hab dann mal leise angemerkt, dass ich das ein oder andere ja vielleicht als Fälligkeitsvoraussetzung aufnehmen sollte, aber das war ihr dann egal... Hier unter dem Link http://www.dnoti.de/DOC/2005/vorkaufsrechte.pdf hab ich jetzt auch noch mal ne Aufstellung aller Bundesländer gefunden. Das find ich richtig gut :-) |
| 958 | Erforderliche Genehmigungen Grundstückskaufvertrag |
| 12.09.2005 | hm,was hastn du für ne Fälligkeitsvoraussetung für die Aufl.vorm? wir haben da nie eine, die wird immer gleich nach Beurkundung eingereicht, im Gegenteil die Vorm. ist Voraussetzung für die Zahlung |
| 958 | Erforderliche Genehmigungen Grundstückskaufvertrag |
| 12.09.2005 | Ich denke mal hier handelt es sich um ein Missverständnis… Die Vormerkung wird bei uns auch immer dann eingereicht, sobald sie eingereicht werden kann (wenn z.B. Genehmigung des vertretenen Verkäufers vorliegt) oder wenn keine Genehmigung fehlt, dann sofort nach Beurkundung. Mit Fälligkeitsvoraussetzungen meint ich die für die Kaufpreiszahlung. Ich kann ja dem Käufer erst die Fälligkeitsmitteilung schicken, wenn z.B. alle Genehmigungen und Vorkaufsrechtserklärungen (vor allem halt solche, wie jetzt die in Sachsen, die Grundbuchsperre verursachen) vorliegen, wenn alle Löschungsunterlagen für zu löschende Rechte vorliegen und wenn die Auflassungsvormerkung eingetragen bzw. die Eintragung sichergestellt ist… Und da mein Chef den allgemeinen Satz: „Kaufpreis wird fällig wenn alle etwa erforderlichen Genehmigungen vorliegen…“ nicht ausstehen kann, muss ich halt VOR der Beurkundung wissen, welche Genehmigungen u.s.w. ich brauche… |
| 958 | Erforderliche Genehmigungen Grundstückskaufvertrag |
| 12.09.2005 | aah sorry, ich war gedanklich schon bei der Auflassung, natürlich brauchst du die Gen. erst bei der Auflassung und nicht schon bei der Vorm.... axo ja, aber man kann das doch nicht wissen, wir hatten neulich ein Waldgrundstück in Schleswig-Holstein, ich hab da gar nicht dran gedacht, dass da was anderes sein kann und folglich stand es auch nicht im Vertrag drin, also haben wir ne Verfügung bekommen und bei der Rechtspflegerin angerufen und die hat uns aufgeklärt (Wer, Wo...) und dann haben wir die nachgeholt. |
| 958 | Erforderliche Genehmigungen Grundstückskaufvertrag |
| 13.09.2005 | Ja, dacht ich mir ;-) Na ja, ich denke es kommt immer auf den Wert an, für den verkauft wird... Bei kleineren Summen würd ich auch nicht vorher alles abklären wegen aller Genehmigungen, aber hier in dem Fall finde ich es schon besser... Aber guck dir mal die Seite vom DNotI an (unter Arbeitshilfen: http://www.dnoti.de/DOC/2005/vorkaufsrechte.pdf) Da findet man eine Aufstellung aller landesrechtlichen Vorkaufsrechte... Und auch im Buch Notariatskunde ist einiges dazu geschrieben... Na ja, jetzt weiß ich es auch *g* Hätt ja auch mal vorher drauf kommen können 8-) |
| 958 | Erforderliche Genehmigungen Grundstückskaufvertrag |
| 13.09.2005 | ja das finde ich super, habe ich gleich gespeichert und es ins büro mitgenommen... werde es dann meine Kollegin auch geben, weil unser Notariatskundebuch schon so alt ist und da wohl nich alles neues drin steht. Aber diese Rechtspflegerin war ja wohl voll daneben, wenn mich einer nett anruft dann gebe ich doch wohl Auskunft und piff da nich rum |
| 958 | Erforderliche Genehmigungen Grundstückskaufvertrag |
