RENOTHEK
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1040 Wo sind die Abrechnungsprofis ???
10.10.2005 Für den Hauptbevollmächtigten:

Geschäftsgebühr
Auslagen Ust

1,3 Verfahrensgebühr 3100
1/2 Anrechnung der GeschG
1,0 Einigung 1003
Auslagen
Ust

1040 Wo sind die Abrechnungsprofis ???
10.10.2005 Ja Schlaubi, gute Frage!

Die neue RAin wollte das hier so! Da misch ich mich nicht ein :-P

danke funny...
1040 Wo sind die Abrechnungsprofis ???
10.10.2005 Stop.

Wenn der RA am gerichtsort sprich Hamburg die Klage eingereicht hat, dann sind diese doch die Prozessbevollmächtigten und Ihr die Korrespondenzanwälte, oder? Jetzt komm ich irgendwie durcheinander, wer als PB steht bitte in der Klage?

Sonst würdet Ihr als KA

die außergerichtl. erhalten dass ist klar
und Weiter

1,0 Verf.geb. 3400
1,0 Einigungs 1003

Der Korres.anwalt verdient die Einigunsgebühr, wenn zb ein Vergleich mit Widerrufsvorbehalt bei gericht abgeschlossen worde istm er diesen mit dem Mdt bespricht, und dann dem PB mitteilt, dass der Vergleich nicht wiederrufen werden soll.
1040 Wo sind die Abrechnungsprofis ???
10.10.2005 Ja richtig, die anderen sind die Hauptbev. hab auch alles so abgerechnet:

2,0 Geschäftsgeb.(wollte die RAin so)
Anrechnung
1,0 Verfahrensgeb.
1,0 Einigungsgeb.

Ist alles richtig, Chef war zufrieden!

lg Sandra

1040 Wo sind die Abrechnungsprofis ???
10.10.2005 2,0?????????????????? Na wenn das mal nicht überheblich ist. ;-) Typisch Frau die denkt bestimmt an Schuhe kaufen hahahah :-D
1040 Wo sind die Abrechnungsprofis ???
10.10.2005 Ich hab auch nicht schlecht geguckt, aber wie schon gesagt:
Dazu sag ich nichts ... ;-)

Ihr wißt doch, bei der Geschäftsgebühr muss man sich mit den Anwälten absprechen, und wenn die der Meinung sind, dass ein Aufforderungsschreiben eine 2,0 Gebühr auslöst... bitteschön!

Wenns zurückkommt, weiß ich ja, wer es als ERSTES auf den Tisch bekommt! Bestimmt nicht ich hihi


1040 Wo sind die Abrechnungsprofis ???
10.10.2005 Ich bespreche nie mit den Anwälten, welche Gebühren ich nehme. Bis jetzt hatte ich und Chefes no Probleme darinne. Man muss eben realistisch bleibe, leider verlieren viele Chefs den Überblick.

Ich kann mir schon denken warum sie so handelt. Den Mist den sie verbockt hat - nämlich die Klage abzugeben - immerhin hättet ihr mit 1,3 mehr bekommen, muss sie ja anderweitig wieder reinbekommen.


Naja wünsch Dir jedenfalls viel Spar dabei ;-)
1040 Wo sind die Abrechnungsprofis ???
10.10.2005 Naja, normalerweise nimmt man ja auch die Mittelgebühr.

Aber wenn ich beim Durchgucken der Akte der Meinung bin, dass es vielleicht doch ein bißchen aufwendiger war, dann frag ich schon mal nach und hol mir die Bestätigung, dass ich die Gebühr höher ansetzen darf :-P
Ihr wißt doch, Weihnachten steht vor der Tür und ein 13. Gehalt ist in meinem Vertrag leider nicht geregelt *GIER NACH WEIHNACHTSGELD*. Da rechne ich meinetwegen auch ne 2,5 Geschäftsgebühr ab *gier, gier, gier*

Aber hier in diesem Fall, äh naja

- ich hab ihr gesagt, dass 2,0 ganz schön hoch sind
- mein Einspruch wurde abgelehnt
- 2,0 wird abgerechnet

ICH habs ja nicht unterschrieben :oo:







1040 Wo sind die Abrechnungsprofis ???
10.10.2005 Moment mal!

also wenn ihr von vorne rein klageauftrag hattet, dann musst du keine 1,3 (oder 2,0 ;) ) Geschäftsgebühr abrechnen, sondern ne 0,8 Verfahrensgebühr aus 1.000,00 € für die vorzeitige Erledigung!

Ehm, oder lieg ich vlt falsch? *grübel grübel*

und wieso ne 1,0 VG? also manchmal blick ich auch net durch ;)

1040 Wo sind die Abrechnungsprofis ???
10.10.2005 Hä?

Wieso vorzeitige Erledigung. Der Schuldner hat nach Aufforderung einen Teilbetrag gezahlt und über den Rest wurde ordnungsgemäß - so wie vom Mdt. bauftragt - Klage erhoben.

Nach 3101 VV RVG bekommt der RA eine 0,8 wenn der Auftrag endet bevor eine Klage, ein verfahrenseinleitender Schriftsatz ect einereicht hat oder bevor der RA einen gerichtlichen Termin wahrgenommen hat.


Warum die 1,0? weil ein Korres.anwalt nach dem RVG eine 1,0 Verf.geb bekommt ;-)

1040 Wo sind die Abrechnungsprofis ???
10.10.2005 Ja ja, aber die 1.000 € haben sie doch vor Klageeinreichung erledigt, darum geht es mir!?

1,0 für Korre-anwälte und 0,65 für unterbevollmächtigten?

hilffeeee
1040 Wo sind die Abrechnungsprofis ???
10.10.2005 Na und das ändert nichts daran, dass es sich nicht um eine vorz. Erlediung handelt, da eben, wie schon vor genannt, diese Vorraussetzungen der vorz. erl. fehlen.

HIer wurde vor Klagefertigung 1.000 Euro gezahlt, sodann über den Rest Klage erhoben.

