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| 982 | Abrechnung Klage, Widerklage u. Drittwiderklage |
| 15.09.2005 | Ihr macht also nur eine Rechnung !! (Falls das vorhin nicht rüberkam.) |
| 982 | Abrechnung Klage, Widerklage u. Drittwiderklage |
| 17.09.2005 | Genau, nur eine Rechnung - ist letztlich ja alles eine Angelegenheit. Beim Streitwert - wie du ja selbst schon bemerkt hast, aufpassen (Zusammenrechnen oder nicht ergibt sich aus der Sache selbst, im Zweifel frag ich nochmal bei Chefinchen nach, die sollte es wissen...) Alle Gebühren fallen nur einmal an. |
| 983 | Pfändungs Weihnachtsgeld |
| 15.09.2005 | An alle ZV-Profis: Ich habe einen Schld, welcher unterhalb der Pfd-Grenze verdient (da 3 Kinder). Jedoch erhält dieser Weihnachtsgeld in Höhe von EUR 1.000.-. Weihnachtsgeld ist ja nur bis EUR 500,00 unpfändbar. Was meint ihr, kann ich JETZT einen Pfüb rausschicken und damit NUR das Weihnachtsgeld pfänden? Habt ihr soetwas schon einmal gemacht? Bin für Vorschläge dankbar! Dinimini |
| 983 | Pfändungs Weihnachtsgeld |
| 15.09.2005 | Weihnachtsgeld ist doch eine künftig fällig werdende Forderung, was für ein Problem siehts Du da? |
| 983 | Pfändungs Weihnachtsgeld |
| 15.09.2005 | wahrscheinlich hat sie Angst, dass wenn sie jetzt pfändet, zahlen die das schwarz aus, und der Arbeitgeber sagt, der Schuldner kriegt kein Weihnachtsgeld. Beitrag wurde editiert (2005-09-15 20:23:49) |
| 983 | Pfändungs Weihnachtsgeld |
| 16.09.2005 | Ich habe da kein Problem, ich wollte nur gerne Formulierungsvorschläge. Ich will jetzt einen Pfüb rausschicken und dort eine Formulierung reinbringen, dass ich nur das Weihnachtsgeld pfänden möchte. Habt Ihr das Beispiele zufällig zur Hand? Dinimini |
| 983 | Pfändungs Weihnachtsgeld |
| 17.09.2005 | Hallo, ich würde dies so direkt in Pfüb einbringen, fettgedruckt und unterstrichen. Damit dies beim AG deutlich wird. Ich meinen einen direkten Text gibt es da nicht. Wenn du ein bestimmtes Konto pfänden willst, gibst du ja auch dieses eine bestimmte an mit Kto-Nr. oder beim Sparbuch. Gruß Beate |
| 983 | Pfändungs Weihnachtsgeld |
| 17.09.2005 | Das geht aber nur, wenn der Schuldner mit dem Weihnachtsgeld über die Pfändungsfreigrenze drüber kommt. Bis dorthin bleib - m. E. - auch das Weihnachtsgeld frei. |
| 983 | Pfändungs Weihnachtsgeld |
| 19.09.2005 | Ich meine, dass Weihnachtsgeld, dann nicht mit zur Pfändungsfreigrenze gehört. Muss hier nochmal genauer nachlesen bzw. nachfragen. § 850a der ZPO regelt, welche Leistungen unpfändbar sind; unter Nr. 4 wird auf geführt Weihnachtsvergütungen bis zum Betrage der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrage von 500 Euro . Hab irgendwie nen Knoten im Kopf. Gruß Beate |
| 983 | Pfändungs Weihnachtsgeld |
| 19.09.2005 | also wenn wegen eines gesetzlichen Unterhaltsanspruches vollstreckt wird, sind nach § 850 d i 1 auch die in § 850a Nr. 1,2 und 4 genannten Bezüge pfändbar. allerding hat dem Schuldner von diesen Bezügen mind. die Hälfte des Bezuges zu verbleiben 850d I 2, 2. Halbs. |
| 983 | Pfändungs Weihnachtsgeld |
| 19.09.2005 | Ich muß Funny zustimmen. Es ist wirklich so, daß die Weihnachtsvergütung bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens und höchstens bis 500 EUR pfändbar sind. Es reicht aus, daß die Vergütung anläßlich des Weihnachtsfestes gewährt wird. Gleiches gilt für das 13. Monatsgehalt und die Jahresendbezüge. |
| 983 | Pfändungs Weihnachtsgeld |
| 19.09.2005 | @Steffi: Deine Aussage stimmt nicht ganz: unpfändbar!! nich pfändbar! |
| 984 | Festsetzung Abwesenheitsgeld |
