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| 1078 | Und was hört ihr so für Musik? |
| 02.08.2007 | Jetzt bin ich wahrscheinlich der Arsch im Forum... :P |
| 1078 | Und was hört ihr so für Musik? |
| 02.08.2007 | Tanja bist nicht der Arsch vom FOrum - aber wenn ich sage Hallo bin kein Fascho mehr, dann hab ich auch keine Fascho auf die Konzerte zu lassen. und gut ist. Für mich ist es ganz einfach so, dass die nur reden und nichts machen. die haben noch kein - mir erinnerliches - Statement abgegeben, dass sie gegen REchte GEwalt sind! wenn sie nicht mehr spielen umso besser, dann war es halt vor 2 Jahren. und nicht jeder mit Glatze ist ein Fascho und es gibt auch Oi Punks die die Onkelz hören aber nicht Rechts sind. wenn die Leute aufn Konzert gehen und dann von Faschos zusammen geschlagen werden und die Onkelz sagen dann nichts, egal ob während oder nach dem KOnzert dann ist das für mich verlogene Scheiße! Das Glatzen und wer Rechts ist und wer nicht Thema kann ich bis zum ERbrechen durchdiskutieren. das ist kein THema. Und mit Engstirnigkeit hat das absolut nichts zu tun. und diese Verallgemeinerung von wegen keine Glatzen aufs KOnzert ist quatsch, habe ich nie behauptet und nicht alle Faschos tragen Glatze! |
| 1078 | Und was hört ihr so für Musik? |
| 02.08.2007 | Ich glaube, ich habe fünf Videos, auf denen [b:a984890a58]ganz klare Statements gegen rechts[/b:a984890a58] drauf sind, von den Jungs persönlich. Aber naja, wie gesagt, das ist typisch. Aber wie Du auch Recht hast, dieses Thema kann man bis zum Erbrechen durchdiskutieren :P War auch nicht böse gemeint, aber bei machen Dingen, steigt Dir der Kamm und bei diesem Thema eben mir :P Ich bin jahrelanger bekennender Onkelz-Fan :oops: |
| 1078 | Und was hört ihr so für Musik? |
| 02.08.2007 | klare Statements? ich glaube, die definieren wir anders deine Verallgemeinerung ist toll .... aber auch das ist typisch so und jetzt haben wir beide uns aufgeregt und angezickt und jetzt ist auch wieder gut ne :P ich mein das auch ned bös aber bei mir steigt halt auch der Kamm aber ich denke mal so nen bissken Diskussion geht immer, wir gehen ja auch noch immer normal miteinander um und so sollte das auch sein! |
| 1078 | Und was hört ihr so für Musik? |
| 02.08.2007 | Logisch, unsere Engstirnigkeit in allen Ehren :P :P :P Alles wieder OK! :P Aber die klaren Statements in den Videos werde ich irgendwann mal überspielen und Dir zuschicken. Das lasse ich nicht auf mir sitzen :P :P :P Busserl :P |
| 1078 | Und was hört ihr so für Musik? |
| 02.08.2007 | 8) ich glaub wir beide werde da nie einen Millimeter von unserem Standpunkt runterrücken. für mich ist das jetzt erledigt und ich glaube dir auch wenn du sagst, es gab klare Statements. Selber Busserl :wink: |
| 1078 | Und was hört ihr so für Musik? |
| 02.08.2007 | :smt074 Nein, von den Standpunkten wird nicht abgerückt... Für mich ist der Käse jetzt auch erledigt. Basta! :-({|= |
| 1078 | Und was hört ihr so für Musik? |
| 02.08.2007 | Feini :lol: |
| 1078 | Und was hört ihr so für Musik? |
| 02.08.2007 | Im Übrigen höre ich dann noch die Zillertaler Schürzenjäger und Stefan Mross. Nee schmarrn, ich hör so ziemlich alles was gscheit fetzt und rumst (also Rock, Metal, Trance usw.). |
