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| 1045 | Rechtsfachwirt in Kiel über RAK Schleswig |
| 19.10.2005 | Ja, das Problem hatte ich anfangs auch, aber seit ich mich auf der Startseite einlogge, klappts... Wenn Du ne Nummer von Frau Schröter brauchst: 0201/8612304 Ich weiß nicht, ob man hier Nummern reinschreiben darf... Ich versuchs einfach mal... :rot: |
| 1045 | Rechtsfachwirt in Kiel über RAK Schleswig |
| 26.10.2005 | Hallo Jessy, so, habs nun alles durchkalkuliert und muss leider sagen, dass ich es so kurzfristig nicht schaffe, in Kiel bei Soldan das anzufangen. Schade, hätte gern mitgemacht, aber leider funktioniert das so kurzfristig nicht. Hoffe aber für Dich, dass das Studium doch losgeht und es nicht abgesagt wird wegen zuweniger Leute. Woher kommst Du eigentlich??? Lg |
| 1045 | Rechtsfachwirt in Kiel über RAK Schleswig |
| 31.10.2005 | Hey, ich arbeite in Bad Oldesloe, wohne in der Nähe von Kaltenkirchen. Für das Seminar siehts schlecht aus. Es fehlen wieder mindestens 10 Anmeldungen. Damit ist es wohl wieder gescheitert. :-( Vielleicht sollte ich mich mal in Hamburg auf die Liste setzen lassen, vielleicht lass ich es aber auch ganz bleiben. Die Motivation sinkt natürlich, wenn man sich immer anmeldet und es dann doch in die Hose geht... Gruß Jessy |
| 1045 | Rechtsfachwirt in Kiel über RAK Schleswig |
| 31.10.2005 | P.S: Aus welcher Ecke kommst Du? |
| 1045 | Rechtsfachwirt in Kiel über RAK Schleswig |
| 31.10.2005 | Hey Jessy, Du kommst aus Kaltenkirchen?? Dann wohnen wir ja gar nicht sooooo weit auseinander. Ich wohne in Hamburg (nordwestlich) 10 Minuten von Bönningstedt. Echt fehlen wieder soviele?? Die überlegen sich wohl 3 mal ob sie es je wieder anbieten. Tja, in Hamburg wirds wohl erst wieder 2008 angeboten und das ist immer sehr schnell ausgebucht, so wie mir die Tante von der RAK das gesagt hat. Für mich wird es sich dann doch wohl auf ein Fernstudium belaufen. Mal sehen. Je nachdem ob ich bis 2008 überhaupt noch warten will. |
| 1045 | Rechtsfachwirt in Kiel über RAK Schleswig |
| 01.11.2005 | Tja, das Problem kenne ich auch. Zumal bei uns auch irgendwann mal die Familienplanung in den Vordergrund rückt... 2008 wollte ich eigentlich evtl. schon Mama sein. :-) Vielleicht habe ich ja in Hamburg nen Sonderstatus, dafür daß ich mich schon ein paar mal angemeldet hab und die Fortbildung nie stattfand. Naja, die Hoffnung stirbt zuletzt. Am 3.11. will Soldan entscheiden. Aber wie gesagt, letzte Woche sah es schon schlecht aus. Genau das gleiche Spielchen wie im letzten Jahr. Also Chance = 0. Mist. |
| 1045 | Rechtsfachwirt in Kiel über RAK Schleswig |
| 02.11.2005 | Bei uns steht schon die Familienplanung an. Klappt aber bisher noch nicht. Und wenns bald klappen sollte, denke ich mal, wäre ein Fernstudium besser geeignet. Sieht auch bestimmt gut aus im Lebenslauf, dass man während des Mutterschaftsurlaubes wenigstens was gemacht hat. Schindet Eindruck *g* Na mal sehen was die Zukunft so bringt. Frag doch einfach mal in Hamburg an. Schadet ja nichts. |
| 1045 | Rechtsfachwirt in Kiel über RAK Schleswig |
| 03.11.2005 | Hey, habe heute Nachricht erhalten, daß der Lehrgang nun doch stattfindet. Irgendwie auch schade. Wir waren soweit, daß wenn das Studium nicht stattfindet, ein Baby kommen soll. Nun haben wir das ganze noch etwas nach hinten verschoben. Aber ich freu mich natürlich auch, daß es nun doch klappt mit der Fortbildung. Vielleicht sollte es so sein... Fernstudium wäre glaub ich nix für mich. Alles selbst beibringen hätte ich enorme Schwierigkeiten. Ich laß mich jetzt überraschen. Bin sehr gespannt, wie das ganze abläuft. Nächste Woche gibts Unterlagen pp. und am 9.12. ist erster Unterricht. LG |
| 1046 | Insolvenzfrage |
| 12.10.2005 | Also durch den Gv erfuhr, dass über das Verm. des S ein Insolvenzverfahren anhängig ist. Da ich mich mehr oder weniger alleine durch das Insolvenzrecht durchboxe, erfragte ich beim InsoG erst einmal den Inosverw. und die Fristen, natürlich waren die abgelaufen. Also beantragte ich die nachträgliche Forderunganmeldung ich glaube das war 172 InsO die jedoch, wird wohl erst durch ein nachträgliches Prüfverfahren angemeldet werden können, wenn überhaupt. Dies ist wohl jedoch nicht ohne weiteres, einfach mal möglich. Nun schreibt mir die zuständige Insover in, dass die Quote 21 beträgt und dass die S. Antrag auf Restschuldenbefreiung gestellt hat. So bedeutet die für mich konkret? wie wirkt sich die Quote auf mich aus? Irgendwie lese ich aus den Zeile der Insoverw. in dass da nichts mehr zu holen ist :-( |
| 1046 | Insolvenzfrage |
