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1027 Anrechnung Geschäftsgebühr
05.10.2005 Kannst Du bitte den Link hier reinstellen unter dem Az finde ich weder ein Urteil noch einen Beschluss
1027 Anrechnung Geschäftsgebühr
05.10.2005 @Funny: Es geht ja offenbar eben nicht um die gleiche Sache (geschweige denn um dieselbe ). Über den einen rückständigen Mietzins ist ein Vergleich geschlossen worden, der neue rückständige Mietzins ist eingeklagt. Da finde ich die Bauchentscheidung von La-Paloma gold richtig.

Sollte Räumung mit eingeklagt worden sein, dann muss nach meiner Auffassung nur die Geschäftsgebühr nach dem Gegenstand für die Räumung angerechnet werden (12 x Nettomiete).

Oder wurde der Vergleich hinfällig und alles eingeklagt - einschließlich rückständige Miete? Dann ist natürlich die Geschäftsgebühr für die vormals mit verglichene Miete auch anzurechnen. Ich denke das hängt ganz vom Fall ab. Vielleicht kann man da nochmal drüber mehr erfahren?

Beitrag wurde editiert (2005-10-05 19:21:14)
1027 Anrechnung Geschäftsgebühr
06.10.2005 Haben jetzt nur Klage für September und Oktobermiete und Räumung eingereicht. Vielen Dank für eure Tipps. Denk auch, dass ich nichts anrechnen muss.
1027 Anrechnung Geschäftsgebühr
06.10.2005 Die Entscheidung des LG Lübeck soll veröffentlicht sein im BRAGOreport 2002, 59 und ZAP, EN-Nr. 246/02. Mein Chef hat das aus dem Juris, deswegen darf ich es leider nicht weitergeben, sorry.
1027 Anrechnung Geschäftsgebühr
06.10.2005 Ich bin eben nun einmal von einem anderen Fall ausgegangen. Oftmals schließt man einen Vergleich oder sonstige Vereinbarung, in welche vereinbart wurde, dass bei Zahlungsverzug die gesamte Summe einschließlich der künftig fällig werdenden Zahlungen zu sofortigen Zahlung fällig werden und dann jana, wäre es der Anrechnungsfall gewesen.
1027 Anrechnung Geschäftsgebühr
07.10.2005 @Funny: Jep, wenn, dann... ;-), aber: hier nicht
1027 Anrechnung Geschäftsgebühr
08.10.2005 Das hier nicht ist aber aus dem Eingangsthread nicht ersichtlich, denn dort steht: mit neuer Miete im Rückstand, habe Klage eingereicht. Ich gehe dann davon, das man die gesamte Summe zzgl der fällig gewordenen einklagt.

Dass dies nicht der Fall ist, ersieht man erst aus dem nach mir folgenden Thread, ich welchem erst deutlich gesagt wird, das nur für zwei Monate eingereicht wurde.

Naja egal..wollte nur verdeutlichen, warum ich was schreibe :-)
SChönes We
1027 Anrechnung Geschäftsgebühr
08.10.2005 Gleichfalls. :oo:
1028 Vollstreckung gegen Verein
06.10.2005 Hallo,
habe einen Titel gegen einen Verein. Hat jemand eine Idee wie ich da am besten vollstrecke? Kann man eigentlich gegen den Vorstand privat vollstrecken? Haftet der?

Danke schon mal fürs Kopfzerbrechen!:-)

1028 Vollstreckung gegen Verein
06.10.2005 Schau mal in § 31 BGB (hat mein Chef gemeint)

Kann dir nur sagen, wie ich es immer mache:

Im Titel steht ja der Verein, vertr. d. den Vorstand bla bla bla und so übernehme ich das für den ZV-Auftrag. Bisher hat sich dbzgl. noch keiner beschwert.

1028 Vollstreckung gegen Verein
06.10.2005 bei eingetragenem Verein:
der Verein als jur. Person; Mitglied kann selbst nicht in Anspruch genommen werden (ist kein Vereinsvermögen da, geht der Gläubiger leer Vorstand wird nicht selbst verpflichtet, er verpflichtet nur den Vereinaus);Ausnahme: Durchgriffshaftung bei Rechtsmissbrauch (sehr selten)
bei nicht eingetragenem Verein:
wer für einen nicht rechtsf. Verein handelt, haftet immer neben dem Vereinsvermögen (s. oben) dem Dritten gegenüber auch persönlich; gleichgültig ob er mit oder ohne Auftrag handelt! Haftungsausschluss durch Satzung nicht möglich.auch hier haften die Mitglieder grundsätzlich nicht persönlich. Der Vorstand hat die Stellung eines Bevollmächtigten, dessen Vollmacht grundsätzlich so ausgelegt wird, dass er nur so handeln darf, dass keine persönliche Haftung des Mitglieds entsteht (also im Rahmen des vorhandenen Vereinsvermögens)
1029 gebühren
06.10.2005 wenn ein zeuge eines rechtstreits der partei a dessen prozessbevollmächtigten mit der vertretung zum abschluss eines vergleichs beauftragt, erhält er dann die kompletten gebühren oder darf er nur die vergleichsgebühr abrechnen? er hat ihm ja keinen prozessauftrag gegeben, sondern lediglich obigen auftrag.....
1029 gebühren
06.10.2005 Die Einigungsgebühr (die meinst du doch?) ensteht nie alleine. Da müsste dann wenigstens die Geschäftsgebühr oder 0,8 Verfahrensgebühr dazu.