| 1078 | Und was hört ihr so für Musik? |
| 03.08.2007 | Ich steh auch auf Trance und House! Allerdings, je nach Laune. |
| 1078 | Und was hört ihr so für Musik? |
| 03.08.2007 | :shock: Da kann ich jetzt nicht diskutieren, da kenn ich mich ned aus |
| 1078 | Und was hört ihr so für Musik? |
| 03.08.2007 | [quote:af7abf737b="Jule77"]:shock: Da kann ich jetzt nicht diskutieren[/quote:af7abf737b] Gott sei Dank! :P |
| 1078 | Und was hört ihr so für Musik? |
| 03.08.2007 | Tanja ich habe auf deine Reaktion gewartet....wie schön, dass sie eingetroffen ist :lol: |
| 1078 | Und was hört ihr so für Musik? |
| 03.08.2007 | :smt066 |
| 1078 | Und was hört ihr so für Musik? |
| 03.08.2007 | YEAH :guns: über welches musikalische Thema diskutieren wir denn jetzt ? :wink: |
| 1078 | Und was hört ihr so für Musik? |
| 03.08.2007 | [quote:1f84b7d88d="Tanja-1984"][quote:1f84b7d88d="Jule77"]:shock: Da kann ich jetzt nicht diskutieren[/quote:1f84b7d88d] Gott sei Dank! :P[/quote:1f84b7d88d] diesen Kommentar habe ich mir verkniffen. |
| 1078 | Und was hört ihr so für Musik? |
| 03.08.2007 | warum? |
| 1078 | Und was hört ihr so für Musik? |
| 03.08.2007 | Ich habe mir schon gedacht, dass Du auf eine Reaktion wartest. Aber nicht von mir :D |
| 1078 | Und was hört ihr so für Musik? |
| 03.08.2007 | :lol: |
| 1078 | Und was hört ihr so für Musik? |
| 04.08.2007 | Ihr schweift schon wieder vom Thema ab.... :roll: Und ich hab es noch nicht mal geschafft, mir das komplette neue Bon Jovi-Album anzuhören, obwohl ich mir das schon im Juni runtergeladen hab. Wird echt langsam mal Zeit. Rammstein ist mir zu hart, Böhze Onkelz "zu doof" (meine persönliche Meinung, niemand muss sich angegriffen fühlen, aber ich finde schon, dass sie nach wie vor zu weit rechts rausschauen) und ansonsten hoffe ich im Moment auf Sommer-Musik - hier auch gern den merkwürdigen neuen Modern-Talking-Verschnitt namens Miami Twice... Marquez ist gut und dieser spanische Typ, der "Silencio" rockt. Es muss momentan einfach nur nach Sommerlaune klingen, das reicht schon ;-) |
| 1079 | Vollstreckungsfrage! |
| 20.10.2005 | Hallo Ihr Lieben! Hab da mal wieder ein kleines Problem. Zum Fall erstmal. Ich habe ZV-Auftrag gemacht und vom GVZ das Protokoll bekommen, in dem steht, dass er die Zwangsvollstreckung erst fortsetzt, wenn wir eine richterliche Durchsuchungsanordnung gem. § 758a Abs. 1 ZPO mit einem Fortsetzungsantrag machen. Die Durchsuchungsanordnung haben wir beim Gericht angefordert, mit der Bitte diese gleich an den GVZ zu überreichen samt Unterlagen, die wir mit ans Gericht geschickt haben. Leider hat das Gericht uns die Unterlagen dennoch alles wieder geschickt. Nun muß ich ja dem GVZ den Beschluß samt Unterlagen zu schicken. Meine Frage dazu ist, kann ich einen neuen ZV-Auftrag beifügen ohne Berechnung von RA-Kosten oder wie sieht so ein Fortsetzungsantrag aus??? Oder reicht es, wenn ich den Durchsuchungsbeschluß, Titel und einem neuen Forderungskonto(da ja Kosten hinzugekommen sind + Zinsen) beifüge mit einem Anschreiben an den GVZ in dem ich mich auf sein Protokoll beziehe und mit der Bitte um Durchführung??? Kann mir da jemand Helfen??? Vielen Dank im voraus. |