| 15.09.2005 | Kann man das festsetzen lassen? |
| 984 | Festsetzung Abwesenheitsgeld |
| 15.09.2005 | Gegen wen festsetzen - Mandant, Gegner oder Staatskasse?? |
| 984 | Festsetzung Abwesenheitsgeld |
| 15.09.2005 | Ich meinte, ob ich das in einem Kfa mitfestsetzen lassen kann? |
| 984 | Festsetzung Abwesenheitsgeld |
| 15.09.2005 | ja gegen wen festsetzen (KFAs gibt es viele)? es gibt einen gegen den Gegner, gegen den Mandanten (falls der die Rechnung nicht zahlen will) und gegen die Staatskasse (PKH)... Beitrag wurde editiert (2005-09-15 20:25:07) |
| 984 | Festsetzung Abwesenheitsgeld |
| 17.09.2005 | Ja sicherlich. Dies läuft doch unter Reisekosten. Selbst wenn der Gegner die Kosten laut Urteil zu tragen hat, Kostenschuldner bleibt der Mdt in jedem Fall. Es sei denn, im Urteil steht drin dass das Abwesenheitsgeld / Reisekosten nicht vom Gegner zu tragen sind, dann sind diese dem Mdten gesondert in Rechnung zu stellen. Gruß Beate |
| 984 | Festsetzung Abwesenheitsgeld |
| 17.09.2005 | ja was heißt ja sicherlich, es kommt wohl drauf an, gegen wen... gegen den Mdt kannst du die nämlich bei einigen gerichten nicht festsetzen lassen |
| 985 | Ein verzwickter Fall |
| 16.09.2005 | Folgender Fall. Mdt. ersteigert ware bei einem Auktionshaus. Zahlt bekommt abe rnicht geliefert. Div. Mahnschreiben bringen nichts. VB wird erwirkt. Zwischenzeitlich meldet sich der Schuldner und teilt mit, dass der Mitgliedsname mißbraucht wurde und die Kontodaten nicht seine sind. Es wird eine Anzeige seitens des Mdt. gestellt. Zwischenzeitlich meldet sich ein Dritter, der behauptet, es tue ihm alles so leid und würden Schaden gern begleichen per Ratenzahlung. Mdt willigt ein. Leider erfolgt keine Ratenzahlung. Also wird ZV betrieben gegen die 1) Person. Diese wiederum gibt die Ev ab, hat keine Habe. Wider ein verzwickter Fall. Was würdet ihr tun? |
| 985 | Ein verzwickter Fall |
| 16.09.2005 | Warum vollstreckt ihr gegen die erste Person??? Der hat doch offensichtlich mit der Sache gar nichts zu tun. Ich würde sagen, gegen ihn hätte gar kein Titel erwirkt werden dürfen. Die Vollstreckung und EV hätte auf gar keinen Fall erfolgen dürfen. Er ist ja praktisch nicht der Schuldner. Es muss gegen den zweiten Mann vollstreckt werden. Er ist doch der offensichtliche Schuldner. Ich würde sagen, die erste Person ist in einen Betrugsfall zu seinen Lasten verwickelt. |
| 985 | Ein verzwickter Fall |
| 16.09.2005 | Da im ersten Moment, die 1) Person Vertragspartner ist, ist dieser auch zur Lieferung verpflichtet. Der Schuldner ht sich erst gemeldet, als der Vollstreckungsbescheid schon da war. Das heißt sie hätte schon bei den Aufforderungsschreiben ragieren können. Wenn das Ermittlungsverfahren ergbit das sie unschuldig ist, dann erst wist wirklich klar wer der schuldige war. ;-) |
| 985 | Ein verzwickter Fall |
| 17.09.2005 | Nun ja, der Schuldner hätte ja schon mal gegen den Mahnbescheid was machen können, selber Schuld, wenn er nun einen VB an der Backe hat, oder? Im Übrigen, wenn er wirklich nicht der richtige Schuldner ist, kann er ja immer noch Vollstreckungsabwehrklage einreichen und den Titel für nicht rechtmäßig erklären lassen. Dann wird ZV eingestellt. Funny muss dann gegen den anderen ´nen neuen Mahnbescheid beantragen, würde ich meinen. |
| 985 | Ein verzwickter Fall |
| 19.09.2005 | ich dachte, man kann nix mehr machen, wenn die frist für einspruch etc. abgelaufen ist und der titel somit rechtskräftig ist?! |
| 985 | Ein verzwickter Fall |