| 12.10.2005 | Du kannst die Forderung anmelden und erklären, dass ihr für euren Mandanten einen gesonderten Prüfungstermin wünscht und die anfallenden Kosten in Höhe von 15,00 EUR hierfür vom Gläuibger übernommen werden. Wenn der Prüfungstermin anberaumt wird, kriegt ihr ´ne Gerichtskostenrechnung vom Insolvenzgericht und die Mitteilung über den Termin. Ob die Forderung anerkannt wurde oder nicht, sagt euch dann der Verwalter, ggfls. sind noch weitere Unterlagen nachzureichen. Bei 21 % Quote sollte man das schon tun - ist ja äußerst selten. Und dann bleibt die Wohlverhaltensphase abzuwarten, unter Umständen gibt´s da nochmal Geld bei der Schlussverteilung nach Ablauf der Phase. Warum sollte nichts zu holen sein, wenn die Verwalterin von 21 % Quote redet? Beitrag wurde editiert (2005-10-12 17:31:24) |
| 1046 | Insolvenzfrage |
| 12.10.2005 | Ich habe die Forderung schon mit einer Forderungsanmeldung §38? angemeldet oder muss ich noch etwas gesondertes vornehmen. Ich habe ihr geschrieben, dass ich erbitte, die durch das neue Prüfverfahren entstehenden KOsten der Schuldnerin aufzuerlegen, da meine Mandantschaft nicht in Kenntnis über Insolventantrag, Fristen ect gesetzt wurde und somit keine fristgerechte Forderungsanmeldung möglich war reicht das? oder muss ich zusätzlich noch etwas beantragen? |
| 1046 | Insolvenzfrage |
| 12.10.2005 | also ich hatte neulich auch ne anmeldung gemacht, wo die fristen abgelaufen waren und hab einfach die anmeldung ausgefüllt und abgeschickt mit kurzem Übersendungsschreiben, mehr nicht... nichts weiter beantragt. War das n Fehler? |
| 1046 | Insolvenzfrage |
| 14.10.2005 | Eigentlich sollte der Insolvenzverwalter sich dazu äußern. Solange noch kein Prüfungstermin stattgefunden hatte, ist es nicht zu spät. Vielleicht seid ihr beide mit den Anmeldungen in den Zeitraum zwischen dieser Frist im Eröffnungsbeschluss und dem Prüfungstermin gelandet. Dann ist nix passiert. So ganz genau ist diese Frist für die Gläubiger nicht zu nehmen, die wird lediglich als Orientierungspunkt gesetzt und soll mehr der Beschleunigung des Verfahrens dienen. Aber in der Regel werden die Forderungsanmeldung ohnehin erst kurz vor dem Prüfungstermin vom Verwalter geprüft, so dass man bis dahin eigentlich Zeit hat. Ansonsten hätte euch der jeweilige Insolvenzverwalter wohl zur Erklärung über die Kostentragung aufgefordert. Am einfachsten wäre, mal dort anzurufen. Beitrag wurde editiert (2005-10-14 15:33:40) |
| 1046 | Insolvenzfrage |
| 14.10.2005 | also wie gesagt, bei mir sind ALLE Fristen/Termine abgelaufen, also auch der Prüfungstermins, aber ich denke der InsV wird sich schon melden bei mir oder? |
| 1046 | Insolvenzfrage |
| 15.10.2005 | Eigentlich habe ich im Eingangsthread geschrieben, dass alles bereits abgelaufen ist und ich die Forderungsanmeldung zur nachträglichen Anmeldung zugeleitet habe. Meine Frage bzgl. Deines Threads, war lediglich ob ich, so hat es sich jedefalls bei Dir angehört, noch etas machen kann, also eine zusätzlich extra Prüfung nur für meinen Mdt. |
| 1046 | Insolvenzfrage |
| 15.10.2005 | @Funny: Ich kann leider nicht erkennen, ob es schon einen Schlusstermin gab und das Inso-Verfahren aufgehoben ist, mithin die Restschuldbefreiungsphase angelaufen ist. Sollte dies so sein, ist alles zu spät. Dann gibt es auch keinen gesonderten Prüfungstermin mehr. Gab es noch keinen Schlusstermin und ist das Insolvenzverfahren noch nicht aufgehoben, kannst du jederzeit einen gesonderten Prüfungstermin für 15,00 EUR Kostenlast beantragen. Ich wollte nur etwas ausführlicher sein, weil ich eben aus deinen Ausführungen heraus nicht konkret entnehmen konnte, wie der tatsächliche Stand des Verfahrens ist. Beitrag wurde editiert (2005-10-15 15:42:07) |
| 1046 | Insolvenzfrage |
| 15.10.2005 | @Jana: und wie ist das bei mir? |
| 1046 | Insolvenzfrage |
| 15.10.2005 | Kann ich auch nicht richtig einschätzen, da sich der tatsächliche Stand des Verfahrens auch bei dir nicht ergibt. Wenn nur die Fristen abgelaufen waren, der Prüfungstermin schon stattgefunden hat, indes noch kein Schlusstermin und Aufhebung des Verfahrens, kannst du jederzeit einen nachträglichen Prüfungstermin mit Erklärung, dass euer Mandant die 15,00 EUR für die nachträgliche Prüfung übernimmt, eine Forderung anmelden. Zu spät ist es erst, wenn das Inso-Verfahren aufgehoben wurde. |
| 1046 | Insolvenzfrage |
| 16.10.2005 | ok, muss ich das extra machen? am besten ich ruf da mal an, wie? aber ich hab da immer bammel bei den Inso´s.. wir haben mal einen bösen brief nach schriftlicher sachstandsanfrage bekommen, dass sie keine anfragen wünschen und sie sich schon melden würden.. |