| 1079 | Vollstreckungsfrage! |
| 20.10.2005 | Genau weiß ich das auch nicht, hab ich so selten. Aber wenn ich als was nicht weißt, dann ruf ich den zuständigen GV an und frag ihn oder ich schick es einfach alles hin und dann ruft er an und sagt mir wie ich es zu machen habe oder er schreibt mir wie es geht. Also wenn es nur um die Zinsen geht des rechnet der soviel ich weiß selbst weiter aus, da brauchste keine neue Forderungsaufstellung mehr mitschicken. Steht ja alles dabei wieviel und so. |
| 1079 | Vollstreckungsfrage! |
| 20.10.2005 | Das Gericht sendet, solche Angelegenheiten nie an den GV weiter, dies ist eine Sache des Gläubigers, bzw. dessen Vertreter. Die Dúrchsuchungsanordnung bildet mit dem zuvor beantragen ZV-Auftrag eine Angelegenheit. Demnach fallen keine weiteren Gebühren mehr an. Du schickst einfach den ganzen Wust, mit einem neuen ZV-Auftrag los. Nur ohne RA-Gebührenberechnung. |
| 1079 | Vollstreckungsfrage! |
| 20.10.2005 | Es reicht aber auch durchaus aus, eine Kopie des alten Vollstreckungsauftrages beizufügen und mit den kompletten Anlagen an den GV zu schicken mit der Bitte um Fortsetzung der Zwangsvollstreckung - habe ich noch nieeeee Probleme gehabt |
| 1079 | Vollstreckungsfrage! |
| 20.10.2005 | Okay, dann schicke ich einfach die ganzen alten Sachen + Durchsuchungsbeschluß an den GVZ mit einem Anschreiben in dem ich Ihn bitte um Fortsetzung der ZV, dann spare ich mir den neuen ZV-Auftrag zu machen. Vielen lieben Dank für Eure Hilfe. Ihr seid echt die Besten in der Not. ;-) @Funny, zusätzliche Kosten will ich ja auch nicht berechnen, sondern die RA-Kosten von dem letzten ZV-Auftrag + GVZ-Kosten + Zinsen kommen ja noch neu hinzu zu der Gesamtvollstreckungssumme. |
| 1079 | Vollstreckungsfrage! |
| 20.10.2005 | die RA-Gebühren kennt er schon aus dem alten Antrag und seine Kosten weiß er auch selbst am besten und wie gesagt Zinsen rechnet er selbst aus.. |
| 1079 | Vollstreckungsfrage! |
| 20.10.2005 | Ich würd auch einfach den Kladderadatsch mit kurzem Anschreiben und - ganz wichtig - Aktenzeichen des GVZ wieder an den GVZ schicken mit der Bitte um Fortsetzung des Auftrags vom... Aber wieso brauchtet ihr eine Durchsuchungsanordnung? Wenn der Schuldner die Durchsuchung verweigert hat, kann man doch gleich die EV abnehmen lassen. Habt ihr keinen Kombi-Auftrag gemacht? |
| 1080 | Haftbefehl - wie lange gültig? DRINGEND |
| 20.10.2005 | Hallo, wie lange sind Haftbefehle gültig? Haben Schuldner als Mandant, gegen den ein Haftbefehl zur Abgabe der e.V. läuft. Polizei hat Ihn bis jetzt nicht erwischt. Nun machen wir Schuldenbereinigung. Wie lange ist ein Haftbefehl gültig? Oder zählen die wie ein Titel? Ich hab da keine Ahnung. Kann man ggf. Anträge stellen um den Haftbefehl löschen u lassen? Bitte Hilfe - dringend. |
| 1080 | Haftbefehl - wie lange gültig? DRINGEND |
| 20.10.2005 | 3 Jahre glaub ich... wart mal ich suche! |
| 1080 | Haftbefehl - wie lange gültig? DRINGEND |
| 20.10.2005 | § 909 II ZPO: Die Vollziehung des Haftbefehls ist unstatthaft, wenn seit dem Tage, an dem der Haftbefehl erlassen wurde, drei Jahre vergangen sind. |
