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| 960 | Lebensversicherung pfänden |
| 09.09.2005 | Na so weit ich weiss, kann man auch das Kündigungsrecht und Widerrrufsrecht pfänden.. aber frag mich nicht wie das in der Praxis funktioniert....bis jetzt musste ich das noch nicht tun.. |
| 960 | Lebensversicherung pfänden |
| 09.09.2005 | Kann ich nicht einen GV mit der Wegnahme der Versicherungspolice beauftragen, oder sowas? Aahh ich hab sowas doch auch noch nie gemacht... |
| 960 | Lebensversicherung pfänden |
| 09.09.2005 | nee ok, geht nicht, hab ich gerade nachgelesen *grummel* |
| 960 | Lebensversicherung pfänden |
| 09.09.2005 | Wieso geht nicht? Ich habe immer einen PfüB beantragt, in dem auch das Kündigungsrecht des Schuldners gegenüber der Versicherung gepfändet wurde. Nachdem die Pfändung erfolgt ist, habe ich den Gerichtsvollzieher beauftragt, die Versicherungspolice beim Schuldner zu pfänden. Bisher habe ich die Police immer bekommen. |
| 960 | Lebensversicherung pfänden |
| 09.09.2005 | Ach, ich bin durch´n Wind und les mal wieder nicht richtig. Hab gedacht, dass die Versicherungssumme 3.579 € nicht übersteigt, aber das hat die Versicherung ja gar nicht angekreuzt.. mööööp Muss ich irgendwas beachten, wenn ich den GVZ beauftrage (muss irgendwas besonderes drinstehen) oder läuft das so wie Wegnahme eines Sparbuchs ? DAS hab ich nämlich schon mal gemacht! |
| 960 | Lebensversicherung pfänden |
| 09.09.2005 | Ich nochmal... Und was ist mit Fall 2? Wenn die Versicherung eh schon gekündigt wurde und die beitragsfreie Versicherungssumme in Höhe von 9. ...€ weiterbesteht, warum zahlen die dann nicht an uns? Muss ich da auch noch nen extra Antrag losschicken? Oh man, ZV ist so gar nicht mein Ding... |
| 960 | Lebensversicherung pfänden |
| 09.09.2005 | Ok, danke, juchhuuuu jetzt weiß ich Bescheid! |
| 960 | Lebensversicherung pfänden |
| 09.09.2005 | Antwort auf: Ok, danke, juchhuuuu jetzt weiß ich Bescheid! ja und wie nu? |
| 960 | Lebensversicherung pfänden |
| 11.09.2005 | Am besten, das steht im PfüB schon mit drin: An den GVZ ergeht die Anordnung, die Versicherungspolice bei Zustellung an den Schuldner bei diesem einzuziehen. Dann muss der GVZ das mal gleich erledigen. Anderenfalls verweist du per Anschreiben den zuständigen GVZ auf den PFÜB (mit dem mitgepfändeten Herausgabeanspruch und Kündigungsanspruch) und beauftragst ihn gesondert, die Police zu holen. Wenn der Schuldner behauptet, diese nicht zu haben, soll er darüber die EV abgeben und bei der Versicherung eine Verlustmeldung machen. Dann müsste alles klappen. Kündigen müsst ihr dann gegenüber der Versicherung mit der Aufforderung zur Abrechnung und Auszahlung des Rückkaufwertes. Mehr fällt mir spontan nicht ein. Wenn jemandem auffällt, was fehlt, bitte noch ergänzen. |
| 960 | Lebensversicherung pfänden |
| 12.09.2005 | sie hat doch schon geschrieben, das sie weiß wies geht.. aber noch keine antwort auf meine frage was? bekommen |
| 960 | Lebensversicherung pfänden |
| 12.09.2005 | Ich wollte es ja auch nur nochmal kurz für die weniger Erfahrenen in diesem Kreise zusammenfassen, liebe KathrinL. :-P |
| 960 | Lebensversicherung pfänden |
| 13.09.2005 | ja sorry, hach, das ihr gleich immer alles so komisch auffassen müsst...ich habs doch nur nochmal gesagt, so wie du im prinzip und wollte nochmal nach der antwort nachhaken |
| 960 | Lebensversicherung pfänden |
| 17.09.2005 | Hallo, @Janagh, genauso ist es richtig. So etwas sollte im PfÜb immer gleich mit drin stehen, spart Zeit und Nerven. Gruß Beate |
| 960 | Lebensversicherung pfänden |
| 17.09.2005 | Und nochmal. Selbst wenn die Versicherung schon gekündigt wurde, die Versicherungen bestehen trotzdem darauf, dass die Originalpolice vorgelegt wird. In der Regel nehmen die dann automatisch bei Vorlage der Police die Abrechnung unaufgefordert vor und überweisen den geforderten Betrag laut PfÜb. Bisher hat es bei immer geklappt. Gruß Beate |
| 960 | Lebensversicherung pfänden |
| 17.09.2005 | @Beate: Freut mich, dass ich mit 10 Jahren Berufserfahrung was korrekt rüber bringen konnte! ;-) Aber ist schon schön, wenn nochmal ´ne nette Bestätigung kommt. Manchmal liegt man ja wirklich vollkommen daneben oder steht auf dem Schlauch... @KatrinL: Ja hach und huch..., du weißt schon... ;-) Beitrag wurde editiert (2005-09-17 19:54:23) |
| 961 | Keine Dokumentenpauschale bei Zürich Versicherung? |
| 09.09.2005 | Wir haben in einer Verkehrsunfallsache, in der die Zürich Versicherung als gegnerische Haftpflichtversicherung auftritt, die Ermittlungsakte angefordert und entsprechende Kopien gezogen. Weil die Versicherung ein Duplikat der Ermittlungsakte wollte, haben wir die hingeschickt und dafür 26,00 EUR zzgl. Kopiekosten abgerechnet. Die Rechnung wurde anstandslos gezahlt. In unserer Abschlussrechnung haben wir die Dokumentenpauschale auch nochmal geltend gemacht. Schließlich brauchten wir die Kopien ja auch für uns. Daraufhin schrieb nun die Zürich Versicherung: Die Kopierkosten können wir gemäß Nr. 7000 ff. VV RVG nicht berücksichtigen. Auch als wir erklärt haben, warum uns die zustehen, kam wieder derselbe Satz. Es geht hier zwar nur um 19,72 EUR aber auch ums Prinzip. Hat hier jemand auch schon die Erfahrung machen müssen? Ich würde die Versicherung am liebsten verklagen - aber wo klagt man?? :-( |