| 1046 | Insolvenzfrage |
| 16.10.2005 | Telefonisch kriegt man eher ´ne Auskunft als schriftlich - jedenfalls bei uns. Außerdem willst du ja keine Sachstandsanfrage machen, sondern dich konkret nach deiner Forderungsanmeldung erkundigen. Schriftliche Sachstandsanfragen beantworten wir auch nicht, da hätten wir mehr mit den Gläubigeranfragen zu tun, als mit den Verfahren selbst. Aber wenn du ganz genau angibst, wann und für welchen Gläubiger die Forderung angemeldet wurde und einfach nur nachhakst, ob die Anmeldung ausreichend war, dann müsstest du eigentlich eine ganz vernünftige Antwort kriegen. ;-) |
| 1047 | Zwangsverwaltung und Eintragung einer Zwangssicher |
| 12.10.2005 | Hallo zusammen, kurze Frage: Kann ich die Zwangsverwaltung und die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek gleichzeitig beantragen? Wenn nicht, was ich eigentlich denke, was wäre sinnvoller zuerst zu beantragen? Danke für eure Tipps. |
| 1047 | Zwangsverwaltung und Eintragung einer Zwangssicher |
| 12.10.2005 | Ich würde erst einmal die Hypothek eintragen lassen, wenn der Schuldner verkauft, steht ihr erst mal im Grundbuch. Dann Zwangsverwaltung beantragen. - Aber aufpassen - es ist umstritten, ob noch immer ein Duldungstitel erforderlich ist für die Zwangsverwaltung aus eingetragener Hypothek |
| 1047 | Zwangsverwaltung und Eintragung einer Zwangssicher |
| 12.10.2005 | Danke für die schnelle Antwort. Hätt ich spontan auch gesagt, war mir nur nicht sicher. |
| 1047 | Zwangsverwaltung und Eintragung einer Zwangssicher |
| 12.10.2005 | § 866 II ZPO - man kann auch alles auf einmal beantragen. Was spricht dagegen? Ich würd´s jedenfalls tun, je mehr Sicherung desto besser. |
| 1048 | Wie würdet Ihr abrechnen nach BRAGO? |
| 12.10.2005 | Habe ne alte Sache. Wir haben Klage eingereicht, die wohl der Gegenseite auch zugestellt wurde. Dann wurde Termin anberaumt und die Ladung konnte nicht zugestellt werden und wir sollten eine ladungsfähige Anschrift mitteilen, die wir nicht mehr rauskriegen konnten. Somit fand der Termin nicht statt und der Mandant sagte, wir sollen die Sache vergessen. Rechne ich hier nur eine 10/10 Prozessgebühr ab? Ausdrücklich schriftlich die Klage zurückgenommen haben wir nicht. Gruß, Wurzeline |
| 1048 | Wie würdet Ihr abrechnen nach BRAGO? |
| 12.10.2005 | ja - würde ich genau sooo machen |
| 1048 | Wie würdet Ihr abrechnen nach BRAGO? |
| 12.10.2005 | Na wenn die Klage bzw. überhaupt der Auftrag vor dem 01.07. gewesen ist dann schon |
| 1048 | Wie würdet Ihr abrechnen nach BRAGO? |
| 12.10.2005 | Ich würds auch so machen... ;-) |
| 1048 | Wie würdet Ihr abrechnen nach BRAGO? |
| 12.10.2005 | ja, würds auch so machen. |
| 1049 | Rechtswirt anrechnen lassen für Studium |
| 12.10.2005 | Hallo! ich studiere an der Uni Mainz Rechtswissenschaften und mache parallel gerade das Fernstudium Rechtswirt (FSH) zuende. Nur zur Info, für die Leute unter euch, die erwägen ein Studium an einer Hochschule anzufangen: Es ist möglich (aber mit der Studienfachberatung abzusprechen) sich das Diplom der FSH anrechnen zu lassen. Es müssen dann 1-2 Klausuren der Zwischenprüfung nicht mitgeschrieben werden und man wird unter Umständen ein Semester hochversetzt . Die Klausuren werden dann mit 5 Punkten bewertet, was bedeutet, dass man bereits einen Rechtsbereich der Zwischenprüfung bspw. Zivilrecht(mit 10 Punkten) bestanden hat. Ob und inwieweit das auch für den Rechtsfachwirt gilt, weiss ich nicht. Wie gesagt: Die Studienfachberatung hilft weiter. Im übrigen bringt natürlich das Fernstudium auch Vorteile für den Jurastudenten, da ja tatsächlich sämtliche Themengebiete des Staatsexamens abgeklappert werden. Allerdings werden Staatsexamen und FSH-Examen natürlich nie wirklich vergleichbar sein. Während die FSH einem Stoffgebiet (bspw. BGB-AT) einen Monat Bearbeitungszeit einräumt - laut FSH 6-8h/Woche, also 24-32h - muss sich ein Student ein halbes Jahr in Übungen und Vorlesungen rumschlagen.... Beste Grüße an alle Mitstreiter! Marc |
| 1049 | Rechtswirt anrechnen lassen für Studium |
| 15.10.2005 | Muss ich für den Rechtswirt ein Abi vorweisen können oder geht das auch ohne? Gibt es da möglicherweise eine Einstufungsprüfung oder so was? Ich bin nämlich ohne Abi (und um es nachzuholen ein bissel zu alt). |
| 1049 | Rechtswirt anrechnen lassen für Studium |
