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1016 Mahnkosten
28.09.2005 Hallo,
stimmt es, dass wenn ich 8 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus der Forderung geltend mache, ich dann nicht zusätzlich noch Mahnkosten des Mandanten geltend machen kann? Weiß jemand, wo das steht?
Danke für Eure Hilfe!
1016 Mahnkosten
28.09.2005 also - das wäre mir aber neu ......
1016 Mahnkosten
28.09.2005 Den 8 % Verzugssinssatz kann NUR ein Unternehmer geltend machen siehe auch § 288 Abs.2 BGB
1016 Mahnkosten
28.09.2005 Schon klar - aber das hat doch nichts mit den Mahnkosten des Mandanten zu tun ... ich würde sie trotzdem extra berechnen ... das andere sind doch Verzugszinsen für die nicht bezahlte Forderung bei Unternehmern. Das sind doch zwei verschiedene Dinge ....
1016 Mahnkosten
28.09.2005 Ich erwähne es, damit aufgezeigt wird, dass die Zinsen unabhängig von den Mahnkosten sind. Der Schaden eines Unternehmens, enstanden durch Verzugszahlungen sind meist enormer als bei einer kleinen Privatperson und somit wäre es auch unlogisch, wenn der Unternehmen seine Mahnkosten ect nicht mit berechnen darf, wenn vom Gesetzgeber ihm sogar schon mehr Zinsen zugestanden werden. You now what i mean ;-)
1016 Mahnkosten
28.09.2005 Mmh, der Clou ist aber, dass uns der Richter darauf hingewiesen hat, dass die Mahnkosten nicht zusätzlich verlangt werden dürfen.
1016 Mahnkosten
28.09.2005 Was habt Ihr denn für Mahnkosten verlangt?
1016 Mahnkosten
28.09.2005 Der 288 Abs. 4 BGB sagt doch auch, dass die Geltendmachung eines weiteren Schadens nicht ausgeschlossen ist. Was sagt denn der Chef dazu, er ist ja schließlich Jurist und müßte dies doch besser wissen.
1016 Mahnkosten
28.09.2005 Ich würde mal den Richter fragen, wo das stehen soll .... würde mich auch mal brennend interessieren ...
ich bin eh der Meinung, auf den Urteilen sollte nicht im Namen des Volkes, sondern im Namen des Richters stehen ....
1016 Mahnkosten
28.09.2005 Mein Chef hat jetzt einen Schriftsatz diktiert. Ich werde wieder berichten ...
1016 Mahnkosten
28.09.2005 Ich nehme grundsätzlich 5 bis 10 Euro pro Mahnung für den Mandanten, manchmal haben die auch selber schon einen bestimmten Satz dafür. Ich nehm es grundsätzlich mit in den MB, hat sich noch nie jemand beschwert, wurde auch in Urteil mit reingenommen. Mhh komisch, dass es von Richter zu Richter so unterschiedlich ist.
1016 Mahnkosten
28.09.2005 10 euro pro Mahnung?:boah:
Ich nehm erst bei der 2. mahnung insgesamt 5,00 euro...
1016 Mahnkosten
28.09.2005 Ja also einer meiner Mandanten nimmt sogar regelmäßig 15 Euro. Selbst schuld es ist auch ein geheurer Aufwand, wenn nicht gezahlt wurde.
1016 Mahnkosten
28.09.2005 pro Mahnung 15 €? das is ja wohl n Scherz, wir nehmen 5 € meistens, es sei denn es ist ne Firma und die haben ihre eigenen Vorstellungen.

für eine Mahnung hat man höchtens 1 € Kosten, aber aller höchstens.. und wo nimmst du den Rest her? 14 € Personalkosten oder wie? also sorry, das is n bißchen viel, das machen selbst große Firmen nicht
1016 Mahnkosten
29.09.2005 Das ist kein Scherz sondern eine Ärztegemeinschaft. Die haben halt was besseres zu tun als Mahnungen zu schreiben, es ist für solch eine Ärztegemeinschaft ein enormer Aufwand. Bis jetzt gab es nie Probleme.

1 Euro? Man sollte vielleicht mal anderes berechnen, als nur Porto und Papier.

Porto, Papier, Umschlag, Tinte, Personal, Kosten die verursacht werden wenn nicht pünktlich gezahlt wird, für ein kleiner Betrieb ist pünktliche Zahlung enorm Überlebenswichtig, schließlich müssen die wiederum Rechnungen bezahlen und nicht zuletzt Zeit, die dabei drauf geht, weil der Kunde nicht zahlt. Sieh es mal aus der Sicht eine Kalkulator.
1016 Mahnkosten
29.09.2005 Find ich auch nicht zuviel. Wir vertreten so eine kleine Firma, die ist -wie Funny(?) schon sagte- auf ihr Geld sehr angewiesen. In deren Branche läuft es eh nicht so gut. So dann schreiben die ne Rechnung, dann im Laufe von 2 1/2 Monaten ca. 3 Mahnungen, allein das sind -nur Porto- schon mal 1,65 € mehr als wenn der Schuldner sofort bezahlt hätte. Dann Anruf (kostet auch, wenn auch nicht viel)hier in der Kanzlei zur kurzen Sachverhaltsdarstellung, dann Kopien von Rechnung und Mahnungen, mindestens 4 Seiten also, pro Kopie würde ja (gebührenrechtlich von mir aus gesehen) wieder 2 € mehr bedeuten als wenn der Schulder rechtzeitig gezahlt hätte. Dann wieder 0,95 € für Porto. Dann der Zeitaufwand, in denen ja andere Arbeiten erledigt werden könnten und Geld von anderen Kunden hätte eingetrieben werden können, um Schreiben von uns Anwälten/Telefonanrufe von Kanzlei zu beantworten, ob Schuldner gezahlt hat, was jetzt getan werden soll (mahnbescheid/klage?) etc pp. So und was dann noch an die 15 € fehlt, wenn überhaupt, ist die Entschädigung für den ganzen Ärger, den man mit den Schuldnern hat :-)

