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| 1007 | Zwangsversteigerung |
| 27.09.2005 | Ich habe gerade während der Frühstückspause noch mal in meinem Gedächtnis gekramt. Wir haben das schon mal so gemacht, dass wir die Zwangsversteigerung beim Gericht beantragt haben und die dazu erforderliche Gebühr in Höhe von EUR 50,00 (Nr. 2210 GKV) beim Gericht eingezahlt haben. Bevor das Gericht über den Antrag entschieden hat, wurde der Antrag seitens des Gerichts an den Schuldner zugestellt. Der Schuldner bekam Panik und zahlte die Forderung. Wir haben sodann den Antrag auf Zwangsversteigerung zurückgenommen. Vielleicht ist es auch für Euch eine Möglichkeit, Druck auf den Schuldner auszuüben. Wenn der Schuldner sich davon nicht beeindrucken lässt, kann man ja den Antrag zurücknehmen, bevor das Gericht darüber entscheidet. Aber das ist dann vielleicht einen Versuch wert. Doch vorsicht, wenn über den Antrag entschieden wird und das Verfahren eingeleitet wird, entstehen weitere Gerichtskosten in Höhe von 0,5! War zu so ein Gedanke. |
| 1007 | Zwangsversteigerung |
| 27.09.2005 | ja, bei den Beträgen etc. macht man das eh nur um dem Schuldner n Schreck einzujagen, denn bei nem 1/2 Anteil bringt das sowieso nix... |
| 1007 | Zwangsversteigerung |
| 28.09.2005 | ja, danke nochmal..also, es sieht ganz so aus, als würden wir jetzt doch das volle Programm durchziehen. Der Mandant ist zumindest zu allem entschlossen. Chefin war mit meiner Vorarbeit (dank eurer Hilfe :-) ) recht zufrieden..und wir werden dann mal sehen, was geht. (Irgendwann ist ja immer das erste Mal)...Außerdem soll parallel dazu noch versucht werden, an ein Auto ranzukommen (wobei da unser zuständiger GV recht hilflos wirkte, der hat so was wohl auch noch nicht gemacht...na, das kann lustig werden)..werd ich später bestimmt mal berichten. |
| 1007 | Zwangsversteigerung |
| 29.09.2005 | Stimmt, das mit der Auseinandersetzung muss man nur machen, wenn das Grundstück im sogenannten Gesamthandseigentum steht - wie bei der Erbengemeinschaft eben. Da bin ich mal wieder auf einem falschen Dampfer mitgefahren. Versteigerungsandrohungen nützen hier in meiner Gegend auch nix, hier ersteigert eh keiner was. Die Preise sind im Keller und richtig was schönes sind die meisten Einfamilienhäuser auch nicht. Das juckt hier keinen Schuldner, wenn man dem schreibt, dass man sein Grundstück versteigern lässt, wenn er nicht zahlt... |
| 1007 | Zwangsversteigerung |
| 29.09.2005 | Also, immer wieder interessant zu sehen, wie hier vollstreckt wird. Dann lassen wir uns die Sache doch einmal aufdröseln. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Schuldner, gegen den ein vollstreckbarer Titel vorliegt, Eigentümer zu 1/2 eines Grundstücks, wobei für die Forderung bereits eine Zwangssicherungshypothek (nicht Sicherungshypothek)auf dem hälftigen Anteil eingetragen ist, der im Range mehrere Grundpfandrecht vorgehen, wobei aus dem Vortrag nicht hervorgeht, ob diese das Gesamtgrundstück belasten, oder aber nur den hälftigen Anteil des Schuldners. Richig wäre wohl gewesen: 1. Eintragung einer Zwangssicherungshypothek auf dem hälftigen Anteil des Schuldners. 2. Forderungspfändung bezüglich a) Rückgewährsanspruch und Anspruch auf Auszahlung des Übererlöses gegenüber den Grundpfandgläubigern b) Auseinandersetzungsanspruch gegenüber dem anderen Eigentümer auf Auseinandersetzung der Bruchteilsgemeinschaft (immer vorausgesetzt der Vortrag, dass der Schuldner hälftiger Eigentümer ist, wurde richtig verstanden) 3. Nach Erledigung von 1 u. 2 Antrag auf Auseinandersetzungsversteigerung und nicht Zwangsversteigerung. Vorteil der Auseinandersetzungsversteigerung ist, dass dann das gesamte Grundstück versteigert wird und der Miteigentümer überwiegend die Versteigerung durch Zahlung abwendet. Alles andere ist stochern im Nebel und bringt dem Mandanten nichts. Auch die unten zu lesenden Hinweise auf 5/10 und bzw. oder 7/10 Grenze treffen so nicht zu. Bevor ich hier voll ausführe, erlaube ich mir den Hinweis auf http://www.treysse.com/Forum/viewforum.php?f=5&sid=6490a48d24ec81b49e679cc13115d3d6 und die in dieser Rubrik enthaltenen Beiträge. Dort sind einige kleine Basics der Immobiliarvollstreckung zu finden. |
| 1007 | Zwangsversteigerung |
| 29.09.2005 | @Treyesse: Danke...ich denk, so werden wir auch vorgehen...1. hast du richtig verstanden, Schuldnerin ist hälftige Miteigentümerin..auf ihrem Anteil ist die Zwangssicherungshypothek eingetragen und die Grundschulden, die dieser vorgehen..die lasten auf dem Gesamtgrundstück..War jetzt alles etwas mühsam für mich, da ich das noch niee hatte, weder theoretisch noch praktisch..aber ich hab dann doch noch den Weg gefunden, den du auch beschreibst..und nach der Forderungspfändung..da nannte sich das in unserer Literatur Teilungsversteigerung..aber ich glaub, das ist das gleiche wie Auseinandersetzungsversteigerung. Und den Link schau ich mir jetzt dann gleich mal an...bin hier für jeden Tip dankbar!!!.... Also, Danke nochmals und schönen Abend an alle :-) |
| 1007 | Zwangsversteigerung |
| 30.09.2005 | Lautet natürlich Teilungsversteigerung nach § 180 Abs. 1 ZVG zum Zwecke der Auseinandersetzung einer Bruchteilsgemeinschaft. |
| 1007 | Zwangsversteigerung |
| 18.10.2005 | @Treyesse..danke für die Infos, haben mir sehr geholfen (gibt auch bei uns in der Arbeit keinen, den ich fragen könnte..)und...jetzt wird es ernst..wir wollen jetzt die Rückgewährsansprüche pfänden und dann den Auseinandersetzungsanspruch..und als ich da heut nochmal bissl was gelesen hab dazu, da stand dann in unserem Formularbuch, dass man das evtl. auch in einem Antrag pfänden könnte..Das seh ich jetzt aber nicht so..denn beim ersten PfüB ist doch der bzw. die Grundpfandrechtsgläubiger Drittschuldner und beim 2. der Miteigentümer.Das kann ich doch wohl kaum in einem PfüB unterbringen, oder??? (schön wärs natürlich, 2 Fliegen mit einer Klappe zu schlagen..) |
| 1007 | Zwangsversteigerung |