| 16.10.2005 | Abitur, Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung mit rechtlichem Bezug ist als Zugangsvoraussetzung für den Rechtswirt notwendig. Im Zweifelsfalle lassen die aber sicher mit sich handeln. Ansonsten gibts keine Einstufungsprüfung. Wenn jemand das Studium statt in zwei Jahren in einem Jahr machen will, muss er seine besonderen rechtlichen Vorkenntnisse nachweisen, aber auch hier sind die Anforderungen nicht wirklich hoch... Um einen Studienplatz an einer staatlichen Hochschule zu bekommen, bspw. um Rechtswissenschaften zu studieren, ist der Rechtswirt aber nicht ausreichend. Auch hier gilt: Abitur oder abgeschlossene Berufsausbildung. Da sind dann aber teilweise regionale Unterschiede. Möglich, dass es Unis gibt, die unabhängig von Abi und NCs einen gewissen Anteil per Bewerbungsgespräch einstellen. Da ist ja im Moment sehr viel im Wandel. Gerade die Studiengebühren, die ja möglicherweise bald kommen, sorgen für starke Wanderbewegungen, sodass einige Unis ihre NCs hochschrauben (hier in Mainz ist er jetzt bei 1,5!), während andere Unis leerer werden. |
| 1049 | Rechtswirt anrechnen lassen für Studium |
| 24.11.2005 | was kostet denn der rechtswirt? und habe ich das richtig verstanden, dass man mit abgeschlossener berufsausbildung im rechtlichen Bereich an die uni gehen kann?? danke im voraus!!! |
| 1049 | Rechtswirt anrechnen lassen für Studium |
| 25.11.2005 | Also was der Rechtswirt kostet kann ich dir leider auch nicht sagen, da ich gerade dabei bin den Rechtsfachwirten zu machen. Ich denke aber dass es an der FSH nur die üblichen Studiengebühren wie an einer Uni sind, aber wie gesagt, ohne Gewähr. Ich studiere in Hannover Rechtswissenschaften und mache den Fachwirten parallel zu Ende. Soweit ich weiß, braucht man um an einer Uni studieren zu können immer noch Abitur. Ohne das gehts nicht. Es gibt allerdings neuere Modelle. Das nennt sich Studieren ohne Abitur . Ich glaube das ist abhängig vom Bundesland. Hier in Niedersachsen gibt es das jedenfalls. Die Anzahl der Plätze ist allerdings sehr sehr gering, ich glaube unter 10 jedes Jahr. Dazu brauchst du eine abgeschlossene Berufsausbildung und musst dich dann um den Studienplatz bewerben. Die Ausbildung musst du natürlich wenn es geht mit sehr gut gemacht haben, da nur die Besten die Plätze kriegen. Studieren kann man dann allerdings nicht alles, sondern nur Ausbildungsbezogen, d. h. wenn man Krankenschwester ist kann man nur Medizin studieren und wenn man Re/ReNo ist, nur Jura. Ich hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen. |
| 1049 | Rechtswirt anrechnen lassen für Studium |
| 01.12.2005 | @ gast .. der rechtswirt kostet 175 EUR im monat und dauert 4 semester |
| 1049 | Rechtswirt anrechnen lassen für Studium |
| 04.02.2006 | @ gast ICh mache den Rechtswirt an der TFH Berlin und zahle pro Semester 600,00 € (3 Semester sind es) LG |
| 1049 | Rechtswirt anrechnen lassen für Studium |
| 17.02.2006 | @ Tabata Du meinst bestimmt den RechtsFACHwirt und nicht den Rechtswirt oder? Gefragt war aber nach dem Rechtswirt. |
| 1049 | Rechtswirt anrechnen lassen für Studium |
| 18.02.2006 | Womit wir dann wieder bei dem alten Verwirrspielchen wären, gelle? |
| 1050 | Rechtsfachwirt/Rechtswirt |
| 12.10.2005 | Ich habe gerade diese Seite gefunden und hab eine ganz dringende Frage. Was ist der Unterschied zwischen Rechtwirt und Rechtsfachwirt? Ich muss/will mich bis morgen entscheiden, ob ich eine Weiterbildung (1 1/2 Jahre) zum Rechtsfachwirt mache. Da die ganze Sache nicht ganz billig ist, will ich mich vorab erst mal informieren. Ich weiß, es ist sehr kurz. Ich hab aber heute erst die Unterlagen von der RAK zugeschickt bekommen. Ich meine mal gelesen zu haben, dass der Rechtsfachwirt mehr auf Anwaltsbüro aufgebaut ist. Ich finde allerdings die Seite nicht mehr. Wer kann mir helfen? Die Ausbildung zum Rechtsfachwirt klingt interessant, nur beinhaltet die die gleichen Aufgaben, die ich auch heute schon bearbeite. Ich bin in einer RA-Kanzlei mit zwei Anwältinnen beschäftigt und die einzige Angestellte. Meines Erachtens ist der Rechtsfachwirt so eine Art Bürovorsteher. Was ist also an der Ausbildung zum Rechtswirt anders? Bitte, bitte helft mir.Die Anmeldung muss bis 15.10. bei Soldan sein. Was soll ich tun? Wo gibts Infos über die Rechtswirt-Ausbildung? Wird die auch von der RAK und Soldan angeboten? |
| 1050 | Rechtsfachwirt/Rechtswirt |
| 13.10.2005 | Schau mal unter dem Punkt Fernstudium da findest Du alle Infos die Du gerne hättest, da das gerade auch dort erkärt worden ist :-) Viel Glück bei Deiner Entscheidung und viel Erfolg. |
| 1051 | KFA nach 106 ZPO |
| 12.10.2005 | Klageeinreichung erfolgte über 600 EUR. Dann erfolgte Klagerücknahme hinsichtlich 200 EUR, da der Beklagte diese zwischenzeitlich zahlte. Rest also 400 EUR. Beim Termin wurde erörtert und ein Vergleich geschlossen, dass der Beklagte nur noch 200 EUR zu zahlen brauchte. Meine Rechnung Verfahrensgebühr StW 600 EUR 1,3 Terminsgebühr StW 400 EUR 1,2 Einigungsgebühr Stw. 200 EUR 1,0 Richtig, oder die Einigungsgebühr nach 400 EUR. Danke |