Betriebswirtschaftlich gesehen hat die Firma bestimmt nen größeren Schaden als mickrige 15,00 €. Und solange das Gericht die mit ins Urteil nimmt,ist mir auch egal ob die übertrieben sind oder nicht.
1016 Mahnkosten
29.09.2005 Was sagt denn der Chef jetzt dazu? Sicher meint der Richter, dass man irgendwas nachweisen muss für die Mahnkosten oder? Ich meine ohne Beweise kann er ja wohl keine Mahnkosten ausurteilen, vielleicht reicht es, wenn man Kopien der Mahnungen, in denen vielleicht der Hinweis auf Mahnkosten drinnesteht, nachreicht? Meistens fertigen die Firmen ja so etwas ähnliches wie Kundenkontoauszüge und da werden ja meist Mahnkosten in bestimmter Höhe mit aufgenommen (siehe Quelle, Otto etc.) Ich denke, der Richter wollte auf so was in der Richtung raus, oder?

Okay, 15,00 EUR klingen erstmal nach ´ner Menge Heu, aber man kann ja auch gleich zahlen. Nöö, ich find´s korrekt, wenn man da mal eben 15,00 EUR draufhaut, der Gegner kann sich ja wehren, wenn er will - oder gleich zahlen und die Kosten vermeiden.

Beitrag wurde editiert (2005-09-29 18:21:35)
1017 Länderkennzeichen
28.09.2005 Vielleicht hab`s ich einfach verpaßt... aber mein Chef kam heute und hat gesagt, daß man ab sofort nicht mehr schreiben darf A-1010 Innsbruck, sondern man muß schreiben 1010 Innsbruck / Österreich.
Auch D für Deutschland gibts nicht mehr,ich muß jetzt immer Deutschland ausschreiben..
Stimmt das?

Beitrag wurde editiert (2005-09-28 13:28:49)
1017 Länderkennzeichen
28.09.2005 Keine Ahnung, davon hab ich nichts gehört, unser Programm macht das immer mit den Länderkennzeichen, aber ich schreibs vorsichtshalber trotzdem manuell hin, da man bei der Post nie weiß, ob die das erkennt...
1017 Länderkennzeichen
28.09.2005 Die Post hat ihre Vermerke verändert, was im Regeltext der Norm und in den Beispielen berücksichtigt wird. Die Länderkennzeichen bei
Hilft euch das ?


Neue DIN 5008 verabschiedet (INFO 1668, August 2001)

Auslandsanschriften werden nicht mehr verwendet. Einzelunternehmen erhalten den Rechtsformzusatz “e. K.” bzw. “e. Kfr.” oder “e. Kfm.” für “eingetragener Kaufmann”, “eingetragene Kauffrau”. Nach Redaktionsschluss für die DIN 5008 informierte die Deutsche Post AG das DIN, dass auf Leerzeilen im Anschriftfeld (also insbesondere vor dem Bestimmungsort) verzichtet werden kann. Damit passt sich die Post AG an die internationalen Schreibweisen an und unterstützt auch die neue PC-Frankierung.. Auf Grund der Wichtigkeit dieses Hinweises wurde in die DIN 5008 hierfür eine gesonderte Anmerkung aufgenommen.
1017 Länderkennzeichen
28.09.2005 sorry - nochmal ...

Die Post hat ihre Vermerke verändert, was im Regeltext der Norm und in den Beispielen berücksichtigt wird. Die Länderkennzeichen bei Auslandsanschriften werden nicht mehr verwendet. Einzelunternehmen erhalten den Rechtsformzusatz “e. K.” bzw. “e. Kfr.” oder “e. Kfm.” für “eingetragener Kaufmann”, “eingetragene Kauffrau”. Nach Redaktionsschluss für die DIN 5008 informierte die Deutsche Post AG das DIN, dass auf Leerzeilen im Anschriftfeld (also insbesondere vor dem Bestimmungsort) verzichtet werden kann. Damit passt sich die Post AG an die internationalen Schreibweisen an und unterstützt auch die neue PC-Frankierung.. Auf Grund der Wichtigkeit dieses Hinweises wurde in die DIN 5008 hierfür eine gesonderte Anmerkung aufgenommen.
1017 Länderkennzeichen
28.09.2005 ja, aber uns hat bisher keiner darüber informiert, glaube ich zumindestens nicht gelesen zu haben
1018 Kosten im Einspruchsverfahren - wie werden diese a
29.09.2005 das hab ich bisher noch nicht gemacht, werd auch nicht schlau aus dem RVG für Anfänger

Ich soll herausfinden welche kosten im Einspruchsverfahren erstatte werden können.

Fall ist so:
- mit Bescheid der agentur für arbeit wurde festsetzung für Kindergeld an unseren mdt. aufgehoeben (obwohl das kind doch beim mdt lebt)

- wir haben Einspruch eingelegt

- jetzt schicken wir haushaltsbescheinigung und einen antrag auf kindergeld an die agentur für arbeit


kann mir da jmd. helfen????

dankschön, schnute.
1018 Kosten im Einspruchsverfahren - wie werden diese a
29.09.2005 Ich würde eine Geschäftsgebühr gem. § 2500 VV RVG abrechnen. Es ging um eine Feststellung, ob Kindergeld zu zahlen ist oder nicht. Da dürfte kein Streitwert anfallen.

Bin aber auch auf andere Meinungen gespannt.
1019 Berufsbetreuer
29.09.2005 Hallo,

hat von Euch jemand Erfahrungen mit Berufsbetreuungen.
Wir in der Kanzlei machen nur Betreuungen und ich würde mich privat jetzt gerne da auch anhängen als Berufsbetreuer.
Geht das? Oder brauche ich eine extra Ausbildung. Die vom LRA waren nicht besonders auskunftsfreudig.
Ich hatte vor Tagen ja schon einmal einen Beitrag über den Rechtswirt geschrieben, jetzt habe ich aber einen Kurs im Internet gefunden, wo man zertifizierter Berufsbetreuer werden kann.
Hat jemand schon sowas gemacht?
1019 Berufsbetreuer
29.09.2005 Ich kann dir leider zu diesem Thema überhaupt nicht weiterhelfen.