| 22.09.2005 | Doch, wenn der GVZ kommt, gibt es noch die Möglichkeit der Vollstreckungsabwehrklage mit dem Antrag auf Einstellung der ZV. Aber frag mich jetzt nicht nach §§, ich sitze zu Hause im Wohnzimmer vorm Fernseher.... :boah: |
| 985 | Ein verzwickter Fall |
| 22.09.2005 | bringt denn das überhaupt was? und dann is der Titel nichtig? |
| 986 | Mahnverfahren und Insolvenz |
| 17.09.2005 | Wir haben einen MB beantragt, erfuhren aber kurz danach, dass 3 Tage vor unserm Antragsdatum das Inso-Verfahren über das Vermögen der Schuldnerin eröffnet worden war. Forderung dann zur Tabelle angemeldet und festgestellt...und das wars doch..oder?...wird wohl eh nix zu holen sein...Aber nicht, dass ich hier was übersehe..Mir spukt da noch die 6 Monatsfrist bez. Wegfall der Wirkungen des MB im Kopf rum..Ich weiß, blöde Frage, aber vielleicht hat jemand ne kluge Antwort drauf.. Schönes WE :-) |
| 986 | Mahnverfahren und Insolvenz |
| 17.09.2005 | ich weiß nur, dass man beim Insolvenzverfahren keine Titel zur Anmeldung braucht |
| 986 | Mahnverfahren und Insolvenz |
| 17.09.2005 | ja, ..die forderung wurde ja auch ohne den titel festgestellt..d.h. der tabellenauszug ist ja jetzt der eigentliche Titel (auch wenn der eh nix bringt)...also, ist ja das Mahnverfahren hinfällig, denke ich. |
| 986 | Mahnverfahren und Insolvenz |
| 17.09.2005 | ja eben |
| 986 | Mahnverfahren und Insolvenz |
| 11.10.2005 | Hallo, ich hoffe, diesmal klappt es mit dem Einloggen, irgendwie bin ich immer nur als Gast angemeldet... Ich bin auf dem Insolvengebiet nicht sooo bewandert und hätte da mal ne Frage (für eine von Euch wahrscheinlich ganz easy): Was bedeutet es, wenn ein Insolvenzverfahren (hier gegen eine Privatperson) aufgehoben worden ist? Welche Konsequenzen hat das für mich? Oder tun sich hier sogar neue Möglichkeiten auf? Viele Grüße aus Schleswig-Holstein Jessy |
| 986 | Mahnverfahren und Insolvenz |
| 11.10.2005 | Das heißt, dass das eigentliche Insolvenzverfahren abgeschlossen ist und nun noch die Restschuldbefreiungsphase (so genannte Wohlverhaltensphase) läuft. Die musst du nun auch noch abwarten, um deine Akte endlich schließen zu können. Allerdings kannste dich beim Verwalter mal erkundigen, ob der Insolvenzschuldner pfändbares Einkommen an die Insolvenzmasse zahlt. Wenn nicht - dann mach die Akte gleich zu. Dann gibt es eh nix mehr. Falls im Laufe der Jahre doch noch was kommen sollte, meldet sich der Verwalter eh bei euch. |
| 986 | Mahnverfahren und Insolvenz |
| 12.10.2005 | Klasse, danke! |
| 986 | Mahnverfahren und Insolvenz |
| 12.10.2005 | Gerne wieder ;-) |
| 987 | Assessorreferent jur. (FSH) HILFE (!!) |
| 18.09.2005 | hi leute, wäre wirklich super genial, wenn mir jemand den assessorreferenten näher beschreiben könnte .. ich weiß das er höher steht als der rechtswirt, aber hab keine ahnung ob ich beratend tätig werden kann. vielleicht hat jemand ne ahnung was man beruflich machen kann ausser nem anwalt zuzuarbeiten. danke im voraus |
| 987 | Assessorreferent jur. (FSH) HILFE (!!) |
| 19.09.2005 | ich hab zwar keine Ahnung, aber schau mal hier: www.assessorreferent.de unter dem Punkt Berufsperspektiven PS: hast dus eigentlich vorher bei Google probiert? |
| 987 | Assessorreferent jur. (FSH) HILFE (!!) |
| 20.09.2005 | da bin ich doch angemeldet .. aber ich weiß jetzt ja alles ich wollte nur wissen .. ob man als rechtsbeistand tätig werden kann .. und ja das kann man .. aber trotzdem danke nochmal .. |
| 987 | Assessorreferent jur. (FSH) HILFE (!!) |
| 26.09.2005 | Wieso Rechtsbeistand????? Soweit ich weiß, gibt es das gar nicht mehr. Diejenigen, die es bereits sind, dürfen es zwar bleiben, aber im Rechtsberatungsgesetz gibt es das doch gar nicht mehr. |