| 1051 | KFA nach 106 ZPO |
| 12.10.2005 | Einigung 400 immer das was vorher da war also das über was sich gestritten wird, bzw das was erledigt wird |
| 1051 | KFA nach 106 ZPO |
| 13.10.2005 | richtig - bei Einigung geht es nicht um den Wert, über den man sich geeinigt hat, sondern um den ursprünglichen (in diesem Falle), um den man verhandelt hat |
| 1051 | KFA nach 106 ZPO |
| 13.10.2005 | Genau! Nicht WORAUF sondern WORÜBER man sich geeinigt hat. Hier also 400,00 EUR. |
| 1051 | KFA nach 106 ZPO |
| 13.10.2005 | Ist es beim Kostenausgleichungsantrag eigentlich möglich, Fahrtkosten mit festsetzen zu lassen? Wir sollen 80 % der KOsten und die Kläger 20 % tragen und die Anwälte von denen wohnen dreimal so weit weg wie die Kläger selbst und haben natürlich ordentlich Reisekosten zur Festsetzung mit angemeldet. das geht doch nicht oder? Mein Anwalt meint das ginge. Aber ich bin da ganz anderer Meinung |
| 1051 | KFA nach 106 ZPO |
| 13.10.2005 | selbstverständlich geht das |
| 1051 | KFA nach 106 ZPO |
| 13.10.2005 | Ja? ich dachte reisekosten, die dadurch entstehen, dass der Kläger einen Anwalt beauftragt, der weder am Prozessort noch am Wohnort des Klägers einen Sitz hat, sind eben nicht erstattungsfähig. :boah: |
| 1051 | KFA nach 106 ZPO |
| 13.10.2005 | Kammergericht - LG Berlin 07.04.2005 1 W 81/05 Nach § 91 Absatz 2 Satz 1 ZPO sind die gesetzlichen Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwaltes stets als notwendig anzusehen, die Reisekosten eines nicht beim Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts aber nur, soweit dessen Zuziehung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig war. Dabei ist die Beauftragung eines am Wohn- oder Geschäftssitz ansässigen Rechtsanwaltes regelmäßig als notwendig anzusehen. Was dabei als Wohn- oder Geschäftssitz der Partei anzusehen ist, ist nach objektiven Maßstäben, insbesondere auch im Einklang mit den Vorschriften über den Gerichtsstand (§ 17 Absatz 1 ZPO) zu ermitteln. Denn die Vorschriften über die Pflicht zur Kostenerstattung dienen der Vermeidung unnötiger Kosten auch aus der Sicht der gegnerischen Partei, die darauf vertrauen kann, dass etwa der Sitz einer GmbH entsprechend § 4a GmbHG am Ort der tatsächlichen Geschäftstätigkeit gewählt ist. i st. ZPO § 91 Abs. 1 ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1 GmbHG § 4a |
| 1051 | KFA nach 106 ZPO |
| 13.10.2005 | die Reisekosten eines nicht beim Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts aber nur, soweit dessen Zuziehung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig war. Dabei ist die Beauftragung eines am Wohn- oder Geschäftssitz ansässigen Rechtsanwaltes regelmäßig als notwendig anzusehen Ist mal wieder weit gefasst... Wann ist es denn zweckentsprechend? |
| 1051 | KFA nach 106 ZPO |
| 13.10.2005 | zum Beispiel dann, wenn die Sache sehr umfangreich und der Anwalt allein sachbearbeitend war ... übrigens - ich habe noch nie Schwierigkeiten mit den Reisekosten bei der Kostenausgleichung gehabt ..... |
| 1051 | KFA nach 106 ZPO |
| 13.10.2005 | Wie gesagt, Reisekosten vom auswärtigen RA sind grundsätzlich erstattungsfähig. Haben auch noch Probleme damit gehabt. Aber habe ich das Richtig verstanden: Kläger wohnt in A, der RA in B und Verhandlung war in C? Dann muss man abwägen, wie weit es z. B. wäre, wenn die Kläger einen RA in A beauftragt hätte und dann in C verhandelt wird. Dann sind nur diese fiktiven Reisekosten erstattungsfähig, wenn sie weniger sind. Oder die Kläger beauftragen einen RA in C, wo dann auch verhandelt wird. Dann sind wieder die fiktiven Kosten für eine Informationsfahrt von den Klägern zum RA in C erstattungsfähig. Oder aber man beauftragt einen Unterbevollmächtigten. Muss man wirklich gucken, was die günstigere Variante ist. Die ist dann in jedem Fall festsetzbar. Was ist nicht für möglich halte ist, dass man die Reisekosten festgesetzt bekommt, wenn die Kläger in Hamburg wohnen, einen RA in München oder noch weiter weg beauftragen und der reist dann von zur Verhandlung nach Hannover oder näher von Hamburg. |
| 1051 | KFA nach 106 ZPO |
| 13.10.2005 | Was ist nicht für möglich halte ist, dass man die Reisekosten festgesetzt bekommt, wenn die Kläger in Hamburg wohnen, einen RA in München oder noch weiter weg beauftragen und der reist dann von zur Verhandlung nach Hannover oder näher von Hamburg Genau so war es bei diesem aber auch. Gut die Entfernungen waren erheblich weniger, aber er hat halt einen Anwalt genommen, der sowohl vom Gerichtsort wie auch vom Wohnort bzw. Sitz der Firma weit weg ist. Und das obwohl der Sitz dieser Firma nur ein Ort entfernt ist von dem Gerichtsort. ist etwas kompliziert... |