| 18.01.2006 | Sooo...jetzt wird es ernst...(Verzögerte sich alles ewig..weil wir noch Rechtsnachfolgeklausel brauchten..muss der Mdt. auch grad jetzt seine Firma verkaufen...Die PfüBs bez. der Rückgewährsansprüche (2 Banken, also 2 PfüBs) und des Auseinandersetzungsánspruchs sind fertig..jetzt kann ich die ja nur der Reihe nach rausschicken. Und da hätte ich mal ne Frage, trete ich da unter Umständen was los?..d. h. dass dann vielleicht einer der anderen Gläubiger die ZV beantragt? und was hätte das für Folgen, und wie verhält man sich dann? Wäre toll, wenn da jemand Erfahrung oder Tipps zu hätte. Würd ich mich riesig freuen.. Schönen ABend wünsch ich |
| 1007 | Zwangsversteigerung |
| 07.04.2006 | Nachdem bislang alles nach Plan verlief (Rückgewährsansprüche der Grundpfandgläubiger gepfändet..)..kommt jetzt die DS-Erklärung der 2. Bank, die noch mit im GB steht.. und diese stimmen der Abtretung nicht zu ...das heißt also, dieser Pfüb war nicht erfolgreich. Und jetzt...was mach ich jetzt?..was bedeutet das für den weiteren Ablauf des geplanten Zwangsversteigerungsverfahrens?.. (eigentlich wollt ich jetzt nach Eingang der DS-Erklärung den Auseinandersetzungsanspruch des Miteigentümers pfänden und danach ENDLICH die Teilungsversteigerung beantragen...und jetz???).. Wäre sehr froh, wenn mir jemand noch eine hilfreiche Antwort geben könnte...Bin eigentlich schon gar nicht mehr da :-) (Urlaub..und Kur) LG Die Kleene |
| 1007 | Zwangsversteigerung |
| 10.05.2006 | sooo...bin jetzt aus der Kur zurück, aber leider noch genauso schlau wie vorher.. Ich wäre wirklich seeehr froh, wenn mir jemand was sagen könnte, was diese DS-Erklärung nun für mich für die weitere Zwangsversteigerung bedeutet (*stöhn* fange am Freitag wieder an mit arbeiten, und da soll ich das dann wissen...hilfe.) wünsch euch noch nen schönen sonnigen Tag |
| 1007 | Zwangsversteigerung |
| 23.05.2006 | Hiiilfeee... bin immer noch am Suchen, und mir muss jetzt was gescheites einfallen...siehe meine letzte Frage is denn hier keiner, der Erfahrungen mit Zwangsversteigerungen, speziell Teilungsversteigerungen hat?.. Ich bin eigentlich der Meinung, wir machen jetzt einfach weiter..auch wenn Bank Nr. 2 der Abtretung des Rückgewährsanspruchs nicht zugestimmt hat...oder????? Was hat das denn dann bei der Versteigerung am Ende für Folgen? ICh würde nämlich jetzt den Auseinandersetzungsanspruch gegenüber dem anderen Miteigentümer pfänden und danach die Teilungsversteigerung beantragen. WAs meint ihr?.. ich müsste das eher gestern als morgen wissen..und bin schon ziemlich am Schwimmen ..:boah: ich wäre wirklich heilfroh, wenn mir jemand helfen könnte LG die Kleene |
| 1007 | Zwangsversteigerung |
| 12.09.2006 | ..und nochmal hochschieben...vielleicht liest das ja ein Zwangsversteigerungsprofi... haben zwischenzeitlich noch den Auseinandersetzungsanspruch des Miteigentümers gepfändet...(das ist der Ex der Schuldnerin..)..aber der meint blöderweise, ihm gehöre das Haus gar nicht mehr, er stünde ja nicht mehr im Grundbuch,,,das sagte er dem GV, der ihm nochmal nahelegte, sich wegen der Drittschuldnererklärung mit uns in Verbindung zu setzen..aber das tat er nicht (und nebenbei bemerkt, steht er natürlich noch im Grundbuch..das verfolge ich schon dauernd, da tut sich nix)...Muss ich den da jetzt etwa erst verklagen, oder kann ich trotzdem die Zwangsversteigerung beantragen??? ich bin da jetzt grad ziemlich hilflos, muss mir aber schnell klar werden, wie es weitergeht..und außer mir weiß bei uns keiner BEscheid - und ich weiß schon nicht sehr viel..:rot:(Chefin sagte zu mir: Da musst du deinen Anwalt fragen..nicht sehr hilfreich..) also.. ich hoffe sehr, ihr könnt mir weiterhelfen die Kleene |
| 1008 | Rechtswirte/Assessorreferenten zum 1. Okt. 05 gesu |
| 23.09.2005 | hi leute, habe heute meine immatrikulationsbescheinigung bekommen und fange am 1.10 an der fsh an .. wäre schön, wenn ich hier noch einige kennenlerne die auch gerade anfangen oder sich schon quälen =) vielleicht sind ja auch leute aus würzburg dabei, dies würde mich natürlich sehr freuen, denn ich glaube ne lerngruppe bringt einem schon viel .. freu mich von euch zu hören |
| 1008 | Rechtswirte/Assessorreferenten zum 1. Okt. 05 gesu |
| 23.09.2005 | Du musst nur überall mal reinschauen unter allem, was mit dem Wirt zu tun hat, dann findest du uns schon ;-) Ich bin eine von vielen, die es ab 01.10.05 auf sich nehmen. Wohne allerdings in Rostock, aber man kann ja auch auf anderen Wegen zu einander kommen. |
| 1008 | Rechtswirte/Assessorreferenten zum 1. Okt. 05 gesu |
| 29.10.2005 | Hi, ich bin aus Würzburg und habe zum 1.10. auch mit dem Rechtsfachwirt angefangen. Bin aber mehr durch Zufall auf der Seite gefunden, da es ja doch viele Foren gibt und man nicht in allen sein kann... Wie weit bist Du? Bin mit der EA I jetzt durch und hab mir viel Zeit für den doch größeren Teil genommen |
| 1008 | Rechtswirte/Assessorreferenten zum 1. Okt. 05 gesu |
| 29.10.2005 | Ups hab grad erst gesehen, daß du an der FSH bist... Ich mach den Rechtsfachwirt an der TFH Berlin. Hm ganz andere Baustelle, naja, aber Fachfragen kann man ja trotzdem mal angehen - kann ja nie schaden ;-) |
| 1008 | Rechtswirte/Assessorreferenten zum 1. Okt. 05 gesu |
| 30.10.2005 | Das habe ich auch übersehen, FSH ist ja der Rechtswirt in Saarbrücken, der irgendwie anders läuft.... :oo: |
| 1008 | Rechtswirte/Assessorreferenten zum 1. Okt. 05 gesu |
| 31.10.2005 | na wenigstens kommt überhaupt jemand aus wü *lool* hab mich in diesem monat durch BGB AT gequält .. düse aber trotzdem während des studiums auch immer in die uni zu den vorlesungen ... so lernt man auch leute kennen .. ich wünsch euch trotzdem viel glück bei eurem rechtfachwirt |
| 1008 | Rechtswirte/Assessorreferenten zum 1. Okt. 05 gesu |
| 02.11.2005 | Ich dachte, Du bist in Saarbrücken, was machste denn in unserer Uni bei den Juristen??? Hihi, kenn ich nur zu gut, da war ich auch mal - vor langer Zeit und vor meiner Ausbildung :-) |
| 1008 | Rechtswirte/Assessorreferenten zum 1. Okt. 05 gesu |
| 02.11.2005 | @ bine weil ich an der uni das begleitstudium europäisches recht mache *ätschibätschi* :-) |
| 1008 | Rechtswirte/Assessorreferenten zum 1. Okt. 05 gesu |
| 02.11.2005 | Ich dachte, daß europäisches Recht ein AUfbaustudiengang und kein Begleitstudium wäre...? Spanisches recht hab ich mit 8 Punkten bestanden, aber dann siehts ziemlich mau aus :-( |
