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998 RVG - Hauptsache für erledigt erklärt
21.09.2005 Die Gegenseite zahlt jedoch den Vergleichsbetrag nicht. Danach wird Klage über den Vergleichsbetrag eingezahlt. Also 1,0. Weiß gar nicht, was es da zu meckern gibt!
998 RVG - Hauptsache für erledigt erklärt
21.09.2005 warum wurde eigentlich nicht über den ganzen Streitgegenstand Klage eingereicht?
998 RVG - Hauptsache für erledigt erklärt
21.09.2005 Das ist wirklich ´ne gute Frage, was euch immer alles so auffällt! Naja, um 22.00 Uhr liest man wohl nicht mehr so genau.
Aber warum überhaupt eine EinigungsG? Der Vergleich wurde geschlossen, bevor das Verfahren anhängig wurde. Ist der Vergleich damit überhaupt zu Stande gekommen, wenn dann doch noch geklagt werden muss? Dann fällt die Einigungsgebühr doch gar nicht mehr an, oder wie war das gleich mit den Voraussetzungen für eine Einigungsgebühr?
998 RVG - Hauptsache für erledigt erklärt
22.09.2005
Parteien haben außergerichtlich einen Vergleich vorgeschlagen und beide habe diesem zugestimmt. Die Gegenseite zahlt jedoch den Vergleichsbetrag nicht.

Ich denke dass eine Einigungsgebühr angefalle ist, darüber brauch man nciht zu diskutieren.

Sie fällt eben mit 1,0 an, weil genau über diesen Vergleich ein gerichtliches Verfahren anhängig ist. Eigentlich logisch oder?
998 RVG - Hauptsache für erledigt erklärt
22.09.2005 Also, ich muss sagen, ich tendiere auch zu 1,5. Die Einigung war außergerichtlich. Man hat lediglich dann nach Nichtzahlung des Vergleichsbetrages Klage auf dessen Zahlung eingereicht. Wäre vorher bereits ein Gerichtsverfahren anhängig gewesen und man hätte sich in während dieses Verfahrens außergerichtlich geeinigt, dann wäre hier ein Gebührensatz von 1,0 anzusetzen, dies ist hier aber nicht der Fall, so wie ich es verstanden habe. Der Vergleich ist nicht vor Gericht geschlossen worden und demnach auch nicht vom Gericht im Termin protokolliert worden.

Eine Terminsgebühr entsteht hier nicht. Der Termin hatte sich erledigt, nach dem die Klage in der Hauptsache für erledigt erklärt wurde. Es war hier lediglich nur noch über die KOsten zu entscheiden.

Ich bin der Meinung, hier handelt sich um eine reine Zahlungsklage. Ob hier eine Erledigungsgebühr entsteht, vage ich zu bezweifeln, wobei ich die Nr. 3101 VV RVG nicht so ganz verstehe. Ich lasse mich aber gern eines besseren belehren.

Zur Abrechnung habe ich noch eine Frage an Marina:

Ist im Vergleich festgehalten worden, wer die RA-Kosten trägt? Jede Partei für sich selbst, der Schuldner oder jeder zur Hälfte?

Gruß Beate
998 RVG - Hauptsache für erledigt erklärt
23.09.2005 Gut, wie definiert man den Wortlaut:

Die Einigungsgebühr in Höhe von 1,5 entsteht, wenn über den Gegenstand/den Anspruch über den sich verglichen wurde, KEIN gerichtliches Verfahren anhängig ist.
999 Gehaltsvorstellung Fankfurt
21.09.2005 Was denkt ihr kann man in Frankfurt am Main mit einem Jahr Berufserfahrung verlangen?
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21.09.2005 nur Re oder auch No? oder wie?
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22.09.2005 Nur Rechtsanwaltsfachangestellte in einer Wirtschaftskanzlei.
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22.09.2005 Antwort auf: Nur Rechtsanwaltsfachangestellte in einer Wirtschaftskanzlei.


Ich denke, Du könntest so 1.700 Euro brutto vorschlagen mit der Option nach einer bestimmten Anzahl von Monaten auf 1.800,00 € zu erhöhen.
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22.09.2005 Oh Gott, was für utopische Zahlen... :boah:

Bekommt ihr in dieser Gegend wirklich sooo viel?????
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22.09.2005 Ich arbeite in einer Kanzlei und verdiene 1.900,00 €. Allerdings habe ich jetzt herausgefunden, dass meine beiden Kolleginnen die keine Ausbildung zur Reno haben, 2.000,00 € verdienen. Ich finde einfach, dass mein Aufgabenbereich viel verantwortungsvoller ist und ich vorallem auch total selbstständig arbeite. Ich meinte nicht, dass deren Arbeit schlecht ist oder so. Nur ich muss mich mit ganz anderen Sachen rumschlagen. Ich dachte nur, ob ich da nicht ein wenig mehr verlangen kann ohne dass es jetzt gierig klingt.
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22.09.2005 @AnniD

Findest Du wirklich? Wie ist es bei Dir und wo arbeitest Du?
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22.09.2005 ach mensch leute... diese diskussion hatten wir schon mehrmals und festgestellt, dass umso südlicher es geht, die leute mehr verdienen, besonders in stuttgart und münchen verdienen einige mehr als 2.000 € und fangen mit 1.600 - 1.800 an

also ich kann zu Frankfurt nix sagen, aber denke schon dass das gerechtfertigt ist, aber bei der Einstellung hast du doch mit denen verhandelt? nur weil die anderen mehr verdienen, willst du jetzt auch mehr nach einem Jahr? du kannst höchstens mit deinem arbeitsaufwand argumentieren etc

ich kann zu diesem Thema nur nochmal die hiesige Gehaltsvorstellung (30 km südlich von Hamburg) wiederholen (direkt nach der Ausbildung mind. 1.200, aber meistens 1.400 und in Hamburg/Großkanzleien sogar noch mehr)