Andernfalls, wo die vorz. Erledigung anfallen würden, wäre, wenn der RA die Klage über 5.000 Euro fertigt, dann der Beklagte einen Betrag von 1.000 Euro gezahlt hätte und der Ra dann über den Betrag von 4.000 Euro die Klage eingereicht hätte.
Dann wären angefallen eine 0,8 nach 1.000 Euro und die Verf.geb.

Fall 2. Hier handelt es sich nicht um Korres.anwalt und Unterb. sondern und Korres.anwalt und Prozessbevollmächtigten, vielleicht solltes Du Dir noch einmal verinnerlichen, wo die Unterschiede zwischen Prozessbevollmächtigter (Hautpbevollmächtigter), Terminsvertreter (Unterbevollmächtigter) und Korrespondenzanwalt liegen.

Vielen Grüße
1040 Wo sind die Abrechnungsprofis ???
10.10.2005 @ Funny:

Ich geb mich geschlagen :-p
1040 Wo sind die Abrechnungsprofis ???
10.10.2005 Ich glaub ich hab gerade einen ganzen Lattenzaun vorm Kopf:

Außergerichtlich wurden 5.000,00 € geltend gemacht, dafür gibt´s die 2,0 (wenn das mal nich a bissel ville ist)

In die Klage gingen dann nur 4.000,00 €, weil Bekl. ja 1.000,00 € zahlte.

Wie rechne ich denn jetzt die Geschäftsgebühr an? Ich finde mich gerade irgendwie nicht zurecht. :oo:
1040 Wo sind die Abrechnungsprofis ???
10.10.2005 Warum der Lattenzaun?

Es wird die Hälfte, max. aber 0,75 angerechnet.
1040 Wo sind die Abrechnungsprofis ???
10.10.2005 @funny!

also, ich hab mich nochmals vergewissert wegen der 0,8 VG NR. 3101 Ziff.1!

Es ist nämlich tatsächlich so, dass wenn der RA schon von vorne rein Klageauftrag hat, er aber vorerst trotzdem ein Aufforderungsschreiben schreibt, der Gegner sodann einen Teilbetrag zahlt, eine 0,8 VG für den bezahlten ( erledigten ) Betrag erhält!

Für den weiteren eingeklagten Betrag erhält er dann eine volle 1,3 VG und hier muss aber dann der Hochstwert aus 0,8 und 1,3 aus dem gemeinsamen Streitwert errechnet werden!

Ob es natürlich hier bei unserem Fall so is, lassen wir mal außen vor ;-)

hab doch gewusst, dass es sowas gibt 8-)
1040 Wo sind die Abrechnungsprofis ???
11.10.2005 Äh, ich muss mich nochmal einmischen

@sonnenschein:
Wir hatten KEINEN Klageauftrag (ansonsten wäre es richtig, dass wir noch ne 0,8 Geb. bekommen würden, wegen vorzeitiger Beendigung)

Wir hatten nur den Auftrag, den Schuldner anzuschreiben !!!

Sorry, wenn das nicht deutlich rüberkam
1040 Wo sind die Abrechnungsprofis ???
Für alle nochmal, so hab ich abgerechnet:

Gegenstandswert: 5.000,00 €
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2400 VV RVG
1040 Wo sind die Abrechnungsprofis ???
11.10.2005 @Funny: Wovon die Hälfte / höchsten 0,75? Nach 5.000,00 oder nach 4.000,00?
Außergerichtlich ist ja schon ein Teil erledigt, dafür dürfte ja wohl der Anspruch auf die volle Geschäftsgebühr stehen bleiben oder?
1040 Wo sind die Abrechnungsprofis ???
11.10.2005 Irgendwie werde ich das Gefühl nict los, wir reden aneinander vorbei oder meinen das Gleiche erzählen es aber so, dass der Andere es anders versteht. oder wie oder wat.



wenn ich 2,0 nach 5.000 abrechne, warum soll ich denn 0,75 nach 4.00 anrechnen? Ist doch unlogisch. Ich kann doch nur das anrechnen was ich vor berechnet habe :-D.

@sonnenschein: Ich habe nie etwas anderes gesagt. Es müssen die Vorrausetzungen für die vorzeitige Beendigung gegeben sein, nur dann kann man diese auch abrechnen.
1040 Wo sind die Abrechnungsprofis ???
11.10.2005 Ist doch gar nicht einzusehen, hab doch die 2,0 nach 1.000,00 € voll verdient, ich will da nix anrechnen! Ich will die 2,0 nach 1.000,00 € haben.
Die nach 4.000,00 € können ja gerne angerechnet werden, die gehen ja schließlich auch in die Klage. Aber wie rechnet man sowas aus?
Oder verstehst du immer noch nicht?
Und alles nach 5.000,00 € würde ich dir als dein Gegner nicht zukommen lassen wollen. Gestritten habe ich ja nur um 4.000,00 € ;-)

Beitrag wurde editiert (2005-10-11 19:26:03)

Beitrag wurde editiert (2005-10-11 19:26:43)
1040 Wo sind die Abrechnungsprofis ???
12.10.2005 Gut zurück zum Eingangsthread

Zitat:
WIR waren beauftragt, den Schuldner schriftlich aufzufordern, an den Gläubiger die 5.000,00 € zu zahlen. Haben wir auch brav gemacht und siehe da: Schuldner zahlt (aber leider nur 1.000,00) und bestreitet den Rest.

Geschäftsgebühr entsteht hier nach 5.000. Wie kommst Du bitte darauf, die Geschäftgebühr nach 1.000 Euro zu nehmen?

Ich verstehe Dein Denkensweise überhaupt nicht, aber vielleicht kann mir ja jemand anderes erklären was Du sagen willst

:-)
1040 Wo sind die Abrechnungsprofis ???
12.10.2005 Oh man, jetzt verstehe ich was Du meinst.

Die Geschäftsgebühr wird nur insoweit angerechnet, als der Gegenstand der außergeritl. Tätigkeit in das gerichtl. Verfahren übergeht.