| 1008 | Rechtswirte/Assessorreferenten zum 1. Okt. 05 gesu |
| 03.11.2005 | @ bine .. das begleitstudium gibts in der art auch nur an der uni würzburg .. auch europjurist oder europaökonom kann man sich nur mit dem zeugnis der uni wü nennen .. soweit ich weiß |
| 1008 | Rechtswirte/Assessorreferenten zum 1. Okt. 05 gesu |
| 05.11.2005 | zu was machste denn dann die Begleitung? Muß man nicht ein Hauptstudium und dazu ein begleitstudium machen? Oder begleitet man dann zum Job? |
| 1008 | Rechtswirte/Assessorreferenten zum 1. Okt. 05 gesu |
| 07.11.2005 | ich arbeite ja nicht ich studiere nur .. |
| 1008 | Rechtswirte/Assessorreferenten zum 1. Okt. 05 gesu |
| 08.11.2005 | warum studierste denn dann nicht gleich Jura? |
| 1009 | Hilfe, Beispiel gesucht (RVG-Frage) |
| 26.09.2005 | Hallo, könnt ihr mir mal bitte sagen, wann die 0,8 Gebühr für Protokollierung einer Einigung entsteht? Die 1,5 und die 1,0 ist mir klar, aber wann kann ich die 0,8 nehmen? Wie ist das bei diesem Beispiel: Ein Verfahren ist anhängig, Termin war auch schon und nach dem Termin einigen sich die Parteien im Schriftsatz auf einen Vergleich. Dieser wird zum Gericht geschickt, und das Gericht fertigt einen Vergleich . Ich würde jetzt die 1,0 abrechnen, aber eine Kollegin sagt, dass hier nur die 0,8 abgerechnet werden darf... Na was denn nu??? Wäre sehr dankbar über ein paar Beispiele! |
| 1009 | Hilfe, Beispiel gesucht (RVG-Frage) |
| 26.09.2005 | Die 0,8 ensteht, wenn z.B. in einem Termin weitere nicht rechtsanhängige Ansprüche geltend gemacht werden zb über 20.000 euro und sich die Parteien zur Abgeltund dieser 20.000 auf 10.000 Euro einigen und im Termin der RA beantragt, die Einigung zu Protokoll zu nehmen. |
| 1009 | Hilfe, Beispiel gesucht (RVG-Frage) |
| 26.09.2005 | Aaahhh, klick! Also hätte ich Recht, dass in meinem Beispiel eine 1,0 Einigungsgebühr entsteht ?! |
| 1009 | Hilfe, Beispiel gesucht (RVG-Frage) |
| 26.09.2005 | Sag mal und wie ist denn das mit nem 2. Versäumisurteil??? Beklagter war im 1. Termin säumig legt dann Einspruch ein Neuer Termin wird anberaumt Beklagter war wieder säumig 2. VU ergeht Entsteht da auch nur die 0,5 ??? |
| 1009 | Hilfe, Beispiel gesucht (RVG-Frage) |
| 26.09.2005 | Nach § 15 Abs. 2 RVG kann der RA die Gebühren nur einmal fordern also: Ja nur eine 0,5 Term.geb. |
| 1009 | Hilfe, Beispiel gesucht (RVG-Frage) |
| 26.09.2005 | Zu Deinem Vergleichsfall würde ich Dir Recht geben, da ja ein Vergleich unter der Parteien geschlossen und sodann dieser NUR noch gerichtlich festgehalten wurde, kommt bei mir total oft im Arbeitsrecht vor und da habe ich auch immer 1,0 genommen aber aufpassen, ob nicht evt. mit ´noch nicht rechtsanhängige Ansprüche verglichen wurden. |
| 1009 | Hilfe, Beispiel gesucht (RVG-Frage) |
| 26.09.2005 | also - eine 0,5 Gebühr erhält der Anwalt, wenn er ausdrücklich nur einen Termin wahrnimmt - ansonsten bekommt er beim zweiten VU die 1,2 Terminsgebühr. Die 0,8 Terminsgebühr laut 3211 RVG gilt für das Rechtsmittelverfahren |
| 1009 | Hilfe, Beispiel gesucht (RVG-Frage) |
| 26.09.2005 | und für den Vergleich - ja - ein 1,0 Gebühr - sofern alles bereits rechtshängig war. Ansonsten über die mitverhandelten Sachen eine 0,8 Gebühr - aber aufpassen, ob § 15 (Anrechnung der Gebühren, wie ehemals § 13(3) BRAGO) nicht greift. Die gleichen Sachen betreffend ist nicht 15, sondern 16 RVG |
| 1009 | Hilfe, Beispiel gesucht (RVG-Frage) |
| 26.09.2005 | Jetzt habt ihr mich wuschig gemacht. Wenn die 0,8 Gebühr entsteht, kommt doch die 1,5 Einigungsgebühr dazu. Denn da wurden ja nicht anhängige Ansprüche verglichen. Die 0,8 Verfahrensgebühr entsteht doch nicht alleine?! |
| 1009 | Hilfe, Beispiel gesucht (RVG-Frage) |
| 26.09.2005 | richtig - ganz genau so ..... |
| 1009 | Hilfe, Beispiel gesucht (RVG-Frage) |
| 26.09.2005 | @La Paloma Meine Antwort betreffen des § 15 ist schon richtig. §15 Abs. 2 zeigt den Abgeltungsbreich der Gebühren auf der 16 definiert lediglich was alles Dieselbe Angelegenheit sind. Ich verstehe nurnicht wie man jetzt auf die Gebühren des Rechsmittelverffahrens kommt, davon ist doch gar keine Rede? |
| 1009 | Hilfe, Beispiel gesucht (RVG-Frage) |
| 27.09.2005 | ich bin auch Funnys Meinung! |
| 1009 | Hilfe, Beispiel gesucht (RVG-Frage) |
| 27.09.2005 | Ok, also das mit dem Vergleich ist jetzt klar, aber bei der Gebühr für das 2. VU gehen die Meinungen doch etwas auseinander ... Bleibt es nun bei der 0,5 oder berechnet man doch 1,2 beim 2.(!) Versäumnisurteil??? Ich dachte immer, es bleibt bei der 0,5! *grübel grübel* |
| 1009 | Hilfe, Beispiel gesucht (RVG-Frage) |
| 27.09.2005 | also - ganz eindeutig sagt das RVG, dass die 0,5-Gebühr gem. 3105 RVG nurdann entsteht, wenn der Anwalt tatsächlich nur e i n e n Termin wahrnimmt. Nimmt er mehr als einen wahr, dann gibt es die 1,2 Terminsgebühr nach 3104 - die Terminsgebühr für 3105 fällt dann einfach weg.Es muss dann auch keine förmlich Anrechnung gemacht werden oder so was .... |
| 1009 | Hilfe, Beispiel gesucht (RVG-Frage) |
| 27.09.2005 | @ funny ---- vermutlich meinten wir beide das Gleiche ....(Mööp - manchmal bin ich ein Schaf) - ich wollte nur darauf hinweisen, dass sich im Revisionsverfahren die 0,5 Terminsgebühr für Versäumnis auf 0,8 erhöht (also im Rechtsmittelverfahren) - Sorry - wenn ich für Verwirrung gesorgt haben sollte ..... |
| 1010 | Noch einmal Lerngruppe Berlin |
| 26.09.2005 | Also meine Lieben, da ja nun das Studium direkt vor der Tür steht, bzw. bei vielen schon begonnen hat. Wollte ich noch einmal betreffend einer Gruppe in Berlin nachfragen, wie ich laß, gibt es wohl Unstimmigkeiten in der Unterlagen und es wäre doch schön Bezugspersonen zu haben, die dies alles auch durchstehen müssen, evt. Unstimmikeiten klären, Fälle lösen und dies alles in einem netten Plausch? Zeitaufwand wenigstgens 1x die Woche für 3 Std. Was haltet Ihr davon? Ist doch besser, alls ständig hier im Forum - nix gegen dieses Forum ;-) - nachzufragen und auf Anworten zu warten. Im Gespräch wird vieles schneller geklärt. Meldet euch. Viele Grüße |
| 1010 | Noch einmal Lerngruppe Berlin |