Beitrag wurde editiert (2005-09-22 14:15:54)
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22.09.2005 Beim Vorstellungsgespräch war ein anderes Gehalt vereinbart. Nachdem ich dann allerdings alle anderen abgesagt hatte, wurde ich hier dann vor vollendete Tatsachen gestellt, weil sich angeblich die Kolleginnen beschwert haben, dass das nicht geht, dass ich mehr verdiene als die. Ist jetzt aber egal. Mir gefällts hier auch total gut und würde auch nicht wegen dem Geld wo anders hingehen. Ich finde nur, dass es einen Unterschied macht, ob die Leute die du hast für diesen Beruf qualifiziert sind oder nicht. Die haben ja einen ganz anderen Aufgabenbereich als ich, was natürlich nicht heißen soll, dass deren Arbeit nichts wert ist.

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22.09.2005 @KatrinL

Möglicherweise sind noch nicht alle so lange dabei wie Du???????
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22.09.2005 @Gast:



Beitrag wurde editiert (2005-11-14 14:27:19)
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22.09.2005 Es kommt wohl darauf an, wo in Berlin (Ost oder West)und in welcher Eigenschaft (reine Tipparbeit oder selbständiges Arbeiten). Ebenfalls kommt es auf die Kanzleigröße an. 1200 Brutto in Berlin bekommt für 40/Woche eine einfache Schreibkraft.
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22.09.2005 ja wenn ihr euch nie richtig anmeldet, kann man auch nicht unterscheiden, welcher gast nun welcher ist... :-)

sorry, war nich so gemeint, aber man könnte ja mal danach gucken
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23.09.2005

Beitrag wurde editiert (2005-11-14 14:26:29)

Beitrag wurde editiert (2005-11-14 14:26:48)
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23.09.2005 ach ja,
meine geleisteten überstunden werden selbstverständlich zum Wohle der Firma betrachtet...
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23.09.2005 Ich habe mit 6 Monaten Berufserfahrung vor 7 Jahren in Ffm angefangen mit 3000 DM und nach 3 Monaten 3200 DM. Daher habe ich meine Vorstellung so angegeben.

Gruß, Wurzeline
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23.09.2005 @AnniD

Ich bewundere Dich! Sag mal, wie kann man von rund 1.200 brutto (wieviel macht das netto?) in Berlin leben, vielleicht eine Wohnung bezahlen, ein Auto unterhalten usw. und nebenher noch auf eigene Kosten Seminare und vor allem ein Fernstudium finanzieren? Bekommst Du vielleicht 1.200 EUR netto so wie ich?
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23.09.2005 @gast:

nein nein, ich meinte tatsächlich BRUTTO.

Beitrag wurde editiert (2005-11-14 14:25:50)
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23.09.2005

Beitrag wurde editiert (2005-11-14 14:24:17)
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23.09.2005 @AnniD

Da kann ich Dir nur viel Glück wünschen, daß Du den Absprung schaffst. Das ist ja ein Hungerlohn. Wie soll da einer allein von leben. Sowieso ein Ding, was RA und RENOs so verdienen. Viele denken für Kaffee kochen und ein bißchen tippen o.k. Aber wer weiß schon, was hier wirklich abgeht... kaum einer. Alles immer eilig, eilig! Fristen meistens 10 min vor Feierabend usw.

Ich plane übrigens auch eine Fortbildung zur Rechts(fach)wirtin. Aber ich will die Kanzlei keinesfalls verlassen. Ich bin hier mein eigener Chef und kann so ziemlich machen was ich will. Ich möchte halt dazulernen, um noch mehr eigenständig Akten zu bearbeiten und Mandantenbesprechungen zu führen.
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23.09.2005 Dann geht es mir ja hier richtig gut. Ich arbeite an der Bergstraße und bekomme 1.200,00 brutto für den halben Tag.
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23.09.2005 @Manuela76:
in welchem bezirk liegt denn die bergstraße? bei halbtags 1200 brutto, dass is ja wirklich toll (jedenfalls aus meiner sicht!)
ich seh schon, ich werd hier wirklich total ausgebeutet...
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23.09.2005 Das liegt zwischen Darmstadt und Heidelberg.
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23.09.2005 Ihr müßt euch mal die Lohnumfrage beim Reno Verein anschauen mit bis 2 Jahre Berufserfahrung zahlen die meisten Anwälte 1.400 - 1.800 bei 40 std. . Die wenigsten 1.200 Euro. Insgesamt1.200 - 2.500

Bis 5 Jahre Berufserfahrung zwischen 1.600 - 2.200 Euro die wenigstens 1.200 <- das ist eh schon eine Frechheit 1.200,00 bei 5 Jahren. Insgeamst zahelne die Anwälte 1.200 - 2.500.

All das variiert natürlich nach Qualifikation oder Zusatzaufgaben wie Buchhaltung ect.