2,0 Geschäftsgebühr Wert 5.000
Auslagen
Steuer

1,0 Verf. gebühr Wert 4.000 Euro
Anrechnung 0,75 Geschäftgeb. Wert 4.000
Auslagen
Steuer

Verstehe ich Dich jetzt richig?
1040 Wo sind die Abrechnungsprofis ???
12.10.2005 Zumindest hast du mein Problem endlich erkannt, bin stolz auf dich. ;-) !! Aber wie ich das abrechnen soll, weiß ich nicht, das war ja meine Frage. Ich hab bislang keine passende Abrechnung dazu gefunden, nicht mal bei Herrn Enders. Bin allerdings diese Woche zu Hause, so dass ich auch nicht nachschauen kann. Deine Lösung sieht durchaus schlüssig aus. Muss mal nächste Woche ausprobieren, was das Abrechnungsprogramm so spontan dazu sagt.
Vielleicht kann ja jemand anders weiterhelfen?

Beitrag wurde editiert (2005-10-12 17:41:44)
1040 Wo sind die Abrechnungsprofis ???
12.10.2005 Du bist aber auch manchmal schwer zu verstehen ;-)

Wenn DU dann mal Deine Augen etwas weiter unten schiebst @Sand79
dann siehst Du doch wie es abgerechnet wird, sie hat es hierrein kopiert :-P
1040 Wo sind die Abrechnungsprofis ???
14.10.2005 Okay, danke!
1040 Wo sind die Abrechnungsprofis ???
17.10.2005 Hallo,

habe dieses Thema verfolgt. In der Ausgangsfrage hieß es im Sachverhalt: Im Termin wurde dann ein Vergleich mit Widerruf geschlossen (...) .
Kann mir jemand sagen, warum keine Terminsgebühr abgerechnet wurde?
1040 Wo sind die Abrechnungsprofis ???
17.10.2005 Der Korrespondenzanlwalt erhält eine Terminsgebühr nur dann, wenn er selbst eine Tätigkeit ausgeübt hat, die diese Gebühr auslöst, siehe Voraussetzungen zum Entstehen der Terminsgebühr.
1041 Ratenzahlungsvereinbarung/Schuldanekenntnis
11.10.2005 Problem

Ratenzahlungsvereinbarung welche Gebühren kann ich hier ansetzen. Ich kenne es nur mit der Einigungsgebühr, und zwar i.H.v. 1,3.

Meine Vorgängerin hat hier, in vielen Fällen:

1 x Geschäftsgeb. 0,5 + Einigung 1,5 für nichttitulierte Forderungen
und
1 x Einigungsgebühr 1,0

Das leuchtet mir ja noch ein.

Dann gibt es Fälle, wo Sie sich in der ZV befunden hat, der Schuldner kam und wollte Ratenvereinbarung abschließen, da rechnete Sie

0,3 ZV-Gebühr nach 3309 + Einigungsgebühr von 1,3 ab.

Die ZV-Gebühr ist m. E. hier nicht entstanden oder liege ich falsch. Wie rechnet ihr in solchen Fällen die Gebühren.

Danke Beate
1041 Ratenzahlungsvereinbarung/Schuldanekenntnis
11.10.2005 Also wir rechnen ab:

Geschäftsgebühr 1,3
und
Einigungsgebühr 1,5
1041 Ratenzahlungsvereinbarung/Schuldanekenntnis
11.10.2005 Hmmm....., wir rechnen ab
0,3 ZV-Gebühr (weil die Sache sich in der ZV befunden hat)
1,5 Einigungsgebühr

Aber jetzt, wo ich Eure Meinungen lese, bin ich unsicher geworden. Die Idee mit der 1,3 Geschäftsgebühr + 1,5 Einigungsgebühr gefällt mir gut. Und es spricht ja eigentlich nichts dagegen, warum man die Geschäftsgebühr nicht abgerechnen soll.
1041 Ratenzahlungsvereinbarung/Schuldanekenntnis
11.10.2005 Wir nehmen auch 1,3 Geschäftsgebühr und 1,5 Einigungsgebühr. Wobei ich schon mal irgendwo gelesen hab, dass die Einigungsgebühr für die Ratenzahlungsvereinbarung sehr umstritten ist... Aber bei uns hat sich niemand beschwert bisher

Dina
1041 Ratenzahlungsvereinbarung/Schuldanekenntnis
11.10.2005 Wenn der Gegner anruft und sagt, dass er gerne Raten zahlen möchte, dann schreiben wir ihm, dass wir uns GEEINIGT haben, dass er die Forderung in Raten zahlt und schon hat man die Einigungsgebühr und dann kann keiner mehr was sagen. Aber so eine Ratenzahlungsvereinbarung mit den Gebühren ist schon eine Abzocke, denn der Betrag was er dafür zu zahlen hat, ist nicht gerade wenig, aber wenn sie es so wollen, warum nicht, kommt uns ja nur zu Gute.
1041 Ratenzahlungsvereinbarung/Schuldanekenntnis
11.10.2005 Das mit der Einigungsgebühr für die Ratenzahlungsvereinbarung war eher bei der BRAGO umstritten, beim RVG ist das einfacher - mal Enders befragen .
1,3 Einigungsgebühr gibt es gar nicht, entweder 1,0 für gerichtlich anhängige Sachen (auch wenn gerade ein ZV-Auftrag oder ein Antrag auf PfÜB läuft), 1,5 für außergerichtliche Sachen - also wenn der Titel zwar schon vorliegt, aber noch keine ZV-Maßnahme anhängig ist oder nicht mehr.
Aber von einer 1,3 Einigungsgebühr ist mir nix bekannt.

Was der Gast vor mir meint, ist wohl eher die Terminsgebühr für das Telefonat. Die Einigungsgebühr die Vereinbarung an sich fällt auch dann an, wenn man sich im Postwege derartig geeinigt hat.