Mich würde aber mal interessieren was denn ein Berufsbetreuer ist. Was macht ihr da?
1019 Berufsbetreuer
29.09.2005 ich denke sie kann nur solche meinen, die vom AG bestellt werden für Menschen, die im Alltag nicht mehr zurechtkommen und Hilfe brauchen
1019 Berufsbetreuer
29.09.2005 @Kathrin: stimmt
1019 Berufsbetreuer
30.09.2005 Ach so. Mich hat nur das Wort Beruf etwas irritiert. :rot:
1019 Berufsbetreuer
30.09.2005 naja von Beruf wegen halt... :-)
also der macht das nich nur mal oder nur für einen, sondern für viele und das berufsmäßig
1019 Berufsbetreuer
30.09.2005 Auf gut deutsch, es handelt es sich hier um schwierige Menschen mit Persönlichkeitsdefiziten da brauch man doch mit Sicherheit eine pädagogische Ausbildung, oder? Schließlich sind solche Angelegenheiten nicht eben mal geklärt .
1019 Berufsbetreuer
30.09.2005 Persönlichkeitsdefizite? was meinstn damit? nur weil die sich nich auskennen...
1019 Berufsbetreuer
02.10.2005 Info s gibt es hier

http://www.bdb-ev.de/v_aktuelles/aktuelles_10.php
1020 Ohne Titel
30.09.2005 Ach so. Mich hat nur das Wort Beruf etwas irritiert. :rot:
1020 Ohne Titel
30.09.2005 Ups, das gehört hier nicht hin. Nee nee nee, diese Technik ;-)
1021 Erörterungsgebühr im selbstständigen Beweisverfahr
30.09.2005 Hallo an alle,
ich hab mal wieder eine Frage für Kostenrechtsexperten.

Wir haben ein selbstständiges Beweisverfahren eingeleitet, Gutachter wurde beauftragt, in einem Termin vor Gericht noch befragt und hat dann endgültiges Gutachten abgegeben. Jetzt soll ich abrechnen. Im Terminsprotokoll steht nichts von Anträgen, aber:

Nach weiterer Erörterung erklären alle Beteiligten übereinstimmen, dass der SV erneut beauftragt werden möge, um .... erneut zu prüfen.

Würdet ihr daraus auch das Entstehen einer Erörterungsgebühr ableiten?

Danke schon mal im Voraus.
1021 Erörterungsgebühr im selbstständigen Beweisverfahr
30.09.2005 Klar ;-)
1021 Erörterungsgebühr im selbstständigen Beweisverfahr
30.09.2005 BRAGO oder RVG?

Beitrag wurde editiert (2005-09-30 13:42:50)
1021 Erörterungsgebühr im selbstständigen Beweisverfahr
30.09.2005 Ich denke doch, sie meint BRAGO. Sie schreibt ja von Eröterungsgebühr . Wenns ne RVG-Abrechnung wäre, würde ja sowieso ne Terminsgebühr anfallen.
1021 Erörterungsgebühr im selbstständigen Beweisverfahr
30.09.2005 Ups, ich mein natürlich das RVG
1021 Erörterungsgebühr im selbstständigen Beweisverfahr
30.09.2005 na dann ist es doch klar bei RVG, oder?
1021 Erörterungsgebühr im selbstständigen Beweisverfahr
30.09.2005 ja eben das habe ich geahnt... BRAGO is wohl zulange her oder?...

Terminsgebühr!
1022 eidesstattliche versicherung
30.09.2005 wir haben heute vom gv abschrift zur ladung zum termin ev bekommen. nun habe ich in erinnerung, dass mein chef zu diesem termin ebenfalls gehen kann, weil er dann eine zusätzliche gebühr erhält!! ich hoffe ich habe das richtig in erinnerung. allerdings weiß ich nicht, welche gebühr das genau ist (also §§ etc.) 0,3 ????? für eure hilfe vielen dank schonmal!!!!??
1022 eidesstattliche versicherung
30.09.2005 Also eigentlich geht da kein RA hin, denn es steht ja alles schon im ZV bzw. Antrag auf Abgabe der eV. Soweit ich weiß, gibt es auch keine gesonderte Gebühr dafür, sonst würden alle RAe hinrennen um sich mal eben noch ne Gebühr zu verdienen und der arme Schuldner in dem Fall kommt aus seiner Kostenfalle gar nicht mehr raus!
1022 eidesstattliche versicherung
30.09.2005 Mein Chef geht da nur hin wenn es ein Schuldner ist den er gar nicht leiden kann. So zum Respekt-Einflößen! Extra Gebühr wäre mir aber ebenfalls neu.

Dina
1022 eidesstattliche versicherung
30.09.2005 ab und zu fruchtet es schon, wenn der Anwalt mit bei ist - vor allem dann, wenn der GV voll auf der Rolle sitzt ....
Aber Gebühren gibt es dafür keine
1022 eidesstattliche versicherung
30.09.2005 Ich wüßte nicht, dass es dafür eine Extra-Gebühr gäbe. Gäubiger und/oder sein Bevollmächtigter sind berechtigt, am Termin teilzunehmen, um z. B. ergänzende Fragen zu stellen. Das kommt auf den Einzelfall an und ergänzende Fragen -je nach vorherigem Kenntnisstand- können schon im Antrag mit aufgenommen werden. Es ist also keine Pflicht, warum also eine Gebühr. Allenfalls vielleicht Fahrtkosten vom Mandanten/Gläubiger selbst verlangen, wenn der drauf besteht. Außerdem müßte eine Erklärung bzgl. einer Teilnahme am EV-Abgabetermin bereits im Antrag erklärt werden. Diese vorherige Erklärung wirkt allerdings als Widerspruch gegen die sofortige Abnahme der EV, so dass zeitliche Verzögerungen damit verbunden sind. Es sollte also wirklich nach dem Einzelfall entschieden werden. Grundsätzlich lohnt eine Teilnahme es aber eben nicht, weil man a) zusätzliche Fragen mit in den Antrag nehmen kann und b) eine abgegebene eidesstattl. Versicherung ergänzt werden kann. Eine Termingebühr entsteht für die Teilnahme an einem Versteigerungstermin, vielleicht hast Du das in Erinnerung???