Ich persönlich finde es absolut enttäuschend das die Anwälte aus DM Euro gemacht haben. Die kann mich erinnern das damals ein Gehalt nach der Ausbildung con 1.200 DM gab!
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23.09.2005 Hallo Funny, woher kommst du denn ?
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23.09.2005 @Funny: Wenn die Chefs aus DM EUR gemacht hätten, wäre das ja cool!! (1.200,00 DM = 1.200,00 EUR - das wäre ja dann (fast) das doppelte). Leider ist das bei uns nich so ;-)
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23.09.2005 Man bin ich verwirrt. Die ganzen Gehaltszahlen machen mich total wuschig. Eigentlich wollte ich etws anderes schreiben :-D :-D :-D
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23.09.2005 Vielleicht sollten wir Renos mal um eine Provision kämpfen, von allem was wir einbringen, kriegen wir 50 %. Denn schließlich kümmern sich die Anwälte nicht um Forderungspfädnung, Kostenrecht und Mahnwesen. Dann könnten auch die renos mal einen Benz fahren ;-)
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23.09.2005 ich verdiene auch 1.200 brutto, das ist bei mir Abzug der VWL Leistung von irgendwas mit 15 €, 900 € und ich lebe nicht allein, aber ich könnte es mir allein auch leben, wahrscheinlich dann aber auch ohne auto..

meinem chef gehts nicht so gut, sonst hätte ich vielleicht mehr genommen, aber ich habe das gesagt und er war damit einverstanden, ich mache auch alles, bis auf Notariat, da haben wir eine 30 Std Kraft, die verdient 1.150, is aber auch schon 39... also viel isses nicht, aber mehr kann sich mein chef nicht leisten, deshalb beschwer ich mich nicht, ich finde es dort total super, zumal ich meine Ausbildung bei ihm gemacht habe und übernommen wurde, kennen wir uns schon einige zeit und wenn er nicht bald aufhören müsste, würde ich dort auch bleiben, naja schätze mal so ca. 5 jahre werden es wohl noch werden, davor graust es mir schon.

Beitrag wurde editiert (2005-09-23 14:35:36)
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23.09.2005 Macht nischt, Funny, es is Wochenende!!
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23.09.2005 @Kathrin: bei mir ist es ähnlich. hab auch meine ausbildung bei meinem jetzigen Chef gemacht und weiß wie es finanziell steht. sind halt auch nur ein kleiner betrieb. ich will schon lange mehr geld, aber aufgrund der vorbeschriebenen situation traut man sich nicht so recht zu fragen.

obwohl ich glaub ich immer noch meisterin im wenigverdienen bin

@funny: ja für Provision bin ich, boah dann wär ich reich, zumindest bei manchen fällen

dina
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24.09.2005 ja bei Chefs, die gut verdienen und es ich leisten können, wäre ich dafür... aber ich verdiene lieber weniger und weiß ich bekomme es und kann auch die Krankenkasse bezahlen, als wenn ich mehr verdiene... und ich will UNBEDINGT dort bleiben, einen besseren Chef und Menschen gibt es nicht, schahde nur dass er schon so alt ist.
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24.09.2005 meine Vorgängerin (Buchhalterin) hat den Laden ganz schön vernachlässigt und hat dann das sinkende Schiff verlassen

Wir mussten erstmal alles mit Ratenzahlungen wieder in Ordnung bringen. Nun ist alles abbezahlt und wir schlengeln uns so durch... übrig bleibt da nichts
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27.09.2005 Hey, ich muss jetzt auch mal meine Geschichte erzählen:

Als ich meine Ausbildung fertig hatte, habe ich in einer großen Kanzlei am Kudamm (komme übrigens aus Berlin) gearbeitet, die haben mir damals brutto 3.000 DM geboten. Ne Menge Geld für einen Neuling.

Da war es aber sowas von sch... dass ich nach 2 Wochen einfach nicht mehr hingegangen bin und die mich halt gekündigt haben.

1 Monat später bin ich zu meinem jetzigen Chef gekommen. Dieser hat mir zwar viel weniger geboten, aber ich fand das nicht schlimm, weil ich zu dem Zeitpunkt noch Erziehungsgeld bekommen habe, also hab ich einfach weniger gearbeitet, Erziehungsgeld kassiert und hatte mehr zeit mit meinem Kind. Trotz allem hätte ich aber in der Kudamm-Kanzlei mehr Geld bekommen. Aber was nützt das, wenn man sich dort nich wohl fühlt.

Nachdem damals die 2 Jahre Erziehungsgeld um waren, hat mir mein Chef übrigens von sich aus (!) mehr Geld angeboten! Das war echt der Hammer!

Seitdem arbeite ich hier in der Kanzlei. Ich bin die einzige ReNo, wir haben noch eine Schreibkraft und eine Azubine, die aber im November ihre Prüfung macht und dann wech ist (also wir übernehmen sie nicht). Wir haben hier 2 RAe und eine RAin ist angestellt.

Ich bin so glücklich hier und so wie ich das hier lese werde ich glaube ich überbezahlt...

Einen Arbeitsplatz zu haben - wo man sich wohlfühlt - ist echt soviel wert, ich wünsche euch allen sowas - natürlich muss man auch von dem Gehalt leben können - aber glaubt mir, wenn eure Chefs nicht wirklich richtige Schweine sind, dann sehen sie irgendwann was sie an euch haben und dann wird das auch honoriert!!! Besonders wünsch ich das dir AnniD!!!

In diesem Sinne :-)
lg Sandra





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27.09.2005 @Sand79:

Danke für deine Wünsche, nehme Sie gern an.

Beitrag wurde editiert (2005-11-14 14:23:32)
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27.09.2005 @Sand:

was verdienst du denn? und wielange arbeitest du nun schon?
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28.09.2005 Arbeite seit 5 Jahren hier und momentan 30 Std. bei 1.670,00 € brutto! Eigentlich 1.650,00 € aber mein Chef zahlt noch 20,00 € VWL
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28.09.2005 hm, also für Stuttgart wäre das denke ich Mittelklasse, aber für Frankfurt weiß ichs nich, denke aber teurer als Stuttgart/München gibts nirgenswo, also ich wär damit zufrieden denke ich, kann es aber schlecht einschätzen wegen den Lebenshaltungskosten, Miete etc. (was kostet denn deine Wohnung z.B.)

Meine Kollegin, die allerdings gepr. ReNo-Fachwirtin ist, verdient glaub ich 2100 als 40 Std-Kraft mit 10 Jahren Berufserfahrung und das hier im hohen Norden und nicht in Hamburg, sondern aufm Land
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29.09.2005 Also ich bin echt zufrieden!