Andere Meinungen? Bin mir nämlich nich so sicher.
1029 gebühren
06.10.2005 bin für die geschäftsgebühr - ist ja für ihn nicht anhängig gewesen - ergo können auch keine 0,8 Verfahrensgebühr entstehen ....
1029 gebühren
06.10.2005 Wie kann ein Zeuge eine PB einer Partei, denselbigen mit einem Vergleichsabschluss beauftragen? Ehrlich gesagt verstehe ich nicht richtig, Denn ein Vergleich wird zwischen a und b geschlossen, was hat C damit zu tun?
1029 gebühren
06.10.2005 Mhm, habe ich mich auch schon gefragt. Aber es gibt ja wirklich manchmal die irrsinnigsten Konstellationen (richtig geschrieben?), wo kein Mensch hindenkt.
1029 gebühren
06.10.2005 ja Funny, das hab ich auch nicht verstanden..
1029 gebühren
07.10.2005 Ehrlich gesagt, verstehe ich auch nicht wirklich, was mollie wirklich meint, aber letztlich hat der Zeuge einen eigenen Auftrag erteilt und muss natürlich alle anfallenden Gebühren in seiner eigenen Sache bezahlen. Sein Auftrag kann ja rein theoretisch nix mit dem Prozess zu tun haben, bei dem er Zeuge war, oder? Selbst wenn er irgendwie Nebenintervenient oder Streitverkündeter war, funktionier das nur mit einem neuen Auftrag.
Aber mollie kann sich ja noch mal kurz dazu erklären, wäre jedenfalls nicht das Schlechteste.
1030 Zwangsvollstreckung in Österreich
07.10.2005 Guten Morgen!

Wer hat Erfahrung mit der Zwangsvollstreckung in Österreich. Mein Schuldner ist nach dorthin verzogen.

Danke
1030 Zwangsvollstreckung in Österreich
07.10.2005 geh mal oben auf Suche und gib Österreich ein, dann findes du ein paar Threads, denn das Thema hatten wir schon öfter
1031 EV-Antrag auf Auskunft
07.10.2005 Vorab mal zum Sachverhalt:

Wir haben Werklohansprüche unseres Schuldners gegen den Drittschuldner geltend gemacht. In der Drittschuldnererklärung wurde mitgeteilt, dass keine Ansprüche mehr bestehen. Nunmehr soll der eigentliche Schuldner Auskunft darüber geben ob diese Ansprüche vom Drittschuldner tatsächlich bezahlt wurden oder nicht. Nachdem der Schuldner auf unser Schreiben hin nicht reagiert hat wollen wir nun einen EV-Auftrag auf Auskunft machen. (Hoffe das ist soweit nachvollziehbar).

Hat das zufällig schon mal jmd. von euch gemacht? Also ein normaler EV-Auftrag ist klar nach §§ 807, 900, 903 ZPO. Aber das passt ja hier nicht. Berufe ich mich dann auf § 259 II BGB? Wobei ich finde dass der auch nicht ganz zutrifft *grübel* Ich glaub ich steh gerade etwas auf dem Schlauch! ;-)


Vielleicht könnt ihr mir da weiterhelfen?!?!
Danke!
1031 EV-Antrag auf Auskunft
07.10.2005 Nöö, einfach Nachbesserungsantrag beim Gerichtsvollzieher stellen. Das alte Vermögensverzeichnis ist ja nicht korrekt. Bloß keine unnötigen Kosten produzieren.
1032 Bitte mal mitrechnen :-)
07.10.2005 Also, unsere Azubine hat ne Aufgabe aus der Schule mitgebracht, wo sie nur das Ergebnis weiß (hat die Lehrerin an die Tafel geschrieben, zum Vergleich).

Wir kommen aber NICHT auf das Ergebnis grrrrr.

Könnt ihr mir bitte mal die nachstehende Aufgabe durchrechnen...

Der RA beantragt einen MB wegen einer Forderung von 12.845,00 € nebst Zinsen in Höhe von 156,43 €. Nach Zustellung des MB zahlt der Schuldner 3.000,00 € und meldet sich beim RA um eine Ratenzahlungsvereinbarung wegen des Restbetrages zu treffen. Nach Absprache mit dem Mdt. meldet sich der RA telefonisch beim Schuldner und teilt ihm mit, dass der Gläubiger mit der vorgeschlagenen Vereinbarung einverstanden sei, zur Sicherheit jedoch ein Vollstreckungsbescheid veranlasst werde.

Gesamtbetrag: 2.155,51 € (soll rauskommen)

Hilfe !!!!!! Ich hab doch noch mit BRAGO gelernt :rot:
1032 Bitte mal mitrechnen :-)
07.10.2005 Ja, und ne tolle Aufgabe mit Einigungsgeb.

@Funny: Wie war das nochmal, hier kommt doch bestimmt irgendwo diese 0,8 Gebühr vor :-) oh man, ich werds nie lernen!

Klage auf Schadensersatz von 30.000,00 €. Nach streitiger Verhandlung werden in Einigungsgesprächen weitere 4.000 € Schadensersatz gefordert, die bisher nicht eingeklagt wurden. Das Ergebnis, auf das man sich geeinigt hat, beträgt 29.100 € wobei jede Partei die Hälfte der Kosten übernimmt. Es wird beantragt, den Vergleich gerichtlich zu protokollieren. Vergütungsberechnung für den Beklagtenvertreter...