| 987 | Assessorreferent jur. (FSH) HILFE (!!) |
| 28.09.2005 | @ gast hi heute wurde von der RAK münchen ein freund von mir zum Rechtbeistand für europäisches recht zugelassen .. also ich denke schon das es das noch gibt =) wenn man den rechtswirt oder den assessorrefenten jur. hat .. sollte man sich .. falls man beratend tätig werden will auf jedenfall umhören und abchecken was wo möglich ist .. ich freu mich jedenfalls schon tierisch auf das studium .. |
| 988 | Assessorreferent jur. (FSH) |
| 18.09.2005 | hi leute, wäre wirklich super genial, wenn mir jemand den assessorreferenten näher beschreiben könnte .. ich weiß das er höher steht als der rechtswirt, aber hab keine ahnung ob ich beratend tätig werden kann. vielleicht hat jemand ne ahnung was man beruflich machen kann ausser nem anwalt zuzuarbeiten. danke im voraus |
| 989 | Zwangsvollstreckung - EV |
| 18.09.2005 | und schon wieder weiß ich nicht so recht weiter in der ZV...haben kombinierten ZV-Auftrag gemacht im letzten Jahr schon..da kam Mitteilung des GV, dass der Schuldner angeblich zahlen wolle (tat er aber nicht)..und außerdem der Vermerk, dass das Verfahren der EV durchgeführt würde, sobald wir erfolglos die Pfändung des Arbeitslohns versucht hätten..hmm...das haben wir (die Ansprüche an den Arbeitgeber waren an die Bank abgetreten). Nun ist der Schuldner allerdings umgezogen, also anderer GV zuständig..und es ist halt auch ein Jahr vergangen seitdem (hatten wir zwischendurch in der Sache noch anders versucht, den zum Zahlen zu bewegen über eine Strafanzeige, der Schuss ging aber nach hinten los, der hat den Strafbefehl rechtskräftig werden lassen, und wir haben immer noch nicht unsere Kohle)...und jezt hab ich neune Anschrift und will natürlich weiter vollstrecken..Meine Frage: muss ich doch jetzt bestimmt nochmal nen kombinierten ZV-Auftrag machen oder??...Damals wär es sicher einfach gewesen, gleich die EV nachzuschieben, aber das geht jetzt doch sicher nicht mehr? |
| 989 | Zwangsvollstreckung - EV |
| 18.09.2005 | Also meines Erachtens hat die Pfandlosigkeitsbescheinigung nach erfolgloser Vollstreckung nur 6 Monate Gültigkeit , sprich, Du müsstest nochmal nen kombinierten Auftrag machen. Ich verstehe nicht so ganz, wieso der GV erst das EV-Verfahren durchführen wollte, wenn Ihr erfolglos den Arbeitslohn gepfändet habt. Das hat doch gar nix miteinander zu tun. Oft ist es ja in der Praxis auch so, dass man erst duch das Vermögensverzeichnis erfährt, wo der Schuldner arbeitet, weil er vorher nicht damit herausrückt. Frag doch vor nem erneuten ZV-Auftrag mal bei der Schuldnerkartei nach, ob der Schuldner inzwischen die EV abgegeben hat. Spart unter Umständen Kosten und Wartezeit und führt schneller zur gewünschten Info. Viel Erfolg weiterhin :-) |
| 989 | Zwangsvollstreckung - EV |
| 18.09.2005 | Ja, danke :-) hilft also alles nix, machen wir nochmal nen komb. Pfändungsauftrag :-P...EV hat er noch nicht abgegeben, das hatte ich jetzt schon vorab geklärt schönen Sonntag noch |
| 990 | Wo bist Du? Habe Dich geworben - Rechtsassistent |
| 19.09.2005 | Gruß, Wurzeline |
| 990 | Wo bist Du? Habe Dich geworben - Rechtsassistent |
| 22.09.2005 | Hast du den Rechtsassistent schon gemacht? Hat es dir was gebracht? Ich meine vorallem fachlich... Ich hab mir jetzt auch mal die Unterlagen schicken lassen und find ihn ganz intressant, da ich ja von einigen Themen noch gar keine Ahnung hab (weil ich ja nur bei einem Notar arbeite und mir der RA-Bereich komplett fehlt). Wie lief das vorallem mit der Pr??fung ab??? |