| 27.09.2005 | Ich bin auch sehr für direkten Kontakt. Würde auch gern Telefonnummern und E-Mail-Adressen austauschen. Aber ich fürchte, eine feste Zeitplanung für Treffen kann ich selbst nicht einhalten. Habe Job und Familie, da sieht es mit starren Planungen schlecht aus, deshalb mache ich ja das Fernstudium. Bin aber unbedingt für direkten Kontakt. Das mit den Unterlagen bekommen wir auch noch hin, wenn Frau Stangl wieder aus dem Urlaub zurück ist, werde ich mal mit ihr sprechen und mein Problem mit den Unterlagen vortragen. Wenigstens möchte ich eine sichere Aussage, ob es nun echte Fehler oder beabsichtigte Fehler sind. |
| 1010 | Noch einmal Lerngruppe Berlin |
| 27.09.2005 | Schön das sich wenigstens eine gemeldet hat. Es ist wirklich einfacher, manchmal weiss der Andere etwas, manchmal man selbst und so kann man sich gut austauschen. Man muss ja keinen starren Plan haben, aber zu wissen das evt. einmal die Woche ein Austausch stattfindet, ist extrem erleichternd, ich denke viele haben mit Familie und Beruf zu tun, daher könnte man auch mal am WE etwas organisieren...Melde Dich doch mal privat, dann könnten wir uns austauschen. email ect. Viele Grüße |
| 1010 | Noch einmal Lerngruppe Berlin |
| 27.09.2005 | Aber da gibt es doch bei der TFH eine Kontaktliste. Ich habe jedenfalls mein Fax dahin geschickt, dass ich auf die Liste will und meine Daten weiter gegeben werden dürfen. Vielleicht kommt da noch was? Wie ich schon mal schrieb: ich bin wohl zu weit weg für ´ne Lerngruppe. |
| 1010 | Noch einmal Lerngruppe Berlin |
| 28.09.2005 | Ja mit der Liste hast Du recht, aber leider gibt es bei solchen Listen immer kaum jemand der den Anfang macht. Daher dachte ich, es wäre schön, schon jetzt einmal Kontakt zu starten. Du wohnst zwar etwas zu weit ;-) aber trotzdem könnte man ja email oder Telefonkontakt halten. |
| 1010 | Noch einmal Lerngruppe Berlin |
| 29.09.2005 | Und wie kriegt man jetzt diese Liste? Ich dachte die kommt automatisch, wenn man das Fax dahin schickt. Naja, vielleicht muss ich nochmal ´ne mail schicken. Oder kommt die, wenn das Semester offiziell anfängt? An alle, die schon länger dabei sind: Wie war denn das bei Euch, gab´s da eine Kontaktliste? Ich fürchte, ich bin hier in M/V weit und breit die einzige, die sich mit diesem Studium rumschlägt. @Funny: Was meinst Du mit den Anfang machen ? Wenn ich irgendeine Adresse kriegen würde, hätte ich keine Probleme, Kontakt aufzunehmen. Meinst Du so was in der Richtung? Beitrag wurde editiert (2005-09-29 18:05:38) |
| 1010 | Noch einmal Lerngruppe Berlin |
| 30.09.2005 | janagh Habe dir ´ne PN geschickt mit meinen Daten. Auf gute Zusammenarbeit. |
| 1011 | Schadensregulierung in Unfallsachen |
| 27.09.2005 | muss ich eigentlich die anwaltsgebühren, die der gegnerischen Haftpflichtversicherung in Rechnung zu stellen sind, vorab auch noch beim Streitgegenstand berücksichtigen? Dadurch würde sich dieser ja nochmals erhöhen und die Anwaltsgebühren wären zwangsläufig auch höher z.B. Sachschaden 2000,00 Personenschaden 300,00 Auslagen 20,00 Schmerzensgeld 500,00 zusammen 2820,00 Sind die 2820 € der Streitgegenstandswert oder kommen hier jetzt noch 282,10 € oben drauf, da mit diesem Gebührenbetrag die 3000 € Grenze überschritten worden ist und dann diese Gebühren bei Berücksichtigung anfielen. Genau so eine durchaus günstige Abrechnung habe ich von einem Haftpflichtversicherer zu bearbeiten, da andere Punkte noch streitig sind kann ich die m. E. zu hohen Gebühren nicht einfach dankend für unser Büro annehmen, sondern muss eine eigenständige Neuaufstellung für die einzelnen Beträge nebst Kostennote erstellen. Gibt es hierzu eine Aufklärung? |
| 1011 | Schadensregulierung in Unfallsachen |
| 27.09.2005 | Also eigentlich zählen die Gebühren nicht zum Gegenstandswert. Das wäre für mich ganz neu, wenn sie doch dazu zählen würden. |
| 1011 | Schadensregulierung in Unfallsachen |
| 27.09.2005 | Nein - auf keinen Fall ...... zum Streitgegenstand gehören die Gebühren nicht. |
| 1011 | Schadensregulierung in Unfallsachen |
| 27.09.2005 | herzlichen Dank |
| 1012 | Parteiwechsel bei Klage |
| 27.09.2005 | Wir haben einen Mandanten in einem Unterhaltsprozess gegen seine Exfrau vertreten, der jetzt gestorben ist. Seine neue Ehefrau ist die Alleinerbin und führt somit jetzt den noch laufenden Prozess für ihren verstorbenen Ehemann zu Ende. Jetzt fragt mein Chef, ob wir die angefallenen Prozessgebühren wohl noch einmal bekommen, weil ein Parteiwechsel stattgefunden hat. Kann mir da jemand behilflich sein??? Ich bin der Meinung, es bleibt bei den bisherigen Gebühren. Die Sache wird eben nicht mehr mit dem verstorbenen Mandanten weitergeführt, sondern mit seiner Erbin. Das dürfte doch keinen Unterschied machen oder??? |
| 1012 | Parteiwechsel bei Klage |
| 27.09.2005 | du siehst das ganz richtig .... ist gibt keine neuen Gebühren. Ich war selbst mal KLägerin in einer Mietsache und die Beklagte (Vermieterin) ist verstorben. Der Sohn war Alleinerbe und wir führten den Rechtsstreit weiter (ich habe übrigens gewonnen ....) Es gibt hier keine neuen Gebühren -- ich sehe das richtig? Ihr seid noch im Klageverfahren? Titel existiert noch nicht? |
| 1012 | Parteiwechsel bei Klage |
| 27.09.2005 | Ja, wir sind noch im Klageverfahren. Vielen Dank für die Info. Wäre ja auch blöd, wenn es doppelte Gebühren geben würde. Der Erbe kann ja nichts dafür, dass der eigentliche Beklagte gestorben ist, obwohl sein Rechtsstreit noch nicht beendet war. Das wäre ganz schön fies. |
| 1013 | Erledigterklärung Insolvenz |
| 27.09.2005 | Kann ich, wenn der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens für erledigt erklärt wurde, wieder vollstrecken? Hab leider keinen Inso-Kommentar zur Hand. Vielen Dank |
| 1013 | Erledigterklärung Insolvenz |
| 27.09.2005 | ich denke - so wie du das beschreibst, hat ein Gläubiger Antrag auf Insolvenz gestellt, der Schuldner hat dann irgendwie bezahlt und der Antrag ist nach Bezahlung vom Gericht eingestellt worden .... ist es so? - Dann los mit deiner Vollstreckung ..... |
| 1013 | Erledigterklärung Insolvenz |
| 27.09.2005 | Das Verfahren wurde eben nicht vom Gericht eingestellt, sondern von beiden Parteien für erledigt erklärt. Wer den Antrag gestellt hat weiß ich nicht, ist denke ich auch unerheblich. |