| 961 | Keine Dokumentenpauschale bei Zürich Versicherung? |
| 09.09.2005 | Hallo! Also bei uns wird über die Akteneinsicht nur die Rechnung mit Kopierkosten gestellt. Wenn wir dann noch eine Schlussrechnung stellen, berechnen wir nicht noch einmal den genauen Kopierkostenbetrag sondern einfach die pauschale Auslagenpauschale von 20,00 €. Mit dieser Handhabung hatten wir eigentlich noch nie Probleme. Die Kopierkosten der Ermittlungsakte für Eure Handakte dürfen nicht noch einmal berechnet werden, da diese in die pauschale Auslagenpauschale mit reinfallen. Verklagen bringt in diesem Fall gar nichts, aber falls ihr es doch versuchen wollt: Amtsgericht am Sitz der Versicherung. |
| 961 | Keine Dokumentenpauschale bei Zürich Versicherung? |
| 09.09.2005 | Sorry, jetzt bin ich es nochmal: Ich glaube, ich habe was falsch verstanden... Die Auslagenpauschale von 20,00 € muss die Versicherung natürlich bezahlen. Es darf nur nicht die Pauschale und zuzüglich noch einmal die bereits verlangten Kopierkosten in tatsächlicher Höhe abgerechnet werden. |
| 961 | Keine Dokumentenpauschale bei Zürich Versicherung? |
| 09.09.2005 | Meinst du mit der Auslagenpauschale von 20,00 EUR die nach Nr. 7001? Die ist doch aber nur für die Post- und Telekommunikationsentgelte? Ich habe 2 x die Ermittlungsakte kopieren müssen. Einmal für die Versicherung (Kopiekosten wurden bezahlt) und einmal für uns!! Diese Kopiekosten nach Nr. 7000 1 a will die Versicherung nicht zahlen. Die stehen uns doch aber zu! |
| 961 | Keine Dokumentenpauschale bei Zürich Versicherung? |
| 09.09.2005 | Du kannst die tatsächlich angefallenen Kopierkosten (z. B. 63 Stück) nur einmal gegenüber der Versicherung geltend machen. Diese Kosten sind für die kopierte Ermittlungsakte entstanden, die Du der Versicherung geschickt hast. Die Kopien, die Du für Deine eigene Akte fertigst, kannst Du nicht noch einmal in tatsächlicher Höhe verlangen. Diese sind in der Auslagenpauschale (20,00 € gemäß Nr. 7200 VV RVG) mit abgegolten. Kopien, die Du für Deine eigene Akte gefertigt hast, werden immer so abgerechnet. Diese kannst Du nicht in tatsächlicher Höhe verlangen. Die Begründung dazu ist, dass Du die Kopien ja nicht hättest fertigen müssen. Sämtliche Kopien, die Du für Deine Akte machst, sind mit Nr. 7200 VV RVG in Höhe von 20,00 € abgegolten. |
| 961 | Keine Dokumentenpauschale bei Zürich Versicherung? |
| 09.09.2005 | Jep Stimme ich in voller Höhe zu :-) |
| 961 | Keine Dokumentenpauschale bei Zürich Versicherung? |
| 09.09.2005 | Verstehe trotzdem nicht ganz, was die (Post-)Pauschale 7002 mit den Kopien zu tun hat. Das sind doch zweierlei paar Schuhe. In Nr. 7000 1 a steht doch eindeutig geschrieben, dass man die Pauschale für die Ablichtungen aus Behörden- und Gerichtsakten bekommt, wenn die Herstellung zur sachgemäßen Bearbeitung der Sache geboten war. Und das war ja hier der Fall. Ich musste die Akte 2 x kopieren, sonst hätten wir keine und würden die Sache nicht sachgemäß bearbeiten können. |
| 961 | Keine Dokumentenpauschale bei Zürich Versicherung? |
| 09.09.2005 | Verstehe trotzdem nicht ganz, was die (Post-)Pauschale 7002 mit den Kopien zu tun hat. Das sind doch zweierlei paar Schuhe. In Nr. 7000 1 a steht doch eindeutig geschrieben, dass man die Pauschale für die Ablichtungen aus Behörden- und Gerichtsakten bekommt, wenn die Herstellung zur sachgemäßen Bearbeitung der Sache geboten war. Und das war ja hier der Fall. Ich musste die Akte 2 x kopieren, sonst hätten wir keine und würden die Sache nicht sachgemäß bearbeiten können. |
| 961 | Keine Dokumentenpauschale bei Zürich Versicherung? |
| 09.09.2005 | Die Nr. 7001 a gilt aber nur für Kopien aus Ermittlungsakten, die an Versicherungen versendet werden. Die Kopien für Deine Akte werden nach Nr. 7200 abgerechnet, egal, wie oft Du die Akte kopierst oder wie viele Kopien tatsächlich angefallen sind. Es zählt nur, dass die Kopien für Dich selber sind und dann kann man nicht die tatsächlich angefallenen Kopien geltend machen, sondern nur die Pauschale nach Nr. 7200 |
| 961 | Keine Dokumentenpauschale bei Zürich Versicherung? |
| 09.09.2005 | Ist der Anwalt nicht eigentlich für den Informationsfluss verantwortlich und verpflichtet, div. Dinge der RSv kostefrei zu Verfügung zu stellen? |
| 961 | Keine Dokumentenpauschale bei Zürich Versicherung? |
| 09.09.2005 | Das schon. Aber es geht nicht um die Rechtsschutzversicherung, sondern um die gegnerische Haftpflicht. Oder war ich jetzt die ganze Zeit auf dem Schlauch gestanden??? |
| 961 | Keine Dokumentenpauschale bei Zürich Versicherung? |
| 09.09.2005 | Ja hast recht. :-D das wird mir langsam zu viel hier :-) |
| 961 | Keine Dokumentenpauschale bei Zürich Versicherung? |