Bekomme ca. 1.200 € raus und dazu noch Kindergeld und Unterhalt für mein Kind. Damit läßt sich schon einiges anfangen :-)
Vor allem muss ich ehrlich sagen, dass ich die Arbeitszeiten einfach bombig finde. Ich hab genug Freizeit und kann dadurch sehr viel Zeit mit meinem Kind verbringen, das ist echt ne Menge wert. Da verzichte ich auch lieber etwas aufs Geld, als auf Freizeit!

Naja, und bald kann ich auch noch viel mehr sparen, weil ich dann mit meinem Schatzi zusammenziehe ...

1000 Gebühren Verwaltungsgericht
21.09.2005 ich brauch da dringend Eure Hilfe
Also wir sind in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht beigeladen worden. Jetzt hat der Kläger die Klage zurückgenommen und es erging ein Beschluss, dass er die Kosten (außergerichtlichen) der Beigeladenen zu tragen hat. Was muss ich denn da jetzt für KOsten berechnen?
1000 Gebühren Verwaltungsgericht
21.09.2005 Verfahrens- und (ggf.) Terminsgebühr nach Nr. 3100 ff. VV RVG. Wegen dem außergerichtlich würde ich mich nicht weiter irritieren lassen, sind nämlich keine Gerichts- sondern eben außergerichtliche Kosten.
1000 Gebühren Verwaltungsgericht
21.09.2005 Danke
1001 Maschinelles Mahnverfahren für Mecklenburg-Vorpomm
22.09.2005 Falls jemand Mandanten aus M/V hat: Ab 01.11.2005 wacht der Norden endlch auf und für das Mahnverfahren ist ab dann das Zentrale Mahngericht in Hamburg (Max-Brauer-Allee) zuständig. Es ist dann der Antrag für das automatisierte Mahnverfahren zu verwenden.
Ich weiß nicht, wie weit sich das schon rumgesprochen hat.
1001 Maschinelles Mahnverfahren für Mecklenburg-Vorpomm
22.09.2005 hier in niedersachsen ist es schon seit 2004...

komisch warum Hamburg für euch zuständig ist...
1001 Maschinelles Mahnverfahren für Mecklenburg-Vorpomm
22.09.2005 Danke für den Tipp.
1001 Maschinelles Mahnverfahren für Mecklenburg-Vorpomm
22.09.2005 ich denke da werden dann sowieso noch kammermitteilungen rausgeschickt, war bei uns auch so
1001 Maschinelles Mahnverfahren für Mecklenburg-Vorpomm
23.09.2005 Warum Hamburg für uns zuständig ist, haben wir uns auch ganz besorgt gefragt. Wahrscheinlich war man der Meingung, dass es hier eh genug Arbeitslose gibt, da kommt es auf ein paar mehr oder weniger nicht an, wenn man so´n paar Mahnabteilungen von so´n paar Amtsgerichten in M/V zumacht... :-(
Oder sind die Hamburger vielleicht schlauer? Naja, die Fragen wird mir wohl keiner beantworten. Ich finde es auch nicht besonders super. Aber mich fragt ja keiner ;-)
Noch ein kleiner Nachsatz: Schafft euch nur noch kleinere Mengen Papierformulare an, ab Mitte 2006 soll es - aller Wahrscheinlichkeit nach - überarbeitete Formulare geben. Ob die da an unsere Geschäftsgebühr gedacht haben?

Beitrag wurde editiert (2005-09-23 21:07:06)
1001 Maschinelles Mahnverfahren für Mecklenburg-Vorpomm
24.09.2005 keine Ahnung, wir haben schon seit ca. 2 Jahren nur ca. 2 Mahnbescheide gemacht, das is schon solange her, ich weiß schon gar nicht mehr wie das geht LOL

wir haben glaub ich eh nur noch die alten Formulare für das normale Verfahren und davon reichlich, die hab ich aber erstmal behalten.. von den neuen hab ich glaub ich nur 5 gekauft aus genau dem Grund, dass es wohl bald neue geben soll, warum wissen sie wohl selber nich, oder sie haben die überarbeitet, damit sie besser auszufüllen sind und nicht dauern monierungen kommen, darauf könnt ihr euch auch schon einstellen
1001 Maschinelles Mahnverfahren für Mecklenburg-Vorpomm
29.09.2005 Ich stelle mich da auf alles und nix ein. Ich mache es nach besten Wissen und Gewissen und wenn was moniert werden sollte, gehts halt irgendwie weiter. Ich habe mir schon eine Akte als Opfer aufbewahrt - eine drohende Honorarverjährung. Da werde ich mal gleich am 01.11.05 den Antrag stellen. Da bin ich ja mal gespannt! Ist doch toll, mal was neues auszuprobieren.
Ich hätte das nur gern in M/V gehabt.... :-(
1002 Streitwertberechnung
22.09.2005 Hallo!