Beitrag wurde editiert (2005-10-11 19:11:06)
1041 Ratenzahlungsvereinbarung/Schuldanekenntnis
11.10.2005 oh, an alle die die einigungsgebühr bei der ratenzahlungsvereinbarung abrechnen!

DAS IST AUF JEDEN FALL NICHT RICHTIG!!!!

Eine ratenzahlungsvereinbarung ist definitiv kein vergleich!
Hmm, wenns die mandanten net merken is ja in ordnung, aber richtig is es net!
1041 Ratenzahlungsvereinbarung/Schuldanekenntnis
12.10.2005 Dann begründe Deine Aussage und nenne Quellen, die diese auch Belegen

:-)
1041 Ratenzahlungsvereinbarung/Schuldanekenntnis
12.10.2005 Hallo,

@Irene, die ZV Gebühr gefällt mir bei der Ratenzahlungsvereinbarung nicht.

Auch wenn sich die Sache in der ZV befunden hat, ist diese doch schon entstanden. Hier wurde doch eine außergerichtliche Eingiung herbeigeführt.

Da leuchtet mir die Geschäftsgeb. + die Einigungsgebühr eher ein.

Beate
1041 Ratenzahlungsvereinbarung/Schuldanekenntnis
12.10.2005 @Funny!

sorry, aber ich kann meine Aussage net mit quellen begründen!
Geh noch in die Berufschule und habs so vom Kostenrechtsunterricht noch im kopf ;-))

1041 Ratenzahlungsvereinbarung/Schuldanekenntnis
12.10.2005 Bei einer Fortbildungsveranstaltung trat die Frage auf, welcher Absatz von 1000 VV RVG für den Abschluß einer Ratenzahlungsvereinbarung (Einigung) wohl maßgebend sei. Absatz 1, wenn dadurch der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird (was wird beseitigt, ob der Schuldner nunmehr zahlt oder nicht) oder Absatz 3, aber in den Vereinbarungen ist eine Klausel, die weitere Maßnahmen der Zwangsvollstreckung bei Rückstand nach Ablauf erlaubt (Bedingung eingetreten oder Vertrag nicht mehr widerrufen werden kann?).
Probleme hinsichtlich des gegenseitigen Nachgebens bestehen nicht, da auch der Schuldner nachgegeben hat.
1041 Ratenzahlungsvereinbarung/Schuldanekenntnis
12.10.2005 Also unser Programm von RA-MICRO gibt bei einer Ratenzahlung die Gebühren (Geschäftsgebühr 1,3 und Einigungsgebühr 1,5) schon vor und wenn das im Programm ist, dann dürfte das auch stimmen (sollte man meinen).
1041 Ratenzahlungsvereinbarung/Schuldanekenntnis
12.10.2005 Wenn die Sache schon anhängig war (wovon auszugehen ist, schließlich gibt es ein vollstreckbares Urteil) gibt es eine 1,5 Einigungsgebühr -meines Erachtens gibt es nicht mehr Gebühren hierfür. Nehmen wir mal für das Wort Ratenzahlungsvereinbarung den Begriff Teilzahlungsvergleich , also ist 1000 VV RVG Abs. 1 anzuwenden,und das sind 1,5.
1041 Ratenzahlungsvereinbarung/Schuldanekenntnis
12.10.2005 @Sonnenschein

Gut Du hast es von der Berufsschule. Ich war bei einem RVG Seminar mit unserem RiLG Hansens und der gab uns Material, wonach die Einigungs bei einer Ratenzahlungsvereinbarung anfällt. Ebenfalls wurde mir dies von einer Bürovorsteherin, bejaht, wo ich ein fast 2 monatiges Intensivtrainig hatte. Also ich werde diese Einigungsgebühr weiterhin abrechnen, solange, bis mir eine Entscheidung zukommt, wo Gründe entgegenstehen.

Berufsschullehrer wissen auch nicht alles und nicht alles richtig, das sind auch meine Erfahrungen.

:-) :-) :-) :-)


1041 Ratenzahlungsvereinbarung/Schuldanekenntnis
12.10.2005 @sonnenschein: Bitte schau mal in das RVG für Anfänger vom Enders rein. Das RVG ermöglicht jetzt durchaus die Einigungsgebühr für eine Ratenzahlungsvereinbarung. Bei der BRAGO war das natürlich schwierig bis unmöglich, es sei denn, beide Seiten haben tatsächlich nachgegeben. Hierauf kommt es jetzt beim RVG aber nicht mehr unbedingt an. Schau bitte mal rein, die Lehrer an der Berufsschule machen auch mal Fehler. Vielleicht hat deine Lehrerin einfach übersehen, dass sich da was geändert hat. Und Gebühren zu verschenken könnt ihr euch sicherlich nicht leisten, oder?
1041 Ratenzahlungsvereinbarung/Schuldanekenntnis
13.10.2005 Also wird jetzt nur eine Einigungsgebühr oder noch dazu eine Geschäftsgebühr oder ZV-Gebühr??

Danke Bea
1041 Ratenzahlungsvereinbarung/Schuldanekenntnis
13.10.2005 also -soweit ich weiß - nur die Einigungsgebühr - die KOmmentare sind da wohl einschlägig 8-)
1041 Ratenzahlungsvereinbarung/Schuldanekenntnis
14.10.2005 @Funny:

Meine Lehrerin war nicht schusselig und hat sich auch immer weitergebildet... es müssen ja nicht alle doof sein
1041 Ratenzahlungsvereinbarung/Schuldanekenntnis
14.10.2005 Hat doch auch gar keiner gesagt. Jeder gibt halt sein Teil an Wissen hier dazu und wenn es kein Wissen ist, dann ist es vielleicht so oder auch nicht. Für des sind wir ja alle hier gelandet. Oder wie seht ihr des?