Das wars dann auch, die anderen 10 Aufgaben habe ich alle rausbekommen, juchhuuuu
1032 Bitte mal mitrechnen :-)
Aufgabe 1:
Rechtsanwaltsgebührenrechnung

Gegenstandswert: 12.845,00 EUR
Verfahrensgebühr, Antrag auf Erlass Mahnbescheid §
13, Nr. 3305 VV RVG
1032 Bitte mal mitrechnen :-)
07.10.2005 Hmmm, na toll!

Bitte erklär mir doch mal, wo die Terminsgebühr herkommt, wegen des telefonischen Gesprächs???

Da wär ich ja nie drauf gekommen *schäm* DANKE !!!

Bei der 2. Aufgabe soll 3.735,78 € rauskommen
1032 Bitte mal mitrechnen :-)
07.10.2005 och schade, warst schneller.

Ja wegen dem Gespräch, weißt doch Gespräche mit dem Gegner lösen dieselbige aus
1032 Bitte mal mitrechnen :-)
07.10.2005 Man mist, ja klar, hier stehts ja auch - mal schnell nachgelesen - ich war so sehr fixiert auf das Mahnverfahren/Einigung, dass ich die Gebühr völlig vergessen habe.

@Funny: Eine Aufgabe haben wir ja noch *gg*
1032 Bitte mal mitrechnen :-)
07.10.2005 @funny: Ich überlass Dir die zweite Aufgabe, muss mich mal wieder um meine Akten kümmern. Viel Spaß!
1032 Bitte mal mitrechnen :-)
07.10.2005 ich rechne auch schon die ganze zeit. aber auf die t-gebühr wäre ich nie gekommen :-)

Dina
1032 Bitte mal mitrechnen :-)
07.10.2005 Weiß die 2. Aufgabe keiner???
1032 Bitte mal mitrechnen :-)
1,3 Verfahrensgebühr §§ 2, 13 RVG 04, Nr. 3100 VV (Wert: 30.000,00 Euro)= 985,40 Euro
0,8 Differenzverfahrensgebühr §§ 2, 13 RVG 04, Nr. 3101 Nr. 2 VV (Wert: 4.000,00 Euro) = 196,00 Euro
Angleich gem. § 15 III RVG 04
1032 Bitte mal mitrechnen :-)
07.10.2005

Beitrag wurde editiert (2005-10-07 13:09:46)
1032 Bitte mal mitrechnen :-)
07.10.2005 Bei dem ersten Angleich die 102,40 Euro abziehen, falls das nicht so klar rüber kommt *g*
1032 Bitte mal mitrechnen :-)
07.10.2005 DANKE!!! Ihr seid echt Gold wert...

Ich hab die Gebühren genauso gehabt, aber die Terminsgeb. nur nach 30.000,00 € berechnet. Dachte, weil doch die 4.000 € erst NACH streitiger Verhandlung ins Spiel kamen...

Werd noch verrückt mit dem RVG, zum Glück haben wir solch komplizierte Fälle in der Praxis nicht so oft!
1032 Bitte mal mitrechnen :-)
07.10.2005 Leut, ihr seid ja echte genie´s in RVG...

ich gehe noch in die berufschule, bin ne 2 schülerin in RVG und muss trotzdem bei solchen aufgaben ein bisschen überlegen...

haha, hier werden die lösungen regelrecht runtergerattert

spitze kann ich nur sagen ;-))
1032 Bitte mal mitrechnen :-)
07.10.2005 @Sonnenschein: Ich glaub, in null-komma-nix kann das hier keiner hinlegen. Das liest sich nur so schnell, geschrieben wurde es mit Sicherheit nicht so fix... ;-)
Die Terminsgebühr fällt auch nach den weiteren 4.000,00 EUR an, weil ihr ja Einigungs gespräche geführt habt, also auch darüber verhandelt wurde und diese Gespräche zu einer Einigung geführt haben.
Spannende Aufgaben habt ihr hier, ich komme leider nur abends hier her, und da ist ja üblicherweise schon alles gelaufen.



Beitrag wurde editiert (2005-10-07 20:48:25)

Beitrag wurde editiert (2005-10-07 20:51:15)

Beitrag wurde editiert (2005-10-07 20:53:38)
1032 Bitte mal mitrechnen :-)
05.03.2006 Ich hätte gern ein paar Beispielaufgaben zur Einigungsgebühr
1033 Notarielles Schuldanerkenntnis
07.10.2005 Hallöchen,
hab noch ne Frage/Problem so kurz vor dem Wochenende.
Hab Schuldnerin außergerichtlich aufgefordert. Soll eine Rechnung entwerfen, was anfällt, wenn sie ein notarielles Schuldanerkenntnis abgibt. Bei BRAGO-Zeiten haben wir immer eine Geschäfts- und Besprechungsgebühr abgerechnet. Und jetzt? Muss ich die Geschäftsgebühr vom Mahnschreiben anrechnen auf die Geschäftsgebühr für das Schuldanerkenntnis?
Was bekomm ich jetzt für das Schuldanerkenntnis? Nur noch eine Geschäftsgebühr?
Vielen Dank schonmal ?
1033 Notarielles Schuldanerkenntnis
07.10.2005 Wir machen es immer so, dass die Schuldner ein not. Schuldanerkenntnis abgegeben und bei uns eine Teilzahlungsvereinbarung zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung bzw. des Rechtsstreits . Für diese rechnen wir dann die Geschäftsgebühr und die Einigungsgebühr ab. Ansonsten nur für den Entwurf eines Schuldanerkenntnisses gar nichts! Bei uns zumindest.
1033 Notarielles Schuldanerkenntnis
07.10.2005 Aha und wenn ihr vorher ein Mahnschreiben gemacht habt. Rechnest du dann diese Geschäftsgebühr auf die Geschäftsgebühr für den Teilzahlungsvergleich an? Oder hast du dann 2x die Geschäftsgebühr.
1033 Notarielles Schuldanerkenntnis
07.10.2005 ne geschäftsgebühr fällt natürlich nur einmal an!
1033 Notarielles Schuldanerkenntnis
07.10.2005 Entwurf... Das macht der Mdt doch nicht mit oder? da sagt er doch bestimmt, dass das mal der Notar machen soll, schließlich kriegt er dafür auch die Gebühren..