Ich muss ein Klageverfahren vor dem Sozialgericht abrechnen. Kann mir jemand sagen, wie hoch da der Streitwert ist??? Muss ich den festsetzen lassen??? Wir hatten vor kurzer Zeit nur Klage erhoben und sie nun wieder zurück genommen. Das ist doch nur eine Verfahrensgebühr, gell? Aber wie hoch ist der Streitwert???
1002 Streitwertberechnung
22.09.2005 ich würde Streitwertfestsetzungsantrag beim SG beantragen.
1002 Streitwertberechnung
22.09.2005 Sozialgericht = Rahmengebühren oder wie nennt man das ohne Streitwert! Verfahrensgebühr Mittelwert 325,00 €!!!!
1002 Streitwertberechnung
22.09.2005 Es kommt darauf an, ob für das vorliegende Verfahren das GKG anwendbar ist... dann könnte nach Streitwert abgerechnet werden. Sonst die Rahmengebühren nach § 3102 VV RVG von 40,00 bis 460,00 €.
Worum gings denn genau?
1002 Streitwertberechnung
22.09.2005 @Gast: Sozialgericht ist nicht immer gleich Rahmengebühren!!!
1002 Streitwertberechnung
22.09.2005 Bin ich blöd... Da stand ich mal wieder voll auf der Leitung. Bei Rahmengebühren ist ja gar kein Streitwert nötig... Vielen Dank für den Gedankenanstoß.
1002 Streitwertberechnung
22.09.2005 Mhm, ich habe auch schon mehrfach Sozialhilfesachen abrechnen müssen und war mir meistens nicht sicher, ob nun nach Streitwert abzurechnen oder ich Rahmengebühren ansetzen kann. Habe dann vorsichtshalber beim Gericht Streitwertfestsetzung beantragt. Erst dann wusste ich wirklich bescheid.
1002 Streitwertberechnung
22.09.2005 hab nochmal nachgelesen. Vom Gegenstandwert ist immer auszugehen, wenn es sich um Streitigkeiten der Sozialleistungsträger untereinander, zwischen Sozialleistungsträger und Arbeitgebern oder Vertragsarzt handelt.
Sonst sind immer Rahmengebühren anzunehmen.
1002 Streitwertberechnung
22.09.2005 Aha, also wieder was gelernt. Merks mir für die Zukunft. Aber, wo steht denn das geschrieben? Ich habe da auch schon mal gucken wollen, wusste aber eben nicht wo. :rot:
1002 Streitwertberechnung
22.09.2005 Tja. früher gab es dafür § 116 II BRAGO, die diese Ausnahmen von den Rahmengebühren auflistete.
Bezüglich RVG steht was im RAMicro Kommentar zum RVG, 7. Auflage, § 3 Rn. 6 mit weiteren Beispielen.
mfg
1002 Streitwertberechnung
22.09.2005 Tatsache!! Nu arbeite ich schon so lange mit dem RVG und kenns immer noch nich richtig. Is mir noch nie aufgefallen, dass da was zu den sozialgerichtlichen Sachen drinne steht. :rot: Was solls, jetzt weiß ichs ja.
1002 Streitwertberechnung
22.09.2005 ich hatte so einen Fall auch nur einmal in den Jahren. Ging glaube um die Abrechnung der Kassenärztlichen Vereinigung gegenüber Vetragsarzt.Sonst kommt es wohl nicht so häufig vor, dass es nach Gegenstandswert geht..Schönen Feierabend....
1003 Aufrechnung Auslagenpauschale
22.09.2005 ich brauch mal eine fachliche Meinung ...

in einer Sache haben wir (Kläger) erstinstanzlich durch Versäumnisurteil gewonnen. Das Verfahren ging dann mit Einspruch weiter, dann II. Instanz und nun sind wir wieder in der I. Instanz nach Zurückverweisung. Das Verfahren läuft allerdins noch.
Über die gesamte I. Instanz gibt es nun einen vollstreckbaren KFB in der Akte - meines Erachtens können hier aber - obwohl die Sache noch läuft, die Kosten für die Säumnis, die die Gegenseite ja sowieso zu tragen hat, gegengerechnet werden wie folgt:

In einer Parallelsache läuft gegen unseren Mandanten die Zwangsvollstreckung. Ich will nun - eine Aufrechnung ist bereits 2002 erklärt - eine Forderungsaufstellung machen mit diesen gegengerechneten Säumniskosten.

Wie sieht es denn da mit der Auslagenpauschale aus? Die fällt ja nur einmal pro Instanz an. Kann ich die einfach voll mitaufrechnen, muss ich diese splitten - oder wie oder was ????? Immerhin macht der Wert nur für die Säumnis aus BRAGO 94 doch 794,-- DM ohne die PTE aus .... wie mache ich es nun?
1003 Aufrechnung Auslagenpauschale
23.09.2005 Gibt es denn schon einen Kostenfestsetzungsbeschluss für die Kosten des Säumnis, wenn überhaupt noch kein Kostenausspruch im gesamten Verfahren erfolgt ist? Aber ohne KFB habe ich bei einer Aufrechnung Bedenken....
1003 Aufrechnung Auslagenpauschale
23.09.2005 Ja - es gibt bereits einen vollstreckbaren KFB aus 2002 mit allen Kosten des damaligen Verfahrens insgesamt, also auch denen der Säumnis - und genau da liegt ja mein Problem wegen der PTE ----- ich kann ja nur die KOsten § 33 I BRAGO gegenrechnen - ansonsten läuft ja das Verfahren noch ..... nun in der wieder hergestellten I. Instanz
1003 Aufrechnung Auslagenpauschale
23.09.2005 Ja - es gibt bereits einen vollstreckbaren KFB aus 2002 mit allen Kosten des damaligen Verfahrens insgesamt, also auch denen der Säumnis - und genau da liegt ja mein Problem wegen der PTE ----- ich kann ja nur die KOsten § 33 I BRAGO gegenrechnen - ansonsten läuft ja das Verfahren noch ..... nun in der wieder hergestellten I. Instanz
1003 Aufrechnung Auslagenpauschale
23.09.2005 Ja - es gibt bereits einen vollstreckbaren KFB aus 2002 mit allen Kosten des damaligen Verfahrens insgesamt, also auch denen der Säumnis - und genau da liegt ja mein Problem wegen der PTE ----- ich kann ja nur die KOsten § 33 I BRAGO gegenrechnen - ansonsten läuft ja das Verfahren noch ..... nun in der wieder hergestellten I. Instanz
1003 Aufrechnung Auslagenpauschale
26.09.2005 ich weiss, dass ich mal so einen Fall hatte, wo nur die Kosten der Säumnis dem Kläger auferlegt wurden. Leider kann ich mich nicht mehr erinnern, ob da eine Ausgleichung der 0,5 SäumnisGebühr mit anteiligen Postauslagen erfolgt ist... werd mich mal auf die Suche nach der Akte machen und dann berichten...
1004 Entscheidung?
22.09.2005 Wir haben mal wieder Schwierigkeiten mit einer Rechtsschutzversicherung, die keine Deckungszusage erteilen will.