Beitrag wurde editiert (2005-10-14 07:20:32)
1041 Ratenzahlungsvereinbarung/Schuldanekenntnis
14.10.2005 Naja - gemischt - unsere Azu-Biene, die im Juni ausgelernt hat, hat so manchen Mist von der Schule mit ins Büro gebracht; gerade auch das, was das RVG betrifft. So ganz einfache Sachen, wie z.B. die Gebühr-Anrechnung für den Mahnbescheid wurde nicht richtig gelehrt (Geltendmachung Nr. 71 im Katalog) - es war die reine Katastrophe. Auch im Verfahrensrecht gab es da einige grobe Schnitzer (Zustellung Vergleich Parteizustellung). usw. - also sollte man Lehrern auch nicht alles kommentarlos glauben.
Aber sicherlich sind nicht alle so ....
1041 Ratenzahlungsvereinbarung/Schuldanekenntnis
14.10.2005 Guten Morgen allerseits.

@Kathrin

Ich habe nicht gesagt das alle so sind. Aber mal ganz ehrlich woher sollen Lehrer das auch wissen, Schließlich ist bei denen nur Theorie und keine Praxis vorhanden. Es werden immer nur Aufgaben gestellt, wie man jedoch eine Akte real abrechnet, glaub mir da würde die ein un´d andere Lehrerschaft scheitern.

daher finde ich Bea`s Eisatz sehr gut, ich denke mit den Dir übersandten Unterlagen, kannst Du ruhig zu Deiner Lehrerin gehen, ud Ihr diese vorlegen.

Ich rechne immer die Geschäftsgebühr + Einigungsgebühr ab, da die Ratenzahlungsvereinbarung eine gesonderte Angelegenheit darstellt. Seit Ihr anderer Meinung? Die Geschäftrsgebühr setzte ich an je nach Schuldner 0,5 oder 1,0.
1041 Ratenzahlungsvereinbarung/Schuldanekenntnis
14.10.2005 also Funny - ganz ehrlich - wenn Lehrer dazu auserkoren werden, diesen doch ziemlich umfangreichen Stoff zu lehren, zu prüfen und Arbeiten darüber zu schreiben und natürlich auch entsprechend dafür bezahlt werden (jedenfalls wohl mehr als wir Fußmatten , sollte man eigentlich meinen, dass die Lehrer wissen, wovon sie sprechen und das auch richtig vermitteln können bzw. müssen.
1041 Ratenzahlungsvereinbarung/Schuldanekenntnis
14.10.2005 Natürlich, bin voll Deiner Meinung, aber bekannte Studien sowie auch Test, beweisen imemr wieder, dass Lehrer nicht mal von unseren Politikern bescheid wissen. Wie dann in Berufsschullen vom Stoff? Mir ist es damals, aber da waren noch BRAGO Zeiten, vorgekommen, dass ich manches echt nicht verstanden habe, oder aber auch kein Sinn drinne sah :-D auf die Frage nach dem warum wurde mir geantwortet, oh, dass ist eine gute Frage, da muss ich mich selbst erkundigen, ich sage Ihnen bescheid , ich habe die Anwort dann eher von meiner Bürovorstehering bekommen und verstanden, auf die Antworten der Lehrerin warte ich heute noch!

Für die Bildung der Schüler ist kein Geld da, für die Lehrer erst recht nicht.

Die Lehrer bekommen keine Seminare so wie wir, sie müssen sich das alles selbst erarbeiten. Ein großer Teil der Unterlagen stammte aus den eigenen Zusammenstellungen. Die habens da echt nicht leicht
1041 Ratenzahlungsvereinbarung/Schuldanekenntnis
14.10.2005 oh - die armen Lehrer - mir kommen echt die Tränen .....Tarifverträge, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Ferien ohne Ende und dann müssen sie auch noch arbeiten ....
1041 Ratenzahlungsvereinbarung/Schuldanekenntnis
14.10.2005 Es sagt doch keiner die armen Lehrer wass hier einfach nur aufgeführt wurde, ist, dass die Lehrer oftmals nicht alles und nicht richtig wissen, weil sie einfach viel zu wenig darüber wissen?

warum wirst Du so ironisch?
1041 Ratenzahlungsvereinbarung/Schuldanekenntnis
14.10.2005 @Gast: Zurück zum Thema: Wenn ich einen Titel habe, rechne ich für das Schuldanerkenntnis/Ratenzahlungsvereinbarung 0,3 ZV Gebühr und eine Einigungsgebühr ab - weil ich mich ja schon der Zwangsvollstreckung befinde. Wenn kein Titel vorliegt, weil sich der Gegner schon nach der außergerichtlichen Aufforderung zur Zahlung meldet, gibt es natürlich die Geschäftsgebühr an sich für das Betreiben des Geschäftes und die Einigungsgebühr.
1041 Ratenzahlungsvereinbarung/Schuldanekenntnis
14.10.2005 @Funny: also meine Lehrerin wie gesagt, die war echt gut, die hat sich immer weitergebildet, auch beim RVG und sie war auch auf Seminaren und ich glaube nicht, dass sie die selbst bezahlt hat..
1041 Ratenzahlungsvereinbarung/Schuldanekenntnis
15.10.2005 Lasst doch mal...
1041 Ratenzahlungsvereinbarung/Schuldanekenntnis
18.10.2005 @funny - ich denke, La-Paloma hat nur mal so reagiert, wie du auf andere reagierst --- das scheint dir wohl nicht zu schmecken ....
1041 Ratenzahlungsvereinbarung/Schuldanekenntnis
18.10.2005 Wieso? Ich bezog die Ironie nicht auf mich! Sondern auf die armen Lehrer !
1041 Ratenzahlungsvereinbarung/Schuldanekenntnis
18.10.2005 Oh Gott! stöhn kopfschüttel ... I-)
1042 AAAAAAAAHHHHHHHHHHHH Prüfungsunterlagen !!!
11.10.2005 Also Leute, folgendes Problem!

Unsere Auszubildende hat gestern vergessen, die Prüfungsunterlagen rauszuschicken (meinereiner hatte schon Feierabend, und heute morgen liegen die noch immer in der Postecke)

Gestern war letzter Termin zur Einreichung!!!