Naja will der Schuldner denn mitmachen, oder war das nur n Vorschlag zur Güte?
1033 Notarielles Schuldanerkenntnis
07.10.2005 Aber an RA-Kosten spart er ja trotzdem nix. Die Geschäftsgebühr fällt ja - wie schon mal jemand erwähnte - an, ob mit Entwurf des Schuldanerkenntnisses oder nicht. Und zwar nach dem im Streit stehenden Gegenstandswert. Ach ja, und üblicherweise sollte der Schuldner sein notarielles Schuldanerkenntnis beim Notaren wohl selbst bezahlen. Das ist bei uns immer Grundvoraussetzung. Wäre ja noch schöner, wenn sich der Gläubiger mit diesen Kosten auch noch belasten müsste.
1033 Notarielles Schuldanerkenntnis
07.10.2005 hm irgendwie logisch, aber dann würde ich mir an eurer stelle doch die arbeit sparen und den notar machen lassen

Beitrag wurde editiert (2005-10-07 21:57:05)
1033 Notarielles Schuldanerkenntnis
08.10.2005 @KathrinL: Arbeitest du nicht beim Notar (meine ReNo-Ausbildung ist lang her, hab danach kein Notariatsbüro mehr von innen gesehen) ? War es nicht billiger, wenn man den Entwurf zum Notaren schon mitbringt und diesen dann beurkunden lässt? Ich mag mich da irren - wie gesagt, schon lange her.
Meine Chefin würd sich eh nicht ausreden lassen, so einen tollen Entwurf höchstselbst dem Schuldner zu überreichen, weil das ja so richtig wichtig-kompetent ausschaut ;-)
1033 Notarielles Schuldanerkenntnis
10.10.2005 Morgen zusammen,
ja also wir bereiten immer das Schuldanerkenntnis vor und geben es dem Schuldner mit, das er beim Notar beurkunden lassen soll. Aber mein Problem hat sich erledigt, trotzdem Danke für eure Hilfe. Schönen Wochenstart euch allen
CaSte
1033 Notarielles Schuldanerkenntnis
12.10.2005 @Jana:

nein es ist nich billiger, egal ob der Notar den Entwurf macht oder nicht... jedoch wird der Anwalt dafür was berechnen, bzw hat mehr arbeit damit.. (wenn der Schuldner da überhaupt mitmacht)

Beitrag wurde editiert (2005-10-12 13:45:50)
1033 Notarielles Schuldanerkenntnis
12.10.2005 Also, eine Extragebühr kassiert der Gläubigervertreter ja nicht, fällt doch alles unter die Geschäftsgebühr (0,3 nach 3309 wg. ZV) und Einigungsgebühr. Da gibt es auch keine Handhabe für, dem Schuldner noch irgendwas zusätztlich in Rechnung zu stellen, weil der RA sich den Aufwand mit dem Entwurf zum Schuldanerkenntnis selbst macht.
1033 Notarielles Schuldanerkenntnis
12.10.2005 ja das meinte ich auch, dass er damit mehr arbeit hat..
1034 Rechtsfachwirt oder Rechtswirt
07.10.2005 Wie es aussieht, haben hier schon Kollegen das gleiche thema x-mal durchgekaut, aber nun nochmals für alle neulinge!

Lasst mal von euch hören, was ist besser , welches ist eher zu empfehlen, habt ihr danach von profitiert, was hat sich beruflich für euch verändert, gehaltserhöhung???

erfahrungsberichte sind immer gut !

also lasst was hören!

besten dank und schönes weekend

Beitrag wurde editiert (2005-10-07 15:29:01)
1034 Rechtsfachwirt oder Rechtswirt
07.10.2005 Warum willst du denn immer alles doppelt und dreifach hören????
***kopfschüttel***
Mit dem Gehalt war es schon das gleiche und jetzt hier ...
1034 Rechtsfachwirt oder Rechtswirt
07.10.2005 ehmm, halloo??

vlt, weil es hier neue user gibt und die kein bock haben sich nur die anderen eintragungen durchzulesen!?

Es kann ja sein, dass neue Erfahrungen gesammelt worden sind! Die Topics sind in der Regel relativ alt...