Gegen unseren Mandanten ist 2003 ein Vergleich ergangen. Obwohl die Auflage erfüllt wurde, hat die Gegenseite nunmehr im Juli 2005 Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet und behauptet, die Auflage sei nicht richtig erfüllt worden.

Die Versicherung legt als Eintritt des Versicherungsfalles das Verfahren zugrunde und behauptet quasi, dass die Zwangsvollstreckung noch zur selben Angelegenheit gehört. Das kann hier aber nicht richtig sein, da zum einen die Zwangsvollstreckung eine besondere Angelegenheit ist und zum anderen als Eintritt des Versicherungsfalles die Einleitung der Zwangsvollstreckung zugrunde zu legen sein dürfte, da die Parteien sich zuvor ja einvernehmlich geeinigt hatten, die Streitigkeiten erst nunmehr aufgetreten sind.

Hat jemand zufällig eine Entscheidung dazu? Hab leider nichts gefunden.
1004 Entscheidung?
27.09.2005 also - normalerweise zahlen Rechtsschutzversicherungen fünf Jahre nach Rechtshängigkeit insgesamt drei mal Vollstreckungsversuche .... ich verstehe leider nicht so ganz genau, was dein Problem ist.
1004 Entscheidung?
27.09.2005 Warum kann man nicht mit § 18 Nr. 3 RVG argumentieren, wonach jede Vollstreckungsmaßnahme eine besondere Angelegenheit ist?
1004 Entscheidung?
27.09.2005 Nein, ich glaub ihr habt mich falsch verstanden.

Wir brauchen nicht die Deckungszusage für eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme, sondern für das Verfahren auf Abwendung einer solchen. Unser Mandant ist in diesem Fall der Schuldner.

Die Versicherung allerdings sieht nicht in der Einleitung der Zwangsvollstreckung der Gegenseite den Eintritt des Versicherungsfalles, sondern legt das vorherige zivilrechtliche Verfahren zugrunde. Und da war unser Mandant halt noch nicht dort versichert. Sie versuchen sich aus der Deckung herauszuwinden.

Tatsächlich ist der Streit ja aber eigentlich erst eingetreten mit Einleitung der Vollstreckungsmaßnahme, da die Partein sich im Prozess vergleichsweise geeinigt hatten, es dort also keine weiteren Streitigkeiten gab.
1004 Entscheidung?
27.09.2005 Eintritt des Versicherungsfalls ist ja der Zeitpunkt, an dem die Gegenseite einen Rechtsverstoss begeht. In diesem Fall würde ich auch sagen, dass der Rechtsverstoss in der Einleitung der Zwangsvollstreckung ohne Rechtsgrundlage liegt. Wie man das allerdings der Rechtsschutz beibiegen kann - keine Ahnung.


1004 Entscheidung?
27.09.2005 Na dann würde ich doch der RSV mit § 18 Nr. 3 RVG kommen. M. E. stellt die Abwendung einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme dann auch eine besondere Angelegenheit dar..
1004 Entscheidung?
29.09.2005 Genau, würd ich auch so sehen. Aber im Zweifel sollte so was das Chefchen besser wissen - Versicherungsrecht ist wohl nicht unbedingt Aufgabe einer ReFa - oder? Zumindest würd ich mir da mal einen Hinweis geben lassen. Hat euer Mandant keine Bedingungen für den Vertrag, da dürfte das vielleicht auch genauer drinne stehen. Schaut doch mal in den Versicherungsvertrag.
Aber dass Vollstreckungsmaßnahmen und deren Abwehr neue Angelegenheiten sind, sollte ein schlagkräftiges Argument sein.
1005 Streitwert Arbeitsrecht
23.09.2005 Haben im Kündigungsschutzverfahren den AG vertreten.

Im Rahmen des Verfahrens wurde ein Vergleich geschlossen, wonach mitgeregelt wurde, dass AG mit AN (1) eine Vereinbarung über eine Nebentätigkeit abschließt und (2)sich verpflichtet, bei Bedarf ein neues AV mit AN abzuschließen.

Der Streitwert für das Verfahren wurde seitens des Gerichtes lediglich auf 3 x Brutto für die Kündigung festgesetzt.Mein Hinweis, dass m. E. ein Vergleichsmehrwert in Betracht kommt, fand keine Berücksichtigung.

Lohnt es sich, gegen den SW-Beschluss Beschwerde einzulegen? Oder ist kein Vergleichsmehrwert angefallen?
1005 Streitwert Arbeitsrecht
23.09.2005 also - ich denke - es ging ja ursprünglich um die KÜndigung - ich würde da nichts machen
1006 Sicherheitsleistung
23.09.2005 Urteil gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar. Die Kosten trägt der Beklagte. KFB ist da. Kann ich eigentlich jetzt vollstrecken oder muss ich erst die Sicherheitsleistung einzahlen? Das ich nciht aus dem Urteil vollstrecken kann, ist mir schon klar. Aber wie siehst mit dem KFB aus?
1006 Sicherheitsleistung
23.09.2005 meiner meinung nach sind das zwei paar schuhe. im kfb steht ja nichts von vorläufig vollstreckbar, also kannst du in den kfb schön munter vollstrecken. für das urteil schon mal bankbürgschaft anfordern falls du direkt in die ZV willst