Was passiert denn jetzt??? Meint ihr, die nehmen die Unterlagen auch noch einen Tag später an???
(Mein Chef wird die Krise kriegen)

AU WEIA, ich will wieder nach Hause!!!
1042 AAAAAAAAHHHHHHHHHHHH Prüfungsunterlagen !!!
11.10.2005 Nicht jammern, sondern zur Post rennen! :-)

Ist bestimmt halb so wild. Wenn du unsicher bist, ruf doch einfach mal an und frag nach!

Dina
1042 AAAAAAAAHHHHHHHHHHHH Prüfungsunterlagen !!!
11.10.2005 Puuuuuuuuuuuh, alles geregelt, hab dort angerufen!

Die war echt soooo lieb, Hals gerettet *freu*
1042 AAAAAAAAHHHHHHHHHHHH Prüfungsunterlagen !!!
11.10.2005 also bei mir fehlte was, das war auch nicht so schlimm...

allerdings hatte ich meine rechtzeitig abgeschickt
1042 AAAAAAAAHHHHHHHHHHHH Prüfungsunterlagen !!!
11.10.2005 Siehst du: Alles wird gut ;-)

Dina
1042 AAAAAAAAHHHHHHHHHHHH Prüfungsunterlagen !!!
12.10.2005 Hauptsache ist doch, dass man die Zwischenprüfung macht. Ich gehe davon aus, dass die Azubine im zweiten Lehrjahr ist, also eigentlich die geregelte Zwischenprüfung macht.

Voraussetzung zur Abschlussprüfung ist ja nur die Teilnahme an der Zwischenprüfung. Wir hatten eine in der Klasse, die an der Teilnahme im zweiten Lehrjahr verhindert war. Sie hat die Zwischenprüfung im dritten Lehrjahr (mit denen aus dem zweiten Lehrjahr) abgelegt. Durchfallen kann man ja nicht.

Ergo: Selbst wenn sie nicht zur Zwischenprüfung jetzt zugelassen wurde (ist ja zum Glück nicht passiert :) ), hätte sie diese im dritten Lehrjahr noch machen können.

Nur so als einer meiner wenigen Kommentare :):):)!!
1043 Kostenfestsetzung - mehrere Auftraggeber und Vorst
11.10.2005 Hallo,
meine Frage: Ich möchte Kostenfestsetzung beantragen, habe zwei Mandanten, eine Privatperson und ein Unternehmer. Mache ich die Mehrwertsteuer im KFA mit geltend oder nicht. Privatperson ist ja zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt, aber ja der Unternehmer. Was sagt ihr?
1043 Kostenfestsetzung - mehrere Auftraggeber und Vorst
11.10.2005 sehe ich genau so ....;-)
1043 Kostenfestsetzung - mehrere Auftraggeber und Vorst
11.10.2005 wer zum vorsteuerabzug berechtigt ist und wer nicht ist ja klar, nur wie setze ich die im Kfa fest bei zwei mandanten, die verschiedene vorsteuerabzugsberechtigungen haben?
1043 Kostenfestsetzung - mehrere Auftraggeber und Vorst
11.10.2005 Ich würde die MwSt mit geltend machen und unten dann im Zusatz schreiben: Der Antragssteller zu 1) (= Privatperson) ist nicht vorsteuerabszugsberechtigt. Der Antragssteller zu 2) (= Unternehmen) ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Das Gericht rechnet dann den festgesetzten Betrag aus und den Restbetrag = Mwst für Unternehmen musst Du Dir von selbigem dann holen.
1043 Kostenfestsetzung - mehrere Auftraggeber und Vorst
11.10.2005 So machen wir das auch immer wie meine Vorrednerin. Klappt auch immer gut.
1043 Kostenfestsetzung - mehrere Auftraggeber und Vorst
11.10.2005 was ist aber wenn die gegenseite die kosten festsetzen lässt udn die mehrwertsteuer mit berechnet, obwohl einer der beiden gegner zum vorsteuerabzug berechtigt ist. ich habe nämlcih gerade so einen fall. kann ich die mehrwertsteuer bestreiten oder gibt es noch einen anderen hinweis von euch?
1043 Kostenfestsetzung - mehrere Auftraggeber und Vorst
11.10.2005 so machen wir es auch .... ist immer durchgegangen
1043 Kostenfestsetzung - mehrere Auftraggeber und Vorst
11.10.2005 also ich würde hier dann den KFB abwarten, das Gericht errechnet das wirklich immer. Falls dies nicht der Fall sein sollte, kannst Du immer noch Beschwerde einlegen und die Mwst für das Unternehmen herausrechnen lassen.
1043 Kostenfestsetzung - mehrere Auftraggeber und Vorst
23.06.2006 Antwort auf: so machen wir es auch .... ist immer durchgegangen

1043 Kostenfestsetzung - mehrere Auftraggeber und Vorst
24.06.2006 aber nur wenn man es auch richtig angibt, die prüfen ja nicht, ob er zum vorsteuerabzug berechtigt ist oder nicht..
1044 Pfändung beim Steuerberater
11.10.2005 Hallo,
ich habe einen Steuerberater als Schuldner. Der hat jetzt die eidesstattliche Versicherung abgegeben und auf der Seite mit den Aufträge angegeben, dass er aufgrund der Verletzung des Steuergeheimnisses keine Angaben zu seinen Mandanten machen kann. Geht das? Ich will ja gar nicht wissen, welche Steuern seine Mandanten zahlen müssen, sondern nur seine offenen Rechnungsschuldner, damit ich diese als Drittschuldner für einen Pfüb angegeben kann.
Wäre dankbar für schnelle Hilfe.
Schönen Tag schon mal!!!!!!!!
Steffi

1044 Pfändung beim Steuerberater
11.10.2005 Er könnte Recht haben denn auch der Steuerberater hat nach dem StBerG eine Verschwiegenheitspflicht. Er müßte dazu Name und Anschrift bekannt geben.
1044 Pfändung beim Steuerberater
11.10.2005 Hallo Sterntaler,

schau mal auf diese Seite: http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2005.3.30/7B19804.html

Dort handelt es sich zwar um Rechtsanwaltshonorar, ist aber auf Steuerberatergebühren anzuwenden.