Beitrag wurde editiert (2005-09-30 19:23:10)
1022 eidesstattliche versicherung
30.09.2005 Wenn der RA an einen Termin zur Abnahme der eidesstattliche Versicherung teilnimmt, erhält er hierfür eine

0,3 Terminsgebühr gem Nr. 3310 RVG!
1022 eidesstattliche versicherung
01.10.2005 SUPER!! das wusste ich gar nicht und die anderen bestimmt auch nicht

(ZV hatten wir iner schule zwar AUSFÜHRLICH, aber die Gebühren nicht)
1022 eidesstattliche versicherung
04.10.2005 wie gut - dass es dieses Forum zum Austauschen gibt - ich wusste das nämlich auch nicht ..... dankeschön
1022 eidesstattliche versicherung
05.10.2005 Das gab es doch aber nach der BRAGO auch schon, wenn tatsächlich der RA zum EV-Termin ging. Ihr überrascht mich :oo:

Beitrag wurde editiert (2005-10-05 19:39:41)
1022 eidesstattliche versicherung
11.10.2005 Hallöchen,

weil wir gerade bei dem Thema sind:

Habe gerade ZV-Abt. übernommen. Entsteht die Gebühr für den Antrag der e.V. bei Antragstellung, obgleich das e.V. Verfahren durch einen anderen RA bereits beantragt und durchgeführt wird. (dies ist allerdings umstritten). Die Meinungen gehen hier auseinander. Die einen sagen, ja diese entsteht bereits bei Antragstellung, die anderen sagen, nein diese entsteht nur, wenn das Verfahren auch von dem RA durchgeführt wird, der den Antrag gestellt hat. Ich bin hier irgendwie am Zweifel, mein Kopf ist leer, besser gesagt, ich hab ein Knoten im Kopf.

2. Probelm

Es wurde ZV-Kombi-Auftrag aus dem vollstr. Urteil über Hauptforderung eingeleitet. Nun kenne ich es so, wenn der KFB ergangen, manchmal dauert es bei uns doch schon etwas länger, wurde dieser dem bereits beim GV vorliegenden ZV-Auftrag nachgereicht mit entsprechend aktualisiertem Forderungskonto (Forderungsaufstellung). Hier wurde dies nicht so gemacht, wie in anderen Akten auch. Bei dem mir hier vorliegenden Fall, wurde einfach einen Monat später ein erneuter ZV-Kombi-Auftrag über die KOsten aus dem KFB bei der zust. GVin eingereicht mit der Folge, dass diese (logisch) den als neuen Auftrag erkannte und eine neue DR II Nr. vergab. Sie nahm ihm daraufhin die e.V. ab. Somit entstanden zweimal Gerichtsvollzieherkosten.

Ich weiss, finde es aber nicht, habe es auch so in meiner Ausbildung gelernt, dass man die Kosten trotzdem so gering wie möglich halten muss dem Schuldner gegenüber. Alles andere wäre Wucher (mir viel kein anderes Wort ein).

Ich könnte hier wahnsinnig werden. Bevor ich vollstrecke, es sei hier besteht die Gefahr, dass der Schuldner etwas bei Seite räumen will etc bzw. wenn der Mdt den Schuldner kennt, dann gebührt dem auch keine Gnade, führe ich entsprechende Recherchen durch.

Bitte antwortet mir, sonst verzweifle ich hier noch ganz.

Vielen lieben Dank und sorry für den ausschweifenden Text
Beate
1022 eidesstattliche versicherung
11.10.2005 Die EV-Gebühr fällt meiner Meinung nach erst an, wenn sie von euch beantragt und dann auch vom Schuldner abgenommen wurde. Bin mir auch ziemlich sicher, weil mir das unser zuständiger Gerichtsvollzieher auch mal so erzählt hat.
Zu deinem 2. Problem kann ich nur sagen, dass ich auch einfach den KFB hinterher schicke und ein aktuelles Forderungskonto dabei lege. Ob ich das MUSS weiss ich nicht. Heißt es vielleicht Schadensminderungspflicht (besseres Wort fiel mir jetzt nicht ein)?
1022 eidesstattliche versicherung
11.10.2005 zu 1)
Also du bekommst die EV-Gebühr ja auch bereits mit der Anforderung des Vermögensverzeichnisses beim Gericht. Das heißt, wenn du einen EV-Antrag stellst und er sich mit dem EV-Antrag eines anderen RA überschneidet und der andere RA ist schneller, bekommst du trotzdem die EV-Gebühr, auch wenn bei der Ausführung deines EV-Auftrages der Schuldner schon EV abgegeben hatte. Schließlich bekommst du ja Vermögensverzeichnis übersandt. Und dafür entsteht eine Gebühr.

zu 2)
Wir warten immer erst das Ergebnis der ZV aus dem Haupttitel ab, bevor wir die ZV wegen dem KFB einleiten. Schließlich ist die ZV in den meisten Fällen eh erfolglos. Dann nützt ja auch das Hinterherschicken des KFB nichts. Verursacht nur weitere Kosten und Arbeit.
Und in den Fällen, wo die ZV aus dem Haupttitel erfolgreich war, zahlt der Schulder dann auch meistens den KFB, wenn der Gerichtsvollzieher mit diesem vor der Tür steht.

Ist auch ein bißchen Psychospiel. Oft zahlt der Schuldner auf den Haupttitel raten und wenn dieser bezahlt ist, kommen wir dann mit dem KFB an (dessen Existenz der Schuldner schon längst vergessen hat). Dann habe ich schon oft gehört: wenn ich gewusst hätte, dass das noch so viel ist, hätte ich von Anfang an die EV abgegeben . In solchen Fällen war das gut, dass man nicht sofort den GVZ wegen beider Forderungen zum Schuldner geschickt hat. Und der Mandant mosert nicht über die hohen Kosten.