| 09.09.2005 | Tanja, du schreibst immer von einer Nr. 7200 - die habe ich hier gar nicht. Ist die Nr. neu? :rot: Ich kann auch nicht erkennen, dass Nr. 7001 1 a nur für die Kopien sein sollen, die an die Versicherung geschickt werden. Wo steht denn das? |
| 961 | Keine Dokumentenpauschale bei Zürich Versicherung? |
| 09.09.2005 | du kannst zwar die 26 € für die versicherungsakte abrechnen, aber die Kopien für eure Akte sind bereits abgegolten, nur wenn es über 100 Kopien sind, kannst du diese abrechnen (steht in der Nr für die Doku.pauschale) |
| 961 | Keine Dokumentenpauschale bei Zürich Versicherung? |
| 09.09.2005 | Aber die Kopien aus der Ermittlungsakte sind doch von der Stückzahl unabhängig. Man kann da schon 3 Kopien abrechnen. Die 100-Grenze gilt m. E. nur bei Kopien von Schriftsätzen an Mdt., Gegner, etc. Weiß trotzdem immer noch nicht, was diese Nr. 7200 sein soll. Die gibts in meinem RVG nicht. |
| 961 | Keine Dokumentenpauschale bei Zürich Versicherung? |
| 09.09.2005 | /b Sorry!!! Ich meinte Nr. 7002 VV RVG, nicht Nr. 7200 VV RVG. Diese Nummer gibt es auch in meinem RVG nicht ;-) |
| 961 | Keine Dokumentenpauschale bei Zürich Versicherung? |
| 09.09.2005 | ja stimmt, wenn man es mal so betrachtet... wir haben noch nie unseren behaltenen aktenauszug berechnet.. trägt die gegn HF-Vers. überhaupt diese Kosten, mal angenommen sie würden nicht nach der akte fragen? wenn nämlich der Mandant diese Kosten trägt, z.B. bei Strafsachen, rechnet man doch die Auslagenpauschale vom Gericht ab und die genaue anzahl der Kopien die man daraus gemacht hat (Nr. 7000) |
| 961 | Keine Dokumentenpauschale bei Zürich Versicherung? |
| 11.09.2005 | Den behaltenen Aktenauszug kann man in der Regel auch wirklich nicht erstattet verlangen. Schaut mal § 91 ZPO rein - da stehen so paar spannende Sachen zu dem Thema. Dass ihr der Gegenseite den Gefallen getan hat, die Ermittlungsakte zu kopieren und zuzusenden, ist natürlich mit der 26,00-EUR-Rechnung abzugelten. Hier geht es ja nur darum, dass ihr denen Zeit erspart habt (Akte müsste zurück an Staatsanwaltschaft, von der wieder an Gegen-Haftpflicht und wieder zurück an Ermittlungsbehörde, was die weiteren Ermittlungen erheblich hinauszögern könnte). Aber weitergehende Kopierkosten sind leider nicht erstattungsfähig. @KathrinL: Übe dich doch bitte in etwas Zurückhaltung, wenn dir was zuviel wird. Wenn jemand anderes etwas nicht kapiert hat, was du in deiner unendlichen Weisheit längst gecheckt hast, musst du ja nicht mit deinen Bemerkungen auf den anderen rumtrampeln. Sorry, aber das musste jetzt mal geschrieben werden, das. |
| 961 | Keine Dokumentenpauschale bei Zürich Versicherung? |
| 12.09.2005 | Antwort auf: @KathrinL: Übe dich doch bitte in etwas Zurückhaltung, wenn dir was zuviel wird. Wenn jemand anderes etwas nicht kapiert hat, was du in deiner unendlichen Weisheit längst gecheckt hast, musst du ja nicht mit deinen Bemerkungen auf den anderen rumtrampeln. Sorry, aber das musste jetzt mal geschrieben werden, das. wie meinstn das nu wieder? diesmal hab ich doch nu wirklich nix schlimmes geschrieben... |
| 961 | Keine Dokumentenpauschale bei Zürich Versicherung? |
| 12.09.2005 | @KathrinL: Sorry, kann ich jetzt auch nicht mehr nachvollziehen. Hier haste mal nix vom Stapel gelassen. Ich war wohl gestern nicht so richtig am Ball. Hab wohl irgendwo was in den falschen Hals gekriegt oder war gedanklich noch bei einem anderen Thema. ´tschuldigung!!! :-D Wieder gut?? Habe gerade gesehen, dass ich wohl Funny meinte. Die schrieb, es werde ihr zuviel, nochmals ganz große Sorrrryyy!! Beitrag wurde editiert (2005-09-12 20:55:26) |
| 961 | Keine Dokumentenpauschale bei Zürich Versicherung? |
| 13.09.2005 | Ja und nicht genug, dass Du jeamnd anderen anmachst haste das falsch verstanden :-D Denn meins bezog sich auf Tanja, dass ofmals es hier drunter und drüber geht weil jeder was anders versteht. Also mit Deinen Worten Du könnstest Dich auch mal in Zurückhaltung üben ;-) |
| 961 | Keine Dokumentenpauschale bei Zürich Versicherung? |
| 13.09.2005 | Hey, vertragt euch !!! |
| 961 | Keine Dokumentenpauschale bei Zürich Versicherung? |
| 13.09.2005 | Ne war ja nciht böse gemein, aber jana hat die seltene Art, mein niedergeschriebenes umzudrehen :-P |
| 961 | Keine Dokumentenpauschale bei Zürich Versicherung? |
| 13.09.2005 | ja irgendwie scheint lesen nicht das richtige zu sein... irgendwie verstehen das immer alle anders |
| 961 | Keine Dokumentenpauschale bei Zürich Versicherung? |
| 17.09.2005 | Okay, ich nehm (fast) alles zurück. Dann nächste mal lese ich genauer und greif mir den Richtigen ;-) Wir bleiben zukünftig alle beim Thema und greifen niemanden persönlich an, weil er irgendwas nicht weiß oder versteht und gut. Dann passieren solche kleinen Ausfälle auch nicht. Ich streit mich auch nicht wirklich gern :-P Alle wieder zufrieden? Und sorry an alle, denen ich Unrecht tat! Beitrag wurde editiert (2005-09-17 20:15:06) |
| 961 | Keine Dokumentenpauschale bei Zürich Versicherung? |
| 19.09.2005 | also nu weiß ich auch nischt mehr.. könnte das nochmal einer zusammenfassen, ders verstanden hat? ;-) |