| 1013 | Erledigterklärung Insolvenz |
| 27.09.2005 | solange kein Verfahren eröffnet wurde etc. denke ich, du kannst wieder vollstrecken |
| 1013 | Erledigterklärung Insolvenz |
| 29.09.2005 | Los, vollstrecken! Der ZV-Schutz gilt nur im Antragsverfahren und im eröffneten Verfahren. Da beides nicht gegeben ist - losschlagen. Da scheint ja Kohle zu sein. Sonst selbst Inso-Antrag stellen, vielleicht gibt´s ja dann was? |
| 1014 | Wie zufrieden seid ihr mit Eurem Beruf? |
| 27.09.2005 | findet ihr es net manchmal auch echt zum kotzen im beruf? immer diese langweilige arbeit, manchmal sogar keine arbeit... boahh das nervt mich im büro total! bin im dritten jahr, werde übernommen, aber wenn ich an die bezahlung denke... ojee es heisst doch immer, dass wir so schlecht bezahlt werden... voll gemeinnnnnnnn berichtet mal über eure erfahrungen!?? |
| 1014 | Wie zufrieden seid ihr mit Eurem Beruf? |
| 28.09.2005 | Guten Morgen, also ich kann nur von mir sagen, ich bin total zufrieden mit meinem Beruf. Ich kann sehr viel selbständig arbeiten, wir haben interessante Rechtsgebiete und ein super Klima in der Arbeit - und über die Bezahlung kann ich mich auch nicht beschweren. Also ich bin rund um glücklich :-) |
| 1014 | Wie zufrieden seid ihr mit Eurem Beruf? |
| 28.09.2005 | Ich kann mich auch nicht beschweren. Arbeite hier auch weitesgehends selbständig und haben interessante Sachen. Langweilig finde ich meinen Job ganz und gar nicht. Außerdem haben wir hier ein super Arbeitsklima. Ich fühle mich wohl! |
| 1014 | Wie zufrieden seid ihr mit Eurem Beruf? |
| 28.09.2005 | Nun ja ich denke es liegt vielleicht dran, dass wir etwas älter únd damit länger im Beruf sind. Der Chef bringt natürlich somit mehr Vertrauen entgegen und demensprechende selbständige Bearbeitung. Ich kann mich an meine Ausbildungzeit auch erinnern, dass ich alles zum Kotzen fand und die Ausbildung fast hinschmeissen wollte. Ich schwänze die Berufsschule :rot: weil mich all das überhaupt nicht interessiert hat. Heute sehe ich das alles anders, ich bin froh das ich in diesen Beruf zurückgekehrt bin. Ich denke die wirklich schöne Seite des Berufes sieht man erst einige Zeit später. Im Übrigen wurde festgestellt, dass obwohl die Deutschen über ihre Gehälter meckern, es wichtiger ist in diesem Beruf glücklich und zufrieden zu sein, dann selbst nimmt man auch ein etwas geringeres Einkommen in kauf. Jedoch kann man mit entsprechender Bildung und Fachwissen, später auch etwas mehr Verlangen. Viele Grüße |
| 1014 | Wie zufrieden seid ihr mit Eurem Beruf? |
| 28.09.2005 | Hallo an Alle! Ich mache meinen Job wahnsinnig gerne, trotzdem glaube ich, daß es auch Chef-abhängig ist, ob es einen gefällt oder nicht. Auch kommt es darauf an, was einen el Cheffe zutraut, bzw. was er einen machen läßt. Es gibt ja manche Chefs, die lieber immer alles selbst machen wollen (ob es nun richtig oder falsch ist )und manche Chefs meinen man müßte vom ersten Tag an alles machen können. Also Euch Allen noch einen schönen Arbeitstag!! |
| 1014 | Wie zufrieden seid ihr mit Eurem Beruf? |
| 28.09.2005 | ich wollte ursprünglich vor 25 Jahren nach meinem Abitur Jura studieren und habe, weil ich auch die Praxis kennenlernen wollte, zunächst eine Ausbildung als ReNo in Berlin gemacht. Bei diesem Beruf bin ich dann hängengeblieben. Ich kann mir keinen schöneren vorstellen. Irgendwie ist man ja die graue Eminenz an der Seite des Chefs.Ich finde, gerade in diesem Beruf muss man sehr viel als Team arbeiten. Die ReNo (ich arbeite allerdings hauptsächlich als ReFa, Notariat hat mich nie wirklich interessiert) ist - das sollte man sich mal vor Augen halten - eine Fachkraft mit juristischem Know-How, von deren Kompetenz auch der Erfolg des Anwalts und damit seiner Kanzlei abhängt. Und das nicht zu wenig !!! Ich finde diesen Beruf außerordentlich abwechslungsreich und es kommt darauf an, was man nach seiner Ausbildung aus diesem dann macht. Klar ist man am Anfang der Depp der Kanzlei , aber das ändert sich ziemlich schnell, sobald ein wenig mehr Erfahrung da ist. Allerdings - ich verdiene etwa so viel wie vor 10 Jahren, die Preisspanne ist doch erheblich in den Keller gefallen. Sicher gibt es da auch ein Nord-Süd Gefälle in Deutschland. |
| 1014 | Wie zufrieden seid ihr mit Eurem Beruf? |
| 28.09.2005 | also ich finds auch super, sicher ist es manchmal öde, weil es sicher einige sachen gibt, die keiner gerne macht (akten ablegen, gesetze einsortieren) aber im großen und ganzen ist es schon verantwortungsvoll (manchmal ein wenig zuviel) mein Chef ist total super, meine Kollegin auch und die Bezahlung naja, habe insgesamt nicht viel mehr als in der Ausbildung, aber das Klima is super usw ich wäre dort ums verrecken nicht weggegangen, obwohl wir teilweise schon recht nah an der klippe standen, aber ich habe zu ihm gehalten, wo andere weggegangen sind |
| 1014 | Wie zufrieden seid ihr mit Eurem Beruf? |
| 28.09.2005 | Also, ich kann mir auch keinen spannenderen Job vorstellen (muss aber sagen, ich bin leider keine gelernte ReFa, mach den Job aber jetzt seit 5 Jahren, damals nahm mich meine Chefin mit, aus anderer Kanzlei, als sie sich selbständig machte..ihre Kanzlei ist sozusagen unser Baby )..mittlerweile haben wir noch eine Kollegin, ungelernt, für ein paar Stunden zum Schreiben, und nen Azubi im 3. Jahr..soll auch übernommen werden. Verstehen und bestens, super Klima...und abwechslungsreich ist es allemal..Da stört es mich nur manchmal, dass der Verdienst nicht so tolle is (also, als Alleinerziehende mit 2 Kids ist es wirklich nicht grad üppig, aber wichtiger ist doch, dass der Job Spaß macht..also nach dem Urlaub freu ich mich immer wahnsinnig aufs Büro..)...(neee...krank bin ich nicht, denk ich zumindest..:-) |
| 1014 | Wie zufrieden seid ihr mit Eurem Beruf? |
| 29.09.2005 | WAu, hätte net mit so nem positiven ergebnis gerechnet! Ich mein, ok-die materie is wirklich spannend, jura is super, aber nur anwaltsfachangestellte is öde! und leute, die weiterbildungsmöglichkeiten sind net unbedingt das wahre! nach aussagen vieler, verdient man als rechtsfachwirtin net unbedingt mehr u ein karriereschub is es never! beim steuerfachangestellten wiederrum bringt die weiterbildung zum steuerwirt schon eher was u am gehalt ändert sich ebenso was! ihr denk bestimmt, was is denn das für eine geldgeile ;-) aber dem is net so-mir gehts lediglich darum, .. wieso weniger verdienen, wenn genauso viel wie andere bürokräfte arbeite ... |