Ich versteh um ehrlich zu sein dein Prob net! *ebenso Kopfschüttel*
1034 Rechtsfachwirt oder Rechtswirt
24.11.2005 ja... das sehe ich genauso! würde auch gerne wissen, was besser ist etc.!?
1035 Gebühren VU
07.10.2005 Vorab der Fall:

Da ist ein MB ergangen (GW 23.000,00 €) unsere MAndantin hat da Widerspruch eingelegt allerdings haben die den Termin verpennt also ist ein VU ergangen. Dagegen haben wir Einspruch eingelegt dann hat das Gericht einen neuen Termin anberaumt zu dem ist die Gegenseite allerdings nicht erschienen. Jetzt haben wir ein VU zu unseren Gunsten welche Gebühren kann man denn da jetzt abrechnen?
Ich habe mir gedacht eine Verhandlungsgebühr Terminsgebühr und 0,5 Terminsgebühr für das VU kann man da noch mehr berechnen?
1035 Gebühren VU
07.10.2005 Also du rechnest so ab:

1,3 VG Nr. 3100 VV 23.000,00 € 891,80 €
0,5 TG Nr. 3105 VV 23.000,00 € 343,00 €
PTE Nr. 7002 VV 20,00 €
16%UST Nr. 7008 VV ...

usw.

Was sagen die anderen?
1035 Gebühren VU
07.10.2005 Würd ich auch so machen.

Anderes Problem: Was mach ich, wenn ich selbst ein zweites VU erwirkt habe nach zwei Terminen, an denen der Beklagte nicht kommt. Ich hab da nur so widerstreitende Meinungen zu gelesen. Hat das schon jemand mal im Kostenfestsetzungsverfahren durchgefochten, ob einmal 0,5 oder 2 mal oder gar einmal 1,2 Terminsgebühr? Ich habe einen Artikel mit diversen verschienen Möglichkeiten gelesen, Tendenz allerdings zu einmal 0,5.
1035 Gebühren VU
08.10.2005 ich würd sagen, es bleibt bei einer 0,5 TG Nr. 3105...

es wäre ja genauso, wie wenn du an zwei terminen anwesend warst und die terminsgebühr ja eh nur einmal anfällt!

war das net so, dass der kläger oder der beklagte nach 2 VU´s nur noch Berufung einlegen kann ? bin mir net sicher nur welcher von beiden!


Beim Kläger wird der tenor heißen,... Klage wird abgewiesen und beim
Beklagten ja, ... der Beklagte wird verurteilt...!?
1035 Gebühren VU
08.10.2005 das Thema hatten wir doch schon mal .... also nochmals: beim RVG gibt es die 0,5 Belohnungs-Terminsgebühr , wenn der Anwalt ausdrücklich laut RVG 3105 nur e i n e n Termin wahrnimmt. Beim zweiten VU gibt es dann die 1,2 Terminsgebühr
1035 Gebühren VU
08.10.2005 Ohoh, genaus das wurde ziemlich kontrovers von Braun/Schneider/Hansen in einem Aufsatz diskutiert. Und die kamen eben zu dem Ergebnis, dass man aus nur einem Termin eben nicht die Betonung auf einen legen darf. Die kamen zu dem eindeutigen Ergebnis, dass es trotz zweier Termine nur 1 mal 0,5 Terminsgebühr gab. Die Quelle des Textes muss ich erstmal noch rekonstruieren, irgendwie sowas wie RVGspezial muss das gewesen sein.
Ich hab leider vom Spezialisten Enders hierzu noch nichts gelesen. Gern würde ich zu der Tendenz mit 1,2 Terminsgebühr neigen. Aber vielleicht hat ja schon mal jemand eine Festsetzung dazu durchgekriegt? La-Paloma vielleicht?
Und ich bitte um Entschuldigung, wenn das Thema hier schon mal durchgekaut wurde, ich hab auf die Schnelle hier nix gefunden, es sind ja auch schon ganz schön viele Einträge. Das was doppelt kommt, kann sicher versehentlich mal passieren.

@sonnenschein: Das 2. VU ist gegen den Beklagten ergangen und er kann sich hiergegen nur noch mit der Berufung wehren.

Beitrag wurde editiert (2005-10-08 16:42:25)
1035 Gebühren VU
10.10.2005 Schau mal OLG Celle NJW 2005, 1283 a.A. Schneider, AGS 2005, 193
nach § 15 ABs. 1 RVG sällt nur eine Terminsgebühr für beide mündlichen Verhandlungen an. Die 0,5 Terminsgebühr für die mündilche Verhandlung mit dem 1. VU wird angerechnet.
1035 Gebühren VU
10.10.2005 Das Thema hatten wir bereits ;-)

Nach § 15 Abs. 2 RVG kann der RA die Gebühren nur einmal fordern also:
nur eine 0,5 Terminsgebühr

Schaut euch den § an.

§ 15 RVG
Abgeltungsbereich der Gebühren
(1) Die Gebühren entgelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts vom Auftrag bis zur Erledigung der Angelegenheit.

(2) Der Rechtsanwalt kann die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern. In gerichtlichen Verfahren kann er die Gebühren in jedem Rechtszug fordern.

........
1035 Gebühren VU
10.10.2005 Danke, La-Paloma, ich werde nach meinem Kurzurlaub da mal reinschauen. Schad´wär´s ja, wenn der RA da zweimal hinlatscht und nur so ´ne mickrige Gebühr dafür kriegt... :-(
1035 Gebühren VU
11.10.2005 OLG Celle - LG Verden
24.02.2005 2 W 36/05
Zweites Versäumnisurteil, Terminsgebühr
Der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3105 VV RVG findet auf den Fall eines zweiten Versäumnisurteils keine Anwendung, wenn derselbe Prozessbevollmächtigte bereits das erste Versäumnisurteil erwirkt hat.