| 1080 | Haftbefehl - wie lange gültig? DRINGEND |
| 20.10.2005 | Ach so, und was meinst du mit löschen? Dass der Schuldner den löschen kann??? Also er hätte sofortige Beschwerde gegen den Haftbefehl einlegen können, aber die Frist dürfte um sein, oder? |
| 1080 | Haftbefehl - wie lange gültig? DRINGEND |
| 20.10.2005 | Antwort auf: Ach so, und was meinst du mit löschen? Dass der Schuldner den löschen kann??? Also er hätte sofortige Beschwerde gegen den Haftbefehl einlegen können, aber die Frist dürfte um sein, oder? Ja Frist ist vorbei. Vielen Dank für die schnelle Hilfe. |
| 1081 | Ich werds nie lernen... |
| 20.10.2005 | - Wir haben nen MB über 1300 € gefertigt. - Schuldner zahlt 600 € und legt gegen den Rest Widerspruch ein - Wir ERKLÄREN IN UNSEREM SS 600 € für erledigt, und stellen dann den Antrag.... 700,00 € muss er noch zahlen. - Termin wird anberaumt - Schuldner zahlt den Rest auch noch - Termin wird aufgehoben, Schuldner trägt die Kosten Frage: Ich bekomme doch die Verfahrensgebühr nach 1300 € und nur die Terminsgebühr nach 700,00 €, oder ??? Ich würd so abrechnen: Nr. 3305 nach 1.300 € Nr. 3100 nach 1.300 € (Anrechnung, Porto bleibt) Nr. 3104 nach 700 € |
| 1081 | Ich werds nie lernen... |
| 20.10.2005 | sehe ich auch so .... |
| 1081 | Ich werds nie lernen... |
| 20.10.2005 | ja so würde ich das auch machen |
| 1081 | Ich werds nie lernen... |
| 20.10.2005 | 8-) ok, ab heute bekomm ich dann ne Schlaubi-Brille *freu* dank euch! |
| 1081 | Ich werds nie lernen... |
| 20.10.2005 | also ich bin net ganz einverstanden! du musst wie folgt abrechnen: 0,8 VG aus 600,00 € 1,3 VG aus 700,00 € 1,3 §15 Abs.3 aus 1300,00(höchstwert) je nachdem bei welchem weniger raus kommt, folgt die Anrechnung!!! -1,0 MB aus 1300,00 1,2 TG wegen aufhebung fällt weg.. PTE + UST du kannst net nur eine 1,3 VG abrechnen, weil 1,0 VG für MB voll anzurechnen ist! Beitrag wurde editiert (2005-10-20 14:37:23) |
| 1081 | Ich werds nie lernen... |
| 20.10.2005 | wieso 0,8 ???? - Das Verfahren war doch insgesamt in voller Höhe zunächst mahnrechtlich anhängig? |
| 1081 | Ich werds nie lernen... |
| 20.10.2005 | hier sind nie und nimmer nicht anhängige Ansprüche mitverhandelt worden |
| 1081 | Ich werds nie lernen... |
| 20.10.2005 | ja, hab ich auch gerade bemerkt, aber dann würd ich sagen, zumindest die anrechnung auf 1,3 VG muss erfolgen? oder La-Paloma? |
| 1081 | Ich werds nie lernen... |
| 20.10.2005 | ja - das wurde aber auch im ersten Thread auch gesagt .... |
| 1081 | Ich werds nie lernen... |
| 20.10.2005 | nein nein, die 0,8 haben nix damit zu tun , la paloma! diese gebühr entsteht, bei einer vorzeitigen erledigung, aber hier war ja der gesamte betrag, wie du schon gesagt hast, zunächst mahnrechtlich anhängig! |
| 1081 | Ich werds nie lernen... |
| 20.10.2005 | ach so --- diese Gebühr war gemeint .... war mir nicht so ganz klar |
| 1081 | Ich werds nie lernen... |
| 20.10.2005 | aber hmm, entweder bin ich zu voreilig oder ich bin blöd! wenn doch mb in höhe von 1300,00 erlassen wurde, er dann 600,00 zahlt, dann wird doch nur über 700,00 weiter verhandelt, also kannst du doch auch nur eine 1,3 VG aus 700,00 geltend machen und somit auch nur eine 1,0 VG aus 700,00 anrechnen! das gleiche problem hatten wir nämlich im büro auch! |