| 961 | Keine Dokumentenpauschale bei Zürich Versicherung? |
| 20.09.2005 | Tja, sind bissel vom Thema abgekommen ... @Tanja-21: Was mich allerdings immer noch interessiert (mit dem anderen werde ich mich wohl abfinden müssen, obwohls ichs nich so richtig verstehen kann): Woher weißt du, dass Nr. 7001 1 a nur für die Kopien sein sollen, die an die Versicherung geschickt werden. Wo steht denn das? Ich höre das zum ersten Mal. |
| 962 | Beratungshilfe, PKH Insolvenzverfahren |
| 09.09.2005 | Wir haben seit einiger Zeit viele Mandanten, die ihre Schuldenregulierung bei uns bearbeiten lassen. Zu 95 % bekommen sie nur Hartz IV. Es kommt immer zum Antrag auf Regel- oder Verbraucherinsolvenz. Es geht um unsere Gebühren/Kosten. Die Schuldenregulierung kann man über Beratungshilfe abrechnen. Aber was ist mit dem Antrag auf Insolvenz und unseren ganzen Kopiekosten für den Antrag; im Durchschnitt 800 – 1500 Kopien bzw. die weiteren Insolvenzgebühren? Den Mandanten können wir dies nicht in Rechnung stellen, denn die haben kein Geld. Gibt es irgend eine Möglichkeit unsere Gebühren/Kosten vom Staat zu bekommen z.B. auch über Beratungshilfe? Prozesskostenhilfe im Insolvenzverfahren gibt es ja wohl nicht mehr. |
| 962 | Beratungshilfe, PKH Insolvenzverfahren |
| 07.01.2007 | Als ich noch in meiner alten Kanzlei die Schuldenregulierung bearbeitet hab, haben wir das schon über Beratungshilfe abgerechnet. Allerdings war das noch in BRAGO-Zeiten. Ob sich da jetzt im RVG was geändert hat, kann ich nicht sagen, da ich mich damit jetzt gar nicht mehr beschäftige. Schau einfach mal nach. Sorry hätte dir gern mehr geholfen. :wink: |
| 962 | Beratungshilfe, PKH Insolvenzverfahren |
| 07.01.2007 | Die Kopierkosten mußt Du in die Beratungshilfeabrechnung mit reinnehmen, mußt Du einfach immer in der Akte notieren, was kopiert wurde. Wurde hier schon mal empfohlen. Ich habe es auch noch nicht gemacht, da wir zwar sehr viel Schuldenbereinigung machen, aber möglichst Kopien vermeiden. Wie kommen 800 - 1500 Kopien zustande bei Euch? |
| 962 | Beratungshilfe, PKH Insolvenzverfahren |
| 10.01.2007 | Wir machen hier auch Schuldenbereinigung mit Beratungshilfe. Darüber werden Kopier- und Portokosten in tatsächlicher Höhe abgerechnet, bei den Portokosten natürlich nur wenn höher als Pauschale. Ich führe zu den Akten immer eine Liste, wo ich Kopien und Porto reinschreibe, so will es das Gericht hier. Nur mal so: Meine Chefin hat mir gestern eine Internetseite eines RA gezeigt, der macht auch Schuldenbereinigung über Beratungshilfe und verlangt von den Mandanten je Gläubiger 2 Briefmarken - ist das nicht frech??? Und dann rechnet der das womöglich noch mal bei Gericht ab... |
| 962 | Beratungshilfe, PKH Insolvenzverfahren |
| 30.01.2007 | oje.. da hab ich wohl gepennt?.. Echt... gibt keine Prozesskostenhilfe im Insolvenzverfahren? Wie macht ihr das dann alle?.. Also wirklich nur das außergerichtliche über Beratungshilfe..und den Rest quasi für lau, als "Dienst am Kunden"?.. Ich hock grad über so nem Antrag...die Mandantin kriegt das eh nicht alleine hin..ist schon ganz schön viel Arbeit.. LG die Kleene |
| 962 | Beratungshilfe, PKH Insolvenzverfahren |
| 30.01.2007 | Hallo, als mit der PKH im InsoVerfahren, das kann man knicken, habe ich auch schon versucht, weil es manchmal viel "Dienst am Kunden". Jedenfalls sagte mir unser hiesiger Rechtspfleger, die PKH könne ich mir abschminken, da der Mandant in der Lage ist, den InsoAntrag auch selbst auszufüllen. Deshalb lasse ich es lieber. Der Rechtspfleger meinte nebenbei, die InsOVerfahren kosten schon pro Verfahren so ca. 1.000,- EUR bis 2.000,- EUR, warum sollten dann noch mehr Kosten verursacht werden mit der PKH. Hab ich auch überlegt, wie viele Anwälte dann wohl sich um die InsoVerfahren reißen. Also wir machen wirklich nur die reine Schuldenregulierung. Wenn´s dann zur Eröffnung kommt, sage ich den Mandanten auch schon mal, man solle möglichst gut mit dem InsOverwalter zusammenarbeiten, dann hätte man auch keine Schwierigkeiten. Ok, manchmal bei wenig Gläubigern und wenig Papierkrieg ist´s auch bei der Beratungshilfe schnell verdientes Geld für Cheffe, während es natürlich viel Arbeit ist, je mehr Gläubiger es werden. |
| 962 | Beratungshilfe, PKH Insolvenzverfahren |
| 25.07.2007 | Hallo, habe nächstes Jahr abschlussprüfung als Rechtsanwaltsfachangestelle. Hat jemand prüfungsunterlagen der vorjahre? Wäre euch sehr dankbar. |
| 963 | Kurioser Fall |
| 09.09.2005 | Ich habe eine Arrestbefehl und Pfändungsbeschluss beantragt. Diesen haeb ich dann an Schuldner und Drittschuldner zutellen lassen. Als dieser mit Zustellungsurkunde zurückkam habe ich sofort den Pfüb beantragt. Leider mußte ich diesen an ein anderes Gericht verweisen lassen. Nun bekomme ich den Arrestbefehl von einem anderen gV zurück mit dem vemerk das dieser an Schuldner und Drittschuldner zugestellt wurde. Hä? da war doch bereits zugestellt. Wo ist mein Pfüb? Jetzt rufe ich den GV an und frage nach was er da gemacht hat. Seine Antwort Warum habe ich den denn zugestellt, wenn dieser schon zugestellt worden ist ich musste so lachen, tja arbeitsüberlastung eben, sagte ich zu ihm. Gut also beim Gericht angerufen, dort waren keine Unterlagen mehr, beim neuen Gericht angerufen, dort sind gar keine angekommen. AAAAAAAAAAAAAAAAAAAAA Wißt Ihr was passieren wird...es wir vom 2 Gericht eine Verfügung kommen, bitte reichen sie den schuldtitel nach, da diser sich ja nunmehr durch den GV wieder in meinem Händen befindet. AAAaaaa Ich sach euch, ich habe von anfang an mit dieser akte nur stress...na mal sehen was als nächstes passiert, wahrscheinlich verschwindet die akte absolut, oh je :-D |