dina
1006 Sicherheitsleistung
23.09.2005 Meist ist die Sicherheitsleistung ja ohnehin höher, als die Hauptforderung (so 120 %). Da sind dann die Kosten und eventuelle Zinsen schon mitberechnet.
1006 Sicherheitsleistung
24.09.2005 bin ganz eurer meinung, KFB hängt nicht mit dem Urteil zusammen, aber auch da musst du glaub ich 2 Wochen warten (nach Zustellung an Gegner) bis du ZV einleiten kannst
1006 Sicherheitsleistung
24.09.2005 also - solange das Urteil noch nicht rechtskräftig ist - Zwangsvollstreckung nur gegen sicherheitszahlung - entweder durch Bankbürgschaft oder durch Hinterlegung bei Hinterlegungsstelle. Nach Ablauf der Rechtsmittelfristen dann Rechtskraft auf dem Urteil beantragen - dann geht es auch ohne Sicherheitsleistung. Ihr könnt aber - um das Geld erst einmal festzuhalten - ganz normal auch ohne Titel eine Vorpfändung machen - das geht ja 3 x - beim dritten Mal muss nur der Pfänder hinterherkommen - sonst ist alles für die Katz

KFB - hat rein gar nichts mit Sicherheitsleistung auf Urteil zu tun - kann nach Ablauf von 2 Wochen nach Zustellung an Gegenseite vollstreckt werden.
1006 Sicherheitsleistung
24.09.2005 Danke. Aber meine Frage gilt rein dem KFB, sonst nichts. Das Andere weiss ich alles.


@jana Das urteil ist gegen SL in Höhe von 110 % vorl. Vollstr.

Eigentlich würde ich auch dazu tendieren, dass URteil und KFB zwei Sachen sind. Denn schließlich geht es im Urteil ja nur darum, dass man nicht des Anspruches wegen volsltrecken darf. Aber das hat doch eigetnlich ncihts mit den Kosten des Verfahresn zu tun. Na vielleicht weiss noch jeamnd anderes Rat?
1006 Sicherheitsleistung
24.09.2005 also wie gesagt, du kannst ja den KFB auch schon vor der Rechtskraft beantragen und wenn du ihn auch noch sogar vorher bekommst, kannst du auch vollstrecken, ich wäre gar nicht auf die idee gekommen die beiden sachen zu verbinden, zumal die kosten ja feststehen, egal ob der Gegner Berufung einlegt, muss er sie trotzdem bezahlen
1006 Sicherheitsleistung
25.09.2005 @La-Paloma

Hab früher auch immer ein VZV gemacht, manchmal ein zweites nachgeschoben, falls es mit dem PFÜB länger gedauert hat.
Jetzt hab ich gehört, daß man mit einem 2. VZV die Monatsfrist nicht mehr verlängern kann. Stimmt das?
1006 Sicherheitsleistung
25.09.2005 Nein - die Monatsfrist beginnt von neuem zu laufen. Gilt ab Zustellung des Vorpfänders an den Drittschuldner - es entstehen nur keine neuen Anwaltshonorare - Gerichtsvollzieherkosten schon
1007 Zwangsversteigerung
23.09.2005 So was kann einem ja das WE vermiesen..:-(..haben wir noch nie gemacht, Chefin nicht, und ich erst recht nicht. Haben ne ZwaSiHy auf dem hälftigem Miteigentumsanteil eines Grundstücks der Schuldnerin eingetragen (an 3. Stelle im GB, vorher noch Grundschulden der Bank).Jezt hab ich zwar nen schönen Vordruck im Formularbuch, aber rein praktisch Null Ahnung und komm auch nicht so ganz klar, mit dem was wir so zu lesen haben..Also, ich würde halt einfach mal den Antrag auf Eröffnung des Zwangsversteigerungsverfahrens stellen. Hab ich z. B. schon gelesen, dass dann frühere andere Zwangsvollstreckungskosten (z. B. für normalen Sachpfänder, PfüB, usw, was wir auch alles schon versucht haben, bzw. noch läuft), da nicht mit beigetrieben werden können, sondern nur die Kosten im Zusammenhang mit der dinglichen Forderung. Vielleicht kann mir ja mal jemand kurz erzählen, wie das rein praktisch abläuft, und worauf man achten muss. (auch so was wie Kostenvorschüsse, etc...da fand ich in unserer Literatur nix weiter)..Entschuldigt die blöde Frage, aber ich mach den Job zwar schon 5 Jahre, hab das aber nicht gelernt, bin also keine ReFa, fehlt mir also großes Stück Theorie..und in dem Fall halt auch die Praxis..Wäre über jeden Hinweis froh.
Ansonsten wünsch ich allen ein schönes stressfreies WE ;-)
1007 Zwangsversteigerung
23.09.2005 Ganz genau weiß ich da auch nicht Bescheid. Aber das sieht mir so aus, als müsstet ihr das Gemeinschaftseigentum erstmal auseinandersetzen, ihr hab ja nur auf einem Teil die Hypo eingetragen. Irgendwas war da noch, muss ich mich mal Montag drum kümmern. (grübel)
1007 Zwangsversteigerung
24.09.2005 genau den Fall hatten wir auch... da hat ein Anwalt für 1900 € ne Hypothek eintragen lassen und prompt das ZV Verfahren eröffnen lassen, da war nix mit auseinandersetzen
1007 Zwangsversteigerung
25.09.2005 @janagh ...ja, wer schön, wenn du dich da nochmal schlau machen könntest (hab ja noch Galgenfrist bis mittwoch, dann will Chefin Resultate sehen)
@KathrinL ...also meinst du, es ist egal ob die Hypothek nur auf einem Miteigentumsanteil eingetragen ist, ich kann trotzdem die Zwangsversteigerung betreiben??
Danke jedenfalls erst mal für eure Mühe
..und jetzt noch bissl Wochenende...oder das, was davon übrig ist..:-)
1007 Zwangsversteigerung
26.09.2005 ja, so war das bei uns auch, hab das Verfahren aber nur so nebenbei beobachtet.. weiß nichts genaues, also vielleicht Janas Antwort abwarten
1007 Zwangsversteigerung
26.09.2005 Ein Zwangsversteigerungsverfahren durchzuführen ist nicht ganz einfach und eine Kunst für sich. Zunächst einmal müsst Ihr prüfen, ob es sich überhaupt lohnt, ein solches Verfahren durchzuführen. Wenn Eure Forderung vergleichsmäßig gering ist, dass würde ich die Finger von einem Zwangsversteigerungsverfahren lassen.