| 1051 | KFA nach 106 ZPO |
| 14.10.2005 | ja manchmal hat man halt seinen anwalt, mit dem man schon seit jahren zusammenarbeitet.. und wenn dann umzieht, bleibt man halt trotzdem dort |
| 1051 | KFA nach 106 ZPO |
| 14.10.2005 | Oh, na das würde ich aber trotzdem ankreiden. Finde ich irgendwie unfair. Da lassen sich doch Argumente finden. Was das Gericht allerdings letztendlich dazu meint, naja ... abwarten. |
| 1051 | KFA nach 106 ZPO |
| 14.10.2005 | Das denk ich auch. Das war so ne mickrige Sache, zwei Schriftsätze, ein Termin und dann Vergleich. Das hätte auch ein Anwalt aus der Nähe, der die Firma evtl. nicht ständig vertritt, geschafft. Ich finde es kann nicht zu Lasten unseres Mandanten gehen, wenn die nen Anwalt von so weit weg beauftragen für diese Angelegenheit. |
| 1051 | KFA nach 106 ZPO |
| 14.10.2005 | tja - die moralische ist eine andere Seite als die juristische .... |
| 1051 | KFA nach 106 ZPO |
| 14.10.2005 | Wie hoch war denn eigentlich der Streitwert? Vielleicht wäre man ja mit einem Unterbevollmächtigten viel billiger weggekommen? Das zieht auch immer als Argument. |
| 1051 | KFA nach 106 ZPO |
| 14.10.2005 | 8000 € |
| 1051 | KFA nach 106 ZPO |
| 14.10.2005 | Und wieviel will er Reisekosten und Abwesenheitsgeld haben? Aber ich glaube, das ist billiger als UB. Is ja doch ziemlich hoher SW. |
| 1051 | KFA nach 106 ZPO |
| 14.10.2005 | Es kommt immer auf die Notwendigkeit an. Wir hatten z. B. einen Mandanten, der einen Rechtsstreit vor dem LG Kiel führen wollte. Er darf natürlich nach neuster Rechtssprechung einen an seinem Wohnort ansässigen Anwalt mit der Vertretung beauftragen und die Festsetzung der Reisekosten war kein Problem. Ebenso mit einer Vertretung vor dem LG Berlin (immer von Rostock aus betrachtet). |
| 1052 | Schuldneradresse?! |
| 13.10.2005 |
| 1052 | Schuldneradresse?! |
| 13.10.2005 | ups wollte eigentlich noch ne Frage bzw. nen paar Tipps haben ;-) Mein Schuldner ist ein Anwalt und will uns seine Privatadresse nicht sagen (brauch die für Abgabe der EV). Beim Einwohnermeldeamt ist er nicht gemeldet, zumindest nicht mit den Adressen, die ich habe. Wenn der Chef den Schuldner trifft, spricht er ihn zwar immer drauf an, aber der Gerichtsvollzieher kommt auch nicht weiter, weil uns die Privatadresse fehlt. Hat jem. nen Tipp für mich, wie ich noch an die Adresse kommen könnte. |
| 1052 | Schuldneradresse?! |
| 13.10.2005 | Ich weiß nicht, ab wann ist eigentlich die Kammer zuständig? Wird die bei sowas benachrichtigt? Aber ob ihr von denen ne Adresse bekommt ist sehr fraglich... Sonst einfach mal ins Auto setzen und hinterher fahren :-) Dina |
| 1052 | Schuldneradresse?! |
| 13.10.2005 | also - ich hatte zweimal den gleichen Fall. Einmal hat die Kammer nach eingehender Schilderung die Adresse rausgerückt (es ging um Verschludern von Fremdgeld) - das andere mal konnte ich es über die Kammer zustellen lassen - Prüf doch mal, ob der Anwalt ein eigenes Postfach bei seinem Gericht hat - dort geht die Zustellung auch |
| 1052 | Schuldneradresse?! |
| 13.10.2005 | Chefs meint, man müsse der RA-Kammer seine Privatanschrift nicht mitteilen, zumindest haben die es nicht gemacht. Wir vermuten, dass der Schuldner in der Kanzlei wohnt. Und wenn der GV kommt, sagt der Schuldner, dass es doch seine Geschäftsadresse sei. Am Klingelschild und am Briefkasten steht ja auch Kanzlei ... So langsam weiß ich auch nicht mehr, wie ich an den rankomme Ja, aber ich muss doch eine fruchtlose Pfändung bei der Privatanschrift haben, wegen Abgabe EV. |
| 1052 | Schuldneradresse?! |
| 13.10.2005 | Dann würde ich genau das dem Gerichtsvollzieher mitteilen |
| 1052 | Schuldneradresse?! |
| 13.10.2005 | Haben uns schon mit dem GV angelegt, wollens uns aber nicht ganz versauen . Ich glaub ich ruf einfach mal die Nachbarn an oder so. Aber Danke für eure Tipps. |
| 1052 | Schuldneradresse?! |
| 13.10.2005 | was schuldet er euch denn? Ist es geschäftlich oder privat? melde es doch einfach der Kammer, dass er euch was schuldet, da schreiten die glaub ich auch ein... |
| 1052 | Schuldneradresse?! |
| 13.10.2005 | was ist denn daran so schlimm, dem Gerichtsvollzieher die Vermutung mitzuteilen, dass der Anwalt höchstwahrscheinlich eine Wohnzimmerkanzlei hat ? Damit versaut man sich doch nichts ... oder verstehe ich hier was falsch ....??? I-) |