| 963 | Kurioser Fall |
| 09.09.2005 | Also so etwas hab ich auch noch nie erlebt... :-) |
| 963 | Kurioser Fall |
| 11.09.2005 | Ach naja, in irgendeiner Schreibtischecke wird sich das alles schon wieder anfinden... ;-) Ich hab es eine zeitlang erlebt, dass ständig unsere PKH-Anträge für ZV für den Insolvenzverwalter vom ZV-Auftrag und Titel getrennt wurden. Ein Teil war immer da, der andere immer weg. Nie beim Gericht angekommen. Ich konnte den Müll noch so fest aneinandertackern, die Poststelle hat sich die Mühe immer gemacht, alles auseinander zu klabüsern. Letztlich hätte alles in der ZV-Abteilung ankommen müssen und man hätte feststellen können, dass es sich um das gleiche Rubrum handelt. Aber wen sollte das schon stören??? Das Ende vom Lied war, dass ich entweder mehrfach in verschiedenen Sachen eine zweite vollstreckbare Ausfertigung wegen Schlamperei beantragen musste oder den PKH-Antrag neu einreichte. Aber nach dem wohl 4. oder 5. Mal ist mir der Kragen geplatzt, ich hab die in der Poststelle am Telefon rund gemacht und dann ging es plötzlich, alles blieb schön beieinander und kam wohl geordnet in der ZV-Abteilung an. Ach ja, noch was Lustiges: Im AG Brandenburg gab es eine Rechtspflegerin (die muss ganz neu und jung gewesen sein), die schrieb uns an, wir hätten für eine PfÜB-Antrag die Gerichtskosten per Überweisung zu zahlen. Nunja, Stempel hatte ich höchstpersönlich bei unserer Kasse abgeholt, also mal eben angerufen, könnte ja sein, dass die Dame einfach unseren Stempel übersehen hat. Neeeeee, sie war der Meinung, dass die Gerichtskostenstempel vom Mecklenburg-Vorpommern wohl kaum in Brandenburg gelten könnten :-D !!! Und so habe ich dann nach mehreren Telefonaten und Recherchen der Rechtspflegerin in Brandenburg erklärt, dass es da landestypische Durchführungsverordnungen gibt. Habt Ihr Euch schon mal Gedanken darüber gemacht, dass die Marken/Stempel in anderen Bundesländern nicht gelten könnten? Ich musste mir nach 12 Jahren Anwaltsbüro über so was ernsthaft Gedanken machen, bislang war mir schnuppe, wo die Gerichtskosten bezahlt wurden. Hat noch jemand was Komisches auf Lager! Dann lasst uns mal zusammen gackern!! :-P |
| 964 | Frage zu einem Beschluss PKH - Fam - Sache |
| 09.09.2005 | Anfängerfrage, sorry.. :rot: Wir haben Beschwerde gegen einen PKH Beschluss eingelegt. Diesem wurde nicht abgeholfen. Jetzt soll ich die Frist notieren und die dazugehörigen Fundstellen. ich habe eine zweiwöchige Notfrist notiert, keine Monatsfrist. Als Fundstelle habe ich den § 569 ZPO. Stimmt dass, oder ist es doch ganz anders??? Beitrag wurde editiert (2005-09-09 12:54:08) |
| 965 | Vollstreckung Auskunftsansprüche |
| 09.09.2005 | Weiß jemand, wie man aus einem Urteil die Auskunftsansprüche pfändet/vollstreckt? |
| 965 | Vollstreckung Auskunftsansprüche |
| 09.09.2005 | http://www.justizforum.nrw.de/index.php Frag doch mal da nach! |
| 966 | Für die Abrechnungsprofis, die noch nicht im Woche |
| 09.09.2005 | Arbeitsrechtsstreit, 1. Klage eingereicht, 2. Termins anberaumt, 3. Kündiugng von Gegenseite zurückgenommen, 4. Klage zurückgenommen. Kann ich Terminsgebühr und Erledigungsgebühr ansetzen??? Bitte um schnelle Hilfe, Danke im Voraus |
| 966 | Für die Abrechnungsprofis, die noch nicht im Woche |
| 09.09.2005 | Erledigungsgebühr geht nicht. Du meinst doch die 1002? Die wird nur in verwaltungsrechtlichen Sachen genommen. Das ist eine Art Einigungsgebühr, aber die ist bei euch auch nicht angefallen. Ihr habt doch keinen Vergleich oder so geschlossen? Wenn dein Chef mit der Gegenseite gesprochen (auch telefoniert) hat, kannst du eine 1,2 Terminsgebühr ansetzen (siehe Vorbermerkung 3 Abs. 3). |
| 966 | Für die Abrechnungsprofis, die noch nicht im Woche |
| 09.09.2005 | Wieso Erldigungsgebühr? |
| 966 | Für die Abrechnungsprofis, die noch nicht im Woche |
| 09.09.2005 | Ha ha Sekundenunterschied. Hat der RA evt. mit der GEgenseite gesprochen und vereinbart, wenn die die kündigung zurücknehmen, dann wird auch die Klage zurückgenommen? Dann bekommst Du die Einigungsgebühr. |
| 966 | Für die Abrechnungsprofis, die noch nicht im Woche |
| 09.09.2005 | Ich danke für Eure schnellen Antworten, also fällt die Einigungsgebühr nicht an. Ich dachte diese Erledigungsgebühr gibts immer, nicht nur bei VerwR. Ich danke vielmals, wieder was dazu gelernt. |
| 966 | Für die Abrechnungsprofis, die noch nicht im Woche |