| 1081 | Ich werds nie lernen... |
| 20.10.2005 | anhängig waren doch zunächst 1300 ----- |
| 1081 | Ich werds nie lernen... |
| 20.10.2005 | :boah: was hat sich denn hier noch getan... Also ich hab das jetzt so abgerechnet mit 1,3 aus dem vollen Wert, weil wir haben den Betrag in Höhe von 600,00 € ja ERST im SS für erledigt erklärt. Werd ja sehen, ob die es mir beanstanden und halte euch auf dem Laufenden, also so in 6-8 Wochen wissen wir mehr ;-) |
| 1081 | Ich werds nie lernen... |
| 20.10.2005 | das hat doch hier nix damit zu tun! mahnverfahren und streitiges Verfahren sind zweierlei. theoretisch gesehen, müsste das Mahnverfahren eigentlich seperat abgerechnet werden und das streitige verfahren extra... also ändern sich da auch die streitwerte! |
| 1081 | Ich werds nie lernen... |
| 20.10.2005 | ehm wofür steht eigentlich das SS *schäm schäm* |
| 1081 | Ich werds nie lernen... |
| 20.10.2005 | also nochmal ----- Ursprung: 1300,-- MB nach Zustellung zahlt der Beklagte einen Teil. über den Rest wird streitig verhandelt ... ergo: 1,3 3100 (mit Anrechnung 3305) nach 1300 1,2 3104 nach 700 |
| 1081 | Ich werds nie lernen... |
| 20.10.2005 | SS = SchriftSatz (bei mir zumindest!) |
| 1081 | Ich werds nie lernen... |
| 20.10.2005 | sorry, aber ich würds dennoch anderst abrechnen! ich habs so in der schule gelernt... wenn mdt uns beauftragt mb zu machen, haben wir net gleich klageauftrag, demzufolge, MEINE MEINUNG!, ein anderer gegenstandswert... |
| 1081 | Ich werds nie lernen... |
| 20.10.2005 | ach ich weiss auch net... ;-) wir machen uns hier verrückt! Sand79 wird uns ja auf dem laufenden halten... ok la paloma |
| 1081 | Ich werds nie lernen... |
| 20.10.2005 | ein Mahnverfahren ist ein vereinfachtes Klageverfahren - mehr nicht |
| 1081 | Ich werds nie lernen... |
| 20.10.2005 | Also die Gebühr für den Mahnantrag gibt es nach 1.300,00, alles weitere nach 700,00 EUR. Hab ich irgendwas falsch verstanden? Ich würde mich La-Palomas Abrechnung anschließen. Beitrag wurde editiert (2005-10-20 16:01:49) |
| 1081 | Ich werds nie lernen... |
| 20.10.2005 | also ich würde mal sagen, es kommt drauf an, ob die Zahlung vor dem Widerspruch eingeht und ob automatisch das Klageverfahren eingeleitet wird (Kästchen angekreuzt?) oder nicht? |
| 1082 | Unterbevollmächtigter Gebühren RVG |
| Hallo Ihr da Draußen, habe da mal eine Frage bezüglich Kosten Unterbevollmächtigter. Unterbevollmächtigter hat Termin wahrgenommen, es wurde ein Vergleich geschlossen. Abrechnung Haupt- und Unterbevollmächtigter??? Die Gegenseite hat diese Kosten wie folgt angemeldet: Hauptbev.: |
| 1082 | Unterbevollmächtigter Gebühren RVG |
| 20.10.2005 | finde ich auch |
| 1082 | Unterbevollmächtigter Gebühren RVG |
| 20.10.2005 | Dem neben dem Terminsvertreter tätigen Verfahrens- oder Prozessbevollmächtigten wird die Terminsgebühr nur entstehen, wenn er diese durch eigene Tätigkeiten auslöst... Dann soll er die Tätigkeiten nachweisen, oder die Gebühr streichen :-) |
| 1082 | Unterbevollmächtigter Gebühren RVG |