Anders ist es natürlich, wenn wir einen PfüB machen. Dann wird wegen der beiden Titel gleichzeitig gepfändet. Schließlich sichert man damit den Rang.

Naja, aber jeder macht das halt anders und das ist gut so...
1022 eidesstattliche versicherung
11.10.2005 Die EV-Gebühr kann man sich auch noch verdienen, wenn man nur eine Nachbesserung eines bereits vorhandenen Vermögensverzeichnisses beantragt. Man muss nur irgendwie im EV-Verfahren tätig werden.
Bloßer Kombi-Auftrag reicht allerdings nicht aus, wenn das EV-Verfahren nie eingeleitet wird, weil der Schuldner vielleicht sofort zahlt oder zumindest eine Ratenzahlung aufnimmt oder eine Einigung erzielt wird. Dann kann man natürlich keine Erstattung der EV-Gebühren verlangen. Enders argumentiert - meines Erachtens durchaus nachvollziehbar - damit, dass der EV-Antrag ja lediglich vorsorglich gestellt wird, falls die ZV erfolglos bleibt und die Bedingungen für die EV vorliegen.
1023 Gehalt als ReFa
30.09.2005 Beim durchstöbern des Forums habe ich gesehen, dass wir das thema zwar schon einmal hatten, aber wir es doch einfach mal wieder ins leben rufen könnten ...

also, woher kommt ihr und was verdient ihr!? Was verdient man sofort nach der ausbildung?

Ich frage es aus diesem Grund, weil ich im Juli dann ausgelernt bin und ich evtl. wegen dem schlecht bezahlten Verdienst eine zweite ausbildung beim steuerberater machen möchte... diese verdienen nämlich etwas besser als wir...

danke für eure antworten!
1023 Gehalt als ReFa
30.09.2005 Bundesland: Niedersachsen
Wohnort: 30 km südlich von Hamburg
Einwohner: 40.000 Einwohner
wieviel Anwälte (ca.): 35 Anwälte
Berufserfahrung: 2 Monate
wieviel Anwälte: 1 (gleichzeitig Notar)
wieviel weitere Angestellte (Teilzeit/Vollzeit): 30 Std./Woche-Angestellte fürs Notariat (hauptsächlich)
Std/Woche: 40
Gehalt: 1.250 €

ich bin allerdings ReNo, mache aber die meiste Zeit nur Re-Sachen (is spannender)

also ich weiß ja nicht, was ihr euch unter gut verdienen vorstellt, aber mit der Berufserfahrung steigt auch das Gehalt und so wenig ist es nun auch nicht (zumindest nicht, wenn man nicht alleine wohnt)

:-)

Beitrag wurde editiert (2005-09-30 21:17:41)

Beitrag wurde editiert (2005-09-30 21:18:33)
1023 Gehalt als ReFa
02.10.2005 Danke KathrinL! wie lange arbeitest du denn schon in diesem beruf? mit der berfuserfahrung steigt das gehalt meintest du und 1.250 € sind ja nun net wirklich berauschend oder is das dein Nettoeinkommen?

Sonst gibt es keine hier, die mal auskunft geben können? :boah:
1023 Gehalt als ReFa
03.10.2005 steht doch auch da :-) 2 Monate ausgebildet, aber da ich schon vorher alles gemacht habe und auch selbst ständig, würde ich die 3 Jahre mitzählen

nein 1.250 ist Brutto, netto hab ich mit 14 € VWL abgezogen 901 €, ich hab so ca. 250 € übrig im Monat, also mal Miete, Lebensmittel, Auto, Versicherungen etc abgezogen, fürn anfang nich schlecht finde ich, mehr wäre auch nich übel, aber da ich UNBEDINGT dort bleiben will, bin ich damit zufrieden und woanders würde ich wahrscheinlich auch nich mehr als 1.400 kriegen

und du?

Beitrag wurde editiert (2005-10-03 00:01:49)
1023 Gehalt als ReFa
03.10.2005 ich bin noch in der lehre, drittes jahr! was ich danach verdienen weiss ich auch net!

mir is es in der kanzlei a bissle langweilig! immer nur post, telefon, bissle mandantenbriefe... vlt mal zv oder mb/vb is einfach auf die dauer zu langweilig...

ich weiss net, ob es in anderen kanzleien anderst is, aber ich bin am überlegen, ob ich net was anderes danach machen soll!
1023 Gehalt als ReFa
04.10.2005 nein, das ist in anderen kanzleien garantiert nicht so, in großen Kanzleien gibt es häufig Gruppen, die nur eine Sache machen, das ist natürlich für die gut, da du das sehr gut kannst nach einiger zeit, aber für dich schlecht, denn wenn du nach einiger zeit wechseln willst, kannst du die anderen sachen nicht mehr.

Naja und in kleineren, denke ich musst du alles machen, was grad so kommt und hast sicher auch eigene akten, die du selbstständig betreust, vielleicht solltest du das mal ansprechen, dass du auch andere sachen machen willst oder hat keiner Zeit dir das zu zeigen?

Heißt du eigentlich zufällig Julia?
1023 Gehalt als ReFa
04.10.2005 Hey Kathrin!

Ne, ich bin net die Julia ;-)

Es hat nix damit zu tun, dass es mir keiner erklären will oder kann, sondern es einfach net unbedingt nur fachliche arbeiten zu tun gibt!

Ich komme mir manchmal vor, wie eine stink normale Sekretärin und das will und wollte ich noch nie sein!!!

deswegen möchte ich die branche wechseln, obwohl ja eigentlich jura mir spass macht... nur eben , wie oben gesagt...

wo arbeitest du eigentlich wenn ich fragen darf? bist ja auch frisch ausgelernt, sicher auch noch jung ;-)
1023 Gehalt als ReFa
05.10.2005 WO ich arbeite, wie meinstn das? den Ort hab ich doch unten geschrieben...

bin 21

deswegen sag ich ja, kannst du vielleicht die Ausbildungsbetrieb wechseln? wieviel angestellte und anwälte/notare habt ihr denn? du musst doch mal was fachliches machen, sonst wenn du fertig bist... (wirst du übernommen?) und woanders hingehst, erwarten die das von dir, bzw du wirst gar nicht erst eingestellt, weil sie schon in deinem Zeugnis lesen, dass du immer nur HIlfsarbeiten gemacht hast...