| 990 | Wo bist Du? Habe Dich geworben - Rechtsassistent |
| 26.09.2005 | Hallo Taunusmädel, der Fernlehrgang ist insgesamt o.k. Ich denke, ein solches Zeugnis hilft auch bei der Arbeitsplatzsicherung bzw. beim Stellenwechsel. Die Prüfung war nicht so schwer. Sie besteht aus einer 4-stündigen Klausur. Auf die wird über Einsendeklausuren während des Lehrgangs im Prinzip sehr gut vorbereitet. Man kann die entsprechenden Gesetzestexte benutzen. Zur Prüfung selbst gab es Kaffeestückchen, Kaffee und andere Getränke gratis. Etwa 6 Wochen vor der Prüfung bekommst du eine Einladung zur Prüfung mit einer Wegbeschreibung und Hotelvorschlägen, falls du übernachten willst. Viel Glück |
| 991 | Pfändung Miete in ALG II |
| 19.09.2005 | Pfändung Miete in ALG II: wir würden gerne Miete pfänden, haben zwar noch keinen Titel, aber mich würde interessieren, ob es in ALG II möglich ist, weil dort ja der Mietanteil berechnet wird... es müsste doch dann auch möglich sein, diesen zu pfänden, wenn der Schulder diesen nicht abgeführt hat oder? hat jemand schon damit Erfahrungen? |
| 991 | Pfändung Miete in ALG II |
| 22.09.2005 | Sozialleistungen sind in der Regel nicht pfändbar. Hab auch so´n doofen Fall: Die Schuldnerin kriegt die Miete ausgezahlt, leitet sie aber an Vermieter nicht weiter. Die Agentur für Arbeit darf aber nicht einfach an den Vermieter zahlen, dazu brauchen die dort eine Abtretungserklärung, die wir von der Mietentussi aber nicht kriegen. Tja, man kann nix machen!!!! |
| 991 | Pfändung Miete in ALG II |
| 22.09.2005 | echt nich, auch nich wenn ich n Titel hätte... das is ja echt scheiße, zumal der sogar n Scheck kriegt zur Zeit, aber das Mietverhältnis ist sogar zum Ende Oktober beendet, son mist und das is sone nervige mandantin, die zudem auch nich bezahlt hast du das denn mit dem Arbeitsamt besprochen, bzw versucht? das stinkt mich jetz schon an.. mano wir dachten uns wenn wir n Titel hätten, könnte man damit ja beweisen, dass er nicht zahlt und genau den vom Arbeitsamt berechneten Betrag pfänden PS: magst du mir per PN deine Emailadresse schicken, da du ja hier nicht so oft reinguckst... :-) |
| 992 | PKH für Zwangsvollstreckung |
| 20.09.2005 | Hallo! Weiß jemand wie ich PKH für eine Zwangsvollstreckung bekomme? Dankeschön! |
| 992 | PKH für Zwangsvollstreckung |
| 20.09.2005 | Ich hab das schon einmal in einer Akte machen müssen, wobei wir zuerst den ZV-Auftrag machten und dann im Nachhinein erst den Antrag auf PKH zum Gericht der wie folgt lautete: beantragen wir namens und in Vollmacht des Antragstellers, 1. dem Antragsteller für die Durchführung der Zwangsvollstreckung und insbesondere für den am 29.04.2005 erteilten Zwangsvollstreckungs-auftrag Prozesskostenhilfe zu bewilligen, 2. dem Antragsteller den Unterzeichner als Rechtsanwalt beizuordnen. Begründung: Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen, besser wäre es allerdings, dass zuerst die PKH beantragt und bewilligt wird und dann erst der ZV-Auftrag gemacht wird |
| 992 | PKH für Zwangsvollstreckung |
| 20.09.2005 | dankesehr ;) ich denke das hilft mir weiter° |
| 993 | Sofortige Beschwerde verworfen... Was tun? |
| 20.09.2005 | wenn die sofortige Beschwerde auf Kosten des Antragsgegners auf dessen Kosten als unzulässig verworfen wird... wie muss man da was beantragen und in welcher Höhe? (wir sind Antragsgegner)<--- stimmt nicht!!! hab was falsch verstanden... weiß das jmd.? Dankeschön! Beitrag wurde editiert (2005-09-20 15:02:53) Beitrag wurde editiert (2005-09-21 11:45:17) |
| 993 | Sofortige Beschwerde verworfen... Was tun? |