Dort steht auch, daß man die Auskunft (Name, Anschrift) mit der eidesstattlichen Versicherung verlangen kann.

Ich hoffe es hilft weiter (ich selber hatte sowas noch nie)

Maike
1044 Pfändung beim Steuerberater
11.10.2005 Wie bei jedem anderen Selbstständigen auch, muss auch der Steuerberater seine Auftraggeber und damit seine angeblichen Ansprüche angeben.
1044 Pfändung beim Steuerberater
11.10.2005 Hm schwierig. Aber könnte wirklich sein, dass er keine Angaben machen muss. Weil er das Steuergeheimnis wahren muss. Vielleicht kann er sich da auf AO 1977 § 30 berufen... Wäre ja aber ganz schön unfair oder? ;-)
1044 Pfändung beim Steuerberater
11.10.2005 ´türlich wär das unfair. Da gibt es sicher auch schon Entscheidungen drüber. Schon mal gegoogelt? Ein RA muss ja auch Angaben machen - hat ja unten schon mal jemand auf die Entscheidung verwiesen.
1044 Pfändung beim Steuerberater
11.10.2005 Ach darüber was zu finden, ist wie eine Stecknadel im Heuhafen, also ich habe ehrlich gesagt nichts gefunde :-(
1044 Pfändung beim Steuerberater
11.10.2005 Jo gegoogelt habe ich auch mal kurz. Aber Funny hat recht, nix zu finden! 8-)
1045 Rechtsfachwirt in Kiel über RAK Schleswig
11.10.2005 Hallo,

ich habe mich in diesem Jahr bereits das 2. Mal für das Seminar zum Rechtsfachwirt in Kiel angemeldet. Letztes Jahr fiel das Seminar leider wegen zu wenig Teilnehmern aus.

Gibt es hier jemanden, der sich auch angemeldet hat? Warum ist bloß die Beteiligung in Schleswig-Holstein so gering? Die Kosten sind doch bestimmt hier nicht höher als woanders. In München und Hamburg sind die Seminare überbelegt.

Wo seit Ihr alle? :-)

Gruß

Jessy
1045 Rechtsfachwirt in Kiel über RAK Schleswig
12.10.2005 Hey, nachdem die Zeiten in Kiel so sch... für mich waren, mache ich jetzt das Fernstudium in Berlin.
1045 Rechtsfachwirt in Kiel über RAK Schleswig
12.10.2005 Was an den Zeiten fandste denn so besch...??

Ich hab mir die Unterlagen für das Studium in Berlin auch mal kommen lassen. Aber ich fand, das umfaßt längst nicht alles, was hir bei Soldan angeboten wird?

Oder hab ich da was falsch gelesen?
1045 Rechtsfachwirt in Kiel über RAK Schleswig
12.10.2005 Hey, an den Zeiten fand ich nicht so gut, dass freitags ab 14.30 Uhr
Unterricht ist. Da ich freitags bis 17.00 Uhr arbeiten muss und 2 Stunden Anfahrtszeit habe, sah dass für mich schwierig aus.

Außerdem hat Berlin sehr gute Profs wie Eickmann, Behr und Lappe.
Der Stoff ist aber auch umfangreich. Wer in Kiel den Unterricht macht, weiß ich leider nicht
1045 Rechtsfachwirt in Kiel über RAK Schleswig
12.10.2005 Naja gut, das ist natürlich immer wieder ein Problem. Bei mir klappt das ganz gut von den Arbeitszeiten. Außerdem fahr ich von zu hause ca. 45 Minuten.

In Berlin hab ich mich auch schon erkundigt. Ich hätte nur Sorge, daß ich den Stoff nicht packe. Soweit ich weiß bekommt man da einen Ordner mit ganz viel Input. Den soll ich mir dann selbst beibringen oder wie?

Ich glaub, das könnte ich nicht. Ich brauch immer jemanden, der mir was erzählt.
1045 Rechtsfachwirt in Kiel über RAK Schleswig
12.10.2005 @ Schon mal über ein Online-Studium nachgedacht?

Zeitlich total flexibel und bessere Betreung als bei einem reinen Fernstudium.
1045 Rechtsfachwirt in Kiel über RAK Schleswig
12.10.2005 Nein, bisher wußte ich nicht einmal, daß es so etwas gibt??

Wo kann man sich denn da informieren? Bin zwar erstmal bei Soldan angemeldet aber das findet wahrscheinlich sowieso wieder nicht statt... :-(
1045 Rechtsfachwirt in Kiel über RAK Schleswig
18.10.2005 Jessy, hast DU da ne Internetadresse für Kiel??? Komme aus Hamburg und Kiel wäre ja nicht soooo weit weg. Was kostet das in Kiel und das ist direkt von Soldan???

Gibts noch alternativ Studien als TH Berlin und bei Soldan??
1045 Rechtsfachwirt in Kiel über RAK Schleswig
19.10.2005 Hey,

das Seminar ist von Soldan direkt ausgeschrieben. Prüfung findet nachher vor der Rechtsanwaltskammer statt. Ne Internetadresse hab ich nicht, aber Du könntest am besten bei Frau Schröter anrufen, die hilft Dir gern weiter und sendet Dir auch Unterlagen zu. Anmeldeschluß ist übrigens schon der 1.11.05. Beginn am 9.12..

Kostenpunkt 2.300,- EUR. Das schreckt die meisten wahrscheinlich ab. Allerdings hab ich da eine Möglichkeit für eine Förderung gefunden über die IB Schleswig-Holstein. Muß nur mal sehen, ob das genehmigt wird. Frau Schröter meinte, das ging bisher immer.