Hast du denn eigene Akten? Hast du schon mal n KFA gemacht? oder selbstständig Rechnungen erstellt? Notierst du Fristen?

Beitrag wurde editiert (2005-10-05 07:27:53)
1023 Gehalt als ReFa
05.10.2005 sorry, hab wohl net alles sorgfällig gelesen ;-)

natürlich mache ich auch fachliche arbeit ;-) so ganz schlimm is es auch net, aber ich hasse es wenn arbeit ausgeht...

kostennoten, kfp, pkh alles mache ich, zv, mb, vb, alles mögliche...

naja
1023 Gehalt als ReFa
05.10.2005 Also ich leb´in einer Kleinstadt in der Nähe von Leipzig. Dort arbeite ich in einer Kanzlei mit 2 Anwältinnen. Wir haben enorm viel zu tun. Als kleine Kanzlei stehen wir mit derzeit ca. 800 Neumandanten allein in diesem Jahr sehr gut da. Manche Kanzlei in Leipzig würde sich danach sehnen. Dies nur am Rande.

Mache in der Kanzlei alles als Sachbearbeiterin für einen RA. Von Aktenanlegen, MV/ZV, RE und KFB, Buchhaltung, Schreiben, Empfang, Mandantenbetreuung, Postein-/-ausgang, Aktenablage etc. pp. Mein Gehalt ist momentan brutto 1.300,00 € zzgl. 50,00 € betriebliche Altersvorsorge.

Ich denke für ´ne Kleinstadt ist das Gehalt o.k., steht jedoch nicht im Verhältnis mit dem Arbeitspensum und mit der Berufserfahrung die ich mittlerweile habe.

Als sehr gut florierende Kanzlei sind wir personalmässig deutlich unterbesetzt sind, jedoch die Anwälte der Meinung sind, WIR WÜSSTEN NUR NICHT UNSERE ARBEIT ZU ORGANISIEREN ...

1023 Gehalt als ReFa
06.10.2005 Ich will ja nix sagen, aber 1.300,00 € sind meines Erachtens schon etwas wenig, es sei denn du bist gerade frisch ausgelernt! aber um ehrlich zu sein, wäre es mir sogar dafür zu wenig...
1023 Gehalt als ReFa
06.10.2005 @Sonnenschein: das ist Leipzig!

Woher kommst du denn überhaupt?

Außerdem musst du in diesem Staat immer froh sein, dass du überhaupt arbeiten darfst...

Beitrag wurde editiert (2005-10-06 14:27:48)
1023 Gehalt als ReFa
06.10.2005 @ KathrinL:

Naja, trotzdem tun mir die leut leid...

Ich bin von B-W!

Ok, man sollte auf dem heutigen Arbeitsmarkt wirklich net hohe ansprüche stellen, aber auch WIR haben ein Recht auf anständige Bezahlung!!!
1023 Gehalt als ReFa
06.10.2005 Jetzt muss ich mich in die Diskussion auch mal mit einmischen. Arbeite auch in einer Kanzlei in Leipzig und kann nur bestätigen, dass man hier in unseren Breitenkreisen mit 1.300 EUR bestens bedient ist. Manch einer hier wäre wirklich froh, wenn er soviel bekommen würde.

Sachsen und Baden-Württemberg ist absolut kein Vergleich ...
1023 Gehalt als ReFa
06.10.2005 Ich geb auch noch mal meinen Senf dazu:

Nordrhein-Westfalen, Kleinstadt ca. 30.000 Einwohner, 1 Anwalt, 1 Angestellte (ich also), 40 Stunden Woche, 24 Tage Urlaub, ich mache ALLES außer Buchhaltung. Gehalt: 1.150,00 Euro. Bin übrigens schon 3 Jahre ausgelernt.

So!

Dina
1023 Gehalt als ReFa
06.10.2005 Tja, das ist schon hart.. in Hamburg verdient manch eine Bürokauffrau das was ich in Brutto hab Netto (1.250) und das gleich als Ausgelernte.. irgendwie unfair... obwohl man natürlich immer die umgebung, und die Lebensverhältnisse sehen muss..
1023 Gehalt als ReFa
06.10.2005 sind bürokauffrauen im tarifvertrag?

naja, ich finde sowieso, dass bürokauffrauen eigentlich nur ganz normale Sekretärinnen sind und nichts fachliches drauf haben, ohne jetzt jemanden persönlich angreifen zu wollen...

aber so ist es nunmal, wir haben die bezahlung net wirklich in der hand...
1023 Gehalt als ReFa
06.10.2005 eben sind sie und deswegen verdienen sie auch mehr, unsere kammer interessiert es einen feuchten kericht, wieviel man verdient, wenn man nicht besonders nett fragt, geben die einen noch nich einmal hinweise, wieviel man verlangen kann.. Tsts, da kann man echt nur mit dem kopf schütteln. Was die Bürokauffrau kann, kann ich alles auch, aber die kann längst nicht alles, was ich kann!
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07.10.2005 Guten Morgen!
Also ich habe gelernt in Niedersachsen in einer großen Kanzlei. Nach der Ausbildung habe ich einen Arbeitsvertrag bekommen, wonach ich 1.400,00 € brutto verdiente. Das Negative war, dass ich 50 km einfache Strecke zur Arbeit fahren musste, d.h. ich war zwei Stunden am Tag unterwegs.Nach ca. einem Jahr hatte ich ein Angebot von Thüringen von einer kleinen Kanzlei - ein Anwalt und ich -. Das höchste was mir der Anwalt zahlen konnte waren 1.100,00 €, super Arbeitszeiten und von mir nur 20 km entfernt. Tja ich habe das Angebot angenommen, arbeite jetzt schon wieder drei Jahre bei ihm - ohne Gehaltserhöhung :-(