| 22.09.2005 | Ja, das stimmt, die Rechtspflegerin da ist wirklich daneben... Hatt mich ja schon ge?¤rgert weil die mir keine Auskunft wegen einem noch abzuschlie??enden Vertrag gegeben hat. WIr hatten aber bzgl. des Grundst??cks schon mal vorab ne Grundschuld eintragen lassen und vor ein paar WOchen kam zu uns die Eintragungsnachricht - mit dem Vermerk, dass die ??brigen Beteiligten von dort aus benachrichtigt werden. Gestern hat einer der Beteiligten angerufen und gefragt ob wir wegen der GRundschuld bei Gericht mal nachh?¶ren k?¶nnen. Der war dann ganz erstaunt als ich ihm gesagt hab, dass die schon seit 6 Wochen oder so eingetragen ist. Weder Eigent??mer, noch SChuldner noch Gl?¤ubiger haben irgendwas vom Gericht bekommen. Kein AUszug, keine Eintragungsnachricht - nix. Da hab ich wieder angerufen und nur gesagt bekommen: Wenn wir schreiben wir haben die Sachen rausgeschickt, dann ist das auch passiert. Neue Nachrichten schicken sie nicht. Dann sollten wir halt noch mal Grundbuchausz??ge bestelle. Die w??rden dann wieder extra in REchnung gestellt... Da wurde ich dann auch mal leicht unfreundlich am Telefon... :rot: Aber zum Gl??ck ist das ja von uns aus weit weg und ich hab mich nicht oft mit denen rumzu?¤rgern... Grrrrrr... Aber ich find das unm?¶glich von denen... |
| 958 | Erforderliche Genehmigungen Grundstückskaufvertrag |
| 22.09.2005 | hätte doch gereicht die Eintragungsnachrichten zu kopieren und den Beteiligten zu schicken, da brauchst du doch keinen ganzen Auszug anzufordern, es sei denn die wollen das, dann müssen sie aber auch die kosten tragen |
| 958 | Erforderliche Genehmigungen Grundstückskaufvertrag |
| 22.09.2005 | Ja klar, das hab ich ja auch gemacht... Nur die Gläubigerin will einen vollständigen Auszug. Den hatten wir mit dem Eintragungsantrag schon beantragt, nur haben wir den nie bekommen und die Bank auch nicht... aber das Gericht hat ihn schon vor Wochen berechnet... |
| 958 | Erforderliche Genehmigungen Grundstückskaufvertrag |
| 22.09.2005 | axo, also die haben einen GB-Auszug geschickt und berechnet, aber er kam nie an... tja, is doch deren bier oder? |
| 958 | Erforderliche Genehmigungen Grundstückskaufvertrag |
| 26.09.2005 | Ja, das hat ich ja auch gedacht. Aber wir haben den Auszug beantragt für die Bank. AG sagt, sie haben ihn rausgeschickt. Bank sagt, sie haben ihn nie bekommen. Hat daher Geld noch nicht ausgezahlt. Bank sagt über Mandant: Der Notar ist schuld. Und ich hatte den Ärger... grrrrrr... Aber die Sache mit der Grundschuld hat sich mittlerweile erledigt. Bin mal gespannt wie der Kaufvertrag läuft... |
| 958 | Erforderliche Genehmigungen Grundstückskaufvertrag |
| 30.05.2006 | Antwort auf: Dann hat sich das mit der GVO ja schon mal erledigt, der Eigentümer hat das Grundstück nämlich erst vor 5 Jahren gekauft. Danke :-) Ich denke mal die Rechtspflegerin wusste das genau... nur sie wollte nicht... Sie hat gemeint: Solche Anfragen würde sie nie vorab beantworten. Wir sollten dann danach auf Zwischenverfügungen warten. Ähm, ich hab dann mal leise angemerkt, dass ich das ein oder andere ja vielleicht als Fälligkeitsvoraussetzung aufnehmen sollte, aber das war ihr dann egal... Hier unter dem Link http://www.dnoti.de/DOC/2005/vorkaufsrechte.pdf hab ich jetzt auch noch mal ne Aufstellung aller Bundesländer gefunden. Das find ich richtig gut :-) Hier gibts die aktuellen Listen für Genehmigungen/Vorkaufsrechte in ALLEN Bundesländern zum kostenlosen Download: http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=1120 |