| 20.09.2005 | Was willste denn da beantragen? Was ist es denn für eine sofortige Beschwerde? |
| 993 | Sofortige Beschwerde verworfen... Was tun? |
| 20.09.2005 | Was willste denn da beantragen? Was ist es denn für eine sofortige Beschwerde? |
| 993 | Sofortige Beschwerde verworfen... Was tun? |
| 21.09.2005 | Hm, mir würde jetzt auch nicht einfallen, was du da beantragen willst. Die Gegenseite wird nen Kostenfestsetzungsantrag ans Gericht stellen (Beschwerdegebühr) und was ihr machen müsst: Den zahlen, wenn er kommt :-) (also na ok, die Mandanten oder die RS-Versicherung wird den zahlen) |
| 993 | Sofortige Beschwerde verworfen... Was tun? |
| 21.09.2005 | Jep, also wenn eure Mandantschaft die unterlegene Parei ist und die Kosten zu tragen hat. Braucht Ihr nichts zu beantragen, denn schließlich muss euer Mandnt zahlen. |
| 993 | Sofortige Beschwerde verworfen... Was tun? |
| 21.09.2005 | ich hab da ganz zu anfang was missverstanden... :rot: also: (im Beweissicherungsverfahren) wir sind antragsteller. sofortige beschwerde des antragsgegners wurde verworfen. (sehr gut!) jetzt muss das abgerechnet werden. Kann mir da jmd. helfen wie ich da vorgehen muss?! danke.. |
| 993 | Sofortige Beschwerde verworfen... Was tun? |
| 21.09.2005 | Du beantragst die 0,5 Gebühr gem. Nr. 3500!! Termin gabs doch sicher nicht? |
| 993 | Sofortige Beschwerde verworfen... Was tun? |
| 21.09.2005 | habt ihr denn im beschwerdeverfahren was getan? oder nur schriftsätze empfangen? denn sonst bekommt ihr auch keine gebühr gegen was wurde denn sofortige Beschwerde eingelegt? Beitrag wurde editiert (2005-09-21 14:00:47) |
| 993 | Sofortige Beschwerde verworfen... Was tun? |
| 21.09.2005 | Naja, man hat sich doch sicherlich eingehend mit der sofortigen Beschwerde des Gegners befasst, mit Mandanten besprochen, nochmal Akte und Literatur gewälzt, etc., etc. ;-) |
| 994 | schriftliches Vorverfahren Terminsgebühr |
| 20.09.2005 | Entsteht die Terminsgebühr im schriftlichen Vorverfahren in Höhe von 1,2 oder 0,5 wenn ein VU ergeht? Ich bin mir nicht ganz sicher. Ich bin der Meinung, dass die Gebühr in Höhe von 1,2 entsteht. Wie seht Ihr das? |
| 994 | schriftliches Vorverfahren Terminsgebühr |
| 20.09.2005 | Sorry. Die Gebühr entsteht doch nur in Höhe von 0,5, oder? |
| 994 | schriftliches Vorverfahren Terminsgebühr |
| 20.09.2005 | ja 0,5 ist richtig dina |
| 994 | schriftliches Vorverfahren Terminsgebühr |
| 20.09.2005 | Ja - bei VU nur 0,5 -stimmt |
| 994 | schriftliches Vorverfahren Terminsgebühr |
| 20.09.2005 | ja 0,5 |
| 994 | schriftliches Vorverfahren Terminsgebühr |
| 20.09.2005 | 2*ja reicht doch :-) |
| 994 | schriftliches Vorverfahren Terminsgebühr |
| 21.09.2005 | schaden kanns nicht... :-) |
| 994 | schriftliches Vorverfahren Terminsgebühr |
| 26.04.2007 | nach welcher VV? |
| 994 | schriftliches Vorverfahren Terminsgebühr |
| 26.04.2007 | 3105 |
| 995 | PKH Reisekosten |
| 20.09.2005 | da ich mehr Bau- und Vergaberecht mache und seit 10 Jahren mal wieder mit PKH folgende Frage: Kann ich Reisekosten im RVG ganz normal nach im PKH-Kostenantrag 7003/7005 beantragen? (Bei der BRAGO war es - glaube ich § 126) (wir sind in Berlin - Termin fand in Zwickau statt, hin- und Rück 560 km !!) |
| 995 | PKH Reisekosten |
| 20.09.2005 | Die Beiordnung erfolgt üblicherweise nur zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwaltes. Mehr wird von der Landeskasse nicht erstattet. Es sei denn, es liegt ausdrücklich ein anderer Beschluss vor (ist aber eher unwahrscheinlich). |
| 995 | PKH Reisekosten |