Es geht sicherlich auch ein Fernstudium. Allerdings könnte ich mich damit wahrscheinlich nicht anfreunden. Muß immer irgendwie was erzählt bekommen, als das ich es mir alles allein beibringen muß.

Gruß Jessy
1045 Rechtsfachwirt in Kiel über RAK Schleswig
19.10.2005 Ach ja, Telefonnummer o. ä. (hab auch Infos hier) kann ich Dir natürlich auch zukommen lassen. Müßtest mir mal ne Emailadresse hinterlegen

1045 Rechtsfachwirt in Kiel über RAK Schleswig
19.10.2005 2300 Euro find ich dann doch ganz schön heftig, vorallem weil ja das Lehrmaterial bzw. Bücher noch dazu kommen und die Fahrten nach Kiel kosten mich ja auch noch ne Menge, denn jeden Tag den DB-Fahrpreis...wäre wohl doch zu heftig.

Hmm...nee dann ist das wohl doch nichts. Dann ist das Fernstudium an der TH Berlin im allgemeinen ja billiger, auch wenn ich da keine Vorlesungen mir anhören kann und alles allein machen muss.

Naja, und Soldan könnte ich wohl auch nicht machen, wegen Arbeit.

Trotzdem Danke Jessy.
1045 Rechtsfachwirt in Kiel über RAK Schleswig
19.10.2005 Hab gerade hier mal in Hamburg angerufen, welches von Soldan gemacht wird. Die haben mir gerade gesagt, dass sie jeden Samstag Unterricht haben und dann nach Abschluß des Themas eine Klausur geschrieben wird.

Ist in Kiel auch nur einmal die Woche Unterricht und wenn ja, wann immer und um wieviel Uhr bis wann???

vielleicht überleg ich es mir doch, denn dann sind die Kosten ja doch geringer, als wenn ich das in Berlin mache. Kommt sozusagen das selbe bei raus.
1045 Rechtsfachwirt in Kiel über RAK Schleswig
19.10.2005 Die Unterrichtszeiten sind alle zwei Wochen Freitag und Samstag. Freitag ab 14.30 - 20.00 Uhr und Samstag von 9 - 15.00 Uhr. Find ich persönlich besser, als jede Woche nach Kiel zu heizen.

Außerdem kann man ja alles steuerlich noch absetzen. Wenn man ganz viel Glück hat beteiigt sich der Chef noch mit daran.

Von Dez. - März sind drei Blöcke, danach Klausur, dann April - September drei Blöcke, danach Klausur, November - März drei Blöcke, dann Abschlußprüfung voraussichtlich im Mai.

Wäre schon toll, wenn das Seminar zustande käme...
1045 Rechtsfachwirt in Kiel über RAK Schleswig
19.10.2005 Also alle zwei wochen zwei Tage. Dann müsste ich ja doch zwei mal hinfahren oder eine Nacht dort bleiben und das kostet natürlich auch wieder. *mist* in Hamburg hat es letztes Wochenende angefangen und voraussichtlich findet das nächste erst wieder 2008 statt.
Weiss echt nicht wie ich das dann noch bis 1.11 zustande bringen soll in Kiel, wegen BAFÖG etc., da ich nicht mal eben 2300 euro locker sitzen habe. Muss man das auf einmal zahlen oder pro Block??
Mein Chef würde überhaupt nichts dazu bezahlen, denke ich. Und fragen?? Nee, lieber nicht.
Mit Freitag Unterricht würde auch gehen, da ich Freitags eh frei habe.
Ist das alles kompliziert.
Woran würde dass denn dort scheitern, dass es nicht stattfindet??
1045 Rechtsfachwirt in Kiel über RAK Schleswig
19.10.2005 Hallo,
mache gerade das Rechtsfachwirtstudium in München über Soldan und wir haben auch jede zweite Woche Freitags und Samstags zu den gleichen Zeiten Unterricht. Ich finde das wirklich sehr viel besser als im Fernstudium da man die Dozenten gleich persönlich fragen kann und sich auch mit den anderen Teilnehmern austauschen kann. Ich kann es also wirklich nur wärmstens empfehlen.
1045 Rechtsfachwirt in Kiel über RAK Schleswig
19.10.2005 Naja, aber wenn Du jede Woche einmal nach Kiel fahren würdest, wäre das doch genau das gleiche wie zweimal alle zwei Wochen, das macht doch keinen Unterschied?

In Hamburg ist immer ausgebucht, da gibt es mehr Teilnehmer als Plätze vorhanden. Deswegen wurden schon Leute vertröstet auf die nächste Schulung. Oder die kommen eben (wie Du evtl.) nach Kiel. Ich würde sonst auch nach Hamburg gehen.

Sag mal, wie heißt Du eigentlich? Ist doch immer netter, mit Namen anzusprechen... ;-)

Die Anmeldefrist läuft am 01.11.2005 aus. Irgendwann danach gibt es die Rechnung. Soweit ich weiß muß die gleich bezahlt werden. Aber vielleicht kann man da ja nen Deal mit Soldan machen. Ich hoffe ja, daß die Förderung von der IB bekomme.

Meine Chefs hätten was bezahlt, allerdings hätte ich mich dann verpflichten müssen, soundso lange dazubleiben. Das wollte ich dann doch nicht... So gern ich hier auch arbeite.

Also letztes Jahr ist es daran gescheitert, daß es zu wenig Teilnehmer gab. 25 müssen es wohl sein, es fehlten mindestens 10, sagte jedenfalls Frau Schröter.
1045 Rechtsfachwirt in Kiel über RAK Schleswig
19.10.2005 Hey Jessy,
klar stimmt schon, aber dann zweimal hintereinander immer nach Kiel ist wohl auf Dauer auch sehr anstrengend, als nur einmal die Woche.
Ich rufe am besten die Frau Schröter mal an und frag mal nach, wie das mit den Gebühren etc. aussieht.

Ach und ich heisse Tanya. Der nimmt irgendwie mein Name nie an und schreibt alles als Gast rein. Sorry.