Liebe Grüße
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07.10.2005 1.100 EUR brutto?
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07.10.2005 Ja 1.100,00 € brutto, da kannst du keine großen Sprünge mit machen.
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07.10.2005 ich werd nach der ausbildung mit sicherheit ein anfangsgehalt von 1.500,00 € brutto verlangen :-p

tzz, 1.100,00 € , will er dich verarschen, also von irgendwas willste ja wohl auch leben...
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07.10.2005 du ich werd dir mal was sagen: Arbeitsklima ist MIR SEHR WICHTIG!! da verzichte ich auch schonmal auf Gehalt und wenn der Anwalt dazu noch ziemlich bescheiden Gewinn macht, verlange ich auch lieber weniger und ich weiß es kommt wenigstens

Wo wohnst du nochmal Sonnenschein?

Thüringen gehört ja auch zu den Billigländern oder?

Beitrag wurde editiert (2005-10-07 19:07:38)
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07.10.2005 Bin ganz Deiner Meinung. Das Verhältnis zum Chef und das Arbeitsklima sind sehr wichtig. Was bringt mir ein Chef der Koleriker ist, mit einem Gehalt von 3.000 netto, wenn ich jeden Abend mit Magenschmerzen nach Hause komme.

Dann lieber weniger und ich gehe mit Spass dorthin.
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07.10.2005 @Kathrin und Funny!

Selbstverständlich gebe ich euch in dieser hinsicht voll und ganz recht!!! Genauso denke ich auch! mein chef bezahlt uns sogar jeden monat nen tankgutschein aus... natürlich vergisst man in diesen momenten auch mal sein mageres gehalt!

@kathrin:
wenn mein chef wenig gewinn macht, dann werde ich sicher kein gehalt von 2.000 € verlangen wollen!!! ;-)
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07.10.2005 ja das weißt du natürlich vorher nicht und soviel wirst du selbst in Stuttgart nicht bekommen als Anfänger

aber da ich übernommen wurde, wusste ich es, sonst hätte ich bestimmt so 1.400 genommen

Beitrag wurde editiert (2005-10-07 21:55:00)
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08.10.2005 Och, ich hätte nix gegen 3.000,00 EUR brutto - dafür würd ich schon noch einiges mehr ertragen als jetzt für die Hälfte.... *grübel*
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09.10.2005 Hallo! Ich arbeite in einer Kanzlei in Nordhessen, 1 Anwalt, noch eine Vollzeitangestellte, 39 Std./Woche.
Ich hab in 96 ausgelernt.
Ich bekomme 1.300,00 € brutto, Direktversicherung 80,00 €, Tankgutschein 40,00 €. Urlaubsgeld habe ich in knapp 9 Jahren in dieser Kanzlei drei- oder viermal bekommen, Weihnachtsgeld gibt´s so, wie das Geschäft halt läuft, in 12 Jahren habe ich einmal ein dreizehntes Gehalt bekommen. Klar ist es so, dass er mehr zahlen würde, wenn er mehr hätte. Aber wieviele Jahre soll man denn drauf warten?
Ich kann Euch nur sagen, eignet Euch auch Buchhaltungskenntnisse, EDV-Wissen und vielleicht noch ne Fremdsprache an und seht zu, dass Ihr woanders unterkommt. Ist schwierig genug.
Wenn ich Single wäre, könnte ich mich mit meinem Gehalt kaum über Wasser halten. Ohne Nebenjob ging gar nix.
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10.10.2005 Ich verdiene € 1.250,00 brutto für eine 32 Stundenwoche. Sind also 4 Tage die ich arbeite. Freitag hab ich wortwörtlich FREI. Ach ja und ich komm aus Hamburg.
Aber mit dem Gehalt würde ich nie und nimmer zurecht kommen, wenn ich alleine wohnen würde. Bin doch froh, dass ich mit meinem Freund zusammen wohne und wir uns gut aragiert haben.
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10.10.2005 :-P Hallo, liebe Leidensgenossinnen und -genossen,
arbeite schon 12 Jahre in dem Beruf und bekomme 2000,-- Euro brutto für eine 35-St.-Woche, außerdem bekomme ich ein bissl Weihnachts- und Urlaubsgeld, ....was so geht halt ....
Ich wohne bei Frankfurt am Main und die Mieten sind schon teilweise arg teuer.
In meinem Büro arbeiten 5 RAe und 4 RENO und 1 Azubi. Bin eigentlich ganz happy, aber leider bremsen meine Chefs wegen Weiterbildung... habt Ihr vielleicht ne Idee, wie ich das durchboxen könnte.

Liebe Grüße an alle, genießt das schöne Herbstwetter
-Nana- :rot
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10.10.2005 Sei froh dass du soviel bekommst.
Ich bekomme zu den 1.250,00 Euro brutto nichts weiter dazu. Fahrgeld muss ich selber zahlen und auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekomm ich nicht, ganz zu schweigen vom 13. Gehalt. Nix bekomme ich zu meinem Gehalt.
Die Mieten in Hamburg sind sicherlich um einiges teurer.
Wie gesagt, mit dem Gehalt könnte ich nicht mal nen Monat überleben, wenn ich ne eigene Wohnung hätte + Versicherungen, Auto und dann noch Lebensmittel.......never ever. Würd ich eingehen und könnte am Holz nagen.
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10.10.2005 @ Nana!

ab wann haste 2000 € brutto erhalten ?