Als antagstellende Gläubiger müsst Ihr zunächst einmal den Gerichtskostenvorschuss einzahlen und für die Gutachterkosten für die Objektbewertung in Vorleistung treten. Die Gerichtskosten sind nicht sehr hoch, liegen bei ca. 51,00 EUR (ich habe die Tabelle gerade nicht zur Hand). Aber die Gutachterkosten schlagen je nach Objekt mit 2.000,00 bis 3.000,00 EUR zu Buche. Diese werden zwar am Ende des Verfahrens vom Versteigerungserlös zurückerstattet, jedoch dauert ein Zwangsversteigerungsverfahren je nach Überlastung des Gerichts bis zu 2 Jahren. Und die Kosten muss der Gläubiger erstmal vorstrecken.

Meistens werden die Immobilien, wenn überhaupt, dann weit unter Wert versteigert. Es ist zwar viel komplizierter, als ich es hier schreibe, aber hier die grobe Richtlinie: Es finden zwei Versteigerungstermine statt. Im ersten Termin gilt für die Gebote eine 7/10 bzw. eine 5/10 Grenze (vom Verkehrswert), im zweiten Termin gelten diese beiden Grenzen nicht. Viele Immobilien gehen daher für 5/10 des Verkehrswertes weg. Das reicht meistens noch nicht mal, um die Forderungen der Banken, die ja meistens vorrangig im Grundbuch stehen, zu begleichen. Erfahrungsgemäß sind die eingetragenen Grundschulden im Grundbuch sowieso viel höher, als das Objekt überhaupt Wert ist.

Wenn wir eine geringe Forderung haben, machen wir es schon mal so, dass wir die vorrangige Bank anschreiben und die Einleitung des Zwangsversteigerungsverfahrens androhen. Da alle Gläubiger bei einem Zwangsversteigerungsverfahren meistens den kürzeren ziehen, fürchten die Banken ein Zwangsversteigerungsverahren. Manchmal bezahlt die Bank unsere Forderung, um ein Zwangsversteigerungsverfahren abzuwenden und lässt sich um Gegenzug unsere Forderung abtreten.

Vielleicht probiert Ihr erstmal diesen Weg.
1007 Zwangsversteigerung
26.09.2005 Oje...also, danke erstmal für die Mühe, aber richtig Mut hab ich dadurch jetzt nicht bekommen, Irene..Es leuchtet mir alles ein, und ich seh auch noch nicht den Erfolg, ok, sooo gering ist unserer Forderung auch nicht. so ca. 19.000 €...aber die Banken stehen halt mit rund 50.000 € Grundschulden auch im Grundbuch...Hmm..und dann muss ich jetzt morgen schon mit Ergebnissen aufweisen..Kommt der Mandant, und möcht am liebsten, dass wir ihm das Geld sofort hinblättern, und der is so unangenehm..:boah: Aber, gut zu wissen, was da in etwa an Gutachterkosten auf uns zukommen würde..das fand ich bisher nirgends, die Gerichtkosten, waren mir schon klar, ..Aber, wie ist das jetzt..hab ich ja 2 unterschiedliche Meinungen, von Janagh und KathrinL...wegen dem Teileigentum..muss das erst auseinandergesetzt werden, oder kann ich einfach so ZV-Antrag stellen, auch wenn Hypothek nur auf hälftigem Miteigentumsanteil eingetragen ist????
Wäre froh, da noch mal ne Meinung zu zu hören...Danke schon mal
schönen Abend
1007 Zwangsversteigerung
27.09.2005 also der Anwalt hatte wie gesagt eine FOrderung von ca. 1.900 € und hatte die Forderung nur gegen den Ehemann, und da dieser mit seiner Ehefrau zu 1/2 eingetragen war, hatte er natürlich auch nur eine Hypothek auf dem 1/2 Anteil... und dann hat er die ZV eingeleitet und da unser Mandant schiss hatte sein Haus zu verlieren, hat er die Forderung dann doch bezahlt... (unsere bisher nicht.. vielleicht sollten wir auch mal sowas machen, aber meinem chef ist das zu hinterhältig, zumal der Mdt mittlerweile sitzt und wir ihn da erstmal rausholen müssen)

naja unu kostet das noch 1.500 € Gerichtsgebühren, wie das mit den Gutachtergebühren ist, weiß ich nicht, davon hat keiner gesprochen
1007 Zwangsversteigerung
27.09.2005 Also bei den Erbengemeinschaften war das bisher so, dass wir die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft beantragt haben. Dann war im Falle eines erfolgreichen Gebotes die Erbengemeinschaft automatisch auseinandergesetzt.
In Deinem Fall müsste man die Zwangsversteigerung nur bezüglich des Eigentumsanteils des Schuldners beantragen. Und das ist total irre. Wer ersteigert schon ein halbes Haus? Es sei denn, die Ehefrau hat Geld und wird es selbst ersteigern. Also ich sehe da schwarz.
Du hast recht, es geht um viel Geld. Die Bank wird es wohl kaum selber aus der eigenen Tasche bezahlen, wenn man ihr damit droht, dass man den Eigentumsanteil des Schuldners versteigert.