| 1014 | Wie zufrieden seid ihr mit Eurem Beruf? |
| 29.09.2005 | Hallo liebe Kolleginnen, im Moment habe ich ein ziemliches Tief an der Arbeit. Irgendwie ist nichts los und der Tag will einfach nicht zu Ende gehen. Ich habe eine super Chefin, aber im Moment weiß ich nicht ob ich das wirklich weiter machen will oder eventuell doch noch irgendwas neues mache. Aber wie und was, da habe ich noch keine wirklich gute Idee. Ich bin jetzt mit Lehre acht Jahre im Beruf. Bisher war ich eigentlich immer zufrieden, aber umso länger ich über die ganze Sache nachdenke, desto unzufriedener werde ich. Den ganzen Tag im Büro, dass gefällt mir einfach nicht mehr. Wer gibt mir mal einen Rat ??? :-( Liebe Grüßen |
| 1014 | Wie zufrieden seid ihr mit Eurem Beruf? |
| 29.09.2005 | Also ich arbeite auch sehr gerne in dem Beruf. Er ist sehr abwechslungsreich und spannend. Allerdings geht es mir bereits nach 5 Jahren einschließlich Ausbildung schon so, dass es mir langweilig ist. Da ich wie gesagt die Materie allerdings super spannend finde und mir einen anderen Beruf nicht vorstellen kann, gehe ich ab Oktober Jura studieren. So bleib ich in der Materie drin, fange was neues aufregendes an, sitze nicht mehr den ganzen Tag im Büro und werde zu guter letzt (wenn alles gut geht) irgendwann mal mein eigener Chef sein :-P. Viele sagen zu mir dass ich verrückt bin, aber ich brauchte unbedingt was neues in meinem Leben. Also Mädels, auch wenn es ein Risiko ist (ein sehr großes sogar), traut euch und macht irgendwas neues wenn es euch im Büro langweilt. ;-) |
| 1014 | Wie zufrieden seid ihr mit Eurem Beruf? |
| 29.09.2005 | @resa! Genauso geht es mir auch! ich bin zwar erst im dritten jahr, aber manchmal mangelt es an arbeit bei uns im büro u so geht die zeit einfach net rum! wir sind zugleich ein steuerbüro u ich bin am überlegen, ob ich nicht einfach die zweite ausbildung machen soll, ok, man bekommt halt für zwei jahre wieder nur ne vergütung aber dafür gibts später mehr... die entscheidung is dahingehend so schwer, weil steuern einfach ein anderer weg ist... vlt kann mir jmd nen guten rat geben!? |
| 1014 | Wie zufrieden seid ihr mit Eurem Beruf? |
| 29.09.2005 | Liebe Resa, ich hab auch gerade einen Hänger im Büro. Meine Chefin ist ohnehin chronisch schlecht gelaunt, der Arbeitsinhalt lässt derzeit zu wünschen übrig (miese Akquise, kaum neue Mandate, alles altes Zeug zum abwickeln). Und da hab ich mir halt eine neue - echte - Herausforderung gesucht: den Rechtsfachwirt im Fernstudium. Ganz ehrlich, ich bin richtig stolz auf meine Entscheidung. Und als die Chefin meine Finanzierungsanfrage ablehnte, dachte ich: Jetzt erst recht! Ach Gottchen, und wenn sie net merkt, dass ich nix zu tun habe, kann ich mich ja nebenbei noch mit den Büchern der Kanzlei beschäftigen. Natürlich lese ich nicht in den Kursunterlagen - aber der Zöller bei einer aufgeschlagenen Akte ist doch wirklich recht unverfänglich... :-D @sonnenschein: Ich hab meinen Job bislang wirklich geliebt. Es kommen auch wieder bessere Zeiten. Wenn ich meinen ReFa-Wirt tatsächlich geschafft habe, sind meine Kiddies wieder zwei Jahre älter und dann geht´s richtig wichtig auf Jobsuche. Es wird sich früher oder später eine neue Herausforderung finden. Immer optimistisch bleiben. Die Arbeit einer ReFa ist eigentlich ganz spannend, finde ich, wenn man richtig viele verschiedene Sachen hat. Und manchmal hilft einem auch die Routine, wenn man dann nicht mehr so unsicher ist und ganz genau weiß, was man zu tun hat, dann macht es wirklich Spaß, vor allem wenn man auch mal mit ´ner selbst gefertigten Erinnerung oder so was Erfolg hat. Da kann man sich schon mal einen Smiley verdienen. :-) Beitrag wurde editiert (2005-09-29 18:32:04) |
| 1014 | Wie zufrieden seid ihr mit Eurem Beruf? |
| 29.09.2005 | Also wenn es wirklich nix zu tun gibt - ich persönlich kann mir das ja gar nicht vorstellen - dann kann Deine Chefin ja nix gegen das lernen/lesen haben Wenn sie schon nicht zahlt |
| 1014 | Wie zufrieden seid ihr mit Eurem Beruf? |
| 29.09.2005 | also ich finde Re spannender als No, beim Notar ist es immer dasselbe was man machen muss... is irgendwie langweilig. Nächste Woche muss ich von meiner Kollegin n paar Notarsachen (Abwicklung Verträge) übernehmen, weil sie soviel hat, ich hab nix dagegen und mache das gerne, aber das is irgendwie öde und das anlecken der Urkunden nervt ;-) Beitrag wurde editiert (2005-09-29 20:13:08) |
| 1015 | PKH und KFA |
| 28.09.2005 | Hab mal ne Frage: - Unser Mdt. wurde verklagt - Ihm wurde PKH bewilligt - Die Klage wurde abgewiesen. Nach BRAGO hab ich immer die PKH abgerechnet und gleichzeitig einen KFA gemacht - abzüglich der PKH-Gebühren - Kann ich das nach RVG genauso machen, oder muss ich was beachten? danke schonmal |
| 1015 | PKH und KFA |
| 28.09.2005 | keine Änderung hier. Geht genauso wie bei BRAGO |
| 1015 | PKH und KFA |
| 28.09.2005 | danke :-) |
| 1015 | PKH und KFA |
| 28.09.2005 | das geht doch aber nur, wenn der Gegner nicht zahlt oder? |
| 1015 | PKH und KFA |
| 28.09.2005 | also - bei PKH ist es so: Immer der Unterlegene muss die vollen Kosten tragen. Das heißt im Klartext, wenn mein Mandant PKH hat, kann der Gegner die PKH-Kosten gegenüber dem Gericht geltend machen, den Rest zu den Wahlanwaltskosten per normalem KFB gegen den Mandanten festsetzen lassen. Er kann auch den vollen Betrag per KFB geltend machen - ist aber nicht üblich, da der Staat zwar ein langsamer, aber kein säumiger Schuldner ist. Hat mein Mandant PKH mit Ratenzahlung bekommen, besteht die Chance, nach dem Ablauf der Ratenzahlungsfrist des Mandanten gegenüber dem Gericht, evtl. doch noch ,zumindest einen kleinen Teil, der sonst üblichen Anwaltskosten zu erhalten, sofern die Voraussetzungen des § 124 BRAGO bzw. 50 RVG vorliegen. Hat mein Mandant PKH ohne Ratenzahlung bekommen,bekomme ich als Anwalt keine Puseratze mehr .... |