| 1052 | Schuldneradresse?! |
| 13.10.2005 | 8-) Ich würde auch auf jeden Fall versuchen, in der Kanzlei zu pfänden. Man kann doch wirklich sagen, dass der RA auch dort seinen Wohnsitz hat.... dieser steht dann in der Pflicht, das Gegenteil zu beweisen.... Genießt noch mal das schöne Herbstwetter Ihr Lieben... und macht endlich Feierabend :-) |
| 1053 | Wie kann ich abrechnen? |
| 13.10.2005 | Folgender Sachverhalt: Gegenseite hat Antrag Einstweilige Verfügung gestellt. Wir haben uns angezeigt. Ein Termin fand statt. Daraufhin erging ein Beschluss, in welchem der Antrag EV aufgehoben wurde und die weitere Entscheidung an das Verwaltungsgericht verwiesen wurde. gegenseite hat gegen beschluss beschwerde eingelegt, wir haben usn angezeigt, die beschwerde wurde zurückgewiesen und aufgrudn des beschlusses der EV zur weiteren Entscheidung an Verwaltungsgericht verwiesen. beim verwaltungsgericht wurde das Verfahren eingestellt. Es fand kein Termin statt. wie kann abgerechnet werden??? |
| 1054 | Kosten für Zustellung des KfB gegen Mdt |
| 13.10.2005 | Hallo, wir haben sonst immer bei einem KfA gegen den eigenen Mdt. V-Scheck f. Zustellungskosten in Höhe von 7,50 € beigefügt. Nun mussten wir einmal 11,20 € Zustellungskosten zahlen, weiß aber nicht, wie das Gericht auf diesen Betrag kommt. Lt. GKG Nr. 9002 fallen doch nur 7,50 € an, oder bin ich da falsch? Muss ich für die zukünftigen Anträge was ändern? Danke, Britta |
| 1054 | Kosten für Zustellung des KfB gegen Mdt |
| 13.10.2005 | also - meines Erachtens sind das 5,60 € - bei 2 mal Zustellung oder zwei Mandanten wären das 11,20 € |
| 1054 | Kosten für Zustellung des KfB gegen Mdt |
| 14.10.2005 | kannst du das nicht überweisen, warum die mühe mit dem verrechnungsscheck? |
| 1054 | Kosten für Zustellung des KfB gegen Mdt |
| 14.10.2005 | also - in Berlin nehmen die Gerichte eigentlich keine Schecks mehr ... nur noch per Überweisung |
| 1054 | Kosten für Zustellung des KfB gegen Mdt |
| 14.10.2005 | Die von der ehemaligen Kollegin gefertigte Vorlage beinhaltet die Scheck-Beifügung. Das kann man aber auch ändern. Seit ich hier in der Kanzlei arbeite werden 7,50 € (früher 15 DM) ans Gericht mitgeschickt. Es kann doch nicht sein, dass immer zu viel gezahlt wurde und das Gericht uns nicht darauf hingewiesen hat. (Ich sitze übrigens in NRW) Wo finde ich denn nun, wie viel dafür gezahlt werden muss? Nr. 9002 im GKG scheint mir eigentlich richtig zu sein. Aber da ist die Rede v. 7,50 €. Britta |
| 1054 | Kosten für Zustellung des KfB gegen Mdt |
| 14.10.2005 | Je Zustellung 5,60 EUR heißt: 1 x Zustellung Antrag und 1 x Zustellung Beschluss. Wie hoch die sind, müsste sich wohl aus dem neuen GKG ergeben. Habe bislang immer ohne weiter drüber nachzugrübeln 11,20 EUR bezahlt... :oo: |
| 1055 | Prüfungsvorbereitung - Urlaubstage??? |
| 13.10.2005 | Unsere Auszubildende nimmt an so nem Prüfungsvorbereitungskurs teil, das ist insgesamt 4x (2 Freitage und 2 Samstage) Für Freitag kann man ihr doch aber keine Urlaubstage eintragen, oder??? |
| 1055 | Prüfungsvorbereitung - Urlaubstage??? |
| 13.10.2005 | normalerweise schon .... es sei denn, sie bekommt Sonderurlaub bewilligt |
| 1055 | Prüfungsvorbereitung - Urlaubstage??? |
| 13.10.2005 | Ach echt? Weißt du zufällig wo das im Gesetz steht??? |
| 1055 | Prüfungsvorbereitung - Urlaubstage??? |
| 13.10.2005 | das ist pro Bundesland verschieden und richtet sich auch nach Tarifverträgen bzw. Arbeitsverträgen .... was sagt dein Chef dazu? |
| 1055 | Prüfungsvorbereitung - Urlaubstage??? |
| 13.10.2005 | Ja, Chefchen fragt mich :boah: Hmmm, also im Vertrag steht nichts besonderes *oder* äh, da muss ich doch gleich mal nachlesen! Sitzen hier jedenfalls in Berlin - falls du dich da auskennst - |
| 1055 | Prüfungsvorbereitung - Urlaubstage??? |
| 13.10.2005 | Sitze auch in Berlin --- sofern im Vertrag nix steht .....dann nur mit Genehmigung vom Chef .... ansonsten Urlaubstage ... vielleicht einigt man sich? für 2 Seminartage 1 Urlaubstag ---- wäre das ein Deal? - Habe das für unsere Azu-Biene dieses Jahr im Mai auch vorgeschlagen .... Vorschlag wurde beiderseits angenommen .... |
| 1055 | Prüfungsvorbereitung - Urlaubstage??? |
| 13.10.2005 | wenn der Deal geklappt hat - kassiere mal eine 1,5 Einigungsgebühr und davon gehen wir beide mal abends nach Feierabend was trinken .....;-) ;-) ;-) |
| 1055 | Prüfungsvorbereitung - Urlaubstage??? |
| 14.10.2005 | nun seid mal nicht so kleinlich ich hatte 6 mal am samstag und hab gefragt, weil ich freitag schule hatte und dann noch arbeiten musste, ob ich am Freitag dann nicht mehr arbeiten muss und er hat es genehmigt.. und er hat auch den kurs bezahlt, freiwillig und die Zwischenprüfungsgebühr auch und die Endprüfung auch. Es gibt auch noch nette Chefs. |