| 09.09.2005 | es gibt einen unterschied zwischen erledigungsgebühr und einigungsgebühr!!! nein, die einigungsgebühr, die du meintest fällt nicht an, die bekommt man nur bei vergleichen! Beitrag wurde editiert (2005-09-09 14:31:07) |
| 966 | Für die Abrechnungsprofis, die noch nicht im Woche |
| 09.09.2005 | Bei der Einigungsgebühr muss nicht unbedingt ein Schriftstück mit Überschrift Vergleich existieren. Wenn aus dem Schriftwechsel hervorgeht, dass man sich einigt, ensteht die Gebühr auch. Z. B. wenn man schreibt ich schlage vor, dass ... und die Gegenseite schreibt ich stimme zu löst das auch die Einigungsgebühr aus. |
| 966 | Für die Abrechnungsprofis, die noch nicht im Woche |
| 09.09.2005 | schließe mich der Meinung an, sobald man sich einig ist, fällt die Einigungsgebühr auch an, es muss nicht unbedingt das Wort Vergleich fallen. |
| 966 | Für die Abrechnungsprofis, die noch nicht im Woche |
| 09.09.2005 | das habe ich ja auch nicht behauptet... ich habe nur gesagt, dass es sie bei einem vergleich anfällt (und eine einigung ist ja wohl ein vergleich) :-) deswegen haben sie sie wohl auch umbenannt Beitrag wurde editiert (2005-09-09 18:03:22) |
| 967 | Phantasy |
| 09.09.2005 | Hallöchen, brauch mal eure Meinung. Die Chefin möchte jetzt das Programm Phantasy einführen. Wir haben momentan RA-Micro und sind eigentlich sehr zufrieden damit. Würde mal gerne eure Meinung zu dem Programm Phantasy hören. Seid ihr zufrieden damit?????? |
| 967 | Phantasy |
| 09.09.2005 | Hast Du die Frage schon bei reno-berlin.de gefragt ;-) Ich arbeite gerade mit Phantasy und finde es schrecklich unübersichtlich. RA Micro oder Anotext finde ich da viel besser |
| 967 | Phantasy |
| 09.09.2005 | ich kenne es zwar nicht, aber was ich gehört habe, ist es nicht so gut, es mag zwar billiger sein als RA-Micro, weil man dort wohl keine monatliche Pflege bezahlen muss... |
| 967 | Phantasy |
| 09.09.2005 | Also ich war damals mit Phantasy sehr zufrieden. Es war echt einfach und schön gestaltet. |
| 967 | Phantasy |
| 09.09.2005 | @Gast: kannst du mit anderen Programmen vergleichen? |
| 967 | Phantasy |
| 09.09.2005 | Ich hab´ bisher mit RA-Micro (allerdings nur auf DOS-Basis), RenoStar, Annotext, ZIU-Tex und Phantasy gearbeitet. Meiner Meinung nach ist Phantasy definitiv das beste Programm, weil man mit keinem anderen soviel machen kann und Arbeitserleichterung bekommt. Allerdings ist es auf Grund seines Umfang auch teilweise etwas schwierig zu handhaben (z. B. Mustertexte erstellen). |
| 967 | Phantasy |
| 11.09.2005 | was kann man denn damit alles machen RA-Micro kenne ich selbst, sonst leider noch keins, da ich seit der ausbildung dort arbeite und ich finde es gut... habe mir gerade das von Haufe angeguckt und finde es irgendwie zu kompliziert zumal es da auch kein Notarteil gibt |
| 967 | Phantasy |
| 11.09.2005 | Wieso will Deine Chefin denn wechseln? Wenn sie nur wegen den Kosten wechseln will, soll sich lieber überwinden ein bißchen mehr für ein ordentliches Programm auszugeben. Ich arbeite mit RA-MICRO seit 1995 und bin total zufrieden. Ich mußte zwischendurch auch verschiedene Programme u.a. auch Phantasy testen, da bei uns auch die Frage stand, ob wir wegen den Kosten wechseln sollten. Ehrlich gesagt, würde ich dann schon lieber ohne RA-Programm arbeiten als mit Phantasy. Das Programm ist nicht gerade übersichtlich und logisch aufgebaut. |
| 967 | Phantasy |
| 11.09.2005 | Könnt Ihr mir eigentlich sagen, wo ich die Zwangsvollstreckungsmaßnahme finde? Ich wurde von meinem Chef davor geetzt, nach dem Motto mach mal . Wenn ich das Programm starte, dann öffnet sich bei mir die Aktenverwaltung und dann?? Ich möchte gerne einen MB fertigen aber wiess nicht wo ????????????? |
| 967 | Phantasy |
| 11.09.2005 | Um einen MB zu erstellen musst du zunächst einmal Word öffenen. Dann steht in der Menüleiste Phantasy. Da gehst du rauf und dann Standardschreiben. Dort stehen ganz viele Textbausteine u. a. auch ZVA und MB. Gruß Corinna |
| 967 | Phantasy |
| 11.09.2005 | wieso machst du n MB über ein normales Schreiben... also wenn ich das so höre, finde ich das sehr unlogisch, bei RA-Micro gibt es einen Unterpunkt ZV da kann man alles machen, ZV-Aufträge, FoKo verwalten, Meldeamtsanfragen, sonstige Aufträge, MB usw.. deswegen find ich auch dieses Haufe Programm so unübersichtlich, da muss man auch erst irgendwo hin um was zu erstellen Beitrag wurde editiert (2005-09-11 16:22:46) |
| 967 | Phantasy |
| 12.09.2005 | Guten Morgen, danke für eure vielen Meinungen. Chefin möchte wechseln weil unsere Steuerabteilung mit Datev arbeitet und man dann auch auf deren Daten zugreifen kann. Ist ja noch nichts entschieden bei uns. Schönen Wochenstart euch allen :-) |
| 967 | Phantasy |
| 12.09.2005 | In Phantasy gibt es auch einen Unterpunkt ZV. Der befindet sich halt in Word. Alles Dokumente, Fomulare und Schreiben werden in Word erstellt. Wir arbeiten seit 1998 mit Phantasy und ich bin sehr zufrieden damit. Am Anfang hat eine Kollegin von uns auch oft über Phantasy gemeckert, aber nur, weil sie mit dem Programm nicht umgehen konnte. Als sie später dann damit umgehen konnte, fand sie das Programm auf einmal auch gut. |