| 1015 | PKH und KFA |
| 28.09.2005 | Genau. Auf jeden Fall immer erst PKH abrechnen. Das bekommt man ruck zuck festgesetzt und ausgezahlt. Wie lange man dann mitunter den eigentlichen Kostenschuldnern dem Geld aus dem KFB hinterher rennen muss ... |
| 1015 | PKH und KFA |
| 28.09.2005 | aber im regelfall macht man doch die PKH erst geltend, wenn der Gegner tatsächlich nicht zahlt oder? wäre das nich n bißchen voreilig aber in diesem fall ist es ja außerdem so, dass unser Mdt gewonnen hat und PKH hat, dann muss doch der Gegner zahlen vielleicht kann das nochmal jemand erklären, so ganz verstanden habe ich es nicht |
| 1015 | PKH und KFA |
| 29.09.2005 | Du musst nicht warten, bis der Gegner nicht zahlt. Kostenschuldner für die Kosten deines Chefchens ist - wenn der Mandant PKH bekommen hat - die Staatskasse. Die Kohle nach - war dat jetzt § 55 RVG??? - kriegste sofort, wenn du den Antrag auf Festsetzung und Auszahlung stellst. Lies mal einen Kostenfestsetzungsbeschluss nach § 104 ZPO richtig: Der Beklagte hat die Kosten in Höhe von xy,00 EUR an den Kläger zu zahlen, nicht an den PV des Klägers oder so. Der Titel ist einer, der ein Rechtsverhältnis zwischen den Parteien bewirkt. Aber die Honorarforderung deines Chefchens besteht gegen seinen Mandanten oder gegen die Staatskasse. Das ist ein ganz anderes Paar Schuhe. Die weiteren Gebühren, wenn dein Mandant PKH mit Raten bekommen hat, kriegst du ja genau genommen auch von deinem Mandanten, nur dass der die erst über Jahre hinweg an die Staatskasse zahlt und wenn die Raten mehr ausmachen, als die PKH-Gebühren, geht halt ein Teil an den PV - an dein Chefchen. Was bitte soll denn der Gegner damit zu tun haben? Nix, rein gar nix. Ich hoffe ich hab mich einigermaßen verständlich ausgedrückt. Is ja man auch alles kompliziert. Sonst frag noch mal nach, ja? |
| 1015 | PKH und KFA |
| 29.09.2005 | Du musst nicht warten, bis der Gegner nicht zahlt. Kostenschuldner für die Kosten deines Chefchens ist - wenn der Mandant PKH bekommen hat - die Staatskasse. Die Kohle nach - war dat jetzt § 55 RVG??? - kriegste sofort, wenn du den Antrag auf Festsetzung und Auszahlung stellst. Lies mal einen Kostenfestsetzungsbeschluss nach § 104 ZPO richtig: Der Beklagte hat die Kosten in Höhe von xy,00 EUR an den Kläger zu zahlen, nicht an den PV des Klägers oder so. Der Titel ist einer, der ein Rechtsverhältnis zwischen den Parteien bewirkt. Aber die Honorarforderung deines Chefchens besteht gegen seinen Mandanten oder gegen die Staatskasse. Das ist ein ganz anderes Paar Schuhe. Die weiteren Gebühren, wenn dein Mandant PKH mit Raten bekommen hat, kriegst du ja genau genommen auch von deinem Mandanten, nur dass der die erst über Jahre hinweg an die Staatskasse zahlt und wenn die Raten mehr ausmachen, als die PKH-Gebühren, geht halt ein Teil an den PV - an dein Chefchen. Was bitte soll denn der Gegner damit zu tun haben? Nix, rein gar nix. Ich hoffe ich hab mich einigermaßen verständlich ausgedrückt. Is ja man auch alles kompliziert. Sonst frag noch mal nach, ja? |
| 1015 | PKH und KFA |
| 29.09.2005 | Wieso jetzt doppelt? Ich leide nicht an Geltungsbedürfnis - das war nur ein Versehen, keine Ahnung warum das jetzt zweimal kommt :oo: Ach ja noch was: Die Kohle, die der Gegner zahlt, zahlt der eigentlich nicht für dein Chefchen, sondern für dessen Mandanten - nämlich wegen des Titels nach § 104 ZPO. Dein Chefchen hat überhaupt keinen Anspruch gegen den - vielleicht nicht zahlenden - Gegner. Der Anspruch aus dem KfB ist eigentlich mehr eine Schadensersatzforderung deines Mandanten. Wat machste denn, wenn sich dein Mandant für die ZV ´nen anderen Anwalt sucht oder den Forderungeinzug selbst macht? Das sieht jetzt aber doch nach Geltungsbedürfnis aus :rot: Beitrag wurde editiert (2005-09-29 18:58:45) |
| 1015 | PKH und KFA |
| 29.09.2005 | also Sand hat geschrieben, Mdt war Beklagter und hat PKH,so, der Beklagte gewinnt unu? warum zahlt die PKH des Mdt (Gewinners) die Kosten des Klägers? das versteh ich nicht |
| 1015 | PKH und KFA |
| 29.09.2005 | Also...ist doch auch so...in dem Fall rechnen wir die PKH ab und machen gleichzeitig nen KFA gegen den Kläger (darin weisen wir darauf hin, dass wir PKH abgerechnet haben und somit der ERstattungsanspruch in Höhe der PKH auf die Staatskasse übergeht...dann bekommen wir als erstes unsere PKH-Gebühren und dann nen KFB über die Differenz zu den Wahlanwaltsgebühren..und die zahlt dann - hoffentlich - der Kläger.. :-) das war zu BRAGO Zeiten so..und machen wir jetzt genauso |
| 1015 | PKH und KFA |
| 29.09.2005 | ja aber warum ist das so? die PKH trägt doch nur die Kosten für den Beklagten und nicht die, die der Kläger tragen muss?! Hilfe... versteht denn keiner was ich meine |
| 1015 | PKH und KFA |
| 29.09.2005 | hmm...hab ich jetzt doch was falsch verstanden?...ich denk jedenfalls (ist ja im umgekehrten Fall auch so...da machen wirs genauso..angenommen wir haben mit PKH geklagt und gewonnen...da rechnen wir eben auch die PKH ab..damit wir relativ schnell zumindest an einen Teil des Geldes kommen:.und stellen gleichzeitig KFA über die Differenz..fragt neuerdings das Programm bei der PKH Abrechnung sogar automatisch danach - wir haben RA-Micro..und in Höhe der PKH geht dann der Erstattungsanspruch den der Mandant gegen den Gegner hat auf die Staatskasse über..d. h. wir können dann aus dem KFB über die Differenz vollstrecken und die STaatskasse holt sich den REst (also die PKH) dann vom Kostenschuldner wieder |
| 1015 | PKH und KFA |
| 04.10.2005 | @Kathrin: Ehrlich gesagt, verstehe ich wirklich nich, was du meinst. Wie kommst du darauf, dass die die Kosten des Klägers (Verlierer) durch die PKH oder die Kosten des Beklagten (Gewinners) gezahlt werden? Wenn PKH bewílligt wurde, wird sie auch ausgezahlt. Und wenn es eben an den Gewinner gezahlt wird, holt sich der Staat die (PKH-)Kosten vom Verlierer wieder. Man könnte das natürlich über Kostenfestsetzung auch selber machen, dauert doch aber und ist vielleicht auch aussichtslos, weil der Verlierer kein Geld hat, um aus dem KFB zu zahlen. Soll sich doch der Staat damit rumärgern. |
| 1015 | PKH und KFA |