| 958 | Erforderliche Genehmigungen Grundstückskaufvertrag |
| 31.05.2006 | ich würde einfach immer ganz nett den Rechtspfleger anrufen.. dann braucht man nicht groß zu prüfen, ob das bei dem jeweiligen Grundstück nun zutrifft oder nicht.. |
| 958 | Erforderliche Genehmigungen Grundstückskaufvertrag |
| 31.05.2006 | Habe den im Beitrag von Gast genannten foreno-Link besucht und weiß nicht, wie man die drei Dateien herunterladen soll. Durch Anklicken weder der roten noch der blauen Überschriften passiert etwas. Wie geht das Herunterladen? |
| 958 | Erforderliche Genehmigungen Grundstückskaufvertrag |
| 31.05.2006 | stimmt, irgendwie is da kein Link dahinter.. |
| 958 | Erforderliche Genehmigungen Grundstückskaufvertrag |
| 31.05.2006 | Hab grad mal geguckt - das bei Foreno ist mein Beitrag... Also den Link für den Download der Dateien sieht man wohl nur wenn man dort registriert und angemeldet ist. Dann erscheint in jedem Beitrag automatisch die Downloaddatei. Ich hab sie aber selbst auch nur beim DNotI runtergeladen - da gibts sie auch... |
| 958 | Erforderliche Genehmigungen Grundstückskaufvertrag |
| 01.06.2006 | ich bin angemeldet... und es geht trotzdem nicht.. ah jetzt geht es, darunter erscheint dann ein Link zum downloaden Beitrag wurde editiert (2006-06-01 07:39:49) |
| 958 | Erforderliche Genehmigungen Grundstückskaufvertrag |
| 01.06.2006 | ich frage mich nur, woher man immer die Adressen haben soll, das wäre auch mal toll, wenns da mal ne Aufstellung gäbe |
| 959 | Pfändung wg. laufender Unterhaltsansprüche nach $ |
| 09.09.2005 | Ich muss hier nach dem Sonder-§ 850 d ZPO pfänden, da der Gegner unter der Pfändungsfreigrenze liegt. Mit der normalen Pfändung kommen wir nicht durch. Gibt es hier ein Formularvordruck? oder kann mir jmd. helfen? Beim Gericht habe ich nur spärliche Auskunft erhalten. Über eine Antwort würde ich mich freuen. Danke Schnute! |
| 959 | Pfändung wg. laufender Unterhaltsansprüche nach $ |
| 09.09.2005 | Ich nehme dafür einfach den Vordruck, der für § 850 c gedacht ist und ändere ihn entsprechend um (im PC). Es gibt halt leider nicht für alles Vordrucke. Aber vielleicht hat ja jemand einen. |
| 959 | Pfändung wg. laufender Unterhaltsansprüche nach $ |
| 09.09.2005 | aha... vielleicht kannst du mir das ja mailen (weil ich bin noch nicht sooooo firm mit dem pfänden).... :rot: |
| 959 | Pfändung wg. laufender Unterhaltsansprüche nach $ |
| 09.09.2005 | antwort erhalten: Antrag: http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/ZP313a.pdf Beschluss: http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/ZP313.pdf |
| 960 | Lebensversicherung pfänden |
| 09.09.2005 | Hab ein Problem, also wir haben ein Schuldner, der die e.V. abgegeben hat und daraus konnte ich entnehmen, dass er einige Lebensversicherungen zu laufen hat. Hab dann gleich nen PfüB gemacht und bekomme jetzt die Drittschuldnererklärung: 1. Versicherung: -Pfändung vorgemerkt -Ein widerrufliches Bezugsrecht zugunsten eines Dritten besteht für die Leistungen im Todesfall Frage: Kann ich nicht irgendwie da weiter reinpfänden??? 2. Versicherung: - Pfändung vorgemerkt - Die Versicherung musste wegen Beitragsrückstands gemahnt und gekündigt werden. Sie besteht derzeit mit der beitragsfreien Versicherungssumme von 9.454,00 € weiter. - Forderung ist auch nicht für andere Gläubiger gepfändet Frage: wie vor :-) Danke schonmal |