| 20.10.2005 | ne, der Hauptbevollmächtigter kriegt keine terminsgebühr , weil er ja keinen termin wahrgenommen hat... eine einigungsgebühr fällt auch nur dann an, wenn der vergleich vom Terminsvertreter widerruflich im termin abgeschlossen wurde und dieser den mit seinem mdt besprochen hat... Beitrag wurde editiert (2005-10-20 14:25:11) |
| 1082 | Unterbevollmächtigter Gebühren RVG |
| 20.10.2005 | bin ganz der meinung meiner vorredner :-) |
| 1083 | Wohnungsrecht / Nießbrauchrecht |
| 20.10.2005 | Ich brauch mal Euren Rat, also: Wir haben einen ÜV beurkundet. In diesem ÜV wurde ein Wohnrecht beantragt mit der Maßgabe, dass nach dem Tod der Übernehmerin dem Übergeber ein Nießbrauchrecht im GB eingetragen werden soll. Die Rechtspflegerin stellt sich nun quer und schickt eine Verfügung nach der anderen. Leider kann sie uns nicht genau erklären, was sie eigentlich will. Wie würdet Ihr den Antrag auf Eintragung stellen bzw. formulieren ? Danke schon mal im voraus ! |
| 1083 | Wohnungsrecht / Nießbrauchrecht |
| 20.10.2005 | man kann keine Bedingungsanträge stellen, vielleicht hilft dir das weiter.. vielleicht kann man ja eintragen lassen, dass das Nießbrauchsrecht erst gilt, wenn der Übernehmer gestorben ist, k.A. ruf doch mal einen anderen Rechtspfleger an und frag den, wie er das machen würde, wenn die zu unkooperativ ist (oder ruf die an und frag sie direkt, manchmal hilft das, mache ich in letzter Zeit sehr häufig um weitere Verfügungen zu umgehen) |
| 1083 | Wohnungsrecht / Nießbrauchrecht |
| 21.10.2005 | Mein Chef war ja schon bei ihr und wir haben mit ihr ja auch schon telefoniert. Sie hat uns sogar diktiert was sie will und jetzt schickt sie mir wieder ne Verfügung. |
| 1083 | Wohnungsrecht / Nießbrauchrecht |
| 21.10.2005 | und was hat sie dir diktiert? dann müsst ihr wohl nochmal anrufen, wenn ihr es nicht versteht.. Das muss ja ne tolle Tuse sein. |
| 1083 | Wohnungsrecht / Nießbrauchrecht |
| 21.10.2005 | Ich glaub, dass sie unseren Chef nicht leiden kann. Ich besteche sie nächste Woche mal mit Pralinen, danach klappt das bestimmt |
| 1083 | Wohnungsrecht / Nießbrauchrecht |
| 27.10.2005 | na was macht dein Vertrag? |
| 1083 | Wohnungsrecht / Nießbrauchrecht |
| 27.10.2005 | Nichts. Die Rechtspflegerin ist absolut nie erreichbar. Ich versuch es jetzt am Montag nochmal.................... |
| 1083 | Wohnungsrecht / Nießbrauchrecht |
| 27.10.2005 | Danke der Nachfrage :-) |
| 1083 | Wohnungsrecht / Nießbrauchrecht |
| 27.10.2005 | oh man, das ist ja wirklich nicht zu glauben.. eigentlich müsste man da mal Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen... |
| 1083 | Wohnungsrecht / Nießbrauchrecht |
| 28.10.2005 | Es ist ein Wunder geschehen : Ich hab sie erreicht und für nächste Woche einen Termin mit ihr vereinbart. |
| 1083 | Wohnungsrecht / Nießbrauchrecht |
| 28.10.2005 | Termin, bei Ihr? |
| 1083 | Wohnungsrecht / Nießbrauchrecht |
| 28.10.2005 | Ja, sie hat gesagt, dass sie manche Sachen gerne anders hätte als ihre Kollegen. |
| 1083 | Wohnungsrecht / Nießbrauchrecht |
| 29.10.2005 | na da bin ich ja mal gespannt was da raus kommt, kannst ja mal bescheid sagen... |
| 1083 | Wohnungsrecht / Nießbrauchrecht |
| 31.10.2005 | Morgen weiß ich mehr, hab morgen Termin bei ihr. |
| 1083 | Wohnungsrecht / Nießbrauchrecht |