So - von mir dazu jetzt kein Kommentar mehr ...... glaubt mir alle doch endlich .....
1035 Gebühren VU
11.10.2005 und nochmal zur Veranschaulichung .....



Volle Terminsgebühr Nr. 3104 für zweites Versäumnisurteil
+++ OLG Celle, Beschluss vom 24.02.05, Az: 2 W 36/05+++ Stand: 04/05
Im Falls eines zweiten Versäumnisurteils entsteht nicht nur eine ermäßigte Terminsgebühr Nr. 3105 VV, wenn derselbe Prozessbevollmächtigte bereits das erste Versäumnisurteil erwirkt hat. Denn er hat damit nicht nur einen Termin , sondern insgesamt zwei Termine wahrgenommen (vgl. Zöller-Herget, ZPO, 25. Aufl., § 345 Rdnr. 7).

Die gegenteilige Auffassung, wonach in dieser Konstellation insgesamt nur eine 0,5 Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV RVG entsteht (vgl. Hansens, JurBüro 2004, 251), steht im Widerspruch zur gesetzgeberischen Intention, wonach die Reduzierung dem in der Regel verminderten Aufwand des Rechtsanwalts Rechnung trägt und nur dann gelten soll, wenn er tatsächlich keine weiteren Tätigkeiten entfaltet (BT-Drs. 15/1971, 212). Dies ist hier gerade nicht der Fall, weil er mit der Wahrnehmung eines zweiten Termins tätig geworden ist.

Der Rechtsanwalt erhält daher eine 1,2 Terminsgebühr Nr. 3104 VV, auf die gem. § 15 Abs. 2 RVG die zunächst entstandene 0,5 Terminsgebühr anzurechnen ist.

1035 Gebühren VU
11.10.2005 Ja Mööönsch, La-Paloma, da hab ich dich glatt falsch verstanden!! Sorry!!! Da bin ich aber froh!! ;-)
1035 Gebühren VU
18.10.2005 @janagh - die Berufung gegen das zweite Versäumnisurteil ist aber nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Einmal muss das erste VU verworfen worden sein und zum zweiten muss nachgewiesen werden, dass tatsächlich echte Versäumnis vorlag.
1035 Gebühren VU
18.10.2005 soweit ich weiß, kann man gegen ein 2. VU NICHTS machen
1035 Gebühren VU
18.10.2005 @KathrinL: Ich glaube, La-Paloma weiß was sie schreibt. Das ist völlig korrekt. Schau mal in die ZPO, § 514 I 1 - Berufung nur unter den von La-Paloma genannten Bedingungen. § 345 ZPO sagt nur aus, dass kein Einspruch mehr möglich ist. ;-)
1035 Gebühren VU
18.10.2005 axo Einspruch... da liegt der haken :-)
1035 Gebühren VU
19.10.2005 @La-Paloma: Ich konnte heute mal so richtig punkten bei meiner Chefin und einer Kollegin mit dem Beschluss vom OLG Celle, danke noch mal. Alle waren tatsächlich der Meinung, dass es nur 0,5 TG gibt, hatte Hansen ja schließlich im JurBüro und Schneider im AGS so ausgeführt. Tja, und da komme ich mit Deinem Super-Hinweis daher!!! (Leider ging es nur um einen geringen Streitwert unter 500,00 EUR)... ;-)
1035 Gebühren VU
23.10.2005 Dann gilt dieses ja auch entsprechend anzuwenden:

Wir beantragen MB, der ergeht, VB wird zugestellt. Beklagter legt fristgerecht Einspruch ein. Wir begründen. Termin wird anberaumt. Beklagter erscheint nicht, wir beantragen 2 VU, welches antragsgemäß ergeht.

Hier wurde seinerzeit eine 0,5 TG beantragt. Nachdem was ich hier gelesen habe, würde ja eine 1,2 TG entstehen unter Anrechnung der 0,5 TG für den VB. Oder sehe ich das falsch.

Gruß Beate
1035 Gebühren VU
24.10.2005 Jo, ich würde sagen, das kann man entsprechend übertragen. Kannste vielleicht noch einen Nachfestsetzungsantrag stellen? Alle Gebühren aufrechnen, abzüglich bereits festgesetzter / titulierter - weiter festzusetzender Rest. Antrag unter Verweis auf die Entscheidung. Es sei denn, der Fall liegt schon zu lange zurück.
1036 Antrag auf Aufgebot / Kraftloserklärung Grundschul
07.10.2005 Hallo! Stehe heut irgendwie auf dem Schlauch. (okay, liegt wohl am chaotischen Freitag nachmittag - aber ist ja gleich Feierabend)

Wer kann den Antrag zum Aufgebot eines abhanden gekommenen Grundschuldbriefes nach §§ 1162,1192 BGB ,§§ 1003 ff ZPO stellen: Der Erbe und / oder der Testamentsvollstrecker?

In welchen §§ oder Kommentaren find ich mehr dazu? Kann mir jemand helfen???

Danke schon mal vorab!
LG
Andrea


1036 Antrag auf Aufgebot / Kraftloserklärung Grundschul
08.10.2005 also rein logisch würd ich sagen der erbe, bzw die Bank, das machen die manchmal auch..

belegen kann ich das aber natürlich -wie immer- nicht ;-)
( ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung , zu dumm nur, wenn man nicht weiß wo :-)
1036 Antrag auf Aufgebot / Kraftloserklärung Grundschul
12.10.2005 Der Erbe
1036 Antrag auf Aufgebot / Kraftloserklärung Grundschul
12.10.2005 Und wo steht das???