| 20.09.2005 | Wenn der Beiordnungsbeschluss keine Einschränkung wg. Mehrkosten durch auswärtigen RA enthält, sind die Reisekosten zu erstatten. Es gibt sogar ein Beschluss des OLG Hamm, der besagt, dass diese Einschränkung unzulässig sei. Ich habe mal wegen so einer Sache eine Erinnerung mit ausführlicher Begründung geschrieben. Wenn du willst, kann dir die als Muster mal zukommen lassen. |
| 995 | PKH Reisekosten |
| 21.09.2005 | Manuela77 Würde mich sehr über die Zusendung des Musters freuen, auch das Urteil des OLG Hamm kenne ich noch nicht. Wir haben auch mehrmals ohne Erfolg die Festsetzung von Reisekosten bei PKH versucht, ist allerdings schon etwas länger her. Bin für jede neue Anregung dankbar. Habe dir eine PN mit meiner E-Mail-Adresse geschickt. |
| 995 | PKH Reisekosten |
| 21.09.2005 | Die E-Mails sind verschickt!! |
| 995 | PKH Reisekosten |
| 26.09.2005 | Hallo Manuela, ich würde mich auch sehr darüber freuen, wenn du mir diese Begründung der Erinnerung etc mal per e-mail schicken könntest. Habe gerade so einen Fall auf dem Tisch. Danke und Lieben Gruß Beate |
| 995 | PKH Reisekosten |
| 27.09.2005 | Kein Problem. Brauche aber deine E-Mail-Adresse ... |
| 995 | PKH Reisekosten |
| 27.09.2005 | @Manuela: Ruf mal deine PN ab! Beitrag wurde editiert (2005-09-27 19:20:36) |
| 995 | PKH Reisekosten |
| 28.09.2005 | @Kathrin: ERLEDIGT!! |
| 995 | PKH Reisekosten |
| 29.09.2005 | Es hat geklappt :-D!!! Heute kam der Beschluss, dass der Erinnerung abgeholfen und die Reisekosten und Abesenheits ausgezahlt wurden. Streiten lohnt sich ;-) |
| 995 | PKH Reisekosten |
| 29.09.2005 | Super - bin ja mal gespannt, wie das bei uns wird .... noch habe ich gar keine Nachricht vom Gericht |
| 995 | PKH Reisekosten |
| 06.10.2005 | ohne Beanstandung ist der PKH-Antrag mit Reisekosten durchgegangen - und bezahlt dazu (ich wundere mich und staune .....) |
| 995 | PKH Reisekosten |
| 06.10.2005 | Prima! Glückwunsch! Freut mich, wenn ich helfen konnte. Hats denn bei den anderen auch geklappt? |
| 996 | Arrestverfahren |
| 21.09.2005 | Wer kennt sich im Arrestverfahren aus? Folgender Fall: Augrund evt. wegschaffen von Geld, wurde ein Arrestbefehl ohne mündl. Verhandlung beantragt. Ich habe diesen daraufhin zustellen lassen und innerhalb der Frist die Vollstreckung über das Konto eingeleitet. Nun komm ein Verfügung des Gerichts, dass die Überweisung aus dem Pfädnung- und Überweisungsbeschluss erst stattfinden kann, wenn ein Huaptsacheverfahren eingeleitete wird oder wurde. Wie ich das jetzt laut § 926 ZPO in Erfahrung gebracht habe, muss nunmehr Klage erhoben werden? Der Schuldner allerdings ist schon längst spurlos verschwunden, ob das geld überhaupt noch auf dem Konto ist, ist auch fraglich, es könnte sein, das der Schuldner schon längst mit dem Geld abgesetzt hat. Welche Frist zur Klageerhebung muss ich denn nun beachten und vor alle dem ab wann? ab Erlass des Befehls, aber Zustellung des Befehls oder ab Pfändugnsbeschluss? War der Pfändungsbeschluss und die damit entsandenen Kosten jetzt umsonst? Ich versteh das alles nicht mehr, hoffe jeamnd von euch, hatte schon einmal solch einen Fall. Viele Grüße |
| 996 | Arrestverfahren |
| 22.09.2005 | meines Erachtens muss das Gericht einen Zeitraum bestimmen zur Klageerhebung |
| 997 | Pfändungsgrenze 1994?! |
| 21.09.2005 | Hallo, hat vielleicht irgendjemand von Euch Zugriff auf die Pfändungstabelle von 1994? Wir haben bei uns schon alles durchgesucht, aber leider ohne Erfolg! Vielen Dank für Eure Hilfe schonmal jetzt!! Dinimini |
| 997 | Pfändungsgrenze 1994?! |