| 01.11.2005 | Ich soll jetzt eine Eigenurkunde machen. Sie hat mir jetzt genau diktiert, was sie haben möchte. |
| 1083 | Wohnungsrecht / Nießbrauchrecht |
| 01.11.2005 | hm, aber wie sollst du das nun lösen mit der Bedingung? |
| 1083 | Wohnungsrecht / Nießbrauchrecht |
| 02.11.2005 | Ich muss jetzt klarstellend erklären, dass die eine Vereinbarung nur schuldrechtlich sein soll und nicht Inhalt des Wohungsrechtes |
| 1083 | Wohnungsrecht / Nießbrauchrecht |
| 02.11.2005 | versteh ich nicht, verstehst du das? und was bezweckt das? (interessiert mich nur mal so) |
| 1083 | Wohnungsrecht / Nießbrauchrecht |
| 09.11.2005 | Ich habe es nicht verstanden, aber so gemacht, wie die Frau Rechtspflegerin es gerne gehabt hätte und heute kam die Eintragungsmitteilung |
| 1083 | Wohnungsrecht / Nießbrauchrecht |
| 10.11.2005 | Ich denke mal, dass der Fehler darin lag, dass Sachen als Inhalt des Wohnungsrechtes vereinbart wurden, die nicht dinglich gesichert werden können. Dinglich gesichert hat halt zur Folge, dass diese Vereinbarungen auch event. Rechtsnachfolger treffen (z.B. wenn der Eigentümer den Grundbesitz an Kinder übergibt und das Wohnrecht übernommen wird). Alles was „nur“ schuldrechtlich vereinbart wird, betreffen nur die Personen, die auch die Bewilligung abgegeben haben (also normal den Eigentümer und den Wohnungsberechtigten) und geht nicht auf die Rechtsnachfolger über (ggf. nur im Erbfall). Nur schuldrechtlich und nicht dinglich gesichert können z.B. Vereinbarungen bzgl. der Kostentragungs- und Unterhaltungspflicht, Entschädigungen falls das Wohnungsrecht nicht ausgeübt werden kann, Vereinbarungen ob das Wohnungsrecht unentgeltlich oder entgeltlich eingeräumt wird… Das alles kann NIE dinglich gesichert und zum Inhalt der Grundbucheintragung gemacht werden. Bei welcher Vereinbarung musstet ihr denn klarstellen, dass sie nur schuldrechtlich wirken soll??? |
| 1083 | Wohnungsrecht / Nießbrauchrecht |
| 10.11.2005 | Das war jetzt mal ne Erklärung, die ich verstanden habe. Danke. Wir hatten in die Urkunde aufgenommen, dass ein Wohnrecht zu Gunsten des Übergebers eingetragen werden soll, mit der Maßgabe, dass dieses Wohnrecht zu einem Nießbrauchsrecht übergeht, wenn die Übernehmerin verstorben ist. |
| 1083 | Wohnungsrecht / Nießbrauchrecht |
| 10.11.2005 | Ja, das kannst du normalerweise nur schuldrechtlich sichern. Die Bestimmung gilt zwar dann auch für die Erben der Übernehmerin, aber für sonst keine anderen Rechtsnachfolger ... Aber das kann nicht zum Grundbuchinhalt gemacht werden, dann hat die Rechtspfl. schon recht gehabt... Aber das hätt sie normal auch direkt und deutlich sagen können... |
| 1083 | Wohnungsrecht / Nießbrauchrecht |
| 10.11.2005 | das meinte ich mit der Bedingung... du kannst nur sachen eintragen, die bereits vereinbart und eingetreten sind, Bedingungen kann man nicht eintragen, bzw stehts ja schon in der Urkunde und jeder der in die Grundakte guckt, weiß das dann ja auch |
| 1083 | Wohnungsrecht / Nießbrauchrecht |
| 10.11.2005 | Ihr habt mir auf jeden Fall geholfen. Vielen Dank |
| 1084 | Verzinsliche Kosten im PfÜb / EILT |