| 967 | Phantasy |
| 12.09.2005 | ja man arbeitet sich halt ein... hm aber so richtig hat wohl keiner was dagegen aber warum haben alle leute RA-Micro? weil es das teuerste ist wohl kaum, oder gehts denen allen noch so gut |
| 967 | Phantasy |
| 13.09.2005 | Ihr habs ja vielleicht gut. Seit der Ausbildung habe ich kein einziges RA Programm mehr vor meiner Nase gehabt. Seit gut 5 Jahren muss ich alles ohne RA-Micro o. ä. machen, sprich alles manuell und alles mit dem Kopf.....das ist schwer. Da ist ja egal welches Programm alles noch harmlos gegen, als ohne so ein Programm auszukommen. WILL AUCH WIEDER RA MICRO HABEN *heul* Cheffe ist das aber alles zu teuer und auch die Arbeit will er sich nicht machen, alle laufenden Akten dort dann einzugeben, wobei ich gesagt habe, ich mache das gerne....aber nein!!! Er sagt, wir sind vorher auch ohne ausgekommen, also kommen wir die nächsten Jahre auch ohne aus. |
| 967 | Phantasy |
| 13.09.2005 | Ich kann noch RA win 2000 empfehlen. Das ist die sogenannte Billigvariante von RA-Micro. Die Entwickler dieser Variante haben sich früher von RA-Micro abgespalten und ein ähnliches Programm entwickelt, das aber leichter zu handhaben ist vor allem in der Änderung und Erstellung von Standarttexten, Vorlagen etc. Die Fa. selbst ist ein bischen chaotisch, aber das Programm funktioniert gut, weil man vieles selbst einstellen und ändern kann. Wir haben früher mit Phantasy gearbeitet und aus Kostengründen gewechselt. |
| 967 | Phantasy |
| 13.09.2005 | aber bei Phantasy is es doch auch so, dass man das kauft und dann nur jährlich was bezahlt.. und nicht wie bei RA-Micro z.B. jeden Monat... bei RA-Micro kann man die Standardtexte einfach ändern, einfach ändern und speichern, da is nix kompliziert :-/ Beitrag wurde editiert (2005-09-13 19:54:20) |
| 967 | Phantasy |
| 14.09.2005 | Phantasy ist ja auch gut, aber eben teurer als Ra win 2000. |
| 967 | Phantasy |
| 14.09.2005 | was kostet Phantasy denn und was Ra Win 2000? |
| 967 | Phantasy |
| 15.09.2005 | Was Phantasy jetzt kostet, habe ich mal aus dem Internet rausgesucht, wir haben ja 2001 gewechselt. - Miete für das Programm pro Monat: 100,- EUR (1 Arbeitsplatz) - für Existenzgründer werden auch 40,00 EUR pro Monat angeboten - Mitgliedschaft bei der DateV eG: 765,- EUR - Installation ( sollten von unserem geschulten Fachpersonal gemacht werden ): 600,- EUR - Hardwarepaket (spez. ISDN-Adapter): 250,- EUR Für RA Win 2000 zahlen wir 357,80 EUR im Jahr, die Installationen kann man allein machen, die Updates werden aus dem Internet runtergeladen. Als wir damals mit Phantasy angefangen haben, war es noch preiswerter, da es noch nicht von der DATEV übernommen war. Seit DATEV-Zeiten ist es um ein Vielfaches teurer geworden. Für sehr große Kanzleien kann es sich durchaus lohnen, für kleine Kanzleien (für uns) ist es mittlerweile viel zu teuer. |
| 967 | Phantasy |
| 15.09.2005 | wir zahlen bei RA-Micro ab nächste Jahr irgendwie glaub ich 130 € für 2 Arbeitsplätze, da wären wir bei Phantasy schon teurer wahrscheinlich, wobei Phantasy auch ein komischer Name ist für ein RA-Programm, wo die anderen immer RA-Micro, Win RA, AnnoText usw heißen :-) naja... was ist mit RA Win 2000, kostet das noch monatlich was oder für die Pflege? wir könnten das nicht ausm Internet runterladen, da wir keins haben (noch nicht :-), das würde mich mal interessieren |
| 967 | Phantasy |
| 16.09.2005 | Zusätzliche Kosten entstehen für die Pflege bei Ra win nicht. Wenn man aber die Updates nicht aus dem Internet runterladen kann und diese als CD geliefert bekommen will, dann entstehen für jedes Update ein paar Euro zusätzlich für die CD. |
| 967 | Phantasy |
| 16.09.2005 | das klingt ja gut, werde mir mal eine Demo runterladen. Wie ist das dann mit der Installation, bei mehreren Arbeitsplätzen mit Server?! Habt ihr nur einen Arbeitsplatz oder ging das relativ einfach? |
| 967 | Phantasy |
| 17.09.2005 | Hallöchen, ich wollt mir jetzt auch eins kaufen für zu Hause, aber RA-Micro ist einfach zu teuer. Da hab ich einfach mal im Internet geschaut und einige preiswertere Varianten gefunden, die zum Teil alle auf Word aufgebaut sind und kosten nicht viel. Schaut doch mal z. B. www.breyersoft.de rein. Die Vollversion kostet 650,00 EUR, aber man kann auch einzelne Module kaufen, wie z.B. Kanzlei Mahnververfahren für 150,00 EUR oder Kanzlei Forderungen ebenfalls für 150,00 EUR. Oder bei kanzleirechner.de oder bei www.huelskoetter.info. Für eins von denen werde ich mich entscheiden. Gleiche Leistung, besserer Service etc. Von Phantasy habe ich dann auch Abstand genommen, weil die auch die Preise ganz schön angehoben haben. RA -Micro ist zwar gut, aber es schleichen sich immer wieder Fehler ein, bei den Updates und das für soviel Geld. LG Beate |
| 967 | Phantasy |
| 17.09.2005 | PS: Yvonne, unter welcher Internetadresse kann ich mich denn mal über RA Win informieren. Wäre dir sehr dankbar, wenn du mir diese schicken könntest. Gruß Beate |
| 967 | Phantasy |