| 21.09.2005 | Ich habe die Tabelle für Pfändungsfreigrenzen, Stand 01.07.1992. Diese galt ja bis zum 01.01.2002, also auch im Jahr 1994. Wenn du mir deine Fax-Nr. schickst, kann ich sie dir gerne faxen. Allerdings bin ich heute nur noch bis 15.00 Uhr im Büro und dann Montag erst wieder. Werde also kurz vor Feierabend nochmal im Forum reinschauen, ob du schon geantwortet hast. |
| 997 | Pfändungsgrenze 1994?! |
| 21.09.2005 | Liebe Irene, vielen, vielen Dank. Bin aber zwischenzeitlich selbst fündig geworden!! Dinimini |
| 998 | RVG - Hauptsache für erledigt erklärt |
| 21.09.2005 | Hallo, habe mal wieder ein Problem: Parteien haben außergerichtlich einen Vergleich vorgeschlagen und beide habe diesem zugestimmt. Die Gegenseite zahlt jedoch den Vergleichsbetrag nicht. Danach wird Klage über den Vergleichsbetrag eingezahlt. Termin wird anberaumt. Kurz vor dem Termin zahlt die Gegenseite den Vergleichsbetrag. Termin wird wegen Erledigung der Hauptsache aufgehoben. Ich soll jetzt abrechnen. Nach BRAGO wäre das kein Problem gewesen. Aber wie ist es jetzt nach RVG??? Brauche dringend eure Hilfe! Vielen Dank! Lieben Gruß Marina |
| 998 | RVG - Hauptsache für erledigt erklärt |
| 21.09.2005 | 1/2 Geschäftsgebühr, 1,5 Einigungsgebühr, 1,2 Verfahrensgebühr, Auslagen und Umsatzsteuer. Was für Bedenken hast Du? |
| 998 | RVG - Hauptsache für erledigt erklärt |
| 21.09.2005 | Dankeschön. Ich weiß auch nicht. Das RVG verunsichert mich immer noch total. Vielen lieben Dank Funny! |
| 998 | RVG - Hauptsache für erledigt erklärt |
| 21.09.2005 | Dankeschön. Ich weiß auch nicht. Das RVG verunsichert mich immer noch total. Vielen lieben Dank Funny! |
| 998 | RVG - Hauptsache für erledigt erklärt |
| 21.09.2005 | Dankeschön. Ich weiß auch nicht. Das RVG verunsichert mich immer noch total. Vielen lieben Dank Funny! |
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| 21.09.2005 | Einmal iat wohl nicht genug :-D :-D Viele Grüsse ;-) |
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| 21.09.2005 | Vorsicht bei bei der Einigungsgebühr! Hier dürfte nur eine 1,0 Gebühr gem. Nr. 1003 VV RVG angefallen sein, weil über den Gegenstand ein anderes gerichtliches Verfahren als ein selbständiges Beweisverfahren anhängig ist . |
| 998 | RVG - Hauptsache für erledigt erklärt |
| 21.09.2005 | @Manuale: das thema mit 1,0 oder 1,5 hatten wir schon mehrmals... also ich bin immernoch der meinung, dass eine 1,5 entsteht! @Marina: wie hättest du denn nach BRAGO abgerechnet? |
| 998 | RVG - Hauptsache für erledigt erklärt |
| 21.09.2005 | Klar nur 1,0 würde ich auch sagen |
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| 21.09.2005 | Oh weia, sorry, klar 1,0 |
| 998 | RVG - Hauptsache für erledigt erklärt |
| 21.09.2005 | @Kathrin: Bleibe bei der 1,0 Gebühr! In Nr. 1003 steht doch eindeutig drin: Über den Gegenstand ist ein anderes gerichtlichen Verfahren als ein selbständiges Beweisverfahren anhängig Und das ist ja hier der Fall. Habe mir das (schon damals in der Berufsschule) immer so gemerkt: Sobald das Gericht von dem Betrag, über den sich verglichen wurde, weiß - entsteht nur eine 1,0 Gebühr. Wieso meinst du, wäre eine 1,5 Gebühr entstanden? |
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| 21.09.2005 | weil es ein außergerichtlicher vergleich ist, da ist zwar ein verfahren anhängig, aber trotzdem bin ich der meinung, dass trotzdem eine 1,5 entsteht werd versuchen morgen mal nachzulesen |
| 998 | RVG - Hauptsache für erledigt erklärt |
| 21.09.2005 | Also ich hätte eine 10/10 Prozeßgebühr und eine 10/10 vergleichsgebühr genommen.... |