Finde überall nur, dass der TV das darf... aber nirgendswo, dass der Erbe dass auch darf. Vom rein logischen würd ich das auch sagen, aber Logik bringt mich beim Rechtspfleger nicht weiter. Da brauch ich §§§...
1036 Antrag auf Aufgebot / Kraftloserklärung Grundschul
12.10.2005 schau mal 979 BGB
1036 Antrag auf Aufgebot / Kraftloserklärung Grundschul
13.10.2005 ? 979 ? Ähm... freiwillige Versteigerung???
1036 Antrag auf Aufgebot / Kraftloserklärung Grundschul
13.10.2005 ja das wollte ich auch grad schreiben, irgendwie passt das nicht ganz
1037 Gibt´s hier eigentlich auch Potter-Fans?
07.10.2005 Liest hier eigentlich noch jemand so gern wie ich die Potter-Bücher?

Beitrag wurde editiert (2005-10-07 21:14:20)
1037 Gibt´s hier eigentlich auch Potter-Fans?
07.10.2005 ich nicht, ich ***** dieses Tohuwabohu auch um Herr der Ringe, schrecklich

sorry, aber das musste mal sein

Beitrag wurde editiert (2005-10-07 21:53:13)
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08.10.2005 Okay, ich nehm alles zurück und erfreue mich weiterhin allein an dem Tohuwabohu :-P
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10.10.2005 Also ich habe die Harry Potter Bücher 1 - 4 gelesen, allerdings in russisch. Den Orden des Phönix habe ich bisher leider nicht in russisch bekommen, bin noch auf der Suche.

Ich bin ein großer Fan von Harry Potter. 8-)
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10.10.2005 In Russisch? Hut ab. Heißt er dann Garri? Wenn alle 7 Bände raus sind und das spezielle Wörterbuch vollständig ist, dann werde ich mich mal an die englische Ausgabe wagen - mein Englisch lässt leider zu wünschen übrig. Aber ein bisschen neugierig bin ich schon auf die Original-Sprache. Aber russisch? Ist sicher deine Muttersprache, oder? Achja und unbedingt die Folgebände lesen, egal in welcher Sprache!!!!
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11.10.2005 Ich habe die Klassen 0 - 5 in Asien besucht und war dort auf einer russischen Schule. Der Unterricht wurde in russisch abgehalten. Und weil ich hier mit keiner Menschenseele russisch sprechen kann, lese ich wenigstens die Bücher in russisch, damit ich die Sprache nicht vergesse. Russisch braucht man zwar hier für nichts, aber wäre trotzdem schade, wenn man es komplett verlernt. Schließlich konnte ich das mal fliessend.
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11.10.2005 Nu ja, als gelernter Ossi hab ich auch mal Russichunterricht gehabt, hab das sogar in der Freizeit in einer sogenannten Arbeitsgemeinschaft gemacht. Aber ich trauere der Sprache nicht nach, würde auch nix mehr in der Richtung lernen. Aber das hängt vielleicht mit den Lebenserfahrungen dahinter zusammen.
Bist du nicht zu neugierig, wie es weitergeht? Ich könnte nicht weiter warten, bis der nächste Band in der mir passenen Sprache erscheint. Ich find die Sache viel zu spannend. Aber ich mag da ja auch ein bisschen zu sehr Fan sein. :oo:
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12.10.2005 8-) Dann oute ich mal als Nicht-Leser...

Irgendwie fehlt mir der richtige Draht dazu, auch zu Herr der Ringe... und ich mag auch das ganze Drumherum nicht... und kanns absolut nicht nachvollziehen ;-)

Hab noch kein Buch gelesen (mal angefangen aber nach 10 Seiten aufgehört), keinen Film gesehen... und ich muss sagen mir fehlts an nix :-)
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12.10.2005 am schönsten finde ich ja die Aussage

...Achja und unbedingt die Folgebände lesen, egal in welcher Sprache..

:-D

also ich hole mir das Buch mal in Arabisch, ich kanns zwar nicht lesen aber ich kann mir ja die Zeichen anschauen, schließlich ist es doch egal in welcher Sprache :-D :-D

nix bös gemeint ja ;-)
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13.10.2005 @janagh:
Es fällt mir schwer, mich zusammen zu reißen. Schließlich möchte ich auch wissen, wie es weitergeht. Aber ich komme leider nicht sehr oft zum Lesen (wenn ich aber das Buch in den Fingern habe, kann ich es nicht mehr loslassen), deshalb möchte ich es schon ausnutzen und etwas für meine Sprachkenntnisse tun.
Obwohl, manchmal würde ich am liebsten in der Mittagspause zur Buchhandlung laufen und mir ein deutsches Band kaufen und sofort anfangen zu lesen. :-P

Übrigens, geht es dir auch so, dass die Bücher immer besser sind, als die Filme?

@Funny:
Deine unproduktive Aussage lasse ich mal einfach unkommentiert... :boah:
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13.10.2005 Meine Güte, heul doch nicht gleich.