| 20.10.2005 | Hallo, hab mal ne blöde Frage. Beim PfÜb werden ja 15 € GK fällig. Beim Einbuchen ins Forderungskonto werden diese verzinst??? Ich bin der Meinung nein. Die Gemüter streiten sich hier. Jedenfalls wurde es mir so während der Ausbildung beigebracht. Wäre um schnelle Antwort dankbar. Beate |
| 1084 | Verzinsliche Kosten im PfÜb / EILT |
| 20.10.2005 | Hierzu streiten die sich auch, wenn GV-Kosten eingebucht werden müssen. Die eine Reno meint, dass diese ebenfalls mit 5 % über Basis verzinst werden. Beate |
| 1084 | Verzinsliche Kosten im PfÜb / EILT |
| 20.10.2005 | Solche Auslagen wie GK oder GVZ-Kosten werden nicht verzinst. Erfolgt jedoch später eine Kostenfestsetzung gegen den Schuldner, werden diese Kosten mit festgesetzt und eine Verzinsung ausgesprochen. |
| 1084 | Verzinsliche Kosten im PfÜb / EILT |
| 20.10.2005 | Stimmt - diese Kosten werden soooo einfach jedenfalls nicht verzinst, bei Kostenfestsetzung, wie üblich, schon |
| 1084 | Verzinsliche Kosten im PfÜb / EILT |
| 20.10.2005 | Das wäre nicht schlecht, wenn man einfach alles verzinsen könnte. |
| 1084 | Verzinsliche Kosten im PfÜb / EILT |
| 20.10.2005 | na versuchen kann man es immer... ob es dann einer merkt, ist die zweite Sache....;-) |
| 1084 | Verzinsliche Kosten im PfÜb / EILT |
| 20.10.2005 | Na klar, man kann es versuchen. Aber spätestens beim PfüB-Antrag meckern die Rechtspfleger... |
| 1084 | Verzinsliche Kosten im PfÜb / EILT |
| 20.10.2005 | Die Kosten der Zwangsvollstreckung sind erstmal immer unverzinslich. Du kannst sie aber festsetzen lassen (§§ 788, 104 ZPO) und dann hast du sie verzinslich. Solange du keinen Titel über die Kosten hast, hast du ja auch keine titulierten Zinsen. |
| 1084 | Verzinsliche Kosten im PfÜb / EILT |
| 20.10.2005 | So jetzt aber zum 3 Mal. Test |
| 1084 | Verzinsliche Kosten im PfÜb / EILT |
| 20.10.2005 | Na endlich. Vielen, vielen Dank, Ihr habt mich bestätigt. Habe auch heut so gehandelt wie immer. Darf mich einfach nicht beirren lassen. Gem. § 788 ZPO hab ich diese auch festsetzen lassen. Danke Euch |
| 1084 | Verzinsliche Kosten im PfÜb / EILT |
| 20.10.2005 | Dann kannste ja nun ab Antragstellung verzinsen - aber erst, wenn du den Titel hast. Und schöne Grüße an deine Kollegen, da gibt es nix zu streiten. Die sollen dir mal schön glauben... ;-) |
| 1085 | Kostenfestsetzung für RA |
| 20.10.2005 | Mein Chef hat sich und seine Frau vor dem Gericht selbst vertreten. Kann ich 2 Auftraggeber abrechnen? Seine Frau kann ich ja sowieso wie einen normalen Mandanten abrechnen, aber meinen Chef? Wird der auch wie ein normaler Mandant abgerechnet? ? |
| 1085 | Kostenfestsetzung für RA |
| 20.10.2005 | Hat sich erledigt § 91 ZPO |
| 1085 | Kostenfestsetzung für RA |
| 20.10.2005 | danke, dass du uns die Lösung mitteilst, hat mich auch interessiert.. |
| 1085 | Kostenfestsetzung für RA |
| 20.10.2005 | Guck doch rein in § 91 ZPO ;-) Also ich denke, dass Zinie jetzt zwei Auftraggeber abgerechnet hat und die Kosten hierfür auch erstattet bekommt. |
| 1085 | Kostenfestsetzung für RA |
| 21.10.2005 | ja, habe ich doch, mein Posting war nicht ironisch gemeint, im Gegenteil, ich habe ihr gedankt, dass sie uns ihr ergebnis mitgeteilt hat, weil es mich tatsächlich interessiert hat :-) |