| 04.10.2005 | das frag ich doch schon die ganze zeit... es ging doch darum die PKH-Geb auszahlen zu lassen... und sie hat geschrieben, dass der Verlierer -logischerweise- die Kosten tragen muss und der Gewinner hat PKH, und sie nun die PKH-Geb abrechnen will... irgendwie passt das doch nicht zusammen?! Sand schrieb: Nach BRAGO hab ich immer die PKH abgerechnet und gleichzeitig einen KFA gemacht - abzüglich der PKH-Gebühren und La-Paloma antwortet ganz trocken: keine Änderung hier. Geht genauso wie bei BRAGO und das versteh ich nicht, vielleicht hab ich auch einfach nur n brett vorm kopf |
| 1015 | PKH und KFA |
| 05.10.2005 | Klar passt das zusammen. Woher man sein Geld bekommt, ist doch rum wie num. Wenns der Staat vorschießt, holt er sichs wieder. Und die Staatskasse geht ja auch blos in Vorschuss, wenn die Gegenseite die Kosten zu tragen hat. Ihr hattet wahrscheinlich immer Glück gehabt, dass ihr das Geld sofort von der unterlegenen Partei bekommen habt. Das kann schonmal ganz anderes laufen - und leider ziemlich häufig. Da rechne ich doch lieber erst die PKH ab. Der Staat zahlt gleich und holt sich sein Geld wieder (oder auch nicht, wenn der Verlierer eben kein Geld hat). Ach Kathrin, ich glaube wir reden aneindander vorbei ... |
| 1015 | PKH und KFA |
| 05.10.2005 | Oh je, da hab ich ja nen Stein ins Rollen gebracht *g* @KathrinL. Vielleicht solltest du das Wort PKH mal irgendwie ersetzen mit dem Wort Kostenrechnung . Dann wird das vielleicht alles ein bißchen verständlicher. Also nehmen wir mal an, der Mdt. ist rechtsschutzversichert! Dann machen wir es immer so, dass wir - auch bei einem gewonnenen Prozess - der RS UNSERES Mandanten UNSERE Kosten sofort nach Erhalt des Urteils etc. in Rechnung stellen! Gleichzeitig machen wir natürlich einen KFA! Ziel: UNSERE Kosten sind bereits ausgeglichen! Wir sind also voll und ganz befriedigt und für uns ist das Verfahren eigentlich erledigt. Wenn dann der vollstreckbare KFB kommt - und der Gegner bis dato noch nicht gezahlt hat - fragen wir bei dem Mandanten/der RS nach, ob wir vollstrecken sollen, oder ob die den Titel ausgehändigt haben möchten (manche RS-Versicherungen vollstrecken ja auch gerne alleine). Und genauso ist das hier mit der PKH. Ich schick sozusagen vorab eine Kostenrechnung an die Staatskasse :-) |
| 1015 | PKH und KFA |
| 05.10.2005 | KathrinL, es geht hier nicht um die Kosten, die der Beklagte-Gewinner vom Unterlegenen-Kläger erstattet bekommt, sondern um die, die der Prozessbevollmächtige des Beklagten von seinem Mandanten bekommt. Mit der Bewilligung der PKH hat die Staatskasse die Verpflichtung übernommen, den Prozessbevollmächtigten des Beklagten zumindest in Höhe der etwas geringeren Gebühren zu begleichen. Und diese Gebühren kriegt der PV des Beklagten auch, egal wer gewinnt oder verliert. Die Kasse holt sich diese Kosten letztlich vom Unterlegenen wieder, aber das geht den PV des Beklagten nix mehr an. Der PV des Beklagten (Gewinners) kann nach § 104 i.V.m. § 126 ZPO die über die PKH hinaus gehenden Gebühren im Namen des Beklagten-Gewinners festsetzen lassen und selbst beitreiben. Da hat dann der Beklagte-Gewinner nix mehr mit zu tun. Du musst nicht warten, bis der Gegner nicht gezahlt hat. Da würde ja jeder Rechtsanwalt ein riesen Risiko eingehen und erst tierisch ZV-Kosten verursachen müssen, bis er an sein ihm zustehende Honorar kommt. Also ich hoffe, ich hab es einigermaßen klar rübergebracht. Wenn es noch jemand anders erklären kann, bitte nach mir... ;-) Vielleicht kann Kathrin ja auch noch mal mitteilen, ob wir ihr das Brett bzw. den ganzen Lattenzaun weggenommen haben. Beitrag wurde editiert (2005-10-05 19:35:19) |
| 1015 | PKH und KFA |
| 06.10.2005 | wohl eher den ganzen lattenzaun... ;-) der vergleich mit der Rechtschutz hat SEHR geholfen, jedoch konnte ich nicht ahnen, dass die PKH auch die eigentlich nicht von ihr/dem Mdt. zu tragenden Kosten ersetzt.. und ich hätte auch nicht gedacht, dass die RS zahlt, auch wenn das Urteil schon da ist, weil dann ja klar ist, dass der Mdt nicht zahlen muss mein Stand war, PKH und RS zahlen nur Kosten die der Mandant normalerweise bezahlen muss und das muss er ja nicht, wenn er gewonnen hat. aber nu versteh ich es :-) Beitrag wurde editiert (2005-10-06 14:17:31) |
| 1015 | PKH und KFA |
| 07.10.2005 | Ja ja, ganz schön verwirrend. Der Mdt. muss halt dafür sorgen, dass sein RA, den ER ja beauftragt hat - also für dessen Gebühren er auch verantwortlich ist, egal ob er gewonnen oder verloren hat - vollständig befriedigt wird. Der Mdt. kann ja nicht einfach sagen: So, jetzt hol dir mal die Kosten vom Gegner, ich hab ja gewonnen! Na, dem würden wir was husten... Nee nee, erst WIR, dann die anderen *gg* und wenn der Mdt. damit ein Problem hat, dann wird halt nen Antrag nach § 11 gestellt :-P lg |
| 1015 | PKH und KFA |
| 07.10.2005 | Tja und das hab ich bisher nicht gewusst... Auch habe ich heute erfahren, dass nicht immer der Verlierer der II. Instanz die I. Instanz bezahlen muss, wenn er diese verloren hatte... jaja man lernt jeden Tag dazu ;-) |
| 1015 | PKH und KFA |
| 07.10.2005 | Schön, dass wir dir helfen konnten, Kathrin. Die Kosten der I. Instanz im Arbeitsrechtsstreit sind nie vom Gegner zu erstatten. Ansonsten ist mir noch nix über´n Weg gelaufen, wo einer die Kosten der I., der andere die Kosten der II. Instanz trägt. Wenn das Berufungsurteil aussagt, dass der Beklagte die Kosten des Verfahrens trägt, dann ist damit überlicherweise auch die I. Instanz gemeint - außer beim Arbeitsgericht natürlich. Kannste das nochmal genauer erklären, was du damit meintest? :oo: |
| 1015 | PKH und KFA |
| 07.10.2005 | wir hatten n fall, wo der Verlierer nicht die Kosten der I. Instanz tragen musste, weil das irgendwie nur ne teilweise Klageabweisung war und das hab ich gleich auf alle fälle übertragen, aber mein chef meinte, dass das n besonderer fall war und das nicht immer so ist, es sei denn da steht ausdrücklich der ... trägt die Kosten der I. Instanz oder so |
| 1015 | PKH und KFA |
| 08.10.2005 | @KathrinL: Okay, dann kann man den Irrtum vielleicht ein wenig nachvollziehen. Ist ja auch ein ziemlich seltener Fall und nicht wirklich üblich. |