Humor ist bei Dir wohl keine selbstverständliche Eigenschaft!

oder kommt das von H.Potter?

man oh man
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14.10.2005 ich gestehe - ich kenne (bis auf das letzte - steht zu Hause und wartet darauf, noch gelesen zu werden) alle Potter-Bücher und habe auch die drei Filme. Ich mag Herr der Ringe als Film (Buch war mir hier zu langweilig) - und ich mag Star Wars.
Ich finde, bei all dem Stress, den wir im Beruf haben - als Frauen ja doch meistens noch doppelt- oder dreifachbelastet, kann man sich es ruhig ab und zu mal gönnen, mit einem spannenden Buch, gemütlich im Sessel sitzend, die Seele baumeln zu lassen.
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14.10.2005 @Funny:
Schon seltsam, dass sich immer wieder die gleiche Person mit allen anderen hier im Forum anlegt. Weiß du Funny, der Ton macht die Musik. Und da nützt es auch nicht, dahinter zu schreiben war nicht böse gemeint oder so ähnlich.
Sollte vielleicht ein Denkanstoss für dich werden.
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14.10.2005 Ich lege mir mit gar keinem an, und der Ton macht die Musik, dass kannst Du auch nicht sagen, denn ich schreibe und vieles wird nicht so verstanden wie es eigentlich rüber kommen sollte. Das war auch bei vielen Anderen hier in der Vergangenheit so, wo sich erst echaufiert wurde, und dann aber man feststellen mußte, dass es nicht so gemeint war, wie man es selbst verstanden hat.

In meinem ersten Thread, war nix abwertendes nix angreifendes - dass macht den Unterschied - ich fand es lediglich amüsant wie man es als außenstehender verstehen kann und darüber habe ich mich geäußert, ob es für Dich oder andere unqalifiziert rüber kam oder nicht, ganz ehrlich dass interessiert mich nicht
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14.10.2005 Huch zu früh

<- auch das war nicht böse gemeint, aber dass wirst Du eh anders auslegen.

Beim zweiten Thread, konnte ich nicht verstehen, wie man sich derart aufregen kann, wegen einer „Buchgeschichte“

Schau ich bin ein offener Mensch, der offen seine Meinung sagt, wenn er etwas amüsant findet , blöd oder unpassend, wer Probleme mit offenen Meinungslegungen hat, sollte in Zukunft meine Threads halt nicht lesen.

Nochmals zum Nachdenken für Dich, ich beleidige nicht, ich bin nicht abwertend und angreifend schon gar nicht, jetzt frag Dich, ob diese Aufregung es wird gewesen ist.

Ich finde wir sollten uns die Hände reichen und die Diskussion somit beenden, ihr redet mal wieder über eurer Buch ;-)


:-) :-) :-)
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14.10.2005 :-) Hallo liebe Users, bin relativ neu auf der Seite und wollte auch mal meinen Senf dazu geben !
Ich persönlich liebe die Filme von Harry Potter und Herr der Ringe, konnte mich aber noch nicht zum Lesen durchringen....
Ich bewundere Leute, die sich hinsetzen können und in ein Buch versinken können, leider liegt mir das nicht, ich brauche immer was zu tun irgendwie.... Entspannung finde ich nur im Bettchen oder in der Badewanne, schlimm ich weiß ...:rot:
Der letzte Kinofilm, den ich gesehen habe, war Die weiße Massai . Hat den noch jemand gesehen ?
Liebe Grüße und ein wunderschönes (Lese-?) Wochenende
wünscht Euch
Nana
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14.10.2005 @Irene
bist nicht die einzige die es versucht hat ... es ist zwecklos ...
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14.10.2005 Tja - ich dachte schon, nur mit geht es so. Funny scheint an mangelndem Selbstwertgefühl zu leiden. Sonst hätte sie es doch wahrlich nicht nötig, ständig andere auf sich aufmerksam machen zu müssen.
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14.10.2005 @Funny: Ich hatte gehofft, dass hier nicht gleich wieder Streit mir Dir anfängt. Wirklich schade, dass Du Deinen ziemlich unangenehmen Senf immer dazu geben musst. Ich fragte nach Potter-Fans und nicht nach Potter-Hassern! Du musst doch nicht alle, die Potter & Co. gut finden, gleich in den Dreck ziehen, bloß weil´s Dir nicht gefällt.
Schade, dass ich mit meinem Beitrag so einen Ärger mit Dir verursacht hab.
Und wenn Du´s nicht magst, halt Dich doch einfach raus und bring nicht alle anderen, die es mögen, in Misskredit. Ehrlich, ich find Deine Zugaben voll daneben. Da helfen auch Deine Smileys und Beteuerungen irgendwie nicht, ich kann das langsam nicht mehr wirklich glauben.
@La-Paloma: Genau, so als Entspannung neben der Arbeit und Familie finde ich so etwas auch wirklich leicht und doch spannend geschriebenes unglaublich entspannend. Bin eigentlich durch Zufall zu Potter gekommen. Ein Nachbarmädel - mittlere von drei Schwestern, Mutter aus der Bude gezogen - hat mich im Hausflur zugetextet, wie toll das doch mit Harry alles sei. Und nur um dem weiteren Gelaber aus dem Weg zu gehen, hab ich gesagt: Dann bring mal ein Band vorbei Dann war ich total begeistert.

Beitrag wurde editiert (2005-10-14 15:11:25)
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14.10.2005 Wir sind halt einfach lauter Heulsusn und Spaßbremsen ...

Außer die Funny, die hats echt drauf ...