Ist echt spitze!
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10.10.2005 @ Gast
Nordhessen ist groß. Wo genau, magst Du es eingrenzen? Ich arbeite in Kassel und verdiene 2.000,00 € brutto. Hab 90 ausgelernt.
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10.10.2005 @ Sonnenschein

...vor ca. 3 Jahren, da lief´s hier ganz gut und ich hatte ein super Angebot von einer anderen Kanzlei....so wurde mein (erster) Chef ...weich....
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10.10.2005 @ Nana!

aber das tolle angebote haste dann net angenommen, oder wie muss man das verstehen? wie viel haste ausgelernt bekommen bzw. mit wie viel hast du dich zuvor zufrieden geben müssen (so kann ich die gehaltserhöhung draus schließen ;-) )

haste dein chef sozusagen erpresst 8-)
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11.10.2005 Zur Frage Nordhessen ist groß :
Ich arbeite im Schwalm-Eder-Kreis.
Ist ja schön, dass sich endlich mal wer aus meiner Umgebung meldet.
Ab wann hast Du denn 2000 € brutto bekommen?
Du bist ja nun 6 Jahre länger dabei als ich.
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11.10.2005 @Sonnenschein: Ich mußte voll lachen, als ich Dein Input an mich gelesen habe.... nein, ich habe meine Chefs nicht erpresst....:-) habe tageweise in einer größeren Kanzlei ausgeholfen und die wollten mich für 500,00 EUR mehr abwerben....da habe ich in meinem Büro auch nach einer Gehaltserhöhung gefragt und bekommen ! Grins. Also seit ca. verdiene ich so viel, hatte aber seitdem keine Gehaltserhöhung mehr.
Ich denke, beim Thema Gehalt kommt es total auf den Standort an. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass in Hessen und Bayern sehr gut bezahlt wird und leider in Berlin oder auf dem Land weniger gut.

Wo kommt Ihr denn so her ? (Bin neu hier, müßte mir jetzt alles durchlesen, ich weiß....;-)

Hey, heute scheint aber echt wiedermal die Sonne, ich war in der Mittagspause draussen Eis schlecken.... :-P
Nana
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11.10.2005 @ Nana: hehe, dass sollte auch nur a spässle sein :-P

ich kanns e net verstehen, wieso sich die Bezahlung nach dem standort richtet! Ehm, die steuerfachangestellen, Industriekaufleute etc. verdienen doch alle auch fast gleich viel... immer müssen wir Reno´s aus der reihe tanzen - leider aber negativ :rot:
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11.10.2005 Hallo,

jetzt komme ich auch mal dazu. Das ist ja brennend interessant, diese Diskussion über das Gehalt.

Ich arbeite in einer Kreisstadt in Schleswig-Holstein. Seit fast 5 1/2 Jahren ausgelernt und verdiene derzeit 1.330,- brutto bei 40 Std./Woche. Meine Kollegin und ich fahren jeden Tag beide ca. 40 km einfache Strecke. Aber ich muß dazu sagen, wir bekommen auch noch Fahrgeld. Das ist aber auch der einzige Grund, warum wir mit unserem Gehalt dann unterm Strich 4-stellig rauskommen.

Ich hab schon gedacht, wir hier wären schlecht dran mit dem Gehalt, aber es gibt doch immer noch jemanden der noch schlechter dran ist.

Obwohl wir uns auch mehr erhoffen. Ab Januar 06 bekommen wir ne satte Gehaltserhöhung von brutto 70,- EUR! Kann sich das mal jemand reinziehen?

Gibts hier noch mehr Leute aus Schleswig-Holstein? Wie sind Eure Gehaltserfahrungen?

Beitrag wurde editiert (2005-10-12 11:13:28)
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12.10.2005 Hallo ihr alle,

ich wohne und arbeite natürlich auch in einer Kleinstadt ca. 35km von Köln entfernt und verdiene 1585,- € + plus 80,- € Fahrtkosten im Monat. Derzeit sind wir neben meinem Chef 2 fest Angestellte 39 Stundenwoche und eine Auszubildende.

Nunmehr geht meine Kollegin aber ab November in Schwangerschaftsurlaub und ich bin ab dem Zeitpunkt mit der Azubine allein.

Habe mir gedacht, daß ich daher im Januar nach einer Gehaltserhöhung fragen. Also 250,- € mehr müssen da drinn sein. Habe ja dann mehr Verantwortung, muß das Pensum meiner Kollegin mit übernehmen, mit Urlaub sieht es dann auch nicht mehr so rosig aus weil der Chef von RA-Micro oder überhaupt von PC nicht so die Ahnung hat.

Aber wenn ich jetzt sehe, was Ihr alle so verdient muß ich dann doch mal schlucken.

Gruß Bianca

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12.10.2005 Nicht umsonst sagt man, dass die Reno der derzeit schlecht bezahlteste Job ist.
1023 Gehalt als ReFa
13.10.2005 Ausbildungsgehalt (monatlich): 256 Euro

Anfangsgehalt (monatlich): 1.534 Euro

Gehalt nach fünf Jahren (monatlich): 2.301 Euro

typische Gehälter für Rechtsanwaltsfachangestellte; es gibt keinen Tarifvertrag, Gehälter variieren von Bundesland zu Bundesland.


Im Kammerbezirk München gelten folgende Ausbildungsgehälter.
1. Ausbildungsjahr (Grundausbildung) € 320.-
2. Ausbildungsjahr (Fachausbildung) € 500.-
3. Ausbildungsjahr € 590.-

Quelle: Reno Deutsche Ver. d. Rechtsanwalts- u. Notariatsangestellten / Rechtsanwaltskammer München 2005

* Die angegebenen Gehälter können nur Anhaltspunkte sein. Das individuelle Gehalt kann je nach Ausbildung, Berufserfahrung, Position, Branche, Ort etc. nach oben oder unten abweichen.


-DAS HAB ICH MAL BEIM GOOGLEN GEFUNDEN-
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13.10.2005 Das sollen die Richtlinien sein? Das klingt ja wie Spott und Hohn! Von diesen Gehältern können viele nur träumen.
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13.10.2005 Träumen ist das richtige Wort .... da heißt es nur eins - Lotto spielen - da hat man bessere Chancen auf Geld .....
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14.10.2005 da ist von münchen die rede!

und soviel mehr ist das gar nicht, ich hatte 460 im dritten

und das anfangsgehalt muss man tatsächlich individuell berechnen...

Beitrag wurde editiert (2005-10-13 22:06:24)