| 17.09.2005 | gib bei google win ra 2000 ein, dann findest du die seite Beitrag wurde editiert (2005-09-17 11:04:45) |
| 967 | Phantasy |
| 19.09.2005 | www.ra2000.de Die Installation ist nicht schwer, CD einschieben und den Anweisungen folgen. Man kann sich aber auch jemanden von RA win holen, kostet aber eben Geld. Wie haben einen Einzelarbeitsplatz, aber es geht genauso gut für Server und Netzwerke, unser Nachbarbüro arbeitet auch mit Server mit diesem Programm. |
| 967 | Phantasy |
| 19.09.2005 | ja, an Server trau ich mich irgendwie nich ran... ok ausprobieren kann man, aber wenns nich klappt... hab mir ne demo von win ra runtergeladen... es ist wie Ra-Micro, aber irgendwie zu primitiv und auch kein vollständiges Programm, sondern irgendwie nur ein Windows-Zusatz, da immer nur diese Leiste da ist und kein richtiges Fenster außerdem hat es mir Word zerschossen.. ich halte sowieso nicht allzuviel davon, wenn Programme mit Word arbeiten, bei ner Kollegin gibt das nur Ärger, da is ne eigene Textverarbeitung des Programms schon besser. Naja ich habe immernoch keine Alternative gefunden, vielleicht hat noch einer ne Idee, so einfach wie RA-Micro, mit Notarteil und billiger :-) |
| 968 | Pfändung/Kostenfrage |
| 09.09.2005 | Hallo! Ich sitze gerade über einer Akte, die mir Schwierigkeiten bereitet. Vielleicht kann mir jemand helfen: Ich habe einen Pfüb mit drei DS beantragt. Bei der Zustellung hat sich rausgestellt, dass die Adresse des DS zu 1) falsch war. Ich habe daraufhin die richtige Adresse dem Gericht mitgeteilt, woraufhin ich ein Schreiben des Gerichts bekam mit folgendem Wortlaut: DS zu 1) ist identisch mit dem DS zu 2). Keine weitere Veranlassung unsererseits. Habe dann den Rechtspfleger angerufen, ob der Pfüb gegen den fälschlich bezeichneten DS zu 1) trotzdem berücksichtig worden ist oder nicht. Er war sich selber nicht mehr sicher und versicherte, den Pfüb an den DS zu 1) noch einmal zuzustellen. Heute bekomme ich einen Beschluss, in dem steht, dass der DS zu 1) im Pfüb berichtigt und der Pfüb zur Zustellung an den DS zu 1) gegeben wurde. Ich soll jetzt die Kostenfestsetzung machen, blicke aber nicht durch, was ich da geltend machen soll. Ich hab ja eigentlich nichts beantragt, sondern nur die richtige Adress des DS zu 1) mitgeteilt. Welche Gebühr ist denn jetzt für die Berichtigung des DS zu 1) angefallen? Danke schon mal im Voraus. |
| 968 | Pfändung/Kostenfrage |
| 09.09.2005 | Na wahrscheinlich die 0,3 Verfahrensgebühr und die GK aber warum bitte Kostenfestsetzung? wozu? |
| 968 | Pfändung/Kostenfrage |
| 09.09.2005 | Weil die Kosten über diesen Berichtigungsbeschluss der Schuldner zu tragen hat und ich diese Kosten lt. meinem Chef festsetzen lassen soll. Jetzt hab ich aber noch etwas bemerkt: Der Pfüb, über den ich gerade gesprochen habe, war vom April 2005. Jetzt sehe ich, dass über die gleichen Versicherungsnummern (es ist ein Rentenpfüb) noch ein Pfüb beim richtigen Drittschuldner im Juli 2005 gemacht wurde. Hab mich da schon gewundert. Jetzt ist mir aber auch noch aufgefallen, dass wir im Juni 2005 einen erneuten Pfüb über die gleichen Versicherungsnummern gemacht haben, diesmal allerdings nicht bei der Versicherungsgesellschaft, sondern beim Rententräger. Ich hab echt keinen Plan mehr, was wir in dieser Akte gemacht haben. Ich glaube, das muss jetzt mein Chef aussortieren... |
| 968 | Pfändung/Kostenfrage |
| 09.09.2005 | Ich brauche ds WE. Seit wann entstehen Kosten für eine Berichtigung? Es war wohl euer Fehler oder verstehe ich das jetzt total falsch? |
| 968 | Pfändung/Kostenfrage |
| 09.09.2005 | Klar war es unser Fehler. Ich verstehe jetzt ehrlich gesagt auch nix mehr. Ich fürchte, die Sache muss sich mein Chef selber anschauen. Da ist wohl einiges schief gelaufen... |
| 968 | Pfändung/Kostenfrage |
| 09.09.2005 | Das wäre ja noch schöner wenn der Schuldner für eure Fehler einstehen müßte...wirklich ich habe noch nie erlebt, dass man Kosten für eine Berichtigung festsetzen läßt geschweige denn, dass man überhaupt etws dafür bekommt, wenn es selbstverschulden ist. so etwas ist toll und das zum wochenede wa... Ich glaube ich gehe jetzt nach hauwse. schönes wochenede dir by |
| 968 | Pfändung/Kostenfrage |
| 11.09.2005 | Ich hab zwar nicht wirklich verstanden, worin der Fehler lag, aber für eine Berichtigung eines PfÜB´s gibt es keine gesonderten Gebühren. Das fällt alles noch unter die für den PfüB-Antrag entstandene 0,3 (3309). Und falls schon zusätzliche GVZ-Kosten entstanden sind, weil bei euch irgendwie jemand gepennt hat (was ja durchaus menschlich ist), würde ich an Chefchens stellte auch hier auf Geltendmachung verzichten. Ach ja, und ZV-Kosten kann man auch gegen den Schuldner festsetzen lassen nach § 104 ZPO. Das hatten wir hier irgendwo schon mal. Erstens gibt es dann nämlich Zinsen auf die Kosten und zweitens kann man das gut machen, wenn schon ganz fette ZV-Akten zustande gekommen sind oder man länger nix machen will. |
| 968 | Pfändung/Kostenfrage |
| 13.09.2005 | Na wahrscheinlich gibts nicht drei Drittschuldner sonder zwei, weil 1 und 2 der Gleiche ist. |