| 1055 | Prüfungsvorbereitung - Urlaubstage??? |
| 14.10.2005 | Die werden aber leider immer seltener .... |
| 1055 | Prüfungsvorbereitung - Urlaubstage??? |
| 14.10.2005 | also - Zwischenprüfungsgebühr und Endprüfungsgebühr MUSS der Chef bezahlen - schau mal in deinen Vertrag .... das andere ist sozusagen freiwillig |
| 1055 | Prüfungsvorbereitung - Urlaubstage??? |
| 14.10.2005 | Urlaubstage? Wie sie macht Seminare, und Ihr wollt Ihr das vom Urlaub abzwacken? Habe ich das richtig verstanden? :-) |
| 1055 | Prüfungsvorbereitung - Urlaubstage??? |
| 14.10.2005 | Nö, hab ich nicht gesagt, wollte nur wissen, ob man ihr dafür Urlaub berechnen KANN :-) also ob das irgendwo gesetzlich geregelt ist. Verdient hätte sie es (sorry, bin nur ehrlich, ist ne lange Vorgeschichte) Im übrigen zahlt mein Chef den Kurs - was meiner Meinung nach eh nichts bringen wird - aber das ist ne andere Geschichte :oo: |
| 1055 | Prüfungsvorbereitung - Urlaubstage??? |
| 14.10.2005 | @ La-Paloma Jaaa, ich rechne das ab *g* dann gibts legggaaa Cocktails :-P |
| 1055 | Prüfungsvorbereitung - Urlaubstage??? |
| 14.10.2005 | Nun ja soweit ich das Berufsbildungsgesetzt kenne, kommt da nichts vor, dass man denjenigen Urlaub geben muss, aber der Azubi kann wenn er schlau ist, diese als Bildungsurlaub nehmen, dann schon. Kostenlos und Freizustellen ist innerhalb der Ausbildung all das, was rfür die Ausbildung benötigt wird ist, aber diese Prüfungsvorbereitung ist im Grunde ja keine zwingend notwendige vom Gesetzgeber vorgegebene Maßnahme. Ich würde dem Azubi nicht im wege stehen wollen, aber natürlich ist das jedem seine Entscheidung. |
| 1055 | Prüfungsvorbereitung - Urlaubstage??? |
| 14.10.2005 | @ funny - darüber reden wir doch die ganze Zeit .... Ergebnis: man kann - muss aber nicht - es gibt für uns keine gesetzliche Grundlage dazu |
| 1055 | Prüfungsvorbereitung - Urlaubstage??? |
| 14.10.2005 | Ja ich weiß, deswegen habe ich doch auch konkret geantwortet. |
| 1055 | Prüfungsvorbereitung - Urlaubstage??? |
| 14.10.2005 | Das nennst du konkret ?????? :boah: |
| 1055 | Prüfungsvorbereitung - Urlaubstage??? |
| 14.10.2005 | Nein, wir stehen ihr ja auch nicht im Weg, im Gegenteil, Chefchen bezahlt ja auch den Kurs (im übrigen zum 2. MAL) ...! Wir waren halt nur am überlegen, weil Madame schon einmal Urlaub dafür bekommen hat, aber im Endeffekt ne Prüfung mit den Noten: 5 5 6 5 3 abgelegt hat (ohne Scheiss) Da sind wir halt am überlegen - also im Endeffekt bleibt es an mir kleben - ob wir ihr für dieses Mal Urlaub eintragen oder nicht und mich hat halt brennend interessiert, was der Gesetzgeber dazu sagt! So! Aber jetzt weiß ich erstmal Bescheid und ich werd mal sehen, was meine Laune sagt :-P |
| 1055 | Prüfungsvorbereitung - Urlaubstage??? |
| 14.10.2005 | Ja da steht doch deutlich, Kostenlos und Freizustellen ist innerhalb der Ausbildung all das, was rfür die Ausbildung benötigt wird ist, aber diese Prüfungsvorbereitung ist im Grunde ja keine zwingend notwendige vom Gesetzgeber vorgegebene Maßnahme und du hast doch selber gesagt man kann, aber muss nicht wo liegt jetzt bitte schön das Problem? |
| 1055 | Prüfungsvorbereitung - Urlaubstage??? |
| 14.10.2005 | Weißte was ich an Deiner Stelle machen würde, die Kurse sind ja an mehreren We`s soweit ich weiss. Wenn Sie Urlaub haben will, muss sie auch etwas dafür tun. Ich würde Ihr sagen sie soll Dir nach dem Seminar die Unterlagen mitbringen, und erklären was alles durchgenommen wurde, dann kannst Du ihr ja fragen unterbreiten die sie eigentlich beantworten können müsste. Kann sie das nicht wird sie Für die anderen Termine keinen Urlaub bekommen, ganz einfach, die wird dann schon Von alleine lernen, hoffe ich ;-) |
| 1055 | Prüfungsvorbereitung - Urlaubstage??? |
| 14.10.2005 | Hey, das ist gar nicht schlecht... *freu* Ja, so mach ich das! DANKE !!! Und mit dem Lernen: Das hoffen wir hier auch - GANZ STARK - !!! |
| 1055 | Prüfungsvorbereitung - Urlaubstage??? |
| 14.10.2005 | naja, also bei mir war die Prüfungsvorbereitung (übrigens von dem ReNo Verein) enorm wichtig, da ich dort was für nach der Ausbildung gelernt habe, was der Lehrer nicht wusste, bzw uns nicht beigebracht hat und außerdem war der RA-Mensch der Prüfer (!) |
| 1056 | Schuldern hat sich abgesetzt..-- |
| 13.10.2005 | und zwar in die Ukraine. Hat jemand von euch eine Idee bzw. Erfahrung, wie man im Aulsad herausbekommen kann, wo jemand sich befindet? Immer kriege ich solche Fälle auf den Tisch :-( |